Michael Noetzel
Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich darf heute angesichts des straffen Zeitplans für die Koalition sprechen. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Es dürfte unter Demokratinnen und Demokraten wohl unstrittig sein, dass zu den klassischen drei Gewalten der modernen repräsentativen Demokratie spätestens mit dem Erscheinen der Massenmedien eine vierte Gewalt getreten ist. Die Macht der Meditative wächst weiter und hat im Zuge der Digitalisierung eine Allgegenwärtigkeit erreicht. Und wie auf vielen anderen Gebieten, auch hier regelt der freie Markt eben nicht alles und schon gar nicht zum Vorteil von wirtschaftlich oder kommunikativ Schwachen oder Minderheiten. Meine Damen und Herren, wir haben in diesem Land einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der seinem Auftrag nachkommt und ein neutrales, informatives und unterhaltendes Programm anbietet. Ich will an dieser Stelle nicht verschweigen, dass auch aus meiner Sicht manches überdenkenswert ist: (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) das Verhältnis zwischen Information und Bildungsangeboten auf der einen Seite und Unterhaltung auf der anderen Seite, die Orientierung an Quoten, die Zulassung von Werbung. Das vorneweg und zur grundsätzlichen Einordnung. Es geht uns heute jedoch nicht um grundsätzliche Fragen, sondern um die Änderungsinhalte des Dritten Medienänderungsstaatsvertrages. Der Staatsvertrag spricht hier von einer ersten Phase zur Stärkung des Markenkerns des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dazu gehört zuallererst, dass das Gesamtangebot für alle mit dem Ziel, sämtliche Milieus der Zivilgesellschaft zu erreichen, breiter aufgestellt wird. Ziel ist es dabei, eine neue Form für den gesamtgesellschaftlichen Diskurs zu schaffen. Aus dieser Hinsicht muss das Angebot des Öffentlich-Rechtlichen an die veränderte Mediennutzung angepasst und flexibler werden. Das wird unter anderem in Zukunft dadurch erreicht, dass die Spartenprogramme von den großen Häusern in eigener Verantwortung eingestellt, überführt, ausgetauscht oder wiederhergestellt werden können. Außerdem geht es natürlich um eine Anpassung an die veränderten Sehgewohnheiten, sprich die Zurückdrängung des linearen Fernsehens zugunsten digitaler Angebote, will heißen: Fernsehen-on-Demand. Hier werden die Öffentlich-Rechtlichen in ihren Mediatheken in Zukunft angekaufte Werke aus dem Ausland bis zu 30 Tage präsentieren können. Und last, but not least wird den Sendeanstalten die Erprobung neuartiger Formate erleichtert. So viel zu den inhaltlichen Änderungen. Für mehr Transparenz in Bezug auf Qualität und Quantität der ausgestrahlten Angebote sowie die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote werden die Öffentlich-Rechtlichen den Landtagen zukünftig regelmäßig Bericht erstatten. Das sind, wie bereits erwähnt, die Änderungen, die Teil einer ersten Reformphase sein sollen. In der zweiten wird es dann darum gehen, die Beiträge stabil zu halten und Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einen höheren Stellenwert einzuräumen. Auch das ist enorm wichtig, schließlich handelt es sich um das Geld der Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht darauf haben, dass mit ihren Beiträgen verantwortungsvoll und maßvoll umgegangen wird. Doch leider hat all das, nämlich der fachlich-sachliche Austausch zu den Änderungen im Staatsvertrag, in der öffentlichen Anhörung zum Thema kaum eine Rolle gespielt. Stattdessen nutzte die AfD die gute Gelegenheit, um wieder einmal das Bild der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten als Art von Sodom und Gomorrha des 21. Jahrhunderts an die Wand zu malen und einen völlig entkernten Grundfunk zu fordern. (Beifall Paul-Joachim Timm, AfD) Von den Gehältern und Verfehlungen der Chefs der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten über die falsche politische Gesinnung der Angestellten bei ARD, ZDF und NDR bis zu fehlenden Einladungen bei Lanz oder Maischberger – was da an politischer Weinerlichkeit in den Protokollen zur Schau getragen wurde, spricht Bände. (Martin Schmidt, AfD: Ungerechtigkeit!) Mein Kollege Barlen würde jetzt sagen: Ein Stück Opferrolle, aber ein schön großes, bitte! (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Gehen Sie doch mal auf die Zahlen ein! Wäre mal interessant, was für Zahlen das sind.) Dabei ist es ja ein offenes Geheimnis, welche Beschwerden Sie wirklich plagen, wenn es um die Öffentlich-Rechtlichen geht: eine liberale, an Fakten orientierte Berichterstattung, die eben nicht Hass und Hetze propagiert, sondern Zusammenhalt und Vielfalt. (Nikolaus Kramer, AfD: Und Ideologie.) Nein, meine Damen und Herren, ich sage es hier noch einmal: Auch ich bin nicht mit allem einverstanden, was die Ausgestaltung der Programmatik der Öffentlich-Rechtlichen angeht, (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Was denn nicht? Frau Wagenknecht kommt ja noch in Talkshows.) aber es ist beruhigend, dass es sie gibt und dass die öffentliche Hand ein wichtiges Regulativ ist in Bezug auf die mediale Berichterstattung. Was passiert, wenn in einer von privaten Akteuren zunehmend dominierenden Medienlandschaft Stimmung gegen einen politischen Akteur gemacht wird, konnten wir alle 2016 am Beispiel Großbritanniens und des Brexits erleben. Dass es zu dieser politischen Katastrophe überhaupt kam, war dem jahrzehntelangen Dauerfeuer der überwiegend privaten britischen Medienlandschaft auf die Institutionen in Brüssel geschuldet und zu einem guten Teil marktgetrieben. Denn Stimmungsmache, Falschmeldungen und Sensation verkaufen sich nun mal besser als sachliche und fachlich richtige Informationen, getreu dem Motto „Bad news a good news“. Solche Entwicklungen sollen in dieser Form in Deutschland nicht möglich sein, auch aufgrund eines starken öffentlich-rechtlichen Rundfunks, und ich bin froh, dass das so ist und mit einer fortwährenden Weiterentwicklung der Öffentlich-Rechtlichen aufgrund der Medienstaatsverträge auch so bleiben wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
