Plenarprotokoll 8/51
10.05.2023 · 196 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (21)GRÜNE (16)FDP (15)SPD (15)Die Linke (13)CDU (13)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit wir mit der Sitzung beginnen können. Ich begrüße alle recht herzlich zur 51. Sitzung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die vorläufige Tagesordnung der 51., 52., 53. Sitzung liegt Ihnen vor. Wird der vorläufigen Tagesordnung widersprochen? – Ich sehe und höre, das ist nicht der Fall. Damit ist die Tagesordnung der 51., 52. und 53. Sitzung gemäß Paragraf 73 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Abgeordnete Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner ist mit Datum vom 25. April 2023 aus der Fraktion der AfD ausgetreten und von diesem Tage an fraktionslose Abgeordnete im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor wir zu unseren zurückliegenden Geburtstagen kommen, gestatten Sie mir noch, die heutige Sitzung mit einem ganz herzlichen Dank zu beginnen. Ich möchte allen Abgeordneten sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fraktionen und der Landtagsverwaltung danken, die gestern die Gelegenheit zur Blutspende genutzt haben. Insgesamt 60 Personen haben die Aktion des Deutschen Roten Kreuzes im Innenhof unterstützt. Das ist ein tolles Signal angesichts des stets großen Bedarfes an Blutkonserven. Den Angehörigen des DRK, bei denen die Spenderinnen und Spender in den besten Händen waren, möchte ich ebenso danken wie auch der Schlosskirchengemeinde, deren Räume teilweise mitgenutzt werden konnten. Ankündigen kann ich, dass wir diese erfolgreiche Aktion sicher wiederholen werden. Also noch mal ein herzliches Dankeschön an alle! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen zu unseren zurückliegenden Geburtstagen. Ich gratuliere recht herzlich nachträglich im April Jan-Phillip Tadsen, Nils Saemann, Katy Hoffmeister, Enrico Schult, Martina Tegtmeier, Jens-Holger Schneider, Horst Förster und Rainer Albrecht zu Ihren zurückliegenden Geburtstagen. Herzlichen Glückwunsch noch mal! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 1 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der FDP hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Mecklenburg-Vorpommern unter Beschuss: Warum wir dringend mehr in Cybersicherheit investieren müssen“ beantragt. Aktuelle Stunde Mecklenburg-Vorpommern unter Beschuss: Warum wir dringend mehr in Cybersicherheit investieren müssen Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 75 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der FDP Herr Wulff.
David Wulff FDP
Einen kleinen Moment! (Der Abgeordnete David Wulff stellt das Rednerpult ein.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Thema Cybersicherheit hat sich wieder mal bei uns durch die Medienlandschaft reingeschlichen und doch wieder eine Zeit lang sogar die Titelzeilen dominiert. Wir hatten bereits im Oktober 2021 einen Angriff in Westmecklenburg. Mehrere Kommunen waren betroffen, der Landkreis war betroffen und es hat sechs Monate gedauert, sechs Monate, bis der Normalbetrieb in der öffentlichen Verwaltung wiederhergestellt wurde. Wir hatten jetzt am 4. April – deswegen auch das Thema der Aktuellen Stunde – wieder einen Angriff und diesmal auf die Websites der Landesregierung, auf die der Polizei. Und dadurch waren die Seiten der Landesregierung und der Landespolizei nicht erreichbar. In anderen Bundesländern zeitgleich auch Angriffe auf Seiten der Landesregierung, auf Seiten der Polizei. Am 5. April, einen Tag später, ging es weiter: die Website der Polizei in Berlin, die Website der Landesregierung in Schleswig-Holstein, ein Angriff auf die Website der Stadtverwaltung Berlin, ein Angriff auf die Landesregierung des Saarlandes, ein Angriff auf die Website der Landesregierung Thüringen einen Tag später, weiter im April noch ein Angriff auf die Forschungsbibliothek in Schleswig-Holstein, ein Angriff auf die Website der hessischen Polizei, ein Ransomwareangriff auf die Schiffswerft in Bremen, noch ein Angriff auf ein Klinikum im Hochsauerland, ein Cyberangriff auf Krankenkassen, dann am 6. April weiter ein Angriff auf pharmazeutische Forschung, am 14. April ein Cyberangriff auf Rheinmetall. Und das war alles nur im April. Und das waren alles keine Zufälle, meine Damen und Herren. Und das Ganze hat eine Relevanz, das Ganze hat eine Relevanz auch hier für uns in Mecklenburg-Vorpommern, denn worüber haben wir denn beim letzten Mal diskutiert im Winter – Thema Gasmangellage. Worüber haben wir diskutiert? Wir haben darüber diskutiert, dass wir auch unsere öffentliche Ordnung aufrechterhalten wollen. Wir haben darüber diskutiert, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger schützen wollen. Und wir haben hier einen Angriffssektor, bei dem wir gerade hochgradig vulnerabel sind. Wir sind angreifbar. Und das hat es eindrücklich bewiesen, was hier passiert. Jetzt kann man fragen, ist das Ganze kritische Infrastruktur oder nicht. Aber ich sage ganz klar: Ja, öffentliche Verwaltung, öffentliche Verwaltung ist ja keine Selbstbeschäftigung von Verwaltungsmitarbeitern, öffentliche Verwaltung ist dafür da, das öffentliche Leben unserer Gesellschaft hier ordnungsgemäß aufrechtzuerhalten. Und deswegen, deswegen ist es wichtig, dass wir auch alle öffentlichen Verwaltungen auch bei Bedrohungsszenarien am Laufen halten und vernünftig schützen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Daniel Peters, CDU) Wir schützen das Ganze, indem wir wehrhaft sind, (Beifall Marc Reinhardt, CDU) indem wir Maßnahmen ergreifen, (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) damit künftig gar keine Angriffe mehr stattfinden. Und nur mal kurz die Beispiele: Wir hatten das ganze Thema schon mal hier im Landtag bei unserem Antrag zum Thema Cybersicherheit am Anfang dieser Legislaturperiode. Häufig werden DDoS-Attacken gefahren, also Denial of Service. Nur mal kurz eine Erklärung für alle hier im Raum: Die Tagesordnung für diese Landtagssitzung liegt jedem vor. Wenn man sehr viele Anfragen an einen Service richtet, damit diese nicht mehr bearbeitet werden können, geht dieser irgendwann in die Knie. Wir haben bei uns in dieser Landtagswoche so viele Anfragen/Anträge hier zu beraten, dass wir die wahrscheinlich nicht mehr behandeln können. Wir werden wahrscheinlich nicht in die Knie gehen, aber wir werden nicht mehr alles ordnungsgemäß abarbeiten können. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Technisch übersetzt bedeutet das, man macht einfach so viele Anfragen, bis ein Dienst nicht mehr erreichbar ist. In der Vergangenheit war das häufig so, dass das Ganze mehr oder weniger automatisch im Internet gelaufen ist, dass das gar keine so sehr gezielten Angriffe waren, aber seit dem Krieg in der Ukraine, seit dem Angriff Russlands wissen wir, dass da auch andere Motive dahinterstecken können. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das wissen wir schon vorher.) Und diese Ransomwareangriffe, die hier laufen, also Erpressungsversuche, das ist moderne Piraterie, meine Damen und Herren. Das ist moderne Piraterie mit Kaperbriefen von ausländischen Regierungen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat doch China schon vorher gemacht.) Und deswegen müssen wir uns damit ja auch mal auseinandersetzen. Wir haben das Ganze hier auf der Tagesordnung, weil wir darüber reden müssen. Wir müssen darüber reden, wie wir wehrhaft werden. Dann schaffen wir es, eine IT-Infrastruktur vernünftig zu schützen, also Sicherheitsmaßnahmen so zu ergreifen, dass es gar keinen Sinn mehr macht, diese Angriffe zu fahren. Dann haben wir einen ganz, ganz großen Mehrwert geschafft. Und zwar schaffen wir zum einen, diejenigen wegzuhalten, die wirklich nur von Tür zu Tür gehen und gucken, wo was offen ist. Und wir schaffen es aber auch, diejenigen, die gezielt unsere öffentliche Infrastruktur angreifen, davon abzuhalten, das weiter durchzuziehen, weil sie wenig Aussicht auf Erfolg haben. Das sind ganz einfache Sachen der Kriminalitätsabwehr, die wir hier in den digitalen Bereichen ersetzen müssen. Und gerade beim Thema Digitalisierung – meine Fraktion und ich, wir wollen mehr Digitalisierung, wir wollen mehr Digitalisierung im öffentlichen Leben. Und wir sagen aber auch, das funktioniert nur, wenn wir diese Digitalisierung vor Angriffen schützen, damit das auch immer aufrechterhalten bleibt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Was haben wir für Möglichkeiten, da voranzugehen? Wir haben ein Beispiel aus dem Land Sachsen-Anhalt, Anhalt-Bitterfeld. Da gab es mal einen Cyberangriff, der wirklich über Monate das komplette öffentliche System da lahmgelegt hat. Ein Jahr später hat es dann das Land Sachsen-Anhalt geschafft, ein IT-Sicherheitsgesetz auf den Weg zu bringen, was zumindest Mindeststandards so verschriftlicht hat, dass sie verbindlich sind, damit solche Angriffe in Zukunft nur noch unter höchst erschwerten Bedingungen stattfinden können. Ich habe eingangs gesagt, Oktober 2021, Angriff Westmecklenburg, öffentliche Verwaltung nicht erreichbar. Ich vermisse immer noch die Vorlage der Landesregierung zum IT-Sicherheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir haben im Ausschuss, im Innenausschuss auch zu dem Thema IT-Sicherheit schon beraten. Es gab verschiedene Stellungnahmen, unter anderem vom Landkreistag. Und wie gesagt, das ist jetzt auch schon anderthalb Jahre her, wo darüber berichtet wurde, na ja, es gibt ja irgendwie Entwürfe, die sind im Umlauf, da gab es eine Stellungnahme dazu. Doch wann kommt das endlich in diesem Landtag hier an? Wann schaffen wir es endlich, Sicherheitsstandards festzulegen, damit wir unsere Digitalstrategie, unsere Digitalisierung, unsere öffentliche Verwaltung, unser öffentliches Leben hier vernünftig und sicher schützen können?! Und dafür brauchen wir ein IT-Sicherheitsgesetz und wir brauchen – und da darf man das natürlich auch nicht außen vor lassen, es gibt nie einen hundertprozentigen Schutz, wer es will, wird immer irgendwo einen Eingriffswinkel finden –, aber da muss es auch Möglichkeiten geben, a) das Ganze schnell zu reparieren und b) natürlich auch Straftaten aufzuklären. Und auch da wissen wir, im LKA dieses Bundeslandes sind die Ressourcen beim Thema Cyberkriminalität so unterirdisch ausgestattet, dass wir uns bei den Haushaltsdebatten allerspätestens noch mal wieder intensiv darüber unterhalten müssen. Aber wenn wir das in diesem Bundesland nicht in den Griff bekommen, dann sind wir offen wie ein Scheunentor (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) und wir schützen unsere Bürgerinnen und Bürger und unsere Verwaltung nicht. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Krakow am See. Herzlich willkommen! Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! (Beifall auf der Besuchertribüne) Einen Moment, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne! Sie haben gerade noch nicht selbst gemerkt, dass Sie das nicht dürfen, was Sie gemacht haben, aber es ist nicht schlimm. (allgemeine Heiterkeit) Ich rufe auf den nächsten Redner, und zwar für die Landesregierung den Innenminister Herrn Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herzlichen Dank zunächst für das Thema! Wobei, die Dramaturgie – die gehört zur Opposition dazu – „offen wie ein Scheunentor“, „unterirdisch“, ich würde mal dafür werben, wenn wir offen wie ein Scheunentor wären, wären wir im Jahr 2023 in keiner einzigen öffentlichen Verwaltung mehr handlungsfähig, weil die Angriffsintensitäten alleine pro Tag auf die Landesverwaltungen im Millionenbereich liegen, unterschiedlichen Niveaus, keine Frage. Aber das alleine, was wir bei den E-Mails rausdetektieren bei den versuchten Zugriffen von außen, zeigt sehr deutlich, dass die Offenheit wie ein Scheunentor, das wäre ein sehr geschlossenes Scheunentor, was wir hier vorfinden, weil wir eben längst mit guten Standards arbeiten und auch die Kommunalverwaltungen eben nicht jeden Tag dreimal ausfallen, sondern wir in der Tat einen großen, schwerwiegenden Vorfall gehabt haben. Aber da werbe ich auch – und du hast es, David Wulff, in einem Satz selber gesagt, aber die oppositionelle Anrede muss natürlich eine andere sein –, der Hinweis war, es gibt leider wie im gesamten Leben keine hundertprozentige Sicherheit. Und ganz umgekehrt, der Dienstleister, der vor zwei Jahren im Westen Mecklenburgs angegriffen worden ist, ist ein ausgezeichneter, hochprofessioneller Dienstleister. Wir müssen aufpassen, dass wir nicht so tun, als ob die sozusagen ein „offenes Scheunentor“ gehabt hätten. Ganz im Gegenteil, auch die haben über viele Jahre erfolgreich abgewehrt. An einer Stelle ist dann ein Fehler unterlaufen, ein schwerwiegender Angriff von außen war erfolgreich. Und ja, das, was dann hinten dranhängt, ist oder zeigt deutlich, welch verheerende Wirkung das hat. Aber ich werbe mal umgekehrt, das ist jetzt nichts, womit Nordwestmecklenburg und die Landeshauptstadt Schwerin alleine stehen, sondern sie sind damals, glaube ich, begleitet worden in kurzem zeitlichen Abstand vom Madsack-Konzern, unter anderem der Konzern, der die „Ostsee-Zeitung“, ich glaube, die „Lübecker Nachrichten“, die „Hannoveraner Zeitung“ herausgibt, ich kann mich erinnern, dass da jeder zwischenzeitlich betroffen war, angesprochen war, eine große, sehr große Werftengruppe, die im Übrigen hoch geheimhaltungsbedürftige Daten hat, weil sie Marineschiffbau betreibt. Also wir sind da erstens nicht alleine mit, und zweitens, so zu tun, als ob die öffentliche Hand völlig blank dastünde und alle anderen nicht, verkehrt ein bisschen die Tatsachen, oder umgekehrt, (Zuruf von René Domke, FDP) offene Scheunentore würden bedeuten, dass wir 1,5 Millionen Mal am Tag in etwa betroffen wären. Das sind wir gerade nicht, sondern es zeigt sich, dass auch die Systeme des Landesrechenzentrums, des DVZ, extrem gute Abwehr betreiben. Meine Damen und Herren, gleichwohl – und der Hinweis ist richtig – ist das, im Übrigen wie in vielen anderen Kriminalitätsfeldern auch, ein stetes Wettrennen mit denen, die an der Stelle Böses vor Augen haben. Also wir kämpfen auch technisch unentwegt mit denen, die angreifen wollen und die sich auf die Sicherheits- und Abwehrsysteme, die Unternehmen, privatwirtschaftlich genau wie die öffentliche Hand, nutzen und einsetzen, einstellen und immer wieder versuchen, in einem Wettlauf diese Systeme zu überwinden. Nichts anderes erleben Sie im Übrigen in vielen anderen Sicherheitsbereichen auch. Auch dort entwickelt sich mit technischem Fortschritt, der der Abwehr von analoger Kriminalität dient, leider auch die Technik, die Kunst derjenigen, die genau das Gegenteil wollen, die Straftaten begehen wollen. Ich werbe mal sehr dafür, dass wir eine breite und sehr unterschiedlich wirkende Palette an Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr von Angriffsformen für die Landes-IT auf jeden Fall bereithalten. Noch einmal der Werbeblock: Alles, was bisher auf uns zugelaufen ist, haben wir weitgehend handeln können, aber ich warne auch da davor, auch das Land wird sich niemals zu 100 Prozent eine Garantie geben können. Das funktioniert in diesem Bereich, wo hochprofessionelle, zum Teil gut finanzierte kriminelle Gruppierungen um die gesamte Welt herum an diesem Bereich mitkämpfen, leider nicht. Wir haben Detektions- und Reaktionsfähigkeiten in den letzten Jahren ausgebaut und im Übrigen auch immer lernend mit Angriffen, die anderen oder uns widerfahren sind. Natürlich lernen auch die Kolleginnen und Kollegen. Es gibt kein fertiges System, sondern es gibt einen Prozess, der immer wieder weitergeht, weil, noch einmal, das, was von außen an Angriffen kommt, immer wieder weiterentwickelt wird, sich versucht in der Überwindung der technischen Abwehrsysteme zu orientieren. Das heißt, es ist für uns nie fertig, sondern ein stetiger Prozess, der weiter voranschreitet, mit dem die Kolleginnen und Kollegen im DVZ, aber auch im landeseigenen CERT, dem Computernotfallteam, in dem Vorsorgeteam aktiv sind. Wir orientieren uns dabei an dem, was angesprochen für kritische Infrastrukturen verpflichtend ist, wir orientieren uns dabei an den Sicherheitsstandards für den IT-Grundschutz des Bundesamtes für Sicherheit. Das ist im Übrigen der Standard, an dem sich auch typischerweise privatwirtschaftliche Institutionen orientieren. Wir gewährleisten über die entsprechenden Bereiche, die wir haben auf Landesseite, eine permanente Betriebsüberwachung, vor allen Dingen besonders sensibler und kritischer Komponenten. Wir protokollieren umfangreich, alles automatisiert, das, was an Zugriffen von außen erfolgt. Die eben angesprochenen DDos-Angriffe, zu gut Deutsch, ich habe eine Einkaufsmall mit einer Türenbreite, durch die 50 Personen pro Stunde passen – oder pro Minute, dürfen Sie sich aussuchen –, und ich lasse einfach 5.000 Leute gleichzeitig drauf zu laufen. Genau das passiert bei so einem DDos-Angriff: Die Türen verstopfen, hinten entstehen Stauungen, das System bricht zusammen. Das ist die Idee dahinter. Diese Angriffe sind bundesweit gelaufen, im Übrigen auch in europäischen Nachbarländern. Auch an der Stelle haben uns die permanenten Protokollierungen und die Detektionen, also das permanente Mitplotten von solchen außerordentlichen Ereignissen, was ein Rechnersystem automatisch feststellt und dann an Menschen meldet, die damit umgehen, hat gezeigt, dass wir relativ schnell darauf aufmerksam wurden und auch dann im Fortgesetzten damit umgegangen sind, indem sie zum Beispiel rausfiltern, gibt es IP-Adressen, also Nummernschilder, die permanent auftauchen, mit großer Zahl, die erkennbar nicht Bürgerinnen und Bürger sind, die auf die Polizeiseite, um sich zu informieren, zugreifen wollten, sondern die offenbar Teil eines solchen Überlastungsangriffes sind. Da sie so oft auftauchen, kann das kein normaler Nutzer sein. Dann bemüht man sich, solche IP-Adressen rauszufiltern, zu sperren, um damit die Angriffsintensität, die Zugriffsintensitäten zu reduzieren. Auch solche Dinge laufen automatisiert. Die Systeme funktionieren. Aber es gehört dazu. Wenn 5.000 Leute vor der Tür stehen, dann kann ich die Tür vielleicht zumachen, ich kann Einzelne rausfischen, weil ich weiß, dass die eine IP-Adresse haben, die erkennbar nicht in guter Absicht bei uns ist, aber ich habe erst einmal eine Überlastungssituation. Ich nehme dann Seiten vom Netz, um den Druck rauszunehmen, ich sperre einige Beteiligte. Ich komme aber nicht umhin, ich kann auch nicht abwehren, dass von außen zugegriffen wird – das wollen wir ja gerade – auf die Internetseiten, sondern ich kann da nur versuchen zu vermeiden, dass das System dabei in die Knie geht, und muss im Zweifel auch so einen Angriff aushalten und kann nur dafür Sorge tragen, dass deshalb keiner in unsere Systeme gelangt, also sicherheitsrelevante Sperren überwindet. Wenn Sie draufschauen, ist die größte Herausforderung für uns mit Sicherheit Ransomware, ebenfalls angesprochen, zu gut Deutsch Verschlüsselung von Daten von außen, nicht selten dadurch geschehend, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – und das gilt für alle Beteiligten, da ist auch kein Wahlkreisbüro gefeit vor –, dass Menschen, die eine E-Mail bekommen, glauben, ihnen schriebe jemand, der es gut mit ihnen meint, eine Anlage öffnen, bei der sie nicht merken, dass sie dabei einen Prozess in Gang setzen, bei dem schädliche Software auf dem jeweiligen System niedergelegt wird, mit der hinterher dann ein Zugriff auf die Systeme geschieht. Und dann ist der Versuch, die gesamten Datenbestände quasi einzusperren, als Geisel zu nehmen und hinterher in einem Erpressungsversuch – daher das englische Wort „ransom“ –, also hinterher gegen Lösegeld vielleicht oder auch nicht die Systeme freizugeben. Und die wichtigste Überschrift ist und bleibt – und das gilt auch für alle öffentlich-rechtlichen Beteiligten –, ich brauche ein extrem gutes Backup, ich brauche also ganz kurzfristig immer wieder eine entsprechende Sicherung meiner Daten, und zweitens, ich brauche eine professionalisierte und immer wieder ausprobierte Reaktivierung dieser gesicherten Daten. Es nützt mir ja nichts, wenn ich ein tolles Datenband habe, aber dann Wochen brauche, um damit ein System wieder aufzusetzen, sondern ich habe dann immer wieder auch die Not zu üben, wie schnell kriege ich mit den gesicherten Daten und dann einem freien Computer, wenn mein anderes System kaputtgehen oder aus anderen Gründen nicht nutzbar sein sollte, mit den gesicherten Daten wieder den normalen Arbeitsprozess in Gang gesetzt. Wir reden ganz bewusst mit dem eGo-Zweckverband. Das ist der Zweckverband der kommunalen Beteiligten, der nicht alle Kommunen, aber doch die große Mehrzahl umfasst. Wir bereiten auch mit denen zusammen weiterhin das Informationssicherheitsgesetz vor, das aber nicht alle Lösungen bringen wird, sondern das anderes tut als das, was heute schon gilt, nämlich den BSI-Standard auch zu dem zu machen, was die kommunale Familie auch heute überwiegend schon anwendet. Sie muss es deshalb heute schon anwenden, weil sie sich in einem gemeinsamen Computernetz, ich sage mal, in Datenautobahnen mit dem Land befindet. Und wer an die Datenautobahn angeschlossen sein will, muss uns gegenüber gewisse Nutzungsbedingungen zusichern. Und eine der Nutzungsbedingungen ist, dass ich den BSI-Standard bei mir einhalte. Was wir nicht hinkriegen, ist, im Zweifel 700 Gemeinden abzuklappern und bei jeder einzelnen zu schauen, ob der BSI-Standard tatsächlich an jeder analogen Tür und an jedem digitalen Computer eingehalten wird, sondern wir nehmen Menschen in die Pflicht. Das Gleiche würden wir mit dem Gesetz auch tun, aber ich werbe dafür, der BSI-Sicherheitsstandard gilt heute schon für jede Kommune, weil die alle in unserem Netz CN LAVINE drinhängen und damit die entsprechenden Nutzungsbedingungen einhalten müssen. Was wir tun, Unternehmen gegenüber wie der kommunalen Familie, ist, dass wir intensiv immer wieder versuchen, für diese Cybersicherheitsherausforderungen zu sensibilisieren. Wenn Sie letztes Jahr schauen, gemeinsam mit dem Bund, gemeinsam mit den verschiedenen kommunalen Spitzenverbänden haben sogenannte Roadshows zweimal stattgefunden. Der Versuch war also, auf kommunale IT-Verantwortliche zuzugehen und einfach anfassbar zu machen, was ist da an Gefahren drin, so ein bisschen quasi ein Lkw, der vorfährt, aber es zeigt, ganz so einfach ist es eben nicht, weil es was Digitales ist. Zweitens. Wir lassen die kommunale Familie an unseren Lehrgängen für die Landesverwaltung, für unsere Spezialisten teilnehmen, wenn sie es denn möchten. Bis zu 40 Prozent der Plätze an den Landesseminaren werden vorgehalten, um sich bei der IT-Sicherheitsfrage fortbilden zu können, die gleichen Fortbildungen machen zu können, wie wir sie für unsere Kolleginnen und Kollegen anbieten. Das gilt auch im laufenden Jahr 2023 als Angebot, und auch das setzen wir fort. Und zu guter Letzt, wir haben auch über die Digitalen Innovationszentren, über Veranstaltungsformate mit den Wirtschaftsverbänden, das LKA wie auch die Landesverwaltungsseite für die Wirtschaft immer wieder diese Angebote unterbreitet, zu sensibilisieren, Leute mitzuholen, Angebote zu machen, wo man sich beraten lassen kann. Das ist insbesondere das LKA. Das LKA hat nicht nur die angesprochene Verfolgungsseite, sondern es hat auch die Präventionsseite, macht das umfänglich, ist mit 55 Ermittlern alleine als Quereinsteigern – nach Paragraf 16 nach meiner Erinnerung der entsprechenden Laufbahnverordnung – deutlich auch von Externen besetzt. Dass wir mehr Kolleginnen und Kollegen gebrauchen können, da haben Sie recht, Herr Wulff. Unser Problem ist, dass die Stellen da sind, aber die Menschen zu finden deutlich schwerer ist, weil wir nicht immer mit den Gehältern konkurrieren können, die außerhalb gezahlt werden. Aber noch mal, 55 Leute – und das ist ein Riesenerfolg – sind in den letzten Jahren auf diese Art und Weise als IT-Sicherheitsexperten ins LKA, in die Landespolizei, in die verschiedenen Bereiche gekommen. Wir sind auf einem deutlich besseren Weg, als der fatalistische Grundanspruch in den Blick nehmen möchte, aber noch mal, das Informationssicherheitsgesetz brauchen wir trotzdem und das wird auch kommen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider.
Jens-Holger Schneider AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wertes Präsidium! Liebe Landsleute! Verehrte Gäste! Meine Damen und Herren! Ja, nun haben wir zwei verschiedene Sichtweisen bis dato gehört, einmal die Sichtweise, dass es doch recht schlimm ist – der Sichtweise schließe ich mich an und setze sogar noch einen drauf – und dann logischerweise die Sichtweise des Ministers, der sagt, ach, alles halb so wild, ist nicht so schlimm, wir kriegen das schon hin. Die Angriffe sind genannt worden, mit denen sich die öffentliche Verwaltung auseinandersetzen musste. Ich setze noch einen drauf: Auf Bundesebene ist euer Minister, Volker Wissing, dafür verantwortlich, auch, sich um die Digitalisierung zu kümmern und damit auch um die Sicherheit in der Informationstechnologie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Haben sie vergessen zu erwähnen.) Und das Nächste an der Stelle ist, dass Sie die ganzen dramatischen Sachen genannt haben. Ich setze noch einen drauf: Das BSI hat tatsächlich bis Ende 2021 zweimal im Jahr die höchste Sicherheitsstufe ausrufen müssen. Das ist bisher erst viermal vorgekommen. Und im Jahr darauf hat sich das verstärkt, die kritische Sicherheitsstufe, die Warnstufe Rot, weil es so viele Sicherheitslücken gibt. Und um die Brisanz auch noch mal deutlich zu machen, worüber wir hier reden: Wir reden unter anderem darüber, dass es nicht lange dauert und auch nicht besonders großer IT-Kenntnisse bedarf, um sich im Internet darüber schlauzumachen, wie wir unsere kritischste Infrastruktur angreifen können, unsere Energieversorgung. Das hat die alles andere als digital affine „Tagesschau“ am 8. Februar berichtet, und ich möchte daraus zitieren, dass sich ein Insider an einen Journalisten gewandt hat und gesagt hat, beispielsweise, dass es Solaranlagen gibt, Zitat: „Diese Anlage ist eine Katastrophe, die dürfte es so gar nicht geben.“ Es geht darum, dass er gezeigt hat, dass es nicht fünf Minuten gedauert hat, eine Solaranlage von relativ großer Größe herauszufinden, 14 Megawatt Leistung, und dann zu demonstrieren, wie schnell er diese abschalten kann. Ich setze noch einen drauf: Professor Frank Arendt von der Wirtschaftsförderung Bremen GmbH hat deutlich gemacht, wie einfach das ist, Windkraftanlagen anzugreifen, Offshoreanlagen im Besonderen, aufgrund der komplizierten Struktur der Sicherheitsarchitektur, der häufig wechselnden, aufgrund bestimmten Kostendrucks, dem sie sich ausgesetzt sehen, häufig wechselnden Servicefirmen, die dort eine Rolle spielen. Und es gibt Binsenweisheiten. Wir könnten uns jetzt zurücklehnen. Ich möchte jetzt an die witzige – eigentlich ist es eine traurige – Situation erinnern, dass bei „Wer wird Millionär?“ versucht wurde, den Telefonjoker hier in M-V zu ziehen, und der Telefonjoker nicht erreicht werden konnte, weil schlicht und ergreifend in dem Dorf, wo angerufen wurde, alle Leitungen besetzt waren und niemand zu erreichen war. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Da könnte man jetzt sagen, (Enrico Schult, AfD: Ich dachte, das wollte die CDU schon in Angriff nehmen.) okay, Bismarck hat gesagt, in M-V passiert, in Mecklenburg passiert alles 50 Jahre später, können wir uns entspannt zurücklehnen. Ganz so witzig ist das nicht, weil dort überall, wo es drauf ankommt, in, ich sage mal, in Rostock, in Schwerin, Landesverwaltung, selbst in Wismar, da haben wir Gigabitausbau, da besteht die Möglichkeit, da haben wir die Problematik, von der wir reden. Und was besonders brisant ist bei den Windkraftanlagen, ist die Tatsache, dass ich, wenn ich die Dinger abschalte, wenn ich daran rummanipuliere, wenn ich in den Clustern erst mal bei bin, dann bringe ich die Energieversorgung in Schwierigkeiten, dann bringe ich das Netz in Schwierigkeiten. Und wenn wir über einen Blackout reden, dann reden wir über eine Krise, die wir uns alle nicht vorstellen mögen, die wir so schnell auch nicht, ich sage mal, gesichert kriegen, weil wir meines Wissens, was die Schwarzstartfähigkeit unserer Kraftwerke angeht, da erhebliche Probleme haben, bis wir unser Netz wieder in Gang haben. Und ich will sogar noch einen draufsetzen: (allgemeine Unruhe – Minister Dr. Till Backhaus: Oha! – Zuruf aus dem Plenum: Noch einen!) Wir haben das Problem, (Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Torsten Koplin, DIE LINKE) ich weiß nicht, ob Sie sich schon mal damit auseinandergesetzt haben, dass wir mit einer relativ – na, relativ neu, es wird lange dran geforscht –, dass wir uns mit Technologien auseinandersetzen. Ich weiß nicht, ob Sie schon mal was von Quantencomputern gehört haben. Finger hoch, wem ist das ein Begriff? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Die Abgeordneten der Fraktion der AfD melden sich.) Sehr gut!
Birgit Hesse
Einen Moment bitte, Herr Schneider! Herr Schneider, Sie halten hier eine Rede im Plenum, im Parlament.
Jens-Holger Schneider AfD
Ja.
Birgit Hesse
Und eine Rede beinhaltet nicht, dass Sie Menschen auffordern, irgendwelche Willensbekundungen abzugeben. Insofern bitte ich, das zukünftig zu berücksichtigen. (Julian Barlen, SPD: Gleich ruft er einen Telefonjoker an.)
Jens-Holger Schneider AfD
Vielen Dank für den Hinweis! (Julian Barlen, SPD: Um zu gucken, was er noch sagen könnte.) Nein, worum es mir geht – es ist gar nicht witzig gemeint –, es ist tatsächlich so, dass die Quantentechnologie, dass Quantencomputer, um das mal zu veranschaulichen, ein normaler Computer funktioniert nach einem binären System. 0 und 1 hat er in dem Zustand, Strom oder nicht Strom. Das kann man sich wie eine Münze vorstellen, die in die Luft geworfen wird, die kennt entweder Kopf oder Zahl. Das ist 0 oder 1. Bei dem Quantencomputer ist die Technologie so weit fortgeschritten, dass es so ist, dass die Münze sich dreht permanent und ich nicht weiß, welcher Zustand da ist, und ich im Prinzip unendlich viele Möglichkeiten habe, Zustände anzunehmen. Wer jetzt denkt, das ist Science-Fiction, das ist keine Science-Fiction. Es laufen Systeme, die sind tatsächlich implementiert. Die Amerikaner sind dort ganz weit vorne. Und wenn wir erst darüber reden, dann sind alle unsere Verschlüsselungssysteme, die wir bisher haben, die sind alle null und nichtig, die können wir alle dann vergessen. Beispielsweise ist es so, meine Verschlüsselung, die ganz normale herkömmliche Verschlüsselung, die sogenannte RSA-Technologie mit 2.048 Bit Zeichenlänge, da würde ein normaler Computer, selbst ein Supercomputer, um die 100.000 Jahre brauchen, das auszurechnen. Ein Quantencomputer schafft das bei einer bestimmten Leistungsfähigkeit innerhalb von wenigen Minuten. Daher wissen wir, dass VPN sinnlos werden, dass sämtliche Verschlüsselungen sinnlos werden, dass wir da Probleme haben. Und es gibt natürlich bis jetzt einfache Möglichkeiten, an die sich jeder halten sollte. Und das sollte man auch den Verwaltungen deutlich machen, das sollte man jeder Privatperson deutlich machen. Das sind hier simple Sachen: ein vernünftiges Passwortmanagement, ein vernünftiges Backup – ich habe mal irgendwo gelesen, kein Backup, kein Mitleid –, (Heiterkeit bei Petra Federau, AfD) Aktualisierung permanent auf dem Laufenden zu halten und sich darum zu kümmern, dass man eben Unbefugten den Zugriff verweigert, schlicht und ergreifend. Und diese Sachen sollten jedem ins Bewusstsein gerufen werden, denn es passiert jetzt mittlerweile Folgendes: Weil diese Quantentechnologie noch sehr herausfordernd ist, sehr teuer ist und bestimmte physikalische Möglichkeiten braucht, gibt es ein System, wo Kriminelle – der Minister hat darauf hingewiesen –, dass eben Daten abgegriffen werden. Das nennt man „Harvest now, decrypt later“, das heißt, es wird gesammelt, es wird geerntet quasi, und dann, wenn man die Technologie hat, wird das alles entschlüsselt. Da geht es um spezielle, ja, hoch geheime Daten, die beispielsweise abgegriffen werden. Und ich wollte damit deutlich machen, wie anfällig unsere Energieinfrastruktur ist, denn darauf ist noch gar nicht hingewiesen worden, vor welchen Herausforderungen wir stehen. Die Bundesregierung will, was die Quantensicherheit angeht oder vielmehr die Quantentechnologien angeht, 3 Milliarden Euro investieren. Das erscheint mir sinnvoll. Wenn wir allerdings die Quantentechnologie mit Künstlicher Intelligenz verbinden, was der nächste Schritt ist, dann haben wir neben dem Nutzen, den wir daraus ziehen, auch die gewaltige Herausforderung, dass wir eben auch vor enormen Sicherheitsherausforderungen stehen. Und ich sage das deshalb, diese Quantentechnologie, die wird in einem breiten Rahmen einsatzbereit sein in den nächsten zwei bis fünf Jahren. Und vor dem Hintergrund sollten wir uns auch jetzt schon Gedanken machen, wie wir das implementieren in die Sicherheitstechnologie, die wir jetzt schon haben, damit wir auch da die Entwicklung nicht verschlafen, sondern dass wir vielleicht da Vorreiter sind. Das werden wir mit unseren Universitäten, so, wie unsere Struktur der Hochschullandschaft ausgestaltet ist, derzeit nicht leisten können. Das heißt, wir sind in Mecklenburg-Vorpommern immer auf die Zusammenarbeit mit anderen Bundesländern, möglichst international angewiesen, aber dringend auch auf das, was uns der Bund an der Stelle zur Verfügung stellt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und dass wir da alleine nicht vorwärtskommen, da sind wir dringend auf die Zusammenarbeit angewiesen, dass wir da an der Stelle weiterkommen. Ja, das ist das, was ich als Wasser in den Wein gießen musste. Und ich kann dieses positive Szenarium derzeit so nicht teilen, weil mir insbesondere diese Angriffsmöglichkeiten auf unsere Infrastruktur, was die Energieversorgung angeht, das bereitet mir echt Sorge. Das ist ein Punkt, da müssen wir dringend nachsteuern, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) weil es eben relativ einfach ist. Und ich sage mal, jeder Mensch, der sich mit so was auskennt, der findet eben die Möglichkeiten. Und da müssen wir eben nachsteuern und da müssen wir eben auch die Unternehmen sensibilisieren. Da müssen wir auch unsere Verwaltung sensibilisieren, dass man eben nicht bestimmte unbekannte Mails anklickt. Man kann gar nicht oft genug darauf hinweisen, dass ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für die Cybersicherheit eben auch vor dem Rechner sitzt und nicht unbedingt nur technisch bedingt ist, sondern dass wir die Menschen sensibilisieren müssen, welchen Schaden wir da anrichten können. Also an der Stelle, Thema der Aktuellen Stunde war unter anderem, warum wir dringend in IT-Sicherheit oder in Cybersicherheit investieren müssen. Da laufen Sie bei uns offene Türen ein und da werden wir uns bei den nächsten Haushaltsberatungen auch sinnvollen Möglichkeiten nicht verschließen, sondern im Gegenteil, genau da ein besonderes Augenmerk darauf richten, damit wir an der Stelle weiterkommen, damit wir gerade unsere kritische Infrastruktur – die Energieversorgung – besonders absichern, denn davon, da sind wir Vorreiter in ganz Deutschland, und das soll auch so bleiben und das soll am Ende des Tages nicht zu unserem Schaden reichen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die FDP-Fraktion setzt mit ihrer heutigen Aktuellen Stunde ein wichtiges Thema auf die Tagesordnung des Landtages. Ich habe mich zwar kurz gefragt, ob das Thema Cybersicherheit so tagesaktuell ist, dass wir im Rahmen der Aktuellen Stunde und nicht beispielsweise über eine Aussprache oder regulären Antrag darüber debattieren könnten, aber – Herr Wulff hat es ja erwähnt – da war ja die Meldung über die Angriffe auf die Webseite der Landesregierung und Landesbehörden. Und ich musste feststellen, dass da vielleicht auch bei mir ein gewisser Gewöhnungseffekt schon eingetreten ist. Und just heute früh kam die Meldung, dass drei IT-Dienstleister des Bundes Ziel von erfolgreichen Angriffen waren und jetzt davor gewarnt wird, dass mit den erbeuteten E-Mail-Daten weitere Angriffe durchgeführt und vorbereitet werden könnten. Wir sind uns also einig, das Thema Cybersicherheit wird in Zukunft nicht an Aktualität verlieren, beziehungsweise ganz im Gegensatz, es wird mit der immer weiter fortschreitenden Digitalisierung auch immer weiter Aktualität haben, und Relevanz vor allem, Entschuldigung. Das allerdings darf unter keinen Umständen dazu führen, dass es ein Hindernis wird, weiter an der Digitalisierung zu arbeiten, und wir müssen Digitalisierung einfach umsichtig denken. Das ist ganz wichtig. Meine Damen und Herren, ja, wir haben es schon gehört, auch Mecklenburg-Vorpommern stand schon wie alle anderen Bundesländer, der Bund und auch unzählige Firmen und Privatpersonen unter Beschuss von digitalen Angreifern. Wir erinnern uns – ich muss leider ein bisschen wiederholen – an die Angriffe im Oktober 2021. (Torsten Renz, CDU: Dann lassen Sie es doch einfach weg, was schon gesagt wurde. – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD, und René Domke, FDP) Ja, aber es passt ja so schön in mein Redemanuskript, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) trotz alledem, ne, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) also, (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD: Das macht es nicht besser.) also 3.000 Temposünder, das hat noch keiner erwähnt, dass 3.000 Temposünder sozusagen sich darüber gefreut haben, dass dadurch ihre Bußgeldverfahren nicht rechtzeitig bearbeitet werden konnten und eingestellt werden mussten. Aber das darf natürlich nicht darüber hinwegtäuschen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass uns vor Augen geführt wurde, wie verletzbar die digitale Infrastruktur sein kann. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Mein Dank gilt aber – und auch da muss ich dem Minister beiseitespringen – insbesondere der Task Force des Landes, IT-Dienstleister DVZ und dem Computernotfallteam der Landesregierung CERT, welche auch über die Osterfeiertage im Einsatz waren, um unberechtigte Zugriffe auf die Landesseiten zu verhindern und am Schutz der Server zu arbeiten. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir stehen also – auch da springe ich dem Minister bei – alles andere als blank da, und das ist auch gut so. Initiator der letzten groß angelegten Attacke, die im gesamten Bundesgebiet zu verzeichnen war, soll eine russische Hackergruppe gewesen sein, wobei anscheinend bis heute unklar ist, ob diese eigenmächtig oder im Auftrag handelte. Am Ende ist das auch nebensächlich, denn so vielfältig, wie die Angriffe sind, so vielfältig sind auch die Motivationen. Wir wissen, dass sich moderne Kriegsführung auch in den digitalen Raum verlagert und mit einem Krieg, wie wir ihn derzeit wegen des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine zu verzeichnen haben, auch Attacken auf Verbündete steigen können. Die Mehrzahl der Hackeraktivitäten ist wohl rein privat gewinnorientiert, wird also in erpresserischer Absicht gestartet. Allerdings schließt selbst das einen staatlichen Akteur nicht aus, wenn dieser so Sanktionen umgehen und Devisen beschaffen möchte. Sogenannte Ransomware wurde auch bereits als schlichtes Sabotagemittel eingesetzt oder um von einem vorangegangenen Spionageakt abzulenken, von dem sowohl Staaten als auch Firmen betroffen sein können. Neben all diesen ernst zu nehmenden Gründen vermutet das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, noch die schlichte Motivation eines aufstrebenden Hackers, sich mit spektakulären Angriffen in der Szene bekannt zu machen und Respekt zu verschaffen. Ich befürchte, dass wir die Ursachen solcher Hackerangriffe in dieser Welt, seien sie finanzieller Art, in feindlicher Absicht oder aus Geltungsdrang, nicht so schnell werden beseitigen können. Für den Angegriffenen ist die Motivation im Zweifel auch zweitrangig. Wenn überhaupt, ist für den Betroffenen von Interesse, ob es eine Geldforderung gibt und wie hoch diese ist. Aber an erster Stelle steht jedoch der Schaden, der verursacht wurde, und der kann immens sein, insbesondere dann, wenn kein Backup vorhanden ist. Darauf verweist auch der ehemalige Datenschutzbeauftragte des Landes im aktuellen Tätigkeitsbericht seiner Behörde. Hier ist auch die Empfehlung an die Landesregierung ausgesprochen worden, die IT-Sicherheit weiter zu stärken. Dazu gehört auch, für wirksame Backup-Systeme zu sorgen. Und hier hat Herr Schneider vermutlich auch das gehört, was er schon gesagt hat, denn dort wurde im Innenausschuss schon erwähnt: Kein Backup, kein Mitleid! Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung entsprechend gut aufgestellt ist beziehungsweise sich immer besser aufstellen wird. Das wird allein durch die Bündelung von Digitalisierung und Sicherheit im neu eingerichteten Innenministerium deutlich. Insofern danke ich der FDP-Fraktion für den Titel der Aktuellen Stunde, (René Domke, FDP: Gern geschehen!) denn er gibt Anlass, erste Fortschritte in diesem Bereich resümieren zu können. Ein erster großer Schritt in Richtung Digitalisierung und digitale Sicherheit wurde mit der Einrichtung des Zentrums für Digitalisierung gegangen, meine Damen und Herren, und es ist enorm wichtig, dass die Cybersicherheit besondere Aufmerksamkeit genießt, denn letztlich hängt davon schlicht und ergreifend auch der digitale Fortschritt ab. Bei aller Kritik, die man bei den bestimmten Punkten in der Entwicklung der Digitalisierung in M-V haben kann, ist in den letzten Jahren auch einiges passiert. Unter dem Claim „digitales MV“ wurden viele wichtige Vorhaben umgesetzt. Die sechs digitalen Innovationsräume sind wichtige Anlaufstellen für Start-ups, für bestehende Unternehmen, für Kreative, aber auch für Studentinnen und Studenten sowie für Bürgerinnen und Bürger. Die Einrichtung der Stabsstelle „Digitaler Wandel“ mit einem fünfköpfigen Team war ein weiterer wichtiger und richtiger Schritt, um Akteurinnen und Akteure zu vernetzen und eine koordinierende Stelle zu haben. Die Digitalisierung kann ein Wachstumstreiber der Wirtschaft sein. Klar ist aber – und darauf möchte ich hinaus –, dass Cybersicherheit das A und O ist in einer sich weiter digitalisierenden Wirtschaft und Gesellschaft. Und wie die Industrie- und Handelskammern feststellten, wird die Cybersicherheit insbesondere von vielen kleinen Unternehmen stiefmütterlich behandelt und unterschätzt. Eine Umfrage hat ergeben, dass von 100 Unternehmen, die an einer Befragung teilgenommen haben, bereits ein Drittel Ziel von Angriffen waren. Die Schäden reichen von gestohlenen Daten bis hin zu Lösegelderpressungen. Hier ist und bleibt ein klarer Bedarf für Schulungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Dazu muss das Thema bei den Unternehmerinnen und Unternehmern auch noch stärker ins Bewusstsein rücken. Auch hier sehe ich mit der geschaffenen flächendeckenden Infrastruktur an Innovationszentren die Möglichkeit, dass sich unsere Unternehmen besser aufstellen, denn der größte Unsicherheitsfaktor ist und bleibt der Mensch, der viel zu oft Türen für Angriffe erst öffnet, und da nützt dann auch das beste Virenprogramm nichts. Allerdings habe ich gerade auch heute Morgen gehört, einer der zweitgrößten oder einer der größten Quantencomputer außerhalb der USA steht in Deutschland. Wir sind also durchaus auf der Höhe der Zeit (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und laufen da keineswegs irgendwelchen Entwicklungen hinterher. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.
Ann Christin von Allwörden CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal möchte auch ich der FDP ganz herzlich danken, dass Sie dieses Thema zur Aktuellen Stunde gewählt haben. Zunächst, glaube ich – oder ich will das mal so in den Raum stellen –, haben Sie vielleicht alle erst mal gedacht, na ja, FDP, das ist ja jetzt aber auch irgendwie nicht so richtig ein aktuelles Thema, ne, das ist ja jetzt gerade gar nicht so unbedingt das Thema, womit sich die Bürger in unserem Land befassen. Und ich glaube, genau das spiegelt auch so ein bisschen wider, was wir auch im politischen Raum machen, nämlich nichts. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Und das schließt aber leider auch die Gesellschaft so ein bisschen mit ein. Ich glaube, dass das vielleicht auch noch mal deutlich wird anhand des Beispiels des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine. Als dieser passierte, hat der Bundeskanzler entschieden, jetzt wird hier ein 100-Milliarden-Sondervermögen in die Hand genommen, weil er erkannt hat, Mensch, die Gefahren von außen sind massiv und wir müssen unser Land vor den Gefahren von außen schützen. Das ist uns auch über die Jahre etwas abhandengekommen, übrigens auch nicht nur politisch, sondern auch gesellschaftlich und natürlich auch aufgrund des Raumes, in dem wir leben, in einem Europa, in dem Frieden und Freiheit ganz oben stehen, was uns allen am wichtigsten ist und womit wir aufgewachsen sind und was für uns eine Selbstverständlichkeit geworden ist. Und genauso könnte man das vielleicht jetzt auch noch mal beziehen auf den Cyberraum, denn die Gefahren für unser Land, für die Bürger in unserem Land aus dem Bereich des Cyberraumes werden keinen Deut weniger gefährlich für uns und die Gefahren sind ebenso hoch. Und hier hätte im Grunde schon viel früher auch ein Sondervermögen in die Hand genommen werden müssen, um diese Gefahren zu bannen. Aber was ist passiert? Leider, wie ich es eben auch schon mal sagte, gar nichts. Eine Zeitenwende in diesem Bereich wurde nicht angekündigt. Frau Faeser hat zwar Mitte des letzten Jahres eine Cybersicherheitsagenda auf den Weg gebracht, also Maßnahmen vorgelegt, etwas angekündigt, aber seitdem ist auch leider wieder nichts mehr passiert. Und vielleicht, um diese Aktualität auch noch mal etwas plastischer darzustellen, hat Herr Wulff eben ganz, ganz, ganz viele Beispiele genannt von Cyberangriffen, die nur im Monat April getätigt worden sind, von Ländern wie Russland, China oder Nordkorea auf unser Land. Und wir dürfen auch auf gar keinen Fall den Fokus nur auf unsere Verwaltung legen, denn das ist vielleicht ein kleiner Aspekt, den jetzt natürlich auch Minister Pegel hier in den Vordergrund gestellt hat in seiner Rede. Das ist ja auch gar keine Frage, das muss er als Minister auch tun. Aber genauso groß, wenn nicht noch größer, sind die Gefahren natürlich auch für unsere wirtschaftlichen Unternehmen. Wir haben im Jahr in Deutschland einen Schaden durch Cyberangriffe im wirtschaftlichen Raum von – und das müssen Sie sich auf der Zunge zergehen lassen – 203 Milliarden Euro. 203 Milliarden Euro Schaden! Und das bewegt jetzt aber niemanden dazu zu sagen, wir müssen unbedingt in diesem Bereich aufrüsten. Nee, man nimmt das irgendwie so hin und sagt, na ja, müssen wir vielleicht irgendwann mal drüber reden. Nee, eigentlich sind wir schon in diesem Bereich weit nach zwölf. Wir hätten längst viel, viel mehr in die IT-Sicherheit, in die Sicherheit von Infrastruktur stecken müssen. Und es wurde leider ja auch im Rahmen der Anhörungen – denn es ist ja nicht so, dass wir uns nicht im Landtag schon mal damit beschäftigt hätten –, auf Bestreben der FDP, auf Bestreben der CDU, also auch aus meiner Fraktion haben wir dieses Thema ja bereits in den Fokus genommen. Wir hatten eine Anhörung zum Thema Cybersicherheit im Innenausschuss, und ich bin ganz ehrlich, auch ich bin wirklich geschockt aus dieser Anhörung rausgegangen. Uns wurde da sehr, sehr deutlich gemacht, dass wir sehr, sehr wohl ein offenes Scheunentor sind in Mecklenburg-Vorpommern. Das jetzt schönzureden, halte ich für sehr, sehr schwierig, denn das sagt mir jetzt ja eigentlich im Grunde, wir sind immer noch nicht bereit, das Problem zu sehen, wir sind immer noch nicht bereit, Geld in die Hand zu nehmen für Personal, für Prävention, wir sind immer noch nicht bereit, dieses Problems tatsächlich auch Herr zu werden. Ich glaube aber, dass das auch genau in unserem Verantwortungsbereich liegt, auch für unsere Wirtschaftsunternehmen im Land, denn die große Überschrift von allen Maßnahmen, die wir treffen müssen, lautet Prävention. Prävention! Wir müssen den Menschen, der vorm Computer sitzt, der vor der Infrastruktur sitzt, den müssen wir mitnehmen. Wir müssen geschultes Personal in die Fläche schicken, den Menschen zu sagen, wie schützen wir uns, wie schützen sie sich vor Cyberangriffen. Das ist das A und O, damit uns das auch gelingt, vor allen Dingen auch dann die Ermittlungsbehörden überhaupt in eine Situation bringen zu können, in der sie der Lage überhaupt Herr werden können im Ermittlungsbereich. Denn sind wir doch mal ehrlich, wir hecheln dem Ganzen nur hilflos hinterher. Wir werden in dem Ganzen im Ansatz nicht Herr der Lage, und das muss man auch mal in aller Deutlichkeit so sagen. Es ist so, wir haben nicht genug Personal, wir stecken nicht genug in Sachausrüstung. Wir sind uns der Sache Prävention auch nicht bewusst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Also kann ich an dieser Stelle die Gelegenheit hier nur genauso wie die FDP auch noch mal ergreifen, an Sie zu appellieren, lassen Sie uns daraus auch bitte keine parteipolitischen Geplänkel machen. Das ist wichtig, dass wir uns in dieser Frage Cybersicherheit wirklich mal ganz tief und ehrlich in die Augen schauen und zusammen auf den Weg bringen, was erforderlich ist, um unser Land effektiv vor Cyberangriffen zu schützen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.
Philipp da Cunha SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Als ich das Thema gelesen habe, „Mecklenburg-Vorpommern unter Beschuss“, musste ich auch zuerst an die letzten Zeitungsmeldungen denken, als es darum ging, die Webseiten wurden teilweise vorsorglich runtergenommen, weil einfach eine große DDoS-Attacke ist. Und der Minister hat es, glaube ich, gerade ziemlich gut bildlich erklärt, was passiert eigentlich, wenn man organisiert, dass ein riesiger Haufen Rechner im Internet, also Massen, auf eine einzige Adresse, auf einen einzigen Server zugreift, und das Problem sind dann die verstopften Türen. Eine Möglichkeit, haben wir gerade gehört, ist dann zum Beispiel Sperre, ist dann zum Beispiel, dafür zu sorgen, auch vorsorglich abzuschalten. Ich musste ganz ehrlich am Anfang daran denken, als ich das Thema gelesen habe, ich weiß nicht, die meisten von Ihnen kennen ja noch die Plakate, wenn die FDP hängt und dann steht da irgendwie „DIGITAL FIRST. BEDENKEN SECOND.“ Das war eins, was sozusagen, glaube ich, auch in einem der Wahlkämpfe ja intensiv war. Da fragt man sich schon, okay, ist denn Bedenken second, ist denn die Sicherheit an der Stelle sozusagen für die FDP zweitrangig und man will dann zuerst erst mal digital umsetzen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich glaube, wenn man sich Digitalisierung anschaut, digitale Prozesse sind, glaube ich, immer, das Immer-Ermöglichen ist, glaube ich, auch das, was die Schwierigkeit bringt, weil immer, wenn wir neue Prozesse mit ins Netz einnehmen, wenn wir neue Sachen verknüpfen, bauen wir automatisch mögliche zukünftige Schwachpunkte auf. Deswegen muss ein Netz, deswegen muss, wenn wir an der Stelle daran sind, Sachen zu erweitern, auch immer geschaut werden, welche Probleme können damit einhergehen. Und wenn ich jetzt sozusagen Frau von Allwörden höre, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) dass für die CDU Prävention bisher kein Thema war, tut mir leid sozusagen, für uns war es das. Da sprechen Sie wahrscheinlich nur für Ihre eigene Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Aber was kann denn eigentlich passieren? Und das ist, glaube ich, das Interessante, wenn man auch schaut, der Minister hat gesagt, wie viele Tausende, Zehntausende, Hunderttausende Angriffe so ein Landesnetz hat. Und das betrifft nicht nur das Landesnetz, das sehen wir auch woanders. Wir haben immer mehr vernetzte Geräte. Wenn wir ehrlich sind, haben wir mittlerweile Armbanduhren, die mithören können, durch die, wenn Sie wollen, auf Mikrofone zugegriffen werden kann. Das heißt, auch die Frage sozusagen, wie geht man mit Geheimsachen um, ist genau dasselbe. Selbst Armbanduhren müsste man davon ausnehmen. Wir haben mittlerweile Kühlschränke, wir haben Mikrowellen, wir haben alles Mögliche, was sich vernetzen lässt, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) was, wenn man möchte, ein Sicherheitsproblem mitbringt. Und das ist, glaube ich, das, was in den letzten Jahren, und das habe ich insbesondere in der privaten Wirtschaft mitbekommen, man hat sich eingelassen auf gewisse Sachen und hat auch Sachen zugeschaltet, auch wenn wir uns anschauen, was zum Beispiel mit Produktionsstrecken ist und dergleichen. Man hat vielleicht nicht immer, ich will es mal so formulieren, nicht immer das größte Gefühl dafür gehabt, welche Schwierigkeiten eigentlich damit einhergehen können, denn jeweils, wenn ich irgendwo am zweiten Standort einfach ins Netzwerk reingehe, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) wenn ich versuche, zu Hause gehe ich auch einfach ins WLAN, das mache ich in der Firma auch, da habe ich nicht immer das Gefühl gehabt, okay, was kann damit einhergehen. Wenn wir uns die letzten Jahre anschauen, dann können wir sehen, dass gerade auch Angriffe auf Netze teilweise durch Mitarbeiter bedingt sind, die vielleicht im Vorfeld sensibilisiert wurden bei allen möglichen Sachen, aber auf einmal ist da wirklich eine E-Mail, ist ein USB-Stick von einer ganz bekannten Person. Ich schließe mich da nicht aus, ich habe auch schon mal eine Nachricht über einen Messanger bekommen mit einer Person, die ich vor Kurzem tatsächlich gesprochen habe, wo wir sowieso irgendeinen Termin ausmachen wollten, und dann kam, habe ich zu spät gesehen, ein gefälschter Facebook-Account, Tage später, wirklich mit, wir wollten doch Nummer austauschen, oder so was, und dann habe ich darauf reagiert und dann habe ich mir erst mal danach die Drittanbietersperre reingemacht, weil es auch passieren kann. Das ist ja menschlich. Wenn man mit Leuten spricht zum Beispiel und genau dieser zeitliche Zusammenhang da ist, vielleicht vergisst man dann auch die komplette Prüfung. Das ist für jedes Netz ein Problem. Wenn wir anschauen, USB-Sticks können es sein, es können E-Mails sein, neuerdings, wir sehen, Firmen, aber auch Verwaltungen arbeiten mit QR-Codes. QR-Codes sind genauso Einfallspunkt. Autokennzeichen – hätte man nicht gedacht, ich kenne ein Beispiel aus den USA, da hat jemand sich gedacht, he, er macht einfach aus seinem Kennzeichen Null, er schreibt einfach N-U-L-L rauf, weil irgendwie hatte er das Gefühl dafür. Auf einmal hat er Tausende, Zehntausende von Strafzetteln bekommen, weil das System sich irgendwie, wenn nicht genau ein Kennzeichen hinterlegt war, war im System einfach Null hinterlegt. (Heiterkeit bei David Wulff, FDP) Das ist sozusagen, in der IT ist es einfach „nichts vergeben“, und er hat einfach Null, also „nichts vergeben“, reingeschrieben (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD) und er hat alle Strafzettel aus den USA bekommen, die irgendwie aufgetaucht sind, und hat ein Problem gehabt, da rauszukommen. Und das sind Sachen, wenn man sich überlegt, na gut, wenn Null da drin ist, dann kann vielleicht auch eine Formel drin sein. Und wenn ich programmiere und eine Formel beispielsweise in so einen QR-Code reinpacke, wenn ich eine Formel reinpacke in so ein Feld, beispielsweise beim Onlineantrag, das sind alles Sachen, die muss ich bedenken. Und deswegen gibt es ja den IT-Grundschutz. Deswegen gibt es ja gewisse Sicherheitsstandards, die genau dafür sorgen, dass ich, wenn ich so etwas programmiere, immer auch mit so was rechnen muss, dass man zum Beispiel genau über Formulare, über Kennzeichnen in dem Fall tatsächlich Sachen da reinhole. Und es gibt auch Beispiele, wo zum Beispiel einfach ein …, andersrum, autonome Autos, die Frage ist ja auch, wenn die mit Kennzeichen sich auseinander…, Quatsch, mit Geschwindigkeitsschildern, dann ist da eine 70, für uns sieht das aus wie eine 70, aber jemand hat mit ganz kleinen Markierungen was verändert, was das menschliche Auge kaum wahrnimmt, und auf einmal nimmt aber das Auto 170 wahr, weil man das nicht … und beschleunigt dann vielleicht. Und das sind halt Sachen, die uns gar nicht auffallen, die bei so was mitbedacht werden müssen, die aber sicherlich schwierig sind, und deswegen gibt es diese Standards. Und wir haben gerade gehört, der Minister hat gesagt, wie viele, wie viele Angriffe es denn tatsächlich sind. Denn es ist so, natürlich sind Landeseinrichtungen beispielsweise, öffentliche Einrichtungen, die erreichbar sind, immer gerne ein Angriffspunkt. Und wir sind ja, wenn wir ehrlich sind, natürlich sind die Webseiten nicht das Intranet. Also Abschalten von Webseiten vorsorglich ist was anderes, als wenn wirklich ein Angriff in das interne Netz ist. Und es gibt ja auch beispielsweise Konstellationen, wo man eine Website so aufsetzt, dass es einen richtigen, also einen Server gibt, auf dem man arbeitet, und der spiegelt alle paar Stunden dann die Webseite auf den Liveserver, sodass der Angreifer sozusagen die Adresse, das Backend sozusagen gar nicht kennt. Wir haben sozusagen einerseits gehört IT-Grundschutz, der ist ja dafür da, um wirklich in Sektoren dieses Problembewusstsein zu wecken, vorsorglich, dass man halt von vornherein eine Kontaktstelle einrichten muss, die IT-Sicherheit auf Standardtechnik. Also Gesundheit, Energie, das sind ja genau die kritischen Sachen. Dort muss man dann natürlich auch Meldungen von Störungen, aber halt auch den Nachweis erbringen, dass man es tatsächlich macht. Und ich glaube, das ist eine wichtige Grundlage, wenn man da vorgeht. Und was das Land macht, hat der Minister auch gerade gesagt, Unterstützungsangebote für Kommunen, Weiterbildung, Sensibilisierung, die Frage, wirklich, die Hacker kommen. Und natürlich gibt es Beispiele, natürlich gibt es Beispiele, dass es Mitarbeiter gibt, die vielleicht immer dran denken, das ist gut, wie mein Beispiel eben, wo man davon ausgeht, okay, wenn der IT-ler aber kommt bei mir in die Stadtverwaltung, den lasse ich halt rein, der kommt ja immer, dann ist es heute mal ein anderer. Aber wir haben das Problem sicherlich, wir haben ein Landesnetz, da sind viele Bedienstete dran, wir haben aber extrem viele kommunale Netze, und die kommunalen Netze, die sind sicherlich auch mit dem eGo M-V und dergleichen zusammen organisiert, aber Fehler können passieren, gerade vor Ort, gerade, wenn man sozusagen nicht bedenkt, wie viele Mitarbeitende denn tatsächlich Zugriff auf so ein Netz haben und wie viele Anschlussstellen und wie viele Geräte. Kurzum, ich glaube sozusagen, der Minister hat es ganz bildlich gesagt, ein Angriff kann ausreichen. Man muss die Netze kennen. Das ist, glaube ich, wichtig. Das ist auch das, was im Interesse des Landes ist und was der Minister auch beschrieben hat, was, glaube ich, eigentlich der wichtigste Prozess ist, die Netze von vornherein kennen, wissen, was in diesem Netz los ist, das Ganze überwachen, und dann kann man tatsächlich auch dafür sorgen, dass Angriffe frühzeitig erkannt werden, unterbunden werden. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg. Dass die Schwierigkeit damit einhergeht, dass die Technik sich immer verändert, dass wir immer neue Sachen bekommen, führt dazu, dass jeder Bürger und jede Bürgerin genauso wie jeder Mitarbeiter in der Verwaltung immer schön Updates installieren sollte dann auch wirklich, dass dann die Schwachstellen, die aktuell bekannt sind, auch tatsächlich behoben werden. Und ich glaube, wir sind da gemeinsam auf einem guten Weg. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! „Mecklenburg-Vorpommern unter Beschuss“ – der Titel und auch die bisherige Debatte wird dem adressierten Problem aus der Sicht meiner Fraktion nicht umfänglich gerecht. Ich möchte deswegen eine etwas weitere Perspektive in die Debatte einbringen. Bisher ging es wieder vorrangig um Sicherheits- und Ordnungspolitik oder darum, kleine Unternehmen, denen schlicht Personal und Mittel fehlen, nun sicher aufzustellen. Auch wenn es hier zweifelsohne eine Strategie, einen Plan, möglicherweise auch ein Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern braucht, müssen wir das Problem noch viel grundsätzlicher angehen. Im Zusammenhang mit der realen IT-Sicherheit halte ich diesen Titel und auch die Debatte bisher deshalb für wenig hilfreich, da Angst unsere gemeinsamen Bemühungen für mehr IT-Sicherheit in Mecklenburg-Vorpommern eher lähmt. Denn was macht man bei Beschuss? Na ja, zuerst den Kopf einziehen. Und genau das, liebe Kolleginnen und Kollegen, wäre definitiv der falsche Weg. Und mit der zunehmenden Bedeutung wächst auch die Gefahr von einem Ausfall oder Kompromittierung dieser IT-Systeme. Wenn jemand 500 Euro von einem Girokonto stiehlt, kann das individuell dramatisch sein. Wenn ein Wohngeldantrag nicht bearbeitet werden kann, weil die Verwaltung durch einen Ransomwareangriff heruntergefahren wird, kann das viele Betroffene vor subjektiv unüberwindbare Probleme stellen. Und wenn einem Unternehmen die Kundendatenbank gestohlen oder gar die Produktion stillgelegt wird, stehen schnell Existenzen auf dem Spiel, von den massiven Auswirkungen auf den Schutz der Personendaten mal ganz abgesehen und natürlich auch von den Folgen möglicher Angriffe auf Wasserwerke, Krankenhäuser, Energieversorger et cetera. Was also tun? Den Kopf einziehen und hoffen, dass die Gefahr vorüberzieht? Eher nicht! Einfach mehr investieren, wie jetzt auch noch mal nahegelegt wurde, das ist leider kein Allheilmittel, und zumindest dann nicht, wenn suggeriert wird, man könnte die Probleme einfach mit mehr Geld zuschütten. Mein Eindruck hier im Land ist häufig, Geld wäre schon irgendwie da, es fehlt aber am Ende an den Fachkräften. Eine gelungene Digitalisierung, und dazu gehört insbesondere der Bereich der IT-Sicherheit, steht und fällt mit den zuständigen Menschen. Und da, werte Kolleginnen und Kollegen, da haben wir wirklich Handlungsbedarf. Das Gute ist eigentlich auch, dass wir als Land hier Gestaltungsmöglichkeiten haben. Punkt 1. Fördern wir das allgemeine Technikverständnis! Ein Grund, warum wir in Deutschland so viele gut ausgebildete Ingenieur/-innen haben, ist, dass es bisher immer einfach war, die Technik, die wir nutzen, auch verstehen zu können. Die sprichwörtliche „Schrauber-Mentalität“ setzt voraus, dass ich Dinge aufmachen kann, verstehe, wie sie funktionieren, und dann vielleicht sogar mit ein bisschen Tuning wieder zusammensetzen kann. Das müssen wir bewusst fördern, wenn wir überlegen, mit welcher Technik wir Kinder und Jugendliche zum Beispiel in den Schulen und in der Ausbildung konfrontieren. Ich war da kürzlich selber erst im Schülerforschungszentrum in Rostock – einmalige Sache leider in Mecklenburg-Vorpommern –, aber da konnte man sehen, wie junge Menschen rangeführt werden. Als sozusagen die einzige „Nerd AG“ haben sie sich bezeichnet in Mecklenburg-Vorpommern, und davon brauchen wir viel, viel mehr. Und das müssen wir auch als Land fördern, weil nur so kriegen wir dieses Technikverständnis, diese Talente in den Schulen schon gefördert. Wenn wir das nicht machen, dann gehen die verloren, beziehungsweise die wenigen, die es ja nun trotzdem gibt, die gehen weg. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Zurück zum Unterricht. Software, die wir dort nutzen, die muss aus unserer Sicht quelloffen sein, damit jede und jeder, den es interessiert, auch nachschauen kann, was passiert, wenn sie auf irgendeinen Button drücken. Wir brauchen bei Software die Freiheit zu verstehen, wie was funktioniert, und die Freiheit, es auch bei Bedarf beliebig verändern zu können. Das sind übrigens zwei der vier Freiheiten, die der freien Software ihren Namen geben. Punkt 2. Fördern wir diejenigen, die wissen, wie es schon geht! Es gibt auch in Mecklenburg-Vorpommern Menschen, die bereit und in der Lage sind, sich für unsere gemeinsame digitale Sicherheit einzubringen, entweder weil sie selbst die Schrauber- oder in diesem Fall vielleicht eher Hacker-Mentalität entwickelt haben oder weil sie vielleicht das Glück hatten, erst vor Kurzem ihre Ausbildung beendet zu haben, dort bereits die wesentlichen Dinge über IT-Sicherheit gelernt zu haben, vielleicht auch mal von einer jungen Ausbilderin oder einem jungen Ausbilder Themen gelernt haben, die eben vor 10/15 Jahren noch nicht auf dem Lehrplan standen. Und beide Gruppen sind oft bereit, ihr Wissen und ihre Fähigkeiten in den Dienst der gesamten gemeinsamen Sicherheit zu stellen. Die tauschen ihr Wissen aus über Plattformen im Internet. Diese Leute müssen wir mit offenen Armen empfangen – in den Unternehmen, insbesondere aber auch in der öffentlichen Verwaltung. Und ich weiß es aus meiner Tätigkeit im Max-Planck-Institut. Da hatten wir massiv Probleme. Und das hängt am Ende tatsächlich dann auch an der Bezahlung, aber auch an den sonstigen Bedingungen, die wir eben Familien hier in Mecklenburg-Vorpommern bieten können. Da geht es um das Leben auf dem Land, gute, kurze Wege, gute Schulen, gute Kita. Und nicht nur einmal wurde mir berichtet, dass beim Wechsel zu einem öffentlichen Arbeitgeber das Wissen um die Möglichkeiten der Digitalisierung plötzlich, na ja, nun nicht mal mehr nicht gefragt war, sondern explizit unerwünscht war: „Das haben wir schon immer so gemacht.“ Da ist keine Digitalisierungsstrategie möglich, wenn man so auf Fachkräfte zugeht. Punkt 3. Fördern wir die Sicherheit für alle! Die ersten beiden Punkte haben Dinge angesprochen, die wir im Land anders machen können, aber wenn wir in der Politik über IT-Sicherheit reden, dann muss wenigstens kurz auch das große Bild gezeichnet werden. Ich kann nicht einerseits von Herstellern fordern, dass sie Sicherheitslücken fixen, andererseits als Staat Lücken, die ich selbst finde oder ankaufe, finden lasse, zurückhalten, um sie für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden zu nutzen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich kann nicht einerseits Zugang zu verschlüsselter Kommunikation fordern und andererseits so tun, als wären nur demokratische Staaten mit funktionierender Geheimdienstkontrolle in der Lage, die zu nutzen. Digitale Sicherheit gibt es entweder für alle oder für niemanden. Auch der Staat muss sich daher verpflichten, Sicherheitslücken, über die er Kenntnis erlangt, unverzüglich zu melden. Und wer eine Schwächung von Verschlüsselung fordert, der muss sich klar sein, dass er uns alle damit auch gefährdet – die Menschen in diesem Land, die Unternehmen und nicht zuletzt auch die öffentliche Verwaltung. Und auch, wenn ich den Titel der Aussprache heute für daher unglücklich halte, so bin ich doch froh, dass wir uns dazu austauschen, und hoffe, dass wir in den weiteren Redebeiträgen vielleicht noch in diese Richtung ein paar Worte hören können, was Sie sich, werte Kolleginnen und Kollegen, an den Stellen vorstellen. Wir dürfen angesichts der Bedrohung eben den Kopf nicht einziehen, sondern müssen ruhig überlegen, was wir tun können, um Mecklenburg-Vorpommern sicherer zu machen. Ideen dafür gibt es jede Menge. Lassen Sie uns auch in unsere Zukunft, in unsere Jugend, in die Ausbildung und Bildung investieren, damit die Menschen, die eben diese IT-Sicherheit leben sollen, dass sie auch die notwendigen Handwerksmittel dafür von uns auf den Weg bekommen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich recht herzlich auf der Besuchertribüne Mitglieder des Sozialverbands Boltenhagen. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe noch einmal auf für die Fraktion der FDP Herrn Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich wirklich für die sehr sachliche und konstruktive Debatte zu diesem Thema. Und wie die Kollegin Frau von Allwörden gesagt hat, es ist ein Thema, was zu wenig Beachtung findet, denn wir müssen uns mit dem Thema auseinandersetzen. Denn, Herr da Cunha, Sie haben es gesagt, „DIGITAL FIRST. BEDENKEN SECOND.“, ein großer oder einer der größten Wahlsprüche der FDP in der jüngeren Vergangenheit, und das hat natürlich zur Folge, dass wir uns mit dem Thema natürlich beschäftigen wollen und müssen. (Julian Barlen, SPD: Stark behauptet, schwach begründet.) Das heißt aber auch … Das ist ein Spruch, der allen im Kopf geblieben ist, von daher sehr erfolgreich. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wir sagen aber auch, wir brauchen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) wir brauchen IT-Sicherheit, damit Digitalisierung funktioniert. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Damit wir Digitalisierung vorantreiben können, brauchen wir IT-Sicherheit. Und das ist der Grund, warum wir uns auch immer wieder mit dem Thema auseinandersetzen müssen. Und, Herr da Cunha, ja, der Kühlschrank hört mit, das ist richtig, wie Sie das gesagt haben. Man muss aber dann genauso sagen, das ist ein Punkt, den wir jetzt in der Debatte heute noch nicht ganz ausgeleuchtet haben, denn wir haben im Wesentlichen über Ransomware, also Erpressungsversuche und Attacken, die Sachen, also Dienste, außer Kraft setzen, gesprochen. Aber das Thema Informationsabfluss haben wir heute gar nicht so sehr beleuchtet, denn das ist ein Angriff, der meistens gar nicht erkannt wird. Das heißt also, dass man versucht, Informationen abzuziehen, rauszuholen, gerade auch aus dem öffentlichen Bereich. Wir versuchen natürlich gerade in der Demokratie, so transparent wie möglich zu sein. Wir wissen aber alle auch, selbst als Parlamentarier bekommen wir gar nicht alle Informationen der Landesregierung, da muss man sich ja manchmal doch irgendwie andere Mittel suchen. Und verbrecherische Kräfte, die gehen in Unternehmen rein, die gehen in staatliche Institutionen rein und holen natürlich auch Informationen raus. Auch dagegen müssen wir uns wehren. Und deswegen, auch Herr Schneider, natürlich, da kann man immer noch einen draufsetzen, und wenn wir diese Debatte noch endlos weiterführen wollen, dann landen wir wahrscheinlich am Ende beim „Firesale“ und „Stirb langsam 4“. Aber wir werden einfach mit dem Thema weiterkommen müssen. Und deswegen fordere ich auch weiter die Landesregierung und den Innenminister auf, denn auch das BSI liegt im Übrigen beim Innenministerium im Bund, wir müssen mit dem IT-Sicherheitsgesetz vorankommen. Wir dürfen nicht bis Ende der Legislatur warten, sonst werden wir unsere Chancen, unsere Sicherheit verspielen und auch die Akzeptanz in der Digitalisierung verspielen. Ich will IT-Sicherheit, damit Digitalisierung funktioniert für unsere Landesbehörden, für unsere kommunalen Behörden und für unsere Unternehmerinnen, Unternehmer und unsere Bürgerinnen und Bürger hier im Land. – Vielen Dank für die Debatte! Es war mir eine Ehre. Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Wulff! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 2 : Aussprache gemäß Paragraf 43 Nummer 2 unserer Geschäftsordnung zum Thema „30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – bewährt und doch nicht selbstverständlich“. Aussprache gemäß § 43 Nummer 2 GO LT zum Thema 30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern – bewährt und doch nicht selbstverständlich Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Bevor ich die Aussprache eröffne, ist es mir eine große Freude und Ehre, die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts auf der Pressetribüne zu begrüßen. Liebe Frau Köster-Flachsmeyer, schön, dass Sie heute bei dieser Debatte anwesend sind, weil es geht letztendlich ja schon um 30 Jahre Verfassung. Herzlich willkommen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Fraktionsvorsitzende Frau Rösler.
Jeannine Rösler Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da wir heute die Präsidentin des Landesverfassungsgerichts, Frau Monika Köster-Flachsmeyer, hier im Hohen Hause zu Gast haben, möchte ich natürlich die Gelegenheit nutzen und einen herzlichen Dank aussprechen. Allen Mitgliedern des Landesverfassungsgerichts gebührt großer Dank für ihre sehr verantwortungsvolle Arbeit, die sie im Ehrenamt leisten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) In diesem Jahr nun wird die Landesverfassung 30 Jahre alt. Sie wurde in einem beeindruckenden demokratischen Prozess in den Jahren 1991 bis 1993 von einer Verfassungskommission ausgearbeitet. Der Entwurf wurde dem Ersten Landtag des Landes vorgelegt und von diesem ohne Veränderung mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Im Mai 1993 trat die Verfassung vorläufig in Kraft. Ein Jahr später, im Juni 1994, wurde die Verfassung in einem Volksentscheid durch die Mehrheit der Abstimmenden gebilligt. Mit Zusammentritt des neu gewählten Landtages am 15. November 1994 ist die Verfassung von Mecklenburg-Vorpommern schließlich endgültig in Kraft getreten. Unser demokratisches Gemeinwesen ruht fest auf dem Boden unserer Verfassung, einer Verfassung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Mecklenburg-Vorpommern, ungeachtet ihrer Herkunft, ungeachtet ihres Glaubens, ihres Geschlechts und ihrer sexuellen Orientierung. Meine Damen und Herren, in zwei Großen Anfragen hat meine Fraktion in der Vergangenheit nach dem Verfassungsanspruch und der Verfassungswirklichkeit gefragt. Und wir haben tatsächlich weitergehende Ansprüche abgeleitet, etwa den Anspruch einer chancengleichen Entwicklung der beiden Landesteile Mecklenburg und Vorpommern sowie den Anspruch gleichwertiger Lebensverhältnisse. Dazu stehen wir auch heute noch. Es ist aber gut und richtig, dass es für Verfassungsänderungen einer großen Mehrheit der Abgeordneten im Landtag bedarf. Auch wenn meine Fraktion in den vergangenen Legislaturperioden verschiedene Änderungsbedarfe gesehen hat, stellen wir fest, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat sich bewährt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sie bildet das Fundament, den Rahmen, innerhalb dessen sich Organisation und Ausübung staatlicher Gewalt zu entfalten hat. Sie ist die Werteordnung, sie ist die Grundordnung für Mecklenburg-Vorpommern. Und diese Aufgabe hat sie aus unserer Sicht in der Vergangenheit gut erfüllt. Das gilt ohne Wenn und Aber. Die Welt bleibt jedoch nicht stehen, sie dreht sich weiter in Europa, in Deutschland und auch in Mecklenburg-Vorpommern. Und es versteht sich von selbst, dass auch die Verfassung diesem Wandel unterworfen ist. Sie ist nicht in Stein gemeißelt und muss sich der Lebensrealität der Menschen anpassen. Unsere Demokratie entwickelt sich und mit ihr unsere Verfassung. Das muss jedoch in einem behutsamen Prozess erfolgen. Seit 1994 wurde die Landesverfassung insgesamt fünfmal geändert. So haben wir im Jahr 2000 das Konnexitätsprinzip aufgenommen. 2006 folgten verschiedene Schutzziele. Besonders möchte ich an dieser Stelle den Artikel 14 der Landesverfassung hervorheben, der den Schutz der Kinder und Jugendlichen beinhaltet, etwas, was wir uns auch für das Grundgesetz wünschen. Ebenso wurde die Dauer der Legislaturperioden in diesen Verfassungsänderungen beschlossen. Hervorheben möchte ich die Ergänzung im Jahr 2007. Seither verpflichtet uns die Landesverfassung im Artikel 18a dazu, Bedingungen zu schaffen, unter denen gesellschaftliche Konflikte gewaltfrei gelöst werden können, und dass alles staatliche Handeln dem inneren wie äußeren Frieden dienen muss. Insbesondere diskriminierendes Verhalten, das geeignet ist, das friedliche Zusammenleben zu stören, ist verfassungswidrig. Diese Änderung erfolgte im Ergebnis der Volksinitiative für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern. 2011 wurde dann die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufgenommen, eine Änderung, die wir im Übrigen als einzige Fraktion entschieden abgelehnt haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist bekannt.) Die jüngste Verfassungsänderung gab es 2016, bei der eine weitere Absenkung des Quorums für Volksbegehren Inhalt war und der Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union samt Initiativrecht verankert wurde. Die politischen und rechtlichen Grundlagen des heutigen Mecklenburg-Vorpommerns spiegeln sich in dieser Landesverfassung wider. Und dennoch, wir sollten die demokratischen Grundfesten, die in der Verfassung verankert sind, nicht als selbstverständlich hinnehmen. Sie sind kein Naturgesetz, sondern das Ergebnis eines lebendigen demokratischen Prozesses. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Tja, hoher Anspruch!) Meine Damen und Herren, vor 90 Jahren, am 10. Mai 1933, brannten in deutschen Städten Tausende Bücher, Bücher von geächteten jüdischen, sozialistischen und liberalen Autorinnen und Autoren. Und so ist uns auch der heutige Tag Erinnerung und Mahnung, die Demokratie zu schützen und zu stärken. Immer häufiger entsteht der Eindruck, dass die Demokratie auf die Probe gestellt und von rechts unter Druck gesetzt werden soll. (Horst Förster, AfD: Von links auch!) Auch im Landtag herrscht am rechten Rand eine besorgniserregende Nähe zu ausgewiesenen Demokratiefeinden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Marc Reinhardt, CDU – Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich denke etwa an die Junge Alternative, die erst kürzlich vom Verfassungsschutz als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wurde und die Vertreter hier im Parlament und anderen demokratischen Gremien sitzen hat. Das muss alle Demokratinnen und Demokraten beunruhigen und noch wachsamer werden lassen. Deswegen haben sich die Koalitionspartner auch darauf verständigt, die Landesverfassung qualitativ weiterzuentwickeln. In Ziffer 490 des Koalitionsvertrages heißt es, Zitat: „Um dem Staatsziel der konsequenten Zurückdrängung rassistischer, antisemitischer und neonationalsozialistischer Bestrebungen Ausdruck zu verleihen, werden wir uns im Landtag für eine entsprechende Ergänzung der Landesverfassung einsetzen.“ Zitatende. Mit einer geeigneten Klausel in der Verfassung wollen wir der Zivilgesellschaft den Rücken stärken, ihr Engagement würdigen und noch mehr Bürgerinnen und Bürger ermutigen, sich für ein diskriminierungsfreies Mecklenburg-Vorpommern einzusetzen. Meine Damen und Herren, wie es guter parlamentarischer Brauch seit nunmehr 30 Jahren ist, wollen wir dieses Ziel in einem gemeinsamen Prozess aller demokratischen Kräfte im Landtag debattieren und umsetzen. Insofern ist es bedauerlich, dass die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mit diesen parlamentarischen Gepflogenheiten des Miteinanders brechen und auf dieser Landtagssitzung mit einem eigenen Antrag zur Verfassungsänderung aufwarten. (Sebastian Ehlers, CDU: Haben Sie nie gemacht in der Opposition, ne, Frau Rösler? Haben Sie nie gemacht! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Die Verfassung ist nicht nur die Grundordnung, (Sebastian Ehlers, CDU: Wir entschuldigen uns, werfen uns in den Staub.) sie ist eben auch der Grundkonsens aller demokratischen politischen Kräfte. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Ja, und mit Recht, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) mit Recht gibt es die hohe Hürde der Zweidrittelmehrheit (Zuruf von Daniel Peters, CDU) für eine Änderung der Verfassung. Weil die Verfassung für alle Demokratinnen und Demokraten ein hohes, ein sehr hohes Gut ist, sollten sich mit ihr und auch ihren Änderungen alle identifizieren können. Deshalb sind wir optimistisch, dass wir doch noch einen gemeinsamen Weg einschlagen und beschreiten und pünktlich zum 30. Jahrestag des Volksentscheids eine weiterentwickelte Landesverfassung verabschieden können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Fraktionsvorsitzende! Ich rufe jetzt auf für die Landesregierung die Justizministerin Frau Bernhardt. (Marc Reinhardt, CDU: Auch noch!)
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich etwas Besonderes, im Namen der Landesregierung zum 30. Jubiläum der Landesverfassung reden zu können. Und ich würde meine Rede beginnen mit einem Zitat der Jubilarin, die für uns als Landesregierung Grundverständnis und Grundlage unseres Handelns ist. Und da zitiere ich aus der Präambel der Landesverfassung: „Im Bewusstsein der Verantwortung aus der deutschen Geschichte sowie gegenüber den zukünftigen Generationen, erfüllt von dem Willen, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, die Schwachen zu schützen und die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern, entschlossen, ein lebendiges, eigenständiges und gleichberechtigtes Glied der Bundesrepublik Deutschland in der europäischen Völkergemeinschaft zu sein, im Wissen um die Grenzen menschlichen Tuns, haben sich die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in freier Selbstbestimmung diese Landesverfassung gegeben.“ Am 30. April – Frau Rösler hat es bereits erwähnt – 1993 verabschiedete die Verfassungskommission des Landtages nach mehr als dreijähriger Arbeit den Entwurf der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern. Die Schlussabstimmung über den Entwurf fand dann am 14. Mai 1993, also vor knapp 30 Jahren, statt. Am 12. Juni 1994 ist die Verfassung in einem Volksentscheid von den Bürgerinnen und Bürgern von Mecklenburg-Vorpommern gebilligt worden, und abschließend ist die Verfassung dann am 15. November 1994 in Kraft getreten. Die Landesverfassung ist das oberste Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern und der Grundpfeiler für einen lebendigen Rechtsstaat, der gerade in Krisenzeiten – und wir befinden uns gefühlt in einem Dauerkrisenmodus – ein Garant für die Freiheit und die Rechte der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Mit dieser Verfassung muss aber behutsam umgegangen werden. Sie zu ändern, liegt allein bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Aus meiner persönlichen Erfahrung als ehemalige Abgeordnete kann ich Ihnen nur empfehlen, dies in Ruhe und mit Bedacht und vor allem gemeinsam anzugehen. Insgesamt wurde die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern fünfmal geändert. Daran zeigt sich auch der behutsame Umgang mit den Verfassungsänderungen in 30 Jahren des Bestehens der Landesverfassung. Insgesamt sind diese behutsamen Änderungen ein Beleg dafür, dass sich insgesamt die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns bewährt hat. Eine Änderung der letzten Jahre möchte ich besonders hervorheben, da dies auf Grundlage der Volksinitiative für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2007 zustande kam und gerade heute voller Beachtung bedarf. Das ist Artikel 18a, die Friedensverpflichtung, die Gewaltfreiheit als Staatsziel. Gerade in der aktuellen Situation, wo ein Krieg in Europa wütet, ist das Bekenntnis zu Frieden und zur Gewaltfreiheit wichtiger denn je. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch als Ministerin zwei besondere Punkte beleuchten, die in meinem Bereich liegen. Und da muss ich natürlich als Justizministerin selbstverständlich Artikel 76 der Landesverfassung erwähnen, der da heißt: „Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Das ist für mich das höchste Gut in der Justiz. Diese Unabhängigkeit werde ich immer verteidigen, und da hoffe ich auf mehr Verständnis, auch aus Ihren Reihen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie. Die unabhängige Justiz als Judikative, Sie als gesetzgebendes Parlament, als Legislative, und wir, die Landesregierung, als Exekutive sind den Menschen gegenüber verpflichtet, auf Grundlage unserer Verfassung eben diese zu leben und das in unserem Zusammenspiel auch zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang muss natürlich auch das Landesverfassungsgericht mit seiner höchsten Repräsentantin, der Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes, Frau Köster-Flachsmeyer, erwähnt werden, die ich an dieser Stelle ganz herzlich begrüße. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Seit 1995 ist das Landesverfassungsgericht in Greifswald unverzichtbare Wächterin der demokratischen Grundregeln. Das Landesverfassungsgericht hat oftmals im Prozess der Auseinandersetzung der unterschiedlichen politischen Kräfte im Land den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgegeben. Diese Rolle findet sich daher selbstverständlich in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder. Und von mir auch ein Dank für die Arbeit des Landesverfassungsgerichtes! Sehr geehrte Abgeordnete, ich bin in meinem Bereich auch Ministerin der Gleichstellung und möchte auch aus dieser Perspektive einen Blick auf die Landesverfassung werfen. Die Zahl 13 ist immer etwas Besonderes, so auch in meinem Bereich in dieser Landesverfassung. Artikel 13 beinhaltet die Gleichstellung von Frauen und Männern. Ich zitiere: „Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“ Und daher ist es richtig, und daher ist es wichtig, dass diese Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern lebt und weiter stärkt, nicht zuletzt durch die paritätische Zusammensetzung der Landesregierung, nicht zuletzt durch die Schaffung einer Landesbeauftragten für Gleichstellung der Landesregierung, bis hin zur für mich unverständlich scharf diskutierten Nennung der weiblichen und männlichen Form in Gesetzen und Verordnungen. Und ich muss sagen, gerade dieses Jahr war ein besonderes Jahr für die Gleichstellung. Nicht nur, dass der 8. März das erste Mal Feiertag war, sondern dass wir in diesem Jahr auch mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm begonnen haben, wo wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern von Mecklenburg-Vorpommern in den verschiedenen Regionen, in allen Kreisen und kreisfreien Städten schauen wollen, wo müssen wir noch nachjustieren, wenn es um die Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Daher gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kur zen Werbeblock. Ich bitte Sie, schauen Sie sich auf www.fokus-gleichstellung.de die Termine an! Besuchen Sie die Werkstätten des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms! Werben Sie in Ihren Wahlkreisbüros für die Teilnahme auch von Bürgerinnen und Bürgern an diesen gleichstellungspolitischen Werkstätten, wo wir weiterschauen können, wie wir den Staatsauftrag, den uns die Landesverfassung mit aufgegeben hat, auch mit Leben füllen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und zum Schluss lassen Sie mich sagen, eine gute Verfassung ist auch ein Baustein für eine gute Verfassung des Landes. Daran arbeiten wir jeden Tag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute die Landesverfassung vom 23. Mai 2023 rühmen, dann geht das nicht, ohne an die Wiedervereinigung zu erinnern, denn ohne sie gäbe es weder das Land M-V noch die Landesverfassung. Die DDR hatte nämlich die Länder abgeschafft und den Staat in zehn Verwaltungsbezirke aufgeteilt. Dass nun ausgerechnet DIE LINKE sich dieses Themas annimmt, ist eigentlich ein Witz, denn deren Rechtsvorgängerin, die PDS, hat sowohl gegen den Einigungsvertrag als auch geschlossen gegen die Landesverfassung gestimmt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Die Landesverfassung nimmt an mehreren Stellen auf das Grundgesetz Bezug und erklärt in Artikel 5 die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte zu unmittelbar geltendem Recht der Landesverfassung. Die Landesverfassung hat dem Grundgesetz aber eines voraus, sie wurde nämlich gemäß Artikel 80 durch einen Volksentscheid mit 60,1 Prozent der Bürger bestätigt und trat erst danach im November 1994 in Kraft. Das war ein mutiger Schritt, den der Bundestag trotz des weiterhin nach Artikel 146 bestehenden Vorläufigkeitscharakters des Grundgesetzes bislang versäumt oder nicht gewagt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Demokratie ist eine Herrschaft durch das Volk und für das Volk. Die Volksvertreter, also in der parlamentarischen Demokratie die Abgeordneten, sollen die Treuhänder der Volkssouveränität und des Gemeinwohls sein. Die Demokratie ist kein Selbstzweck. Und deshalb gilt, was in der Verfassung steht, ist wichtig, aber genauso wichtig oder noch wichtiger ist, was die Regierenden aus der Verfassung machen. Und diese Bilanz sieht düster aus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger, aber dieses Vertrauen schwindet, und ein Drittel der Bürger gibt in Umfragen an, dass sie das Vertrauen in den Staat und sein Rechtssystem verloren haben. Das sind keine Augenblicksaussagen, das spiegelt eine kontinuierliche Entwicklung wider, und das hat viele Gründe. Die „Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit“ war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik „noch nie … so tief wie derzeit“. Damit zitiere ich den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Dieser bezog sich dabei auf das Politikversagen in der Flüchtlingskrise 2015. Seine Aussage ist heute noch genauso aktuell und zutreffend wie damals. Meine Damen und Herren, wir sehen doch alle, dass unser Land in eine enorme Schieflage geraten ist. Eine Krise jagt die nächste, und nicht Putin ist an allem schuld. Die Krisen sind hausgemacht, denn in Berlin und Schwerin regiert nicht die Vernunft, sondern die Ideologie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Sagt der Ideologe!) Geradezu besessen und ohne jedes Augenmaß wird eine Klima- und Energiepolitik durchgepeitscht, an einer keinem mehr zur erklärenden Migrationspolitik festgehalten und eine irrsinnige Bildungspolitik betrieben, die unsere Kinder wahrlich nicht verdient haben. Meine Damen und Herren, die Demokratie braucht den offenen, freien Diskurs und eine freie Berichterstattung, denn das ist eine Grundvoraussetzung für eine freie Meinungsbildung. Doch darum ist es schlecht bestellt. Das offene Gespräch, das offene, freie Gespräch über politische Themen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld ist selten geworden. Man ist vorsichtig geworden mit dem, was man früher unbefangen sagen konnte. Das höre ich in Bürgergesprächen immer wieder, und zwar nicht nur von AfD-Wählern. Umfragen ergeben, dass nur noch 45 Prozent der Deutschen der Meinung sind, man könne seine politische Meinung frei kundtun. Fast genauso viel, nämlich 44 Prozent, geben an, besser vorsichtig zu sein. Vor allem die Angst, über heikle Themen zu reden, ist groß. Wie tief sind wir gesunken, wenn staatlich geförderte Vereine zum anonymen Denunzieren unliebsamer Meinungen aufrufen? Dabei geht es natürlich ausschließlich um Vorfälle von rechts, zum Beispiel vermeintlich antimuslimische Äußerungen, wobei jegliche Differenzierung zwischen „rechts“ oder „rechtsextrem“ unterbleibt. Der Kontrast zwischen dem, was auf dem Papier steht, beschworen wird, und der Wirklichkeit wird immer augenfälliger. Einerseits sind Begriffe wie „Toleranz“, „Vielfalt“ und „Respekt“ dauerpräsent, andererseits wird der Meinungskorridor immer enger. Wie niveaulos und feindselig die Debattenkultur inzwischen ist, zeigt der jüngste Eklat um den Tübinger Bürgermeister Boris Palmer, der exemplarisch auch für unser Bundesland steht. Er wagte es, der Meinung zu sein, dass das Wort „Neger“ in der Jugendliteratur nicht gestrichen werden müsse, und wurde deshalb von Studenten mit „Nazis raus“-Rufen niedergebrüllt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Zu Recht!) Ihm widerfuhr, was inzwischen viele Hochschullehrer bei politisch nicht korrekten Meinungsäußerungen erfahren mussten. Palmer, der selbst jüdische Vorfahren hat, wurde ein Vergleich mit dem Judenstern zum Verhängnis, den man billigen oder missbilligen mag, dessen Stoßrichtung aber jedem klar war, der seine Worte verstehen wollte. Der ehemalige GRÜNE prangerte symbolhaft die brutale Ausgrenzung Andersdenkender in unserem Lande an. Ihm wurden die Worte im Mund verdreht. Es müsste doch eigentlich jeden wahren Demokraten empören, dass beinahe alles, was nicht links ist, als „rechts“ und ohne Differenzierung als „rechtsextrem“ beziehungsweise „Nazi“ und damit als das Böse schlechthin diffamiert wird. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Die Gesellschaft ist tief gespalten, unter anderem deshalb, weil sie das von der Machtelite vorgegebene Wertevokabular nicht teilt beziehungsweise anders versteht, (Julian Barlen, SPD: Von der Verfassung vorgegebenes Wertevokabular meinen Sie, ja?!) als die Regierenden das möchten. (Julian Barlen, SPD: Wahnsinn!) „Diversität“ und „Vielfalt“ sind solche Begriffe, die, bevor sie zu politischen Kampfbegriffen wurden, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) als prägend für unser Land in seiner ganzen Vielfalt von Landschaftssprache, Natur und Kultur angesehen wurden und gegen die niemand etwas einzuwenden hatte. Sie werden aber zu Reizwörtern, wenn ihnen quasi Verfassungsrang zugesprochen wird und sie dazu benutzt werden, die Bürger zur Akzeptanz von illegaler Massenmigration und den Glauben an eine biologieferne Geschlechtervielfalt umzuerziehen. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Vor fünf Jahren hat die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth hier im Landtag zu unserer Verfassung gesprochen. Ich erinnere mich, dass sie einen Satz ihres Vaters erwähnte, der ihr eine Richtschnur sein sollte: Bedenke, dass der andere auch recht haben kann! Meine Damen und Herren, sind sie bereit, die Debatten in der Corona-Krise unter diesem Blickwinkel in Ihrem Gedächtnis ablaufen zu lassen? (Zuruf von René Domke, FDP) Es waren Debatten, wo Kritik an Maßnahmen, deren Rechtswidrigkeit heute unumstritten ist, in einer ausgrenzenden Weise beantwortet wurde, die, um es moderat auszudrücken, nur sehr schwer zu ertragen war. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die Debattenkultur in diesem Landtag (Thomas Krüger, SPD: Tausende Menschen wären gestorben! – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wird versehentlich von der Ausgrenzung meiner Fraktion bestimmt. Das begann bereits bei der ersten Sitzung, die ich als Alterspräsident zu eröffnen die Ehre hatte. Das Erste, was der Landtag danach beschloss, war eine Änderung der Geschäftsordnung, wonach mit einer fadenscheinigen Begründung der Alterspräsident unter Bruch einer uralten Tradition nicht mehr nach seinem Alter, sondern nach der Dauer seiner Parlamentszugehörigkeit bestimmt wird. (Enrico Schult, AfD: So sind sie, die Toleranten.) So sollte sichergestellt werden, dass nie wieder ein AfD-Mitglied Alterspräsident werden kann, (Enrico Schult, AfD: Was für ein Schauspiel!) ein aus meiner Sicht undemokratischer (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und beschämender Einstieg in die neue Legislatur. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Diskurs im Landtag wird wesentlich dadurch mitbestimmt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass die anderen Fraktionen ständig neue Bündnisse zur Ausgrenzung der AfD schmieden, selbst wenn sie sich uns argumentativ anschließen. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Das nimmt gelegentlich durchaus kabarettistische Züge an, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) wenn es am Ende eines mit uns deckungsgleichen Redebeitrages heißt, dass sie unseren Antrag natürlich selbstverständlich abstellen. Nun zu Frau Rösler: Sie erwähnen den Artikel 18a (Friedensverpflichtung) auch in dieser Verfassung, ähnlich wie im Grundgesetz das Friedensgebot, „alles … Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen“. Ja, ich habe auch an diesen Artikel gedacht und ich hätte Ihnen hier gerne dargelegt, wie sehr wir in den Debatten über den Ukrainekrieg möglicherweise dagegen verstoßen, indem wir zum Beispiel so weit gehen, dass auch die Forderung von Selenskyj, dass auch die Krim zurückerobert werden muss, bevor man über Friedensverhandlungen redet, dass Sie das alles hier voll unterstützen. Und ich sage Ihnen, es wäre ein Leichtes gewesen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie permanent dagegen verstoßen. Dann die Extremismusausführung von Frau Rösler: Ja, das war ja vorauszusehen, dass Sie Demokratiefeinde ansprechen, die es gibt. Nur, für unsere Partei gibt es die nicht nur rechts, sondern auch links. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Und dass Sie das außer Acht lassen, das spricht natürlich für Sie. Sie haben ja auch keine Bedenken, eine anerkannte Linksextremistin ins Landesverfassungsgericht, das Sie eben gerühmt haben, zu setzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben kein Problem, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) etwa im Bündnis „Aufstehen gegen rechts“, mit anerkannt, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE) anerkannt unbestrittenen linksextremistischen Organisationen zusammenzuarbeiten. (Thore Stein, AfD: Wer austeilt … – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) Und Sie haben auch kein Problem damit, dass unsere Ministerpräsidentin dort eine Erstunterzeichnerin ist. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und wenn dann unsere Justizministerin – zunächst sehr, sehr ausgewogen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) gut – aus ihrer Sicht dann auch die Gleichstellung anspricht, ja, da komme ich auch gerne drauf zurück, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) denn, liebe sehr geehrte Frau Ministerin, gerade an diesem Punkt, Sie haben es ja gesagt, wird ja sehr heftig diskutiert, und ich denke, das sollten wir auch weiter tun, denn keine Stelle zeigt so deutlich, wo der Motor Ihrer Motivation liegt, nämlich in dieser Ideologie, in diesem Fall dieser Sprachideologie. Sie wollen in dem Volk die normale Sprache ausmerzen, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist doch überhaupt nicht wahr! – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und es soll die politisch korrekte Gendersprache eingeführt werden. Das führt so weit, dass Sie, als Beispiel, bei dem „Dolmetschergesetz“ (Sebastian Ehlers, CDU: Schwer zu ertragen.) uns klargemacht haben, dass es ein Fortschritt der Gleichstellung sei, dieses jetzt „Dolmetschendengesetz“ zu nennen, und Sie haben ganze zehn Minuten – ich erinnere mich daran – bei der Einbringung dieses Gesetzes uns davon zu erzeugen versucht, dass das unbedingt nötig sei. Und ich sage Ihnen, dass Sie an dieser Stelle der Realität völlig sich entfremdet haben, die Sorgen der Menschen nicht richtig erkennen, nicht begreifen, dass dieser Genderwahn, dass Sie da völlig in die Irre gehen. (Thomas Krüger, SPD: Die Wählerinnen und Wähler entscheiden das.) Sehen Sie, es geht ja so weit, (Thomas Krüger, SPD: Das entscheiden Sie doch nicht!) als Beispiel, es geht so weit, (Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) dass im, dass im Ministerium … (Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Also würden Sie mal die Zeit zu unterbrechen, ja? (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Ja, dann hängen Sie bitte die Zeit dran!
Birgit Hesse
Herr Förster, Zwischenrufe sind durchaus möglich. (Jens-Holger Schneider, AfD: Oha! – Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD)
Horst Förster AfD
Ja, aber ich kann ja mein eigenes Wort nicht mehr hören (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei dir ist das egal. – Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und bitte, das auch zeitmäßig zu berücksichtigen. Also, also, ich darf die Realität Ihnen in Erinnerung rufen, wo diese Absurdität hinführt. Lauterbach, sicher an der Stelle ganz auf der Linie, lässt jetzt einen Referentenentwurf vorlegen zum Warnhinweis bei Medikamenten, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) wo es zukünftig heißen soll – Sie kennen das alle, „Zu Risiken und Nebenwirkungen“ und so weiter „fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ –, (Sebastian Ehlers, CDU: Landesverfassung!) das soll nun gendergerecht heißen, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) im Rahmen einer gewaltigen Umerziehung des Volkes soll es heißen, wo doch die Paarbezeichnung üblich ist, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) also einmal „Ärztin und Arzt“ und „Apotheker und Apothekerin“, das ist natürlich nicht praktisch, also hat man jetzt erfunden (Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) „Fragen Sie Ihre Ärztin oder Arzt oder in der Apotheke“. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Oh!) Sehen Sie, dass Sie sich mit diesen Dingen beschäftigen, hier genauso, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) dass Sie ein „Dolmetschergesetz“ zum „Dolmetschendengesetz“ machen, wohl wissend aus der Schule, dass „Dolmetscher“ und „Dolmetschender“ was anderes ist, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Genauso, wie der „Student“ etwas anderes ist (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) als der „Studierende“. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Meinen Sie, das sind jetzt die Probleme der Zeit? Und das muss ich Ihnen vorhalten, die Probleme der Zeit sind ganz andere, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) die Sie hier vernachlässigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich nach dem vorherigen Redebeitrag mal bemühen, wieder zum Thema zu sprechen und nicht hier abzuschweifen (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu irgendwelchen Themen, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) die mit der Sache hier wenig zu tun haben, die aber einmal mehr gezeigt haben, dass die AfD eigentlich nur zwei Themen hat, das sind die Themen Migration und Gendern, und ansonsten sind sie da relativ blank an der Stelle. (Thomas Krüger, SPD: So ist es. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Meine Damen und Herren, bitte, die Uhr müsste noch eingeschaltet werden. Ich möchte hier nicht irgendwo eine Bevorzugung haben an der Stelle. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Der eine oder andere Kollege wird sich die Augen gerieben haben und sich gefragt haben, wir haben doch im November 2019 hier das letzte Mal die Verfassung gewürdigt mit einem Jubiläum, warum dann jetzt nicht fünf Jahre später, sondern vier Jahre später. Es ist in der Tat so, die Verfassung ist 1994 in Kraft getreten mit dem Zusammentritt des Zweiten Landtages, aber der Landtag hat hier am 14. Mai 1993 den Vorschlag der Verfassungskommission, die zwischen 1991 und 1993 in insgesamt 26 Sitzungen das vorbereitet hat, hier mit Zweidrittelmehrheit diesen Vorschlag bestätigt, gegen die Stimmen der PDS. Das hat Frau Rösler etwas hier unterschlagen in ihrem Vortrag. Ich glaube, das ist auch noch mal wichtig, um das hier historisch einzuordnen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das Recht auf Arbeit zum Beispiel.) Und ich glaube, die, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das Recht auf Wohnen.) und ich glaube, die Verfassung, Herr Kollege Kopplin, ist es wert, häufiger mal darüber zu reden. Von daher begrüße ich ja Ihre Initiative. Ich will da gar nichts gegen Ihre Initiative sagen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Prima!) Die Verfassungskommission hat damals nicht nur die Zusammensetzung des Landtages widergespiegelt. Neben den damals im Landtag vertretenen Parteien CDU, FDP, SPD und PDS kamen acht weitere Mitglieder dazu. Dazu gehörten externe Sachverständige, auch Vertreter der Parteien, die es damals nicht in den Landtag geschafft haben, wie die GRÜNEN, auch Vertreter der Bürgerbewegung. Deswegen freut es mich, ich darf ja hier offiziell niemanden begrüßen, aber es ist schön, dass heute jemand aus der damaligen Kommission unter uns ist. Ich freue mich, dass Heiko Lietz heute hier auch der Debatte beiwohnt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete seine Verfassung als viertes der fünf neuen Bundesländer, die mit dem 3. Oktober 1990 entstanden sind. Die Landesverfassungen entstanden im Gegensatz zu anderen nach Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verabschiedeten Landesverfassungen aus freier Selbstbestimmung und vollendeten so die mit dem Einigungsvertrag geschaffene Einheit und Freiheit Deutschlands. Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde seit ihrer Verabschiedung beziehungsweise endgültigen Inkraftsetzung sechs- – und das ist noch mal eine Korrektur, Frau Ministerin und auch Frau Rösler, ich weiß nicht, ob Sie den gleichen Redenschreiber haben –, die ist sechsmal geändert worden, nicht fünfmal, und nicht zuletzt, Frau Rösler, 2016, sondern, Sie erinnern sich, ist ja noch relativ frisch, am 21. Dezember 2021. Vielleicht waren das noch die Textbausteine aus der Rede zum 25-jährigen Jubiläum. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Also an der Stelle noch mal ganz klar, die letzte Änderung 2021, auch wenn es nur eine kleine war. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Und es waren durchaus bedeutende Themen, ich sage mal, für die CDU-Fraktion die Aufnahme des Konnexitätsprinzips im Jahre 2000 in die Landesverfassung oder auch die Schuldenbremse. Ich erinnere mich, auch seinerzeit eine Initiative, die wir gemeinsam auch mit der FDP damals in der Verantwortung hier durchgetragen haben, die als Opposition damals mitgemacht hat, eine Initiative, erinnere ich mich, die wir noch als Junge Union auch innerhalb der CDU angestoßen haben und dann auch über die CDU ins Parlament gebracht haben, und die Schuldenbremse aus meiner Sicht eine wichtige und wertvolle Ergänzung der Landesverfassung. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Die Landesverfassung war und ist – so hat es der damalige Vorsitzende der Verfassungskommission und langjährige Landtagspräsident, unser Freund Rainer Prachtl, 2014 anlässlich des 20. Jahrestages ihres Inkrafttretens bezeichnet – wichtig für die Identität des Landes. Ich nenne da mal beispielhaft, dass die Farben des Landes festgeschrieben wurden, das war ja auch ein Diskussionsprozess in der Kommission, und – das ist einmalig, glaube ich, in Deutschland, soweit ich weiß – dass der Sitz des Landtages auch mit dem Gebäude festgeschrieben wurde. Das freut mich als Schweriner natürlich besonders, dass das Schloss als Sitz des Landtages auch Verfassungsrang hat. Also falls irgendjemand mal auf die Idee kommen sollte, den Sitz des Landtages oder das Gebäude ändern zu wollen, muss die Verfassung geändert werden mit Zweidrittelmehrheit. Und das ist, glaube ich, auch gut. Und das ist ein wichtiger Beitrag auch zur Identität des Landes. Und die Verfassung war und ist Ausdruck eines Wertekonsenses aller demokratischen Parteien und aller demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, auch wenn damals – ich bin darauf eingegangen – nicht alle ihr zugestimmt haben. Sie eröffnet unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Demokratie zu leben und zu gestalten, die Geschicke unseres Landes direkt mitzubestimmen. Und das Thema Mitbestimmung und auch direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, das war damals ja auch der Kommission sehr wichtig, gerade aus den Erfahrungen von zwei deutschen Diktaturen hier in dem Teil unseres Vaterlandes, dass man einfach auch dort diesen Aspekt mitnimmt, ein viel diskutiertes und lebhaft diskutiertes Thema bis hinein in die letzte Wahlperiode. Und wenn man sich mal anschaut auch die Veränderungen, Absenkung des Quorums im Jahre 2006 von 140.000 auf 120.000 Wahlberechtigte und im Jahr 2016 von 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte, dann zeigt das, dass es hier ja auch eine Reihe von Bewegungen gegeben hat und dass an der Stelle ja auch immer wieder Diskussionsbedarf war. Und ich glaube auch, die klare Botschaft ist, dass nicht alleine der Landtag, die Landesregierung und das Gericht hier die Geschicke des Landes bestimmen, sondern dass wir natürlich auch darauf bauen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich an der Stelle einbringen. Und, meine Damen und Herren, ich glaube, die Debatte ist auch Anlass, nicht nur zurückzuschauen, was ist alles gut und was ist vielleicht auch weniger gut gelaufen. Es gab, und das ist mitunter auch mal ganz spannend, wenn man sich mal so den Zwischenbericht damals durchliest oder auch den Abschlussbericht, manche Diskussionen wiederholen sich dann durchaus mal mit verteilten Rollen. Also das Thema „Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen“ hat damals schon eine Rolle gespielt, 1993, spielt es jetzt, 30 Jahre später, auch noch. Das ist durchaus bemerkenswert. Und, Frau Kollegin Rösler, Sie haben die Opposition ja hier quasi dafür kritisiert, dass sie hier eigene Vorschläge unterbreitet. Ja, da verweise ich mal auf Artikel 26 der Landesverfassung. (Beifall René Domke, FDP) Sie können nicht die Verfassung hier würdigen und huldigen und dann gleichzeitig der Opposition, und dort werden ja die Aufgaben der parlamentarischen Opposition beschrieben in Artikel 26, dass sie auch eigene Vorschläge machen sollen, und das machen wir hier. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie hat auf einen guten demokratischen Brauch verwiesen.) Und von daher haben Sie ja eigene Vorschläge auch angekündigt und im Koalitionsvertrag. Dann lassen Sie doch einfach uns über die Punkte reden! Lassen Sie uns die Vorschläge verweisen, lassen Sie dann Ihre Vorschläge dazupacken und schauen, ob man da gemeinsam was draus machen kann! Weil die Punkte, die wichtig sind, die liegen, glaube ich, auf der Hand. Und ein Punkt, der, glaube ich, auch an der Stelle noch einmal ganz, ganz entscheidend ist, ist der Artikel 39, und zwar das frühzeitige und vollständige Informieren seitens der Landesregierung über geplante Gesetzesvorhaben – ein Punkt, der in den letzten Monaten ja häufiger kritisiert wurde, dass wir nicht erst mit Beginn des parlamentarischen Verfahrens informiert werden, sondern sehr frühzeitig, ein Punkt, glaube ich, über den man reden muss, der eine Baustelle an der Stelle ist. Die anderen Fragen sind auch bekannt, Öffentlichkeit der Ausschüsse und die Frage Normenkontrollklage Artikel 53 Absatz 2. Damit werden wir uns heute noch beschäftigen. Und von daher, glaube ich, sollten wir hier die Debatte und auch das Jahr jetzt, das ansteht, das Jubiläumsjahr zur Verfassung, in das wir ja übergehen – und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man es dann nicht nur bei einem Festakt des Landtages dann im nächsten Jahr belässt, sondern dass man das auch breiter feiert und auch diskutiert und auch die Leute mit einbindet und mal diskutiert über die Fragen, die seinerzeit dem Ideengeber in der Verfassung wichtig waren, inwieweit die heute noch auch wichtig sind, welche Rolle sie spielen. Denn eins ist, glaube ich, unbestritten: Egal, wie man jetzt zu einzelnen Punkten steht, Herr Kollege Koplin, das Recht auf Arbeit haben Sie damals gefordert. Ich habe mir die … (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das Recht auf Wohnen.) Ja, es gab damals, Rainer Prachtl hat, glaube ich, gesagt, wir sollten nur Dinge reinschreiben, die auch realistisch sind, und ich sage mal, ein Recht auf Arbeit 1993 zu formulieren angesichts der Arbeitslosigkeit, war natürlich auch eine schwierige Diskussion. Aber deswegen sage ich ja, eine Verfassung lebt. Das ist, glaube ich, auch gut, dass es da verschiedene Diskussionen gibt. Aber ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir hier eine Verfassung haben, die Rechte und Pflichten vorsieht, die auch eine starke Rolle des Parlamentes hier vorsieht an der Stelle. Und deswegen, Herr Kollege Barlen, ist es nicht meine Aufgabe, da Ihre Pressemitteilung zu bewerten, aber wenn man dann quasi einen normalen Vorgang – und so würde ich es mal bezeichnen, dass Abgeordnete ihre Rechte auch vor dem Verfassungsgericht einklagen – dann mit der Überschrift kommentiert „Krawall-CDU erneut vor dem Verfassungsgericht gescheitert“, dann muss man sich schon mal die Frage stellen, wie ernst meint man es denn mit den Rechten hier in der Verfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das Recht steht Abgeordneten zu, das Recht steht Fraktionen zu. Es ist nicht meine Aufgabe, (Julian Barlen, SPD: Es war einfach eine Feststellung.) es ist nicht meine … (Julian Barlen, SPD: Ich habe das doch gar nicht bewertet.) Ja, das ist aber, (Unruhe bei René Domke, FDP) ich sage mal, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) so das zu kommentieren, das finde ich schon schwierig, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dass man sich hier als „Krawall“-Fraktion bezeichnen lassen muss, wenn man seine Rechte vor dem Verfassungsgericht einklagt an der Stelle. Ich finde das einfach, sage ich mal, gerade wenn wir über 30 Jahre Landesverfassung reden, einfach auch keinen guten Umgang, keinen guten Stil miteinander. (Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!) Da gibt es, glaube ich, andere Möglichkeiten, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) wie wir uns hier miteinander auseinandersetzen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dazu sind die Landesverfassung und die Rechte, die auch einzelnen Abgeordneten und die den Fraktionen eingeräumt werden, glaube ich, zu wichtig, als dass wir sie so durch den Kakao ziehen an der Stelle. Und von daher gilt das Angebot, dass wir dort gemeinsam miteinander reden. Für Zweidrittelmehrheiten brauchen Sie die demokratische Opposition der Mitte hier an der Stelle an Ihrer Seite. Das Angebot steht, wir reichen Ihnen die Hand, da gemeinsam mit Ihnen drüber zu reden, über die Themen, die Ihnen wichtig sind, über die Themen, die uns wichtig sind. Aber bei allen auch unterschiedlichen Ansätzen sollten wir gemeinsam dafür werben und dafür einsetzen, uns einsetzen tagtäglich, dass wir die Verfassung täglich leben, mit Leben erfüllen, dass wir die Menschen dabei auch vor allem mitnehmen und nicht nur in Sonntagsreden uns zur Verfassung äußern, sondern sie auch jeden Tag praktisch in die Tat umsetzen. Wir als Fraktion sind da gerne dabei und danken an der Stelle nochmals denjenigen, die sich vor 30 Jahren auf den Weg gemacht haben, in vielen, vielen Sitzungen diesen wunderbaren Entwurf zu erarbeiten, und sich hier eingesetzt haben und sich um unser Land verdient gemacht haben. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.
Julian Barlen SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ehlers, das passt ja, das kann ich natürlich nur zurückweisen. Sie haben hier – wie schon im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss 3 – mal wieder mit einem unvollständigen Aktenvorhalt gearbeitet. Meine Pressemitteilung führte aus, dass Sie hier im Landtag mit einem doppelten Standard arbeiten, dass nämlich in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss 1, wo es darum geht, unter anderem auch die Verstrickungen der CDU rund um das Thema Nordkreuz zu untersuchen, es überhaupt keine Ambitionen gibt, (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ei, jei, jei!) auch überhaupt keine Ambitionen gibt, da zu einer veränderten Zusammensetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu kommen, dazu niemand vor das Verfassungsgericht zieht, was absolut Ihr gutes Recht ist, und auch keine Anträge gestellt werden. Wenn es aber um einen anderen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geht, nämlich zu Nord Stream, wo Sie in der Vergangenheit kräftig ja hier auch mitgestimmt haben (Sebastian Ehlers, CDU: Ich habe an die Klage von Herrn Reinhardt gedacht, Herr Barlen.) und sich da vorgenommen haben, mit einer Schmutzkampagne ordentlich Krawall zu machen, dann hingegen kann man sich vor Anträgen gar nicht retten, dann ist diese Zusammensetzung, die an der anderen Stelle noch gut und richtig ist, plötzlich falsch. (Sebastian Ehlers, CDU: Die Pressemitteilung war zu Herrn Reinhardts Klage.) Und dann ziehen Sie nach Greifswald und da führte dann kein Weg rein. Das habe ich mal zusammengefasst in der Pressemitteilung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Dass das wenig schmeichelhaft ist für die CDU, da stimme ich Ihnen zu. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwelche Verfassungsrechte irgendwelcher Akteure hier zu bewerten hätten oder einzuschränken gedenken. Das ist einfach nicht wahr. Ich habe einfach nur auf diesen doppelten Standard in Ihrer politischen Praxis hingewiesen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Legislative, der Exekutive und auch der Judikative! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige haben sich womöglich gefragt, warum wir im Mai 2023 „30 Jahre Landesverfassung“ hier auf die Tagesordnung setzen, schließlich wurde die doch erst am 12. Juni 1994 in einem Volksentscheid angenommen und trat dann am 15. November 1994 endgültig in Kraft. Wir haben uns aber in der Koalition entschieden, das jetzt schon als runden Geburtstag unserer Landesverfassung in den Mittelpunkt zu stellen, weil sie eben auf der Grundlage des Berichtes der übrigens damals im bundesdeutschen Maßstab sehr breit aufgestellten Verfassungskommission am 14. Mai 1993, also eben vor 30 Jahren, hier im Landtag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde und dann am 23. Mai 1993 vorläufig in Kraft trat. Das war also vor 30 Jahren. Und deshalb eröffnen wir mit dieser Aussprache das 30. Jahr seit der Parlamentsbefassung auf dem Weg hin zur Volksabstimmung und dem endgültigen Inkrafttreten 1994. Ja, meine Damen und Herren, und damals quasi als junger Hüpfer, mit 34 Jahren, mittendrin statt nur dabei und heute hier im Saal Last Man Standing aus der 1. Legislaturperiode, unser lieber Kollege (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Ministerin Stefanie Drese) Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus war damals hier derjenige, der da mit drüber abgestimmt hat und quasi jetzt immer noch dabei ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Das ist für uns eine ganz wunderbare Sache. Und damals … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Da musste ich bei der Vorbereitung wirklich an dich denken, wie das damals wohl gewesen ist. Und damals haben Till Backhaus und unsere Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten mit dem Beschluss dieses Verfassungstextes den Grundstein dafür gelegt, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern anschließend in freier Wahl, aus freien Stücken die Möglichkeit hatten, ein Bekenntnis abzugeben zu den Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu den Grundrechten eines und einer jeden, anders als andere Landesverfassungen anderer Bundesländer auch ein Bekenntnis zu konkreten staatlichen Zielen wie der sozialen Gerechtigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen, dem Schutz der Umwelt, deren Erreichung uns auch übrigens heute noch ungebrochen antreibt, ganz explizit übrigens genau dieser Dreiklang der sozialen Gerechtigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen, dem Schutz der Umwelt als zentralen Elementen unseres Koalitionsvertrages „Aufbruch 2030“. Und zudem war der Volksentscheid ein Bekenntnis zur Organisation, zur veränderten Organisation, zur Gewaltenteilung des Staatswesens in Mecklenburg-Vorpommern, zu den Aufgaben, den Funktionsweisen, kurz gesagt, zu all dem, was unsere Gesellschaft zusammenhält, was uns starkmacht, was uns Orientierung bietet, was uns antreibt und vor allem, was wir gemeinsam zu verteidigen bereit sind. Meine Damen und Herren, 1993 hier im Parlament, 1994 dann durch die Bevölkerung beschlossen, ist unsere Landesverfassung seither legitimer Grundstein und Fundament unseres, ich nenne es mal, gewaltenteiligen Vorgehens, ein im damaligen Maßstab sehr moderner und in weiten Teilen bis heute gültiger Beschluss, der es wirklich verdient hat, regelmäßig aktiv in das Bewusstsein möglichst aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gerückt zu werden, aber nicht nur, um sich am Glanze der Erinnerung zu erfreuen, sondern um sodann Grundlage auch für eine kritische, auch für eine selbstkritische Prüfung natürlich zu sein, wie es um die Verfassung im Lande in jedem Sinne bestellt ist, zum Abgleich quasi, inwieweit diese damals beschlossenen Grundfesten stabil sind, weiterhin geeignet sind, uns zusammenzuhalten und den Rahmen und eben auch die Zielkoordinaten zu bieten, um unser Land gemeinsam voranzubringen. Meine Damen und Herren, das alles geschah damals 1993, als die Verfassungskommission ihren Vorschlag vorlegte, im Lichte der Friedlichen Revolution, getragen von dem Wunsch, möglichst viel vom Geiste des Herbstes 1989 aufzugreifen und weiterzutragen. Nichts weniger war das als ein verfassungsstaatlicher Neuanfang inklusive beispielsweise der kommunalen Selbstverwaltung für eine Demokratie, die von unten nach oben funktioniert, oder auch der gleichzeitigen Erwähnung von Bürgerbewegungen – Herr Lietz ist angesprochen worden – neben den Parteien bei der Willensbildung der Bevölkerung. Das ist nicht in allen Verfassungen so. Meine Damen und Herren, ich habe eben schon Till Backhaus direkt angesprochen. Es muss wirklich ein erhebendes Gefühl gewesen sein vor 30 Jahren, diese Landesverfassung beschließen zu dürfen für das Parlament, aber auch für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Schon die Präambel der Landesverfassung liest sich wie eine ultimative Messlatte für unser gemeinschaftliches Handeln. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich zitieren: (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) „Im Bewusstsein der Verantwortung aus der deutschen Geschichte sowie gegenüber den zukünftigen Generationen, erfüllt von dem Willen, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, die Schwachen zu schützen und die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern, entschlossen, ein lebendiges, eigenständiges und gleichberechtigtes Glied der Bundesrepublik Deutschland in der europäischen Völkergemeinschaft zu sein, im Wissen um die Grenzen menschlichen Tuns, haben sich die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in freier Selbstbestimmung diese Landesverfassung gegeben.“ Zitatende. Das war die Präambel. Was für eine selbstbewusste, was für eine klare Ansage! Ich weiß nicht, wie Ihnen das geht, aber ich empfinde diese Passage alleine auch 30 Jahre danach noch als derart aktuell, als derart unmittelbar relevant, als wäre sie eigentlich jüngst angesichts der aktuellen Lage verfasst und beschlossen worden, so zukunftsweisend und verbindend. Und schon in den ersten Zeilen zeigt sich die in den folgenden 80 Artikeln folgende Kraft dieses gesellschaftlichen Grundkonsenses, der die wichtigsten Grundregeln der Gewaltenteilung darstellt, an deren Einhaltung wir uns jenseits des politischen Klein-Kleins, jenseits des Ringens um die Details grundlegend alle messen lassen müssen und uns auch fast alle messen lassen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Die Grundregeln, die Messlatte, an der wir uns alle messen lassen müssen und auch fast alle messen lassen können – fast, bis auf das Team Blau natürlich, das diese Verfassungsmesslatte gar nicht mal nur reißt, sondern gleich von Anfang an mit Ansage unten durchläuft. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir haben es schon gehört, rechtsextremer Verdachtsfall im Bundesgebiet, in der Mitte ehemals tragende Akteure im damaligen rechtsextremen Bekenntnisflügel, im stolzen Besitz einer rechtsextremen Jugendorganisation mit persönlichen Bezugspunkten zur rechtsextremen Identitären Bewegung. Meine Damen und Herren, und wenn man das einmal klar ausspricht – Frau Kollegin Rösler hat es getan, die anderen Kollegen haben es auch getan –, dann ist natürlich das Geschrei immer groß, das Dementi lauthals. Wahrscheinlich haben die Herrschaften der AfD gerade mal Artikel 5 Absatz 2 gelesen, Zitat: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist um des Menschen willen da; es hat die Würde aller in diesem Land lebenden oder sich hier aufhaltenden Menschen zu achten und zu schützen.“ Zitatende. Sie betonen ja immer, wie heftig Sie auf dem Boden genau dieser Verfassung stehen, aber in Wirklichkeit, meine Damen und Herren, ist die gesamte Landesverfassung für die AfD ein Spießrutenlauf mit einer tiefen Fallgrube nach der nächsten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, so sehr man sich bei der Lektüre unserer Landesverfassung über ihre Aktualität auch in der Formulierung erfreut, so froh ist man angesichts der politischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte – auch natürlich mit Blick auf die NPD, aber auch die weiteren Entwicklungen –, dass sich die Inhalte der Landesverfassung nicht leichtfertig, nicht tagesaktuell oder mit einer einfachen Mehrheit ändern lassen. Die Tatsache, dass die Landesverfassung in 30 Jahren gerade mal in sechs Änderungen angepasst wurde, zeugt vom zurückhaltenden, vom verantwortungsvollen Umgang und natürlich auch von der hohen Hürde. Die Änderungen lassen sich fast an einer Hand abzählen, und ich werde sie jetzt nicht wiederholen, weil diese Änderungen sind alle bereits ausreichend aufgezählt worden. Das belegt, unsere Verfassung richtet sich nicht nach Tagesaktualitäten, sondern hat sich als Kompass, hat sich als Richtschnur bewährt, verdient gemacht, ist trotzdem anpassungsfähig. Und gleichzeitig ist eine Verfassung nichts, auf dem man sich ausruht, weil man es ja beschlossen hat und die Regelungen so schön sind, sondern im Gegenteil ist eine Verfassung ein permanentes Maß, ob es im Land vorangeht, ob es in die richtige Richtung geht. Neudeutsch gesprochen könnte man sagen, eine Verfassung ist eine gesamtstaatliche Benchmark zur Lage der Dinge. Und das, meine Damen und Herren, das gilt nicht nur global, sondern eben auch mit Blick auf die konkreten Ziele der Landesverfassung. Wenn wir beispielsweise in Artikel 17 schauen, „Arbeit, Wirtschaft und Soziales“, so sehen wir seit der Wende ein stetiges Absinken der Arbeitslosenzahlen von 20 Prozent Anfang der 2000er-Jahre auf 7,8 Prozent im April 2023. Aber auch hier sagen wir ganz klar, diese Ziele mit Verfassungsrang, für Beschäftigung aller zu sorgen, wo man zu einem bestimmten Zeitpunkt vielleicht eine Etappe erreicht hat, etwas hinbekommen hat, das ist nichts, was man anschließend abhakt, sondern es bleibt eben eine fortwährende Aufgabe, ein fortwährendes Ziel mit Verfassungsrang. Und deshalb geben wir uns auch mit einer verbesserten Beschäftigungsquote nicht zufrieden, sondern bleiben dran. Aktuelle Beispiele: das Fachkräftebündnis, die Wirtschaftsförderung, die Investitionen in die Berufsschulen, mehr Unterstützung bei der Qualifizierung und Vermittlung durch das neue Bürgergeld, mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einiges mehr. Oder wir schauen auf das nominale Bruttoinlandsprodukt je Kopf im Vergleich zum Bundesschnitt. Da lagen wir 1990 bei 38,9 Prozent, 2013 schon bei 68, heute sind es 83 Prozent. Das ist der richtige Weg, aber auch hier gilt, ein Verfassungsziel wird nicht ein für alle Mal erreicht, sondern unser Ziel ist und bleibt die Gleichwertigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir können schauen, stimmt die Richtung – die Richtung stimmt –, und dann geht es auf dieser Grundlage weiter, aktuell beispielsweise mit der industriepolitischen Konzeption, die zwischen den Sozialpartnern der Landesregierung erarbeitet wurde, um Wertschöpfung zu steigern, die Energiewende als Chance auch zu begreifen für industriebasierte Arbeit. Über das Thema Löhne sprechen wir ja gleich im Kontext des Tarifvergabegesetzes. Das ist ein weiterer Meilenstein in Richtung einer starken Wirtschaft mit Löhnen, die sich lohnen. Meine Damen und Herren, diese Betrachtung rund um die Zielmarken ließe sich fortsetzen: Ausbildungssituation, Unterstützung von Familien, beispielsweise mit einer Vervielfachung der Landesmittel für die Kitas auf zuletzt knapp 797 Millionen, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse über die Vorpommern-Strategie, die Entwicklung rund um das Thema erneuerbare Energien und einiges mehr. Schauen wir uns da die lange Linie an, werden wir sehen, natürlich gibt es überall zu tun, aber das Wichtige ist, die Richtung stimmt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten 30 Jahren gut entwickelt, ganz im Sinne unserer Landesverfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, so glaube ich und bin fest davon überzeugt, dass unsere Landesverfassung auch in Zukunft uns verlässlich begleiten wird, das Fundament bieten wird, Mecklenburg-Vorpommern jeden Tag zu einem besseren Ort zu machen, das Gute zu bewahren, zu mehren, das Schlechte abzuwenden von den Menschen, vom Land und von der Demokratie. Vielen Dank allen im Namen der SPD-Fraktion, die sich jeden Tag für unsere Verfassung reinhängen, die sich für ihre Gültigkeit einsetzen. Und an dieser Stelle freue ich mich auf eine weitere Wortmeldung meiner Kollegin Dr. Anna-Konstanze Schröder zu einem ganz besonderen Aspekt der Landesverfassung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD, und zwar vom Abgeordneten Förster. Und für Frau Schröder kann ich ansagen, dass noch andere Redner kommen, bevor Sie aufgerufen werden. Bitte, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) bitte schön, Herr Förster!
Horst Förster AfD
Ja, Herr Barlen, das war ja zu erwarten – Sie lächeln –, es war ja zu erwarten, dass Ihnen auch nichts Besseres einfällt als Ihre alten unsäglichen Unterstellungen, uns die Verfassungstreue abzusprechen. Und gerade ich, der ich mein Leben lang dem Recht gedient habe, fühle mich dadurch natürlich betroffen, …
Julian Barlen SPD
Umso schlimmer, ja.
Horst Förster AfD
… aber wissen Sie, inzwischen eher so, wie man einen lustigen Scherz im Kabarett entgegennimmt, denn ich kann das nicht mehr ernst nehmen. Für Sie gibt es offensichtlich nur den Rechtsextremismus, den wir auch sehen und den wir auch gleichermaßen bekämpfen. Und wer bei uns irgendwo verdächtig ist, der wird ausgegrenzt. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Tilo Gundlack, SPD: Echt?) Bei Ihnen wird ja auf Parteitagen, nicht gerade bei Ihnen, aber Sie koalieren ja mit Leuten, auf deren Parteitagen diskutiert wird, wie viele man bei einer Revolution erschießen könnte. Für Sie existiert, wie gesagt, kein Linksextremismus. Sie nehmen wohl nicht wahr, wer denn ganze Straßenzüge zerlegt bei gewissen Demonstrationen. Sie nehmen nicht wahr, wer denn die Leute sind, die Silvester, Silvester, sagen wir mal, Orgien betreiben, die die Bürger in Angst und Schrecken versetzen. Das alles kennen Sie nicht. (allgemeine Unruhe) Sie malen hier auch die realen Verhältnisse, bei dieser Debatte, wo es eigentlich um die Verfassung geht, malen Sie die realen Verhältnisse im Lande schön. Sie kennen, haben wohl nichts bemerkt von der Situation, in der sich unser Land real befindet, in welchen Nöten sich die Menschen befinden. Sie haben nichts mitbekommen von Inflation, nicht von Wohnungsnot, nicht von den alten Problemen, nichts davon, dass dieses Land in der Abschiebung, selbst der schlimmsten Verbrecher, kläglich scheitert. Alles das kennen Sie nicht. Also wo Sie den Mut hernehmen, hier noch irgendwelche neuen Gesetzesvorhaben, oder gerade beschlossen, zu rühmen angesichts dieser katastrophalen Situation, da kann ich Sie wirklich nur bewundern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten, Herr Fraktionsvorsitzender?
Julian Barlen SPD
Ja, selbstverständlich. Herr Förster, dass das aus einem Munde eines ehemaligen Richters kommt, ist wirklich erschütternd und bestätigt natürlich unsere fundamentale Ablehnung Ihrer Haltung. Ich kann nur sagen, auch wenn Sie politisch möglicherweise anderer Meinung sind, Sie beziehen sich hier oder versuchen, Ihre Position in den Einklang zu bringen mit unserer Landesverfassung, und das ist nicht möglich. Das ist die Quadratur des Kreises. Wir brauchen nur mal in die Präambel zu gucken: Aus „Verantwortung aus der deutschen Geschichte“, das sagt die Fliegenschiss- und 180-Grad-Wende-Partei! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir schauen, wir schauen eine Stelle weiter in der Präambel. Da geht es um die Erfüllung von dem „Willen, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern“. (Petra Federau, AfD: Richtig! Genau. – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Das sagt die Partei, die hier die Gleichstellung der Geschlechter verhöhnt, die den Schutz von Menschen, die vor Krieg und Vertreibung geflüchtet sind, über einen Kamm schert mit Verächtlichmachungen, hetzerischen Aussagen über marodierende Banden. Wir gucken weiter, sehen den Schutz der Schwachen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) den Schutz der Schwachen. Da sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft die Kinder. Sie haben hier Leute in Ihren Reihen, die unser Geld nur für unsere Kinder, die hier differenzieren zwischen guten Kindern und schlechten Kindern. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist doch Quatsch.) Wir haben hier Deutschland in einer europäischen Völkergemeinschaft, eben, entschuldigen Sie, Sie sind die EU-gegnerische Partei, nicht wir. Alles, was Sie hier vortragen, steht im Kontrast alleine schon zur Präambel der Landesverfassung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und Sie stellen sich hier hin und behaupten, als ehemaliger Richter gehe Ihnen das alles quer runter. Ich glaube, Sie verdrehen hier ein paar Sachen. Und ich kann es nur wiederholen, unsere Kritik an Ihrer Unvereinbarkeit mit diesen Werten, die uns tragen, die ist fundamental und die bleibt auch fundamental. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! An dieser Stelle begrüße ich auf unserer Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasialen Schulzentrums Wittenburg. Seien Sie uns herzlich willkommen! Wir haben eine Aussprache über 30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Und dazu rufe ich auf für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit 53 Jastimmen und 5 Neinstimmen – nee, waren es 9, Entschuldigung – hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern vor 30 Jahren, am 14. Mai 1993, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Ein Jahr später haben die Bürger/-innen unseres Landes den Entwurf in einem Volksentscheid bestätigt, sodass die Verfassung offiziell in Kraft treten konnte. Nehmen wir dieses Jubiläum zum Anlass, um einen Blick auf die Errungenschaften dieser Verfassung und ihre Besonderheiten zu werfen! Wozu braucht es eigentlich eine Landesverfassung, wenn es doch bereits das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt? Anstelle einer eigenen Antwort zitiere ich Heiko Lietz, der als Bürgerrechtler und Bündnisgrüner Mitglied der Verfassungskommission war: „Da die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern in einem eigenständigen demokratischen und sozialen Rechtsstaat leben, haben sie ein elementares Interesse daran, in einer Landesverfassung ihre eigene politische und gesellschaftliche Identität genauer zu beschreiben. Dabei konnten sie auch die politischen Erfahrungen der Friedlichen Revolution von 1989 mit einfließen lassen.“ Zitatende. In der Tat weist unsere Landesverfassung einige Besonderheiten auf. Artikel 11 enthält neben einem Bekenntnis zur europäischen Integration das Staatsziel der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Ostseeraum. Artikel 12 legt einen Schwerpunkt auf den Schutz und die Pflege der Naturschönheiten, Binnengewässer und Küstenregionen unseres Bundeslandes. Bemerkenswert – gerade aus heutiger Sicht, das haben auch schon mehrere Kolleg/-innen erwähnt – ist der Artikel 18a, denn er verpflichtet das Land Mecklenburg-Vorpommern zu Frieden und Gewaltfreiheit und stuft alle Handlungen, die das friedliche Zusammenleben unter den Völkern und zwischen den Bürger/-innen in Mecklenburg-Vorpommern stören und darauf gerichtet sind, rassistische und extremistische Ideologien zu verbreiten, als verfassungswidrig ein. Die politischen Erfahrungen der Friedlichen Revolution von 1989 flossen vor allem in die Artikel 3 und 59 bis 60 der Landesverfassung ein. Nach Artikel 3 wirken Parteien und Bürgerbewegungen bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nicht alle.) Angesprochen wird mit der Erwähnung der Bürgerbewegungen vor allem der basisdemokratische Aufbruch in der Vorphase der Verfassungsgebung und ihre Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung von Volksinitiativen und Volksbegehren sowie Volksentscheiden, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die in den Artikeln 59 bis 60 geregelt sind. Unsere Landesverfassung mit ihren Besonderheiten bewährt sich jeden Tag, jeden Tag, an dem die Staatsorgane ihren darin vorgesehenen Aufgaben nachkommen, jeden Tag, an dem wir hier im Landtag den darin vorgesehenen Verfahren folgen, und jeden Tag, an dem wir die in der Verfassung gewährleisteten Grundrechte schützen. Ein runder Geburtstag ist immer Anlass, zurückzublicken auf das Erreichte, aber auch, nach vorne zu schauen und uns für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen. Nach Artikel 2 unserer Landesverfassung ist Mecklenburg-Vorpommern „ein republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat“. Doch unsere natürlichen Lebensgrundlagen sind in Gefahr. Im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter hat sich die Erde bereits um 1,1 Grad erwärmt. Der Weltklimarat betont, dass jede weitere Erwärmung zu einer raschen Eskalation der mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren führt. Im Pariser Klimaabkommen hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Doch der aktuelle Synthesebericht des Weltklimarats zeigt, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, müssen die CO -Emissionen in allen Sektoren noch in diesem 2 Jahrzehnt drastisch reduziert werden, und zwar bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 48 Prozent, bis 2035 sogar um 65 Prozent. Es besteht dringender Handlungsbedarf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darauf könnten wir auch in unserer Landesverfassung hinweisen. (Minister Dr. Till Backhaus: Müssen die GRÜNEN erst mal was vorlegen endlich.) Als erstes Bundesland hat Niedersachsen den Klimaschutz in die Verfassung aufgenommen, und zwar mit der Formulierung: „In Verantwortung auch für die künftigen Generationen schützt das Land das Klima und mindert die Folgen des Klimawandels.“ Aus Sicht meiner Fraktion sollten wir es Niedersachsen unbedingt gleichtun, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie wir uns in diesem Jahrzehnt entscheiden, wird nach dem Synthesebericht des Weltklimarates Auswirkungen auf die nächsten Jahrtausende haben. Für meine Fraktion bedeutet das, die junge Generation von heute muss an den Weichenstellungen für morgen beteiligt werden. Schon jetzt heißt es in unserer Landesverfassung: „Land, Gemeinden und Kreise fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft.“ Dass Kinder und Jugendliche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in besonderer Weise zu schützen, zu fördern und zu beteiligen sind, kommt besser noch in einem Satz aus der Bremischen Landesverfassung zum Ausdruck. „Kinder“ – hier würde ich ergänzen „und Jugendliche“ – „haben in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.“ Damit könnte man der geplanten Regelung der Kinder- und Jugendbeteiligung eine verfassungsrechtliche Umrahmung geben. Und noch etwas ist an dieser Stelle wichtig. Die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ hat mehrere ihrer Verbrechen in unserem Bundesland begangen. 2024 jährt sich der Mord an Mehmet Turgut zum 20. Mal. Zugleich zeigt die Statistik über die Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, dass rechtsextremistische und gerade auch antisemitische Gewalttaten weiter zunehmen. Jetzt die Staatszielbestimmung des Artikels 18a der Landesverfassung zu ergänzen und darin die Verbreitung rassistischen und antisemitischen Gedankenguts sowie anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für verfassungswidrig zu erklären, wäre ein angemessenes Signal. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Veränderung schafft Halt“ heißt es im Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nur, wenn wir unser Verhalten ändern, werden wir diese Welt erhalten können, wie sie ist. Um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen, um die demokratische Entwicklung unseres Bundeslandes weiter zu vertiefen, um die Würde aller Menschen effektiv zu schützen, muss diese Verfassung mit der Zeit gehen. Dafür braucht es hier im Landtag, aber auch in der Gesellschaft eine breite Mehrheit. Liebe Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns diese Vorhaben gemeinsam angehen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zitieren: „Des Volkes Wille ist das höchste Gesetz und das ist das Wort, unter dem die meisten von Ihnen, die hier im Saale versammelt sind, gewählt sind.“ Das wurde nicht gesagt zur Verfassung von 1993, sondern diese Worte gehen zurück auf Hugo Wendorff, damaliger Ministerpräsident, im Rahmen der ersten Sitzung des Verfassunggebenden Landtags des Freistaats Mecklenburg-Schwerin am 21. Februar 1919. Die Fraktion DIE LINKE hat heute die Aussprache „30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf die Tagesordnung gesetzt, „bewährt und doch nicht selbstverständlich“ – gut gewählt. Auch wenn sich diese Aussprache natürlich um unsere heutige, unsere aktuelle Verfassung drehen soll, so möchte ich – und das habe ich in vorigen Redebeiträgen noch wenig herausgehört –, möchte ich den Fokus zusätzlich auf die Verfassung des Freistaats Mecklenburg-Vorpommern von 1919 lenken, denn diese wies damals bereits den Weg in einen demokratischen Aufbruch, zum ersten Mal im Übrigen in der Geschichte dieses Landes. Wo dieser Aufbruch ein jähes Ende nahm, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes und unseres Volkes. Meine Damen und Herren, die Geschichte hat es gezeigt, die Demokratie ist stark, wenn wir ihr Stärke geben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP) Sie ist schwach, sie wird schwach und sie wird zerbrechlich, wenn wir sie schwächen oder die Schwächung dulden. Um es anders zu sagen, meine Damen und Herren – und das gilt für die damalige Verfassung genauso wie für die heutige –, der Schwachpunkt der Verfassung und der von ihr geschützten Demokratie, das sind die Bürgerinnen und Bürger selbst. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Unsere Verfassung soll unsere Demokratie schützen. Sie gibt die Staatsform vor, die Grundrechte und die Staatsziele. Am 14. Mai 1993 wurde die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hier im Landtag – nicht in diesem Saal, aber in einem anderen – mit Zweidrittelmehrheit bestätigt und trat am 23.05. vorläufig in Kraft. Bestrebungen für eine Verfassung, dafür – ich hatte es ausgeführt –, politische und rechtliche Fixierung eines demokratischen Staatswesens zu erreichen, gab es eben bereits 1919. Der bereits zitierte liberale Ministerpräsident des Freistaates Mecklenburg-Schwerin beauftragte 1919 – ich führte schon an anderer Stelle dazu aus – den liberalen jüdischen Schweriner Justizrat Felix Löwenthal mit der Erarbeitung einer Landesverfassung mit deutlich liberalen Akzenten, was notwendig war nach der Beseitigung der Monarchie. Und ich darf noch mal zitieren: „Die Grundlage der ganzen staatlichen und politischen Zukunft ist die Demokratie, in der und durch die niemand bevorrechtet und in der niemand benachteiligt … wird“, so der Rostocker Sozialdemokrat Franz Starosson im Rahmen der Verhandlungen des Verfassungsgebenden Landtags am 25. Februar 1919 – ein Ausspruch und ein Anspruch, der für uns heute fast selbstverständlich erscheint. Tatsächlich dauerte die durch Starosson ersehnte neue Zukunft, die Demokratie, gestützt auf eine Verfassung des neuen Freistaats, nur 14 Jahre an. Die Weltwirtschaftskrise, die damit einhergehende Destabilisierung der Wirtschaft im Deutschen Reich, der wachsende Unmut in der Bevölkerung, die eingetrichterte Schmach eines verlorenen Weltkriegs, für den man sich nicht verantwortlich fühlen wollte, die voranschreitende Unzufriedenheit der Menschen, aufgestachelt durch antidemokratische Kräfte, deren einziges Ziel die Entmachtung der regierenden Demokraten war, die Steigerung der eigenen politischen Macht, all dies endete in der Zerstörung der Demokratie 1933, und bedauerlicherweise leichtfertig akzeptiert, geradezu befeuert, sogar gefeiert aus einer Lust am Untergang demokratischer Kultur. Und damit scheiterte dieses Projekt einer ersten demokratischen Verfassung schon nach nur 14 Jahren. Und auch heute wieder versuchen antidemokratische Kräfte, die freiheitliche, die liberale Demokratie ins Wanken zu bringen, versuchen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie, in unsere demokratiebewahrende Verfassung zu erschüttern, prophezeien das Ende der liberalen, der freiheitlichen Demokratie. Und die Geschichte hat uns, wie gesagt, gelehrt, wie zerbrechlich die Demokratie sein kann, (Beifall Thomas Krüger, SPD, und David Wulff, FDP) wie zerbrechlich der Schutz der Demokratie durch die Verfassung ist, wenn nämlich niemand mehr die Verfassung schützt, schützen will oder nicht mehr schützen kann. Allzu leicht fällt es, durch Propaganda der Demokratie eine Depression nachzusagen, eine Reformbedürftigkeit, eine Ermattung oder Behäbigkeit. Die Verfassung, meine Damen und Herren, dient dem Schutz des Staates, der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und unserer Staatsziele. Wer aber schützt die Verfassung? Deutschland hat in seiner Geschichte leidvolle Erfahrungen mit dem politischen Extremismus machen müssen. Und damit Freiheit und Demokratie nicht ein weiteres Mal Extremisten zum Opfer fallen, haben Bund und Länder mit dem Verfassungsschutz eine wirksame Einrichtung geschaffen, um verfassungsfeindliche Bestrebungen aller Art frühzeitig zu erkennen, zu beobachten und zu entlarven. Aber der Schutz unseres demokratischen Rechtsstaats ist nicht allein Aufgabe von Behörden, und das kann sie auch gar nicht sein. Letztlich können diese die Demokratie und Grundrechte nur dann schützen und bewahren, wenn sich auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihr identifizieren, sich an der geistigen und politischen Auseinandersetzung mit den Gegnern unserer Verfassung beteiligen. Nicht die Verfassung hat uns zu schützen, wir alle hier im Saal, alle draußen haben die Verfassung zu schützen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) nicht dadurch, wie es oft fehlinterpretiert wird, dass wir einander nach dem Munde reden, dass wir uns vor Argumenten oder anstrengenden Debatten schützen oder diesen ausweichen, meine Damen und Herren, nicht dadurch, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern dadurch, dass wir lebendig streiten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das können Sie doch gar nicht.) und uns auch für die Freiheit der Meinung einsetzen, die wir überhaupt nicht teilen wollen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das lasse ich nicht in Abrede stellen. Wir sind bereit, jede andere Meinung zu hören, solange sie nicht gegen die Verfassung selbst verstößt, und werden uns mit diesen Meinungen auch auseinandersetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Wir haben mit unserem Handeln jeden Tag dafür Sorge zu tragen, dass die Werte der Verfassung geachtet werden und verteidigt werden. Es ist alles andere als selbstverständlich, meine Damen und Herren, dass wir in einem Land leben, in dem uns eine demokratische, eine liberale Verfassung schützt, jeden Tag in Freiheit leben lässt, eine Freiheit, die es zugesteht, ohne Angst vor Verfolgung sich frei zu versammeln, frei eine Meinung zu äußern. Und da dürfen Sie, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, nicht ableiten, dass Meinungsfreiheit einhergeht damit, dass nur die eigene Meinung bestätigt wird – (Thomas Krüger, SPD: So ist das, genau so.) ich muss mich auch mal mit der anderen Meinung auseinandersetzen –, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) eine Freiheit, die wir jeden Tag fast unbemerkt für uns in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, … Die rote Lampe leuchtet leider schon. … mit der Verteidigung der liberalen demokratischen Grundordnung müssen wir uns stärker auseinandersetzen, die Bürgerinnen und Bürger müssen sich stärker auseinandersetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Schutz der Verfassung …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, ich habe Ihnen schon Redezeit zugebilligt, …
René Domke FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Beate Schlupp
… aber ein Satz reicht dann auch. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Jetzt hat ums Wort gebeten für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Schröder.
Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD
Leif Fru Präsidentin! Leif Inwåhners in Mäkelborg-Vörpommern! Wi hebben uns Verfåtung alltiet ok in Plattdüütsch hatt. Dorüm sech ik dor ’n bäten wat œewer up Platt. Dei Verfåtung barcht dat Fundament för uns demokratische Regerung. Dorin is upschräwen, woans wi in uns Gesellschop alltauhop läwen süllen. Dor sünd dei Rechte un dei Plichten för de Börgers und Inwåhners fast måkt. In Artikel 3 is schräwen: „De ganze Staatsgewalt geiht von dat Volk ut.“ Dat heit, de Lüd, de Börgers kören de Gesetzgäbung – dat is de Landdach, åwer ok de Kreisdach, de Stadtrat orrer de Gemeindevertretung. Un de Gesetzgäbung is „an dat Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland un an de Verfåtung von dat Land Mäkelborg-Vörpommern bunnen“ – dat is in Artikel 4 upschräwen. De Gesetzgäbung måkt de Gesetze, de dörchsettende Gewalt un de Rechtspräkung möten sik dor an fasthollen. Dor is tauierst dat Volk – de Lüd –, denn de Landtag un denn dat Regieren, Verwalten und de Rechtsspräkung. Trüch tau Artikel 3 von de Verfåtung, dor is ok tau läsen: „Parteien un Börgerbewägungen helpen mit, dat Volk sick sinen eigen politischen Willen billen kann.“ Un dat is bannig interessant: Parteien sünd nie nich de Regierung, ok nich de dörchsettende Gewalt, ok nich de Gesetzgäbung orrer de Rechtsspräkung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Parteien sünd een Mœglichkeit von de Lüd tau’n Besinnen œwer de Probleme von uns Tiet. Wohrhaftig is, dat jedeen Inwåhner in Mäkelborg-Vörpommern sien eigen politische Meinung finnen möt. Een Partei möt helpen. Anner Mœglichkeiten sünd Börgerbewägungen orrer Vereinen orrer een Runden Disch orrer wat anners. Uns Verfåtung gifft jedeen nich bloots dat Recht, den Landdach tau küren. Jedeen hett ok de Plicht, sik een eigen politisch Willen tau billen. Dei Verfåtung is Ordnung för uns Gesellschåp – dat is upschräwen. Jedeen möt dat in sienen Olldach ok läwen. Dat is as mit de plattdüütsche Språk. In uns Verfåtung is schräwen: „Dat Land steiht för de plattdüütsche Sprak in un bringt ehr Pläg’ vöran.“ Nu is dat de Upgåf von jedeen Börger, dat ok tau schnacken. Plattdüütsch is nich bloots een lütt bäten Folklore för de Fieer up’t Dörp an een sünnigen Sünndach tweimål in’t Johr. Dat is nich bloots wat för Projekten un Fördermittel. Keen een Regierung möt de plattdüütsche Språk pläägen, wenn dei Lüd dat nich schnacken. Denn man tau: Kopp rut ut’n Nacken un Plattdüütsch schnacken! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Plattdüütsch deit Not in’n Olldach. Un politische Diskussion deit Not in’n Olldach – beids, un nich bloots jümmers mit dei sülwen Lüd schnacken von de sülwig Telegram-Grupp, ok mal mit Lüd, de dat allens anners verståhn. De Wür’ von de Verfåtung ok tau läwen, dat is dat Recht, åwer ok de Plicht von jedeen Börger. De mihrsten Lüd hebben Plattdüütsch nich tau hus orrer in de Schaul lihrt. Sei verståhn dat, åwer sei schnacken dat nich. Jedeen kann dat lihren, in’n Kinnergoorden, in de Schaul un ok in de Volkshochschaul un mit Frünnen. De mihrsten hebben ok dat nich lihrt as Kinners, ehr eigen politisch Willen tau hebben, dorœewer tau schnacken, åwer ok jedeen kann dat lihren. Un uns Verfåtung is dat Fundament dor tau. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge, Drucksache 8/1725, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung, Drucksache 8/2126. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1725 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres, Bau und Digitalisierung (2. Ausschuss) – Drucksache 8/2126 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Julitz. (Nadine Julitz, SPD: Nee.) Steht bei mir. Wer kommt? (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Aber Sie sind ja nicht von der SPD. (Thore Stein, AfD: Einheitsblock. – Zuruf aus dem Plenum: Das ist nicht richtig. – Der Abgeordnete Michael Noetzel wendet sich an das Präsidium.) So, wir können ja hier auch mal spontan: Also das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE, und wenn er noch weitere Erklärungen dazu hat, auch für die Koalition, der Abgeordnete Herr Noetzel. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Michael Noetzel Die Linke
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf heute angesichts des straffen Zeitplans für die Koalition sprechen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es dürfte unter Demokratinnen und Demokraten wohl unstrittig sein, dass zu den klassischen drei Gewalten der modernen repräsentativen Demokratie spätestens mit dem Erscheinen der Massenmedien eine vierte Gewalt getreten ist. Die Macht der Meditative wächst weiter und hat im Zuge der Digitalisierung eine Allgegenwärtigkeit erreicht. Und wie auf vielen anderen Gebieten, auch hier regelt der freie Markt eben nicht alles und schon gar nicht zum Vorteil von wirtschaftlich oder kommunikativ Schwachen oder Minderheiten. Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Land einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seinem Auftrag nachkommt und ein neutrales, informatives und unterhaltendes Programm anbietet. Ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass auch aus meiner Sicht manches überdenkenswert ist: (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das Verhältnis zwischen Information und Bildungsangeboten auf der einen Seite und Unterhaltung auf der anderen Seite, die Orientierung an Quoten, die Zulassung von Werbung. Das vorneweg und zur grundsätzlichen Einordnung. Es geht uns heute jedoch nicht um grundsätzliche Fragen, sondern um die Änderungsinhalte des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages. Der Staatsvertrag spricht hier von einer ersten Phase zur Stärkung des Markenkerns des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehört zuallererst, dass das Gesamtangebot für alle mit dem Ziel, sämtliche Milieus der Zivilgesellschaft zu erreichen, breiter aufgestellt wird. Ziel ist es dabei, eine neue Form für den gesamtgesellschaftlichen Diskurs zu schaffen. Aus dieser Hinsicht muss das Angebot des Öffentlich-Rechtlichen an die veränderte Mediennutzung angepasst und flexibler werden. Das wird unter anderem in Zukunft dadurch erreicht, dass die Spartenprogramme von den großen Häusern in eigener Verantwortung eingestellt, überführt, ausgetauscht oder wiederhergestellt werden können. Außerdem geht es natürlich um eine Anpassung an die veränderten Sehgewohnheiten, sprich die Zurückdrängung des linearen Fernsehens zugunsten digitaler Angebote, will heißen: Fernsehen-on-Demand. Hier werden die Öffentlich-Rechtlichen in ihren Mediatheken in Zukunft angekaufte Werke aus dem Ausland bis zu 30 Tage präsentieren können. Und last, but not least wird den Sendeanstalten die Erprobung neuartiger Formate erleichtert. So viel zu den inhaltlichen Änderungen. Für mehr Transparenz in Bezug auf Qualität und Quantität der ausgestrahlten Angebote sowie die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote werden die Öffentlich-Rechtlichen den Landtagen zukünftig regelmäßig Bericht erstatten. Das sind, wie bereits erwähnt, die Änderungen, die Teil einer ersten Reformphase sein sollen. In der zweiten wird es dann darum gehen, die Beiträge stabil zu halten und Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einen höheren Stellenwert einzuräumen. Auch das ist enorm wichtig, schließlich handelt es sich um das Geld der Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht darauf haben, dass mit ihren Beiträgen verantwortungsvoll und maßvoll umgegangen wird. Doch leider hat all das, nämlich der fachlich-sachliche Austausch zu den Änderungen im Staatsvertrag, in der öffentlichen Anhörung zum Thema kaum eine Rolle gespielt. Stattdessen nutzte die AfD die gute Gelegenheit, um wieder einmal das Bild der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als Art von Sodom und Gomorrha des 21. Jahrhunderts an die Wand zu malen und einen völlig entkernten Grundfunk zu fordern. (Beifall Paul-Joachim Timm, AfD) Von den Gehältern und Verfehlungen der Chefs der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über die falsche politische Gesinnung der Angestellten bei ARD, ZDF und NDR bis zu fehlenden Einladungen bei Lanz oder Maischberger – was da an politischer Weinerlichkeit in den Protokollen zur Schau getragen wurde, spricht Bände. (Martin Schmidt, AfD: Ungerechtigkeit!) Mein Kollege Barlen würde jetzt sagen: Ein Stück Opferrolle, aber ein schön großes, bitte! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gehen Sie doch mal auf die Zahlen ein! Wäre mal interessant, was für Zahlen das sind.) Dabei ist es ja ein offenes Geheimnis, welche Beschwerden Sie wirklich plagen, wenn es um die Öffentlich-Rechtlichen geht: eine liberale, an Fakten orientierte Berichterstattung, die eben nicht Hass und Hetze propagiert, sondern Zusammenhalt und Vielfalt. (Nikolaus Kramer, AfD: Und Ideologie.) Nein, meine Damen und Herren, ich sage es hier noch einmal: Auch ich bin nicht mit allem einverstanden, was die Ausgestaltung der Programmatik der Öffentlich-Rechtlichen angeht, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was denn nicht? Frau Wagenknecht kommt ja noch in Talkshows.) aber es ist beruhigend, dass es sie gibt und dass die öffentliche Hand ein wichtiges Regulativ ist in Bezug auf die mediale Berichterstattung. Was passiert, wenn in einer von privaten Akteuren zunehmend dominierenden Medienlandschaft Stimmung gegen einen politischen Akteur gemacht wird, konnten wir alle 2016 am Beispiel Großbritanniens und des Brexits erleben. Dass es zu dieser politischen Katastrophe überhaupt kam, war dem jahrzehntelangen Dauerfeuer der überwiegend privaten britischen Medienlandschaft auf die Institutionen in Brüssel geschuldet und zu einem guten Teil marktgetrieben. Denn Stimmungsmache, Falschmeldungen und Sensation verkaufen sich nun mal besser als sachliche und fachlich richtige Informationen, getreu dem Motto „Bad news a good news“. Solche Entwicklungen sollen in dieser Form in Deutschland nicht möglich sein, auch aufgrund eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und ich bin froh, dass das so ist und mit einer fortwährenden Weiterentwicklung der Öffentlich-Rechtlichen aufgrund der Medienstaatsverträge auch so bleiben wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung der Innenminister Herr Pegel.
Christian Pegel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuhörende! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Heute behandeln wir in Zweiter Lesung den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben diesen am 21. Oktober beziehungsweise am 2. November 22 unterzeichnet und hatten zuvor im August 22 den Landtagen den entsprechenden Vorentwurf zugestellt. Der Staatsvertrag soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten, und damit er gültig wird, bedarf es der Zustimmung aller 16 Länderparlamente. Am 25. Januar 23 ist er deshalb durch die Ministerpräsidentin in dieses Hohe Haus eingebracht worden, und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben im Innenausschuss darüber beraten und eine Anhörung durchgeführt. Der Abgeordnete Herr Noetzel hat darauf bereits Bezug genommen, auch auf die Diskussionsgegenstände in dem Kontext. Wir als Landesregierung hoffen, dass wir heute gemeinsam den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg bringen und diesen Weg für diesen frei machen können, denn wir brauchen unabhängige, seriöse, gut arbeitende Medien, gerade auch öffentlich-rechtliche Medien. Die öffentlich-rechtlichen Medien informieren die Menschen unabhängig, auch – und das ist wichtig – unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen. So kann sich jede Bürgerin, so kann sich jeder Bürger eine eigene Meinung auf der Grundlage von Fakten bilden. Das ist besonders wichtig in Zeiten von Fake News und oft überhasteten, manchmal auch böswilligen und gezielt falschen Weitergaben von Nachrichten und Berichten über die sozialen Medien. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir brauchen auch öffentlich-rechtliche Medien, die unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick behalten. Und dazu gehört insbesondere eine regionale Verankerung, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk deutlich abbildet. Schließlich gehört dazu eine gewisse Unabhängigkeit von der Einschaltquote, denn das Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien muss ein Angebot für alle sein können, nicht nur für die größere Mehrheit. Das schafft die Voraussetzung dafür, dass in unserer Gesellschaft miteinander ins Gespräch gekommen werden kann, diskutiert und eben auch unterschiedliche Positionen dargestellt werden. Unsere Seh- und vielleicht auch Hörgewohnheiten haben sich deutlich verändert. Die öffentlich-rechtlichen Medien müssen daher mit ihren Programmen und ihren Angeboten auf diese veränderten Seh- und Nutzungsgewohnheiten der Menschen reagieren können. Ich kann mich selbst als Chef der Staatskanzlei vor zwölf Jahren noch erinnern, dass vieles von dem, was jetzt da drinsteht, aus Sicht privatwirtschaftlicher Verlage eher undenkbar war, weil vielleicht auch ein Prozess seitdem stattgefunden hat, der es heute unabdingbar macht, dass wir uns genau im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf so etwas einstellen. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und – das ist wichtig – sein Onlineangebot, seinen Zwilling im Netz, flexibler. Die Sender erhalten damit den Handlungsspielraum, um eigene Inhalte im Netz verfügbar zu machen und – wichtig – auch zu halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Der Programmanspruch der öffentlich-rechtlichen Medien, umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anzubieten, ist ein hoher Anspruch. Er ist zu Recht hoch, denn – auch das haben wir wiederholt durchaus kritisch in diesem Hohen Hause diskutiert – der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt über die Rundfunkbeiträge Geld der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen in unserem Land. Aus diesem Grund ist es auch immer wieder erforderlich, die Grundlagen dieses öffentlichrechtlichen Rundfunks zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen. Dazu gehört auch, klar zu bekennen, Missstände rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind aufzuarbeiten, aber dies ist zuallererst einmal Aufgabe der Sendeanstalten selbst und insbesondere ihrer Aufsichtsgremien. Auch seitens des Gesetzgebers wird es Neuerungen geben, um Mindeststandards für alle Anstalten festzulegen. Mit dem bereits von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag werden strengere Regelungen zu Transparenz und Regeltreue umgesetzt werden. Er soll zeitnah unterzeichnet und dann ebenfalls in den Ratifizierungsprozess gegeben werden. Für den bereits am Horizont absehbaren, wahrscheinlich dann Fünften Medienänderungsstaatsvertrag haben sich die Länder unter anderem vorgenommen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu strukturieren, dies auch im Sinne einer Beitragsstabilität. Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehen wir aber zunächst mit diesem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag einen Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter für die Zukunft fit zu machen, insbesondere für die auch digitale Zukunft in diesem Bereich. Wir wären als Landesregierung sehr dankbar, wenn wir heute die Zustimmung bekämen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Sehr geehrtes Präsidium! Werte Abgeordnete! Ich fange mal mit einem Zitat an. Wir hatten ja eine Anhörung zu diesem Medienänderungsstaatsvertrag, die erste Anhörung seit Langem im Übrigen, weil wir sie hier in der Ersten Lesung auch gefordert haben. Ich war es hier am Mikrofon, die FDP hat es dann eingereicht, dann ging es wenigstens durch, weil sonst hätten Sie es wahrscheinlich auch abgelehnt. Und so konnten wir uns natürlich auch mal kritische Stimmen anhören, weil der Medienstaatsvertrag in meinen Augen auch Gesetzescharakter hat und eingreifende Änderungen hier durchführen möchte, meine Damen und Herren. Joachim Knuth, Intendant des Norddeutschen Rundfunks, war ebenfalls anwesend und ein Anzuhörender, sagte: „… wir müssen den Raum schaffen, in dem sich demokratische Diskurse entfalten können, ohne Hass und Hetze auf Grundlage von geprüften Fakten jenseits von Desinformation und Propaganda. Denn wenn es keine Gewissheiten mehr gibt, dann ist auch nicht mehr klar, was wahr und was falsch ist. Und wenn das Vertrauen in Institutionen unterhöhlt wird, dann hat es das demokratische System insgesamt schwer.“ Meine Damen und Herren, wenn sich doch der öffentlichrechtliche Rundfunk an die eigenen Worte halten würde, dann hätten wir wesentlich weniger Diskussionsbedarf. Wir wissen alle, dass bei der Berichterstattung hier ebenfalls genauso gearbeitet wird, wie er es hier nicht gerne möchte. Ich nenne mal ein paar Beispiele: Jüngst gab es einen Phoenix-Kommentar zu dem Thema „Graichen- und Habeck-Clan“. Während er ausgestrahlt wurde in der Phoenix-Sendung, spät am Abend noch vollständig, landete er geschnitten in der Mediathek. Und genau dieser Punkt der Kritik, der eigentlich wichtig ist für unsere Demokratie, dass es hier Vetternwirtschaft gibt, der wurde rausgeschnitten, meine Damen und Herren. So kann man nicht arbeiten als öffentlich-rechtlicher Rundfunk, wenn man einen so hohen Anspruch an sich stellt! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein nächstes Beispiel: Da geht es um einen Beitrag, wie Klimaaktivisten von der Straße geholt werden. Da wird mal fix die Tonspur manipuliert vom öffentlich-rechtlichen Fernsehen und das Geschreie quasi verdoppelt, damit es dramatischer wirkt. Auch so kann man nicht arbeiten. Das sind gezielte Fake News und Desinformationen. (Sebastian Ehlers, CDU: Sie kennen sich damit aus.) So möchte man Stimmung machen, und so macht man Hass und Hetze, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ein anderes Beispiel: ein Atomkraftwerk. Wir haben ja alle viel über Kernenergie gesprochen, und da gab es auch eine Einblendung von einem Kraftwerk mit einem Kühlturm, wo eigentlich nur Wasserdampf rauskommt. Das ist eben ein Kühlturm. Aber da war sich auch die „Tagesschau“ nicht zu schade, eine dunkle Wolke da drüber einzublenden in diesem Bild, um auch hier wieder Angst zu schüren, die so gar nicht da ist, meine Damen und Herren. So kann man nicht arbeiten! Das sind, wie gesagt … So wird gearbeitet. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich könnte den ganzen Tag hier noch ausführen über solche Beispiele, weil selbst der „Faktenfinder“ sich widerspricht und auch wiederholt beim Verbreiten von Falschnachrichten erwischt wird, meine Damen und Herren. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Regelung zum Dritten Medienstaatsvertrag, die begrüßt er und er möchte gerne natürlich, er versteht den Auftrag so, dass eine Strukturoptimierung stattfinden mag, und er will die Transformation der AfD auch so auf – der ARD –, auf den Weg bringen. (Sebastian Ehlers, CDU: Die Transformation wäre aber notwendig.) Für ihn war besonders wichtig die Flexibilisierung der Angebote. Und worum geht es da im Großen und Ganzen? Mediatheken, Audiotheken, Apps und Drittplattformen sollen hier quasi übernommen werden. Der Öffentlich-Rechtliche möchte in das Internet stoßen, meine Damen und Herren. Wir haben gestern hier einen schönen Parlamentarischen Abend gehabt, und da ging es um die Vielfalt, die Medienvielfalt, vor allen Dingen unserer Printmedien, meine Damen und Herren. Und genau dieses Stück Kuchen, was man sich jetzt versucht seitens der Printmedien zu erschließen, weil die Auflagen zurückgehen, aber eben nicht Digitalangebote – und die Zeitungen, die wir haben, „Nordkurier“, „Schweriner Volkszeitung“ und „Ostsee-Zeitung“, versuchen, sich den digitalen Markt gerade zu erschließen, und das macht der öffentlichrechtliche Rundfunk oder hier das Parlament, wenn es heute diesem Vertrag zustimmt, zunichte, weil er drängt dort rein –, und der Kuchen, der kann eben nur einmal verteilt werden. Die Kuchenstücke werden kleiner. Und dann gefährden Sie damit tatsächlich die Medienvielfalt in unserem Land, und Sie gefährden die Tageszeitungen, die wichtig sind für unsere Berichterstattung in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Noch ein kleines Bonbon: Christine Strobl, Vorsitzende der ARD, Tochter von Wolfgang Schäuble, Ehefrau von CDU-Politiker Thomas Strobl, Innenminister des Landes Baden-Württemberg sowie stellvertretender Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg – so viel zur politischen Ferne der Besetzung in den öffentlichrechtlichen Medien, meine Damen und Herren –, sagt, es ist doch toll, wenn alle dann kostenlos die Mediathek der Öffentlich-Rechtlichen nutzen können. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Jo.) Lassen Sie sich das mal auf der Zunge zergehen! Niemand benutzt das kostenlos, weil wir alle Zwangsgebührenzahler sind, meine Damen Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das wissen diese Leute nicht mal mehr, die dort an den Hebeln sitzen, dass dafür bezahlt wird von jedem. Und das zeigt eigentlich schon die ganze Dreistigkeit des Denkens dieser Leute. Ich bin sehr froh, dass wir Dieter Stein gewinnen konnten von der „Jungen Freiheit“ für diese Anhörung, damit man hier auch mal Kritik erfährt, damit Sie auch mal Kritik erfahren. Aber Sie leben ja sehr gerne weiter in Ihrer persönlichen Blase. Der rbb-Skandal im letzten Sommer hat das Fass zum Überlaufen gebracht. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist völlig außer Kontrolle geraten, Intendanten, die mit 400.000 Euro im Jahr mehr verdienen als Bundeskanzler und Bundespräsident. Und er legt ein Dickicht dubioser Beraterverträge, politische Abhängigkeiten, Parteienfilz und Vetternwirtschaft offen, meine Damen und Herren. Das ist die Wahrheit, über die Sie nicht reden wollen. Das halten Sie immer schön fern, aber das ist eben so. Wir haben hier mit über 8,4 Milliarden Euro den teuersten Rundfunk der Welt, im Vergleich zu anderen EU-Staaten. Wie gesagt, Italien finanziert den mit 2,5 Milliarden, Frankreich mit 2,9 Milliarden, wir steuern fast auf 10 Milliarden zu. Und dann kommt uns dann noch nebenbei zu Ohren, dass man den Rundfunkbeitrag ab 2025 noch auf 25 Euro erhöhen möchte, meine Damen und Herren, während sich Frankreich jetzt sogar auf Druck der Bevölkerung darauf geeinigt hat, die Gebühren abzuschaffen. Das sind die Entwicklungen, wenn man mal über den Tellerrand schaut, über den Sie nicht schauen wollen. Die „Junge Freiheit“ hatte übrigens eine Petition auf den Weg gebracht – 200.000 Bürger haben in nur drei Wochen unterschrieben, dass sie die Abschaffung der Zwangsgebühren wollen –, und diese wurde dem Berliner Abgeordnetenhaus überreicht. Eine Umfrage des Instituts INSA letztes Jahr brachte zutage: 84 Prozent der Deutschen sind für die Abschaffung der Grundgebühr, der Grundgebühr, meine Damen und Herren. 84 Prozent, denke ich, ist eine riesige Mehrheit in diesem Land, die Sie ignorieren. Also es ist keine Einzelmeinung der AfD. Wenn wir dann noch mal auf die Vielfalt kommen, wie gesagt, zu dem, wo Sie sich so empört haben darüber, dass wir uns darüber beschweren: Wenn 0,4 Prozent Politiker von der AfD in politische Talkshows eingeladen werden bei jetzt 26,5 Prozent Umfrageergebnis allein in Ostdeutschland, meine Dame und Herren, dann haben wir hier überhaupt keine ausgewogene Berichterstattung im politischen Bereich. Die Frau Strobl, daraufhin angesprochen, negierte das und meinte, unsere Art zu rechnen, sei verkehrt. Ich weiß nicht, wo sie rechnen gelernt hat, ob sie es denn kann. Wenn man sieht, wie Sie mit den Geldern umgehen, wahrscheinlich nicht. Wir wissen aber, dass es über 400 Politiker der anderen Parteien waren, und das werden wir auch immer ansprechen. Ich habe hier leider nicht mehr so viel Redezeit, ich kann noch so viel dazu sagen, zu dem Thema, ja?! (Sebastian Ehlers, CDU: Schade! – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Gehen wir auf das Thema Haltungsjournalismus ein, dann fragt man sich, warum Herr Klamroth zum Beispiel jetzt „hart aber fair“ moderiert, der Ehemann von Luisa Neubauer. Und wenn man sich anguckt, wie das so läuft, hat man auch keine offenen Fragen mehr. Das Thema Corona wurde nicht evidenzbasiert von allen Journalisten im öffentlichen Rundfunk behandelt, im Gegenteil: Kritiker wurden mundtot gemacht, sozial geächtet und getötet, meine Damen und Herren. So macht man keine Politik, und das ist auch keine vierte Gewalt in diesem Staat. Die vierte Gewalt in diesem Staat hätte evidenzbasiert das beleuchten müssen, und dann hätten wir viele Qualen uns auch erspart für die Zukunft, vor allen Dingen an unserer jungen Generation, an der Sie sich vergangen haben, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist unglaublich.) Kommen wir dann tatsächlich noch mal zu der Geschichte, wie das dann aussieht: Der Deutsche Journalisten-Verband war es selbst, der die Umfrage losgetreten hat. Demnach gehören 57,1 Prozent der Nachwuchsredakteure, stimmen für die GRÜNEN bei einer Wahl, bei der Linkspartei sind es dann immer noch 23,4 Prozent, Sozialdemokraten 11,7 Prozent. Damit kommt das linksgrüne Lager auf 92 Prozent. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Das ist doch schön.) Und dann fragen Sie sich, warum wir eine Berichterstattung haben, wie wir sie haben, und eine Programmgestaltung?! Weil die Leute die Schranken schon im Kopf haben und weil sie ebenso ticken und weil sie eben keinen Diskurs möchten. Und noch ein kleines Schmankerl: Frau Strobl hatte dann eben auch allen privaten Medien abgesprochen, (Torsten Renz, CDU: Wer war das noch mal?) dass sie vernünftig berichten können. Und damit hat sie auch der OZ, dem „Nordkurier“ und der SVZ einen Bärendienst erwiesen, weil denen traut sie nämlich nicht zu, hier vernünftig Berichterstattung und Regierungskontrolle zu begehen. Das ist, finde ich, eine Schande! Wir lehnen diesen Medienstaatsvertrag, so, wie er ist, ab! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Das Wort hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die AfD hier von Fake News, Hass und Hetze spricht, dann denkt man immer, sie spricht von sich selbst und nicht hier von den Medien in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Also, Herr de Jesus Fernandes, Sie haben wieder mal die Maske fallen lassen gerade. Wir haben uns an der Jugend vergangen – das ist ein Sprech und ein Wording, das kennen wir aus zehn Jahren NPD. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sie sind auf einem guten Weg dahin, sich dort, rhetorisch zumindest, deutlich dem anzunähern. Sie sind auf dem Weg. Wenn das Ihr Weg sein soll, dann müssen Sie ihn so gehen. (Stephan J. Reuken, AfD: Mehr ist Ihnen nicht eingefallen?!) Sie sollten aber hier nicht von sich auf andere schließen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Medienlandschaft hat sich in den letzten Jahren rasant verändert. Die Politik hat zum Teil Schwierigkeiten, dort noch hinterherzukommen – sage ich jetzt mal so etwas flapsig – mit regulatorischen Maßnahmen. Heute liegt die dritte Änderung des Medienstaatsvertrages zur Beratung vor, und wir haben es gerade vom Innenminister gehört, die vierte ist wohl schon beschlossen. Das ist ja auch eine Schwierigkeit und ein Kritikpunkt, der immer wieder auch hier geäußert wird: (Marc Reinhardt, CDU: Frechheit!) die Funktion des Parlamentes, das hier quasi bei der ganzen Geschichte ja eine Notarfunktion fast nur noch hat. Und von daher ist das ein Punkt, über den zu reden sein wird. Die vorliegende dritte Änderung allerdings – über die reden wir heute, nicht über die vierte – befasst sich in erster Linie mit der Schärfung des Auftragsprofils und der Flexibilisierung des Programmauftrags des öffentlichrechtlichen Rundfunks in Deutschland. Die Schärfung des Programmauftrags soll den Markenkern des öffentlichrechtlichen Rundfunks stärken, nämlich den Beitrag, die Bereiche Information, Bildung, Kultur und Beratung. Gleichzeitig wird klargestellt, dass Unterhaltung ebenfalls Teil des gesetzlichen Auftrags ist, sofern sie einem öffentlich-rechtlichen Anspruch genügt. Die Flexibilisierung des Programmauftrags trägt der sich rasch verändernden Mediennutzung Rechnung, auf Deutsch gesagt, das lineare Fernsehen verliert immer mehr an Bedeutung, vor allem bei jungen Menschen. Ich glaube, die nutzen das fast gar nicht mehr. Onlinemediatheken und andere Onlineangebote werden immer wichtiger. Ob es deswegen zum Auslaufmodell wird, das lineare Fernsehen, das werden wir sehen, aber zumindest ist dieser Trend seit einigen Jahren zu beobachten. So oder so ist es richtig, dass die Ausspielungsmöglichkeiten der Anstalten im Internet erweitert werden und sich der Lebensrealität anpassen und eine längere Verweildauer in den Mediatheken möglich ist. Zudem wird die Rolle der Gremien gestärkt, indem sie mehr Verantwortung bei der Festlegung von Programmstrukturen, Qualitätsstandards und Kostencontrolling erhalten. Ob die derzeitige Struktur der Gremien und ihre finanzielle und personelle Ausstattung jedoch geeignet sind, um dieser Rolle gerecht zu werden, das, meine Damen und Herren, muss sich noch zeigen. Meine Prognose, an der Stelle ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, und darauf werde ich am Ende meiner Rede auch eingehen. Meine Damen und Herren, in den letzten Monaten hat der öffentlich-rechtliche Rundfunk viel Kritik einstecken müssen. Einige dieser Kritikpunkte waren berechtigt, andere vielleicht übertrieben. Trotz Kritik und Debatte genießt der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland nach wie vor großes Vertrauen, auch wenn viele was anderes behaupten, zumindest eine Fraktion hier im Saal. Aber, meine Damen und Herren, Vertrauen wächst nicht am Baum und ist nicht gottgegeben, Vertrauen muss man sich täglich verdienen und hart erarbeiten. Und so hart der öffentlich-rechtliche Rundfunk sich dieses Vertrauen erarbeitet hat, so sehr muss er sich darum sorgen, dass dieses Vertrauen auch erhalten bleibt. Meine Damen und Herren, ich bin nicht bereit, heute hier eine Grundsatzdebatte über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu führen. Das, worüber wir heute hier beraten, bietet dafür aus Sicht unserer Fraktion nicht den richtigen Anlass. Aber, und das sei an dieser Stelle gestattet, auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk existiert nicht im luftleeren Raum. Lange wird sich die Politik nicht mehr darum drücken können, Antworten zu geben auf die Frage, wie die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aussehen soll. Die Auswüchse beim rbb, die unselige Debatte über Beitragserhöhungen und letztlich auch die Verärgerung bei vielen Menschen über Themen wie Gendersprache, das extrem unbefriedigende Finanzierungssystem und auch der Wust an Medienanstalten, das alles ist letztendlich auch die Folge politischer Entscheidungen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) oder anders, es ist die Folge der Tatsache, dass Entscheidungen vor sich hergeschoben werden. So offen und ehrlich sollte man an der Stelle auch sein. Am deutlichsten sieht man das doch daran, dass Sachsen-Anhalt sich vor rund zweieinhalb Jahren weigerte, der Beitragserhöhung zuzustimmen, und das Bundesverfassungsgericht im Ergebnis urteilte, dass es eigentlich völlig egal ist, was die Parlamente sagen, der Beitrag werde erhöht. Und an dieser Stelle müssen wir uns schon fragen, auch bei unserem Selbstverständnis als Parlamentarier – und wir haben gerade über selbstbewusstes Parlament beim Thema Landesverfassung gesprochen –, ob unter diesen politischen Rahmenbedingungen, unter denen der öffentlich-rechtliche Rundfunk operiert, ob das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist, wenn wir hier quasi Staatsverträge beschließen und die anderen, wie der Minister gesagt hat, eigentlich schon quasi in der Pipeline sind und hier uns auch bald erreichen. Dann sind das, glaube ich, schon Punkte, über die zu diskutieren ist. Ich habe gesagt, ich möchte keine Grundsatzdebatte führen, aber diese Punkte wollte ich gerne aus Sicht unserer Fraktion mitgeben für die weiteren Beratungen, weil das Thema „Medienstaatsverträge und Zukunft des öffentlichen Rundfunks“ wird uns weiter hier beschäftigen. Meine Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD. Bitte schön, Herr de Jesus Fernandes.
Thomas de Jesus Fernandes AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Ehlers, also erst mal, Ihre komischen Vergleiche, die können Sie mal für sich behalten. Wir sitzen hier als AfD-Politiker, wir haben mit anderen Parteien nichts am Hut, auch nicht mit Ihrer. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die FAZ berichtete am 13. April unter der Überschrift „Wie die ARD die Zeitungen abwürgt“, insbesondere den regionalen Tageszeitungen geht die Luft aus. 2025 rechnen die Zeitungsverlage damit, dass 40 Prozent aller Gemeinden in Deutschland eine Zeitungszustellung wirtschaftlich nicht mehr betreiben können, so! Sie äußern sich gar nicht zu diesem Thema, das ist aber ein Hauptkernpunkt in diesem Medienstaatsvertrag, dass der öffentlichrechtliche Rundfunk eben genau in diesen Markt reindrängt. Wie ist denn Ihre Position zu unseren Tageszeitungen, die wir hier haben im Land? (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Also ich habe dazu nichts gehört und nichts vernommen. Ich weiß, ich darf hier nicht fragen, (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) aber sehr wohl kann ich hier diese Frage so in den Raum stellen. Wir hatten das mal diskutiert. (Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) Wenn Sie es anders wollten, dann müssen Sie die Geschäftsordnung wieder ändern, meine Damen und Herren.
Beate Schlupp
Möchten Sie darauf antworten?
Sebastian Ehlers CDU
Mit dem größten Vergnügen. Erstens. Natürlich lasse ich mir von Ihnen das Wort nicht verbieten. Das heißt, ich sage das und ich weise darauf hin. Und wenn Sie hier die Kollegen diskreditieren, dass wir uns an der Jugend vergangen hätten, dann ist das ein Sprech, der kommt der NPD gleich, und dabei bleibe ich auch, Herr de Jesus Fernandes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP) Zweiter Punkt. Sie kennen unsere Geschäftsordnung. Ich glaube, ich wäre zur Sache gerufen worden von der Präsidentin, wenn ich hier über die Zukunft und Diskussion der Zeitungsverlage diskutiert hätte, weil um die geht es heute hier nicht. Nein, Herr de Jesus Fernandes, da brauchen Sie gar nicht abfällige Handbemerkungen hier zu machen, darum geht es nicht. Wir waren gestern Abend gemeinsam beim Parlamentarischen Abend. Ich habe dort auch vernommen, dass das auf wenig Begeisterung stößt, die Position ist ja auch nicht neu, habe aber auch vernommen, dass der Chefredakteur einer sehr bedeutenden Tageszeitung, die ihren Sitz in Rostock hat, gesagt hat, das ist halt Wettbewerb und dem stellen wir uns, wenn jetzt der öffentlichrechtliche Rundfunk dort mehr Befugnisse bekommt, dem Wettbewerb stellen wir uns. Und das sagen die Betroffenen, Herr de Jesus Fernandes. Und da können Sie hier noch so oft rumorakeln und irgendwas anderes behaupten, da vertraue ich dann einfach einmal mehr demjenigen, der das täglich macht, derjenige, der täglich mit dem NDR im Wettbewerb steht. Wenn der sagt, wir stellen uns dem Wettbewerb, wir packen das, dann habe ich da ein großes Vertrauen. Und die Position der CDU, die hat ja gestern dankenswerterweise auch noch mal der Kollege Krüger aus der Vergangenheit hier zitiert. Wir haben in der Vergangenheit verschiedene Ideen auf den Tisch gelegt, ich sage mal dänisches Modell. Aber da kenne ich ja Ihre Empörung sofort. Sobald wir ja hier versuchen, irgendwas zu machen für die Verlage oder sei es jüngst auch im Schulterschluss am Ende für die privaten Fernsehsender, sind Sie doch die Ersten, die sagen, politische Einflussnahme. Also tun Sie doch nicht so, als wenn Sie hier irgendwas für die Zeitung machen würden! Weil dann müssen Sie auch mal ganz deutlich sagen, was wollen Sie denn für die Zeitung machen. Wollen Sie denen Geld geben, Steuergeld geben? Soll die Landesregierung da mit einem großen Scheck kommen und sagen, hier ist der Scheck für die SVZ, die OZ und den „Nordkurier“? Dann sind Sie doch der Erste, der sofort auf der Matte steht und sagt, hier, politische Einflussnahme, Rot-Rot will sich jetzt auch noch die Zeitung kaufen, will sich die Fernsehsender kaufen. Da sind Sie doch der Erste, der da sofort lamentiert. Von daher sind doch hier Ihre Position und Ihr Einsatz wirklich für die Tageszeitungen hier im Land, das ist doch völlig unglaubwürdig, an den Haaren herbeigezogen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Shepley.
Anne Shepley GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen! Mir war bei der Vorbereitung dieser Rede natürlich klar, dass viele meiner Vorredner/-innen bereits vieles von dem gesagt haben würden, was auch auf meinem Zettel steht. Und auch wenn ich mich damit schwertue, das Offensichtliche zu wiederholen, so weiß ich auch, dass für einige Herrschaften hier im Saal diese Wiederholung gar nicht so schlecht sein wird. Insofern lassen Sie mich aus meiner Sicht die wichtigsten Punkte der heutigen Debatte hier wie folgt zusammenfassen: Punkt 1: Ein unabhängig finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der mit breiter Berichterstattung für eine vielfältige Gesellschaft Angebote macht, ist einer der Grundpfeiler unserer Demokratie. In Zeiten, in denen das Angebot auf dem Nachrichten- und Informationsmarkt von großen digitalen Konzernen mit Milliardenbeträgen in der Tasche oftmals gesteuert wird, brauchen wir einen ÖRR, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) der modern und digital aufgestellt ist und einen vertrauenswürdigen Gegenpol zu Fake-News-Marketing-Kampagnen aller Art bietet. Während ich in meiner Rede zu Rundfunkstaatsverträgen vom Oktober letzten Jahres noch Beispiele aus Russland und den USA dafür anführte, was passiert, wenn wir nur noch privat finanzierte Medien in diesem Land hätten, muss ich heute nur den Blick nach Berlin richten, wo wir – und es ist heute, glaube ich, auch schon angesprochen worden – in den letzten Wochen quasi per WhatsApp mitlesen konnten, wie der Milliardenschwere Verleger Döpfner mit Springer-Medien politische Berichterstattung zugunsten der FDP massiv manipuliert hat – (Torsten Renz, CDU: Oha!) ein Skandal sondergleichen, (Torsten Renz, CDU: Oha!) ein Paradebeispiel von Propaganda und genau der Grund, warum wir den Öffentlich-Rechtlichen haben und uns allen daran gelegen sein sollte, ihn zu stärken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer bezahlt, bestimmt das Programm, liebe Kolleg/-innen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) und das sind eben nicht wir Politiker/-innen oder Verleger/-innen, das sind beim Öffentlich-Rechtlichen die Menschen in diesem Land. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ja eine Wunschvorstellung, die Sie da haben. – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Punkt 2: Es besteht dringender großer Reformbedarf beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und die vorliegende dritte Novelle des Medienstaatsvertrages ist ein Teil dieser Erneuerungsbestrebungen. (Unruhe bei Torsten Renz, CDU) Sie kann nur ein Teil, (Unruhe bei Torsten Renz, CDU, und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sie kann nur ein Teil vielfältiger Veränderungen sein, die auch in Anbetracht der aktuell hervorgetretenen Skandale zügig implementiert werden müssen. Doch es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und darf als solcher auch nicht kleiner geredet werden, als er ist. Es ist absolut begrüßenswert und war überfällig, dass wir im vorliegenden Gesetz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihn verpflichten, ein Angebot für alle Menschen unseres Landes zu machen. Je mehr Menschen sich und ihre Lebenswirklichkeit repräsentiert sehen, desto besser. Da können und da müssen wir hier in Mecklenburg-Vorpommern auch ein Zeichen setzen, indem wir beispielsweise in Zukunft die Aufsichtsgremien noch jünger und noch diverser besetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Gerade die explizite Öffnung für jüngere Generationen kann nicht schnell genug kommen. Ihr Erfolg wird eine Mammutaufgabe in Anbetracht der massiven Angebotswelle, die den Nutzer/-innen auf Hunderttausenden digitalen Plattformen täglich entgegenschlägt. Die schon heute langsam anlaufende gemeinsame Plattformstrategie und die Möglichkeit der Erprobung neuer Formate sind essenziell, wenn die öffentlich-rechtlichen Sender in der scharfen Onlinekonkurrenz irgendeine Chance haben wollen mitzuhalten, und – und das ist eine wichtige Unterscheidung – das meine ich nicht im wirtschaftlichen Sinne, sondern das meine ich als Mithalten im Sinne von Buhlen um das Interesse von den jungen Generationen, die selbst entscheiden, wann sie wo was sehen wollen, hören wollen, erleben wollen. Denn wenn es der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht schafft, Digital Natives auf seine Seiten zu locken und dort auch zu halten, dann wird auch eine solide Medienbildung – und Sie wissen alle, dass wir davon auch noch sehr weit entfernt sind in unseren Schulen – an ihre Grenzen stoßen. Dann werden wir nicht verhindern können, dass immer mehr Menschen den Unterschied zwischen sauber recherchierten Inhalten und Fake News nicht mehr erkennen. Und dann wird der Öffentlich-Rechtliche seinen Grundversorgungsauftrag der staatsfernen, unabhängigen Berichterstattung nicht mehr erfüllen können, weil er ganz einfach bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht mehr erreichen kann. Das, werte Kolleg/-innen, gilt es zu verhindern. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Punkt 3: Es geht nicht ohne die Menschen im Land. Das Vertrauen der Bürger/-innen ist das höchste Gut des Öffentlich-Rechtlichen.
Beate Schlupp
Frau Abgeordnete, …
Anne Shepley GRÜNE
Es gehört …
Beate Schlupp
… gestatten Sie eine Zwischenfrage …
Anne Shepley GRÜNE
Nein.
Beate Schlupp
… des Abgeordneten Renz?
Anne Shepley GRÜNE
Nein. Es gehört an dieser Stelle auch zur Wahrheit, dass die jüngsten Skandale um verprasste Gelder und beheizte Massagesitze dem Öffentlich-Rechtlichen zu Recht Vertrauen gekostet haben. Das ändert aber nichts an der Wichtigkeit seiner Rolle für eine lebendige Demokratie. Deswegen begrüßt meine bündnisgrüne Fraktion die im vorliegenden Gesetzentwurf festgeschriebene Erhöhung der Transparenz und des Einflusses der Gremien als echte Kontrollorgane der Rundfunkanstalten. Zukünftig wird es einen Transparenzbericht an die Landtage geben sowie von den Gremien ausgearbeitete Richtlinien für die Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Regionen. Außerdem wird der Einwohner/-innendialog verstärkt, eine essenzielle Feedbackschleife. Denn wie will man Diversität und Regionalität, wie Individualität und Einbezogensein in ausreichendem Maße sicherstellen, wenn die Menschen vor Ort sich nicht so oft wie möglich in die Programmgestaltung aktiv einbringen können? Auch hier gilt, wichtige Schritte werden mit diesem Gesetz gegangen, doch es bleibt noch viel zu tun. Gut, dass der Vierte Medienänderungsstaatsvertrag schon auf dem Weg ist. Ich höre auch, der fünfte hat bereits begonnen. Gut, dass wir eine breite gesellschaftliche Debatte über die Rolle und Funktionsweise der beitragsfinanzierten Anstalten führen. Wir brauchen diese Debatte nicht zuletzt dafür, um wieder und wieder die Demokratiefeind/-innen in ihre Schranken zu weisen. Wir wissen um die fundamentale Wichtigkeit eines starken öffentlichrechtlichen Rundfunks gerade in diesen Zeiten. Deshalb wird es weiterhin an uns allen sein, den öffentlichrechtlichen Rundfunk gemeinsam zu reformieren und fest in der Medienlandschaft des 21. Jahrhunderts zu verankern. Unsere Gebühren – unser Öffentlich-Rechtlicher. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und ich möchte mich an dieser Stelle auch ganz herzlich bei den Protokollant/-innen der öffentlichen Anhörung zu diesem Thema bedanken. Ich konnte selber nicht an der Sitzung teilnehmen, weil wir in Klausurtagung waren, und es war mir aber auf diese Art und Weise mit der schnellen Umsetzung des Wortprotokolls möglich, quasi dann nachträglich an der Sitzung teilzunehmen und wichtige Informationen zu bekommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! An dieser Stelle begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger der Insel Usedom. Seien Sie uns herzlich willkommen! Ich rufe auf für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau Becker-Hornickel.
Barbara Becker-Hornickel FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich trage heute für meine Kollegin Sabine Enseleit, unserer medienpolitischen Sprecherin, ihren Redebeitrag vor. Sie musste leider kurzfristig, ungewollt eigentlich, die Versammlung verlassen. Wir beraten heute erneut ein Gesetz, bei dem wir lediglich die Unterschrift der Ministerpräsidentin legitimieren sollen, einbringen konnten wir nichts. Eine Anhörung zum Gesetz fand auf Initiative meiner Fraktion statt und hatte keinerlei Auswirkungen auf das Gesetz selbst, da eine inhaltliche Einflussnahme nicht vorgesehen war. Wir Freien Demokraten fordern die Landesregierung daher erneut auf, dem Beispiel anderer Bundesländer zu folgen und auch bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Staatsverträge im Vorfeld den Landtag stärker mit einzubeziehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Der Chef der Staatskanzlei hat mehrfach signalisiert, dass er sich dem nicht in den Weg stellen würde, dass er bereit ist, im zuständigen Ausschuss die geplanten Änderungen frühzeitig zu beraten. Allerdings sind diesen Worten bisher keine Taten gefolgt. Das ist ärgerlich, da es hier um die Ausgestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geht, für den jeder Bürger und jede Bürgerin hier im Land jeden Monat einen nicht unerheblichen Beitrag leisten muss. Warum dürfen diejenigen, die die Musik bezahlen, also nicht auch über die Playlist bestimmen? (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Stattdessen entscheiden wir jetzt nur darüber, ob wir die Unterschrift der Ministerpräsidentin unter den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag heute nachträglich genehmigen und damit der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag in Kraft tritt oder nicht. Es ist bedauerlich, dass wir hier nichts mehr ändern können, denn aus unserer Sicht bestünde durchaus Handlungsbedarf. Der hat sich auch in der Anhörung im Innenausschuss gezeigt. Fazit der Anhörung: Auch der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag als Teil einer groß angekündigten Reform wird dem Ziel nicht gerecht. Wir brauchen eine umfassende, eine grundlegende Reform, und das gelingt mit diesem Vertrag nicht. Aus Sicht der Freien Demokraten braucht es mehr denn je einen modernen, einen leistungsfähigen, einen ausgewogenen und vor allem einen transparenten öffentlichrechtlichen Rundfunk, (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der sein Programm nicht allein an Einschaltquoten orientiert, der nicht sein Hauptaugenmerk auf Unterhaltung setzt, sondern auf neutrale Information und Bildung. Wir brauchen kein öffentlich-rechtliches Netflix. Aber genau das soll laut neuem Staatsvertrag aufgebaut und gefördert werden, wie wir es auch in der Anhörung gehört haben, das Argument, man müsse sich dem Wettbewerb stellen. Aber genau das tut der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem beitragsfinanzierten Modell ja gerade nicht – anders die privaten Anbieter wie beispielsweise die vielen regionalen TV- und Radiosender, denen aktuell aufgrund der multiplen Krisen das Wasser zum Teil bis zum Hals steht. Unser Vorschlag, wie in anderen Bundesländern bereits üblich, die Privaten durch Kooperationen an den öffentlichrechtlichen Rundfunk anzuschließen, fand keine Fürsprecher, allen voran beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk selbst. Und so müssen sich die privaten Sendeanstalten in einem für alle nicht beitragsfinanzierten Medien sehr schwierigen Umfeld weiter dem Wettbewerb stellen und um ihr Überleben kämpfen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk versucht dabei, in den Feldern der privaten Anbieter mitzuspielen, obwohl seine Aufgabe eigentlich eine andere ist, denn die Kernaufgabe des öffentlichrechtlichen Rundfunks ist die Information und Bildung – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Die Akzeptanz für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk steigert man über Transparenz, die Besinnung auf die Kernaufgabe und über den maßvollen Umgang mit den Beiträgen der Bürgerinnen und Bürger. Ziel muss es sein, durch eine echte Reform den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verschlanken, die Beiträge schnellstmöglich abzusenken und vor allen Dingen diese nicht noch weiter zu erhöhen. Meine Damen und Herren, wir können die Änderungen im Dritten Medienänderungsstaatsvertrag nicht unterstützen. Wir werden uns bei dem vorliegenden Gesetzentwurf enthalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz.
Torsten Renz CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte doch noch mal auf die Rednerin Frau Shepley eingehen. Frau Shepley, Sie haben hier die Parole rausgehauen – so will ich das mal auch landläufig bezeichnen –, die Gremien, der Landesrundfunkrat zum Beispiel, muss jünger und diverser werden. Ich muss Sie, ehrlich gesagt, fragen: Haben Sie bei diesem Thema sonst noch keine anderen Sorgen? Wenn Sie nämlich mal reinschauen und hier die Leute auch zuhören, wie der Landesrundfunkrat zusammengesetzt ist und Sie diese Forderung aufmachen, dann müssen Sie auch mal reinschauen. Sie haben das wahrscheinlich getan, trotzdem will ich es der Öffentlichkeit noch einmal sagen: Wir haben einen Landesrundfunkrat, bestehend aus elf Leuten, davon sind sechs Frauen. Das begrüße ich außerordentlich. Wie viele von den elf divers sind, kann ich jetzt nicht sagen, aber dass dort sechs Frauen sind, das ist doch ein gutes Zeichen. Und es kommt sogar noch besser: Wenn die Vorsitzende Frau Dr. Müller und die Stellvertreterin Frauke Lietz, also auch noch zwei Frauen diese Doppelspitze bilden, dann, glaube ich, ist das schon mehr als ein – nicht mehr, es ist ein sehr ausgewogenes Verhältnis, was ich nur begrüßen kann. Aber was ich auf alle Fälle mal anregen möchte in Richtung der SPD: Die SPD …
Beate Schlupp
Herr Renz, …
Torsten Renz CDU
… kann natürlich …
Beate Schlupp
… lassen Sie eine Zwischenfrage der Abgeordneten Frau Shepley zu?
Torsten Renz CDU
Zum Schluss, auch wenn es keine Zwischenfrage ist, ja. In Richtung der SPD möchte ich auf alle Fälle mal anregen, auch wenn die SPD nichts für das Wahlergebnis kann, aber wenn die Regularien dann so sind, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) wenn die Regularien … Bleiben Sie doch mal ganz ruhig! (Zuruf von Andreas Butzki, SPD) Ich komme Ihnen ja sehr entgegen, was das Demokratieverständnis betrifft, deswegen will ich ja eine Änderung anregen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Sie haben ja ein hervorragendes Wahlergebnis erhalten. Das führt aber dazu, dass Sie zwei Sitze in diesem Landesrundfunkrat für das Parlament einnehmen. Das heißt also, zwei Sitze stehen der SPD aufgrund des Wahlergebnisses zu. Das ist rechtlich auch dann so in Ordnung, das ist nicht zu beanstanden, aber da Sie ja besonders auch demokratisch unterwegs sind, sollten Sie vielleicht mal darüber nachdenken, ob es nicht Sinn macht, in so einem Kontrollgremium dann einen Sitz – und dazu müssten Sie eine rechtliche Änderung vollziehen –, einen Sitz dann der Opposition zukommen zu lassen. Ich glaube, das ist mindestens genauso wichtig wie „noch jünger“ und „noch diverser“. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Shepley.
Anne Shepley GRÜNE
Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Vielen Dank, Herr Renz! Auch noch mal, weil ich habe das quasi so als Nachfrage empfunden, deswegen möchte ich gern das Wort „divers“ noch mal erläutern. Ich wollte mir jetzt nicht erlauben, über das Alter der Mitglieder des Rundfunkrates hier in M-V zu urteilen, da gibt es ja bei Jung und Alt auch verschiedene, ich sag mal Empfindungen. Ich möchte aber das Wort „divers“ noch mal erklären. Ich glaube, dass bei „divers“ natürlich nicht nur Menschen der LGBTIQ-Community gemeint sein können, sondern es geht auch um Menschen mit Behinderungen, es geht um Menschen mit Migrationshintergrund. Und als meine Kollegin Frau Oehlrich, die jetzt leider in der Mittagspause ist, diese Frage in der Anhörung gestellt hat, ob denn geplant ist, dass dieser Rundfunkrat diverser besetzt wird, eben ob vielleicht ein Mensch mit Behinderung dabei ist oder auch ein Mensch mit Migrationshintergrund, da wurde eben darauf verwiesen, dass ja die Mitglieder von sehr verschiedenen Stellen dahin berufen werden – von Verbänden, Vereinen und so weiter, eben auch von Parteien und Fraktionen. Und es gibt eben niemanden mit Migrationshintergrund oder mit einer Behinderung in diesem Rat im Moment. Und das wäre zum Beispiel für mich was, wenn wir die Breite der Gesellschaft abdecken wollen. Wenn wir sicherstellen wollen, dass ein öffentlich-rechtliches Rundfunk- und Fernsehprogramm dahin geht, dass das wirklich alle Menschen anspricht, dann müssen auch die entsprechenden Menschen in den Gremien sitzen, die dann kontrollieren, was in diesem Programm passiert. Das war mit „divers“ gemeint, also nicht, bitte nicht nur das in die eine Richtung interpretieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Das war mir wichtig, das noch mal klarzustellen.
Beate Schlupp
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Torsten Renz CDU
Ja, sehr gerne, Frau Präsidentin. Das ist gut und richtig, dass Sie das jetzt noch mal so dargestellt haben. Deswegen wäre es ja vielleicht auch vorhin schön gewesen, Sie hätten meine Zwischenfrage zugelassen, und dann wäre es vielleicht zu, aus Ihrer Sicht, diesem Missverständnis nicht gekommen. Sie haben eine besondere Sichtweise noch mal dargestellt, bezogen auf diesen Landesrundfunkrat. Insofern wird das Paket, glaube ich, richtig rund. Ich habe auch noch mal Aspekte eingebracht, zum Beispiel was Frauen/Männer betrifft, was auch das Alter betrifft. Wenn ich Frau Julitz sehe – im Prinzip jünger geht es ja gar nicht, was man da als Lebenserfahrung dann mit einbringen kann in diesen Landesrundfunkrat. (Julian Barlen, SPD: Doch, Herr Schiefler! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und diesen Aspekt mit der SPD, dass man sehr wohl darüber nachdenken sollte, auch einen Landesrundfunkrat auch zu besetzen dann politisch mit einem Vertreter aus der Opposition, ich glaube, auch das ist diskussionswürdig. Insofern, glaube ich, haben wir die Sache jetzt gemeinsam noch mal rund, abgerundet sozusagen. – In diesem Sinne herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Dritten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge auf Drucksache 8/1725. Der Innenausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2126 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1725. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1725 bei Gegenstimmen der Fraktion der AfD und Stimmenthaltung der Fraktion der FDP, ansonsten Zustimmung angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1725 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1725, ich hätte jetzt bald gesagt, bei gleichem Stimmverhalten, aber mit einer Stimmenthaltung aus der Fraktion der CDU zusätzlich angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenlegung von Stichtagsmeldungen bei der Tierseuchenkasse, Drucksache 8/1737, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt, Drucksache 8/2124. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenlegung von Stichtagsmeldungen bei der Tierseuchenkasse (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1737 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz, Landwirtschaft und Umwelt (6. Ausschuss) – Drucksache 8/2124 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre hierzu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenlegung von Stichtagsmeldungen bei der Tierseuchenkasse auf Drucksache 8/1737. Der Agrarausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf der Landesregierung entsprechend seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2124 unverändert anzunehmen. Ich rufe auf die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1737. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit sind die Artikel 1 bis 3 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1737 einstimmig angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf im Ganzen in der Fassung des Gesetzentwurfes der Landesregierung auf Drucksache 8/1737 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1737 einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 5 : Zweite Lesung und Schlussabstimmung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1742. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg- Vorpommern (Zweite Lesung und Schlussabstimmung) – Drucksache 8/1742 – In der 42. Sitzung des Landtages am 25. Januar 2023 ist die Überweisung dieses Gesetzentwurfes in die Ausschüsse abgelehnt worden. Gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung wird der Gesetzentwurf spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung auf die Tagesordnung gesetzt. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Abgeordnete Herr Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir besprechen heute in Zweiter Lesung den von meiner Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes und das Thema ist nach wie vor von hoher Dringlichkeit. In M-V befinden sich aktuell rund 100 Windkraftanlagen aufgrund des Denkmalschutzes im Genehmigungsstau, teilweise seit über sieben Jahren. Zum Vergleich: In den letzten fünf Jahren wurden in M-V etwa 500 solcher Anlagen insgesamt gebaut. So viel zur Größe des Problems. Gleichzeitig haben wir das Ziel, in den nächsten Jahren auf 2,1 Prozent unserer Landesfläche Strom aus Windenergie zu liefern. Das ist vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Genehmigungsverfahren kaum denkbar. Dass die gegenwärtige Situation in Bezug auf Genehmigungen und denkmalfachliche Beurteilungen nur als problematisch bewertet werden kann, das ist mittlerweile sogar gerichtlich festgestellt, denn im Februar ist hierzu am OVG in Greifswald ein richtungsweisendes Urteil ergangen. Darin werden die Landesbehörden regelrecht ermahnt, die Genehmigungspraxis so aufzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist von insgesamt sieben Monaten beziehungsweise einem Monat für den Denkmalschutz endlich eingehalten wird. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gericht urteilt, dass in zukünftigen Abwägungen das besonders hohe Gewicht der erneuerbaren Energien aufgrund ihres überragenden öffentlichen Interesses aus Paragraf 2 EEG in der Schutzgüterabwägung Vorrang haben soll. Und mehr noch, eine Abweichung vom regelmäßigen Vorrang der Erneuerbaren kann überhaupt „nur in atypischen Ausnahmefällen“, Zitat, gerechtfertigt sein. Und dann fachlich anhand der besonderen Umstände ist es auch noch mal zu begründen. Das, werte Abgeordnete, kann nur als scharfe Kritik an der bisherigen Genehmigungspraxis gelesen werden. Nun hatten wir letzte Woche dazu im Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss in einer Expertenanhörung glücklicherweise noch einmal einen fachlich fundierten Austausch. Das Bild war eindeutig: Die aktuelle Gesetzeslage und die damit verbundene Genehmigungspraxis wird der bundesrechtlich geforderten Geschwindigkeit nicht gerecht und muss schnellstmöglich angepasst werden. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal klar für unseren Gesetzentwurf werben. Er stellt auf fachlicher Ebene klar, dass das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien in der Regel dem Denkmalschutz überwiegt. Damit schließen wir uns der Auffassung des OVG an und schaffen durch die Einarbeitung in das Denkmalschutzgesetz Rechtssicherheit. Zudem würde der zentralen Forderung der breiten Mehrheit der Expert/-innen Rechnung getragen, den Denkmalschutz bereits bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten zu berücksichtigen, und zwar möglichst abschließend. Und, werte Frau Ministerin, beim letzten Mal war einer Ihrer zentralen Kritikpunkte, dass unser Vorschlag angeblich im Konflikt mit Bundesrecht stände. Es wäre, Zitat, „rechtlich auch gar nicht möglich, denn das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass auch in Windeignungsgebieten denkmalfachliche Prüfungen, Einzelgenehmigungsverfahren von Windkraftanlagen vorgenommen werden“. Was wir als Bündnisgrüne vorgeschlagen haben, ginge also gar nicht, es sei ja Bundesrecht. Am vergangenen Donnerstag in der Ausschussanhörung der Expert/-innen konnten wir hingehend gemeinsam hören – Sie waren ja auch da, Frau Martin –, dass in der Fachwelt gar kein Zweifel daran besteht, dass die von uns vorgeschlagene Regelung rechtlich möglich ist und nicht in Konflikt mit Bundesrecht stünde. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber nicht zwingend.) Es ist nicht zwingend, aber rechtlich möglich, dass es im Rahmen unserer landesrechtlichen Kompetenzen eben auch umzusetzen geht. So schätzen es zum Beispiel Frau Professorin Schlacke von der Universität Greifswald oder die Fachanwältin Dr. Vogt ein. Und im Übrigen ist die von uns geforderte Änderung bereits in vergleichbarer, teils wortgleicher Gesetzesform in mehreren anderen Bundesländern angewandte Praxis. Frau Ministerin, im Januar haben Sie auch vorgetragen, dass die explizite Aufnahme der Erneuerbaren überhaupt nicht erforderlich und sowieso schon alles ausreichend geregelt sei. Wenn aber bereits alles klar wäre, dann hätte das OVG vielleicht auf eine eindeutige Klarstellung diesbezüglich in seinem Urteil verzichtet. Stattdessen haben aber auch die zuvor erwähnten Expertinnen Frau Professorin Schlacke und Frau Dr. Vogt das OVG-Urteil als richtungsweisend gewürdigt, da es den Weg hin zu einer Genehmigungspraxis ebnet, die endlich mit Bundesrecht vereinbar ist. Sie empfehlen zur Klarstellung der Rechtslage die Aufnahme der in Paragraf 2 EEG bundesrechtlich festgeschriebenen Wertungen an entsprechender Stelle im Landesrecht, um der Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien in angemessenem Maße Rechnung zu tragen und natürlich auch vor dem Hintergrund der bei uns existierenden Genehmigungsverzögerung. Wir schließen uns den Expertinnen und dem OVG an und fordern, in Zukunft muss sich die Genehmigungspraxis ändern. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn in das äußere Erscheinungsbild nur reversibel oder in die Substanz des Denkmals nur geringfügig eingegriffen wird, muss das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien in der Abwägung in der Regel dem Denkmalschutz überwiegen. Umfangreiche Sichtachsenanalysen für jedes Einzeldenkmal in jedem Einzelverfahren müssen der Vergangenheit angehören. Und für besonders wichtige Denkmäler muss so was, (Thore Stein, AfD: Nein! Was sind denn wichtige Denkmäler?) für besonders wichtige Denkmäler muss so was frühestmöglich im Ausweisungsprozess schon beachtet werden, um eben Konflikte zwischen Denkmalschutz und den Erneuerbaren auch möglichst frühzeitig aufzulösen. Das ist natürlich auch unser Interesse und das Interesse des Landesamts für Denkmalschutz, die hier waren, und der allermeisten anderen Expertinnen und Experten. Denkmalschutz und Erneuerbare gehören eben zusammen. Und gelingt uns das nicht, ja, dann gilt das Bundesrecht, und in jedem einzelnen Genehmigungsverfahren, abgesehen von ganz speziellen Ausnahmefällen, müssen dann Erneuerbare-Energie-Projekte Vorrang haben, bis es uns gelungen ist, eine treibhausgasneutrale Energieversorgung aufzustellen. So will es das Bundesrecht. Und dann geben wir als Land ganz ohne Not hier das Steuer aus der Hand. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung die Wissenschaftsministerin Frau Martin.
Bettina Martin
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die nachhaltige Energiewende ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit und sie ist eine Herkulesaufgabe. Wir alle wissen, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Kohle nicht nur endliche Ressourcen sind, sondern auch durch ihre Emissionen zu einer Erderwärmung und anderen Umweltproblemen beitragen. Flutkatastrophen oder Trockenschäden in Parkanlagen und Gebäuden zeigen, wie massiv sich der Klimawandel auch auf unsere Natur und das Kulturerbe auswirkt. Klimaschutz ist daher essenziell für den Erhalt nicht nur des Naturerbes, sondern auch für unser Kulturerbe. Das heißt also, der Denkmalschutz selbst hat ein erhebliches Eigeninteresse am Klimaschutz und am gelingenden Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Denkmalpflege sieht es somit als ihre Aufgabe, konstruktiv und zielorientiert an der Energiewende mitzuarbeiten. Und die Denkmäler leisten darüber hinaus auch ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ihre Langlebigkeit und teils jahrhundertelange Nutzung tragen zur Nachhaltigkeit und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen auch selbst bei. Sie sind nachnutzbar, reparierbar und bestehen aus dauerhaften Materialien. Und als Kulturministerin sei mir noch eine weitere Feststellung erlaubt, auch in diesem Kontext: Wir dürfen bei all dem auch nicht vergessen, dass Denkmalschutz natürlich die wichtige Aufgabe hat, unsere historischen Gebäude und Monumente zu erhalten, um unsere kulturelle Identität und die Schätze unserer wertvollen Kulturlandschaft auch zu bewahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, nun zu den konkreten Forderungen dieses Antrags und dazu, warum ich empfehle, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Erstens. In Paragraf 7 des Denkmalschutzgesetzes heißt es in Absatz 3 Nummer 2, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Dieses überragende Interesse ist vom Bundesgesetzgeber mit dem neuen Paragrafen 2 im EEG klar formuliert worden. Die Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und dem öffentlichen Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien ist also bereits erheblich zugunsten der Anlagen für erneuerbare Energien ausgerichtet worden. Diese Vorgaben des Gesetzgebers hat das OVG Greifswald auch mit seinem Urteil vom 07.02.2023 bekräftigt. Das bisherige Denkmalschutzgesetz mit seinem Paragrafen 7 führt nach Auffassung des Gerichts ja gerade dazu, dass der Paragraf 2 EEG unmittelbar anwendbar ist. An dieser Stelle besteht also, anders als im Antrag formuliert, da besteht kein Änderungsbedarf. Die Anwendbarkeit von Paragraf 2 EEG führt dazu, dass nur noch erhebliche – Sie haben es auch ausgeführt – atypische denkmalfachliche Bedenken das Versagen einer Genehmigung rechtfertigen können. Und dieser Passus ist wichtig, denn er bedeutet auch, dass der Prüfauftrag nicht entfällt, sondern es werden rechtssichere Stellungnahmen für den Abwägungsprozess erwartet. Und damit das auch gut und schnell gelingt, haben wir im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sechs zusätzliche Fachleute eingestellt, und dafür haben sie nur einen Monat Zeit. Und an dieser Stelle möchte ich auch mit einem oft verbreiteten Irrtum aufräumen: Das LAKD ist nicht die Genehmigungsbehörde. Die Genehmigung für Windkraftanlagen erfolgt nicht nach dem Denkmalschutzgesetz M-V, sondern nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Genehmigungsbehörden sind die StÄLU. Diese haben, so hat es das OVG Greifswald festgestellt, die zuständige Denkmalfachbehörde, also das LAKD, lediglich anzuhören. Und hier übernimmt das LAKD natürlich auch Verantwortung, im Prozess rechtssichere und für die Kolleginnen und Kollegen in den StÄLU eindeutig verständliche Einschätzungen abzugeben. Und hier haben wir auch Hausaufgaben zu machen und sind dabei, diese Hausaufgaben zu machen. Auch das hat das OVG Greifswald uns ins Stammbuch geschrieben. Hier stehen die Kolleginnen und Kollegen von LAKD und StÄLU in engem Austausch, und es ist der klare Anspruch der Kolleg/-innen im LAKD, hier auch mit gutem Rat zu unterstützen. Und deswegen ist die Aussage im Antrag der GRÜNEN auch falsch, dass Verfahrensverzögerungen, die auf den Denkmalschutz zurückzuführen seien, ihre Ursache unter anderem in einer fehlenden gesetzlichen Regelung zur Abwägung hätten. Noch mal, die Abwägung nimmt ausschließlich die zuständige Genehmigungsbehörde vor. Die Denkmalfachbehörde vertritt nur die denkmalpflegerischen Belange. Sollte es zur Uneinigkeit kommen, entscheidet nach Paragraf 7 Absatz 6 Denkmalschutzgesetz die zuständige oberste Landesbehörde. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die tut es nur nicht.) Und hier möchte ich noch einmal betonen, dass es der Landesregierung sehr wichtig ist, dass hier die Behörden konstruktiv, zügig und Hand in Hand zusammenarbeiten. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seit sieben Jahren Genehmigungsverfahren!) Deshalb hat das LAKD jüngst eine klar formulierte Handreichung mit dem Titel „Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht. Sie steht Genehmigungsbehörden, Planenden, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümern denkmalgeschützter Bauwerke zur Verfügung und erleichtert die Prozesse. Mit diesen Handlungsempfehlungen, aber auch mit vielen anderen strukturellen Entscheidungen im LAKD und in der gemeinsamen Abwägung mit den StÄLU trägt der Denkmalschutz zu vereinfachten und beschleunigten Planungs- und Bauprozessen bei. Was aber nicht im Sinne eines modernen Denkmalschutzes und nicht im Sinne des Erhalts unseres gemeinsamen Kulturgutes ist, ist, dass wir die Denkmäler von vornherein einteilen in „schützenwert“ und „weniger wertvoll“. Damit würden wir dem Thema nicht gerecht. So war das übrigens auch Konsens in der Anhörung, in der wir ja gemeinsam in der vergangenen Woche dabei waren. Und noch einen Punkt möchte ich hier herausstellen, der auch weitgehender Konsens in der Anhörung war: Die Auswirkungen auf das kulturelle Erbe sollen schon bei der Ausweisung von Windenergiegebieten möglichst abschließend geprüft werden. Da stimmen wir miteinander überein. Auf dieser Ebene kann eine sachgerechte Prüfung möglicher Auswirkungen erfolgen. Da aber zu diesem Zeitpunkt die Standorte und Ausmaße der Windenergieanlagen meist noch nicht bekannt sind, erfolgt die Prüfung anhand sogenannter Musteranlagen. Es kann deshalb sein, dass die wirklichen Pläne dann eine erneute Beurteilung erforderlich machen. Wie gesagt, es kann sein, es muss aber nicht sein. Aber wenn es so ist, sollte eine erneute Beurteilung möglich sein. Wie gesagt, es geht hier um nicht weniger als unser gemeinsames kulturelles Erbe. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Haus, wir planen, die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes bis 2024 zu realisieren. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch die aktuellen Debatten um den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Anhörung hier im Landtag hat meines Erachtens gezeigt, dass wir sehr gute Lösungen finden können. Die Interessen des Denkmalschutzes auf der einen Seite und die Nutzung der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite wollen wir selbstverständlich in Einklang bringen. Ob und inwieweit Regelungen aber tatsächlich Bestandteil des Entwurfs für das neue Denkmalschutzgesetz sein müssen oder ob die bereits bestehenden Regelungen in Zusammenwirkung mit dem Bundesrecht ausreichen, das wird dann Teil auch der Debatte sein, die wir führen. Und ich versichere Ihnen, dass wir die Debatte um die anstehenden Punkte der Novellierung gern weiter auch mit Ihnen und allen, die sich dort einbringen, diskutieren werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen also intelligente Lösungen, um das Zusammenwirken von Denkmälern und erneuerbaren Energien in unserer Kulturlandschaft zu ermöglichen. Die Einzigartigkeit der Denkmäler und Kulturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich in partnerschaftlicher und respektvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten mit der Energiewende verbinden. Wir sollten uns also darauf konzentrieren, erneuerbare Energien und Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu integrieren, miteinander zu denken, um unsere Umwelt zu schützen und gleichzeitig aber auch unsere kulturelle Identität zu bewahren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein.
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Ministerin, es freut mich, welches Hohelied Sie auf den Denkmalschutz, auf unsere Denkmalbauten singen. Ich hoffe, dass wir dieses Hohelied dann auch in den Haushaltsverhandlungen wiederfinden, wenn es darum geht, finanzielle Mittel bereitzustellen, um eben die praktische Denkmalpflege auch umsetzbar zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sehr geehrte Kollegen, die hier laufende Debatte reiht sich ja zeitlich ganz passend an die öffentliche Anhörung von vergangener Woche Donnerstag an. Dort haben wir zusammen mit Fachleuten auf der einen Seite und Windkraftlobbyisten auf der anderen Seite darüber debattiert, inwieweit der Denkmalschutz berechtigt ist, den raumgreifenden Ausbau der Windenergie an Land in zumindest Teilen zu unterbinden. Das war eine sehr fachliche Debatte, wenn wir uns zumindest die Beiträge von Frau Professor Bock und Frau Dr. Dornbusch vor Augen führen. Dagegen standen auf der anderen Seite Vertreter einer Branche, die jedes Jahr Millionen an Gewinn einfährt, während Menschen im ländlichen Raum Lebensqualität verlieren und eine Vermögensvernichtung durch die Hintertür stattfindet. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Universitätsprofessorinnen standen noch auf der Liste. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das ist ja nun mal längst erwiesen und für jeden normal denkenden Menschen ersichtlich, dass die gigantischen Windparks nicht gerade zu einer Steigerung der Immobilienpreise führen. Und das betrifft primär die Menschen im ländlichen Raum. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das dürfte Ihnen aber relativ egal sein, Herr Damm, wie ich Ihren Zwischenrufen entnehmen kann. Diese Anhörung brachte also relativ klar zum Ausdruck, dass es eben keinen Freifahrtschein für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, wie sie so schön heißen, geben darf, ohne dass eine ausreichende Einzelfallprüfung für davon betroffene Denkmäler vorgenommen wurde. Und auch die von Ihnen geforderte und eben ja auch noch mal zum Ausdruck gebrachte Klassifizierung von bedeutenden raumwirksamen Baudenkmälern wurde ganz entschieden abgelehnt. Und das ist auch richtig so, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist bereits im Denkmalschutzgesetz drin. Lesen Sie das doch mal, bevor Sie sich hier einfach hinstellen und Quatsch erzählen!) denn wer soll sich anmaßen zu entscheiden, welches Denkmal denn nun wertvoller ist?! Das barocke Herrenhaus oder die einfache Landarbeiterkate, sie beide stehen für die Geschichte unseres Landes, seiner Kultur und seiner Menschen und sind somit nicht unterschiedlich wichtig. Es geht aber neben den tatsächlichen baulichen Anlagen – wir haben uns gefühlt immer nur auf die rein baulichen Anlagen beschränkt – auch um ein immaterielles Erbe, nämlich die von Menschenhand über Jahrhunderte geschaffene Kulturlandschaft, in der letztlich die Anordnung von Straßen und Landschaftselementen ja nicht durch Zufall passiert ist, sondern sich letztlich auch zu einem landschaftskulturellen Gesamtwerk zusammensetzt. Und gerade diese in Teilen noch sehr urtümliche und auch teils wild wirkende Landschaft wird insbesondere durch diese gigantischen Windparks, die in riesige Flächen eingreifenden Photovoltaikanlagen schlichtweg zerstört, nichts anderes. Und Mecklenburg-Vorpommern hat anders als insbesondere viele der alten Bundesländer eine Landschaftsstruktur bewahren können, die sowohl touristisch, aber auch für den Arten- und Naturschutz eine hohe Wertigkeit aufweist, denn was in den alten Bundesländern durch Siedlungspolitik und Flurneuordnung verschandelt wurde, das soll hier nun unter dem Postulat einer klimarettenden Energiewende nachgeholt werden. Nachdem Sie bereits den Artenschutz ausgehebelt haben, folgt nun der Denkmalschutz. Dieses Jahrzehnt wird wohl dann als Jahrzehnt der Barbarei an Kultur und Naturschutz eingehen. Anders kann man das ja gar nicht mehr bezeichnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber noch mal zurück zur Anhörung von vergangenem Donnerstag. Dort wurde zwar gerne von den Verkaufsberatern der Windbranche, die auch am Expertengespräch teilnehmen durften, immer wieder betont, dass so ein Windrad in der Nähe eines raumwirksamen Baudenkmals ja gar kein großes Problem sei, Zitat wörtlich, „weil es ja schließlich nach 20 bis 30 Jahren auch wieder abgebaut werden würde“. Das entbehrt natürlich jeglicher Realität, denn jeder weiß ganz genau, dort, wo einmal so eine Anlage steht, wird sie sicherlich auch genehmigungsmäßig noch einmal stehen können. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zum anderen – auch das wurde ja als Antwort ganz deutlich zu verstehen gegeben – bedeuten nur mal 20 Jahre Investitions- und Unterhaltsstau an einem jahrhundertealten Gebäude oftmals sein Ende. Das wurde ja zumindest von den denkmalkundlichen Personen auch ganz klar herausgearbeitet. Und wenn Sie mal übers Land fahren – das geht sogar mit dem E-Bike, Herr Damm –, dann werden Sie in den zahlreichen kleinen Dörfern so manches alte Baudenkmal finden oder auch nicht denkmalgeschützte Gebäude, es gibt ja sehr viele alte Gebäude in unserem Land, die eben nicht denkmalgeschützt sind, wo man eben ganz genau sehen kann, was passiert, wenn über 10 oder 20 Jahre lang keiner sich um das Gemäuer kümmert. Dann ist es nämlich auch ganz schnell damit vorbei. Bedauerliche Beispiele gibt es in diesem Land zur Genüge. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist ja auch so, dass ein Windrad oder ein Solarpark zwar gar nicht direkt am Baudenkmal eingreifen, das wollen wir ja auch gar nicht abstreiten … (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Damm, Sie haben sicherlich noch Redezeit, vielleicht kommen Sie noch mal nach vorne. Sonst gibt es auch ganz tolle Instrumente, wo man sich an der Debatte beteiligen kann. Aber dieses Reinquaken ist sehr anstrengend. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Damit kennen Sie sich ja aus.) Also es ist klar, dass das Windrad selber oder auch der Solarpark, den man jetzt in der Nähe eines Baudenkmals errichtet, sicherlich das Denkmal nicht direkt beschädigt. Das ist ganz klar. Aber es ist doch logisch, dass, wenn jemand auf der Suche nach einem Denkmal ist oder nach einem schönen Wohngebäude, Denkmalschutz oder nicht, er sich sicherlich zweimal überlegt, ob er vielleicht viele Millionen in ein Gebäude investiert, hinter dessen Rückfassade in ungefähr 1.000 Meter Entfernung 250 Meter hohe Windräder am Horizont kreisen. Denn er kann sich eines ganz sicher sein, er wird dieses Gebäude in den nächsten 20/30 Jahren wohl kaum zu dem Preis wieder veräußern können oder wirtschaftlich nutzen können, was er da reininvestieren muss. Also bleibt er da fern und sucht sich eben ein Objekt, was vielleicht eben nicht gesegnet ist durch eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Und wenn wir noch mal einen Blick in einige Details des Gesetzentwurfs werfen, das hatte ich ja auch bei der ersten Debatte hier schon getan, dann fällt insbesondere der neu zu fassende Absatz 3 Nummer 3 auf, denn der soll ja die Genehmigungsversagung fast komplett aushebeln, sobald das überwiegende öffentliche Interesse besteht. Und das soll eben auch für energetische Sanierung von Baudenkmälern gelten. Und hier ist ganz klar festzustellen, diese Gebäude vertragen energetische Sanierungen, wie wir sie heute durchführen, im Regelfall überhaupt nicht, und das ist dann einfach auch der schleichende Tod eines jeden Altbaus. Auch da gibt es genügend Beispiele, wie gerade in der 70er-/80er-Jahren mit dem Aufkommen der ersten Energieeinsparverordnungen häufig historische Fachwerkbauten einfach kaputtsaniert worden sind. Sie wollen reinschreiben, sobald das überwiegende öffentliche Interesse besteht, ist dem einfach so zu folgen, völlig unabhängig davon, ob es dazu auch ganz klar fachliche Anweisungen gibt, dass es eben zu unterbleiben hat, wenn es zulasten des Baudenkmals geht. Sehr geehrte Damen und Herren, somit atmet auch dieser Gesetzesentwurf – das hatte ich zuletzt schon mal gesagt – den Geist der rücksichtslosen Beseitigung aller Hemmnisse, die die Transformation einer soliden und verletzlichen Energiewirtschaft hin zu einer fragilen Ökostromwirtschaft ausbremsen. Und da muss man schon ganz klar die Frage stellen, ob wir eine ganze Kulturlandschaft mit allen ihren Errungenschaften und all ihrem Bewahrenswerten dieser Klimareligion opfern wollen und ob wir unter anderem auch unsere wunderschöne Landschaft verbauen wollen mit – es wurde hier ja auch angesprochen – über 1.000 neuen Windkraftanlagen, die noch errichtet werden sollen und damit wahrscheinlich auch das Rückgrat des ländlichen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend zerstören werden. Und in Anbetracht der Versündigung am baukulturellen Erbe unseres Landes und seiner Menschen ist dieser Entwurf für uns schlichtweg abzulehnen, und das werden wir auch tun. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Herr Abgeordneter, zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!
Hannes Damm GRÜNE
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Nun ist es so, manchmal erzählen Sie halt haarsträubenden Blödsinn, und an anderen Tagen ist es schlimmer als das. (Petra Federau, AfD: Ui! – Stephan J. Reuken, AfD: Ah!) Sich hier hinzustellen und zu behaupten, dass wir Denkmäler kaputtsanieren und das liege dann daran, dass man hier im Zuge der Energiewende irgendwas dämmen sollte zum Beispiel, das ist also so was von haarsträubend! Das liegt natürlich total daran, wie das fachlich ausgeführt wird, aber das mal beiseite. Ich möchte Ihnen erzählen, die Enquete-Kommission, die war in Balow letzte Woche, hat sich also da was angeschaut. Jedenfalls gab es eine Kommune oder es ist eine Kommune, da haben wir eine Kita, da haben wir eine Schule, da haben wir ein Gemeindezentrum, da haben wir eine Turnhalle. All die Gebäude stehen unter Denkmalschutz. Die möchten dort gerne aus Platzgründen – das ist ein tolles Projekt, ein tolles Beispiel – da ein bisschen erweitern, können aber das Gebäude nicht sanieren, können deswegen da, obwohl sie gern wollen, keine Wärmepumpe einbauen, sondern müssen wieder eine Gasheizung einbauen und dann diese Preise, diese Gasheizung, dieses Investment da tätigen, weil es eben verweigert wird. Gleichzeitig gab es da einen Giebel, der abgegangen ist, wo dann der Giebel erneuert worden ist, selbstverständlich dann auch da neue Steine verbaut worden sind, also, wo neue Balken verbaut worden sind an dem Denkmal, wo man einfach keinen Unterschied sieht, ob man diese Fassade eben dann entsprechend neu aufsetzt für eine energetische Erneuerung oder für einen reinen Austausch sozusagen einer kaputten Fassade. Und auf der anderen Seite wollen sie gerne PV-Anlagen draufsetzen. Auch das dürfen sie nicht. Die haben wir nicht mal sozusagen als Abwehr von einer unmittelbaren Gefahr, wo es ins Dach reinregnet, erst mal genehmigt bekommen. Insofern, also an der Stelle steht sozusagen auch den Interessen der Menschen, die Sie ja hier hinstellen als Schutzschild, das diametral entgegen. Und da würden wir uns einfach wünschen, dass man natürlich denkmalverträglich, substanzerhaltend und in einem Erscheinungsbild, dass wir dann hinterher weiter ein Denkmal haben, was so aussieht, wie wir das gern möchten, dass da auch entsprechende energetische Sanierung möglich wird.
Beate Schlupp
Herr Stein, bevor ich Ihnen das Wort gebe, möchte ich doch sagen, Herr Damm, Sie haben zwar Herrn Stein nicht direkt beleidigt, aber seine Äußerung als „haarsträubenden Blödsinn“ zu bezeichnen, das weise ich als unparlamentarisch zurück. Man kann das, glaube ich, auch anders formulieren. Und jetzt, Herr Stein, an Sie die Frage: Möchten Sie darauf antworten? (Zustimmung) Bitte schön!
Thore Stein AfD
Ja, ich möchte auf diesen haarsträubenden Einwurf antworten, genau. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Herr Damm, ich kenne jetzt das konkrete Beispiel, was Sie angesprochen haben, natürlich nicht. Es ist selbstverständlich immer eine sehr knifflige Frage, inwieweit man ein altes Gebäude energetisch ertüchtigen kann. Und selbstverständlich verträgt auch ein historisches Gebäude ein Mindestmaß an Dämmung, das ist gar keine Frage. Man muss aber immer, ich meine, Sie haben ja durchaus ein bisschen Ahnung von Physik, Stichwort „Bauphysik“, ja, es geht also bei einem Gebäude darum, wie heißt es so schön, ob es atmet. Natürlich geht es ja nicht um den Sauerstoffaustausch, sondern es geht da um den Feuchtetransport. Und im Regelfall sterben historische Gebäude dadurch, dass man sie in eine luftdichte beziehungsweise primär wasserdichte Hülle einpackt. Das sind nun mal heutige Dämmsysteme, … (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Doch, das machen heute noch leider viel zu viele Leute. … denn auch das ist ein Problem, die atmungsaktiven Dämmstoffe, die wir haben – da kommen wir ja am Freitag noch mal beim Stichwort „Bioökonomie“ dazu –, sind deutlich, deutlich teurer als alles das, was heutzutage konventionell verbaut wird. Und es ist nun mal so, dass viele, gerade Fachwerkbauten Dämmung nur in einem ganz begrenzten Maße vertragen, und dieses Maß liegt deutlich unter dem, was die Energieeinsparverordnung vorsieht. Jetzt ist es aber so, glücklicherweise sind ja denkmalgeschützte Gebäude von dieser Energieeinsparverordnung beziehungsweise dem neuen Gebäudeenergiegesetz ausgenommen, was auch sehr zu begrüßen ist, weil es fachlich auch absolut sinnvoll ist. Deswegen kann ich jetzt Ihr einzelnes Beispiel da überhaupt nicht bewerten, bin aber der festen Überzeugung, dass die entsprechende Fachbehörde das schon ganz genau abgewogen hat, denn ich bin auch Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes und weiß ganz genau, dass man sich da überhaupt nicht einer Dämmung in den Weg stellt, wenn sie fachlich sauber ausgeführt wird und auch begründbar ist. Also wir müssen uns jetzt mal Ihr Beispiel angucken, aber grundsätzlich zu sagen, dass das nicht möglich ist, ist natürlich auch nicht ganz richtig, um es freundlich auszudrücken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielleicht ein ganz kurzer Hinweis an Herrn Stein: Da Sie ja so ein Verfechter unserer Kultur- und Naturlandschaft sind, sollten Sie sich eigentlich auch massiv für den Klimaschutz einsetzen, denn wenn der Klimawandel so kommt, wie er kommen könnte, wenn wir ihn nicht verhindern, bleibt von unserer Kulturlandschaft nicht viel übrig, dann haben wir es nämlich in unserer Region mit einer Versteppung zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Stephan J. Reuken, AfD: Wer schürt jetzt Ängste?! Wer schürt jetzt Ängste?!) Es wurde schon mehrfach angesprochen, letzte Woche haben Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur eine gemeinsame Anhörung durchgeführt zum Thema „Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und Denkmalschutz“. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Es wurde die gesamte Bandbreite der Interessenlagen noch einmal deutlich gemacht, aber auch, wo die Konflikte liegen. Es kamen aber auch ganz klar die möglichen Wege zur Lösung dabei hervor. Zwei ganz wichtige Aussagen möchte ich hier noch einmal wiedergeben, und das ist einerseits, dass natürlich kein Bau- und Bodendenkmal geopfert, beschädigt oder zerstört werden soll, ja, es geht nie um die Substanz an den eigentlichen Denkmalen. Und auch eine ganz wichtige Aussage, ja, kein Denkmal ist mehr oder weniger wert als ein anderes. Alle 31.000 Denkmale und 64 Denkmalbereiche im Land sollen natürlich bewahrt werden. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Was ist dann eigentlich der Konflikt? Es geht um die sogenannte Raumwirkung und den Umgebungsschutz von Denkmalen, und da gehen die Meinungen dann schon wieder teilweise sehr, sehr weit auseinander. Es wurden Beispiele gebracht, dass in der bisherigen Genehmigungspraxis dann zum Beispiel beim Ausweisen von Windeignungsgebieten gefordert wurde, dass alle gelisteten Denkmale aufwendig untersucht werden müssen, ob sie eventuell davon beeinflusst werden, wenn dort ein Windpark errichtet wird. Und das wurde entsprechend natürlich auch kritisiert, weil das einen großen Aufwand erzeugt, finanziell wie personell, und natürlich auch zu enormen Verzögerungen geführt hat. Das wurde ja inzwischen auch, also diese Praxis wurde ja inzwischen auch deutlich kritisiert und vom Verwaltungsgericht klargestellt, dass das so nicht vorgesehen ist. Wir haben aber auch vom Landesamt für Kultur und Denkmalpflege schon gehört, dass schon jetzt daran gearbeitet wird, eben herauszuarbeiten, was denn nun wirklich raumwirksame Denkmale sind. Also ist das jetzt zum Beispiel das kleine Hügelgrab, das viele Leute gar nicht als solches wahrnehmen? Das wahrscheinlich eher nicht, aber bedeutende Bauwerke, die weit in die Landschaft ragen, werden durch den Bau von Windrädern in der Umgebung, in ihrer Optik und ihrer Wahrnehmung für die Menschen stark beeinflusst. Und da wird ja an dieser Liste eben gearbeitet. Was auch sehr deutlich geworden ist, dass alle Beteiligten eben gesehen haben, dass die beste Ebene, um schon diese Konflikte von vornherein rauszunehmen, natürlich die Raumordnung ist, also wenn wir über die Ausweisung reden. Raumordnung, da geht es darum, eben Konflikte, Flächenkonflikte auszuräumen, zu beenden und möglichst voneinander zu trennen. Und das ist natürlich auch genau die Ebene, auf der solche Dinge dann geregelt werden sollten, zumindest das Ob, weil wir haben ja, wie Frau Ministerin ausgeführt hat, bestimmte Dinge müssen dann trotzdem noch mal geprüft werden, wenn es zum Beispiel um Farbgebung oder vielleicht die genaue Stelle im Eignungsgebiet geht. Aber es darf auf keinen Fall darum gehen, ob ein Denkmal jetzt dann noch, wenn ein Eignungsgebiet ausgewiesen ist, wirklich dazu führt, dass Windräder nicht aufgestellt werden dürfen. Also das darf dann nicht mehr passieren. Wo sich – und da möchte ich Herrn Damm widersprechen – die Experten in der Runde tatsächlich nicht einig waren, ist, ob eben eine Änderung des Landesdenkmalschutzgesetzes wirklich notwendig ist. Das war sehr unterschiedlich, die Auffassung dazu … (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Doch, das muss man so sagen. ... in der Runde. Sie haben sich vielleicht auf einige Leute bezogen, die das natürlich so gesehen haben, aber es wurde auch dem widersprochen. Und wir sehen das auch nicht, denn durch die Klarstellung durch das OVG ist ja nun festgestellt worden, dass dieses Gesetz diese Regelung schon enthält und dies auch entsprechend berücksichtigt werden soll. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Insofern bleiben wir dabei und wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Stein, bitte!
Thore Stein AfD
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege! Vielleicht könnten Sie noch einmal etwas mehr ausführen, warum Sie meinen, dass der etwaige Klimawandel ganz konkret die Kulturlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern durch eine potenzielle Versteppung gefährden soll. Also dass das Klima sich wandelt, tut es immer, da sind wir uns, glaube ich, einig. Es gab auch schon in Mitteleuropa in den letzten 500 Jahren Zeiten, da war es noch ein bisschen wärmer als heute. Ich habe nicht das Gefühl, dass in den vergangenen 500 Jahren weniger an kultureller Tätigkeit in Mitteleuropa und auch in Mecklenburg-Vorpommern vorzufinden war. Daher bitte ich noch mal um kurze Ausführung, inwieweit eine Anhebung der Mitteltemperatur um ein Komma x Grad dazu führt, dass Mecklenburg-Vorpommern a) versteppt (Heiterkeit bei Michael Meister, AfD) und b) unsere Baudenkmäler dadurch verlustig gehen. (Stephan J. Reuken, AfD: Einfach nur Phrasendrescherei, mehr ist das nicht.)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr gerne. Also Sie haben ja über die Kulturlandschaft gesprochen. Da meinten Sie jetzt vielleicht hauptsächlich einige deutlich sichtbare Gebäude, die in die Landschaft wirken, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) aber das wesentlichste Element in der Landwirtschaft, in der Kulturlandschaft ist die Vegetation. Da geht es um Wälder, da geht es um Alleen, da geht es um Hecken und da geht es auch zum Beispiel darum, was auf den Feldern wächst und wie diese Felder geformt sind. Also das ist ja auch noch ein Aspekt, dass wir hier in M-V die größten Schläge haben überhaupt. Also das ist auch eher eine neue Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte … (Der Abgeordnete Thore Stein spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, doch! … und deutlich mehr als das, was früher Gutshäuser und so weiter hatten. Aber ein ganz wichtiges Element ist einfach, wenn sich das Klima ändert, wird sich langfristig oder mittel- und langfristig auch die Vegetation ändern. Wir haben ja jetzt schon das Problem mit dem Trockenstress in den Wäldern, wir haben jetzt schon das Problem, dass wir einen erhöhten Bewässerungsaufwand in der Landwirtschaft wahrnehmen. Wahrscheinlich werden dann die Kulturen, die angebaut werden, geändert werden müssen oder ganz neue Züchtungen kommen. Wir müssen darüber reden, können Alleen in der Form erhalten werden, müssen wir über ganz neue Baumarten reden. Und das sind alles Elemente dieser Kulturlandschaft, auf die Sie so festschreiben. Und das, wenn Sie das bewahren wollen, den aktuellen Zustand, dann sollten Sie sich schon dafür einsetzen, dass es eben nicht zu einem fortschreitenden Klimawandel kommt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Schwerin, Neubrandenburg und dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Seien Sie uns herzlich willkommen! Als Nächstes hat das Wort die Abgeordnete der CDU-Fraktion Katy Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vier Monate sind vergangen, vier Monate, nachdem wir uns das erste Mal mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Und ich habe damals dargestellt, dass meine Fraktion und ich auch den Bedarf für den Ausbau erneuerbarer Energie sehr wohl sehen und diesen im Grunde unterstützen. Und das gilt auch für die entsprechende bundesrechtliche Gesetzesänderung, die den Ausbau der EEG-Anlagen als überragendes öffentliches Interesse definiert. Diese Änderungen also sind im Blick, aber ich habe ebenfalls dargelegt, dass es deshalb nicht alle Änderungen und alle Interessen über Bord zu werfen gilt, und das gilt auch insoweit, als jeder Einzelfall aus unserer Sicht geprüft werden muss und nicht nahezu mit Blick auf das Ob und das Wie unter den Tisch fallen können, wenn es um den Denkmalschutz geht. Das verlangt der Bundesgesetzgeber eben gerade nicht, sondern die Schutzgüterabwägung bleibt. Und daran, sehr geehrter Herr Kollege Damm, ändert auch das Urteil des OVG Greifswald nichts. (Beifall René Domke, FDP – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, natürlich nicht.) Ich hatte mich dafür ausgesprochen, dass wir den Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen und dort beraten. Die Linkskoalition hielt das für unnötig in der Sache und verhielt sich auch so und lehnte die Überweisung in den Ausschuss und damit im Prinzip auch die Anhörung zum Gesetzentwurf ab. Diskutiert haben wir – vielen Dank an die GRÜNEN – das Thema trotzdem, indem es dazu in der letzten Woche eine Anhörung gab. Das haben wir schon gehört. Zugegebenermaßen hätte ich mir einen erhöhteren Erkenntnisgewinn oder, sagen wir es anders, einen eindeutigeren Erkenntnisgewinn versprochen. Um es mit den Worten der „Ostsee-Zeitung“ zu sagen, die Experten sind/waren sich uneinig. Für mich sollte es deshalb bei der Einzelfallprüfung bleiben und eine Gesetzesänderung in der Form nicht vorgenommen werden. Aus meiner Sicht braucht es die in dieser Form nicht. Das LAKD hat dargelegt, dass das Ziel der Beschleunigung der Verfahren erkannt und gleichermaßen in den Blick genommen wurde, und wichtig ist, dass ihnen bereits heute und jetzt zeitliche Fristen zur Beantwortung gegeben werden. Das Land hat zusätzliche Stellen geschaffen, um die meine Fraktion übrigens in der Haushaltsverhandlung 2023 gebeten und ersucht hatte. Vor wenigen Wochen, vor wenigen Monaten war das noch nicht möglich, jetzt sind sie da. Darüber freuen wir uns erst mal. Und ich würde sagen, Sie kennen den Spruch: Geht doch! Es ist also Bewegung in der Sache. Und auch die Ministerin hat erkennen lassen, dass die Landesregierung eine Veränderung am Denkmalschutzgesetz plant, jedenfalls überdenkt. Schade eigentlich, sehr geehrte Landesregierung, dass Sie jetzt nicht quasi den Gesetzentwurf zum Anlass genommen haben, um uns an Ihren Gedanken teilhaben zu lassen! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nach der Diskussion im Ausschuss kann ich jedenfalls die Sinnhaftigkeit einer weiterhin zu führenden Einzelfallprüfung durchaus erkennen, und zwar in beiderlei Hinsicht, nämlich mit Blick auf das Ob und das Wie, und das kann ich grundsätzlich nach wie vor nachvollziehen. Eine Kategorisierung der Denkmale nach erster Klasse und zweiter Klasse – so jedenfalls verstehe ich den Gesetzentwurf der GRÜNEN – lehne ich ab. Mecklenburg-Vorpommern, das haben wir gehört, ist reich an kulturellen Schätzen. Ich will das hier nicht noch mal wiederholen. Und für mich ist allerdings eineindeutig, dass es das auch weiterhin zu schätzen und zu schützen gilt und deshalb eben keine Pauschalisierung im Rahmen einer Abwägungsentscheidung vorgenommen werden soll. Und jeder von Ihnen hat, glaube ich, sein Denkmal im Blick. Ich habe das übrigens auch, und ich sehe vor mir mein Bad Doberaner Münster, bestückt mit PV-Anlagen, und kann es mir nicht vorstellen. Ich sehe vor mir eine kleine Dorfkirche in Basse, in der im Abstand von 700 bis 1.000 Metern die Windräder drehen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht doch gar nicht!) Und da werden Sie sagen, Frau Hoffmeister, ob Sie sich das vorstellen können oder nicht, darauf kommt es gar nicht an, und das ist auch richtig. Aber worauf es ankommt, ist, dass der Denkmalschutz in all seiner Stärke und in all seiner Gewichtung gewichtet wird und deshalb eine Einzelfallentscheidung dazu getroffen wird. Aber wie geht die CDU-Fraktion jetzt mit diesem Zwiespalt um, erneuerbare Energien Ja, Denkmalschutz Ja, und was bedeutet das für den vorliegenden Gesetzentwurf? Sie haben uns einen Gesetzentwurf vorgelegt und die Argumente für diesen Gesetzentwurf überzeugen mich nicht. Und dieses Überzeugungsargument liegt bei Ihnen, denn ich will Ihnen einfach mal sagen, warum ich glaube, dass es wichtig ist, diesen Gesetzentwurf im Moment nicht vorzunehmen. Es gibt nämlich zwei Ebenen. Die erste Frage ist, brauche ich überhaupt ein Gesetz. Und da halte ich es jetzt mal mit Montesquieu. Der hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ Und das sollte aus meiner Sicht in diesem Fall Maxime sein. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Kluger Mann.) Und die zweite Ebene ist das Wie. Wie sollte denn so eine Liste von bedeutenden raumwirksamen Baudenkmälern und landschaftsprägenden Baudenkmälern aussehen? Ist das Erstellen dieser Liste durch das LAKD mit dem aufgestockten Personal überhaupt realisierbar, und führt das Erstellen einer solchen sehr, sehr, sehr, sehr umfassenden Liste am Ende auch überhaupt zur Beschleunigung und erzielt das Wie, was Sie erreichen wollen? Und wie sind die Risiken für ein Baudenkmal oder ein Denkmal auf einer solchen Liste? Diese Fragen sind aus meiner Sicht offen und die Antworten dazu liegen nicht vor, auch nach der Anhörung der letzten Woche nicht. Und wir haben uns in der letzten Woche auch nicht mit dem Gesetzentwurf selber befasst. Es war also so, dass wir nicht wissen, wie die Sachverständigen diesen Gesetzentwurf an sich überhaupt betrachten, sondern wir haben uns mit dem Thema beschäftigt, nicht mit dem Gesetzentwurf insgesamt. Und da es dazu keine Anhörung gab, empfehle ich Ihnen, diesem Vortrag und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zunächst nicht zuzustimmen. Wir werden uns deshalb enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort die Abgeordnete Beatrix Hegenkötter.
Beatrix Hegenkötter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die geltenden Gesetze bieten bereits alle Voraussetzungen für zügige und sachgerechte Genehmigungsverfahren. Verzögerungen bei Genehmigungen, das führte ich früher auch schon aus, werden in aller Regel nicht durch den Denkmalschutz verursacht, sondern durch meist unvollständige Unterlagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Allein durch die Behebung dieser Vollzugsdefizite würden sich Prozesse entsprechend beschleunigen. Der Denkmalschutz ist eben nicht der Schwarze Peter in dieser Debatte und auch nicht das LAKD. Dieses Vorurteil hält sich zwar hartnäckig, ist aber schlicht falsch. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind verpflichtet, unsere Denkmale, egal, ob über der Erde oder unter der Erde, egal, ob entdeckt oder noch nicht entdeckt, zu schützen. Eine Abwägung zwischen verschiedenen öffentlichen Interessen erfolgt aus gutem Grund und in den dafür gesetzlich vorgesehenen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es gibt deshalb – und das wurde schon mehrfach ausgeführt – auch keine wichtigen oder weniger schützenswerten Denkmale, und auch ich spreche mich sehr gegen eine Staffelung der Wertigkeit aus. Die Flächen der möglichen Gebiete, in denen Windkraftanlagen genehmigt werden könnten, könnten nach Abzug aller Belange momentan auf vier Prozent unserer Landesfläche eingegrenzt werden. Leider wird bei dieser Berechnung irgendwie nicht die Fläche auch mit dazugezogen, in der wir auf dem Wasser Windenergie erzeugen und trotzdem es bereits irgendwie tun. Das finde ich etwas schade. Die angesprochenen Einzelfallprüfungen werden sicherlich wie in bewährter Manier über Einbaumaßnahmen auch zukünftig fortgeführt werden, und dem möchte ich auch noch mal Nachdruck verleihen. Die Berücksichtigung von Denkmalen in Planungs- und Bauvorhaben generell stellt also angesichts dieses geringen Anteils kein ernsthaftes Problem dar, jedoch die nicht reversiblen Auswirkungen der Bauten aus Stahlbeton und Kunststoff gilt es auf das Erscheinungsbild und auf die Raumwirkung von Denkmalen ausgesprochen zu prüfen, denn, wie schon oft gesagt, nicht nur das Denkmal selber, dessen Substanz ist zu schützen, sondern auch dessen Umgebung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die sechs neuen Stellen bei der Landesdenkmalpflege leisten sicherlich ihren Beitrag dazu, Prozesse zu beschleunigen. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung noch mal bestätigt. Und auch das Urteil des OVG Greifswald vom 7. Februar, bei dem einige Klarstellungen erfolgten, tragen sicherlich zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei. Dieses Urteil sollte jedoch kein Freifahrtschein sein, um die Schutzwürdigkeit unserer Kulturgüter komplett über Bord zu werfen. Mit der großen Novelle des Denkmalschutzgesetzes, die vorgenommen wird, wird den Ansprüchen sicherlich Rechnung getragen. Denkmalschutz ist und bleibt Umweltschutz, und diese Debatte ist Gott sei Dank auch keine Schwarz-Weiß-Debatte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Abgeordnete David Wulff.
David Wulff FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Anhörung beziehungsweise das Expertengespräch vom Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss in der letzten Woche, das wurde jetzt ja schon mehrfach erwähnt. Und ein Satz ist dabei aber auch gefallen, und zwar, M-V ist auch Tourismusland. Und denken Sie doch bitte auch daran, dass die ganzen Denkmäler, die wir hier bei uns im Land haben, auch ein Tourismusmagnet sind und dazu natürlich beitragen. Und das habe ich natürlich auch noch mal wieder in der ganzen Diskussion, Thema „LNG und Co“, Mukran, das wird uns ja auch noch beschäftigen, da kommt ja immer wieder dieses Argument, der Tourismus ist hier besonders wichtig. Und das muss man natürlich auch immer hochhalten und darüber muss man auch nachdenken. Und wenn ich mir einfach mal selber die Frage stelle, wenn ich zum Beispiel im Urlaub bin, einfach quer durch Europa, gerade so alte Burgen und Schlösser, die haben mir das durchaus angetan. Ich gehe da regelmäßig hin, ich gucke mir das an, mache auch gerne Führungen mit und lasse mir erklären, was denn da so passiert ist. Und da kommen auch Leute von außerhalb hier zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern und gucken sich das natürlich auch an. Aber wenn man das Ganze mal reflektiert und sich darüber Gedanken macht, was ist dann der Unterschied zwischen einer erhaltenen alten Burg und einer Burgruine, meistens ist es so, die Burgen und alten Schlösser, die im Laufe der Jahrhunderte Modernisierungen erfahren haben, die nämlich, die eine neue Nutzung bekommen haben, die, die heute immer noch genutzt werden, die haben sich erhalten. Die, die eine Ruine sind, die wurden aufgegeben. Da hat sich keiner mehr drum gekümmert, da wurde gesagt, na ja, dann ist es vielleicht ein Denkmal, und irgendwann verfällt das und dann ist aber auch Schluss mit der ganzen Geschichte. Das heißt im Umkehrschluss für mich, wenn wir unsere Kulturgüter, unsere Schätze hier im Land ernsthaft erhalten wollen, dann müssen wir damit auch etwas machen und sie nicht zerfallen lassen. Und da kommt auch immer wieder das Argument, gerade in der Diskussion um PV-und Windkraftanlagen, was ist mit den Hunderten oder Tausenden von Gutshäusern, die wir hier im Lande haben, (Thore Stein, AfD: 2.000.) 2.000 Gutshäuser hier im Land, wovon immer noch sehr viele vor dem Verfall stehen. Und diese Gutshäuser haben in der Vergangenheit, das waren ja Wirtschaftsobjekte, da waren viele große Grundbesitzanlagen mit dazu, und diese Häuser haben sich dadurch getragen, dass da Landwirtschaft drum rum passiert ist. Aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit, in der DDR-Zeit, ist das heute alles nicht mehr so zugeordnet und die Häuser stehen alleine und haben wenig Möglichkeiten, sich noch wirtschaftlich selbst zu tragen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und dann sind aber auch durchaus Gutsbesitzer, (Zuruf von Thore Stein, AfD) da gibt es ja auch unterschiedliche, die dann sagen, na ja, man kann sich ja vielleicht auch mit einer Windkraftanlage oder aber auch mit PV-Anlagen auf dem Dach durchaus eben eine Finanzierung erschließen, um auch die Sanierung von solchen Häusern hinzukriegen. Das ist nur ein Beispiel dabei, wo man sagen kann, wir müssen auch die Wirtschaftlichkeit und die Nutzung gerade bei Denkmälern voranbekommen. Und wenn wir das Ganze in dieser Abwägung mit einbeziehen, dann müssen wir auch das Thema Denkmalschutz einfach ein bisschen offener denken und darüber nachdenken, wie wir damit umgehen. Und jetzt habe ich halt den Eingang von Frau Martin so verstanden, dass Sie eigentlich kapitulieren und sagen, na ja, allens blifft bien Ollen und wir kümmern uns nicht drum, und das, was passiert, das passiert. Der Kollege Damm hat eingangs schon richtig ausgeführt, der Paragraf 2 EEG ist im Wesentlichen das Damoklesschwert, was über unseren Denkmälern schwebt. Und wenn wir in die Einzelfallprüfung gehen, dann mag man sich ja vortrefflich darüber streiten, aber ich bin der Auffassung, dass wir im Zweifel unsere Denkmäler immer hintanstellen müssen, wenn wir genau diese Abwägung halt mit drin haben. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt also, wenn wir jetzt nichts machen, dann sorgen wir selber dafür, dass wir unseren Denkmälern im Zweifel eine PV-Anlage aufs Dach oder ein Windrad in den Hinterhof oder wohin auch immer stellen. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Das mag manchmal gut sein, aber es gibt bestimmt einige wie das Doberaner Münster, wo wir sagen, das darf auf gar keinen Fall passieren. Und ich glaube fest daran, dass eine aktive Politik, aktive Handlungen uns in die Lage versetzen, selber zu gestalten, was hier bei uns im Land passiert, denn die Bundesgesetze stehen. Da brauchen wir uns keine Illusionen zu machen. Also lassen Sie uns doch rangehen, das vernünftig zu gestalten! Und der Ansatz, der hier gewählt wurde, und so gern ich mich ja auch mit den GRÜNEN streiten mag, an dieser Stelle finde ich den tatsächlich gar nicht so dumm, weil Herr Seiffert, der hat es einmal noch vorhin mit angemerkt, ja, das Planungselement, das ist die Raumordnung. Und das, was momentan auch in der vorzeitigen Fortschreibung der Landesraumentwicklungsplanung steht, da passiert ja sehr viel, das ist aber immer noch dann nicht, und das haben wir jetzt auch im Expertengespräch gelernt, das heißt aber immer noch nicht, dass man zum Beispiel eine Einzelfallabwägung irgend- wie in den Skat drücken kann. Das muss dann trotzdem gemacht werden. Das heißt also, eigentlich ist schon eine Art von Vorprüfung passiert, trotzdem muss die Einzelfallprüfung hinterher doch noch stattfinden, weil das Ganze ja irgendwie keinen gesetzlichen Charakter hat. Und das war ja auch die Frage, die ich gestellt habe. Wir können das Denkmalschutzgesetz so anpassen, dass mit bestimmten Vorgaben, wenn denn jetzt schon eine Vorprüfung stattgefunden hat, wenn wir jetzt auch diese Raumordnung da mit einbeziehen, dass wir dann halt in bestimmten Fällen, nicht in allen, aber in bestimmten Fällen sagen können, wir als Gesetzgeber, dann lassen Sie uns doch dann auf die Einzelfallprüfungen verzichten. Wir gehen mal ein bisschen unbürokratisch voran, schaffen es, unsere wichtigen Denkmäler so zu schützen und trotzdem Möglichkeiten zu schaffen, dass man auf bestimmten Gutshäusern, vielleicht aber auch bei einzelnen Lokschuppen, das Beispiel wurde ja gebracht bei dem Gespräch, dass wir nicht alles so sehr auf die Goldwaage legen, sondern einfach eine vernünftige, eine abgewogene Entscheidungsgrundlage haben und das dann auch möglichst unbürokratisch umsetzen können. Und das ist der Vorschlag der GRÜNEN und deswegen unterstützen wir den an der Stelle auch. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Einen Moment, Herr Abgeordneter! Vielen Dank! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Stein, bitte!
Thore Stein AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werter Kollege Wulff, ich komme mal ganz kurz zu einem Vorschlag, den Sie gemacht haben. Also erst mal, die Enteignung und Vertreibung 1946 durch die Bodenreform war nicht ein Ereignis in der Geschichte, sondern es ist eine nach wie vor heute bisher nicht ausreichend geklärte Frage der Unrechtmäßigkeit in diesem Land, die dazu führte, dass man eben jeglichen Grundbesitz über 100 Hektar enteignet hat, die Menschen vertrieben hat und die Häuser von Grund und Boden getrennt hat, was eben dann auch zur heutigen Problematik führt, dass wir häufig Gutshäuser haben ohne zugehöriges Land und somit eben die Wirtschaftsgrundlage fehlt. Und was Sie dann vorgeschlagen haben, dass man eventuell durch den Aufbau einer Windkraftanlage oder PV-Anlage da auch Einnahmen generieren kann für den Erhalt des Hauses, ist ja eben dadurch gegeben, dass ich da kein Land mehr habe. Im Regelfall, wenn wir uns Objekte auf dem freien Markt angucken, sind das Häuser, vielleicht auch mit dem zugehörigen Park, das war es dann aber auch schon. Die beste Nutzung für eben diese Gutshäuser – wir haben 2.000 davon auf dem Land, es waren mal knapp 3.000, 1.000 davon unter Denkmalschutz – ist im Regelfall eine touristische Nutzung. Die Gebäude haben häufig fast über 1.000 Quadratmeter Grund- und Nutzfläche, die nutzt man am besten mit Ferienwohnungen oder Beherbergungen. Und eben genau dieser Wirtschaftszweig, der wird eben immens gefährdet, wenn wir diese Objekte mit Windkraftanlagen ringsum bebauen. Da können Sie auch gerne mal zu den entsprechenden Fachtagungen der Eigentümer gehen oder der verschiedenen Erhaltungsvereine, die sich alle dagegen aussprechen, dass man ihnen in die Sichtachsen, in die historischen Sichtachsen ihrer Häuser, in die Umgebung diese Windparks stellt, und dann bleiben die Touristen einfach weg. Die können nämlich die Alternative wählen, das ist nämlich jenseits der Oder, das war ja auch mal deutsches Land, und da sieht es eben genauso aus mit der Gutshausstruktur. (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die ist da genauso vorhanden, und deswegen, und die Polen sind da deutlich schlauer, weil die erhalten nämlich diese Baudenkmäler deutlich besser (Zuruf von Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und nutzen die touristisch deutlich besser als wir, und Sie gefährden das eben durch diesen radikalen Windkraftausbau. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
David Wulff FDP
Ja, ganz kurz einfach nur. Also ich wollte jetzt einfach das Fass zum Thema „Enteignung und Co“ hier nicht aufmachen, weil es nicht das Thema heute hier ist. Ich wollte es nur mal kurz angerissen haben und dadurch jetzt nicht abwerten. Das ist natürlich etwas, was hier aufgearbeitet werden muss, aber vielleicht passiert da ja auch vonseiten der Landesregierung zum SED-Unrecht in der Aufarbeitung in der Zukunft noch etwas. Generell ist es natürlich so, dass nicht jetzt jeder Gutsbesitzer sich ein Windrad irgendwie in den eigenen Garten stellen kann. Das ergibt sich manchmal von selbst, manchmal ist aber doch noch Fläche da. Das ist aber dann auch eine Einzelfallentscheidung. Ich denke aber, dass man das durchaus in der Güteabwägung miteinander irgendwie beraten muss. Und eigentlich ist das eher noch mal eine Forderung und eine Bekräftigung hier, dass diejenigen, die Windräder in der Umgebung haben, davon vor Ort auch profitieren müssen. Ob das jetzt immer zwingend das eigene Windrad ist oder ob man das über andere Modelle halt lösen kann, das kann man dann noch weiter diskutieren, das hat jetzt an dieser Stelle einfach nur erst mal als Beispiel gedient, aber im konkreten Fall muss man sich dann die Gutshäuser im Zweifel immer einzeln angucken. (Beifall René Domke, FDP)
Elke-Annette Schmidt
Einen Moment, Herr Abgeordneter! Wir haben einen zweiten Antrag auf Kurzintervention durch die Abgeordnete Frau Schröder.
David Wulff FDP
War das jetzt so strittig? (Zuruf aus dem Plenum: Nee.)
Dr. Anna-Konstanze Schröder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Wulff, ich war auch in der Anhörung in der letzten Woche und bin ein bisschen irritiert, weil ich habe die Expertenbeiträge anders gehört, nämlich, dass das, (Heiterkeit und Zuruf von Torsten Renz, CDU) nämlich, dass das LAKD zuversichtlich ist, bei der Erstellung der Verordnung in Absprache mit den weiteren zuständigen Behörden bereits alle Probleme im Vorfeld abzuräumen, sodass man bei der Ausweisung der Windgebiete schon viele Lösungen findet, sodass es völlig unnötig ist, dieses Denkmalschutzgesetz zu ändern, weil es eben im Rahmen dieser Ausweisungsprozesse schon längst gelöst ist. Und dann denke ich auch, dass eben ein vierwöchiger Entscheidungsprozess nicht zu lange ist, wenn alle Unterlagen beigebracht sind. Und die, die da so was hinbauen wollen, die sind eben auch dafür verantwortlich, dass sie alle Unterlagen beibringen. Und dann ist es auch in deren Vermächtnis, alle Unterlagen zusammenzustellen. Das möchte ich hier gern noch mal richtigstellen. Also das wurde dort auch gesagt, das muss man hier noch dazusagen.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
David Wulff FDP
Ja, sehr gerne. Ich habe ja glücklicherweise Wortprotokoll beantragt, das heißt, wir können das, sobald das vorliegt, noch mal nachlesen. Im Kern, grundsätzlich möchte ich aber hier auch noch mal anfügen, wir fokussieren uns hier in der Debatte immer sehr auf das Thema Windkraft. Und natürlich sind hohe Windkraftanlagen, gerade bei raumgreifenden Denkmälern, ja durchaus störend. Das kann man hier ja nicht von der Hand weisen. Ich sage damit aber auch, wir vernachlässigen die Debatte um PV-Anlagen. Und das finde ich auch, dass das etwas ist, was wir vielleicht doch noch mal im Detail besprechen sollten, weil es gibt auch denkmalgeschützte Häuser, wo nichts gebaut werden kann. Ich kann irgendwie hoch in Greifswald auf den Dom klettern, kann rundum auf die Stadt und die Sanierungsgebiete irgendwie gucken, und am Ende, nur, weil ich halt von oben draufgucken kann, dürfen halt an bestimmten Stellen keine Solaranlagen gemacht werden. Das sind manchmal so Kleinigkeiten, wo ich sage, lassen Sie uns doch einfach mal in einer ruhigen Minute vernünftig darüber reden und sachorientiert Lösungen finden an der Stelle. Und dann möchte ich das aber halt auch gesetzlich so geregelt haben im Denkmalschutzgesetz, wo man sagt, da hat man vielleicht andere Möglichkeiten. Deswegen möchte ich die Debatten nicht nur auf Windkraft hier verengen, sondern möchte PV auch gerade auf Gebäuden, denkmalgeschützten Gebäuden mit aufnehmen. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Aber wie gesagt, im Detail können wir uns gerne das Wortprotokoll auch noch mal zusammen angucken. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat noch mal ums Wort gebeten der Abgeordnete Daniel Seiffert.
Daniel Seiffert Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich wollte eigentlich – ach, jetzt ist Frau Hoffmeister leider nicht mehr da, ich war leider zu langsam bei ihrem Redebeitrag, da war sie schon am Ende –, ich wollte eigentlich bloß eine Kleinigkeit ergänzen, damit es kein falsches Bild ergibt. Sie hat das Beispiel gebracht der Dorfkirche und dann in 700 Metern Abstand steht dann vielleicht nachher ein Windrad, was sie sich eventuell vorstellen kann. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht gar nicht.) Und da möchte ich an dieser Stelle noch mal klarstellen – da kommt Frau Hoffmeister noch mal wieder –, ich möchte an dieser Stelle noch mal klarstellen, wir haben ganz klar auch im Koalitionsvertrag verankert, dass wir um Siedlungen herum einen Abstand von 1.000 Metern haben. Und der geht natürlich komplett da rum zu den Siedlungen. Und natürlich sind alle Baudenkmäler, die in einer Siedlung stehen, dadurch auch schon mitgeschützt. Ich wollte das bloß noch mal klarstellen, aber man setzt ja jetzt auch dann nicht direkt so tief ran neben ein Windrad. Also das wollte ich noch mal klarstellen, dass dieses Bild sich hier nicht fälschlicherweise festsetzt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat noch mal das Wort der Abgeordnete Hannes Damm.
Hannes Damm GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Na ja, ich sage mal so, es gibt immer noch einiges zu beraten. Zum einen hat uns die Ministerin angeboten, dass sie weiter mit uns in Kontakt bleiben möchte, mit uns weiter die strittigen Punkte beraten möchte. In diesem Sinne würde ich dann hiermit noch mal die Überweisung in die Fachausschüsse entsprechend beantragen, damit wir diese Beratungen fortsetzen können, (Beifall Torsten Renz, CDU) auch das Expert/-innengespräch, wenn das Protokoll da ist, noch mal miteinander besprechen können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Offensichtlich gibt es da ja Beratungsbedarf und auch den Willen der Landesregierung, denn Sie stimmen ja sogar sozusagen bei dieser möglichst abschließenden Prüfung im Planungsverfahren mit uns überein. Und das möchte ich noch mal ausdrücklich sagen, das war, was ich auch vorhin hier gesagt habe, dass die Expert/-innen – und da schließe ich das LAKD mit ein – sich in diesem Punkt einig waren, so, wie man es umsetzt, im Gesetz oder nicht, darüber ist Uneinigkeit. Aber wenn es jetzt einen Punkt gibt in diesem Gesetzentwurf von uns, wo wir uns zusammenfinden können, finde ich es nur angemessen, dass wir das eben auch im Fachausschuss weiterberaten. Dass es aber diese Denkmaleinteilung nicht geben soll nach „wichtiger“ und „unwichtiger“ am Ende, das hat die SPD hier geäußert. Witzigerweise haben wir da aber in dem Gespräch gehört, dass diese Liste bereits vorliegt, und zwar in Erarbeitung durch das Ministerium, durch Ministerien der SPD. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Es geht nicht um „wichtig“ und „unwichtig“, es geht um „raumwirksam“.) Ja, aber das ist ja genau die Wichtigkeit, die wir hier eingeteilt haben, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Nein! – Ministerin Bettina Martin: Nein, „raumwirksam“!) nach „raumwirksam“ oder „nicht raumwirksam“. (Zurufe von Daniel Seiffert, DIE LINKE, und Ministerin Bettina Martin) Also wird hier bei der Prüfung der Windenergie am Ende da diese Liste zur Anwendung kommen, (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) sie wird also kommen, und es wäre nur gut, die im Fachausschuss eben auch noch mal zu beraten. Und es gibt Beratungsbedarf, nämlich auch zu den Abständen. Wir haben hier gehört, es ist in Rede ein Abstand zwischen 5 und 20 Kilometern um diese Denkmäler, um dann die Windenergie auszuschließen. Dann bleibt aber eben vom Land nichts mehr übrig. 20 Kilometer Radius bei einer gleich verteilten Annahme der Denkmäler sind halt immer 30 Prozent der Landesfläche. Also das kann es nicht sein. Und wenn man dann noch mal – diesen Vorschlag gab es ja auch hier – nur diese Höhenbeschränkung, ja, eine Höhenbeschränkung einführt für die Windenergieanlagen, dann muss ich Ihnen leider sagen, das ist ein Punkt, der viel zu oft vernachlässigt, vergessen wird, wahrscheinlich aus Unkenntnis. Flächenbeitragswerte, wo eine Höhenvorgabe gemacht wird, die zählen nicht zu den 2,1 Prozent dazu, die der Bund fordert. Das heißt, die können wir uns in den Skat drücken. Und wenn wir dann diese 2 Prozent, ich sage mal, reißen, dann haben wir keine Steuerungsmöglichkeiten mehr, dann haben wir eben Wildwuchs, wovor Sie ja alle zusammen hier warnen. Und in diesem Sinne appelliere ich noch mal an Sie: Stimmen Sie der Überweisung zu! Diskutieren Sie weiter mit uns! Offensichtlich möchten Sie ja auch zu einer guten gemeinsamen Lösung kommen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor und ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Einzelberatung über den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien in Mecklenburg-Vorpommern auf Drucksache 8/1742. Im Laufe der Debatte ist beantragt worden die Überweisung in den federführenden Wissenschafts- und Europaausschuss und mitberatend in den Wirtschaftsausschuss. Wer diesem Überweisungsvorschlag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenstimmen bitte! – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dieser Überweisungsantrag bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Ich rufe nun auf für die Abstimmung die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1742. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit sind die Artikel 1 und 2 sowie die Überschrift in der Fassung des Gesetzentwurfes auf Drucksache 8/1742 bei Zustimmung der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, bei Gegenstimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, AfD und Enthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt. Somit ist der Gesetzentwurf auf Drucksache 8/1742 abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 6 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts, auf Drucksache 8/2084. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts (Erste Lesung) – Drucksache 8/2084 – Das Wort zur Einbringung hat der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herr Reinhard Meyer.
Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Untergang des Abendlandes steht unmittelbar bevor. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Ja, sehen Sie!) Das ist der, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) das ist der Eindruck, den man haben kann, wenn man manche Stellungnahmen der Wirtschaft sich anschaut zu dem Thema, zu dem ich heute spreche und zu dem wir einen Gesetzentwurf einbringen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Aber was, meine Damen und Herren, ist passiert? Die MV-Koalition hat versprochen, sie hat gehalten und sie liefert, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) nachzulesen in der Koalitionsvereinbarung Ziffer 62, und deswegen der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Und, meine Damen und Herren, wir wollen ganz bewusst die Auftragsvergabe von Land und Kommunen, also der öffentlichen Hand, binden an Tariflöhne und tarifgleiche Löhne. Und das, glaube ich, ist ein gerechter Weg, den wir hier beschreiten wollen. Und, meine Damen und Herren, warum machen wir das? Es ist ein bewusster Anreiz für mehr Tarifbindung. Und wenn wir uns anschauen, wie die Bruttoentgelte in Mecklenburg-Vorpommern aussehen – nach aktuellen Untersuchungen des WSI ohne Tarif bei 2.620 Euro pro Monat, mit Tarif 3.390 Euro –, also das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Aber was ich noch interessanter finde, wenn wir uns die Tarifbindung angucken der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern, so lag die im Jahre 2000 bei 53 Prozent, im Jahre 2021 bei 41 Prozent. Die Tarifbindung hat also abgenommen. Und deswegen – gerade vor dem Hintergrund der Fachkräftesituation – ein klares Zeichen des Landes, zu sagen, wir wollen öffentliche Aufträge an Tarife binden, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mit dem Gesetzentwurf wollen wir aber auch eine Untergrenze für den vergaberechtlichen Mindestlohn regeln, nie unterhalb der Regelungen des Bundes. Wir wollen ebenso Mindestarbeitsbedingungen festhalten nach den ILO-Kernarbeitsnormen und darüber hinaus – manche vergessen das, offene Forderungen in den letzten Jahren beim Vergaberecht –, wir wollen mehr Regionalität erreichen, wir wollen klarere Regelungen für ein wirtschaftliches Angebot und wir wollten Nachhaltigkeitsfaktoren in ein neues Vergabesystem einführen, meine Damen und Herren. Zur heutigen Vorlage: Wir haben ein Artikelgesetz mit dem Kernstück Tariftreue- und Vergabegesetz, und wir haben das vollständig neu gemacht, weil ich glaube, mit einer reinen Änderung des bestehenden Vergaberechts wären wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht weitergekommen. Wir haben ein schlankes Modernisierungsgesetz, das der Systematik des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf der Bundesebene folgt. Und wir werden im Weiteren viele Einzelpunkte durch eine Rechtsverordnung umsetzen, um auch flexibler handlungsfähig zu sein, meine Damen und Herren. Gerade in der Corona-Zeit haben wir gesehen, dass schnelle Änderungen eben nicht so schnell möglich sind auf der vorhandenen Systematik. Dieses Verfahren werden wir parallel angehen. Unser Kernstück, das Tariftreue- und Vergabegesetz, ist orientiert an einem Gesetz im Saarland, das dort im Dezember 2021 eingeführt wurde. Interessant, meine Damen und Herren von der CDU, ist, dass das eine Große Koalition unter Führung der CDU dort eingeführt hat. (Rainer Albrecht, SPD: Oh!) Das war immer unser entscheidendes Argument in der vergangenen Regierungszeit. Da ist es leider nicht gelungen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen. Nun machen wir das mit der MV-Koalition. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Rot-Rot! Mit den LINKEN!) Meine Damen und Herren, natürlich gibt es neuen rechtlichen Spielraum, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) die Diskussion ist lang. Gerade, was die EuGH-Rechtsprechung angeht, hat es viele Veränderungen gegeben. Auch die Reform der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie hilft. Selbst zahlreiche Gutachten sagen, diesen Weg, den wir hier beschreiten, können wir gehen. Und es machen auch weitere Länder: Berlin, Bremen, Thüringen, Saarland hatte ich schon genannt, Sachsen-Anhalt. Und jetzt macht sich auch der Bund auf den Weg, man könnte sagen, nach dem Beispiel der genannten Länder und Mecklenburg-Vorpommern, das auch auf der Bundesebene umzusetzen. Und, meine Damen und Herren, das zeigt, das ist der richtige Weg! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir werden Maßgaben zur Einhaltung repräsentativer Tarifverträge einführen. Tarifliche Kernarbeitsbedingungen aus Branchentarifverträgen sind eminent wichtig, denn fehlt ein Tarifvertrag, dann werden wir ersatzweise die Arbeitsbedingungen eines Branchentarifvertrages maßgeblich sehen. Und diese Maßgeblichkeit, die gilt dann allgemein – nicht nur wie bisher für den öffentlichen Personennahverkehr –, und darüber hinaus erst, wenn der tarifvertragliche Bezug generell fehlt, gilt der vergaberechtliche Mindestlohn, meine Damen und Herren. Und ich will an der Stelle mal ausdrücklich sagen, weil es ja immer diese Kritik gibt, gerade bei der Auftragsvergabe, das schützt die tariftreuen Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern vor denen, die es nicht tun. Und genau die, meine Damen und Herren – das mögen manche als falsch erachten –, die wollen wir unterstützen, weil das sind die wirklich guten Unternehmen, die gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern absichern. Und das kann der Staat mit öffentlicher Auftragsvergabe tun, er kann dort Zeichen setzen. Wir haben unsere Erfahrungen ja auch gemacht bei der Wirtschaftsförderung. Dort haben wir es eingeführt, bei der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, und auch das hat der Bund jetzt quasi kopiert, in den aktuellen Richtlinien ist das auch eingeführt worden. Und das, meine Damen und Herren, ist der richtige Weg in die Zukunft mit guter Arbeit, unterstützt durch öffentliche Auftragsvergabe! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir haben auch einen wichtigen Punkt aufgenommen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Da gibt es manchmal das Problem, wenn ein Betreiberwechsel ist, langläufige Verträge werden an neue Betreiber weitergegeben, dass dann nicht die gleichen Arbeitsbedingungen übernommen wurden. Das ändern wir hier auch, indem wir vorschreiben, dass bei der Übernahme dann auch die gleichen Bedingungen wie zuvor zu gelten haben. Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch weitere Regelungsvorhaben, die damit verbunden sind. Wir werden das Thema Wirtschaftlichkeit begleiten durch ein Zwei-Umschlag-Verfahren, das heißt, in Zukunft wird man zwei Umschläge haben. In dem einen Umschlag sind alle Angebote ohne Preisangabe, in dem weiteren zweiten Umschlag mit Preis, aber zunächst einmal wird der erste Umschlag ausgewertet, und dann wird sozusagen der Preis dazugenommen. Sie werden erleben – die Erfahrung gibt es an anderen Stellen –, dass es auch zu anderen Vergaben und damit letztendlich zu mehr Wirtschaftlichkeit führt, weil man nicht automatisch auf das billigste Angebot schaut. Und wir wollen, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) wir wollen Modernisierungselemente wie die nachhaltige Beschaffung. Wir können auch schon an anderen Stellen sehen, dass Länder sich auf den Weg gemacht haben in Deutschland – in Hamburg zum Beispiel – mit entsprechenden Leitfäden, mit Produktvorgaben. Da geht es zum Beispiel auch um die Langlebigkeit eines Produktes. Auch das führt zu einer wirtschaftlichen Vergabe. Dieses werden wir auch einführen, und natürlich das Thema Regionalität/Lokalität – das begegnet mir überall in den Forderungen – bei der Leistungserbringung. Das ist nicht so ganz einfach, weil es hier strenge EU-Vorgaben gibt, also rechtliche Grenzen, aber auch diese rechtlichen Grenzen werden wir ausloten. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sollten die Diskussion auch offen weiterführen im Landtag, in den Ausschüssen, auch eine offene Diskussion zu Wertgrenzen, was immer ein Thema ist im Zusammenhang mit einem Vergabegesetz, oder auch zu freiberuflichen Leistungen. Da gibt es sicherlich in den Anhörungen noch ein paar Fragen zu klären. Aber insgesamt haben wir, glaube ich, hier ein wichtiges Gerüst vorgelegt, gesetzlich, für die Zukunft der öffentlichen Auftragsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich möchte an der Stelle mich besonders bedanken bei Jochen Schulte, der das schon in der letzten Legislaturperiode begleitet hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich bin mir sicher, mein Staatssekretär und ich werden das in den nächsten Wochen gemeinsam mit Ihnen in den Diskussionen intensiv begleiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Wirtschaftsminister! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Michael Meister.
Michael Meister AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Meyer, der Untergang des Abendlandes ist Gott sei Dank noch nicht besiegelt, denn es gibt in Mecklenburg-Vorpommern ausreichend Unternehmen, die sich der Verantwortung für unser Land bewusst sind. Das Ganze ist heute allerdings wohl eher als eine PR-Veranstaltung des Wirtschaftsministers zu definieren, der sich um die eigene politische Blase kümmern möchte und die Gewerkschaften bei Laune hält, denn mit wirklichem seriösen politischen Auftreten hat das jetzt hier gerade nicht wirklich viel zu tun. Und aus Sicht der SPD ist dieses zwingend notwendig, denn die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder sinkt stetig. Waren es im Jahr 2000 noch 7,8 Millionen, (Thomas Krüger, SPD: Falsch!) so schrumpften die Mitglieder auf 5,6 Millionen im vergangenen Jahr. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ein Rückgang um mehr als ein Viertel an Wählerstimmen, Herr Foerster! (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Dass Arbeitnehmer ein gutes und ein sicheres Auskommen durch ihrer Hände Arbeit erzielen, das sollte eigentlich selbstverständlich sein. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Und wer arbeitet, dem muss am Ende des Monats genug im Portemonnaie bleiben, um sich nach Abzug aller notwendigen Lebenshaltungskosten auch mal was leisten zu können. In unserem Bundesland ist das leider keine Selbstverständlichkeit. Die Landesregierung versucht nun, mit diesem Gesetzentwurf das seit fast 30 Jahren andauernde wirtschaftspolitische Versagen der SPD hier bei uns im Land zu übertünchen. Mecklenburg-Vorpommern hat bundesweit die niedrigsten Einkommen und die längsten Arbeitszeiten zu verzeichnen und jedes dritte Kind ist von Armut betroffen. Man muss konstatieren, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit im SPD-regierten Mecklenburg-Vorpommern am Boden liegt. Und würde es Ihnen ernsthaft um gute Löhne in diesem Land gehen, dann hätten Sie die letzten 30 Jahre, in denen Sie hier im Land regieren, genutzt, um ein investitionsfreundliches Wirtschaftsklima zu schaffen. (Thomas Krüger, SPD: Haben wir.) Gleichzeitig ... Deshalb ist jedes dritte Kind von Armut betroffen, das ist mir schon klar. Gleichzeitig sagt dieser Entwurf auch viel über das Unternehmensbild aus, welches die sozialistischen Parteien in diesem Plenum hier vertreten. Dass Sie nicht unbedingt mit unternehmerischem Denken gesegnet sind, das dürfte jedem bekannt sein. Und wer in seinem engeren politischen Umfeld immer nur auf Menschen trifft, deren Ideen sich meist im großzügigen Verteilen des Geldes anderer Leute erschöpft, dem sind wirtschaftlich verantwortungsvolle und unternehmerisch planvolle Denkansätze nun einmal fremd. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich persönlich muss sagen, ich kann mir kaum einen Unternehmer vorstellen, der nicht gerne von sich sagen würde, ich bezahle meine Angestellten fair, vielleicht sogar übertariflich. In der freien Wirtschaft unterliegen Unternehmen aber nun mal handfesten ökonomischen Zwängen, wie zum Beispiel einem Kostendruck, der auch von den zu zahlenden Gehältern herrühren kann. Dieses Gesetz wird dazu führen, dass man zukünftig in gute Arbeitgeber, die Tariflöhne zahlen können, und in schlechte Arbeitgeber, die einfach keine Tariflöhne zahlen können, unterscheidet. Der eigentliche Zweck des Vergaberechts liegt jedoch nicht darin, die Tarifautonomie durch die Hintertür auszuhebeln, sondern in der Organisation des Wettbewerbs um öffentliche Aufträge, sodass diese in einem transparenten und fairen Verfahren preisgünstig vergeben werden können. Die geplante Regelung führt zudem zu einem weiteren Bürokratieaufbau. Es besteht die Gefahr, dass kleinere, wirtschaftlich schwächere Unternehmen durch diese geplante Regelung im Vergleich zu Großunternehmen benachteiligt werden. Und damit wir uns aber nicht falsch verstehen, wir stehen einer Tarifbindung nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber, (Julian Barlen, SPD: Sehr gnädig von Ihnen!) denn sie kann dazu beitragen, den Niedriglohnsektor abzubauen (Thomas Krüger, SPD: Also jetzt doch?!) und den Arbeitnehmer zu befähigen, von seinem Arbeitseinkommen ohne staatliche Zuschüsse leben zu können. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Aber, (Thomas Krüger, SPD: Der Wendung kann ich gar nicht folgen.) aber die AfD-Fraktion begrüßt auch Vergabeverfahren ohne allzu viel Auflagen, um insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen stärker an öffentlichen Aufträgen partizipieren zu lassen. Auflagen wie eine Tarifbindung verringern zwingend den Teilnehmerkreis an öffentlichen Aufträgen, speziell die Beteiligung an Tarifverträgen ist für KMU nicht immer möglich, gerade in relativ einkommensschwachen Regionen mit einem generellen niedrigen Lohn- und Preisniveau. Und Mecklenburg-Vorpommern ist leider als ein solcher, als eine solche Region zu klassifizieren, die zusätzlich noch überproportional von KMU geprägt ist. Umgekehrt existieren nur wenige Großunternehmen bei uns im Land. Eine Tarifbindung als Kriterium für öffentliche Aufträge des Landes M-V ist daher mit hoher Wahrscheinlichkeit dazu geeignet, Unternehmen aus M-V gegenüber Unternehmen aus anderen Bundesländern mit einem höheren Lohn- und Preisniveau sowie vielen wettbewerbsstarken Großunternehmen zu benachteiligen. (Thomas Krüger, SPD: Ach so!) Es ist zu befürchten, dass heimische Betriebe davon abgeschreckt werden, sich an Ausschreibungen der öffentlichen Hand zu beteiligen, da dieser Gesetzentwurf zu kompliziert und risikobehaftet ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vor allem kleine und Kleinstbetriebe, wie sie im Handwerk vorherrschend sind, werden damit faktisch vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Und die Vereinigung der Unternehmerverbände für Mecklenburg-Vorpommern e. V. spricht dann auch von, Zitat: „Wieder ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Gängelung der Arbeitgeber in MV.“ Und weiter, (Thomas Krüger, SPD: Ja, was denn jetzt? Wo steht das denn jetzt überhaupt?) und weiter: Zwar versucht die Landesregierung, „sich … als wirtschaftsfreundlich“ darzustellen, die Realität sieht allerdings anders aus. (Thomas Krüger, SPD: Sowohl als auch.) Ein „zusätzlicher Feiertag“ – und dieser Feiertag kostet uns 72 Millionen –, (Thomas Krüger, SPD: Ganz klar.) „zögerliche Umsetzung des Industriekonzeptes, Zurückstellung des so wichtigen Projektes einer Zukunftsagentur MV und nicht zuletzt dieses Bürokratiemonster, das sich Tariftreue- und Vergabegesetz schimpft“. (Thomas Krüger, SPD: Also jetzt wieder dagegen.) Sehr geehrte Damen und Herren … Eine Medaille hat immer zwei Seiten, Herr Krüger, (Thomas Krüger, SPD: Mann, Mann, Mann, Mann, Mann!) auf der einen sind die Interessen der Arbeitnehmer zu berücksichtigen, und auf der anderen Seite haben wir allerdings auch die Arbeitgeber im Fokus zu haben. Denn die, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) denn die Arbeitgeber sind es in diesem Land, (Thomas Krüger, SPD: Wo stehen Sie denn? – Jan-Phillip Tadsen, AfD: Sagt er doch!) die Arbeitgeber sind es in diesem Land, die dafür sorgen, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben (Thomas Krüger, SPD: Okay.) und dass hier zukünftig noch mehr Arbeitsplätze geschaffen werden. (Thomas Krüger, SPD: Was will Ihre Fraktion jetzt?!) Vielen Dank! Ich freue mich darauf, auf eine, (Thomas Krüger, SPD: Ach!) auf eine wirklich, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) auf eine wirklich intensive, (Thomas Krüger, SPD: Mann, Mann, Mann!) ausgiebige Diskussion in den Ausschüssen. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Wolfgang Waldmüller.
Wolfgang Waldmüller CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das will ich gleich vorwegsagen, wir in der CDU beschäftigen uns sehr wohl auch mit Tarifbindung, das ist überhaupt keine Sache. Das ist auch, das muss man immer abwägen und es ist auch durchaus zu begrüßen, aber immer nur dann, wenn innerhalb der Tarifautonomie eine Tarifbindung beidseitig gewollt und vereinbart wird. Und dieses Vergabegesetz tut das nicht, und deswegen werden wir es nicht unterstützen. (Julian Barlen, SPD: Das ist jetzt enttäuschend. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich will Ihnen mal einen Überblick über die aktuelle Situation geben von Unternehmen, von der Wirtschaft in unserem Land. Unternehmen im Land sind über die Maßen – das wissen Sie – belastet durch Corona, durch die unterbrochenen Lieferketten, die Energiekrise, durch die gestiegenen Kosten zusammen mit der Inflation auf Nachkriegsniveau, Fachkräftemangel, Personalnotstand. Und die Wirtschaftslage in Mecklenburg-Vorpommern ist angespannt und unser Wirtschaftsstandort droht – auch in Deutschland – in eine Rezession abzudriften. Über 90 Prozent der Familienunternehmen sind besorgt über die Zukunft unseres Wirtschaftsstandortes und fast 60 Prozent würden heute eher im Ausland investieren, da sie Überregulierung, hohe Kosten und langsame Behörden als große Hemmnisse empfinden. In unserem Land sind Unternehmer häufiger damit beschäftigt, Buchhalter einzustellen, um bürokratische Auflagen zu erfüllen, anstatt Ingenieure einzustellen und kreative Innovationen voranzutreiben. Und dies führt dazu, dass unternehmerisches Denken und kreativer Unternehmergeist unterdrückt werden, die hohen Steuern und Abgaben tun ihres dazu. Und auch obwohl die wirtschaftliche Lage in unserem Land derart angespannt ist und unser Standort von einem Abschwung bedroht ist, plant die Landesregierung, die Unternehmen im Land weiter zu gängeln. (Heiterkeit bei Henning Foerster, DIE LINKE) Seit mehr als einem Jahr wartet die Wirtschaft in unserem Bundesland vergeblich auf ein Konzept zur Fachkräftesicherung seitens der Landesregierung. Der Bundeswirtschaftsminister Habeck braucht mit seiner Wirtschaftspolitik einen kompletten Realitätscheck. Mit volkswirtschaftlichen Zusammenhängen, Technologieoffenheit und Vertrauen in die Zukunft hat das Handeln nun rein gar nichts mehr zu tun. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Doch um wieder nachhaltiges und stärkeres Wachstum in unserem Land zu erzielen, benötigt es jetzt ein Gesamtkonzept für Entlastungen, ein Gesamtkonzept für günstige Rahmenbedingungen für die gesamte Wirtschaft und nicht nur für einzelne grüne Branchen. Anstatt … (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Anstatt die Unternehmen zu entlasten und die Wirtschaft im Land zu fördern, setzen die Koalitionsparteien ihre linksideologische Politik um und belasten damit die Wirtschaft zusätzlich. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Mit den vorgesehenen Änderungen wollen die Koalitionsfraktionen öffentliche Aufträge an Tariflohn knüpfen und Regelungen über die Einhaltung repräsentativer Tarifverträge oder die Festlegung von Arbeitsbedingungen durch Rechtsverordnung einführen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, und das ist auch gut so.) Doch was wird damit überhaupt bewirkt? Bewirkt – das habe ich schon gesagt – wird eine reine Umsetzung eines ideologisch-politischen Gesetzes, um einseitig die Tarifbindung zu erhöhen. Einseitig! (Rainer Albrecht, SPD: Quatsch!) Es besteht also keine sachliche Notwendigkeit dafür. Sie missachten bestehende Gesetzlichkeiten – oder sehen sie nicht oder wollen sie nicht sehen – des bereits bestehenden Mindestlohnes des Bundes, den Erlass des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder die Möglichkeit, Tarifverträge als allgemeinverbindlich zu erklären – alles bestehende Instrumente, die Lohnuntergrenzen bestimmen und die Ihr Gesetz entbehrlich machen. Ihre beliebigen politischen, ideologischen Interessen, die Sie mit dem Vergabegesetz verfolgen, lehnen wir ab! Wir sehen es auch als ein kritisch, auch kritisch in Bezug auf Mehrbelastung und mehr Bürokratie. Und ich frage mich dann schon, welches Unternehmerbild Sie haben, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ihre, Herr Meyer, Ihr Eingangsstatement oder die Eingangsworte mit einem Wirtschaftsverbands-Bashing zu beginnen. Wertschätzung sieht anders aus! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich frage mich, ich frage mich in der Tat, welches Unternehmerbild Sie haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der Unternehmer als Feind der Gesellschaft, der bewusst unterdrückt und ausbeutet und nur nach Gewinnmaximierung strebt?! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Das sprechen Sie zwar nicht aus, aber das zeigt Ihre Verfahrensweise, Ihre Umsetzung mit diesem Gesetz. Es reicht eben nicht, in Sonntagsreden der Wirtschaft nach dem Munde zu reden und bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen die Unternehmer zu gängeln. Das ist fadenscheinig! Auch ist Ihnen das Verständnis, was Tarifautonomie bedeutet, wohl völlig abhandengekommen. Tarifautonomie bedeutet, die Freiheit, die sogenannte Koalitionsfreiheit, sich einem Tarifvertrag anzuschließen oder auch nicht – negativ oder positiv. Mit Ihrem Gesetz werden Unternehmen zur Tarifanwendung gezwungen, wenn sie denn einen öffentlichen Auftrag erhalten wollen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und zudem ist es ein Eingriff in die Tarifautonomie, wenn Sie per Rechtsverordnung in Verordnungsform einseitig bestimmen, welche geschlossenen Tarifverträge zur Anwendung kommen, und damit gleichzeitig andere Tarifverträge ausschließen. Und dann überprüfen Sie das auch noch alle zwei Jahre. Die geplanten Änderungen, die Sie da vorhaben, werden die Vergabebehörden in den Kommunen noch weiter belasten, obwohl die bereits jetzt schon mit einer Überlastung zu kämpfen haben. Da wäre es sinnvoll, wenn Änderungen, also die Erhöhung der Schwellenwerte, ab dem Vergabeverfahren von dem Tarif- und Vergabegesetz erfasst werden. (Sandy van Baal, FDP: Korrekt!) Das Gesetz soll jedoch unverändert für Aufträge über Bauleistungen, Vergabe der Baukonzessionen mit einem geschätzten Auftragswert ab 50.000 Euro sowie bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen und der Vergabe von Dienstleistungskonzessionen mit einem geschätzten Auftragswert von 10.000 Euro angewendet werden. Andere Bundesländer, beispielsweise Sachsen-Anhalt, haben mit der Anhebung ihrer Schwellenwerte auf 120.000 Euro beziehungsweise auf 40.000 Euro ohne Umsatzsteuer auf die gestiegenen Marktpreise reagiert. Meine Damen und Herren, die Kosten sind in anderen Bundesländern nicht dreimal so hoch wie in unserem Land, uns eint aber mit allen Bundesländern eins, dass die Baupreise enorm gestiegen sind. Und hier könnte eine einfache Änderung den erforderlichen Verwaltungsaufwand drastisch reduzieren. Diese dirigistischen Vorgaben in dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz offenbaren die mangelnde Wertschätzung der Landesregierung gegenüber der Wirtschaft und den Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern. Es braucht dringend eine wirtschaftsfreundlichere Politik, um die Wettbewerbsfähigkeit und den Fortschritt der Wirtschaft zu sichern. Anstatt sich auf Änderungen des Vergabegesetzes zu konzentrieren, sollte die Landesregierung sich auf Maßnahmen konzentrieren, die wirklich einen positiven Effekt auf die Wirtschaft haben. Wir brauchen mehr Flexibilität für die moderne Arbeitswelt, eine umfassende Fachkräfteoffensive, weniger Bürokratie, um den Unternehmen mehr Freiraum für ihre Geschäfte zu geben. Außerdem sollten wir Maßnahmen zur Beschleunigung von Prozessen ergreifen, wettbewerbsfähige Steuern und Abgaben einführen, um den Spielraum für Investitionen zu erhöhen. Ein Belastungsmoratorium, was wir ja schon mehrmals gefordert haben für Unternehmen, wäre ebenfalls sinnvoll, um diese vor übermäßigen Belastungen zu schützen. Belastungsarien – und dies gehört dazu – lehnen wir ab! Darüber hinaus sollten wir die Digitalisierung vorantreiben, um die Unternehmen zu modernisieren und effizienter zu machen, denn nur durch eine Zusammenarbeit von Politik und Wirtschaft – beides zusammen – kann eine nachhaltige und erfolgreiche Zukunft für Mecklenburg-Vorpommern geschaffen werden. Und zum Schluss noch ein Wort zu Ihrer ideologischen Politik – ich kann das nicht anders, ich kann das nicht oft genug sagen –: Das Versprechen, mehr Lohn durch Tarifbindung zu erhalten, ist doch Makulatur, ein Versprechen zulasten Dritter, die Ihnen scheinbar weniger wert sind. Unternehmen tun alles, um ihre Betriebe langfristig aufzustellen und am Markt zu etablieren. Wir sind klein- und mittelständisch strukturiert, wir haben keine oder wir haben eine geringe Industriedichte, die im Wesentlichen das Lohnniveau mitbeeinflusst. Fachkräfte bekommt man nur, wenn man auch ordentlich und wettbewerbsgerecht bezahlt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ein Vertrauen auf die soziale Marktwirtschaft, von dem Vertrauen auf die soziale Marktwirtschaft haben Sie sich komplett verabschiedet. Dieser Weg führt in die Sackgasse! Wir wollen hoffen, dass die Belastungen, die den Unternehmen aufgebürdet werden, nicht zum Ausscheiden der Unternehmen aus dem Markt führen. Und dieses Risiko gehen Sie bewusst ein. Ich kann Ihnen also nur raten zum Schluss: Stampfen Sie dieses Gesetz ein! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Henning Foerster.
Henning Foerster Die Linke
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die rot-rote Koalition hat sich vorgenommen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Mecklenburg-Vorpommern „zum Land der Guten Arbeit“ weiterzuentwickeln. Das haben wir in groben Zügen im Koalitionsvertrag beschrieben und das hat der Landtag auf Drucksache 8/1580 im vergangenen Jahr hier auch so beschlossen. Seitdem haben wir die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet. Die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung standen dabei besonders im Mittelpunkt. Und auch da war es schon so, dass Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, um fünf Prozentpunkte erhöhte Fördersätze erhalten gegenüber nicht tarifgebundenen Unternehmen. Und darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu fünf Prozentpunkten besser. Und die Höhe des Zuschlages berechnet sich nach der Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Dann habe ich kürzlich Minister Meyer begleitet zur Übergabe des Fördermittelbescheides für die Beratungsstelle CORRECT!. Der Bedarf an Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, an präventiven Angeboten sowie an Unterstützung für Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung hat stark zugenommen, und wir unterstützen folgerichtig das Sozialpartnerprojekt vor diesem Hintergrund auch in Zukunft. Und erst vorletzte Woche Freitag haben wir in Güstrow auf dem traditionellen Arbeitnehmerempfang der Landesregierung, vor dem Tag der Arbeit, erstmals drei herausragende Betriebs- und Personalräte für ihr Wirken zum Wohle der Beschäftigten und ihrer Unternehmen beziehungsweise Behörden ausgezeichnet. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Damit wurde auch der vom Landtag beschlossene Antrag zur Stärkung der Sozialpartnerschaft auf Drucksache 8/1845 erfolgreich umgesetzt. Wollte man reimen, müsste es heißen, dies nun war der dritte Streich und der vierte folgt sogleich, denn heute nun legt die Landesregierung, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag lange angekündigt und vom Landtag im November 2022 beschlossen, ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz vor. Viele Jahre habe ich in diesem Haus argumentiert, dass die öffentliche Hand doch bei eigenen Auftragsvergaben mit gutem Beispiel vorangehen muss, wenn sie gegenüber den Unternehmen die Forderung nach der Steigerung der Tarifbindung erhebt. Und genau das ist das Ziel der Tariftreueregelung im neuen Gesetz. Und deshalb ist heute auch ein guter Tag für Mecklenburg-Vorpommern, und zwar, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und zwar ein guter für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen. Denn Tarifverträge sind kein Hexenwerk. Für die einen bedeuten sie kürzere Arbeitszeiten, höhere Verdienste und bessere Arbeitsbedingungen – wir wissen aus dem Tarifreport des DGB, dass ein Tarifbeschäftigter im Land über mehr als 25 Prozent mehr Einkommen verfügt und durchschnittlich zweieinhalb Tage weniger arbeiten muss als sein Pendant ohne Tarifvertrag –, für die anderen war es jedes tarifgebundene Unternehmen einer Branche oder Region, die gleiche Arbeitsbedingungen bietet und den gleichen Lohn zahlt. Es gelten die gleichen Wettbewerbsbedingungen und solange der Tarifvertrag läuft, gilt die Friedenspflicht. Und ganz wichtig in diesen Zeiten, aufgrund der besseren Rahmenbedingungen sind tarifgebundene Unternehmen auch attraktiver für Arbeits- und Fachkräfte, denn Letztere lassen sich nur halten oder gar erst gewinnen, wenn die Arbeitsplätze konkurrenzfähig sind. Hamburg und Schleswig-Holstein sind schließlich nicht allzu weit weg. Meine Damen und Herren, und ich verstehe daher überhaupt nicht, was insbesondere die CDU hier für ein durchschaubares politisches Manöver betreibt. Sie haben den Gesetzentwurf ja schon in Bausch und Bogen verdammt, als er dem Landtag noch gar nicht zugegangen war. Noch im vergangenen Jahr stellte sich Ihr Fraktionsvorsitzender hier im Landtag hin und beklagte im Zuge der Reform des Bürgergeldes ein vermeintlich völlig falsches Signal an die arbeitende Bevölkerung. Arbeit müsse sich lohnen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) auch und gerade für Geringverdiener. In Ihrem Wahlprogramm zur letzten Landtagswahl heißt es, ich zitiere: „Grundsatz der CDU-Fraktion ist, dass sich Arbeit lohnen muss. Über den wirtschaftlichen Nutzen hinaus ermöglicht sie Teilhabe und Entfaltung der Persönlichkeit. Auch wer gering qualifizierte Arbeit verrichtet, muss deshalb im Ergebnis so gestellt sein, dass er davon seine Familie und sich ernähren kann.“ (Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Hört, hört!) Lassen Sie das doch mal einen Moment auf sich wirken und dann erinnern Sie sich bitte an die Rede des Kollegen Waldmüller! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Voraussehbar brennt selbiger hier ein Feuerwerk ab, bei dem alle Vorurteile von bürokratischem Monster über explodierende Kosten bis zu den sogenannten vergabefremden Leistungen wieder aus der CDU-Mottenkiste hervorgeholt werden, und das in der Ersten Lesung zu einem Gesetz, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) welches einen Beitrag dazu leisten soll, den Beschäftigten gute Löhne zu sichern, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Ganz ruhig!) Das ist schon bigott, mit welcher Doppelmoral Sie hier unterwegs sind. Und deswegen erkläre ich Ihnen jetzt auch gerne noch mal unser Anliegen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der Staat vergibt Aufträge und die rot-rote Koalition sorgt dafür, dass tarifgebundene Unternehmen bei der Zuschlagserteilung in Zukunft nicht mehr schlechtergestellt werden, weil sie höhere Preise verlangen müssen. (Rainer Albrecht, SPD: Genau. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir nutzen den wirksamsten Hebel, den wir landespolitisch neben der Wirtschaftsförderung haben. Und dagegen polemisieren Sie so, wie Sie das jahrelang und letztlich erfolglos gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns getan haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Unter Angela Merkel eingeführt.) Meine Damen und Herren, schauen wir uns die Argumente der Mitte-rechts-Parteien doch noch einmal an. „Gängelung der Unternehmen“, hatte Herr Waldmüller gesagt, und „höhere Kosten“, das sind ja bei Ihnen zwei immer wiederkehrende Schlagworte. Dazu möchte ich festhalten, wir gängeln hier niemanden, wir geben nach einem festgelegten Verfahren eine bestimmte Lohnhöhe vor, sagen wir, 25 Euro die Stunde beträgt der Tariflohn. Das bezahlt der Unternehmer ja dann nicht aus eigener Tasche – Sie erwecken hier stets den Eindruck, als würden wir ihm das Geld wegnehmen –, tatsächlich bestellt der Staat eine Leistung für 25 Euro pro Stunde Lohnkosten, und er bezahlt eben diese 25 Euro pro Stunde auch. Die Unternehmen kalkulieren damit und rechnen diese Kosten auch ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Genau. – Torsten Koplin, DIE LINKE: So läuft es.) Zwei weitere Argumente sind das gern herbeigeredete „Bürokratiemonster“ und die sogenannten „vergabefremden Leistungen“. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Zum ersten Punkt sage ich Ihnen, dieses Tariftreue- und Vergabegesetz ist schlanker gehalten als alles, was die CDU in den letzten 15 Jahren zu diesem Thema jemals vorgelegt hat. Es sind nämlich beispielsweise alle Dopplungen konsequent entfernt worden, die anderweitig bereits gesetzlich oder untergesetzlich geregelt sind. Und es war zudem schon immer so, dass Unternehmen eine Kalkulation und Nachweise über die Lohnzahlungen einreichen müssen. Und wenn Sie in den mittlerweile fast 10 Jahren nun immer noch nicht begriffen haben, dass soziale oder umweltbezogene Aspekte von der EU als legitime Mittel zur politischen Zieleinreichung – Zielerreichung, Verzeihung – eingestuft wurden, dann tut es mir leid. Ich empfehle Ihnen noch einmal den Blick in die EU-Richtlinie 2014/24. Der Begriff „vergabefremd“ ist nicht nur irreführend, er ist auch falsch, egal, wie oft Sie ihn noch in die politische Arena tragen. Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz Schluss macht mit dem Prinzip „Der Preis ist heiß“. Wir wollen künftig mehr Nachhaltigkeit. Also nicht der billigste Anbieter wird in Zukunft den Zuschlag erhalten, sondern das Angebot gewinnt, welches das wirtschaftlichste ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aspekte wie eine längere Lebensdauer, Reparaturmöglichkeiten oder nachhaltigere Baustoffe sollen eine größere Rolle spielen als bisher, und das ganz bewusst. Und den zugegebenermaßen nur sehr eingeschränkten Spielraum, den uns die europäische Gesetzgebung diesbezüglich gibt, den wollen wir nutzen. Es macht nämlich einen Unterschied, ob ich Leistungen oder Waren einkaufe, die zwar 2 Euro billiger sind, wenn das ganze Material dann aber erst einmal durch die ganze Republik gekarrt werden muss, ist das ökologisch und ökonomisch wenig sinnvoll. Und deshalb steht meine Fraktion auch dazu, dass bei größeren Aufträgen auch künftig kleine Lose gebildet werden können. Damit haben dann nämlich auch die angesprochenen kleineren Unternehmen die Chance, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Und wir wollen ja ausdrücklich, dass auch lokale und regionale Leistungserbringer Berücksichtigung finden können. So interpretiere ich jedenfalls das Gesetz, welches hier von Mitte rechts unisono kritisiert und bekämpft wird. Das ist schon bemerkenswert, im negativen Sinne versteht sich. Meine Damen und Herren, zum Ende – vorher, ich möchte noch eine ernst gemeinte Frage stellen: Was ist ein zentrales Moment bei der Sicherung von Arbeits- und Fachkräften? Richtig, eine vernünftige Bezahlung! Und wo genau haben wir Einfluss auf dieses Thema? Bei der Wirtschaftsförderung und beim Thema Tariftreue- und Vergabegesetz! Eine allerletzte Bemerkung: Als Gewerkschaftssekretär der EVG freue ich mich natürlich sehr darüber, dass mit dem vorliegenden Gesetz auch festgeschrieben werden soll, dass die Beschäftigten im Schienenpersonennahverkehr bei einem Betreiberwechsel mindestens zu den Konditionen weiterbeschäftigt werden müssen, die auch beim alten Betreiber galten. Auch das stützt meine Einschätzung, dass wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg sind. Die klare Botschaft lautet, bei öffentlichen Aufträgen gilt künftig das Prinzip „Gute Löhne für gute Arbeit“. Dafür stehe ich, dafür steht meine Fraktion. Auf gute Ausschussberatungen! Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Jutta Wegner.
Jutta Wegner GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sind wir uns doch alle einig: Tarifbindung lohnt sich in jeder Hinsicht. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Das bestätigt sich Jahr für Jahr aufs Neue. Und gerade in Zeiten eines Fach- und Arbeitskräftemangels wissen auch die allermeisten Arbeitgeber/-innen, dass sie im Wettbewerb um die vorhandenen Arbeitskräfte nur mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen punkten können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Aus verschiedenen Studien, die kürzlich erschienen sind, wissen wir auch, dass da in Mecklenburg-Vorpommern noch Luft nach oben ist und wir bundesweit auf den unteren Rängen stehen, sowohl bei der Höhe der Löhne als auch in Fragen der Tarifbindung. Das Ziel muss deshalb jetzt sein, eine Trendumkehr zu schaffen und das Land aus der Falle des Niedriglohns zu befreien. (Rainer Albrecht, SPD: So ist das.) Die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern Schritt für Schritt weiter zu erhöhen oder wenigstens in der Regel tarifähnliche Löhne zu zahlen, ist deshalb das Gebot der Stunde. Ein Selbstläufer wird das allerdings vermutlich nicht, sondern bedarf gezielter Maßnahmen. Mit der Modernisierung des Vergaberechtes durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern unternimmt die Landesregierung den Versuch, für mehr Tarifbindung im Land zu sorgen, und ist damit nicht allein. Auch andere Bundesländer machen sich auf den Weg, und auf Bundesebene werden ebenfalls entsprechende Pläne diskutiert. Der Gesetzentwurf sieht im Grundsatz vor, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Auftragnehmer/-innen zukünftig Tariflohn oder tarifgleiche Löhne zahlen müssen. So soll vermieden werden, dass staatliches Geld für Lohndumping ausgegeben wird. Mit diesem Gesetz werden diejenigen Betriebe im Werben um öffentliche Aufträge konkurrenzfähiger, die bereits jetzt anständige Löhne zahlen. Und das ist gut so! Ein ständiger Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten bringt am Ende überall nur Nachteile. (Torsten Renz, CDU: Ist denn das die Realität in Deutschland?) Es geht immer zulasten der Beschäftigten und führt am Ende dazu, dass sich das billigste Angebot durchsetzt, nicht aber das wirtschaftlichste. Die Tarifbindung beziehungsweise die Zahlung tarifgleicher Löhne über eine Modernisierung des Vergaberechtes stärken zu wollen, halten wir darum für eine sinnvolle Maßnahme, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist eine sinnvolle Maßnahme, um sinnvolle Ziele zu erreichen: den Schutz der Arbeitnehmer/-innen, die Stärkung eines fairen Wettbewerbs, eine gute Qualität bei Produkten und Dienstleistungen und nicht zuletzt die Erhöhung der Tarifbindung. Und selbstverständlich begrüßen wir auch, dass bei der Vergabe künftig Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen und hier besonders kurze Transportwege. Das nutzt der regionalen Wirtschaft und der Umwelt. Und, ja, es gibt auch Kritik an diesen Planungen. Unüberhörbar sind die lautstarken Beschwerden der Arbeitgeberseite über mehr Gängelung der Arbeitgeber in M-V. Die Beschwerden kann ich aber nur teilweise nachvollziehen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn am Ende wird doch niemand zur Tarifbindung gezwungen oder dazu gezwungen, nach Tarif zu zahlen. Das Gesetz erhöht lediglich den Anreiz, das zu tun, also so, wie sich die Wirtschaft das eigentlich doch immer wünscht: Es wird ohne Zwang, aber mit Anreizen gearbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dagmar Kaselitz, SPD) Auch die Kritik, der Wettbewerb würde eingeschränkt, teile ich nicht, denn ein Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten ist ja gerade das, was verhindert werden soll mit dem Gesetz. Und die Kritik, wonach die höheren Löhne am Ende zu höheren Kosten führen, die vom Steuerzahler zu tragen sind, ist auch nicht so richtig haltbar. Denn wer höhere Löhne zahlt, kann auch eine bessere Qualität liefern, was für den Steuerzahler langfristig auch günstiger ist. Also nicht jede Kritik der Unternehmerseite halte ich für berechtigt auf der einen Seite. Auf der anderen Seite sind aber auch nicht alle vorgetragenen Bedenken von der Hand zu weisen, etwa die Kritik, dass die Modernisierung des Vergabegesetzes zu noch mehr Bürokratie führen wird und damit die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land abschrecken könnte. Überbordende Bürokratie ist eines der größten Hemmnisse für schnelle Entscheidungen. Hier müssen wir deshalb sensibel bleiben und in den Anhörungen, in den Ausschussberatungen einen guten Weg finden, um hier nicht über das Ziel hinauszuschießen. Abschließend noch eine grundsätzliche Bemerkung: Tarifbindung ist nicht nur einer der wichtigsten Schlüssel für höhere Löhne im Land, sondern auch elementar für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften und damit für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. Daran zu arbeiten, sollte uns einen! Die Tarifbindung über eine Modernisierung des Vergaberechtes voranzutreiben, muss überhaupt kein Nachteil für Arbeitgeber sein, im Gegenteil, ein Betrieb, der tarifgebunden ist, ist für Arbeitnehmer/-innen auf Stellensuche immer interessant und kann ebenso dem Abwandern der Belegschaft entgegenwirken. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Am Ende sollte eines klar sein. Der Weg aus dem Lohnkeller führt langfristig nur über Tarifbindung und gute Löhne. Auch wenn mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern nicht von jetzt auf gleich sprunghaft steigen wird, ist die Modernisierung des Vergabegesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Trotz der Bedenken, die wir in Teilen nachvollziehen können, überwiegen für meine Fraktion klar die Vorteile dieses Gesetzes. Deshalb freuen wir uns auf die Ausschussberatungen und stimmen der Überweisung zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Bevor ich die nächste Rednerin aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Rostock. Seien Sie uns herzlich willkommen! Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete der Fraktion der FDP Sandy van Baal.
Sandy van Baal FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! 20 Monate bin ich jetzt hier – ich habe gerade mal nachgezählt –, und ich muss wirklich sagen, das ist der schlechteste Gesetzentwurf, den ich in meiner Zeit hier gesehen habe. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Michael Noetzel, DIE LINKE: Dann haben Sie nicht alle gelesen. – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE) In meinen Bereichen habe ich alle gelesen, so viel dazu. (Michael Noetzel, DIE LINKE: In dem Bereich, okay.) Das Vergabegesetz – Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Vergabegesetzes –, die Landesregierung spricht beschönigenderweise von einem Tariftreue- und Vergabegesetz, und da liegt der Hase schon im Pfeffer. Tariftreue, Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen haben im Vergabeverfahren nichts zu suchen! (Beifall René Domke, FDP – Thomas Krüger, SPD: Ja, wer sagt das?) Ich! (Henning Foerster, DIE LINKE: Das ist eine FDP-Ideologie, ja? – Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Dafür gibt es bereits das bundesweite Mindestlohngesetz, branchenbezogene Tarifverhandlungen und internationale Abkommen. (Beifall René Domke, FDP) Es wurde hier schon mehrmals gesagt, Unternehmen und Kommunen sind jetzt schon mit den bestehenden Regelungen völlig überfordert. Gerade unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen sind kaum noch bereit, den bürokratischen Aufwand zu leisten (Torsten Renz, CDU: So ist es.) und verzichten lieber auf öffentliche Aufträge. Das gehört hier einfach zur Wahrheit dazu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Der Gesetzentwurf in der jetzigen Form ist rot-rote Symbolpolitik (Rainer Albrecht, SPD: Nee, nee, das ist verkehrt.) und wird das Problem der komplexen Vergaben nur noch weiter verschärfen. (Torsten Renz, CDU: Das ist korrekt.) Stattdessen wird eine echte Modernisierung des Vergaberechtes dringend erforderlich, da geben wir Ihnen ja recht. Wir müssen das Vergabeverfahren nämlich entschlacken und auf die wesentlichen Kernprozesse reduzieren. Dazu muss das Ganze sauber ausgestaltet sein. So sollten beispielsweise die Verfahrensregelungen an das europäische Vergaberecht angeglichen werden, und die Regelungen gegen Wettbewerbsbeschränkungen sowie die Vergabeordnung sollten mit Vereinfachungen auch unterhalb der EU-Schwellenwerte in Mecklenburg-Vorpommern angewendet werden. Um Ihnen mal – vielleicht interessiert es Sie ja – die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht zu nennen: Wir brauchen eine Vereinheitlichung des Rechts, wir brauchen nur noch die UVgO und die VOB/A, wir brauchen Freigrenzen bitte für Kleinstaufträge, wir müssen vergabefremde Regelungen konsequent streichen – und das ist mir hier besonders wichtig, der letzte Punkt – und wir wollen keine Anwendung des Vergabegesetzes auf freiberufliche Leistungen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Wenn man diese einfachen Forderungen berücksichtigt, kann man ein schlankes und effizientes Vergabegesetz entwickeln, das auf nicht mehr als zwei bis drei Seiten passt – 47 aktuell übrigens, 47 sind es. Meine Damen und Herren, das wäre wirklich Entbürokratisierung und im Sinne der Unternehmen im Land! (Rainer Albrecht, SPD: Wenn es so einfach wäre!) Schleswig-Holstein hat hier grundsätzlich ein Beispiel abgeliefert, auch wenn hier leider ebenso Regelungen zum Vergabemindestlohn enthalten sind, das muss ich auch dazusagen. Deswegen unser Vorschlag, mein Vorschlag: Schauen wir doch zusammen, was an Gesetzen und Verordnungen bereits da ist, und diese denn einfach geschickt miteinander kombinieren, das Verfahren organisieren, aber bitte keine Arbeitsmarktpolitik damit betreiben! Ich möchte an dieser Stelle keine rechtstheoretischen Debatten führen, aber es gibt bei der Gesetzgebung den Grundsatz der Erforderlichkeit für neue Regelungen. Das ist beim neuen Gesetzentwurf der Landesregierung eindeutig nicht der Fall. Hier wurde alles reingeschrieben, was man sonst noch so im Bereich der Arbeitsmarktpolitik erreichen wollte. Schlimm genug, dass der Bund das Gleiche auch noch für die Bundesebene anstrebt. Meine Damen und Herren, wir würden hier nicht so leidenschaftlich debattieren, wenn wir nicht landauf (Julian Barlen, SPD: Wenn wir nicht in der Ampel wären.) und landab mit dutzenden Unternehmen und Verbänden gesprochen haben. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das haben wir auch.) Sehr schön, dann hören wir wahrscheinlich immer was anderes gegenseitig. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja.) Und es kam bei uns – bei uns – dann immer das Gleiche raus: (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bitte weniger Bürokratie, höhere Schwellenwerte und nur das Verfahren schlank und effizient organisieren! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Umfangreiche Prüfpflichten zulasten der kommunalen Auftraggeber, ohne den finanziellen und personellen Mehraufwand zu kompensieren – Stichwort „Konnexitätsprinzip“ –, lehnen wir und alle, mit denen wir gesprochen haben, konsequent ab! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Noch mal, unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen und Kommunen werden bürokratisch überlastet und sinnvolle Wirtschaftsimpulse aus unserer Sicht hier abgewürgt. Wirtschaftsförderung geht anders – tausend Ausrufezeichen, meine Damen und Herren! Ich kann nur hoffen, dass Sie selbst einmal mit einem Vergabeverfahren nach Ihren Vorstellungen zu tun haben in der Praxis. Dann würden Sie sehen, was das hier anrichtet. Meine Damen und Herren, ich und meine Fraktion lehnen den Gesetzentwurf der Landesregierung mit aller Entschiedenheit ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Christian Winter.
Christian Winter SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Ja, wir treffen uns jetzt ja hier sozusagen wiederholt, denn das Thema haben wir im Dezember bereits mit einem flankierenden Antrag hier eingebracht. Ich habe meine Rede damals beendet mit den Worten: „M-V verdient nicht nur den Titel ,Land zum Lebenʻ, sondern auch … ,Land zum Arbeitenʻ.“ Und darum geht es maßgeblich in dem Antrag. Wir haben heute viel gesprochen, auch zu Recht gewürdigt im Rückspiegel die Entwicklung, die tolle Entwicklung dieses Landes. Und gerade, wenn wir uns anschauen die Situation mit Blick auf Arbeit, Lohnentwicklung, dann hatte Mecklenburg-Vorpommern mit dem Strukturbruch nach 1990 auch mit einer kleinteiligen Wirtschaftsstruktur nicht gerade die besten Startchancen. Und da, denke ich, müssen wir auch grundlegend schauen, was ist denn die Ursache, dass wir immer noch – das wurde heute auch schon in einer anderen Debatte erwähnt –, auch wenn sehr viel aufgeholt wurde, warum gibt es noch so einen großen Unterschied. Und das wurde ja in der Debatte dazu im Dezember auch schon gesagt, das ist ein Problem, das alle neuen deutschen Bundesländer haben, egal, wer dort die Regierungsgeschäfte geführt hat. Im Rückblick werden wir die historischen Bedingungen nicht mehr verändern können. Aber wir haben politische Instrumente in der Hand, um Mecklenburg-Vorpommern aus dem Lohnkeller der Republik zu führen, und wir sind aufgefordert, diese Instrumente in die Hand zu nehmen und sie entschieden einzusetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und deswegen sprechen wir eben heute über das entscheidende Kriterium für viele Arbeitnehmende, das ist die Höhe der Löhne. Das ist natürlich in Zeiten wieder steigender und hoher Inflation immer noch entscheidend. Und warum sprechen wir in dem Zusammenhang auch über Tarifverträge? Das ist ganz klar: Wenn wir uns einmal statistisch bereinigt über alle Branchen bundesweit das anschauen, dann ist es so, dass Unternehmen mit Tarifbindung in etwa zehn Prozent mehr zahlen. Und diesen Schub, diesen Lohnschub, den wollen wir unseren Arbeitnehmenden ermöglichen, dadurch, dass Aufträge des Landes, nachgeordneter Behörden, der Kommunen im Land sowie von Unternehmen in öffentlicher Hand direkt einen Beitrag für höhere Löhne leisten. Selbstverständlich – und das möchte ich auch noch einmal würdigen – geht es bei Tarifverträgen aber nicht nur ums Geld. Aber es zeigt sich auch in verschiedenen Erhebungen zum Arbeitsumfeld, dass der finanzielle Aspekt der Beschäftigung zum einen zentraler Grund für die Unzufriedenheit von Arbeitnehmenden mit ihrem Arbeitsplatz ist und immer noch der Hauptbeweggrund, den Arbeitsplatz zu wechseln. Und daher, wir haben uns ja in der Vergangenheit, in den letzten Monaten intensiv auseinandergesetzt mit Anträgen aus den Fraktionen, die hier den Gesetzentwurf so massiv kritisieren, haben uns mit Anträgen auseinandergesetzt zum Thema „Fachkräfte- und Arbeitskräftemangel“. Und dann müssen wir doch erkennen, dass das hier auch der zentrale Schlüssel ist, um Mecklenburg-Vorpommern für Arbeitnehmende attraktiver zu machen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass wir in einem globalen, in einem bundesweiten Wettbewerb stehen. Und dafür müssen wir jetzt anfangen, nachhaltig den schlechten Ruf des Landes als Lohnkeller der Republik zu bekämpfen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – René Domke, FDP: Wer betont das denn immer?!) Ja, es muss ja nicht betont werden, sondern jeder, der Zahlen lesen kann, kann die Statistiken eineindeutig auswerten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Müssen Sie mal gucken, wer dafür verantwortlich ist! – René Domke, FDP: Ja, eben. – Heiterkeit bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD – René Domke, FDP: Wer regiert denn hier seit Jahren?! Das ist die Frage.) Genau. (Heiterkeit bei René Domke, FDP: Ja, ihr, genau.) Ich komme ja noch dazu, Sie haben sich ja hier schon geäußert. Und ich möchte gerne auch noch mal einen Blick, wenn wir schon uns mit anderen Bundesländern vergleichen, auch darauf werfen, was in anderen Bundesländern passiert ist, was aktuell passiert. Denn die Initiativen zum Tariftreuegesetz, das ist ja nun keine Idee, die das Patentrecht hier in Mecklenburg-Vorpommern hat. Da haben sich andere Bundesländer aufgemacht. Ich glaube auch, dass wir jetzt mit dem vor uns liegenden Verfahren gut beraten sind, diesen, diesen Vorzug im Timing sozusagen zu nutzen, um auch Lehren aus anderen Bundesländern, was, sage ich mal, im Feintuning in der Konstruktion gemacht wurde, da entsprechende Lehren daraus zu ziehen, um eben auch für unsere Wirtschaftsstruktur dieses Instrument vernünftig zu gestalten, sodass es eben nicht zu überbordenden Anforderungen bei den Unternehmen führt, dass es auch im Sinne der Wirtschaft des Landes möglichst gut umzusetzen ist. Aber zum anderen ist es auch so, und das hat der Bundesarbeitsminister Hubertus Heil zum 1. Mai, zum Tag der Arbeit angekündigt, dass das Tariftreuegesetz auch bundesweit kommen wird. Das ist auch nachzulesen im Koalitionsvertrag. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und umso wichtiger ist es natürlich, dass wir uns jetzt mit der Einführung einer entsprechenden Regelung auf Landesebene jetzt schon aufmachen – jetzt aufmachen –, um unsere Unternehmen, um die Wirtschaft im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern für bundesweite Ausschreibungen morgen und übermorgen schon gut aufzustellen. Also in diesem Sinne auch hier noch mal eine Wegweisung, diesem Verfahren hier die Überweisung zu geben, zuzustimmen, auch im Sinne der Wirtschaft des Landes. Wie schon bei den GRW-Förderkriterien wird bei der Modernisierung des Vergaberechts natürlich nicht allein auf den Aspekt Tariftreue abgestellt, sondern – und das ist ja auch dem vorliegenden Gesetzentwurf zu entnehmen – es geht eben auch um Nachhaltigkeit. Und das führt letztendlich dazu, regionale und lokale Arbeitgeber zu stärken, weil einfach bei deren Wertschöpfungsketten auch kürzere Wege anfallen. Und das ist zum Beispiel etwas, wenn Sie jetzt immer nur auf die Größe und auf die KMUs bei uns im Land abstellen, etwas, was mir jetzt noch gefehlt hat, eben auch, dass es nicht allein um die Tariftreue geht, sondern in anderen Aspekten für unsere lokale Wirtschaft, für die lokalen Unternehmer vor Ort es ganz positive Aspekte gibt, die sozusagen auch bevorteilen. Dazu wurde auch noch mal klar dargelegt eben, vom Wirtschaftsminister auch noch sehr anschaulich, glaube ich, erklärt, was das Zwei-Umschlag-Verfahren bedeutet, dass wir hier in einem Paradigmenwechsel wegkommen müssen von allein, sag ich mal, Dumpingaspekten hin zu Wirtschaftlichkeit, zu ganzheitlichen Betrachtungen. Und ich habe eben auch – das ist ja der Vorteil, wenn man ein bisschen später redet – gehört, was ist denn überhaupt Wirtschaftlichkeit. Das ist ja schon irgendwie ein bisschen auch interessant, wenn von langjährigen Parlamentariern solche Fragen hier kommen. Da geht es eben darum, dass nur dadurch, dass man auf das billigste Angebot achtet, man nicht noch negative Aspekte mitbefeuert. Ich mache es mal an einem ganz kurzen Beispiel – den Erklärungsteil, den gönne ich Ihnen hier gerne –: Wenn wir durch, einfach dadurch, dass auf den billigsten Preis gesetzt wird, Umweltverschmutzung mitbefördern, schlechte Umweltbedingungen, die dann wieder auf der anderen Seite durch öffentliche Investitionen reingeholt werden müssen, dann ist unter dem Strich nichts gewonnen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Ich denke, so ist auch der Bereich Wirtschaftlichkeit – das können Sie übertragen auf Nachhaltigkeitsaspekte, auf soziale Aspekte –, können Sie das sicherlich nachvollziehen, dass das so nicht sinnvoll ist. Dann wurde eben ja auch in den Zwischenrufen … Herr Meister, scheint sich hier schon verabschiedet zu haben – das zeigt ja auch, wie tief er in der Thematik drinsteht und wie interessiert er ja an der Thematik ist –, hat dargestellt, wer hat denn die Wirtschaftspolitik hier die letzten Jahre gemacht, und wirklich in einem Verriss, wie die AfD in gewohnter Weise hier das Land Mecklenburg-Vorpommern schlecht darstellt, als wenn hier nichts passiert ist. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Es wurde heute Morgen schon mal gesagt, nach der Wiedervereinigung, seitdem hat sich das nominale BIP des Landes verdreifacht, die Arbeitslosigkeit seit Ende der 90er-Jahre, seit den Höchstarbeitslosigkeitsständen im Gegensatz dazu gedrittelt, ja. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist aber nicht Ihr Verdienst! Der demografische Wandel hat sein Übriges getan.) Das Lohnniveau … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist ein Verdienst des Mittelstandes.) Das Lohnniveau … Ich bin ja mit meinen Zahlen noch gar nicht zu Ende. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, Sie haben nun aber vorhin dargestellt, dass nichts passiert sei. Das habe ich schon dargestellt, dass das offensichtlich nicht der Fall ist. Aber ich gebe Ihnen gerne auch die dritte Zahl. Das wurde heute auch schon erwähnt, in den 90er-Jahren war das Lohnniveau in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Bundesschnitt bei 55 Prozent, mittlerweile sind wir bei 85 Prozent. Erzählen Sie mir nicht, dass hier nichts passiert ist! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Mecklenburg-Vorpommern hat sich fantastisch entwickelt in den letzten Jahren und Jahrzehnten, (Zuruf von René Domke, FDP) aber diese 15 Prozent Unterschied, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) die sind immer noch zu viel. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Da wollen wir uns auch mit diesem Gesetzentwurf aufmachen, diese Lücke zu schließen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Und natürlich haben wir uns in Vorbereitung hier auch mit Unternehmen unterhalten, (Zuruf von René Domke, FDP) auch insbesondere mit Handwerksinnungen – im Handwerk, da ist ja die Organisation nun mal besonders kleinteilig, da sind fast nur KMUs in den entsprechenden Innungen –, und dort wurde uns natürlich auch gesagt, dass bei entsprechender, vernünftiger Regulierung das ein absoluter Beitrag und Gewinn für vernünftige Wettbewerbsregeln ist, dass es eben nicht nur um einen Unterbietungswettbewerb geht (René Domke, FDP: Wir müssen mal zusammen hingehen.) und dass das vieles auch vereinfachen kann. Aber das ist ja auch normal in Vorbereitung auf so eine Debatte heute, dass unterschiedliche Stimmen eingeholt werden. Und daher noch mal meine Aufforderung – insbesondere die FDP-Fraktion kann es sich ja noch mal überlegen –, daher der Überweisung zuzustimmen, dass wir denn hier in den Ausschüssen, im Wirtschaftsausschuss vor allem, dann die Möglichkeit haben, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) uns gemeinsam ein vollständiges Bild zu verschaffen. Dann werden wir hier dazu ja weiter diskutieren. Ich möchte aber auch insbesondere noch mal die FDP auffordern. Es gibt im Vergaberecht nach dem EU-Recht – das wurde auch vorhin schon vorgetragen – ganz klare Handlungsspielräume. Und ich denke, im Sinne einer aktiven, auch qualitativen Wirtschaftspolitik ist es sinnvoll, diese zu nutzen und nicht nur auf Schlankheit der Verfahren zu setzen. Ja, es muss handhabbar gestaltet werden. Über das Wie, da, denke ich, werden wir auch reingehen in den Anhörungen – absolut! Aber dass das nicht einfach nur um Schlankheit geht, sondern auch um qualitative Anforderungen, das sehen wir ja, ist auch eine gewisse Handlungsleitlinie jetzt in der gemeinsamen bundesweiten Wirtschaftspolitik, Stichwort „Lieferkettengesetz“, was wir zusammen anleiern. Und da bitte ich Sie doch auch in diesem gemeinsamen Spirit, hier der Überweisung zuzustimmen. Ich möchte gerne noch mal betonen, dass das vorliegende Gesetz explizit auch Arbeitgeber stärkt, weil es sich für faire Wettbewerbsbedingungen einsetzt, dass die Forschung eindeutig zeigt, Unternehmen mit einer starken Mitbestimmung, mit guten Tarifbedingungen, das sind erfolgreichere Unternehmen. Und daher ist diese Modernisierung des Vergaberechts auch im Sinne der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns, der Arbeitgeber und soll natürlich einen ganz klaren Anreiz bieten, die betriebliche Mitbestimmung zu fördern und zu unterstützen. Und daher meine Aufforderung an alle Fraktionen hier, dieser Überweisung des Antrages zuzustimmen, im Sinne der Arbeitnehmenden, aber eben auch der Wirtschaft in unserem Land! – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Es liegt zu Ihrem Redebeitrag ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Wulff, bitte!
David Wulff FDP
Ja, Herr Winter, sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank für Ihre Ausführungen zu dem Thema! Ich muss an dieser Stelle aber wirklich noch mal ausdrücklich sagen, das macht doch gar keinen Sinn, wenn wir ständig das Lohnniveau, die Arbeitsbedingungen hier in Mecklenburg-Vorpommern genau mit solchen Vorhaben schlechtreden. Sie sagen, wir haben so schlechte Arbeitsbedingungen, wir zahlen so schlechte Löhne. Wie wollen wir denn hier einen ernsthaften Aufschwung in diesem Land hinbekommen? Das funktioniert doch gar nicht! Und … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Das hat er genau, das hat er genauso gesagt. Ich habe bei der Rede aufgepasst. So, und deswegen möchte ich das an dieser Stelle wirklich einmal ausdrücklich zurückweisen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Und dass wir andere Vorschläge und bessere Vorschläge haben, da können wir an anderer Stelle drüber diskutieren. Aber machen Sie unser Bundesland nicht immer so schlecht, wie Sie es gerade getan haben! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – René Domke, FDP: Jawoll!)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Christian Winter SPD
Na ja, also ich habe ja auch in vielen Punkten jetzt ausgeführt, in vielen Sätzen auch sehr ausführlich dargestellt, was für eine rapide Entwicklung hier eingesetzt hat. Und auch ich bin ja, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und auch ich bin ja vor 30 Jahren in diesem Land eingeschult worden, (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) also auch ich habe ja eine persönliche Wahrnehmung davon, natürlich im Westen des Landes. Aber wenn ich mir anschaue, wie da die Gewerbegebiete auch aus dem Boden gewachsen sind und weiterwachsen, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Blühende Landschaft!) ist es eine echte Erfolgsgeschichte, und gerade auch die Massenarbeitslosigkeit, die heute überhaupt kein Problem mehr ist, das ist doch fantastisch! Aber auf der anderen Seite können wir doch auch die Augen nicht vor dem Offensichtlichen verschließen. Und das Offensichtliche ist doch – da muss ich ja nicht nur die entsprechende Fachpresse sehen, sondern das steht in den normalen Tageszeitungen –, dass Mecklenburg-Vorpommern natürlich bei den Lohnstatistiken immer mit zu den Letzten gehört. Und das ist doch ein Zustand, der alle wurmen muss, das müssen wir doch anpacken! Und das hat nichts mit Schlechtreden zu tun, sondern das heißt, Zahlen klar benennen. Es ist viel passiert, aber wir müssen uns gerade in dieser Situation, wo wir auch Leute aus der Metropolregion Hamburg zum Beispiel dazu bewegen wollen, nicht mehr zu pendeln, hier zu arbeiten, dann müssen wir uns doch aufmachen zu einem echten Imagewechsel. Und dazu gehört es auch, die Kritikpunkte ganz klar zu benennen. Das habe ich getan. Und außerdem wurde hier mit dem Gesetzentwurf eine klare Lösung angeboten. Lassen Sie uns in den Ausschüssen darüber diskutieren, wie wir diese Lösung so hinbekommen, dass sie für die Wirtschaft der beste Weg ist! Und dann bin ich mir sicher – das zeigt ja auch der Rückenwind aus den anderen Bundesländern, von der Bundesebene –, dass das ein echter Bringer ist in der Wirtschaftspolitik und wir mit diesen Maßnahmen vorankommen, weiter vorankommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2084 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss sowie zur Mitberatung an den Innenausschuss sowie an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist dann dieser Überweisungsvorschlag bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, AfD und Gegenstimmen der Fraktion der FDP angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Landesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes, auf Drucksache 8/2085. Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes (Erste Lesung) – Drucksache 8/2085 – Das Wort zur Einbringung hat die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.
Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Bundestag hat am 24. Juni 2021, damals noch unter der CDU-SPD-geführten Bundesregierung, den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts angenommen. Diese Stiftungsreform tritt im ersten Teil jetzt am 01.07.2023 in Kraft. Das geltende Landesstiftungsgesetz muss daher an die ab dem 01.07.2023 geltenden Bundesregelungen angepasst werden. Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes würden einige der bisher im Land geltenden Regelungen nichtig werden, da der Bund in diesen Bereichen von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz abschließend Gebrauch gemacht hat, sodass für Regelungen, die davon abweichen, in Landesgesetzen insoweit kein Raum mehr ist. Das gilt zum Beispiel für Paragraf 9 des Landesstiftungsgesetzes, wo es um die Änderung von Stiftungssatzungen geht. Voraussetzungen und Verfahren von Satzungsänderungen werden jetzt abschließend im Paragrafen 85, 85a BGB, neue Fassung, ab 01.07. geregelt, weshalb sich beispielsweise Paragraf 9 des Landesstiftungsgesetzes erledigt hat und aufgehoben werden muss. In den nunmehr im Bundesgesetz neu geregelten Bereichen bestimmt zu den Themen keine gesicherte Zuständigkeit der Stiftungsbehörde das Handeln mehr, da diese Neuregelungen sich so nicht in Paragraf 2 des bisherigen Landesstiftungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern wiederfinden und auch hier eine Anpassung notwendig ist. Sehr geehrte Damen und Herren, Ziel der Bundesregelung war die Vereinheitlichung der Praxis der Stiftungsaufsichten in allen Bundesländern. Zum 01.01.2026 erfolgt dann eine weitere Änderung. Dann erfolgt die Einführung eines bundesweiten elektronischen Stiftungsregisters. Das geltende Stiftungszivilrecht, das teilweise im BGB und teilweise in 16 Landesstiftungsgesetzen geregelt ist, wird damit vereinheitlicht und abschließend im Bundesrecht geregelt. Mit der Reform der Paragrafen 80 fortfolgende BGB regelt der Bundesgesetzgeber erstmals Voraussetzungen für Satzungsänderungen der Stiftungen. Auch die Möglichkeiten der Stiftungsaufsicht für Zusammenlegung von Stiftungen, für Aufhebung und Auflösung sollen bundesweit vereinheitlicht werden. Zudem wird als weitere neue Aufgabe für die Stiftungsaufsicht die Möglichkeit von Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern, etwa im Vorstand einer Stiftung, geregelt. Mit dieser Bundesreform soll der sogenannte Stiftungstourismus vermieden werden. Bei einheitlichen Regelungen in allen Bundesländern können sich eben Stifter nicht mehr das Bundesland aussuchen, das aus ihrer Sicht die besten Entscheidungen, etwa bei den Anerkennungsvoraussetzungen, trifft. Im Rahmen der Verbandsanhörung wurde der Entwurf begrüßt. Einige als notwendig erachtete Ergänzungen wurden mit aufgenommen, wie zum Beispiel die Aufhebung des Paragrafen 8 des Landesstiftungsgesetzes, die vom Bundesverband der Stiftungen gefordert worden ist. Der derzeitige Paragraf 8 regelt die Bestellung eines Beauftragten als Notmaßnahme. Da Paragraf 84c BGB Neufassung eine erweiterte rechtliche Möglichkeit der Organbesetzungen durch die Stiftungsaufsicht als Notmaßnahme vorsieht, ist die Aufhebung des jetzigen Paragrafen 8 zur Harmonisierung mit dem Bundesrecht sachgerecht. Daneben haben sowohl die Nordkirche als auch die Katholische Kirche vorgeschlagen, die Regelungen zum Vermögensanfall beim Erlöschen der kirchlichen Stiftung in Paragraf 11 Absatz 5 des Entwurfes zu ergänzen. Von dem Grundsatz, dass das Vermögen bei der Löschung der Stiftung an die jeweilige Kirche fällt, soll es nicht nur dann eine Ausnahme geben, wenn die Stiftungssatzung eine andere Regelung vorsieht, so ist die aktuelle Regelung, sondern jetzt soll es eine Erweiterung geben, dass auch dann, wenn das Kirchenrecht eine andere Regelung vorsieht, diese dann gilt. Diese Änderung ist sinnvoll und erforderlich, um auch dem Schutz des Kirchengutes durch das Kirchenrecht hinreichend Rechnung zu tragen. Die Landtagsfraktionen wurden frühzeitig über den Gesetzentwurf in Kenntnis gesetzt und im zuständigen Rechtsausschuss habe ich die notwendigen Neuregelungen schon einmal vorgestellt. Ich möchte Sie daher auch an dieser Stelle um Unterstützung zu dem Gesetzentwurf bitten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Ministerin! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Sebastian Ehlers.
Sebastian Ehlers CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal, Frau Ministerin, vielen Dank! In der Tat wurden die Fraktionen hier sehr frühzeitig durch Sie informiert. Das sollte die Regel sein für alle Ministerinnen und Minister und nicht die Ausnahme, ich habe es heute Morgen gesagt. Deswegen herzlichen Dank an dieser Stelle! Meine Damen und Herren, es ist vielleicht ein Zufall, vielleicht auch nicht, dass der Bund das Stiftungsrecht zu einem Zeitpunkt reformiert, zu dem wir hier in Mecklenburg-Vorpommern erleben müssen, wie das Stiftungswesen auf Abwege geführt werden kann. Passend zur heutigen Debatte mussten wir heute Morgen in der „Süddeutschen Zeitung“ lesen vom ehemaligen Ministerpräsidenten und Chef der Klimaschutzstiftung Erwin Sellering, Zitat aus der Überschrift: „Kampfansage an Schwesig“– „Chef der Nord-Stream-2-Stiftung blockiert Auflösung“. Da war ich schon sehr irritiert, wie hier auch mit den politisch Gewählten im Landtag, in der Landesregierung umgegangen wird. Und auch irritiert war ich, wenn ich dann das auf Social Media gesehen habe, Frau Sozialministerin Drese, am 1. Mai die Ehrenamtsmesse in Bad Doberan und dort bunte Bilder am Stand der Klimaschutzstiftung und die Sozialministerin mittenmang. (Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Da habe ich natürlich gewisse Zweifel, wie ernst es die Landesregierung hier wirklich meint mit der Auflösung dieser Stiftung. Aber Sie haben ja noch Redezeit als Regierung, Frau Ministerin, vielleicht können Sie das hier noch mal einordnen. Meine Damen und Herren, die Idee des Stiftungswesens ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Mit dem gestifteten Geld wird ein festgelegter Zweck verfolgt, der sehr häufig auch der Allgemeinheit zugutekommt. Die Zinsen steigen wieder, das sind gute Nachrichten für alle Stiftungen. Meine Damen und Herren, wir stehen ausdrücklich hinter dieser Idee des freiverantwortlichen Förderns und danken daher den 181 von 182 Stiftungen im Land auch für ihre sehr gute und sehr wertvolle Arbeit, denn die Idee der Stiftung zeigt eines ganz deutlich: In dieser Gesellschaft wird Geld in die Hand genommen, um viel Gutes zu tun, und das ganz ohne staatliche Eingriffe oder Umverteilung. Der Gesetzentwurf beinhaltet im Einzelnen keine großen Überraschungen, weil er sich hauptsächlich auf das Umsetzen von Bundesvorgaben beschränkt. Bei den Reformen auf Bundesebene begrüßen wir sehr, dass Paragraf 82b BGB nun ein Stiftungsregister vorsieht. Dieses Register soll die Stiftungsverzeichnisse der Länder ablösen. In der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass die fehlenden Publizitätswirkungen der Verzeichnisse zu einem enormen Aufwand bei den Stiftungen führten. Ganz schlimm war dies bei den Vertretungsbescheinigungen, die die Stiftungen immer wieder neu beantragen mussten. Das fällt nun ab dem 1. Juli endlich weg. Auf Landesebene war es notwendig, die Neuerung unter die Aufsicht der Stiftungsbehörde des Landes zu stellen. Dieser Aufgabe ist die Landesregierung mit Artikel 1 Paragraf 2 des Gesetzentwurfes nachgekommen. Alles in allem handelt es sich also um ein notwendiges Gesetz, das wir brauchen, um Bundes- und Landesregeln in Einklang zu bringen. Lassen Sie mich aber auch kurz auf zwei Punkte eingehen, über die wir aus unserer Sicht im Stiftungswesen noch reden sollten: Erstens. Die neu aufgenommenen Möglichkeiten, den Stiftungszweck nachträglich zu ändern, sollten erweitert werden. Durch die Reform beschränken sie sich auf Fälle, in denen der bisherige Zweck nicht mehr erfüllt werden kann oder sich die äußeren Umstände nach Stiftungserrichtung wesentlich verändert haben. Wir plädieren dafür zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, dem Stifter zu Lebzeiten ein umfängliches Änderungsrecht einzuräumen. Zweitens. Wir sehen es als geboten an, Organmitgliedern die Befugnis einzuräumen, die Rechte der Stiftung im eigenen Namen zugunsten der Stiftung geltend zu machen. Gerade bei mitgliederlosen Stiftungen müssen wir heute feststellen, dass erhebliche Durchsetzungsdefizite hinsichtlich Rechten und Ansprüchen bestehen. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet aus unserer Sicht die Möglichkeit, diese und noch andere Fragen in den parlamentarischen Ausschüssen hier zu diskutieren, federführend im Rechtsausschuss. Wir werden der Überweisung deshalb gerne zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Abgeordnete Horst Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Angesichts der breiten Tagesordnung hatten wir an sich nicht vor, hier zu diesem Punkt zu sprechen, denn man kann es ganz einfach machen: Hier wird nur Bundesrecht umgesetzt, im Grunde passiert nichts Neues. Aber die Ausführungen des Kollegen Ehlers veranlassen mich, doch hier ganz kurz Stellung zu nehmen, denn er meint wieder, an dieser Stelle die Problematik der Auflösung der Klima- und Umweltstiftung MV ansprechen zu müssen, und gibt oder lässt wiederum erkennen, dass er auch offensichtlich genau wie die GRÜNEN immer noch nicht begriffen hat, dass eine Stiftung nicht wirklich willkürlich aufgelöst werden kann. Und das ist auch in diesem Gesetz festgelegt. Und ich lese hier zum „Besonderen Teil“, „Zu Nummer 2“, wie zutreffend festgestellt wird: „Bei der eigenständigen BGB-Stiftung besteht ein überwiegendes öffentliches Interesse am Schutz des in den Stiftungszwecken zum Ausdruck gekommenen Stifterwillens. Mit der Anerkennung gibt der Staat dem Stifter und der Stiftung eine fortwirkende Schutz- und Bestandsgarantie bezogen auf den Fortbestand der Stiftung. Im Rahmen der Rechtsaufsicht übt die Stiftungsbehörde diesen Auftrag aus.“ Also die Stiftung ist weiterhin – und war es immer schon – im Grunde eine auf Lebenslänglichkeit angelegte Stiftung. Deshalb ist es auch absurd, ein Änderungsrecht des Stifters hier zu verlangen. Gerade das macht die Stiftung aus, dass, wenn die einmal geboren ist, sie das Kind nicht mehr in den Brunnen werfen können. Die Stiftung gehört sich dann selbst. Und das, bitte schön, wird sehr deutlich in den ganzen Diskussionen, Debatten, die wir bisher geführt haben über die Umweltstiftung, wo immer wieder die Problematik der Auflösung der Existenz dieser Stiftung verknüpft wird mit dem Ukrainekrieg, was rechtlich damit überhaupt nichts zu tun hat. Ich darf auch noch mal ansprechen die 20 Millionen, die gestiftet worden sind. Die sind ja genauso gestiftet worden für die zwei anderen Stiftungen, die es gibt. Da regt sich kein Mensch drüber auf. Und nochmals, der wirtschaftliche Nebenbetrieb und jeder Bezug zu Nord Stream ist getilgt. Also nur an dieser Stelle das, was an sich nicht nötig ist, aber deshalb, weil der Kollege Ehlers das ja angesprochen hat. Und nochmals, wenn Sie Änderungsrecht des Stifters hier fordern, dann lässt das erkennen, dass Sie das Stiftungsrecht und die Bedeutung der Stiftung überhaupt nicht begriffen haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Ha, ha! Aber Sie!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel.
Michael Noetzel Die Linke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Bei dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes handelt es sich um eine notwendige Anpassung an Bundesrecht. Diese Änderungen setzen dabei das vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Reformgesetz zur Vereinheitlichung der Landesstiftungsgesetze um, welches am 01.07.2023 in Kraft tritt. Deswegen haben wir auch nicht viel Zeit. Der Bundesgesetzgeber hat hierbei von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht, um das geltende Stiftungszivilrecht, was im BGB und ergänzend in den Landesstiftungsgesetzen normiert ist, zu vereinheitlichen und abschließend zu regeln. Ziel ist hier, bundeseinheitliche Rechtsvorschriften zu schaffen und damit Rechtssicherheit für Stiftung und Stifter zu garantieren. Durch das Reformgesetz ist somit auch bei uns im Land eine Änderung des Landesstiftungsgesetzes notwendig geworden. Das Reformgesetz des Bundes betrifft insbesondere die Voraussetzungen und das Verfahren bei Satzungsänderungen, Zusammenlegung, Auflösung und Aufhebung von Stiftungen. Das wird abschließend und zum Teil grundlegend neu durch den Bundesgesetzgeber geregelt. Und auch wurden durch das Gesetz neue Aufgaben für die nach Landesrecht zuständigen Stellen normiert. Das betrifft vor allem die Regelungen und die Wahrnehmung der Staatlichen Stiftungsaufsicht. Durch das Hinzukommen von Aufgaben und die Umgestaltung bestehender Aufgaben der landesrechtlichen Stellen ist es nun erforderlich geworden, da es ohne Änderung fraglich ist, ob das derzeitige Stiftungsrecht verfassungsgemäß ist. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes trägt diesem notwendig gewordenen Anpassungsbedarf Rechnung und erfährt selbstverständlich unsere Unterstützung. Über noch notwendige oder gewünschte Änderungen werden wir dann sicherlich im Ausschuss diskutieren, aber der Überweisung werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort die Abgeordnete Constanze Oehlrich.
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts hat der Bund von seiner konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts Gebrauch gemacht, sodass fortan für Regelungen in den Landesstiftungsgesetzen kaum Raum bleibt. Das wurde hier auch schon umfänglich dargestellt. Gegen die sich daraus ergebenden Änderungen unseres Landesstiftungsgesetzes bestehen von unserer Seite erst einmal keine Einwendungen, auch wenn hier natürlich die Beratungen, die Ergebnisse der Ausschussberatungen abzuwarten sind. Interessant ist aber, doch noch mal zu schauen, was denn eigentlich das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts für die Zukunft der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ bedeutet. (Horst Förster, AfD: Gar nichts!) Schauen wir uns doch mal die neuen Regelungen ein bisschen genauer an! Die Aufhebung einer Stiftung durch die Stiftungsaufsicht ist nunmehr im neuen Paragrafen 87a BGB geregelt. Dort finden sich mehrere neue Aufhebungstatbestände und ein uns Wohlbekannter. Gemäß Paragraf 87a Absatz 2 Nummer 2 BGB hat die Stiftungsaufsicht eine Stiftung aufzuheben, wenn die Stiftung das Gemeinwohl gefährdet und die Gefährdung des Gemeinwohls nicht auf andere Weise beseitigt werden kann. Zuständig nach dem neuen Paragrafen 2 Satz 1 Nummer 7 des hier noch im Entwurf vorliegenden Landesstiftungsgesetzes wäre dann auch weiterhin das Justizministerium. Eine Gefährdung des Gemeinwohls gründet sich nach dem von der Landesregierung in Auftrag gegebenen Gutachten von Frau Professor Dr. Weitemeyer auf der Gefahr der Billigung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und der Gefahr des Unterlaufens der allgemeinen Ächtung und der Sanktionen gegenüber dem Aggressor bei einer weiteren Tätigkeit der überwiegend aus Russland finanzierten Stiftung. Und ich zitiere wörtlich: „Gerade da es sich um eine staatlich beherrschte Stiftung handelt …, würde diese Tätigkeit dem Land zugerechnet werden und das Land in die Lage gebracht werden, der Zusammenarbeit mit einer überwiegend russisch finanzierten Stiftung Vorschub zu leisten.“ Ein solches Vorgehen würde als Ausscheren aus der allgemein westlichen Allianz aufgefasst werden, die politische Einigkeit infrage stellen und damit die Maßnahmen zur Begrenzung beziehungsweise Beendigung des Krieges behindern. Darin liegt eine Gefährdung des Gemeinwohls mit den Rechtsgütern Leib und Leben, Eigentum und der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes. Nun hat die Stiftungsaufsicht die Stiftung nach dem neuen Paragrafen 87a Absatz 2 Nummer 2 BGB aufzuheben, wenn die von ihr ausgehende Gefährdung des Gemeinwohls nicht auf andere Weise, insbesondere durch eine Zweckänderung der Satzung beseitigt werden kann. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Auch!) Im Fall der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ kann die Gemeinwohlgefährdung jedoch nicht auf andere Weise, eben durch eine Zweckänderung, beseitigt werden. Auch dazu enthält das Weitemeyer-Gutachten einige Ausführungen. Ich zitiere wörtlich: „Will man den sittenwidrigen und rechtlich verbotenen Zusammenhang zwischen der Stiftung und den erheblichen Zuwendungen aus russischen Quellen lösen, kommt vorliegend nur die Aufhebung der Stiftung gegenüber der Zweckänderung in Betracht, weil anderenfalls mit diesen belasteten Mitteln … weiterhin gearbeitet werden müsste.“ Das bedeutet, die neuen Regelungen des Bundes in dem Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und in dem uns zur Beratung vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes erschweren weder die Beendigung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ gemäß dem Beschluss des Landtages vom 1. März 2022, noch stehen sie diesem entgegen. Das sind aus Sicht meiner Fraktion gute Neuigkeiten. Einer Überweisung des Gesetzentwurfs in die zuständigen Ausschüsse stimmen wir zu. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Einen Moment! Es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte!
Horst Förster AfD
Ja, vielen Dank! Sehr geehrte Frau Oehlrich, ich fasse es wirklich nicht, dass Sie immer wieder diese alten Kamellen ausgraben, Auflösung der Stiftung wegen Gemeinwohlgefährdung. Diese Anträge hatten Sie gestellt. Und was hat die Stiftungsaufsicht Ihnen klargemacht? Dass die Voraussetzungen nicht vorliegen. Das haben wir im Rechtsausschuss umfänglich erörtert. Sie tun so, als ob jetzt das Bundes- beziehungsweise Landesgesetz neue Möglichkeiten der Auflösung eröffnen würde. Sie zitieren, aus dem Zusammenhang gerissen, aus dem Gutachten Weitemeyer. Sie nehmen überhaupt nicht das Gutachten Uffmann zur Kenntnis. Wenn Sie da mal reinblicken würden, dann würden Sie mal den Unterschied zwischen einem Gefälligkeitsgutachten und einem wirklich überzeugenden Gutachten kennlernen, zumindest, dass Sie das überhaupt erwähnen. Ich weiß nicht, ob Sie es gelesen haben. Ich habe beide Gutachten gelesen, habe dazu ja schon mehrfach meine Meinung geäußert, und Sie gehen ja auch gar nicht darauf ein, dass der Zusammenhang Nord Stream und Stiftung längst durch die Satzungsänderung, wo jeglicher Bezug zu Nord Stream getilgt worden ist, sich erledigt hat. Was Sie sagen, haben Sie mehrfach vorgebracht. Ich brauche mich nur auf die Ministerin, die Justizministerin zu beziehen, als Stiftungsaufsicht, die Ihnen im Rechtsausschuss und auch hier klargemacht hat, dass die Voraussetzungen für eine Auflösung wegen Gemeinwohlgefährdung überhaupt nicht vorliegen. Darauf gehen Sie überhaupt nicht ein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Frau Abgeordnete? (Zustimmung)
Constanze Oehlrich GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege! Alte Kamellen, ja, was sind denn hier alte Kamellen?! Also Sie reden die ganze Zeit von irgendeiner Form von Ewigkeitsgarantie für die Stiftung, dabei zeigen doch die Vorschriften in der Satzung „Klima- und Umweltschutz MV“ die Möglichkeit einer Auflösung dieser Stiftung und auch die Vorschriften über die Möglichkeit einer Aufhebung der Stiftung im BGB genau das. Eine Stiftung ist nicht ewig. Eine Stiftung kann aufgelöst werden durch Vorstandsbeschluss. Eine Stiftung kann aufgehoben werden durch einen Verwaltungsakt der Stiftungsaufsicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Passiert aber nicht.) Also von alten Kamellen kann hier nicht die Rede sein. Und klar kann uns die Stiftungsaufsicht in Gestalt der Justizministerin eine Menge erklären im Rechtsausschuss. Ich kann mir aber auch erlauben, eine andere Meinung zu vertreten in diesem Ausschuss. Neue Möglichkeiten bietet das BGB in der Tat, denn die Aufhebungstatbestände wurden dort erweitert. Für problematisch halte ich Ihre Abwertung des Weitemeyer-Gutachtens als Gefälligkeitsgutachten. Bei Frau Professor Dr. Weitemeyer handelt es sich um die ausgewiesene Stiftungsexpertin, würde ich sagen, im deutschen Stiftungsrecht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zum Beispiel hat sie auch kommentiert die Vorschriften des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der Ihnen als ehemaliger Richter noch wohlbekannt sein sollte. Tja, und Sie sagen, Sie sagen, mit der Tilgung aus der Satzung wurde doch jeder Bezug zur Nord Stream 2 AG getilgt. Aber, Herr Förster, das Geld, mit dem die Stiftung arbeitet, bleibt weiterhin russisch. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf ist jetzt schon so viel gesagt worden, dass ich mich kaum noch traue, irgendwas zusammenzufassen. (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Neufassung ist erforderlich oder beziehungsweise wir müssen anpassen, Bundesgesetz greift hier vor konkurrierender Gesetzgebung, ist alles hinreichend zitiert worden. Man hat sich dagegen entschieden hier im Bundesland, ein Ablösegesetz, das Landesstiftungsgesetz, grundlegend neu zu gestalten. Das hätte man auch machen können. Das wird sich wahrscheinlich im Rahmen der Diskussion noch ergeben, was da die Abwägung war oder was da ausschlaggebend war, warum wir diesen Weg gehen. Er muss an sich nicht falsch sein. Also es bestehen überhaupt keine Bedenken, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen oder zumindest weiter zu beraten. Wir haben den einen oder anderen redaktionellen Fehler schon ausfindig gemacht. Darüber können wir aber auch gerne im Ausschuss reden, das ist wirklich rein redaktionell. Ferner wird noch zu klären sein, ob die konkrete Ausgestaltung dann nachher doch verfassungskonform ist. Zum Beispiel haben wir noch Regelungen bezüglich der Rechnungslegung. Ich weiß nicht, ob der Landesgesetzgeber neben der Regelung in 84a BGB noch die notwendige Kompetenz hat, hier im Land selbst was zu regeln. Das können wir dann aber, wie gesagt, im Ausschuss gemeinsam diskutieren. Ich hätte mir vielleicht sogar gewünscht, dass die Länder im Nachgang zu der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene sich hätten aufraffen können, auch eine Vereinheitlichung vorzunehmen, dass wir also nicht überall verschiedene Regelungen auf Landesebene haben in der weiteren Ausgestaltung, denn es ist ja keine Materie, sag ich mal, wo es auf eine regionale Besonderheit ankommt, mit Ausnahme natürlich unserer besonderen Stiftung hier im Land. Darauf gehe ich aber gleich noch mal ein. Herr Ehlers hatte gelobt, dass Sie uns frühzeitig informiert haben. Gleichwohl, Herr Noetzel hat es ja auch angemerkt, es ist ein bisschen spät, es ist wieder fünf vor knapp. Sie reichen immer solche Entwürfe ein mit der Begründung, na ja, es muss ja auch die notwendige Sorgfalt gelten. Ja, aber das brauchen wir ja auch als Parlamentarier. Und nehmen Sie uns da einfach früher mit mit den Gesetzentwürfen. Das ist jetzt wieder reichlich knapp, weil wir sozusagen unter Druck stehen, weil wir die bundesgesetzliche Regelung hier anpassen müssen. Und es ist ja nun mal so, dass wir vielleicht auch noch Vorschläge haben oder Anmerkungen, auch wenn es natürlich hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern – ich habe immer so den Eindruck, das „Strucksche Gesetz“ ist hier außer Kraft gesetzt, also hier gehen Gesetze meistens so wieder raus, wie sie reingekommen sind. (Rainer Albrecht, SPD: Was zu beweisen wäre.) Woanders findet das anders statt. Vielleicht gelingt uns das ja noch mal bei dem einen oder anderen Gesetzentwurf, dass die Opposition auch ihre Änderungen mal mit einbringen darf (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) oder sogar das, was Angehörte in irgendwelchen Expertengesprächen oder Befragungen geäußert haben, dass das auch mal Niederschlag findet und nicht immer alles weggebügelt wird. Ja, jetzt ist ja leider alles wieder heruntergebrochen worden auf diesen einen Stiftungsfall. Meine Damen und Herren, ich bin das wirklich langsam leid! Wir haben zwei Gutachten, und da kann jetzt natürlich jeder dauernd drauf herumhacken, wer jetzt welches Gutachten, in welchem Auftrag und mit welcher Absicht oder sonst irgendwie was hat erstellen lassen. Wir haben zwei Gutachten, die nebeneinanderstehen, die an vielen, vielen Stellen eben versöhnlich sind, an einigen Stellen eben nicht versöhnlich sind. Das ist aber gar nicht das Thema. Ich glaube, selbst, wenn wir jetzt noch einen dritten Gutachter beauftragen würden, würden wir ein anderes Gutachten bekommen. Wir können uns das jetzt hier regelmäßig vorhalten. Ich glaube tatsächlich nicht, ich glaube tatsächlich nicht, dass die Neuregelung jetzt irgendetwas daran ändert. Wir werden nach wie vor zwei Gutachten haben, die in diesem Punkt der Auflösungsmöglichkeit dieser angesprochenen Klimaschutzstiftung einfach unterschiedliche Aussagen treffen und wir nicht übereinkommen. Das ist aber auch gar nicht das Thema. Das Thema ist, wir haben einen Beschluss des Landtages aus dem März 2022 und ich erwarte einfach, wenn es denn die Haltung der Stiftungsaufsicht ist, wir können nicht auflösen rechtlich, dann erwarte ich einfach, dass die Landesregierung irgendwann mal sagt, wie wir jetzt mit diesem Beschluss umgehen oder wie sie selber mit diesem Beschluss umzugehen gedenkt. Und auch das Eingeständnis der rechtlichen Unmöglichkeit der Auflösung, ohne einen Rechtsstreit zu riskieren, auch das müsste hier doch irgendwann mal öffentlich mit uns besprochen werden. Meine Damen und Herren, allmählich nimmt das Gebaren um diese Stiftung wirklich Züge an, die weit hinter dem eines Schmierentheaters zurückliegen. Ich wünschte mir da mehr Offenheit. Wie soll jetzt dieser Beschluss umgesetzt werden? Wann hören wir von der Landesregierung in diesem konkreten Fall etwas zum Thema Auflösung? Ja, nein, vielleicht Rechtsstreit? Ja, nein, vielleicht? Vielleicht kann ja jemand dazu noch mal ausführen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Professor Dr. Robert Northoff.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste hier auf den Tribünen! Die heutige Erörterung des Landesstiftungsgesetzes hat in der Tat schon vieles gebracht, deswegen …
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, ich unterbreche Sie ungern, aber ich möchte noch mal die Gelegenheit nutzen zu sagen, dass Sie bitte nicht vom Rednerpult Gäste begrüßen. Das ist dann kein unhöflicher Akt, sondern ist das, was wir verabredet haben.
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Es war die Erwähnung der Gäste, es war keine … Okay, ich habe hier nichts zu kommentieren, Entschuldigung! Die heutige Erörterung jedenfalls des Landesstiftungsgesetzes kann man kurzfassen, zumal die Justizministerin und die Vorredner dazu ja schon das eine oder andere gesagt haben. Wir haben seit Langem im BGB die Paragrafen 80 fortfolgende, und das BGB unterliegt sozusagen dem Bundesrecht, kann dort auch vom Bund geändert werden. Da es dazu unterschiedliche Umsetzungen gab, hat sich der Bund entschieden, ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zu beschließen. Und es sind einige neue Paragrafen hinzugekommen: 84c, 86b, 87. Es geht um Zusammenlegung, Satzungsänderung und Ähnliches. Das nunmehr daran anzupassende Landesstiftungsgesetz beschränkt sich demgemäß auf Anpassung. Die zuständige Stiftungsbehörde ist nach wie vor das Justizministerium. Das wird noch mal ausdrücklich definiert. Man hat dann sämtliche Verweisungen, die hier im neuen Stiftungsrecht zu finden waren, auf die nach Landesrecht zuständige Behörde zusammengefasst. 3 und 4, 8 und 9 wurden verändert, 3 und 4 wurden angepasst, 8 und 9 treten hinter vorrangigen Regeln des Bundes zurück. Und auf Wunsch der Kirchen wurden dann auch 10 und 11 angepasst. Diese Anpassungen machen aus meiner Sicht Sinn, damit wir nicht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen auf Bundesebene ohne Stiftungsaufsicht oder mit noch ungeklärter Zuständigkeit dastehen. Ich finde auch, dass die Anpassungen zurückhaltend und sachdienlich sind. Ich könnte damit jetzt aufhören, nachdem sowohl der Kollege Domke als auch andere Kollegen jetzt doch auf Nord Stream Bezug genommen haben, was aus meiner Sicht hier nicht reingehört, denn wir sind hier mit dem Landesstiftungsrecht auf einer Ebene, bei der es um Zuständigkeiten und Ähnliches geht und nicht eben um einen solchen Fall. Ich glaube auch nicht, dass er in irgendeiner Weise hier zu kommentieren ist. Ich fühlte mich nur von Ihnen jetzt ein bisschen provoziert. Es wird die Gelegenheit geben, im Rechtsausschuss sicherlich auch über Ihre Fragen ausführlich zu diskutieren. An dieser Stelle hier in diesem Zusammenhang mit diesem Landesstiftungsgesetz ist nicht der richtige Moment, ist nicht der Anlass dazu. Und insofern habe ich auch nicht die Sorge, dass man mit diesem Landesstiftungsgesetz in irgendeiner Weise Einfluss nehmen könnte. Und wenn Sie meinen, der Bund hätte darauf Einfluss genommen, (René Domke, FDP: Hab ich doch gar nicht gesagt!) schönen Gruß an Herrn Buschmann und an die Regierung in Bonn! Ich wollte damit nur sagen, ja, Sie haben es zitiert, inhaltlich haben Sie ja zitiert, bezogen auf sozusagen Bundesvorschriften, mit denen wir aber gar nichts zu tun haben. Und insofern meine ich, dass wir hinsichtlich der Bundesebene eben hier nicht zu entscheiden haben, sondern wir haben hier nur die Umsetzung zu klären in diesem Zusammenhang. Insofern, ich finde, wir können diesem Gesetz – ich hatte es schon gesagt, ich kann mich hier kurzfassen – zustimmen. Wir können es verweisen, das sollten wir auch tun, in den Rechtsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention vor. Bitte, Herr Domke!
René Domke FDP
Sehr geehrter Kollege! Ich habe mit keinem Wort, mit keinem Wort, sondern ich habe mich selber darüber gewundert, dass das jetzt Thema wurde, und habe dann ausgeführt, dass ich losgelöst von der Debatte, die wir heute führen, mir wünschte, dass die Landesregierung irgendwann mal Farbe bekennt, wie wir denn mit unserem Beschluss, den der Landtag immerhin im Mai 2022 gefasst hat, umgehen wollen. Ob das Gesetz dafür eine Lösung hergibt, das bezweifle ich genauso wie Sie auch. Also das war überhaupt kein Widerspruch, sondern da haben Sie mich entweder missverstanden oder nicht ganz aufmerksam zugehört.
Birgit Hesse
Herr Abgeordneter, möchten Sie erwidern?
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Ja.
Birgit Hesse
Bitte schön!
Prof. Dr. Robert Northoff SPD
Kurz kann ich das auch an dieser Stelle machen. Herzlichen Dank für die Klarstellung! Sie haben ja ausdrücklich gerade jetzt gesagt, „losgelöst von dieser Debatte“. Es hätte jetzt hier nicht reingehört, das wollte ich damit klarstellen. Aber ich verspreche Ihnen, wir werden im Rechtsausschuss – auch mit unserer Beteiligung – über dieses Thema noch zu reden haben. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch mal für die Fraktion der AfD Herr Förster.
Horst Förster AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nochmals, also wir haben das, die Stiftung, hier nicht reingebracht, Umweltschutz, zur Klarstellung. Noch mal, Änderungsrecht des Stifters geht natürlich nur durch den Bund. Und zum Beschluss des Landtages ist es ganz einfach, Sie brauchen nur ins Gesetz zu gucken. Die Auflösung der Stiftung geht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Und der Landtag ist keine Institution, die über die Auflösung entscheiden kann, auch nicht über die Aufhebung, über die Auflösung kann der Vorstand und so weiter, das haben wir alles schon erörtert, die Justizministerin als Stiftungsaufsicht. Der Landtag hat keine Rechte, er kann noch nicht mal anweisen. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb ist der Beschluss, wenn man sich mal endlich etwas damit befassen würde, des Landtags damals auf Sand gebaut. Er ist im Grunde nur eine Anregung an die Stiftungsaufsicht. Anders kann man ihn rechtlich gar nicht halten. Ich glaube, sinngemäß steht da drin, dass der Landtag auffordert, die Stiftung und so weiter, alles zu tun, dass sie aufgelöst wird. Das ist eine Anregung, mehr nicht. Es geht nicht. Da brauchen wir gar nicht groß zu erörtern. Und wenn Sie der Wahrheitsfindung wirklich dienen wollen, dann darf ich erinnern, wir hatten auch beantragt, Herrn Sellering – er hatte ja darum gebeten – im Ausschuss anzuhören. Wer hat es abgelehnt? Sie alle! Das zeigt, woran Sie wirklich interessiert sind. Das Einzige, woran Sie interessiert sind, ist, weiterhin Propaganda zu machen gegen die Stiftung, aber nicht sich ernsthaft mit den Rechtsthemen zu befassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Landesregierung auf Drucksache 8/2085 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag einstimmig angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 8 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion der AfD – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2066. Gesetzentwurf der Fraktion der AfD Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2066 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der AfD Herr Schult.
Enrico Schult AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir als AfD-Fraktion haben heute einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Landesplanungsgesetz zu ändern. Ich möchte das noch mal kurz ausführen: Wir möchten, die Regionalen Planungsverbände möchten wir künftig breiter aufstellen, sodass neben den großen Städten, den Oberzentren und den Mittelzentren, künftig auch die kleinen Städte, die Grundzentren, in Mecklenburg-Vorpommern dort in den Regionalen Planungsverbänden vertreten sind. Ich möchte kurz erläutern, was die Regionalen Planungsverbände eigentlich tun. Wie gesagt, sie regeln oder treffen Aussagen zur Versorgung der Regionen mit Nahrungsmitteln und mit Dienstleistungen beispielsweise, treffen Aussagen zur Mobilität, Infrastruktur. Also da ist in diesem Regionalen Raumentwicklungsprogramm einiges niedergeschrieben. Aber sie machen auch eine ganz wichtige Aussage, sie regeln nämlich die Ausweisung der Windkrafteignungsgebiete. Und ja, das ist natürlich ein Punkt, der auch immer wieder für Streit sorgt. Wir meinen da als AfD-Fraktion, dass deshalb die Regionalen Planungsverbände breiter aufgestellt werden müssten und eben diese Grundzentren, die ja unmittelbar betroffen sind von der Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten, dort eine Stimme benötigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Bundesregierung hat sich ja nun auf den Weg gemacht, die Erderwärmung auf das 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen. Das kann jeder so bewerten, wie er möchte. Aber es ist tatsächlich, da fasst man sich an den Kopf, dass auf Bundesebene solche Gesetze verabschiedet werden. Das ist das Windkraft-an-Land-Gesetz, das kennen Sie alle, das EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Und es gibt uns da schon klare Rahmenbedingungen vor und klare Richtlinien, die wir dann letztlich auch umsetzen müssen auf Landesebene. Und im EEG heißt es, die erneuerbaren Energien sind im überragenden öffentlichen Interesse mittlerweile. Auch die öffentliche Sicherheit wird damit schon begründet. Klar, man meint die Energiesicherheit. Dennoch lässt man außen vor, dass man die Energiesicherheit ja durch eigene falsche Politik erst infrage gestellt hat. Und jetzt kommt man mit dem EEG um die Ecke und sagt, wir müssen den Windkraftausbau auf 2,5 Prozent der Landesfläche ausbauen und wie gesagt Flächen zur Verfügung stellen. (Rainer Albrecht, SPD: Und das wollen Sie verhindern?!) Und da muss man sich einfach mal vergegenwärtigen, dass wir derzeit 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen haben im Land. Und das wird schwierig werden, dort die Akzeptanz der Bürger noch zu bekommen. Die Landesregierung will das Land bis 2040 klimaneutral machen. Und das bedeutet, liebe Kollegen, dass natürlich die Windkraft massiv ausgebaut werden muss. Wir haben es unlängst besprochen, als der Denkmalschutz eben zur Disposition stand. Jetzt sind es wie gesagt diese Flächengrößen. Ich will das noch mal ganz kurz skizzieren: 1.000 zusätzliche Windräder, wurde vorhin gesagt. Das sind Windräder, die sind mittlerweile, so wird gemutmaßt, 300 Meter hoch. Also das sind nicht irgendwelche kleinen Windräder, die da vor der Haustür stehen, sondern es wird schon das Landschaftsbild beeinflussen. (Rainer Albrecht, SPD: Geht es jetzt um die Windkraftanlagen oder geht es um den Planungsverband?) Und es wird auch die Bürger, so meine ich, die Bürger umtreiben und auch für Widerstand bei den Bürgern sorgen. Andere Staaten wundern sich über die energiepolitische Geisterfahrt, die die Deutschen gerade hinlegen, liebe Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich erinnere an den Windkraftanlagenhersteller Vestas, der vor Kurzem noch in der Lausitz ansässig war. 500 Arbeitsplätze wurden dort abgebaut, weil die Betriebskosten einfach zu hoch waren in der Lausitz. Nun hat Vestas ein Werk angekündigt in Stettin, nicht weit von uns entfernt, aber wie gesagt, leider nicht auf deutschem Gebiet mehr. Und insofern muss man sich dann mal wirklich fragen, womit könnte es tatsächlich zusammenhängen. Wir haben Energiekosten, durchschnittliche Energiekosten in Deutschland von 50 Cent pro Kilowattstunde, in Polen haben wir 17 Cent, liebe Kollegen. Und da müssen wir uns nicht wundern, wenn sich die Industrie sukzessive aus diesem Land verabschiedet. Aber wir können uns ja dann auf die Schulter klopfen und sagen, die Deutschen haben wieder einmal das Klima ein bisschen gerettet. Was das mit unserem Wohlstand macht, das möchte ich jetzt nicht weiter kommentieren. Ich möchte allerdings noch mal darauf hinweisen, dass selbst wir in diese, ja, diese Apokalypse quasi einstimmen. Der Wirtschaftsminister aus Mecklenburg-Vorpommern Herr Meyer sprach selber in seiner Pressemitteilung, dass wir die Klimakatastrophe abwenden müssen und deshalb eben diesen Windkraftausbau forcieren sollen. Und deshalb müssen wir tatsächlich mehr Landesfläche ausweisen, wo Windkraftanlagen stehen. (Rainer Albrecht, SPD: Wenn wir es nicht machen, machen es andere. Ja, andere machen es nicht, Herr Albrecht. (Rainer Albrecht, SPD: Doch, das macht der Bund.) Andere machen es nicht. Ich kann Ihnen nur mal kurz schildern: (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Chinesen beispielsweise, die bauen, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die bauen jede Woche zwei neue Kohlekraftwerke. Die lachen sich ins Fäustchen, Herr Albrecht. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Die Deutschen schalten alles ab. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Und wir werden dann, (Rainer Albrecht, SPD: Sie wollen Kernkraftwerke bauen, ne?!) wir werden das Weltklima retten. (Rainer Albrecht, SPD: Na machen Sie mal!) Der CO -Ausstoß Deutschlands liegt bei 2 Prozent. 2 (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der CO -Ausstoß Chinas liegt bei 31 Prozent. 2 (Heiterkeit bei Minister Reinhard Meyer) Ich weiß nicht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie Sie hier als kleines Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern das Weltklima retten wollen. Ich möchte diesen Punkt aber jetzt gar nicht zu sehr thematisieren. (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das fällt Ihnen ja spät ein!) Das hat ja meine Kollegin Frau, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Frau Federau schon des Öfteren gemacht. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich möchte jetzt noch mal wirklich auf unseren Gesetzentwurf eingehen. So. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wird ja auch Zeit! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja, es ist aber in diesem Kontext, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, genau.) und deshalb musste ich da einiges noch mal zu sagen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) weil es eben die Regionen vor große Herausforderungen stellt, die Windkrafteignungsgebiete, wie gesagt, die Fläche dafür zu verdreifachen. Die Regionalen Planungsverbände weisen diese Windkrafteignungsgebiete aus, und deshalb brauchen sie auch dort mehr Mitspracherecht, insbesondere die kleinen Städte brauchen mehr Mitspracherecht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Und was ist mit den Gemeinden? Die kleinen Dörfer?) Es gab ja, es gab ja auch schon Überlegungen, die Planungsverbände quasi bei der Ausweisung komplett zu entmachten. Das ist glücklicherweise abgewendet worden. Das Ministerium hat dann doch gesagt, die Regionalen Planungsverbände dürfen das entscheiden, und das ist gut. (Rainer Albrecht, SPD: Das haben die Planungsverbände selbst gesagt.) Das sind ja auch diejenigen, die in der Fläche verankert sind und eben auch wissen, wie es um ihre Region dort bestellt ist, die die Naturschutzaspekte und Umweltschutzbelange ganz anders berücksichtigen als wir hier oder insbesondere Sie, die ja quasi irgendwie den Klimaschutz zur Obsession werden lassen haben und für rationale Argumente da ja irgendwie auch gar nicht mehr empfänglich sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na!) Ich möchte kurz noch mal zur Arbeitsweise der Planungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern ausführen. Ich sagte es, das Regionale Raumordnungsprogramm wird dort erarbeitet. Das wird dort auch immer wieder fortgeschrieben. Wir haben vier Regionale Planungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern, einen in der Mecklenburgischen Seenplatte mit 25 Mitgliedern, in Rostock 30, einen Regionalen Planungsverband Vorpommern mit 47 Mitgliedern – Verbandsvertreter sind das – und in Westmecklenburg 48 Verbandsvertreter. Das heißt, wenn unser Gesetzentwurf durchkäme – wovon ich ausgehe, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Sie werden wahrscheinlich der Überweisung in den Ausschuss nachher zustimmen –, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) dann würden da 75 Vertreter, Verbandsvertreter der Grundzentren, … Herr Albrecht, lachen Sie nicht! (Rainer Albrecht, SPD: Doch! Doch!) Sprechen Sie mit denen! Ich habe mit denen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ich habe mit denen gesprochen. Ich bin selber, (Rainer Albrecht, SPD: Ich bin seit 30 Jahren dabei, Herr Förster. Bleiben Sie mal ganz ruhig!) ich bin selber Vertreter des Regionalen Planungsverbandes. Die wünschen es sich, dort mit am Tisch zu sitzen. … dann kämen 75 Mitglieder der Regionalen Planungsverbände dazu und dann hätten wir, wie gesagt, eine breitere Stimme in diesen Planungsverbänden, denn bis dato haben die leider kein Mitspracherecht. (Rainer Albrecht, SPD: In jeder Beteiligung haben die Mitspracherecht. – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Wir würden oder wir begehren, Paragraf 12 des Landesplanungsgesetzes zu ändern, indem Oberzentren, Mittelzentren, aber auch die 75 Grundzentren in Mecklenburg-Vorpommern dort an der Entscheidung dann beteiligt werden, (Rainer Albrecht, SPD: Darum geht es nämlich, Verhinderung der Windkraft.) denn die ambitionierten Windkraftausbaupläne der Landesregierung sehen in der Tat eine große Repräsentationslücke, insbesondere in diesen Regionalen Planungsverbänden, weil die Oberzentren und die Mittelzentren, die entscheiden quasi über die Ausweisung der Windkraftanlagen, aber sie sind selber kaum betroffen davon. Das ist doch … (Rainer Albrecht, SPD: Der Landkreis ist auch vertreten.) Das ist doch … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie sind doch kaum betroffen! Ich kann es aus meinem eigenen Empfinden – ich bin im Planungsverband Mecklenburgische Seeplatte –, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) da sitzt dann natürlich die Stadt Neubrandenburg mit Vertretern, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) die Mittelzentren sitzen mit Vertretern, und glauben Sie mir, da ist das eigene Hemd oftmals wichtiger als die Hose der anderen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sie sollen doch nicht immer von sich auf andere schließen!) Und die Hose, das bedeutet in diesem Fall, das sind die Grundzentren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind Realitäten.) die dann über diese Sachen oder die da gar kein Mitspracherecht haben, die sitzen in den Besucherreihen und dürfen noch nicht mal irgendwie Beifallsbekundungen oder dürfen sich noch nicht mal dazu äußern. Da haben wir eine ganz klare Repräsentationslücke. Und das ist auch normal, dass das damals gar nicht berücksichtigt wurde, weil eben dieses Thema Windkraft zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht so präsent war. Da waren die Oberzentren wichtig, da waren die Mittelzentren wichtig, aber jetzt brauchen wir unbedingt auch die Vertretung der Grundzentren in den Regionalen Planungsverbänden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und, liebe Kollegen, das würde auch die Akzeptanz des Windkraftausbaus stärken, wenn die mit am Tisch sitzen, wenn die sich dazu äußern könnten, weil, glauben Sie mir, da wird einiges auf uns zukommen, wenn wir jetzt die Landesfläche noch verdreifachen wollen für Windkrafteignungsgebiete. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich kenne die Rückmeldungen aus dem Regionalen Planungsverband, ich sehe die Demonstrationen, die auch allenthalben dort auftreten und auftauchen. Ich glaube, wir haben da wirklich eine große Repräsentationslücke. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. 75 Verbandsvertreter kämen dazu, Verbandsvertreter der kleinen Städte des Landes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Sie sollten mit am Tisch sitzen. Und deshalb freue ich mich auf eine Debatte, auf eine inhaltliche, vernünftige Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Minister Reinhard Meyer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schult, das war so ein bisschen wieder Kraut und Rüben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, das kann ich so nicht bestätigen.) Das ist ja eine sehr bodenständige Art, eine Rede zu halten, (Horst Förster, AfD: Besser als abgehoben.) einen konkreten Vorschlag zu machen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) aber über ganz andere Dinge zu reden. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und wir reden hier über die Regionalen Planungsverbände, über die Partizipation. Und ich habe mir mal die Mühe gemacht, in Ihren Antrag zu gucken, und da sind wieder so AfD-typische Vokabeln, die einen ja davon abhalten, eine große inhaltliche Debatte zu führen. Da wird geredet vom „demokratischen Defizit“, Zitat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, ist doch so!) „Festlegung über … Köpfe hinweg“, (Rainer Albrecht, SPD: Nee, ist nicht so!) Zitat. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Zitat: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich!) „Ungleichgewicht zwischen Mitsprache und Erdulden“. Und ich frage mich dann manchmal, was für ein krudes Bild, Demokratiebild, Sie eigentlich haben und hier immer aufrufen. (Horst Förster, AfD: Gehen Sie doch mal auf die Dörfer, die betroffen sind, und reden Sie nicht so ein abgehobenes Zeugs daher!) Das heißt, eine Partei, eine Fraktion, die sehr regelhaft vom demokratischen Spielfeld nach rechts hinausfällt, erzählt uns was über Demokratie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie noch was lernen!) Da bin ich doch, (Zuruf von Horst Förster, AfD) da bin ich doch sehr erstaunt, (Zuruf von Michael Meister, AfD) was denn sozusagen der Hintersinn ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Daniel Seiffert, DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, hören Sie mal zu! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und, Herr Schult, ich sage Ihnen gleich, inhaltlich mit konkreten Textstellen, die können Sie dann nachlesen, was Sie offensichtlich nicht getan haben, was das Landesplanungsgesetz angeht. Das kriegen Sie hier umsonst. (Enrico Schult, AfD: Sehr gut!) So. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und jetzt fangen wir, jetzt fangen wir mal an damit, dass ich, wenn Sie solche Anträge stellen, vor dem Hintergrund, im Grunde genommen sagen Sie ja, dass die Regionalen Planungsverbände nicht in der Lage sind, für ihre Regionen demokratische und vernünftige Entscheidungen zu treffen. (Horst Förster, AfD: Nee, so hat er es nicht gesagt.) Doch, das tun Sie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat er nicht gesagt.) Das steht in Ihrem Antrag. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat er das gesagt? Hat er nicht gesagt, ne?!) Das steht in Ihrem Antrag. Lesen Sie bitte Ihren eigenen Antrag noch mal! Und Sie haben einen konkreten Vorschlag gemacht. Das heißt, diese Regionalen Planungsverbände, die hauptsächlich auch ehrenamtlich sich um ganz konkrete Fragen bemühen – (Beifall Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich finde das auch richtig, dass diese Regionalen Planungsverbände, die vier Stück, die wir haben, sich ganz konkret um die Fragen der Ausweisung von Windenergiegebieten, aber auch andere Fragen, teils Fortschreibungen von Raumordnungsprogrammen kümmern –, und ich bin schon sehr überrascht, dass man nur allein aufgrund der Tatsache, dass man sagt, da fehlen die Grundzentren, die Demokratie hier irgendwie infrage stellt. Das steht in Ihrem Antrag drin und das muss man sehr eindeutig auch zurückweisen, meine Damen und Herren. So. Und wir haben Prozesse im Landesplanungsgesetz, im ganzen Verfahren, nehmen wir zum Beispiel Paragraf 8 Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 2 und 3, wo sich die gesamte Öffentlichkeit an diesen Prozessen, (Rainer Albrecht, SPD: So ist es, genau so.) die die Regionalen Planungsverbände zu begründen haben, beteiligen kann. Das heißt, sie haben die Beteiligung schon im Gesetz drin. Dazu gehört natürlich auch die Teilnahme an Abwägungsprozessen durch Stellungnahmen für die Verbandsversammlung. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Und, meine Damen und Herren, offensichtlich an der Mecklenburgischen Seeplatte – ich nehme an, dort sind Sie im Regionalen Planungsverband – gibt es auch die Möglichkeit nach Paragraf 14 Absatz 6 Landesplanungsgesetz, dass die Regionalen Planungsverbände Planungsbeiräte bilden können, wo sie, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) wo sie genau diese, wenn Sie sehen, da gibt es möglicherweise ein Defizit, wir wollen mehr Beteiligung noch, die ohnehin schon breit ist, organisieren, wo sie das gesetzesmäßig als Recht haben, das zu tun. Vorpommern hat das gemacht. Dann können Sie ja den Antrag stellen an der Mecklenburgischen Seenplatte, dass das auch dort gemacht wird. Im Übrigen besteht heute schon die Möglichkeit nach 14 Absatz 2 Landesplanungsgesetz, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger Mitglieder oder Vertreter in der Verbandsversammlung sein können, das heißt, auch aus der Mitte der Verbandsversammlung solche Personen gewählt werden können. Und jetzt kommt ein letzter Punkt, der mich auch wirklich ärgert. Es ist nicht die Aufgabe der Vertreter in der Regionalen Planungsverbandsversammlung, dann Vertreter einer großen Stadt, wo sie herkommen, zu sein oder einer bestimmten Kleinstadt, sondern für die ganze Planungsregion dort repräsentativ tätig zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: So ist es. Genau das ist der Auftrag.) Sie sind sozusagen Interessenvertreter für die ganze Region. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Richtig! – Enrico Schult, AfD: In der Theorie schon, Herr Meyer, in der Theorie schon.) Und auch das stellen Sie, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch das stellen Sie mit Ihrem Antrag infrage, sodass ich zu dem Schluss komme, erstens, der Gesetzesänderung bedarf es nicht, und zweitens, vielleicht, Herr Schult, müssen Sie überlegen, ob Ihnen genug zugehört wird in dem Planungsverband, in der Verbandsversammlung, wo Sie tätig sind. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Schwerin und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Waldmüller. Wolfgang Waldmüller , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gesetzentwurf der AfD mit der Begründung, wir brauchen mehr Mitspracherecht, die Leute fühlen sich nicht mitgenommen, deswegen müssen wir die Grundzentren erweitern, dass alle Grundzentren im Land Mecklenburg-Vorpommern, damit dieses Mitspracherecht möglicherweise dann gewährleistet wäre. Mehr Mitglieder in einem Gremium sagt noch lange nichts aus über die Entscheidungen, die dort gefällt werden. (Beifall Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Ich kann das schon nachvollziehen. Es sind eben diese Entscheidungen getroffen worden und die treffen eben nun mal die Gremien dann. Und bei uns im Landkreis ist das oftmals genug, dass die alle Entscheidungen oder viele Entscheidungen des Planungsverbandes natürlich, was die Windkraft angeht, die Menge der Windkraft, dass die natürlich beäugt werden, aber es auch sehr viel Widerstand gerade im ländlichen Bereich dazu gibt. Aber ob die Lösung sein soll oder sein kann, dass man im Planungsverband die Grundzentren mit reinnimmt, ich will mal versuchen, abgesehen von dem, was Herr Meyer gesagt hat, einen oder zwei zusätzliche Aspekte mit einzubringen. Ich glaube eben, dass durch die Erweiterung, wenn also mehr Leute, die kleinteiligere Interessen haben, aber für den gesamten Planungsverband zuständig sind, (Dr. Robert Northoff, SPD: Genau.) wie wollen Sie denn dort überhaupt zu einer Entscheidung kommen?! Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass die Leute mitgenommen werden müssen, da gibt es genügend Instrumente. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber das Ansinnen alleine zu sagen, wenn dann mehr drin sind, dann kommen wir besser zu Entscheidungen, das ist, glaube ich, nicht der Fall und das wird auch nicht eintreten dann. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich glaube auch, gerade weil das kleinteiliger wird, ob die Ressourcen in den Grundzentren – es ist gesagt worden, es ist ehrenamtlich –, ob die immer zur Verfügung stehen im ehrenamtlichen Bereich für dieses Thema, und Sie wissen, wie kompliziert dieses Genehmigungsverfahren von Windkraft oder das Planungsverfahren von Windkraft ist, ob das dann immer gewährleistet werden kann, ich mache zumindest mal ein Fragezeichen daran. Und was Sie auch nicht oder was auch passieren kann, wenn es eben dazu kommt, dass man sich, weil man nur kleinteilig denkt, von einem Grundzentrum zum anderen, aber nicht mehr die Planungsregion hat, und diese Interessen explizit im Planungsverband dann vertritt, dann kann es auch dazu kommen, dass es eben nicht zu Einigungen kommt. Und gerade in diesen, ich sage mal, erfassten Zielgebieten, wo Windkraft sein kann, was passiert denn da, was ist die Folge davon? Die Folge davon ist, dass man möglicherweise diese Flächenziele, die vorgegeben sind, nicht einhält, möglicherweise sogar übererfüllt, weil sie dann eben im Außenbereich automatisch größere Flächen ausweisen müssten. Und das ist mit Sicherheit jetzt nicht im Sinne des Antrags, den Sie hier gestellt haben, dass man dann sagt, okay, wir erweitern den Planungsverband und machen die Grundzentren, wenn unterm Strich, wenn man sich nicht einigen kann, mehr, noch mehr rauskommt als die 2,1 Prozent unterm Strich. Aber ich glaube, der Antrag, den Sie hier gestellt haben, da geht es, Ihnen geht es ja gar nicht darum. (Enrico Schult, AfD: Ach, nicht das schon wieder!) Nee, nee! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Hören Sie zu! (Enrico Schult, AfD: Bitte nicht!) Ich habe, ich habe … (Enrico Schult, AfD: Das war schon vom Wirtschaftsminister unterirdisch!) Ich unterscheide mich schon in gewissen Dingen von Herrn Meyer. Also, nein, ich will mal sagen, dass ich, ich glaube, was Sie wollen, ist einfach … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht einfach im Antrag.) Nein, es ist, Sie wollen einfach so sagen, Sie wollen einfach so sagen, wir sind die Bevölkerung, wir sind die Kämpfer gegen die Windkraft, wir sind eure Vertreter, und die im Landtag, wenn die jetzt nicht zustimmen, das sind die Bösen, wir sind die Guten. Das ist doch das eigentliche Ansinnen, was Sie hier vorhaben! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist die Angst, die Sie haben. Das ist nur Ihre Angst, die Sie haben. – Enrico Schult, AfD: Da sind ja ganz viele CDU-Bürgermeister dabei. Haben Sie mit denen schon mal gesprochen?) Sie verschweigen auch, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, jetzt verschweigen wir was!) Sie verschweigen auch, dass das Bundesgesetz – ich muss jetzt aufpassen auf die Zeit –, dass das Bundes…, dass die Einwirkung gar nicht da ist. Das Bundesgesetz gibt die 2,1 vor, ob Sie wollen oder nicht, ob Sie es gut finden oder nicht. Ich finde es auch nicht gut. Aber da bewirken Sie nichts davon, weil das ist umzusetzen – aus der Plan. Da haben Sie keinen Regelungsspielraum, null. (Enrico Schult, AfD: Habe ich ja gesagt.) Und bei diesem, bei diesem Bundesprogramm, wir sind da auch, die Art der Energiepolitik der jetzigen Bundesregierung, die können Sie in die Tonne treten. Da gebe ich Ihnen sogar recht. Ich finde das unmöglich, ein Flächenziel von 2,1 Prozent. Da bin ich aber jetzt nicht ein Klimaleugner oder jemand, der die CO -Freiheit nicht 2 möchte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nur wir, wenn wir es ansprechen.) Das möchte ich auch, aber da gibt es andere Wege dazu. Warum macht man hier ein Flächenziel? Warum geht man nicht nach installierter Leistung, wo man genau sagen kann, durch Repowering werde ich eben die Flächen nicht wesentlich weiter erhöhen. Wenn ich durch Repowering die bestehende Anlage eben aufwerte und dann die installierte Leistung, die man ja messen kann, dann auf den Weg bringe, dann brauche ich nicht wesentlich mehr Flächenziele. Das ist ein falsches Vorgehen der Bundesregierung, das ist überhaupt keine Frage. Und bevor man überhaupt so etwas macht, ohne Netz, ohne Speicher sofort auf Windenergieausbau zu gehen, das macht eben überhaupt keinen Sinn, weil ich den Strom gar nicht ins Netz kriege. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Also insofern geht es dann um die Akzeptanz der Bürger. Die Akzeptanz ist schwer gefährdet, das sehe ich auch so. Es gibt verschiedene Mittel, um die sich unsere Landesregierung auch, ich sage mal, Gedanken machen muss. Wenn jemand vor Ort, der betroffen ist in so einem Gebiet, nicht persönlich, selbst persönlich beispielsweise finanziell profitiert durch eigene Stromverträge, wie es im Gebiet gemacht wird, dann sehe ich schwarz überhaupt für irgendeine Akzeptanz, die dann da ist, und das ist dann aber auch berechtigt. Ich glaube, dass Sie hier vordergründig ganz normal einen populistischen Antrag stellen, der genau das suggerieren soll, was ich vorhin gesagt habe. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee.) Das ist Ihre übliche Vorgehensweise. Sie verschweigen dadurch, dass das, was Sie sagen oder was Sie suggerieren, gar nicht umsetzbar ist. Und wenn ich jetzt von meinem – das ist das letzte Wort –, von meinem Planungsverband ausgehe, dann bitte, Herr Schneider, erheben Sie das Wort, machen Sie Anträge, machen Sie irgendwas da drin, aber sitzen Sie nicht da und schweigen! Wenn Sie so gute Ideen haben, dann bringen Sie sie im Planungsverband vor (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und reden hier nicht große Reden! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Förster vor. Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank! Herr Waldmüller, ich möchte zunächst wirklich sagen, dass ich Ihnen danke für Ihre Art, mit diesem Thema uns gegenüber umzugehen. Mich hat Ihr Vorgänger mit seinen unsäglichen Unterstellungen, gehässigen Art zu reden, die eines Ministers unwürdig ist, sehr enttäuscht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das ist das wesentliche Anliegen, … Präsidentin Birgit Hesse: Herr Förster … Horst Förster , AfD: … das ich noch mal zum Ausdruck bringen wollte. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Förster, ich würde … Horst Förster , AfD: Dass Sie aber am Schluss … Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, Herr Förster! Ich weise Sie darauf hin, dass Sie in der … Horst Förster , AfD: Jaja. (Minister Reinhard Meyer: Das hätte er mir auch selber sagen können.) Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren – und bitte, es wird nicht kommentiert, was ich jetzt hier sage –, ich weise darauf hin, Sie haben das Instrument der Kurzintervention gewählt. Damit gehen Sie darauf ein, was der Redner eben gesagt hat. Das ist Herr Waldmüller. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Sie noch etwas zu dem Minister sagen wollen, haben Sie vielleicht noch Redezeit und können das tun, aber konzentrieren Sie sich bitte jetzt auf Herrn Waldmüller! Bitte, Herr Förster! (Torsten Renz, CDU: Sehr guter Kompromissvorschlag!) Horst Förster , AfD: Ja, das habe ich ja auch aus meiner Sicht getan. Und ich wollte Ihnen sagen, (Julian Barlen, SPD: Noch ein paar Noten verteilen.) umso bedauerlicher finde ich es, dass Sie am Schluss nun doch wieder den Populismusvorwurf erheben, wo es natürlich ein Thema ist, das uns alle bewegt. Und „populistisch“ ist ja grundsätzlich, weil es ja von populus (Volk, lateinisch) kommt, nichts Böses. Und ich bin auch auf diese Sache gestoßen, wo wir gemeinsam auch in Penzlin die Geschichte hatten, wo ohne Ausweisung dort schon im Grunde geplant wird, einen neuen Windpark zu errichten. Also im Grunde, glaube ich, habe ich alles Wichtige gesagt. Wir sollten hier, das ist zugleich auch meine Bitte an alle anderen, doch würdig und ordentlich miteinander umgehen, sachorientiert, und uns nicht gegenseitig beschimpfen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Herr Waldmüller, möchten Sie erwidern? Wolfgang Waldmüller , CDU: Ganz kurz. Auf den Wortbeitrag brauche ich nicht näher einzugehen, weil ich ja begründet habe, warum ich ihn populistisch finde, und dabei bleibe ich auch. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert. Daniel Seiffert , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon so eine Ahnung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, ich hatte schon so eine Ahnung. Ich hatte mich zwar weitestgehend darauf vorbereitet, (Enrico Schult, AfD: Machen Sie! Machen Sie!) jetzt nur, um den Inhalt des Gesetzentwurfes zu machen, (Enrico Schult, AfD: Machen Sie, Herr Seiffert!) aber dummerweise war Herr Schult ja wieder der Meinung, genau das zu tun, was ich eh schon vermutet habe: Er hat Stimmung gegen den Ausbau der Windenergie gemacht. Und das ist eigentlich die durchsichtige Absicht überhaupt, die ich hier dem Gesetzentwurf der AfD auch unterstelle, dass es Ihnen da um nichts Weiteres geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Genau.) Genau. Sie haben jetzt Ihren Gesetzentwurf vorgelegt und der Kern dieses Gesetzentwurfes ist, dass Sie jetzt auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Grundzentren in die Verbandsversammlung holen wollen. Darüber, wie sinnvoll es ist, solche Gremien, die schon sehr umfangreich sind und schon viele Vertreterinnen und Vertreter bereits enthalten sozusagen und dort auch regional breit vertreten sind, jetzt noch weiter aufzublähen und dann tatsächlich noch handlungsfähig zu bleiben, da wurde jetzt schon viel zu gesagt. Jetzt möchte ich noch ergänzen, dass wir ja auch dann in der Regel in Grundzentren ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben, die dann zu den vielen, vielen Aufgaben, die sie schon so erledigen, noch zusätzliche dazubekämen. Und in Ihrem Gesetzentwurf steht es ja sogar selbst, dass das sehr oft auch dazu führen würde, dass eben diese Gemeinden sich dann natürlich auch an der Finanzierung des Planungsverbandes mit beteiligen müssten. Insofern weiß ich nicht, ob Sie das wirklich so durchdacht haben bis zuletzt. Und dann steht da ein Punkt drin, da weiß ich nicht, ob Sie das wirklich bis zu Ende durchdacht haben. Also wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kommen Sie ja selber aus einer kleinen Gemeinde und sind über den Kreistag in Ihre Planungsversammlung reingekommen. Das ist ja schon mal ein Zeichen, dass das durchaus möglich ist über den Kreistag, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass auch Vertreterinnen und Vertreter kleiner Gemeinden reinkommen können. Grundzentren sind das in der Regel nicht unbedingt. Also ich verstehe zumindest unter kleinen ländlichen Gemeinden was anderes als beispielsweise Heringsdorf oder Eggesin oder einige andere Gemeinden, Binz. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Also das sind jetzt nicht unbedingt die kleinen ländlichen Gemeinden, die Sie vielleicht meinen. Jedenfalls denke ich das nicht. Jetzt haben Sie aber geschrieben, dass – jetzt muss ich noch mal gucken –, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsversammlung sozusagen auf die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise, also die Grundzentren auf die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise angerechnet werden sollen. So habe ich das aus Ihrem Gesetzentwurf gelesen. Und das könnte ja dann dazu führen, oder ich vermute, dass das dazu führt, dass dann eben solche Vertreterinnen und Vertreter, die bis jetzt über den Kreistag reingekommen sind, dann in Zukunft gar nicht mehr Mitglied sein können, weil sie ja von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verdrängt werden. Ich weiß nicht, ob das in Ihrem Sinne ist. Ich halte das jedenfalls für eine fatale Nebenwirkung. Und ich glaube tatsächlich, dass so, wie unsere Planungsverbände aktuell aufgestellt sind, diese eine sehr gute Arbeit gemacht haben. Ja, durch den großen Widerstand und viele unklare rechtliche Regelungen, vielleicht auch durch diese ganzen anhängigen Gerichtsverfahren haben sich gerade die Ausweisungen von Windenergiegebieten stark verzögert, aber im Großen und Ganzen haben sich unsere Planungsverbände, unsere Regionalen Planungsverbände, bewährt. Das ist ja auch der Grund, warum wir als Landesregierung auch weiterhin wollen, dass diese sich um dieses Thema kümmern. Wir hatten ja die Option auf dem Tisch, das ganze Thema Windenergie auf Landesebene hochzuholen. Das wollten wir nicht. Wir wollten weiterhin die Region beteiligen und wir halten die Regionalen Planungsverbände in ihrer jetzigen Form dafür auch geeignet, und aus diesem Grunde lehnen wir die Überweisung Ihres Gesetzentwurfs ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Tja, was soll man dazu sagen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zustimmen! Einfach zustimmen!) Wir haben gehört, was die Chinesen an Kohlekraftwerken bauen. Sie haben aber nicht gesagt, was die Chinesen an Erneuerbaren bauen. Sie haben auch nicht gesagt, was das für ein autoritäres Regime ist. Was wir hier im Vergleich für gute Beteiligungsmöglichkeiten haben, hat der Minister ausgeführt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich finde es beachtlich, dass Sie die rechtlichen Mittel und Möglichkeiten, die Sie ja laut Planungsgesetz auch haben, überhaupt noch nicht ausschöpfen, aber schon wieder danach schreien, das wäre alles nicht genug und undemokratisch. Und Sie haben auch ausgeführt, dass Sie selbst Mitglied im Regionalen Planungsverband MSE sind, aber offenbar schaffen Sie es ja nicht, die Meinungen und die Anregungen, die Sorgen und Nöte aus der Bevölkerung dort reinzutransportieren. Und da muss ich mich schon fragen, wo ist denn eigentlich Ihre Bürgernähe. Sie haben doch quasi immer das Ohr auf der Brust der Menschen in der Region, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber hier, scheinbar, ist das Ohr völlig taub. Und am Ende muss man mal die Realitäten angucken, auch dazu wurde schon gesprochen. Im Ehrenamt ist diese Arbeit meistens kaum leistbar. Da können Sie natürlich, ja, können Sie natürlich als Berufspolitiker nur drüber lachen. Eigentlich geht es doch darum, dass Ihnen diese 2,1 Prozent schon zu viel sind. Vielleicht bekennen Sie sich erst mal dazu. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ja, das ist Bundesgesetz. Herr Waldmüller hat es selbst, also selbst die CDU anerkennt hier, dass es ein Bundesgesetz gibt dafür, (Jens-Holger Schneider, AfD: Herr Damm, was ist Ihr Ziel?) dass Sie völlig aus der Einflussnahme herauskommen, wenn Sie sich hier sperren. Und nichts anderes haben Sie vor. Denn wenn Sie jetzt ausführen, was Hemd und was Hose ist und dass die einen auf die anderen gar nicht achten und da mal diejenigen, die tatsächlich betroffen sind, gehört werden müssen, ja, (Nikolaus Kramer, AfD: Das hat er doch so gar nicht gesagt.) dann sagen Sie doch eigentlich bloß, 2,1 ist zu viel, bei mir nicht, bei den anderen vielleicht schon. Am Ende geht es Ihnen darum, „not in my backyard“, nicht vor meiner Haustür, und gar nicht darum, hier möglichst Menschen zu beteiligen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, Ihnen ist es scheißegal, was die Menschen vor Ort sagen. Darum geht es Ihnen, uns nicht.) Und ich habe schon dazu ausgeführt, was für Beteiligungsmöglichkeiten es gibt. Der Minister hat das auch noch mal ausführlicher gemacht. Ich spare mir das jetzt hier, um diesem Antrag von Ihnen nicht noch mehr Aufmerksamkeit zu geben, als überhaupt dafür angemessen ist. Noch ein Wort zu Herrn Waldmüller: Beim Repowering allerdings, ja, da wird man nicht einfach nur durch größere Windenergieanlagen plötzlich mehr Leistung erzielen. Es ist schon so, dass Sie dafür einen größeren Abstand brauchen, sonst drehen die sich nämlich genauso viel und dann kann man sich das Repowering auch sparen. Insofern ist es Quatsch. Auch da brauchen Sie natürlich am Ende mehr Fläche. Die Leistung steigt nicht mit nur neuen Anlagen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und das ist auch was Gutes, weil dann nämlich diese Standorte, wo die Anlagen schon länger standen, auch entlastet werden durch weniger Anlagen. (Nikolaus Kramer, AfD: Es wird nicht besser.) Insofern ist es eine gute Sache, das Repowering, aber ohne neue Flächen funktioniert das nicht. Wo Sie recht haben oder was man sagen kann, ist, dass die Anlagenanzahl am Ende in etwa gleich bleiben wird. Wenn wir nämlich kleine Anlagen wegnehmen und große hinstellen, dann wird man am Ende weniger Anlagen insgesamt bauen müssen, und das ist auf jeden Fall auch ein Zugewinn. Da wollen wir hin. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Flächenziele, genau, die Größe, denn es geht nicht um die Grundfläche, sondern es geht ja um das Einzugsgebiet quasi für den Wind, da wird man natürlich hinzugewinnen müssen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Krüger, SPD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Albrecht. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Jetzt bin ich aber gespannt.) Rainer Albrecht , SPD: Ganz ruhig! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Landesplanungsgesetzes versucht die AfD-Fraktion, bestehende und gut ausgewogene Mitgliedschaften in den Regionalen Planungsverbänden zuungunsten anderer Gemeindevertretungen oder Mitglieder zu ändern. Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion – Dame ist ja nicht mehr da, also meine Herren –, das im Gesetzentwurf beschriebene „Ungleichgewicht“ von „Mitsprache und Erdulden“, ich habe das auch in Anführungszeichen gesetzt, liegt in der Natur jeder verbindlichen Planung, weil immer verschiedene Interessen gegeneinander und miteinander abzuwägen sind und keine größere Planung allein von der Zustimmung der örtlich Betroffenen abhängig gemacht werden kann. Dass Ihre sogenannten „Leidtragenden“ der regionalen Planung vorwiegend in kleineren Städten und Gemeinden leben würden, trifft pauschal eben auch nicht zu. Windparks gibt es auch in der Nähe von Mittel- und Oberzentren (Enrico Schult, AfD: In der Nähe! In der Nähe!) und die Entwicklung von großen Industriegebieten findet auch nicht vorwiegend im ländlichen Raum statt. In der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock ist die Hansestadt derzeit mit einem Vertreter je 17.000 Einwohner repräsentiert. Der Landkreis mit seinen Städten und Gemeinden ist mit einem Vertreter je 12.000 Einwohner repräsentiert. Es besteht also eher ein Über- als ein Untergewicht in der Repräsentation des ländlichen Raumes und des Rostocker Umlandes gegenüber dem Oberzentrum Rostock. (Torsten Renz, CDU: Das ist doch nicht dein Ernst, oder was?!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD wahrlich nicht viele Worte verlieren, aber einige sind doch notwendig. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Sandy van Baal, FDP) Der Antrag behauptet, es ginge um Demokratie und um demokratische Repräsentation, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) aber das stimmt nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch.) Es geht im Kern schlicht und ergreifend um die Energiewende. Es geht um die Frage der Ausweisung notwendiger Windkrafteignungsgebiete, (Enrico Schult, AfD: Na, die Frage ist doch omnipräsent, Herr Albrecht.) und es geht darum, dass die AfD Windkraftanlagen eigentlich total blöd findet (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und lieber das ganze Land mit Kernkraftwerken zupflastern möchte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Nikolaus Kramer, AfD: Eins würde reichen. Eins würde reichen.) Okay, das mag vielleicht polemisch und leicht überzogen sein, aber genau darauf läuft es doch hinaus, (Nikolaus Kramer, AfD: Wir wollen ein Kernkraftwerk, Sie wollen 2.000 Windmühlen.) denn das, was letztendlich durch den vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden soll, ist, den Skeptikern der Energiewende mehr Raum zu geben. Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal die Zusammensetzung meines Planungsverbandes Region Rostock an. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Rainer Albrecht , SPD: Ja, gerne. Präsidentin Birgit Hesse: Bitte, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Vielen Dank, Herr Albrecht! Sie haben gerade behauptet, wir wollen das Land mit Kernkraftwerken zupflastern. Was schätzen Sie denn, wie viele Kernkraftwerke modernsten, neuesten Standards wir bräuchten, um sämtliche Haushalte in M-V mit Strom zu versorgen? (Zuruf aus dem Plenum: Wenn sie denn funktionieren. – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Philipp da Cunha, SPD) Rainer Albrecht , SPD: Das, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) das ist so einfach … Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment, bitte! Herr Albrecht hat jetzt die Möglichkeit, auf die Frage zu antworten. Bitte, Herr Albrecht! Rainer Albrecht , SPD: Ich habe ja gesagt, das ist polemisch und überzogen. Aber wie gesagt, das war ja Ihre Ausgangslage, dass Sie gesagt haben, wir brauchen keine Windkrafteignungsgebiete, wir brauchen keine erneuerbaren Energien, wir würden lieber Atomkraftwerke, wir würden Kohlekraftwerke lieber sehen, und das ist so. Und wenn Sie jetzt fragen, wie viele notwendig sind, dann müssten wir das jetzt nachrechnen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Über Kohlekraftwerke haben wir noch nie gesprochen.) Das kann ich Ihnen jetzt ad hoc aus dem Stegreif nicht beantworten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind ja Fake News, die Sie hier verbreiten!) Ich will hier auch nichts Falsches, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber die Antwort ist: eins.) ich will auch nichts Falsches sagen. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Eins!) Die Verbandsversammlung Region Rostock setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. 12 Mitglieder entsendet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, 12 Mitglieder entsendet der Landkreis, die Stadt Güstrow entsendet 3 Mitglieder, die Stadt Bad Doberan 2 und die Stadt Teterow 1 Mitglied. Das heißt, 60 Prozent der Mitglieder in der Verbandsversammlung vertreten den ländlichen Raum und somit natürlich auch die Grundzentren, und damit ist der Planungsverband breit aufgestellt, Herr Schult. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Torsten Renz, CDU: Das ist doch Käse, Rainer!) Das ist kein Käse. (Torsten Renz, CDU: Hör auf!) Die Vertreter des Landkreises zum Beispiel können aus den Grundzentren und den Gemeinden natürlich kommen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wenn der Kreistag was anderes beschließt, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ist es Aufgabe des Kreistages, das zu ändern. Aber genau das gibt das Planungsgesetz her. (Nikolaus Kramer, AfD: Er weiß nicht mal, worüber wir reden.) Da ich selbst 30 Jahre Mitglied im Regionalen Planungsverband Region Rostock bin (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele stehen noch mal in Rostock, wie viele Windkraftanlagen?) und dort seit jetzt 25 Jahren den Vorsitz im Planungsausschuss innehabe, kann ich Ihnen versichern, dass mehr Mitglieder in der Verbandsversammlung nicht zwingend zur besseren Entscheidungsfindung beitragen. Auch das wurde heute schon mehrfach erwähnt. Wir arbeiten alle stets auf Augenhöhe, gehen respektvoll mit den Sach- und Fachaufgaben im Interesse der gesamten Planungsregion um. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, demokratische Repräsentation ist nicht die Hauptaufgabe Regionaler Planungsverbände, wie übrigens auch die Ausweisung von Windeignungsgebieten nicht die Hauptaufgabe dieser Verbände ist. Die Überarbeitung des Fachkapitels Energie im Raumentwicklungsprogramm ist nur ein Kapitel von vielen weiteren Kapiteln. Wenn wir je nach Betroffenheit der einzelnen Gebietskörperschaften das Gesetz ändern würden, konterkarieren wir den Sinn und Zweck von Planungsverbänden. Nur, weil jetzt die Windenergie verstärkt in den Fokus zu nehmen ist, bedarf es keiner Änderung in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung. Es ist gleichwohl die in der Öffentlichkeit bekannteste Aufgabe. Wie die AfD ja in ihrem Antrag unumwunden selbst schreibt, ist die Repräsentation von Windkraftgegnern in der Verbandsversammlung letztendlich das Hauptziel des Antrages. Meine Alarmglocken schrillen da stark. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind Demokraten!) Meine Damen und Herren, wenn wir auf die Bundesgesetzgebung zur Ausweisung von Windeignungsgebieten schauen, da steht klipp und klar – ich übersetze es mal für Sie, meine Herren von der AfD –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei anderen Meinungen schrillen da die Alarmglocken!) wenn ihr es nicht schafft, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die geforderten Flächen selbst auszuweisen, dann machen wir das für euch. Folgten wir dem AfD-Anliegen, dann liefen wir Gefahr, letztlich die Planungsverbände zu blockieren, weil zu jedem möglichen Eignungsgebiet dann auch ganz bestimmt ein Betroffener oder eine Betroffene in der Verbandsversammlung säße, die groß und breit ausführen, warum genau da eine Windkraftanlage eine ganz schlechte Idee ist. Wir würden deutlich langsamer in unseren Entscheidungen werden (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und liefen Gefahr, unsere Ausweisungsziele deutlich zu verfehlen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) damit das Heft des Handelns hinsichtlich der Windeignungsgebiete im Land aus der Hand zu geben. Das kann und darf nicht unser Ziel sein. Wir als SPD-Fraktion wollen auch bei der Windeignungsplanung das Heft des Handelns weiter in der Hand der Regionalen Planungsverbände behalten und, (Enrico Schult, AfD: Das behalten sie auch, nur in anderer Zusammensetzung, Herr Albrecht!) und somit eine Energiewende mit den Menschen realisieren. Über die Beteiligung wurde ja ausgiebig schon gesprochen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann müssen Sie unserem Antrag ja zustimmen.) Das ist alles möglich, ohne dass wir Ihren Gesetzentwurf brauchen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, das stimmt nicht.) Der AfD-Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und auch die Überweisung können daher nur abgelehnt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt wird wieder ein liberaler Gedanke zu Grabe getragen.) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor Herr Wulff das Wort ergreift, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir uns im Ältestenrat darauf verständigt haben, nicht zu kommentieren, wenn jemand hier ans Rednerpult kommt. Ich bitte, das auch zukünftig zu berücksichtigen. Vielen Dank! Herr Wulff, Sie haben das Wort. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns ehrlich gesagt schon wieder mit so einem, ich glaube, Feinschmeckerthema wurde es mal genannt. Das ganze Thema „Planungsverbände/Regionalplanung“, das ist natürlich etwas, was doch für die meisten relativ abstrakt ist. Und eigentlich freue ich mich darüber, über dieses Feinschmeckerthema heute noch mal so ein bisschen reden zu dürfen, weil ich das extrem wichtig finde. Gerade, was in der Landesplanung, was in der Regionalen Raumplanung passiert, ist etwas, was Einfluss auf die komplette Gestaltung, auf die komplette Entwicklung unseres Landes, auf unsere Kreise, auf unsere Städte und kleinen Gemeinden hat, und deswegen ist es gar nicht verkehrt, mal darüber zu reden. Die AfD wirft aber hier ein Demokratiedefizit bei der Zusammensetzung dieser Planungsverbände voraus, und die Begründung ist im Wesentlichen das Thema Windenergie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Richtig!) Und jetzt muss man das alles mal so ein bisschen einsortieren und mal überlegen, na ja, beim Thema Windenergie, ja, vielleicht ist ja der Gedanke, dass das so ist und vielleicht ein Ungleichgewicht da kommt, gar nicht so von der Hand zu weisen. (Enrico Schult, AfD: Das ist es auch.) Ich vergleiche das mal mit meinem Regionalen Planungsverband Vorpommern. Wir haben ja den in Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald da drin. Von allen Windeignungsgebieten, die im kompletten Planungsverband irgendwie ausgegeben wurden, sind ungefähr zwei Drittel bei uns in Vorpommern-Greifswald, während Vorpommern-Rügen sich einen schlanken Fuß macht und sagt, na ja, wir haben ja Tourismus, bei uns geht das nicht. Das führt natürlich zu Spannungen innerhalb dieses Planungsverbandes. Das hat nach meinem Dafürhalten aber wenig damit zu tun, ob jetzt Vertreter der Grundzentren mit dabei sind oder nicht, sondern das sind natürlich regionale Differenzen, die da irgendwie ausgefochten werden. Und leider hat dann halt auch von der Zusammensetzung der Bereich Vorpommern-Rügen an der Stelle ein leichtes Stimmenübergewicht, während Vorpommern-Greifswald ein Stimmenuntergewicht an der Stelle hat. Das hat aber wiederum gar nichts damit zu tun, ob da jetzt nun Bürgermeister von Grundzentren mit drin sind oder nicht. Und wir wollen ja hier ein Gesetz anpassen. Wir wollen ja hier ein Gesetz anpassen, was etwas Grundlegendes ändern wird, und zwar die Zusammensetzung. Also ist die Frage, ist das, was Sie hier bezwecken wollen mit dieser Gesetzesänderung, überhaupt zielführend. Und ich glaube ehrlich gesagt, nicht. Die Zusammensetzung beziehungsweise die Anzahl der ganzen Mitglieder der Planungsverbände wurde ja hier schon genannt: 25, 47, 48, 30 Mitglieder in den jeweiligen Verbänden. Und Sie wollen zwei zusätzliche hinzupacken. Dann überlege ich mir, na ja, 2 von 47 mehr oder weniger, ist das jetzt eine höhere Repräsentanz oder nicht. Ich würde eher zu dem Schluss kommen, wahrscheinlich eher nicht. Wir kommen eigentlich eher zu dem Ergebnis, je mehr Leute am Ende doch immer noch mit dabei sind, umso weniger arbeitsfähig wird man dann wahrscheinlich doch. Und aus welchen Bereichen dann diese zwei Bürgermeister aus den Grundzentren kommen, ist natürlich auch noch mal wieder ein ganz anderes Thema, weil man das auch nicht steuern kann, weil das nach Ihrem Vorschlag auch dann aus der Runde noch mal gewählt werden soll. Das heißt also, so ganz repräsentativ und viel mehr Demokratie, wie Sie das hier vorschlagen, das ist ja mitnichten so. Das heißt also, aus diesem Aspekt heraus, würde ich sagen, funktioniert das nicht. Aber noch etwas anderes. Jetzt kommen wir noch einmal zum Thema Feinschmecker „Regionalplanung“. Natürlich ist in den letzten Jahren das Thema Windeignungsgebiete prägend gewesen, gerade in diesen Verbänden. Aber – und jetzt habe ich ja noch ein paar Minuten Zeit – die Hauptaufgabe der Regionalen Planungsverbände ist es, die Raumentwicklungsprogramme zu gestalten. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Und diese Raumentwicklungsprogramme sind sehr, sehr umfangreich. Das ist ja nicht alles nur Windenergie. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Da geht es um zentrale Orte, da geht es um Mittelbereiche, Nahbereiche, Stadtumlandräume, Siedlungsfunktionen, Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege, Vorbehaltsgebiete für die Kompensation und Entwicklung, Tourismusschwerpunkte, Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft, Fischerei, Trinkwasser, Küstenschutz, Rohstoffgebiete, Eignungsgebiete für die Windenergie, regionale Infrastruktur Straßen und Schiene, Radrouten, Infrastrukturkorridore und Häfen – 20 Punkte, und einer davon, nur einer davon beschäftigt sich mit dem Thema Windenergie. Das heißt also, nur, weil das heute ein zentrales politisches Thema ist, mit dem wir uns an anderer Stelle trefflich streiten können – aber das ist ja gar nicht der Punkt heute –, wollen Sie die Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände ändern. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wir können uns darüber vortrefflich streiten, mit allen Ansichten, die man so haben mag, aber mit dieser Gesetzesänderung verändern Sie etwas Grundlegendes, die Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände. Das Ziel, was Sie damit erreichen wollen, erreichen Sie nicht und grundsätzlich unterschätzen Sie dabei die komplexe Aufgabe dieser Regionalen Planungsverbände. Und das wird dem nicht gerecht, was Sie hier vorschlagen, deswegen lehnen wir das ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Seiffert! Daniel Seiffert , DIE LINKE: Ja, Herr Wulff, Sie haben da wieder so ein Thema aufgemacht von wegen der Ungleichbehandlung zwischen den beiden Landkreisen. Ich möchte mal auch bei dieser Gelegenheit noch mal darauf hinweisen, wenn man einheitliche Kriterien über eine Region legt, die unterschiedlich strukturiert ist, kommen da eben auch unterschiedliche Ergebnisse bei raus. Das hat aber nichts damit zu tun, dass da sich irgendwer einen schlanken Fuß macht, sondern es hat mit der Struktur der Region zu tun. Denn gucken wir uns Vorpommern-Rügen genauer an – und das sage ich hier als Vorpommern-Greifswalder, ne –, also gucken wir uns mal Vorpommern-Rügen genau an, dann haben wir es dort immerhin mit zwei Nationalparken und einem Biosphärenreservat zu tun, das kommt schon mal nicht infrage, und einer sehr, sehr großen Kulisse an Landschaftsschutzgebieten. Ja, das wirkt sich natürlich aus. Und was man auch nicht unterschätzen darf, natürlich, wenn wir zum Beispiel einheitliche Siedlungsabstände festlegen – und Siedlungen liegen unterschiedlich weit auseinander –, führt das natürlich auch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das ist zum Beispiel für die Uecker-Randow-Region, dass sie so dünn besiedelt ist, in dieser Frage natürlich vielleicht nicht so prickelnd. Was ich aber auch dann immer noch dazuhalten möchte: Vor der Küste Vorpommern-Greifswalds stehen aber auch keine Offshorewindparks. Und das sieht natürlich vor der Küste Vorpommern-Rügens auch wieder ganz anders aus. Also ich würde doch darum bitten, nicht immer so in dieses eine Horn zu blasen nach dem Motto, die machen sich da irgendwie einen schlanken Fuß oder nicht. Beide Landkreise kommen da ihren Verpflichtungen nach. Und ich würde doch darum bitten, dass wir in einer Region auch an einem Strang ziehen und dann nicht immer dieses spalterische, so würde ich es nennen, Narrativ aufzumachen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten, Herr Wulff? David Wulff , FDP: Ja, sehr gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! David Wulff , FDP: Dann habe ich ja noch mal zwei Minuten. Zum einen, Herr Kollege, Sie sind ja Mitglied in diesem Planungsbeirat und bleiben wahrscheinlich auch in der Regel bis zum Schluss der Sitzung. (Der Abgeordnete Daniel Seiffert spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Tun das denn alle Mitglieder in diesem Planungsbeirat? Nicht antworten, es war eine rhetorische Frage. Wenn wir uns jetzt in diese Details versteifen, dann kommen wir zu ganz anderen Ergebnissen. Das ist aber gar nicht das Thema heute bei der ganzen Geschichte. Dass die Wahrnehmung der Mandate unterschiedlich ausgeprägt wahrgenommen wird, sowohl von den einzelnen Vertretern aus den Regionen, das ist ein anderes Thema, das muss man dann in dem Planungsverband im Zweifel mal irgendwie sortieren. Das, was mir da zugetragen wird, ist allerdings schon so, dass dann einzelne Vertreter mal früher gehen, wenn alle relevanten Abstimmungen durch sind und der Rest dann egal ist. Aber wie gesagt, das ist an der Stelle ein anderes Thema. Aber wenn Sie das Thema schon aufmachen, der Kreistag Vorpommern-Greifwald hat ja auch beschlossen, dass es irgendwie auch zielführend wäre, wenn man dort zwei Planungsregionen hätte, eine Planungsregion Vorpommern-Rügen, eine von Vorpommern-Greifswald. Das ist ein Antrag, den ich selber eingebracht habe und der beschlossen wurde. Und das ist auch nach wie vor meine Position, die ich da sinnvoll finde. Aber nichtsdestotrotz, das ist gerade nicht das Thema. (Beifall René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Wulff! (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Ich kann natürlich das Ganze auch beenden, aber ich hatte es für beendet gehalten. Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja, in der Tat muss man sich ja wundern, wir haben ja offensichtlich den richtigen Punkt angesprochen, wenn der Wirtschaftsminister auf unseren Gesetzentwurf nichts anderes vorzubringen weiß als irgendwelche demokratiegefährdenden Dinge, die wir hier offensichtlich ins Feld führen oder planen. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Also es ist völlig absurd, liebe Kollegen. Es ist völlig absurd. Aber wer das wirklich mal objektiv liest, unseren Gesetzentwurf, und wenn ich Ihre Redebeiträge vernommen habe und habe hier und da auch noch mal den einen oder anderen Zwischenruf eines Kollegen gehört, der auch im Regionalen Planungsverband mitwirkt, dann liegt es auf der Hand, dass wir mit diesem Gesetzentwurf natürlich genau das fordern, was eigentlich umgesetzt werden müsste. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte das noch mal ganz kurz ausführen, warum es jetzt so wichtig ist, gerade jetzt so wichtig, diesen Gesetzentwurf zu bringen und eben auch die Grundzentren in den Regionalen Planungsverbänden zu verankern. Wir haben das Windkraft-an-Land-Gesetz, ein Bundesgesetz, wir haben einen Planungserlass des Wirtschaftsministeriums, das ganz klar vorgibt, 2,1 Prozent der Landesfläche müssen mit Windkraftanlagen ausgewiesen werden oder die Fläche muss ausgewiesen werden. Wir haben derzeit 0,8 Prozent/0,9 Prozent, und wir stehen vor einer großen Herausforderung. Und diese Herausforderungen müssen die Regionalen Planungsverbände, müssen die jetzt sozusagen, denen müssen sie sich stellen. Und Herr Wulff sprach es an, die Aufgabe der Regionalen Planungsverbände war in der Vergangenheit eine andere Aufgabe. (Rainer Albrecht, SPD: Nein, die Aufgabe hat sich nicht geändert.) Aber jetzt ist es diese Aufgabe, die natürlich deutlich, deutlich für Unmut sorgen wird. Und deshalb sind wir der Meinung, und anders, als der Wirtschaftsminister hier ein krudes Demokratiebild zeichnet – und das war wirklich also eine ganz unterirdische Darlegung oder eine ganz unterirdische Erwiderung hier auf einen ganz normalen Antrag, der hier gestellt wurde –, und anders, als der Wirtschaftsminister das darlegt, meinen wir eben, dass, wenn die Grundzentren vertreten wären in den Regionalen Planungsverbänden, dann würde sich doch eine lebhafte Debatte entwickeln. Es werden Arbeitsgruppen gebildet in den Regionalen Planungsverbänden – ich weiß nicht, ob Ihnen das unbekannt ist –, Arbeitsgruppen werden gebildet, und die Damen und Herren aus den Grundzentren sitzen eben nicht mit am Tisch, weil sie keine Verbandsvertreter sind. Sie würden gerne aber am Tisch sitzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich kann Ihnen das sagen, ich kann Ihnen das deshalb sagen, weil ich natürlich Gespräche geführt habe in meinem Wahlkreis. Ich bin Wahlkreisabgeordneter. Herr Damm fragte mich, woher ich denn die Information habe. Ja, Herr Damm, wir sind natürlich in der Fläche und wir sprechen mit den Bürgermeistern, und deshalb wollen die eben auch mitbestimmen. Sie sind da weit von entfernt, irgendwie einen Wahlkreisabgeordneten zu stellen in Mecklenburg-Vorpommern, wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren, aber das ist das, das ist das, was die Leute, was die Bürgermeister dort auch fordern, mit am Tisch zu sitzen, Mitspracherecht zu haben und nicht irgendwie in der Besuchertribüne zu sitzen und da gegebenenfalls sich noch nicht mal äußern zu dürfen. Das ist ja das Nächste. Also da, meine ich, ist es eine ganz klare Repräsentationslücke, die wir haben hier, insbesondere vor der Herausforderung, vor der wir stehen, dass der Windkraftausbau massiv ausgebaut werden soll. Wir haben auch oder ich habe das Argument gehört, ja, das ist ja Ehrenamt, die können es ja gar nicht leisten, die Bürgermeister. Glauben Sie mir, die können das leisten und die würden das auch gerne leisten. Aber Sie wollen es ja offensichtlich nicht, Sie wollen ja eben diese breite Debatte in diesen Regionalen Planungsverbänden gar nicht ermöglichen. Es werden Arbeitsgruppen gegründet, und dann sitzen die Damen und Herren da mit am Tisch und dann werden Vorstände gewählt. Das hat natürlich auch Auswirkungen, wie der Vorstand zusammengesetzt wird, wenn eben 75 Vertreter der Grundzentren mit einmal mit dabei sind und abstimmen dürfen. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das sind diejenigen, die davon unmittelbar betroffen sind, von dem Ausbau der Windkraftanlagen, nicht die Oberzentren und die Mittelzentren auch nicht so wirklich, sondern die Grundzentren. Und deshalb ist deren Meinung, für die Akzeptanz auch in der Bevölkerung ist deren Meinung so wichtig. Und deshalb ist es auch so wichtig, diesen Gesetzentwurf hier einzubringen. Und die Redebeiträge haben mich darin bestärkt, dass wir den richtigen Antrag eingebracht haben, den richtigen Gesetzentwurf, denn was Sie vorgebracht haben, liebe Kollegen, das war nichts Substantiiertes, im Gegenteil, populistischer Antrag, sagte ich bereits, Herr Waldmüller, Rückmeldung vom Bürgermeister, nichts Populistisches, sondern Rückmeldung aus der Praxis. Und ja, „Stimmung“ gegen den Ausbau von Windkraftanlagen, Herr Seiffert, glaube ich, hatte das angebracht – ja, in der Tat, wir sehen das kritisch, diese Ausbauziele, und das werden Sie wahrscheinlich dann auch noch bemerken, wie der Widerstand in der Bevölkerung zunehmen wird, denn letztlich werden die Regionalen Planungsverbände, und ich weiß es ja selber aus meiner Arbeit dort im Regionalen Planungsverband, sozusagen aufgefordert, sie müssen diese Fläche ausweisen und können es eigentlich gar nicht. Der Wirtschaftsminister sprach noch an, Planungsbeiräte können jetzt schon zusammengestellt werden. Ja, was spricht denn jetzt dagegen, wenn wir die Regionalen Planungsverbände grundsätzlich per Gesetz sozusagen nicht aufblähen, sondern noch für mehr Expertise sorgen? Auch die Art und Weise der Meinungsbildung ist mitnichten gefährdet, liebe Kollegen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Planungsverbände hätten dann die Größe der Kreistage, sie hätten die Räumlichkeiten, wo die Kreistage auch zusammensitzen. Es wäre überhaupt nichts irgend- wie, wo man sagt, Mensch, praktische Gründe sprechen dagegen. Nein, im Gegenteil, es spricht alles dafür, nur, Sie wollen es offenbar nicht, weil Sie dann Ihre, ja, Energiewende oder Ihre viel zu ambitionierten Ausbauziele dann in Gefahr sehen. Dann würden nämlich Bürgermeister mit am Tisch sitzen, die Ihnen da tüchtig die Leviten lesen würden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Dann will ich hier ganz kurz noch auf die Wortmeldung von Herrn Wulff eingehen. Letztlich hat er ja das quasi bestätigt. Er meinte ja, ja, das Stimmenübergewicht des Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald, da gibt es ja den gemeinsamen Planungsverband, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und das ist das Stimmenübergewicht sozusagen, und deshalb wird das immer abgelehnt. Ja, und das wäre natürlich auch wieder ein Argument, wo man sich sagt, Mensch, jetzt sind die Grundzentren, die sitzen mit am Tisch, und dann wird natürlich in der Sache auch anders abgestimmt. Ich meine, wir stimmen hier ja alle ab, wir sind ja hier im Schweriner Landtag, und dann haben wir eben verschiedene Perspektiven dieser Planungsverbände und nicht nur die Perspektive aus der Sicht der Oberzentren und der Mittelzentren, sondern die Perspektive aus den Grundzentren. Handlungsfähig – führte ich bereits aus – sind die Gremien natürlich. Der Wunsch ist dort auch gegeben, dort mitzuwirken. Und letztlich spricht nichts gegen diesen Gesetzentwurf, dort die Grundzentren miteinzubeziehen. Noch ein kurzer Punkt, auch der Wirtschaftsminister sprach es an: Es gibt Beteiligungsstufen, in der Tat, die gibt es. Die letzte Beteiligungsstufe der Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsprogramms im Landkreis oder Kreisverband, nein, Kreisverband nicht, Regionalplanungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat 900 Stellungnahmen zutage gefördert. Also 900 Stellungnahmen sind da eingegangen. Letztlich verpuffen die aber, sie verpuffen, die werden gelesen und die Mitglieder des Planungsverbandes sagen sich, okay, (Rainer Albrecht, SPD: Nein, die müssen abgewogen werden!) wurde geprüft, wird weitergemacht so wie bisher. Sie haben Angst davor, dass die Grundzentren dort mit am Tisch sitzen. Wir meinen, das wäre wirkliche Demokratie. Ein undemokratischer oder populistischer Antrag ist dies mitnichten. Und glauben Sie mir, der eine oder andere SPD- und CDU-Bürgermeister wird Sie aufgrund dieses Antrags noch ansprechen, aber dann seien Sie schon mal gewappnet, welche hanebüchenen Argumente Sie denen dann sozusagen unterjubeln wollen. Was Sie hier vorgebracht haben, liebe Kollegen, das konnte tatsächlich nicht überzeugen. Der Gesetzentwurf, so, wie er ist, wäre er angebracht. Und deshalb kann ich noch mal für eine Überweisung in den Ausschuss plädieren. Dort können wir uns inhaltlich gerne noch mal austauschen zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer. Minister Reinhard Meyer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es eines Beweises bedurfte, dass dieser Antrag gar nicht auf den Inhalt des Antrags abzielt, sondern andere Dinge meint, dann war das das. Herr Schult, ich habe Ihnen vorhin in meiner Rede fünf Stellen genannt, konkret im Gesetz, was Bürgerbeteiligung, was erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten angeht, was Einbeziehung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern angeht, auch gerade der Grundzentren, und Sie haben mir vorgeworfen, ich würde inhaltslos reden. Sie haben das schlichtweg ignoriert, nicht zugehört. Jetzt will ich nicht unterstellen, dass Sie das nicht verstanden haben, Sie haben das sehr wohl verstanden, aber am Ende des Tages muss ich leider Herrn Waldmüller recht geben, es geht nur um eines: Sie wollen sich sozusagen hier profilieren auf Kosten einer wirklichen Auseinandersetzung über demokratische Beteiligung. Und das ist wieder typisch AfD. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Ooh!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht. Rainer Albrecht , SPD: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Schult gerade noch mal gesagt hat, hat mich aber noch mal dazu bewogen, noch mal hier ans Rednerpult zu gehen, weil er hat davon erzählt, dass die Aufgabe jetzt darin besteht, die Eignungsgebiete für Windkraft auszubauen und so weiter. Nein, die Aufgabe der Planungsverbände besteht nach wie vor darin, das gesamte Raumentwicklungsprogramm zu überarbeiten, weil es nämlich schon älter als zehn Jahre ist, und es ist anzupassen auch an den Landesentwicklungsplan. Das ist die Aufgabe. Und das betrifft eben, Herr Wulff hat es gesagt, 20 Fachkapitel und nicht nur ein Fachkapitel Energie. Die Beteiligung ist gegeben. Die Akzeptanz können wir zum Beispiel stärken, wenn wir unser Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz jetzt stärker in den Fokus nehmen. Es gibt auch keine Entscheidung politischer Art in den Planungsverbänden. In der Verbandsversammlung muss am Ende des Tages, nachdem die ganzen Arbeiten gemacht wurden, über die Geschäftsstelle, über die Ausschüsse, Planungsausschuss und so weiter, muss dann fachlich begründet werden, warum ein Eignungsgebiet ausgewiesen wird oder warum es abgelehnt wird, sonst treten nämlich die Verwaltungsgerichte in Kraft, und die werden dann entscheiden. So. Das war es, was ich noch mal sagen wollte zur Klarstellung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mich treibt es hier noch mal ans Mikrofon. Herr Albrecht, vielen Dank für Ihre Ausführungen! Das ist aber das, was ich gesagt habe. Ich sagte nur, dass die Regionalen Planungsverbände jetzt durch diese Windkraftausweisung natürlich jetzt in Zugzwang kommen und dass es dort für einigen Unmut sorgen wird. Auf die Ausführungen des Wirtschaftsministers noch mal eingehend: Natürlich gibt es Beteiligungsformate, das hat er gesagt, dennoch meinen wir, was spricht denn gegen eine direkte Beteiligung, Herr Meyer. Also wenn die Leute dort sitzen in den Regionalen Planungsverbänden, wenn sie mit abstimmen dürfen, wenn sie nicht nur Stellungnahmen einreichen können, wenn sie wirklich sagen, Mensch, ich stimme da mit oder ich stimme da zu (Rainer Albrecht, SPD: Dagegen! Darum geht es doch.) oder ich stimme dagegen, ich beteilige mich an den Arbeitsgruppen, die Repräsentanzlücke müssen Sie schließen, und die ist in der Tat gegeben. Sie wollen es nicht sehen, Sie wollen es nicht hören, ich weiß es, aber dennoch, das ist das, was wir auch rückgekoppelt bekommen von den Bürgermeistern und von den Grundzentren. Das liegt auf der Hand. Und da können Sie auch noch wieder Demokratiedefizite … Was ist denn demokratischer, als wie gesagt dieses Gremium noch breiter aufzustellen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eben! Eben!) um wirklich alle mit zu beteiligen?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Was ist denn demokratischer als ein großes Gremium, was in den Arbeitsgruppen, was im Vorstand sich damit auseinandersetzt? Nichts ist demokratischer. Die Zeit macht es nötig, dass wir diese Regionalen Planungsverbände sozusagen erweitern, aufgreifen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und da haben Sie Angst vor einer inhaltlichen Debatte in diesen Planungsverbänden. Wir haben sie selbst geführt, auch im Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Ich sehe auch die Bürgerbegehren, ich sehe die Demonstranten, die da stehen, ich sehe natürlich auch die Wortmeldungen der Verbandsvertreter, Herr Albrecht. Und in der Tat ist es so, dass mal gesagt wird, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Mensch, bei der dritten Beteiligungsstufe hat noch das eine Mittelzentrum dagegengestimmt, bei der vierten Beteiligungsstufe war es mit einmal dafür. Ja, weil das Windkrafteignungsgebiet vor der eigenen Haustür mit einmal rausgefallen ist. Und so sieht es doch aus, machen wir uns doch nichts vor! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Machen wir uns doch nichts vor! So sieht es doch aus! Deshalb, wovor haben Sie Angst? (Rainer Albrecht, SPD: Wir haben keine Angst.) Lassen Sie diese Bürgermeister zu! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Lassen Sie uns das Landesplanungsgesetz ändern! (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Wir haben eine breite Akzeptanz dann in der Bevölkerung, eventuell. Auf jeden Fall können wir der Bevölkerung, können wir den Bürgern sagen, alle Bürgermeister, alle Regionen sind beteiligt und nicht nur die Oberzentren und die Mittelzentren. Das möchte ich hier noch mal klarstellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Ums Wort gebeten … Also vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegsagen – nicht, dass Irritationen aufkommen oder mir irgendwas unterstellt wird –, wir lehnen den Gesetzentwurf und die Überweisung der AfD ab, weil Sie ja genau das, was Sie zum Tragen bringen wollten hier in der Diskussion über das Thema Energiewende in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern, weil das die eigentliche Zielstellung ist und auch Behauptungen, wie zum Beispiel, dass im EEG 23 da festgeschrieben ist, was an konkreten Zahlen dort umgesetzt werden soll. Das müssten Sie mal in Paragraf 1 oder 2, wo es um die Zielstellung geht, dann mal heraussuchen und hier präsentieren, ob das überhaupt so ist. Das ist nämlich nicht der Fall. Und in dem Zusammenhang hat mein geschätzter Kollege Waldmüller ja auch ausgeführt, warum wir es inhaltlich ablehnen. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Was mich aber persönlich aufregt – und deswegen will ich auch noch mal ein paar Dinge aus meiner Sicht hier zur Diskussion stellen –, dann geht es nämlich wirklich um Inhalte, lieber Rainer, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) und du als Mitglied, ich habe jetzt gehört, über 25 Jahre im Regionalen Planungsverband, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) wirst mir ja dann aus dem Stegreif zum Beispiel die 15 Gemeinden aufzählen können aus dem Amt Mecklenburgische Schweiz oder die circa bis zu 10 Gemeinden aus dem Amt Gnoien, für deren Interessen du dich einsetzt. So ein Amt Mecklenburgische Schweiz hat über 8.000 Einwohner. Und ich selbst war auch im Regionalen Planungsverband, und wenn ich mich jetzt hauptsächlich auch beziehe dann auf den Landkreis Rostock, wo dann 12 Vertreter, 12 engagierte Vertreter der Hansestadt Rostock sitzen, 12 dann entsprechend aus dem Landkreis und wie schon gehört 3 aus Güstrow, 2 aus Bad Doberan, 1 aus Teterow, dann habe ich dort also 30 Interessenvertreter. Und die Praxis ist die – und da trete ich keinem zu nahe, es braucht sich auch keiner angesprochen zu fühlen –, dass die wenigsten Vertreter, jetzt will ich mal sagen, aus der Hansestadt Rostock von den 12 sich rund um die Uhr einsetzen für die 15 Gemeinden zum Beispiel in der Mecklenburgischen Schweiz in dem Amt. Das glaubt doch kein Mensch! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eben.) Und insofern muss man dann doch wirklich mal darüber sprechen, ob die Zusammensetzung wirklich schon optimal ist (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ob sie nicht verbesserungsfähig wäre. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) Und insofern, glaube ich schon, hast du natürlich recht, dass, wenn dieser Populismus vorgetragen wird, sich hier nur auf Windkraftanlagen explizit ausgerichtet wird, dass dieser Regionale Planungsverband unzählige Aufgaben, ein riesiges, breites Betätigungsfeld hat. Aber die Logik daraus zu ziehen, wir brauchen keinen Vertreter, zum Beispiel, ich sage jetzt mal, aus dem ländlichen Raum oder von einem Grundzentrum, die kann ich wiederum dann nicht nachvollziehen. Warum kann nämlich ein Vertreter – ich komme wieder zu meinen 15 Gemeinden hier aus diesem Amt, was ich schon mehrmals benannt habe –, warum kann der sich nicht beim Thema Energie, Tourismus, Windkraftanlagen, bei allen Themen, die dort eine Rolle spielen, einbringen in einer Diskussion mit einem Redebeitrag und vielleicht sogar bei einem Thema wie Windkraftanlagen explizit noch etwas mehr? Und wenn ich mir jetzt die Anzahl der Grundzentren mal für den Landkreis Rostock herauspicke, dann sind es 14 von den 75 im Land. Das heißt also, dieses Gremium, nur rein mathematisch gesehen, würde jetzt von 30 auf 44 sich erhöhen. Da kann ich jetzt auch keine Übermacht dann erkennen von solchen Grundzentren. Aber die Frage wäre doch, wenn man eine Regelung mal diskutieren würde, ergebnisoffen, dass zum Beispiel Vertreter von Grundzentren dort tatsächlich mit laut Satzung zum Zuge kommen, was spricht denn dagegen – und das, finde ich, war bei dir auch etwas widersprüchlich –, was spricht dagegen, wenn tatsächlich unmittelbar Betroffene zu diesem Thema dort sprechen. Dann haben wir doch einen demokratischen Prozess, wo dann abgewogen und abgestimmt wird. Und ich selbst habe mich mal für Gebiete im Bereich Krakow am See mit auf den Weg gemacht, Krakow am See, eine kleinere Stadt mit mehreren Gemeinden. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich sage dir, dann läufst du zu 29 Vertretern im Regionalen Planungsverband, die sind gar nicht sensibilisiert für diese Thematik. Das behaupte ich einfach mal. Und insofern, glaube ich, sollten wir ergebnisoffen vielleicht eines Tages noch mal darüber sprechen. Und dass es auch, dass es auch, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass es auch Sinn macht, dass es auch Sinn macht, beweist doch auch der Städte- und Gemeindetag. Beim Städte- und Gemeindetag haben wir auch von kreisfreien Städten, von Mittelzentren und, und, und, aber auch von Grundzentren einen entsprechenden Schlüssel, wie sich der Städte- und Gemeindetag zusammensetzt, (Der Abgeordnete Rainer Albrecht bittet um das Wort für eine Anfrage.) und auch das ist ein Gremium, was noch händelbar ist. Und um den Gedanken zu Ende zu führen, wenn wir also mit … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Renz, bitte führen Sie den Gedanken nicht zu Ende! Die Redezeit ist abgelaufen. Von daher lasse ich auch keine Zwischenfrage zu, die ja sowieso nicht mehr gestellt werden kann, weil die Rede am Ende ist. (allgemeine Unruhe – Nikolaus Kramer, AfD: Ja, genau, das ist jetzt viel zu spät. – Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Jetzt würde ich aber darauf hinweisen, dass wir so eine Debatte hatten. Eigentlich ist die Rede zu Ende. Wenn ich jetzt großzügig bin, Herr da Cunha, dann erwarte ich aber auch von Ihrer Fraktion keine Reklamation, wenn ich das anderen gegenüber bin. Ich bin jetzt mal großzügig. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich bin jetzt mal großzügig. Ich lasse eine Kurzintervention von Herrn Albrecht zu für zwei Minuten, und dann können Sie darüber entscheiden, ob Sie antworten, Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Ich antworte sehr gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Aber erst mal hat Herr Albrecht das Wort. Torsten Renz , CDU: Ich antworte sehr gerne. Rainer Albrecht , SPD: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Renz, lieber Torsten, du hast ausgeführt, dass die Grundzentren über den Landkreis nicht repräsentiert werden. Wie sieht es denn aus, wenn der Landkreis im Kreistag dann mal versucht, die Grundzentren dort stärker zu berücksichtigen in der Ausweisung seiner Mitglieder, dass dann von den zwölf, die aus dem Landkreis entsendet werden in die Verbandsversammlung, dann mindestens zwei aus den Grundzentren gewählt werden? Das ist ja die Aufgabe dann des Kreistages, aber nicht die Aufgabe einer Änderung des Landesplanungsgesetzes. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie antworten, Herr Renz? Torsten Renz , CDU: Ja, ich möchte … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Torsten Renz , CDU: … sehr gerne antworten und insbesondere als Erstes vorwegstellen, wenn wir also so ein Gremium haben mit 44 theoretisch, die zweimal im Jahr tagen, dann, glaube ich, ist dieses Gremium dann auch nicht überfordert und es werden konstruktive Entscheidungen möglich sein. Ich habe in meinen Ausführungen, lieber Rainer Albrecht, nicht einmal gesagt, dass ich die Grundzentren nicht zum Zuge kommen lasse, oder wie du das auch darstellst. Na klar kann der Kreistag, und der Kreistag ist auch frei, mit seinen Fraktionen entsprechende Mitglieder zu entsenden, aber das führt doch nicht dazu, dass möglicherweise dieses Übergewicht, was ich persönlich auch sehe, dieses Übergewicht, wenn ich jetzt nämlich sehe, Hansestadt Rostock 12, ich sage es noch mal, Güstrow 3, Bad Doberan 2, Teterow 1, (Der Abgeordnete Rainer Albrecht spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) das sind schon mal 17/18, 18, die rein aus Städten kommen. Und jetzt hast du immer ein Defizit bezogen auf den ländlichen Raum, Interessenvertreter, die hier zum Zuge kommen. (Der Abgeordnete Rainer Albrecht spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und die Praxis ist natürlich dann auch wiederum eine andere, dass nämlich bei den gewählten Kreistagsmitgliedern auch sehr selten Kreistagsmitglieder aus den 15 Gemeinden kommen, zum Beispiel aus dem Amt Mecklenburgische Schweiz. Die haben nämlich vielleicht ein Mitglied im Kreistag. Das heißt, wir haben dort aus meiner Sicht eher ein Zufallsprinzip, dass der ländliche Raum zum Zuge kommt in der Delegierung in dieses Gremium. Insofern, glaube ich, lieber Rainer, denk noch mal darüber nach, ob wir nicht mal eines Tages – ich wiederhole es – ergebnisoffen darüber diskutieren sollten, ähnlich wie beim Städte- und Gemeindetag vielleicht eine andere Regelung zu finden, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Im Ausschuss, Herr Renz!) dass auch Leute aus dem ländlichen Raum verstärkt auch zum Zuge kommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat … (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen jetzt abstimmen. Von daher bitte ich um etwas mehr Ruhe, damit das Abstimmungsergebnis auch korrekt wiedergegeben werden kann. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2066 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2107. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2107 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Mal heute beschäftigen wir uns mit unserer Landesverfassung. Wir haben also die Einladung quasi angenommen in dieses Jubiläumsjahr und starten hier gleich mit einem sehr konkreten Vorschlag. Meine Damen und Herren, die abstrakte Normenkontrolle in der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Systems von gebundener, insbesondere die Grundrechte schützender Demokratie. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Sie wird als Kernbereich der Verfassungsgerichtsbarkeit angesehen. Das gilt auch für die abstrakte Normenkontrolle im Landesrecht. Diese dient der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des gesamten Landesrechts auf Antrag der Landesregierung oder bisher eines Drittels der Mitglieder des Landtages. Mit dem Ihnen vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP soll durch Änderung des Artikels 53 Nummer 2 der Verfassung des Landes und des Paragrafen 40 Absatz 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes das Verfassungsgericht bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung entscheiden, und zwar auf Antrag der Landesregierung oder eines Viertels statt wie bisher eines Drittels der Mitglieder des Landtages. Das Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Landtages ohne weitere Zulassungsmodalitäten gibt es nur noch in drei Bundesländern, hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland. In Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Bund gilt als Voraussetzung für den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle ein Viertel der Mitglieder, in Brandenburg, Bremen Hamburg, Niedersachsen ein Fünftel der Mitglieder des Landtages, in Rheinland-Pfalz ist jede Fraktion antragsberechtigt, in Schleswig-Holstein ein Drittel der Mitglieder oder zwei Fraktionen beziehungsweise eine Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter, und in Hessen genügt ein Zehntel der Mitglieder des Landtages für die Antragsberechtigung – wie Sie sehen, ein buntes Sammelsurium. Da verfassungsrechtliche Fragen auch politische Fragen sind, wird im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung der Opposition in dieser Legislatur mit einer Herabsetzung des Quorums deren Chance erhöht, verfassungsrechtliche Bedenken gegen Gesetze der Regierungsfraktionen vor das Verfassungsgericht zu bringen. Die abstrakte Normenkontrolle dient dem Zweck, im Rahmen reiner Rechtskontrolle verfassungswidriges Landesrecht zu verhindern. Soweit das Landesverfassungsgericht die beanstandeten Rechtsnormen für unvereinbar mit der Verfassung hält, stellt es in seiner Entscheidung deren Nichtigkeit fest. Diese Entscheidung erwächst in Gesetzeskraft. In Ausnahmefällen kann sich das Verfassungsgericht seit einer Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit begnügen. Das ist angezeigt, wenn eine Nichtigkeitserklärung von ihren Folgen her weiter reicht, als dies dem festgestellten Verfassungsverstoß entspricht, so etwa bei Verstößen, bei denen für den Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten der Beseitigung bestehen oder wenn der Wegfall einer Norm verfassungsrechtlich problematische Folgen hätte. Eine solche Anwendung hat das Landesverfassungsgericht unlängst bei der Überprüfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes durchgeführt. Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahin gehend zu überprüfen, ob sie den aktuellen Erfordernissen oder Ansprüchen der Gesellschaft noch genügt, ist – und ich habe es heute Morgen bereits gesagt – ständige Aufgabe der staatlichen Gewalten und insbesondere hier der Legislative, denn hier sitzt am Ende die verfassungsändernde Mehrheit, die das ganze Verfahren in der Hand hat. Deswegen, glaube ich, gehört es auch hierhin, in den Landtag, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Mit der Absenkung des Quorums von einem Drittel auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages werden die Zugangsvoraussetzungen für die abstrakte Normenkontrolle an die Regelung der Mehrheit der Bundesländer angepasst. Wir bitten jetzt schon bereits um Überweisung des gemeinsamen Gesetzentwurfes in den federführenden Rechtsausschuss zur Beratung. In der Vorberichterstattung zu unserem Gesetzentwurf habe ich jetzt inhaltlich nicht so viele Gegenargumente gehört. Da ging es eher um Verfahrensfragen und formale Fragen. Deswegen freue ich mich jetzt auf die Debatte, auf die inhaltliche Auseinandersetzung, auf Argumente für und gegen unseren Vorschlag und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich öffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Du kannst die gleiche Rede von 21 noch mal halten. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Philipp da Cunha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt hier ein Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vor, der dritte Gesetzentwurf innerhalb von drei Monaten. Wenn man so sagen will, ein etwas inflationärer Umgang mittlerweile mit unserer Verfassung, wenn man sich anschaut, wir haben es heute alle gelernt: Sechsmal wurde die Verfassung bisher geändert, zuletzt 2021, dieses Mal also dreimal der Wunsch in 2023. Die Verfassung ist das Fundament unseres demokratischen Systems und sollte mit größter Sorgfalt und Bedacht behandelt werden. Doch was wir hier erleben, ist doch irgendwie ein leichtfertiger Umgang mit einem der wichtigsten Dokumente unseres Landes. Wir stehen heute vor einer neuerlichen Wende der CDU, die scheinbar ihre Positionen wie ein Fähnchen dreht. Einst sprach sie sich gegen eine Absenkung des Quorums für die abstrakte Normenkontrolle aus, doch nun scheinen Sie Ihre Argumente geändert zu haben. Es ist dann vielleicht wichtig, sich noch mal die Argumente des damaligen Abgeordneten der CDU, Herrn Dr. Manthei, und auch der damaligen Justizministerin, Frau Hoffmann, ins Gedächtnis zu rufen, bevor wir uns auf den Wandel einlassen, der hier erfolgt ist. Herr Dr. Manthei für die CDU betonte, dass eine Absenkung des Quorums dem eigentlichen Sinn einer Schranke, nämlich der Reduzierung gerichtlicher Verfahren widersprechen würde. Frau Hoffmeister wies darauf hin, dass die Zugangsbeschränkungen zum Normenkontrollverfahren historisch begründet sind und dieses Instrument einer Rechtskontrolle dient. Diese Argumente sind nach wie vor gültig und sollten bei unserer Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Die CDU scheint hier ihre frühere Überzeugung über Bord geworfen zu haben. Und da wirft sich schon die Frage auf: Woran liegt das? Gibt es da einen plötzlichen Sinneswandel? Haben sich die Umstände geändert, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass eine Anpassung der Verfassung gerechtfertigt ist, oder handelt es sich hierbei um politisches Kalkül? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es ist unsere Aufgabe als verantwortungsbewusste Abgeordnete, die Argumente sorgfältig abzuwägen (Sebastian Ehlers, CDU: Im Ausschuss machen wir das nicht?! – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und nicht vorschnell einem Gesetzentwurf zuzustimmen, der möglicherweise die Stabilität unserer Rechtsordnung und das Gleichgewicht zwischen Minderheitenschutz und Missbrauch von Minderheitenrechten gefährdet. Wie Dr. Manthei vor zwei Jahren für die CDU-Fraktion bereits erwähnte, basierten die Quoren unserer Verfassung auf einer Lehre aus der Weimarer Republik, (Zuruf von René Domke, FDP) um einen Missbrauch von Minderheitenrechten zu verhindern. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Das Bundesverfassungsgericht betont in einer Entscheidung vom 3. Mai 2016 – und auch das hat Herr Dr. Manthei für die CDU zitiert –: „Der Verfassungsgeber hat den Belang des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten, die ihm noch aus Zeiten der Weimarer Republik vor Augen stand, auf der anderen Seite … erkannt und gegeneinander abgewogen.“ (Zuruf von René Domke, FDP) In Anbetracht dessen sollten wir uns fragen, ob es wirklich notwendig ist, das Quorum für die abstrakte Normenkontrolle von einem Drittel auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages zu senken. Die Begründung aus dem jetzigen Gesetzentwurf spricht von zunehmenden verfassungsrechtlichen Bedenken und der Notwendigkeit, diese im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle auszuräumen. Doch ist eine Änderung der Verfassung der richtige Weg, um diese Bedenken auszuräumen, meine Damen und Herren? Wir dürfen nicht leichtfertig mit unserer Verfassung umgehen. Sie ist das Fundament unserer Demokratie und unseres Zusammenlebens. Lasst uns die Argumente und Bedenken sorgfältig prüfen und überdenken, bevor wir hier eine Entscheidung treffen, die weitreichende Folgen für die Stabilität unseres Landes haben könnte! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wir sollten uns als Abgeordnete daran erinnern, dass unser Handeln beobachtet und bewertet wird. Unsere Entscheidungen sollten immer auf einer fundierten Analyse der jeweiligen Situation (Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) und daraus resultierenden Notwendigkeit einer Verfassungsänderung beruhen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Das bedeutet auch, dass wir kritisch hinterfragen müssen, ob eine Anpassung der Verfassung tatsächlich erforderlich ist oder ob sie lediglich politischen Zielen dient. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Lasst uns diese Debatte also besonnen und verantwortungsbewusst führen! Enden möchte ich mit den Worten unserer damaligen Justizministerin Frau Hoffmeister, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) ich zitiere: „Betonen möchte ich, dass das Recht auf Beantragung einer abstrakten Normenkontrolle eben gerade kein klassisches Minderheitenrecht darstellt, noch der Wahrung von Oppositionsrechten dienen soll. Dafür gibt es das Organstreitverfahren. Die abstrakte Normenkontrolle hat eine völlig andere Zielrichtung. Sie dient dem Zweck, verfassungswidriges Landesrecht zu verhindern.“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) „Sie ist damit reine Rechtskontrolle. Um einen Missbrauch durch Minderheiten vorzubeugen, haben die Mütter und Väter unserer Landesverfassung dieses Quorum als Zugangshindernis eingeführt“, Zitatende. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Es ist eine sehr spannende Konstellation, die hier heute mit diesem Gesetzesentwurf ja quasi schon ein wenig herausgearbeitet wurde. Kollege da Cunha hat ja schon festgestellt, diesen Antrag gab es fast in identischer Form im Februar 2021. Antragsteller seinerzeit war die AfD-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Position der CDU wurde ja auch schon hervorragend herausgearbeitet. Ich komme auch noch mal gleich darauf zu sprechen. Also wie ich erwähnte, im Februar 2021 ist der Antrag von der damaligen AfD-Fraktion eingebracht worden, ein wenig ergänzt seinerzeit nicht nur durch die Absenkung des Quorums auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages, sondern auch mit der Möglichkeit, dass jeder einzelnen Fraktion die Normenkontrollklage gestattet sein solle. Nun kommen also die Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und der FDP auf die gleiche Idee. Ich weiß gar nicht, wie Sie das machen, ob Sie in der 7. Wahlperiode da so mal durchgucken, was ist damals gelaufen, was können wir heute machen. Und so sind wir also hängengeblieben. Ich vermute mal eher, es hängt mit dem MV-Schutzfonds zusammen. Hervorzuheben ist dabei, und das hatte ja auch schon bereits Herr da Cunha getan, dass die CDU seinerzeit das Justizministerium besetzte und ganz entschieden gegen die Absenkung des Quorums war, heute aber eben genau diese Absenkung beantragt, also genau 14, nee, nicht 14, 26 Monate später. Und offenbar will die CDU – Herr Ehlers meinte ja eben, er hätte seinerzeit dazu gar nicht gesprochen, sondern es war ja Herr Manthei gewesen, deswegen würde diese Position nicht für ihn gelten –, aber die CDU vergisst wohl, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Sebastian Ehlers, CDU: Das hab ich nicht gesagt.) was sie vor zwei Jahren hier noch von sich gegeben hat, und vergisst wohl auch, dass sie seinerzeit in der Regierung beteiligt war, nicht zum ersten Mal! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Nichtsdestotrotz ist die Absenkung des Quorums vernünftig. Ich muss die Argumente jetzt nicht noch mal anführen, sie sind ja von Herrn Ehlers tatsächlich auch schon richtig dargestellt worden. Es ist ein wichtiges Instrument für die Opposition. Daher wollen wir heute auch dieser Überweisung selbstverständlich zustimmen, denn sonst würden wir ja unsere Position von damals nicht ernsthaft irgendwie heute verkaufen können. Also wir stimmen selbstverständlich zu. Und wie Herr Ehlers schon ausgeführt hat, Mecklenburg-Vorpommern hat eines der höchsten Quoren, um eben so eine Klage anzustreben mit einem Drittel der Landtagsmitglieder. Das sieht woanders deutlich entspannter aus. Und sie ist also letztlich viel zu hoch, auch in Anbetracht der heutigen Parlamentszusammensetzung. Wir haben nun mal eine etwas buntere Opposition, und es bedürfte da mit dem aktuellen Quorum schon des Zusammenwirkens der gesamten Opposition, um dieses Quorum eben zu erfüllen, wobei es da an uns nicht scheitern soll. Ich glaube, das liegt hier eher an den Kollegen aus der sogenannten Jamaikatruppe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Und interessant ist in dem Zusammenhang ja, dass sowohl die Antragsteller, die CDU, aber auch die Fraktion der LINKEN, die damals ja auch als Oppositionsfraktion hier mit im Raum saß, eindrucksvoll gezeigt haben oder auch heute zeigen, dass ihnen im Zweifel die ideologische und die parteipolitische Abgrenzung deutlich wichtiger ist als eben die Wahrnehmung der Rechte, die in der Verfassung verbrieft sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig! Sehr richtig!) Denn auch die Linksfraktion hat seinerzeit lieber eine Niederlage bei ihrer Klage gegen den Strategiefonds hingenommen, als ihr berechtigtes, wirklich berechtigtes Anliegen damals mit uns beziehungsweise der damaligen AfD-Fraktion gemeinsam zu verfolgen, wofür wir damals auch bereit waren, Sie allerdings nicht. Dem Fass den Boden schlägt dann aber endgültig die CDU aus, die in der Regierung zuerst, in der damaligen Regierung, zuerst einen MV-Schutzfonds beschließt, ihn in der Opposition dann sofort aufs Schärfste kritisiert und unser Angebot, im Wege einer gemeinsamen Normenkontrolle gegen diesen vorzugehen, ignoriert hat. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Ehlers, ich habe Ihnen einen freundlichen Brief geschrieben, habe Ihnen angeboten, wir können das gemeinsam machen, wir teilen die gleiche Position. Da kam noch nicht mal eine Antwort drauf. Also so viel dazu, zu Ihrem Willen, das hier ernsthaft zu betreiben! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Ist nicht angekommen.) Ist nicht angekommen?! Sehr schade, das nächste Mal überbringe ich ihn tatsächlich persönlich per Einschreiben. Sehr gut! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Also man wird schon sehr lange suchen müssen, um im deutschen Parlamentarismus ein Beispiel ähnlicher Schizophrenie oder Demenz zu finden. (Enrico Schult, AfD: Das haben die wieder vergessen.) Aber jetzt haben Sie ja neue Freunde gefunden (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) und planen daher das Absenken des Quorums für die Normenkontrolle, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber – und das ist wieder auch sehr spannend – nur ganz genau in dem Rahmen, der den Antragstellern aus CDU, GRÜNEN und FDP gemeinsam eine Normenkontrolle ermöglicht, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) der größten Oppositionsfraktion, also der AfD, dies aber weiterhin verwehrt. Natürlich kann man hinsichtlich des angemessenen Quorums unterschiedlicher Auffassung sein, was durch die unterschiedlichen Gestaltungen in den Bundesländern auch aufgezeigt wird. Man müsste aber sehr naiv sein, um hier nicht zu erkennen, dass die Antragsteller sich selber ein Recht sichern wollen und es ganz bewusst der AfD-Fraktion als stärkste Oppositionsfraktion vorenthalten. So viel also zu Ihrem hier eben so hochgelobten Demokratieverständnis und den sogenannten Minderheitenrechten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich komme zum Ende: Wir jedenfalls lassen uns von Ihrem Gebaren und dem Ausschluss von uns als stärkste Oppositionskraft (Zuruf von Harry Glawe, CDU) nicht davon abhalten, diesem Entwurf trotzdem zumindest für die Überweisung in die Ausschüsse auch unsere Zustimmung zu erteilen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die abstrakte Normenkontrolle ist ein klassisches Hilfsmittel der Oppositionsparteien. Sie ist mächtiges Instrument zur Kontrolle der Regierungsmehrheit. Und das Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen muss natürlich auch Minderheiten offenstehen. Der Landtag in dieser Legislaturperiode besteht aus vier Oppositionsparteien, was eine Mehrheitsfindung in der Opposition erschweren kann. Verstehen Sie mich nicht falsch, wir als Fraktion DIE LINKE und auch die Partei haben die Forderungen nach einer Stärkung der Minderheitenrechte in der Vergangenheit immer wieder vertreten. Und es gibt sehr gute Gründe, die hier dafürsprechen, aber auch sehr gute Gründe, die dagegensprechen. Und gerade die Frage des Missbrauchs ist hier ja bereits schon angesprochen worden. Und jetzt lassen Sie mich noch mal formal auf den Antrag eingehen. Wir sind der Meinung – und wir haben heute darüber schon diskutiert –, die Verfassung ist ein hohes Gut. Sie normiert die Grundwerte einer Gesellschaft. Heute Morgen haben wir an die Verabschiedung der Verfassung vor 30 Jahren erinnert, und die ändert man eben nicht einfach mal so. Und das kann man auch gar nicht, auch das ist schon angesprochen worden, denn dafür braucht man eine Zweidrittelmehrheit. Es war bisher gute parlamentarische Sitte, bei Verfassungsänderungen mit allen demokratischen Fraktionen in einen Austausch zu gehen und so etwas gemeinsam abzustimmen. Die CDU-Fraktion gibt es ja erst seit Oktober 2021, und auch eine Geschichte gibt es nicht, deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass die CDU-Fraktion die gute Sitte nicht kennt. (Sebastian Ehlers, CDU: DIE LINKE auch nicht!) Die andere Lesart wäre, dass sie an guten Sitten gar nicht interessiert ist und die anderen beiden Fraktionen benutzt, um zu versuchen, uns vorzuführen (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oha!) und zu behaupten, wir würden die Oppositionsrechte mit Füßen treten. (Sebastian Ehlers, CDU: Das sagt der Richtige! Herr Noetzel, soll ich mal Beiträge zitieren, wie Sie uns da bezeichnet haben?!) Es würde mich nicht wundern, wenn die Pressemitteilung schon raus ist. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU) Die Kollegen und Kollegen der Bündnisgrünen hätten es aus der vorletzten Legislatur wissen können. Und den Kolleginnen und Kollegen der FDP will ich zugutehalten, dass Sie in einer Zeit in das Parlament gekommen sind, in der es im Plenarsaal und auch sonst wenig konstruktiv zugeht (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) und Sie natürlich durch die anderen Fraktionen geprägt sind. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also schade! (Sebastian Ehlers, CDU: Wir reichen Ihnen die Hand, Herr Noetzel. Wir sind so.) So stellen wir uns eine konstruktive Opposition und eine konstruktive Zusammenarbeit nicht vor. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Verfassung ist – ich betone es noch mal – (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) ein hohes Gut, und das möchten wir auch gewertschätzt sehen. Alleingänge bei diesem Thema lehnen wir bestimmt ab, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) auch wenn es natürlich jeder Fraktion und jedem Abgeordneten und jeder Abgeordneten freisteht, jederzeit diesbezüglich Anträge zu stellen. Ich möchte daher alle einladen, demokratischen Fraktionen einladen, wie in der Vergangenheit üblich sich an einen Tisch zu setzen, zu schauen, in welchen Bereichen sind Änderungen notwendig oder wünschenswert, und dann um ein für das Land gutes Ereignis zu ringen. Auch wir als Koalition sehen bestimmten Nachsteuerungsbedarf, den wir hier Ihnen aber nicht einfach vorsetzen, sondern zu dem wir vorher mit Ihnen ins Gespräch kommen wollen, (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) denn wir sind da genauso auf Ihre Zustimmung angewiesen. Das wissen Sie, das wissen wir. Und ich habe Herrn Ehlers heute Morgen so verstanden, dass Sie zu diesen Gesprächen bereit sind. Also lassen Sie uns reden, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) lassen Sie uns reden, gerne auch konstruktiv streiten und die Verfassung gemeinsam im Sinne des Landes weiterentwickeln! Diesen Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, das für eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundes…, vor dem Landesverfassungsgericht – pardon! – erforderliche Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Landtags auf ein Viertel zu senken. Mit dem Begriff der Normenkontrolle ist das gerichtliche Verfahren angesprochen, das die Prüfung und am Ende letztlich verbindliche Entscheidung darüber beinhaltet, ob eine Norm entsprechend den dafür maßgebenden Verfahrensvorschriften verabschiedet wurde und ob sie inhaltlich mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten unserer Verfassung, vereinbar ist. Als konkrete Normenkontrolle wird das Kontrollverfahren bezeichnet, das anlässlich eines bei einem Gericht anhängigen Rechtsstreits in Gang gebracht wird. Und die abstrakte Normenkontrolle eröffnet den Antragsteller/- innen die Möglichkeit, das Kontrollverfahren unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit anhängig zu machen. Und die Frage der Verfassungsmäßigkeit soll in diesem Fall allein mit Blick auf die streitgegenständliche Norm und ohne Bezugnahme auf einen konkreten Fall entschieden werden, deswegen „abstrakte Normenkontrolle“. Die abstrakte Normenkontrolle ist ein objektives Verfahren zum Schutz der Rechtsordnung. Sie dient damit den Interessen der Allgemeinheit. (Beifall René Domke, FDP) Als Hüter der Landesverfassung hat das Landesverfassungsgericht darüber zu wachen, dass die Landesverfassung weder formell noch materiell durch Rechtsvorschriften des Landes oder der Kommunen verletzt wird. Wenn wir das für die abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum absenken, sie also einfacher machen, intensivieren wir dadurch den Schutz der Rechtsordnung und stärken damit zugleich die Rolle des Landesverfassungsgerichts. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu einem effektiven Instrument für den Schutz der Rechtsordnung ist die abstrakte Normenkontrolle dadurch geworden, dass sie von Anfang an von einer Parlamentsminderheit beantragt werden konnte. Gleichzeitig ist die abstrakte Normenkontrolle dadurch zu einem wichtigen Kontrollinstrument der Opposition geworden. Wenn wir das für die abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum absenken, stärken wir dadurch die Rechte der Opposition. Natürlich versucht die Opposition, mithilfe der abstrakten Normenkontrolle die Ergebnisse parlamentarischer Auseinandersetzungen zu korrigieren. Streitgegenstand vor dem Landesverfassungsgericht kann aber nur die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung sein. Und dann ist es am Ende Sache des Landesverfassungsgerichts, dafür zu sorgen, das eben sicherzustellen, dass sich die Klärung dieser Streitigkeit eben auch genau darauf beschränkt. Wenn wir das für die abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum absenken, ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass dadurch insgesamt mehr Anträge beim Landesverfassungsgericht eingehen, da der Anstieg bei den Anträgen auf eine abstrakte Normenkontrolle durch ein Absenken bei den Verfassungsbeschwerden ausgeglichen werden könnte. Ich mache dazu mal ein Beispiel: Es wäre sachgerecht gewesen, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft über eine abstrakte Normenkontrolle zu überprüfen. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Das dafür erforderliche Quorum war damals aber nicht zu erreichen. Also entschied man sich für eine Verfassungsbeschwerde mit dem für diesen typischen eingeschränkten Prüfungsumfang. In jedem Fall ist es sinnvoll zu prüfen, ob das Landesverfassungsgericht mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet ist, die es benötigt, um seinen Aufgaben nachzukommen. Daher unterstützt meine Fraktion den hier schon gestellten Antrag auf Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Rechtsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine wirkungsvolle Opposition ist für eine Demokratie unerlässlich. Und da habe ich viel zu wenig drüber gehört, dass die Rolle, die uns nach Artikel 26 zugeschrieben ist, natürlich auch ausgeübt werden können muss. Der Opposition kommt unter anderem die Aufgabe der Kontrolle des Regierungshandelns zu und auch – und zwar mit einigen Hürden – die Initiative zur Überprüfung von Bundes- und Landesrecht auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und somit zur Wahrung der Integrität der Rechtsordnung. Ein scharfes Schwert der Opposition könnte die abstrakte Normenkontrolle sein, wenn man die entsprechenden Hürden auch nehmen kann. Und diese ermöglicht es, ohne konkreten Anlass Gesetze, Verordnungen, Satzungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, um einem Missbrauch vorzubeugen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das ist uns allen klar. Wir wollen keine inflationären Normenkontrollen beziehungsweise aus rein populistischen Gründen wollen wir natürlich auch keine Rechtsnorm infrage stellen. Aber es ist ja, da hat doch die Verfassung Vorsorge getragen, und zwar, indem sie genau benennt, wer überhaupt die Berechtigten sind, die Antragsberechtigten. Und wir haben – nicht alle Bundesländer haben das im Übrigen, das haben wir auch gerade gehört –, haben unter anderem ein Quorum normiert aus der Mitte des Landtages, in diesem Falle einem Drittel. Anders als im Bund und in 13 anderen Bundesländern, das ist schon ausgeführt worden, ist das Quorum extrem hoch gewählt in Mecklenburg-Vorpommern. Und es stellt je nach Konstellation natürlich auch eine schwer zu überwindende oder fast unüberwindbare Hürde dar. Und aus diesem Grund fordern wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU und der GRÜNEN eine Absenkung des Quorums auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages, im Übrigen neben dem Bund und 13 anderen Bundesländern, das ist schon gesagt worden. Und, meine Damen und Herren, was wollen Sie? Zum einen gebietet doch auch dieses Quorum von einem Viertel dem Missbrauch Einhalt, und zum anderen ermöglicht ein Quorum von einem Viertel der parlamentarischen Opposition unter den Bedingungen, wie wir hier gerade zusammenarbeiten, auch eine Möglichkeit, auch tatsächlich ein abstraktes Normenkontrollverfahren einmal durchführen zu können. Und es dient dem Minderheitenschutz natürlich. Meine Damen und Herren, wissen Sie was, ich bin es so was von leid! Es sind zwei neue Fraktionen hier im Landtag, und was Sie hier machen, wenn es um solche Dinge geht, Vergangenheitsbewältigung, wer hat irgendwann was gesagt, sogar Leute, die gar nicht mehr im Parlament sitzen, das wird hier alles ausdiskutiert. Reden wir doch mal über hier und jetzt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Warum – ich habe noch kein vernünftiges Argument gehört –, warum ist es möglich, dass wir mit einem Quorum von einem Viertel einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einberufen können, aber es ist nicht möglich, ein abstraktes Normenkontrollverfahren anzustrengen?! Erklär mir das doch mal bitte jemand! Dazu hat hier keiner gesprochen. Warum überarbeiten wir die Verfassung nicht dahin gehend, dass es immer dasselbe Quorum zum selben Minderheitenschutz ist? Das wäre doch mal ein vernünftiger Vorschlag! Betrachten Sie das doch nicht immer aus der Brille, aus der Perspektive, die Sie gerade vor Augen haben! Sie können sich darauf verlassen, wir werden nicht inflationär jeden Gesetzentwurf überprüfen lassen. Dass es der eine oder andere Gesetzentwurf aber nötig hat, das wissen Sie doch selber aus der Rechtsprechung, denn das eine oder andere ist ja nur mal um die Ohren gehauen worden, und es stärkt doch unseren Rechtsstaat, wenn wir diese Dinge dann auch angehen. Es wird doch nicht besser, nur, weil das abstrakte Normenkontrollverfahren nicht durchgeführt wird, wenn es dann auf andere Art und Weise zum Stoppen kommt. Das ist doch nicht das Vertrauen in Demokratie, was wir brauchen – wir haben heute lang und breit darüber gesprochen –, sondern sorgen Sie dafür, dass wir nicht nur ein stumpfes Schwert haben, denn die Opposition, das sagt ja der Name schon per Definition, hat kaum eine Möglichkeit, Gesetzentwürfe durchzubringen. Und hier, ich mache mir schon gar keine Illusionen mehr, wir werden weiterhin welche vorstellen, natürlich, aber ich mache mir keine Illusion, dass Sie an irgendeiner Stelle einmal Interesse daran haben, einem Gesetzesentwurf von uns zuzustimmen oder überhaupt mal zu überweisen oder überhaupt mal ernsthaft mit uns zu diskutieren. Wenn das denn der Fall wäre, bräuchten wir das Instrument vielleicht tatsächlich nicht in der Form. Aber ganz offensichtlich ist das ja nicht der Fall, weil Sie auf die Ratschläge der Opposition in den Ausschüssen doch überhaupt gar nicht vernünftig eingehen. Und, meine Damen und Herren, bitte ersparen Sie uns das in Zukunft! Wir sind ein neu zusammengesetzter Landtag. Dieser neu zusammengesetzte Landtag befasst sich jetzt mit einer Landesverfassung. Und Ihre Vergangenheitsbewältigung, sorry, meine Damen und Herren, die interessiert draußen die Menschen überhaupt gar nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und Bündnisgrünen, willkommen in der Realität hier in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag! Es geht nicht um die Sache, sondern, wie René Domke in der Tat gesagt hat, hier geht es vor allem natürlich darum, was man wann, wie, wo irgendwann mal gesagt hat. Ich könnte es mir jetzt auch einfach machen und hier die Protokolle der letzten Wahlperiode vorlegen, die DIE LINKE seinerzeit zu dem Thema gemacht hat. Das mache ich nicht, aber natürlich gehe ich auf ein/zwei Stellen noch mal ein. Zum Kollegen da Cunha, der jetzt gerade seine Truppen, glaube ich, einsammelt und durchzählt, kann ich nicht viel sagen, weil da war null Inhalt und null Substanz, lieber Philipp da Cunha. Wenn das jetzt hier unsere Aufgabe von Parlamentarismus ist, hier nur aus Protokollen vorzutragen und nicht ein Wort zur Sache zu sagen, ich finde, dann hat man irgendwie hier seine Aufgabe verfehlt an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dann sollte man doch wirklich Manns genug sein, dann auch hier mal in der Sache Stellung zu beziehen. Und, Herr Kollege Stein, da gibt es dann halt auch die Unterschiede. Also ich habe es ja gesagt, wie die Modelle in den einzelnen Ländern sind, und sage auch ganz klar, eine Fraktion, wie es andere Länder handhaben, das sehen wir nicht. Das hätten wir auch als CDU alleine fordern können, einen Antrag zu stellen, das soll abgesenkt werden, eine Fraktion. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Wir haben uns bewusst für den anderen Weg entschieden, weil ich schon noch der Meinung bin, da muss eine Schranke eingezogen werden, dass dieses Instrument auch nicht missbräuchlich irgendwo eingesetzt wird. Und ich glaube, hier ist das ein guter Weg. Und ich habe in der Debatte, wie gesagt, auch kein Sachargument gehört, was die anderen 13 Bundesländer, die es so machen, und der Bund, was die jetzt an der Stelle falsch machen, was dort anders gemacht wird. Der Landtag ist – und das ist aus meiner Sicht auch eines der Hauptargumente –, der Landtag ist bunter geworden, und dem muss man auch Rechnung tragen. Und ich gehe mal davon aus, so, wie unser Parteiensystem sich auch entwickelt in allen Ländern unserer Bundesrepublik, ist es so, dass wir wahrscheinlich künftig diesen Klassiker, wie es früher mal war, mit 3-Parteien-Parlamenten künftig nicht mehr haben werden. Ich glaube, der Entwicklung sollte man sich an der Stelle auch stellen. Und, Herr Kollege Noetzel, das fällt natürlich immer ein bisschen schwer. Die ausgestreckte Hand bleibt, aber wenn man hier einmal vorne durchbeleidigt wird, dann zu sagen, ja, aber wir reichen mal weiterhin die Hand und sind gesprächsbereit, dann erfordert das schon auch ein hohes Maß an Leidensfähigkeit an der Stelle. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Denn wenn Sie, Herr Noetzel, hier die Parlamentskultur, die Parlamentskultur hier infrage stellen und kritisieren und der FDP quasi das hier irgendwo auch mit zum Vorwurf machen, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) da verweise ich auf Ihren jüngsten Twitter-Beitrag. Wenn Sie das berühmte Regine-Hildebrandt-Zitat, Gott hab sie selig, zitieren: „Mit den A…löchern von der CDU koaliere ich nicht“, und Sie das quasi zu Ihrer Meinung machen und posten, dann zeigt das doch, was für eine politische Kultur Sie hier reinbringen, Herr Noetzel, in das Parlament, und nicht die Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Also mit solchen Begriffen haben wir hier noch nicht um uns geworfen! (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Wenn Sie das tun, dann ist das Ihre Sache, müssen Sie sich selbst am Ende hinterfragen. Und noch mal: Ich könnte es mir jetzt einfach machen und einfach das Protokoll aus dem März 2021 rausholen, was seinerzeit Frau Oldenburg hier vorgetragen hat als Fraktionsvorsitzende der LINKEN. Hier wurde uns ja quasi zum Ende der Wahlperiode – und wir sind jetzt am Beginn der Wahlperiode, haben jetzt ein paar Erfahrungen gesammelt, haben wir jetzt Vorschläge auf den Tisch gelegt –, und da wurde zum Ende der Wahlperiode uns hier quasi ein ganzer Kanon von Themen, da ging es ja um die Absenkung sogar auf ein Fünftel, also noch viel, viel weitreichender, des Quorums plus noch Erweiterung Staatsziel, also ein ganzer Themenkomplex wurde uns hier quasi vorgestellt am Ende einer Wahlperiode. Da wurde auch keine Rücksicht darauf genommen, dass jetzt hier quasi das anders gelöst werden soll. Da wurde auch das hier im Landtag eingebracht. Das ist ja auch Ihr gutes Recht. Und damals hat das Ministerium wenigstens noch geantwortet, Herr Noetzel, heute schweigt die Landesregierung zu diesem sehr wichtigen Thema. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das finde ich auch persönlich etwas schwierig. Deswegen ist das aus meiner Sicht auch keine Schande, wenn man sich auch mal inhaltlich weiterentwickelt, auch andere Positionen einnimmt. Das hängt auch mit dem Rollenverständnis logischerweise zusammen. So ehrlich können Sie doch sein und können uns sagen, der Opposition würden Sie heute hier zustimmen, in der Regierung sehen Sie es aus den oder den Gründen anders. Da kann man doch Manns genug sein, das heute hier auch zu erklären. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich glaube, da braucht man sich doch nicht hinter irgendwelchen Ausreden zu verstecken und zu sagen, wir werden überrumpelt und vorgeführt. Wir haben einen Vorschlag auf den Tisch gelegt und wir könnten das jetzt im Ausschuss beraten, was ich hier auch noch mal beantrage an der Stelle. Und dann können Sie Ihre Vorschläge danebenlegen. Sie haben heute Morgen ja auch gesagt, Sie haben Vorschläge. Da bin ich gespannt, wann Sie damit kommen. Die Wahlperiode hat ja nun schon ein paar Tage. Wie gesagt, die gute Nachricht ist, Sie brauchen uns dafür. Von daher wird es so sein, Sie müssen mit uns reden, auch wenn Sie es jetzt im Ausschuss nicht machen wollen, bei dem Thema müssen Sie. Und dann warten wir jetzt mal sehr gespannt auf Ihre Einladung, wann das sein wird. Wir sind da weiter gesprächsbereit, werden diese beiden Themen, „Öffentlichkeit von Ausschüssen“ und „Absenkung Quorum“, aber dort natürlich sehr, sehr vehement auch mit einbringen in diese Gespräche. Das darf ich schon ankündigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Bravo!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2107 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Zählen!) Wird Auszählen gewünscht? Dann bitte ich das Präsidium um die Auszählung. Dann bitte noch mal die Fürstimmen! – (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Minister Dr. Till Backhaus: Hammelsprung!) Und jetzt die Gegenstimmen bitte! – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Während der Auszählung reinkommen, Wahnsinn!) Und dann die Enthaltungen! – (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Na, Bewegung ist ja gesund.) Damit ist der Überweisungsvorschlag bei 32 Fürstimmen, 38 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. (Sebastian Ehlers, CDU: Könnt euch wieder hinlegen.) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2091. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2091 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Politik. Es führt die AfD daher als sogenannten Verdachtsfall. Darüber hat das Bundesamt auch schon vor über zwei Jahren die Öffentlichkeit informiert. Ob unsere Landesbehörde diese Einschätzung teilt, ist nicht bekannt, denn wenn es so wäre, dürfte unsere Landesbehörde die Öffentlichkeit nicht darüber informieren. Ihr fehlt schlicht die dafür erforderliche Rechtsgrundlage. Das, meine sehr geehrten Kolleg/-innen von SPD und DIE LINKE, muss sich unbedingt ändern. Nach der aktuellen Fassung des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 unseres Landesverfassungsschutzgesetzes informiert die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Liegen jedoch lediglich tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer derartigen Gefahr vor, ist eine solche Information bislang nicht zulässig. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die für eine Information der Öffentlichkeit erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen, ist doch sachgerechte Information notwendige Voraussetzung für die gebotene politische Auseinandersetzung mit Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anlässlich der Berichterstattung über die Wählergruppe „Pro Köln“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall im Verfassungsschutzbericht des Bundes urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 26. Juni 2013, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz das Innenministerium nicht dazu ermächtige, in seinen Verfassungsschutzberichten auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen zwar tatsächlich Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen, solche Bestrebungen aber noch nicht sicher festgestellt werden konnten. Das sind die sogenannten Verdachtsfälle. In diesen Fällen dürfe der Verfassungsschutz die Vereinigung zwar weiter beobachten und Informationen über sie sammeln, ihre Aufnahme in den Bericht sei aber nicht zulässig. Damit im Verfassungsschutzbericht auch über Verdachtsfälle berichtet werden kann, nahm der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 3. Juli 2015 die Verdachtsberichterstattung ausdrücklich in den Gesetzeswortlaut des Paragrafen 16 Bundesverfassungsschutzgesetz auf. Seither lautet die Norm: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen“. Eine verbesserte Transparenz auch durch intensivierte Öffentlichkeitsarbeit sei ein wichtiger Bestandteil der Reform des Verfassungsschutzes, hieß es damals. Nach diesem Vorbild soll nun in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf die Vorschrift des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 Landesverfassungsschutzgesetz dergestalt geändert werden, dass die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Bestrebungen informiert, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. In seinem Urteil über die Behandlung der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall im Verfassungsschutzbericht von Nordrhein-Westfalen stufte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Befugnis im dortigen Verfassungsschutzgesetz als verfassungsrechtlich unbedenklich ein. Wenn die Vorschrift des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 Landesverfassungsschutzgesetz in seiner neuen Fassung dann in Kraft tritt und seine Voraussetzungen mit Blick auf eine bestimmte Vereinigung erfüllt sind, es also hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte gibt für das Vorliegen einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung, muss darüber hinaus geprüft werden, ob eine Unterrichtung der Öffentlichkeit in dem konkreten Einzelfall verhältnismäßig wäre. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Berichterstattung über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall herausgearbeitet. In dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln heißt es dazu, die Berichterstattung diene dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit einem legitimen Zweck. Bei der Berichterstattung handelt es sich auch um eine grundsätzlich geeignete Vorkehrung zur Aufklärung der Öffentlichkeit und in diesem Rahmen zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Da der Verfassungsschutz in seiner Berichterstattung zudem nicht den Eindruck erwecke, dass es sich bei der AfD um eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung handele, sei diese Maßnahme auch erforderlich. Die Information der Öffentlichkeit sei, so das Gericht weiter, auch verhältnismäßig im engeren Sinne, denn bei dem mit der Berichterstattung verfolgten Ziel des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, also den fundamentalen Strukturprinzipien der staatlichen Gesamtordnung, handele es sich um ein Schutzgut von überragendem Verfassungsrang. Und zu diesem stehe der vorgenommene Eingriff in die Rechte der AfD erkennbar nicht außer Verhältnis. Die AfD sei im Bundestag und in allen Landesparlamenten vertreten und erziele zum Teil beträchtliche Stimmergebnisse. Wenn bei der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung festzustellen seien, bestehe an einer Berichterstattung daher ein ganz erhebliches öffentliches Interesse. Die Information über die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall, also darüber, dass mit Blick auf diese Partei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise namentlich mit politischen Mitteln entgegenzuwirken. Mit Blick auf die AfD ist in unserem Bundesland eine entsprechende Information bislang ausgeblieben. Es kann entweder daran liegen, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD verneint, was ich mir nicht vorstellen kann, oder eben einfach nur daran, dass dem Verfassungsschutz die für eine Information der Öffentlichkeit erforderliche Rechtsgrundlage fehlt. Hier braucht es unbedingt klare Verhältnisse. Sehr geehrte Kolleg/-innen von der SPD und DIE LINKE, in Ihrem Koalitionsvertrag heißt es, „notwendige Reformschritte“ müssten „für mehr Transparenz in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde sorgen“. Mit dem Gesetzentwurf will meine Fraktion genau das: Transparenz. Danach soll auch in unser Landesverfassungsschutzgesetz eine Rechtsgrundlage für die Information der Öffentlichkeit über Verdachtsfälle aufgenommen werden, so wie im Bund und in 11 von 16 Bundesländern. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Abgeordnete dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörende! Zunächst sind wir bei einem Themenfeld, von dem David Wulff vorhin, glaube ich, sagte, es ist ein Feinschmeckerthema, wobei man das in so einem Landtag – das gehört, glaube ich, der Ehrlichkeit halber auch dazu – regelmäßig haben wird, weil das häufig sehr spezielle Themen sind, die vielleicht nicht immer die gesamte Bandbreite aller Mitglieder dieses Hohen Hauses mit tiefster Emotion abholen. Ich versuche trotzdem einmal, wenn Sie mir das als Rückfall auf die Basisebene erlauben, noch einmal, deutlich zu machen, dass das Landesverfassungsschutzgesetz, im Übrigen alle Verfassungsschutzgesetze in Deutschland quasi drei Stufen kennen, in denen wir mit Beobachtungsmöglichkeiten umgehen. Die niedrigste Stufe ist der sogenannte Prüffall. Da sagt man, oh, da könnte was sein. Die nächste weitere Stufe ist der sogenannte Verdachtsfall. Das ist der, der jetzt heute hier im Fokus ist. Da sagt man nach dem Prüffall, oh, da haben wir genauer hingeguckt, da haben wir schon manches gefunden, aber wir sind noch nicht sicher. Und die dritte Stufe ist dann das, was die Kolleginnen und Kollegen gesichert extremistische Bestrebungen nennen. Sie können es auch in Strafprozessrecht übersetzen und sagen, da gibt es einen Anfangsverdacht, es gibt einen deutlich dringenden Tatverdacht und es gibt irgendwann eine Anklagereife. Also drei Stufen. Wesentlich bei den drei Stufen ist, dass eben auch die Frage, wie viele nachrichtendienstliche Instrumente Sie einsetzen dürfen, davon abhängig ist, auf welcher Stufe Sie sich bewegen. Je weicher die Stufe, je weniger Gewissheit in der Stufe herrscht, desto weniger ein Stück weit auch harte, in Grundrechte eingreifende Aktivitäten, Maßnahmen darf der Nachrichtendienst bei dem Bemühen, Informationen zu erlangen, ergreifen. Vielleicht hilft das ein bisschen für die Einstufung. Es gibt drei Stufen. Noch mal: Das, worüber wir jetzt diskutieren, ist die zweite Stufe, die Frage, wie stark Transparenz über die Beobachtungsobjekte, die der Verfassungsschutz dieses Landes der zweiten Stufe zuschreibt, miteinander geteilt werden darf. Dann würde ich in die andere Seite springen: Was sind die Aufgaben des Verfassungsschutzes? In der Tat in erster Linie, genau Bestrebungen dieser Art zu erkennen, zu beobachten, die Informationen zusammenzuführen, im Zweifel dann eben auch – und das ist die Kehrseite der Medaille – die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass es solche Aktivitäten gibt. Das tut der Landesverfassungsschutz einmal im Jahr mit dem Verfassungsschutzbericht. Er kann es aber auch zwischendurch durch Pressearbeit tun, er kann auch befragt werden, und dann ist immer die Frage, darf etwas gesagt werden. Die Frage ist eben, ob schon ab dem Verdachtsfall – noch mal, da ist noch keine Gewissheit einer gesichert extremistischen Bestrebung da, sondern nur ein deutlich verdichteter Verdacht, dass dem so sei –, ob dort schon Öffentlichkeit hergestellt werden darf. Jetzt würde ich gerne, weil Sie sehr stark die AfD in den Vordergrund gerückt haben, dafür werben – da bin ich aber vielleicht auch zu sehr Jurist, da komme ich nicht aus meiner Haut –, wenn Sie, um die Debatten dieses Tages mit zu reflektieren, eine Verfassung oder auch nur ein Parlamentsgesetz ändern, dann ist es immer für eine unbestimmte Zahl von künftigen Fällen und Sachverhalten. Ich glaube, dass es immer nicht ganz ohne ist, wenn man sagt, ich komme da von einem einzigen Punkt, den ich regeln will, her und deswegen drehe ich in einem großen Gesetz etwas. Ich würde gerne den Blick darauf richten, wenn Verdachtsfallberichterstattung erlaubt wird, ermöglicht wird, dann betrifft das im Zweifel auch eine größere Zahl von Organisationen, die können in allen politischen Spektren sich bewegen. Mir ist wichtig, wir reden da nicht über eine Partei oder Organisation, sondern wir reden dann über eine – das will ich deutlich formulieren – größere Gruppe, ohne dass ich eine Zahl nennen darf, das dürfte ich nur in der PKK, aber es ist mehr als dann ein Beteiligter. Ich glaube, das muss man vor Augen haben. Drittens. Mir wäre sehr am Herzen, dass das, was ich jetzt versucht habe wiederholt, bei Einzeländerungswünschen anzubringen und was Sie eben als Koalitionsvertragsauftrag ja auch noch mal formuliert haben, dass nämlich das Bemühen der Koalitionsfraktionen und auch des Innenministeriums zusammen mit der Abteilung 5, nämlich der Verfassungsschutzabteilung, und der PKK, in einem längeren Prozess sich Dinge anzuschauen, was aktuell ja im Übrigen der Sonderbeauftragte jetzt relativ still und leise für alle tut, aber im Spätsommer durch sein wird, dann auf der Grundlage der Expertenkommission, die in einer etwas kritischen Situation einen internen Bericht abgegeben hat, der jetzigen Bemühungen des Sonderbeauftragten, Dinge zu reflektieren, Vorschläge zu machen, dass man aus dem Paket dann eben auch ein großes Gesetzesänderungspaket im nächsten Jahr schnürt, das darüber hinaus auch deshalb erforderlich ist, weil wir ja Verfassungsgerichtssprechung aus verschiedenen Bundesländern des Bundes haben, die jetzt nicht uns unmittelbar berührt, aber wo wir die gleichen, salopp formuliert, Paragrafen im Gesetz stehen haben und wissen, dass wir an der Stelle selbstverständlich auch Dinge zu schärfen, zu verändern, anzupassen haben. Und weil wir wissen, dass wir nächstes Jahr also eine größere Novellierung, zusammengesetzt aus dem, was wegen der Verfassungsgerichtsrechtsprechung sein soll, und dem, was aus den Prozessen für einige Sonderbeauftragten und dem größeren Transparenzgebot, was wir uns selbst im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, folgert, wäre ich sehr, wäre ich sehr dankbar, wenn es gelänge, alles, was man an Änderungsbedarf hat, dann auch in einem Rutsch zu machen und jetzt nicht häppchenweise ein Ding nach dem anderen zu machen. Am Ende riskieren Sie systematische Unwuchten, und umgekehrt gibt es, glaube ich, auch noch mal Anlass und Möglichkeiten, über das Ob der Verdachtsfallberichterstattung zu diskutieren. Ich will nur deutlich sagen, zurzeit dürfen wir es auf jeden Fall nicht. Deswegen darf ich nicht mal mit dem Auge zwinkern auf eine Frage, die diesen Punkt betrifft. Die PKK, um das aber auch deutlich zu sagen, wird informiert. Es ist also nicht so, dass es überhaupt keine Informationen gäbe, sondern in dem Gremium, was dafür geschaffen ist, was den Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, berichten wir über solche Dinge. Und drittens, wenn man den Weg geht, muss man wissen, dass er eine größere Zahl von Organisationen trifft, und dann kann das alle politischen Bereiche und alle möglichen denkbar extremistisch orientierten Bewegungen berühren und berührt eben nicht nur einen Beteiligten. Meine herzliche Bitte ist deshalb, das in dem großen Gesetzesänderungskanon, der im nächsten Jahr anstehen wird, in dem Kontext zu diskutieren und dann in einem großen Paket gemeinsam zu bewerkstelligen, dann auch in Kenntnis der weiteren Vorschläge, die gegebenenfalls der Sonderbeauftragte – oder auch die PKK – als Ausfluss der Diskussion der kommenden Monate in der großen Überschrift Transparenz mit einbringt. Ich würde Sie auf jeden Fall dringend bitten, es als abstraktere Debatte zu führen. Vom Einzelfall her das Gesetz anzupacken, finde ich nicht ganz ohne. Und im Übrigen kommt man dann hin und wieder hinterher zu dem Ergebnis, dass für manch anderen Fall das nicht so gut passt. Lassen Sie uns dann eine konkrete Debatte über den abstrakten Fall führen und bitte im großen Paket! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Verdachtsobjekte, so, wie der Innenminister das hier gerade sagte! Vielen Dank für Ihren Ausflug in die Arbeit, in die Struktur des Verfassungsschutzes! Vielen Dank für die konkrete Abstufung! Was das Juristische betrifft, Herr Innenminister, bin ich ganz bei Ihnen, es ist nie gut, sich auf einen konkreten Fall zu beziehen, sondern das Ganze abstrakt zu denken. Dankbar bin ich aber auch in allererster Linie den GRÜNEN für diesen Gesetzentwurf, denn den möchte ich jetzt hier nutzen, um auf die Rolle des Verfassungsschutzes in Deutschland aufmerksam zu machen. Dieser Entwurf ist mehr als durchschaubar. Das hat auch hier Frau Oehlrich sehr deutlich getan. Ich bin Ihnen dankbar für Ihre Beispiele. Ein ähnliches Beispiel werde ich auch noch hier im Verlaufe meiner Rede aufwerfen. Aufklärung der Öffentlichkeit ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, meine Damen und Herren. Eine Verfassungsschutzbehörde, wie sie in Deutschland existiert, ist wohl einmalig in Europa – intransparent und agierend in den Hinterzimmern der Republik, ein verlängerter Arm der Regierung zur Delegitimierung der Opposition. Und nicht nur Parteien geraten in das Visier der sogenannten Verfassungsschützer, auch freie Medien sind und waren bereits Ziel des Verfassungsschutzes. Wir erinnern uns an die peinliche Niederlage des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Wochenzeitschrift „Junge Freiheit“. Dass aber überhaupt eine freie Zeitung, meine Damen und Herren, mühsam über Jahre den Rechtsweg bestreiten muss, um die fadenscheinigen Vorwürfe einer politisch gesteuerten Behörde zu widerlegen, (Thomas Krüger, SPD: Fake News!) ist in einer Demokratie ein Skandal (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und nur schlecht mit der hochgepriesenen Meinungsfreiheit zu vereinbaren. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Das gleiche Spiel konnte man zuvor bereits bei den Republikanern beobachten. Was nicht passt, wird passend gemacht. Der ehemalige Chef der Verfassungsschutzbehörde Maaßen musste gehen, weil er nicht genügte, und der willfährige Erfüllungsgehilfe Haldenwang trat nun an seine Stelle. Das Resultat: Mehr denn je soll die Opposition in Deutschland durch den Verfassungsschutz delegitimiert werden. Mit Erfolg? Wir werden sehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Wir fühlen uns da nicht angesprochen.) Ob das Bürgernetzwerk „Ein Prozent“, der Thinktank des Instituts für Staatspolitik in Schnellroda oder unsere Jugendorganisation der AfD – wer sich als Patriot für unser Land engagiert, bekommt den Stempel „rechtsextrem“ verliehen, ein einmaliges Schauspiel, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) vermutlich weltweit, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und natürlich, meine Damen und Herren, gibt es ein deutsches Volk. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Natürlich gibt es eine Gemeinschaft, welche durch eine gemeinsame Geschichte, Kultur und Sprache geprägt ist. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Niemand, niemand, in keinem Land Europas, würde dieser Aussage widersprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Für unsere Bundesregierung und ihren Regierungsschutz ist das rechtsextrem. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war die Begründung.) Dabei scheitert diese abenteuerliche Definition an der eigenen Realität, meine Damen und Herren. Oder wie kann es sonst anerkannte deutsche Minderheiten im Ausland geben? Was, meine Damen und Herren, sind denn Sorben für Sie? Und warum gibt es eine dänische Minderheit und eine dazugehörige Wählervereinigung in Schleswig-Holstein? Also gibt es doch noch mehr als eine bloße beliebige Ansammlung von Personen mit deutschem Pass. Mit seinen aktuellen Einstufungen – der Minister hat sie gerade noch einmal erklärt – hat sich der Verfassungsschutz letztendlich völlig entblödet und die Maske endgültig fallengelassen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So ist es.) Dabei ist es völlig offensichtlich, dass der Regierungsschutz auf Geheiß einer linken Bundesregierung versucht, auf die immer weiter steigenden Umfrageergebnisse der AfD in ganz Deutschland zu reagieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, liebe GRÜNE, wir haben Sie schon lange überholt – bundesweit. Und dieser Trend wird sich ungebremst fortsetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Denn Ihre Politik, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, bedeutet Armut, Inflation, Versorgungskrise und Vetternwirtschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das bekommen diese Menschen in unserem Land von Tag zu Tag immer deutlicher zu spüren. Und selbst heute schafft es ein Wirtschaftsminister nicht, hier der Vetternwirtschaft Einhalt zu gebieten und seinen Graichen-Clan dort zu entlassen. Es ist unfassbar, unfassbar, meine Damen und Herren! Und auch nach diesem Versuch, unsere Jugendorganisation zu delegitimieren, meine Damen und Herren, ist keine Veränderung des aktuellen Trends zu beobachten, ganz im Gegenteil. Der Verfassungsschutz schafft sich selber ab. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) Denn plötzlich ist jeder rechtsextrem und die normalsten Aussagen der Welt sind verfassungsfeindlich. Dann fällt das gesamte Konstrukt in sich zusammen, meine Damen und Herren. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Den Spruch haben wir ja schon häufiger gehört.) Und auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, Herr Barlen: (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Wir als Fraktion, ich als Person stehe hinter unserer Jugend, die ganz besonders in der heutigen Zeit mutig agiert und sich nicht von Ihnen, meine Damen und Herren, einschüchtern lässt, für eine patriotische Zukunft, unser aller Zukunft Gesicht zu zeigen. Meine Damen und Herren, nach der Agitation des Verfassungsschutzes sind mehr Fördermitgliedschaften und Mitgliedsanträge bei der Jungen Alternative eingegangen als je zuvor. Das Schwert des Verfassungsschutzes ist stumpf geworden, wenn nicht gar die Klinge gebrochen, meine Damen und Herren. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Thomas Krüger, SPD: Oje!) Die Beliebigkeit und Maßlosigkeit des Verfassungsschutzes führte schon lange zu einer eigenen Delegitimation und nicht zu der der anderen. Und wenn jemand nicht in eine Schublade passt, dann wird einfach eine neue erfunden. Auch das haben wir hier in M-V beobachten können. Sie erinnern sich an die Tausenden Bürger auf den Straßen, welche sich wegen der horrenden Energiepreise um die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes sorgten, weder links noch rechts. Innenminister Pegel und seine Behörde erfinden fix den Begriff des Delegitimierers, ich zitiere, „ein neuer Typus Extremismus“, meine Damen und Herren. Und hier wird doch die ganze Perfidität deutlich: Wer die Regierung kritisiert, muss Extremist sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist, wie eingangs erwähnt, durchschaubar. Verdachtsfälle, also Fälle, bei welchen sich der Verfassungsschutz trotz endloser Beliebigkeit selbst noch nicht ganz sicher ist, aber es eigentlich schon gern wäre, sollen öffentlich kommuniziert werden – also noch mehr Fingerzeig auf normale Bürger, noch mehr Extremismuskeule, noch mehr – und Menschen in eine Ecke stellen. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Dabei ist die gesamte Verdachtsberichterstattung mehr als problematisch. Ich zitiere an dieser Stelle den Rechtswissenschaftler Professor Dr. Dietrich Murswiek: „Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung“ auch „desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht“, so Murswiek, „muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist.“ (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) „So lassen sich“, Murswiek weiter, die „Kaskaden des Verdachts konstruieren.“ Die Verteidigung der Verfassung führt sich dann selbst ad absurdum, meine Damen und Herren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und damit machen wir Bürgerdialoge im ganzen Land.) Dieser Gesetzesentwurf der GRÜNEN zeigt deutlich die Panik und Hilflosigkeit selbiger, denn politisch können sie der AfD nicht mehr Herr werden. Sie spielen in M-V selten eine Rolle mehr, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und mit guter Politik, mit klaren Argumenten und öffentlicher Aufklärung werden wir dafür sorgen, Herr Krüger, dass die GRÜNEN so schnell aus dem Landtag verschwinden, wie sie hier reingekommen sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dafür bedarf es keines Verfassungsschutzes. Mit gutem Willen, guter Oppositionsarbeit werden wir in der nächsten Legislatur nicht nur die GRÜNEN aus dem Landtag los sein, (Julian Barlen, SPD: Als wenn Sie Einfluss auf das Wahlergebnis der GRÜNEN hätten!) sondern unsere Partei, die AfD, steht stärker da als je zuvor. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. (Thomas Krüger, SPD: Nein.) Oh, Entschuldigung! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das habe ich jetzt nicht gesehen. Der Innenminister möchte reagieren. Bitte schön! Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Da wiederum ist das Pendel so weit in die andere Richtung geschlagen, dass ich nicht umhinkomme, erst zur Würde dieses Hohen Hauses, aber auch zur Wahrung der Würde der Landesverfassung noch einmal an dieses Pult zu treten. Es gibt keinen politisch willkürlichen Regierungsschutz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern – und vielleicht hätte ich auch wissen müssen, dass in der Tat das Gesetz ein solches Nischengesetz ist, dass ich auch das sicherheitshalber sage –, sondern wie alles, was dieser Verfassungsschutz tut, wie alle Sicherheits- und Ordnungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, eines Rechtsstaates, basieren die Aktivitäten auf einem Parlamentsgesetz dieses Hohen Hauses. Es ist, glaube ich, eine Frage des Respekts gegenüber diesem Landtag, das zumindest zur Kenntnis zu nehmen. Und im Gesetzentwurf – ich bin mir nicht sicher, ob Sie das ausdrücklich erwähnt haben –, aber im Gesetzentwurf und in den Texten der GRÜNEN ist es ausdrücklich drin. Paragraf 5, Aufgaben des Verfassungsschutzes, beschreibt, dass es eben nicht um rechts, links oder Delegitimierer geht. Das sind Kategorisierungen, um das Ganze ein Stück weit veraktbar zu machen, sondern Absatz 1 in Paragraf 5 sagt, der Verfassungsschutz hat zu beobachten, „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung,“ (Beifall René Domke, FDP) „den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Inwieweit ist er denn selbst beteiligt, der Verfassungsschutz, mit seinen ganzen Accounts in den sozialen Medien?) oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und jetzt noch einmal zurück zu Ihrem Vorwurf, die Opposition wird beobachtet. Das behaupten größere Teile hier nicht. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Es ist eben auch nicht so, dass all das, was hier getan wird, völlig frei im Raume steht, sondern es wird durch Rechtsprechung überprüft. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und dann werden Sie zur Kenntnis zu nehmen haben, dass Sie wiederholt vor deutschen Gerichten unterlegen sind. Und Sie werden zur Kenntnis zu nehmen haben, dass ein Bundesverfassungsgericht wiederholt auf diese Sachverhalte geguckt hat. Nun können wir natürlich sagen, die sind alle willkürlich. Das fände ich einen unverschämten Umgang mit einem der relevantesten und wirklich unabhängigsten Verfassungsorgane, das diese Republik besitzt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie mal, wie das Gesetz ist und von wem!) Das Bundesverfassungsgericht ist weltweit renommiert, meine Damen und Herren, weltweit renommiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich gestehe freimütig ein, dass natürlich die nachrichtendienstliche Arbeit immer an der Grenze dazu ist, dass du genau hinschauen musst. Deswegen gibt es eine PKK, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) deswegen guckt eben nicht nur die Regierung drauf, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern es sind Oppositionsbeteiligte zwingend nach diesem Parlamentsgesetz dabei. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und zu guter Letzt, vielleicht ist die Diskussion jetzt wieder spannender, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Innenminister, das stimmt nicht.) vielleicht brauchen wir auch Verdachtsfall bei Berichterstattungen, damit man mal öffentliche Debatten führen kann (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da sind nicht alle beteiligt.) und das rausholt aus genau dieser Heimlichkeit, (Petra Federau, AfD: Nein, sind sie nicht alle.) in der Sie sich jetzt versuchen zu suhlen. Noch einmal: Da ist nichts willkürlich, der Rechtsstaat überprüft solche Dinge. (Michael Meister, AfD: Ja, natürlich!) Es ist klar gesetzlich vorgegeben, was wir tun. (Thore Stein, AfD: Warum haben Sie dann Angst vor der Diskussion?) Und ich wäre sehr dankbar, wenn wir so weit in der Diskreditierung staatlicher Organe und vor allen Dingen des eigenen Hohen Hauses nicht gehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine Diskreditierung der Opposition. – Zuruf von Michael Meister, AfD) Ihr Parlamentsgesetz wird von den Kolleginnen und Kollegen umgesetzt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Der erzählt uns was von der Roten Hilfe am besten. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Ich könnte es mir leicht machen und dies allein formell begründen, denn ich halte es weder für effektiv noch für sinnvoll, einzelne Artikel, Paragrafen oder Absätze zu ändern, insbesondere dann, wenn sowieso eine größere Novellierung ansteht. Der Minister hat dazu ja bereits ausgeführt und wir haben es auch hier immer wieder schon vorgebracht. Und auch Ihre Fraktion war Ende vergangenen Jahres im Innenausschuss vertreten, als sich der Sonderbeauftragte für den Verfassungsschutz, Herr Bernhard Witthaut, vorstellte und seine zentralen Aufgaben und Anliegen darlegte. Es wurde deutlich gemacht, dass die Ergebnisse seiner Arbeit auch in eine Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes einfließen werden. Und Sie waren auch im Ausschuss, als der Minister nur einen Monat später die diesjährigen Gesetzesvorhaben vorstellte und dabei ebenfalls ankündigte, das Landesverfassungsschutzgesetz anfassen zu wollen beziehungsweise zu müssen. Hintergrund – das wissen wir alle – sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die auch Auswirkungen hier bei uns im Land haben. Insofern wiederhole ich an dieser Stelle gerne, was ich schon mehrfach in Bezug auf das SOG gesagt habe: Bringen Sie Ihre Vorschläge und Ideen ein, wenn sich das Parlament und der Innenausschuss mit der grundlegenden Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes befassen! (Torsten Renz, CDU: Was und wo? Wo sollen wir uns melden?) Meine Damen und Herren, ich möchte Ihren Gesetzentwurf aber nicht nur aus formellen Gründen ablehnen, sondern auch inhaltlich zu Ihrem Vorstoß Stellung nehmen. Die Frage ist durchaus berechtigt, ab wann darf der Verfassungsschutz öffentlich darüber berichten, wen er möglicherweise für verfassungsfeindlich hält und wen nicht. Die Antwort auf diese Frage ist durchaus heikel, denn es müssen immer verschiedene Verfassungsgüter in Einklang gebracht werden. Derzeit existieren in Bund und Ländern unterschiedliche Regelungen, was die Berichterstattung über sogenannte Verdachtsfälle angeht. Was jedoch unzweifelhaft ist, eine Nennung durch den Verfassungsschutz, egal, ob als Verdachtsfall oder gesichert extremistische Bestrebung, kann auch immer weitreichende Folgen für die jeweils Benannten haben. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits Erwähnungen im VS-Bericht, die einer gerichtlichen Prüfung schlussendlich nicht standgehalten haben. Ich erinnere da nur an die hauchdünne Berichterstattung im Zusammenhang mit vermeintlichen Treffpunkten der sogenannten linksextremen Szene. Dazu kommt – und das müssen wir immer berücksichtigen –, dass es schwer bis teilweise fast unmöglich ist, sich gegen Entscheidungen des Verfassungsschutzes gerichtlich zu wehren, sobald Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Vor diesem Hintergrund bin ich doch noch etwas zurückhaltend, was die Berichterstattung über mögliche, aber aus Sicht des Verfassungsschutzes nicht gesicherte extremistische Bestrebungen von Verdachtsfällen angeht. Und die Diskussionen diesbezüglich sind bei uns in der Fraktion noch keinesfalls abgeschlossen. Meine Damen und Herren, ich habe mit der Vorstellung des vergangenen VS- Berichtes unter anderem kritisiert, dass der Geheimdienst wenig bis kaum Worte zur Jungen Alternative und dem scheinaufgelösten Flügel der AfD verliert – zu einem Zeitpunkt, als der extrem rechte Flügel bereits Beobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz war. Und ich frage mich ernsthaft, wofür es hier im Land einer gesonderten Regelung zur Verdachtsfallberichterstattung bedarf, wenn nicht mal gesicherte rechtsextremistische Bestrebungen des Bundes Eingang in den Landesbericht finden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil sie hier nichts gefunden haben, Herr Noetzel.) und das, obwohl die Federn des braunen Flügels sogar auf den Fluren des Landtags wehen. Meine Damen und Herren, was es eher braucht, ist mehr Vertrauen in die Analysen zivilgesellschaftlicher und antifaschistischer Initiativen, von Fachjournalistinnen und -journalisten sowie der Wissenschaft, denn häufig scheinen diese wachsamer für demokratiefeindliche Bewegungen zu sein als das selbst ernannte Frühwarnsystem. Das zeigen auch die kürzlich getroffenen Entscheidungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu vermeintlich neuen rechtsextremistischen Bestrebungen. Mehr als 20 Jahre, nachdem antifaschistische Fachmagazine Recherchen über das Institut für Staatspolitik veröffentlichten (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Gerade das, ja, genau.) und „der rechte rand“ 2020 sogar ein ganzes Buch (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich wusste gar nicht, dass die schreiben können.) unter dem Titel „Das IfS. Faschist*innen des 21. Jahrhunderts“ herausbrachte, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) kommt auch der Inlandsnachrichtendienst zu dem Urteil, dass Götz Kubitschek und seine Jünger es mit der Demokratie nicht ganz so ernst nehmen. Natürlich überrascht es wenig angesichts so unbefangener Ex-Präsidenten wie Hans-Georg Maaßen. Und natürlich überrascht es auch nicht, dass eine Delegation der hiesigen AfD-Fraktion zu den Gästen des letztjährigen faschistischen Sommerfestes in Schnellroda zählte. Und wenn wir zumindest den Bildern auf der Homepage der Jungen Alternative folgen, fühlen sich Abgeordnete der AfD-Fraktion auch in dieser neuen, gesichert rechtsextremistischen Bestrebung sehr heimisch. Aber auch hier wissen wir nicht erst seit der amtlichen Einstufung des Verfassungsschutzes, dass die Junge Alternative ein Hort von Demokratiefeinden ist. Und ich wage mal einen Blick in die Glaskugel. Der Flügel und die Junge Alternative werden nicht die letzten gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen bleiben, die im Zusammenhang mit der AfD festgestellt werden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Um dies festzustellen, braucht es aber nicht zwangsläufig eine Berichterstattung über Verdachtsfälle durch den Verfassungsschutz. Nichtsdestotrotz lassen Sie uns gerne nochmals darüber im Rahmen der anstehenden Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes debattieren. Den heute vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Torsten Renz. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Torsten Renz , CDU: Hat das einer hochgefahren, bevor er gegangen ist, oder? (Minister Christian Pegel und Julian Barlen, SPD: Herr Noetzel hat gesprochen. – Der Abgeordnete Torsten Renz stellt das Rednerpult ein.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich das erste Mal den Gesetzentwurf der GRÜNEN gelesen habe, war mir im Prinzip gleich klar, lieber Harald Terpe, ihr schafft der AfD eine Bühne, ihr Gedankengut hier vorzutragen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ganz schlimmes Gedankengut. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Und eure Rednerin hat das auch untermauert, indem sie mehrmals in diesem Gesetzentwurf sich ausschließlich auf die AfD bezogen hat. (Horst Förster, AfD: Das tun doch alle!) Da sage ich ganz klar, das hält die Demokratie auch aus, auch in Erster Lesung, auch in Zweiter Lesung. Ob man dann das aber so machen muss, wo ja tatsächlich in bestimmten Gremien darüber gesprochen wird und auch mehrmals angekündigt ist, eine große Novellierung auf den Weg zu bringen, das muss natürlich jede Fraktion für sich entscheiden. Und Herr Kramer hat dann meine Erwartungen noch übertroffen, dass er im Prinzip dann die Chance genutzt hat, hier noch mal wieder einen Rundumschlag sozusagen vorzuführen, nicht nur bezogen auf die AfD, sondern auch sein Gedankengut ausgeschüttet hat, dass die Demokratie infrage gestellt wird und er die demokratische Grundordnung infrage stellt. (Horst Förster, AfD: Das hat er eben nicht.) Und das verwundert mich doch schon sehr als Polizeibeamter, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er hat das Gegenteil gemacht.) der ja sozusagen auch den Eid auf die Verfassung abgelegt hat. Und zu Recht hat der Innenminister auch noch mal darauf hingewiesen, welche Aufgabe der Verfassungsschutz hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deswegen will ich das auch noch mal in Ihre Richtung wiederholen: „Der Verfassungsschutz ist als deutscher Inlandsnachrichtendienst ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur dieses Landes.“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht geschrieben.) „Durch das Sammeln und Auswerten von Informationen“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „zu extremistischen und terroristischen Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste betreibt er wichtige Vorfeldaufklärung. Diese ist zum Schutz“ – an Sie gerichtet – (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) „der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit aller in Deutschland lebenden Menschen unerlässlich.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So steht es geschrieben.) Und es steht auch – (Ann Christin von Allwörden, CDU: Genau, so steht es geschrieben.) mit Blick auf die GRÜNEN – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) kein Wort von AfD oder Sonstigen, sondern genau das muss die Richtlinie, die Leitschnur unseres Handelns sein. Es gibt nämlich nicht nur Rechts-, (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) sondern auch Linksextremisten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) und insofern gibt es dort auch Organisationen. Mir gefallen auch nicht die Kommunistische Plattform oder die RotFüchse. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Die RotFüchse kennt kaum einer, aber die arbeiten effektiv im Untergrund. Und insofern brauchen wir immer einen Gesetzestext, eine Richtlinie, eine Leitschnur, die sich genau daran ausrichtet. Und, Herr Kramer, Sie sind ja auch aufgrund Ihres Lebensalters noch jemand, der auch gewisse DDR-Erfahrung hat. Und wenn Sie hier der Öffentlichkeit suggerieren, mit Formulierungen, die ja zu Ihrem Duktus gehören – am Ende haben Sie wieder da versucht, darzustellen, die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt, Sie dürfen nicht sagen, was Sie wollen auf Demonstrationen, sofort macht sich der Verfassungsschutz auf den Weg –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, sonst ist man politisch erledigt oder sozial getötet.) dann sage ich Ihnen, Sie können auf jeder Demonstration sagen, was Sie wollen, es darf sich nur nicht gegen die Verfassung und die demokratische Grundordnung richten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und wie Sie die Sicherheitsbehörden unseres Landes dann über einen Kamm scheren, da sollten Sie tatsächlich noch mal drüber nachdenken. Sie haben Formulierungen verwendet: Wenn Kritik an der Regierung geübt wird, dann macht sich schon der Verfassungsschutz auf den Weg. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Sie haben hier Dinge in den Raum gestellt, das führt mich fast zur Sprachlosigkeit. Und deswegen habe ich auch in einer Schnellrecherche – um auch noch mal zu verdeutlichen, worüber Sie eigentlich sprechen und worüber wir in diesem Deutschland sprechen – mal mir die Mitarbeiterzahl des Bundesamtes für Verfassungsschutz herausgesucht. Sie werden die sicherlich kennen. Die aktuelle Zahl, die ich so schnell noch mal rausbekommen habe, liegt bei 4.234 – die kennen Sie ja – bei über 80 Millionen Menschen, bei einer Bevölkerung in Deutschland von über 80 Millionen. Da kommen sicherlich auch dann die Mitarbeiter der Landesverfassungsschutzämter dazu. Ich sage Ihnen, die in Mecklenburg-Vorpommern, die ist überschaubar und die ist eigentlich noch zu gering. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) 4.234 Mitarbeiter beim Bundesverfassungsschutz! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was wollen Sie uns damit sagen?) Und jetzt kennen Sie auch als gelernter DDR-Bürger – davon gehe ich aus – zum Beispiel die Mitarbeiterzahlen der Staatssicherheit: hauptamtlich 91.000! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) 4.000 zu 91.000 ins Verhältnis gesetzt (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zu über 80 Millionen Einwohnern und 17 Millionen, die man in einem bestimmten Territorium eingesperrt hatte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und zu diesen 91.000, das will ich noch mal sagen, kamen 189.000 inoffizielle Mitarbeiter. 189.000 inoffizielle Mitarbeiter! Da können Sie schon fast ausrechnen pro Kopf, da haben sie nämlich jeden tatsächlich losgeschickt, Familien zu überwachen. Und Sie suggerieren hier mit Ihren Redebeiträgen, dass diese Anzahl von Mitarbeitern das kontrolliert, was Sie hier an Fantasien vortragen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ich sage Ihnen, in diesem Land können Sie sagen, was Sie wollen, das wiederhole ich gerne noch mal. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und deswegen malen Sie ein falsches Bild von unserem Land. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und wenn ich jetzt tatsächlich – das war mir die Sache, die Zeit auch noch mal wert, hier auf diese Darstellung einzugehen –, wenn ich jetzt aber tatsächlich zu dem komme, was den Gesetzentwurf betrifft und das Einbringen, das Agieren der GRÜNEN, dann sind wir ja wieder bei dem typischen Klassiker, was der Opposition vorgeworfen wird: Meistens sind sie zu spät, in diesem Fall sind wir wieder zu früh, das Ganze ist nicht umfangreich. Sie laden ein zu Gesprächen, wir sollen was vorlegen. Dann müssen Sie schon mal ein bisschen konkreter werden! Ich habe vom Innenminister nichts Konkretes gehört, nicht mal einen Zeitplan, dass man mal gesagt hat, was ich ja schon zwischen den Zeilen gehört habe, 2024 werden wir uns auf den Weg machen. Nicht mal dieses Angebot kommt in Richtung der Oppositionsfraktionen. Und insofern kann ich mir nur vorstellen, auch mit Blick auf Herrn Noetzel, was da abgegangen ist in 2021, ein Trommelfeuer in Richtung Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, (Sebastian Ehlers, CDU: Aufräumen!) mit der Krönung sozusagen 2021 in den Koalitionsverhandlungen, dass die jetzige Vizeministerpräsidentin vom Aufräumen bei den Sicherheitsbehörden gesprochen hat, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass die Ministerpräsidentin dem nicht widersprochen hat, sich vor unsere Sicherheitsbehörden gestellt hat. Jetzt stellen Sie sich nur mal vor, wir hätten weiterregiert! Ich weiß, jetzt können Sie mit Ihren Zwischenrufen das in die Lächerlichkeit stellen, aber Sie sind jetzt nicht mal in der Lage, nachdem Sie im November/Oktober 2021 so aufräumen wollten, bis 2024 überhaupt einen Gesetzentwurf vorzulegen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) obwohl ausreichend gute Vorarbeit geleistet wurde. Insofern ist das natürlich auch nur ein taktisches Mittel, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und das sind Blasen in dem Sinne, wir machen ein großes Paket aus einem Guss und so weiter und so fort. Fangen Sie endlich an! Ich erwarte konkrete Vorschläge von Ihnen, inhaltlicherseits, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass Sie eben auch sagen, ja, Herr Noetzel hat gesagt, diesen Vorschlag sieht er oder sieht seine Fraktion etwas differenzierter. Ich sage mal zur Ausformulierung der GRÜNEN, da gibt es sicherlich bessere Formulierungen, um dem gerecht zu werden, zum Beispiel, wenn ich in Richtung Sachsen-Anhalt oder Brandenburg schaue. Aber sagen Sie doch auch von Rot-Rot, was wollen Sie konkret evaluieren! Gehen Sie mit uns ins Gespräch, mit einem möglichen Zeitplan, und dann sollten wir das Ganze im Sinne des demokratischen Rechtsstaates hier auch in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte! Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank, Herr Renz! Es ist sicherlich ein Thema, wo man eigentlich ruhig diskutieren würde. Aber wenn man von morgens bis abends mit Dreck beschmissen wird, dann darf man auch mit deutlichen Worten antworten. Vielleicht können Sie verstehen, dass es mich innerlich aufwühlt, mich wütend macht, ständig als Demokratiefeind oder ähnlich hier behandelt zu werden. Und fangen wir mal ganz oben an! (Julian Barlen, SPD: Ändern Sie doch Ihr Verhalten!) Überlegen Sie doch mal, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Herr Barlen!) wie diese Beobachtungsorgien sich entwickelt hatten! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Es war doch die Chemnitz-Lüge, die dazu führte, mit diesen Hetzjagden, die ja nachweislich nicht stattgefunden haben, dass Maaßen gehen musste. Und ich gehe mal davon aus, egal, wie man zu Maaßen steht, dass er kein Verfassungsfeind war. Es war die Person und seine Linie. Er ist ja gegangen worden, weil er – das hat er schon mehrfach gesagt – sich geweigert hat und keine Gründe sah, die AfD zu beobachten. Und dann kam Haldenwang, alles änderte sich. Und wenn wir es ernst meinen, dann würden wir hier heute mal oder irgendwann mal ernsthaft über die Punkte sprechen, die heute als verfassungsfeindlich gelten. Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass eine völlige Umdefinierung und sehr weite Interpretation oder völlig veränderte Interpretation von Artikel 1, nämlich der Menschenwürde, ist, die wir alle sehr ernst nehmen. Aber Sie wissen genau, was alles von dort abgeleitet wird, was gewissermaßen Neuland ist. Ich könnte Ihnen Zitate, unendliche Zitate – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aus Ihrer Partei.) ich habe das ja teilweise schon gemacht – der CDU aus vergangenen Jahren, auch zu Zeiten der früheren Migration aus der Türkei, also Kohl und selbst Schmidt von der SPD, vieles vorhalten, was vielleicht heute nicht unbedingt gängig ist, aber was mit Sicherheit nicht verfassungswidrig ist, was aber heute, vor allem von der anderen Seite, als verfassungsfeindlich gerügt und beanstandet wird. Und es gibt andererseits doch eine öffentliche Wahrnehmung, die sich nur gegen eine Seite richtet. Und dieses Ungleichgewicht, das wären doch die Themen, über die wir diskutieren müssten. (Petra Federau, AfD: Genauso ist es.) Und wir müssten diskutieren, ob denn manches von dem, was hier als verfassungsfeindlich angeführt wird, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Förster, … Horst Förster , AfD: … nicht sehr problematisch ist. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: … Ihre Redezeit ist abgelaufen. Horst Förster , AfD: Dann kämen wir ein Stück weiter. – Danke! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Zwei Minuten sind um. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? Torsten Renz , CDU: Ich habe auch nur zwei Minuten Zeit, oder?! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Ja. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrter Herr Förster, ich muss auch tatsächlich das eine oder andere Mal in mich gehen, wenn im Internet die Redebeiträge von Helmut Schmidt immer wieder kursieren, was der alles zum Thema Flüchtlingspolitik, Integration, Migration und so weiter gesagt hat. Da muss ich auch manchmal staunen, aber ich sage mir, dass ist 0,0 vergleichbar – aus seiner Sicht, was er damals analysiert hat – mit der Situation heute. So viel nur mal zum Thema, weil Herr Schmidt ja immer oder der Bundeskanzler a. D. immer wieder bemüht wird, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) um sozusagen Ihre Position heute teilweise zu rechtfertigen. Insofern sind das für mich zwei verschiedene Dinge. Am Ende haben Sie ja eine politische Frage in den Raum gestellt, wie wir uns in dieser Demokratie insbesondere jetzt mit Ihnen als AfD auseinandersetzen. Ich für mich persönlich, das können Sie sehen oder auch nicht so sehen, habe immer den Weg für richtig gehalten, mich mit Ihren Inhalten auseinanderzusetzen, darauf zu reagieren und diese inhaltlich zu widerlegen. Und das nehme ich für mich als Mitglied der CDU-Fraktion so in Anspruch. Es gibt aber natürlich politische Mitwettbewerber – das ist meine Einschätzung –, die haben eine andere Strategie, die möglicherweise dazu führt, dass sie dann bei Wahlen besser dastehen. Und ein exemplarisches Beispiel für mich ist zum Beispiel die SPD in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern, die tatsächlich in Ihre Richtung immer wieder bewusst polarisiert. Und Sie nehmen das dankbar auf und polarisieren auch gegen diese Fraktion. Ich halte diesen Weg in dieser Demokratie für legitim, aber inhaltlich nicht für richtig. Ich gehe dort einen anderen Weg, so, wie ich es beschrieben habe, in einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Und insofern müssen Sie andere Leute – die Auffassung, die ich hier vertreten habe – dazu konkret direkt befragen. Ich habe explizit auch vorhin beim Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass es für mich um die Gegner dieser Demokratie geht, und die stehen rechts und links. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Zwei Minuten sind auch um. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha. Ralf Mucha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir vorher noch ein paar Bemerkungen zu den eben gemachten Redebeiträgen! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Herr Kramer, eines kann ich Ihnen versichern – und ohne Geheimnisverrat zu begehen –, das Schwert des Verfassungsschutzes ist ganz und es ist scharf. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Ann Christin von Allwörden, CDU) Lieber Torsten, du bist leider nicht Mitglied oder warst nicht im Innenausschuss, sonst hättest du den Fahrplan des Innenministeriums gekannt. Ich werde das auch gleich in meinem Redebeitrag noch mal sagen, dass der Minister schon im Januar angekündigt hat, dass wir eine ausreichende Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes im Jahr 2024 vorbereiten beziehungsweise das Innenministerium. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Verdachtsfälle werden in der aktuellen Rechtsprechung des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nicht angemessen mit Blick auf die Information der Öffentlichkeit berücksichtigt. Das ist doch die Kernaussage Ihres Antrages, Frau Oehlrich, richtig?! Warum schreiben Sie das dann nicht einfach so? Lediglich bei den Alternativen führen Sie aus, worum es Ihnen geht. Was bedeutet es denn für den Verfassungsschutz, eine Einstufung als Verdachtsfall vorzunehmen? Er darf dann nicht mehr nur öffentliche Quellen verwenden, um seine Erkenntnisse zu erhalten, sondern beispielsweise auch Observationen von Einzelpersonen oder Telefonüberwachungen durchführen, V-Leute einsetzen, Unterlagen und Datenträger beschlagnahmen, Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen, dies natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Beim SOG schienen Sie mit einigen der Maßnahmen noch größere Probleme zu haben. Frau Oehlrich, ja, das Bundesgesetz sieht vor, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden soll. Da heißt es, „soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen“. Wie schnell diese Information erfolgen muss, ist allerdings nicht geregelt. In einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln hieß es kürzlich: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.“ So ähnlich schreiben Sie es ja auch in Ihrem Antrag, wenn Sie von der Nichtzulässigkeit solcher Information der Öffentlichkeit durch den Landesverfassungsschutz mit der aktuellen Gesetzgebung sprechen. In Ihrer Begründung des Antrages schreiben Sie auch: „Durch die Information sollen die zuständigen staatlichen Stellen in die Lage versetzt werden, frühzeitig Maßnahmen zur Abwehr der aus den Bestrebungen resultierenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zu treffen.“ Ja, aber das tun wir doch jetzt auch schon. Und auch die Möglichkeit zur Veröffentlichung, nee, und auch aus der Möglichkeit zur Veröffentlichung ergibt sich noch kein Zwang. Damit wir uns nicht falsch verstehen, inhaltlich ist der Gesetzentwurf trotz aller Kritik durchaus tragbar, aber ich verstehe nicht, warum Sie jetzt schon zum zweiten Mal eine Gesetzesänderung einbringen, die Teil einer grundsätzlichen Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes sein soll. Der Minister hat, wie ich schon erwähnt habe, bereits im Januar im Innenausschuss ausführlich den Fahrplan mitgeteilt. Und ich habe da Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und seiner Mitarbeitenden, hier eine solide Novelle vorzulegen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sobald diese Überarbeitung da ist, sollten wir ausführlich und sachlich die Debatte im Ausschuss und im Landtag dazu weiterführen. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun lösen wir uns mal von Einzelfällen und reden einfach mal über das, was hier auf dem Tisch liegt! Die Mitteilungspflicht der Verfassungsschutzbehörden gegenüber der Öffentlichkeit soll nach dem Gesetzentwurf bereits greifen, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, so ist es ausgeführt, für Bestrebungen, das ist auch hinreichend erklärt, die gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Bisher greift diese Mitteilungspflicht erst bei Vorliegen einer Gefahr, genau wieder für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und der Länder. Meine Fraktion hat dennoch – obwohl wir die Intention verstehen können, ich komme auch gleich noch mal darauf zu sprechen –, hat dennoch Bedenken, dass die Herabsetzung der Schwelle erforderlich und sinnvoll ist in dieser Phase. Nach unserem Dafürhalten ist eine Informationspflicht bei Vorliegen von Gefahren vollkommen ausreichend, so, wie es die aktuelle Gesetzesfassung auch hergibt. Anders als das Vorliegen einer Gefahr, die anhand von konkreten Tatsachen ja auch belegbar ist, ist uns der Begriff „tatsächliche Anhaltspunkte“ noch zu vage. Nach allgemeinem Verständnis ist eine Gefahr ein Umstand, der eben nach verständiger Beurteilung in absehbarer Zeit den Eintritt einer Störung, insbesondere den Eintritt eines Schadens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Anders der Begriff „Anhaltspunkte“. Ja, das können konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände sein als Tatsachenbasis für einen Verdacht, aber zur Annahme eines Verdachts kann ferner auch die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte führen, auch wenn jeder für sich genommen einen solchen Verdacht noch nicht zu begründen vermag. Sie merken, die Schwierigkeiten entstehen dann immer genau in der Betrachtung dieser tatsächlichen Anhaltspunkte. Selbstverständlich hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, frühzeitig in Kenntnis gesetzt zu werden, wenn es eben diese Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Und ich glaube, wir haben heute Vormittag auch hinreichend darauf hingewiesen, wie schnell so was gehen kann. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, was zu dem Zeitpunkt der öffentlichen Mitteilung durch den Verfassungsschutz dann noch abläuft. Auch darauf ist eingegangen worden. Für eine Person oder eine Gruppierung, die diese Anhaltspunkte liefert, aus der Betrachtung anderer liefert, geht eine öffentliche Stigmatisierung einher, und diese lässt sich nur schwer korrigieren. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Lassen sich die Anhaltspunkte nicht auf objektive Tatsachen stützen oder stellt sich die Annahme später als unrichtig oder unhaltbar heraus, können wir mit dieser Stigmatisierung nicht mehr viel anfangen, sie nicht mehr beheben. Auf der anderen Seite allerdings erachten wir es für wenig sinnvoll, wenn in einem derart sensiblen Bereich, über den wir hier sprechen, unterschiedliche Informationsnotwendigkeiten bestehen zwischen Bundesrecht und Landesrecht. Hier könnte es zu Informationsverlusten kommen, die nicht vertretbar wären. Auch da haben wir Erfahrungen aus der Vergangenheit sammeln müssen. Wir werden der Überweisung, wenn sie denn schon beantragt wurde – ansonsten beantrage ich das auch gern selbst –, der Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zustimmen, denn es spricht ja überhaupt nichts dagegen, ganz egal, was Sie für einen Fahrplan vorhaben, sich bereits jetzt schon Experten anzuhören und sich eine Meinung zu bilden. Umso schneller sind wir nachher in der Erarbeitung, also der endgültigen Fassung. Bereits seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hören wir ja immer wieder, dass eine einheitliche Ausgestaltung und Reform der Verfassungsschutzgesetze der Länder angestrebt werde – bisher tatsächlich immer nur Ankündigungen. Also wir haben ja nun schon mehrfach darüber gesprochen. Fortschritte, Sachstandsberichte, Zwischenberichte oder Ähnliches – Fehlanzeige. Und wir haben hier eben noch einmal wieder einen Grund, warum wir eine Vereinheitlichung zeitnah in Angriff nehmen sollten. Unterschiedliche Regelungen zu Eingriffsschwellen und Informationspflichten können am Ende dazu führen, dass sogar Ermittlungen beeinträchtigt oder gefährdet werden. Auch erhöht eine weitergehende einheitliche Ausgestaltung natürlich die Gewähr der Gerichtsfestigkeit. Und wir haben es mehrfach erklärt und gefordert, das Verfassungsschutzgesetz des Landes wie auch das SOG – das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes – müssen endlich umfassend überarbeitet werden. Und insbesondere müssen der Gefahrenbegriff an sich, die Eingriffsschwellen, die Ausgestaltung der Eingriffsrechte einer intensiven Überarbeitung unterzogen werden. Meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen nicht ersparen, da hat der Innenminister mich auch an einer anderen Stelle mal versucht zu ärgern mit seinem Spruch „Machen ist wie schnacken, nur krasser“ – (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) ja, genau, das gilt hier in diesem Maße auch. Wir brauchen mehr als nur Ankündigungen, wir brauchen mal konkrete Zwischenstände, wir brauchen mal konkrete Berichte, wie es hier weitergehen soll. Und deswegen, einer Überweisung kann man hier getrost zustimmen, damit wir zumindest schon einmal in die Befassung kommen und uns Experten dazu einladen können. Und deswegen werden wir einer Überweisung auch zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der eine oder andere Redebeitrag veranlasst mich dazu, hier noch mal ans Pult zu treten. Herr Mucha, es ist es ja schön, wenn es so ist, wie Sie sagen, dass das Schwert des Verfassungsschutzes scharf ist, aber zu einem scharfen Schwert gehört eben auch, genau zu differenzieren und nicht einfach eine belanglose Überwachung zu vollführen. Und ein scharfes Schwert wünsche ich mir ja auch, wenn dann die Demokratie damit geschützt wird und nicht, wie gesagt, beliebig die Opposition bekämpft werden soll. Zu Ihnen, Herr Renz, muss ich sagen, mit keinem Wort, mit keinem Wort habe ich in meinem vorherigen Redebeitrag gesagt, dass die Meinungsfreiheit hier gefährdet ist oder ich auf Demonstrationen nicht sagen könne, was ich wolle. Das stimmt nicht! Ich habe lediglich im Zusammenhang mit dem Beispiel der „Jungen Freiheit“ gesagt, dass das schwer vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit, wenn man sich erst auf schwierigen Rechtswegen unter Einbeziehung seiner Rechtsmittel sozusagen freisprechen lassen muss. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist schwierig. Und mit keinem Wort habe ich gesagt, Meinungsfreiheit sehe ich hier in Gefahr. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich zweifle ja gar nicht an, weil ich kann doch hier meine Meinung kundtun, hier im Plenum, (René Domke, FDP: Ja, natürlich!) öffentlich bei Demonstrationen. Also da würde ich mir ja selbst widersprechen. Also den Vorwurf kann ich nicht so auf mir sitzen lassen, Herr Renz. Ihr Vergleich mit der Stasi – vielen Dank für den kurzen Ausflug und auch vielen Dank für die aktuellen Zahlen bei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz – hinkt. Und um mich diesem hinkenden Vergleich anzuschließen, möchte ich hier mal diese sogenannten Anschwärzportale mal benennen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die hier und da an allen Orten wie Pilze aus dem Boden schießen, wo potenziell jeder Einwohner dieses Landes ganz anonym, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ganz anonym seine Hinweise geben kann. Und das finde ich viel schwieriger als den Umgang mit der Stasi, wo jeder wusste, wer ein Langohr gewesen ist, wo es ein vernünftiges Berichtswesen gegeben hat. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und dann möchte ich mal … Also nicht, dass ich hier die Stasi jetzt gutheißen will, ne, aber da wusste jeder, wer wie arbeitet. Also das … (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war eine schöne Zeit, ne?!) Und, und ganz so alt bin ich nun auch noch nicht, wie Sie mir hier unterstellen. Zur Zeit der Wende bin ich 13 gewesen, hatte also, ich selbst hatte keine Berührungspunkte mit der Stasi. So, und dann auf mein Beispiel vorhin zu kommen: Der NDR titelt vom 07.01.2023: „Innenminister sieht neuen Typus von Extremisten“, bezogen auf die Corona-Demos, bezogen auf die energiekritischen Demos. Und wenn man nicht weiß, ist er nun rechts, ist er nun links, aber irgendwie könnte ja doch die Demokratie gefährdet sein, dann muss ich einen neuen Typus entwickeln. Mehr habe ich doch gar nicht gesagt. Das stimmt doch alles gar nicht, was Sie mir hier unterstellen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und zu guter Letzt, Herr Innenminister – meine Redezeit ist leider hier auch vorbei –, zu guter Letzt, Herr Innenminister, sprachen Sie in Ihrem Redebeitrag von Transparenz und dass Sie in Diskurs mit allen gingen, Herr Innenminister. Dann frage ich mich, warum wird hier der stärksten Opposition im Landtag, dem Oppositionsführer, ein Platz in der PKK verwehrt?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wo, wenn nicht dort, könnte man unter Ausschluss der Öffentlichkeit dann auch mal in einen Diskurs gehen, meine Damen und Herren? Also offene Fragen, die Sie hier selbst aufgeworfen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So viel zu Ihrem scharfen Schwert des Verfassungsschutzes, Herr Mucha! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vielen Dank und einen angenehmen Verlauf der Debatte! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die größte Gefahr, die größte Gefahr für die freiheitliche Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus. Darin sollte hier eigentlich Einigkeit bestehen, liebe Kolleg/-innen von den demokratischen Fraktionen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigt im Übrigen auch, das zeigt sich im Übrigen auch an den Entscheidungen, an den Entscheidungen, die man findet, wenn man sich dem Thema Verdachtsfall nähert. Ziel war, Ihnen konkrete Beispiele für die doch recht abstrakten Rechtsfragen hier zu bringen, die sich stellen, wenn man sich mit dem Thema Verdachtsfall beschäftigt. Und genau damit mache ich jetzt weiter, und zwar mit der Jugendorganisation der AfD, mit der Jungen Alternative. Dabei handelt es sich ja mittlerweile um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Das hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. April dieses Jahres mitgeteilt. Doch was hat das jetzt hier genau mit unserer Beratung zu tun? Dafür muss ich leider ein kleines bisschen ausholen. Schon im Januar 2019 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) dass es die JA als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt einstuft. Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich will erst mal versuchen, mit meiner Redezeit durchzukommen. Sowohl die Beobachtung der JA durch den Verfassungsschutz als auch deren öffentliche Bekanntgabe hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 8. März 2022 als rechtmäßig eingestuft. So viel vielleicht einfach nur zu dem hier auch schon erhobenen Willkürvorwurf. Eine zentrale politische Vorstellung der Jungen Alternative ist der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand. Ethnisch Fremde sollen nach Möglichkeit ausgeschlossen bleiben, und ein dergestalt völkisch abstammungsmäßiger Volksbegriff verstößt jedoch, so das Verwaltungsgericht Köln, gegen die Menschenwürde, denn die Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz umfasst die prinzipielle Gleichheit aller Menschen ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede. Die Menschenwürde wird beeinträchtigt, wenn einzelne Personen oder Personengruppen grundsätzlich wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Staatsvolks. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe steht, so das Verwaltungsgericht Köln, im deutlichen Gegensatz zur Auffassung der JA, die zwischen deutschen Staatsangehörigen, die sie als „Passdeutsche“ bezeichnet, und dem „deutschen Volk“ differenziert und nach deren Überzeugung daher der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht dazu führen soll, dass der Eingebürgerte oder die Eingebürgerte ebenfalls Teil des deutschen Volkes wird. Neben diesem verfassungsfeindlichen Volksverständnis der JA ist in den Äußerungen der Funktionäre und Landesverbände der JA auch eine massive ausländerfeindliche Agitation festzustellen. In zahlreichen Zitaten der JA werden Geflüchtete als Invasoren, Angreifer oder Besatzer bezeichnet. Werden Geflüchtete pauschal als minderwertig, als Schmarotzer oder als kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht, so liegt darin nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eine Missachtung der Menschenwürde. Ihre ausländerfeindliche Agitation verbindet die JA mit der Forderung nach Massenabschiebungen und Remigration. In ihrem Grundsatzprogramm plädiert die JA zudem dafür, das Asylrecht in ein „rein mildtätiges Gnadenrecht unserer Nation“ auszugestalten – das ist ein Zitat gewesen –, das „vor keinem Gericht eingeklagt werden kann“. Auch das war ein Zitat. Folge soll sein, wieder ein Zitat, „dass wir uns in Zukunft aussuchen dürfen, wen wir als Flüchtling aufnehmen und in welchem zahlenmäßigen Umfang das geschehen soll –“ (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „und auch, dass wir den Aufenthalt in Deutschland jederzeit … beenden können“, Zitatende. Die Forderung der JA nach „Massenabschiebungen“, die ohne Prüfung des Einzelfalls auskommen sollen, und die Umwandlung des Asylrechts in ein „rein mildtätiges Gnadenrecht“, das nicht einklagbar ist und jederzeit beendet werden kann, verstößt, so das Verwaltungsgericht Köln, „gegen das Rechtsstaatsprinzip. Denn es widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaats, ein Rechtsregime zu etablieren, das durch unbestimmte Begriffe gekennzeichnet ist und gegen das kein Rechtsschutz möglich ist“. Als offizieller Jugendorganisation der AfD kämen der JA gewichtige Einwirkungsmöglichkeiten auf die Ausrichtung der Gesamtpartei zu. Daher sei auch die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall rechtmäßig. So weit das Verwaltungsgericht Köln. Die Information über die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen mit politischen Mitteln entgegenzuwirken. Auf Bundesebene und in 11 von 16 Bundesländern kann der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über sogenannte Verdachtsfälle informieren. Auch im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern sollte eine Rechtsgrundlage für eine Information der Öffentlichkeit über Verdachtsfälle geschaffen werden. Und wegen des hier offenbar noch bestehenden Diskussionsbedarfs beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch eine Kurzintervention durch Herrn Schmidt vor. Bitte, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Ja, vielen Dank fürs erhaltene Wort, Frau Präsidentin! Also langsam bin ich es langsam leid, mir diesen Käse hier die ganze Zeit anhören zu müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie sprechen hier davon, dass in der JA wohl von irgendjemandem gefordert wurde, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass es Massenabschiebungen geben soll. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da frage ich mich, wo ist der begriffliche Unterschied zur „großen Rückführungsoffensive“, die von Ihrer Ampelregierung geplant wird? Was ist daran verfassungsfeindlich, wenn es 300.000 Ausreisepflichtige, bereits geprüfte Einzelfälle, gibt, wenn man da Forderungen aufstellt, dass die zurückgeführt werden? Das ist einfach nur dem Gesetz nach die Forderung, Gesetze umzusetzen. Was ist denn daran verfassungsfeindlich? Das erschließt sich mir nicht. Und zum anderen stellen Sie sich hier, auch die anderen Redner vorher, dahin und behaupten hier die ganze Zeit, die Junge Alternative hier wäre rechtsextrem und so weiter. Aber Sie benennen nicht einmal ein konkretes Beispiel, hier zum Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern, was konkret wurde jetzt gemacht, von wem, was jetzt wirklich so unfassbar schlimm ist, dass Sie jetzt hier nachrichtendienstliche Mittel gegen diese jungen Leute anwenden wollen. Und wie verkraften Sie das überhaupt, das in Einklang zu bringen mit Ihrer Moral? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind für die keine Menschen.) Und was mich am meisten vorhin geärgert hat, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind für die keine Menschen.) das sind hier solche, auch Gewaltmetaphern, die hier angewendet wurden von der SPD, dass man ein Schwert ziehen will. Da kann ich nur sagen, diejenigen, die zum Schwert greifen, werden es auch selbst zurückerhalten. So ähnlich hat es unser Heiland einst formuliert. Und das bitte ich Sie nur zu bedenken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir werden es nicht vergessen, was Sie unseren jungen Leuten antun wollen, und … (Sebastian Ehlers, CDU: War das jetzt eine Drohung?) Das ist keine Drohung, das ist einfach … Präsidentin Birgit Hesse: Herr Schmidt, ich weise darauf hin, dass Sie im Rahmen der Kurzintervention zwei Minuten haben … Martin Schmidt , AfD: Ja. Präsidentin Birgit Hesse: … und jetzt ziemlich am Ende sind der Redezeit. Martin Schmidt , AfD: Wir vergessen das nicht. Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank! Frau Oehlrich, möchten Sie erwidern? Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, gerne, Frau Präsidentin! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Als Käse, als Käse, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, werden hier Gerichtsentscheidungen verunglimpft. Ja, schon allein das, schon allein das sagt viel aus über Ihr Rechtsverständnis. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen Sie in das Grundsatzprogramm der Jungen Alternative! Da erfahren Sie, wofür genau diese Vereinigung, diese Jugendvereinigung steht. (Thore Stein, AfD: Und was ist daran strafbar?) Hören Sie, hören Sie den Funktionären zu! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und konkrete Beispiele sowie die dazu erfolgte gerichtliche Bewertung (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) habe ich Ihnen hier bereits genannt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2091 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Tätigkeitsberichtsberichtes 2022 des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022, Drucksache 8/1988. Tätigkeitsbericht 2022 des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 – Drucksache 8/1988 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Thomas Krüger. Thomas Krüger , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Eine jahrhundertealte Lindenallee darf nicht gefällt werden. – Die Schülerbeförderung soll eine familiäre Situation eines Schulkindes mit Behinderung berücksichtigen. – Der bewusst herbeigeführte Verfall denkmalgeschützter Gebäude ist zu unterbinden. – Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr werden kritisiert. – Ein öffentlicher Parkplatz wird privatisiert. Diese Beispiele zeigen Ihnen nur einen kleinen Ausschnitt der vielfältigen Probleme und Forderungen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wenden. Ich freue mich daher, Ihnen als Vorsitzender dieses Ausschusses unseren Tätigkeitsbericht 2022 vorstellen zu können. Der Bericht vermittelt Ihnen ein detailliertes Bild darüber, welche Themen die Menschen in unserem Land bewegen. Nachdem wir den Bericht im Petitionsausschuss beraten haben, liegt er Ihnen nun als Landtagsdrucksache vollständig vor. Ich werde mich daher nur auf einige wenige Daten und Fakten beschränken. Im Jahr 2022 sind im Petitionsausschuss insgesamt 263 Petitionen eingegangen. So waren gegenüber den beiden Vorjahren die Beschwerden über die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie rückläufig. Von ungebrochener Aktualität sind hingegen Petitionen, die den Neu- und Ausbau von Straßen kritisch bewerten. So unterstützten fast 2.000 Bürgerinnen und Bürger eine im Jahr 2022 eingegangene Sammelpetition, mit der sich die Bürgerinitiative „Stoppt die Nordtrasse“ gegen die geplante Nordumgehung von Schwerin durch ein Moor wendet. Neben dieser gingen 2022 acht weitere Sammelpetitionen beim Petitionsausschuss ein, die insgesamt von mehr als 8.000 Menschen unterstützt wurden. Wenngleich auch die Anzahl der Neueingänge rückläufig ist, nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, gemeinsam von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen, indem sie Sammelpetitionen einreichen. Der Petitionsausschuss hat im Berichtsjahr 21 Ausschusssitzungen durchgeführt, davon zwei Ortsbesichtigungen. 329 Petitionen wurden 2022 abgeschlossen. In immerhin 45 Fällen konnte dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden. 24 Petitionen wurden der Landesregierung und 14 Eingaben den Landtagsfraktionen überwiesen, weil der Ausschuss hier Handlungsbedarf gesehen hat. Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass es Petitionsverfahren gibt, mit deren Verlauf die Mitglieder des Petitionsausschusses fraktionsübergreifend unzufrieden sind. Ich will zwei Beispiele nennen: Dem Besitzer einer Wassermühle wurde vor mehr als 20 Jahren in Aussicht gestellt, Wasserrechte für seine Mühle zu bekommen, um mit einem Wasserrad Strom erzeugen zu können. Trotz intensiver Bemühungen um eine Einigung mit den Behörden ist dies über all die Jahre bis heute nicht gelungen. Oder die Petition von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen, die in der Tagespflege untergebracht sind, ihnen droht durch eine Landesverordnung ein Nachteil, nämlich dann, wenn sie beispielsweise von der Familie für einen Urlaub nach Hause geholt werden. Da den Leistungserbringern, also den Vereinen der Freien Wohlfahrtspflege, jetzt nur noch 20 Abwesenheitstage von den Kommunen finanziert werden, droht, dass die Leistungserbringer genau diese Zeit als maximale Abwesenheitszeit begreifen und damit eine Verschlechterung der bisherigen Situation für diese Menschen mit Behinderungen eintritt. Meine Damen und Herren, ich kann an dieser Stelle berichten, dass wir fraktionsübergreifend auch bei dieser Petition nicht lockerlassen werden! Jede Petition wird sorgfältig geprüft und das Für und Wider abgewogen. Wir holen Stellungnahmen der beteiligten Behörden ein, beraten die Petitionen gemeinsam mit Vertretern der Ministerien, hören bei Bedarf sogar Sachverständige an, machen uns auch vor Ort ein Bild und richten Handlungsempfehlungen an die Landesregierung. Die Themen aber, die diese soeben geschilderten, teils sehr aufwendigen Verfahren nach sich ziehen, werden stets von den Bürgerinnen und Bürgern gesetzt, indem diese eine Petition einreichen. Und ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich mich über jede Petition freue, weil Menschen damit zeigen, dass sie mitgestalten wollen und Politik kritisch begleiten. Abschließend, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich mich herzlich bedanken, insbesondere bei Frau Berckemeyer und ihrem Team, ohne die unsere Arbeit so nicht möglich wäre. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich danke auch allen Mitgliedern des Ausschusses vor allem dafür, dass wir die Petitionen in einem konstruktiven Miteinander beraten und bearbeiten können. Mein Dank gilt abschließend, aber gleichermaßen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, ohne deren sachgerechte Zuarbeit die Bearbeitung der Petitionen nicht möglich wäre. Besonders erfolgreich waren wir immer dann, wenn die Verwaltungen bereit waren, ihre Ermessens- und Auslegungsspielräume zum Wohle der Petenten auszunutzen. Der Petitionsausschuss hat den Jahresbericht einstimmig beschlossen. Ich bitte daher nun auch Sie um Ihre Zustimmung für den Tätigkeitsbericht des Jahres 2022. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und bevor wir zur Abstimmung kommen, gestatten Sie mir auch noch mal – und ich hoffe, ich spreche im Namen aller hier in diesem Hohen Haus Vertretenen –, ein herzliches Dankeschön an den Petitionsausschuss auszusprechen. Es ist ein wichtiges Instrument für uns als Landtag, insofern herzlichen Dank an alle Beteiligten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/1988 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Tätigkeitsbericht auf Drucksache 8/1988 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2022 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2022, Drucksache 8/1686, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/2121. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2145 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2147 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2022 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2022 – Drucksache 8/1686 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/2121 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/2145 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/2147 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue. Minister Dr. Heiko Geue: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Keine zehn Jahre hat es gedauert, um eine finanzpolitische Schallmauer zu durchbrechen. Erstmals im Jahr 2013 verfügte die kommunale Ebene aus Gemeindesteuern und Finanzausgleichsleistungen des Landes über mehr als 2 Milliarden Euro insgesamt. Keine zehn Jahre später – im Jahr 2022 – ist diese Schallmauer mit 3 Milliarden Euro durchbrochen worden. Über 1 Milliarde mehr in rund zehn Jahren, von 2 auf 3 Milliarden, und das trotz der Corona-Belastungen, das ist ein finanzpolitisch einmaliger Durchbruch! Bei der Finanzierung der kommunalen Ebene ist Mecklenburg-Vorpommern ein Musterschüler, gerade auch wegen der Reform des FAG, des Finanzausgleichsgesetzes, in 2019. Das sind gute Nachrichten für Mecklenburg-Vorpommern, für die kommunale Ebene, aber auch für das Land, gute Nachrichten in schwierigen Zeiten, in denen die Kommunalhaushalte und der Landeshaushalt nicht nur die Normalaufgaben zu finanzieren haben, sondern auch die Krisenbewältigung und die Transformation in Form von Energiewende, Fachkräftemangel, der sich aus der Demografie ergibt, und Digitalisierung. Ich habe hier an anderer Stelle schon auf diese Dreifachbelastung des Landeshaushaltes verwiesen, der auch für die Kommunalhaushalte gilt. Meine Damen und Herren, der vorliegende Kommunalfinanzbericht 2022 gibt wie gewohnt einen guten Überblick über die Qualität der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen und der kommunalen Finanzsituation. Ich danke deswegen hier dem Landesrechnungshof, der insgesamt eine sehr gute kommunale Finanzsituation feststellt. Gehen wir mal die Punkte durch: Erstens gab es einen deutlichen Finanzierungsüberschuss der kommunalen Ebene im Jahr 2021 von 208 Millionen. Und ich kann Ihnen verraten, für 2022 war der Überschuss noch mal besser, 251 Millionen. Damit liegen die Kommunen, wie der Landesrechnungshof betont, auch dank des funktionierenden kommunalen Finanzausgleichs nicht nur seit sieben, sondern sogar schon seit acht Jahren ständig im Plus, acht Jahre jedes Jahr am Schluss ein positiver Finanzsaldo. Seit 2015 liegt der Finanzierungssaldo der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern stets über dem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer Ost und dem Durchschnitt der Kommunen der finanzschwachen Flächenländer West. Auch das ist ein großer Erfolg. Zweitens. Auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern ist Mecklenburg-Vorpommern Musterschüler. Mecklenburg-Vorpommern hat die höchste Pro-Kopf-Zuweisung der Länder an die Kommunen. Im Vergleich der Jahre 2017 bis 2021 liegt Mecklenburg-Vorpommern auf Platz eins aller 16 Bundesländer. 2.163 Euro gab es zum Beispiel 2021 pro Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern an die kommunale Ebene – mal im Vergleich zu Bayern, da gab es nur 1.339 Euro. Die FAG-Reform ist aus meiner Sicht auch deswegen so eine Erfolgsgeschichte, weil angesichts Corona-Krise, Energiekrise und den weiteren Belastungen so etwas eigentlich nicht zu erwarten sei. Und deswegen habe ich mich auch so ein bisschen gewundert, muss ich sagen, hier über den Antrag von CDU, GRÜNE und FDP. Gut, GRÜNE und FDP waren in der letzten Legislaturperiode nicht mit im Landtag, aber die CDU schon. Und es wird hier trotzdem gesagt, es hätte eine Überzahlung der kommunalen Ebene der Jahre 2021 und 2022 gegeben. Da frage ich mich jetzt schon, ob die CDU sich im Nachhinein noch mal von der FAG-Reform verabschieden möchte, weil zumindest die CDU müsste wissen, dass es innerhalb des FAG einen Gleichmäßigkeitsgrundsatz gibt, anders als in den meisten anderen Bundesländern, sodass, wenn in einer zeitlichen Phase es eine Überkompensation gegeben haben mag, die natürlich dann auf Zeit wieder ausgeglichen wird. Deswegen habe ich mich darüber gewundert. Und zum Änderungsantrag der AfD kann man nur sagen: Nein, die Kommunen sind kein nachgeordneter Bereich des Landes, sondern haben eine eigene Finanzhoheit. Deswegen will ich hier weiter im Grundsatz gehen, wie sieht es aus in Mecklenburg-Vorpommern mit der kommunalen Ebene. Dritter Punkt: Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern investieren deutlich mehr als in den Flächenländern Ost und in den finanzschwachen Ländern West, nämlich die Sachinvestitionen pro Kopf liegen um 21 Prozent beziehungsweise 15 Prozent höher. Gute Nachricht! Vierte gute Nachricht: Acht Jahre positive Finanzierungssalden führen dazu, dass es inzwischen einen kumulierten finanziellen Saldo gibt … (allgemeine Unruhe) Irgendwie habe ich den Eindruck, die Aufmerksamkeit könnte stärker sein, immerhin sind das hier hervorragende Zahlen für die kommunale Ebene. Noch mal, die acht Jahre Finanzierungssaldo haben dazu geführt, dass in 2021 ein kumulierter Saldo auf der kommunalen Ebene von einer 1 Milliarde vorhanden war, in 2021 von 1,3 Milliarden, in 2022 von 1,48 Milliarden, und das in absoluten Krisenzeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das zeigt, wie gut die kommunale Ebene dasteht. Das hat dann auch geführt zu einer Verringerung der Gesamtschulden, immerhin, der Landesrechnungshof stellte fest, von 2017 bis 2021 um 18 Prozent, Verringerung von 1,6 auf 1,3 Milliarden Euro. Das ist gut, weil die Kommunen im ostdeutschen Vergleich immer noch den zweithöchsten Pro-Kopf-Schuldenstand haben. Aber auch bei den Kassenkrediten sieht man, die kommunale Situation hat sich deutlich verbessert. Es gibt, von 2017 bis 2021 betrachtet, eine Halbierung des Kassenkreditbestands und auch einen schnelleren Rückgang der Kassenkredite als in den Flächenländern im Osten und den finanzschwachen Flächenländern im Westen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Fünftens. Das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, funktioniert nicht nur vertikal zwischen Land und kommunaler Ebene, sondern auch horizontal auf der kommunalen Ebene selbst, weil, klar, im Durchschnitt kann man sagen, okay, der gesamten Ebene geht es gut, aber dann gibt es auch Einzelne, denen geht es schlecht. Das wollen wir natürlich auch nicht, deswegen ist es wichtig, auch mal zu gucken, wie sieht es denn mit den Gemeinden aus. Wir haben über 700 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und wir sehen doch, dass von 2019 bis 2022 – auch das wieder in Krisenzeiten – die Zahl der Kommunen, der Gemeinden, die einen positiven Saldo am Ende des Jahres hatten, von über 540 auf über 590 angestiegen ist, und damit haben wir 81 Prozent der Gemeinden, die auch in diesen Krisenjahren positive Salden hatten. Und entsprechend hat sich die Zahl der Gemeinden, die negative Salden hat, auf 139 verringert, und insgesamt hat sich das Defizitvolumen derjenigen Gemeinden, die in Schwierigkeiten sind, um über 300 Millionen in den letzten fünf Jahren verringert. Auch das zeigt, das FAG funktioniert. Wir helfen, und das ist richtig so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir helfen auch beim Schuldenabbau und so soll es auch weiter bleiben. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist der Aufholprozess der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern unübersehbar erfolgreich damit abgeschlossen. Noch mal, 1 Milliarde mehr in der Summe zur Verfügung, von 2 auf 3 Milliarden. Die Schallmauer ist durchbrochen. Das ist auch gut und richtig und wichtig angesichts der Herausforderungen dieser Zeiten, in denen wir leben. Die Herausforderungen sind nicht nur für den Landeshaushalt da, ich habe es gesagt, diese Dreifachbelastung – Normalaufgaben, die zu finanzieren sind, Krisenbewältigung und die Dreifachtransformation –, das sind große Herausforderungen, die wichtig sind zu bewältigen. Das geht nur gemeinsam mit starken Kommunen, und deswegen ist es aus meiner Sicht richtig, diese Zusammenarbeit im partnerschaftlichen Dialog auch weiter fortzusetzen. Dafür sind wir als Landesregierung auch da. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! In vielen vergangenen Finanzausschusssitzungen hat uns der Landesrechnungshof über seinen Kommunalfinanzbericht Rede und Antwort gestanden. Dafür gilt selbstverständlich auch seitens der AfD-Fraktion Dank und Anerkennung. (Beifall Thore Stein, AfD) Die Frage bei solchen Berichten ist immer: Was machen wir mit einer solchen Rückschau? Mittlerweile ist es seit 2021 schon wieder etwas länger her und ich möchte an dieser Stelle ein bisschen weiter ausholen und das in die jetzige Zeit einordnen. Die allgemeine geo- und energiepolitische Lage brauche ich nicht zu erklären. Der Herr Finanzminister hat sie eben auch schon angesprochen. Und grundsätzlich – damit hat er auch recht – sehen wir auch eine Absenkung der Verschuldung, aber gleichzeitig natürlich auch eine Verschiebung der Schulden in die Landesebene und in die Ebene des Bundes, und das muss man natürlich auch dazusagen, wenn man das FAG so sehr lobt. Und natürlich, Herr Minister, ist uns auch bekannt, dass die Kommunen über eine Finanzhoheit verfügen, aber nichtsdestotrotz hat ja da unser Antrag von der AfD nicht eingegriffen. Aber dazu gleich mehr. Diese Verschiebung der Verschuldung wird auch nicht ewig anhalten. Erst kürzlich warnte Kay Scheller, der Präsident des Bundesrechnungshofes, vor einem sogenannten Kontrollverlust. Der Bund habe in den vergangenen 3 Jahren fast 850 Milliarden Euro Schulden angehäuft, in den 70 Jahren zuvor 1,3 Billionen. Die Kreditkosten stiegen aufgrund der Zinswende von 4 Milliarden auf satte 40 Milliarden im Bund. Der Präsident fordert eine radikale Kürzung der Staatsfinanzen, vor allem bei Subventionen, und eine Auflösung von Sondervermögen. Langer Rede kurzer Sinn, dem Bund geht das Geld aus, und die Mittelfristige Finanzplanung des Landes kennen Sie hoffentlich auch alle. Gleichzeitig prasseln haufenweise Gesetze auf uns ein. Die Heizungspläne von Herrn Habeck sind in aller Munde. Laut Städtebund wird das 8 Milliarden Euro für die Kommunen in den kommenden Jahren verschlingen. Da kann sich jeder ausrechnen, was das für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. In diesem Sinne müssen auch unsere Kommunen nun Vorsicht walten lassen, weil sie auf vielen Kosten sitzen bleiben werden. Die Zinsen steigen und die Politik der Energiekrise wird auch unseren kommunalen Haushalten schaden. Wir wollen nicht in die missliche Lage gelangen, dass hier neue Schulden aufgebaut werden, das zum einen. Zum anderen besteht nach wie vor ein hoher Grad an alter Verschuldung auf kommunaler Ebene. Schwerin trägt laut Bericht alleine fast 37,8 Prozent aller Kassenkredite im nicht öffentlichen Bereich von ganz M-V, das bei nicht mal einem Sechzehntel der Bevölkerung, (Thore Stein, AfD: Die SPD regiert!) 920 Euro Pro-Kopf-Schulden. Zum Vergleich, in Rostock sind es um die 24 Euro. Der Hof merkt auch an, Zitat: „Der Landesrechnungshof führte in seinem Beitrag aus,“ (Zuruf von Marcel Falk, SPD) „dass die Kommunen die Möglichkeiten des aktiven Schuldenmanagements weitgehend nicht nutzten.“ Zitatende. Das zum Thema „Wir helfen auch beim Schuldenabbau“ von Herrn Geue! Die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof war insofern sehr aufschlussreich. Wir als AfD-Fraktion haben daraus drei Kernanliegen abgeleitet, die Ihnen hier in Form eines Antrages vorliegen. Erstens. Wir wollen, dass die Landesregierung ein Konzept zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft vorlegt. Der Landesrechnungshof hat dies in Tabelle 7 noch mal skizziert und festgestellt, dass nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Einnahmen der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sich aus Steuern selbst finanziert. Der Hof bezeichnet dies als Eigenfinanzierungsschwäche. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft es bei den Einnahmen 28,8 Prozent, in den Flächenländern Ost 32,6 Prozent, und dazu im Vergleich, die Flächenländer West stehen mit 40,5 Prozent immer noch deutlich besser da. Wir haben bereits hier im Landtag einen entsprechenden Antrag gestellt, der eine umfangreiche Standortanalyse zum Beispiel durchführt und den Regionen Daten zur besseren Planung an die Hand gibt, beispielsweise, wie Fördermittel ausgegeben werden sollen und wo. Aber auch die potenzielle Auslastung von Gewerbegebieten in den Gemeinden und eine betriebswirtschaftliche Effizienzsteigerung in kommunalen Unternehmen sollte thematisiert werden. In Schwerin beispielsweise sind ungefähr die Hälfte der Gewerbeflächen leer. Die Landesregierung muss daher zwingend wirtschaftsbezogene Konzepte erarbeiten, die zu einer Erhöhung der Einnahmen aus eigener Kraft durch Steuern von neuen Unternehmen und geschaffenen Arbeitsplätzen führen. Zweitens. Das ist natürlich das eine, die Einnahmenseite zu steigern, aber auf der anderen Seite geht es natürlich auch darum, Ausgaben zu senken. Oft ist es auch nicht möglich, aus geografischen oder historischen Gegebenheiten, das einfach mal so irgendwie zu verbessern. Die wirtschaftliche Lage ist uns auch völlig klar, aber wir müssen die neuen, modernen technischen Errungenschaften nutzen, um Personal- und Sachkosten auch in der kommunalen Ebene und seinen Unternehmen zu senken. Daher sollte die Landesregierung für uns als Schirmherrin der Kommunen auch Konzepte erarbeiten, auf diese Weise Kosten zu senken. Wir fordern von der Landesregierung ein Konzept für eine zukunftsfähige kommunale Verwaltungsstruktur, eine verbesserte Ausschreibungspraxis und Ideen für moderne technische Lösungen. Technische Investitionen in Automaten, digitale Anwendungen, beispielsweise der Künstlichen Intelligenz, oder die Nutzung von Robotern zur Einsparung von Personal- und Sachkosten sollen mit Beispielen aus gelungener Praxis untermalt werden. (Beifall Thore Stein, AfD) Innovative Lösungen liegen auf der Hand, aber sind häufig den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern nicht bekannt, oder es fehlt an korrekter Beurteilung zur Implementierung neuer technischer Lösungen. Die Kommunen könnten beispielsweise KI-Software nutzen, um Bürgerfragen zu beantworten. Der vom Bund geförderte Chatbot Cora – ich weiß nicht, ob Sie den kennen – gibt anderenorts Bürgern schon längst Auskunft, was viel Zeit und Personal spart. Das Land sollte Empfehlungen bereithalten, wie Ausschreibungen in Zukunft zum Beispiel mittels einer Software rechtskonform, vollständig und dokumentiert ausgebracht werden können. Das, sieht man ja im Bericht, ist vielerorts einfach nicht passiert. Da gibt es erhebliche Mängel, die offengelegt wurden. Zahlreiche Einzelfallprüfungen zeigten, dass zum Beispiel beim Gemeindemobiliar, auf Spielplätzen oder bei der Strandreinigung die Ausschreibung nicht sauber war. Und auf der anderen Seite, wir haben ja selber auf Landesebene auch schon gut funktionierende Praxismodelle, wie zum Beispiel in der Uniklinik Greifwald. Dort fahren schon seit Jahrzehnten, würde ich fast sagen, Roboter unten im Keller umher. Das sind gute, praktikable Lösungen. So was kann man auch, denke ich, in vielen Kommunalunternehmen etablieren. Das ist alles nur eine Frage des Zeitpunktes der Entscheidung, ab wann man investieren und langfristig Geld sparen möchte. In Kelheim fahren autonome elektrische Shuttles auf Abruf und können individuell gebucht werden. Warum nicht an touristischen Hotspots auf Rügen mal ausprobieren?! In Schwerin gibt es übrigens nach Antrag und Idee der AfD-Stadtfraktion auch einen Dokumentenausgabeautomaten, wo man sich Unterlagen einfach ohne Wartezeit abholen kann. Dadurch wurde auch Personal eingespart. Warum so was nicht überall anwenden, in einen Leitfaden packen, den Kommunen überreichen, dass die Kommunalvertreter da sagen können, ja, Mensch, davon haben wir noch nichts gehört, gute Idee?! Danke, liebe Landesregierung, für diese Hinweise zum Geldsparen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Unser drittes Anliegen ist ein Leitfaden und Informationsdokument mit dem Inhalt, wann und in welcher Form Akteure der Kommunen Finanzanlagen tätigen sollten oder es besser unterließen. Da verstehe ich auch nicht die komplette Ablehnung des Finanzministers unseres Antrags, denn dieser Punkt ist ja auch zum Teil Teil des Koalitionsantrags in ähnlicher Form. Der Landesrechnungshof kommt in seinem Bericht ebenso zu dem Ergebnis, dass den Kommunen teilweise keine ausreichenden Kenntnisse über das Einlagensicherungssystem und Finanzanlagen vorliegen. Es bestünde ein Risiko, dass die Kommunen Fehler bei der Bewertung der Anlagen vornähmen. Wir sind da auch der Meinung, dass insbesondere verschuldete Kommunen keine riskanten Wertpapiere sich beschaffen sollten, und dementsprechend sollten ihnen auch die Hinweise an die Hand gegeben werden. Auch bei Beteiligung an privaten Unternehmen, zum Beispiel mit Wagniskapital, sollte ausreichend Sicherheit vorhanden sein und Kenntnis. Wir hatten das Thema in Parchim beispielsweise mit diesem Luxuswasser. Dass sich da die Kommune beteiligt hat, ist auch im Nachhinein betrachtet natürlich völlig schräg. Rückblickend war das Ziel nicht klar und wir wollen da einfach Abhilfe schaffen. In solche Fettnäpfchen sind zum Beispiel auch in Hessen viele kommunale Börsianer getreten, und deswegen erarbeitet beispielsweise das Land Hessen derzeit gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag eine Mustervorlage, um solche finanziellen Debakel künftig zu vermeiden. Das sollte Mecklenburg-Vorpommern auch tun und sich daran ein Beispiel nehmen. Der Bankenexperte Professor Dr. Thomas Heidorn – nicht zu verwechseln mit dem Flüchtlingsinvestmentexperten Heydorn aus Schwerin –, (Beifall vonseiten der Fraktionen AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: He!) Professor für Bankbetriebslehre an der Frankfurt School of Finance & Management, rät bei der aktuellen Debatte in Hessen dazu, den Kommunen eine Liste von akzeptierten Geldinstituten zu unterbreiten und auch teilweise die Kommunen personell und technisch besser auszustatten. Personell ist natürlich schwierig, das wissen wir alle, aber technisch sollte das möglich sein. Der Hessische Städtetag arbeitet da, wie gesagt, mit, und das ist das dritte Kernanliegen. Die anderen beiden habe ich Ihnen auch genannt. Nur kurz zu den anderen Fraktionen: Die Fraktionen der SPD und LINKEN, ebenso die sogenannte Jamaikaopposition haben hier auch ihre Vorschläge mit eingebracht. Diese fixieren sich eher auf soziale und haushaltstechnische Belange, die auch im Bericht kritisiert wurden. Die können wir auch im Großen und Ganzen nachvollziehen, sehen da allerdings für uns nicht den Fokus drauf. Diese Sekundärprobleme sind unserer Meinung nach erst häufig durch die unzureichenden Finanzmittel (Torsten Koplin, DIE LINKE: Soziale Probleme sind also Sekundärprobleme?) und die mangelnde Technik und die personelle Ausstattung entstanden. Von daher werden wir uns dazu enthalten. Langer Rede kurzer Sinn, wir wollen mit diesen drei Maßnahmen die Lehren aus dem Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofs ziehen und erwarten natürlich, dass Sie da zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt. (allgemeine Unruhe – Marc Reinhardt, CDU: Bleiben Sie ruhig, ich bin unterwegs! – Zuruf aus dem Plenum: Du bist ja auch nicht mehr der Jüngste!) Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Jahresbericht des Landesrechnungshofs zu den Kommunalfinanzen 2022: Ja, Herr Finanzminister, bei Ihrem Redebeitrag habe ich mich so ein bisschen gefragt, ob Sie noch zum Bericht gesprochen haben. Ja, Sie haben gesagt, wie wundervoll alles ist und dass die Kommunen alle auf dem Weg ins gelobte Land seien. Ich will Ihnen ja so weit recht geben, dass die letzte FAG-Novellierung, die wir ja zusammen gemacht haben, auch unter starker Beteiligung der CDU, ja durchaus ein Meilenstein war, aber da darf man jetzt auf keinen Fall nachlassen, sonst kann sich das bei der derzeitigen Situation auch sehr schnell ins Gegenteil verkehren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ja, da darf geklatscht werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Aber das passt so ein bisschen – ich hätte mir gewünscht, dass Sie ein bisschen was zu dem sagen, was der Landesrechnungshof ja in dem Bericht auch alles festgestellt hat –, aber so ein bisschen passt das ja auch zur Behandlung der rot-roten Koalition mit den Berichten des Landesrechnungshofs. Wenn ich mir da den Kommunalbericht 2021 angucke, da gab es ganze vier inhaltliche Punkte, zu denen sich die Koalition verständigen konnte, beim Landesfinanzbericht 2022 waren es wenigstens schon sieben, und heuer beim jetzigen Kommunalfinanzbericht sind es immerhin schon sechs. Man kann also sagen nach wie vor, die Regierungsfraktionen LINKE und SPD ignorieren weite Teile der Berichte des Landesrechnungshofs. Aber Hilfe naht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Beifall René Domke, FDP) meine Damen und Herren, in Form eines Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Den haben wir Ihnen ja sogar im Ausschuss schon vorgelegt und wir haben hier 17 Handlungsaufforderungen an die Landesregierung formuliert. Wir greifen damit einen Großteil der Empfehlungen des Landesrechnungshofs auf und setzen aber auch eigene Akzente. Auf einige werde ich gleich noch eingehen. Zunächst möchte ich mich aber bei der Präsidentin und ihren Mitarbeitern – Herr Fuhrmann ist ja heute hier als stellvertretender Präsident –, möchte ich mich recht herzlich bedanken, dass Sie da eine gute Arbeit vorgelegt haben. Und wir sehen auch an diesen Berichten, wie wichtig die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung ist, und diese Berichte zeigen auch, dass sie notwendig ist und dass wir uns auch hier intensiv damit auseinandersetzen. Tilo wird sich erinnern, Tilo Gundlack, die CDU-Fraktion hat ja gemeinsam mit ihm in der letzten Legislaturperiode eine etwas andere Herangehensweise an die Berichte gemacht (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) und wir haben uns damals auf den Weg gemacht und doch deutlich intensiver das hier diskutiert und auch deutlich mehr Handlungsempfehlungen verabschiedet, als das jetzt bei Rot-Rot der Fall ist. Ich möchte noch auf einige inhaltliche Sachen eingehen. Die kommunale Finanzsituation – ich habe es schon gesagt, der Finanzminister hat es auch gesagt – hat sich verbessert, und das ist, glauben wir auch alle, gut so. Ich glaube, auch ein wichtiges Instrument war hier die Einführung der Infrastrukturpauschale, dass die Gemeinden – auch kleine Gemeinden vor Ort – Geld haben, was unabhängig von Kreis- und Amtsumlage ist und vor Ort in Spielplätze, in Infrastruktur investiert werden kann. Und ich sage auch hier, aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, muss dieses Instrument deutlich ausgebaut werden und müssen wir auch im nächsten Doppelhaushalt daran arbeiten, dass wir hier nicht nur 150 Millionen, sondern 200 oder sogar 250 Millionen zur Verfügung stellen, um die Infrastrukturlücke in unseren Gemeinden zu schließen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Ein zweiter Punkt: die Jahresabschlüsse der Kommunen. Wir wissen, wir kennen das schon lange, seit die Doppik eingeführt wurde, es gab viele Landkreise, es gibt jetzt, ich glaube, die Hansestadt Stralsund ist da kein Musterknabe, so will ich es mal nennen, sie haben zwar ein paar Jahresabschlüsse aufgeholt, aber es fehlt doch immer noch eine ganze Zeit. Hier sagt auch der Landesrechnungshof, dass hier, es hat sich leicht verbessert, aber hier ist deutlich Luft nach oben. Und hier sehen wir auch, das entnehmen Sie auch unserem Antrag, die Landesregierung in der Pflicht, auf die Nachholung dieser Berichte zu drängen und hier den Kommunen deutlich aufzuzeigen, dass es ohne diese Jahresabschlüsse nicht funktioniert und dass man so auch mit Vertretern in der Kommunalpolitik nicht umgehen kann. Die wissen ja gar nicht, wie ihre Haushaltslage ist, wenn von fünf zurückliegenden Jahren die Jahresberichte nicht vorliegen. Hier muss deutlich mehr Schwung – auch durch die Rechtsaufsicht der Kreise, aber auch durch das Land – kommen. Und wir hatten einen Schwerpunkt im Kommunalfinanzbericht, das waren die kommunalen Eingliederungsleistungen. Hier hat der Bericht eklatante Mängel bei Datenerhebung sowie -übermittlung aufgedeckt. Defizite bei Vertrags- und Entgeltverhandlungen sind dabei zutage getreten. Das ist, glaube ich, auch nicht das erste Mal im Bericht erwähnt. Wir geben in unserem gemeinsamen Antrag, Sie finden das unter Ziffer 2 Buchstabe f), dass wir auch hier eine deutliche Handlungsempfehlung an die Landesregierung verabschieden, damit hier endlich auch nach Recht und Gesetz verhandelt wird. Viertens. Weitere Handlungsbedarfe gibt es ja noch – wir haben ja insgesamt 17, aber ich will nicht alles sagen, damit ich den anderen Rednern auch noch was übriglasse –, ich will noch auf zwei Sachen eingehen, die uns hier auch wichtig sind. Das sind immerhin die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften – auch das, hat der Landesrechnungshof angemahnt, ist auf der kommunalen Ebene nicht überall zum Besten bestellt – und ein wichtiges Thema auch: Wir unterhalten uns ja darüber, dass es auch schwierig ist, Personal in Amtsverwaltungen, in Gemeindeverwaltungen zu finden. Deshalb ist die kommunale, also die Anbahnung interkommunaler Zusammenarbeit, glaube ich, etwas ganz Wichtiges, und hier wünschen wir uns von der Landesregierung, dass es dort eine intensive Beratung und auch Coaching der Kommunen vor Ort gibt, damit es hier zu deutlich verbesserten Ergebnissen kommt. Unverständlich ist uns, das können Sie ja gleich noch sagen, warum viele dieser Handlungsempfehlungen, die der Landesrechnungshof gibt, durch die Koalition nicht aufgenommen sind. Das ist heute nicht schlimm, denn unser Antrag liegt ja vor. Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie dem zu und dann wird alles gut! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Birgit Hesse
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Mehrere Vorrednerinnen und Vorredner sind auf die Arbeit des Landesrechnungshofs durch die Vorlage der Unterrichtung eingegangen. Das möchte ich auch, namens unserer Fraktion. Sie haben – Herr Fuhrmann, nehmen Sie das bitte gerne mit für Ihr gesamtes Team –, Sie haben in gewohnter Qualität uns etwas an die Hand gegeben, was wirklich akribisch aufgearbeitet ist, was fundiert ist in der Argumentation und was, das ist aus meiner Sicht besonders wichtig, nicht skandalisiert, sondern vor allen Dingen die beratende Funktion und den beratenden Anspruch, den Sie haben, herausstellt. Ich verweise nur auf das, was wir in den Unterlagen finden zu den in Aussicht gestellten Handlungsempfehlungen zu Geldanlagen. Diese Unterrichtung haben wir uns angeschaut, vor allen Dingen aus zwei Blickwinkeln, einmal, sind die Kommunen in einer multiplen Krisenlage krisenresilient, sind sie in der Lage, den Gestaltungsauftrag, die notwendigen Aufgaben zu erfüllen. Es hat sich gezeigt, das ist der Fall. Der Finanzminister hat Zahlen dazu genannt, die aus meiner Sicht sehr imposant sind. Sie hatten ja vorhin so einen kleinen Moment der Verwunderung, Mensch hier, die Aufmerksamkeit lässt nach. Das ist klar, wir hatten davor ziemlich angespannte Themen. Dann gibt es da immer mal so einen Abschwung, das ist rein menschlich. Und das andere, habe ich mir gedacht, ist vielleicht, wir haben es ein Stückchen weit verlernt, uns zu erfreuen an Erfolgen. Also immer dieses Krisenhafte, das wird dann produziert und so, nach dem Motto, also für einen Pessimisten ist jede Chance ein Problem und für Optimisten jedes Problem eine Chance. (Christine Klingohr, SPD: Genau.) Wir bejahen Letzteres, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) optimistisch heranzugehen. Woher nehmen wir den Optimismus? Einmal eben aus der besagten Resilienz, die sich zeigt, und das andere, welche Trends sich zeigen. Acht Jahre mit positivem Saldo und in ansteigender Art und Weise – 208 Millionen ist in der Unterrichtung gewesen, jetzt war von 251 Millionen die Rede –, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) das ist erheblich. Wenn man dann noch dazulegt, dass 81 Prozent der Kommunen einen positiven Saldo haben, 19 einen negativen, wird noch mal die Wichtung klar. Und wenn wir dann, das ist hier auch genannt worden, einzelne Sorgenkinder haben, also unter den 19 Prozent vom Volumen 74 Prozent allein auf die Stadt Schwerin fallen, dann wird klar, wir haben besondere Herausforderungen an einigen Stellen, aber wir haben an vielen Stellen auch eine sehr gesunde, solide Basis, und das ist sehr gut und wichtig so. Der Trend stimmt also auch, daran lässt sich anknüpfen, aber es lässt sich nichts schönreden. Und ich bin, weil wir auch gerade im sozialen Bereich Herausforderungen haben, bin dem Sozialausschuss – der zweite Aspekt, den ich ansprechen möchte –, dem Sozialausschuss ausgesprochen dankbar, dass er mit seiner Empfehlung an den federführenden Finanzausschuss, und das ist ja hier erwähnt worden, dass wir wesentliche Teile dieser Empfehlung in die mehrheitlich votierte Entschließung aufgenommen haben, dass der Sozialausschuss gesagt hat, also drei Dinge sind wichtig, und zwar hinsichtlich mehrerer Bereiche, ob das Pflege, Kinder- und Jugendhilfe und andere Bereiche auch sind, Eingliederungshilfe ist: Wir brauchen eine Datenlage. Wir brauchen eine Datenlage, die es uns besser ermöglicht, zu steuern und politisch zu gestalten, dann, wir müssen systematisch vorgehen, analysieren auf Grundlage dieser Daten und dann entsprechend Planungsinstrumente uns an die Hand geben. Das hat der Sozialausschuss uns empfohlen. Wir haben das aufgenommen. Ich finde, das ist eine tolle Sache, dass wir da nämlich sehr systematisch zielführend in einem sehr wichtigen Bereich vorgehen. Ich kann überhaupt nicht, Herr Schmidt, verstehen, dass Sie sagen, soziale Probleme sind – wie haben Sie … – sekundäre Probleme. Das lässt tief blicken, für wen Sie Politik machen und welchen Blick Sie auf die Gesellschaft haben. Das nur am Rande. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Das Dritte, was ich gerne sagen möchte, ist, weil, Herr Reinhardt, Sie waren ja für Ihre Verhältnisse reinweg euphorisch hinsichtlich Ihres Antrages, mich hat der eher verwundert. Und zwar wähle ich drei Dinge heraus, Sie haben ja neun vorgelegt. Da sind Dinge aufgenommen, die sich in der ursprünglichen Entschließung ja, die wir im Finanzausschuss verabschiedet haben, wiederfinden. Also ich bin nicht schlau draus geworden, Sie haben immer wieder gefordert, dass wir die kommunale Finanzausstattung verbessern, (Marc Reinhardt, CDU: Haben wir gemacht.) Sie haben erheblich dafür gestritten, und das ist durchaus auch Ihr Verdienst, dass da der Fokus drauf gelegt wurde, die Investitionspauschale zu erhöhen, dass die beibehalten wird, auch bei 150 Millionen Euro. Und jetzt kommen Sie mit einem Antragspunkt und sagen, also wir sind der Meinung, die Kommunalfinanzen werden vom Land überkompensiert, das heißt, wir geben – so lese ich das –, wir geben den Kommunen einfach zu viel Geld. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Das ist ein seltsamer Widerspruch. Der fußt ja auf einer Argumentation des Landesrechnungshofs. Ich habe das alles vorhin gewürdigt, da nehme ich kein Jota von zurück, aber es gibt so manche Empfehlung, die machen wir uns nicht zu eigen, weil wir es halt anders sehen, denn es gibt, es gibt ja wirtschaftliche und soziale Gründe, warum wir mehr auf die kommunale Ebene geben und uns gemeinsam sehr, mehrheitlich mal sehr darum gesorgt haben, dass die kommunale Finanzausstattung besser und besser wird. Das hat einmal etwas mit der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu tun unseres Landes und zum anderen mit der Einkommenssituation. Und so manches in beiderlei Hinsicht können wir nicht selbst direkt beeinflussen, sondern allenfalls indirekt. Insofern ist unser Instrument der direkten Beeinflussung die Kompensation für die kommunale Ebene, und da reden wir nicht von Überkompensation, sondern sind der Meinung, dass wir da auf dem richtigen Weg sind. Also ich halte diese Argumentation für widersprüchlich. Die zweite Sache, die mich verwundert hat: Die FDP hatte sich im Finanzausschuss sehr intensiv mit der Frage der Kosten- und Leistungsrechnung auseinandergesetzt und wir haben das an mehreren Stellen diskutiert. Da gab es eine unterschiedliche Argumentation zwischen dem Landesrechnungshof und dem Innenministerium. Wir nehmen mehr die Position des Innenministeriums ein. Auf Seite 11 der Beschlussempfehlung findet sich eine Argumentation der FDP-Fraktion, die sagt, na ja, die Kosten- und Leistungsrechnung alleine macht es ja auch nicht, aber es geht um eine Vergleichbarkeit. Im Antrag selber, den Sie hier uns unterbreitet haben, der mit den 17 Punkten – ich finde es Kinderei zu sagen, ätsch, ihr habt 8 oder 6 und wir haben 17 Punkte, also es geht ja um die Schwerpunktsetzung und das, was wir auch leisten können und wo wir den Fokus drauf legen, und jedenfalls komme ich noch mal darauf zurück –, für uns ist es einsichtig, das an die Adresse der FDP, dass die Kosten- und Leistungsrechnung wichtig ist, aber dass auch andere Instrumente angewendet werden können, um, wie sagte das Innenministerium mal, auch in der Steuerungswirkung tiefer gehen zu können. Das war uns einsichtig. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Deswegen wollen wir einen solchen Punkt nicht mittragen, den Sie uns hier unterbreitet haben. Und dann gab es noch einen dritten Punkt und dann bin ich auch … Ach so, in Punkt 2 e) schlagen Sie uns vor, „Kommunen Anreize für stärkere interkommunale Zusammenarbeit“ zu geben. Das ist vernünftig und das ist ein hehres Ziel, aber unter „Anreize geben“ verstehe ich ein Stückchen weit, wir geben da auch noch mal zusätzlich Geld für, damit diese auch substantiiert werden kann, diese Zusammenarbeit. Sie wollen aber Ende des Jahres schon die Ergebnisse sehen. Das, was Sie da aber fordern faktisch oder wollen, dass wir das gemeinsam fordern, ist ja finanziell über den Haushalt gar nicht untersetzt. Und Blankochecks wollen wir nicht ausstellen, auch nicht mit diesem Antrag, den Sie uns als Änderungsantrag oder Ersetzungsantrag vorschlagen hinsichtlich der Entschließung. So weit unsere Stellungnahme dazu. Wir werden der Entschließung zustimmen und bedanken uns noch mal für die Unterrichtung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kommunalfinanzbericht 2022 liefert erneut fundierte Einblicke nicht nur in die finanzielle Lage der Kommunen, sondern wirft auch diesmal in besonderem Maße Licht auf bestimmte Verfahren. Ob die der Veränderung bedürfen, dazu nehme ich später noch Stellung und würde zunächst erst mal zur finanziellen Lage noch mal die Replik machen. Der Finanzminister hat ja umfangreich vorgestellt über die finanzielle Lage, und für uns ist es als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wichtig, dass die Kommunen ausreichend finanziert sind und dabei aber auch die kommunale Selbstverwaltung, nämlich der Kern der kommunalen Arbeit, erhalten bleibt. Insofern ist das immer eine Waage auch zwischen Landesebene und kommunaler Ebene, inwieweit man sich da einmischt und inwieweit man wirklich die kommunale Selbstverwaltung hochhält. Ich habe mich schon gewundert ein bisschen, und Herr Koplin hat es ja auch, Herr Kollege Koplin hat das ja auch aufgenommen, Herr Finanzminister, Sie hatten auf unseren Punkt c) in der Feststellung sich dann noch mal kritisch geäußert und hatten gesagt, Sie würden uns nicht verstehen, warum wir da von einer Überkompensation sprechen. Ich glaube, da liegt irgendwie ein Missverständnis vor. Sie haben eindrucksvoll gesagt, wie hoch die Pro-Kopf-Ausstattung mit Finanzen in der kommunalen Familie hier in Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis auch zu anderen Flächenländern und so weiter ist, und ja richtigerweise festgestellt, dass die durchschnittliche Ausstattung pro Bürger viel größer ist. Und da kommt demjenigen, der auch lange Zeit in der Kommunalpolitik mitgearbeitet hat, natürlich sofort immer in den Sinn, dass wir eine besondere Situation auch in Mecklenburg-Vorpommern haben. Stichwort sind ja auch da die Gewerbesteuereinnahmen, die tendenziell immer geringer gewesen sind als in bestimmten anderen Ländern. Und das hat sich ja in der Corona-Pandemie auch ganz besonders sozusagen gezeigt, nämlich insofern, als dass bei uns der Abschwung der Finanzausstattung sich durch die Corona-Pandemie nicht so stark gezeigt hat und der Weg, pauschale Ausgleichszahlungen zu machen, der ja auch im Landtag dann beschlossen worden ist und ja auch Teil der Regierungsarbeit ist, ja der richtige Weg war. Und dass der zur Überkompensation geführt hat, ist jetzt nicht schlimm. Wir wollten das gar nicht als Kritikpunkt sagen, sondern es ist einfach so gewesen, mit den Zahlungen, sozusagen den Pauschalzahlungen, ist dieser Zustand eingetreten. Das haben wir einfach in der Feststellung noch einmal gesagt, ohne daraus abzuleiten, wir wollen jetzt durch die Hintertür die Überkompensation gleich wieder einsacken. Und deswegen sage ich, das muss ein Missverständnis sein. Ich würde in diesem Sinne sagen, vielleicht nehmen Sie das an und zur Kenntnis, dass wir das nicht vorhatten, sondern ganz einen anderen Punkt, den wir immer wieder auch bei der kommunalen Finanzausstattung sehen: Man muss in jeder Kommune sehen, ob die Investitionsmittel in ausreichendem Umfang sozusagen auch immer wieder da sind, denn das macht die Wirtschaftskraft von Kommunen aus. Und da schadet es dann gar nicht, wenn sozusagen durch solche Mittel, die jetzt eben durch die Entscheidung, pauschale Zahlungen zu machen, dann da sind, Hauptsache, die Wirtschaftskraft oder die Investitionsmittel sind möglich und versetzen praktisch die Kommunen in die Lage der Wirtschaftsentwicklung und wirtschaftlichen Betätigung. Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich in meiner Rede noch mal einen Schwerpunkt auf die Verfahren lege. Das ist durch andere Redner, vor allem vom Kollegen Koplin, auch schon ein bisschen angedeutet worden, dass es da bestimmte, auch Kritikpunkte gibt an dem, was in den Kommunen läuft in Mecklenburg-Vorpommern, die vom Landesrechnungshof berichtet wurden. Und auch an dieser Stelle möchte ich mich für diese detaillierten Analysen und konstruktiven Empfehlungen beim Landesrechnungshof, Herr Vizepräsident, bedanken. Für uns bleibt die Arbeit des Rechnungshofes unverzichtbar für die Bewertung vergangener finanzpolitischer Beschlüsse und ist immer ein notwendiges Korrektiv, insbesondere für das Regierungshandeln. Ein gutes Zeichen ist, dass die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sich diesmal nicht in einer reinen Kenntnisnahme des Berichtes erschöpft, sondern dass auch Empfehlungen aufgenommen worden sind. Und ich würde zu unseren Empfehlungen, die auch wir in unserem umfangreichen Änderungsantrag haben, noch mal Stellung nehmen. Zwei Beispiele für Qualitätsverbesserungen des Verwaltungshandelns haben wir uns im Änderungsantrag zu eigen gemacht. Und da würde ich als Beispiel jetzt vorstellen die Pflegesozialplanung. Und da verhält es sich so, dass es nach wie vor keine sinnvoll nutzbaren gemeinsamen Standards gibt. Und die Einschätzung, dass die Datenlage schlecht ist, auch die interkommunale Datenlage und damit auch die Vergleichbarkeit der verschiedenen Sachen, ist schon aufgegriffen worden. Wir wissen ja, dass bei der Pflegesozialplanung es einen verpflichtenden Standard, den sogenannten Kompass, gibt, der aber von den einzelnen Kommunen auch nach Prüfung überwiegend als unbrauchbar angesehen wird und deswegen in den Kommunen unterschiedliche eigene Ansätze für Planungen existieren. Und dadurch kommt dann nachher, wenn man auf eine unzureichende Datenlage aufsetzt, die mangelnde Vergleichbarkeit und auch die mangelnde Evidenz. Und hier bedarf es unserer Meinung nach für die Fortschreibung der Pflegesozialplanung eines funktionstüchtigen Planungsinstruments und eben der Erstellung von vergleichbaren Daten. Und so ähnlich kann man das vielleicht auch für die Jugendhilfeplanung sagen. Dem Bericht nach haben es die Kommunen geschafft, die personellen Voraussetzungen für eine regelmäßige Fortschreibung der Planung durchaus vor Ort zu schaffen. Bei der überörtlichen Planung sieht es jedoch schlechter aus. Und es gab Versuche, die verschiedenen Akteure zusammenzubringen, aber uns ist klar, wir brauchen eine landesweite Jugendhilfeplanung. Das Argument steht so aber nicht im Koalitionsvertrag, und wir würden es zumindest vom zuständigen Ministerium erwarten, dass wir in dieser Richtung ein Stück zusammenkommen. Das sind die Anmerkungen, dass wir uns in unserem Änderungsantrag in den verschiedenen Punkten eben auch der Verfahren mal angenommen haben. Und das ist wichtig. Wenn man Verfahren verbessert, verbessert man auch die finanzielle Situation in den Kommunen. An diesen beiden Beispielen zeigt sich, dass man da durchaus noch viel Luft nach oben hat. Und wir erwarten, das hatte ich schon gesagt, dass dann die Datenlage und die Vergleichbarkeit sich verbessern. Insgesamt …
Beate Schlupp
Herr Fraktionsvorsitzender, gestatten Sie mir den Hinweis, dass die rote Lampe seit 20 Sekunden, mittlerweile 22, leuchtet. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Ja, dann brauche ich auch mich nur für die Aufmerksamkeit zu bedanken und bin dann mit meinem Vortrag hier zu Ende. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Vizepräsident Fuhrmann, herzlich willkommen! Und sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesrechnungshofs, glaube ich, auch an den Bildschirmen! Denn die gucken ab und zu auch mal den Livestream. Bevor ich mit meinen Ausführungen beginne, möchte ich mich herzlich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesrechnungshofs für die Erstellung des Jahresberichtes 2022, Teil 2, hier Kommunalfinanzbericht 2022, bedanken. Jährlich unterrichtet der Landesrechnungshof den Landtag und die Öffentlichkeit über die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern. Der Landesfinanzbericht und der uns heute vorliegende Kommunalfinanzbericht für das Haushaltsjahr 2022 sind gute Arbeitsgrundlagen – es wurde auch schon erwähnt – für die Beratungen hier im Plenum, aber auch in den einzelnen Ausschüssen. Die Rückschlüsse, die aus beiden Berichten gezogen werden, sind teils sehr unterschiedlich, kommt es doch immer auf die Betrachtungsweise drauf an. Hier bemerkt man die Unterschiede zwischen der Opposition und der Landesregierung und der sie vertretenden Fraktionen teilweise sehr deutlich, auch wenn Teile der heutigen Opposition zum Berichtszeitraum noch in Regierungsverantwortung waren. Die Beratungen zum Kommunalfinanzbericht verliefen in gewohnter Weise, liefen in gewohnter Weise ab. Der Landesrechnungshof genießt anscheinend noch immer ein sehr unterschiedliches Ansehen. Na ja, kann ich nur sagen, manchmal kann man wohl nicht aus seiner Haut. Meine Damen und Herren, wie Sie in der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2121 lesen können, hat sich der Finanzausschuss ebenso wie die mitberatenden Innen- und Sozialausschüsse mit dem Kommunalfinanzbericht intensiv befasst. Deren Stellungnahmen liegen uns in der Beschlussempfehlung und dem Bericht des Finanzausschusses auf vorgenannter Drucksache vor. Meine Damen und Herren, der Finanzausschuss hat den Kommunalfinanzbericht in fünf Sitzungen beraten. An dieser Stelle möchte ich für die SPD-Fraktion dem Landesrechnungshof für seine 8 Entscheidungsvorschläge danken – 8 und nicht gefühlt nach deiner Rede, lieber Marc, 50. Sie flossen in die Beratungen der Arbeitskreise mit ein, wurden teilweise in unseren Antrag mit übernommen und liegen uns heute zur Abstimmung in der Beschlussempfehlung vor. Man muss auch noch dazusagen – und da danke ich auch dem Sozialausschuss, die Vorsitzende ist ja auch hier –, dass wir uns die Entschließung auch zu eigen machen konnten und eben diese Landesrechnungshofvorschläge auch mit drin haben. Meine Damen und Herren, inhaltlicher Schwerpunkt der Beratungen im Finanzausschuss war unter anderem die positive Finanzlage der kommunalen Ebene. Die Kommunen konnten das Haushaltsjahr insgesamt mit einem deutlichen Finanzierungsüberschuss von über 200 Millionen Euro abschließen. Gleichzeitig sind von 2019 bis 2021 die Schulden um durchschnittlich 5,7 Prozent jährlich zurückgegangen. Diese positive Entwicklung geht auch auf die Reform des Finanzausgleichsgesetzes der letzten Legislaturperiode zurück. Somit wirkt das unter der SPDgeführten Landesregierung der 7. Wahlperiode reformierte Finanzausgleichsgesetz auf kommunaler Ebene. Da möchte ich natürlich auch der CDU noch für danken. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und David Wulff, FDP – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da hättest du aber auch klatschen können, ist klar, ne?! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ein weiterer Punkt war die Anzahl und Häufigkeit von Prüfungen des Landesrechnungshofs einhergehend mit der personellen Ausstattung. Wie bei anderen Behörden, so gibt es auch hier Vakanzen, die nicht ohne Weiteres zu schließen sind. Dies hätte auch Priorität, bevor es zu neuen Stellen kommen könnte, beim Landesrechnungshof. Der Landesrechnungshof zeigte sich dennoch nicht abgeneigt von neuen Stellen. Im Berichtsbereich der aktuellen Themen erfolgten im Ausschuss intensive Diskussionen, unter anderem zur Umsetzung des neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens. Dies ist ein gern gesehenes alljährliches Thema. Insbesondere fehlende Jahresabschlüsse geben Anlass zur Besorgnis. Allerdings, wo Schatten ist, gibt es auch Licht, um dies mal umzukehren. Die Kommunen holen auf und werden immer besser. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Kritisch wurde durch den Landesrechnungshof die Gewerbesteuerentwicklung in der Corona-Pandemie betrachtet, hier insbesondere eine mögliche Überkompensation kritisiert, denn wie hoch ein tatsächlicher Einnahmeverlust durch Gewerbesteuereinbrüche entstanden ist, ist schwer zu beziffern. Es ist ein schwieriges Thema und am Ende waren fast alle damit zufrieden. Im Berichtsteil „Überörtliche Prüfungen“ war für jeden Abgeordneten etwas dabei. Hier gab es eine breite Palette an Themen. Ich darf mal kurz aufzählen: die kommunale Eingliederungshilfe nach Paragraf 16a SGB II, dann die Prüfung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Verträge nach Paragraf 34 SGB VIII, wo nicht nachvollziehbare Kosten zum Beispiel in Verhandlungen mit drin waren. Hier seien genannt Personal-, Sach- und Investitionskosten, oder die Kostenauswahl war einfach nicht vorgesehen. Das wundert mich auch. Aber da hat der Landkreis MSE bestimmt noch Potenzial, das aufzuholen. Das sind weiterhin Vergabewesen in Kommunalverwaltungen und Eigenbetrieben, Teilprüfung der Sporthallen der Landeshauptstadt Schwerin, dann eine Teilprüfung zur Umsetzung Kosten- und Leistungsrechnung/Interne Leistungsverrechnung/Berichtswesen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Bei diesen Teilprüfungen geht es am Ende immer um die Steuerung von Ausgaben und wie Kennzahlen besser und effektiver eingesetzt werden können. Hilfen und Unterstützung sollen auch da ankommen, wo sie gesetzlich verankert sind. Man will hier nicht irgendeinem was wegnehmen. Der Berichtsteil „Geldanlagen der Kommunen“ nahm einen breiten Platz in der Diskussion ein. Aus Sicht des Landesrechnungshofs sei es nicht vorrangige Aufgabe der Kommunen, Geld anzulegen, sondern mit dem erhaltenen Geld grundsätzlich deren Aufgaben zu bestreiten. Allerdings ist ein Mehr an liquiden Mitteln nicht verkehrt und kann dann auch sehr sinnvoll, muss dann aber auch sehr sicher angelegt sein. Auch soll das eher in Tagesgelder und nicht in Festgelder angelegt werden. Was nützt die ganze Kohle, wenn man da nicht rankommt? Eine 5-jährige Anlageform ist hier nicht hinnehmbar und auch nicht, glaube ich, so vorgesehen. Die angesprochenen Punkte und einen Umgang damit finden sich teils in der Beschlussempfehlung wieder. Ein weiterer wiederkehrender Berichtsteil ist die Ziffer V im Kommunalfinanzbericht, hier die „Prüfung kommunaler Beteiligungen“. Es kommt immer wieder zu Verzögerungen bei den Jahresabschlussprüfungen der kommunalen Wirtschaftsbetriebe. Im Bericht wird von einem fehlenden Viertel gesprochen, was gegenüber dem Vorjahr unverändert ist, also stagniert. Die häufigste Ursache der Verzögerung liege darin, dass die Betriebe den Abschlussprüfern unvollständige und nicht prüfbare Unterlagen vorgelegt hätten. Das wundert mich tatsächlich doch. Und ich weiß auch nicht so richtig, wie das zustande kommt. Aber gut! Dies hält auch meine Fraktion für bedenklich, und tatsächlich sollten hier die Gesellschafter ein genaueres Auge drauf haben. Ein weiterer, teils medial verbreiteter Punkt des Berichtes war beziehungsweise ist der „Hafen- und Kurbetrieb einer Gemeinde“. Jeder kennt diese Gemeinde und den Sachverhalt aus der Presse. Trotzdem ist dieser Sachverhalt weiter aufzuklären. Dass das Hauptproblem bei der Aufklärung in der fehlenden Mitwirkung der Gemeinde und der kommunalen Wirtschaftsbetriebe liegt, ist gelinde gesagt eine Frechheit. Es ist kein gutes Aushängeschild. Weiter will ich dazu auch nichts sagen. Meine Damen und Herren, dies waren nur holzschnittartig einige Bestandteile des Kommunalfinanzberichtes 2022. Die Koalitionsfraktionen haben in Auswertung der Beratungen sowohl intern wie auch im Finanzausschuss beantragt und beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die eingereichte Entschließung anzunehmen und den Kommunalbericht im Übrigen zur Kenntnis zu nehmen. Ich bin den Kolleginnen und Kollegen unseres Koalitionspartners für die umfangreiche und gewinnbringende Beratung sehr dankbar, insbesondere bei der Erarbeitung des Beschlussantrages. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD-Fraktion wird der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zustimmen. Zu den Änderungsanträgen möchte ich auch noch was sagen. Hier ist es tatsächlich so, wie auch der Finanzminister schon angedeutet hatte und ich jetzt auch mal ganz deutlich sagen muss, einige wollen sich hier in die kommunale Selbstverwaltung einmischen. Und da bin ich absolut dagegen. Das geht so nicht. Wenn ich das meinem Bürgermeister zeigen würde, ich glaube, der würde mir gelinde gesagt, wenn ich das beschließen würde, ein paar hinter die Ohren hauen. Jeder kennt Thomas Beyer und weiß, wie er reagiert, (Heiterkeit und Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) wenn man in die kommunale Selbstverwaltung eingreift. Da sind wir absolut dagegen und stimmen dem auch nicht zu. Das andere ist auch so, ich war eingeladen am 19. April zur Tagung des Finanz- und Personalausschusses des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg-Vorpommern. Wer da mal hinfahren darf, ich war übrigens als Abgeordneter eingeladen, da ging es um die kommunalen Finanzen im nächsten Doppelhaushalt, um die Fachkräfte im öffentlichen Dienst, gegenseitiges Abwerben oder gemeinsame Strategien entwickeln. Und es ging auch um die kommunalen Geldanlagen, und es ging um die vorläufigen Jahresabschlüsse. Und dann war auch noch die kommunale Haushaltswirtschaft ein Tagesordnungspunkt und der Kommunalfinanzbericht nahm einen ganz breiten Platz da ein. Also die kommunale Ebene beschäftigt sich damit. Sie brauchen nicht irgendwelche Vorgaben von uns. Wenn Sie das machen möchten, Sie können mit denen gerne reden. Es gibt genug Kommunalverbände. Ich sage nur, Städte- und Gemeindetag, Städte- und Gemeindebund, aber auch der Landkreistag, mit denen kann man immer wieder gerne reden. Auch Herr Reinhardt kann das bestimmt, wenn er das gerne möchte. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ansonsten sollten wir uns in die kommunale Selbstverwaltung nicht einmischen. Alles andere können wir intern klären. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.
René Domke FDP
Zählt die Uhr jetzt rückwärts, oder …? (Schriftführer Jens-Holger Schneider: Nein.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte namens meiner Fraktion dem Landesrechnungshof danken für die Erarbeitung des, ja, doch sehr wertvollen und umfassenden Kommunalfinanzberichts. Es ist ja doch auch immer ein Fundus, gerade für die Opposition und, ja – die Anmerkung kann ich mir jetzt aber auch nicht verklemmen oder sparen –, ein Bericht, zu dem die Präsidentin oder eben hier heute der Vizepräsident selbst nicht reden kann, weil die Wertschätzung, meine Damen und Herren, von Rot-Rot an der Stelle aufhört und ein Rederecht für den Rechnungshof verweigert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Man könnte auch sagen, the same procedure: Immer, wenn wir einen Bericht des Landesrechnungshofes bekommen, dann beschließen die regierungstragenden Fraktionen SPD und LINKE ein paar sehr vorsichtige Empfehlungen. Nur niemandem auf die Füße treten! Und dementsprechend haben wir hier auch die wenig überzeugende Beschlussempfehlung zum Kommunalfinanzbericht vorliegen. Ambitionierte Ziele, meine Damen und Herren, sehen wirklich anders aus. (Marc Reinhardt, CDU: Richtig!) Die Fraktionen von CDU, FDP und GRÜNEN, wir haben einen gemeinsamen Änderungsantrag eingereicht, weiterführend, und vor allem, es ist ein konkreter Forderungskatalog, wo auch mal etwas abrechenbar wäre. Meine Damen und Herren, einig sind wir uns in der Beurteilung, dass sich die Gesamtsituation der Kommunen mit einem Finanzierungsüberschuss von 208 Millionen Euro verbessert hat. Natürlich, jetzt hauen sich alle auf die Schulter und sagen, ja, da haben wir ordentlich dran mitgewirkt. Vielleicht sind es auch mal andere Umstände, die da mit einzubeziehen sind, denn wir wissen zum Beispiel, dass es deutlich geringere Einbrüche bei den Gewerbesteuereinnahmen gab, als in der Corona-Pandemie angenommen wurde. Ich glaube, da kann man jetzt viel darüber spekulieren, aber das war weder jetzt die Leistung der Landesregierung, sondern mancher Kommune, sondern das ist einfach eine Frage der Konjunktur gewesen und vielleicht auch tatsächlich, weil wir sehr vorsichtig in der Beurteilung waren, wie die Gewerbesteuer sich entwickeln wird. Wir erkennen auch an – und das ist ja das, was Sie aufgenommen haben –, dass die Pflegesozialplanung überarbeitet werden soll, um eine vergleichbare Datenlage zu bekommen. Wir erkennen auch an, dass bei der überörtlichen Jugendhilfeplanung unterstützt werden soll. Wir erkennen an, dass die kommunalen Eingliederungsleistungen künftig mehr Priorität bekommen sollen. Es geht immerhin um die Betreuung minderjähriger Kinder, die Betreuung von Kindern mit Behinderung, es geht um die häusliche Pflege, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung. Das ist sicherlich etwas, wo eine ganze Menge Luft nach oben ist. Wir erkennen auch an, dass die Kommunen mehr Unterstützung bekommen sollen bei der Beratung zum Thema Geldanlagen. Da können wir uns alle vorstellen, dass manche Kämmerei dort überfordert ist mit dem Dickicht an Vorschriften beziehungsweise an Möglichkeiten. Aber was ich zurückweise, ist, wenn man uns jetzt vorhält, wir würden uns in die kommunale Selbstverwaltung einmischen, dann habe ich gerade Punkte vorgelesen, wo ich das Gleiche zurückargumentieren könnte. Auch diese Hilfestellungen könnten als Einmischung verstanden werden. Und darum geht es hier überhaupt gar nicht. Es geht gar nicht um die Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. Das wird auch mal so schnell schön angeführt. Nein, es geht um eine Unterstützung, es geht um eine Hilfeleistung. Und die Kommunen müssen sie ja nicht übernehmen, sondern es ist eine Hilfestellung. Der Kommunalfinanzbericht zeigt eine ganze Menge mehr auf, was verbesserungswürdig ist. Und ich möchte ein paar Punkte herausgreifen, denn das, was ich immer wieder vermisse, ist überhaupt ein Konzept, ein Konzept des Landes, wie eigentlich die kommunale Wirtschaftskraft, die kommunale Finanzkraft insgesamt mal gestärkt werden soll. Das ist ja schön, wenn Sie dann mit Mitteln die Probleme, die an manchen Orten auftreten, zuschütten, aber es ist ja keine Lösung. Es ist ja keine Lösung. Und ich fand es auch bemerkenswert, wie man dann argumentiert und sagt, na ja, dann müssen wir – wie hatten Sie es ausgedrückt, Herr Koplin, ein Instrument der direkten Beeinflussung. Also Sie wollen direkt helfen, immer dann, wenn die Not am … Denken wir es doch mal anders! Was brauchen denn die Kommunen, um vielleicht auch eigenständig agieren zu können, um ihre Finanzausstattung selbst in den Griff zu bekommen? (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Grundsteuereinnahmen!) Ja, unter anderem auch Grundsteuereinnahmen. Ich weiß nicht, ob das jetzt ein gutes Thema ist, was Sie da gerade anführen. Ich weiß nicht, ob das tatsächlich am Ende dazu führen wird, denn bis jetzt hieß es immer noch, die Grundsteuer soll aufkommensneutral sein. Ich weiß jetzt nicht, ob das ein qualifizierter Beitrag war. Am Ende geht es immer darum, die kommunalen Verwaltungsstrukturen auch mal weiterzuentwickeln und dass wir tatsächlich auch die wirtschaftlichen Schwächen ausgleichen. Wir wissen, nicht alle Kommunen haben die gleichen Voraussetzungen, was Gewerbegebietezugang, Anbindung und so weiter anbetrifft. Nicht alle haben dieselbe Infrastruktur. Aber da braucht es ein Konzept des Landes, wie kann ich das übergreifend vernünftig ausgleichen. Weiterhin halten wir es für einen Fehler der Landesregierung – und da könnte ich mich jetzt ehrlich gesagt auch ein bisschen ärgern, weil ich ja auch selber Kommunalpolitik mache –, wenn jetzt die Regeln für die Doppik, davon kann man ja halten, was man will, aber die Haushaltsführung auf kommunaler Ebene, die jetzt mühselig eingeführt wurde, jetzt fangen wir wieder an, jetzt weichen wir mal hier auf und da auf, Kosten- und Leistungsrechnung, na ja, das können wir auch mal so machen und mal so machen. Das waren doch die Hauptargumente. Warum wurde das denn eingeführt? Sie wollten Kennzahlen, Sie wollten Vergleichbarkeit, Sie wollten Steuerungsinstrumente. Und jetzt, wo das einigermaßen anfängt zu laufen, irgendwer das auch mal verstanden hat, jetzt fangen Sie an und sagen, jetzt weichen wir aber aus, jetzt haben wir auf einmal kein Interesse mehr an der Vergleichbarkeit, jetzt machen wir das wieder anders. Was soll das, meine Damen und Herren? Rin inne Tüften, rut ut de Tüften? Das ist doch keine Steuerung! Das ist doch nichts, was Sie den Kommunalpolitikern an die Hand geben können, wenn jetzt am Ende wieder Parallelstrukturen aufgebaut werden und Ausnahmen zugelassen werden, anstatt Stringenz jetzt einmal durchzuhalten, nein, aufweichen, zurückrudern, wieder das Rad zurückdrehen. Oder das Vergaberecht: Wir haben es ja schon angesprochen heute früh. Ja, die Kommunen brauchen dringend Unterstützung, um das sowieso schon komplizierte Vergaberecht überhaupt umzusetzen. Die Kommunen brauchen Unterstützung beim Personalmanagement. Interkommunale Zusammenarbeit wurde angesprochen. Das muss gar nicht viel Geld kosten. Das ist manchmal wirklich nur eine Steuerung, eine Koordinierung, die mitberücksichtigt werden kann. Und da hat der Rechnungshofbericht eine ganze Menge dargelegt, was da an Möglichkeiten da ist. Die Zentralisierung des Vergabewesens innerhalb der Kommunalverwaltung, das sollte wirklich noch mal deutlich in den Fokus genommen werden. Immerhin haben Sie ja heute einen Gesetzentwurf hier vorgelegt, was eigentlich nur zur Verkomplizierung beitragen wird und die Kommunen wirklich an den Rand des Wahnsinns treiben wird. Die Landesregierung muss eben nicht nur unterstützen bei der Anwendung, sondern eben auch bei der Frage der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften. Wenn Sie so komplizierte Vorschriften machen, dann müssen Sie natürlich auch dafür sorgen, dass das auch eingehalten ist, denn sonst haben Sie die Wettbewerbsverzerrung auch gleich als Pferdefuß mit dabei. Meine Damen und Herren, es ist eine ganze Menge festgestellt worden und ich verstehe überhaupt nicht, warum man diese Punkte dann ignoriert. Schließen Sie sich bitte unserem Antrag an! Der ist wenigstens konkret. Das ist ein echter Auftrag an die Landesregierung. Das andere, meine Damen und Herren, Sie können sich immer hinter der kommunalen Selbstverwaltung verstecken, aber in Ihren eigenen Punkten können Sie die Einmischung in die kommunale Selbstverwaltung dann auch selber herauslesen. Das ist also überhaupt kein Argument. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Finanzausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2121, einer Entschließung zuzustimmen. Ich lasse zunächst über den hierzu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2145 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/2145 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich lasse nun über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2147 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Änderungsantrag auf Drucksache 8/2147 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP und Stimmenthaltung der Fraktion der AfD abgelehnt. Wer der Ziffer I der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2121 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2121 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE, bei Stimmenthaltung durch die Fraktion der AfD und Ablehnung durch die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP angenommen. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung auf Drucksa che 8/2121 empfiehlt der Finanzausschuss, die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof auf Drucksache 8/1686 zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – (allgemeine Unruhe – Marc Reinhardt, CDU: Mach mal noch mal!) Es ist jetzt etwas schwierig, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) da ja nicht mal das Abstimmungsergebnis bezweifelt wurde, das ich ja noch nicht bekannt gegeben habe. Aber ich wiederhole noch mal den Abstimmungsvorgang: Wer also der Ziffer II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auf Drucksache 8/2121 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Kenntnisnahme. – Gibt es jetzt Klärung? (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können wir jetzt weitermachen? – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Gut. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2121 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und AfD und Gegenstimmen der Fraktionen – (Sebastian Ehlers, CDU: Enthaltung.) nee, Stimmenthaltung –, Stimmenthaltung der Fraktionen CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP angenommen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Bericht der Landesregierung zur Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/1456, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport, Drucksache 8/2125. Unterrichtung durch die Landesregierung Bericht der Landesregierung zur Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/1456 – Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Sport (9. Ausschuss) – Drucksache 8/2125 – Das Wort zur Berichterstattung hat die Vorsitzende des Sozialausschusses Frau Hoffmeister.
Katy Hoffmeister CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind bei TOP 13, meine Damen und Herren, und ich darf Ihnen auf Drucksache 8/2125 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sowie den abschließenden Bericht zur Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/1456 – Bericht der Landesregierung zur Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes – übermitteln. Die Unterrichtung wurde dem Sozialausschuss mit der Amtlichen Mitteilung 8/54 vom 1. Dezember 2022 zur weiteren Beratung an uns überwiesen. Im Sozialausschuss haben wir diese Unterrichtung in drei Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir ein Expertengespräch mit dem Landesseniorenbeirat durchgeführt. Für die Ausführungen von Herrn Bernd Rosenheinrich vom Landesseniorenbeirat möchte ich an dieser Stelle im Namen des Sozialausschusses noch einmal ganz herzlichen Dank aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, die Unterrichtung und damit der Bericht der Landesregierung geht auf das Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juli 2010 und dem am 28. November 2015 in Kraft getretenen Ersten Gesetz zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zurück. Hier schreibt der Paragraf 11 vor, dass die Regelungen des Gesetzes im Abstand von fünf Jahren zu evaluieren sind. Im Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass das Gesetz geeignet ist, die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren über den Landesseniorenbeirat zu verbessern. Darüber hinaus sollte die weitere Entwicklung, insbesondere die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in Mecklenburg-Vorpommern beobachtet und im Hinblick auf die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Seniorenmitwirkungsgesetzes einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat regelmäßig evaluiert werden. Der 5-Jahres-Rhythmus der Überprüfung ist aufgrund der Corona-Epidemie nicht eingehalten worden. Im Ergebnis der Evaluierung konnte die Wirksamkeit des Seniorenmitwirkungsgesetzes festgestellt werden. Ausschließlich der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat sich – und das finden Sie in dem Bericht – kritisch zur Wirksamkeit des Seniorenmitwirkungsgesetzes geäußert. Diese Meinung teilt der Ausschuss ausdrücklich nicht. Der Ausschuss sieht vielmehr in dem Seniorenmitwirkungsgesetz grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um mithilfe der Arbeit der Seniorenvertretungen die Mitwirkungsrechte in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und deren aktive Beteiligung am politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen Leben zu fördern. Allerdings empfiehlt der Ausschuss, die Seniorenvertretungen in den Kommunen zu stärken und den Landesseniorenbeirat noch besser in die Gesetzgebungsverfahren miteinzubeziehen. Der Ausschuss hat einstimmig dem Landtag empfohlen, die Unterrichtung für verfahrensmäßig erledigt zu erklären. Ebenso hat der Ausschuss auf Antrag der Fraktionen von SPD und LINKEN einvernehmlich eine Entschließung beschlossen, bei der die Bitte an die Landesregierung im Vordergrund steht, den Landesseniorenbeirat stärker in die Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Des Weiteren ist die Bitte an die kommunale Ebene adressiert, die Rechte der Beiräte dort zu stärken. Verbunden ist das mit dem Dank an die vielen Seniorinnen und Senioren, die sich in den Beiräten, im Land und darüber hinaus in Vereinen und Verbänden ehrenamtlich engagieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung bitten und bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ausschussvorsitzende! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Der Sozialausschuss empfiehlt in Ziffer I seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2125, die Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/1456 verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer I der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2125 einstimmig angenommen. (Marcel Falk, SPD: Nee, nee, nee, nee! – René Domke, FDP: Sie hat sich in Teilen enthalten. – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Gut, dann hat sich die Fraktion der FDP in Teilen enthalten und in Teilen hat sie aber auch der Erledigterklärung zu…, verfahrensmäßigen Erledigung zugestimmt. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gut, ja, aber fürs Protokoll: in Teilen enthalten. Dann haben wir das auch geklärt. In Ziffer II seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2125 empfiehlt der Sozialausschuss, einer Entschließung zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – (allgemeine Heiterkeit) Ist jetzt jeder sicher, wie er abstimmen will? Ja, gut. Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist die Ziffer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 8/2125 bei einer Gegenstimme aus der Fraktion der AfD, ansonsten Zustimmung angenommen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Beratung des Antrages der Landesregierung – Einwilligung des Landtages zu dem Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“, Drucksache 8/2086. Antrag der Landesregierung Einwilligung des Landtages zu dem Antrag auf Änderung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens „MV-Schutzfonds“ – Drucksache 8/2086 – Das Wort zur Begründung hat die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport Frau Drese.
Stefanie Drese
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für eine bedarfsgerechte und gute medizinische Versorgung der Bevölkerung sind Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung. Dies haben wir nicht zuletzt in den vergangenen drei Pandemiejahren verdeutlicht. Unter unermüdlichem Einsatz der Beschäftigten haben die Krankenhäuser unseres Landes dazu beigetragen, dass viele Menschenleben gerettet werden konnten und die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung trotz der schwierigen Umstände jederzeit gesichert war. Neben der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Covid-19-Erkrankungen mussten zusätzlich neue Strukturen unter anderem für den Betrieb von Testzentren, die Koordination von freien Betten über die Clustermanager oder die rasche Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus anderen Häusern geschaffen und umgesetzt werden. Die Universitätsmedizinen erfüllten darüber hinaus mit ihrer besonderen wissenschaftlichen Perspektive die Versorgung und zusätzlich beratende Funktionen. Sofern Krankenhäuser nicht unmittelbar in die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten einbezogen waren, waren sie dennoch von essenzieller Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in unserem Land, denn auch andere akute Erkrankungen galt es zu behandeln. Die Fülle der Herausforderungen während der Pandemie stellte die Krankenhäuser des Landes nicht zuletzt vor wirtschaftliche Hürden. So mussten beispielsweise elektive Eingriffe verschoben werden, weil Betten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt waren oder das eigene Personal erkrankt war. Auch wenn es schon vielfach gesagt wurde, für ihre Leistungen in der Corona-Pandemie und für die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger gebührt den Kliniken und ihren Beschäftigten große gesellschaftliche Anerkennung und unsere Dankbarkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Applaus!) Leider leben wir in unruhigen Zeiten, in denen weitere Krisen auch weitere Herausforderungen für die Krankenhausversorgung des Landes mit sich bringen. Die hohen Preissteigerungen im Energiesektor und anderen Bereichen führen zu erheblichen Mehrkosten für die Häuser. Um eine kontinuierliche und gute stationäre Versorgung zu sichern, wird eine landesseitige Erhöhung der investiven Kosten erforderlich sein. Die steigenden finanziellen Bedarfe stehen der schon für die Vergangenheit eng bemessenen Krankenhausfinanzierung gegenüber. Die Krankenhäuser sind immer weniger in der Lage, Investitionen aus Eigenmitteln zu finanzieren. Während die Krankenhausträger die Verantwortung für die Unterhaltung der Baukörper, die Aufrechterhaltung der internen organisatorischen Abläufe und die Sicherung der medizinischen Versorgung haben, trägt das Bundesland nach Paragraf 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz und nach dem Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Investitionen im Krankenhaus, unterteilt in Einzel- und Pauschalfördermittel. Diese wiederum sind laut Krankenhausgesetz zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent durch die Kommunen zu erbringen. Um die Krankenhäuser während der pandemischen Sondersituation wirtschaftlich zu unterstützen, hat sich die Landesregierung dafür ausgesprochen, die Krankenhausinvestitionen insbesondere für die Einzelförderung aufzustocken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz über die Errichtung des Sondervermögens wurde daher eine Aufstockung für die Einzelfördermaßnahmen nach dem Landeskrankenhausgesetz aufgenommen und somit im Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung gestellt. Damit wurden die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern in die Lage versetzt, wichtige Investitionen während der Pandemie anzuschieben und umzusetzen. Um die Belastung der Corona-Pandemie teilweise abzufedern, hat das Land somit zusätzlich 30,5 Millionen Euro aus dem Schutzfonds für spezielle Investitionsmaßnahmen in den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Unter Zugrundelegung der bereits beschriebenen regulären Aufteilung haben davon 60 Prozent das Land selbst, also 18,3 Millionen Euro, und 40 Prozent die Kommunen, also 12,2 Millionen, dieser zusätzlichen Investitionsmittel zu tragen. Diese vorgenommene Aufstockung wurde für verschiedene Investitionsmaßnahmen in verschiedenen Krankenhäusern bewilligt und zugesagt. Für einen reibungslosen Fortgang der Maßnahmen ist es notwendig, die Kommunalanteile von 40 Prozent landesseitig zunächst vorzufinanzieren. Diese Vorfinanzierung aus dem MV-Schutzfonds ist wichtig, damit krankenhausplanerische Entscheidungen mit der entsprechenden Förderung weiterhin umgesetzt werden können. Sehr geehrte Abgeordnete, die in diesem Fall aus dem MV-Schutzfonds beantragten 12,2 Millionen Euro stellen wie beschrieben keine zusätzlichen Landesmittel dar, sondern dienen lediglich der Vorfinanzierung des gesetzlichen Kommunalanteils von 40 Prozent und ermöglichen die Bewirtschaftung der Gesamtsumme von 30,5 Millionen Euro. Lassen Sie mich zum Abschluss eines ganz grundsätzlich deutlich machen: Die Krankenhausversorgung in unserem Land stellt eine unverzichtbare Säule der medizinischen Versorgung dar. Insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir alle Standorte und wollen diese erhalten. Völlig klar ist dabei, dass eine gute Krankenhausversorgung gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen erfordert und perspektivisch auch höhere Investitionskosten notwendig machen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Ministerin! Gemäß Paragraf 83 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schmidt.
Martin Schmidt AfD
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Um es kurz und knapp zu sagen: Unsere medizinische Versorgung ist nicht nur durch den stärker werdenden Ärztemangel, sondern auch durch Finanzierungslücken bedroht. In der vergangenen Finanzausschusssitzung wurde durch die Geschäftsführung unserer Uniklinika in Rostock und Greifswald noch einmal aufgezeigt, wie stark die Belastung derzeit da ist. Und zwar nicht nur hier in Mecklenburg-Vorpommern, sondern in nahezu allen staatlichen Uniklinika in Deutschland wird defizitär gewirtschaftet. Ohne Nachschuss aus dem Steuertopf oder von den Kassen wird sich die Lage noch weiter verschlechtern. Insbesondere die Absagen von Operationen und die Freihaltung von Bettenkapazitäten während der Corona-Pandemie haben Lücken hinterlassen in der Krankenhauskasse. Auch wenn es Ausgleichszahlungen gab, hat beispielsweise die Uniklinik in Greifswald noch etliche Millionen weitere Kosten, auf denen sie leider sitzen geblieben sind. Die kommunalen und regionalen privatrechtlichen medizinischen Einrichtungen wie hier im vorliegenden Antrag werden davon sicherlich auch nicht verschont geblieben gewesen sein. Die Landesregierung stellt daher diesen Antrag zur Zwischenfinanzierung zweier Standorte. Leider fehlen in Hagenow und in Karlsburg noch Mittel für dort ansässige Bereiche, für den Bau der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Karlsburg und den Umbau im Geburtshilfebereich am Klinikum Westmecklenburg Helene von Bülow, in Hagenow fehlen noch etliche Beträge. Aufgrund der noch fehlenden Kommunalanteile sind jetzt noch die Bewilligungen offen. Um dieses Problem zu lösen, will die Landesregierung 12,2 Millionen Euro umschichten, was keine zusätzlichen Landesmittel darstellt. Die Mittel sollen – zumindest ist es der Stand jetzt – ausschließlich zur Vorfinanzierung genutzt werden und bilden damit die 40 Prozent kommunalen Eigenanteil der insgesamt 30,5 Millionen Euro ab, wie die Frau Ministerin eben ja bereits schon ausführte. Die geschilderten Baumaßnahmen erachten wir auf jeden Fall für sehr sinnvoll. Ich will auch jetzt nicht weiter darauf eingehen. Es ist bekannt, was im Antrag steht. Es stellt sich wie bei allen Anträgen auf Mittel aus dem MV-Schutzfonds natürlich aber auch hier wieder die Frage nach dem direkten Bezug zur Pandemie. Die Pandemie ist bekanntlich vorbei. Auch Herr Damm hat es inzwischen verstanden und trägt seine Maske nicht mehr. (Beifall Enrico Schult, AfD: Jawoll!) Wir werden aber trotzdem nicht umhinkommen ... (Sebastian Ehlers, CDU: Ist das peinlich.) Was ist daran peinlich, an diesem …? (Sebastian Ehlers, CDU: Kann doch jeder Maske tragen, wie er will.) Ja, kann er ja. (Enrico Schult, AfD: Und jeder kann sagen, was er davon hält. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD – Glocke der Vizepräsidentin – Enrico Schult, AfD: Das ist nicht peinlich, Herr Ehlers.) Die Pandemie ist vorbei und der Corona-Bezug ist auf jeden Fall für uns nicht unbedingt eindeutig mehr in der jetzigen Situation. Wir werden uns daher bei diesem Antrag enthalten, denn der komplette Corona-Bezug ist nicht vollständig gegeben. Und auch für solche Anliegen sollte eigentlich ein Haushaltstitel im ordentlichen Haushalt oder in einem Nachtragshaushalt eingeplant werden. Nichtsdestotrotz kann man die regionale Gesundheitslandschaft nicht schwächen und dann noch hinhalten als Land. Da es hier nur um eine Vorfinanzierung geht, werden wir hier jetzt nicht sonderlich aufspringen. Die Vorfinanzierung weiterer Baumaßnahmen ist das Mindeste, was das Land jetzt tun kann. Letztendlich muss aber auf Bundesebene endlich ein Umdenken bei der gesamten Finanzierung aller Krankenhäuser stattfinden. Die AfD-Fraktion im Bundestag stellt schon seit etlichen Jahren entsprechende Anträge – Inhalt dessen meistens das leidige Thema DRG-Abrechnungssystem. Das soll zumindest laut Bundestagsfraktion der AfD endlich eingestampft werden. Und die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser muss endlich neu und zeitgemäß angepasst werden. Mit mehr Spielraum bei den Betriebskosten bleiben letztendlich mehr Eigenmittel für eigene Investitionen. Die AfD-Fraktion im Bundestag schlug deswegen zuletzt 2022 – Ende 2022 – ein Prospektiv-Regionales-Pauschalensystem vor. Dies würde den Krankenhäusern, die eine Leistung erbringen, im Voraus eine jährliche Pro-Kopf-Pauschale anhand der Versichertenzahlen in der Region bezahlen, die sie selbst verwalten müssten. Die Berechnung der Pauschale soll auf mobilitätsorientierten Regionalbudgets basieren, mit denen die Unterschiede der Lebensbedingungen und Regionen selbstverständlich auch abgebildet würden. Aber auch hier auf Landesebene braucht es mehr Investitionsmittel. Am 26.01. hatten wir ja hier einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur Zukunft der Krankenhauslandschaft. Ich glaube, damals hatte Frau Klingohr dazu gesprochen. Und dort wurde ja auch mitunter das DRG-System kritisiert, was ironischerweise ja selbst von der SPD vor circa 20 Jahren – von Frau Ulla Schmidt, damals noch Gesundheitsministerin – erst eingeführt wurde. Und auf meine Zwischenfrage hin damals, war, glaube ich, hier immer noch nicht so klar, ob man überhaupt in der jetzigen Haushaltsverhandlung mehr Geld auch seitens des Landes zur Verfügung stellen will – einerseits für unsere kommunalen Krankenhäuser, andererseits für die privaten regionalen Krankenhäuser. Aktuell sind es 16,8 Millionen in beiden Jahren im Doppelhaushalt gewesen. Damit ist man schon runtergerutscht. 2021 waren es noch 27 Millionen Euro. So richtig erklären wollte das hier auch keiner, warum man da runtergegangen ist mit den Investitionsmitteln. Aber ich denke, eigentlich sind sich hier alle im Saal einig, dass gerade bei der Gesundheitsversorgung nicht gespart werden sollte. Auch anhand der jetzigen höheren Baukostensteigerungen kann es nicht sein, dass wir dort runtergehen oder auf dem gleichen Niveau verharren. Da hoffe ich auf die jetzigen Haushaltsverhandlungen. Und die werden wir natürlich als AfD-Fraktion kritisch begleiten, damit in den ordentlichen Haushalten genug Geld ist für Investitionen in Krankenhäuser. Denn eines ist klar: Der MV-Schutzfonds ist bald Geschichte und dann steht dort kein Geld mehr für Finanzierung oder Vorfinanzierung zur Verfügung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg.
Christiane Berg CDU
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich fange mal von hinten an: Wir werden uns enthalten. Nicht, weil wir den Kommunen diese Hilfe versagen, denn selbstverständlich ist es aus unserer Sicht geboten, dass das Land die zusätzlichen oder bei zusätzlichen Aufgaben für die Einzelförderung nach dem Landeskrankenhausgesetz wie auch bei der regulären Krankenhausfinanzierung aus dem Haushalt den kommunalen Eigenanteil vorfinanziert. Allerdings halten wir es für rechtlich nicht zulässig, dafür zu einem Zeitpunkt, bei dem Covid-19 keine Pandemie mehr ist, Mittel aus dem MV-Schutzfonds zu verwenden. (Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig!) Das Argument, das im Haushalt für die Vorfinanzierung der zusätzlichen Investitionen keine Mittel eingeplant waren, sondern nur der Landesanteil, das mag zwar pragmatisch klingen, aber es kann rechtlich nicht überzeugen. Ebenso ist die Behauptung in der Begründung des Antrags, die Corona-Pandemie stelle die Krankenhäuser des Landes auch aktuell noch vor besondere Herausforderungen und sie leisten nach wie vor einen wesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie, überhaupt nicht mehr begründbar, denn ein signifikantes Pandemiegeschehen haben wir spätestens seit Januar dieses Jahres nicht mehr. Insofern reiht sich dieser Antrag in eine Serie von Anträgen, bei denen die rot-rote Landesregierung so tut, als gäbe es keine von der Verfassung gebotene Grenze für die Verwendung der Mittel des MV-Schutzfonds. Und tatsächlich wollen Sie – SPD und LINKE – auch in diesem Fall die kreditfinanzierten Mittel des MV-Schutzfonds für Maßnahmen einsetzen, die längst aus dem regulären Haushalt hätten finanziert werden müssen. (Beifall René Domke, FDP) Spätestens im Dezember vergangenen Jahres, als wir den Nachtrag beschlossen haben, wäre das eine Option gewesen. Konkret muss man sagen, was bitte hat der erst bevorstehende Bau der Zentralen Notaufnahme am Klinikum Karlsburg oder der Umbau im Bereich der Entbindung am Westmecklenburg Klinikum in Hagenow mit der ausgelaufenen Pandemie zu tun?! Nichts! Nichts! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Doch, sage ich Ihnen gleich.) Nein. Dass die rot-rote Landesregierung deshalb, oder man merkt, dass sie nicht willens ist, zu einer verfassungsgemäßen Haushalts- und Finanzpolitik zurückzukehren. (Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Das sagte ich ja bereits, die Möglichkeit – Nachtragshaushalt nutzen – wäre gegeben. Das haben wir auch in der Debatte zum Sonderbericht des Landesrechnungshofs zum MV-Schutzfonds im März bereits hören können. Darauf möchte ich jetzt nicht mehr eingehen. Wir werden aber stattdessen ganz gespannt dem Entwurf des Doppelhaushalts 24/25 und der vom Finanzminister angekündigten vorzeitigen Tilgung nicht benötigter Kreditmittel des MV-Schutzfonds entgegensehen, und das ganz gespannt. Und mit dem nächsten Haushalt wird sich dann zeigen, ob SPD und LINKE bereit sind, die notwendigen haushaltspolitischen Hausaufgaben zu machen, oder ob, ich sage mal, diese Taschenspielertricks weiter fortgesetzt werden. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Mann, Mann, Mann!) Das ist meine Interpretation. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) Wir werden also sehr gespannt darauf schauen. – Ich danke Ihnen für heute für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Beate Schlupp
Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin.
Torsten Koplin Die Linke
Sehr geehrte Damen und Herren, auch ich möchte mich namens der…
Beate Schlupp
Herr Koplin, es tut mir leid! Es tut mir leid!
Torsten Koplin Die Linke
Entschuldigung, das … (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD: Tut ihm überhaupt nicht leid.) Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich hatte Tunnelblick schon hier jetzt. (Vizepräsidentin Beate Schlupp spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) War ja so aufregend, was Frau Berg sagte. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ja, in der Tat. Das, also … (allgemeine Heiterkeit) Ich knüpfe mal an, an das, was Ministerin Drese vorhin ausführte und die Bedeutung von Krankenhäusern im Gesundheitswesen noch mal gewürdigt hat. Das ist, das ist für uns eine Selbstverständlichkeit, weil wir immer darauf bauen konnten, dass die stationäre Versorgung super in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert. Das ist unsere Erfahrung, und wir wollen, dass das weiterhin so ist. (René Domke, FDP: Da müssen Sie Mittel im Haushalt bereitstellen!) Aber es ist angesichts der Problemsituation, mit der wir in der Pandemie – und für die war der MV-Schutzfonds gedacht und deren Folgen – konfrontiert sind, dass es nicht generell selbstverständlich war, dass diese Krankenhäuser diese Leistungen erfüllen konnten in dieser Zeit. Und ich habe jetzt ganz schnell, weil ich mich auf diesen Punkt fokussieren möchte, ist das relevant für die Zielstellung des Schutzfonds oder werden, wie hier gerade unterstellt wird, wieder andere Investitionsmaßnahmen sozusagen untergejubelt … Als wir 2020 den MV-Schutzfonds auf den Weg gebracht haben, war definiert worden, welche Ziele damit verbunden sind und welcher Zweck erfüllt werden sollte mit dem MV-Schutzfonds. Und da ging es um Liquiditätshilfen, da ging es also überhaupt um die Aufrechterhaltung gesellschaftlichen Lebens. Und dann gibt es auch noch den Anstrich – Sie können das gerne selber noch mal komplex nachlesen, aber ich halte diesen Aspekt für sehr wichtig – weitere Maßnahmen. Also die Maßnahmen sind vorgesehen, dieses Geld ist vorgesehen für weitere „Maßnahmen zur Bewältigung“ der mit der Pandemie einhergehenden langfristigen Folgen für die Wirtschaft, für das Gesundheitssystem und sonstige Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir reden also über die Langzeitwirkung, die notwendige Langzeitwirkung des MV-Schutzfonds für das Gesundheitssystem, weil es nicht nur um die Klärung der akuten Situation damals ging und gehen musste, sondern um die langfristige, robuste Aufstellung oder Aufstellung eines robusten Gesundheitssystems. Die Krankenhäuser stehen in solchen Krisen vor mehreren besonderen Herausforderungen. Im „Ärzteblatt“ sind die mal aufgelistet worden, es sind der Zahl fünf: Regelversorgung muss aufrechterhalten werden, Intensivkapazitäten aufgestockt werden, Fachkräfte mussten, müssen rekrutiert werden und ausgebildet werden, die Hygienestandards qualitativ angehoben werden und die Patientensteuerung muss optimiert werden. Mit diesem Antrag zum MV-Schutzfonds sind zwei dieser besonderen Herausforderungen mit eben dieser Langzeitwirkung berührt. Das sind einmal die Hygienemaßnahmen – die betreffen beide Standorte, Karlsburg mit der Intensivstation und Hagenow mit der Geburtshilfe, Kreißsaal und so weiter, das ist, denke ich mal, hier völlig unstrittig –, (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) sind Fragen der Hygiene in besonderer Weise berührt, und zwar mit Blick auf Corona und mit Blick auf alles, was danach kommt. Man muss sich ja immer auch vergegenwärtigen, dass Krisen wieder neu aufflammen können und entstehen können. Sich zurückzulehnen und zu sagen, die Sache ist jetzt offiziell abgesagt und wir brauchen uns darum so nicht mehr zu kümmern, das hielte ich für einen fatalen Fehlschluss. Und der zweite Punkt, der berührt ist, ist insbesondere Karlsburg – das ist ja auch dargelegt –, sind Fragen der Patienten, der Steuerung von Patientinnen und Patienten im Rahmen der Behandlung des Krankenhauses. Das ist ein weiterer Punkt, der bei den Lehren aus der Corona-Pandemie für die stationäre Versorgung benannt wurde. Und insofern ist das aus unserer Sicht einschlägig und gerechtfertigt, hier das Geld vorzuschießen und es dann von den Kommunen später hinzubekommen. Wichtig ist, dass wir an der Stelle handlungsfähig bleiben und Vorsorge treffen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention. Herr Kramer, bitte!
Nikolaus Kramer AfD
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Kollege Koplin, Ihnen wird doch aber sicherlich nicht entgangen sein, dass es zwischenzeitlich auch eine in Teilen erfolgreiche Klage am Verfassungsgericht des Landes Mecklenburg-Vorpommern gegeben hat von Abgeordneten meiner Fraktion, von Abgeordneten der Vorgängerfraktion, wo uns im Zusammenhang mit dem MV-Schutzfonds recht gegeben worden ist. Und deswegen empfinde ich das als Missachtung gegenüber dem Parlament. Die Frage an sich ist ja völlig unstrittig. Und Sie versuchen ja auch, einen Kausalzusammenhang mit der Corona-Pandemie herzustellen …
Torsten Koplin Die Linke
Richtig!
Nikolaus Kramer AfD
… und auch mit der Begründung der Gründung des MV-Schutzfonds. Aber es wäre doch völlig, es ist, ich denke, unstrittig – hier im Hause für uns alle –, dass wir diese finanzielle Unterstützung benötigen. Aber es wäre doch dann der rechtlich sauberere Weg gewesen, so zu verfahren, wie das der Kollege Schmidt oder auch die Kollegin Berg hier angemerkt hat, dass man das hätte doch locker im Rahmen eines Nachtragshaushaltes hätte durchführen können. Und diese Ignoranz, die prangern wir an, und deswegen bleibt uns nur die Enthaltung zu diesem Tagesordnungspunkt, weil wir grundsätzlich ja der finanziellen Zuwendung der Klinika nicht im Wege stehen wollen.
Elke-Annette Schmidt
Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter?
Torsten Koplin Die Linke
Ja. Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Kramer, Sie haben jetzt im Grunde genommen die Argumentation von Herrn Schmidt noch mal verlängert. Wir sind uns einig, dass da gehandelt werden muss. Wir sind der Auffassung, dass es der zweckmäßige Weg ist, weil die Situation so ist wie hier beschrieben, auch in der Notwendigkeit, die kommunalen Mittel vorzuschießen. Und Sie stellen jetzt in der Argumentation auf das Urteil zu dem komplexen Sachverhalt ab. Wir sehen – sonst hätten wir das ja hier nicht mit auf den Weg gebracht –, wir sehen das rechtlich nicht in Kollision, sondern durchaus gerechtfertigt. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Dr. Harald Terpe.
Dr. Harald Terpe GRÜNE
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit ein/zwei Vorbemerkungen fange ich an. Die duale Finanzierung des Krankenhauses ist die Grundlage für Krankenhausfinanzierungen – das sage ich für alle noch mal –, da ist die Betriebskostenfinanzierung Bundessache und die Investitionskostenfinanzierung ist Ländersache. Und deswegen ist, Frau Ministerin, muss ich auch das noch mal anmerken, Investition aus eigenen Mitteln ist eigentlich nicht vorgesehen für Krankenhäuser, die in unserem Land frei, gemeinnützig oder wie auch immer existieren, weil Investitionen aus Eigenmitteln immer zulasten der Betriebskostenfinanzierung gehen. Und wir haben bundesweit ja, und in diesem Bundesland kann ich es gar nicht so richtig beurteilen, aber bundesweit haben wir ja die fatale Folge gehabt, dass mit Abbau von Personalstellen im Pflegebereich oder auch im ärztlichen Bereich Investitionsmittel aus den Betriebskosten sozusagen aufgebracht werden mussten, weil die Länder sich der Investitionsverpflichtung entzogen haben. So ist der Zusammenhang. Das ist aber eine Vorbemerkung, damit jeder versteht, wie die Finanzierungsmodalitäten eigentlich gesetzlich geregelt sind in Deutschland. Und nun ist es so, dass Schutzfondsgelder 2021 zugesagt wurden für Investitionsnotwendigkeiten an diesen beiden Standorten. Das ist ja 2021 schon gemacht worden, und zwar in Höhe dieser 60 Prozent, die das Land sozusagen normalerweise für Investitionsfinanzierungen aufbringen muss. Und ich kann jetzt sagen, wir waren damals noch gar nicht im Landtag, haben das also weder mitgetragen noch abgelehnt. Aber nun ist es so, dass der vorliegende Antrag zur jetzigen Zeit eigentlich in doppelter Hinsicht ein haushälterischer Unfall ist. Erstens, es wird offenbar, dass die zugesagten, aber bis heute nicht realisierten Investitionen angesichts des Pandemieendes natürlich nur bedingt oder gar nicht mit Corona begründet werden können. Und zweitens besteht der Unfall darin, dass für die Investitionszusage seinerzeit nur die 60 Prozent des Landes eingestellt wurden. Eigentlich hätte man gleich die 40 Prozent mit einstellen müssen, damit dann sozusagen die Vorfinanzierung, die man auch zugedacht hat, gleich mit eingestellt gewesen wäre in den Haushalt. Das wird in Zukunft die Schwierigkeit machen, sage ich nur, das sind Schutzfondsgelder. Und was ist denn mit den Geldern, die die Kommunen dann zurückzahlen? Sind das Schutzfondsgelder oder sind das Gelder, die sozusagen anders in den Haushalt mit einfließen? Das wird eine haushaltstechnische Raffinesse. Nun sage ich aber auch dazu, was wäre ich für ein ärztlicher Kollege, der sich nicht darum bemüht, auch Unfälle irgendwie zu heilen, ja. Und das ist auch der Grund, warum ich jetzt sage, wir unterstützen diesen Mechanismus jetzt der Vorfinanzierung der kommunalen Mittel, weil es eigentlich auf, inhaltlich auf einen Beschluss von 2021 zurückgeht, ne. Auch wenn wir sagen, im Grunde ist das mit der Pandemie so nicht erklärbar gewesen, also eine Entbindungsstation in Hagenow, die muss immer funktionieren. Und auch – das ist jetzt an Herrn Kollegen Koplin noch mal –, Sie haben ja fünf Mechanismen aufgezählt, was alles ein Krankenhaus machen muss, zum Beispiel auch Hygiene. Hygiene ist von alters her die Grundlage der Grundlage der Arbeit eines Krankenhauses. Dazu braucht man keinen zusätzlichen Schutz, in keiner Weise eigentlich zusätzliche Schutzfondsmittel, es sei denn, es waren die zusätzlichen Hygienemaßnahmen, was weiß ich, viele Kittel, viele Masken, die man brauchte, die das Personal brauchte. Da war das gerechtfertigt. Aber das ist jetzt in der zukünftigen Investition in Hagenow in der Entbindung natürlich nicht der Fall. Trotzdem ist es so, wir sind an einer funktionierenden Krankenhauslandschaft in Mecklenburg-Vorpommern interessiert. Wir müssten entweder aus dem Landeshaushalt oder eben in diesem Fall wegen der Zusage aus den Schutzfondsmitteln diese Investitionen irgendwie finanzieren. Wenn wir nicht finanzieren als Land, dann geraten wir in die Lage, die ohnehin überspannten Betriebskostenbilanzen sozusagen noch weiter in Anspruch nehmen zu müssen. Und das geht immer zulasten des Personals und der Behandlung der Patienten. Also, wir werden diesem Antrag trotz dieser „Unfälle“, die da drinstecken, zustimmen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Nikolaus Kramer, AfD)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke.
René Domke FDP
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Vorlage selbst ist ja schon viel gesagt worden, aber tatsächlich die Bezugnahme zum MV-Schutzfonds, da war bis jetzt wenig Einordnendes zu hören. Herr Koplin hat es wenigstens versucht. Meine Fraktion wird dieser Vorlage nicht zustimmen können und wir werden uns allerdings enthalten. Ich schließe mich da im Grunde der CDU-Fraktion an. Worum geht es denn hier eigentlich? Es stellt ja niemand in Abrede, dass die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie besonderen Aufwand gehabt haben und auch erhebliche Investitionen natürlich tätigen mussten. Das ist überhaupt nicht in Abrede zu stellen. Aber subsumieren wir doch einfach mal den Pandemiebezug durch. Dient die Maßnahme der Gefahrenabwehr? Ich zitiere aus dem vorliegenden Antrag der Landesregierung: „Für jedes Krankenhaus ist grundsätzlich aufgrund seiner Funktion für das Gesundheitswesen und aufgrund der Belastungen in der Corona-Pandemie ein ‚Corona-Bezug‘ gegeben.“ Was soll uns das jetzt in der heutigen Zeit sagen? Nicht für jede Ausgabe im Gesundheitswesen kann doch wohl pauschal ein Corona-Zusammenhang hergestellt werden. Wann soll das denn mal enden?! Und nur die mehrheitliche Anerkennung dieses Ziels – das wird ja auch noch als Begründung angeführt – in 2021, meine Damen und Herren, das kann ja wohl kein Argument sein für einen Antrag aus 2023, da der Landtag ja wohl in der Betrachtung des MV-Schutzfonds inzwischen einiges dazugelernt haben dürfte oder zumindest haben sollte. „b)“ Die Maßnahme ist notwendig, um „Schäden für die Wirtschaft und andere wichtige gesellschaftliche Bereiche“ abzuwenden. „… auch über das Ende der Pandemie hinaus, sind zur Sicherung von notwendigen Investitionen Mittel erforderlich“, begründen Sie. Weiter führt der Antrag aus, „der finanzielle Spielraum für eigenfinanzierte Investitionen“ sei durch die Corona-Pandemie gering oder gar nicht mehr vorhanden. Ja, meine Damen und Herren, und das war vor der Corona-Pandemie anders?! Der Investitionsbedarf, der bestand doch schon länger. Das hat doch mit der Corona-Pandemie überhaupt gar nichts zu tun. Und „c) Subsidiarität“: „Weitere Investitionsmittel aus der im Haushalt des Landes veranschlagten Krankenhausfinanzierung stehen nicht zur Verfügung.“ Ja, das mag ja so sein, aber das ist doch eigentlich die Ursache dafür, dass es jetzt Geld braucht, und nicht die Bedingung dafür, dass wir es aus dem MV-Schutzfonds finanzieren. Da sind doch die Sachen verquer geraten. Es hätten doch ebenso höhere Investitionsmittel eingestellt werden können und meines Erachtens sogar müssen, zumal Sie die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes ja hatten. Wenn Sie den Bedarf kannten, warum haben Sie das denn nicht gemacht? Also alle Begründungen, die ich bis jetzt gehört habe, tragen dem Ausnahmecharakter – und das ist ja eigentlich der Maßstab für den MV-Schutzfonds – einer Sonderkreditaufnahme im Ausnahmefall überhaupt nicht Rechnung. Und ich wette mit Ihnen, der Landesrechnungshof – er ist ja nun nicht mehr da –, der würde die Beurteilung ganz anders sehen als die Landesregierung und auch das Landesverfassungsgericht vermutlich. Meiner Fraktion ist völlig klar, dass es sich bei dem in der Vorlage beschriebenen Vorgang letztlich nur um die Vorfinanzierung des Kommunalanteils handelt. Deswegen werden wir uns auch enthalten. Wir wollen uns jetzt nicht voll dagegenstemmen, weil wir wissen, dass es einen Rückfluss in den MV-Schutzfonds geben wird. Aber auch das muss ja irgendwann mal diskutiert werden, wenn die Rückflüsse wieder in den MV-Schutzfonds erfolgen. Das kann ja kein Perpetuum mobile werden, dass sozusagen Mittel, die zurückfließen, dann wieder aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung gestellt werden. Also irgendwann müssen wir uns da mal ehrlich machen und die Sache mal analysieren. Also noch mal: Es ist eine investive Ausgabe und Abschluss der Investitionen, welche in der Vorlage erwähnt werden. Die sollen lange nach dem Ende der Corona-Pandemie erfolgen. Jetzt können Sie ja sagen, das ist alles notwendig, zum Beispiel auch, dass Sie die Krankenhäuser auf kommende Krisen vorbereiten wollen. Aber Maßnahmen zur Pandemievorsorge oder auch der allgemeinen Krisenvorsorge, meine Damen und Herren, und das haben wir in mehrfacher Hinsicht schon aus Urteilen lesen dürfen, sind aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren und bieten nicht die Möglichkeit von Sonderermächtigungen, um die Schuldenbremse zu umschiffen. Meine Damen und Herren, auch wenn es sich jetzt um eine finanzneutrale Vorfinanzierung handelt, auch diese hätte nicht über den Schutzfonds oder darf eigentlich nicht über den MV-Schutzfonds abgewickelt werden. Ich bin da wirklich der Meinung, da müssen wir uns ehrlicher machen. Wir werden, wie gesagt, uns enthalten. Wir sollten in Zukunft einfach ehrlicher miteinander umgehen. Ja, damit bin ich durch. Ich habe zwar 1:58 gesprochen, aber ich glaube, die Uhr ging später an. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter, Herr Fraktionsvorsitzender! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Tilo Gundlack.
Tilo Gundlack SPD
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! (allgemeine Unruhe) Nein, nein, ich kann mich auch zurückhalten. Ich habe nur einiges mitgebracht, weil ich möchte nur noch mal aus dem Sondervermögensgesetz zitieren. Frau Berg hat das irgendwie auch missverstanden. Paragraf 2 „Zweck des Sondervermögens“: „Das Sondervermögen ‚MV-Schutzfonds‘ dient der Finanzierung von Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie und ihrer Folgen.“ Und wenn eine Folge dieser Pandemie ist, dass Investitionen an Krankenhäusern nicht getätigt werden konnten, weil diese Mittel für Hygienemaßnahmen oder zur Bekämpfung der Pandemie verbraucht worden sind, dann, (Zuruf von René Domke, FDP) dann ist es sehr wohl eine Folge und kann auch aus dem MV-Schutzfonds finanziert werden. Das ist nicht nur in diesem Fall so, sondern Sie vergessen das gerne mal, dass auch Folgen einer Pandemie länger dauern können und langwierig sind. Und von der Warte her können wir diesem auch nur vollumfänglich zustimmen. Der Finanzausschuss hat es ja auch schon, vorbehaltlich des Landtagsbeschlusses, bereits beschlossen. Von der Warte her, auch wegen der fortgeschrittenen Zeit, und die Argumente sind ja auch nun vielfach ausgetauscht worden, werden wir dem zustimmen und können auch dem zustimmen. Wir sehen sehr wohl einen Zusammenhang, auch deren Folgenbekämpfung. Und von der Warte her stimmen wir dem zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
Elke-Annette Schmidt
Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Landesregierung auf Drucksache 8/2086. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! Damit ist der Antrag auf Drucksache 8/2086 bei Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und Stimmenthaltung aller übrigen Fraktionen angenommen. Meine Damen und Herren, entsprechend unserer Vereinbarung, nach 21:00 Uhr keinen neuen Tagesordnungspunkt mehr aufzurufen, beende ich an dieser Stelle die Landtagssitzung. Vor diesem Hintergrund werden die Tagesordnungspunkte 15, 16, 17 und 18 morgen nach dem Tagesordnungspunkt 31 auf die Tagesordnung gesetzt. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Donnerstag, den 11. Mai 2023, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 21:17 Uhr
