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René Domke

FDP 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Vorlage selbst ist ja schon viel gesagt worden, aber tatsächlich die Bezugnahme zum MV-Schutzfonds, da war bis jetzt wenig Einordnendes zu hören. Herr Koplin hat es wenigstens versucht. Meine Fraktion wird dieser Vorlage nicht zustimmen können und wir werden uns allerdings enthalten. Ich schließe mich da im Grunde der CDU-Fraktion an. Worum geht es denn hier eigentlich? Es stellt ja niemand in Abrede, dass die Krankenhäuser in der Corona-Pandemie besonderen Aufwand gehabt haben und auch erhebliche Investitionen natürlich tätigen mussten. Das ist überhaupt nicht in Abrede zu stellen. Aber subsumieren wir doch einfach mal den Pandemiebezug durch. Dient die Maßnahme der Gefahrenabwehr? Ich zitiere aus dem vorliegenden Antrag der Landesregierung: „Für jedes Krankenhaus ist grundsätzlich aufgrund seiner Funktion für das Gesundheitswesen und aufgrund der Belastungen in der Corona-Pandemie ein ‚Corona-Bezug‘ gegeben.“ Was soll uns das jetzt in der heutigen Zeit sagen? Nicht für jede Ausgabe im Gesundheitswesen kann doch wohl pauschal ein Corona-Zusammenhang hergestellt werden. Wann soll das denn mal enden?! Und nur die mehrheitliche Anerkennung dieses Ziels – das wird ja auch noch als Begründung angeführt – in 2021, meine Damen und Herren, das kann ja wohl kein Argument sein für einen Antrag aus 2023, da der Landtag ja wohl in der Betrachtung des MV-Schutzfonds inzwischen einiges dazugelernt haben dürfte oder zumindest haben sollte. „b)“ Die Maßnahme ist notwendig, um „Schäden für die Wirtschaft und andere wichtige gesellschaftliche Bereiche“ abzuwenden. „… auch über das Ende der Pandemie hinaus, sind zur Sicherung von notwendigen Investitionen Mittel erforderlich“, begründen Sie. Weiter führt der Antrag aus, „der finanzielle Spielraum für eigenfinanzierte Investitionen“ sei durch die Corona-Pandemie gering oder gar nicht mehr vorhanden. Ja, meine Damen und Herren, und das war vor der Corona-Pandemie anders?! Der Investitionsbedarf, der bestand doch schon länger. Das hat doch mit der Corona-Pandemie überhaupt gar nichts zu tun. Und „c) Subsidiarität“: „Weitere Investitionsmittel aus der im Haushalt des Landes veranschlagten Krankenhausfinanzierung stehen nicht zur Verfügung.“ Ja, das mag ja so sein, aber das ist doch eigentlich die Ursache dafür, dass es jetzt Geld braucht, und nicht die Bedingung dafür, dass wir es aus dem MV-Schutzfonds finanzieren. Da sind doch die Sachen verquer geraten. Es hätten doch ebenso höhere Investitionsmittel eingestellt werden können und meines Erachtens sogar müssen, zumal Sie die Möglichkeit eines Nachtragshaushaltes ja hatten. Wenn Sie den Bedarf kannten, warum haben Sie das denn nicht gemacht? Also alle Begründungen, die ich bis jetzt gehört habe, tragen dem Ausnahmecharakter – und das ist ja eigentlich der Maßstab für den MV-Schutzfonds – einer Sonderkreditaufnahme im Ausnahmefall überhaupt nicht Rechnung. Und ich wette mit Ihnen, der Landesrechnungshof – er ist ja nun nicht mehr da –, der würde die Beurteilung ganz anders sehen als die Landesregierung und auch das Landesverfassungsgericht vermutlich. Meiner Fraktion ist völlig klar, dass es sich bei dem in der Vorlage beschriebenen Vorgang letztlich nur um die Vorfinanzierung des Kommunalanteils handelt. Deswegen werden wir uns auch enthalten. Wir wollen uns jetzt nicht voll dagegenstemmen, weil wir wissen, dass es einen Rückfluss in den MV-Schutzfonds geben wird. Aber auch das muss ja irgendwann mal diskutiert werden, wenn die Rückflüsse wieder in den MV-Schutzfonds erfolgen. Das kann ja kein Perpetuum mobile werden, dass sozusagen Mittel, die zurückfließen, dann wieder aus dem MV-Schutzfonds zur Verfügung gestellt werden. Also irgendwann müssen wir uns da mal ehrlich machen und die Sache mal analysieren. Also noch mal: Es ist eine investive Ausgabe und Abschluss der Investitionen, welche in der Vorlage erwähnt werden. Die sollen lange nach dem Ende der Corona-Pandemie erfolgen. Jetzt können Sie ja sagen, das ist alles notwendig, zum Beispiel auch, dass Sie die Krankenhäuser auf kommende Krisen vorbereiten wollen. Aber Maßnahmen zur Pandemievorsorge oder auch der allgemeinen Krisenvorsorge, meine Damen und Herren, und das haben wir in mehrfacher Hinsicht schon aus Urteilen lesen dürfen, sind aus dem laufenden Haushalt zu finanzieren und bieten nicht die Möglichkeit von Sonderermächtigungen, um die Schuldenbremse zu umschiffen. Meine Damen und Herren, auch wenn es sich jetzt um eine finanzneutrale Vorfinanzierung handelt, auch diese hätte nicht über den Schutzfonds oder darf eigentlich nicht über den MV-Schutzfonds abgewickelt werden. Ich bin da wirklich der Meinung, da müssen wir uns ehrlicher machen. Wir werden, wie gesagt, uns enthalten. Wir sollten in Zukunft einfach ehrlicher miteinander umgehen. Ja, damit bin ich durch. Ich habe zwar 1:58 gesprochen, aber ich glaube, die Uhr ging später an. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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