René Domke
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zitieren: „Des Volkes Wille ist das höchste Gesetz und das ist das Wort, unter dem die meisten von Ihnen, die hier im Saale versammelt sind, gewählt sind.“ Das wurde nicht gesagt zur Verfassung von 1993, sondern diese Worte gehen zurück auf Hugo Wendorff, damaliger Ministerpräsident, im Rahmen der ersten Sitzung des Verfassunggebenden Landtags des Freistaats Mecklenburg-Schwerin am 21. Februar 1919. Die Fraktion DIE LINKE hat heute die Aussprache „30 Jahre Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern“ auf die Tagesordnung gesetzt, „bewährt und doch nicht selbstverständlich“ – gut gewählt. Auch wenn sich diese Aussprache natürlich um unsere heutige, unsere aktuelle Verfassung drehen soll, so möchte ich – und das habe ich in vorigen Redebeiträgen noch wenig herausgehört –, möchte ich den Fokus zusätzlich auf die Verfassung des Freistaats Mecklenburg-Vorpommern von 1919 lenken, denn diese wies damals bereits den Weg in einen demokratischen Aufbruch, zum ersten Mal im Übrigen in der Geschichte dieses Landes. Wo dieser Aufbruch ein jähes Ende nahm, das wissen wir aus der Geschichte unseres Landes und unseres Volkes. Meine Damen und Herren, die Geschichte hat es gezeigt, die Demokratie ist stark, wenn wir ihr Stärke geben. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und David Wulff, FDP) Sie ist schwach, sie wird schwach und sie wird zerbrechlich, wenn wir sie schwächen oder die Schwächung dulden. Um es anders zu sagen, meine Damen und Herren – und das gilt für die damalige Verfassung genauso wie für die heutige –, der Schwachpunkt der Verfassung und der von ihr geschützten Demokratie, das sind die Bürgerinnen und Bürger selbst. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Unsere Verfassung soll unsere Demokratie schützen. Sie gibt die Staatsform vor, die Grundrechte und die Staatsziele. Am 14. Mai 1993 wurde die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hier im Landtag – nicht in diesem Saal, aber in einem anderen – mit Zweidrittelmehrheit bestätigt und trat am 23.05. vorläufig in Kraft. Bestrebungen für eine Verfassung, dafür – ich hatte es ausgeführt –, politische und rechtliche Fixierung eines demokratischen Staatswesens zu erreichen, gab es eben bereits 1919. Der bereits zitierte liberale Ministerpräsident des Freistaates Mecklenburg-Schwerin beauftragte 1919 – ich führte schon an anderer Stelle dazu aus – den liberalen jüdischen Schweriner Justizrat Felix Löwenthal mit der Erarbeitung einer Landesverfassung mit deutlich liberalen Akzenten, was notwendig war nach der Beseitigung der Monarchie. Und ich darf noch mal zitieren: „Die Grundlage der ganzen staatlichen und politischen Zukunft ist die Demokratie, in der und durch die niemand bevorrechtet und in der niemand benachteiligt … wird“, so der Rostocker Sozialdemokrat Franz Starosson im Rahmen der Verhandlungen des Verfassungsgebenden Landtags am 25. Februar 1919 – ein Ausspruch und ein Anspruch, der für uns heute fast selbstverständlich erscheint. Tatsächlich dauerte die durch Starosson ersehnte neue Zukunft, die Demokratie, gestützt auf eine Verfassung des neuen Freistaats, nur 14 Jahre an. Die Weltwirtschaftskrise, die damit einhergehende Destabilisierung der Wirtschaft im Deutschen Reich, der wachsende Unmut in der Bevölkerung, die eingetrichterte Schmach eines verlorenen Weltkriegs, für den man sich nicht verantwortlich fühlen wollte, die voranschreitende Unzufriedenheit der Menschen, aufgestachelt durch antidemokratische Kräfte, deren einziges Ziel die Entmachtung der regierenden Demokraten war, die Steigerung der eigenen politischen Macht, all dies endete in der Zerstörung der Demokratie 1933, und bedauerlicherweise leichtfertig akzeptiert, geradezu befeuert, sogar gefeiert aus einer Lust am Untergang demokratischer Kultur. Und damit scheiterte dieses Projekt einer ersten demokratischen Verfassung schon nach nur 14 Jahren. Und auch heute wieder versuchen antidemokratische Kräfte, die freiheitliche, die liberale Demokratie ins Wanken zu bringen, versuchen, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie, in unsere demokratiebewahrende Verfassung zu erschüttern, prophezeien das Ende der liberalen, der freiheitlichen Demokratie. Und die Geschichte hat uns, wie gesagt, gelehrt, wie zerbrechlich die Demokratie sein kann, (Beifall Thomas Krüger, SPD, und David Wulff, FDP) wie zerbrechlich der Schutz der Demokratie durch die Verfassung ist, wenn nämlich niemand mehr die Verfassung schützt, schützen will oder nicht mehr schützen kann. Allzu leicht fällt es, durch Propaganda der Demokratie eine Depression nachzusagen, eine Reformbedürftigkeit, eine Ermattung oder Behäbigkeit. Die Verfassung, meine Damen und Herren, dient dem Schutz des Staates, der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger und unserer Staatsziele. Wer aber schützt die Verfassung? Deutschland hat in seiner Geschichte leidvolle Erfahrungen mit dem politischen Extremismus machen müssen. Und damit Freiheit und Demokratie nicht ein weiteres Mal Extremisten zum Opfer fallen, haben Bund und Länder mit dem Verfassungsschutz eine wirksame Einrichtung geschaffen, um verfassungsfeindliche Bestrebungen aller Art frühzeitig zu erkennen, zu beobachten und zu entlarven. Aber der Schutz unseres demokratischen Rechtsstaats ist nicht allein Aufgabe von Behörden, und das kann sie auch gar nicht sein. Letztlich können diese die Demokratie und Grundrechte nur dann schützen und bewahren, wenn sich auch die Bürgerinnen und Bürger mit ihr identifizieren, sich an der geistigen und politischen Auseinandersetzung mit den Gegnern unserer Verfassung beteiligen. Nicht die Verfassung hat uns zu schützen, wir alle hier im Saal, alle draußen haben die Verfassung zu schützen, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) nicht dadurch, wie es oft fehlinterpretiert wird, dass wir einander nach dem Munde reden, dass wir uns vor Argumenten oder anstrengenden Debatten schützen oder diesen ausweichen, meine Damen und Herren, nicht dadurch, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern dadurch, dass wir lebendig streiten, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das können Sie doch gar nicht.) und uns auch für die Freiheit der Meinung einsetzen, die wir überhaupt nicht teilen wollen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das lasse ich nicht in Abrede stellen. Wir sind bereit, jede andere Meinung zu hören, solange sie nicht gegen die Verfassung selbst verstößt, und werden uns mit diesen Meinungen auch auseinandersetzen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Wir haben mit unserem Handeln jeden Tag dafür Sorge zu tragen, dass die Werte der Verfassung geachtet werden und verteidigt werden. Es ist alles andere als selbstverständlich, meine Damen und Herren, dass wir in einem Land leben, in dem uns eine demokratische, eine liberale Verfassung schützt, jeden Tag in Freiheit leben lässt, eine Freiheit, die es zugesteht, ohne Angst vor Verfolgung sich frei zu versammeln, frei eine Meinung zu äußern. Und da dürfen Sie, meine Damen und Herren der AfD-Fraktion, nicht ableiten, dass Meinungsfreiheit einhergeht damit, dass nur die eigene Meinung bestätigt wird – (Thomas Krüger, SPD: So ist das, genau so.) ich muss mich auch mal mit der anderen Meinung auseinandersetzen –, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) eine Freiheit, die wir jeden Tag fast unbemerkt für uns in Anspruch nehmen. Meine Damen und Herren, … Die rote Lampe leuchtet leider schon. … mit der Verteidigung der liberalen demokratischen Grundordnung müssen wir uns stärker auseinandersetzen, die Bürgerinnen und Bürger müssen sich stärker auseinandersetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Der Schutz der Verfassung …
