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Julian Barlen

SPD 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Ehlers, das passt ja, das kann ich natürlich nur zurückweisen. Sie haben hier – wie schon im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss 3 – mal wieder mit einem unvollständigen Aktenvorhalt gearbeitet. Meine Pressemitteilung führte aus, dass Sie hier im Landtag mit einem doppelten Standard arbeiten, dass nämlich in einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss 1, wo es darum geht, unter anderem auch die Verstrickungen der CDU rund um das Thema Nordkreuz zu untersuchen, es überhaupt keine Ambitionen gibt, (Heiterkeit bei Jens-Holger Schneider, AfD – Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ei, jei, jei!) auch überhaupt keine Ambitionen gibt, da zu einer veränderten Zusammensetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu kommen, dazu niemand vor das Verfassungsgericht zieht, was absolut Ihr gutes Recht ist, und auch keine Anträge gestellt werden. Wenn es aber um einen anderen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss geht, nämlich zu Nord Stream, wo Sie in der Vergangenheit kräftig ja hier auch mitgestimmt haben (Sebastian Ehlers, CDU: Ich habe an die Klage von Herrn Reinhardt gedacht, Herr Barlen.) und sich da vorgenommen haben, mit einer Schmutzkampagne ordentlich Krawall zu machen, dann hingegen kann man sich vor Anträgen gar nicht retten, dann ist diese Zusammensetzung, die an der anderen Stelle noch gut und richtig ist, plötzlich falsch. (Sebastian Ehlers, CDU: Die Pressemitteilung war zu Herrn Reinhardts Klage.) Und dann ziehen Sie nach Greifswald und da führte dann kein Weg rein. Das habe ich mal zusammengefasst in der Pressemitteilung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Franz-Robert Liskow, CDU) Dass das wenig schmeichelhaft ist für die CDU, da stimme ich Ihnen zu. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber das hat nichts damit zu tun, dass wir irgendwelche Verfassungsrechte irgendwelcher Akteure hier zu bewerten hätten oder einzuschränken gedenken. Das ist einfach nicht wahr. Ich habe einfach nur auf diesen doppelten Standard in Ihrer politischen Praxis hingewiesen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Legislative, der Exekutive und auch der Judikative! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige haben sich womöglich gefragt, warum wir im Mai 2023 „30 Jahre Landesverfassung“ hier auf die Tagesordnung setzen, schließlich wurde die doch erst am 12. Juni 1994 in einem Volksentscheid angenommen und trat dann am 15. November 1994 endgültig in Kraft. Wir haben uns aber in der Koalition entschieden, das jetzt schon als runden Geburtstag unserer Landesverfassung in den Mittelpunkt zu stellen, weil sie eben auf der Grundlage des Berichtes der übrigens damals im bundesdeutschen Maßstab sehr breit aufgestellten Verfassungskommission am 14. Mai 1993, also eben vor 30 Jahren, hier im Landtag mit Zweidrittelmehrheit beschlossen wurde und dann am 23. Mai 1993 vorläufig in Kraft trat. Das war also vor 30 Jahren. Und deshalb eröffnen wir mit dieser Aussprache das 30. Jahr seit der Parlamentsbefassung auf dem Weg hin zur Volksabstimmung und dem endgültigen Inkrafttreten 1994. Ja, meine Damen und Herren, und damals quasi als junger Hüpfer, mit 34 Jahren, mittendrin statt nur dabei und heute hier im Saal Last Man Standing aus der 1. Legislaturperiode, unser lieber Kollege (Heiterkeit vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Ministerin Stefanie Drese) Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Dr. Till Backhaus war damals hier derjenige, der da mit drüber abgestimmt hat und quasi jetzt immer noch dabei ist. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hört, hört!) Das ist für uns eine ganz wunderbare Sache. Und damals … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Da musste ich bei der Vorbereitung wirklich an dich denken, wie das damals wohl gewesen ist. Und damals haben Till Backhaus und unsere Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten mit dem Beschluss dieses Verfassungstextes den Grundstein dafür gelegt, dass die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern anschließend in freier Wahl, aus freien Stücken die Möglichkeit hatten, ein Bekenntnis abzugeben zu den Grundlagen unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zu den Grundrechten eines und einer jeden, anders als andere Landesverfassungen anderer Bundesländer auch ein Bekenntnis zu konkreten staatlichen Zielen wie der sozialen Gerechtigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen, dem Schutz der Umwelt, deren Erreichung uns auch übrigens heute noch ungebrochen antreibt, ganz explizit übrigens genau dieser Dreiklang der sozialen Gerechtigkeit, der Schaffung von Arbeitsplätzen, dem Schutz der Umwelt als zentralen Elementen unseres Koalitionsvertrages „Aufbruch 2030“. Und zudem war der Volksentscheid ein Bekenntnis zur Organisation, zur veränderten Organisation, zur Gewaltenteilung des Staatswesens in Mecklenburg-Vorpommern, zu den Aufgaben, den Funktionsweisen, kurz gesagt, zu all dem, was unsere Gesellschaft zusammenhält, was uns starkmacht, was uns Orientierung bietet, was uns antreibt und vor allem, was wir gemeinsam zu verteidigen bereit sind. Meine Damen und Herren, 1993 hier im Parlament, 1994 dann durch die Bevölkerung beschlossen, ist unsere Landesverfassung seither legitimer Grundstein und Fundament unseres, ich nenne es mal, gewaltenteiligen Vorgehens, ein im damaligen Maßstab sehr moderner und in weiten Teilen bis heute gültiger Beschluss, der es wirklich verdient hat, regelmäßig aktiv in das Bewusstsein möglichst aller Menschen in Mecklenburg-Vorpommern gerückt zu werden, aber nicht nur, um sich am Glanze der Erinnerung zu erfreuen, sondern um sodann Grundlage auch für eine kritische, auch für eine selbstkritische Prüfung natürlich zu sein, wie es um die Verfassung im Lande in jedem Sinne bestellt ist, zum Abgleich quasi, inwieweit diese damals beschlossenen Grundfesten stabil sind, weiterhin geeignet sind, uns zusammenzuhalten und den Rahmen und eben auch die Zielkoordinaten zu bieten, um unser Land gemeinsam voranzubringen. Meine Damen und Herren, das alles geschah damals 1993, als die Verfassungskommission ihren Vorschlag vorlegte, im Lichte der Friedlichen Revolution, getragen von dem Wunsch, möglichst viel vom Geiste des Herbstes 1989 aufzugreifen und weiterzutragen. Nichts weniger war das als ein verfassungsstaatlicher Neuanfang inklusive beispielsweise der kommunalen Selbstverwaltung für eine Demokratie, die von unten nach oben funktioniert, oder auch der gleichzeitigen Erwähnung von Bürgerbewegungen – Herr Lietz ist angesprochen worden – neben den Parteien bei der Willensbildung der Bevölkerung. Das ist nicht in allen Verfassungen so. Meine Damen und Herren, ich habe eben schon Till Backhaus direkt angesprochen. Es muss wirklich ein erhebendes Gefühl gewesen sein vor 30 Jahren, diese Landesverfassung beschließen zu dürfen für das Parlament, aber auch für die Menschen in Mecklenburg-Vorpommern. Schon die Präambel der Landesverfassung liest sich wie eine ultimative Messlatte für unser gemeinschaftliches Handeln. Mit Erlaubnis der Präsidentin darf ich zitieren: (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) „Im Bewusstsein der Verantwortung aus der deutschen Geschichte sowie gegenüber den zukünftigen Generationen, erfüllt von dem Willen, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, die Schwachen zu schützen und die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern, entschlossen, ein lebendiges, eigenständiges und gleichberechtigtes Glied der Bundesrepublik Deutschland in der europäischen Völkergemeinschaft zu sein, im Wissen um die Grenzen menschlichen Tuns, haben sich die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in freier Selbstbestimmung diese Landesverfassung gegeben.“ Zitatende. Das war die Präambel. Was für eine selbstbewusste, was für eine klare Ansage! Ich weiß nicht, wie Ihnen das geht, aber ich empfinde diese Passage alleine auch 30 Jahre danach noch als derart aktuell, als derart unmittelbar relevant, als wäre sie eigentlich jüngst angesichts der aktuellen Lage verfasst und beschlossen worden, so zukunftsweisend und verbindend. Und schon in den ersten Zeilen zeigt sich die in den folgenden 80 Artikeln folgende Kraft dieses gesellschaftlichen Grundkonsenses, der die wichtigsten Grundregeln der Gewaltenteilung darstellt, an deren Einhaltung wir uns jenseits des politischen Klein-Kleins, jenseits des Ringens um die Details grundlegend alle messen lassen müssen und uns auch fast alle messen lassen können. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und René Domke, FDP) Die Grundregeln, die Messlatte, an der wir uns alle messen lassen müssen und auch fast alle messen lassen können – fast, bis auf das Team Blau natürlich, das diese Verfassungsmesslatte gar nicht mal nur reißt, sondern gleich von Anfang an mit Ansage unten durchläuft. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir haben es schon gehört, rechtsextremer Verdachtsfall im Bundesgebiet, in der Mitte ehemals tragende Akteure im damaligen rechtsextremen Bekenntnisflügel, im stolzen Besitz einer rechtsextremen Jugendorganisation mit persönlichen Bezugspunkten zur rechtsextremen Identitären Bewegung. Meine Damen und Herren, und wenn man das einmal klar ausspricht – Frau Kollegin Rösler hat es getan, die anderen Kollegen haben es auch getan –, dann ist natürlich das Geschrei immer groß, das Dementi lauthals. Wahrscheinlich haben die Herrschaften der AfD gerade mal Artikel 5 Absatz 2 gelesen, Zitat: „Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist um des Menschen willen da; es hat die Würde aller in diesem Land lebenden oder sich hier aufhaltenden Menschen zu achten und zu schützen.“ Zitatende. Sie betonen ja immer, wie heftig Sie auf dem Boden genau dieser Verfassung stehen, aber in Wirklichkeit, meine Damen und Herren, ist die gesamte Landesverfassung für die AfD ein Spießrutenlauf mit einer tiefen Fallgrube nach der nächsten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, meine Damen und Herren, so sehr man sich bei der Lektüre unserer Landesverfassung über ihre Aktualität auch in der Formulierung erfreut, so froh ist man angesichts der politischen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte – auch natürlich mit Blick auf die NPD, aber auch die weiteren Entwicklungen –, dass sich die Inhalte der Landesverfassung nicht leichtfertig, nicht tagesaktuell oder mit einer einfachen Mehrheit ändern lassen. Die Tatsache, dass die Landesverfassung in 30 Jahren gerade mal in sechs Änderungen angepasst wurde, zeugt vom zurückhaltenden, vom verantwortungsvollen Umgang und natürlich auch von der hohen Hürde. Die Änderungen lassen sich fast an einer Hand abzählen, und ich werde sie jetzt nicht wiederholen, weil diese Änderungen sind alle bereits ausreichend aufgezählt worden. Das belegt, unsere Verfassung richtet sich nicht nach Tagesaktualitäten, sondern hat sich als Kompass, hat sich als Richtschnur bewährt, verdient gemacht, ist trotzdem anpassungsfähig. Und gleichzeitig ist eine Verfassung nichts, auf dem man sich ausruht, weil man es ja beschlossen hat und die Regelungen so schön sind, sondern im Gegenteil ist eine Verfassung ein permanentes Maß, ob es im Land vorangeht, ob es in die richtige Richtung geht. Neudeutsch gesprochen könnte man sagen, eine Verfassung ist eine gesamtstaatliche Benchmark zur Lage der Dinge. Und das, meine Damen und Herren, das gilt nicht nur global, sondern eben auch mit Blick auf die konkreten Ziele der Landesverfassung. Wenn wir beispielsweise in Artikel 17 schauen, „Arbeit, Wirtschaft und Soziales“, so sehen wir seit der Wende ein stetiges Absinken der Arbeitslosenzahlen von 20 Prozent Anfang der 2000er-Jahre auf 7,8 Prozent im April 2023. Aber auch hier sagen wir ganz klar, diese Ziele mit Verfassungsrang, für Beschäftigung aller zu sorgen, wo man zu einem bestimmten Zeitpunkt vielleicht eine Etappe erreicht hat, etwas hinbekommen hat, das ist nichts, was man anschließend abhakt, sondern es bleibt eben eine fortwährende Aufgabe, ein fortwährendes Ziel mit Verfassungsrang. Und deshalb geben wir uns auch mit einer verbesserten Beschäftigungsquote nicht zufrieden, sondern bleiben dran. Aktuelle Beispiele: das Fachkräftebündnis, die Wirtschaftsförderung, die Investitionen in die Berufsschulen, mehr Unterstützung bei der Qualifizierung und Vermittlung durch das neue Bürgergeld, mehr Vereinbarkeit von Familie und Beruf und einiges mehr. Oder wir schauen auf das nominale Bruttoinlandsprodukt je Kopf im Vergleich zum Bundesschnitt. Da lagen wir 1990 bei 38,9 Prozent, 2013 schon bei 68, heute sind es 83 Prozent. Das ist der richtige Weg, aber auch hier gilt, ein Verfassungsziel wird nicht ein für alle Mal erreicht, sondern unser Ziel ist und bleibt die Gleichwertigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir können schauen, stimmt die Richtung – die Richtung stimmt –, und dann geht es auf dieser Grundlage weiter, aktuell beispielsweise mit der industriepolitischen Konzeption, die zwischen den Sozialpartnern der Landesregierung erarbeitet wurde, um Wertschöpfung zu steigern, die Energiewende als Chance auch zu begreifen für industriebasierte Arbeit. Über das Thema Löhne sprechen wir ja gleich im Kontext des Tarifvergabegesetzes. Das ist ein weiterer Meilenstein in Richtung einer starken Wirtschaft mit Löhnen, die sich lohnen. Meine Damen und Herren, diese Betrachtung rund um die Zielmarken ließe sich fortsetzen: Ausbildungssituation, Unterstützung von Familien, beispielsweise mit einer Vervielfachung der Landesmittel für die Kitas auf zuletzt knapp 797 Millionen, Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse über die Vorpommern-Strategie, die Entwicklung rund um das Thema erneuerbare Energien und einiges mehr. Schauen wir uns da die lange Linie an, werden wir sehen, natürlich gibt es überall zu tun, aber das Wichtige ist, die Richtung stimmt. Mecklenburg-Vorpommern hat sich in den letzten 30 Jahren gut entwickelt, ganz im Sinne unserer Landesverfassung. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, so glaube ich und bin fest davon überzeugt, dass unsere Landesverfassung auch in Zukunft uns verlässlich begleiten wird, das Fundament bieten wird, Mecklenburg-Vorpommern jeden Tag zu einem besseren Ort zu machen, das Gute zu bewahren, zu mehren, das Schlechte abzuwenden von den Menschen, vom Land und von der Demokratie. Vielen Dank allen im Namen der SPD-Fraktion, die sich jeden Tag für unsere Verfassung reinhängen, die sich für ihre Gültigkeit einsetzen. Und an dieser Stelle freue ich mich auf eine weitere Wortmeldung meiner Kollegin Dr. Anna-Konstanze Schröder zu einem ganz besonderen Aspekt der Landesverfassung. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

Alle Reden von Julian Barlen Protokoll ↗