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Stefanie Drese

10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Für eine bedarfsgerechte und gute medizinische Versorgung der Bevölkerung sind Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern von großer Bedeutung. Dies haben wir nicht zuletzt in den vergangenen drei Pandemiejahren verdeutlicht. Unter unermüdlichem Einsatz der Beschäftigten haben die Krankenhäuser unseres Landes dazu beigetragen, dass viele Menschenleben gerettet werden konnten und die stationäre medizinische Versorgung der Bevölkerung trotz der schwierigen Umstände jederzeit gesichert war. Neben der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Covid-19-Erkrankungen mussten zusätzlich neue Strukturen unter anderem für den Betrieb von Testzentren, die Koordination von freien Betten über die Clustermanager oder die rasche Aufnahme von Patientinnen und Patienten aus anderen Häusern geschaffen und umgesetzt werden. Die Universitätsmedizinen erfüllten darüber hinaus mit ihrer besonderen wissenschaftlichen Perspektive die Versorgung und zusätzlich beratende Funktionen. Sofern Krankenhäuser nicht unmittelbar in die Versorgung von Corona-Patientinnen und -Patienten einbezogen waren, waren sie dennoch von essenzieller Bedeutung für die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in unserem Land, denn auch andere akute Erkrankungen galt es zu behandeln. Die Fülle der Herausforderungen während der Pandemie stellte die Krankenhäuser des Landes nicht zuletzt vor wirtschaftliche Hürden. So mussten beispielsweise elektive Eingriffe verschoben werden, weil Betten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt waren oder das eigene Personal erkrankt war. Auch wenn es schon vielfach gesagt wurde, für ihre Leistungen in der Corona-Pandemie und für die Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger gebührt den Kliniken und ihren Beschäftigten große gesellschaftliche Anerkennung und unsere Dankbarkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Applaus!) Leider leben wir in unruhigen Zeiten, in denen weitere Krisen auch weitere Herausforderungen für die Krankenhausversorgung des Landes mit sich bringen. Die hohen Preissteigerungen im Energiesektor und anderen Bereichen führen zu erheblichen Mehrkosten für die Häuser. Um eine kontinuierliche und gute stationäre Versorgung zu sichern, wird eine landesseitige Erhöhung der investiven Kosten erforderlich sein. Die steigenden finanziellen Bedarfe stehen der schon für die Vergangenheit eng bemessenen Krankenhausfinanzierung gegenüber. Die Krankenhäuser sind immer weniger in der Lage, Investitionen aus Eigenmitteln zu finanzieren. Während die Krankenhausträger die Verantwortung für die Unterhaltung der Baukörper, die Aufrechterhaltung der internen organisatorischen Abläufe und die Sicherung der medizinischen Versorgung haben, trägt das Bundesland nach Paragraf 9 Krankenhausfinanzierungsgesetz und nach dem Landeskrankenhausgesetz Mecklenburg-Vorpommern die Kosten für die Investitionen im Krankenhaus, unterteilt in Einzel- und Pauschalfördermittel. Diese wiederum sind laut Krankenhausgesetz zu 60 Prozent aus Landesmitteln und zu 40 Prozent durch die Kommunen zu erbringen. Um die Krankenhäuser während der pandemischen Sondersituation wirtschaftlich zu unterstützen, hat sich die Landesregierung dafür ausgesprochen, die Krankenhausinvestitionen insbesondere für die Einzelförderung aufzustocken. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Gesetz über die Errichtung des Sondervermögens wurde daher eine Aufstockung für die Einzelfördermaßnahmen nach dem Landeskrankenhausgesetz aufgenommen und somit im Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ zur Verfügung gestellt. Damit wurden die Krankenhäuser in Mecklenburg-Vorpommern in die Lage versetzt, wichtige Investitionen während der Pandemie anzuschieben und umzusetzen. Um die Belastung der Corona-Pandemie teilweise abzufedern, hat das Land somit zusätzlich 30,5 Millionen Euro aus dem Schutzfonds für spezielle Investitionsmaßnahmen in den Krankenhäusern zur Verfügung gestellt. Unter Zugrundelegung der bereits beschriebenen regulären Aufteilung haben davon 60 Prozent das Land selbst, also 18,3 Millionen Euro, und 40 Prozent die Kommunen, also 12,2 Millionen, dieser zusätzlichen Investitionsmittel zu tragen. Diese vorgenommene Aufstockung wurde für verschiedene Investitionsmaßnahmen in verschiedenen Krankenhäusern bewilligt und zugesagt. Für einen reibungslosen Fortgang der Maßnahmen ist es notwendig, die Kommunalanteile von 40 Prozent landesseitig zunächst vorzufinanzieren. Diese Vorfinanzierung aus dem MV-Schutzfonds ist wichtig, damit krankenhausplanerische Entscheidungen mit der entsprechenden Förderung weiterhin umgesetzt werden können. Sehr geehrte Abgeordnete, die in diesem Fall aus dem MV-Schutzfonds beantragten 12,2 Millionen Euro stellen wie beschrieben keine zusätzlichen Landesmittel dar, sondern dienen lediglich der Vorfinanzierung des gesetzlichen Kommunalanteils von 40 Prozent und ermöglichen die Bewirtschaftung der Gesamtsumme von 30,5 Millionen Euro. Lassen Sie mich zum Abschluss eines ganz grundsätzlich deutlich machen: Die Krankenhausversorgung in unserem Land stellt eine unverzichtbare Säule der medizinischen Versorgung dar. Insbesondere mit Blick auf die demografische Entwicklung in Mecklenburg-Vorpommern brauchen wir alle Standorte und wollen diese erhalten. Völlig klar ist dabei, dass eine gute Krankenhausversorgung gemeinsame Anstrengungen von Bund, Ländern und Kommunen erfordert und perspektivisch auch höhere Investitionskosten notwendig machen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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