Horst Förster
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute die Landesverfassung vom 23. Mai 2023 rühmen, dann geht das nicht, ohne an die Wiedervereinigung zu erinnern, denn ohne sie gäbe es weder das Land M-V noch die Landesverfassung. Die DDR hatte nämlich die Länder abgeschafft und den Staat in zehn Verwaltungsbezirke aufgeteilt. Dass nun ausgerechnet DIE LINKE sich dieses Themas annimmt, ist eigentlich ein Witz, denn deren Rechtsvorgängerin, die PDS, hat sowohl gegen den Einigungsvertrag als auch geschlossen gegen die Landesverfassung gestimmt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Die Landesverfassung nimmt an mehreren Stellen auf das Grundgesetz Bezug und erklärt in Artikel 5 die im Grundgesetz festgelegten Grundrechte zu unmittelbar geltendem Recht der Landesverfassung. Die Landesverfassung hat dem Grundgesetz aber eines voraus, sie wurde nämlich gemäß Artikel 80 durch einen Volksentscheid mit 60,1 Prozent der Bürger bestätigt und trat erst danach im November 1994 in Kraft. Das war ein mutiger Schritt, den der Bundestag trotz des weiterhin nach Artikel 146 bestehenden Vorläufigkeitscharakters des Grundgesetzes bislang versäumt oder nicht gewagt hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Demokratie ist eine Herrschaft durch das Volk und für das Volk. Die Volksvertreter, also in der parlamentarischen Demokratie die Abgeordneten, sollen die Treuhänder der Volkssouveränität und des Gemeinwohls sein. Die Demokratie ist kein Selbstzweck. Und deshalb gilt, was in der Verfassung steht, ist wichtig, aber genauso wichtig oder noch wichtiger ist, was die Regierenden aus der Verfassung machen. Und diese Bilanz sieht düster aus. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Demokratie lebt vom Vertrauen der Bürger, aber dieses Vertrauen schwindet, und ein Drittel der Bürger gibt in Umfragen an, dass sie das Vertrauen in den Staat und sein Rechtssystem verloren haben. Das sind keine Augenblicksaussagen, das spiegelt eine kontinuierliche Entwicklung wider, und das hat viele Gründe. Die „Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit“ war in der rechtsstaatlichen Ordnung der Bundesrepublik „noch nie … so tief wie derzeit“. Damit zitiere ich den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Dieser bezog sich dabei auf das Politikversagen in der Flüchtlingskrise 2015. Seine Aussage ist heute noch genauso aktuell und zutreffend wie damals. Meine Damen und Herren, wir sehen doch alle, dass unser Land in eine enorme Schieflage geraten ist. Eine Krise jagt die nächste, und nicht Putin ist an allem schuld. Die Krisen sind hausgemacht, denn in Berlin und Schwerin regiert nicht die Vernunft, sondern die Ideologie. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Sagt der Ideologe!) Geradezu besessen und ohne jedes Augenmaß wird eine Klima- und Energiepolitik durchgepeitscht, an einer keinem mehr zur erklärenden Migrationspolitik festgehalten und eine irrsinnige Bildungspolitik betrieben, die unsere Kinder wahrlich nicht verdient haben. Meine Damen und Herren, die Demokratie braucht den offenen, freien Diskurs und eine freie Berichterstattung, denn das ist eine Grundvoraussetzung für eine freie Meinungsbildung. Doch darum ist es schlecht bestellt. Das offene Gespräch, das offene, freie Gespräch über politische Themen am Arbeitsplatz oder im privaten Umfeld ist selten geworden. Man ist vorsichtig geworden mit dem, was man früher unbefangen sagen konnte. Das höre ich in Bürgergesprächen immer wieder, und zwar nicht nur von AfD-Wählern. Umfragen ergeben, dass nur noch 45 Prozent der Deutschen der Meinung sind, man könne seine politische Meinung frei kundtun. Fast genauso viel, nämlich 44 Prozent, geben an, besser vorsichtig zu sein. Vor allem die Angst, über heikle Themen zu reden, ist groß. Wie tief sind wir gesunken, wenn staatlich geförderte Vereine zum anonymen Denunzieren unliebsamer Meinungen aufrufen? Dabei geht es natürlich ausschließlich um Vorfälle von rechts, zum Beispiel vermeintlich antimuslimische Äußerungen, wobei jegliche Differenzierung zwischen „rechts“ oder „rechtsextrem“ unterbleibt. Der Kontrast zwischen dem, was auf dem Papier steht, beschworen wird, und der Wirklichkeit wird immer augenfälliger. Einerseits sind Begriffe wie „Toleranz“, „Vielfalt“ und „Respekt“ dauerpräsent, andererseits wird der Meinungskorridor immer enger. Wie niveaulos und feindselig die Debattenkultur inzwischen ist, zeigt der jüngste Eklat um den Tübinger Bürgermeister Boris Palmer, der exemplarisch auch für unser Bundesland steht. Er wagte es, der Meinung zu sein, dass das Wort „Neger“ in der Jugendliteratur nicht gestrichen werden müsse, und wurde deshalb von Studenten mit „Nazis raus“-Rufen niedergebrüllt. (Michael Noetzel, DIE LINKE: Zu Recht!) Ihm widerfuhr, was inzwischen viele Hochschullehrer bei politisch nicht korrekten Meinungsäußerungen erfahren mussten. Palmer, der selbst jüdische Vorfahren hat, wurde ein Vergleich mit dem Judenstern zum Verhängnis, den man billigen oder missbilligen mag, dessen Stoßrichtung aber jedem klar war, der seine Worte verstehen wollte. Der ehemalige GRÜNE prangerte symbolhaft die brutale Ausgrenzung Andersdenkender in unserem Lande an. Ihm wurden die Worte im Mund verdreht. Es müsste doch eigentlich jeden wahren Demokraten empören, dass beinahe alles, was nicht links ist, als „rechts“ und ohne Differenzierung als „rechtsextrem“ beziehungsweise „Nazi“ und damit als das Böse schlechthin diffamiert wird. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Sehr richtig!) Die Gesellschaft ist tief gespalten, unter anderem deshalb, weil sie das von der Machtelite vorgegebene Wertevokabular nicht teilt beziehungsweise anders versteht, (Julian Barlen, SPD: Von der Verfassung vorgegebenes Wertevokabular meinen Sie, ja?!) als die Regierenden das möchten. (Julian Barlen, SPD: Wahnsinn!) „Diversität“ und „Vielfalt“ sind solche Begriffe, die, bevor sie zu politischen Kampfbegriffen wurden, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) als prägend für unser Land in seiner ganzen Vielfalt von Landschaftssprache, Natur und Kultur angesehen wurden und gegen die niemand etwas einzuwenden hatte. Sie werden aber zu Reizwörtern, wenn ihnen quasi Verfassungsrang zugesprochen wird und sie dazu benutzt werden, die Bürger zur Akzeptanz von illegaler Massenmigration und den Glauben an eine biologieferne Geschlechtervielfalt umzuerziehen. (Zuruf von Martina Tegtmeier, SPD) Vor fünf Jahren hat die ehemalige Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth hier im Landtag zu unserer Verfassung gesprochen. Ich erinnere mich, dass sie einen Satz ihres Vaters erwähnte, der ihr eine Richtschnur sein sollte: Bedenke, dass der andere auch recht haben kann! Meine Damen und Herren, sind sie bereit, die Debatten in der Corona-Krise unter diesem Blickwinkel in Ihrem Gedächtnis ablaufen zu lassen? (Zuruf von René Domke, FDP) Es waren Debatten, wo Kritik an Maßnahmen, deren Rechtswidrigkeit heute unumstritten ist, in einer ausgrenzenden Weise beantwortet wurde, die, um es moderat auszudrücken, nur sehr schwer zu ertragen war. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die Debattenkultur in diesem Landtag (Thomas Krüger, SPD: Tausende Menschen wären gestorben! – Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) wird versehentlich von der Ausgrenzung meiner Fraktion bestimmt. Das begann bereits bei der ersten Sitzung, die ich als Alterspräsident zu eröffnen die Ehre hatte. Das Erste, was der Landtag danach beschloss, war eine Änderung der Geschäftsordnung, wonach mit einer fadenscheinigen Begründung der Alterspräsident unter Bruch einer uralten Tradition nicht mehr nach seinem Alter, sondern nach der Dauer seiner Parlamentszugehörigkeit bestimmt wird. (Enrico Schult, AfD: So sind sie, die Toleranten.) So sollte sichergestellt werden, dass nie wieder ein AfD-Mitglied Alterspräsident werden kann, (Enrico Schult, AfD: Was für ein Schauspiel!) ein aus meiner Sicht undemokratischer (Zuruf von Enrico Schult, AfD) und beschämender Einstieg in die neue Legislatur. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Diskurs im Landtag wird wesentlich dadurch mitbestimmt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) dass die anderen Fraktionen ständig neue Bündnisse zur Ausgrenzung der AfD schmieden, selbst wenn sie sich uns argumentativ anschließen. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Das nimmt gelegentlich durchaus kabarettistische Züge an, (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) wenn es am Ende eines mit uns deckungsgleichen Redebeitrages heißt, dass sie unseren Antrag natürlich selbstverständlich abstellen. Nun zu Frau Rösler: Sie erwähnen den Artikel 18a (Friedensverpflichtung) auch in dieser Verfassung, ähnlich wie im Grundgesetz das Friedensgebot, „alles … Handeln muss dem inneren und äußeren Frieden dienen“. Ja, ich habe auch an diesen Artikel gedacht und ich hätte Ihnen hier gerne dargelegt, wie sehr wir in den Debatten über den Ukrainekrieg möglicherweise dagegen verstoßen, indem wir zum Beispiel so weit gehen, dass auch die Forderung von Selenskyj, dass auch die Krim zurückerobert werden muss, bevor man über Friedensverhandlungen redet, dass Sie das alles hier voll unterstützen. Und ich sage Ihnen, es wäre ein Leichtes gewesen, Ihnen nachzuweisen, dass Sie permanent dagegen verstoßen. Dann die Extremismusausführung von Frau Rösler: Ja, das war ja vorauszusehen, dass Sie Demokratiefeinde ansprechen, die es gibt. Nur, für unsere Partei gibt es die nicht nur rechts, sondern auch links. (Zuruf von Paul-Joachim Timm, AfD) Und dass Sie das außer Acht lassen, das spricht natürlich für Sie. Sie haben ja auch keine Bedenken, eine anerkannte Linksextremistin ins Landesverfassungsgericht, das Sie eben gerühmt haben, zu setzen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie haben kein Problem, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE, und Jeannine Rösler, DIE LINKE) etwa im Bündnis „Aufstehen gegen rechts“, mit anerkannt, (Zurufe von Torsten Koplin, DIE LINKE) anerkannt unbestrittenen linksextremistischen Organisationen zusammenzuarbeiten. (Thore Stein, AfD: Wer austeilt … – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) Und Sie haben auch kein Problem damit, dass unsere Ministerpräsidentin dort eine Erstunterzeichnerin ist. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Und wenn dann unsere Justizministerin – zunächst sehr, sehr ausgewogen, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) gut – aus ihrer Sicht dann auch die Gleichstellung anspricht, ja, da komme ich auch gerne drauf zurück, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) denn, liebe sehr geehrte Frau Ministerin, gerade an diesem Punkt, Sie haben es ja gesagt, wird ja sehr heftig diskutiert, und ich denke, das sollten wir auch weiter tun, denn keine Stelle zeigt so deutlich, wo der Motor Ihrer Motivation liegt, nämlich in dieser Ideologie, in diesem Fall dieser Sprachideologie. Sie wollen in dem Volk die normale Sprache ausmerzen, (Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE: Das ist doch überhaupt nicht wahr! – Zuruf von Daniel Seiffert, DIE LINKE) und es soll die politisch korrekte Gendersprache eingeführt werden. Das führt so weit, dass Sie, als Beispiel, bei dem „Dolmetschergesetz“ (Sebastian Ehlers, CDU: Schwer zu ertragen.) uns klargemacht haben, dass es ein Fortschritt der Gleichstellung sei, dieses jetzt „Dolmetschendengesetz“ zu nennen, und Sie haben ganze zehn Minuten – ich erinnere mich daran – bei der Einbringung dieses Gesetzes uns davon zu erzeugen versucht, dass das unbedingt nötig sei. Und ich sage Ihnen, dass Sie an dieser Stelle der Realität völlig sich entfremdet haben, die Sorgen der Menschen nicht richtig erkennen, nicht begreifen, dass dieser Genderwahn, dass Sie da völlig in die Irre gehen. (Thomas Krüger, SPD: Die Wählerinnen und Wähler entscheiden das.) Sehen Sie, es geht ja so weit, (Thomas Krüger, SPD: Das entscheiden Sie doch nicht!) als Beispiel, es geht so weit, (Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) dass im, dass im Ministerium … (Zurufe von Michael Noetzel, DIE LINKE, und Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Also würden Sie mal die Zeit zu unterbrechen, ja? (Präsidentin Birgit Hesse spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Ja, dann hängen Sie bitte die Zeit dran!
