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Thore Stein

AfD 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Frau Ministerin, es freut mich, welches Hohelied Sie auf den Denkmalschutz, auf unsere Denkmalbauten singen. Ich hoffe, dass wir dieses Hohelied dann auch in den Haushaltsverhandlungen wiederfinden, wenn es darum geht, finanzielle Mittel bereitzustellen, um eben die praktische Denkmalpflege auch umsetzbar zu machen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sehr geehrte Kollegen, die hier laufende Debatte reiht sich ja zeitlich ganz passend an die öffentliche Anhörung von vergangener Woche Donnerstag an. Dort haben wir zusammen mit Fachleuten auf der einen Seite und Windkraftlobbyisten auf der anderen Seite darüber debattiert, inwieweit der Denkmalschutz berechtigt ist, den raumgreifenden Ausbau der Windenergie an Land in zumindest Teilen zu unterbinden. Das war eine sehr fachliche Debatte, wenn wir uns zumindest die Beiträge von Frau Professor Bock und Frau Dr. Dornbusch vor Augen führen. Dagegen standen auf der anderen Seite Vertreter einer Branche, die jedes Jahr Millionen an Gewinn einfährt, während Menschen im ländlichen Raum Lebensqualität verlieren und eine Vermögensvernichtung durch die Hintertür stattfindet. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Universitätsprofessorinnen standen noch auf der Liste. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Das ist ja nun mal längst erwiesen und für jeden normal denkenden Menschen ersichtlich, dass die gigantischen Windparks nicht gerade zu einer Steigerung der Immobilienpreise führen. Und das betrifft primär die Menschen im ländlichen Raum. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das dürfte Ihnen aber relativ egal sein, Herr Damm, wie ich Ihren Zwischenrufen entnehmen kann. Diese Anhörung brachte also relativ klar zum Ausdruck, dass es eben keinen Freifahrtschein für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, wie sie so schön heißen, geben darf, ohne dass eine ausreichende Einzelfallprüfung für davon betroffene Denkmäler vorgenommen wurde. Und auch die von Ihnen geforderte und eben ja auch noch mal zum Ausdruck gebrachte Klassifizierung von bedeutenden raumwirksamen Baudenkmälern wurde ganz entschieden abgelehnt. Und das ist auch richtig so, (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist bereits im Denkmalschutzgesetz drin. Lesen Sie das doch mal, bevor Sie sich hier einfach hinstellen und Quatsch erzählen!) denn wer soll sich anmaßen zu entscheiden, welches Denkmal denn nun wertvoller ist?! Das barocke Herrenhaus oder die einfache Landarbeiterkate, sie beide stehen für die Geschichte unseres Landes, seiner Kultur und seiner Menschen und sind somit nicht unterschiedlich wichtig. Es geht aber neben den tatsächlichen baulichen Anlagen – wir haben uns gefühlt immer nur auf die rein baulichen Anlagen beschränkt – auch um ein immaterielles Erbe, nämlich die von Menschenhand über Jahrhunderte geschaffene Kulturlandschaft, in der letztlich die Anordnung von Straßen und Landschaftselementen ja nicht durch Zufall passiert ist, sondern sich letztlich auch zu einem landschaftskulturellen Gesamtwerk zusammensetzt. Und gerade diese in Teilen noch sehr urtümliche und auch teils wild wirkende Landschaft wird insbesondere durch diese gigantischen Windparks, die in riesige Flächen eingreifenden Photovoltaikanlagen schlichtweg zerstört, nichts anderes. Und Mecklenburg-Vorpommern hat anders als insbesondere viele der alten Bundesländer eine Landschaftsstruktur bewahren können, die sowohl touristisch, aber auch für den Arten- und Naturschutz eine hohe Wertigkeit aufweist, denn was in den alten Bundesländern durch Siedlungspolitik und Flurneuordnung verschandelt wurde, das soll hier nun unter dem Postulat einer klimarettenden Energiewende nachgeholt werden. Nachdem Sie bereits den Artenschutz ausgehebelt haben, folgt nun der Denkmalschutz. Dieses Jahrzehnt wird wohl dann als Jahrzehnt der Barbarei an Kultur und Naturschutz eingehen. Anders kann man das ja gar nicht mehr bezeichnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Aber noch mal zurück zur Anhörung von vergangenem Donnerstag. Dort wurde zwar gerne von den Verkaufsberatern der Windbranche, die auch am Expertengespräch teilnehmen durften, immer wieder betont, dass so ein Windrad in der Nähe eines raumwirksamen Baudenkmals ja gar kein großes Problem sei, Zitat wörtlich, „weil es ja schließlich nach 20 bis 30 Jahren auch wieder abgebaut werden würde“. Das entbehrt natürlich jeglicher Realität, denn jeder weiß ganz genau, dort, wo einmal so eine Anlage steht, wird sie sicherlich auch genehmigungsmäßig noch einmal stehen können. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und zum anderen – auch das wurde ja als Antwort ganz deutlich zu verstehen gegeben – bedeuten nur mal 20 Jahre Investitions- und Unterhaltsstau an einem jahrhundertealten Gebäude oftmals sein Ende. Das wurde ja zumindest von den denkmalkundlichen Personen auch ganz klar herausgearbeitet. Und wenn Sie mal übers Land fahren – das geht sogar mit dem E-Bike, Herr Damm –, dann werden Sie in den zahlreichen kleinen Dörfern so manches alte Baudenkmal finden oder auch nicht denkmalgeschützte Gebäude, es gibt ja sehr viele alte Gebäude in unserem Land, die eben nicht denkmalgeschützt sind, wo man eben ganz genau sehen kann, was passiert, wenn über 10 oder 20 Jahre lang keiner sich um das Gemäuer kümmert. Dann ist es nämlich auch ganz schnell damit vorbei. Bedauerliche Beispiele gibt es in diesem Land zur Genüge. (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und es ist ja auch so, dass ein Windrad oder ein Solarpark zwar gar nicht direkt am Baudenkmal eingreifen, das wollen wir ja auch gar nicht abstreiten … (Zuruf von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Herr Damm, Sie haben sicherlich noch Redezeit, vielleicht kommen Sie noch mal nach vorne. Sonst gibt es auch ganz tolle Instrumente, wo man sich an der Debatte beteiligen kann. Aber dieses Reinquaken ist sehr anstrengend. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Damit kennen Sie sich ja aus.) Also es ist klar, dass das Windrad selber oder auch der Solarpark, den man jetzt in der Nähe eines Baudenkmals errichtet, sicherlich das Denkmal nicht direkt beschädigt. Das ist ganz klar. Aber es ist doch logisch, dass, wenn jemand auf der Suche nach einem Denkmal ist oder nach einem schönen Wohngebäude, Denkmalschutz oder nicht, er sich sicherlich zweimal überlegt, ob er vielleicht viele Millionen in ein Gebäude investiert, hinter dessen Rückfassade in ungefähr 1.000 Meter Entfernung 250 Meter hohe Windräder am Horizont kreisen. Denn er kann sich eines ganz sicher sein, er wird dieses Gebäude in den nächsten 20/30 Jahren wohl kaum zu dem Preis wieder veräußern können oder wirtschaftlich nutzen können, was er da reininvestieren muss. Also bleibt er da fern und sucht sich eben ein Objekt, was vielleicht eben nicht gesegnet ist durch eine Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien. (Enrico Schult, AfD: So ist es.) Und wenn wir noch mal einen Blick in einige Details des Gesetzentwurfs werfen, das hatte ich ja auch bei der ersten Debatte hier schon getan, dann fällt insbesondere der neu zu fassende Absatz 3 Nummer 3 auf, denn der soll ja die Genehmigungsversagung fast komplett aushebeln, sobald das überwiegende öffentliche Interesse besteht. Und das soll eben auch für energetische Sanierung von Baudenkmälern gelten. Und hier ist ganz klar festzustellen, diese Gebäude vertragen energetische Sanierungen, wie wir sie heute durchführen, im Regelfall überhaupt nicht, und das ist dann einfach auch der schleichende Tod eines jeden Altbaus. Auch da gibt es genügend Beispiele, wie gerade in der 70er-/80er-Jahren mit dem Aufkommen der ersten Energieeinsparverordnungen häufig historische Fachwerkbauten einfach kaputtsaniert worden sind. Sie wollen reinschreiben, sobald das überwiegende öffentliche Interesse besteht, ist dem einfach so zu folgen, völlig unabhängig davon, ob es dazu auch ganz klar fachliche Anweisungen gibt, dass es eben zu unterbleiben hat, wenn es zulasten des Baudenkmals geht. Sehr geehrte Damen und Herren, somit atmet auch dieser Gesetzesentwurf – das hatte ich zuletzt schon mal gesagt – den Geist der rücksichtslosen Beseitigung aller Hemmnisse, die die Transformation einer soliden und verletzlichen Energiewirtschaft hin zu einer fragilen Ökostromwirtschaft ausbremsen. Und da muss man schon ganz klar die Frage stellen, ob wir eine ganze Kulturlandschaft mit allen ihren Errungenschaften und all ihrem Bewahrenswerten dieser Klimareligion opfern wollen und ob wir unter anderem auch unsere wunderschöne Landschaft verbauen wollen mit – es wurde hier ja auch angesprochen – über 1.000 neuen Windkraftanlagen, die noch errichtet werden sollen und damit wahrscheinlich auch das Rückgrat des ländlichen Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern entscheidend zerstören werden. Und in Anbetracht der Versündigung am baukulturellen Erbe unseres Landes und seiner Menschen ist dieser Entwurf für uns schlichtweg abzulehnen, und das werden wir auch tun. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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