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Katy Hoffmeister

CDU 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vier Monate sind vergangen, vier Monate, nachdem wir uns das erste Mal mit dem Gesetzentwurf beschäftigt haben. Und ich habe damals dargestellt, dass meine Fraktion und ich auch den Bedarf für den Ausbau erneuerbarer Energie sehr wohl sehen und diesen im Grunde unterstützen. Und das gilt auch für die entsprechende bundesrechtliche Gesetzesänderung, die den Ausbau der EEG-Anlagen als überragendes öffentliches Interesse definiert. Diese Änderungen also sind im Blick, aber ich habe ebenfalls dargelegt, dass es deshalb nicht alle Änderungen und alle Interessen über Bord zu werfen gilt, und das gilt auch insoweit, als jeder Einzelfall aus unserer Sicht geprüft werden muss und nicht nahezu mit Blick auf das Ob und das Wie unter den Tisch fallen können, wenn es um den Denkmalschutz geht. Das verlangt der Bundesgesetzgeber eben gerade nicht, sondern die Schutzgüterabwägung bleibt. Und daran, sehr geehrter Herr Kollege Damm, ändert auch das Urteil des OVG Greifswald nichts. (Beifall René Domke, FDP – Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nein, natürlich nicht.) Ich hatte mich dafür ausgesprochen, dass wir den Gesetzentwurf in den Ausschuss überweisen und dort beraten. Die Linkskoalition hielt das für unnötig in der Sache und verhielt sich auch so und lehnte die Überweisung in den Ausschuss und damit im Prinzip auch die Anhörung zum Gesetzentwurf ab. Diskutiert haben wir – vielen Dank an die GRÜNEN – das Thema trotzdem, indem es dazu in der letzten Woche eine Anhörung gab. Das haben wir schon gehört. Zugegebenermaßen hätte ich mir einen erhöhteren Erkenntnisgewinn oder, sagen wir es anders, einen eindeutigeren Erkenntnisgewinn versprochen. Um es mit den Worten der „Ostsee-Zeitung“ zu sagen, die Experten sind/waren sich uneinig. Für mich sollte es deshalb bei der Einzelfallprüfung bleiben und eine Gesetzesänderung in der Form nicht vorgenommen werden. Aus meiner Sicht braucht es die in dieser Form nicht. Das LAKD hat dargelegt, dass das Ziel der Beschleunigung der Verfahren erkannt und gleichermaßen in den Blick genommen wurde, und wichtig ist, dass ihnen bereits heute und jetzt zeitliche Fristen zur Beantwortung gegeben werden. Das Land hat zusätzliche Stellen geschaffen, um die meine Fraktion übrigens in der Haushaltsverhandlung 2023 gebeten und ersucht hatte. Vor wenigen Wochen, vor wenigen Monaten war das noch nicht möglich, jetzt sind sie da. Darüber freuen wir uns erst mal. Und ich würde sagen, Sie kennen den Spruch: Geht doch! Es ist also Bewegung in der Sache. Und auch die Ministerin hat erkennen lassen, dass die Landesregierung eine Veränderung am Denkmalschutzgesetz plant, jedenfalls überdenkt. Schade eigentlich, sehr geehrte Landesregierung, dass Sie jetzt nicht quasi den Gesetzentwurf zum Anlass genommen haben, um uns an Ihren Gedanken teilhaben zu lassen! (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Nach der Diskussion im Ausschuss kann ich jedenfalls die Sinnhaftigkeit einer weiterhin zu führenden Einzelfallprüfung durchaus erkennen, und zwar in beiderlei Hinsicht, nämlich mit Blick auf das Ob und das Wie, und das kann ich grundsätzlich nach wie vor nachvollziehen. Eine Kategorisierung der Denkmale nach erster Klasse und zweiter Klasse – so jedenfalls verstehe ich den Gesetzentwurf der GRÜNEN – lehne ich ab. Mecklenburg-Vorpommern, das haben wir gehört, ist reich an kulturellen Schätzen. Ich will das hier nicht noch mal wiederholen. Und für mich ist allerdings eineindeutig, dass es das auch weiterhin zu schätzen und zu schützen gilt und deshalb eben keine Pauschalisierung im Rahmen einer Abwägungsentscheidung vorgenommen werden soll. Und jeder von Ihnen hat, glaube ich, sein Denkmal im Blick. Ich habe das übrigens auch, und ich sehe vor mir mein Bad Doberaner Münster, bestückt mit PV-Anlagen, und kann es mir nicht vorstellen. Ich sehe vor mir eine kleine Dorfkirche in Basse, in der im Abstand von 700 bis 1.000 Metern die Windräder drehen. (Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das geht doch gar nicht!) Und da werden Sie sagen, Frau Hoffmeister, ob Sie sich das vorstellen können oder nicht, darauf kommt es gar nicht an, und das ist auch richtig. Aber worauf es ankommt, ist, dass der Denkmalschutz in all seiner Stärke und in all seiner Gewichtung gewichtet wird und deshalb eine Einzelfallentscheidung dazu getroffen wird. Aber wie geht die CDU-Fraktion jetzt mit diesem Zwiespalt um, erneuerbare Energien Ja, Denkmalschutz Ja, und was bedeutet das für den vorliegenden Gesetzentwurf? Sie haben uns einen Gesetzentwurf vorgelegt und die Argumente für diesen Gesetzentwurf überzeugen mich nicht. Und dieses Überzeugungsargument liegt bei Ihnen, denn ich will Ihnen einfach mal sagen, warum ich glaube, dass es wichtig ist, diesen Gesetzentwurf im Moment nicht vorzunehmen. Es gibt nämlich zwei Ebenen. Die erste Frage ist, brauche ich überhaupt ein Gesetz. Und da halte ich es jetzt mal mit Montesquieu. Der hat gesagt: „Wenn es nicht notwendig ist, ein Gesetz zu erlassen, dann ist es notwendig, kein Gesetz zu erlassen.“ Und das sollte aus meiner Sicht in diesem Fall Maxime sein. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Kluger Mann.) Und die zweite Ebene ist das Wie. Wie sollte denn so eine Liste von bedeutenden raumwirksamen Baudenkmälern und landschaftsprägenden Baudenkmälern aussehen? Ist das Erstellen dieser Liste durch das LAKD mit dem aufgestockten Personal überhaupt realisierbar, und führt das Erstellen einer solchen sehr, sehr, sehr, sehr umfassenden Liste am Ende auch überhaupt zur Beschleunigung und erzielt das Wie, was Sie erreichen wollen? Und wie sind die Risiken für ein Baudenkmal oder ein Denkmal auf einer solchen Liste? Diese Fragen sind aus meiner Sicht offen und die Antworten dazu liegen nicht vor, auch nach der Anhörung der letzten Woche nicht. Und wir haben uns in der letzten Woche auch nicht mit dem Gesetzentwurf selber befasst. Es war also so, dass wir nicht wissen, wie die Sachverständigen diesen Gesetzentwurf an sich überhaupt betrachten, sondern wir haben uns mit dem Thema beschäftigt, nicht mit dem Gesetzentwurf insgesamt. Und da es dazu keine Anhörung gab, empfehle ich Ihnen, diesem Vortrag und dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zunächst nicht zuzustimmen. Wir werden uns deshalb enthalten. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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