Constanze Oehlrich
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Kollege! Alte Kamellen, ja, was sind denn hier alte Kamellen?! Also Sie reden die ganze Zeit von irgendeiner Form von Ewigkeitsgarantie für die Stiftung, dabei zeigen doch die Vorschriften in der Satzung „Klima- und Umweltschutz MV“ die Möglichkeit einer Auflösung dieser Stiftung und auch die Vorschriften über die Möglichkeit einer Aufhebung der Stiftung im BGB genau das. Eine Stiftung ist nicht ewig. Eine Stiftung kann aufgelöst werden durch Vorstandsbeschluss. Eine Stiftung kann aufgehoben werden durch einen Verwaltungsakt der Stiftungsaufsicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Passiert aber nicht.) Also von alten Kamellen kann hier nicht die Rede sein. Und klar kann uns die Stiftungsaufsicht in Gestalt der Justizministerin eine Menge erklären im Rechtsausschuss. Ich kann mir aber auch erlauben, eine andere Meinung zu vertreten in diesem Ausschuss. Neue Möglichkeiten bietet das BGB in der Tat, denn die Aufhebungstatbestände wurden dort erweitert. Für problematisch halte ich Ihre Abwertung des Weitemeyer-Gutachtens als Gefälligkeitsgutachten. Bei Frau Professor Dr. Weitemeyer handelt es sich um die ausgewiesene Stiftungsexpertin, würde ich sagen, im deutschen Stiftungsrecht. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Zum Beispiel hat sie auch kommentiert die Vorschriften des Münchener Kommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der Ihnen als ehemaliger Richter noch wohlbekannt sein sollte. Tja, und Sie sagen, Sie sagen, mit der Tilgung aus der Satzung wurde doch jeder Bezug zur Nord Stream 2 AG getilgt. Aber, Herr Förster, das Geld, mit dem die Stiftung arbeitet, bleibt weiterhin russisch. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
