Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nochmals, also wir haben das, die Stiftung, hier nicht reingebracht, Umweltschutz, zur Klarstellung. Noch mal, Änderungsrecht des Stifters geht natürlich nur durch den Bund. Und zum Beschluss des Landtages ist es ganz einfach, Sie brauchen nur ins Gesetz zu gucken. Die Auflösung der Stiftung geht nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Und der Landtag ist keine Institution, die über die Auflösung entscheiden kann, auch nicht über die Aufhebung, über die Auflösung kann der Vorstand und so weiter, das haben wir alles schon erörtert, die Justizministerin als Stiftungsaufsicht. Der Landtag hat keine Rechte, er kann noch nicht mal anweisen. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und deshalb ist der Beschluss, wenn man sich mal endlich etwas damit befassen würde, des Landtags damals auf Sand gebaut. Er ist im Grunde nur eine Anregung an die Stiftungsaufsicht. Anders kann man ihn rechtlich gar nicht halten. Ich glaube, sinngemäß steht da drin, dass der Landtag auffordert, die Stiftung und so weiter, alles zu tun, dass sie aufgelöst wird. Das ist eine Anregung, mehr nicht. Es geht nicht. Da brauchen wir gar nicht groß zu erörtern. Und wenn Sie der Wahrheitsfindung wirklich dienen wollen, dann darf ich erinnern, wir hatten auch beantragt, Herrn Sellering – er hatte ja darum gebeten – im Ausschuss anzuhören. Wer hat es abgelehnt? Sie alle! Das zeigt, woran Sie wirklich interessiert sind. Das Einzige, woran Sie interessiert sind, ist, weiterhin Propaganda zu machen gegen die Stiftung, aber nicht sich ernsthaft mit den Rechtsthemen zu befassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)
