landtag-mv.de ↗

Dr. Harald Terpe

GRÜNE 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kommunalfinanzbericht 2022 liefert erneut fundierte Einblicke nicht nur in die finanzielle Lage der Kommunen, sondern wirft auch diesmal in besonderem Maße Licht auf bestimmte Verfahren. Ob die der Veränderung bedürfen, dazu nehme ich später noch Stellung und würde zunächst erst mal zur finanziellen Lage noch mal die Replik machen. Der Finanzminister hat ja umfangreich vorgestellt über die finanzielle Lage, und für uns ist es als BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wichtig, dass die Kommunen ausreichend finanziert sind und dabei aber auch die kommunale Selbstverwaltung, nämlich der Kern der kommunalen Arbeit, erhalten bleibt. Insofern ist das immer eine Waage auch zwischen Landesebene und kommunaler Ebene, inwieweit man sich da einmischt und inwieweit man wirklich die kommunale Selbstverwaltung hochhält. Ich habe mich schon gewundert ein bisschen, und Herr Koplin hat es ja auch, Herr Kollege Koplin hat das ja auch aufgenommen, Herr Finanzminister, Sie hatten auf unseren Punkt c) in der Feststellung sich dann noch mal kritisch geäußert und hatten gesagt, Sie würden uns nicht verstehen, warum wir da von einer Überkompensation sprechen. Ich glaube, da liegt irgendwie ein Missverständnis vor. Sie haben eindrucksvoll gesagt, wie hoch die Pro-Kopf-Ausstattung mit Finanzen in der kommunalen Familie hier in Mecklenburg-Vorpommern im Verhältnis auch zu anderen Flächenländern und so weiter ist, und ja richtigerweise festgestellt, dass die durchschnittliche Ausstattung pro Bürger viel größer ist. Und da kommt demjenigen, der auch lange Zeit in der Kommunalpolitik mitgearbeitet hat, natürlich sofort immer in den Sinn, dass wir eine besondere Situation auch in Mecklenburg-Vorpommern haben. Stichwort sind ja auch da die Gewerbesteuereinnahmen, die tendenziell immer geringer gewesen sind als in bestimmten anderen Ländern. Und das hat sich ja in der Corona-Pandemie auch ganz besonders sozusagen gezeigt, nämlich insofern, als dass bei uns der Abschwung der Finanzausstattung sich durch die Corona-Pandemie nicht so stark gezeigt hat und der Weg, pauschale Ausgleichszahlungen zu machen, der ja auch im Landtag dann beschlossen worden ist und ja auch Teil der Regierungsarbeit ist, ja der richtige Weg war. Und dass der zur Überkompensation geführt hat, ist jetzt nicht schlimm. Wir wollten das gar nicht als Kritikpunkt sagen, sondern es ist einfach so gewesen, mit den Zahlungen, sozusagen den Pauschalzahlungen, ist dieser Zustand eingetreten. Das haben wir einfach in der Feststellung noch einmal gesagt, ohne daraus abzuleiten, wir wollen jetzt durch die Hintertür die Überkompensation gleich wieder einsacken. Und deswegen sage ich, das muss ein Missverständnis sein. Ich würde in diesem Sinne sagen, vielleicht nehmen Sie das an und zur Kenntnis, dass wir das nicht vorhatten, sondern ganz einen anderen Punkt, den wir immer wieder auch bei der kommunalen Finanzausstattung sehen: Man muss in jeder Kommune sehen, ob die Investitionsmittel in ausreichendem Umfang sozusagen auch immer wieder da sind, denn das macht die Wirtschaftskraft von Kommunen aus. Und da schadet es dann gar nicht, wenn sozusagen durch solche Mittel, die jetzt eben durch die Entscheidung, pauschale Zahlungen zu machen, dann da sind, Hauptsache, die Wirtschaftskraft oder die Investitionsmittel sind möglich und versetzen praktisch die Kommunen in die Lage der Wirtschaftsentwicklung und wirtschaftlichen Betätigung. Ich hatte darauf hingewiesen, dass ich in meiner Rede noch mal einen Schwerpunkt auf die Verfahren lege. Das ist durch andere Redner, vor allem vom Kollegen Koplin, auch schon ein bisschen angedeutet worden, dass es da bestimmte, auch Kritikpunkte gibt an dem, was in den Kommunen läuft in Mecklenburg-Vorpommern, die vom Landesrechnungshof berichtet wurden. Und auch an dieser Stelle möchte ich mich für diese detaillierten Analysen und konstruktiven Empfehlungen beim Landesrechnungshof, Herr Vizepräsident, bedanken. Für uns bleibt die Arbeit des Rechnungshofes unverzichtbar für die Bewertung vergangener finanzpolitischer Beschlüsse und ist immer ein notwendiges Korrektiv, insbesondere für das Regierungshandeln. Ein gutes Zeichen ist, dass die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses sich diesmal nicht in einer reinen Kenntnisnahme des Berichtes erschöpft, sondern dass auch Empfehlungen aufgenommen worden sind. Und ich würde zu unseren Empfehlungen, die auch wir in unserem umfangreichen Änderungsantrag haben, noch mal Stellung nehmen. Zwei Beispiele für Qualitätsverbesserungen des Verwaltungshandelns haben wir uns im Änderungsantrag zu eigen gemacht. Und da würde ich als Beispiel jetzt vorstellen die Pflegesozialplanung. Und da verhält es sich so, dass es nach wie vor keine sinnvoll nutzbaren gemeinsamen Standards gibt. Und die Einschätzung, dass die Datenlage schlecht ist, auch die interkommunale Datenlage und damit auch die Vergleichbarkeit der verschiedenen Sachen, ist schon aufgegriffen worden. Wir wissen ja, dass bei der Pflegesozialplanung es einen verpflichtenden Standard, den sogenannten Kompass, gibt, der aber von den einzelnen Kommunen auch nach Prüfung überwiegend als unbrauchbar angesehen wird und deswegen in den Kommunen unterschiedliche eigene Ansätze für Planungen existieren. Und dadurch kommt dann nachher, wenn man auf eine unzureichende Datenlage aufsetzt, die mangelnde Vergleichbarkeit und auch die mangelnde Evidenz. Und hier bedarf es unserer Meinung nach für die Fortschreibung der Pflegesozialplanung eines funktionstüchtigen Planungsinstruments und eben der Erstellung von vergleichbaren Daten. Und so ähnlich kann man das vielleicht auch für die Jugendhilfeplanung sagen. Dem Bericht nach haben es die Kommunen geschafft, die personellen Voraussetzungen für eine regelmäßige Fortschreibung der Planung durchaus vor Ort zu schaffen. Bei der überörtlichen Planung sieht es jedoch schlechter aus. Und es gab Versuche, die verschiedenen Akteure zusammenzubringen, aber uns ist klar, wir brauchen eine landesweite Jugendhilfeplanung. Das Argument steht so aber nicht im Koalitionsvertrag, und wir würden es zumindest vom zuständigen Ministerium erwarten, dass wir in dieser Richtung ein Stück zusammenkommen. Das sind die Anmerkungen, dass wir uns in unserem Änderungsantrag in den verschiedenen Punkten eben auch der Verfahren mal angenommen haben. Und das ist wichtig. Wenn man Verfahren verbessert, verbessert man auch die finanzielle Situation in den Kommunen. An diesen beiden Beispielen zeigt sich, dass man da durchaus noch viel Luft nach oben hat. Und wir erwarten, das hatte ich schon gesagt, dass dann die Datenlage und die Vergleichbarkeit sich verbessern. Insgesamt …

Alle Reden von Dr. Harald Terpe Protokoll ↗