Sebastian Ehlers
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal, Frau Ministerin, vielen Dank! In der Tat wurden die Fraktionen hier sehr frühzeitig durch Sie informiert. Das sollte die Regel sein für alle Ministerinnen und Minister und nicht die Ausnahme, ich habe es heute Morgen gesagt. Deswegen herzlichen Dank an dieser Stelle! Meine Damen und Herren, es ist vielleicht ein Zufall, vielleicht auch nicht, dass der Bund das Stiftungsrecht zu einem Zeitpunkt reformiert, zu dem wir hier in Mecklenburg-Vorpommern erleben müssen, wie das Stiftungswesen auf Abwege geführt werden kann. Passend zur heutigen Debatte mussten wir heute Morgen in der „Süddeutschen Zeitung“ lesen vom ehemaligen Ministerpräsidenten und Chef der Klimaschutzstiftung Erwin Sellering, Zitat aus der Überschrift: „Kampfansage an Schwesig“– „Chef der Nord-Stream-2-Stiftung blockiert Auflösung“. Da war ich schon sehr irritiert, wie hier auch mit den politisch Gewählten im Landtag, in der Landesregierung umgegangen wird. Und auch irritiert war ich, wenn ich dann das auf Social Media gesehen habe, Frau Sozialministerin Drese, am 1. Mai die Ehrenamtsmesse in Bad Doberan und dort bunte Bilder am Stand der Klimaschutzstiftung und die Sozialministerin mittenmang. (Zuruf von Ministerin Stefanie Drese) Da habe ich natürlich gewisse Zweifel, wie ernst es die Landesregierung hier wirklich meint mit der Auflösung dieser Stiftung. Aber Sie haben ja noch Redezeit als Regierung, Frau Ministerin, vielleicht können Sie das hier noch mal einordnen. Meine Damen und Herren, die Idee des Stiftungswesens ist ein Gewinn für unsere Gesellschaft. Mit dem gestifteten Geld wird ein festgelegter Zweck verfolgt, der sehr häufig auch der Allgemeinheit zugutekommt. Die Zinsen steigen wieder, das sind gute Nachrichten für alle Stiftungen. Meine Damen und Herren, wir stehen ausdrücklich hinter dieser Idee des freiverantwortlichen Förderns und danken daher den 181 von 182 Stiftungen im Land auch für ihre sehr gute und sehr wertvolle Arbeit, denn die Idee der Stiftung zeigt eines ganz deutlich: In dieser Gesellschaft wird Geld in die Hand genommen, um viel Gutes zu tun, und das ganz ohne staatliche Eingriffe oder Umverteilung. Der Gesetzentwurf beinhaltet im Einzelnen keine großen Überraschungen, weil er sich hauptsächlich auf das Umsetzen von Bundesvorgaben beschränkt. Bei den Reformen auf Bundesebene begrüßen wir sehr, dass Paragraf 82b BGB nun ein Stiftungsregister vorsieht. Dieses Register soll die Stiftungsverzeichnisse der Länder ablösen. In der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass die fehlenden Publizitätswirkungen der Verzeichnisse zu einem enormen Aufwand bei den Stiftungen führten. Ganz schlimm war dies bei den Vertretungsbescheinigungen, die die Stiftungen immer wieder neu beantragen mussten. Das fällt nun ab dem 1. Juli endlich weg. Auf Landesebene war es notwendig, die Neuerung unter die Aufsicht der Stiftungsbehörde des Landes zu stellen. Dieser Aufgabe ist die Landesregierung mit Artikel 1 Paragraf 2 des Gesetzentwurfes nachgekommen. Alles in allem handelt es sich also um ein notwendiges Gesetz, das wir brauchen, um Bundes- und Landesregeln in Einklang zu bringen. Lassen Sie mich aber auch kurz auf zwei Punkte eingehen, über die wir aus unserer Sicht im Stiftungswesen noch reden sollten: Erstens. Die neu aufgenommenen Möglichkeiten, den Stiftungszweck nachträglich zu ändern, sollten erweitert werden. Durch die Reform beschränken sie sich auf Fälle, in denen der bisherige Zweck nicht mehr erfüllt werden kann oder sich die äußeren Umstände nach Stiftungserrichtung wesentlich verändert haben. Wir plädieren dafür zu überlegen, ob es nicht sinnvoll ist, dem Stifter zu Lebzeiten ein umfängliches Änderungsrecht einzuräumen. Zweitens. Wir sehen es als geboten an, Organmitgliedern die Befugnis einzuräumen, die Rechte der Stiftung im eigenen Namen zugunsten der Stiftung geltend zu machen. Gerade bei mitgliederlosen Stiftungen müssen wir heute feststellen, dass erhebliche Durchsetzungsdefizite hinsichtlich Rechten und Ansprüchen bestehen. Der vorliegende Gesetzentwurf bietet aus unserer Sicht die Möglichkeit, diese und noch andere Fragen in den parlamentarischen Ausschüssen hier zu diskutieren, federführend im Rechtsausschuss. Wir werden der Überweisung deshalb gerne zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)
