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Beatrix Hegenkötter

SPD 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die geltenden Gesetze bieten bereits alle Voraussetzungen für zügige und sachgerechte Genehmigungsverfahren. Verzögerungen bei Genehmigungen, das führte ich früher auch schon aus, werden in aller Regel nicht durch den Denkmalschutz verursacht, sondern durch meist unvollständige Unterlagen bei der Umweltverträglichkeitsprüfung. Allein durch die Behebung dieser Vollzugsdefizite würden sich Prozesse entsprechend beschleunigen. Der Denkmalschutz ist eben nicht der Schwarze Peter in dieser Debatte und auch nicht das LAKD. Dieses Vorurteil hält sich zwar hartnäckig, ist aber schlicht falsch. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir sind verpflichtet, unsere Denkmale, egal, ob über der Erde oder unter der Erde, egal, ob entdeckt oder noch nicht entdeckt, zu schützen. Eine Abwägung zwischen verschiedenen öffentlichen Interessen erfolgt aus gutem Grund und in den dafür gesetzlich vorgesehenen Planungs- und Genehmigungsverfahren. Es gibt deshalb – und das wurde schon mehrfach ausgeführt – auch keine wichtigen oder weniger schützenswerten Denkmale, und auch ich spreche mich sehr gegen eine Staffelung der Wertigkeit aus. Die Flächen der möglichen Gebiete, in denen Windkraftanlagen genehmigt werden könnten, könnten nach Abzug aller Belange momentan auf vier Prozent unserer Landesfläche eingegrenzt werden. Leider wird bei dieser Berechnung irgendwie nicht die Fläche auch mit dazugezogen, in der wir auf dem Wasser Windenergie erzeugen und trotzdem es bereits irgendwie tun. Das finde ich etwas schade. Die angesprochenen Einzelfallprüfungen werden sicherlich wie in bewährter Manier über Einbaumaßnahmen auch zukünftig fortgeführt werden, und dem möchte ich auch noch mal Nachdruck verleihen. Die Berücksichtigung von Denkmalen in Planungs- und Bauvorhaben generell stellt also angesichts dieses geringen Anteils kein ernsthaftes Problem dar, jedoch die nicht reversiblen Auswirkungen der Bauten aus Stahlbeton und Kunststoff gilt es auf das Erscheinungsbild und auf die Raumwirkung von Denkmalen ausgesprochen zu prüfen, denn, wie schon oft gesagt, nicht nur das Denkmal selber, dessen Substanz ist zu schützen, sondern auch dessen Umgebung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, die sechs neuen Stellen bei der Landesdenkmalpflege leisten sicherlich ihren Beitrag dazu, Prozesse zu beschleunigen. Dies wurde auch in der öffentlichen Anhörung noch mal bestätigt. Und auch das Urteil des OVG Greifswald vom 7. Februar, bei dem einige Klarstellungen erfolgten, tragen sicherlich zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei. Dieses Urteil sollte jedoch kein Freifahrtschein sein, um die Schutzwürdigkeit unserer Kulturgüter komplett über Bord zu werfen. Mit der großen Novelle des Denkmalschutzgesetzes, die vorgenommen wird, wird den Ansprüchen sicherlich Rechnung getragen. Denkmalschutz ist und bleibt Umweltschutz, und diese Debatte ist Gott sei Dank auch keine Schwarz-Weiß-Debatte. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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