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Sebastian Ehlers

CDU 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich werde mich nach dem vorherigen Redebeitrag mal bemühen, wieder zum Thema zu sprechen und nicht hier abzuschweifen (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu irgendwelchen Themen, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) die mit der Sache hier wenig zu tun haben, die aber einmal mehr gezeigt haben, dass die AfD eigentlich nur zwei Themen hat, das sind die Themen Migration und Gendern, und ansonsten sind sie da relativ blank an der Stelle. (Thomas Krüger, SPD: So ist es. – Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Meine Damen und Herren, bitte, die Uhr müsste noch eingeschaltet werden. Ich möchte hier nicht irgendwo eine Bevorzugung haben an der Stelle. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Der eine oder andere Kollege wird sich die Augen gerieben haben und sich gefragt haben, wir haben doch im November 2019 hier das letzte Mal die Verfassung gewürdigt mit einem Jubiläum, warum dann jetzt nicht fünf Jahre später, sondern vier Jahre später. Es ist in der Tat so, die Verfassung ist 1994 in Kraft getreten mit dem Zusammentritt des Zweiten Landtages, aber der Landtag hat hier am 14. Mai 1993 den Vorschlag der Verfassungskommission, die zwischen 1991 und 1993 in insgesamt 26 Sitzungen das vorbereitet hat, hier mit Zweidrittelmehrheit diesen Vorschlag bestätigt, gegen die Stimmen der PDS. Das hat Frau Rösler etwas hier unterschlagen in ihrem Vortrag. Ich glaube, das ist auch noch mal wichtig, um das hier historisch einzuordnen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das Recht auf Arbeit zum Beispiel.) Und ich glaube, die, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das Recht auf Wohnen.) und ich glaube, die Verfassung, Herr Kollege Kopplin, ist es wert, häufiger mal darüber zu reden. Von daher begrüße ich ja Ihre Initiative. Ich will da gar nichts gegen Ihre Initiative sagen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Prima!) Die Verfassungskommission hat damals nicht nur die Zusammensetzung des Landtages widergespiegelt. Neben den damals im Landtag vertretenen Parteien CDU, FDP, SPD und PDS kamen acht weitere Mitglieder dazu. Dazu gehörten externe Sachverständige, auch Vertreter der Parteien, die es damals nicht in den Landtag geschafft haben, wie die GRÜNEN, auch Vertreter der Bürgerbewegung. Deswegen freut es mich, ich darf ja hier offiziell niemanden begrüßen, aber es ist schön, dass heute jemand aus der damaligen Kommission unter uns ist. Ich freue mich, dass Heiko Lietz heute hier auch der Debatte beiwohnt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Mecklenburg-Vorpommern verabschiedete seine Verfassung als viertes der fünf neuen Bundesländer, die mit dem 3. Oktober 1990 entstanden sind. Die Landesverfassungen entstanden im Gegensatz zu anderen nach Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland verabschiedeten Landesverfassungen aus freier Selbstbestimmung und vollendeten so die mit dem Einigungsvertrag geschaffene Einheit und Freiheit Deutschlands. Die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern wurde seit ihrer Verabschiedung beziehungsweise endgültigen Inkraftsetzung sechs- – und das ist noch mal eine Korrektur, Frau Ministerin und auch Frau Rösler, ich weiß nicht, ob Sie den gleichen Redenschreiber haben –, die ist sechsmal geändert worden, nicht fünfmal, und nicht zuletzt, Frau Rösler, 2016, sondern, Sie erinnern sich, ist ja noch relativ frisch, am 21. Dezember 2021. Vielleicht waren das noch die Textbausteine aus der Rede zum 25-jährigen Jubiläum. (Zurufe von Daniel Peters, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Also an der Stelle noch mal ganz klar, die letzte Änderung 2021, auch wenn es nur eine kleine war. (Zuruf von Marcel Falk, SPD) Und es waren durchaus bedeutende Themen, ich sage mal, für die CDU-Fraktion die Aufnahme des Konnexitätsprinzips im Jahre 2000 in die Landesverfassung oder auch die Schuldenbremse. Ich erinnere mich, auch seinerzeit eine Initiative, die wir gemeinsam auch mit der FDP damals in der Verantwortung hier durchgetragen haben, die als Opposition damals mitgemacht hat, eine Initiative, erinnere ich mich, die wir noch als Junge Union auch innerhalb der CDU angestoßen haben und dann auch über die CDU ins Parlament gebracht haben, und die Schuldenbremse aus meiner Sicht eine wichtige und wertvolle Ergänzung der Landesverfassung. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und René Domke, FDP) Die Landesverfassung war und ist – so hat es der damalige Vorsitzende der Verfassungskommission und langjährige Landtagspräsident, unser Freund Rainer Prachtl, 2014 anlässlich des 20. Jahrestages ihres Inkrafttretens bezeichnet – wichtig für die Identität des Landes. Ich nenne da mal beispielhaft, dass die Farben des Landes festgeschrieben wurden, das war ja auch ein Diskussionsprozess in der Kommission, und – das ist einmalig, glaube ich, in Deutschland, soweit ich weiß – dass der Sitz des Landtages auch mit dem Gebäude festgeschrieben wurde. Das freut mich als Schweriner natürlich besonders, dass das Schloss als Sitz des Landtages auch Verfassungsrang hat. Also falls irgendjemand mal auf die Idee kommen sollte, den Sitz des Landtages oder das Gebäude ändern zu wollen, muss die Verfassung geändert werden mit Zweidrittelmehrheit. Und das ist, glaube ich, auch gut. Und das ist ein wichtiger Beitrag auch zur Identität des Landes. Und die Verfassung war und ist Ausdruck eines Wertekonsenses aller demokratischen Parteien und aller demokratisch gesinnten Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, auch wenn damals – ich bin darauf eingegangen – nicht alle ihr zugestimmt haben. Sie eröffnet unseren Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Demokratie zu leben und zu gestalten, die Geschicke unseres Landes direkt mitzubestimmen. Und das Thema Mitbestimmung und auch direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, das war damals ja auch der Kommission sehr wichtig, gerade aus den Erfahrungen von zwei deutschen Diktaturen hier in dem Teil unseres Vaterlandes, dass man einfach auch dort diesen Aspekt mitnimmt, ein viel diskutiertes und lebhaft diskutiertes Thema bis hinein in die letzte Wahlperiode. Und wenn man sich mal anschaut auch die Veränderungen, Absenkung des Quorums im Jahre 2006 von 140.000 auf 120.000 Wahlberechtigte und im Jahr 2016 von 120.000 auf 100.000 Wahlberechtigte, dann zeigt das, dass es hier ja auch eine Reihe von Bewegungen gegeben hat und dass an der Stelle ja auch immer wieder Diskussionsbedarf war. Und ich glaube auch, die klare Botschaft ist, dass nicht alleine der Landtag, die Landesregierung und das Gericht hier die Geschicke des Landes bestimmen, sondern dass wir natürlich auch darauf bauen, dass die Bürgerinnen und Bürger sich an der Stelle einbringen. Und, meine Damen und Herren, ich glaube, die Debatte ist auch Anlass, nicht nur zurückzuschauen, was ist alles gut und was ist vielleicht auch weniger gut gelaufen. Es gab, und das ist mitunter auch mal ganz spannend, wenn man sich mal so den Zwischenbericht damals durchliest oder auch den Abschlussbericht, manche Diskussionen wiederholen sich dann durchaus mal mit verteilten Rollen. Also das Thema „Öffentlichkeit von Ausschusssitzungen“ hat damals schon eine Rolle gespielt, 1993, spielt es jetzt, 30 Jahre später, auch noch. Das ist durchaus bemerkenswert. Und, Frau Kollegin Rösler, Sie haben die Opposition ja hier quasi dafür kritisiert, dass sie hier eigene Vorschläge unterbreitet. Ja, da verweise ich mal auf Artikel 26 der Landesverfassung. (Beifall René Domke, FDP) Sie können nicht die Verfassung hier würdigen und huldigen und dann gleichzeitig der Opposition, und dort werden ja die Aufgaben der parlamentarischen Opposition beschrieben in Artikel 26, dass sie auch eigene Vorschläge machen sollen, und das machen wir hier. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Sie hat auf einen guten demokratischen Brauch verwiesen.) Und von daher haben Sie ja eigene Vorschläge auch angekündigt und im Koalitionsvertrag. Dann lassen Sie doch einfach uns über die Punkte reden! Lassen Sie uns die Vorschläge verweisen, lassen Sie dann Ihre Vorschläge dazupacken und schauen, ob man da gemeinsam was draus machen kann! Weil die Punkte, die wichtig sind, die liegen, glaube ich, auf der Hand. Und ein Punkt, der, glaube ich, auch an der Stelle noch einmal ganz, ganz entscheidend ist, ist der Artikel 39, und zwar das frühzeitige und vollständige Informieren seitens der Landesregierung über geplante Gesetzesvorhaben – ein Punkt, der in den letzten Monaten ja häufiger kritisiert wurde, dass wir nicht erst mit Beginn des parlamentarischen Verfahrens informiert werden, sondern sehr frühzeitig, ein Punkt, glaube ich, über den man reden muss, der eine Baustelle an der Stelle ist. Die anderen Fragen sind auch bekannt, Öffentlichkeit der Ausschüsse und die Frage Normenkontrollklage Artikel 53 Absatz 2. Damit werden wir uns heute noch beschäftigen. Und von daher, glaube ich, sollten wir hier die Debatte und auch das Jahr jetzt, das ansteht, das Jubiläumsjahr zur Verfassung, in das wir ja übergehen – und ich kann mir sehr gut vorstellen, dass man es dann nicht nur bei einem Festakt des Landtages dann im nächsten Jahr belässt, sondern dass man das auch breiter feiert und auch diskutiert und auch die Leute mit einbindet und mal diskutiert über die Fragen, die seinerzeit dem Ideengeber in der Verfassung wichtig waren, inwieweit die heute noch auch wichtig sind, welche Rolle sie spielen. Denn eins ist, glaube ich, unbestritten: Egal, wie man jetzt zu einzelnen Punkten steht, Herr Kollege Koplin, das Recht auf Arbeit haben Sie damals gefordert. Ich habe mir die … (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das Recht auf Wohnen.) Ja, es gab damals, Rainer Prachtl hat, glaube ich, gesagt, wir sollten nur Dinge reinschreiben, die auch realistisch sind, und ich sage mal, ein Recht auf Arbeit 1993 zu formulieren angesichts der Arbeitslosigkeit, war natürlich auch eine schwierige Diskussion. Aber deswegen sage ich ja, eine Verfassung lebt. Das ist, glaube ich, auch gut, dass es da verschiedene Diskussionen gibt. Aber ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir hier eine Verfassung haben, die Rechte und Pflichten vorsieht, die auch eine starke Rolle des Parlamentes hier vorsieht an der Stelle. Und deswegen, Herr Kollege Barlen, ist es nicht meine Aufgabe, da Ihre Pressemitteilung zu bewerten, aber wenn man dann quasi einen normalen Vorgang – und so würde ich es mal bezeichnen, dass Abgeordnete ihre Rechte auch vor dem Verfassungsgericht einklagen – dann mit der Überschrift kommentiert „Krawall-CDU erneut vor dem Verfassungsgericht gescheitert“, dann muss man sich schon mal die Frage stellen, wie ernst meint man es denn mit den Rechten hier in der Verfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Das Recht steht Abgeordneten zu, das Recht steht Fraktionen zu. Es ist nicht meine Aufgabe, (Julian Barlen, SPD: Es war einfach eine Feststellung.) es ist nicht meine … (Julian Barlen, SPD: Ich habe das doch gar nicht bewertet.) Ja, das ist aber, (Unruhe bei René Domke, FDP) ich sage mal, (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) so das zu kommentieren, das finde ich schon schwierig, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) dass man sich hier als „Krawall“-Fraktion bezeichnen lassen muss, wenn man seine Rechte vor dem Verfassungsgericht einklagt an der Stelle. Ich finde das einfach, sage ich mal, gerade wenn wir über 30 Jahre Landesverfassung reden, einfach auch keinen guten Umgang, keinen guten Stil miteinander. (Daniel Peters, CDU: Sehr richtig!) Da gibt es, glaube ich, andere Möglichkeiten, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) wie wir uns hier miteinander auseinandersetzen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dazu sind die Landesverfassung und die Rechte, die auch einzelnen Abgeordneten und die den Fraktionen eingeräumt werden, glaube ich, zu wichtig, als dass wir sie so durch den Kakao ziehen an der Stelle. Und von daher gilt das Angebot, dass wir dort gemeinsam miteinander reden. Für Zweidrittelmehrheiten brauchen Sie die demokratische Opposition der Mitte hier an der Stelle an Ihrer Seite. Das Angebot steht, wir reichen Ihnen die Hand, da gemeinsam mit Ihnen drüber zu reden, über die Themen, die Ihnen wichtig sind, über die Themen, die uns wichtig sind. Aber bei allen auch unterschiedlichen Ansätzen sollten wir gemeinsam dafür werben und dafür einsetzen, uns einsetzen tagtäglich, dass wir die Verfassung täglich leben, mit Leben erfüllen, dass wir die Menschen dabei auch vor allem mitnehmen und nicht nur in Sonntagsreden uns zur Verfassung äußern, sondern sie auch jeden Tag praktisch in die Tat umsetzen. Wir als Fraktion sind da gerne dabei und danken an der Stelle nochmals denjenigen, die sich vor 30 Jahren auf den Weg gemacht haben, in vielen, vielen Sitzungen diesen wunderbaren Entwurf zu erarbeiten, und sich hier eingesetzt haben und sich um unser Land verdient gemacht haben. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

Alle Reden von Sebastian Ehlers Protokoll ↗