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Constanze Oehlrich

GRÜNE 10.05.2023 Sitzungen 8/51

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleg/-innen! Mit 53 Jastimmen und 5 Neinstimmen – nee, waren es 9, Entschuldigung – hat der Landtag Mecklenburg-Vorpommern vor 30 Jahren, am 14. Mai 1993, die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Ein Jahr später haben die Bürger/-innen unseres Landes den Entwurf in einem Volksentscheid bestätigt, sodass die Verfassung offiziell in Kraft treten konnte. Nehmen wir dieses Jubiläum zum Anlass, um einen Blick auf die Errungenschaften dieser Verfassung und ihre Besonderheiten zu werfen! Wozu braucht es eigentlich eine Landesverfassung, wenn es doch bereits das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland gibt? Anstelle einer eigenen Antwort zitiere ich Heiko Lietz, der als Bürgerrechtler und Bündnisgrüner Mitglied der Verfassungskommission war: „Da die Bürgerinnen und Bürger in Mecklenburg-Vorpommern in einem eigenständigen demokratischen und sozialen Rechtsstaat leben, haben sie ein elementares Interesse daran, in einer Landesverfassung ihre eigene politische und gesellschaftliche Identität genauer zu beschreiben. Dabei konnten sie auch die politischen Erfahrungen der Friedlichen Revolution von 1989 mit einfließen lassen.“ Zitatende. In der Tat weist unsere Landesverfassung einige Besonderheiten auf. Artikel 11 enthält neben einem Bekenntnis zur europäischen Integration das Staatsziel der Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Ostseeraum. Artikel 12 legt einen Schwerpunkt auf den Schutz und die Pflege der Naturschönheiten, Binnengewässer und Küstenregionen unseres Bundeslandes. Bemerkenswert – gerade aus heutiger Sicht, das haben auch schon mehrere Kolleg/-innen erwähnt – ist der Artikel 18a, denn er verpflichtet das Land Mecklenburg-Vorpommern zu Frieden und Gewaltfreiheit und stuft alle Handlungen, die das friedliche Zusammenleben unter den Völkern und zwischen den Bürger/-innen in Mecklenburg-Vorpommern stören und darauf gerichtet sind, rassistische und extremistische Ideologien zu verbreiten, als verfassungswidrig ein. Die politischen Erfahrungen der Friedlichen Revolution von 1989 flossen vor allem in die Artikel 3 und 59 bis 60 der Landesverfassung ein. Nach Artikel 3 wirken Parteien und Bürgerbewegungen bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. (Thomas de Jesus Fernandes, AfD: Aber nicht alle.) Angesprochen wird mit der Erwähnung der Bürgerbewegungen vor allem der basisdemokratische Aufbruch in der Vorphase der Verfassungsgebung und ihre Rolle bei der Vorbereitung und Durchführung von Volksinitiativen und Volksbegehren sowie Volksentscheiden, (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) die in den Artikeln 59 bis 60 geregelt sind. Unsere Landesverfassung mit ihren Besonderheiten bewährt sich jeden Tag, jeden Tag, an dem die Staatsorgane ihren darin vorgesehenen Aufgaben nachkommen, jeden Tag, an dem wir hier im Landtag den darin vorgesehenen Verfahren folgen, und jeden Tag, an dem wir die in der Verfassung gewährleisteten Grundrechte schützen. Ein runder Geburtstag ist immer Anlass, zurückzublicken auf das Erreichte, aber auch, nach vorne zu schauen und uns für die Herausforderungen der Zukunft zu wappnen. Nach Artikel 2 unserer Landesverfassung ist Mecklenburg-Vorpommern „ein republikanischer, demokratischer, sozialer und dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen verpflichteter Rechtsstaat“. Doch unsere natürlichen Lebensgrundlagen sind in Gefahr. Im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter hat sich die Erde bereits um 1,1 Grad erwärmt. Der Weltklimarat betont, dass jede weitere Erwärmung zu einer raschen Eskalation der mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren führt. Im Pariser Klimaabkommen hat sich die Staatengemeinschaft darauf verständigt, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zum vorindustriellen Zeitalter zu begrenzen. Doch der aktuelle Synthesebericht des Weltklimarats zeigt, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, müssen die CO -Emissionen in allen Sektoren noch in diesem 2 Jahrzehnt drastisch reduziert werden, und zwar bis 2030 im Vergleich zu 2019 um 48 Prozent, bis 2035 sogar um 65 Prozent. Es besteht dringender Handlungsbedarf. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darauf könnten wir auch in unserer Landesverfassung hinweisen. (Minister Dr. Till Backhaus: Müssen die GRÜNEN erst mal was vorlegen endlich.) Als erstes Bundesland hat Niedersachsen den Klimaschutz in die Verfassung aufgenommen, und zwar mit der Formulierung: „In Verantwortung auch für die künftigen Generationen schützt das Land das Klima und mindert die Folgen des Klimawandels.“ Aus Sicht meiner Fraktion sollten wir es Niedersachsen unbedingt gleichtun, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wie wir uns in diesem Jahrzehnt entscheiden, wird nach dem Synthesebericht des Weltklimarates Auswirkungen auf die nächsten Jahrtausende haben. Für meine Fraktion bedeutet das, die junge Generation von heute muss an den Weichenstellungen für morgen beteiligt werden. Schon jetzt heißt es in unserer Landesverfassung: „Land, Gemeinden und Kreise fördern die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen an der Gesellschaft.“ Dass Kinder und Jugendliche nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in besonderer Weise zu schützen, zu fördern und zu beteiligen sind, kommt besser noch in einem Satz aus der Bremischen Landesverfassung zum Ausdruck. „Kinder“ – hier würde ich ergänzen „und Jugendliche“ – „haben in Angelegenheiten, die ihre Rechte betreffen, einen Anspruch auf Beteiligung und auf angemessene Berücksichtigung ihres frei geäußerten Willens entsprechend ihrem Alter und ihrer Reife.“ Damit könnte man der geplanten Regelung der Kinder- und Jugendbeteiligung eine verfassungsrechtliche Umrahmung geben. Und noch etwas ist an dieser Stelle wichtig. Die rechtsextremistische Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ hat mehrere ihrer Verbrechen in unserem Bundesland begangen. 2024 jährt sich der Mord an Mehmet Turgut zum 20. Mal. Zugleich zeigt die Statistik über die Politisch motivierte Kriminalität -rechts-, dass rechtsextremistische und gerade auch antisemitische Gewalttaten weiter zunehmen. Jetzt die Staatszielbestimmung des Artikels 18a der Landesverfassung zu ergänzen und darin die Verbreitung rassistischen und antisemitischen Gedankenguts sowie anderer Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit für verfassungswidrig zu erklären, wäre ein angemessenes Signal. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) „Veränderung schafft Halt“ heißt es im Grundsatzprogramm von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Nur, wenn wir unser Verhalten ändern, werden wir diese Welt erhalten können, wie sie ist. Um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen, um die demokratische Entwicklung unseres Bundeslandes weiter zu vertiefen, um die Würde aller Menschen effektiv zu schützen, muss diese Verfassung mit der Zeit gehen. Dafür braucht es hier im Landtag, aber auch in der Gesellschaft eine breite Mehrheit. Liebe Kolleg/-innen der demokratischen Fraktionen, lassen Sie uns diese Vorhaben gemeinsam angehen! – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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