landtag-mv.de ↗

Hannes Damm

GRÜNE 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Wir besprechen heute in Zweiter Lesung den von meiner Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Denkmalschutzgesetzes und das Thema ist nach wie vor von hoher Dringlichkeit. In M-V befinden sich aktuell rund 100 Windkraftanlagen aufgrund des Denkmalschutzes im Genehmigungsstau, teilweise seit über sieben Jahren. Zum Vergleich: In den letzten fünf Jahren wurden in M-V etwa 500 solcher Anlagen insgesamt gebaut. So viel zur Größe des Problems. Gleichzeitig haben wir das Ziel, in den nächsten Jahren auf 2,1 Prozent unserer Landesfläche Strom aus Windenergie zu liefern. Das ist vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Genehmigungsverfahren kaum denkbar. Dass die gegenwärtige Situation in Bezug auf Genehmigungen und denkmalfachliche Beurteilungen nur als problematisch bewertet werden kann, das ist mittlerweile sogar gerichtlich festgestellt, denn im Februar ist hierzu am OVG in Greifswald ein richtungsweisendes Urteil ergangen. Darin werden die Landesbehörden regelrecht ermahnt, die Genehmigungspraxis so aufzustellen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Frist von insgesamt sieben Monaten beziehungsweise einem Monat für den Denkmalschutz endlich eingehalten wird. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Gericht urteilt, dass in zukünftigen Abwägungen das besonders hohe Gewicht der erneuerbaren Energien aufgrund ihres überragenden öffentlichen Interesses aus Paragraf 2 EEG in der Schutzgüterabwägung Vorrang haben soll. Und mehr noch, eine Abweichung vom regelmäßigen Vorrang der Erneuerbaren kann überhaupt „nur in atypischen Ausnahmefällen“, Zitat, gerechtfertigt sein. Und dann fachlich anhand der besonderen Umstände ist es auch noch mal zu begründen. Das, werte Abgeordnete, kann nur als scharfe Kritik an der bisherigen Genehmigungspraxis gelesen werden. Nun hatten wir letzte Woche dazu im Wirtschafts- und Wissenschaftsausschuss in einer Expertenanhörung glücklicherweise noch einmal einen fachlich fundierten Austausch. Das Bild war eindeutig: Die aktuelle Gesetzeslage und die damit verbundene Genehmigungspraxis wird der bundesrechtlich geforderten Geschwindigkeit nicht gerecht und muss schnellstmöglich angepasst werden. Deswegen möchte ich an dieser Stelle noch einmal klar für unseren Gesetzentwurf werben. Er stellt auf fachlicher Ebene klar, dass das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien in der Regel dem Denkmalschutz überwiegt. Damit schließen wir uns der Auffassung des OVG an und schaffen durch die Einarbeitung in das Denkmalschutzgesetz Rechtssicherheit. Zudem würde der zentralen Forderung der breiten Mehrheit der Expert/-innen Rechnung getragen, den Denkmalschutz bereits bei der Ausweisung von Windeignungsgebieten zu berücksichtigen, und zwar möglichst abschließend. Und, werte Frau Ministerin, beim letzten Mal war einer Ihrer zentralen Kritikpunkte, dass unser Vorschlag angeblich im Konflikt mit Bundesrecht stände. Es wäre, Zitat, „rechtlich auch gar nicht möglich, denn das Bundes-Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass auch in Windeignungsgebieten denkmalfachliche Prüfungen, Einzelgenehmigungsverfahren von Windkraftanlagen vorgenommen werden“. Was wir als Bündnisgrüne vorgeschlagen haben, ginge also gar nicht, es sei ja Bundesrecht. Am vergangenen Donnerstag in der Ausschussanhörung der Expert/-innen konnten wir hingehend gemeinsam hören – Sie waren ja auch da, Frau Martin –, dass in der Fachwelt gar kein Zweifel daran besteht, dass die von uns vorgeschlagene Regelung rechtlich möglich ist und nicht in Konflikt mit Bundesrecht stünde. (Katy Hoffmeister, CDU: Aber nicht zwingend.) Es ist nicht zwingend, aber rechtlich möglich, dass es im Rahmen unserer landesrechtlichen Kompetenzen eben auch umzusetzen geht. So schätzen es zum Beispiel Frau Professorin Schlacke von der Universität Greifswald oder die Fachanwältin Dr. Vogt ein. Und im Übrigen ist die von uns geforderte Änderung bereits in vergleichbarer, teils wortgleicher Gesetzesform in mehreren anderen Bundesländern angewandte Praxis. Frau Ministerin, im Januar haben Sie auch vorgetragen, dass die explizite Aufnahme der Erneuerbaren überhaupt nicht erforderlich und sowieso schon alles ausreichend geregelt sei. Wenn aber bereits alles klar wäre, dann hätte das OVG vielleicht auf eine eindeutige Klarstellung diesbezüglich in seinem Urteil verzichtet. Stattdessen haben aber auch die zuvor erwähnten Expertinnen Frau Professorin Schlacke und Frau Dr. Vogt das OVG-Urteil als richtungsweisend gewürdigt, da es den Weg hin zu einer Genehmigungspraxis ebnet, die endlich mit Bundesrecht vereinbar ist. Sie empfehlen zur Klarstellung der Rechtslage die Aufnahme der in Paragraf 2 EEG bundesrechtlich festgeschriebenen Wertungen an entsprechender Stelle im Landesrecht, um der Dringlichkeit des Ausbaus der erneuerbaren Energien in angemessenem Maße Rechnung zu tragen und natürlich auch vor dem Hintergrund der bei uns existierenden Genehmigungsverzögerung. Wir schließen uns den Expertinnen und dem OVG an und fordern, in Zukunft muss sich die Genehmigungspraxis ändern. (Beifall Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wenn in das äußere Erscheinungsbild nur reversibel oder in die Substanz des Denkmals nur geringfügig eingegriffen wird, muss das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien in der Abwägung in der Regel dem Denkmalschutz überwiegen. Umfangreiche Sichtachsenanalysen für jedes Einzeldenkmal in jedem Einzelverfahren müssen der Vergangenheit angehören. Und für besonders wichtige Denkmäler muss so was, (Thore Stein, AfD: Nein! Was sind denn wichtige Denkmäler?) für besonders wichtige Denkmäler muss so was frühestmöglich im Ausweisungsprozess schon beachtet werden, um eben Konflikte zwischen Denkmalschutz und den Erneuerbaren auch möglichst frühzeitig aufzulösen. Das ist natürlich auch unser Interesse und das Interesse des Landesamts für Denkmalschutz, die hier waren, und der allermeisten anderen Expertinnen und Experten. Denkmalschutz und Erneuerbare gehören eben zusammen. Und gelingt uns das nicht, ja, dann gilt das Bundesrecht, und in jedem einzelnen Genehmigungsverfahren, abgesehen von ganz speziellen Ausnahmefällen, müssen dann Erneuerbare-Energie-Projekte Vorrang haben, bis es uns gelungen ist, eine treibhausgasneutrale Energieversorgung aufzustellen. So will es das Bundesrecht. Und dann geben wir als Land ganz ohne Not hier das Steuer aus der Hand. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Hannes Damm Protokoll ↗