Enrico Schult
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Wir als AfD-Fraktion haben heute einen Gesetzentwurf eingebracht, um das Landesplanungsgesetz zu ändern. Ich möchte das noch mal kurz ausführen: Wir möchten, die Regionalen Planungsverbände möchten wir künftig breiter aufstellen, sodass neben den großen Städten, den Oberzentren und den Mittelzentren, künftig auch die kleinen Städte, die Grundzentren, in Mecklenburg-Vorpommern dort in den Regionalen Planungsverbänden vertreten sind. Ich möchte kurz erläutern, was die Regionalen Planungsverbände eigentlich tun. Wie gesagt, sie regeln oder treffen Aussagen zur Versorgung der Regionen mit Nahrungsmitteln und mit Dienstleistungen beispielsweise, treffen Aussagen zur Mobilität, Infrastruktur. Also da ist in diesem Regionalen Raumentwicklungsprogramm einiges niedergeschrieben. Aber sie machen auch eine ganz wichtige Aussage, sie regeln nämlich die Ausweisung der Windkrafteignungsgebiete. Und ja, das ist natürlich ein Punkt, der auch immer wieder für Streit sorgt. Wir meinen da als AfD-Fraktion, dass deshalb die Regionalen Planungsverbände breiter aufgestellt werden müssten und eben diese Grundzentren, die ja unmittelbar betroffen sind von der Ausweisung von Windkrafteignungsgebieten, dort eine Stimme benötigen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Bundesregierung hat sich ja nun auf den Weg gemacht, die Erderwärmung auf das 1,5-Grad-Ziel zu begrenzen. Das kann jeder so bewerten, wie er möchte. Aber es ist tatsächlich, da fasst man sich an den Kopf, dass auf Bundesebene solche Gesetze verabschiedet werden. Das ist das Windkraft-an-Land-Gesetz, das kennen Sie alle, das EEG, das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Und es gibt uns da schon klare Rahmenbedingungen vor und klare Richtlinien, die wir dann letztlich auch umsetzen müssen auf Landesebene. Und im EEG heißt es, die erneuerbaren Energien sind im überragenden öffentlichen Interesse mittlerweile. Auch die öffentliche Sicherheit wird damit schon begründet. Klar, man meint die Energiesicherheit. Dennoch lässt man außen vor, dass man die Energiesicherheit ja durch eigene falsche Politik erst infrage gestellt hat. Und jetzt kommt man mit dem EEG um die Ecke und sagt, wir müssen den Windkraftausbau auf 2,5 Prozent der Landesfläche ausbauen und wie gesagt Flächen zur Verfügung stellen. (Rainer Albrecht, SPD: Und das wollen Sie verhindern?!) Und da muss man sich einfach mal vergegenwärtigen, dass wir derzeit 0,8 Prozent der Landesfläche ausgewiesen haben im Land. Und das wird schwierig werden, dort die Akzeptanz der Bürger noch zu bekommen. Die Landesregierung will das Land bis 2040 klimaneutral machen. Und das bedeutet, liebe Kollegen, dass natürlich die Windkraft massiv ausgebaut werden muss. Wir haben es unlängst besprochen, als der Denkmalschutz eben zur Disposition stand. Jetzt sind es wie gesagt diese Flächengrößen. Ich will das noch mal ganz kurz skizzieren: 1.000 zusätzliche Windräder, wurde vorhin gesagt. Das sind Windräder, die sind mittlerweile, so wird gemutmaßt, 300 Meter hoch. Also das sind nicht irgendwelche kleinen Windräder, die da vor der Haustür stehen, sondern es wird schon das Landschaftsbild beeinflussen. (Rainer Albrecht, SPD: Geht es jetzt um die Windkraftanlagen oder geht es um den Planungsverband?) Und es wird auch die Bürger, so meine ich, die Bürger umtreiben und auch für Widerstand bei den Bürgern sorgen. Andere Staaten wundern sich über die energiepolitische Geisterfahrt, die die Deutschen gerade hinlegen, liebe Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich erinnere an den Windkraftanlagenhersteller Vestas, der vor Kurzem noch in der Lausitz ansässig war. 500 Arbeitsplätze wurden dort abgebaut, weil die Betriebskosten einfach zu hoch waren in der Lausitz. Nun hat Vestas ein Werk angekündigt in Stettin, nicht weit von uns entfernt, aber wie gesagt, leider nicht auf deutschem Gebiet mehr. Und insofern muss man sich dann mal wirklich fragen, womit könnte es tatsächlich zusammenhängen. Wir haben Energiekosten, durchschnittliche Energiekosten in Deutschland von 50 Cent pro Kilowattstunde, in Polen haben wir 17 Cent, liebe Kollegen. Und da müssen wir uns nicht wundern, wenn sich die Industrie sukzessive aus diesem Land verabschiedet. Aber wir können uns ja dann auf die Schulter klopfen und sagen, die Deutschen haben wieder einmal das Klima ein bisschen gerettet. Was das mit unserem Wohlstand macht, das möchte ich jetzt nicht weiter kommentieren. Ich möchte allerdings noch mal darauf hinweisen, dass selbst wir in diese, ja, diese Apokalypse quasi einstimmen. Der Wirtschaftsminister aus Mecklenburg-Vorpommern Herr Meyer sprach selber in seiner Pressemitteilung, dass wir die Klimakatastrophe abwenden müssen und deshalb eben diesen Windkraftausbau forcieren sollen. Und deshalb müssen wir tatsächlich mehr Landesfläche ausweisen, wo Windkraftanlagen stehen. (Rainer Albrecht, SPD: Wenn wir es nicht machen, machen es andere. Ja, andere machen es nicht, Herr Albrecht. (Rainer Albrecht, SPD: Doch, das macht der Bund.) Andere machen es nicht. Ich kann Ihnen nur mal kurz schildern: (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Chinesen beispielsweise, die bauen, (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die bauen jede Woche zwei neue Kohlekraftwerke. Die lachen sich ins Fäustchen, Herr Albrecht. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Daniel Seiffert, DIE LINKE) Die Deutschen schalten alles ab. (Zuruf von Michael Meister, AfD) Und wir werden dann, (Rainer Albrecht, SPD: Sie wollen Kernkraftwerke bauen, ne?!) wir werden das Weltklima retten. (Rainer Albrecht, SPD: Na machen Sie mal!) Der CO -Ausstoß Deutschlands liegt bei 2 Prozent. 2 (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der CO -Ausstoß Chinas liegt bei 31 Prozent. 2 (Heiterkeit bei Minister Reinhard Meyer) Ich weiß nicht, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) wie Sie hier als kleines Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern das Weltklima retten wollen. Ich möchte diesen Punkt aber jetzt gar nicht zu sehr thematisieren. (Heiterkeit bei Daniel Seiffert, DIE LINKE: Das fällt Ihnen ja spät ein!) Das hat ja meine Kollegin Frau, (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Frau Federau schon des Öfteren gemacht. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich möchte jetzt noch mal wirklich auf unseren Gesetzentwurf eingehen. So. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Wird ja auch Zeit! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ja, es ist aber in diesem Kontext, (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Ja, genau.) und deshalb musste ich da einiges noch mal zu sagen, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) weil es eben die Regionen vor große Herausforderungen stellt, die Windkrafteignungsgebiete, wie gesagt, die Fläche dafür zu verdreifachen. Die Regionalen Planungsverbände weisen diese Windkrafteignungsgebiete aus, und deshalb brauchen sie auch dort mehr Mitspracherecht, insbesondere die kleinen Städte brauchen mehr Mitspracherecht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Und was ist mit den Gemeinden? Die kleinen Dörfer?) Es gab ja, es gab ja auch schon Überlegungen, die Planungsverbände quasi bei der Ausweisung komplett zu entmachten. Das ist glücklicherweise abgewendet worden. Das Ministerium hat dann doch gesagt, die Regionalen Planungsverbände dürfen das entscheiden, und das ist gut. (Rainer Albrecht, SPD: Das haben die Planungsverbände selbst gesagt.) Das sind ja auch diejenigen, die in der Fläche verankert sind und eben auch wissen, wie es um ihre Region dort bestellt ist, die die Naturschutzaspekte und Umweltschutzbelange ganz anders berücksichtigen als wir hier oder insbesondere Sie, die ja quasi irgendwie den Klimaschutz zur Obsession werden lassen haben und für rationale Argumente da ja irgendwie auch gar nicht mehr empfänglich sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Na, na, na!) Ich möchte kurz noch mal zur Arbeitsweise der Planungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern ausführen. Ich sagte es, das Regionale Raumordnungsprogramm wird dort erarbeitet. Das wird dort auch immer wieder fortgeschrieben. Wir haben vier Regionale Planungsverbände in Mecklenburg-Vorpommern, einen in der Mecklenburgischen Seenplatte mit 25 Mitgliedern, in Rostock 30, einen Regionalen Planungsverband Vorpommern mit 47 Mitgliedern – Verbandsvertreter sind das – und in Westmecklenburg 48 Verbandsvertreter. Das heißt, wenn unser Gesetzentwurf durchkäme – wovon ich ausgehe, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Sie werden wahrscheinlich der Überweisung in den Ausschuss nachher zustimmen –, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) dann würden da 75 Vertreter, Verbandsvertreter der Grundzentren, … Herr Albrecht, lachen Sie nicht! (Rainer Albrecht, SPD: Doch! Doch!) Sprechen Sie mit denen! Ich habe mit denen, (Zuruf von Horst Förster, AfD) ich habe mit denen gesprochen. Ich bin selber, (Rainer Albrecht, SPD: Ich bin seit 30 Jahren dabei, Herr Förster. Bleiben Sie mal ganz ruhig!) ich bin selber Vertreter des Regionalen Planungsverbandes. Die wünschen es sich, dort mit am Tisch zu sitzen. … dann kämen 75 Mitglieder der Regionalen Planungsverbände dazu und dann hätten wir, wie gesagt, eine breitere Stimme in diesen Planungsverbänden, denn bis dato haben die leider kein Mitspracherecht. (Rainer Albrecht, SPD: In jeder Beteiligung haben die Mitspracherecht. – Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Wir würden oder wir begehren, Paragraf 12 des Landesplanungsgesetzes zu ändern, indem Oberzentren, Mittelzentren, aber auch die 75 Grundzentren in Mecklenburg-Vorpommern dort an der Entscheidung dann beteiligt werden, (Rainer Albrecht, SPD: Darum geht es nämlich, Verhinderung der Windkraft.) denn die ambitionierten Windkraftausbaupläne der Landesregierung sehen in der Tat eine große Repräsentationslücke, insbesondere in diesen Regionalen Planungsverbänden, weil die Oberzentren und die Mittelzentren, die entscheiden quasi über die Ausweisung der Windkraftanlagen, aber sie sind selber kaum betroffen davon. Das ist doch … (Rainer Albrecht, SPD: Der Landkreis ist auch vertreten.) Das ist doch … (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Sie sind doch kaum betroffen! Ich kann es aus meinem eigenen Empfinden – ich bin im Planungsverband Mecklenburgische Seeplatte –, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) da sitzt dann natürlich die Stadt Neubrandenburg mit Vertretern, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) die Mittelzentren sitzen mit Vertretern, und glauben Sie mir, da ist das eigene Hemd oftmals wichtiger als die Hose der anderen. (Daniel Seiffert, DIE LINKE: Sie sollen doch nicht immer von sich auf andere schließen!) Und die Hose, das bedeutet in diesem Fall, das sind die Grundzentren, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind Realitäten.) die dann über diese Sachen oder die da gar kein Mitspracherecht haben, die sitzen in den Besucherreihen und dürfen noch nicht mal irgendwie Beifallsbekundungen oder dürfen sich noch nicht mal dazu äußern. Da haben wir eine ganz klare Repräsentationslücke. Und das ist auch normal, dass das damals gar nicht berücksichtigt wurde, weil eben dieses Thema Windkraft zum damaligen Zeitpunkt noch gar nicht so präsent war. Da waren die Oberzentren wichtig, da waren die Mittelzentren wichtig, aber jetzt brauchen wir unbedingt auch die Vertretung der Grundzentren in den Regionalen Planungsverbänden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Sehr richtig! – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und, liebe Kollegen, das würde auch die Akzeptanz des Windkraftausbaus stärken, wenn die mit am Tisch sitzen, wenn die sich dazu äußern könnten, weil, glauben Sie mir, da wird einiges auf uns zukommen, wenn wir jetzt die Landesfläche noch verdreifachen wollen für Windkrafteignungsgebiete. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich kenne die Rückmeldungen aus dem Regionalen Planungsverband, ich sehe die Demonstrationen, die auch allenthalben dort auftreten und auftauchen. Ich glaube, wir haben da wirklich eine große Repräsentationslücke. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. 75 Verbandsvertreter kämen dazu, Verbandsvertreter der kleinen Städte des Landes. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Sie sollten mit am Tisch sitzen. Und deshalb freue ich mich auf eine Debatte, auf eine inhaltliche, vernünftige Debatte. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Minister Reinhard Meyer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Schult, das war so ein bisschen wieder Kraut und Rüben. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, das kann ich so nicht bestätigen.) Das ist ja eine sehr bodenständige Art, eine Rede zu halten, (Horst Förster, AfD: Besser als abgehoben.) einen konkreten Vorschlag zu machen, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) aber über ganz andere Dinge zu reden. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und wir reden hier über die Regionalen Planungsverbände, über die Partizipation. Und ich habe mir mal die Mühe gemacht, in Ihren Antrag zu gucken, und da sind wieder so AfD-typische Vokabeln, die einen ja davon abhalten, eine große inhaltliche Debatte zu führen. Da wird geredet vom „demokratischen Defizit“, Zitat. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, ist doch so!) „Festlegung über … Köpfe hinweg“, (Rainer Albrecht, SPD: Nee, ist nicht so!) Zitat. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Zitat: (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Natürlich!) „Ungleichgewicht zwischen Mitsprache und Erdulden“. Und ich frage mich dann manchmal, was für ein krudes Bild, Demokratiebild, Sie eigentlich haben und hier immer aufrufen. (Horst Förster, AfD: Gehen Sie doch mal auf die Dörfer, die betroffen sind, und reden Sie nicht so ein abgehobenes Zeugs daher!) Das heißt, eine Partei, eine Fraktion, die sehr regelhaft vom demokratischen Spielfeld nach rechts hinausfällt, erzählt uns was über Demokratie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Können Sie noch was lernen!) Da bin ich doch, (Zuruf von Horst Förster, AfD) da bin ich doch sehr erstaunt, (Zuruf von Michael Meister, AfD) was denn sozusagen der Hintersinn ist. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Daniel Seiffert, DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja, hören Sie mal zu! – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und, Herr Schult, ich sage Ihnen gleich, inhaltlich mit konkreten Textstellen, die können Sie dann nachlesen, was Sie offensichtlich nicht getan haben, was das Landesplanungsgesetz angeht. Das kriegen Sie hier umsonst. (Enrico Schult, AfD: Sehr gut!) So. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und jetzt fangen wir, jetzt fangen wir mal an damit, dass ich, wenn Sie solche Anträge stellen, vor dem Hintergrund, im Grunde genommen sagen Sie ja, dass die Regionalen Planungsverbände nicht in der Lage sind, für ihre Regionen demokratische und vernünftige Entscheidungen zu treffen. (Horst Förster, AfD: Nee, so hat er es nicht gesagt.) Doch, das tun Sie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das hat er nicht gesagt.) Das steht in Ihrem Antrag. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Hat er das gesagt? Hat er nicht gesagt, ne?!) Das steht in Ihrem Antrag. Lesen Sie bitte Ihren eigenen Antrag noch mal! Und Sie haben einen konkreten Vorschlag gemacht. Das heißt, diese Regionalen Planungsverbände, die hauptsächlich auch ehrenamtlich sich um ganz konkrete Fragen bemühen – (Beifall Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und ich finde das auch richtig, dass diese Regionalen Planungsverbände, die vier Stück, die wir haben, sich ganz konkret um die Fragen der Ausweisung von Windenergiegebieten, aber auch andere Fragen, teils Fortschreibungen von Raumordnungsprogrammen kümmern –, und ich bin schon sehr überrascht, dass man nur allein aufgrund der Tatsache, dass man sagt, da fehlen die Grundzentren, die Demokratie hier irgendwie infrage stellt. Das steht in Ihrem Antrag drin und das muss man sehr eindeutig auch zurückweisen, meine Damen und Herren. So. Und wir haben Prozesse im Landesplanungsgesetz, im ganzen Verfahren, nehmen wir zum Beispiel Paragraf 8 Absatz 3 in Verbindung mit Paragraf 7 Absatz 2 und 3, wo sich die gesamte Öffentlichkeit an diesen Prozessen, (Rainer Albrecht, SPD: So ist es, genau so.) die die Regionalen Planungsverbände zu begründen haben, beteiligen kann. Das heißt, sie haben die Beteiligung schon im Gesetz drin. Dazu gehört natürlich auch die Teilnahme an Abwägungsprozessen durch Stellungnahmen für die Verbandsversammlung. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Und, meine Damen und Herren, offensichtlich an der Mecklenburgischen Seeplatte – ich nehme an, dort sind Sie im Regionalen Planungsverband – gibt es auch die Möglichkeit nach Paragraf 14 Absatz 6 Landesplanungsgesetz, dass die Regionalen Planungsverbände Planungsbeiräte bilden können, wo sie, (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) wo sie genau diese, wenn Sie sehen, da gibt es möglicherweise ein Defizit, wir wollen mehr Beteiligung noch, die ohnehin schon breit ist, organisieren, wo sie das gesetzesmäßig als Recht haben, das zu tun. Vorpommern hat das gemacht. Dann können Sie ja den Antrag stellen an der Mecklenburgischen Seenplatte, dass das auch dort gemacht wird. Im Übrigen besteht heute schon die Möglichkeit nach 14 Absatz 2 Landesplanungsgesetz, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, aber auch sachkundige Bürgerinnen und Bürger Mitglieder oder Vertreter in der Verbandsversammlung sein können, das heißt, auch aus der Mitte der Verbandsversammlung solche Personen gewählt werden können. Und jetzt kommt ein letzter Punkt, der mich auch wirklich ärgert. Es ist nicht die Aufgabe der Vertreter in der Regionalen Planungsverbandsversammlung, dann Vertreter einer großen Stadt, wo sie herkommen, zu sein oder einer bestimmten Kleinstadt, sondern für die ganze Planungsregion dort repräsentativ tätig zu sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: So ist es. Genau das ist der Auftrag.) Sie sind sozusagen Interessenvertreter für die ganze Region. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Richtig! – Enrico Schult, AfD: In der Theorie schon, Herr Meyer, in der Theorie schon.) Und auch das stellen Sie, (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) auch das stellen Sie mit Ihrem Antrag infrage, sodass ich zu dem Schluss komme, erstens, der Gesetzesänderung bedarf es nicht, und zweitens, vielleicht, Herr Schult, müssen Sie überlegen, ob Ihnen genug zugehört wird in dem Planungsverband, in der Verbandsversammlung, wo Sie tätig sind. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, begrüße ich auf der Besuchertribüne Bürgerinnen und Bürger aus Schwerin und dem Landkreis Ludwigslust-Parchim. Schön, dass Sie heute hier sind und der Debatte beiwohnen! Ich rufe auf für die Fraktion der CDU Herrn Waldmüller. Wolfgang Waldmüller , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gesetzentwurf der AfD mit der Begründung, wir brauchen mehr Mitspracherecht, die Leute fühlen sich nicht mitgenommen, deswegen müssen wir die Grundzentren erweitern, dass alle Grundzentren im Land Mecklenburg-Vorpommern, damit dieses Mitspracherecht möglicherweise dann gewährleistet wäre. Mehr Mitglieder in einem Gremium sagt noch lange nichts aus über die Entscheidungen, die dort gefällt werden. (Beifall Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Ich kann das schon nachvollziehen. Es sind eben diese Entscheidungen getroffen worden und die treffen eben nun mal die Gremien dann. Und bei uns im Landkreis ist das oftmals genug, dass die alle Entscheidungen oder viele Entscheidungen des Planungsverbandes natürlich, was die Windkraft angeht, die Menge der Windkraft, dass die natürlich beäugt werden, aber es auch sehr viel Widerstand gerade im ländlichen Bereich dazu gibt. Aber ob die Lösung sein soll oder sein kann, dass man im Planungsverband die Grundzentren mit reinnimmt, ich will mal versuchen, abgesehen von dem, was Herr Meyer gesagt hat, einen oder zwei zusätzliche Aspekte mit einzubringen. Ich glaube eben, dass durch die Erweiterung, wenn also mehr Leute, die kleinteiligere Interessen haben, aber für den gesamten Planungsverband zuständig sind, (Dr. Robert Northoff, SPD: Genau.) wie wollen Sie denn dort überhaupt zu einer Entscheidung kommen?! Das hat jetzt nichts damit zu tun, dass die Leute mitgenommen werden müssen, da gibt es genügend Instrumente. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber das Ansinnen alleine zu sagen, wenn dann mehr drin sind, dann kommen wir besser zu Entscheidungen, das ist, glaube ich, nicht der Fall und das wird auch nicht eintreten dann. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich glaube auch, gerade weil das kleinteiliger wird, ob die Ressourcen in den Grundzentren – es ist gesagt worden, es ist ehrenamtlich –, ob die immer zur Verfügung stehen im ehrenamtlichen Bereich für dieses Thema, und Sie wissen, wie kompliziert dieses Genehmigungsverfahren von Windkraft oder das Planungsverfahren von Windkraft ist, ob das dann immer gewährleistet werden kann, ich mache zumindest mal ein Fragezeichen daran. Und was Sie auch nicht oder was auch passieren kann, wenn es eben dazu kommt, dass man sich, weil man nur kleinteilig denkt, von einem Grundzentrum zum anderen, aber nicht mehr die Planungsregion hat, und diese Interessen explizit im Planungsverband dann vertritt, dann kann es auch dazu kommen, dass es eben nicht zu Einigungen kommt. Und gerade in diesen, ich sage mal, erfassten Zielgebieten, wo Windkraft sein kann, was passiert denn da, was ist die Folge davon? Die Folge davon ist, dass man möglicherweise diese Flächenziele, die vorgegeben sind, nicht einhält, möglicherweise sogar übererfüllt, weil sie dann eben im Außenbereich automatisch größere Flächen ausweisen müssten. Und das ist mit Sicherheit jetzt nicht im Sinne des Antrags, den Sie hier gestellt haben, dass man dann sagt, okay, wir erweitern den Planungsverband und machen die Grundzentren, wenn unterm Strich, wenn man sich nicht einigen kann, mehr, noch mehr rauskommt als die 2,1 Prozent unterm Strich. Aber ich glaube, der Antrag, den Sie hier gestellt haben, da geht es, Ihnen geht es ja gar nicht darum. (Enrico Schult, AfD: Ach, nicht das schon wieder!) Nee, nee! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Hören Sie zu! (Enrico Schult, AfD: Bitte nicht!) Ich habe, ich habe … (Enrico Schult, AfD: Das war schon vom Wirtschaftsminister unterirdisch!) Ich unterscheide mich schon in gewissen Dingen von Herrn Meyer. Also, nein, ich will mal sagen, dass ich, ich glaube, was Sie wollen, ist einfach … (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht einfach im Antrag.) Nein, es ist, Sie wollen einfach so sagen, Sie wollen einfach so sagen, wir sind die Bevölkerung, wir sind die Kämpfer gegen die Windkraft, wir sind eure Vertreter, und die im Landtag, wenn die jetzt nicht zustimmen, das sind die Bösen, wir sind die Guten. Das ist doch das eigentliche Ansinnen, was Sie hier vorhaben! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist die Angst, die Sie haben. Das ist nur Ihre Angst, die Sie haben. – Enrico Schult, AfD: Da sind ja ganz viele CDU-Bürgermeister dabei. Haben Sie mit denen schon mal gesprochen?) Sie verschweigen auch, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Oh, jetzt verschweigen wir was!) Sie verschweigen auch, dass das Bundesgesetz – ich muss jetzt aufpassen auf die Zeit –, dass das Bundes…, dass die Einwirkung gar nicht da ist. Das Bundesgesetz gibt die 2,1 vor, ob Sie wollen oder nicht, ob Sie es gut finden oder nicht. Ich finde es auch nicht gut. Aber da bewirken Sie nichts davon, weil das ist umzusetzen – aus der Plan. Da haben Sie keinen Regelungsspielraum, null. (Enrico Schult, AfD: Habe ich ja gesagt.) Und bei diesem, bei diesem Bundesprogramm, wir sind da auch, die Art der Energiepolitik der jetzigen Bundesregierung, die können Sie in die Tonne treten. Da gebe ich Ihnen sogar recht. Ich finde das unmöglich, ein Flächenziel von 2,1 Prozent. Da bin ich aber jetzt nicht ein Klimaleugner oder jemand, der die CO -Freiheit nicht 2 möchte. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nur wir, wenn wir es ansprechen.) Das möchte ich auch, aber da gibt es andere Wege dazu. Warum macht man hier ein Flächenziel? Warum geht man nicht nach installierter Leistung, wo man genau sagen kann, durch Repowering werde ich eben die Flächen nicht wesentlich weiter erhöhen. Wenn ich durch Repowering die bestehende Anlage eben aufwerte und dann die installierte Leistung, die man ja messen kann, dann auf den Weg bringe, dann brauche ich nicht wesentlich mehr Flächenziele. Das ist ein falsches Vorgehen der Bundesregierung, das ist überhaupt keine Frage. Und bevor man überhaupt so etwas macht, ohne Netz, ohne Speicher sofort auf Windenergieausbau zu gehen, das macht eben überhaupt keinen Sinn, weil ich den Strom gar nicht ins Netz kriege. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Also insofern geht es dann um die Akzeptanz der Bürger. Die Akzeptanz ist schwer gefährdet, das sehe ich auch so. Es gibt verschiedene Mittel, um die sich unsere Landesregierung auch, ich sage mal, Gedanken machen muss. Wenn jemand vor Ort, der betroffen ist in so einem Gebiet, nicht persönlich, selbst persönlich beispielsweise finanziell profitiert durch eigene Stromverträge, wie es im Gebiet gemacht wird, dann sehe ich schwarz überhaupt für irgendeine Akzeptanz, die dann da ist, und das ist dann aber auch berechtigt. Ich glaube, dass Sie hier vordergründig ganz normal einen populistischen Antrag stellen, der genau das suggerieren soll, was ich vorhin gesagt habe. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nee.) Das ist Ihre übliche Vorgehensweise. Sie verschweigen dadurch, dass das, was Sie sagen oder was Sie suggerieren, gar nicht umsetzbar ist. Und wenn ich jetzt von meinem – das ist das letzte Wort –, von meinem Planungsverband ausgehe, dann bitte, Herr Schneider, erheben Sie das Wort, machen Sie Anträge, machen Sie irgendwas da drin, aber sitzen Sie nicht da und schweigen! Wenn Sie so gute Ideen haben, dann bringen Sie sie im Planungsverband vor (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) und reden hier nicht große Reden! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Mir liegt noch ein Antrag auf Kurzintervention durch Herrn Förster vor. Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank! Herr Waldmüller, ich möchte zunächst wirklich sagen, dass ich Ihnen danke für Ihre Art, mit diesem Thema uns gegenüber umzugehen. Mich hat Ihr Vorgänger mit seinen unsäglichen Unterstellungen, gehässigen Art zu reden, die eines Ministers unwürdig ist, sehr enttäuscht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Das ist das wesentliche Anliegen, … Präsidentin Birgit Hesse: Herr Förster … Horst Förster , AfD: … das ich noch mal zum Ausdruck bringen wollte. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Förster, ich würde … Horst Förster , AfD: Dass Sie aber am Schluss … Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, Herr Förster! Ich weise Sie darauf hin, dass Sie in der … Horst Förster , AfD: Jaja. (Minister Reinhard Meyer: Das hätte er mir auch selber sagen können.) Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment bitte, meine sehr geehrten Damen und Herren – und bitte, es wird nicht kommentiert, was ich jetzt hier sage –, ich weise darauf hin, Sie haben das Instrument der Kurzintervention gewählt. Damit gehen Sie darauf ein, was der Redner eben gesagt hat. Das ist Herr Waldmüller. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Wenn Sie noch etwas zu dem Minister sagen wollen, haben Sie vielleicht noch Redezeit und können das tun, aber konzentrieren Sie sich bitte jetzt auf Herrn Waldmüller! Bitte, Herr Förster! (Torsten Renz, CDU: Sehr guter Kompromissvorschlag!) Horst Förster , AfD: Ja, das habe ich ja auch aus meiner Sicht getan. Und ich wollte Ihnen sagen, (Julian Barlen, SPD: Noch ein paar Noten verteilen.) umso bedauerlicher finde ich es, dass Sie am Schluss nun doch wieder den Populismusvorwurf erheben, wo es natürlich ein Thema ist, das uns alle bewegt. Und „populistisch“ ist ja grundsätzlich, weil es ja von populus (Volk, lateinisch) kommt, nichts Böses. Und ich bin auch auf diese Sache gestoßen, wo wir gemeinsam auch in Penzlin die Geschichte hatten, wo ohne Ausweisung dort schon im Grunde geplant wird, einen neuen Windpark zu errichten. Also im Grunde, glaube ich, habe ich alles Wichtige gesagt. Wir sollten hier, das ist zugleich auch meine Bitte an alle anderen, doch würdig und ordentlich miteinander umgehen, sachorientiert, und uns nicht gegenseitig beschimpfen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Herr Waldmüller, möchten Sie erwidern? Wolfgang Waldmüller , CDU: Ganz kurz. Auf den Wortbeitrag brauche ich nicht näher einzugehen, weil ich ja begründet habe, warum ich ihn populistisch finde, und dabei bleibe ich auch. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Marc Reinhardt, CDU: Siehste!) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Seiffert. Daniel Seiffert , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich hatte schon so eine Ahnung. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Ja, ich hatte schon so eine Ahnung. Ich hatte mich zwar weitestgehend darauf vorbereitet, (Enrico Schult, AfD: Machen Sie! Machen Sie!) jetzt nur, um den Inhalt des Gesetzentwurfes zu machen, (Enrico Schult, AfD: Machen Sie, Herr Seiffert!) aber dummerweise war Herr Schult ja wieder der Meinung, genau das zu tun, was ich eh schon vermutet habe: Er hat Stimmung gegen den Ausbau der Windenergie gemacht. Und das ist eigentlich die durchsichtige Absicht überhaupt, die ich hier dem Gesetzentwurf der AfD auch unterstelle, dass es Ihnen da um nichts Weiteres geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD: Genau.) Genau. Sie haben jetzt Ihren Gesetzentwurf vorgelegt und der Kern dieses Gesetzentwurfes ist, dass Sie jetzt auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Grundzentren in die Verbandsversammlung holen wollen. Darüber, wie sinnvoll es ist, solche Gremien, die schon sehr umfangreich sind und schon viele Vertreterinnen und Vertreter bereits enthalten sozusagen und dort auch regional breit vertreten sind, jetzt noch weiter aufzublähen und dann tatsächlich noch handlungsfähig zu bleiben, da wurde jetzt schon viel zu gesagt. Jetzt möchte ich noch ergänzen, dass wir ja auch dann in der Regel in Grundzentren ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben, die dann zu den vielen, vielen Aufgaben, die sie schon so erledigen, noch zusätzliche dazubekämen. Und in Ihrem Gesetzentwurf steht es ja sogar selbst, dass das sehr oft auch dazu führen würde, dass eben diese Gemeinden sich dann natürlich auch an der Finanzierung des Planungsverbandes mit beteiligen müssten. Insofern weiß ich nicht, ob Sie das wirklich so durchdacht haben bis zuletzt. Und dann steht da ein Punkt drin, da weiß ich nicht, ob Sie das wirklich bis zu Ende durchdacht haben. Also wenn ich das richtig in Erinnerung habe, kommen Sie ja selber aus einer kleinen Gemeinde und sind über den Kreistag in Ihre Planungsversammlung reingekommen. Das ist ja schon mal ein Zeichen, dass das durchaus möglich ist über den Kreistag, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass auch Vertreterinnen und Vertreter kleiner Gemeinden reinkommen können. Grundzentren sind das in der Regel nicht unbedingt. Also ich verstehe zumindest unter kleinen ländlichen Gemeinden was anderes als beispielsweise Heringsdorf oder Eggesin oder einige andere Gemeinden, Binz. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Also das sind jetzt nicht unbedingt die kleinen ländlichen Gemeinden, die Sie vielleicht meinen. Jedenfalls denke ich das nicht. Jetzt haben Sie aber geschrieben, dass – jetzt muss ich noch mal gucken –, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsversammlung sozusagen auf die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise, also die Grundzentren auf die Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise angerechnet werden sollen. So habe ich das aus Ihrem Gesetzentwurf gelesen. Und das könnte ja dann dazu führen, oder ich vermute, dass das dazu führt, dass dann eben solche Vertreterinnen und Vertreter, die bis jetzt über den Kreistag reingekommen sind, dann in Zukunft gar nicht mehr Mitglied sein können, weil sie ja von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern verdrängt werden. Ich weiß nicht, ob das in Ihrem Sinne ist. Ich halte das jedenfalls für eine fatale Nebenwirkung. Und ich glaube tatsächlich, dass so, wie unsere Planungsverbände aktuell aufgestellt sind, diese eine sehr gute Arbeit gemacht haben. Ja, durch den großen Widerstand und viele unklare rechtliche Regelungen, vielleicht auch durch diese ganzen anhängigen Gerichtsverfahren haben sich gerade die Ausweisungen von Windenergiegebieten stark verzögert, aber im Großen und Ganzen haben sich unsere Planungsverbände, unsere Regionalen Planungsverbände, bewährt. Das ist ja auch der Grund, warum wir als Landesregierung auch weiterhin wollen, dass diese sich um dieses Thema kümmern. Wir hatten ja die Option auf dem Tisch, das ganze Thema Windenergie auf Landesebene hochzuholen. Das wollten wir nicht. Wir wollten weiterhin die Region beteiligen und wir halten die Regionalen Planungsverbände in ihrer jetzigen Form dafür auch geeignet, und aus diesem Grunde lehnen wir die Überweisung Ihres Gesetzentwurfs ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Damm. Hannes Damm , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Tja, was soll man dazu sagen? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Zustimmen! Einfach zustimmen!) Wir haben gehört, was die Chinesen an Kohlekraftwerken bauen. Sie haben aber nicht gesagt, was die Chinesen an Erneuerbaren bauen. Sie haben auch nicht gesagt, was das für ein autoritäres Regime ist. Was wir hier im Vergleich für gute Beteiligungsmöglichkeiten haben, hat der Minister ausgeführt. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich finde es beachtlich, dass Sie die rechtlichen Mittel und Möglichkeiten, die Sie ja laut Planungsgesetz auch haben, überhaupt noch nicht ausschöpfen, aber schon wieder danach schreien, das wäre alles nicht genug und undemokratisch. Und Sie haben auch ausgeführt, dass Sie selbst Mitglied im Regionalen Planungsverband MSE sind, aber offenbar schaffen Sie es ja nicht, die Meinungen und die Anregungen, die Sorgen und Nöte aus der Bevölkerung dort reinzutransportieren. Und da muss ich mich schon fragen, wo ist denn eigentlich Ihre Bürgernähe. Sie haben doch quasi immer das Ohr auf der Brust der Menschen in der Region, (Zuruf von Horst Förster, AfD) aber hier, scheinbar, ist das Ohr völlig taub. Und am Ende muss man mal die Realitäten angucken, auch dazu wurde schon gesprochen. Im Ehrenamt ist diese Arbeit meistens kaum leistbar. Da können Sie natürlich, ja, können Sie natürlich als Berufspolitiker nur drüber lachen. Eigentlich geht es doch darum, dass Ihnen diese 2,1 Prozent schon zu viel sind. Vielleicht bekennen Sie sich erst mal dazu. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ja, das ist Bundesgesetz. Herr Waldmüller hat es selbst, also selbst die CDU anerkennt hier, dass es ein Bundesgesetz gibt dafür, (Jens-Holger Schneider, AfD: Herr Damm, was ist Ihr Ziel?) dass Sie völlig aus der Einflussnahme herauskommen, wenn Sie sich hier sperren. Und nichts anderes haben Sie vor. Denn wenn Sie jetzt ausführen, was Hemd und was Hose ist und dass die einen auf die anderen gar nicht achten und da mal diejenigen, die tatsächlich betroffen sind, gehört werden müssen, ja, (Nikolaus Kramer, AfD: Das hat er doch so gar nicht gesagt.) dann sagen Sie doch eigentlich bloß, 2,1 ist zu viel, bei mir nicht, bei den anderen vielleicht schon. Am Ende geht es Ihnen darum, „not in my backyard“, nicht vor meiner Haustür, und gar nicht darum, hier möglichst Menschen zu beteiligen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, Ihnen ist es scheißegal, was die Menschen vor Ort sagen. Darum geht es Ihnen, uns nicht.) Und ich habe schon dazu ausgeführt, was für Beteiligungsmöglichkeiten es gibt. Der Minister hat das auch noch mal ausführlicher gemacht. Ich spare mir das jetzt hier, um diesem Antrag von Ihnen nicht noch mehr Aufmerksamkeit zu geben, als überhaupt dafür angemessen ist. Noch ein Wort zu Herrn Waldmüller: Beim Repowering allerdings, ja, da wird man nicht einfach nur durch größere Windenergieanlagen plötzlich mehr Leistung erzielen. Es ist schon so, dass Sie dafür einen größeren Abstand brauchen, sonst drehen die sich nämlich genauso viel und dann kann man sich das Repowering auch sparen. Insofern ist es Quatsch. Auch da brauchen Sie natürlich am Ende mehr Fläche. Die Leistung steigt nicht mit nur neuen Anlagen. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und das ist auch was Gutes, weil dann nämlich diese Standorte, wo die Anlagen schon länger standen, auch entlastet werden durch weniger Anlagen. (Nikolaus Kramer, AfD: Es wird nicht besser.) Insofern ist es eine gute Sache, das Repowering, aber ohne neue Flächen funktioniert das nicht. Wo Sie recht haben oder was man sagen kann, ist, dass die Anlagenanzahl am Ende in etwa gleich bleiben wird. Wenn wir nämlich kleine Anlagen wegnehmen und große hinstellen, dann wird man am Ende weniger Anlagen insgesamt bauen müssen, und das ist auf jeden Fall auch ein Zugewinn. Da wollen wir hin. (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Die Flächenziele, genau, die Größe, denn es geht nicht um die Grundfläche, sondern es geht ja um das Einzugsgebiet quasi für den Wind, da wird man natürlich hinzugewinnen müssen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Thomas Krüger, SPD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD Herr Albrecht. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Thomas Krüger, SPD: Jetzt bin ich aber gespannt.) Rainer Albrecht , SPD: Ganz ruhig! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Werte Gäste! Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Landesplanungsgesetzes versucht die AfD-Fraktion, bestehende und gut ausgewogene Mitgliedschaften in den Regionalen Planungsverbänden zuungunsten anderer Gemeindevertretungen oder Mitglieder zu ändern. Meine Damen und Herren der AfD-Fraktion – Dame ist ja nicht mehr da, also meine Herren –, das im Gesetzentwurf beschriebene „Ungleichgewicht“ von „Mitsprache und Erdulden“, ich habe das auch in Anführungszeichen gesetzt, liegt in der Natur jeder verbindlichen Planung, weil immer verschiedene Interessen gegeneinander und miteinander abzuwägen sind und keine größere Planung allein von der Zustimmung der örtlich Betroffenen abhängig gemacht werden kann. Dass Ihre sogenannten „Leidtragenden“ der regionalen Planung vorwiegend in kleineren Städten und Gemeinden leben würden, trifft pauschal eben auch nicht zu. Windparks gibt es auch in der Nähe von Mittel- und Oberzentren (Enrico Schult, AfD: In der Nähe! In der Nähe!) und die Entwicklung von großen Industriegebieten findet auch nicht vorwiegend im ländlichen Raum statt. In der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Rostock ist die Hansestadt derzeit mit einem Vertreter je 17.000 Einwohner repräsentiert. Der Landkreis mit seinen Städten und Gemeinden ist mit einem Vertreter je 12.000 Einwohner repräsentiert. Es besteht also eher ein Über- als ein Untergewicht in der Repräsentation des ländlichen Raumes und des Rostocker Umlandes gegenüber dem Oberzentrum Rostock. (Torsten Renz, CDU: Das ist doch nicht dein Ernst, oder was?!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, man muss zum vorliegenden Gesetzentwurf der AfD wahrlich nicht viele Worte verlieren, aber einige sind doch notwendig. (Zurufe von Torsten Renz, CDU, und Sandy van Baal, FDP) Der Antrag behauptet, es ginge um Demokratie und um demokratische Repräsentation, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) aber das stimmt nicht. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch.) Es geht im Kern schlicht und ergreifend um die Energiewende. Es geht um die Frage der Ausweisung notwendiger Windkrafteignungsgebiete, (Enrico Schult, AfD: Na, die Frage ist doch omnipräsent, Herr Albrecht.) und es geht darum, dass die AfD Windkraftanlagen eigentlich total blöd findet (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) und lieber das ganze Land mit Kernkraftwerken zupflastern möchte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Nikolaus Kramer, AfD: Eins würde reichen. Eins würde reichen.) Okay, das mag vielleicht polemisch und leicht überzogen sein, aber genau darauf läuft es doch hinaus, (Nikolaus Kramer, AfD: Wir wollen ein Kernkraftwerk, Sie wollen 2.000 Windmühlen.) denn das, was letztendlich durch den vorliegenden Gesetzentwurf erreicht werden soll, ist, den Skeptikern der Energiewende mehr Raum zu geben. Meine Damen und Herren, schauen wir uns doch einmal die Zusammensetzung meines Planungsverbandes Region Rostock an. Präsidentin Birgit Hesse: Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Rainer Albrecht , SPD: Ja, gerne. Präsidentin Birgit Hesse: Bitte, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Vielen Dank, Herr Albrecht! Sie haben gerade behauptet, wir wollen das Land mit Kernkraftwerken zupflastern. Was schätzen Sie denn, wie viele Kernkraftwerke modernsten, neuesten Standards wir bräuchten, um sämtliche Haushalte in M-V mit Strom zu versorgen? (Zuruf aus dem Plenum: Wenn sie denn funktionieren. – Zurufe von Julian Barlen, SPD, und Philipp da Cunha, SPD) Rainer Albrecht , SPD: Das, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) das ist so einfach … Präsidentin Birgit Hesse: Einen Moment, bitte! Herr Albrecht hat jetzt die Möglichkeit, auf die Frage zu antworten. Bitte, Herr Albrecht! Rainer Albrecht , SPD: Ich habe ja gesagt, das ist polemisch und überzogen. Aber wie gesagt, das war ja Ihre Ausgangslage, dass Sie gesagt haben, wir brauchen keine Windkrafteignungsgebiete, wir brauchen keine erneuerbaren Energien, wir würden lieber Atomkraftwerke, wir würden Kohlekraftwerke lieber sehen, und das ist so. Und wenn Sie jetzt fragen, wie viele notwendig sind, dann müssten wir das jetzt nachrechnen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Über Kohlekraftwerke haben wir noch nie gesprochen.) Das kann ich Ihnen jetzt ad hoc aus dem Stegreif nicht beantworten. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind ja Fake News, die Sie hier verbreiten!) Ich will hier auch nichts Falsches, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber die Antwort ist: eins.) ich will auch nichts Falsches sagen. (Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Eins!) Die Verbandsversammlung Region Rostock setzt sich aus 30 Mitgliedern zusammen. 12 Mitglieder entsendet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, 12 Mitglieder entsendet der Landkreis, die Stadt Güstrow entsendet 3 Mitglieder, die Stadt Bad Doberan 2 und die Stadt Teterow 1 Mitglied. Das heißt, 60 Prozent der Mitglieder in der Verbandsversammlung vertreten den ländlichen Raum und somit natürlich auch die Grundzentren, und damit ist der Planungsverband breit aufgestellt, Herr Schult. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Torsten Renz, CDU: Das ist doch Käse, Rainer!) Das ist kein Käse. (Torsten Renz, CDU: Hör auf!) Die Vertreter des Landkreises zum Beispiel können aus den Grundzentren und den Gemeinden natürlich kommen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Wenn der Kreistag was anderes beschließt, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ist es Aufgabe des Kreistages, das zu ändern. Aber genau das gibt das Planungsgesetz her. (Nikolaus Kramer, AfD: Er weiß nicht mal, worüber wir reden.) Da ich selbst 30 Jahre Mitglied im Regionalen Planungsverband Region Rostock bin (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Wie viele stehen noch mal in Rostock, wie viele Windkraftanlagen?) und dort seit jetzt 25 Jahren den Vorsitz im Planungsausschuss innehabe, kann ich Ihnen versichern, dass mehr Mitglieder in der Verbandsversammlung nicht zwingend zur besseren Entscheidungsfindung beitragen. Auch das wurde heute schon mehrfach erwähnt. Wir arbeiten alle stets auf Augenhöhe, gehen respektvoll mit den Sach- und Fachaufgaben im Interesse der gesamten Planungsregion um. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, demokratische Repräsentation ist nicht die Hauptaufgabe Regionaler Planungsverbände, wie übrigens auch die Ausweisung von Windeignungsgebieten nicht die Hauptaufgabe dieser Verbände ist. Die Überarbeitung des Fachkapitels Energie im Raumentwicklungsprogramm ist nur ein Kapitel von vielen weiteren Kapiteln. Wenn wir je nach Betroffenheit der einzelnen Gebietskörperschaften das Gesetz ändern würden, konterkarieren wir den Sinn und Zweck von Planungsverbänden. Nur, weil jetzt die Windenergie verstärkt in den Fokus zu nehmen ist, bedarf es keiner Änderung in der Zusammensetzung der Verbandsversammlung. Es ist gleichwohl die in der Öffentlichkeit bekannteste Aufgabe. Wie die AfD ja in ihrem Antrag unumwunden selbst schreibt, ist die Repräsentation von Windkraftgegnern in der Verbandsversammlung letztendlich das Hauptziel des Antrages. Meine Alarmglocken schrillen da stark. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind Demokraten!) Meine Damen und Herren, wenn wir auf die Bundesgesetzgebung zur Ausweisung von Windeignungsgebieten schauen, da steht klipp und klar – ich übersetze es mal für Sie, meine Herren von der AfD –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Bei anderen Meinungen schrillen da die Alarmglocken!) wenn ihr es nicht schafft, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) die geforderten Flächen selbst auszuweisen, dann machen wir das für euch. Folgten wir dem AfD-Anliegen, dann liefen wir Gefahr, letztlich die Planungsverbände zu blockieren, weil zu jedem möglichen Eignungsgebiet dann auch ganz bestimmt ein Betroffener oder eine Betroffene in der Verbandsversammlung säße, die groß und breit ausführen, warum genau da eine Windkraftanlage eine ganz schlechte Idee ist. Wir würden deutlich langsamer in unseren Entscheidungen werden (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und liefen Gefahr, unsere Ausweisungsziele deutlich zu verfehlen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) damit das Heft des Handelns hinsichtlich der Windeignungsgebiete im Land aus der Hand zu geben. Das kann und darf nicht unser Ziel sein. Wir als SPD-Fraktion wollen auch bei der Windeignungsplanung das Heft des Handelns weiter in der Hand der Regionalen Planungsverbände behalten und, (Enrico Schult, AfD: Das behalten sie auch, nur in anderer Zusammensetzung, Herr Albrecht!) und somit eine Energiewende mit den Menschen realisieren. Über die Beteiligung wurde ja ausgiebig schon gesprochen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Dann müssen Sie unserem Antrag ja zustimmen.) Das ist alles möglich, ohne dass wir Ihren Gesetzentwurf brauchen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Nein, das stimmt nicht.) Der AfD-Entwurf zur Änderung des Landesplanungsgesetzes und auch die Überweisung können daher nur abgelehnt werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP Herr Wulff. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Jetzt wird wieder ein liberaler Gedanke zu Grabe getragen.) Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor Herr Wulff das Wort ergreift, möchte ich noch mal darauf hinweisen, dass wir uns im Ältestenrat darauf verständigt haben, nicht zu kommentieren, wenn jemand hier ans Rednerpult kommt. Ich bitte, das auch zukünftig zu berücksichtigen. Vielen Dank! Herr Wulff, Sie haben das Wort. David Wulff , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns ehrlich gesagt schon wieder mit so einem, ich glaube, Feinschmeckerthema wurde es mal genannt. Das ganze Thema „Planungsverbände/Regionalplanung“, das ist natürlich etwas, was doch für die meisten relativ abstrakt ist. Und eigentlich freue ich mich darüber, über dieses Feinschmeckerthema heute noch mal so ein bisschen reden zu dürfen, weil ich das extrem wichtig finde. Gerade, was in der Landesplanung, was in der Regionalen Raumplanung passiert, ist etwas, was Einfluss auf die komplette Gestaltung, auf die komplette Entwicklung unseres Landes, auf unsere Kreise, auf unsere Städte und kleinen Gemeinden hat, und deswegen ist es gar nicht verkehrt, mal darüber zu reden. Die AfD wirft aber hier ein Demokratiedefizit bei der Zusammensetzung dieser Planungsverbände voraus, und die Begründung ist im Wesentlichen das Thema Windenergie. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Richtig!) Und jetzt muss man das alles mal so ein bisschen einsortieren und mal überlegen, na ja, beim Thema Windenergie, ja, vielleicht ist ja der Gedanke, dass das so ist und vielleicht ein Ungleichgewicht da kommt, gar nicht so von der Hand zu weisen. (Enrico Schult, AfD: Das ist es auch.) Ich vergleiche das mal mit meinem Regionalen Planungsverband Vorpommern. Wir haben ja den in Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald da drin. Von allen Windeignungsgebieten, die im kompletten Planungsverband irgendwie ausgegeben wurden, sind ungefähr zwei Drittel bei uns in Vorpommern-Greifswald, während Vorpommern-Rügen sich einen schlanken Fuß macht und sagt, na ja, wir haben ja Tourismus, bei uns geht das nicht. Das führt natürlich zu Spannungen innerhalb dieses Planungsverbandes. Das hat nach meinem Dafürhalten aber wenig damit zu tun, ob jetzt Vertreter der Grundzentren mit dabei sind oder nicht, sondern das sind natürlich regionale Differenzen, die da irgendwie ausgefochten werden. Und leider hat dann halt auch von der Zusammensetzung der Bereich Vorpommern-Rügen an der Stelle ein leichtes Stimmenübergewicht, während Vorpommern-Greifswald ein Stimmenuntergewicht an der Stelle hat. Das hat aber wiederum gar nichts damit zu tun, ob da jetzt nun Bürgermeister von Grundzentren mit drin sind oder nicht. Und wir wollen ja hier ein Gesetz anpassen. Wir wollen ja hier ein Gesetz anpassen, was etwas Grundlegendes ändern wird, und zwar die Zusammensetzung. Also ist die Frage, ist das, was Sie hier bezwecken wollen mit dieser Gesetzesänderung, überhaupt zielführend. Und ich glaube ehrlich gesagt, nicht. Die Zusammensetzung beziehungsweise die Anzahl der ganzen Mitglieder der Planungsverbände wurde ja hier schon genannt: 25, 47, 48, 30 Mitglieder in den jeweiligen Verbänden. Und Sie wollen zwei zusätzliche hinzupacken. Dann überlege ich mir, na ja, 2 von 47 mehr oder weniger, ist das jetzt eine höhere Repräsentanz oder nicht. Ich würde eher zu dem Schluss kommen, wahrscheinlich eher nicht. Wir kommen eigentlich eher zu dem Ergebnis, je mehr Leute am Ende doch immer noch mit dabei sind, umso weniger arbeitsfähig wird man dann wahrscheinlich doch. Und aus welchen Bereichen dann diese zwei Bürgermeister aus den Grundzentren kommen, ist natürlich auch noch mal wieder ein ganz anderes Thema, weil man das auch nicht steuern kann, weil das nach Ihrem Vorschlag auch dann aus der Runde noch mal gewählt werden soll. Das heißt also, so ganz repräsentativ und viel mehr Demokratie, wie Sie das hier vorschlagen, das ist ja mitnichten so. Das heißt also, aus diesem Aspekt heraus, würde ich sagen, funktioniert das nicht. Aber noch etwas anderes. Jetzt kommen wir noch einmal zum Thema Feinschmecker „Regionalplanung“. Natürlich ist in den letzten Jahren das Thema Windeignungsgebiete prägend gewesen, gerade in diesen Verbänden. Aber – und jetzt habe ich ja noch ein paar Minuten Zeit – die Hauptaufgabe der Regionalen Planungsverbände ist es, die Raumentwicklungsprogramme zu gestalten. (Rainer Albrecht, SPD: So ist es.) Und diese Raumentwicklungsprogramme sind sehr, sehr umfangreich. Das ist ja nicht alles nur Windenergie. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Da geht es um zentrale Orte, da geht es um Mittelbereiche, Nahbereiche, Stadtumlandräume, Siedlungsfunktionen, Vorranggebiete für Gewerbe und Industrie, Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Naturschutz und Landschaftspflege, Vorbehaltsgebiete für die Kompensation und Entwicklung, Tourismusschwerpunkte, Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft, Fischerei, Trinkwasser, Küstenschutz, Rohstoffgebiete, Eignungsgebiete für die Windenergie, regionale Infrastruktur Straßen und Schiene, Radrouten, Infrastrukturkorridore und Häfen – 20 Punkte, und einer davon, nur einer davon beschäftigt sich mit dem Thema Windenergie. Das heißt also, nur, weil das heute ein zentrales politisches Thema ist, mit dem wir uns an anderer Stelle trefflich streiten können – aber das ist ja gar nicht der Punkt heute –, wollen Sie die Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände ändern. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wir können uns darüber vortrefflich streiten, mit allen Ansichten, die man so haben mag, aber mit dieser Gesetzesänderung verändern Sie etwas Grundlegendes, die Zusammensetzung der Regionalen Planungsverbände. Das Ziel, was Sie damit erreichen wollen, erreichen Sie nicht und grundsätzlich unterschätzen Sie dabei die komplexe Aufgabe dieser Regionalen Planungsverbände. Und das wird dem nicht gerecht, was Sie hier vorschlagen, deswegen lehnen wir das ab. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP – Rainer Albrecht, SPD: Sehr richtig!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Zu Ihrem Redebeitrag gibt es einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Seiffert! Daniel Seiffert , DIE LINKE: Ja, Herr Wulff, Sie haben da wieder so ein Thema aufgemacht von wegen der Ungleichbehandlung zwischen den beiden Landkreisen. Ich möchte mal auch bei dieser Gelegenheit noch mal darauf hinweisen, wenn man einheitliche Kriterien über eine Region legt, die unterschiedlich strukturiert ist, kommen da eben auch unterschiedliche Ergebnisse bei raus. Das hat aber nichts damit zu tun, dass da sich irgendwer einen schlanken Fuß macht, sondern es hat mit der Struktur der Region zu tun. Denn gucken wir uns Vorpommern-Rügen genauer an – und das sage ich hier als Vorpommern-Greifswalder, ne –, also gucken wir uns mal Vorpommern-Rügen genau an, dann haben wir es dort immerhin mit zwei Nationalparken und einem Biosphärenreservat zu tun, das kommt schon mal nicht infrage, und einer sehr, sehr großen Kulisse an Landschaftsschutzgebieten. Ja, das wirkt sich natürlich aus. Und was man auch nicht unterschätzen darf, natürlich, wenn wir zum Beispiel einheitliche Siedlungsabstände festlegen – und Siedlungen liegen unterschiedlich weit auseinander –, führt das natürlich auch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das ist zum Beispiel für die Uecker-Randow-Region, dass sie so dünn besiedelt ist, in dieser Frage natürlich vielleicht nicht so prickelnd. Was ich aber auch dann immer noch dazuhalten möchte: Vor der Küste Vorpommern-Greifswalds stehen aber auch keine Offshorewindparks. Und das sieht natürlich vor der Küste Vorpommern-Rügens auch wieder ganz anders aus. Also ich würde doch darum bitten, nicht immer so in dieses eine Horn zu blasen nach dem Motto, die machen sich da irgendwie einen schlanken Fuß oder nicht. Beide Landkreise kommen da ihren Verpflichtungen nach. Und ich würde doch darum bitten, dass wir in einer Region auch an einem Strang ziehen und dann nicht immer dieses spalterische, so würde ich es nennen, Narrativ aufzumachen. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie darauf antworten, Herr Wulff? David Wulff , FDP: Ja, sehr gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! David Wulff , FDP: Dann habe ich ja noch mal zwei Minuten. Zum einen, Herr Kollege, Sie sind ja Mitglied in diesem Planungsbeirat und bleiben wahrscheinlich auch in der Regel bis zum Schluss der Sitzung. (Der Abgeordnete Daniel Seiffert spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Tun das denn alle Mitglieder in diesem Planungsbeirat? Nicht antworten, es war eine rhetorische Frage. Wenn wir uns jetzt in diese Details versteifen, dann kommen wir zu ganz anderen Ergebnissen. Das ist aber gar nicht das Thema heute bei der ganzen Geschichte. Dass die Wahrnehmung der Mandate unterschiedlich ausgeprägt wahrgenommen wird, sowohl von den einzelnen Vertretern aus den Regionen, das ist ein anderes Thema, das muss man dann in dem Planungsverband im Zweifel mal irgendwie sortieren. Das, was mir da zugetragen wird, ist allerdings schon so, dass dann einzelne Vertreter mal früher gehen, wenn alle relevanten Abstimmungen durch sind und der Rest dann egal ist. Aber wie gesagt, das ist an der Stelle ein anderes Thema. Aber wenn Sie das Thema schon aufmachen, der Kreistag Vorpommern-Greifwald hat ja auch beschlossen, dass es irgendwie auch zielführend wäre, wenn man dort zwei Planungsregionen hätte, eine Planungsregion Vorpommern-Rügen, eine von Vorpommern-Greifswald. Das ist ein Antrag, den ich selber eingebracht habe und der beschlossen wurde. Und das ist auch nach wie vor meine Position, die ich da sinnvoll finde. Aber nichtsdestotrotz, das ist gerade nicht das Thema. (Beifall René Domke, FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Wulff! (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE) Ich kann natürlich das Ganze auch beenden, aber ich hatte es für beendet gehalten. Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das ist ja, in der Tat muss man sich ja wundern, wir haben ja offensichtlich den richtigen Punkt angesprochen, wenn der Wirtschaftsminister auf unseren Gesetzentwurf nichts anderes vorzubringen weiß als irgendwelche demokratiegefährdenden Dinge, die wir hier offensichtlich ins Feld führen oder planen. (Zuruf von Henning Foerster, DIE LINKE) Also es ist völlig absurd, liebe Kollegen. Es ist völlig absurd. Aber wer das wirklich mal objektiv liest, unseren Gesetzentwurf, und wenn ich Ihre Redebeiträge vernommen habe und habe hier und da auch noch mal den einen oder anderen Zwischenruf eines Kollegen gehört, der auch im Regionalen Planungsverband mitwirkt, dann liegt es auf der Hand, dass wir mit diesem Gesetzentwurf natürlich genau das fordern, was eigentlich umgesetzt werden müsste. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich möchte das noch mal ganz kurz ausführen, warum es jetzt so wichtig ist, gerade jetzt so wichtig, diesen Gesetzentwurf zu bringen und eben auch die Grundzentren in den Regionalen Planungsverbänden zu verankern. Wir haben das Windkraft-an-Land-Gesetz, ein Bundesgesetz, wir haben einen Planungserlass des Wirtschaftsministeriums, das ganz klar vorgibt, 2,1 Prozent der Landesfläche müssen mit Windkraftanlagen ausgewiesen werden oder die Fläche muss ausgewiesen werden. Wir haben derzeit 0,8 Prozent/0,9 Prozent, und wir stehen vor einer großen Herausforderung. Und diese Herausforderungen müssen die Regionalen Planungsverbände, müssen die jetzt sozusagen, denen müssen sie sich stellen. Und Herr Wulff sprach es an, die Aufgabe der Regionalen Planungsverbände war in der Vergangenheit eine andere Aufgabe. (Rainer Albrecht, SPD: Nein, die Aufgabe hat sich nicht geändert.) Aber jetzt ist es diese Aufgabe, die natürlich deutlich, deutlich für Unmut sorgen wird. Und deshalb sind wir der Meinung, und anders, als der Wirtschaftsminister hier ein krudes Demokratiebild zeichnet – und das war wirklich also eine ganz unterirdische Darlegung oder eine ganz unterirdische Erwiderung hier auf einen ganz normalen Antrag, der hier gestellt wurde –, und anders, als der Wirtschaftsminister das darlegt, meinen wir eben, dass, wenn die Grundzentren vertreten wären in den Regionalen Planungsverbänden, dann würde sich doch eine lebhafte Debatte entwickeln. Es werden Arbeitsgruppen gebildet in den Regionalen Planungsverbänden – ich weiß nicht, ob Ihnen das unbekannt ist –, Arbeitsgruppen werden gebildet, und die Damen und Herren aus den Grundzentren sitzen eben nicht mit am Tisch, weil sie keine Verbandsvertreter sind. Sie würden gerne aber am Tisch sitzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich kann Ihnen das sagen, ich kann Ihnen das deshalb sagen, weil ich natürlich Gespräche geführt habe in meinem Wahlkreis. Ich bin Wahlkreisabgeordneter. Herr Damm fragte mich, woher ich denn die Information habe. Ja, Herr Damm, wir sind natürlich in der Fläche und wir sprechen mit den Bürgermeistern, und deshalb wollen die eben auch mitbestimmen. Sie sind da weit von entfernt, irgendwie einen Wahlkreisabgeordneten zu stellen in Mecklenburg-Vorpommern, wahrscheinlich auch in den nächsten Jahren, aber das ist das, das ist das, was die Leute, was die Bürgermeister dort auch fordern, mit am Tisch zu sitzen, Mitspracherecht zu haben und nicht irgendwie in der Besuchertribüne zu sitzen und da gegebenenfalls sich noch nicht mal äußern zu dürfen. Das ist ja das Nächste. Also da, meine ich, ist es eine ganz klare Repräsentationslücke, die wir haben hier, insbesondere vor der Herausforderung, vor der wir stehen, dass der Windkraftausbau massiv ausgebaut werden soll. Wir haben auch oder ich habe das Argument gehört, ja, das ist ja Ehrenamt, die können es ja gar nicht leisten, die Bürgermeister. Glauben Sie mir, die können das leisten und die würden das auch gerne leisten. Aber Sie wollen es ja offensichtlich nicht, Sie wollen ja eben diese breite Debatte in diesen Regionalen Planungsverbänden gar nicht ermöglichen. Es werden Arbeitsgruppen gegründet, und dann sitzen die Damen und Herren da mit am Tisch und dann werden Vorstände gewählt. Das hat natürlich auch Auswirkungen, wie der Vorstand zusammengesetzt wird, wenn eben 75 Vertreter der Grundzentren mit einmal mit dabei sind und abstimmen dürfen. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und das sind diejenigen, die davon unmittelbar betroffen sind, von dem Ausbau der Windkraftanlagen, nicht die Oberzentren und die Mittelzentren auch nicht so wirklich, sondern die Grundzentren. Und deshalb ist deren Meinung, für die Akzeptanz auch in der Bevölkerung ist deren Meinung so wichtig. Und deshalb ist es auch so wichtig, diesen Gesetzentwurf hier einzubringen. Und die Redebeiträge haben mich darin bestärkt, dass wir den richtigen Antrag eingebracht haben, den richtigen Gesetzentwurf, denn was Sie vorgebracht haben, liebe Kollegen, das war nichts Substantiiertes, im Gegenteil, populistischer Antrag, sagte ich bereits, Herr Waldmüller, Rückmeldung vom Bürgermeister, nichts Populistisches, sondern Rückmeldung aus der Praxis. Und ja, „Stimmung“ gegen den Ausbau von Windkraftanlagen, Herr Seiffert, glaube ich, hatte das angebracht – ja, in der Tat, wir sehen das kritisch, diese Ausbauziele, und das werden Sie wahrscheinlich dann auch noch bemerken, wie der Widerstand in der Bevölkerung zunehmen wird, denn letztlich werden die Regionalen Planungsverbände, und ich weiß es ja selber aus meiner Arbeit dort im Regionalen Planungsverband, sozusagen aufgefordert, sie müssen diese Fläche ausweisen und können es eigentlich gar nicht. Der Wirtschaftsminister sprach noch an, Planungsbeiräte können jetzt schon zusammengestellt werden. Ja, was spricht denn jetzt dagegen, wenn wir die Regionalen Planungsverbände grundsätzlich per Gesetz sozusagen nicht aufblähen, sondern noch für mehr Expertise sorgen? Auch die Art und Weise der Meinungsbildung ist mitnichten gefährdet, liebe Kollegen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Die Planungsverbände hätten dann die Größe der Kreistage, sie hätten die Räumlichkeiten, wo die Kreistage auch zusammensitzen. Es wäre überhaupt nichts irgend- wie, wo man sagt, Mensch, praktische Gründe sprechen dagegen. Nein, im Gegenteil, es spricht alles dafür, nur, Sie wollen es offenbar nicht, weil Sie dann Ihre, ja, Energiewende oder Ihre viel zu ambitionierten Ausbauziele dann in Gefahr sehen. Dann würden nämlich Bürgermeister mit am Tisch sitzen, die Ihnen da tüchtig die Leviten lesen würden. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Richtig!) Dann will ich hier ganz kurz noch auf die Wortmeldung von Herrn Wulff eingehen. Letztlich hat er ja das quasi bestätigt. Er meinte ja, ja, das Stimmenübergewicht des Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald, da gibt es ja den gemeinsamen Planungsverband, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und das ist das Stimmenübergewicht sozusagen, und deshalb wird das immer abgelehnt. Ja, und das wäre natürlich auch wieder ein Argument, wo man sich sagt, Mensch, jetzt sind die Grundzentren, die sitzen mit am Tisch, und dann wird natürlich in der Sache auch anders abgestimmt. Ich meine, wir stimmen hier ja alle ab, wir sind ja hier im Schweriner Landtag, und dann haben wir eben verschiedene Perspektiven dieser Planungsverbände und nicht nur die Perspektive aus der Sicht der Oberzentren und der Mittelzentren, sondern die Perspektive aus den Grundzentren. Handlungsfähig – führte ich bereits aus – sind die Gremien natürlich. Der Wunsch ist dort auch gegeben, dort mitzuwirken. Und letztlich spricht nichts gegen diesen Gesetzentwurf, dort die Grundzentren miteinzubeziehen. Noch ein kurzer Punkt, auch der Wirtschaftsminister sprach es an: Es gibt Beteiligungsstufen, in der Tat, die gibt es. Die letzte Beteiligungsstufe der Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsprogramms im Landkreis oder Kreisverband, nein, Kreisverband nicht, Regionalplanungsverband Mecklenburgische Seenplatte hat 900 Stellungnahmen zutage gefördert. Also 900 Stellungnahmen sind da eingegangen. Letztlich verpuffen die aber, sie verpuffen, die werden gelesen und die Mitglieder des Planungsverbandes sagen sich, okay, (Rainer Albrecht, SPD: Nein, die müssen abgewogen werden!) wurde geprüft, wird weitergemacht so wie bisher. Sie haben Angst davor, dass die Grundzentren dort mit am Tisch sitzen. Wir meinen, das wäre wirkliche Demokratie. Ein undemokratischer oder populistischer Antrag ist dies mitnichten. Und glauben Sie mir, der eine oder andere SPD- und CDU-Bürgermeister wird Sie aufgrund dieses Antrags noch ansprechen, aber dann seien Sie schon mal gewappnet, welche hanebüchenen Argumente Sie denen dann sozusagen unterjubeln wollen. Was Sie hier vorgebracht haben, liebe Kollegen, das konnte tatsächlich nicht überzeugen. Der Gesetzentwurf, so, wie er ist, wäre er angebracht. Und deshalb kann ich noch mal für eine Überweisung in den Ausschuss plädieren. Dort können wir uns inhaltlich gerne noch mal austauschen zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Landesregierung der Wirtschaftsminister Herr Meyer. Minister Reinhard Meyer: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn es eines Beweises bedurfte, dass dieser Antrag gar nicht auf den Inhalt des Antrags abzielt, sondern andere Dinge meint, dann war das das. Herr Schult, ich habe Ihnen vorhin in meiner Rede fünf Stellen genannt, konkret im Gesetz, was Bürgerbeteiligung, was erweiterte Beteiligungsmöglichkeiten angeht, was Einbeziehung von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern angeht, auch gerade der Grundzentren, und Sie haben mir vorgeworfen, ich würde inhaltslos reden. Sie haben das schlichtweg ignoriert, nicht zugehört. Jetzt will ich nicht unterstellen, dass Sie das nicht verstanden haben, Sie haben das sehr wohl verstanden, aber am Ende des Tages muss ich leider Herrn Waldmüller recht geben, es geht nur um eines: Sie wollen sich sozusagen hier profilieren auf Kosten einer wirklichen Auseinandersetzung über demokratische Beteiligung. Und das ist wieder typisch AfD. – Danke! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Thore Stein, AfD: Ooh!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Minister! Ums Wort gebeten hat noch einmal für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Albrecht. Rainer Albrecht , SPD: Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das, was Herr Schult gerade noch mal gesagt hat, hat mich aber noch mal dazu bewogen, noch mal hier ans Rednerpult zu gehen, weil er hat davon erzählt, dass die Aufgabe jetzt darin besteht, die Eignungsgebiete für Windkraft auszubauen und so weiter. Nein, die Aufgabe der Planungsverbände besteht nach wie vor darin, das gesamte Raumentwicklungsprogramm zu überarbeiten, weil es nämlich schon älter als zehn Jahre ist, und es ist anzupassen auch an den Landesentwicklungsplan. Das ist die Aufgabe. Und das betrifft eben, Herr Wulff hat es gesagt, 20 Fachkapitel und nicht nur ein Fachkapitel Energie. Die Beteiligung ist gegeben. Die Akzeptanz können wir zum Beispiel stärken, wenn wir unser Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz jetzt stärker in den Fokus nehmen. Es gibt auch keine Entscheidung politischer Art in den Planungsverbänden. In der Verbandsversammlung muss am Ende des Tages, nachdem die ganzen Arbeiten gemacht wurden, über die Geschäftsstelle, über die Ausschüsse, Planungsausschuss und so weiter, muss dann fachlich begründet werden, warum ein Eignungsgebiet ausgewiesen wird oder warum es abgelehnt wird, sonst treten nämlich die Verwaltungsgerichte in Kraft, und die werden dann entscheiden. So. Das war es, was ich noch mal sagen wollte zur Klarstellung. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schult. Enrico Schult , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch mich treibt es hier noch mal ans Mikrofon. Herr Albrecht, vielen Dank für Ihre Ausführungen! Das ist aber das, was ich gesagt habe. Ich sagte nur, dass die Regionalen Planungsverbände jetzt durch diese Windkraftausweisung natürlich jetzt in Zugzwang kommen und dass es dort für einigen Unmut sorgen wird. Auf die Ausführungen des Wirtschaftsministers noch mal eingehend: Natürlich gibt es Beteiligungsformate, das hat er gesagt, dennoch meinen wir, was spricht denn gegen eine direkte Beteiligung, Herr Meyer. Also wenn die Leute dort sitzen in den Regionalen Planungsverbänden, wenn sie mit abstimmen dürfen, wenn sie nicht nur Stellungnahmen einreichen können, wenn sie wirklich sagen, Mensch, ich stimme da mit oder ich stimme da zu (Rainer Albrecht, SPD: Dagegen! Darum geht es doch.) oder ich stimme dagegen, ich beteilige mich an den Arbeitsgruppen, die Repräsentanzlücke müssen Sie schließen, und die ist in der Tat gegeben. Sie wollen es nicht sehen, Sie wollen es nicht hören, ich weiß es, aber dennoch, das ist das, was wir auch rückgekoppelt bekommen von den Bürgermeistern und von den Grundzentren. Das liegt auf der Hand. Und da können Sie auch noch wieder Demokratiedefizite … Was ist denn demokratischer, als wie gesagt dieses Gremium noch breiter aufzustellen, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eben! Eben!) um wirklich alle mit zu beteiligen?! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Was ist denn demokratischer als ein großes Gremium, was in den Arbeitsgruppen, was im Vorstand sich damit auseinandersetzt? Nichts ist demokratischer. Die Zeit macht es nötig, dass wir diese Regionalen Planungsverbände sozusagen erweitern, aufgreifen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und da haben Sie Angst vor einer inhaltlichen Debatte in diesen Planungsverbänden. Wir haben sie selbst geführt, auch im Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte. (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Ich sehe auch die Bürgerbegehren, ich sehe die Demonstranten, die da stehen, ich sehe natürlich auch die Wortmeldungen der Verbandsvertreter, Herr Albrecht. Und in der Tat ist es so, dass mal gesagt wird, (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Mensch, bei der dritten Beteiligungsstufe hat noch das eine Mittelzentrum dagegengestimmt, bei der vierten Beteiligungsstufe war es mit einmal dafür. Ja, weil das Windkrafteignungsgebiet vor der eigenen Haustür mit einmal rausgefallen ist. Und so sieht es doch aus, machen wir uns doch nichts vor! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Machen wir uns doch nichts vor! So sieht es doch aus! Deshalb, wovor haben Sie Angst? (Rainer Albrecht, SPD: Wir haben keine Angst.) Lassen Sie diese Bürgermeister zu! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Lassen Sie uns das Landesplanungsgesetz ändern! (Zuruf von Elke-Annette Schmidt, DIE LINKE) Wir haben eine breite Akzeptanz dann in der Bevölkerung, eventuell. Auf jeden Fall können wir der Bevölkerung, können wir den Bürgern sagen, alle Bürgermeister, alle Regionen sind beteiligt und nicht nur die Oberzentren und die Mittelzentren. Das möchte ich hier noch mal klarstellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Ums Wort gebeten … Also vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ums Wort gebeten hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegsagen – nicht, dass Irritationen aufkommen oder mir irgendwas unterstellt wird –, wir lehnen den Gesetzentwurf und die Überweisung der AfD ab, weil Sie ja genau das, was Sie zum Tragen bringen wollten hier in der Diskussion über das Thema Energiewende in Deutschland, in Mecklenburg-Vorpommern, weil das die eigentliche Zielstellung ist und auch Behauptungen, wie zum Beispiel, dass im EEG 23 da festgeschrieben ist, was an konkreten Zahlen dort umgesetzt werden soll. Das müssten Sie mal in Paragraf 1 oder 2, wo es um die Zielstellung geht, dann mal heraussuchen und hier präsentieren, ob das überhaupt so ist. Das ist nämlich nicht der Fall. Und in dem Zusammenhang hat mein geschätzter Kollege Waldmüller ja auch ausgeführt, warum wir es inhaltlich ablehnen. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Was mich aber persönlich aufregt – und deswegen will ich auch noch mal ein paar Dinge aus meiner Sicht hier zur Diskussion stellen –, dann geht es nämlich wirklich um Inhalte, lieber Rainer, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) und du als Mitglied, ich habe jetzt gehört, über 25 Jahre im Regionalen Planungsverband, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) wirst mir ja dann aus dem Stegreif zum Beispiel die 15 Gemeinden aufzählen können aus dem Amt Mecklenburgische Schweiz oder die circa bis zu 10 Gemeinden aus dem Amt Gnoien, für deren Interessen du dich einsetzt. So ein Amt Mecklenburgische Schweiz hat über 8.000 Einwohner. Und ich selbst war auch im Regionalen Planungsverband, und wenn ich mich jetzt hauptsächlich auch beziehe dann auf den Landkreis Rostock, wo dann 12 Vertreter, 12 engagierte Vertreter der Hansestadt Rostock sitzen, 12 dann entsprechend aus dem Landkreis und wie schon gehört 3 aus Güstrow, 2 aus Bad Doberan, 1 aus Teterow, dann habe ich dort also 30 Interessenvertreter. Und die Praxis ist die – und da trete ich keinem zu nahe, es braucht sich auch keiner angesprochen zu fühlen –, dass die wenigsten Vertreter, jetzt will ich mal sagen, aus der Hansestadt Rostock von den 12 sich rund um die Uhr einsetzen für die 15 Gemeinden zum Beispiel in der Mecklenburgischen Schweiz in dem Amt. Das glaubt doch kein Mensch! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Eben.) Und insofern muss man dann doch wirklich mal darüber sprechen, ob die Zusammensetzung wirklich schon optimal ist (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) und ob sie nicht verbesserungsfähig wäre. (Heiterkeit bei Nikolaus Kramer, AfD) Und insofern, glaube ich schon, hast du natürlich recht, dass, wenn dieser Populismus vorgetragen wird, sich hier nur auf Windkraftanlagen explizit ausgerichtet wird, dass dieser Regionale Planungsverband unzählige Aufgaben, ein riesiges, breites Betätigungsfeld hat. Aber die Logik daraus zu ziehen, wir brauchen keinen Vertreter, zum Beispiel, ich sage jetzt mal, aus dem ländlichen Raum oder von einem Grundzentrum, die kann ich wiederum dann nicht nachvollziehen. Warum kann nämlich ein Vertreter – ich komme wieder zu meinen 15 Gemeinden hier aus diesem Amt, was ich schon mehrmals benannt habe –, warum kann der sich nicht beim Thema Energie, Tourismus, Windkraftanlagen, bei allen Themen, die dort eine Rolle spielen, einbringen in einer Diskussion mit einem Redebeitrag und vielleicht sogar bei einem Thema wie Windkraftanlagen explizit noch etwas mehr? Und wenn ich mir jetzt die Anzahl der Grundzentren mal für den Landkreis Rostock herauspicke, dann sind es 14 von den 75 im Land. Das heißt also, dieses Gremium, nur rein mathematisch gesehen, würde jetzt von 30 auf 44 sich erhöhen. Da kann ich jetzt auch keine Übermacht dann erkennen von solchen Grundzentren. Aber die Frage wäre doch, wenn man eine Regelung mal diskutieren würde, ergebnisoffen, dass zum Beispiel Vertreter von Grundzentren dort tatsächlich mit laut Satzung zum Zuge kommen, was spricht denn dagegen – und das, finde ich, war bei dir auch etwas widersprüchlich –, was spricht dagegen, wenn tatsächlich unmittelbar Betroffene zu diesem Thema dort sprechen. Dann haben wir doch einen demokratischen Prozess, wo dann abgewogen und abgestimmt wird. Und ich selbst habe mich mal für Gebiete im Bereich Krakow am See mit auf den Weg gemacht, Krakow am See, eine kleinere Stadt mit mehreren Gemeinden. (Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und ich sage dir, dann läufst du zu 29 Vertretern im Regionalen Planungsverband, die sind gar nicht sensibilisiert für diese Thematik. Das behaupte ich einfach mal. Und insofern, glaube ich, sollten wir ergebnisoffen vielleicht eines Tages noch mal darüber sprechen. Und dass es auch, dass es auch, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass es auch Sinn macht, dass es auch Sinn macht, beweist doch auch der Städte- und Gemeindetag. Beim Städte- und Gemeindetag haben wir auch von kreisfreien Städten, von Mittelzentren und, und, und, aber auch von Grundzentren einen entsprechenden Schlüssel, wie sich der Städte- und Gemeindetag zusammensetzt, (Der Abgeordnete Rainer Albrecht bittet um das Wort für eine Anfrage.) und auch das ist ein Gremium, was noch händelbar ist. Und um den Gedanken zu Ende zu führen, wenn wir also mit … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Renz, bitte führen Sie den Gedanken nicht zu Ende! Die Redezeit ist abgelaufen. Von daher lasse ich auch keine Zwischenfrage zu, die ja sowieso nicht mehr gestellt werden kann, weil die Rede am Ende ist. (allgemeine Unruhe – Nikolaus Kramer, AfD: Ja, genau, das ist jetzt viel zu spät. – Heiterkeit und Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Jetzt würde ich aber darauf hinweisen, dass wir so eine Debatte hatten. Eigentlich ist die Rede zu Ende. Wenn ich jetzt großzügig bin, Herr da Cunha, dann erwarte ich aber auch von Ihrer Fraktion keine Reklamation, wenn ich das anderen gegenüber bin. Ich bin jetzt mal großzügig. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Ich bin jetzt mal großzügig. Ich lasse eine Kurzintervention von Herrn Albrecht zu für zwei Minuten, und dann können Sie darüber entscheiden, ob Sie antworten, Herr Renz. Torsten Renz , CDU: Ich antworte sehr gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Aber erst mal hat Herr Albrecht das Wort. Torsten Renz , CDU: Ich antworte sehr gerne. Rainer Albrecht , SPD: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Renz, lieber Torsten, du hast ausgeführt, dass die Grundzentren über den Landkreis nicht repräsentiert werden. Wie sieht es denn aus, wenn der Landkreis im Kreistag dann mal versucht, die Grundzentren dort stärker zu berücksichtigen in der Ausweisung seiner Mitglieder, dass dann von den zwölf, die aus dem Landkreis entsendet werden in die Verbandsversammlung, dann mindestens zwei aus den Grundzentren gewählt werden? Das ist ja die Aufgabe dann des Kreistages, aber nicht die Aufgabe einer Änderung des Landesplanungsgesetzes. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Möchten Sie antworten, Herr Renz? Torsten Renz , CDU: Ja, ich möchte … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Torsten Renz , CDU: … sehr gerne antworten und insbesondere als Erstes vorwegstellen, wenn wir also so ein Gremium haben mit 44 theoretisch, die zweimal im Jahr tagen, dann, glaube ich, ist dieses Gremium dann auch nicht überfordert und es werden konstruktive Entscheidungen möglich sein. Ich habe in meinen Ausführungen, lieber Rainer Albrecht, nicht einmal gesagt, dass ich die Grundzentren nicht zum Zuge kommen lasse, oder wie du das auch darstellst. Na klar kann der Kreistag, und der Kreistag ist auch frei, mit seinen Fraktionen entsprechende Mitglieder zu entsenden, aber das führt doch nicht dazu, dass möglicherweise dieses Übergewicht, was ich persönlich auch sehe, dieses Übergewicht, wenn ich jetzt nämlich sehe, Hansestadt Rostock 12, ich sage es noch mal, Güstrow 3, Bad Doberan 2, Teterow 1, (Der Abgeordnete Rainer Albrecht spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) das sind schon mal 17/18, 18, die rein aus Städten kommen. Und jetzt hast du immer ein Defizit bezogen auf den ländlichen Raum, Interessenvertreter, die hier zum Zuge kommen. (Der Abgeordnete Rainer Albrecht spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und die Praxis ist natürlich dann auch wiederum eine andere, dass nämlich bei den gewählten Kreistagsmitgliedern auch sehr selten Kreistagsmitglieder aus den 15 Gemeinden kommen, zum Beispiel aus dem Amt Mecklenburgische Schweiz. Die haben nämlich vielleicht ein Mitglied im Kreistag. Das heißt, wir haben dort aus meiner Sicht eher ein Zufallsprinzip, dass der ländliche Raum zum Zuge kommt in der Delegierung in dieses Gremium. Insofern, glaube ich, lieber Rainer, denk noch mal darüber nach, ob wir nicht mal eines Tages – ich wiederhole es – ergebnisoffen darüber diskutieren sollten, ähnlich wie beim Städte- und Gemeindetag vielleicht eine andere Regelung zu finden, (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD: Im Ausschuss, Herr Renz!) dass auch Leute aus dem ländlichen Raum verstärkt auch zum Zuge kommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat … (allgemeine Unruhe) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen jetzt abstimmen. Von daher bitte ich um etwas mehr Ruhe, damit das Abstimmungsergebnis auch korrekt wiedergegeben werden kann. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2066 zur federführenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, an den Finanzausschuss sowie an den Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/2107. Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des Gesetzes über das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2107 – Das Wort zur Einbringung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zum zweiten Mal heute beschäftigen wir uns mit unserer Landesverfassung. Wir haben also die Einladung quasi angenommen in dieses Jubiläumsjahr und starten hier gleich mit einem sehr konkreten Vorschlag. Meine Damen und Herren, die abstrakte Normenkontrolle in der Verfassungswirklichkeit der Bundesrepublik ist wesentlicher Bestandteil des deutschen Systems von gebundener, insbesondere die Grundrechte schützender Demokratie. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Sie wird als Kernbereich der Verfassungsgerichtsbarkeit angesehen. Das gilt auch für die abstrakte Normenkontrolle im Landesrecht. Diese dient der Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit des gesamten Landesrechts auf Antrag der Landesregierung oder bisher eines Drittels der Mitglieder des Landtages. Mit dem Ihnen vorliegenden gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP soll durch Änderung des Artikels 53 Nummer 2 der Verfassung des Landes und des Paragrafen 40 Absatz 1 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes das Verfassungsgericht bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Verfassung entscheiden, und zwar auf Antrag der Landesregierung oder eines Viertels statt wie bisher eines Drittels der Mitglieder des Landtages. Das Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Landtages ohne weitere Zulassungsmodalitäten gibt es nur noch in drei Bundesländern, hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, in Nordrhein-Westfalen und im Saarland. In Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Sachsen-Anhalt und im Bund gilt als Voraussetzung für den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle ein Viertel der Mitglieder, in Brandenburg, Bremen Hamburg, Niedersachsen ein Fünftel der Mitglieder des Landtages, in Rheinland-Pfalz ist jede Fraktion antragsberechtigt, in Schleswig-Holstein ein Drittel der Mitglieder oder zwei Fraktionen beziehungsweise eine Fraktion und ein fraktionsloser Abgeordneter, und in Hessen genügt ein Zehntel der Mitglieder des Landtages für die Antragsberechtigung – wie Sie sehen, ein buntes Sammelsurium. Da verfassungsrechtliche Fragen auch politische Fragen sind, wird im Hinblick auf die Größe und Zusammensetzung der Opposition in dieser Legislatur mit einer Herabsetzung des Quorums deren Chance erhöht, verfassungsrechtliche Bedenken gegen Gesetze der Regierungsfraktionen vor das Verfassungsgericht zu bringen. Die abstrakte Normenkontrolle dient dem Zweck, im Rahmen reiner Rechtskontrolle verfassungswidriges Landesrecht zu verhindern. Soweit das Landesverfassungsgericht die beanstandeten Rechtsnormen für unvereinbar mit der Verfassung hält, stellt es in seiner Entscheidung deren Nichtigkeit fest. Diese Entscheidung erwächst in Gesetzeskraft. In Ausnahmefällen kann sich das Verfassungsgericht seit einer Änderung des Landesverfassungsgerichtsgesetzes mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit begnügen. Das ist angezeigt, wenn eine Nichtigkeitserklärung von ihren Folgen her weiter reicht, als dies dem festgestellten Verfassungsverstoß entspricht, so etwa bei Verstößen, bei denen für den Gesetzgeber verschiedene Möglichkeiten der Beseitigung bestehen oder wenn der Wegfall einer Norm verfassungsrechtlich problematische Folgen hätte. Eine solche Anwendung hat das Landesverfassungsgericht unlängst bei der Überprüfung des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes durchgeführt. Die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern dahin gehend zu überprüfen, ob sie den aktuellen Erfordernissen oder Ansprüchen der Gesellschaft noch genügt, ist – und ich habe es heute Morgen bereits gesagt – ständige Aufgabe der staatlichen Gewalten und insbesondere hier der Legislative, denn hier sitzt am Ende die verfassungsändernde Mehrheit, die das ganze Verfahren in der Hand hat. Deswegen, glaube ich, gehört es auch hierhin, in den Landtag, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Mit der Absenkung des Quorums von einem Drittel auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages werden die Zugangsvoraussetzungen für die abstrakte Normenkontrolle an die Regelung der Mehrheit der Bundesländer angepasst. Wir bitten jetzt schon bereits um Überweisung des gemeinsamen Gesetzentwurfes in den federführenden Rechtsausschuss zur Beratung. In der Vorberichterstattung zu unserem Gesetzentwurf habe ich jetzt inhaltlich nicht so viele Gegenargumente gehört. Da ging es eher um Verfahrensfragen und formale Fragen. Deswegen freue ich mich jetzt auf die Debatte, auf die inhaltliche Auseinandersetzung, auf Argumente für und gegen unseren Vorschlag und bedanke mich bei Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache mit einer Dauer von bis zu sechsmal fünf Minuten vorzusehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich öffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr da Cunha. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Du kannst die gleiche Rede von 21 noch mal halten. – Zuruf von Thore Stein, AfD) Philipp da Cunha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Uns liegt hier ein Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung vor, der dritte Gesetzentwurf innerhalb von drei Monaten. Wenn man so sagen will, ein etwas inflationärer Umgang mittlerweile mit unserer Verfassung, wenn man sich anschaut, wir haben es heute alle gelernt: Sechsmal wurde die Verfassung bisher geändert, zuletzt 2021, dieses Mal also dreimal der Wunsch in 2023. Die Verfassung ist das Fundament unseres demokratischen Systems und sollte mit größter Sorgfalt und Bedacht behandelt werden. Doch was wir hier erleben, ist doch irgendwie ein leichtfertiger Umgang mit einem der wichtigsten Dokumente unseres Landes. Wir stehen heute vor einer neuerlichen Wende der CDU, die scheinbar ihre Positionen wie ein Fähnchen dreht. Einst sprach sie sich gegen eine Absenkung des Quorums für die abstrakte Normenkontrolle aus, doch nun scheinen Sie Ihre Argumente geändert zu haben. Es ist dann vielleicht wichtig, sich noch mal die Argumente des damaligen Abgeordneten der CDU, Herrn Dr. Manthei, und auch der damaligen Justizministerin, Frau Hoffmann, ins Gedächtnis zu rufen, bevor wir uns auf den Wandel einlassen, der hier erfolgt ist. Herr Dr. Manthei für die CDU betonte, dass eine Absenkung des Quorums dem eigentlichen Sinn einer Schranke, nämlich der Reduzierung gerichtlicher Verfahren widersprechen würde. Frau Hoffmeister wies darauf hin, dass die Zugangsbeschränkungen zum Normenkontrollverfahren historisch begründet sind und dieses Instrument einer Rechtskontrolle dient. Diese Argumente sind nach wie vor gültig und sollten bei unserer Entscheidungsfindung eine Rolle spielen. Die CDU scheint hier ihre frühere Überzeugung über Bord geworfen zu haben. Und da wirft sich schon die Frage auf: Woran liegt das? Gibt es da einen plötzlichen Sinneswandel? Haben sich die Umstände geändert, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass eine Anpassung der Verfassung gerechtfertigt ist, oder handelt es sich hierbei um politisches Kalkül? (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Es ist unsere Aufgabe als verantwortungsbewusste Abgeordnete, die Argumente sorgfältig abzuwägen (Sebastian Ehlers, CDU: Im Ausschuss machen wir das nicht?! – Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und nicht vorschnell einem Gesetzentwurf zuzustimmen, der möglicherweise die Stabilität unserer Rechtsordnung und das Gleichgewicht zwischen Minderheitenschutz und Missbrauch von Minderheitenrechten gefährdet. Wie Dr. Manthei vor zwei Jahren für die CDU-Fraktion bereits erwähnte, basierten die Quoren unserer Verfassung auf einer Lehre aus der Weimarer Republik, (Zuruf von René Domke, FDP) um einen Missbrauch von Minderheitenrechten zu verhindern. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Das Bundesverfassungsgericht betont in einer Entscheidung vom 3. Mai 2016 – und auch das hat Herr Dr. Manthei für die CDU zitiert –: „Der Verfassungsgeber hat den Belang des Minderheitenschutzes auf der einen Seite und der Gefahr des Missbrauchs von Minderheitenrechten, die ihm noch aus Zeiten der Weimarer Republik vor Augen stand, auf der anderen Seite … erkannt und gegeneinander abgewogen.“ (Zuruf von René Domke, FDP) In Anbetracht dessen sollten wir uns fragen, ob es wirklich notwendig ist, das Quorum für die abstrakte Normenkontrolle von einem Drittel auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages zu senken. Die Begründung aus dem jetzigen Gesetzentwurf spricht von zunehmenden verfassungsrechtlichen Bedenken und der Notwendigkeit, diese im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle auszuräumen. Doch ist eine Änderung der Verfassung der richtige Weg, um diese Bedenken auszuräumen, meine Damen und Herren? Wir dürfen nicht leichtfertig mit unserer Verfassung umgehen. Sie ist das Fundament unserer Demokratie und unseres Zusammenlebens. Lasst uns die Argumente und Bedenken sorgfältig prüfen und überdenken, bevor wir hier eine Entscheidung treffen, die weitreichende Folgen für die Stabilität unseres Landes haben könnte! (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Wir sollten uns als Abgeordnete daran erinnern, dass unser Handeln beobachtet und bewertet wird. Unsere Entscheidungen sollten immer auf einer fundierten Analyse der jeweiligen Situation (Heiterkeit und Zuruf von Thore Stein, AfD) und daraus resultierenden Notwendigkeit einer Verfassungsänderung beruhen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) Das bedeutet auch, dass wir kritisch hinterfragen müssen, ob eine Anpassung der Verfassung tatsächlich erforderlich ist oder ob sie lediglich politischen Zielen dient. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Renz, CDU) Lasst uns diese Debatte also besonnen und verantwortungsbewusst führen! Enden möchte ich mit den Worten unserer damaligen Justizministerin Frau Hoffmeister, (Zuruf von Julian Barlen, SPD) ich zitiere: „Betonen möchte ich, dass das Recht auf Beantragung einer abstrakten Normenkontrolle eben gerade kein klassisches Minderheitenrecht darstellt, noch der Wahrung von Oppositionsrechten dienen soll. Dafür gibt es das Organstreitverfahren. Die abstrakte Normenkontrolle hat eine völlig andere Zielrichtung. Sie dient dem Zweck, verfassungswidriges Landesrecht zu verhindern.“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) „Sie ist damit reine Rechtskontrolle. Um einen Missbrauch durch Minderheiten vorzubeugen, haben die Mütter und Väter unserer Landesverfassung dieses Quorum als Zugangshindernis eingeführt“, Zitatende. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Stein. Thore Stein , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Es ist eine sehr spannende Konstellation, die hier heute mit diesem Gesetzesentwurf ja quasi schon ein wenig herausgearbeitet wurde. Kollege da Cunha hat ja schon festgestellt, diesen Antrag gab es fast in identischer Form im Februar 2021. Antragsteller seinerzeit war die AfD-Fraktion. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die Position der CDU wurde ja auch schon hervorragend herausgearbeitet. Ich komme auch noch mal gleich darauf zu sprechen. Also wie ich erwähnte, im Februar 2021 ist der Antrag von der damaligen AfD-Fraktion eingebracht worden, ein wenig ergänzt seinerzeit nicht nur durch die Absenkung des Quorums auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages, sondern auch mit der Möglichkeit, dass jeder einzelnen Fraktion die Normenkontrollklage gestattet sein solle. Nun kommen also die Fraktionen der CDU, der GRÜNEN und der FDP auf die gleiche Idee. Ich weiß gar nicht, wie Sie das machen, ob Sie in der 7. Wahlperiode da so mal durchgucken, was ist damals gelaufen, was können wir heute machen. Und so sind wir also hängengeblieben. Ich vermute mal eher, es hängt mit dem MV-Schutzfonds zusammen. Hervorzuheben ist dabei, und das hatte ja auch schon bereits Herr da Cunha getan, dass die CDU seinerzeit das Justizministerium besetzte und ganz entschieden gegen die Absenkung des Quorums war, heute aber eben genau diese Absenkung beantragt, also genau 14, nee, nicht 14, 26 Monate später. Und offenbar will die CDU – Herr Ehlers meinte ja eben, er hätte seinerzeit dazu gar nicht gesprochen, sondern es war ja Herr Manthei gewesen, deswegen würde diese Position nicht für ihn gelten –, aber die CDU vergisst wohl, (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Sebastian Ehlers, CDU: Das hab ich nicht gesagt.) was sie vor zwei Jahren hier noch von sich gegeben hat, und vergisst wohl auch, dass sie seinerzeit in der Regierung beteiligt war, nicht zum ersten Mal! (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Nichtsdestotrotz ist die Absenkung des Quorums vernünftig. Ich muss die Argumente jetzt nicht noch mal anführen, sie sind ja von Herrn Ehlers tatsächlich auch schon richtig dargestellt worden. Es ist ein wichtiges Instrument für die Opposition. Daher wollen wir heute auch dieser Überweisung selbstverständlich zustimmen, denn sonst würden wir ja unsere Position von damals nicht ernsthaft irgendwie heute verkaufen können. Also wir stimmen selbstverständlich zu. Und wie Herr Ehlers schon ausgeführt hat, Mecklenburg-Vorpommern hat eines der höchsten Quoren, um eben so eine Klage anzustreben mit einem Drittel der Landtagsmitglieder. Das sieht woanders deutlich entspannter aus. Und sie ist also letztlich viel zu hoch, auch in Anbetracht der heutigen Parlamentszusammensetzung. Wir haben nun mal eine etwas buntere Opposition, und es bedürfte da mit dem aktuellen Quorum schon des Zusammenwirkens der gesamten Opposition, um dieses Quorum eben zu erfüllen, wobei es da an uns nicht scheitern soll. Ich glaube, das liegt hier eher an den Kollegen aus der sogenannten Jamaikatruppe. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Sandy van Baal, FDP) Und interessant ist in dem Zusammenhang ja, dass sowohl die Antragsteller, die CDU, aber auch die Fraktion der LINKEN, die damals ja auch als Oppositionsfraktion hier mit im Raum saß, eindrucksvoll gezeigt haben oder auch heute zeigen, dass ihnen im Zweifel die ideologische und die parteipolitische Abgrenzung deutlich wichtiger ist als eben die Wahrnehmung der Rechte, die in der Verfassung verbrieft sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Nikolaus Kramer, AfD: Sehr richtig! Sehr richtig!) Denn auch die Linksfraktion hat seinerzeit lieber eine Niederlage bei ihrer Klage gegen den Strategiefonds hingenommen, als ihr berechtigtes, wirklich berechtigtes Anliegen damals mit uns beziehungsweise der damaligen AfD-Fraktion gemeinsam zu verfolgen, wofür wir damals auch bereit waren, Sie allerdings nicht. Dem Fass den Boden schlägt dann aber endgültig die CDU aus, die in der Regierung zuerst, in der damaligen Regierung, zuerst einen MV-Schutzfonds beschließt, ihn in der Opposition dann sofort aufs Schärfste kritisiert und unser Angebot, im Wege einer gemeinsamen Normenkontrolle gegen diesen vorzugehen, ignoriert hat. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herr Ehlers, ich habe Ihnen einen freundlichen Brief geschrieben, habe Ihnen angeboten, wir können das gemeinsam machen, wir teilen die gleiche Position. Da kam noch nicht mal eine Antwort drauf. Also so viel dazu, zu Ihrem Willen, das hier ernsthaft zu betreiben! (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Marc Reinhardt, CDU: Ist nicht angekommen.) Ist nicht angekommen?! Sehr schade, das nächste Mal überbringe ich ihn tatsächlich persönlich per Einschreiben. Sehr gut! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Also man wird schon sehr lange suchen müssen, um im deutschen Parlamentarismus ein Beispiel ähnlicher Schizophrenie oder Demenz zu finden. (Enrico Schult, AfD: Das haben die wieder vergessen.) Aber jetzt haben Sie ja neue Freunde gefunden (Enrico Schult, AfD: Jawoll!) und planen daher das Absenken des Quorums für die Normenkontrolle, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) aber – und das ist wieder auch sehr spannend – nur ganz genau in dem Rahmen, der den Antragstellern aus CDU, GRÜNEN und FDP gemeinsam eine Normenkontrolle ermöglicht, (Zuruf von Harry Glawe, CDU) der größten Oppositionsfraktion, also der AfD, dies aber weiterhin verwehrt. Natürlich kann man hinsichtlich des angemessenen Quorums unterschiedlicher Auffassung sein, was durch die unterschiedlichen Gestaltungen in den Bundesländern auch aufgezeigt wird. Man müsste aber sehr naiv sein, um hier nicht zu erkennen, dass die Antragsteller sich selber ein Recht sichern wollen und es ganz bewusst der AfD-Fraktion als stärkste Oppositionsfraktion vorenthalten. So viel also zu Ihrem hier eben so hochgelobten Demokratieverständnis und den sogenannten Minderheitenrechten! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ich komme zum Ende: Wir jedenfalls lassen uns von Ihrem Gebaren und dem Ausschluss von uns als stärkste Oppositionskraft (Zuruf von Harry Glawe, CDU) nicht davon abhalten, diesem Entwurf trotzdem zumindest für die Überweisung in die Ausschüsse auch unsere Zustimmung zu erteilen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Harry Glawe, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel. Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die abstrakte Normenkontrolle ist ein klassisches Hilfsmittel der Oppositionsparteien. Sie ist mächtiges Instrument zur Kontrolle der Regierungsmehrheit. Und das Verfahren zur Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen muss natürlich auch Minderheiten offenstehen. Der Landtag in dieser Legislaturperiode besteht aus vier Oppositionsparteien, was eine Mehrheitsfindung in der Opposition erschweren kann. Verstehen Sie mich nicht falsch, wir als Fraktion DIE LINKE und auch die Partei haben die Forderungen nach einer Stärkung der Minderheitenrechte in der Vergangenheit immer wieder vertreten. Und es gibt sehr gute Gründe, die hier dafürsprechen, aber auch sehr gute Gründe, die dagegensprechen. Und gerade die Frage des Missbrauchs ist hier ja bereits schon angesprochen worden. Und jetzt lassen Sie mich noch mal formal auf den Antrag eingehen. Wir sind der Meinung – und wir haben heute darüber schon diskutiert –, die Verfassung ist ein hohes Gut. Sie normiert die Grundwerte einer Gesellschaft. Heute Morgen haben wir an die Verabschiedung der Verfassung vor 30 Jahren erinnert, und die ändert man eben nicht einfach mal so. Und das kann man auch gar nicht, auch das ist schon angesprochen worden, denn dafür braucht man eine Zweidrittelmehrheit. Es war bisher gute parlamentarische Sitte, bei Verfassungsänderungen mit allen demokratischen Fraktionen in einen Austausch zu gehen und so etwas gemeinsam abzustimmen. Die CDU-Fraktion gibt es ja erst seit Oktober 2021, und auch eine Geschichte gibt es nicht, deswegen ist es auch nicht verwunderlich, dass die CDU-Fraktion die gute Sitte nicht kennt. (Sebastian Ehlers, CDU: DIE LINKE auch nicht!) Die andere Lesart wäre, dass sie an guten Sitten gar nicht interessiert ist und die anderen beiden Fraktionen benutzt, um zu versuchen, uns vorzuführen (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oha!) und zu behaupten, wir würden die Oppositionsrechte mit Füßen treten. (Sebastian Ehlers, CDU: Das sagt der Richtige! Herr Noetzel, soll ich mal Beiträge zitieren, wie Sie uns da bezeichnet haben?!) Es würde mich nicht wundern, wenn die Pressemitteilung schon raus ist. (Zurufe von Harry Glawe, CDU, und Torsten Renz, CDU) Die Kollegen und Kollegen der Bündnisgrünen hätten es aus der vorletzten Legislatur wissen können. Und den Kolleginnen und Kollegen der FDP will ich zugutehalten, dass Sie in einer Zeit in das Parlament gekommen sind, in der es im Plenarsaal und auch sonst wenig konstruktiv zugeht (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) und Sie natürlich durch die anderen Fraktionen geprägt sind. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Also schade! (Sebastian Ehlers, CDU: Wir reichen Ihnen die Hand, Herr Noetzel. Wir sind so.) So stellen wir uns eine konstruktive Opposition und eine konstruktive Zusammenarbeit nicht vor. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Die Verfassung ist – ich betone es noch mal – (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Torsten Renz, CDU – Glocke der Vizepräsidentin) ein hohes Gut, und das möchten wir auch gewertschätzt sehen. Alleingänge bei diesem Thema lehnen wir bestimmt ab, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) auch wenn es natürlich jeder Fraktion und jedem Abgeordneten und jeder Abgeordneten freisteht, jederzeit diesbezüglich Anträge zu stellen. Ich möchte daher alle einladen, demokratischen Fraktionen einladen, wie in der Vergangenheit üblich sich an einen Tisch zu setzen, zu schauen, in welchen Bereichen sind Änderungen notwendig oder wünschenswert, und dann um ein für das Land gutes Ereignis zu ringen. Auch wir als Koalition sehen bestimmten Nachsteuerungsbedarf, den wir hier Ihnen aber nicht einfach vorsetzen, sondern zu dem wir vorher mit Ihnen ins Gespräch kommen wollen, (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) denn wir sind da genauso auf Ihre Zustimmung angewiesen. Das wissen Sie, das wissen wir. Und ich habe Herrn Ehlers heute Morgen so verstanden, dass Sie zu diesen Gesprächen bereit sind. Also lassen Sie uns reden, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) lassen Sie uns reden, gerne auch konstruktiv streiten und die Verfassung gemeinsam im Sinne des Landes weiterentwickeln! Diesen Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zielt darauf ab, das für eine abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundes…, vor dem Landesverfassungsgericht – pardon! – erforderliche Quorum von einem Drittel der Mitglieder des Landtags auf ein Viertel zu senken. Mit dem Begriff der Normenkontrolle ist das gerichtliche Verfahren angesprochen, das die Prüfung und am Ende letztlich verbindliche Entscheidung darüber beinhaltet, ob eine Norm entsprechend den dafür maßgebenden Verfahrensvorschriften verabschiedet wurde und ob sie inhaltlich mit höherrangigem Recht, insbesondere den Grundrechten unserer Verfassung, vereinbar ist. Als konkrete Normenkontrolle wird das Kontrollverfahren bezeichnet, das anlässlich eines bei einem Gericht anhängigen Rechtsstreits in Gang gebracht wird. Und die abstrakte Normenkontrolle eröffnet den Antragsteller/- innen die Möglichkeit, das Kontrollverfahren unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit anhängig zu machen. Und die Frage der Verfassungsmäßigkeit soll in diesem Fall allein mit Blick auf die streitgegenständliche Norm und ohne Bezugnahme auf einen konkreten Fall entschieden werden, deswegen „abstrakte Normenkontrolle“. Die abstrakte Normenkontrolle ist ein objektives Verfahren zum Schutz der Rechtsordnung. Sie dient damit den Interessen der Allgemeinheit. (Beifall René Domke, FDP) Als Hüter der Landesverfassung hat das Landesverfassungsgericht darüber zu wachen, dass die Landesverfassung weder formell noch materiell durch Rechtsvorschriften des Landes oder der Kommunen verletzt wird. Wenn wir das für die abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum absenken, sie also einfacher machen, intensivieren wir dadurch den Schutz der Rechtsordnung und stärken damit zugleich die Rolle des Landesverfassungsgerichts. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zu einem effektiven Instrument für den Schutz der Rechtsordnung ist die abstrakte Normenkontrolle dadurch geworden, dass sie von Anfang an von einer Parlamentsminderheit beantragt werden konnte. Gleichzeitig ist die abstrakte Normenkontrolle dadurch zu einem wichtigen Kontrollinstrument der Opposition geworden. Wenn wir das für die abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum absenken, stärken wir dadurch die Rechte der Opposition. Natürlich versucht die Opposition, mithilfe der abstrakten Normenkontrolle die Ergebnisse parlamentarischer Auseinandersetzungen zu korrigieren. Streitgegenstand vor dem Landesverfassungsgericht kann aber nur die förmliche oder sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung sein. Und dann ist es am Ende Sache des Landesverfassungsgerichts, dafür zu sorgen, das eben sicherzustellen, dass sich die Klärung dieser Streitigkeit eben auch genau darauf beschränkt. Wenn wir das für die abstrakte Normenkontrolle erforderliche Quorum absenken, ist nicht unbedingt davon auszugehen, dass dadurch insgesamt mehr Anträge beim Landesverfassungsgericht eingehen, da der Anstieg bei den Anträgen auf eine abstrakte Normenkontrolle durch ein Absenken bei den Verfassungsbeschwerden ausgeglichen werden könnte. Ich mache dazu mal ein Beispiel: Es wäre sachgerecht gewesen, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Neuregelung der Bestandsdatenauskunft über eine abstrakte Normenkontrolle zu überprüfen. (allgemeine Unruhe – Glocke der Vizepräsidentin) Das dafür erforderliche Quorum war damals aber nicht zu erreichen. Also entschied man sich für eine Verfassungsbeschwerde mit dem für diesen typischen eingeschränkten Prüfungsumfang. In jedem Fall ist es sinnvoll zu prüfen, ob das Landesverfassungsgericht mit den erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet ist, die es benötigt, um seinen Aufgaben nachzukommen. Daher unterstützt meine Fraktion den hier schon gestellten Antrag auf Überweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in den Rechtsausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Herr Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine wirkungsvolle Opposition ist für eine Demokratie unerlässlich. Und da habe ich viel zu wenig drüber gehört, dass die Rolle, die uns nach Artikel 26 zugeschrieben ist, natürlich auch ausgeübt werden können muss. Der Opposition kommt unter anderem die Aufgabe der Kontrolle des Regierungshandelns zu und auch – und zwar mit einigen Hürden – die Initiative zur Überprüfung von Bundes- und Landesrecht auf die Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht und somit zur Wahrung der Integrität der Rechtsordnung. Ein scharfes Schwert der Opposition könnte die abstrakte Normenkontrolle sein, wenn man die entsprechenden Hürden auch nehmen kann. Und diese ermöglicht es, ohne konkreten Anlass Gesetze, Verordnungen, Satzungen verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen, um einem Missbrauch vorzubeugen. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP) Das ist uns allen klar. Wir wollen keine inflationären Normenkontrollen beziehungsweise aus rein populistischen Gründen wollen wir natürlich auch keine Rechtsnorm infrage stellen. Aber es ist ja, da hat doch die Verfassung Vorsorge getragen, und zwar, indem sie genau benennt, wer überhaupt die Berechtigten sind, die Antragsberechtigten. Und wir haben – nicht alle Bundesländer haben das im Übrigen, das haben wir auch gerade gehört –, haben unter anderem ein Quorum normiert aus der Mitte des Landtages, in diesem Falle einem Drittel. Anders als im Bund und in 13 anderen Bundesländern, das ist schon ausgeführt worden, ist das Quorum extrem hoch gewählt in Mecklenburg-Vorpommern. Und es stellt je nach Konstellation natürlich auch eine schwer zu überwindende oder fast unüberwindbare Hürde dar. Und aus diesem Grund fordern wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der CDU und der GRÜNEN eine Absenkung des Quorums auf ein Viertel der Mitglieder des Landtages, im Übrigen neben dem Bund und 13 anderen Bundesländern, das ist schon gesagt worden. Und, meine Damen und Herren, was wollen Sie? Zum einen gebietet doch auch dieses Quorum von einem Viertel dem Missbrauch Einhalt, und zum anderen ermöglicht ein Quorum von einem Viertel der parlamentarischen Opposition unter den Bedingungen, wie wir hier gerade zusammenarbeiten, auch eine Möglichkeit, auch tatsächlich ein abstraktes Normenkontrollverfahren einmal durchführen zu können. Und es dient dem Minderheitenschutz natürlich. Meine Damen und Herren, wissen Sie was, ich bin es so was von leid! Es sind zwei neue Fraktionen hier im Landtag, und was Sie hier machen, wenn es um solche Dinge geht, Vergangenheitsbewältigung, wer hat irgendwann was gesagt, sogar Leute, die gar nicht mehr im Parlament sitzen, das wird hier alles ausdiskutiert. Reden wir doch mal über hier und jetzt! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Warum – ich habe noch kein vernünftiges Argument gehört –, warum ist es möglich, dass wir mit einem Quorum von einem Viertel einen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss einberufen können, aber es ist nicht möglich, ein abstraktes Normenkontrollverfahren anzustrengen?! Erklär mir das doch mal bitte jemand! Dazu hat hier keiner gesprochen. Warum überarbeiten wir die Verfassung nicht dahin gehend, dass es immer dasselbe Quorum zum selben Minderheitenschutz ist? Das wäre doch mal ein vernünftiger Vorschlag! Betrachten Sie das doch nicht immer aus der Brille, aus der Perspektive, die Sie gerade vor Augen haben! Sie können sich darauf verlassen, wir werden nicht inflationär jeden Gesetzentwurf überprüfen lassen. Dass es der eine oder andere Gesetzentwurf aber nötig hat, das wissen Sie doch selber aus der Rechtsprechung, denn das eine oder andere ist ja nur mal um die Ohren gehauen worden, und es stärkt doch unseren Rechtsstaat, wenn wir diese Dinge dann auch angehen. Es wird doch nicht besser, nur, weil das abstrakte Normenkontrollverfahren nicht durchgeführt wird, wenn es dann auf andere Art und Weise zum Stoppen kommt. Das ist doch nicht das Vertrauen in Demokratie, was wir brauchen – wir haben heute lang und breit darüber gesprochen –, sondern sorgen Sie dafür, dass wir nicht nur ein stumpfes Schwert haben, denn die Opposition, das sagt ja der Name schon per Definition, hat kaum eine Möglichkeit, Gesetzentwürfe durchzubringen. Und hier, ich mache mir schon gar keine Illusionen mehr, wir werden weiterhin welche vorstellen, natürlich, aber ich mache mir keine Illusion, dass Sie an irgendeiner Stelle einmal Interesse daran haben, einem Gesetzesentwurf von uns zuzustimmen oder überhaupt mal zu überweisen oder überhaupt mal ernsthaft mit uns zu diskutieren. Wenn das denn der Fall wäre, bräuchten wir das Instrument vielleicht tatsächlich nicht in der Form. Aber ganz offensichtlich ist das ja nicht der Fall, weil Sie auf die Ratschläge der Opposition in den Ausschüssen doch überhaupt gar nicht vernünftig eingehen. Und, meine Damen und Herren, bitte ersparen Sie uns das in Zukunft! Wir sind ein neu zusammengesetzter Landtag. Dieser neu zusammengesetzte Landtag befasst sich jetzt mit einer Landesverfassung. Und Ihre Vergangenheitsbewältigung, sorry, meine Damen und Herren, die interessiert draußen die Menschen überhaupt gar nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Ehlers. Sebastian Ehlers , CDU: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen von FDP und Bündnisgrünen, willkommen in der Realität hier in Mecklenburg-Vorpommern im Landtag! Es geht nicht um die Sache, sondern, wie René Domke in der Tat gesagt hat, hier geht es vor allem natürlich darum, was man wann, wie, wo irgendwann mal gesagt hat. Ich könnte es mir jetzt auch einfach machen und hier die Protokolle der letzten Wahlperiode vorlegen, die DIE LINKE seinerzeit zu dem Thema gemacht hat. Das mache ich nicht, aber natürlich gehe ich auf ein/zwei Stellen noch mal ein. Zum Kollegen da Cunha, der jetzt gerade seine Truppen, glaube ich, einsammelt und durchzählt, kann ich nicht viel sagen, weil da war null Inhalt und null Substanz, lieber Philipp da Cunha. Wenn das jetzt hier unsere Aufgabe von Parlamentarismus ist, hier nur aus Protokollen vorzutragen und nicht ein Wort zur Sache zu sagen, ich finde, dann hat man irgendwie hier seine Aufgabe verfehlt an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Dann sollte man doch wirklich Manns genug sein, dann auch hier mal in der Sache Stellung zu beziehen. Und, Herr Kollege Stein, da gibt es dann halt auch die Unterschiede. Also ich habe es ja gesagt, wie die Modelle in den einzelnen Ländern sind, und sage auch ganz klar, eine Fraktion, wie es andere Länder handhaben, das sehen wir nicht. Das hätten wir auch als CDU alleine fordern können, einen Antrag zu stellen, das soll abgesenkt werden, eine Fraktion. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Wir haben uns bewusst für den anderen Weg entschieden, weil ich schon noch der Meinung bin, da muss eine Schranke eingezogen werden, dass dieses Instrument auch nicht missbräuchlich irgendwo eingesetzt wird. Und ich glaube, hier ist das ein guter Weg. Und ich habe in der Debatte, wie gesagt, auch kein Sachargument gehört, was die anderen 13 Bundesländer, die es so machen, und der Bund, was die jetzt an der Stelle falsch machen, was dort anders gemacht wird. Der Landtag ist – und das ist aus meiner Sicht auch eines der Hauptargumente –, der Landtag ist bunter geworden, und dem muss man auch Rechnung tragen. Und ich gehe mal davon aus, so, wie unser Parteiensystem sich auch entwickelt in allen Ländern unserer Bundesrepublik, ist es so, dass wir wahrscheinlich künftig diesen Klassiker, wie es früher mal war, mit 3-Parteien-Parlamenten künftig nicht mehr haben werden. Ich glaube, der Entwicklung sollte man sich an der Stelle auch stellen. Und, Herr Kollege Noetzel, das fällt natürlich immer ein bisschen schwer. Die ausgestreckte Hand bleibt, aber wenn man hier einmal vorne durchbeleidigt wird, dann zu sagen, ja, aber wir reichen mal weiterhin die Hand und sind gesprächsbereit, dann erfordert das schon auch ein hohes Maß an Leidensfähigkeit an der Stelle. (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Denn wenn Sie, Herr Noetzel, hier die Parlamentskultur, die Parlamentskultur hier infrage stellen und kritisieren und der FDP quasi das hier irgendwo auch mit zum Vorwurf machen, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) da verweise ich auf Ihren jüngsten Twitter-Beitrag. Wenn Sie das berühmte Regine-Hildebrandt-Zitat, Gott hab sie selig, zitieren: „Mit den A…löchern von der CDU koaliere ich nicht“, und Sie das quasi zu Ihrer Meinung machen und posten, dann zeigt das doch, was für eine politische Kultur Sie hier reinbringen, Herr Noetzel, in das Parlament, und nicht die Kolleginnen und Kollegen von CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Also mit solchen Begriffen haben wir hier noch nicht um uns geworfen! (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) Wenn Sie das tun, dann ist das Ihre Sache, müssen Sie sich selbst am Ende hinterfragen. Und noch mal: Ich könnte es mir jetzt einfach machen und einfach das Protokoll aus dem März 2021 rausholen, was seinerzeit Frau Oldenburg hier vorgetragen hat als Fraktionsvorsitzende der LINKEN. Hier wurde uns ja quasi zum Ende der Wahlperiode – und wir sind jetzt am Beginn der Wahlperiode, haben jetzt ein paar Erfahrungen gesammelt, haben wir jetzt Vorschläge auf den Tisch gelegt –, und da wurde zum Ende der Wahlperiode uns hier quasi ein ganzer Kanon von Themen, da ging es ja um die Absenkung sogar auf ein Fünftel, also noch viel, viel weitreichender, des Quorums plus noch Erweiterung Staatsziel, also ein ganzer Themenkomplex wurde uns hier quasi vorgestellt am Ende einer Wahlperiode. Da wurde auch keine Rücksicht darauf genommen, dass jetzt hier quasi das anders gelöst werden soll. Da wurde auch das hier im Landtag eingebracht. Das ist ja auch Ihr gutes Recht. Und damals hat das Ministerium wenigstens noch geantwortet, Herr Noetzel, heute schweigt die Landesregierung zu diesem sehr wichtigen Thema. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das finde ich auch persönlich etwas schwierig. Deswegen ist das aus meiner Sicht auch keine Schande, wenn man sich auch mal inhaltlich weiterentwickelt, auch andere Positionen einnimmt. Das hängt auch mit dem Rollenverständnis logischerweise zusammen. So ehrlich können Sie doch sein und können uns sagen, der Opposition würden Sie heute hier zustimmen, in der Regierung sehen Sie es aus den oder den Gründen anders. Da kann man doch Manns genug sein, das heute hier auch zu erklären. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Ich glaube, da braucht man sich doch nicht hinter irgendwelchen Ausreden zu verstecken und zu sagen, wir werden überrumpelt und vorgeführt. Wir haben einen Vorschlag auf den Tisch gelegt und wir könnten das jetzt im Ausschuss beraten, was ich hier auch noch mal beantrage an der Stelle. Und dann können Sie Ihre Vorschläge danebenlegen. Sie haben heute Morgen ja auch gesagt, Sie haben Vorschläge. Da bin ich gespannt, wann Sie damit kommen. Die Wahlperiode hat ja nun schon ein paar Tage. Wie gesagt, die gute Nachricht ist, Sie brauchen uns dafür. Von daher wird es so sein, Sie müssen mit uns reden, auch wenn Sie es jetzt im Ausschuss nicht machen wollen, bei dem Thema müssen Sie. Und dann warten wir jetzt mal sehr gespannt auf Ihre Einladung, wann das sein wird. Wir sind da weiter gesprächsbereit, werden diese beiden Themen, „Öffentlichkeit von Ausschüssen“ und „Absenkung Quorum“, aber dort natürlich sehr, sehr vehement auch mit einbringen in diese Gespräche. Das darf ich schon ankündigen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Daniel Peters, CDU: Bravo!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2107 zur Beratung an den Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Vielen Dank! Die Gegenstimmen? – (Zurufe vonseiten der Fraktion der CDU: Zählen!) Wird Auszählen gewünscht? Dann bitte ich das Präsidium um die Auszählung. Dann bitte noch mal die Fürstimmen! – (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Minister Dr. Till Backhaus: Hammelsprung!) Und jetzt die Gegenstimmen bitte! – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Während der Auszählung reinkommen, Wahnsinn!) Und dann die Enthaltungen! – (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Na, Bewegung ist ja gesund.) Damit ist der Überweisungsvorschlag bei 32 Fürstimmen, 38 Gegenstimmen und 0 Enthaltungen abgelehnt. Der Gesetzentwurf wird gemäß Paragraf 48 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung spätestens nach drei Monaten zur Zweiten Lesung erneut auf die Tagesordnung gesetzt. (Sebastian Ehlers, CDU: Könnt euch wieder hinlegen.) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Erste Lesung des Gesetzentwurfes der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern, auf Drucksache 8/2091. Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern (Erste Lesung) – Drucksache 8/2091 – Das Wort zur Einbringung hat die Abgeordnete Constanze Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Das Bundesamt für Verfassungsschutz sieht bei der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für eine gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Politik. Es führt die AfD daher als sogenannten Verdachtsfall. Darüber hat das Bundesamt auch schon vor über zwei Jahren die Öffentlichkeit informiert. Ob unsere Landesbehörde diese Einschätzung teilt, ist nicht bekannt, denn wenn es so wäre, dürfte unsere Landesbehörde die Öffentlichkeit nicht darüber informieren. Ihr fehlt schlicht die dafür erforderliche Rechtsgrundlage. Das, meine sehr geehrten Kolleg/-innen von SPD und DIE LINKE, muss sich unbedingt ändern. Nach der aktuellen Fassung des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 unseres Landesverfassungsschutzgesetzes informiert die Verfassungsschutzbehörde die Öffentlichkeit über Gefahren für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand und die Sicherheit des Bundes und der Länder. Liegen jedoch lediglich tatsächliche Anhaltspunkte für das Bestehen einer derartigen Gefahr vor, ist eine solche Information bislang nicht zulässig. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf zielt darauf ab, die für eine Information der Öffentlichkeit erforderliche Rechtsgrundlage zu schaffen, ist doch sachgerechte Information notwendige Voraussetzung für die gebotene politische Auseinandersetzung mit Demokratie- und Menschenfeindlichkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Anlässlich der Berichterstattung über die Wählergruppe „Pro Köln“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall im Verfassungsschutzbericht des Bundes urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 26. Juni 2013, dass das Bundesverfassungsschutzgesetz das Innenministerium nicht dazu ermächtige, in seinen Verfassungsschutzberichten auch solche Vereinigungen aufzunehmen, bei denen zwar tatsächlich Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung vorliegen, solche Bestrebungen aber noch nicht sicher festgestellt werden konnten. Das sind die sogenannten Verdachtsfälle. In diesen Fällen dürfe der Verfassungsschutz die Vereinigung zwar weiter beobachten und Informationen über sie sammeln, ihre Aufnahme in den Bericht sei aber nicht zulässig. Damit im Verfassungsschutzbericht auch über Verdachtsfälle berichtet werden kann, nahm der Deutsche Bundestag mit Beschluss vom 3. Juli 2015 die Verdachtsberichterstattung ausdrücklich in den Gesetzeswortlaut des Paragrafen 16 Bundesverfassungsschutzgesetz auf. Seither lautet die Norm: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz informiert die Öffentlichkeit über Bestrebungen und Tätigkeiten nach § 3 Absatz 1, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen“. Eine verbesserte Transparenz auch durch intensivierte Öffentlichkeitsarbeit sei ein wichtiger Bestandteil der Reform des Verfassungsschutzes, hieß es damals. Nach diesem Vorbild soll nun in dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf die Vorschrift des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 Landesverfassungsschutzgesetz dergestalt geändert werden, dass die Verfassungsschutzbehörde die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit über Bestrebungen informiert, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen. In seinem Urteil über die Behandlung der Wochenzeitung „Junge Freiheit“ als rechtsextremistischer Verdachtsfall im Verfassungsschutzbericht von Nordrhein-Westfalen stufte das Bundesverfassungsgericht eine entsprechende Befugnis im dortigen Verfassungsschutzgesetz als verfassungsrechtlich unbedenklich ein. Wenn die Vorschrift des Paragrafen 5 Absatz 2 Satz 1 Landesverfassungsschutzgesetz in seiner neuen Fassung dann in Kraft tritt und seine Voraussetzungen mit Blick auf eine bestimmte Vereinigung erfüllt sind, es also hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte gibt für das Vorliegen einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Bestrebung, muss darüber hinaus geprüft werden, ob eine Unterrichtung der Öffentlichkeit in dem konkreten Einzelfall verhältnismäßig wäre. Das hat das Verwaltungsgericht Köln in seiner Entscheidung über die Zulässigkeit der Berichterstattung über die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall herausgearbeitet. In dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln heißt es dazu, die Berichterstattung diene dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit einem legitimen Zweck. Bei der Berichterstattung handelt es sich auch um eine grundsätzlich geeignete Vorkehrung zur Aufklärung der Öffentlichkeit und in diesem Rahmen zur Abwehr verfassungsfeindlicher Bestrebungen. Da der Verfassungsschutz in seiner Berichterstattung zudem nicht den Eindruck erwecke, dass es sich bei der AfD um eine gesicherte rechtsextremistische Bestrebung handele, sei diese Maßnahme auch erforderlich. Die Information der Öffentlichkeit sei, so das Gericht weiter, auch verhältnismäßig im engeren Sinne, denn bei dem mit der Berichterstattung verfolgten Ziel des Schutzes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, also den fundamentalen Strukturprinzipien der staatlichen Gesamtordnung, handele es sich um ein Schutzgut von überragendem Verfassungsrang. Und zu diesem stehe der vorgenommene Eingriff in die Rechte der AfD erkennbar nicht außer Verhältnis. Die AfD sei im Bundestag und in allen Landesparlamenten vertreten und erziele zum Teil beträchtliche Stimmergebnisse. Wenn bei der AfD tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung festzustellen seien, bestehe an einer Berichterstattung daher ein ganz erhebliches öffentliches Interesse. Die Information über die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall, also darüber, dass mit Blick auf diese Partei tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bestehen, soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen in angemessener Weise namentlich mit politischen Mitteln entgegenzuwirken. Mit Blick auf die AfD ist in unserem Bundesland eine entsprechende Information bislang ausgeblieben. Es kann entweder daran liegen, dass der Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen bei der AfD verneint, was ich mir nicht vorstellen kann, oder eben einfach nur daran, dass dem Verfassungsschutz die für eine Information der Öffentlichkeit erforderliche Rechtsgrundlage fehlt. Hier braucht es unbedingt klare Verhältnisse. Sehr geehrte Kolleg/-innen von der SPD und DIE LINKE, in Ihrem Koalitionsvertrag heißt es, „notwendige Reformschritte“ müssten „für mehr Transparenz in der Arbeit der Verfassungsschutzbehörde sorgen“. Mit dem Gesetzentwurf will meine Fraktion genau das: Transparenz. Danach soll auch in unser Landesverfassungsschutzgesetz eine Rechtsgrundlage für die Information der Öffentlichkeit über Verdachtsfälle aufgenommen werden, so wie im Bund und in 11 von 16 Bundesländern. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Für die Landesregierung hat ums Wort gebeten der Innenminister Herr Christian Pegel. Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Abgeordnete dieses Hohen Hauses! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörende! Zunächst sind wir bei einem Themenfeld, von dem David Wulff vorhin, glaube ich, sagte, es ist ein Feinschmeckerthema, wobei man das in so einem Landtag – das gehört, glaube ich, der Ehrlichkeit halber auch dazu – regelmäßig haben wird, weil das häufig sehr spezielle Themen sind, die vielleicht nicht immer die gesamte Bandbreite aller Mitglieder dieses Hohen Hauses mit tiefster Emotion abholen. Ich versuche trotzdem einmal, wenn Sie mir das als Rückfall auf die Basisebene erlauben, noch einmal, deutlich zu machen, dass das Landesverfassungsschutzgesetz, im Übrigen alle Verfassungsschutzgesetze in Deutschland quasi drei Stufen kennen, in denen wir mit Beobachtungsmöglichkeiten umgehen. Die niedrigste Stufe ist der sogenannte Prüffall. Da sagt man, oh, da könnte was sein. Die nächste weitere Stufe ist der sogenannte Verdachtsfall. Das ist der, der jetzt heute hier im Fokus ist. Da sagt man nach dem Prüffall, oh, da haben wir genauer hingeguckt, da haben wir schon manches gefunden, aber wir sind noch nicht sicher. Und die dritte Stufe ist dann das, was die Kolleginnen und Kollegen gesichert extremistische Bestrebungen nennen. Sie können es auch in Strafprozessrecht übersetzen und sagen, da gibt es einen Anfangsverdacht, es gibt einen deutlich dringenden Tatverdacht und es gibt irgendwann eine Anklagereife. Also drei Stufen. Wesentlich bei den drei Stufen ist, dass eben auch die Frage, wie viele nachrichtendienstliche Instrumente Sie einsetzen dürfen, davon abhängig ist, auf welcher Stufe Sie sich bewegen. Je weicher die Stufe, je weniger Gewissheit in der Stufe herrscht, desto weniger ein Stück weit auch harte, in Grundrechte eingreifende Aktivitäten, Maßnahmen darf der Nachrichtendienst bei dem Bemühen, Informationen zu erlangen, ergreifen. Vielleicht hilft das ein bisschen für die Einstufung. Es gibt drei Stufen. Noch mal: Das, worüber wir jetzt diskutieren, ist die zweite Stufe, die Frage, wie stark Transparenz über die Beobachtungsobjekte, die der Verfassungsschutz dieses Landes der zweiten Stufe zuschreibt, miteinander geteilt werden darf. Dann würde ich in die andere Seite springen: Was sind die Aufgaben des Verfassungsschutzes? In der Tat in erster Linie, genau Bestrebungen dieser Art zu erkennen, zu beobachten, die Informationen zusammenzuführen, im Zweifel dann eben auch – und das ist die Kehrseite der Medaille – die Öffentlichkeit darauf hinzuweisen, dass es solche Aktivitäten gibt. Das tut der Landesverfassungsschutz einmal im Jahr mit dem Verfassungsschutzbericht. Er kann es aber auch zwischendurch durch Pressearbeit tun, er kann auch befragt werden, und dann ist immer die Frage, darf etwas gesagt werden. Die Frage ist eben, ob schon ab dem Verdachtsfall – noch mal, da ist noch keine Gewissheit einer gesichert extremistischen Bestrebung da, sondern nur ein deutlich verdichteter Verdacht, dass dem so sei –, ob dort schon Öffentlichkeit hergestellt werden darf. Jetzt würde ich gerne, weil Sie sehr stark die AfD in den Vordergrund gerückt haben, dafür werben – da bin ich aber vielleicht auch zu sehr Jurist, da komme ich nicht aus meiner Haut –, wenn Sie, um die Debatten dieses Tages mit zu reflektieren, eine Verfassung oder auch nur ein Parlamentsgesetz ändern, dann ist es immer für eine unbestimmte Zahl von künftigen Fällen und Sachverhalten. Ich glaube, dass es immer nicht ganz ohne ist, wenn man sagt, ich komme da von einem einzigen Punkt, den ich regeln will, her und deswegen drehe ich in einem großen Gesetz etwas. Ich würde gerne den Blick darauf richten, wenn Verdachtsfallberichterstattung erlaubt wird, ermöglicht wird, dann betrifft das im Zweifel auch eine größere Zahl von Organisationen, die können in allen politischen Spektren sich bewegen. Mir ist wichtig, wir reden da nicht über eine Partei oder Organisation, sondern wir reden dann über eine – das will ich deutlich formulieren – größere Gruppe, ohne dass ich eine Zahl nennen darf, das dürfte ich nur in der PKK, aber es ist mehr als dann ein Beteiligter. Ich glaube, das muss man vor Augen haben. Drittens. Mir wäre sehr am Herzen, dass das, was ich jetzt versucht habe wiederholt, bei Einzeländerungswünschen anzubringen und was Sie eben als Koalitionsvertragsauftrag ja auch noch mal formuliert haben, dass nämlich das Bemühen der Koalitionsfraktionen und auch des Innenministeriums zusammen mit der Abteilung 5, nämlich der Verfassungsschutzabteilung, und der PKK, in einem längeren Prozess sich Dinge anzuschauen, was aktuell ja im Übrigen der Sonderbeauftragte jetzt relativ still und leise für alle tut, aber im Spätsommer durch sein wird, dann auf der Grundlage der Expertenkommission, die in einer etwas kritischen Situation einen internen Bericht abgegeben hat, der jetzigen Bemühungen des Sonderbeauftragten, Dinge zu reflektieren, Vorschläge zu machen, dass man aus dem Paket dann eben auch ein großes Gesetzesänderungspaket im nächsten Jahr schnürt, das darüber hinaus auch deshalb erforderlich ist, weil wir ja Verfassungsgerichtssprechung aus verschiedenen Bundesländern des Bundes haben, die jetzt nicht uns unmittelbar berührt, aber wo wir die gleichen, salopp formuliert, Paragrafen im Gesetz stehen haben und wissen, dass wir an der Stelle selbstverständlich auch Dinge zu schärfen, zu verändern, anzupassen haben. Und weil wir wissen, dass wir nächstes Jahr also eine größere Novellierung, zusammengesetzt aus dem, was wegen der Verfassungsgerichtsrechtsprechung sein soll, und dem, was aus den Prozessen für einige Sonderbeauftragten und dem größeren Transparenzgebot, was wir uns selbst im Koalitionsvertrag vorgenommen haben, folgert, wäre ich sehr, wäre ich sehr dankbar, wenn es gelänge, alles, was man an Änderungsbedarf hat, dann auch in einem Rutsch zu machen und jetzt nicht häppchenweise ein Ding nach dem anderen zu machen. Am Ende riskieren Sie systematische Unwuchten, und umgekehrt gibt es, glaube ich, auch noch mal Anlass und Möglichkeiten, über das Ob der Verdachtsfallberichterstattung zu diskutieren. Ich will nur deutlich sagen, zurzeit dürfen wir es auf jeden Fall nicht. Deswegen darf ich nicht mal mit dem Auge zwinkern auf eine Frage, die diesen Punkt betrifft. Die PKK, um das aber auch deutlich zu sagen, wird informiert. Es ist also nicht so, dass es überhaupt keine Informationen gäbe, sondern in dem Gremium, was dafür geschaffen ist, was den Geheimhaltungsvorschriften unterliegt, berichten wir über solche Dinge. Und drittens, wenn man den Weg geht, muss man wissen, dass er eine größere Zahl von Organisationen trifft, und dann kann das alle politischen Bereiche und alle möglichen denkbar extremistisch orientierten Bewegungen berühren und berührt eben nicht nur einen Beteiligten. Meine herzliche Bitte ist deshalb, das in dem großen Gesetzesänderungskanon, der im nächsten Jahr anstehen wird, in dem Kontext zu diskutieren und dann in einem großen Paket gemeinsam zu bewerkstelligen, dann auch in Kenntnis der weiteren Vorschläge, die gegebenenfalls der Sonderbeauftragte – oder auch die PKK – als Ausfluss der Diskussion der kommenden Monate in der großen Überschrift Transparenz mit einbringt. Ich würde Sie auf jeden Fall dringend bitten, es als abstraktere Debatte zu führen. Vom Einzelfall her das Gesetz anzupacken, finde ich nicht ganz ohne. Und im Übrigen kommt man dann hin und wieder hinterher zu dem Ergebnis, dass für manch anderen Fall das nicht so gut passt. Lassen Sie uns dann eine konkrete Debatte über den abstrakten Fall führen und bitte im großen Paket! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Minister! Für die Fraktion der AfD hat das Wort der Fraktionsvorsitzende Nikolaus Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Liebe Verdachtsobjekte, so, wie der Innenminister das hier gerade sagte! Vielen Dank für Ihren Ausflug in die Arbeit, in die Struktur des Verfassungsschutzes! Vielen Dank für die konkrete Abstufung! Was das Juristische betrifft, Herr Innenminister, bin ich ganz bei Ihnen, es ist nie gut, sich auf einen konkreten Fall zu beziehen, sondern das Ganze abstrakt zu denken. Dankbar bin ich aber auch in allererster Linie den GRÜNEN für diesen Gesetzentwurf, denn den möchte ich jetzt hier nutzen, um auf die Rolle des Verfassungsschutzes in Deutschland aufmerksam zu machen. Dieser Entwurf ist mehr als durchschaubar. Das hat auch hier Frau Oehlrich sehr deutlich getan. Ich bin Ihnen dankbar für Ihre Beispiele. Ein ähnliches Beispiel werde ich auch noch hier im Verlaufe meiner Rede aufwerfen. Aufklärung der Öffentlichkeit ist in diesen Zeiten wichtiger denn je, meine Damen und Herren. Eine Verfassungsschutzbehörde, wie sie in Deutschland existiert, ist wohl einmalig in Europa – intransparent und agierend in den Hinterzimmern der Republik, ein verlängerter Arm der Regierung zur Delegitimierung der Opposition. Und nicht nur Parteien geraten in das Visier der sogenannten Verfassungsschützer, auch freie Medien sind und waren bereits Ziel des Verfassungsschutzes. Wir erinnern uns an die peinliche Niederlage des Verfassungsschutzes Nordrhein-Westfalens vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Wochenzeitschrift „Junge Freiheit“. Dass aber überhaupt eine freie Zeitung, meine Damen und Herren, mühsam über Jahre den Rechtsweg bestreiten muss, um die fadenscheinigen Vorwürfe einer politisch gesteuerten Behörde zu widerlegen, (Thomas Krüger, SPD: Fake News!) ist in einer Demokratie ein Skandal (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und nur schlecht mit der hochgepriesenen Meinungsfreiheit zu vereinbaren. (Enrico Schult, AfD: Sehr richtig!) Das gleiche Spiel konnte man zuvor bereits bei den Republikanern beobachten. Was nicht passt, wird passend gemacht. Der ehemalige Chef der Verfassungsschutzbehörde Maaßen musste gehen, weil er nicht genügte, und der willfährige Erfüllungsgehilfe Haldenwang trat nun an seine Stelle. Das Resultat: Mehr denn je soll die Opposition in Deutschland durch den Verfassungsschutz delegitimiert werden. Mit Erfolg? Wir werden sehen. (Sebastian Ehlers, CDU: Wir fühlen uns da nicht angesprochen.) Ob das Bürgernetzwerk „Ein Prozent“, der Thinktank des Instituts für Staatspolitik in Schnellroda oder unsere Jugendorganisation der AfD – wer sich als Patriot für unser Land engagiert, bekommt den Stempel „rechtsextrem“ verliehen, ein einmaliges Schauspiel, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) vermutlich weltweit, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und natürlich, meine Damen und Herren, gibt es ein deutsches Volk. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Natürlich gibt es eine Gemeinschaft, welche durch eine gemeinsame Geschichte, Kultur und Sprache geprägt ist. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Niemand, niemand, in keinem Land Europas, würde dieser Aussage widersprechen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Für unsere Bundesregierung und ihren Regierungsschutz ist das rechtsextrem. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das war die Begründung.) Dabei scheitert diese abenteuerliche Definition an der eigenen Realität, meine Damen und Herren. Oder wie kann es sonst anerkannte deutsche Minderheiten im Ausland geben? Was, meine Damen und Herren, sind denn Sorben für Sie? Und warum gibt es eine dänische Minderheit und eine dazugehörige Wählervereinigung in Schleswig-Holstein? Also gibt es doch noch mehr als eine bloße beliebige Ansammlung von Personen mit deutschem Pass. Mit seinen aktuellen Einstufungen – der Minister hat sie gerade noch einmal erklärt – hat sich der Verfassungsschutz letztendlich völlig entblödet und die Maske endgültig fallengelassen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So ist es.) Dabei ist es völlig offensichtlich, dass der Regierungsschutz auf Geheiß einer linken Bundesregierung versucht, auf die immer weiter steigenden Umfrageergebnisse der AfD in ganz Deutschland zu reagieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und, liebe GRÜNE, wir haben Sie schon lange überholt – bundesweit. Und dieser Trend wird sich ungebremst fortsetzen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Denn Ihre Politik, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, bedeutet Armut, Inflation, Versorgungskrise und Vetternwirtschaft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das bekommen diese Menschen in unserem Land von Tag zu Tag immer deutlicher zu spüren. Und selbst heute schafft es ein Wirtschaftsminister nicht, hier der Vetternwirtschaft Einhalt zu gebieten und seinen Graichen-Clan dort zu entlassen. Es ist unfassbar, unfassbar, meine Damen und Herren! Und auch nach diesem Versuch, unsere Jugendorganisation zu delegitimieren, meine Damen und Herren, ist keine Veränderung des aktuellen Trends zu beobachten, ganz im Gegenteil. Der Verfassungsschutz schafft sich selber ab. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Genau.) Denn plötzlich ist jeder rechtsextrem und die normalsten Aussagen der Welt sind verfassungsfeindlich. Dann fällt das gesamte Konstrukt in sich zusammen, meine Damen und Herren. (Heiterkeit bei Julian Barlen, SPD: Den Spruch haben wir ja schon häufiger gehört.) Und auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal betonen, Herr Barlen: (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Wir als Fraktion, ich als Person stehe hinter unserer Jugend, die ganz besonders in der heutigen Zeit mutig agiert und sich nicht von Ihnen, meine Damen und Herren, einschüchtern lässt, für eine patriotische Zukunft, unser aller Zukunft Gesicht zu zeigen. Meine Damen und Herren, nach der Agitation des Verfassungsschutzes sind mehr Fördermitgliedschaften und Mitgliedsanträge bei der Jungen Alternative eingegangen als je zuvor. Das Schwert des Verfassungsschutzes ist stumpf geworden, wenn nicht gar die Klinge gebrochen, meine Damen und Herren. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD – Thomas Krüger, SPD: Oje!) Die Beliebigkeit und Maßlosigkeit des Verfassungsschutzes führte schon lange zu einer eigenen Delegitimation und nicht zu der der anderen. Und wenn jemand nicht in eine Schublade passt, dann wird einfach eine neue erfunden. Auch das haben wir hier in M-V beobachten können. Sie erinnern sich an die Tausenden Bürger auf den Straßen, welche sich wegen der horrenden Energiepreise um die Bestreitung ihres Lebensunterhaltes sorgten, weder links noch rechts. Innenminister Pegel und seine Behörde erfinden fix den Begriff des Delegitimierers, ich zitiere, „ein neuer Typus Extremismus“, meine Damen und Herren. Und hier wird doch die ganze Perfidität deutlich: Wer die Regierung kritisiert, muss Extremist sein. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ja.) Der Gesetzentwurf der GRÜNEN ist, wie eingangs erwähnt, durchschaubar. Verdachtsfälle, also Fälle, bei welchen sich der Verfassungsschutz trotz endloser Beliebigkeit selbst noch nicht ganz sicher ist, aber es eigentlich schon gern wäre, sollen öffentlich kommuniziert werden – also noch mehr Fingerzeig auf normale Bürger, noch mehr Extremismuskeule, noch mehr – und Menschen in eine Ecke stellen. (Heiterkeit und Zuruf von Enrico Schult, AfD) Dabei ist die gesamte Verdachtsberichterstattung mehr als problematisch. Ich zitiere an dieser Stelle den Rechtswissenschaftler Professor Dr. Dietrich Murswiek: „Schon die erste Stufe – die Bekämpfung auf Verdacht hin – ist rechtsstaatswidrig. Die zweite Stufe, die Verdächtigung und Bekämpfung“ auch „desjenigen, der den auf der ersten Stufe Verdächtigten nicht ausgrenzt, ist noch schlimmer. Konsequent weitergedacht“, so Murswiek, „muss jetzt auch der auf der zweiten Stufe Verdächtigte ausgegrenzt werden, und wer das nicht tut, gilt wiederum als ausgrenzungsbedürftiger Extremist.“ (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) „So lassen sich“, Murswiek weiter, die „Kaskaden des Verdachts konstruieren.“ Die Verteidigung der Verfassung führt sich dann selbst ad absurdum, meine Damen und Herren. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Und damit machen wir Bürgerdialoge im ganzen Land.) Dieser Gesetzesentwurf der GRÜNEN zeigt deutlich die Panik und Hilflosigkeit selbiger, denn politisch können sie der AfD nicht mehr Herr werden. Sie spielen in M-V selten eine Rolle mehr, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und mit guter Politik, mit klaren Argumenten und öffentlicher Aufklärung werden wir dafür sorgen, Herr Krüger, dass die GRÜNEN so schnell aus dem Landtag verschwinden, wie sie hier reingekommen sind. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und dafür bedarf es keines Verfassungsschutzes. Mit gutem Willen, guter Oppositionsarbeit werden wir in der nächsten Legislatur nicht nur die GRÜNEN aus dem Landtag los sein, (Julian Barlen, SPD: Als wenn Sie Einfluss auf das Wahlergebnis der GRÜNEN hätten!) sondern unsere Partei, die AfD, steht stärker da als je zuvor. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. (Thomas Krüger, SPD: Nein.) Oh, Entschuldigung! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Das habe ich jetzt nicht gesehen. Der Innenminister möchte reagieren. Bitte schön! Minister Christian Pegel: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Mitglieder des Hohen Hauses! Da wiederum ist das Pendel so weit in die andere Richtung geschlagen, dass ich nicht umhinkomme, erst zur Würde dieses Hohen Hauses, aber auch zur Wahrung der Würde der Landesverfassung noch einmal an dieses Pult zu treten. Es gibt keinen politisch willkürlichen Regierungsschutz, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) sondern – und vielleicht hätte ich auch wissen müssen, dass in der Tat das Gesetz ein solches Nischengesetz ist, dass ich auch das sicherheitshalber sage –, sondern wie alles, was dieser Verfassungsschutz tut, wie alle Sicherheits- und Ordnungsbehörden der Bundesrepublik Deutschland, eines Rechtsstaates, basieren die Aktivitäten auf einem Parlamentsgesetz dieses Hohen Hauses. Es ist, glaube ich, eine Frage des Respekts gegenüber diesem Landtag, das zumindest zur Kenntnis zu nehmen. Und im Gesetzentwurf – ich bin mir nicht sicher, ob Sie das ausdrücklich erwähnt haben –, aber im Gesetzentwurf und in den Texten der GRÜNEN ist es ausdrücklich drin. Paragraf 5, Aufgaben des Verfassungsschutzes, beschreibt, dass es eben nicht um rechts, links oder Delegitimierer geht. Das sind Kategorisierungen, um das Ganze ein Stück weit veraktbar zu machen, sondern Absatz 1 in Paragraf 5 sagt, der Verfassungsschutz hat zu beobachten, „Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung,“ (Beifall René Domke, FDP) „den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind“, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Inwieweit ist er denn selbst beteiligt, der Verfassungsschutz, mit seinen ganzen Accounts in den sozialen Medien?) oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziel haben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und jetzt noch einmal zurück zu Ihrem Vorwurf, die Opposition wird beobachtet. Das behaupten größere Teile hier nicht. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Es ist eben auch nicht so, dass all das, was hier getan wird, völlig frei im Raume steht, sondern es wird durch Rechtsprechung überprüft. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und dann werden Sie zur Kenntnis zu nehmen haben, dass Sie wiederholt vor deutschen Gerichten unterlegen sind. Und Sie werden zur Kenntnis zu nehmen haben, dass ein Bundesverfassungsgericht wiederholt auf diese Sachverhalte geguckt hat. Nun können wir natürlich sagen, die sind alle willkürlich. Das fände ich einen unverschämten Umgang mit einem der relevantesten und wirklich unabhängigsten Verfassungsorgane, das diese Republik besitzt. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Gucken Sie mal, wie das Gesetz ist und von wem!) Das Bundesverfassungsgericht ist weltweit renommiert, meine Damen und Herren, weltweit renommiert. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich gestehe freimütig ein, dass natürlich die nachrichtendienstliche Arbeit immer an der Grenze dazu ist, dass du genau hinschauen musst. Deswegen gibt es eine PKK, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) deswegen guckt eben nicht nur die Regierung drauf, (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) sondern es sind Oppositionsbeteiligte zwingend nach diesem Parlamentsgesetz dabei. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und zu guter Letzt, vielleicht ist die Diskussion jetzt wieder spannender, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Herr Innenminister, das stimmt nicht.) vielleicht brauchen wir auch Verdachtsfall bei Berichterstattungen, damit man mal öffentliche Debatten führen kann (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Da sind nicht alle beteiligt.) und das rausholt aus genau dieser Heimlichkeit, (Petra Federau, AfD: Nein, sind sie nicht alle.) in der Sie sich jetzt versuchen zu suhlen. Noch einmal: Da ist nichts willkürlich, der Rechtsstaat überprüft solche Dinge. (Michael Meister, AfD: Ja, natürlich!) Es ist klar gesetzlich vorgegeben, was wir tun. (Thore Stein, AfD: Warum haben Sie dann Angst vor der Diskussion?) Und ich wäre sehr dankbar, wenn wir so weit in der Diskreditierung staatlicher Organe und vor allen Dingen des eigenen Hohen Hauses nicht gehen. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das ist eine Diskreditierung der Opposition. – Zuruf von Michael Meister, AfD) Ihr Parlamentsgesetz wird von den Kolleginnen und Kollegen umgesetzt. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Innenminister! Für die Fraktion DIE LINKE hat das Wort der Abgeordnete Michael Noetzel. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Der erzählt uns was von der Roten Hilfe am besten. – Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Michael Noetzel , DIE LINKE: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, wir werden Ihren Gesetzentwurf ablehnen. Ich könnte es mir leicht machen und dies allein formell begründen, denn ich halte es weder für effektiv noch für sinnvoll, einzelne Artikel, Paragrafen oder Absätze zu ändern, insbesondere dann, wenn sowieso eine größere Novellierung ansteht. Der Minister hat dazu ja bereits ausgeführt und wir haben es auch hier immer wieder schon vorgebracht. Und auch Ihre Fraktion war Ende vergangenen Jahres im Innenausschuss vertreten, als sich der Sonderbeauftragte für den Verfassungsschutz, Herr Bernhard Witthaut, vorstellte und seine zentralen Aufgaben und Anliegen darlegte. Es wurde deutlich gemacht, dass die Ergebnisse seiner Arbeit auch in eine Novellierung des Landesverfassungsschutzgesetzes einfließen werden. Und Sie waren auch im Ausschuss, als der Minister nur einen Monat später die diesjährigen Gesetzesvorhaben vorstellte und dabei ebenfalls ankündigte, das Landesverfassungsschutzgesetz anfassen zu wollen beziehungsweise zu müssen. Hintergrund – das wissen wir alle – sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die auch Auswirkungen hier bei uns im Land haben. Insofern wiederhole ich an dieser Stelle gerne, was ich schon mehrfach in Bezug auf das SOG gesagt habe: Bringen Sie Ihre Vorschläge und Ideen ein, wenn sich das Parlament und der Innenausschuss mit der grundlegenden Überarbeitung des Landesverfassungsschutzgesetzes befassen! (Torsten Renz, CDU: Was und wo? Wo sollen wir uns melden?) Meine Damen und Herren, ich möchte Ihren Gesetzentwurf aber nicht nur aus formellen Gründen ablehnen, sondern auch inhaltlich zu Ihrem Vorstoß Stellung nehmen. Die Frage ist durchaus berechtigt, ab wann darf der Verfassungsschutz öffentlich darüber berichten, wen er möglicherweise für verfassungsfeindlich hält und wen nicht. Die Antwort auf diese Frage ist durchaus heikel, denn es müssen immer verschiedene Verfassungsgüter in Einklang gebracht werden. Derzeit existieren in Bund und Ländern unterschiedliche Regelungen, was die Berichterstattung über sogenannte Verdachtsfälle angeht. Was jedoch unzweifelhaft ist, eine Nennung durch den Verfassungsschutz, egal, ob als Verdachtsfall oder gesichert extremistische Bestrebung, kann auch immer weitreichende Folgen für die jeweils Benannten haben. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gab es bereits Erwähnungen im VS-Bericht, die einer gerichtlichen Prüfung schlussendlich nicht standgehalten haben. Ich erinnere da nur an die hauchdünne Berichterstattung im Zusammenhang mit vermeintlichen Treffpunkten der sogenannten linksextremen Szene. Dazu kommt – und das müssen wir immer berücksichtigen –, dass es schwer bis teilweise fast unmöglich ist, sich gegen Entscheidungen des Verfassungsschutzes gerichtlich zu wehren, sobald Erkenntnisse aus geheimdienstlichen Mitteln gewonnen wurden. Vor diesem Hintergrund bin ich doch noch etwas zurückhaltend, was die Berichterstattung über mögliche, aber aus Sicht des Verfassungsschutzes nicht gesicherte extremistische Bestrebungen von Verdachtsfällen angeht. Und die Diskussionen diesbezüglich sind bei uns in der Fraktion noch keinesfalls abgeschlossen. Meine Damen und Herren, ich habe mit der Vorstellung des vergangenen VS- Berichtes unter anderem kritisiert, dass der Geheimdienst wenig bis kaum Worte zur Jungen Alternative und dem scheinaufgelösten Flügel der AfD verliert – zu einem Zeitpunkt, als der extrem rechte Flügel bereits Beobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz war. Und ich frage mich ernsthaft, wofür es hier im Land einer gesonderten Regelung zur Verdachtsfallberichterstattung bedarf, wenn nicht mal gesicherte rechtsextremistische Bestrebungen des Bundes Eingang in den Landesbericht finden, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Weil sie hier nichts gefunden haben, Herr Noetzel.) und das, obwohl die Federn des braunen Flügels sogar auf den Fluren des Landtags wehen. Meine Damen und Herren, was es eher braucht, ist mehr Vertrauen in die Analysen zivilgesellschaftlicher und antifaschistischer Initiativen, von Fachjournalistinnen und -journalisten sowie der Wissenschaft, denn häufig scheinen diese wachsamer für demokratiefeindliche Bewegungen zu sein als das selbst ernannte Frühwarnsystem. Das zeigen auch die kürzlich getroffenen Entscheidungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu vermeintlich neuen rechtsextremistischen Bestrebungen. Mehr als 20 Jahre, nachdem antifaschistische Fachmagazine Recherchen über das Institut für Staatspolitik veröffentlichten (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Petra Federau, AfD: Gerade das, ja, genau.) und „der rechte rand“ 2020 sogar ein ganzes Buch (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Ich wusste gar nicht, dass die schreiben können.) unter dem Titel „Das IfS. Faschist*innen des 21. Jahrhunderts“ herausbrachte, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) kommt auch der Inlandsnachrichtendienst zu dem Urteil, dass Götz Kubitschek und seine Jünger es mit der Demokratie nicht ganz so ernst nehmen. Natürlich überrascht es wenig angesichts so unbefangener Ex-Präsidenten wie Hans-Georg Maaßen. Und natürlich überrascht es auch nicht, dass eine Delegation der hiesigen AfD-Fraktion zu den Gästen des letztjährigen faschistischen Sommerfestes in Schnellroda zählte. Und wenn wir zumindest den Bildern auf der Homepage der Jungen Alternative folgen, fühlen sich Abgeordnete der AfD-Fraktion auch in dieser neuen, gesichert rechtsextremistischen Bestrebung sehr heimisch. Aber auch hier wissen wir nicht erst seit der amtlichen Einstufung des Verfassungsschutzes, dass die Junge Alternative ein Hort von Demokratiefeinden ist. Und ich wage mal einen Blick in die Glaskugel. Der Flügel und die Junge Alternative werden nicht die letzten gesichert rechtsextremistischen Bestrebungen bleiben, die im Zusammenhang mit der AfD festgestellt werden. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Um dies festzustellen, braucht es aber nicht zwangsläufig eine Berichterstattung über Verdachtsfälle durch den Verfassungsschutz. Nichtsdestotrotz lassen Sie uns gerne nochmals darüber im Rahmen der anstehenden Novellierung des Verfassungsschutzgesetzes debattieren. Den heute vorliegenden Gesetzentwurf lehnen wir ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der CDU hat das Wort der Abgeordnete Torsten Renz. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Torsten Renz , CDU: Hat das einer hochgefahren, bevor er gegangen ist, oder? (Minister Christian Pegel und Julian Barlen, SPD: Herr Noetzel hat gesprochen. – Der Abgeordnete Torsten Renz stellt das Rednerpult ein.) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich das erste Mal den Gesetzentwurf der GRÜNEN gelesen habe, war mir im Prinzip gleich klar, lieber Harald Terpe, ihr schafft der AfD eine Bühne, ihr Gedankengut hier vorzutragen. (Jan-Phillip Tadsen, AfD: Ganz schlimmes Gedankengut. – Zuruf von Petra Federau, AfD) Und eure Rednerin hat das auch untermauert, indem sie mehrmals in diesem Gesetzentwurf sich ausschließlich auf die AfD bezogen hat. (Horst Förster, AfD: Das tun doch alle!) Da sage ich ganz klar, das hält die Demokratie auch aus, auch in Erster Lesung, auch in Zweiter Lesung. Ob man dann das aber so machen muss, wo ja tatsächlich in bestimmten Gremien darüber gesprochen wird und auch mehrmals angekündigt ist, eine große Novellierung auf den Weg zu bringen, das muss natürlich jede Fraktion für sich entscheiden. Und Herr Kramer hat dann meine Erwartungen noch übertroffen, dass er im Prinzip dann die Chance genutzt hat, hier noch mal wieder einen Rundumschlag sozusagen vorzuführen, nicht nur bezogen auf die AfD, sondern auch sein Gedankengut ausgeschüttet hat, dass die Demokratie infrage gestellt wird und er die demokratische Grundordnung infrage stellt. (Horst Förster, AfD: Das hat er eben nicht.) Und das verwundert mich doch schon sehr als Polizeibeamter, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Er hat das Gegenteil gemacht.) der ja sozusagen auch den Eid auf die Verfassung abgelegt hat. Und zu Recht hat der Innenminister auch noch mal darauf hingewiesen, welche Aufgabe der Verfassungsschutz hat. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Deswegen will ich das auch noch mal in Ihre Richtung wiederholen: „Der Verfassungsschutz ist als deutscher Inlandsnachrichtendienst ein wichtiger Bestandteil der Sicherheitsarchitektur dieses Landes.“ (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das steht geschrieben.) „Durch das Sammeln und Auswerten von Informationen“ (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „zu extremistischen und terroristischen Bestrebungen sowie Tätigkeiten fremder Nachrichtendienste betreibt er wichtige Vorfeldaufklärung. Diese ist zum Schutz“ – an Sie gerichtet – (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) „der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und damit aller in Deutschland lebenden Menschen unerlässlich.“ (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: So steht es geschrieben.) Und es steht auch – (Ann Christin von Allwörden, CDU: Genau, so steht es geschrieben.) mit Blick auf die GRÜNEN – (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) kein Wort von AfD oder Sonstigen, sondern genau das muss die Richtlinie, die Leitschnur unseres Handelns sein. Es gibt nämlich nicht nur Rechts-, (Unruhe bei Thomas de Jesus Fernandes, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) sondern auch Linksextremisten, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) und insofern gibt es dort auch Organisationen. Mir gefallen auch nicht die Kommunistische Plattform oder die RotFüchse. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Die RotFüchse kennt kaum einer, aber die arbeiten effektiv im Untergrund. Und insofern brauchen wir immer einen Gesetzestext, eine Richtlinie, eine Leitschnur, die sich genau daran ausrichtet. Und, Herr Kramer, Sie sind ja auch aufgrund Ihres Lebensalters noch jemand, der auch gewisse DDR-Erfahrung hat. Und wenn Sie hier der Öffentlichkeit suggerieren, mit Formulierungen, die ja zu Ihrem Duktus gehören – am Ende haben Sie wieder da versucht, darzustellen, die Meinungsfreiheit ist eingeschränkt, Sie dürfen nicht sagen, was Sie wollen auf Demonstrationen, sofort macht sich der Verfassungsschutz auf den Weg –, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Doch, sonst ist man politisch erledigt oder sozial getötet.) dann sage ich Ihnen, Sie können auf jeder Demonstration sagen, was Sie wollen, es darf sich nur nicht gegen die Verfassung und die demokratische Grundordnung richten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und René Domke, FDP) Und wie Sie die Sicherheitsbehörden unseres Landes dann über einen Kamm scheren, da sollten Sie tatsächlich noch mal drüber nachdenken. Sie haben Formulierungen verwendet: Wenn Kritik an der Regierung geübt wird, dann macht sich schon der Verfassungsschutz auf den Weg. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Sie haben hier Dinge in den Raum gestellt, das führt mich fast zur Sprachlosigkeit. Und deswegen habe ich auch in einer Schnellrecherche – um auch noch mal zu verdeutlichen, worüber Sie eigentlich sprechen und worüber wir in diesem Deutschland sprechen – mal mir die Mitarbeiterzahl des Bundesamtes für Verfassungsschutz herausgesucht. Sie werden die sicherlich kennen. Die aktuelle Zahl, die ich so schnell noch mal rausbekommen habe, liegt bei 4.234 – die kennen Sie ja – bei über 80 Millionen Menschen, bei einer Bevölkerung in Deutschland von über 80 Millionen. Da kommen sicherlich auch dann die Mitarbeiter der Landesverfassungsschutzämter dazu. Ich sage Ihnen, die in Mecklenburg-Vorpommern, die ist überschaubar und die ist eigentlich noch zu gering. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) 4.234 Mitarbeiter beim Bundesverfassungsschutz! (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Was wollen Sie uns damit sagen?) Und jetzt kennen Sie auch als gelernter DDR-Bürger – davon gehe ich aus – zum Beispiel die Mitarbeiterzahlen der Staatssicherheit: hauptamtlich 91.000! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) 4.000 zu 91.000 ins Verhältnis gesetzt (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) zu über 80 Millionen Einwohnern und 17 Millionen, die man in einem bestimmten Territorium eingesperrt hatte. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und zu diesen 91.000, das will ich noch mal sagen, kamen 189.000 inoffizielle Mitarbeiter. 189.000 inoffizielle Mitarbeiter! Da können Sie schon fast ausrechnen pro Kopf, da haben sie nämlich jeden tatsächlich losgeschickt, Familien zu überwachen. Und Sie suggerieren hier mit Ihren Redebeiträgen, dass diese Anzahl von Mitarbeitern das kontrolliert, was Sie hier an Fantasien vortragen. (Zuruf von Martin Schmidt, AfD) Ich sage Ihnen, in diesem Land können Sie sagen, was Sie wollen, das wiederhole ich gerne noch mal. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und deswegen malen Sie ein falsches Bild von unserem Land. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Und wenn ich jetzt tatsächlich – das war mir die Sache, die Zeit auch noch mal wert, hier auf diese Darstellung einzugehen –, wenn ich jetzt aber tatsächlich zu dem komme, was den Gesetzentwurf betrifft und das Einbringen, das Agieren der GRÜNEN, dann sind wir ja wieder bei dem typischen Klassiker, was der Opposition vorgeworfen wird: Meistens sind sie zu spät, in diesem Fall sind wir wieder zu früh, das Ganze ist nicht umfangreich. Sie laden ein zu Gesprächen, wir sollen was vorlegen. Dann müssen Sie schon mal ein bisschen konkreter werden! Ich habe vom Innenminister nichts Konkretes gehört, nicht mal einen Zeitplan, dass man mal gesagt hat, was ich ja schon zwischen den Zeilen gehört habe, 2024 werden wir uns auf den Weg machen. Nicht mal dieses Angebot kommt in Richtung der Oppositionsfraktionen. Und insofern kann ich mir nur vorstellen, auch mit Blick auf Herrn Noetzel, was da abgegangen ist in 2021, ein Trommelfeuer in Richtung Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern, (Sebastian Ehlers, CDU: Aufräumen!) mit der Krönung sozusagen 2021 in den Koalitionsverhandlungen, dass die jetzige Vizeministerpräsidentin vom Aufräumen bei den Sicherheitsbehörden gesprochen hat, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) dass die Ministerpräsidentin dem nicht widersprochen hat, sich vor unsere Sicherheitsbehörden gestellt hat. Jetzt stellen Sie sich nur mal vor, wir hätten weiterregiert! Ich weiß, jetzt können Sie mit Ihren Zwischenrufen das in die Lächerlichkeit stellen, aber Sie sind jetzt nicht mal in der Lage, nachdem Sie im November/Oktober 2021 so aufräumen wollten, bis 2024 überhaupt einen Gesetzentwurf vorzulegen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) obwohl ausreichend gute Vorarbeit geleistet wurde. Insofern ist das natürlich auch nur ein taktisches Mittel, (Zuruf von Michael Noetzel, DIE LINKE) und das sind Blasen in dem Sinne, wir machen ein großes Paket aus einem Guss und so weiter und so fort. Fangen Sie endlich an! Ich erwarte konkrete Vorschläge von Ihnen, inhaltlicherseits, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass Sie eben auch sagen, ja, Herr Noetzel hat gesagt, diesen Vorschlag sieht er oder sieht seine Fraktion etwas differenzierter. Ich sage mal zur Ausformulierung der GRÜNEN, da gibt es sicherlich bessere Formulierungen, um dem gerecht zu werden, zum Beispiel, wenn ich in Richtung Sachsen-Anhalt oder Brandenburg schaue. Aber sagen Sie doch auch von Rot-Rot, was wollen Sie konkret evaluieren! Gehen Sie mit uns ins Gespräch, mit einem möglichen Zeitplan, und dann sollten wir das Ganze im Sinne des demokratischen Rechtsstaates hier auch in Mecklenburg-Vorpommern auf den Weg bringen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Abgeordneter, es liegt ein Antrag auf Kurzintervention vor. Herr Förster, bitte! Horst Förster , AfD: Ja, vielen Dank, Herr Renz! Es ist sicherlich ein Thema, wo man eigentlich ruhig diskutieren würde. Aber wenn man von morgens bis abends mit Dreck beschmissen wird, dann darf man auch mit deutlichen Worten antworten. Vielleicht können Sie verstehen, dass es mich innerlich aufwühlt, mich wütend macht, ständig als Demokratiefeind oder ähnlich hier behandelt zu werden. Und fangen wir mal ganz oben an! (Julian Barlen, SPD: Ändern Sie doch Ihr Verhalten!) Überlegen Sie doch mal, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Herr Barlen!) wie diese Beobachtungsorgien sich entwickelt hatten! (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Es war doch die Chemnitz-Lüge, die dazu führte, mit diesen Hetzjagden, die ja nachweislich nicht stattgefunden haben, dass Maaßen gehen musste. Und ich gehe mal davon aus, egal, wie man zu Maaßen steht, dass er kein Verfassungsfeind war. Es war die Person und seine Linie. Er ist ja gegangen worden, weil er – das hat er schon mehrfach gesagt – sich geweigert hat und keine Gründe sah, die AfD zu beobachten. Und dann kam Haldenwang, alles änderte sich. Und wenn wir es ernst meinen, dann würden wir hier heute mal oder irgendwann mal ernsthaft über die Punkte sprechen, die heute als verfassungsfeindlich gelten. Sie wissen doch genauso gut wie ich, dass eine völlige Umdefinierung und sehr weite Interpretation oder völlig veränderte Interpretation von Artikel 1, nämlich der Menschenwürde, ist, die wir alle sehr ernst nehmen. Aber Sie wissen genau, was alles von dort abgeleitet wird, was gewissermaßen Neuland ist. Ich könnte Ihnen Zitate, unendliche Zitate – (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aus Ihrer Partei.) ich habe das ja teilweise schon gemacht – der CDU aus vergangenen Jahren, auch zu Zeiten der früheren Migration aus der Türkei, also Kohl und selbst Schmidt von der SPD, vieles vorhalten, was vielleicht heute nicht unbedingt gängig ist, aber was mit Sicherheit nicht verfassungswidrig ist, was aber heute, vor allem von der anderen Seite, als verfassungsfeindlich gerügt und beanstandet wird. Und es gibt andererseits doch eine öffentliche Wahrnehmung, die sich nur gegen eine Seite richtet. Und dieses Ungleichgewicht, das wären doch die Themen, über die wir diskutieren müssten. (Petra Federau, AfD: Genauso ist es.) Und wir müssten diskutieren, ob denn manches von dem, was hier als verfassungsfeindlich angeführt wird, … Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Herr Förster, … Horst Förster , AfD: … nicht sehr problematisch ist. Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: … Ihre Redezeit ist abgelaufen. Horst Förster , AfD: Dann kämen wir ein Stück weiter. – Danke! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Zwei Minuten sind um. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Möchten Sie darauf reagieren, Herr Abgeordneter? Torsten Renz , CDU: Ich habe auch nur zwei Minuten Zeit, oder?! Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Ja. Torsten Renz , CDU: Sehr geehrter Herr Förster, ich muss auch tatsächlich das eine oder andere Mal in mich gehen, wenn im Internet die Redebeiträge von Helmut Schmidt immer wieder kursieren, was der alles zum Thema Flüchtlingspolitik, Integration, Migration und so weiter gesagt hat. Da muss ich auch manchmal staunen, aber ich sage mir, dass ist 0,0 vergleichbar – aus seiner Sicht, was er damals analysiert hat – mit der Situation heute. So viel nur mal zum Thema, weil Herr Schmidt ja immer oder der Bundeskanzler a. D. immer wieder bemüht wird, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) um sozusagen Ihre Position heute teilweise zu rechtfertigen. Insofern sind das für mich zwei verschiedene Dinge. Am Ende haben Sie ja eine politische Frage in den Raum gestellt, wie wir uns in dieser Demokratie insbesondere jetzt mit Ihnen als AfD auseinandersetzen. Ich für mich persönlich, das können Sie sehen oder auch nicht so sehen, habe immer den Weg für richtig gehalten, mich mit Ihren Inhalten auseinanderzusetzen, darauf zu reagieren und diese inhaltlich zu widerlegen. Und das nehme ich für mich als Mitglied der CDU-Fraktion so in Anspruch. Es gibt aber natürlich politische Mitwettbewerber – das ist meine Einschätzung –, die haben eine andere Strategie, die möglicherweise dazu führt, dass sie dann bei Wahlen besser dastehen. Und ein exemplarisches Beispiel für mich ist zum Beispiel die SPD in diesem Land Mecklenburg-Vorpommern, die tatsächlich in Ihre Richtung immer wieder bewusst polarisiert. Und Sie nehmen das dankbar auf und polarisieren auch gegen diese Fraktion. Ich halte diesen Weg in dieser Demokratie für legitim, aber inhaltlich nicht für richtig. Ich gehe dort einen anderen Weg, so, wie ich es beschrieben habe, in einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Und insofern müssen Sie andere Leute – die Auffassung, die ich hier vertreten habe – dazu konkret direkt befragen. Ich habe explizit auch vorhin beim Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass es für mich um die Gegner dieser Demokratie geht, und die stehen rechts und links. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Nikolaus Kramer, AfD) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Zwei Minuten sind auch um. Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der SPD hat das Wort der Abgeordnete Ralf Mucha. Ralf Mucha , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir vorher noch ein paar Bemerkungen zu den eben gemachten Redebeiträgen! (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Herr Kramer, eines kann ich Ihnen versichern – und ohne Geheimnisverrat zu begehen –, das Schwert des Verfassungsschutzes ist ganz und es ist scharf. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Ann Christin von Allwörden, CDU) Lieber Torsten, du bist leider nicht Mitglied oder warst nicht im Innenausschuss, sonst hättest du den Fahrplan des Innenministeriums gekannt. Ich werde das auch gleich in meinem Redebeitrag noch mal sagen, dass der Minister schon im Januar angekündigt hat, dass wir eine ausreichende Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes im Jahr 2024 vorbereiten beziehungsweise das Innenministerium. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Verdachtsfälle werden in der aktuellen Rechtsprechung des Landesverfassungsschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern nicht angemessen mit Blick auf die Information der Öffentlichkeit berücksichtigt. Das ist doch die Kernaussage Ihres Antrages, Frau Oehlrich, richtig?! Warum schreiben Sie das dann nicht einfach so? Lediglich bei den Alternativen führen Sie aus, worum es Ihnen geht. Was bedeutet es denn für den Verfassungsschutz, eine Einstufung als Verdachtsfall vorzunehmen? Er darf dann nicht mehr nur öffentliche Quellen verwenden, um seine Erkenntnisse zu erhalten, sondern beispielsweise auch Observationen von Einzelpersonen oder Telefonüberwachungen durchführen, V-Leute einsetzen, Unterlagen und Datenträger beschlagnahmen, Wohn- und Geschäftsräume durchsuchen, dies natürlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Beim SOG schienen Sie mit einigen der Maßnahmen noch größere Probleme zu haben. Frau Oehlrich, ja, das Bundesgesetz sieht vor, dass auch die Öffentlichkeit informiert werden soll. Da heißt es, „soweit hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte hierfür vorliegen“. Wie schnell diese Information erfolgen muss, ist allerdings nicht geregelt. In einer Pressemitteilung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln hieß es kürzlich: „Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die Einstufung als Verdachtsfall auch öffentlich mitteilen, um eine politische Auseinandersetzung zu ermöglichen.“ So ähnlich schreiben Sie es ja auch in Ihrem Antrag, wenn Sie von der Nichtzulässigkeit solcher Information der Öffentlichkeit durch den Landesverfassungsschutz mit der aktuellen Gesetzgebung sprechen. In Ihrer Begründung des Antrages schreiben Sie auch: „Durch die Information sollen die zuständigen staatlichen Stellen in die Lage versetzt werden, frühzeitig Maßnahmen zur Abwehr der aus den Bestrebungen resultierenden Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes zu treffen.“ Ja, aber das tun wir doch jetzt auch schon. Und auch die Möglichkeit zur Veröffentlichung, nee, und auch aus der Möglichkeit zur Veröffentlichung ergibt sich noch kein Zwang. Damit wir uns nicht falsch verstehen, inhaltlich ist der Gesetzentwurf trotz aller Kritik durchaus tragbar, aber ich verstehe nicht, warum Sie jetzt schon zum zweiten Mal eine Gesetzesänderung einbringen, die Teil einer grundsätzlichen Novelle des Landesverfassungsschutzgesetzes sein soll. Der Minister hat, wie ich schon erwähnt habe, bereits im Januar im Innenausschuss ausführlich den Fahrplan mitgeteilt. Und ich habe da Vertrauen in die Arbeit des Ministeriums und seiner Mitarbeitenden, hier eine solide Novelle vorzulegen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Sobald diese Überarbeitung da ist, sollten wir ausführlich und sachlich die Debatte im Ausschuss und im Landtag dazu weiterführen. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Für die Fraktion der FDP hat das Wort der Fraktionsvorsitzende René Domke. René Domke , FDP: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nun lösen wir uns mal von Einzelfällen und reden einfach mal über das, was hier auf dem Tisch liegt! Die Mitteilungspflicht der Verfassungsschutzbehörden gegenüber der Öffentlichkeit soll nach dem Gesetzentwurf bereits greifen, wenn hinreichend gewichtige Anhaltspunkte vorliegen, so ist es ausgeführt, für Bestrebungen, das ist auch hinreichend erklärt, die gegen die freiheitlichdemokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Bisher greift diese Mitteilungspflicht erst bei Vorliegen einer Gefahr, genau wieder für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes und der Länder. Meine Fraktion hat dennoch – obwohl wir die Intention verstehen können, ich komme auch gleich noch mal darauf zu sprechen –, hat dennoch Bedenken, dass die Herabsetzung der Schwelle erforderlich und sinnvoll ist in dieser Phase. Nach unserem Dafürhalten ist eine Informationspflicht bei Vorliegen von Gefahren vollkommen ausreichend, so, wie es die aktuelle Gesetzesfassung auch hergibt. Anders als das Vorliegen einer Gefahr, die anhand von konkreten Tatsachen ja auch belegbar ist, ist uns der Begriff „tatsächliche Anhaltspunkte“ noch zu vage. Nach allgemeinem Verständnis ist eine Gefahr ein Umstand, der eben nach verständiger Beurteilung in absehbarer Zeit den Eintritt einer Störung, insbesondere den Eintritt eines Schadens mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erwarten lässt. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Anders der Begriff „Anhaltspunkte“. Ja, das können konkrete und in gewissem Umfang verdichtete Umstände sein als Tatsachenbasis für einen Verdacht, aber zur Annahme eines Verdachts kann ferner auch die Gesamtschau aller vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte führen, auch wenn jeder für sich genommen einen solchen Verdacht noch nicht zu begründen vermag. Sie merken, die Schwierigkeiten entstehen dann immer genau in der Betrachtung dieser tatsächlichen Anhaltspunkte. Selbstverständlich hat die Öffentlichkeit ein Interesse daran, frühzeitig in Kenntnis gesetzt zu werden, wenn es eben diese Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gibt. Und ich glaube, wir haben heute Vormittag auch hinreichend darauf hingewiesen, wie schnell so was gehen kann. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, was zu dem Zeitpunkt der öffentlichen Mitteilung durch den Verfassungsschutz dann noch abläuft. Auch darauf ist eingegangen worden. Für eine Person oder eine Gruppierung, die diese Anhaltspunkte liefert, aus der Betrachtung anderer liefert, geht eine öffentliche Stigmatisierung einher, und diese lässt sich nur schwer korrigieren. (Beifall Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Lassen sich die Anhaltspunkte nicht auf objektive Tatsachen stützen oder stellt sich die Annahme später als unrichtig oder unhaltbar heraus, können wir mit dieser Stigmatisierung nicht mehr viel anfangen, sie nicht mehr beheben. Auf der anderen Seite allerdings erachten wir es für wenig sinnvoll, wenn in einem derart sensiblen Bereich, über den wir hier sprechen, unterschiedliche Informationsnotwendigkeiten bestehen zwischen Bundesrecht und Landesrecht. Hier könnte es zu Informationsverlusten kommen, die nicht vertretbar wären. Auch da haben wir Erfahrungen aus der Vergangenheit sammeln müssen. Wir werden der Überweisung, wenn sie denn schon beantragt wurde – ansonsten beantrage ich das auch gern selbst –, der Überweisung in die zuständigen Ausschüsse zustimmen, denn es spricht ja überhaupt nichts dagegen, ganz egal, was Sie für einen Fahrplan vorhaben, sich bereits jetzt schon Experten anzuhören und sich eine Meinung zu bilden. Umso schneller sind wir nachher in der Erarbeitung, also der endgültigen Fassung. Bereits seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz hören wir ja immer wieder, dass eine einheitliche Ausgestaltung und Reform der Verfassungsschutzgesetze der Länder angestrebt werde – bisher tatsächlich immer nur Ankündigungen. Also wir haben ja nun schon mehrfach darüber gesprochen. Fortschritte, Sachstandsberichte, Zwischenberichte oder Ähnliches – Fehlanzeige. Und wir haben hier eben noch einmal wieder einen Grund, warum wir eine Vereinheitlichung zeitnah in Angriff nehmen sollten. Unterschiedliche Regelungen zu Eingriffsschwellen und Informationspflichten können am Ende dazu führen, dass sogar Ermittlungen beeinträchtigt oder gefährdet werden. Auch erhöht eine weitergehende einheitliche Ausgestaltung natürlich die Gewähr der Gerichtsfestigkeit. Und wir haben es mehrfach erklärt und gefordert, das Verfassungsschutzgesetz des Landes wie auch das SOG – das Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes – müssen endlich umfassend überarbeitet werden. Und insbesondere müssen der Gefahrenbegriff an sich, die Eingriffsschwellen, die Ausgestaltung der Eingriffsrechte einer intensiven Überarbeitung unterzogen werden. Meine Damen und Herren, ich kann es Ihnen nicht ersparen, da hat der Innenminister mich auch an einer anderen Stelle mal versucht zu ärgern mit seinem Spruch „Machen ist wie schnacken, nur krasser“ – (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) ja, genau, das gilt hier in diesem Maße auch. Wir brauchen mehr als nur Ankündigungen, wir brauchen mal konkrete Zwischenstände, wir brauchen mal konkrete Berichte, wie es hier weitergehen soll. Und deswegen, einer Überweisung kann man hier getrost zustimmen, damit wir zumindest schon einmal in die Befassung kommen und uns Experten dazu einladen können. Und deswegen werden wir einer Überweisung auch zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD der Fraktionsvorsitzende Herr Kramer. Nikolaus Kramer , AfD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der eine oder andere Redebeitrag veranlasst mich dazu, hier noch mal ans Pult zu treten. Herr Mucha, es ist es ja schön, wenn es so ist, wie Sie sagen, dass das Schwert des Verfassungsschutzes scharf ist, aber zu einem scharfen Schwert gehört eben auch, genau zu differenzieren und nicht einfach eine belanglose Überwachung zu vollführen. Und ein scharfes Schwert wünsche ich mir ja auch, wenn dann die Demokratie damit geschützt wird und nicht, wie gesagt, beliebig die Opposition bekämpft werden soll. Zu Ihnen, Herr Renz, muss ich sagen, mit keinem Wort, mit keinem Wort habe ich in meinem vorherigen Redebeitrag gesagt, dass die Meinungsfreiheit hier gefährdet ist oder ich auf Demonstrationen nicht sagen könne, was ich wolle. Das stimmt nicht! Ich habe lediglich im Zusammenhang mit dem Beispiel der „Jungen Freiheit“ gesagt, dass das schwer vereinbar ist mit der Meinungsfreiheit, wenn man sich erst auf schwierigen Rechtswegen unter Einbeziehung seiner Rechtsmittel sozusagen freisprechen lassen muss. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Das ist schwierig. Und mit keinem Wort habe ich gesagt, Meinungsfreiheit sehe ich hier in Gefahr. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich zweifle ja gar nicht an, weil ich kann doch hier meine Meinung kundtun, hier im Plenum, (René Domke, FDP: Ja, natürlich!) öffentlich bei Demonstrationen. Also da würde ich mir ja selbst widersprechen. Also den Vorwurf kann ich nicht so auf mir sitzen lassen, Herr Renz. Ihr Vergleich mit der Stasi – vielen Dank für den kurzen Ausflug und auch vielen Dank für die aktuellen Zahlen bei den Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz – hinkt. Und um mich diesem hinkenden Vergleich anzuschließen, möchte ich hier mal diese sogenannten Anschwärzportale mal benennen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die hier und da an allen Orten wie Pilze aus dem Boden schießen, wo potenziell jeder Einwohner dieses Landes ganz anonym, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ganz anonym seine Hinweise geben kann. Und das finde ich viel schwieriger als den Umgang mit der Stasi, wo jeder wusste, wer ein Langohr gewesen ist, wo es ein vernünftiges Berichtswesen gegeben hat. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und dann möchte ich mal … Also nicht, dass ich hier die Stasi jetzt gutheißen will, ne, aber da wusste jeder, wer wie arbeitet. Also das … (Heiterkeit bei Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das war eine schöne Zeit, ne?!) Und, und ganz so alt bin ich nun auch noch nicht, wie Sie mir hier unterstellen. Zur Zeit der Wende bin ich 13 gewesen, hatte also, ich selbst hatte keine Berührungspunkte mit der Stasi. So, und dann auf mein Beispiel vorhin zu kommen: Der NDR titelt vom 07.01.2023: „Innenminister sieht neuen Typus von Extremisten“, bezogen auf die Corona-Demos, bezogen auf die energiekritischen Demos. Und wenn man nicht weiß, ist er nun rechts, ist er nun links, aber irgendwie könnte ja doch die Demokratie gefährdet sein, dann muss ich einen neuen Typus entwickeln. Mehr habe ich doch gar nicht gesagt. Das stimmt doch alles gar nicht, was Sie mir hier unterstellen. (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und zu guter Letzt, Herr Innenminister – meine Redezeit ist leider hier auch vorbei –, zu guter Letzt, Herr Innenminister, sprachen Sie in Ihrem Redebeitrag von Transparenz und dass Sie in Diskurs mit allen gingen, Herr Innenminister. Dann frage ich mich, warum wird hier der stärksten Opposition im Landtag, dem Oppositionsführer, ein Platz in der PKK verwehrt?! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Wo, wenn nicht dort, könnte man unter Ausschluss der Öffentlichkeit dann auch mal in einen Diskurs gehen, meine Damen und Herren? Also offene Fragen, die Sie hier selbst aufgeworfen haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) So viel zu Ihrem scharfen Schwert des Verfassungsschutzes, Herr Mucha! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vielen Dank und einen angenehmen Verlauf der Debatte! Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Frau Oehlrich. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Die größte Gefahr, die größte Gefahr für die freiheitliche Demokratie geht vom Rechtsextremismus aus. Darin sollte hier eigentlich Einigkeit bestehen, liebe Kolleg/-innen von den demokratischen Fraktionen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das zeigt im Übrigen auch, das zeigt sich im Übrigen auch an den Entscheidungen, an den Entscheidungen, die man findet, wenn man sich dem Thema Verdachtsfall nähert. Ziel war, Ihnen konkrete Beispiele für die doch recht abstrakten Rechtsfragen hier zu bringen, die sich stellen, wenn man sich mit dem Thema Verdachtsfall beschäftigt. Und genau damit mache ich jetzt weiter, und zwar mit der Jugendorganisation der AfD, mit der Jungen Alternative. Dabei handelt es sich ja mittlerweile um eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Das hat das Bundesamt für Verfassungsschutz am 26. April dieses Jahres mitgeteilt. Doch was hat das jetzt hier genau mit unserer Beratung zu tun? Dafür muss ich leider ein kleines bisschen ausholen. Schon im Januar 2019 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz öffentlich bekannt gegeben, (Der Abgeordnete Martin Schmidt bittet um das Wort für eine Anfrage.) dass es die JA als Verdachtsfall und damit als Beobachtungsobjekt einstuft. Präsidentin Birgit Hesse: Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich will erst mal versuchen, mit meiner Redezeit durchzukommen. Sowohl die Beobachtung der JA durch den Verfassungsschutz als auch deren öffentliche Bekanntgabe hat das Verwaltungsgericht Köln in seinem Urteil vom 8. März 2022 als rechtmäßig eingestuft. So viel vielleicht einfach nur zu dem hier auch schon erhobenen Willkürvorwurf. Eine zentrale politische Vorstellung der Jungen Alternative ist der Erhalt des deutschen Volkes in seinem ethnischen Bestand. Ethnisch Fremde sollen nach Möglichkeit ausgeschlossen bleiben, und ein dergestalt völkisch abstammungsmäßiger Volksbegriff verstößt jedoch, so das Verwaltungsgericht Köln, gegen die Menschenwürde, denn die Menschenwürde nach Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz umfasst die prinzipielle Gleichheit aller Menschen ungeachtet aller tatsächlich bestehenden Unterschiede. Die Menschenwürde wird beeinträchtigt, wenn einzelne Personen oder Personengruppen grundsätzlich wie Menschen zweiter Klasse behandelt werden. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabhängig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Staatsvolks. Diese verfassungsrechtliche Vorgabe steht, so das Verwaltungsgericht Köln, im deutlichen Gegensatz zur Auffassung der JA, die zwischen deutschen Staatsangehörigen, die sie als „Passdeutsche“ bezeichnet, und dem „deutschen Volk“ differenziert und nach deren Überzeugung daher der Erwerb der Staatsangehörigkeit nicht dazu führen soll, dass der Eingebürgerte oder die Eingebürgerte ebenfalls Teil des deutschen Volkes wird. Neben diesem verfassungsfeindlichen Volksverständnis der JA ist in den Äußerungen der Funktionäre und Landesverbände der JA auch eine massive ausländerfeindliche Agitation festzustellen. In zahlreichen Zitaten der JA werden Geflüchtete als Invasoren, Angreifer oder Besatzer bezeichnet. Werden Geflüchtete pauschal als minderwertig, als Schmarotzer oder als kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht, so liegt darin nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eine Missachtung der Menschenwürde. Ihre ausländerfeindliche Agitation verbindet die JA mit der Forderung nach Massenabschiebungen und Remigration. In ihrem Grundsatzprogramm plädiert die JA zudem dafür, das Asylrecht in ein „rein mildtätiges Gnadenrecht unserer Nation“ auszugestalten – das ist ein Zitat gewesen –, das „vor keinem Gericht eingeklagt werden kann“. Auch das war ein Zitat. Folge soll sein, wieder ein Zitat, „dass wir uns in Zukunft aussuchen dürfen, wen wir als Flüchtling aufnehmen und in welchem zahlenmäßigen Umfang das geschehen soll –“ (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Thomas de Jesus Fernandes, AfD) „und auch, dass wir den Aufenthalt in Deutschland jederzeit … beenden können“, Zitatende. Die Forderung der JA nach „Massenabschiebungen“, die ohne Prüfung des Einzelfalls auskommen sollen, und die Umwandlung des Asylrechts in ein „rein mildtätiges Gnadenrecht“, das nicht einklagbar ist und jederzeit beendet werden kann, verstößt, so das Verwaltungsgericht Köln, „gegen das Rechtsstaatsprinzip. Denn es widerspricht den Grundsätzen des Rechtsstaats, ein Rechtsregime zu etablieren, das durch unbestimmte Begriffe gekennzeichnet ist und gegen das kein Rechtsschutz möglich ist“. Als offizieller Jugendorganisation der AfD kämen der JA gewichtige Einwirkungsmöglichkeiten auf die Ausrichtung der Gesamtpartei zu. Daher sei auch die Einstufung der Gesamtpartei als Verdachtsfall rechtmäßig. So weit das Verwaltungsgericht Köln. Die Information über die Einstufung einer Partei als Verdachtsfall soll die Öffentlichkeit in die Lage versetzen, Art und Ausmaß möglicher Gefahren zu erkennen und diesen mit politischen Mitteln entgegenzuwirken. Auf Bundesebene und in 11 von 16 Bundesländern kann der Verfassungsschutz die Öffentlichkeit über sogenannte Verdachtsfälle informieren. Auch im Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern sollte eine Rechtsgrundlage für eine Information der Öffentlichkeit über Verdachtsfälle geschaffen werden. Und wegen des hier offenbar noch bestehenden Diskussionsbedarfs beantrage ich die Überweisung des Gesetzentwurfs in den Innenausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Zu Ihrem Redebeitrag liegt mir noch eine Kurzintervention durch Herrn Schmidt vor. Bitte, Herr Schmidt! Martin Schmidt , AfD: Ja, vielen Dank fürs erhaltene Wort, Frau Präsidentin! Also langsam bin ich es langsam leid, mir diesen Käse hier die ganze Zeit anhören zu müssen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Sie sprechen hier davon, dass in der JA wohl von irgendjemandem gefordert wurde, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) dass es Massenabschiebungen geben soll. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da frage ich mich, wo ist der begriffliche Unterschied zur „großen Rückführungsoffensive“, die von Ihrer Ampelregierung geplant wird? Was ist daran verfassungsfeindlich, wenn es 300.000 Ausreisepflichtige, bereits geprüfte Einzelfälle, gibt, wenn man da Forderungen aufstellt, dass die zurückgeführt werden? Das ist einfach nur dem Gesetz nach die Forderung, Gesetze umzusetzen. Was ist denn daran verfassungsfeindlich? Das erschließt sich mir nicht. Und zum anderen stellen Sie sich hier, auch die anderen Redner vorher, dahin und behaupten hier die ganze Zeit, die Junge Alternative hier wäre rechtsextrem und so weiter. Aber Sie benennen nicht einmal ein konkretes Beispiel, hier zum Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern, was konkret wurde jetzt gemacht, von wem, was jetzt wirklich so unfassbar schlimm ist, dass Sie jetzt hier nachrichtendienstliche Mittel gegen diese jungen Leute anwenden wollen. Und wie verkraften Sie das überhaupt, das in Einklang zu bringen mit Ihrer Moral? (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind für die keine Menschen.) Und was mich am meisten vorhin geärgert hat, (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Das sind für die keine Menschen.) das sind hier solche, auch Gewaltmetaphern, die hier angewendet wurden von der SPD, dass man ein Schwert ziehen will. Da kann ich nur sagen, diejenigen, die zum Schwert greifen, werden es auch selbst zurückerhalten. So ähnlich hat es unser Heiland einst formuliert. Und das bitte ich Sie nur zu bedenken. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir werden es nicht vergessen, was Sie unseren jungen Leuten antun wollen, und … (Sebastian Ehlers, CDU: War das jetzt eine Drohung?) Das ist keine Drohung, das ist einfach … Präsidentin Birgit Hesse: Herr Schmidt, ich weise darauf hin, dass Sie im Rahmen der Kurzintervention zwei Minuten haben … Martin Schmidt , AfD: Ja. Präsidentin Birgit Hesse: … und jetzt ziemlich am Ende sind der Redezeit. Martin Schmidt , AfD: Wir vergessen das nicht. Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank! Frau Oehlrich, möchten Sie erwidern? Constanze Oehlrich , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, gerne, Frau Präsidentin! Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Als Käse, als Käse, das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen, werden hier Gerichtsentscheidungen verunglimpft. Ja, schon allein das, schon allein das sagt viel aus über Ihr Rechtsverständnis. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Schauen Sie in das Grundsatzprogramm der Jungen Alternative! Da erfahren Sie, wofür genau diese Vereinigung, diese Jugendvereinigung steht. (Thore Stein, AfD: Und was ist daran strafbar?) Hören Sie, hören Sie den Funktionären zu! (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) Und konkrete Beispiele sowie die dazu erfolgte gerichtliche Bewertung (Zuruf von Thomas de Jesus Fernandes, AfD) habe ich Ihnen hier bereits genannt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Der Ältestenrat schlägt vor, den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/2091 zur Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Überweisungsvorschlag bei Zustimmung durch die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und FDP und Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Tätigkeitsberichtsberichtes 2022 des Petitionsausschusses gemäß Paragraf 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern – Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022, Drucksache 8/1988. Tätigkeitsbericht 2022 des Petitionsausschusses (1. Ausschuss) gemäß § 68 der Geschäftsordnung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Die Tätigkeit des Petitionsausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2022 – Drucksache 8/1988 – Das Wort zur Berichterstattung hat der Vorsitzende des Petitionsausschusses Herr Thomas Krüger. Thomas Krüger , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! – Eine jahrhundertealte Lindenallee darf nicht gefällt werden. – Die Schülerbeförderung soll eine familiäre Situation eines Schulkindes mit Behinderung berücksichtigen. – Der bewusst herbeigeführte Verfall denkmalgeschützter Gebäude ist zu unterbinden. – Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr werden kritisiert. – Ein öffentlicher Parkplatz wird privatisiert. Diese Beispiele zeigen Ihnen nur einen kleinen Ausschnitt der vielfältigen Probleme und Forderungen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger an den Petitionsausschuss des Landtages Mecklenburg-Vorpommern wenden. Ich freue mich daher, Ihnen als Vorsitzender dieses Ausschusses unseren Tätigkeitsbericht 2022 vorstellen zu können. Der Bericht vermittelt Ihnen ein detailliertes Bild darüber, welche Themen die Menschen in unserem Land bewegen. Nachdem wir den Bericht im Petitionsausschuss beraten haben, liegt er Ihnen nun als Landtagsdrucksache vollständig vor. Ich werde mich daher nur auf einige wenige Daten und Fakten beschränken. Im Jahr 2022 sind im Petitionsausschuss insgesamt 263 Petitionen eingegangen. So waren gegenüber den beiden Vorjahren die Beschwerden über die Maßnahmen zur Einschränkung der Corona-Pandemie rückläufig. Von ungebrochener Aktualität sind hingegen Petitionen, die den Neu- und Ausbau von Straßen kritisch bewerten. So unterstützten fast 2.000 Bürgerinnen und Bürger eine im Jahr 2022 eingegangene Sammelpetition, mit der sich die Bürgerinitiative „Stoppt die Nordtrasse“ gegen die geplante Nordumgehung von Schwerin durch ein Moor wendet. Neben dieser gingen 2022 acht weitere Sammelpetitionen beim Petitionsausschuss ein, die insgesamt von mehr als 8.000 Menschen unterstützt wurden. Wenngleich auch die Anzahl der Neueingänge rückläufig ist, nutzen immer mehr Menschen die Möglichkeit, gemeinsam von ihrem Petitionsrecht Gebrauch zu machen, indem sie Sammelpetitionen einreichen. Der Petitionsausschuss hat im Berichtsjahr 21 Ausschusssitzungen durchgeführt, davon zwei Ortsbesichtigungen. 329 Petitionen wurden 2022 abgeschlossen. In immerhin 45 Fällen konnte dem Anliegen in vollem Umfang entsprochen werden. 24 Petitionen wurden der Landesregierung und 14 Eingaben den Landtagsfraktionen überwiesen, weil der Ausschuss hier Handlungsbedarf gesehen hat. Meine Damen und Herren, ich will an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass es Petitionsverfahren gibt, mit deren Verlauf die Mitglieder des Petitionsausschusses fraktionsübergreifend unzufrieden sind. Ich will zwei Beispiele nennen: Dem Besitzer einer Wassermühle wurde vor mehr als 20 Jahren in Aussicht gestellt, Wasserrechte für seine Mühle zu bekommen, um mit einem Wasserrad Strom erzeugen zu können. Trotz intensiver Bemühungen um eine Einigung mit den Behörden ist dies über all die Jahre bis heute nicht gelungen. Oder die Petition von Angehörigen von Menschen mit Behinderungen, die in der Tagespflege untergebracht sind, ihnen droht durch eine Landesverordnung ein Nachteil, nämlich dann, wenn sie beispielsweise von der Familie für einen Urlaub nach Hause geholt werden. Da den Leistungserbringern, also den Vereinen der Freien Wohlfahrtspflege, jetzt nur noch 20 Abwesenheitstage von den Kommunen finanziert werden, droht, dass die Leistungserbringer genau diese Zeit als maximale Abwesenheitszeit begreifen und damit eine Verschlechterung der bisherigen Situation für diese Menschen mit Behinderungen eintritt. Meine Damen und Herren, ich kann an dieser Stelle berichten, dass wir fraktionsübergreifend auch bei dieser Petition nicht lockerlassen werden! Jede Petition wird sorgfältig geprüft und das Für und Wider abgewogen. Wir holen Stellungnahmen der beteiligten Behörden ein, beraten die Petitionen gemeinsam mit Vertretern der Ministerien, hören bei Bedarf sogar Sachverständige an, machen uns auch vor Ort ein Bild und richten Handlungsempfehlungen an die Landesregierung. Die Themen aber, die diese soeben geschilderten, teils sehr aufwendigen Verfahren nach sich ziehen, werden stets von den Bürgerinnen und Bürgern gesetzt, indem diese eine Petition einreichen. Und ich möchte an dieser Stelle betonen, dass ich mich über jede Petition freue, weil Menschen damit zeigen, dass sie mitgestalten wollen und Politik kritisch begleiten. Abschließend, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich mich herzlich bedanken, insbesondere bei Frau Berckemeyer und ihrem Team, ohne die unsere Arbeit so nicht möglich wäre. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Ich danke auch allen Mitgliedern des Ausschusses vor allem dafür, dass wir die Petitionen in einem konstruktiven Miteinander beraten und bearbeiten können. Mein Dank gilt abschließend, aber gleichermaßen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesregierung, ohne deren sachgerechte Zuarbeit die Bearbeitung der Petitionen nicht möglich wäre. Besonders erfolgreich waren wir immer dann, wenn die Verwaltungen bereit waren, ihre Ermessens- und Auslegungsspielräume zum Wohle der Petenten auszunutzen. Der Petitionsausschuss hat den Jahresbericht einstimmig beschlossen. Ich bitte daher nun auch Sie um Ihre Zustimmung für den Tätigkeitsbericht des Jahres 2022. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Vorsitzender! Im Ältestenrat ist vereinbart worden, eine Aussprache nicht vorzusehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Und bevor wir zur Abstimmung kommen, gestatten Sie mir auch noch mal – und ich hoffe, ich spreche im Namen aller hier in diesem Hohen Haus Vertretenen –, ein herzliches Dankeschön an den Petitionsausschuss auszusprechen. Es ist ein wichtiges Instrument für uns als Landtag, insofern herzlichen Dank an alle Beteiligten! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen der Debatte ist seitens des Vorsitzenden und Berichterstatters beantragt worden, dem Tätigkeitsbericht des Petitionsausschusses auf Drucksache 8/1988 zuzustimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist dem Tätigkeitsbericht auf Drucksache 8/1988 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : Beratung der Unterrichtung durch den Landesrechnungshof – Jahresbericht 2022 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2022, Drucksache 8/1686, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses, Drucksache 8/2121. Hierzu liegen Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/2145 sowie ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/2147 vor. Unterrichtung durch den Landesrechnungshof Jahresbericht 2022 (Teil 2) Kommunalfinanzbericht 2022 – Drucksache 8/1686 – Beschlussempfehlung und Bericht des Finanzausschusses (4. Ausschuss) – Drucksache 8/2121 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/2145 – Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Drucksache 8/2147 – Das Wort zur Berichterstattung wird nicht gewünscht. Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue. Minister Dr. Heiko Geue: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Keine zehn Jahre hat es gedauert, um eine finanzpolitische Schallmauer zu durchbrechen. Erstmals im Jahr 2013 verfügte die kommunale Ebene aus Gemeindesteuern und Finanzausgleichsleistungen des Landes über mehr als 2 Milliarden Euro insgesamt. Keine zehn Jahre später – im Jahr 2022 – ist diese Schallmauer mit 3 Milliarden Euro durchbrochen worden. Über 1 Milliarde mehr in rund zehn Jahren, von 2 auf 3 Milliarden, und das trotz der Corona-Belastungen, das ist ein finanzpolitisch einmaliger Durchbruch! Bei der Finanzierung der kommunalen Ebene ist Mecklenburg-Vorpommern ein Musterschüler, gerade auch wegen der Reform des FAG, des Finanzausgleichsgesetzes, in 2019. Das sind gute Nachrichten für Mecklenburg-Vorpommern, für die kommunale Ebene, aber auch für das Land, gute Nachrichten in schwierigen Zeiten, in denen die Kommunalhaushalte und der Landeshaushalt nicht nur die Normalaufgaben zu finanzieren haben, sondern auch die Krisenbewältigung und die Transformation in Form von Energiewende, Fachkräftemangel, der sich aus der Demografie ergibt, und Digitalisierung. Ich habe hier an anderer Stelle schon auf diese Dreifachbelastung des Landeshaushaltes verwiesen, der auch für die Kommunalhaushalte gilt. Meine Damen und Herren, der vorliegende Kommunalfinanzbericht 2022 gibt wie gewohnt einen guten Überblick über die Qualität der Haushalts- und Wirtschaftsführung der Kommunen und der kommunalen Finanzsituation. Ich danke deswegen hier dem Landesrechnungshof, der insgesamt eine sehr gute kommunale Finanzsituation feststellt. Gehen wir mal die Punkte durch: Erstens gab es einen deutlichen Finanzierungsüberschuss der kommunalen Ebene im Jahr 2021 von 208 Millionen. Und ich kann Ihnen verraten, für 2022 war der Überschuss noch mal besser, 251 Millionen. Damit liegen die Kommunen, wie der Landesrechnungshof betont, auch dank des funktionierenden kommunalen Finanzausgleichs nicht nur seit sieben, sondern sogar schon seit acht Jahren ständig im Plus, acht Jahre jedes Jahr am Schluss ein positiver Finanzsaldo. Seit 2015 liegt der Finanzierungssaldo der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern stets über dem Durchschnitt der Kommunen der Flächenländer Ost und dem Durchschnitt der Kommunen der finanzschwachen Flächenländer West. Auch das ist ein großer Erfolg. Zweitens. Auch im Vergleich mit den anderen Bundesländern ist Mecklenburg-Vorpommern Musterschüler. Mecklenburg-Vorpommern hat die höchste Pro-Kopf-Zuweisung der Länder an die Kommunen. Im Vergleich der Jahre 2017 bis 2021 liegt Mecklenburg-Vorpommern auf Platz eins aller 16 Bundesländer. 2.163 Euro gab es zum Beispiel 2021 pro Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern an die kommunale Ebene – mal im Vergleich zu Bayern, da gab es nur 1.339 Euro. Die FAG-Reform ist aus meiner Sicht auch deswegen so eine Erfolgsgeschichte, weil angesichts Corona-Krise, Energiekrise und den weiteren Belastungen so etwas eigentlich nicht zu erwarten sei. Und deswegen habe ich mich auch so ein bisschen gewundert, muss ich sagen, hier über den Antrag von CDU, GRÜNE und FDP. Gut, GRÜNE und FDP waren in der letzten Legislaturperiode nicht mit im Landtag, aber die CDU schon. Und es wird hier trotzdem gesagt, es hätte eine Überzahlung der kommunalen Ebene der Jahre 2021 und 2022 gegeben. Da frage ich mich jetzt schon, ob die CDU sich im Nachhinein noch mal von der FAG-Reform verabschieden möchte, weil zumindest die CDU müsste wissen, dass es innerhalb des FAG einen Gleichmäßigkeitsgrundsatz gibt, anders als in den meisten anderen Bundesländern, sodass, wenn in einer zeitlichen Phase es eine Überkompensation gegeben haben mag, die natürlich dann auf Zeit wieder ausgeglichen wird. Deswegen habe ich mich darüber gewundert. Und zum Änderungsantrag der AfD kann man nur sagen: Nein, die Kommunen sind kein nachgeordneter Bereich des Landes, sondern haben eine eigene Finanzhoheit. Deswegen will ich hier weiter im Grundsatz gehen, wie sieht es aus in Mecklenburg-Vorpommern mit der kommunalen Ebene. Dritter Punkt: Die Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern investieren deutlich mehr als in den Flächenländern Ost und in den finanzschwachen Ländern West, nämlich die Sachinvestitionen pro Kopf liegen um 21 Prozent beziehungsweise 15 Prozent höher. Gute Nachricht! Vierte gute Nachricht: Acht Jahre positive Finanzierungssalden führen dazu, dass es inzwischen einen kumulierten finanziellen Saldo gibt … (allgemeine Unruhe) Irgendwie habe ich den Eindruck, die Aufmerksamkeit könnte stärker sein, immerhin sind das hier hervorragende Zahlen für die kommunale Ebene. Noch mal, die acht Jahre Finanzierungssaldo haben dazu geführt, dass in 2021 ein kumulierter Saldo auf der kommunalen Ebene von einer 1 Milliarde vorhanden war, in 2021 von 1,3 Milliarden, in 2022 von 1,48 Milliarden, und das in absoluten Krisenzeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Das zeigt, wie gut die kommunale Ebene dasteht. Das hat dann auch geführt zu einer Verringerung der Gesamtschulden, immerhin, der Landesrechnungshof stellte fest, von 2017 bis 2021 um 18 Prozent, Verringerung von 1,6 auf 1,3 Milliarden Euro. Das ist gut, weil die Kommunen im ostdeutschen Vergleich immer noch den zweithöchsten Pro-Kopf-Schuldenstand haben. Aber auch bei den Kassenkrediten sieht man, die kommunale Situation hat sich deutlich verbessert. Es gibt, von 2017 bis 2021 betrachtet, eine Halbierung des Kassenkreditbestands und auch einen schnelleren Rückgang der Kassenkredite als in den Flächenländern im Osten und den finanzschwachen Flächenländern im Westen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Fünftens. Das FAG, das Finanzausgleichsgesetz, funktioniert nicht nur vertikal zwischen Land und kommunaler Ebene, sondern auch horizontal auf der kommunalen Ebene selbst, weil, klar, im Durchschnitt kann man sagen, okay, der gesamten Ebene geht es gut, aber dann gibt es auch Einzelne, denen geht es schlecht. Das wollen wir natürlich auch nicht, deswegen ist es wichtig, auch mal zu gucken, wie sieht es denn mit den Gemeinden aus. Wir haben über 700 Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern und wir sehen doch, dass von 2019 bis 2022 – auch das wieder in Krisenzeiten – die Zahl der Kommunen, der Gemeinden, die einen positiven Saldo am Ende des Jahres hatten, von über 540 auf über 590 angestiegen ist, und damit haben wir 81 Prozent der Gemeinden, die auch in diesen Krisenjahren positive Salden hatten. Und entsprechend hat sich die Zahl der Gemeinden, die negative Salden hat, auf 139 verringert, und insgesamt hat sich das Defizitvolumen derjenigen Gemeinden, die in Schwierigkeiten sind, um über 300 Millionen in den letzten fünf Jahren verringert. Auch das zeigt, das FAG funktioniert. Wir helfen, und das ist richtig so. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir helfen auch beim Schuldenabbau und so soll es auch weiter bleiben. Meine Damen und Herren, aus meiner Sicht ist der Aufholprozess der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern unübersehbar erfolgreich damit abgeschlossen. Noch mal, 1 Milliarde mehr in der Summe zur Verfügung, von 2 auf 3 Milliarden. Die Schallmauer ist durchbrochen. Das ist auch gut und richtig und wichtig angesichts der Herausforderungen dieser Zeiten, in denen wir leben. Die Herausforderungen sind nicht nur für den Landeshaushalt da, ich habe es gesagt, diese Dreifachbelastung – Normalaufgaben, die zu finanzieren sind, Krisenbewältigung und die Dreifachtransformation –, das sind große Herausforderungen, die wichtig sind zu bewältigen. Das geht nur gemeinsam mit starken Kommunen, und deswegen ist es aus meiner Sicht richtig, diese Zusammenarbeit im partnerschaftlichen Dialog auch weiter fortzusetzen. Dafür sind wir als Landesregierung auch da. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schmidt. Martin Schmidt , AfD: Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! In vielen vergangenen Finanzausschusssitzungen hat uns der Landesrechnungshof über seinen Kommunalfinanzbericht Rede und Antwort gestanden. Dafür gilt selbstverständlich auch seitens der AfD-Fraktion Dank und Anerkennung. (Beifall Thore Stein, AfD) Die Frage bei solchen Berichten ist immer: Was machen wir mit einer solchen Rückschau? Mittlerweile ist es seit 2021 schon wieder etwas länger her und ich möchte an dieser Stelle ein bisschen weiter ausholen und das in die jetzige Zeit einordnen. Die allgemeine geo- und energiepolitische Lage brauche ich nicht zu erklären. Der Herr Finanzminister hat sie eben auch schon angesprochen. Und grundsätzlich – damit hat er auch recht – sehen wir auch eine Absenkung der Verschuldung, aber gleichzeitig natürlich auch eine Verschiebung der Schulden in die Landesebene und in die Ebene des Bundes, und das muss man natürlich auch dazusagen, wenn man das FAG so sehr lobt. Und natürlich, Herr Minister, ist uns auch bekannt, dass die Kommunen über eine Finanzhoheit verfügen, aber nichtsdestotrotz hat ja da unser Antrag von der AfD nicht eingegriffen. Aber dazu gleich mehr. Diese Verschiebung der Verschuldung wird auch nicht ewig anhalten. Erst kürzlich warnte Kay Scheller, der Präsident des Bundesrechnungshofes, vor einem sogenannten Kontrollverlust. Der Bund habe in den vergangenen 3 Jahren fast 850 Milliarden Euro Schulden angehäuft, in den 70 Jahren zuvor 1,3 Billionen. Die Kreditkosten stiegen aufgrund der Zinswende von 4 Milliarden auf satte 40 Milliarden im Bund. Der Präsident fordert eine radikale Kürzung der Staatsfinanzen, vor allem bei Subventionen, und eine Auflösung von Sondervermögen. Langer Rede kurzer Sinn, dem Bund geht das Geld aus, und die Mittelfristige Finanzplanung des Landes kennen Sie hoffentlich auch alle. Gleichzeitig prasseln haufenweise Gesetze auf uns ein. Die Heizungspläne von Herrn Habeck sind in aller Munde. Laut Städtebund wird das 8 Milliarden Euro für die Kommunen in den kommenden Jahren verschlingen. Da kann sich jeder ausrechnen, was das für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet. In diesem Sinne müssen auch unsere Kommunen nun Vorsicht walten lassen, weil sie auf vielen Kosten sitzen bleiben werden. Die Zinsen steigen und die Politik der Energiekrise wird auch unseren kommunalen Haushalten schaden. Wir wollen nicht in die missliche Lage gelangen, dass hier neue Schulden aufgebaut werden, das zum einen. Zum anderen besteht nach wie vor ein hoher Grad an alter Verschuldung auf kommunaler Ebene. Schwerin trägt laut Bericht alleine fast 37,8 Prozent aller Kassenkredite im nicht öffentlichen Bereich von ganz M-V, das bei nicht mal einem Sechzehntel der Bevölkerung, (Thore Stein, AfD: Die SPD regiert!) 920 Euro Pro-Kopf-Schulden. Zum Vergleich, in Rostock sind es um die 24 Euro. Der Hof merkt auch an, Zitat: „Der Landesrechnungshof führte in seinem Beitrag aus,“ (Zuruf von Marcel Falk, SPD) „dass die Kommunen die Möglichkeiten des aktiven Schuldenmanagements weitgehend nicht nutzten.“ Zitatende. Das zum Thema „Wir helfen auch beim Schuldenabbau“ von Herrn Geue! Die Unterrichtung durch den Landesrechnungshof war insofern sehr aufschlussreich. Wir als AfD-Fraktion haben daraus drei Kernanliegen abgeleitet, die Ihnen hier in Form eines Antrages vorliegen. Erstens. Wir wollen, dass die Landesregierung ein Konzept zur Stärkung der kommunalen Wirtschaftskraft vorlegt. Der Landesrechnungshof hat dies in Tabelle 7 noch mal skizziert und festgestellt, dass nur ein vergleichsweise geringer Anteil der Einnahmen der Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern sich aus Steuern selbst finanziert. Der Hof bezeichnet dies als Eigenfinanzierungsschwäche. In Mecklenburg-Vorpommern betrifft es bei den Einnahmen 28,8 Prozent, in den Flächenländern Ost 32,6 Prozent, und dazu im Vergleich, die Flächenländer West stehen mit 40,5 Prozent immer noch deutlich besser da. Wir haben bereits hier im Landtag einen entsprechenden Antrag gestellt, der eine umfangreiche Standortanalyse zum Beispiel durchführt und den Regionen Daten zur besseren Planung an die Hand gibt, beispielsweise, wie Fördermittel ausgegeben werden sollen und wo. Aber auch die potenzielle Auslastung von Gewerbegebieten in den Gemeinden und eine betriebswirtschaftliche Effizienzsteigerung in kommunalen Unternehmen sollte thematisiert werden. In Schwerin beispielsweise sind ungefähr die Hälfte der Gewerbeflächen leer. Die Landesregierung muss daher zwingend wirtschaftsbezogene Konzepte erarbeiten, die zu einer Erhöhung der Einnahmen aus eigener Kraft durch Steuern von neuen Unternehmen und geschaffenen Arbeitsplätzen führen. Zweitens. Das ist natürlich das eine, die Einnahmenseite zu steigern, aber auf der anderen Seite geht es natürlich auch darum, Ausgaben zu senken. Oft ist es auch nicht möglich, aus geografischen oder historischen Gegebenheiten, das einfach mal so irgendwie zu verbessern. Die wirtschaftliche Lage ist uns auch völlig klar, aber wir müssen die neuen, modernen technischen Errungenschaften nutzen, um Personal- und Sachkosten auch in der kommunalen Ebene und seinen Unternehmen zu senken. Daher sollte die Landesregierung für uns als Schirmherrin der Kommunen auch Konzepte erarbeiten, auf diese Weise Kosten zu senken. Wir fordern von der Landesregierung ein Konzept für eine zukunftsfähige kommunale Verwaltungsstruktur, eine verbesserte Ausschreibungspraxis und Ideen für moderne technische Lösungen. Technische Investitionen in Automaten, digitale Anwendungen, beispielsweise der Künstlichen Intelligenz, oder die Nutzung von Robotern zur Einsparung von Personal- und Sachkosten sollen mit Beispielen aus gelungener Praxis untermalt werden. (Beifall Thore Stein, AfD) Innovative Lösungen liegen auf der Hand, aber sind häufig den ehrenamtlichen Kommunalpolitikern nicht bekannt, oder es fehlt an korrekter Beurteilung zur Implementierung neuer technischer Lösungen. Die Kommunen könnten beispielsweise KI-Software nutzen, um Bürgerfragen zu beantworten. Der vom Bund geförderte Chatbot Cora – ich weiß nicht, ob Sie den kennen – gibt anderenorts Bürgern schon längst Auskunft, was viel Zeit und Personal spart. Das Land sollte Empfehlungen bereithalten, wie Ausschreibungen in Zukunft zum Beispiel mittels einer Software rechtskonform, vollständig und dokumentiert ausgebracht werden können. Das, sieht man ja im Bericht, ist vielerorts einfach nicht passiert. Da gibt es erhebliche Mängel, die offengelegt wurden. Zahlreiche Einzelfallprüfungen zeigten, dass zum Beispiel beim Gemeindemobiliar, auf Spielplätzen oder bei der Strandreinigung die Ausschreibung nicht sauber war. Und auf der anderen Seite, wir haben ja selber auf Landesebene auch schon gut funktionierende Praxismodelle, wie zum Beispiel in der Uniklinik Greifwald. Dort fahren schon seit Jahrzehnten, würde ich fast sagen, Roboter unten im Keller umher. Das sind gute, praktikable Lösungen. So was kann man auch, denke ich, in vielen Kommunalunternehmen etablieren. Das ist alles nur eine Frage des Zeitpunktes der Entscheidung, ab wann man investieren und langfristig Geld sparen möchte. In Kelheim fahren autonome elektrische Shuttles auf Abruf und können individuell gebucht werden. Warum nicht an touristischen Hotspots auf Rügen mal ausprobieren?! In Schwerin gibt es übrigens nach Antrag und Idee der AfD-Stadtfraktion auch einen Dokumentenausgabeautomaten, wo man sich Unterlagen einfach ohne Wartezeit abholen kann. Dadurch wurde auch Personal eingespart. Warum so was nicht überall anwenden, in einen Leitfaden packen, den Kommunen überreichen, dass die Kommunalvertreter da sagen können, ja, Mensch, davon haben wir noch nichts gehört, gute Idee?! Danke, liebe Landesregierung, für diese Hinweise zum Geldsparen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Richtig!) Unser drittes Anliegen ist ein Leitfaden und Informationsdokument mit dem Inhalt, wann und in welcher Form Akteure der Kommunen Finanzanlagen tätigen sollten oder es besser unterließen. Da verstehe ich auch nicht die komplette Ablehnung des Finanzministers unseres Antrags, denn dieser Punkt ist ja auch zum Teil Teil des Koalitionsantrags in ähnlicher Form. Der Landesrechnungshof kommt in seinem Bericht ebenso zu dem Ergebnis, dass den Kommunen teilweise keine ausreichenden Kenntnisse über das Einlagensicherungssystem und Finanzanlagen vorliegen. Es bestünde ein Risiko, dass die Kommunen Fehler bei der Bewertung der Anlagen vornähmen. Wir sind da auch der Meinung, dass insbesondere verschuldete Kommunen keine riskanten Wertpapiere sich beschaffen sollten, und dementsprechend sollten ihnen auch die Hinweise an die Hand gegeben werden. Auch bei Beteiligung an privaten Unternehmen, zum Beispiel mit Wagniskapital, sollte ausreichend Sicherheit vorhanden sein und Kenntnis. Wir hatten das Thema in Parchim beispielsweise mit diesem Luxuswasser. Dass sich da die Kommune beteiligt hat, ist auch im Nachhinein betrachtet natürlich völlig schräg. Rückblickend war das Ziel nicht klar und wir wollen da einfach Abhilfe schaffen. In solche Fettnäpfchen sind zum Beispiel auch in Hessen viele kommunale Börsianer getreten, und deswegen erarbeitet beispielsweise das Land Hessen derzeit gemeinsam mit dem Städte- und Gemeindetag eine Mustervorlage, um solche finanziellen Debakel künftig zu vermeiden. Das sollte Mecklenburg-Vorpommern auch tun und sich daran ein Beispiel nehmen. Der Bankenexperte Professor Dr. Thomas Heidorn – nicht zu verwechseln mit dem Flüchtlingsinvestmentexperten Heydorn aus Schwerin –, (Beifall vonseiten der Fraktionen AfD – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: He!) Professor für Bankbetriebslehre an der Frankfurt School of Finance & Management, rät bei der aktuellen Debatte in Hessen dazu, den Kommunen eine Liste von akzeptierten Geldinstituten zu unterbreiten und auch teilweise die Kommunen personell und technisch besser auszustatten. Personell ist natürlich schwierig, das wissen wir alle, aber technisch sollte das möglich sein. Der Hessische Städtetag arbeitet da, wie gesagt, mit, und das ist das dritte Kernanliegen. Die anderen beiden habe ich Ihnen auch genannt. Nur kurz zu den anderen Fraktionen: Die Fraktionen der SPD und LINKEN, ebenso die sogenannte Jamaikaopposition haben hier auch ihre Vorschläge mit eingebracht. Diese fixieren sich eher auf soziale und haushaltstechnische Belange, die auch im Bericht kritisiert wurden. Die können wir auch im Großen und Ganzen nachvollziehen, sehen da allerdings für uns nicht den Fokus drauf. Diese Sekundärprobleme sind unserer Meinung nach erst häufig durch die unzureichenden Finanzmittel (Torsten Koplin, DIE LINKE: Soziale Probleme sind also Sekundärprobleme?) und die mangelnde Technik und die personelle Ausstattung entstanden. Von daher werden wir uns dazu enthalten. Langer Rede kurzer Sinn, wir wollen mit diesen drei Maßnahmen die Lehren aus dem Kommunalfinanzbericht des Landesrechnungshofs ziehen und erwarten natürlich, dass Sie da zustimmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Präsidentin Birgit Hesse: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Reinhardt. (allgemeine Unruhe – Marc Reinhardt, CDU: Bleiben Sie ruhig, ich bin unterwegs! – Zuruf aus dem Plenum: Du bist ja auch nicht mehr der Jüngste!) Marc Reinhardt , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Jahresbericht des Landesrechnungshofs zu den Kommunalfinanzen 2022: Ja, Herr Finanzminister, bei Ihrem Redebeitrag habe ich mich so ein bisschen gefragt, ob Sie noch zum Bericht gesprochen haben. Ja, Sie haben gesagt, wie wundervoll alles ist und dass die Kommunen alle auf dem Weg ins gelobte Land seien. Ich will Ihnen ja so weit recht geben, dass die letzte FAG-Novellierung, die wir ja zusammen gemacht haben, auch unter starker Beteiligung der CDU, ja durchaus ein Meilenstein war, aber da darf man jetzt auf keinen Fall nachlassen, sonst kann sich das bei der derzeitigen Situation auch sehr schnell ins Gegenteil verkehren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Ja, da darf geklatscht werden. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Aber das passt so ein bisschen – ich hätte mir gewünscht, dass Sie ein bisschen was zu dem sagen, was der Landesrechnungshof ja in dem Bericht auch alles festgestellt hat –, aber so ein bisschen passt das ja auch zur Behandlung der rot-roten Koalition mit den Berichten des Landesrechnungshofs. Wenn ich mir da den Kommunalbericht 2021 angucke, da gab es ganze vier inhaltliche Punkte, zu denen sich die Koalition verständigen konnte, beim Landesfinanzbericht 2022 waren es wenigstens schon sieben, und heuer beim jetzigen Kommunalfinanzbericht sind es immerhin schon sechs. Man kann also sagen nach wie vor, die Regierungsfraktionen LINKE und SPD ignorieren weite Teile der Berichte des Landesrechnungshofs. Aber Hilfe naht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP – Beifall René Domke, FDP) meine Damen und Herren, in Form eines Antrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und CDU. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Den haben wir Ihnen ja sogar im Ausschuss schon vorgelegt und wir haben hier 17 Handlungsaufforderungen an die Landesregierung formuliert. Wir greifen damit einen Großteil der Empfehlungen des Landesrechnungshofs auf und setzen aber auch eigene Akzente. Auf einige werde ich gleich noch eingehen. Zunächst möchte ich mich aber bei der Präsidentin und ihren Mitarbeitern – Herr Fuhrmann ist ja heute hier als stellvertretender Präsident –, möchte ich mich recht herzlich bedanken, dass Sie da eine gute Arbeit vorgelegt haben. Und wir sehen auch an diesen Berichten, wie wichtig die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung ist, und diese Berichte zeigen auch, dass sie notwendig ist und dass wir uns auch hier intensiv damit auseinandersetzen. Tilo wird sich erinnern, Tilo Gundlack, die CDU-Fraktion hat ja gemeinsam mit ihm in der letzten Legislaturperiode eine etwas andere Herangehensweise an die Berichte gemacht (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) und wir haben uns damals auf den Weg gemacht und doch deutlich intensiver das hier diskutiert und auch deutlich mehr Handlungsempfehlungen verabschiedet, als das jetzt bei Rot-Rot der Fall ist. Ich möchte noch auf einige inhaltliche Sachen eingehen. Die kommunale Finanzsituation – ich habe es schon gesagt, der Finanzminister hat es auch gesagt – hat sich verbessert, und das ist, glauben wir auch alle, gut so. Ich glaube, auch ein wichtiges Instrument war hier die Einführung der Infrastrukturpauschale, dass die Gemeinden – auch kleine Gemeinden vor Ort – Geld haben, was unabhängig von Kreis- und Amtsumlage ist und vor Ort in Spielplätze, in Infrastruktur investiert werden kann. Und ich sage auch hier, aus unserer Sicht, aus Sicht der CDU-Fraktion, muss dieses Instrument deutlich ausgebaut werden und müssen wir auch im nächsten Doppelhaushalt daran arbeiten, dass wir hier nicht nur 150 Millionen, sondern 200 oder sogar 250 Millionen zur Verfügung stellen, um die Infrastrukturlücke in unseren Gemeinden zu schließen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Ein zweiter Punkt: die Jahresabschlüsse der Kommunen. Wir wissen, wir kennen das schon lange, seit die Doppik eingeführt wurde, es gab viele Landkreise, es gibt jetzt, ich glaube, die Hansestadt Stralsund ist da kein Musterknabe, so will ich es mal nennen, sie haben zwar ein paar Jahresabschlüsse aufgeholt, aber es fehlt doch immer noch eine ganze Zeit. Hier sagt auch der Landesrechnungshof, dass hier, es hat sich leicht verbessert, aber hier ist deutlich Luft nach oben. Und hier sehen wir auch, das entnehmen Sie auch unserem Antrag, die Landesregierung in der Pflicht, auf die Nachholung dieser Berichte zu drängen und hier den Kommunen deutlich aufzuzeigen, dass es ohne diese Jahresabschlüsse nicht funktioniert und dass man so auch mit Vertretern in der Kommunalpolitik nicht umgehen kann. Die wissen ja gar nicht, wie ihre Haushaltslage ist, wenn von fünf zurückliegenden Jahren die Jahresberichte nicht vorliegen. Hier muss deutlich mehr Schwung – auch durch die Rechtsaufsicht der Kreise, aber auch durch das Land – kommen. Und wir hatten einen Schwerpunkt im Kommunalfinanzbericht, das waren die kommunalen Eingliederungsleistungen. Hier hat der Bericht eklatante Mängel bei Datenerhebung sowie -übermittlung aufgedeckt. Defizite bei Vertrags- und Entgeltverhandlungen sind dabei zutage getreten. Das ist, glaube ich, auch nicht das erste Mal im Bericht erwähnt. Wir geben in unserem gemeinsamen Antrag, Sie finden das unter Ziffer 2 Buchstabe f), dass wir auch hier eine deutliche Handlungsempfehlung an die Landesregierung verabschieden, damit hier endlich auch nach Recht und Gesetz verhandelt wird. Viertens. Weitere Handlungsbedarfe gibt es ja noch – wir haben ja insgesamt 17, aber ich will nicht alles sagen, damit ich den anderen Rednern auch noch was übriglasse –, ich will noch auf zwei Sachen eingehen, die uns hier auch wichtig sind. Das sind immerhin die Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften – auch das, hat der Landesrechnungshof angemahnt, ist auf der kommunalen Ebene nicht überall zum Besten bestellt – und ein wichtiges Thema auch: Wir unterhalten uns ja darüber, dass es auch schwierig ist, Personal in Amtsverwaltungen, in Gemeindeverwaltungen zu finden. Deshalb ist die kommunale, also die Anbahnung interkommunaler Zusammenarbeit, glaube ich, etwas ganz Wichtiges, und hier wünschen wir uns von der Landesregierung, dass es dort eine intensive Beratung und auch Coaching der Kommunen vor Ort gibt, damit es hier zu deutlich verbesserten Ergebnissen kommt. Unverständlich ist uns, das können Sie ja gleich noch sagen, warum viele dieser Handlungsempfehlungen, die der Landesrechnungshof gibt, durch die Koalition nicht aufgenommen sind. Das ist heute nicht schlimm, denn unser Antrag liegt ja vor. Geben Sie sich einen Ruck, stimmen Sie dem zu und dann wird alles gut! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, FDP und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
