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Christian Pegel

10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Sehr geehrte Zuhörende! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Heute behandeln wir in Zweiter Lesung den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben diesen am 21. Oktober beziehungsweise am 2. November 22 unterzeichnet und hatten zuvor im August 22 den Landtagen den entsprechenden Vorentwurf zugestellt. Der Staatsvertrag soll zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten, und damit er gültig wird, bedarf es der Zustimmung aller 16 Länderparlamente. Am 25. Januar 23 ist er deshalb durch die Ministerpräsidentin in dieses Hohe Haus eingebracht worden, und Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, haben im Innenausschuss darüber beraten und eine Anhörung durchgeführt. Der Abgeordnete Herr Noetzel hat darauf bereits Bezug genommen, auch auf die Diskussionsgegenstände in dem Kontext. Wir als Landesregierung hoffen, dass wir heute gemeinsam den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg bringen und diesen Weg für diesen frei machen können, denn wir brauchen unabhängige, seriöse, gut arbeitende Medien, gerade auch öffentlich-rechtliche Medien. Die öffentlich-rechtlichen Medien informieren die Menschen unabhängig, auch – und das ist wichtig – unabhängig von wirtschaftlichen Zwängen. So kann sich jede Bürgerin, so kann sich jeder Bürger eine eigene Meinung auf der Grundlage von Fakten bilden. Das ist besonders wichtig in Zeiten von Fake News und oft überhasteten, manchmal auch böswilligen und gezielt falschen Weitergaben von Nachrichten und Berichten über die sozialen Medien. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wir brauchen auch öffentlich-rechtliche Medien, die unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und Perspektiven im Blick behalten. Und dazu gehört insbesondere eine regionale Verankerung, die der öffentlich-rechtliche Rundfunk deutlich abbildet. Schließlich gehört dazu eine gewisse Unabhängigkeit von der Einschaltquote, denn das Angebot der öffentlich-rechtlichen Medien muss ein Angebot für alle sein können, nicht nur für die größere Mehrheit. Das schafft die Voraussetzung dafür, dass in unserer Gesellschaft miteinander ins Gespräch gekommen werden kann, diskutiert und eben auch unterschiedliche Positionen dargestellt werden. Unsere Seh- und vielleicht auch Hörgewohnheiten haben sich deutlich verändert. Die öffentlich-rechtlichen Medien müssen daher mit ihren Programmen und ihren Angeboten auf diese veränderten Seh- und Nutzungsgewohnheiten der Menschen reagieren können. Ich kann mich selbst als Chef der Staatskanzlei vor zwölf Jahren noch erinnern, dass vieles von dem, was jetzt da drinsteht, aus Sicht privatwirtschaftlicher Verlage eher undenkbar war, weil vielleicht auch ein Prozess seitdem stattgefunden hat, der es heute unabdingbar macht, dass wir uns genau im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf so etwas einstellen. Mit dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und – das ist wichtig – sein Onlineangebot, seinen Zwilling im Netz, flexibler. Die Sender erhalten damit den Handlungsspielraum, um eigene Inhalte im Netz verfügbar zu machen und – wichtig – auch zu halten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Mitglieder dieses Hohen Hauses! Der Programmanspruch der öffentlich-rechtlichen Medien, umfassend und ausgewogen Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung anzubieten, ist ein hoher Anspruch. Er ist zu Recht hoch, denn – auch das haben wir wiederholt durchaus kritisch in diesem Hohen Hause diskutiert – der öffentlich-rechtliche Rundfunk bekommt über die Rundfunkbeiträge Geld der Bürgerinnen und Bürger, der Menschen in unserem Land. Aus diesem Grund ist es auch immer wieder erforderlich, die Grundlagen dieses öffentlichrechtlichen Rundfunks zu hinterfragen und bei Bedarf anzupassen. Dazu gehört auch, klar zu bekennen, Missstände rund um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind aufzuarbeiten, aber dies ist zuallererst einmal Aufgabe der Sendeanstalten selbst und insbesondere ihrer Aufsichtsgremien. Auch seitens des Gesetzgebers wird es Neuerungen geben, um Mindeststandards für alle Anstalten festzulegen. Mit dem bereits von der Ministerpräsidentenkonferenz beschlossenen Vierten Medienänderungsstaatsvertrag werden strengere Regelungen zu Transparenz und Regeltreue umgesetzt werden. Er soll zeitnah unterzeichnet und dann ebenfalls in den Ratifizierungsprozess gegeben werden. Für den bereits am Horizont absehbaren, wahrscheinlich dann Fünften Medienänderungsstaatsvertrag haben sich die Länder unter anderem vorgenommen, die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu strukturieren, dies auch im Sinne einer Beitragsstabilität. Jetzt, meine sehr geehrten Damen und Herren, gehen wir aber zunächst mit diesem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag einen Schritt, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter für die Zukunft fit zu machen, insbesondere für die auch digitale Zukunft in diesem Bereich. Wir wären als Landesregierung sehr dankbar, wenn wir heute die Zustimmung bekämen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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