Prof. Dr. Robert Northoff
Es war die Erwähnung der Gäste, es war keine … Okay, ich habe hier nichts zu kommentieren, Entschuldigung! Die heutige Erörterung jedenfalls des Landesstiftungsgesetzes kann man kurzfassen, zumal die Justizministerin und die Vorredner dazu ja schon das eine oder andere gesagt haben. Wir haben seit Langem im BGB die Paragrafen 80 fortfolgende, und das BGB unterliegt sozusagen dem Bundesrecht, kann dort auch vom Bund geändert werden. Da es dazu unterschiedliche Umsetzungen gab, hat sich der Bund entschieden, ein Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts zu beschließen. Und es sind einige neue Paragrafen hinzugekommen: 84c, 86b, 87. Es geht um Zusammenlegung, Satzungsänderung und Ähnliches. Das nunmehr daran anzupassende Landesstiftungsgesetz beschränkt sich demgemäß auf Anpassung. Die zuständige Stiftungsbehörde ist nach wie vor das Justizministerium. Das wird noch mal ausdrücklich definiert. Man hat dann sämtliche Verweisungen, die hier im neuen Stiftungsrecht zu finden waren, auf die nach Landesrecht zuständige Behörde zusammengefasst. 3 und 4, 8 und 9 wurden verändert, 3 und 4 wurden angepasst, 8 und 9 treten hinter vorrangigen Regeln des Bundes zurück. Und auf Wunsch der Kirchen wurden dann auch 10 und 11 angepasst. Diese Anpassungen machen aus meiner Sicht Sinn, damit wir nicht mit Inkrafttreten der neuen Regelungen auf Bundesebene ohne Stiftungsaufsicht oder mit noch ungeklärter Zuständigkeit dastehen. Ich finde auch, dass die Anpassungen zurückhaltend und sachdienlich sind. Ich könnte damit jetzt aufhören, nachdem sowohl der Kollege Domke als auch andere Kollegen jetzt doch auf Nord Stream Bezug genommen haben, was aus meiner Sicht hier nicht reingehört, denn wir sind hier mit dem Landesstiftungsrecht auf einer Ebene, bei der es um Zuständigkeiten und Ähnliches geht und nicht eben um einen solchen Fall. Ich glaube auch nicht, dass er in irgendeiner Weise hier zu kommentieren ist. Ich fühlte mich nur von Ihnen jetzt ein bisschen provoziert. Es wird die Gelegenheit geben, im Rechtsausschuss sicherlich auch über Ihre Fragen ausführlich zu diskutieren. An dieser Stelle hier in diesem Zusammenhang mit diesem Landesstiftungsgesetz ist nicht der richtige Moment, ist nicht der Anlass dazu. Und insofern habe ich auch nicht die Sorge, dass man mit diesem Landesstiftungsgesetz in irgendeiner Weise Einfluss nehmen könnte. Und wenn Sie meinen, der Bund hätte darauf Einfluss genommen, (René Domke, FDP: Hab ich doch gar nicht gesagt!) schönen Gruß an Herrn Buschmann und an die Regierung in Bonn! Ich wollte damit nur sagen, ja, Sie haben es zitiert, inhaltlich haben Sie ja zitiert, bezogen auf sozusagen Bundesvorschriften, mit denen wir aber gar nichts zu tun haben. Und insofern meine ich, dass wir hinsichtlich der Bundesebene eben hier nicht zu entscheiden haben, sondern wir haben hier nur die Umsetzung zu klären in diesem Zusammenhang. Insofern, ich finde, wir können diesem Gesetz – ich hatte es schon gesagt, ich kann mich hier kurzfassen – zustimmen. Wir können es verweisen, das sollten wir auch tun, in den Rechtsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
