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Jutta Wegner

GRÜNE 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sind wir uns doch alle einig: Tarifbindung lohnt sich in jeder Hinsicht. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Das bestätigt sich Jahr für Jahr aufs Neue. Und gerade in Zeiten eines Fach- und Arbeitskräftemangels wissen auch die allermeisten Arbeitgeber/-innen, dass sie im Wettbewerb um die vorhandenen Arbeitskräfte nur mit guten Arbeitsbedingungen und guten Löhnen punkten können. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ganz genau.) Aus verschiedenen Studien, die kürzlich erschienen sind, wissen wir auch, dass da in Mecklenburg-Vorpommern noch Luft nach oben ist und wir bundesweit auf den unteren Rängen stehen, sowohl bei der Höhe der Löhne als auch in Fragen der Tarifbindung. Das Ziel muss deshalb jetzt sein, eine Trendumkehr zu schaffen und das Land aus der Falle des Niedriglohns zu befreien. (Rainer Albrecht, SPD: So ist das.) Die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern Schritt für Schritt weiter zu erhöhen oder wenigstens in der Regel tarifähnliche Löhne zu zahlen, ist deshalb das Gebot der Stunde. Ein Selbstläufer wird das allerdings vermutlich nicht, sondern bedarf gezielter Maßnahmen. Mit der Modernisierung des Vergaberechtes durch ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern unternimmt die Landesregierung den Versuch, für mehr Tarifbindung im Land zu sorgen, und ist damit nicht allein. Auch andere Bundesländer machen sich auf den Weg, und auf Bundesebene werden ebenfalls entsprechende Pläne diskutiert. Der Gesetzentwurf sieht im Grundsatz vor, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe die Auftragnehmer/-innen zukünftig Tariflohn oder tarifgleiche Löhne zahlen müssen. So soll vermieden werden, dass staatliches Geld für Lohndumping ausgegeben wird. Mit diesem Gesetz werden diejenigen Betriebe im Werben um öffentliche Aufträge konkurrenzfähiger, die bereits jetzt anständige Löhne zahlen. Und das ist gut so! Ein ständiger Unterbietungswettbewerb auf dem Rücken der Beschäftigten bringt am Ende überall nur Nachteile. (Torsten Renz, CDU: Ist denn das die Realität in Deutschland?) Es geht immer zulasten der Beschäftigten und führt am Ende dazu, dass sich das billigste Angebot durchsetzt, nicht aber das wirtschaftlichste. Die Tarifbindung beziehungsweise die Zahlung tarifgleicher Löhne über eine Modernisierung des Vergaberechtes stärken zu wollen, halten wir darum für eine sinnvolle Maßnahme, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Das neue Tariftreue- und Vergabegesetz in Mecklenburg-Vorpommern ist eine sinnvolle Maßnahme, um sinnvolle Ziele zu erreichen: den Schutz der Arbeitnehmer/-innen, die Stärkung eines fairen Wettbewerbs, eine gute Qualität bei Produkten und Dienstleistungen und nicht zuletzt die Erhöhung der Tarifbindung. Und selbstverständlich begrüßen wir auch, dass bei der Vergabe künftig Nachhaltigkeitskriterien berücksichtigt werden sollen und hier besonders kurze Transportwege. Das nutzt der regionalen Wirtschaft und der Umwelt. Und, ja, es gibt auch Kritik an diesen Planungen. Unüberhörbar sind die lautstarken Beschwerden der Arbeitgeberseite über mehr Gängelung der Arbeitgeber in M-V. Die Beschwerden kann ich aber nur teilweise nachvollziehen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) denn am Ende wird doch niemand zur Tarifbindung gezwungen oder dazu gezwungen, nach Tarif zu zahlen. Das Gesetz erhöht lediglich den Anreiz, das zu tun, also so, wie sich die Wirtschaft das eigentlich doch immer wünscht: Es wird ohne Zwang, aber mit Anreizen gearbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dagmar Kaselitz, SPD) Auch die Kritik, der Wettbewerb würde eingeschränkt, teile ich nicht, denn ein Unterbietungs- und Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten ist ja gerade das, was verhindert werden soll mit dem Gesetz. Und die Kritik, wonach die höheren Löhne am Ende zu höheren Kosten führen, die vom Steuerzahler zu tragen sind, ist auch nicht so richtig haltbar. Denn wer höhere Löhne zahlt, kann auch eine bessere Qualität liefern, was für den Steuerzahler langfristig auch günstiger ist. Also nicht jede Kritik der Unternehmerseite halte ich für berechtigt auf der einen Seite. Auf der anderen Seite sind aber auch nicht alle vorgetragenen Bedenken von der Hand zu weisen, etwa die Kritik, dass die Modernisierung des Vergabegesetzes zu noch mehr Bürokratie führen wird und damit die kleinen und mittelständischen Unternehmen im Land abschrecken könnte. Überbordende Bürokratie ist eines der größten Hemmnisse für schnelle Entscheidungen. Hier müssen wir deshalb sensibel bleiben und in den Anhörungen, in den Ausschussberatungen einen guten Weg finden, um hier nicht über das Ziel hinauszuschießen. Abschließend noch eine grundsätzliche Bemerkung: Tarifbindung ist nicht nur einer der wichtigsten Schlüssel für höhere Löhne im Land, sondern auch elementar für die Gewinnung und Bindung von Fachkräften und damit für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Mecklenburg-Vorpommern. Daran zu arbeiten, sollte uns einen! Die Tarifbindung über eine Modernisierung des Vergaberechtes voranzutreiben, muss überhaupt kein Nachteil für Arbeitgeber sein, im Gegenteil, ein Betrieb, der tarifgebunden ist, ist für Arbeitnehmer/-innen auf Stellensuche immer interessant und kann ebenso dem Abwandern der Belegschaft entgegenwirken. (Beifall Henning Foerster, DIE LINKE) Am Ende sollte eines klar sein. Der Weg aus dem Lohnkeller führt langfristig nur über Tarifbindung und gute Löhne. Auch wenn mit dem neuen Tariftreue- und Vergabegesetz die Tarifbindung in Mecklenburg-Vorpommern nicht von jetzt auf gleich sprunghaft steigen wird, ist die Modernisierung des Vergabegesetzes ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Trotz der Bedenken, die wir in Teilen nachvollziehen können, überwiegen für meine Fraktion klar die Vorteile dieses Gesetzes. Deshalb freuen wir uns auf die Ausschussberatungen und stimmen der Überweisung zu. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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