David Wulff
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Anhörung beziehungsweise das Expertengespräch vom Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss in der letzten Woche, das wurde jetzt ja schon mehrfach erwähnt. Und ein Satz ist dabei aber auch gefallen, und zwar, M-V ist auch Tourismusland. Und denken Sie doch bitte auch daran, dass die ganzen Denkmäler, die wir hier bei uns im Land haben, auch ein Tourismusmagnet sind und dazu natürlich beitragen. Und das habe ich natürlich auch noch mal wieder in der ganzen Diskussion, Thema „LNG und Co“, Mukran, das wird uns ja auch noch beschäftigen, da kommt ja immer wieder dieses Argument, der Tourismus ist hier besonders wichtig. Und das muss man natürlich auch immer hochhalten und darüber muss man auch nachdenken. Und wenn ich mir einfach mal selber die Frage stelle, wenn ich zum Beispiel im Urlaub bin, einfach quer durch Europa, gerade so alte Burgen und Schlösser, die haben mir das durchaus angetan. Ich gehe da regelmäßig hin, ich gucke mir das an, mache auch gerne Führungen mit und lasse mir erklären, was denn da so passiert ist. Und da kommen auch Leute von außerhalb hier zu uns nach Mecklenburg-Vorpommern und gucken sich das natürlich auch an. Aber wenn man das Ganze mal reflektiert und sich darüber Gedanken macht, was ist dann der Unterschied zwischen einer erhaltenen alten Burg und einer Burgruine, meistens ist es so, die Burgen und alten Schlösser, die im Laufe der Jahrhunderte Modernisierungen erfahren haben, die nämlich, die eine neue Nutzung bekommen haben, die, die heute immer noch genutzt werden, die haben sich erhalten. Die, die eine Ruine sind, die wurden aufgegeben. Da hat sich keiner mehr drum gekümmert, da wurde gesagt, na ja, dann ist es vielleicht ein Denkmal, und irgendwann verfällt das und dann ist aber auch Schluss mit der ganzen Geschichte. Das heißt im Umkehrschluss für mich, wenn wir unsere Kulturgüter, unsere Schätze hier im Land ernsthaft erhalten wollen, dann müssen wir damit auch etwas machen und sie nicht zerfallen lassen. Und da kommt auch immer wieder das Argument, gerade in der Diskussion um PV-und Windkraftanlagen, was ist mit den Hunderten oder Tausenden von Gutshäusern, die wir hier im Lande haben, (Thore Stein, AfD: 2.000.) 2.000 Gutshäuser hier im Land, wovon immer noch sehr viele vor dem Verfall stehen. Und diese Gutshäuser haben in der Vergangenheit, das waren ja Wirtschaftsobjekte, da waren viele große Grundbesitzanlagen mit dazu, und diese Häuser haben sich dadurch getragen, dass da Landwirtschaft drum rum passiert ist. Aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit, in der DDR-Zeit, ist das heute alles nicht mehr so zugeordnet und die Häuser stehen alleine und haben wenig Möglichkeiten, sich noch wirtschaftlich selbst zu tragen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und dann sind aber auch durchaus Gutsbesitzer, (Zuruf von Thore Stein, AfD) da gibt es ja auch unterschiedliche, die dann sagen, na ja, man kann sich ja vielleicht auch mit einer Windkraftanlage oder aber auch mit PV-Anlagen auf dem Dach durchaus eben eine Finanzierung erschließen, um auch die Sanierung von solchen Häusern hinzukriegen. Das ist nur ein Beispiel dabei, wo man sagen kann, wir müssen auch die Wirtschaftlichkeit und die Nutzung gerade bei Denkmälern voranbekommen. Und wenn wir das Ganze in dieser Abwägung mit einbeziehen, dann müssen wir auch das Thema Denkmalschutz einfach ein bisschen offener denken und darüber nachdenken, wie wir damit umgehen. Und jetzt habe ich halt den Eingang von Frau Martin so verstanden, dass Sie eigentlich kapitulieren und sagen, na ja, allens blifft bien Ollen und wir kümmern uns nicht drum, und das, was passiert, das passiert. Der Kollege Damm hat eingangs schon richtig ausgeführt, der Paragraf 2 EEG ist im Wesentlichen das Damoklesschwert, was über unseren Denkmälern schwebt. Und wenn wir in die Einzelfallprüfung gehen, dann mag man sich ja vortrefflich darüber streiten, aber ich bin der Auffassung, dass wir im Zweifel unsere Denkmäler immer hintanstellen müssen, wenn wir genau diese Abwägung halt mit drin haben. (Beifall Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das heißt also, wenn wir jetzt nichts machen, dann sorgen wir selber dafür, dass wir unseren Denkmälern im Zweifel eine PV-Anlage aufs Dach oder ein Windrad in den Hinterhof oder wohin auch immer stellen. (Zuruf von Beatrix Hegenkötter, SPD) Das mag manchmal gut sein, aber es gibt bestimmt einige wie das Doberaner Münster, wo wir sagen, das darf auf gar keinen Fall passieren. Und ich glaube fest daran, dass eine aktive Politik, aktive Handlungen uns in die Lage versetzen, selber zu gestalten, was hier bei uns im Land passiert, denn die Bundesgesetze stehen. Da brauchen wir uns keine Illusionen zu machen. Also lassen Sie uns doch rangehen, das vernünftig zu gestalten! Und der Ansatz, der hier gewählt wurde, und so gern ich mich ja auch mit den GRÜNEN streiten mag, an dieser Stelle finde ich den tatsächlich gar nicht so dumm, weil Herr Seiffert, der hat es einmal noch vorhin mit angemerkt, ja, das Planungselement, das ist die Raumordnung. Und das, was momentan auch in der vorzeitigen Fortschreibung der Landesraumentwicklungsplanung steht, da passiert ja sehr viel, das ist aber immer noch dann nicht, und das haben wir jetzt auch im Expertengespräch gelernt, das heißt aber immer noch nicht, dass man zum Beispiel eine Einzelfallabwägung irgend- wie in den Skat drücken kann. Das muss dann trotzdem gemacht werden. Das heißt also, eigentlich ist schon eine Art von Vorprüfung passiert, trotzdem muss die Einzelfallprüfung hinterher doch noch stattfinden, weil das Ganze ja irgendwie keinen gesetzlichen Charakter hat. Und das war ja auch die Frage, die ich gestellt habe. Wir können das Denkmalschutzgesetz so anpassen, dass mit bestimmten Vorgaben, wenn denn jetzt schon eine Vorprüfung stattgefunden hat, wenn wir jetzt auch diese Raumordnung da mit einbeziehen, dass wir dann halt in bestimmten Fällen, nicht in allen, aber in bestimmten Fällen sagen können, wir als Gesetzgeber, dann lassen Sie uns doch dann auf die Einzelfallprüfungen verzichten. Wir gehen mal ein bisschen unbürokratisch voran, schaffen es, unsere wichtigen Denkmäler so zu schützen und trotzdem Möglichkeiten zu schaffen, dass man auf bestimmten Gutshäusern, vielleicht aber auch bei einzelnen Lokschuppen, das Beispiel wurde ja gebracht bei dem Gespräch, dass wir nicht alles so sehr auf die Goldwaage legen, sondern einfach eine vernünftige, eine abgewogene Entscheidungsgrundlage haben und das dann auch möglichst unbürokratisch umsetzen können. Und das ist der Vorschlag der GRÜNEN und deswegen unterstützen wir den an der Stelle auch. – Danke sehr! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
