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Bettina Martin

10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die nachhaltige Energiewende ist eine der drängendsten Aufgaben unserer Zeit und sie ist eine Herkulesaufgabe. Wir alle wissen, dass fossile Brennstoffe wie Öl und Kohle nicht nur endliche Ressourcen sind, sondern auch durch ihre Emissionen zu einer Erderwärmung und anderen Umweltproblemen beitragen. Flutkatastrophen oder Trockenschäden in Parkanlagen und Gebäuden zeigen, wie massiv sich der Klimawandel auch auf unsere Natur und das Kulturerbe auswirkt. Klimaschutz ist daher essenziell für den Erhalt nicht nur des Naturerbes, sondern auch für unser Kulturerbe. Das heißt also, der Denkmalschutz selbst hat ein erhebliches Eigeninteresse am Klimaschutz und am gelingenden Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Denkmalpflege sieht es somit als ihre Aufgabe, konstruktiv und zielorientiert an der Energiewende mitzuarbeiten. Und die Denkmäler leisten darüber hinaus auch ihren aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Ihre Langlebigkeit und teils jahrhundertelange Nutzung tragen zur Nachhaltigkeit und zum sparsamen Umgang mit Ressourcen auch selbst bei. Sie sind nachnutzbar, reparierbar und bestehen aus dauerhaften Materialien. Und als Kulturministerin sei mir noch eine weitere Feststellung erlaubt, auch in diesem Kontext: Wir dürfen bei all dem auch nicht vergessen, dass Denkmalschutz natürlich die wichtige Aufgabe hat, unsere historischen Gebäude und Monumente zu erhalten, um unsere kulturelle Identität und die Schätze unserer wertvollen Kulturlandschaft auch zu bewahren. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, nun zu den konkreten Forderungen dieses Antrags und dazu, warum ich empfehle, diesem Antrag nicht zuzustimmen. Erstens. In Paragraf 7 des Denkmalschutzgesetzes heißt es in Absatz 3 Nummer 2, dass eine Genehmigung zu erteilen ist, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse die Maßnahme verlangt. Dieses überragende Interesse ist vom Bundesgesetzgeber mit dem neuen Paragrafen 2 im EEG klar formuliert worden. Die Abwägung zwischen den Belangen des Denkmalschutzes und dem öffentlichen Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien ist also bereits erheblich zugunsten der Anlagen für erneuerbare Energien ausgerichtet worden. Diese Vorgaben des Gesetzgebers hat das OVG Greifswald auch mit seinem Urteil vom 07.02.2023 bekräftigt. Das bisherige Denkmalschutzgesetz mit seinem Paragrafen 7 führt nach Auffassung des Gerichts ja gerade dazu, dass der Paragraf 2 EEG unmittelbar anwendbar ist. An dieser Stelle besteht also, anders als im Antrag formuliert, da besteht kein Änderungsbedarf. Die Anwendbarkeit von Paragraf 2 EEG führt dazu, dass nur noch erhebliche – Sie haben es auch ausgeführt – atypische denkmalfachliche Bedenken das Versagen einer Genehmigung rechtfertigen können. Und dieser Passus ist wichtig, denn er bedeutet auch, dass der Prüfauftrag nicht entfällt, sondern es werden rechtssichere Stellungnahmen für den Abwägungsprozess erwartet. Und damit das auch gut und schnell gelingt, haben wir im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege sechs zusätzliche Fachleute eingestellt, und dafür haben sie nur einen Monat Zeit. Und an dieser Stelle möchte ich auch mit einem oft verbreiteten Irrtum aufräumen: Das LAKD ist nicht die Genehmigungsbehörde. Die Genehmigung für Windkraftanlagen erfolgt nicht nach dem Denkmalschutzgesetz M-V, sondern nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Genehmigungsbehörden sind die StÄLU. Diese haben, so hat es das OVG Greifswald festgestellt, die zuständige Denkmalfachbehörde, also das LAKD, lediglich anzuhören. Und hier übernimmt das LAKD natürlich auch Verantwortung, im Prozess rechtssichere und für die Kolleginnen und Kollegen in den StÄLU eindeutig verständliche Einschätzungen abzugeben. Und hier haben wir auch Hausaufgaben zu machen und sind dabei, diese Hausaufgaben zu machen. Auch das hat das OVG Greifswald uns ins Stammbuch geschrieben. Hier stehen die Kolleginnen und Kollegen von LAKD und StÄLU in engem Austausch, und es ist der klare Anspruch der Kolleg/-innen im LAKD, hier auch mit gutem Rat zu unterstützen. Und deswegen ist die Aussage im Antrag der GRÜNEN auch falsch, dass Verfahrensverzögerungen, die auf den Denkmalschutz zurückzuführen seien, ihre Ursache unter anderem in einer fehlenden gesetzlichen Regelung zur Abwägung hätten. Noch mal, die Abwägung nimmt ausschließlich die zuständige Genehmigungsbehörde vor. Die Denkmalfachbehörde vertritt nur die denkmalpflegerischen Belange. Sollte es zur Uneinigkeit kommen, entscheidet nach Paragraf 7 Absatz 6 Denkmalschutzgesetz die zuständige oberste Landesbehörde. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die tut es nur nicht.) Und hier möchte ich noch einmal betonen, dass es der Landesregierung sehr wichtig ist, dass hier die Behörden konstruktiv, zügig und Hand in Hand zusammenarbeiten. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Seit sieben Jahren Genehmigungsverfahren!) Deshalb hat das LAKD jüngst eine klar formulierte Handreichung mit dem Titel „Denkmäler und Energiegewinnung durch Photovoltaik in Mecklenburg-Vorpommern“ veröffentlicht. Sie steht Genehmigungsbehörden, Planenden, aber auch Eigentümerinnen und Eigentümern denkmalgeschützter Bauwerke zur Verfügung und erleichtert die Prozesse. Mit diesen Handlungsempfehlungen, aber auch mit vielen anderen strukturellen Entscheidungen im LAKD und in der gemeinsamen Abwägung mit den StÄLU trägt der Denkmalschutz zu vereinfachten und beschleunigten Planungs- und Bauprozessen bei. Was aber nicht im Sinne eines modernen Denkmalschutzes und nicht im Sinne des Erhalts unseres gemeinsamen Kulturgutes ist, ist, dass wir die Denkmäler von vornherein einteilen in „schützenwert“ und „weniger wertvoll“. Damit würden wir dem Thema nicht gerecht. So war das übrigens auch Konsens in der Anhörung, in der wir ja gemeinsam in der vergangenen Woche dabei waren. Und noch einen Punkt möchte ich hier herausstellen, der auch weitgehender Konsens in der Anhörung war: Die Auswirkungen auf das kulturelle Erbe sollen schon bei der Ausweisung von Windenergiegebieten möglichst abschließend geprüft werden. Da stimmen wir miteinander überein. Auf dieser Ebene kann eine sachgerechte Prüfung möglicher Auswirkungen erfolgen. Da aber zu diesem Zeitpunkt die Standorte und Ausmaße der Windenergieanlagen meist noch nicht bekannt sind, erfolgt die Prüfung anhand sogenannter Musteranlagen. Es kann deshalb sein, dass die wirklichen Pläne dann eine erneute Beurteilung erforderlich machen. Wie gesagt, es kann sein, es muss aber nicht sein. Aber wenn es so ist, sollte eine erneute Beurteilung möglich sein. Wie gesagt, es geht hier um nicht weniger als unser gemeinsames kulturelles Erbe. Sehr geehrte Damen und Herren, mein Haus, wir planen, die Novellierung des Denkmalschutzgesetzes bis 2024 zu realisieren. Selbstverständlich berücksichtigen wir dabei auch die aktuellen Debatten um den Ausbau der erneuerbaren Energien. Die Anhörung hier im Landtag hat meines Erachtens gezeigt, dass wir sehr gute Lösungen finden können. Die Interessen des Denkmalschutzes auf der einen Seite und die Nutzung der erneuerbaren Energien auf der anderen Seite wollen wir selbstverständlich in Einklang bringen. Ob und inwieweit Regelungen aber tatsächlich Bestandteil des Entwurfs für das neue Denkmalschutzgesetz sein müssen oder ob die bereits bestehenden Regelungen in Zusammenwirkung mit dem Bundesrecht ausreichen, das wird dann Teil auch der Debatte sein, die wir führen. Und ich versichere Ihnen, dass wir die Debatte um die anstehenden Punkte der Novellierung gern weiter auch mit Ihnen und allen, die sich dort einbringen, diskutieren werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir brauchen also intelligente Lösungen, um das Zusammenwirken von Denkmälern und erneuerbaren Energien in unserer Kulturlandschaft zu ermöglichen. Die Einzigartigkeit der Denkmäler und Kulturlandschaften in Mecklenburg-Vorpommern lässt sich in partnerschaftlicher und respektvolle Zusammenarbeit aller Beteiligten mit der Energiewende verbinden. Wir sollten uns also darauf konzentrieren, erneuerbare Energien und Denkmalschutz in Mecklenburg-Vorpommern zu integrieren, miteinander zu denken, um unsere Umwelt zu schützen und gleichzeitig aber auch unsere kulturelle Identität zu bewahren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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