Michael Noetzel
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Bei dem vorliegenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes handelt es sich um eine notwendige Anpassung an Bundesrecht. Diese Änderungen setzen dabei das vom Bundesgesetzgeber verabschiedete Reformgesetz zur Vereinheitlichung der Landesstiftungsgesetze um, welches am 01.07.2023 in Kraft tritt. Deswegen haben wir auch nicht viel Zeit. Der Bundesgesetzgeber hat hierbei von der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes Gebrauch gemacht, um das geltende Stiftungszivilrecht, was im BGB und ergänzend in den Landesstiftungsgesetzen normiert ist, zu vereinheitlichen und abschließend zu regeln. Ziel ist hier, bundeseinheitliche Rechtsvorschriften zu schaffen und damit Rechtssicherheit für Stiftung und Stifter zu garantieren. Durch das Reformgesetz ist somit auch bei uns im Land eine Änderung des Landesstiftungsgesetzes notwendig geworden. Das Reformgesetz des Bundes betrifft insbesondere die Voraussetzungen und das Verfahren bei Satzungsänderungen, Zusammenlegung, Auflösung und Aufhebung von Stiftungen. Das wird abschließend und zum Teil grundlegend neu durch den Bundesgesetzgeber geregelt. Und auch wurden durch das Gesetz neue Aufgaben für die nach Landesrecht zuständigen Stellen normiert. Das betrifft vor allem die Regelungen und die Wahrnehmung der Staatlichen Stiftungsaufsicht. Durch das Hinzukommen von Aufgaben und die Umgestaltung bestehender Aufgaben der landesrechtlichen Stellen ist es nun erforderlich geworden, da es ohne Änderung fraglich ist, ob das derzeitige Stiftungsrecht verfassungsgemäß ist. Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesstiftungsgesetzes trägt diesem notwendig gewordenen Anpassungsbedarf Rechnung und erfährt selbstverständlich unsere Unterstützung. Über noch notwendige oder gewünschte Änderungen werden wir dann sicherlich im Ausschuss diskutieren, aber der Überweisung werden wir selbstverständlich zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
