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René Domke

FDP 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zum vorliegenden Gesetzentwurf ist jetzt schon so viel gesagt worden, dass ich mich kaum noch traue, irgendwas zusammenzufassen. (Heiterkeit bei Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Neufassung ist erforderlich oder beziehungsweise wir müssen anpassen, Bundesgesetz greift hier vor konkurrierender Gesetzgebung, ist alles hinreichend zitiert worden. Man hat sich dagegen entschieden hier im Bundesland, ein Ablösegesetz, das Landesstiftungsgesetz, grundlegend neu zu gestalten. Das hätte man auch machen können. Das wird sich wahrscheinlich im Rahmen der Diskussion noch ergeben, was da die Abwägung war oder was da ausschlaggebend war, warum wir diesen Weg gehen. Er muss an sich nicht falsch sein. Also es bestehen überhaupt keine Bedenken, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen oder zumindest weiter zu beraten. Wir haben den einen oder anderen redaktionellen Fehler schon ausfindig gemacht. Darüber können wir aber auch gerne im Ausschuss reden, das ist wirklich rein redaktionell. Ferner wird noch zu klären sein, ob die konkrete Ausgestaltung dann nachher doch verfassungskonform ist. Zum Beispiel haben wir noch Regelungen bezüglich der Rechnungslegung. Ich weiß nicht, ob der Landesgesetzgeber neben der Regelung in 84a BGB noch die notwendige Kompetenz hat, hier im Land selbst was zu regeln. Das können wir dann aber, wie gesagt, im Ausschuss gemeinsam diskutieren. Ich hätte mir vielleicht sogar gewünscht, dass die Länder im Nachgang zu der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform des Stiftungsrechts auf Bundesebene sich hätten aufraffen können, auch eine Vereinheitlichung vorzunehmen, dass wir also nicht überall verschiedene Regelungen auf Landesebene haben in der weiteren Ausgestaltung, denn es ist ja keine Materie, sag ich mal, wo es auf eine regionale Besonderheit ankommt, mit Ausnahme natürlich unserer besonderen Stiftung hier im Land. Darauf gehe ich aber gleich noch mal ein. Herr Ehlers hatte gelobt, dass Sie uns frühzeitig informiert haben. Gleichwohl, Herr Noetzel hat es ja auch angemerkt, es ist ein bisschen spät, es ist wieder fünf vor knapp. Sie reichen immer solche Entwürfe ein mit der Begründung, na ja, es muss ja auch die notwendige Sorgfalt gelten. Ja, aber das brauchen wir ja auch als Parlamentarier. Und nehmen Sie uns da einfach früher mit mit den Gesetzentwürfen. Das ist jetzt wieder reichlich knapp, weil wir sozusagen unter Druck stehen, weil wir die bundesgesetzliche Regelung hier anpassen müssen. Und es ist ja nun mal so, dass wir vielleicht auch noch Vorschläge haben oder Anmerkungen, auch wenn es natürlich hier im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern – ich habe immer so den Eindruck, das „Strucksche Gesetz“ ist hier außer Kraft gesetzt, also hier gehen Gesetze meistens so wieder raus, wie sie reingekommen sind. (Rainer Albrecht, SPD: Was zu beweisen wäre.) Woanders findet das anders statt. Vielleicht gelingt uns das ja noch mal bei dem einen oder anderen Gesetzentwurf, dass die Opposition auch ihre Änderungen mal mit einbringen darf (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) oder sogar das, was Angehörte in irgendwelchen Expertengesprächen oder Befragungen geäußert haben, dass das auch mal Niederschlag findet und nicht immer alles weggebügelt wird. Ja, jetzt ist ja leider alles wieder heruntergebrochen worden auf diesen einen Stiftungsfall. Meine Damen und Herren, ich bin das wirklich langsam leid! Wir haben zwei Gutachten, und da kann jetzt natürlich jeder dauernd drauf herumhacken, wer jetzt welches Gutachten, in welchem Auftrag und mit welcher Absicht oder sonst irgendwie was hat erstellen lassen. Wir haben zwei Gutachten, die nebeneinanderstehen, die an vielen, vielen Stellen eben versöhnlich sind, an einigen Stellen eben nicht versöhnlich sind. Das ist aber gar nicht das Thema. Ich glaube, selbst, wenn wir jetzt noch einen dritten Gutachter beauftragen würden, würden wir ein anderes Gutachten bekommen. Wir können uns das jetzt hier regelmäßig vorhalten. Ich glaube tatsächlich nicht, ich glaube tatsächlich nicht, dass die Neuregelung jetzt irgendetwas daran ändert. Wir werden nach wie vor zwei Gutachten haben, die in diesem Punkt der Auflösungsmöglichkeit dieser angesprochenen Klimaschutzstiftung einfach unterschiedliche Aussagen treffen und wir nicht übereinkommen. Das ist aber auch gar nicht das Thema. Das Thema ist, wir haben einen Beschluss des Landtages aus dem März 2022 und ich erwarte einfach, wenn es denn die Haltung der Stiftungsaufsicht ist, wir können nicht auflösen rechtlich, dann erwarte ich einfach, dass die Landesregierung irgendwann mal sagt, wie wir jetzt mit diesem Beschluss umgehen oder wie sie selber mit diesem Beschluss umzugehen gedenkt. Und auch das Eingeständnis der rechtlichen Unmöglichkeit der Auflösung, ohne einen Rechtsstreit zu riskieren, auch das müsste hier doch irgendwann mal öffentlich mit uns besprochen werden. Meine Damen und Herren, allmählich nimmt das Gebaren um diese Stiftung wirklich Züge an, die weit hinter dem eines Schmierentheaters zurückliegen. Ich wünschte mir da mehr Offenheit. Wie soll jetzt dieser Beschluss umgesetzt werden? Wann hören wir von der Landesregierung in diesem konkreten Fall etwas zum Thema Auflösung? Ja, nein, vielleicht Rechtsstreit? Ja, nein, vielleicht? Vielleicht kann ja jemand dazu noch mal ausführen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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