Katy Hoffmeister
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind bei TOP 13, meine Damen und Herren, und ich darf Ihnen auf Drucksache 8/2125 die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses sowie den abschließenden Bericht zur Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 8/1456 – Bericht der Landesregierung zur Evaluation des Seniorenmitwirkungsgesetzes – übermitteln. Die Unterrichtung wurde dem Sozialausschuss mit der Amtlichen Mitteilung 8/54 vom 1. Dezember 2022 zur weiteren Beratung an uns überwiesen. Im Sozialausschuss haben wir diese Unterrichtung in drei Sitzungen beraten. In einer dieser Sitzungen haben wir ein Expertengespräch mit dem Landesseniorenbeirat durchgeführt. Für die Ausführungen von Herrn Bernd Rosenheinrich vom Landesseniorenbeirat möchte ich an dieser Stelle im Namen des Sozialausschusses noch einmal ganz herzlichen Dank aussprechen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, die Unterrichtung und damit der Bericht der Landesregierung geht auf das Seniorenmitwirkungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 26. Juli 2010 und dem am 28. November 2015 in Kraft getretenen Ersten Gesetz zur Änderung des Seniorenmitwirkungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern zurück. Hier schreibt der Paragraf 11 vor, dass die Regelungen des Gesetzes im Abstand von fünf Jahren zu evaluieren sind. Im Ergebnis der Überprüfung wurde festgestellt, dass das Gesetz geeignet ist, die Mitwirkungsrechte der Seniorinnen und Senioren über den Landesseniorenbeirat zu verbessern. Darüber hinaus sollte die weitere Entwicklung, insbesondere die aktive Beteiligung der Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in Mecklenburg-Vorpommern beobachtet und im Hinblick auf die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Seniorenmitwirkungsgesetzes einschließlich der Zusammenarbeit mit dem Landesseniorenbeirat regelmäßig evaluiert werden. Der 5-Jahres-Rhythmus der Überprüfung ist aufgrund der Corona-Epidemie nicht eingehalten worden. Im Ergebnis der Evaluierung konnte die Wirksamkeit des Seniorenmitwirkungsgesetzes festgestellt werden. Ausschließlich der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern hat sich – und das finden Sie in dem Bericht – kritisch zur Wirksamkeit des Seniorenmitwirkungsgesetzes geäußert. Diese Meinung teilt der Ausschuss ausdrücklich nicht. Der Ausschuss sieht vielmehr in dem Seniorenmitwirkungsgesetz grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um mithilfe der Arbeit der Seniorenvertretungen die Mitwirkungsrechte in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken und deren aktive Beteiligung am politischen, sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen Leben zu fördern. Allerdings empfiehlt der Ausschuss, die Seniorenvertretungen in den Kommunen zu stärken und den Landesseniorenbeirat noch besser in die Gesetzgebungsverfahren miteinzubeziehen. Der Ausschuss hat einstimmig dem Landtag empfohlen, die Unterrichtung für verfahrensmäßig erledigt zu erklären. Ebenso hat der Ausschuss auf Antrag der Fraktionen von SPD und LINKEN einvernehmlich eine Entschließung beschlossen, bei der die Bitte an die Landesregierung im Vordergrund steht, den Landesseniorenbeirat stärker in die Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen. Des Weiteren ist die Bitte an die kommunale Ebene adressiert, die Rechte der Beiräte dort zu stärken. Verbunden ist das mit dem Dank an die vielen Seniorinnen und Senioren, die sich in den Beiräten, im Land und darüber hinaus in Vereinen und Verbänden ehrenamtlich engagieren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie daher im Namen des Sozialausschusses um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung bitten und bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)
