Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die rot-rote Koalition hat sich vorgenommen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Mecklenburg-Vorpommern „zum Land der Guten Arbeit“ weiterzuentwickeln. Das haben wir in groben Zügen im Koalitionsvertrag beschrieben und das hat der Landtag auf Drucksache 8/1580 im vergangenen Jahr hier auch so beschlossen. Seitdem haben wir die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet. Die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung standen dabei besonders im Mittelpunkt. Und auch da war es schon so, dass Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, um fünf Prozentpunkte erhöhte Fördersätze erhalten gegenüber nicht tarifgebundenen Unternehmen. Und darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu fünf Prozentpunkten besser. Und die Höhe des Zuschlages berechnet sich nach der Überschreitung des gesetzlichen Mindestlohnes pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Dann habe ich kürzlich Minister Meyer begleitet zur Übergabe des Fördermittelbescheides für die Beratungsstelle CORRECT!. Der Bedarf an Beratung zu arbeitsrechtlichen Fragen, an präventiven Angeboten sowie an Unterstützung für Opfer von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung hat stark zugenommen, und wir unterstützen folgerichtig das Sozialpartnerprojekt vor diesem Hintergrund auch in Zukunft. Und erst vorletzte Woche Freitag haben wir in Güstrow auf dem traditionellen Arbeitnehmerempfang der Landesregierung, vor dem Tag der Arbeit, erstmals drei herausragende Betriebs- und Personalräte für ihr Wirken zum Wohle der Beschäftigten und ihrer Unternehmen beziehungsweise Behörden ausgezeichnet. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Damit wurde auch der vom Landtag beschlossene Antrag zur Stärkung der Sozialpartnerschaft auf Drucksache 8/1845 erfolgreich umgesetzt. Wollte man reimen, müsste es heißen, dies nun war der dritte Streich und der vierte folgt sogleich, denn heute nun legt die Landesregierung, wie ebenfalls im Koalitionsvertrag lange angekündigt und vom Landtag im November 2022 beschlossen, ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz vor. Viele Jahre habe ich in diesem Haus argumentiert, dass die öffentliche Hand doch bei eigenen Auftragsvergaben mit gutem Beispiel vorangehen muss, wenn sie gegenüber den Unternehmen die Forderung nach der Steigerung der Tarifbindung erhebt. Und genau das ist das Ziel der Tariftreueregelung im neuen Gesetz. Und deshalb ist heute auch ein guter Tag für Mecklenburg-Vorpommern, und zwar, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und zwar ein guter für die Beschäftigten und die Unternehmen gleichermaßen. Denn Tarifverträge sind kein Hexenwerk. Für die einen bedeuten sie kürzere Arbeitszeiten, höhere Verdienste und bessere Arbeitsbedingungen – wir wissen aus dem Tarifreport des DGB, dass ein Tarifbeschäftigter im Land über mehr als 25 Prozent mehr Einkommen verfügt und durchschnittlich zweieinhalb Tage weniger arbeiten muss als sein Pendant ohne Tarifvertrag –, für die anderen war es jedes tarifgebundene Unternehmen einer Branche oder Region, die gleiche Arbeitsbedingungen bietet und den gleichen Lohn zahlt. Es gelten die gleichen Wettbewerbsbedingungen und solange der Tarifvertrag läuft, gilt die Friedenspflicht. Und ganz wichtig in diesen Zeiten, aufgrund der besseren Rahmenbedingungen sind tarifgebundene Unternehmen auch attraktiver für Arbeits- und Fachkräfte, denn Letztere lassen sich nur halten oder gar erst gewinnen, wenn die Arbeitsplätze konkurrenzfähig sind. Hamburg und Schleswig-Holstein sind schließlich nicht allzu weit weg. Meine Damen und Herren, und ich verstehe daher überhaupt nicht, was insbesondere die CDU hier für ein durchschaubares politisches Manöver betreibt. Sie haben den Gesetzentwurf ja schon in Bausch und Bogen verdammt, als er dem Landtag noch gar nicht zugegangen war. Noch im vergangenen Jahr stellte sich Ihr Fraktionsvorsitzender hier im Landtag hin und beklagte im Zuge der Reform des Bürgergeldes ein vermeintlich völlig falsches Signal an die arbeitende Bevölkerung. Arbeit müsse sich lohnen, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) auch und gerade für Geringverdiener. In Ihrem Wahlprogramm zur letzten Landtagswahl heißt es, ich zitiere: „Grundsatz der CDU-Fraktion ist, dass sich Arbeit lohnen muss. Über den wirtschaftlichen Nutzen hinaus ermöglicht sie Teilhabe und Entfaltung der Persönlichkeit. Auch wer gering qualifizierte Arbeit verrichtet, muss deshalb im Ergebnis so gestellt sein, dass er davon seine Familie und sich ernähren kann.“ (Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Hört, hört!) Lassen Sie das doch mal einen Moment auf sich wirken und dann erinnern Sie sich bitte an die Rede des Kollegen Waldmüller! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Voraussehbar brennt selbiger hier ein Feuerwerk ab, bei dem alle Vorurteile von bürokratischem Monster über explodierende Kosten bis zu den sogenannten vergabefremden Leistungen wieder aus der CDU-Mottenkiste hervorgeholt werden, und das in der Ersten Lesung zu einem Gesetz, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) welches einen Beitrag dazu leisten soll, den Beschäftigten gute Löhne zu sichern, von denen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Ganz ruhig!) Das ist schon bigott, mit welcher Doppelmoral Sie hier unterwegs sind. Und deswegen erkläre ich Ihnen jetzt auch gerne noch mal unser Anliegen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Der Staat vergibt Aufträge und die rot-rote Koalition sorgt dafür, dass tarifgebundene Unternehmen bei der Zuschlagserteilung in Zukunft nicht mehr schlechtergestellt werden, weil sie höhere Preise verlangen müssen. (Rainer Albrecht, SPD: Genau. – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Wir nutzen den wirksamsten Hebel, den wir landespolitisch neben der Wirtschaftsförderung haben. Und dagegen polemisieren Sie so, wie Sie das jahrelang und letztlich erfolglos gegen die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns getan haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Unter Angela Merkel eingeführt.) Meine Damen und Herren, schauen wir uns die Argumente der Mitte-rechts-Parteien doch noch einmal an. „Gängelung der Unternehmen“, hatte Herr Waldmüller gesagt, und „höhere Kosten“, das sind ja bei Ihnen zwei immer wiederkehrende Schlagworte. Dazu möchte ich festhalten, wir gängeln hier niemanden, wir geben nach einem festgelegten Verfahren eine bestimmte Lohnhöhe vor, sagen wir, 25 Euro die Stunde beträgt der Tariflohn. Das bezahlt der Unternehmer ja dann nicht aus eigener Tasche – Sie erwecken hier stets den Eindruck, als würden wir ihm das Geld wegnehmen –, tatsächlich bestellt der Staat eine Leistung für 25 Euro pro Stunde Lohnkosten, und er bezahlt eben diese 25 Euro pro Stunde auch. Die Unternehmen kalkulieren damit und rechnen diese Kosten auch ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Genau. – Torsten Koplin, DIE LINKE: So läuft es.) Zwei weitere Argumente sind das gern herbeigeredete „Bürokratiemonster“ und die sogenannten „vergabefremden Leistungen“. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Zum ersten Punkt sage ich Ihnen, dieses Tariftreue- und Vergabegesetz ist schlanker gehalten als alles, was die CDU in den letzten 15 Jahren zu diesem Thema jemals vorgelegt hat. Es sind nämlich beispielsweise alle Dopplungen konsequent entfernt worden, die anderweitig bereits gesetzlich oder untergesetzlich geregelt sind. Und es war zudem schon immer so, dass Unternehmen eine Kalkulation und Nachweise über die Lohnzahlungen einreichen müssen. Und wenn Sie in den mittlerweile fast 10 Jahren nun immer noch nicht begriffen haben, dass soziale oder umweltbezogene Aspekte von der EU als legitime Mittel zur politischen Zieleinreichung – Zielerreichung, Verzeihung – eingestuft wurden, dann tut es mir leid. Ich empfehle Ihnen noch einmal den Blick in die EU-Richtlinie 2014/24. Der Begriff „vergabefremd“ ist nicht nur irreführend, er ist auch falsch, egal, wie oft Sie ihn noch in die politische Arena tragen. Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal darauf hinweisen, dass dieses Gesetz Schluss macht mit dem Prinzip „Der Preis ist heiß“. Wir wollen künftig mehr Nachhaltigkeit. Also nicht der billigste Anbieter wird in Zukunft den Zuschlag erhalten, sondern das Angebot gewinnt, welches das wirtschaftlichste ist. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Aspekte wie eine längere Lebensdauer, Reparaturmöglichkeiten oder nachhaltigere Baustoffe sollen eine größere Rolle spielen als bisher, und das ganz bewusst. Und den zugegebenermaßen nur sehr eingeschränkten Spielraum, den uns die europäische Gesetzgebung diesbezüglich gibt, den wollen wir nutzen. Es macht nämlich einen Unterschied, ob ich Leistungen oder Waren einkaufe, die zwar 2 Euro billiger sind, wenn das ganze Material dann aber erst einmal durch die ganze Republik gekarrt werden muss, ist das ökologisch und ökonomisch wenig sinnvoll. Und deshalb steht meine Fraktion auch dazu, dass bei größeren Aufträgen auch künftig kleine Lose gebildet werden können. Damit haben dann nämlich auch die angesprochenen kleineren Unternehmen die Chance, sich um öffentliche Aufträge zu bewerben. Und wir wollen ja ausdrücklich, dass auch lokale und regionale Leistungserbringer Berücksichtigung finden können. So interpretiere ich jedenfalls das Gesetz, welches hier von Mitte rechts unisono kritisiert und bekämpft wird. Das ist schon bemerkenswert, im negativen Sinne versteht sich. Meine Damen und Herren, zum Ende – vorher, ich möchte noch eine ernst gemeinte Frage stellen: Was ist ein zentrales Moment bei der Sicherung von Arbeits- und Fachkräften? Richtig, eine vernünftige Bezahlung! Und wo genau haben wir Einfluss auf dieses Thema? Bei der Wirtschaftsförderung und beim Thema Tariftreue- und Vergabegesetz! Eine allerletzte Bemerkung: Als Gewerkschaftssekretär der EVG freue ich mich natürlich sehr darüber, dass mit dem vorliegenden Gesetz auch festgeschrieben werden soll, dass die Beschäftigten im Schienenpersonennahverkehr bei einem Betreiberwechsel mindestens zu den Konditionen weiterbeschäftigt werden müssen, die auch beim alten Betreiber galten. Auch das stützt meine Einschätzung, dass wir mit diesem Gesetz auf dem richtigen Weg sind. Die klare Botschaft lautet, bei öffentlichen Aufträgen gilt künftig das Prinzip „Gute Löhne für gute Arbeit“. Dafür stehe ich, dafür steht meine Fraktion. Auf gute Ausschussberatungen! Wir stimmen dem Überweisungsvorschlag zu. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
