Reinhard Meyer
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Untergang des Abendlandes steht unmittelbar bevor. (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Ja, sehen Sie!) Das ist der, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) das ist der Eindruck, den man haben kann, wenn man manche Stellungnahmen der Wirtschaft sich anschaut zu dem Thema, zu dem ich heute spreche und zu dem wir einen Gesetzentwurf einbringen. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Aber was, meine Damen und Herren, ist passiert? Die MV-Koalition hat versprochen, sie hat gehalten und sie liefert, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Daniel Peters, CDU) nachzulesen in der Koalitionsvereinbarung Ziffer 62, und deswegen der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Vergaberechts. Und, meine Damen und Herren, wir wollen ganz bewusst die Auftragsvergabe von Land und Kommunen, also der öffentlichen Hand, binden an Tariflöhne und tarifgleiche Löhne. Und das, glaube ich, ist ein gerechter Weg, den wir hier beschreiten wollen. Und, meine Damen und Herren, warum machen wir das? Es ist ein bewusster Anreiz für mehr Tarifbindung. Und wenn wir uns anschauen, wie die Bruttoentgelte in Mecklenburg-Vorpommern aussehen – nach aktuellen Untersuchungen des WSI ohne Tarif bei 2.620 Euro pro Monat, mit Tarif 3.390 Euro –, also das ist schon ein gewaltiger Unterschied. Aber was ich noch interessanter finde, wenn wir uns die Tarifbindung angucken der Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern, so lag die im Jahre 2000 bei 53 Prozent, im Jahre 2021 bei 41 Prozent. Die Tarifbindung hat also abgenommen. Und deswegen – gerade vor dem Hintergrund der Fachkräftesituation – ein klares Zeichen des Landes, zu sagen, wir wollen öffentliche Aufträge an Tarife binden, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mit dem Gesetzentwurf wollen wir aber auch eine Untergrenze für den vergaberechtlichen Mindestlohn regeln, nie unterhalb der Regelungen des Bundes. Wir wollen ebenso Mindestarbeitsbedingungen festhalten nach den ILO-Kernarbeitsnormen und darüber hinaus – manche vergessen das, offene Forderungen in den letzten Jahren beim Vergaberecht –, wir wollen mehr Regionalität erreichen, wir wollen klarere Regelungen für ein wirtschaftliches Angebot und wir wollten Nachhaltigkeitsfaktoren in ein neues Vergabesystem einführen, meine Damen und Herren. Zur heutigen Vorlage: Wir haben ein Artikelgesetz mit dem Kernstück Tariftreue- und Vergabegesetz, und wir haben das vollständig neu gemacht, weil ich glaube, mit einer reinen Änderung des bestehenden Vergaberechts wären wir in Mecklenburg-Vorpommern nicht weitergekommen. Wir haben ein schlankes Modernisierungsgesetz, das der Systematik des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen auf der Bundesebene folgt. Und wir werden im Weiteren viele Einzelpunkte durch eine Rechtsverordnung umsetzen, um auch flexibler handlungsfähig zu sein, meine Damen und Herren. Gerade in der Corona-Zeit haben wir gesehen, dass schnelle Änderungen eben nicht so schnell möglich sind auf der vorhandenen Systematik. Dieses Verfahren werden wir parallel angehen. Unser Kernstück, das Tariftreue- und Vergabegesetz, ist orientiert an einem Gesetz im Saarland, das dort im Dezember 2021 eingeführt wurde. Interessant, meine Damen und Herren von der CDU, ist, dass das eine Große Koalition unter Führung der CDU dort eingeführt hat. (Rainer Albrecht, SPD: Oh!) Das war immer unser entscheidendes Argument in der vergangenen Regierungszeit. Da ist es leider nicht gelungen, einen gemeinsamen Gesetzentwurf einzubringen. Nun machen wir das mit der MV-Koalition. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Rot-Rot! Mit den LINKEN!) Meine Damen und Herren, natürlich gibt es neuen rechtlichen Spielraum, (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) die Diskussion ist lang. Gerade, was die EuGH-Rechtsprechung angeht, hat es viele Veränderungen gegeben. Auch die Reform der Arbeitnehmer-Entsenderichtlinie hilft. Selbst zahlreiche Gutachten sagen, diesen Weg, den wir hier beschreiten, können wir gehen. Und es machen auch weitere Länder: Berlin, Bremen, Thüringen, Saarland hatte ich schon genannt, Sachsen-Anhalt. Und jetzt macht sich auch der Bund auf den Weg, man könnte sagen, nach dem Beispiel der genannten Länder und Mecklenburg-Vorpommern, das auch auf der Bundesebene umzusetzen. Und, meine Damen und Herren, das zeigt, das ist der richtige Weg! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir werden Maßgaben zur Einhaltung repräsentativer Tarifverträge einführen. Tarifliche Kernarbeitsbedingungen aus Branchentarifverträgen sind eminent wichtig, denn fehlt ein Tarifvertrag, dann werden wir ersatzweise die Arbeitsbedingungen eines Branchentarifvertrages maßgeblich sehen. Und diese Maßgeblichkeit, die gilt dann allgemein – nicht nur wie bisher für den öffentlichen Personennahverkehr –, und darüber hinaus erst, wenn der tarifvertragliche Bezug generell fehlt, gilt der vergaberechtliche Mindestlohn, meine Damen und Herren. Und ich will an der Stelle mal ausdrücklich sagen, weil es ja immer diese Kritik gibt, gerade bei der Auftragsvergabe, das schützt die tariftreuen Unternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern vor denen, die es nicht tun. Und genau die, meine Damen und Herren – das mögen manche als falsch erachten –, die wollen wir unterstützen, weil das sind die wirklich guten Unternehmen, die gute Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern absichern. Und das kann der Staat mit öffentlicher Auftragsvergabe tun, er kann dort Zeichen setzen. Wir haben unsere Erfahrungen ja auch gemacht bei der Wirtschaftsförderung. Dort haben wir es eingeführt, bei der Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, und auch das hat der Bund jetzt quasi kopiert, in den aktuellen Richtlinien ist das auch eingeführt worden. Und das, meine Damen und Herren, ist der richtige Weg in die Zukunft mit guter Arbeit, unterstützt durch öffentliche Auftragsvergabe! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir haben auch einen wichtigen Punkt aufgenommen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Da gibt es manchmal das Problem, wenn ein Betreiberwechsel ist, langläufige Verträge werden an neue Betreiber weitergegeben, dass dann nicht die gleichen Arbeitsbedingungen übernommen wurden. Das ändern wir hier auch, indem wir vorschreiben, dass bei der Übernahme dann auch die gleichen Bedingungen wie zuvor zu gelten haben. Aber, meine Damen und Herren, es gibt auch weitere Regelungsvorhaben, die damit verbunden sind. Wir werden das Thema Wirtschaftlichkeit begleiten durch ein Zwei-Umschlag-Verfahren, das heißt, in Zukunft wird man zwei Umschläge haben. In dem einen Umschlag sind alle Angebote ohne Preisangabe, in dem weiteren zweiten Umschlag mit Preis, aber zunächst einmal wird der erste Umschlag ausgewertet, und dann wird sozusagen der Preis dazugenommen. Sie werden erleben – die Erfahrung gibt es an anderen Stellen –, dass es auch zu anderen Vergaben und damit letztendlich zu mehr Wirtschaftlichkeit führt, weil man nicht automatisch auf das billigste Angebot schaut. Und wir wollen, meine Damen und Herren, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) wir wollen Modernisierungselemente wie die nachhaltige Beschaffung. Wir können auch schon an anderen Stellen sehen, dass Länder sich auf den Weg gemacht haben in Deutschland – in Hamburg zum Beispiel – mit entsprechenden Leitfäden, mit Produktvorgaben. Da geht es zum Beispiel auch um die Langlebigkeit eines Produktes. Auch das führt zu einer wirtschaftlichen Vergabe. Dieses werden wir auch einführen, und natürlich das Thema Regionalität/Lokalität – das begegnet mir überall in den Forderungen – bei der Leistungserbringung. Das ist nicht so ganz einfach, weil es hier strenge EU-Vorgaben gibt, also rechtliche Grenzen, aber auch diese rechtlichen Grenzen werden wir ausloten. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sollten die Diskussion auch offen weiterführen im Landtag, in den Ausschüssen, auch eine offene Diskussion zu Wertgrenzen, was immer ein Thema ist im Zusammenhang mit einem Vergabegesetz, oder auch zu freiberuflichen Leistungen. Da gibt es sicherlich in den Anhörungen noch ein paar Fragen zu klären. Aber insgesamt haben wir, glaube ich, hier ein wichtiges Gerüst vorgelegt, gesetzlich, für die Zukunft der öffentlichen Auftragsvergabe in Mecklenburg-Vorpommern. Und ich möchte an der Stelle mich besonders bedanken bei Jochen Schulte, der das schon in der letzten Legislaturperiode begleitet hat. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und ich bin mir sicher, mein Staatssekretär und ich werden das in den nächsten Wochen gemeinsam mit Ihnen in den Diskussionen intensiv begleiten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
