Jacqueline Bernhardt
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist für mich etwas Besonderes, im Namen der Landesregierung zum 30. Jubiläum der Landesverfassung reden zu können. Und ich würde meine Rede beginnen mit einem Zitat der Jubilarin, die für uns als Landesregierung Grundverständnis und Grundlage unseres Handelns ist. Und da zitiere ich aus der Präambel der Landesverfassung: „Im Bewusstsein der Verantwortung aus der deutschen Geschichte sowie gegenüber den zukünftigen Generationen, erfüllt von dem Willen, die Würde und Freiheit des Menschen zu sichern, dem inneren und äußeren Frieden zu dienen, ein sozial gerechtes Gemeinwesen zu schaffen, den wirtschaftlichen Fortschritt aller zu fördern, die Schwachen zu schützen und die natürlichen Grundlagen des Lebens zu sichern, entschlossen, ein lebendiges, eigenständiges und gleichberechtigtes Glied der Bundesrepublik Deutschland in der europäischen Völkergemeinschaft zu sein, im Wissen um die Grenzen menschlichen Tuns, haben sich die Bürger Mecklenburg-Vorpommerns auf der Grundlage des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in freier Selbstbestimmung diese Landesverfassung gegeben.“ Am 30. April – Frau Rösler hat es bereits erwähnt – 1993 verabschiedete die Verfassungskommission des Landtages nach mehr als dreijähriger Arbeit den Entwurf der Landesverfassung von Mecklenburg-Vorpommern. Die Schlussabstimmung über den Entwurf fand dann am 14. Mai 1993, also vor knapp 30 Jahren, statt. Am 12. Juni 1994 ist die Verfassung in einem Volksentscheid von den Bürgerinnen und Bürgern von Mecklenburg-Vorpommern gebilligt worden, und abschließend ist die Verfassung dann am 15. November 1994 in Kraft getreten. Die Landesverfassung ist das oberste Gesetz in Mecklenburg-Vorpommern und der Grundpfeiler für einen lebendigen Rechtsstaat, der gerade in Krisenzeiten – und wir befinden uns gefühlt in einem Dauerkrisenmodus – ein Garant für die Freiheit und die Rechte der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist. Mit dieser Verfassung muss aber behutsam umgegangen werden. Sie zu ändern, liegt allein bei Ihnen, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete. Aus meiner persönlichen Erfahrung als ehemalige Abgeordnete kann ich Ihnen nur empfehlen, dies in Ruhe und mit Bedacht und vor allem gemeinsam anzugehen. Insgesamt wurde die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommern fünfmal geändert. Daran zeigt sich auch der behutsame Umgang mit den Verfassungsänderungen in 30 Jahren des Bestehens der Landesverfassung. Insgesamt sind diese behutsamen Änderungen ein Beleg dafür, dass sich insgesamt die Landesverfassung Mecklenburg-Vorpommerns bewährt hat. Eine Änderung der letzten Jahre möchte ich besonders hervorheben, da dies auf Grundlage der Volksinitiative für ein weltoffenes, friedliches und tolerantes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2007 zustande kam und gerade heute voller Beachtung bedarf. Das ist Artikel 18a, die Friedensverpflichtung, die Gewaltfreiheit als Staatsziel. Gerade in der aktuellen Situation, wo ein Krieg in Europa wütet, ist das Bekenntnis zu Frieden und zur Gewaltfreiheit wichtiger denn je. Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch als Ministerin zwei besondere Punkte beleuchten, die in meinem Bereich liegen. Und da muss ich natürlich als Justizministerin selbstverständlich Artikel 76 der Landesverfassung erwähnen, der da heißt: „Die Rechtsprechung wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.“ Das ist für mich das höchste Gut in der Justiz. Diese Unabhängigkeit werde ich immer verteidigen, und da hoffe ich auf mehr Verständnis, auch aus Ihren Reihen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Die Gewaltenteilung gehört zu den Prinzipien unserer Demokratie. Die unabhängige Justiz als Judikative, Sie als gesetzgebendes Parlament, als Legislative, und wir, die Landesregierung, als Exekutive sind den Menschen gegenüber verpflichtet, auf Grundlage unserer Verfassung eben diese zu leben und das in unserem Zusammenspiel auch zum Ausdruck zu bringen. In diesem Zusammenhang muss natürlich auch das Landesverfassungsgericht mit seiner höchsten Repräsentantin, der Präsidentin des Landesverfassungsgerichtes, Frau Köster-Flachsmeyer, erwähnt werden, die ich an dieser Stelle ganz herzlich begrüße. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Seit 1995 ist das Landesverfassungsgericht in Greifswald unverzichtbare Wächterin der demokratischen Grundregeln. Das Landesverfassungsgericht hat oftmals im Prozess der Auseinandersetzung der unterschiedlichen politischen Kräfte im Land den verfassungsrechtlichen Rahmen vorgegeben. Diese Rolle findet sich daher selbstverständlich in der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wieder. Und von mir auch ein Dank für die Arbeit des Landesverfassungsgerichtes! Sehr geehrte Abgeordnete, ich bin in meinem Bereich auch Ministerin der Gleichstellung und möchte auch aus dieser Perspektive einen Blick auf die Landesverfassung werfen. Die Zahl 13 ist immer etwas Besonderes, so auch in meinem Bereich in dieser Landesverfassung. Artikel 13 beinhaltet die Gleichstellung von Frauen und Männern. Ich zitiere: „Die Förderung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Kreise sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung.“ Und daher ist es richtig, und daher ist es wichtig, dass diese Landesregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern lebt und weiter stärkt, nicht zuletzt durch die paritätische Zusammensetzung der Landesregierung, nicht zuletzt durch die Schaffung einer Landesbeauftragten für Gleichstellung der Landesregierung, bis hin zur für mich unverständlich scharf diskutierten Nennung der weiblichen und männlichen Form in Gesetzen und Verordnungen. Und ich muss sagen, gerade dieses Jahr war ein besonderes Jahr für die Gleichstellung. Nicht nur, dass der 8. März das erste Mal Feiertag war, sondern dass wir in diesem Jahr auch mit dem Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm begonnen haben, wo wir gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern von Mecklenburg-Vorpommern in den verschiedenen Regionen, in allen Kreisen und kreisfreien Städten schauen wollen, wo müssen wir noch nachjustieren, wenn es um die Gleichstellung von Frauen und Männern geht. Daher gestatten Sie mir an dieser Stelle einen kur zen Werbeblock. Ich bitte Sie, schauen Sie sich auf www.fokus-gleichstellung.de die Termine an! Besuchen Sie die Werkstätten des Gleichstellungspolitischen Rahmenprogramms! Werben Sie in Ihren Wahlkreisbüros für die Teilnahme auch von Bürgerinnen und Bürgern an diesen gleichstellungspolitischen Werkstätten, wo wir weiterschauen können, wie wir den Staatsauftrag, den uns die Landesverfassung mit aufgegeben hat, auch mit Leben füllen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und zum Schluss lassen Sie mich sagen, eine gute Verfassung ist auch ein Baustein für eine gute Verfassung des Landes. Daran arbeiten wir jeden Tag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
