Plenarprotokoll 19/46
27.03.2025 · 188 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (27)AfD (25)CSU (21)SPD (16)FREIE WÄHLER (14)
Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die 46. Vollsitzung des Bayerischen Landtags, und ich habe auch wieder zwei Geburtstagsglückwünsche auszusprechen: Am 20. März konnte die Kollegin Petra Loibl einen runden Geburtstag feiern – ein guter Jahrgang, hätte ich fast gesagt –, und am 24. März hat der Kollege Volker Bauer Geburtstag gefeiert. Beiden wünsche ich im Namen des Hohen Hauses alles Gute zum Geburtstag. (Allgemeiner Beifall) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Stunde gem. § 65 BayLTGeschO auf Vorschlag der SPD-Fraktion "Wohnen muss bezahlbar sein! Echter Booster statt Bewilligungsstopp im Wohnungsbau!" Sie kennen das Prozedere. Als Erste hat die Kollegin Sabine Gross das Wort, und zwar für zehn Minuten. Bitte schön.
Sabine Gross SPD
Guten Morgen! Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Situation auf dem Wohnungsmarkt in Deutschland und leider auch in Bayern ist dramatisch. Laut einer Studie des Pestel-Instituts fehlen allein in Bayern knapp 200.000 Sozialwohnungen, und die Mieten steigen ungebremst. Besonders in den Ballungsgebieten haben inzwischen auch Haushalte mit mittlerem Einkommen große Probleme, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Viele Menschen in Bayern müssen mehr als ein Drittel ihres Einkommens alleine für das Wohnen aufwenden. In über 200 bayerischen Kommunen gibt es einen angespannten Wohnungsmarkt. Wohnen ist für 21 % der Menschen in Deutschland zu einem Armutsrisiko geworden. Gleichzeitig haben wir in den vergangenen fünf Jahren einen Einbruch bei der Bauwirtschaft erlebt. Die Gründe dafür sind bekannt und liegen weitgehend außerhalb unseres Einflussbereichs. Es sind die enormen Steigerungen bei den Bau- und Zinskosten. Die Erreichung der Wohnungsbauziele wurde hierdurch auf allen Ebenen erschwert. Auch wenn sich in den letzten beiden Monaten eine leichte Entspannung andeutete, können wir nicht aufatmen. Durch den Anstieg der Kapitalmarktzinsen beginnen auch die Bauzinsen wieder kräftig zu steigen. Die Bedeutung des geförderten Wohnungsbaus wurde in der Baukrise mehr als deutlich. Während der frei finanzierte Wohnungsbau fast völlig zum Erliegen kam, wurde im Segment des geförderten Wohnungsbaus noch geplant und gebaut. Das zeigt: Der soziale Wohnungsbau wirkt; allerdings nur, solange es gute Förderbedingungen gibt. (Beifall bei der SPD) In dieser schwierigen Situation hat nun leider die Staatsregierung letzte Woche mitgeteilt, dass es 2025 keine Bewilligungen mehr von EOF-Förderung, der Einkommensorientierten Förderung für den Mietwohnungsbau, geben wird. Aus vielen Kommunen hören wir, dass auch keine Bewilligungen neuer Anträge für das Jahr 2026 in Aussicht gestellt werden können. Wenn 2025 und 2026 bis auf möglicherweise ganz wenige Ausnahmen keine Anträge mehr bewilligt werden können, besteht faktisch ein Bewilligungsstopp beim sozialen Wohnungsbau in Bayern. (Beifall bei der SPD) Die Probleme der bayerischen Wohnraumförderung zeichnen sich aber schon seit Längerem ab. Nach Angaben des Bauministeriums gingen 2024 bei den Bewilligungsstellen Förderanträge in Höhe von 1,8 Milliarden Euro ein. Ausgezahlt und bewilligt werden konnten aber nur 690 Millionen Euro. Das sind gerade mal 37 %. Von insgesamt 228 Anträgen wurden lediglich 144 verbeschieden. Die Mittel aus dem diesjährigen Förderetat des Freistaats sind bereits mit den Anträgen vergeben, die aus Geldmangel in den Vorjahren erst jetzt an die Reihe kommen. Nicht ohne guten Grund konnte man im Herbst in der "Augsburger Allgemeinen" lesen: "Bayern geht beim Bau von preisgünstigen Wohnungen die Puste aus." Das hat fatale Auswirkungen: Die laufenden Projekte kommen zu einem völligen Planungsstopp. Baubeginne müssen abgesagt werden. Neue Planungen und Verhandlungen können nicht mehr aufgenommen werden, da die Fördermöglichkeiten unklar sind. Städtebauliche Verträge und Kooperationsverträge können nicht mehr erfüllt werden. Ein Stopp von Bauprojekten auf lange Zeit wird für viele Vorhaben das endgültige Aus bedeuten. Die Kostenkalkulation geht nämlich nicht mehr auf, weil Bau- und Zinskosten in der Zwischenzeit wahrscheinlich steigen werden. Investoren ziehen sich zurück, die benötigten Grundstücke können nicht mehr angekauft werden. Auch der vorzeitige Maßnahmenbeginn ist hier kein Ausweg. Durch die dynamische Preisentwicklung und mögliche Änderungen in den Förderrichtlinien wäre hier das Risiko einfach zu hoch. Besonders dramatisch ist die Situation in München, der Stadt mit den höchsten Mieten deutschlandweit. Bisher standen der Landeshauptstadt jährlich immerhin 100 bis 120 Millionen Euro EOF-Förderung zur Verfügung. 2024 reduzierte die Staatsregierung diese unerwartet auf 60 Millionen Euro. 2025 stehen bisher nur 25 Millionen zur Verfügung. 2024 konnten deshalb nur 284 Wohnungen gefördert werden. Anträge für 571 Wohnungen mussten in das Jahr 2025 verschoben werden und werden trotzdem wohl nicht alle bewilligt werden können. Wenn aber keine bezahlbaren Wohnungen entstehen, drohen die Mieten auch immer weiter zu steigen, was sich jetzt schon am Mietspiegel für 2025 abgezeichnet hat. Die Leidtragenden sind vor allen Dingen Menschen mit geringen und mittleren Einkommen. (Zuruf von der AfD) Allein in München warten 25.000 Haushalte auf eine geförderte Wohnung. Mit einem Wohnbau-Booster wollte die Staatsregierung vor zwei Jahren den Wohnungsbau in Bayern voranbringen. (Zuruf von der AfD) Wir müssen aber feststellen, dass trotz des Boosters eine ausreichende Wohnungsbautätigkeit nicht erreicht werden konnte – ganz im Gegenteil. Wir müssen bedenken: Der soziale Wohnungsbau ist verfassungsmäßig Landesaufgabe. Es ist höchste Zeit, dass die Bayerische Staatsregierung den Ernst der Lage begreift und aktiv wird. (Beifall bei der SPD) Es braucht jetzt vielfältige Maßnahmen. Die Staatsregierung muss dringend Klarheit über die aktuelle und perspektivische Vergabe von EOF-Mittel schaffen, was wieder zur Planungssicherheit führen kann. Wir erwarten auch eine Antwort der Staatsregierung auf die Frage, warum ausgerechnet die Landeshauptstadt weniger Mittel bekommen hat. Eine Kürzung um 50 % muss erklärt werden; denn eigentlich erfolgt die Verteilung der Mittel nach dem Prinzip der Dringlichkeit. Vor allem die betroffenen Akteure brauchen wieder Planungssicherheit. Die Staatsregierung soll bei einem Wohnungsbaugipfel alle wichtigen Akteure an einen Tisch holen. Es müssen möglichst schnell tragfähige und langfristige Lösungen gefunden werden. Der Bund unterstützt die Länder beim sozialen Wohnungsbau. Er hat seine Zuweisung an die Länder kontinuierlich erhöht, inzwischen sogar auf 3,5 Milliarden Euro jährlich. Die Verwaltungsvereinbarung für die Auszahlung der Mittel an die Länder für 2025 ist auch bereits auf dem Weg, wie uns das Bundesbauministerium gestern nochmals bestätigte. Bayern hingegen hat die Landesmittel seit Jahren nicht mehr erhöht, und das, obwohl die Baupreise massiv gestiegen sind. Noch immer setzt sich der Fördertopf zu einem größeren Teil aus Bundesmitteln als aus Landesmitteln zusammen. Die Erhöhung der Landesmittel im Nachtragshaushalt um 110 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigung begrüßen wir ausdrücklich. In Anbetracht der dramatischen Lage, in der wir uns zwischenzeitlich befinden, ist dies jedoch bei Weitem nicht ausreichend. (Beifall bei der SPD) Wir brauchen jetzt einen echten Booster. Die Staatsregierung muss ihrer Verantwortung gerecht werden und die Landesmittel aufstocken. In den Änderungsanträgen haben wir deshalb zusätzliche Mittel für die soziale Wohnraumförderung in einer Höhe von 438 Millionen Euro gefordert. Ebenfalls sollte geprüft werden, wie eine mehrjährige Finanzierung des geförderten Wohnungsbaus bewerkstelligt werden kann. Die Änderungen auf Bundesebene bieten hierzu künftig mehr Spielraum. Dies würde für deutlich mehr Planungssicherheit sorgen. Die hohen Baukosten und die Chancen für einfacheres Bauen haben wir schon mehrfach thematisiert. Wir meinen, dass auch die Anforderungen der Förderrichtlinien in dieser Hinsicht überprüft werden sollen. Prof. Dietmar Walberg vom Kieler Bauforschungsinstitut ARGE hält etwa eine Senkung der Baukosten um ein Drittel für möglich – ohne Qualitätsverlust. Schließlich müssen wir auch erreichen, dass mehr Grundstücke in das Eigentum der öffentlichen Hand gelangen oder darin verbleiben und für den Wohnungsbau genutzt werden können. (Beifall bei der SPD) Wir wollen, dass der bayerische Wohnbau-Booster endlich zündet und keiner mehr behaupten kann, dass Bayern beim sozialen Wohnungsbau die Puste ausgeht. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht – ebenfalls zehn Minuten – für die CSU-Fraktion Kollege Joachim Konrad.
Joachim Konrad CSU
Einen wunderschönen guten Morgen, liebe Frau Landtagspräsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema der Aktuellen Stunde lautet: "Wohnen muss bezahlbar sein! Echter Booster statt Bewilligungsstopp im Wohnungsbau!". Diese Überschrift führt gleich aus zwei Gründen in die Irre. Zum einen negiert die Überschrift die Tatsache, dass der Freistaat Bayern noch nie so viele Mittel in den kommunalen und sozialen Wohnungsbau gegeben hat wie in den Haushalten 2024 und 2025. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der SPD) Zum anderen suggeriert diese Überschrift den Eindruck, dass der Wohnungsbau nicht mehr gefördert wird. – Danke, dass wir die Gelegenheit bekommen, hier Klarheit zu schaffen. Erstens. Die Förderprogramme sind sowohl von der nominalen als auch von der prozentualen Förderhöhe und nicht zuletzt von der Einfachheit der Beantragung her so gut, dass es noch nie so viele Wohnungsbaugesellschaften und Kommunen wie derzeit gab, die Mittel beantragt haben. Zweitens. Für die staatliche Wohnraumförderung in Bayern standen in den letzten beiden Haushaltsjahren jeweils rund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Freistaat Bayern unterstützte damit kommunale, kirchliche, staatliche, genossenschaftliche und private Vorhabenträger beim Bau und bei der Modernisierung in allen Regierungsbezirken. Drittens. Die Förderung von 8.700 Wohnungen und Eigenheimen und 3.100 sozial gebundenen Mietwohnungen sprechen eine deutliche Sprache. Viertens. Für Studierende und Azubis wurden im letzten Jahr 2.400 Wohnplätze geschaffen. Fünftens. Viele Familien haben für den Bau ihres Eigenheims von zinsverbilligten Darlehen der BayernLabo profitiert. (Volkmar Halbleib (SPD): Alles bestens, Herr Kollege, oder wie?) Ja, es stimmt, liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokratie: Es gibt noch viel zu tun, und wir müssen weiter unsere ganze Kraft in den Wohnungsbau legen. Bezahlbarer Wohnraum ist für die Staatsregierung ein Kernanliegen. Die Regierungsfraktionen aus CSU und FREIEN WÄHLERN tun alles dafür, dass wir in dieser Frage aus dem Tal herauskommen. Deshalb werden wir die Fördermittel trotz angespannter Haushaltslage auch in Zukunft hochhalten, damit auch diejenigen Bauträger und Kommunen profitieren, die derzeit noch auf eine Förderung warten. Was tun wir noch? – Wir haben unsere Gesellschaften BayernHeim, Siedlungswerk Nürnberg und Stadibau unter dem Dach einer Holding zusammengeführt. Damit bündeln wir Kompetenzen und nutzen Synergien. Wir standardisieren und erleichtern die Dinge, indem wir den Gebäudetyp E fördern. Durch den Gebäudetyp E wird das Bauen gestärkt. In ganz Bayern laufen Pilotprojekte zum Gebäudetyp E. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Hieran nehmen Wohnungsbauunternehmen, aber auch Kommunen sowie der staatliche Hochbau teil. Bauen soll durch vereinfachte Haustechnik oder reduzierten Schallschutz günstiger werden. Sehr geehrte Damen und Herren, die Konzentration der KfW-Förderung auf den KfW-40-Standard hat das Bauen neben vielen anderen Faktoren zusätzlich verteuert. Deshalb muss zukünftig der KfW-55-Standard der Regelfall werden. Pragmatismus statt Ideologie ist das Gebot der Stunde. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Genau diesen Geist (Zuruf von der SPD) atmen auch die bereits beschlossenen Modernisierungs- und Beschleunigungsgesetze. (Volkmar Halbleib (SPD): Alles wird umgesetzt?) Mein Fraktionskollege Konrad Baur wird im Rahmen dieser Aktuellen Stunde ganz konkret darauf eingehen. Noch zahlreiche weitere Vorschläge werden in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Enquete-Kommission hat hier bereits entsprechend vorgelegt. Liebe Kollegin Gross, ich hoffe, dass Sie diesen Vorschlägen diesmal zustimmen. Sie haben sich ja beim ersten Aufschlag im Bauausschuss leider einige Male enthalten oder gar dagegengestimmt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Albert Einstein hat einmal gesagt: "Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert." Wir lassen nichts beim Alten, und wir gehen weiter mutig voran, damit jeder Mensch im Freistaat ein bezahlbares Dach über dem Kopf hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU und FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Für die AfD-Fraktion spricht als Nächste die Kollegin Katrin Ebner-Steiner. (Beifall bei der AfD)
Katrin Ebner-Steiner AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch die SPD hat endlich die Notwendigkeit erkannt, sich der Wohnungsnot in Bayern anzunehmen. Dabei war es gerade doch die SPD selbst, die diese Wohnungsnot mit verursacht hat. Sie haben bundesweit mit sozialistischen Maßnahmen wie dem Mietendeckel einmal mehr bewiesen, dass Sie vom Immobilienmarkt und vor allem auch von freier Marktwirtschaft keine Ahnung haben. (Beifall bei der AfD) Das Angebot an Mietwohnungen in Berlin ist wegen des Mietendeckels Ihrer dortigen Genossen um 60 % eingebrochen. Nun dringt aus den Koalitionsverhandlungen heraus, dass Sie die Immobiliensteuer und zahlreiche weitere Steuern erhöhen und neue einführen wollen. Liebe SPD, Sie haben es offenbar immer noch nicht verstanden. Wir brauchen weniger Staat und mehr Freiheit, weniger Honecker und mehr Milei. (Beifall bei der AfD) Natürlich hat auch ihre katastrophale Migrationspolitik den günstigen Wohnraum für bayerische Mieter massiv verknappt. Seit 2015 sind Millionen Menschen aus nicht europäischen Ländern nach Deutschland gelangt. Hinzu kommen die anhaltend hohen Migrationszahlen durch die EU-Freizügigkeit. Das führt notwendigerweise zu einem Verdrängungswettbewerb um bezahlbaren Wohnraum. Zudem haben Sie von den Regierungsparteien hier im Saal mit der Schaffung von noch mehr Regularien und Vorgaben, vom Heizungsgesetz bis zum Solardachzwang, den Immobilienmarkt für Investoren noch unattraktiver gemacht. Nun steht auch Ihr künftiger Bundeskoalitionspartner CSU ratlos vor den Ruinen seiner verfehlten Wohnungsbaupolitik, nachdem Sie beide sich in den vergangenen Jahren einen Wettbewerb darin geliefert haben, wer die wirtschaftsfeindlichen EU-Vorgaben noch schneller und in übererfüllender Art und Weise abnickt. Ministerpräsident Söder hatte 2018 bei der Gründung der BayernHeim 500.000 neue Wohnungen bis 2025 versprochen. Bis Ende dieses Jahres wird die BayernHeim aber lediglich 510 vollendete Wohnungen im Bestand haben. Damit hat Herr Söder seine Zielvorgaben um etwa den Faktor 1.000 verfehlt. Die BayernHeim jedenfalls wird bis Ende 2025 nur einen Bruchteil der von Söder für dieses Jahr angekündigten 10.000 Wohnungen fertiggestellt haben. Aktuell fehlen in Bayern laut einer Studie des Pestel-Instituts mehr als 195.000 Sozialwohnungen. Insgesamt wird ein Bedarf von 963.000 neuen Wohnungen bis 2024 prognostiziert. Das Scheitern Ihrer Wohnungsbaupolitik wird katastrophale Ausmaße annehmen; denn der soziale Wohnungsbau ist ganz besonders von den gestiegenen Baukosten betroffen. Unternehmen gehen mittlerweile reihenweise in die Insolvenz, und eine Entspannung in der Bauwirtschaft ist nicht in Sicht. Zeitgleich strömen weiter Menschenmassen nach Deutschland. Die Staatsregierung hat also ein Doppelversagen zu verantworten: weniger Wohnungsbau bei gleichzeitig gestiegener Nachfrage durch Zuwanderung. Das Landesamt für Statistik erwartet einen Zuwachs von 610.000 Einwohnern bis 2024, obwohl die Geburtenrate in Bayern weiter sinkt. Wir brauchen also dringend ein entschlossenes Handeln, eine Änderung des Baurechts, vor allem des Abstandsflächenrechts, die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung von 8 % sowie die Einführung einer Sonderabschreibung von 10 % für bisher nicht als Wohnraum genutzte Räume. Dazu brauchen wir die finanzielle Förderung der ersten selbstgenutzten Immobilie über die Abschaffung der Grunderwerbsteuer hinaus und natürlich massive Deregulierung, das Aussetzen von Energiesparverordnungen: weg mit diesen Luftsteuern, runter mit den Energiesteuern und Schaffung der richtigen Investitionsanreize! Lassen Sie uns endlich mehr Marktwirtschaft auch bei uns in Bayern wagen! (Beifall bei der AfD) Selbstverständlich ist die wichtigste Sofortmaßnahme überhaupt die Abschiebung aller vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländer; denn Abschieben schafft bekannterweise Wohnraum. Auch hier beweist sich die Richtigkeit unserer bayerischen Remigrationspolitik: den illegalen Massenzustrom sofort beenden und alle, die gar nicht erst hier sein dürften, in ihre Heimatländer ausreisen lassen. Das schafft schnell bezahlbaren Wohnraum für unsere Familien und für alle, die schon länger hier leben. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Martin Behringer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER, ebenfalls zehn Minuten.
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Bayern ist ein starkes Land, wirtschaftlich erfolgreich, innovativ und lebenswert. Wir bieten den Menschen in unserem Land Wohlstand, Lebensqualität und Sicherheit. Aber auch wir stehen vor großen Herausforderungen. Eine davon ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum, vor allem in unseren Städten und Ballungsräumen. Ob Familien, Rentnerinnen und Rentner, Studierende oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sie alle sind betroffen. Die Lage ist vielerorts ernst, und ja, dieses Problem betrifft nicht nur Bayern, es betrifft die gesamte Bundesrepublik. Umso mehr verwundert es mich, dass gerade die SPD dieses Thema heute in der Aktuellen Stunde aufgreift unter dem Titel: "Wohnen muss bezahlbar sein! Echter Booster statt Bewilligungsstopp im Wohnungsbau!". Ich frage mich, mit welchem Anspruch die SPD dieses Thema eigentlich stellt. Erinnern wir uns doch bitte gemeinsam an den Bundestagswahlkampf im Jahr 2021: Damals hat die SPD vollmundig versprochen, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr, darunter 100.000 Sozialwohnungen. Was ist passiert? – Nichts, oder zumindest viel zu wenig. (Sabine Gross (SPD): Das ist Ländersache!) Laut Statistischem Bundesamt wurden im Jahr 2023 in ganz Deutschland gerade einmal 23.000 Sozialwohnungen geschaffen. (Volkmar Halbleib (SPD): Der Freistaat ist zuständig!) Meine Damen und Herren, das ist eine ernüchternde Bilanz, insbesondere für eine Partei, die sich gerne als soziale Kraft inszeniert. Ich muss ganz ehrlich sagen, es zeugt von einer gewissen Überheblichkeit und Arroganz, wenn ausgerechnet die SPD-Landtagsfraktion nun den Freistaat Bayern auffordert, hier endlich zu handeln. Während wir in Bayern vorangehen, schafft es die Bundesregierung nicht einmal, die angekündigten Reformen im Baurecht umzusetzen. Bei der geplanten Vereinfachung der Bauvorschriften ist sie kaum vorangekommen. Nach dem Ampel-Aus hat der Bundestag weder die dringend benötigte Novelle des Baugesetzbuches beschlossen noch die gesetzliche Verankerung des sogenannten Gebäudetyps E, eines einfachen Baustandards, der vieles erleichtern würde. Auch der sogenannte Bau-Turbo, der neue Stadtteile ohne Bebauungsplan ermöglichen sollte, ist krachend gescheitert. Meine Damen und Herren, das sind Versäumnisse und versäumte Chancen, und genau das wäre die Aufgabe des SPD-geführten Bundesbauministeriums gewesen: den rechtlichen Rahmen zu vereinfachen, Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und echte Impulse zu setzen. Statt konstruktiver Zusammenarbeit erleben wir politischen Stillstand auf Bundesebene, und obendrauf gibt es den moralisch erhobenen Zeigefinger der SPD-Landtagsfraktion in Richtung der Bayerischen Staatsregierung. (Volkmar Halbleib (SPD): Das ist leider notwendig!) Auch in Bayern fehlen Zehntausende Wohnungen. Die Baukosten sind in den letzten Jahren explodiert. Bürokratische Hürden bremsen den Wohnungsbau aus, und gleichzeitig fehlt es an Fachkräften. Hinzu kommen steigende Zinsen, die es sowohl für private Bauherren als auch für Unternehmer erschweren, neue Projekte umzusetzen. Junge Menschen finden keine erste eigene Wohnung, Familien müssen ins Umland ziehen und lange Pendelwege in Kauf nehmen. Ältere Menschen finden keine altersgerechten Alternativen zu ihren bisherigen Wohnungen. Wohnen darf aber kein Luxus sein! Die aktuellen Zahlen zeigen, dass der massive Rückgang bei den Baugenehmigungen abflacht: Im vierten Quartal 2024 können wir ein Minus von 5 % im Vergleich zum letzten Quartal 2023 verzeichnen. Das ist ein Fortschritt, zwar klein, aber ein gutes Signal. Der Wohnungsbau beginnt sich zu stabilisieren. Aber wir können noch keine Entwarnung geben. Im Gegenteil, die jüngste Zinsentwicklung nach der Ankündigung des Bundesschuldenpakets ist alarmierend. Immobilienkredite liegen wieder bei knapp 4 %. Das ist ein echtes Investmenthemmnis. Das zeigt auch: Finanzpolitik auf Bundesebene hat direkte Auswirkungen auf die Lebensrealität der Menschen. Die Fördermittel müssen mit Bedacht eingesetzt werden, um einen größtmöglichen Nutzen zu erzielen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Als gewählte Vertreterinnen und Vertreter tragen wir Verantwortung, Verantwortung dafür, die Rahmenbedingungen zu schaffen, die den Wohnungsbau in unserem Land aktiv fördern. Während auf Bundesebene in den letzten dreieinhalb Jahren viel gestritten, gezögert, gezaudert und vor allem vieles ohne konkrete Ergebnisse angekündigt wurde, haben wir in Bayern gehandelt. Zwei Modernisierungsgesetze haben wir bereits auf den Weg gebracht, das dritte folgt in Kürze. Unser Ziel ist klar: Wir schaffen Spielräume, bauen Hürden ab und ermöglichen Bauen für Kommunen, Investoren und für alle, die Wohnraum schaffen wollen. Was braucht es dafür? – Erstens. Die Bauverfahren müssen beschleunigt werden. Genehmigungsverfahren dürfen keine jahrelangen Hürdenläufe mehr sein. Wir müssen Planungs- und Genehmigungsprozesse drastisch verkürzen, damit Wohnungen schneller entstehen können. Zweitens. Bürokratie muss abgebaut werden. Klar, Vorschriften und Standards haben ihren Sinn, aber sie dürfen nicht zum Bremsklotz werden. Wir brauchen praxistaugliche Regelungen, die Bauen ermöglichen und nicht verhindern. Drittens. Sozialer Wohnungsbau muss gestärkt werden. Der Freistaat muss gemeinsam mit Kommunen und Wohnungsbaugenossenschaften bezahlbaren Wohnraum schaffen. Dafür braucht es ausreichend ausgestattete Förderprogramme; und zwar auch mit Unterstützung des Bundes. Viertens. Wir müssen den ländlichen Raum stärken. Nicht nur die Städte brauchen Lösungen, auch der ländliche Raum verdient Aufmerksamkeit. Wer dort Wohnraum attraktiver macht durch bessere Infrastruktur, funktionierenden ÖPNV und Digitalisierung, entlastet gleichzeitig unsere Ballungsräume. Fünftens. Wir müssen innovative Bauweisen fördern. Serielles Bauen, modulare Konzepte, nachhaltige Baustoffe: Sie bieten enormes Potenzial für schnelleren, günstigeren und umweltfreundlicheren Wohnungsbau. Hier muss die Politik gezielt fördern und unterstützen. Wir haben bereits geliefert: Wir haben die Stellplatzregelung flexibilisiert; Kommunen entscheiden künftig bei bis zu zwei Stellplätzen pro Wohnung selbst. Das schafft Planungssicherheit für Investoren. Wir haben die Spielplatzpflicht gelockert. Gerade für kleinere Wohnprojekte ist das ein wichtiger Beitrag zur Wirtschaftlichkeit. Wir haben die Aufstockung und den Dachausbau vereinfacht. Es gibt weniger Bürokratie, entschärfte Brandschutzvorgaben, keinen Stellplatznachweis mehr und keine bindenden Ortsgestaltungssatzungen. Das Abstandsflächenrecht wurde speziell in unseren Metropolen angepasst – genau dort, wo Wohnraum besonders knapp ist. Wir gehen weiter. Mit dem Dritten Modernisierungsgesetz ermöglichen wir künftig den Umbau bestehender Gebäude ohne aufwendige Verfahren, etwa die Aufteilung großer Wohnungen in kleinere Einheiten. Das ist ein klares Signal für die Innenentwicklung zu mehr Wohnraum in bestehenden Strukturen. Die Enquete-Kommission des Bayerischen Landtags hat bereits richtungweisende Ideen vorgelegt. Klar ist: Wenn wir schneller, günstiger und effizient bauen wollen, dann brauchen wir eine andere Herangehensweise. Wir müssen uns trauen, die starren Normen zu hinterfragen. Zur Finanzierung sind auch mit Bundesmitteln gut ausgestattete Fördertöpfe unerlässlich. Wir brauchen eine Umbauordnung, die Ausbau, Anbau und Aufstockung erleichtert. Wir müssen auch den Denkmalschutz modern denken – mit Augenmaß statt mit Bremswirkung. Unsere Verwaltung muss effizienter werden. Abstimmungsrunden bei komplexen Projekten dürfen nicht der Ausnahme-, sondern müssen in Zukunft der Regelfall sein. Als Freistaat setzen wir auch eigene Akzente. Mit der Baunova Bayern GmbH bündeln wir die Kräfte unserer staatlichen Wohnungsbaugesellschaften Bayern-Heim, Stadibau und Siedlungswerk Nürnberg. Diese Gesellschaften haben über 18.000 Wohnungen im Bestand, mehr als 5.000 im Bau und weitere 5.000 in konkreter Planung. Wir zeigen: Der Staat kann bauen – effizient, sozial und nachhaltig. Er muss das auch tun, wenn der Markt an Grenzen stößt. Wir setzen auch bei der Förderung die richtigen Schwerpunkte. Die Holzbauförderung wird fortgeschrieben; das ist eine klare Investition in die Nachhaltigkeit und in den Klimaschutz. Die Wohnraumförderung wird mit dem Ziel überarbeitet, praktikabler, flexibler und wirkungsvoller zu werden. (Zuruf der Abgeordneten Sabine Gross (SPD)) Die Wohnungsbaumilliarde hilft. Sie allein reicht aber nicht aus. Wenn wir es mit dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, wirklich ernst meinen, dann müssen wir auch die finanziellen Grundlagen entsprechend gestalten. Dazu gehört ein ehrlicher Blick auf den Haushalt, aber auch der Mut, Prioritäten neu zu setzen, um Mittel gezielt umzuverteilen. Fakt ist: In den Jahren 2023 und 2024 standen Bewilligungsmittel in Rekordhöhe zur Verfügung, insgesamt 2,2 Milliarden Euro. (Zuruf von der SPD: Vom Bund!) Damit konnten mehr als 22.700 Wohnungen entweder neu geschaffen oder erhalten werden. Das zeigt: Wenn die Mittel gezielt eingesetzt werden, dann ist echte Wirkung möglich. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns nicht damit zufriedengeben, dass es irgendwie wieder besser läuft. Unser Ziel im Wohnungsbau muss ein echter Neustart sein – mit klugen Regeln, mit mutigen politischen Entscheidungen, mit einer aktiven Rolle des Staates und mit Vertrauen in die Menschen, die bauen wollen und können. Am Ende geht es um nichts Geringeres als um die soziale Stabilität in unserem Land. Wohnraum ist Daseinsvorsorge. Unsere politische Verantwortung ist, dass Wohnraum wieder verfügbar und bezahlbar wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ilse Aigner
Ebenfalls zehn Minuten spricht der Kollege Jürgen Mistol für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Jürgen Mistol GRÜNE
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal herzlichen Dank den Kolleginnen und Kollegen der SPD für diese Aktuelle Stunde hier im Hohen Haus. Wohnen ist zwar ein Grundbedürfnis für alle Menschen, leider ist sorgenfreies Wohnen für nicht wenige Menschen in unserem Land keine Selbstverständlichkeit. Deswegen ist es richtig, dass die Politik gemeinsam praktische und auch schnelle Lösungen für dieses drängende Problem findet. Insofern wecken die bekannt gewordenen Verhandlungsergebnisse aus Berlin im Bereich des Wohnens zumindest etwas Hoffnung, nachdem – man muss das so deutlich sagen – der Bund seine Wohnbauziele in den vergangenen Jahren leider deutlich verfehlt hat. Ich kann nur hoffen, dass die Ankündigung von Union und SPD, den sozialen Wohnungsbau als wesentlichen Bestandteil der Wohnraumversorgung zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes auszubauen, auch Wirklichkeit wird. Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest: Die Staatsregierung tut beim öffentlich geförderten Wohnungsbau ganz offensichtlich nicht genug. Der Freistaat ist ein attraktiver Standort. Die Bevölkerung wächst. Als Faustregel gilt, dass Bayern etwa 70.000 Wohnungen pro Jahr braucht. Wie schaut die Realität aus? – Schon vor der Delle in der Baukonjunktur hat Bayern diese Zielmarke nie erreicht. Es wird konsequent weniger gebaut als notwendig ist, und zwar egal, ob frei finanziert oder öffentlich gefördert. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie werden dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum nicht abhelfen, wenn ein bereits angespannter Wohnungsmarkt keine angemessene Entlastung durch neue Wohnungen erfährt. Erst diese Woche titelte die "Süddeutsche Zeitung": Sozialer Wohnungsbau stagniert. Auf der Regierungsbank müssten die aktuellen Zahlen eigentlich bekannt sein. Herr Staatsminister Bernreiter, Sie haben im Januar eine Anfrage zur Wohnraumförderung beantwortet. Das Fazit ist: Der Topf für Zuschüsse zur Wohnraumförderung ist de facto leer. – Es ist zwar richtig, dass die Staatsregierung viel Geld in die Hand nimmt. Herr Kollege Konrad hat ja recht; es war noch nie so viel Geld im System, um in Bayern Wohnraum zu fördern. Trotzdem reicht das Geld hinten und vorne nicht. Dabei ist es eigentlich eine sehr gute Nachricht, dass die bayerischen Wohnungsunternehmen viele bezahlbare Wohnungen bauen wollen; denn wir brauchen in der Tat sehr viele davon. Die Menschen in Bayern brauchen sie – Junge, Ältere, Geringverdiener, der Mittelstand. Kolleginnen und Kollegen, einer der Gründe, weshalb der Topf für die Wohnraumförderung schon leer ist, heißt BayernHeim. Die BayernHeim hängt am Tropf der Wohnraumförderung und steht damit in Konkurrenz zu allen anderen Unternehmen, die öffentlich gefördert bauen wollen. Die staatliche BayernHeim hat allein mehr Fördergelder beantragt, als insgesamt für all diese Unternehmen zur Verfügung standen. Ich weise auf diesen Geburtsfehler der BayernHeim schon seit ihrer Gründung hin. Diese Lage wäre also wirklich zu vermeiden gewesen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Kolleginnen und Kollegen, wir können davon ausgehen, dass im laufenden Jahr noch erheblich mehr Anträge auf Förderung eingehen werden. Viele Projekte sind schon in der Pipeline. Wenn sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt in Bayern spürbar verbessern soll, dann muss die Staatsregierung die Wohnraumförderung massiv stärken und zudem kreative Lösungen finden. Wir GRÜNE sind auch hier sehr gerne behilflich und liefern gerne einen Beitrag. Anlässlich der Gründung der staatlichen Finanzholding Baunova haben wir GRÜNE einen offenen Immobilienfonds vorgeschlagen, um die BayernHeim alternativ mit privatem Geld zu finanzieren. Damit stünde mehr Geld für die kommunalen, genossenschaftlichen und für die privaten Wohnbauprojekte zur Verfügung. Ein weiterer positiver Effekt wäre, dass Privatanleger eine risikoarme, kapitalsichernde und nicht zuletzt sinnstiftende Möglichkeit zur Geldanlage an die Hand bekommen würden. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Leider haben CSU und FREIE WÄHLER unseren Antrag abgelehnt. Ich danke ausdrücklich der SPD für die Unterstützung unseres Antrags. Vielleicht kommt er ja in neuem Gewand wieder auf die Tagesordnung; ich habe hier schon alles erlebt, und es ist auch nicht verboten, auch einmal Ideen zu klauen. Sie müssen sich etwas einfallen lassen. Die schlechten Nachrichten über stockende Wohnbauprojekte mangels Fördermitteln kommen gerade aus allen Richtungen des Freistaats. Angesichts knapper Kassen können die Kommunen den finanziellen Ausfall unmöglich ausgleichen. In der Konsequenz wird der Bau von sozial gerechtem Wohnraum abgewürgt. Es wäre der Witz des Jahres: Wir entbürokratisieren – Kollege Behringer hat darauf hingewiesen – gerade auf Teufel komm raus. Das ist auch gut so. Wir digitalisieren, wir machen Genehmigungsprozesse schneller. Dann fehlt aber das Fördergeld des Freistaats. Die dringend notwendigen neuen bezahlbaren Wohnungen werden dadurch auf die lange Bank geschoben. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Ich greife nur ein Beispiel heraus, um einen Eindruck von der Lage zu geben: Das Projekt "Weltwiese" der städtischen Wohnbaugruppe Augsburg liegt wegen fehlender finanzieller Planungssicherheit auf Eis. Hier sollten in den kommenden Jahren rund 1.200 neue Wohnungen auf dem Gelände einer ehemaligen Siedlung der US-Streitkräfte entstehen. Dieses Vorhaben musste abgebrochen werden. Das ist nur eines von vielen Dutzenden Beispielen aus ganz Bayern. Wenn die Staatsregierung glaubhaft für mehr bezahlbaren Wohnraum in Bayern sorgen will, muss sie den öffentlich geförderten Wohnungsbau viel stärker als bisher als Aufgabe annehmen. Es gibt durchaus noch einige Karten, die man ausspielen kann, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Wir brauchen beispielsweise endlich eine aktive Bodenpolitik für die Kommunen und das gemeinschaftliche Bauen. Es ist grober Unfug, dass Grundstücke des Freistaats immer noch nach dem Höchstpreis verkauft werden. Der Verzicht auf die Grundsteuer C ist ebenfalls ein schwerer Fehler. Ich sage Ihnen: Es darf sich nicht länger lohnen, dass Grundbesitzer baureifes Land brachliegen lassen, um Gewinne zu maximieren. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Die Kommunen brauchen die Unterstützung des Freistaats bei der Akquise von Flächen für den bezahlbaren Wohnungsbau. Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Wohnen ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir brauchen als Antwort einerseits mehr privates Geld für mehr bezahlbaren Wohnraum und andererseits mehr Fördermittel für die soziale Wohnraumförderung. Jetzt muss es einen Schub geben, und dazu braucht es mehr Flexibilität im Denken und Handeln und clevere Lösungen. Herr Staatsminister Bernreiter, Sie sind gefordert. Auskömmlich fördern, beschleunigen, möglich machen, vereinfachen – das ist der Weg für Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht Herr Kollege Konrad Baur für die CSU-Fraktion.
Konrad Baur CSU
Hochgeschätzte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer und Gäste hier im Hohen Haus! Ich gebe es ehrlich zu, ich habe mich in mehrfacher Hinsicht auf diese Aktuelle Stunde gefreut. Ich habe noch nicht so lange davon gewusst, aber das macht ja nichts. Ich finde erstens Ihren Weg dorthin, sagen wir mal wohlwollend, bemerkenswert bis unterhaltsam. Ich werde gleich noch näher darauf eingehen. Zweitens habe ich mich darauf gefreut, weil der CSU-Fraktion und mir persönlich das Thema des Wohnungsbaus ein echtes Herzensanliegen ist. Wir haben das in der Vergangenheit auch schon bewiesen. Auch dazu wird es in der weiteren Folge noch die eine oder andere Ausführung geben. Stellen wir zunächst einmal fest: Es reicht eine markante Forderung mit Ausrufezeichen, eine halbgare Alliteration, "Booster statt Bewilligungsstopp", und schon hat man die perfekte Headline für die Aktuelle Stunde (Volkmar Halbleib (SPD): Das stimmt auch! Und der Inhalt passt auch!) und kommt so in der Berichterstattung wenigstens einmal positiv mit dem Thema Wohnungsbau in Verbindung. Herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle schon einmal. Ich kann Sie allerdings beruhigen, die meisten werden ja gar nicht über die Schlagzeile hinauslesen. Ich muss allerdings zugeben, ich habe es getan. Ich habe mir die Pressemitteilung mal durchgelesen. Da dachte ich mir: oh, spannend; aber ich kann feststellen, auf die Bayern-SPD ist Verlass; denn wenn es einen Akteur hier im Hause und in der bayerischen Landespolitik gibt, der historisch begründet durch eine gewisse Selbstironie oder, ehrlich gesagt, ein bewundernswertes Maß an Selbstironie auffällt, dann ist es die Bayern-SPD. Nicht anders würde ich diese Pressemitteilung bewerten, nämlich ehrlicherweise ein bisschen selbstironisch, wenn ich genau lese, was Sie darin schreiben. Hintergrund – und auf das beziehen Sie sich ja nicht nur in der Pressemitteilung, sondern auch, liebe Frau Kollegin Gross, in der eingangs gehaltenen Rede – ist die Pestel-Studie, die uns einen desolaten Zustand beim sozialen Wohnungsbau bescheinigen würde. Das ist in zweierlei Hinsicht spannend: Erstens ist das eine Studie, die meiner Recherche nach im Januar 2024 die Zahlen veröffentlicht hat. Wenn das Ihre Interpretation von Aktualität ist, dann wissen wir Bescheid. (Volkmar Halbleib (SPD): Was ist denn mit dem Wohnungsnotstand? Sagen Sie dazu mal was! Sie reden um den heißen Brei herum!) Zweitens, und das ist noch viel spannender, Herr Kollege Halbleib, selbst Ihre eigene Bundesbauministerin, die Genossin Klara Geywitz, sagt über diese Studie, ich zitiere: "höchst unseriös" und in Teilen "relativ absurd." Herzlichen Glückwunsch zu dieser Aktuellen Stunde. Sie treffen den Nagel auf den Kopf. (Beifall bei der CSU – Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Liebe Frau Kollegin Gross, ich weiß nicht, ob Sie schon einmal im Fußballstadion waren. Falls nicht, lade ich Sie ganz herzlich dazu ein. Sie scheinen ja wirklich eine freundliche Person zu sein. (Sabine Gross (SPD): Falsch! – Volkmar Halbleib (SPD): Ich wäre ganz vorsichtig mit diesem Urteil!) Da macht es mit Sicherheit Spaß, mit Ihnen ins Fußballstadion zu gehen. Das ist, wie man in der Fußballsprache sagen würde, ein klassisches Eigentor, gleich zu Beginn dieser Aktuellen Stunde. (Zurufe von der SPD) Deswegen reden wir vielleicht gar nicht weiter über diese Pressemitteilung, sondern kommen auf das, was wir im Freistaat machen. Der Kollege Konrad hat es ja auch schon angesprochen. Wir schaffen mit unserem Modernisierungsgesetz das modernste Baurecht in Deutschland. Wir bauen Bürokratie überall dort ab, wo es notwendig, möglich und auch sinnvoll ist. Wir entlasten Bauherren, und wir setzen auf Eigenverantwortung und Respekt vor dem Eigentum. (Volkmar Halbleib (SPD): Sie reden um das eigentliche Thema herum!) Das sind zwei Dinge, die für Sie vielleicht ein bisschen schwieriger zu begreifen sind. (Beifall bei der CSU) Das Wichtigste: Wir erkennen, anders als Sie, wie Sie auch heute wieder dokumentiert haben, dass sich die Baukrise, die durch schlechte bundespolitische Weichenstellungen hervorgerufen wurde, eben nicht einzig und allein durch den sozialen Wohnungsbau retten und umkehren lässt. Auch wenn Sie beim staatlichen und genossenschaftlichen Wohnungsbau grundsätzlich immer fast schon amouröse Gefühle entwickeln, wie wir wissen, lassen Sie uns doch heute einmal feststellen: Wir müssen auch den frei finanzierten Wohnungsbau wieder kräftig in Schwung bringen. (Sabine Gross (SPD): Das funktioniert aber nicht mehr!) Deshalb kommt unser Modernisierungsgesetz, bei dem Sie ja zumindest kräftig mitdiskutiert haben, aber, wie es der Kollege schon angesprochen hat, meistens dagegen waren, genau zur richtigen Zeit. Wir schauen, dass wir Verfahrensfreiheiten erhöhen. Wir schauen, dass wir Nutzungsänderungen verfahrensfrei stellen. Wir schauen, dass wir zum Beispiel die Aufstockung von Gebäuden und den Dachgeschoßausbau freistellen und erleichtern. So schaffen wir mehr Wohnraum, ganz ohne jede Förderung, nur mit Anreizen statt Vorgaben. (Sabine Gross (SPD): Das würde ich gerne sehen!) Zum Schluss, meine Damen und Herren: So klappt das auch. Bauen muss einfacher, schneller und billiger werden. Ich weiß, das war heute vielleicht ein bisschen schwierig für Sie, aber es gibt immer eine zweite Chance. Deswegen kann ich zum Schluss das Angebot machen: Die zweite Chance, die Sie haben, sind die Koalitionsverhandlungen in Berlin. Deswegen nutzen Sie Ihre Kontakte zu den Kolleginnen und Kollegen in Berlin, (Zuruf der Abgeordneten Sabine Gross (SPD)) setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass wir verbesserte steuerliche Rahmenbedingungen erlangen, die bei den Bauherren wieder Investitionslust wecken, setzen wir uns gemeinsam dafür ein, dass die Stärkung und Ausweitung der Wohnraumförderung, insbesondere für das Junge Wohnen, kommt und dass vor allem endlich wieder Pragmatismus statt Ideologie gilt und Baustandards wirklich auf das notwendigste Maß heruntergeschraubt werden. (Beifall bei der CSU – Sabine Gross (SPD): Und was ist mit dem Wohnungsnotstand? – Volkmar Halbleib (SPD): Kein einziges Wort zum Thema des Tages! Sie haben nur darum herumgeredet! – Michael Hofmann (CSU): Wir müssen doch nicht alle mit den gleichen Scheuklappen wie ihr durch die Gegend laufen!)
Ilse Aigner
Für die AfD-Fraktion hat nun Herr Kollege Benjamin Nolte das Wort. (Beifall bei der AfD)
Benjamin Nolte AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen! Besonders schlecht sieht es mit bezahlbarem Wohnraum in Bayern ja bekanntlich dort aus, wo die SPD seit Jahrzehnten regiert, nämlich in München, aber das nur am Rande. Überbordende Bürokratie, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer, allgemein die steuerliche Belastung von Familien – das alles ist sicherlich nicht dazu geeignet, dass sich die Menschen in Bayern den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen können. Zur Veranschaulichung: Den Spitzensteuersatz zahlt man in Deutschland schon ab einem Einkommen von 68.000 Euro im Jahr. Bei einem solchen Einkommen werden Sie aber Probleme haben, eine Bank zu finden, die Ihnen hier in Oberbayern den Kauf eines Grundstücks und den Bau eines Hauses ermöglicht. Hinzu kommt die Streichung des Elterngeldes ab einem bestimmten zu versteuernden Einkommen, weil der liebe Staat das Geld lieber für andere Dinge ausgibt als für die Unterstützung von Familien. (Beifall bei der AfD) Bei denjenigen, die sich überhaupt noch Wohneigentum oder eine Familiengründung leisten können, geht die Gründung einer Familie mit dem Bau bzw. dem Erwerb eines eigenen Hauses meist zeitlich einher. Die Streichung des Elterngeldes reißt also ein gewaltiges Loch in die Kassen der betroffenen Familien. Das ist Geld, das dann für den Erwerb eines eigenen Hauses fehlt. Da hat die verblichene, SPD-geführte Bundesregierung ganze Arbeit geleistet. Auch die nächste Bundesregierung wird ja eine von der SPD geführte sein. Auch wenn die SPD formal nicht den Kanzler stellt, gibt sie programmatisch den Ton an. CDU und CSU haben dort bekanntlich nicht viel zu melden. Somit ist auch nicht damit zu rechnen, dass diese Fehlentscheidungen, wie auch viele andere Fehlentscheidungen, wieder rückgängig gemacht werden. Der vorhandene Wohnraum, der wird lieber an die lieben Gäste aus aller Welt verteilt. Wer kann schon damit rechnen, dass, wenn jeden Monat Hunderte von Asylbewerbern und Flüchtlingen untergebracht werden müssen, irgendwann der Wohnraum knapp wird? – Auch das Lieblingsargument der Asyllobby in den Parlamenten, dass die Asylzahlen sänken, zieht nicht; denn sinkende Asylzahlen bedeuten, dass auch weiterhin Fremde ins Land kommen, die wertvollen Wohnraum in Anspruch nehmen. Sinkende Asylzahlen bedeuten nicht, dass niemand mehr kommt, erst recht nicht, dass diejenigen, die schon da sind und Wohnraum in Anspruch nehmen, wieder nach Hause gehen. Vom Familiennachzug reden wir erst gar nicht. Somit bleibt das Allheilmittel der SPD aus der Mottenkiste des Sozialismus, nämlich die Mietpreisbremse. Ich erkläre Ihnen gerne einmal, wie der Wohnungsmarkt funktioniert: Wenn jemand Wohnungen baut, um diese zu vermieten, dann tut er das, weil er damit etwas verdienen will. In Zeiten von allgemeiner Inflation und steigendem Mindestlohn diese Einnahmen durch Deckelung der Mieten zu drücken, führt im Zweifelsfall dazu, dass keine Mietwohnungen mehr angeboten werden. Die Mietpreisbremse führt also nicht zu günstigerem Wohnraum, sondern zu weniger Wohnraum. Laut einer Umfrage des Instituts der deutschen Wirtschaft hat der Mietendeckel in Berlin das Angebot an Mietwohnungen halbiert. Welch eine Überraschung: Planwirtschaft funktioniert nicht. Dass es auch anders geht, zeigt das Land Argentinien. Präsident Milei schaffte direkt nach seinem Amtsantritt die Mietpreiskontrolle ab. Dies führte dazu, dass zurückgehaltene Wohnungen wieder auf den Markt kamen. Das Angebot stieg, die Mieten sanken effektiv um 30 %. Wir brauchen keine Mietpreisbremse. Wir brauchen eine Steuerbremse. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen eine Deckelung der steuerlichen Ausbeutung unserer Bürger durch einen zunehmend räuberischen Staat. Wer mehr Netto vom Brutto hat, kann sich auch wieder Wohnraum leisten. Vor allem brauchen wir eine Deckelung der illegalen Masseneinwanderung, am besten auf null. Remigration schafft Wohnraum. Millionenfache Remigration schafft millionenfachen Wohnraum. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht Herr Kollege Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion.
Thorsten Schwab CSU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! "Echter Booster […] im Wohnungsbau" – das ist das Thema dieser Aktuellen Stunde. Vorgestern hat die Bundesbauministerin von der SPD die Entlassungsurkunde vom Herrn Bundespräsidenten bekommen. Die SPD war im Bund für den Bau zuständig. Just in time kommt jetzt, zwei Tage später, das Thema "Wohnraumbooster" in den Bayerischen Landtag. Wer im Bund nicht mehr zuständig ist, stellt in Bayern eine Anfrage zur Aktuellen Stunde. (Beifall bei der CSU) Jetzt wird gleich der Einwurf kommen, dass künftig wir für den Wohnbau zuständig sein werden. Natürlich. Vielleicht sind wir aber bald beide dafür zuständig. Ich stelle fest: Bayern tut alles Menschenmögliche, um Wohnraum zu schaffen und das Bauen in Schwung zu bringen. Gerade wurde gesagt, dass wir zwei Modernisierungsgesetze auf den Weg gebracht haben. In den letzten Jahren wurden in Bayern 2,2 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung ausgegeben. Damit wurden 22.700 Wohnungen geschaffen. Das ist eine wuchtige Zahl. Dafür mein herzlicher Dank an unseren Minister Christian Bernreiter, der alles tut, um den Wohnungsbau in Bayern anzukurbeln und in Schwung zu bringen. (Volkmar Halbleib (SPD): Aber das funktioniert nicht!) Frau Kollegin Gross hat vorhin das Stichwort "37 % Förderung" gebracht. Soweit ich weiß, wurde diese Zahl im Zusammenhang mit einer Anfrage von Herrn Kollegen Mistol genannt, bei der es aber nur um die Mietraumförderung ging. Frau Kollegin Gross, Sie sollten noch einmal recherchieren, ob die Zahl, die Sie vorhin genannt haben, stimmt. Leider ist das Bauen in unserem Land auch teurer geworden. In Zeiten steigender Baupreise kann man mit dem gleichen Geld weniger bauen. Außerdem sind die Mittel begrenzt. Es gab jedoch im Freistaat Bayern noch nie so viel Geld für die Wohnraumförderung wie zurzeit. Es gab in Bayern allerdings auch noch nie so viele Einwohner. Liebe AfD, es stimmt, wir haben eine Zuwanderung. Wir haben aber auch eine Zuwanderung aus anderen Bundesländern nach Bayern. In Bayern kann es also gar nicht so schlecht sein, wenn Menschen aus anderen Bundesländern nach Bayern kommen. Es besteht in jedem Fall Bedarf an Wohnungen. Die Wohnraumförderung in unserem Land ist eine Mischförderung. Hier fließt nicht nur bayerisches Geld, sondern auch Geld des Bundes. Staatsminister Christian Bernreiter würde gerne mehr fördern, wenn mehr Geld vom Bund nach Bayern fließen würde. Wir haben die Hoffnung, dass mit dem Milliardenpaket, das in Berlin geschnürt worden ist, auch für diese Investitionen mehr Geld zur Verfügung stehen wird. Wir hoffen auf mehr Geld für die Wohnraumförderung, aber auch auf einen richtigen Schub durch ein Konjunkturpaket für alle Baumaßnahmen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Staat kann aber nicht alles allein richten. Der Staat kann nicht allein alle Wohnungen bauen. Dazu brauchen wir auch private Investitionen. Warum ist in den letzten Jahren weniger gebaut worden? – Die Menschen im Land waren verunsichert, und in unsicheren Zeiten spart man lieber das Geld und gibt es nicht aus. (Beifall bei der CSU) Deshalb ist es enorm wichtig, dass mit der neuen Bundesregierung wieder etwas mehr Verlässlichkeit kommt und die Menschen wieder Vertrauen in die Politik haben. Dann werden sie auch wieder in den privaten Wohnungsbau investieren. Auch der Staat kann einiges dafür tun, um den privaten Wohnungsbau zu fördern. Die KfW-Förderung sollte so aufgestellt werden, dass dadurch das Bauen wieder gefördert wird. Es sollte keine Verpflichtung zum Bauen geben, sondern es sollten dafür Anreize geschaffen werden. Liebe SPD, heute noch in der Aktuellen Stunde, demnächst vielleicht gemeinsam in der Bundesregierung: An Bayern wird es sicher nicht scheitern. Wir haben in Bayern Vereinfachungen auf den Weg gebracht, eine neue, gebündelte Wohnbaugesellschaft gegründet, und wir fördern private Eigentümer. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und Ideen geliefert. An Bayern soll es nicht scheitern, dass wir dem Bund Schub geben und einen weiteren Wohnbau-Booster schaffen. Wir sind dabei und hoffen auf ein gutes Miteinander, hoffentlich in der Bundesregierung. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU)
Ilse Aigner
Abschließend spricht Herr Staatsminister Christian Bernreiter für die Staatsregierung. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Liebe Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe SPD und liebe GRÜNE, ich habe mir diese Debatte angehört und glaube, ich bin im falschen Film. Sie haben es geschafft, unser Land in drei Jahren Ampel-Regierung gegen die Wand zu fahren. Wir haben sinkende Steuereinnahmen. Jetzt rufen Sie uns zu: Haltet den Dieb – ihr macht viel zu wenig. (Zurufe von der SPD) – Jetzt hört uns halt einmal zu. Ich habe heute so viel Unsinn gehört. Deshalb bitte ich jetzt um Aufmerksamkeit, damit ich es Ihnen darlegen kann. (Beifall bei der CSU) Ihre wohnungsbaupolitischen Ziele sind krachend gescheitert. (Volkmar Halbleib (SPD): Wir sind nicht mehr im Wahlkampf!) – Hören Sie doch einmal zu. Das habe ich Ihnen schon neulich in der Sitzung des Haushaltsausschusses gesagt. Das ist kein Wahlkampf, sondern Realität. Wir werden das alle noch ausbaden müssen. Das erste Gebot der Stunde lautet, dass der frei finanzierte Wohnungsbau wieder in Fahrt kommen muss. Das ist in unserer sozialen Marktwirtschaft, anders als im Sozialismus, die Grundregel. Der Staat kann nicht alles selbst machen und richten. Er muss vor allem die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Wir brauchen deutliche Erleichterungen im Baugesetzbuch. Das ist gescheitert und nicht mehr umgesetzt worden. Außerdem handelte es sich hier um eine Bauschnecke, nicht um einen Bauturbo. Wir brauchen die dauerhafte Einführung der degressiven AfA, sowohl für den Neubau als auch für die Sanierung. (Beifall bei der CSU) Außerdem müssen wir wieder eine Steuerbegünstigung für selbst genutzten Wohnraum einführen. Schließlich müssen wir mit den Standards herunter, Stichwort Gebäudetyp E. Auch das hat die Ampel nicht geschafft. (Beifall bei der CSU – Martin Wagle (CSU): Hört, hört!) Wenn der frei finanzierte Wohnungsbau nicht funktioniert, dann stürzen sich alle auf den sozialen Wohnungsbau, was es noch nie gegeben hat. Viele haben ein Ventil gesucht. Die Baukonjunktur schwächelt und steckt in einer großen Krise. Die Gründe hierfür sind gestiegene Baukosten, gestiegene Zinsen usw. Hinzu kommen aber auch hohe Anforderungen an die Energieeffizienz. Ich breche hier nicht die Vertraulichkeit des Wortes; denn die Frau Bundesbauministerin hat öffentlich gesagt, dass sie unter ihrem grünen Wirtschaftsministerkollegen sehr gelitten hat. Sie hat dafür gekämpft, dass das Heizungsgesetz in unserer Arbeitsgruppe diskutiert wird. In diesem Fall hätte sie Freiheit für den Fall, dass sie ihr Amt weiter ausführen darf. Das alles führt zu steigenden Mieten und zu einer wachsenden Nachfrage nach Wohnraum. Wir stehen hier alle vor einer großen Herausforderung. Gegen einen drastischen Anstieg der Mieten hilft nur: bauen, bauen, bauen! Die staatliche Wohnraumförderung ist dazu ein wichtiges Instrument. Wir haben Anfang 2023 gehandelt. Im Jahr 2022 hat sich noch niemand so richtig für die Wohnraumförderung interessiert. In den Nachbarländern mussten sogar Realisierungsprämien ausgelobt werden, damit die Mittel überhaupt in Anspruch genommen werden. Seitdem wir die Programme aufgehübscht und die Bauwirtschaft unterstützt haben, werden mir förmlich alle Mittel aus der Hand gerissen. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Das führt dazu, dass wir deutlich vorangekommen sind. Dazu gehören der Wohnbau-Booster Bayern, der wirklich ein Booster war. Ich bin dafür von der ganzen Branche gelobt worden. Das Bayern-Darlehen ist bereits angesprochen worden. Mit ihm ist der Bau von 3.200 Eigenheimen angeschoben worden. Wir haben die Einkommensgrenzen angehoben. Wir haben die Wohnraumförderung für Studierende deutlich angehoben. Schauen Sie sich die Zahlen einmal an. 30 Millionen Euro sind in den zehn Jahren durchschnittlich abgerufen worden. In den letzten Jahren waren es etwa 120 Millionen Euro, weil viele Private – das waren nicht die Studierendenwerke, sondern die Privaten – auf diesen Fördertopf zugegriffen haben. Wir haben neu auch die Wohnraumförderung für Auszubildende. Die Maßnahmen waren alle und sind alle ein überragender Erfolg. Das lasse ich mir nicht schlechtreden. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die Staatsregierung stellt seit 2023 so viel Geld wie noch nie zur Verfügung. Lieber Kollege von Brunn und liebe Kollegin Gross, auf Ihre Zwischenrufe muss ich entgegnen: Ich weiß nicht, was Sie rechnen. Ich sage Ihnen, was wir bekommen: Wir bekommen vom Bund 540 Millionen Euro. Wir haben jährlich 1,1 Milliarden Euro eingestellt. (Zuruf von der SPD: Doch!) – Nein, schauen Sie sich das genau an! Ich komme darauf noch zu sprechen. – Meine Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern beneiden mich darum. Wissen Sie, wie hoch die Kofinanzierungsquoten sind? – 30 % für die alten und 40 % für die neuen Mittel. Viele Länder können 40 % gar nicht aufbringen. Wir gehen deutlich voran. Im Nachtragshaushalt hätten wir sogar 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Man muss die Kirche im Dorf lassen. Sie haben sich gestern erkundigt und es angesprochen. Ich war jetzt zehn Tage lang mit Klara Geywitz zusammen. Ich drängte sie die ganze Zeit schon zu einer Verwaltungsvereinbarung; diese konnte dank Ihres Vertrauens in mich von mir allein unterzeichnet werden. Bauminister anderer Länder müssen erst den Weg über ihren jeweiligen Landtag gehen und vier Wochen vorher informieren. Frühestens im Mai kann ausbezahlt werden. Es wird ein Bruchteil davon ausbezahlt, was eigentlich zugesagt wurde. (Zuruf von der SPD: Stimmt!) Das ist die Wahrheit. Das stellt uns alle vor große Herausforderungen. Ich habe Sie gebeten, mich dabei zu unterstützen. Zumindest ist das in die vorläufige Haushaltsführung aufgenommen worden. Unser gutes Programm gibt uns recht. Wir haben eine riesige Nachfrage. Wir haben in den letzten zwei Jahren Bewilligungsmittel in Rekordhöhe von insgesamt 2,2 Milliarden Euro ausgereicht. Wir haben alles, was uns zur Verfügung stand, kraftvoll und sofort auf die Straße bzw. Baustelle gebracht. Damit haben wir in den Jahren 2023 und 2024 die Schaffung und den Erhalt von mehr als 22.700 Wohnungen unterstützt. Das ist eine Rekordzahl. Das hatten wir noch nie. Das muss man doch zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Im Jahr 2024 konnten wir das bereits gute Ergebnis aus dem Jahr 2023 um 50 % steigern. Diese Projekte sind jetzt noch im Bau. Sie müssen jetzt natürlich realisiert und abfinanziert werden. Ich habe bei allem, was machbar war, einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt. Es ist aber jetzt ein weiteres Thema. Wir haben auch eine moralische Verantwortung. Wenn jemand einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn hat, dem ist nicht garantiert, dass er eine Förderung bekommt. Wir haben aber die moralische Verpflichtung, dass das Geld dann auch kommt. Das Geld darf dann nicht zurückgehalten werden; denn sonst geht er bis dahin pleite. Also müssen wir die erfolgten moralischen Mittel zusagen bedienen und die Zusagen erfüllen. Es gibt keinen Stopp der Bauaktivitäten. Das muss ich ganz klar sagen. Im Gegenteil, im Vergleich zu früher passiert im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie. Auch heuer erhalten Projekte mit Förderaussicht, die begonnen wurden und in diesem Jahr bezugsfertig werden, selbstverständlich Fördermittel. Es stimmt auch nicht, dass wir einen Bewilligungsstopp haben. Im Gegenteil, wir bewilligen. Wir müssen alles, was im Bau ist, bewilligen und mit Mitteln ausstatten. Im Jahr 2025 haben wir allein in den ersten zwei Monaten 70 Millionen Euro bewilligt. Jetzt noch zu den staatlichen Wohnungsbaugesellschaften. Ich bin immer wieder überrascht. Herr Mistol, Sie sagen, wir würden in die Kasse greifen. Die Bayern-Heim ist gegründet worden wie jede andere staatliche bzw. kommunale Gesellschaft oder GmbH auch. Wie sollen wir die Wohnungen denn sonst bauen? Man könnte auch sagen, die Stadt München könnte es allein machen; warum greift die in die soziale Wohnraumförderung? – Wir greifen selbstverständlich mit der BayernHeim hinein. Sie verschweigen immer – und das wird in der Öffentlichkeit auch verschwiegen –, wie viel Eigenkapital der Freistaat Bayern zusätzlich eingelegt hat, um das zu ermöglichen. Bisher sind 900 Millionen Euro hinterlegt. Über 700 Millionen Euro sind für die Errichtung bereits einbezahlt. Ohne dieses Geld hätten wir gar nicht bauen können. Die BayernHeim investiert selber Geld und nimmt Darlehen auf, wie das jede andere Firma auch tut. Das muss man zu den 1,1 Milliarden Euro noch hinzurechnen. Ohne uns ginge das nicht. Man hat uns 2023 sprichwörtlich die Haustüre eingetreten und gebettelt: "Bernreiter, bitte übernimm unser Projekt, bevor wir pleitegehen, und baue du das mit der BayernHeim." Wir waren sehr erfolgreich unterwegs. 4.500 Wohnungen, die im Bau sind, bauen sich nicht von allein und vor allem nicht ohne Geld. Das muss ich mal klipp und klar sagen. Die BayernHeim ist ein Erfolg. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Mit der Stadibau und dem Siedlungswerk Nürnberg bauen wir noch einmal zusätzlich tausend Wohnungen. Die Mittel der Stadibau sehen Sie dort drin gar nicht. Aus diesen Ausführungen sehen Sie, was wir alles leisten. Ich lasse mir das wirklich nicht schlechtreden. Wir haben auch bei der Baunova jetzt insgesamt 29.100 Wohnungen im Bestand, in Bau oder in Planung und Entwicklung. Wie geht es jetzt weiter? – Das Ziel für die kommenden Jahre ist, dieses Niveau in der Wohnraumförderung mindestens beizubehalten. So steht es im Koalitionsvertrag. Noch einmal: Hamburg und Bayern greifen die meisten Mittel ab und investieren das Meiste. Warum Hamburg? – Sie haben einen größeren kommunalen Anteil von der Stadt Hamburg, der mit dazugezählt wird. Das wäre so, als ob wir zu den Mitteln des Freistaats Bayern die Mittel der Stadt München dazuzählen. Hamburg ist aber noch größer als die Stadt München und hat höhere Mittel als unsere Landeshauptstadt. Alle anderen Bundesländer liegen im Vergleich weit hinter uns. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Für 2025 investieren wir Fördermittel in Höhe von insgesamt über einer Milliarde Euro in laufende Projekte. In der Finanzplanung 2026 haben wir weitere Mittel für neue Projekte hinterlegt. Uns hilft dabei, wenn der Bundeshaushalt 2025, den es noch gar nicht gibt, und die Zuweisung der Bundesmittel sichergestellt ist. Ich habe es Ihnen schon vorher gesagt: Wir haben kein flüssiges Geld. Das ist aber eingeplant. Wir kämpfen gemeinsam. Ich habe es schon gesagt: Die Verwaltungsvereinbarung ist noch nicht in Kraft getreten. Sie tritt erst in Kraft, wenn alle Beteiligten sie unterzeichnet haben. Das ist das Thema. Ich als Vorsitzender der Bauministerkonferenz dränge die Bundesministerin seit April 2024 dazu. Das möchte ich hier einmal herausstellen. Wichtig ist jetzt, dass wir schnell die richtigen Weichen für die nachhaltige Wohnraumförderung und für den Wohnungsbau insgesamt stellen. Ich habe mich bei den Koalitionsverhandlungen natürlich für deutliche Erhöhungen der Bundesmittel eingesetzt. Die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau müssen insgesamt verbessert werden. Sie haben das gelesen. Ich habe nichts rausgegeben. Man kann aber fast alles nachlesen. Ich bin mit den Verhandlungen in unserem Bereich sehr zufrieden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der SPD, jetzt liegt es auch an Ihnen, in Berlin Druck auszuüben und zu schauen, dass man sich einigen kann. Wir können nicht weiter so dahindümpeln. Ich habe es vorher gesagt: Wir stehen an der Wand. Jetzt ist ein Befreiungsschlag notwendig. Das müssen wir insgesamt miteinander schaffen. Wir müssen alle Spielräume nutzen. Alles, was machbar und vertretbar ist, werden wir selbstverständlich weiterhin fördern. Wir werden schauen, dass wir den Wohnungsbau weiter voranbringen, wie wir es die letzten zwei bis drei Jahre auch schon gemacht haben. Ich bin Bauminister und kein Bauverhinderungsminister. Darum werde ich mich mit ganzer Kraft dafür einsetzen, dass wir deutlich vorankommen. Ich hoffe, dass die neue Bundesregierung schnell handlungsfähig sein wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ilse Aigner
Damit ist die Aktuelle Stunde beendet. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 2 auf: Abstimmung über eine Europaangelegenheit, Verfassungsstreitigkeiten und Anträge, die gem. § 59 Abs. 7 der Geschäftsordnung nicht einzeln beraten werden (s. Anlage 1) Hinsichtlich der einzelnen Abstimmungsgrundlagen mit den einzelnen Fraktionen verweise ich auf die endgültige Abstimmliste. (Siehe Anlage 1) Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion entsprechend der endgültigen Liste einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, der GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Bevor wir zum Tagesordnungspunkt 3 kommen, bitte ich darum, an die Stimmkartentaschen zu denken, weil bei den Tagesordnungspunkten 4 und 5 wieder Wahlen durchgeführt werden. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes hier: Helfergleichstellung in Bayern (Drs. 19/5774) - Erste Lesung - Begründung und Aussprache werden miteinander verbunden. Die Redezeit beträgt zehn Minuten für die Fraktion BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN. Ich eröffne die Aussprache. – Als Erstem erteile ich dem Kollegen Florian Siekmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Florian Siekmann GRÜNE
Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in bedrohlichen Zeiten: Russland führt Krieg in Europa, die hybriden Bedrohungen nehmen zu – wir sehen das an den Angriffen auf unsere kritische Infrastruktur –, die Naturkatastrophen werden immer mehr von der Klimakrise getrieben. In den letzten Wochen und Monaten hat sich der Blick beim Schutz der Bevölkerung in erster Linie nach Berlin gerichtet. Mit der Reform der Schuldenbremse und der Verankerung des erweiterten Sicherheitsbegriffs, also auch dem Schutz der Bevölkerung und unserer kritischen Infrastruktur, haben wir GRÜNE den Grundstein für eine stärkere Gefahrenabwehr in Deutschland und auch hier bei uns in Bayern gelegt. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber jetzt ist die Zeit, den Blick zu uns zu wenden und hier im Bayerischen Landtag zu handeln. Wir allein sind zuständig für den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Beide sind unverzichtbar für den Schutz unserer Bevölkerung und auch die Grundlage für den Zivilschutz in schwierigen Zeiten. Wir sind dabei nicht allein: Wir können hier bei uns in Bayern auf starke Hilfsorganisationen mit unfassbar engagierten Ehrenamtlichen setzen. Genau denen gilt unser Dank, unsere Wertschätzung und unsere Anerkennung für ihre tägliche Bereitschaft, in Notlagen für andere einzustehen. (Beifall bei den GRÜNEN) Den Hilfsorganisationen gilt aber auch der Dank für die Mitwirkung an diesem Gesetzentwurf. Sie sind gerade gefordert: in der Vorbereitung auf vielfältige hybride Bedrohungen, aber auch durch die zunehmenden Katastrophenfälle. Ich erinnere an das Hochwasser im Juni 2024: Paar, Schmutter, Zusam – viele kleine Flüsse haben sich in reißende Ströme verwandelt, und es waren 84.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte, die Schlimmeres verhindert haben. Betrachten wir einmal zwei dieser Einsatzkräfte: Die gehen in denselben Hochwassereinsatz. Die sitzen nebeneinander im selben Boot. Die begeben sich in dieselbe Gefahr eines reißenden Stroms. Es gibt einen Unterschied: Die eine Einsatzkraft kommt vom THW oder der Freiwilligen Feuerwehr und hatte damit Anspruch, sich für ihr Training freistellen zu lassen; und die andere Einsatzkraft kommt von der Wasserwacht oder der DLRG, und die musste für ihr Training ihren privaten Urlaub opfern. Genau dieses Zweiklassensystem von Helferinnen und Helfern in Bayern ist nicht länger akzeptabel. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir sind überzeugt: Es gibt keine Helferinnen und Helfer erster und zweiter Klasse. Wir brauchen sie im Notfall alle, und Bayern braucht endlich die volle Helfergleichstellung. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf stellt genau das sicher: Er schafft den Anspruch auf eine Freistellung und damit auch auf die Lohnfortzahlung und kommt rund 180.000 ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes, bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, bei der Wasserwacht, bei der Bergwacht, bei den Maltesern, bei den Johannitern, beim Medizinischen Katastrophen-Hilfswerk und beim Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland zugute. Es ist nicht nur der Katastrophenschutz. Viele vergessen, dass in Bayern der gesamte Wasser- und Bergrettungsdienst ehrenamtlich getragen ist, Tag für Tag. Das heißt: Der Gesetzentwurf schafft nicht nur eine bessere Vorsorge für das Training unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Vorbereitung auf den Katastrophenfall, sondern er verbessert auch ihre Situation in der Vorbereitung auf den täglichen Einsatz auf unseren bayerischen Seen und in unseren bayerischen Bergen. (Beifall bei den GRÜNEN) Er schafft noch mehr. Wir reden viel über Entbürokratisierung, Modernisierung. Der Gesetzentwurf entbürokratisiert massiv, einerseits beim Freistellungsanspruch selber, weil er ohne komplizierte Anerkennungsverfahren durch das Innenministerium auskommt – die gibt es im Übrigen bei den Feuerwehrlehrgängen oder beim THW in dem Maße auch nicht –, andererseits aber auch im Einsatz mit einer zweiten Änderung. Es muss nicht immer gleich der Katastrophenfall sein. Vielleicht erinnern Sie sich an den Hagelsturm, der das Kloster in Benediktbeuern 2023 so hart getroffen hat. Der Landrat hat genau richtig gehandelt. Was hat er gemacht? – Er hat die Bergwacht zu Hilfe gerufen. Und warum hat er das getan? – Er hat das getan, weil er Menschen gebraucht hat, die andere bei den Arbeiten auf den zerstörten Dächern absichern. Das ist genau richtig. Das sind unsere Spezialisten für die Absturzsicherung; aber im Nachgang gab es jede Menge Schwierigkeiten mit der Abrechnung der Einsatzkosten, weil es kein Katastrophenfall war, weil man nicht gleich den ganzen Landkreis in Alarmbereitschaft versetzen musste. Dieser Gesetzentwurf stellt jetzt ganz deutlich klar: Sobald der Staat oder eine Kommune Hilfsorganisationen alarmiert, wird auch die Übernahme der Einsatzkosten garantiert, damit diejenigen, die im Einsatz sind, sich auf das konzentrieren können, worauf es wirklich ankommt, nämlich: in der Not beizustehen und die Gefahr abzuwehren. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich würde jetzt gerne sagen: Wir sind in Bayern ganz weit vorne dran. – Dem ist aber nicht so; denn zum Thema Helfergleichstellung ist in den letzten Jahren außer vielen warmen Worten, ein paar Bekenntnissen in der Innenministerkonferenz von dieser Regierung, von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, wenig gekommen. Hessen hat sie, Thüringen hat sie, und ich sage an die Adresse des Ministerpräsidenten, der heute leider wieder nicht da ist: (Zuruf von der AfD) Auch Daniel Günther in Schleswig-Holstein hat sie. Es ist überfällig, dass Bayern sie auch endlich einführt: die volle Helfergleichstellung für unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Wir sind es ihnen schuldig. (Beifall bei den GRÜNEN) Nun stellt sich natürlich die Frage: Welche Belastungen oder Kosten kommen da auf uns zu? – Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Die Hilfsorganisationen tun das, was Feuerwehr und THW auch jetzt schon tun. Sie wickeln den allergrößten Teil des Übungsgeschehens und des Trainings zu ehrenamtsfreundlichen Zeiten am Abend und am Wochenende ab. Das werden sie auch weiter so machen; aber manche Lehrgänge profitieren davon, dass man ein Thema am Stück durchkauen kann, dass man Theorien in praktische Übungen übergehen lassen kann und etwas mehr Zeit hat. Genau da wirkt dieser Gesetzentwurf: Die einzelne Arbeitskraft muss sich nicht länger beim Arbeitgeber rechtfertigen, sondern sie hat mit dem Anspruch die Möglichkeit, das zu tun, und gleichzeitig leistet der Arbeitgeber auch die Lohnfortzahlung. Wir wissen natürlich, dass viele Arbeitgeber, weil sie das ohnehin unterstützen, von der Auszahlung keinen Gebrauch machen. In Summe schaffen wir mit dem Gesetzentwurf für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte eine deutliche Erleichterung. Wir helfen ihnen, sich besser auf die gefährlichen Einsatzlagen vorbereiten zu können, in die wir sie als Staat letztlich schicken. Wir drücken Wertschätzung aus, stellen eine Gleichbehandlung her und leisten damit einen elementaren Bestandteil in dieser aktuell bedrohlichen Lage, um den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in Bayern zu stärken. (Beifall bei den GRÜNEN)
Ilse Aigner
Als Nächster spricht der Kollege Norbert Dünkel für die CSU-Fraktion.
Norbert Dünkel CSU
Lieber Florian, du bist doch eigentlich nicht so klein, dass ich das Rednerpult so hochfahren muss. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein enorm wichtiges Thema für uns alle: Rettungsdienste, Organisationen, Bevölkerungsschutz, und auch unter dem Aspekt neuer Einsatzherausforderungen. Es ist zu Recht beschrieben worden: Wir haben mehr Einsätze im Bereich von Unwetterkatastrophen; aber wir müssen uns auch darauf einstellen, dass wir eine völlig neue Einsatzlage für alle Menschen in Deutschland haben, aber insbesondere auch für den Zivil- und Katastrophenschutz. Wir sehen, dass Putin im Augenblick 25 % des Bruttosozialprodukts in die Rüstung investiert und spätestens bis zum Jahr 2029 kriegsfähig sein wird. Das stellt dieses Land vor Herausforderungen, was jetzt in neue Investitionen für die Bundeswehr und für die Verteidigungsfähigkeit mündet. Aber das stellt auch unsere Rettungsdienste vor große Herausforderungen. Schauen wir die Zahlen an: Wir haben alleine in Bayern im Augenblick circa 300.000 Menschen, die im Ehrenamt in Rettungsdiensten, Feuerwehren und im THW tätig sind. 300.000! Von diesen 300.000 sind 90 % ehrenamtlich tätig. Wir müssen uns überlegen, wie wir dieses Problem, diese Ungleichbehandlung lösen. Die kommunale Zuständigkeit für die Feuerwehren ist in der Bayerischen Gemeindeordnung beschrieben und definiert. Das ist die höchste Ehre eines Bürgermeisters, von "seiner" Feuerwehr zu sprechen, in der alle Leistungen abgedeckt sind. Wir haben eine bundeseinheitliche Regelung beim THW, aber nicht in den Sanitätsdiensten. Insbesondere erwähne ich – es ist vorhin von Florian Siekmann schon angeführt worden – jetzt einmal als die größten: das Deutsche und das Bayerische Rote Kreuz, und natürlich auch den ASB, die Malteser und alle anderen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört aber auch, dass es für eine gerichtsfeste Helferfreistellung eine gemeinsame Vereinbarung mit den Arbeitgebern, vertreten durch die Arbeitgeberverbände, geben muss, und zwar einheitlich für alle Länder, für alle Rettungsdienste in Deutschland. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich die Zeitdauer von Fortbildungen der Feuerwehren und zum Beispiel beim Roten Kreuz, die bis zu einem Quartal, drei Monate, zwölf Wochen dauern, schon zeitlich durchaus gravierend unterscheidet. Zur Wahrheit gehört auch, dass wir bundesweit firmierende Verbände haben, beispielsweise – ich habe es gerade schon erwähnt – unter dem Dach des Deutschen Roten Kreuzes oder des ASB. Wir wollen eine Regelung, die für alle Rettungsdienste in Deutschland gilt. Lieber Herr Staatssekretär, lieber Sandro Kirchner, das ist auf dem Weg. Da ist jetzt die Frage der Bewertung dieses Antrags zu stellen. Motor und Triebfeder ist der Freistaat Bayern. An dieser Stelle hier im Bayerischen Landtag, im Hohen Haus ein herzlicher Dank, lieber Sandro, an euch, an euer Haus, an unseren bayerischen Innenminister, dem ich an dieser Stelle sehr herzlich danke. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Um auf künftige Einsatzlagen angemessen und bestmöglich vorbereitet zu sein, wurde seitens des Freistaats Bayern bereits 2022 – wir schreiben jetzt Anfang 2025 – ein Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes angestoßen. Als Ergebnis wurde das hier im Landtag bereits vorgestellte Konzept "Katastrophenschutz Bayern 2025" mit zwölf Empfehlungen erarbeitet. Als zentraler Punkt, liebe antragstellende Fraktion der GRÜNEN, ist dabei die weitere Stärkung des Ehrenamts durch eine Optimierung der Rahmenbedingungen im Ehrenamt der Rettungsdienste wörtlich beschrieben. Ich darf das zitieren: Das Anliegen ist eine weitestgehende Gleichstellung aller ehrenamtlich Tätigen im deutschen Bevölkerungsschutz. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Freistaat Bayern die gesetzlichen Freistellungsansprüche und die Gehaltfortzahlungsansprüche für alle Ehrenamtlichen erheblich ausgeweitet hat. So stehen der Freistellungsanspruch und die Gehaltsfortzahlung allen Helfern bei Einsatzlagen im Katastrophenfall zu. Als weiterer Schritt wurden die Ansprüche für alle Schnelleinsatzgruppen auch unterhalb der Katastrophenschutzschwelle ausgeweitet. Auf Initiative des Freistaats Bayern wurde die heute beantragte Helferfreistellung auch bereits zum Thema der deutschen Innenministerkonferenz in Berlin erhoben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In diesem Sinn kann ich unseren Rettungsdiensten versichern: Wir sind an dem Thema sehr intensiv dran. Wir sind an dem Thema sehr interessiert. Wir sehen die Notwendigkeit, Änderungen herbeizuführen. Wir wollen sie bundesweit einheitlich steuern. Lieber Herr Staatssekretär, auch das ist immer wieder auf der Agenda der Innenministerkonferenz. Triebfeder seid ihr, Triebfeder ist unser Innenministerium. In diesem Sinne verweisen wir jetzt die Beratung in den Innenausschuss. Aber ich kann heute bereits betonen: Das Thema ist besetzt und auf einem guten Weg. Wir werden hier Lösungen herbeiführen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Ilse Aigner
Der nächste Redner ist der Kollege Jörg Baumann für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Jörg Baumann AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt haben meine Vorredner eigentlich schon alle Positionen zu dem Thema gesagt. Alles Wichtige wurde genannt, alle Positionen dargelegt. Es ist selbstverständlich: Die GRÜNEN wollen hier eine Verbesserung für unseren Rettungsdienst, eine Verbesserung für das Ehrenamt. Ich glaube, dass jeder Politiker, der hier sitzt, sich der Aufgabe des Ehrenamts bewusst ist, und es schlecht ist zu sagen, das Ehrenamt ist uns egal. Das ist nämlich genau nicht der Fall. Wir alle wissen um die Bedeutung, und wir alle sagen – das mache auch ich jetzt im Namen meiner Fraktion – vielen Dank an die vielen Hunderttausend ehrenamtlichen Helfer. (Beifall bei der AfD) Mit Ihrem Gesetzentwurf gehen Sie zum Teil in die richtige Richtung. Sie haben sich auch schon an die Verbände wie das Rote Kreuz, die Johanniter oder auch die Malteser gewandt, welche entsprechend reagiert haben. Wir haben auch einige Verbesserungsvorschläge vorgelegt, die auf einige Probleme hinweisen. Da sollten wir im Ausschuss darüber sprechen. Im Moment macht Ihr Gesetzentwurf ein bisschen den Eindruck, als wollten Sie mit dem Kopf durch die Wand. Ganz so einfach geht das dann auch nicht. Dass die Ehrenamtler eine wichtige Säule der Gesellschaft sind, ist wohl jedem klar. Auch ich muss nach 25-jähriger polizeilicher Tätigkeit, in der ich oft mit Ehrenamtlichen zusammengearbeitet habe, sagen: Diese leisten eine herausragende Arbeit, einen tollen Dienst an der Gesellschaft. Ja, hier kann man noch Verbesserungen anstreben, gerade wenn es um die Lehrgänge geht. Doch wir müssen auch die Arbeitgeber berücksichtigen. Wie können die gewiss sein, dass die Arbeit, für die Arbeitnehmer bezahlt werden, auch abgeleistet wird, wenn so ein Ehrenamtlicher einmal bis zu drei Monate fehlt? Da ist es sehr gut zu wissen, dass die meisten Arbeitgeber bereit sind, die Ehrenamtler in einem Katastrophenfall – oder wenn sie gebraucht werden – freizustellen. Bei Artikel 17 Absatz 2 des Katastrophenschutzgesetzes können wir – das kann ich Ihnen jetzt schon sagen – nicht ganz mitgehen. Alarmierungen müssen immer von der Integrierten Rettungsleitstelle ausgehen. Es ist einfach so: Zu viele Köche verderben den Brei. Es braucht immer einen zentralen Anlaufpunkt, wo alle Informationen zusammenfließen. Von dort aus sollen auch die entsprechenden Verbände alarmiert werden. Auch das weiß ich aus meiner Einsatztätigkeit: Wenn zu viele mitmischen, entsteht schnell ein Chaos. Dann möchte ich noch anmerken: Ja, wir alle stehen zum Ehrenamt. Das ist überhaupt keine Frage. Aber ich stelle mir immer die Frage: Sie machen hier ein bisschen Politik auf dem Rücken der Blaulichtfamilie. Das war auch schon beim Feuerwehrgesetz so. Ich fände es viel schöner, wenn man sich vielleicht vorher schon einmal zusammensetzen und gemeinsam fraktionsübergreifend beratschlagen würde, welche Verbesserungen nötig sind und wie alle gemeinsam vielleicht ein neues Gesetz schaffen können, wie wir alle zusammen die Situation verbessern und gleich noch die Verbände mit ins Boot nehmen können. Das ist leider wieder einmal nicht geschehen. Ich finde, hier werden alle Fraktionen im Landtag ein wenig unter Druck gesetzt. Das können wir uns eigentlich sparen. Wir sind hier, glaube ich, keine Konkurrenten im Sinne von "Wer bietet mehr?". Das sollten wir nicht machen. Ansonsten freue ich mich auf die Aussprache im Ausschuss. Wir sind diesem Thema sehr offen zugetan. Wir werden unsere Ideen mit einbringen. Wir haben auch schon einige Fragen, die noch geklärt werden müssten. Vielleicht können wir uns am Schluss alle zusammen auf eine Verbesserung des Katastrophenschutzgesetzes einigen. Ich denke, das ist im Sinne aller, vor allem unserer Helfer. Ich freue mich auf die Aussprache im Ausschuss und wünsche Ihnen allen einen schönen guten Tag. (Beifall bei der AfD)
Ilse Aigner
Als Nächstem erteile ich dem Kollegen Bernhard Heinisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER das Wort.
Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes; einen Entwurf, der mit großen Worten daherkommt – Gleichstellung, Wertschätzung, Vereinheitlichung –, der in der Praxis aber nicht immer ganz einfach umzusetzen ist. Unbestritten ist, dass unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte, ob bei den freiwilligen Hilfsorganisationen, den Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk, eine tragende Säule unseres Bevölkerungsschutzes sind. An dieser Stelle, liebe Mitglieder und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Blaulichtfamilie, vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz für unser Gemeinwohl! Wir, die FREIEN WÄHLER, können Ihnen gar nicht oft genug danken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ohne Sie alle wären die unverzichtbaren Aufgaben wie der Katastrophenschutz, der Rettungsdienst und die zivile Verteidigung in Bayern nicht denkbar. Dieses Engagement verdient Anerkennung, Respekt und auch verlässliche Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf geht vom Grundgedanken her in die richtige Richtung, ist aber insbesondere bei der geplanten Änderung von Artikel 17 Absatz 2 nicht ganz vollständig und nicht zu Ende gedacht. Beginnen wir mit Artikel 17 Absatz 3. Die aktuell bestehenden Regelungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Strukturen der Organisationen. Feuerwehr und THW sind in eine gesetzliche Pflichtstruktur eingebunden. Ihre Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgen im Auftrag der Organisationen. Deshalb gibt es hier klare gesetzliche Freistellungsregelungen. Bei den freiwilligen Hilfsorganisationen hingegen haben wir eine andere Ausgangslage. Ihre Mitglieder entscheiden sich selbstbestimmt für Fortbildungen und können dies bereits heute in Abstimmung mit ihren Arbeitgebern tun. Die avisierte Helfergleichstellung sollte gerade im aktuellen geopolitischen Kontext diskutiert werden. Das aber sollte gründlich und unter Einbeziehung aller Auswirkungen geschehen, etwa der erwartbaren Belastungen für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber, vor allem dort, wo kritische Infrastrukturen auf eine stabile Personalplanung angewiesen sind. Ich glaube, dass der Vorschlag grundsätzlich eine gute Basis für eine weitere Diskussion zur Thematik ist. Aber alle Argumente und Sichtweisen sollten auch hier in Ruhe abgewogen werden. Die geplante Änderung von Artikel 17 Absatz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist hingegen brandgefährlich. Bislang gilt, dass eine Alarmierung über die Integrierte Leitstelle erfolgen muss, um eine Freistellung mit dem Entgeltersatz zu ermöglichen. Das ist eine sehr sinnvolle Regelung, die sicherstellt, dass wirklich nur Einsätze in dringenden Notlagen und Katastrophenfällen darunterfallen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf steht, dass jede beliebige staatliche oder kommunale Stelle Einsatzkräfte anfordern kann, ohne klare Kriterien, ohne Notwendigkeit einer Alarmierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das öffnet einer unsystematischen und unkoordinierten Nutzung unserer ehrenamtlichen Kräfte Tür und Tor. Es wäre eine Einladung zur Verschiebung von Verantwortung, bei der der Freistaat am Ende die Kosten trägt, während die Kommunen nach Belieben Personal abrufen können. Das ist absolut inakzeptabel. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Suggeriert wird, man würde das Ehrenamt stärken. In Wahrheit aber würde man nur mehr Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung schaffen, einhergehend mit der Folge einer unklaren Finanzierungsgrundlage und einer Aufweichung bewährter Strukturen im Katastrophenschutz. Wir FREIE WÄHLER sind fest mit der kommunalen Basis verwurzelt und stehen für eine echte Stärkung des Ehrenamts mit verlässlicher Unterstützung, gezielter Förderung und praxisnahen Lösungen. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf aktuell so nicht zustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat Frau Christiane Feichtmeier um das Wort gebeten. Frau Kollegin, bitte schön.
Christiane Feichtmeier SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über einen Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Helfergleichstellung in Bayern. Lassen Sie mich eines vorwegnehmen: Die SPD-Fraktion wird diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn die Helfergleichstellung ist eine langjährige Forderung unserer Fraktion und ein zentrales Anliegen unseres Wahlprogramms 2023. Bayern ist zu Recht stolz auf sein Ehrenamt. Über 90 % der Helfenden bei Feuerwehren und Rettungsorganisationen sind in Bayern ehrenamtlich aktiv. Für Einsätze sind sie rund um die Uhr erreichbar, sieben Tage die Woche. Corona, Hochwasser und andere schlimme Ereignisse haben uns gezeigt, dass wir gut ausgebildete Retterinnen und Retter beim Katastrophenschutz und in den Rettungsdiensten brauchen. Sie verdienen unseren höchsten Dank und unsere höchste Wertschätzung. (Beifall bei der SPD) Bis heute existieren jedoch enorme Missstände im Hinblick auf die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen für ehrenamtliche Einsatzkräfte in Rettungsdienst, Zivil- und Katastrophenschutz; denn für die Teilnahme der ehrenamtlich tätigen Einsatzkraft an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen gibt es in Bayern noch immer keinen gesetzlichen Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruch. Während Einsatzkräfte von THW und Freiwilligen Feuerwehren Anspruch auf Freistellung und Entgeltfortzahlung für Aus- und Fortbildungen haben, gilt dies nicht für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Rettungsdienst und im Katastrophenschutz. Diese Ungerechtigkeit muss endlich ein Ende haben. Unsere Ehrenamtlichen riskieren im Ernstfall ihr Leben, um anderen zu helfen. Sie investieren unzählige Stunden in ihre Ausbildung und Einsätze. Dass sie dabei nicht die gleiche Unterstützung erhalten wie Feuerwehr- und THW-Kräfte, ist nicht nachvollziehbar und ein fatales Signal an all jene, die sich freiwillig in den Dienst der Gesellschaft stellen. Die Innenministerkonferenz hat sich bereits 2022 auf eine bundesweit einheitliche Regelung verständigt. Doch im Abschlussbericht vom Herbst 2023 fehlt jeglicher konkrete Vorschlag. Wenn der Bund also nicht handelt, muss Bayern vorangehen. Die Hilfsorganisationen fordern die Helfergleichstellung seit Jahren. Die veranschlagten Kosten von rund einer Million Euro jährlich sind für den Freistaat durchaus tragbar. Wenn wir uns das nicht leisten wollen, senden wir ein fatales Signal an die vielen Ehrenamtlichen, die sich mit Herzblut für unsere Sicherheit einsetzen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die SPD steht für eine echte Helfergleichstellung. Lassen Sie uns heute gemeinsam ein Zeichen für die Ehrenamtlichen setzen. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen noch eineinhalb Minuten zur Verfügung. Diese möchte noch einmal der Kollege Siekmann nutzen.
Florian Siekmann GRÜNE
Kolleginnen und Kollegen, ich danke zunächst für die gute Debatte, möchte aber noch einmal an eines erinnern. Ich höre wieder, man muss auf Berlin warten, man muss mal schauen, ob man sich einigt. – Wir sind der bayerische Gesetzgeber, und wir haben eine Verantwortung gegenüber den Organisationen in Bayern. Wir sollten unser Licht deswegen nicht unter das von Berlin stellen. Die Kollegin hat es gesagt: Im IMK-Bericht steht am Ende, man appelliere an die Länder. – Wir sind das Land, wir sind der Freistaat. Wir sind zur Entscheidung befugt und sollten deswegen in der Sache auch handeln. An den Kollegen Heinisch vielleicht noch der Hinweis: Ich finde es in Bezug auf die Einsätze und die Frage, was im Katastrophenfall geschieht, gerade klug, die Alarmierung zu vereinfachen. Wir decken damit nämlich auch künftige Szenarien ab, wenn vielleicht einmal eine ILS ausfällt oder es jetzt eben nicht gleich die ganz große Katastrophe ist. Sie sind doch die FREIEN WÄHLER. Ich meine, Sie haben doch Vertrauen in unsere Bürgermeisterinnen und Landräte. Wenn diese der Meinung sind, sie brauchen Hilfe, glaube ich auch erst einmal, dass sie Hilfe brauchen. Schließlich müssen sie es ja am Ende auch bezahlen. Wir sollten unseren kommunalen und staatlichen Stellen das Vertrauen entgegenbringen, dass diese im Ernstfall, wenn es nicht anders geht, die Kräfte alarmieren können. Dieser Gesetzentwurf ist ein Vertrauensbeweis an unsere aktuelle Gefahrenabwehrstruktur in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Kirchner um das Wort gebeten. – Herr Staatssekretär, bitte schön.
Sandro Kirchner
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, erst einmal vielen Dank für die bisherige Debatte, bei der wir einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Wir haben das Grundverständnis, dass ehrenamtliches Engagement, egal von welchen Organisationen es in Bayern eingebracht wird, etwas ganz Besonderes ist und nicht genügend wertgeschätzt werden kann. Dass das heute hier stattgefunden hat, zeigt schon, dass wir uns dessen auch bewusst sind. Ich bin der Meinung, dass es ganz wichtig ist, dass für den Freistaat Bayern klar ist, dass wir viele Dinge gut angehen, viele Dinge gerne weiterentwickeln wollen und gerne bereit sind, dort, wo wir besser werden können, auch besser zu werden, und das natürlich unterstützen. Aber wenn so eine Debatte geführt wird, dann ist eines wichtig: dass wir die Dinge so ansprechen, wie sie sich in der Realität darstellen. Ich denke schon, dass das an der einen oder anderen Stelle, insbesondere von Ihnen, Herr Siekmann, ein bisschen verzerrt dargestellt worden ist; denn eines ist klar: Bei Einsätzen findet die Helferfreistellung über alle Hilfsorganisationen hinweg statt, unabhängig davon, welcher Organisation man angehört. Damit ist klar geregelt, dass diese Freistellung dort honoriert, akzeptiert und getragen wird. Wenn wir im Weiteren darüber sprechen, dass Ehrenamt in vielfältiger Form stattfindet – wobei wir sehr dankbar sind, dass wir viele Akteure haben –, dann muss man zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, dass es unterschiedliche Organisationen gibt, die von sich aus unterschiedliche Stellenwerte und Zuständigkeiten haben. Sie sprechen das Technische Hilfswerk an. Das haben Sie in Ihrer Rede gesagt. Es gibt ein THW-Gesetz, in dem ganz klar die Absicht formuliert ist, dass ein Einsatz beim THW im Ehrenamt stattfinden soll. Aus- und Fortbildungen sollen dann eben ehrenamtlich außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Das haben Sie gar nicht angesprochen. Sie respektieren das THW an dieser Stelle nicht. Bei den Feuerwehren ist es so geregelt, dass in unseren Feuerwehren – wir haben in Bayern in der Fläche über 7.000, worauf wir stolz sind – sehr viele im ehrenamtlichen Bereich tätig sind. Deswegen heißt es auch Ehrenamt, weil solche Übungen abends in der Freizeit oder an Wochenenden stattfinden. Das ist Usus bei den Feuerwehren. Wenn Ausbildungen spezialisiert stattfinden müssen, finden sie vielleicht in Lehrgängen statt und werden begleitet. Sie haben überhaupt nicht gesagt, dass es nach dem Gesetz jetzt schon möglich ist, dass für Mitglieder einer Organisation, wenn sie mit ihren Arbeitgebern ein Einverständnis erzielen, wenn sie auf ihren Arbeitgeber zugehen und sagen, ich möchte gerne auf eine Fortbildung während der Arbeitszeit gehen, und ein Arbeitgeber das an dieser Stelle unterstützt und sagt, ich bin damit einverstanden, der Freistaat Bayern heute schon die Kosten für diese Aus- und Fortbildung, den Lohnausfall und weitere Dinge mitübernimmt. Das muss nur überbrückt werden. Es wird von der Organisation entsprechend mitbegleitet; aber der Freistaat Bayern ersetzt diese Kosten an dieser Stelle. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Diskussion, die Sie damit einbringen, ist viel schwieriger. Sie vergleichen mit anderen Bundesländern. In den anderen Bundesländern, in denen die Helferfreistellung vielleicht anders geregelt ist, ist es heute schon gegeben, dass eine Absprache mit den Arbeitgebern stattfinden muss und die Freistellung nicht einfach pauschal stattfindet und umgesetzt werden kann. Wir sprechen hier über viele Szenarien, die in einer verrückten globalen Welt mittlerweile stattfinden. Wir sprechen von kritischer Infrastruktur. Erklären Sie mir einmal, wie es funktionieren soll, wenn ein Energieversorgungsunternehmen, das für den Standort sehr essenziell ist, auf einmal in die Verlegenheit kommt, die kritische Infrastruktur nicht mehr betreiben zu können, weil die Mitarbeiter wegfallen. Erklären Sie das der Wirtschaft. Deswegen ist es auch wichtig, dass die Vorredner aufgezeigt haben, wir führen keine pauschale Diskussion, sondern sie ist sehr sensibel und muss im Detail abgesprochen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Herr Siekmann, worauf Sie auch nicht eingegangen sind, ist die haushalterische Situation. Natürlich kann man diese Forderungen stellen; aber man muss abschätzen können, was das für einen Staatshaushalt bedeutet. Im Moment ist das mit dieser Gestaltung des Gesetzentwurfs, den Sie einbringen, nicht spezifizierbar und nicht abbildbar. Die Vorredner, insbesondere von den FREIEN WÄHLERN und auch Norbert Dünkel, haben eines sehr deutlich gemacht: Wenn man die Spielregeln bei der Alarmierung bzw. bei der Einsatzgebung verändern würde, wenn man den Kommunen und Trägern das überlassen würde, wäre eine Unbekannte der Fall, die haushalterisch und gesetzgeberisch nicht abbildbar ist. Deswegen bin ich froh, dass die Debatte heute begonnen worden ist. Ich vertraue den Ausschüssen, dass noch einmal sehr kritisch, aber auch sehr deutlich aufgezeigt wird, warum das System, das Sie wollen, nicht funktioniert und wie die Dinge entsprechend begleitet werden müssen, damit das Ehrenamt bei uns weiterhin so getragen und unterstützt wird. – Ich bedanke mich an der Stelle. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Herr Staatssekretär, bitte bleiben Sie kurz noch am Rednerpult. – Knapp, aber doch noch rechtzeitig hat sich Kollege Florian Siekmann zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.
Florian Siekmann GRÜNE
Herr Staatssekretär, ich habe jetzt von Ihnen ganz viel darüber gehört, wie es Ihrer Meinung nach nicht geht. Was ich nicht gehört habe, aber was ich gerne von einer Staatsregierung in Bayern hören würde und was auch die Hilfsorganisationen gerne hören würden: Wie wollen Sie es umsetzen, nachdem die IMK an die Länder appelliert hat, tätig zu werden? Bisher kam nichts dazu, wie sich die Staatsregierung ein Modell der vollen Helfergleichstellung in Bayern vorstellt. (Beifall bei den GRÜNEN)
Sandro Kirchner
Ich finde das schon spannend. Sie bringen heute einen Gesetzentwurf ein, der hier zur Debatte steht. Ich bin auf Ihren Gesetzentwurf eingegangen. Ich bin auf Ihre Rede eingegangen, in der Sie ein völlig verzerrtes Bild zum Istzustand im Freistaat Bayern darstellen. Damit konterkarieren Sie nach außen hin dieses System, das wir haben, das gut funktioniert und das verschiedene Interessen berücksichtigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Herr Siekmann, ich würde Ihnen im gemeinsamen Interesse für das Ehrenamt empfehlen, wenn man Verbesserungen erzielen will, wenn man Verbesserungen einbringen will, dass man das seriös macht und nicht den Menschen eine falsche Spur legt, damit am Ende des Tages nicht ein Ergebnis herauskommt, das niemandem weiterhilft. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Damit ist die Aussprache geschlossen, und ich schlage vor, den Gesetzentwurf dem Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport als federführendem Ausschuss zu überweisen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 – Wahl eines Vizepräsidenten und Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags – hat die AfD-Fraktion eine Begründung der Wahlvorschläge sowie eine gemeinsame Aussprache beantragt. Hierüber soll auf Antrag der AfD-Fraktion gemäß § 42 Absatz 2 Satz 2 unserer Geschäftsordnung in der Vollversammlung eine Entscheidung herbeigeführt werden. Ich lasse deshalb über diesen Antrag abstimmen. Wer dem Antrag der AfD-Fraktion auf Begründung und gemeinsame Aussprache zu den Wahlvorschlägen eines Vizepräsidenten und eines Schriftführers im Hinblick auf die Tagesordnungspunkte 4 und 5 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen! – Das ist das übrige Haus. Enthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Wahl einer Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Kollegen Harald Meußgeier als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache hierzu findet nicht statt. Die Wahl selbst wird in geheimer Form mit dem blauen Stimmzettel durchgeführt. Wenn Sie diesen Stimmzettel an Ihrem Platz ausfüllen, tragen Sie bitte Sorge dafür, dass die geheime Wahl auch gewahrt bleibt und Ihr Wahlverhalten nicht ersichtlich ist. Das Prozedere, wie Sie den Stimmzettel ausfüllen, ist Ihnen bekannt. Wir beginnen mit der Wahl. Vier Minuten! (Stimmabgabe von 10:49 bis 10:53 Uhr) Haben alle ihre Stimmabgabe beendet? – Das scheint der Fall zu sein. Die Wahl ist damit beendet. Das Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers des Bayerischen Landtags Die AfD-Fraktion hat Herrn Abgeordneten Martin Böhm als Kandidaten vorgeschlagen. Eine Aussprache findet auch hierzu nicht statt. Die Wahl selbst findet in geheimer Form mit dem gelben Stimmzettel statt. Das Prozedere ist Ihnen bekannt. Dieses Mal stehen zwei Minuten zur Verfügung. Wir beginnen mit der Wahl. (Stimmabgabe von 10:53 bis 10:55 Uhr) Die zwei Minuten sind um. Damit ist die Wahl beendet. Ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen. Auch dieses Wahlergebnis wird außerhalb des Plenarsaals festgestellt und später bekannt gegeben. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich bitte Sie, entweder Platz zu nehmen oder Ihre Gespräche außerhalb des Plenarsaals zu führen, damit wir geordnet mit der Tagesordnung fortfahren können. Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: Antrag der Abgeordneten Harry Scheuenstuhl, Christiane Feichtmeier, Volkmar Halbleib u. a. (SPD) Schulden des Freistaates bei den Kommunen begleichen - Beendigung des staatlichen Auszahlungsrückstaus an die Kommunen (Drs. 19/4681) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist Herr Kollege Scheuenstuhl. Bitte schön.
Harry Scheuenstuhl SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel unseres Antrags erklärt eigentlich schon, um was es heute geht. Der Freistaat schuldet unseren Kommunen jede Menge Geld. (Michael Hofmann (CSU): Quatsch!) Wir wollen, dass diese Schulden nun umgehend beglichen werden. Der aktuelle Schuldenstand bei den Kommunen beträgt 285 Millionen Euro, und die Schuldenuhr tickt weiter. (Beifall bei der SPD) Nachdem ich ein aufmerksamer Abgeordneter bin, habe ich Minister Bernreiter zugehört. Er hat gesagt: Wir können doch die Antragsteller nicht alleinelassen. Wir haben eine moralische Verpflichtung, zugesagte Mittel auszuzahlen. – Zahlen Sie aufgrund Ihrer moralischen Verpflichtung die Mittel aus! (Beifall bei der SPD) Nach Auskunft der Staatsregierung zum Jahresende 2024 sind aus bewilligten und geprüften Zuwendungsbescheiden insgesamt 285 Millionen Euro nicht an die Kommunen ausbezahlt worden, davon Zuwendungen für RZWas, Wasser und Abwasser in Höhe von 251 Millionen Euro. Es handelt sich dabei nicht um Almosen eines Gutsherrn, sondern um unser aller Steuergeld, mit dem die Kommunen wichtige Aufgaben zu erfüllen haben. Die Kommunen müssen jetzt mit Zinssätzen von 3 bis 4 % zwischenfinanzieren. Sie hoffen, dass irgendwann das Geld kommt. Bereits jetzt können die Kommunen ihre Pflichtaufgaben nur unter großen Schmerzen oder gar nicht mehr erfüllen. (Michael Hofmann (CSU): Sie mischen alles durcheinander!) Freiwillige Leistungen werden zurückgefahren. Zinszahlungen im Rahmen der Gebührenkalkulation bzw. Beitragserhebung werden direkt auf die Bürgerinnen und Bürger umgelegt. Sie greifen den Menschen damit direkt in die Kasse, weil Sie das Geld nicht ausbezahlen. Jetzt kommt das Allerschönste und das Allerbeste. Mich freut es, dass es so ist. Inzwischen ist die staatliche Haushaltsrücklage entgegen den Erwartungen auf über 3 Milliarden Euro gestiegen. Daher fordern wir eine sofortige Auszahlung. Die einen legen das Geld zurück, und die anderen, die man als Partner sieht, sollen Schulden machen, unter Umständen sogar noch bei der gleichen Bank. Das ergibt keinen Sinn. Wir haben marode Schulen und schlechte Straßen. Wir haben bankrotte Krankenhäuser und geschlossene Schwimmbäder. Wir haben einen Staat, der unter Umständen als Zechpreller agiert, weil er nämlich seine Rechnungen nicht sofort bezahlt. (Michael Hofmann (CSU): Das ist Käse! – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Oh! Herztropfen, Harry!) Irgendwann zahlt er sie mal – so wie ein Zechpreller. Überall, von Unterfranken bis Niederbayern, wachsen in den Landratsämtern und in den Kommunen die Sorgen um die finanzielle Situation. Das Defizit von Bezirken, Landkreisen, Städten und Gemeinden betrug nach Berechnungen der kommunalen Spitzenverbände im Jahr 2023 2,5 Milliarden Euro. Im Jahr 2024 lag das Defizit bei 5,1 Milliarden Euro – und der Freistaat fordert Geld. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die finanzielle Unterstützung unserer Kommunen muss ausreichend und verbindlich sein. Sie muss vor allen Dingen eine Planungssicherheit aufweisen. Gelder, die bewilligt wurden – ich zitiere Minister Bernreiter –, müssten schon allein aus moralischen Gründen ausbezahlt werden. Daher fordern wir eine sofortige Auszahlung der offenen Mittel per ministerieller Sofortauszahlung, ein von uns angeregtes neues Verfahren. Im Übrigen werden wir prüfen, ob es in anderen Bereichen auch noch solche Rückstände gibt. Wir bitten um Unterstützung für unseren Antrag. Herr Minister, befreien Sie Ihr Gewissen von der Last, und zahlen Sie das Geld sofort aus. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Patrick Grossmann.
Patrick Grossmann CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorab einmal klarstellen: Der Freistaat Bayern hat keine Schulden bei seinen Kommunen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das Gegenteil ist der Fall. Mit 22 Milliarden Euro gehen fast 30 % des bayerischen Haushaltsvolumens direkt an unsere Kommunen. Das kann sich im Vergleich zu allen anderen Bundesländern wirklich sehen lassen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Alleine in diesem Jahr haben wir mit den kommunalen Spitzenverbänden einen kommunalen Finanzausgleich mit einem Aufwuchs von 600 Millionen Euro verhandelt. Das sollen Sie uns erst einmal nachmachen, liebe Kollegen von der SPD. Das kann sich sehen lassen. Der von Ihnen angemahnte Auszahlungsrückstand geht in erster Linie auf die Förderung der Baumaßnahmen für die Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsanlagen zurück, die sogenannten RZWas. Das ist eine klassische kommunale Aufgabe, lieber Herr Kollege Harry Scheuenstuhl. Ein Volumen von 250 Millionen Euro, das Sie angesprochen haben, ist bei einem Haushaltsvolumen von 12 Milliarden Euro beim kommunalen Finanzausgleich im Vergleich doch lächerlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Harry Scheuenstuhl (SPD): Dann zahlen Sie es aus!) Sicherlich gibt es sehr viele unterschiedliche Interessen beim kommunalen Finanzausgleich. Die RZWas sind ein Teil davon. Im Übrigen haben wir allein in den letzten vier Jahren den Anteil bei den RZWas um 95 Millionen Euro auf mittlerweile 165 Millionen Euro aufgestockt. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Nächstes Jahr wird es halt mehr! Das ist schon bekannt!) Kommen wir aber auf die unterschiedlichen Interessen zurück: Die Bezirke brauchen mehr Geld, weil sie sehr viele Aufgaben von der Bundesregierung erhalten haben. Die Aufwendungen durch die Eingliederungshilfe lassen sich nicht mehr decken. Was tut der Freistaat Bayern? – Er vergibt 120 Millionen Euro mehr für die Bezirke, die dazu dienen, die Erhöhungen der Bezirksumlagen bayernweit im Schnitt um 1,5 Umlagepunkte abzumildern. Das haben wir erledigt. Dann klagen die Landkreise darüber, dass sie zu wenig Geld und Personal für staatliche Aufgaben erhalten, obwohl hier, wie wir wissen, nicht spitz, sondern pauschal abgerechnet wird. Was tut der Freistaat Bayern? – Im Laufe dieser Legislaturperiode wurden 532 zusätzliche Stellen geschaffen. Allein in diesem Jahr gab es einen Aufwuchs um 9,2 % bei den Schlüsselzuweisungen, was wiederum dazu führt, dass die Erhöhungen der Kreisumlagen abgemildert werden können. Auch das wurde erledigt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) All dies hilft unseren Kommunen. Natürlich ist uns – hier spreche ich auch für die CSU-Landtagsfraktion – die Stärkung des ländlichen Raums sehr wichtig. Darüber sind wir uns hier im Haus, denke ich, einig. Hier spielen die RZWas eine sehr besondere Rolle. Durch die Härtefallförderung wurden bisher Investitionen in Wasser- und Abwasseranlagen von über 1,9 Milliarden Euro angestoßen. Allein in den letzten vier Jahren haben wir über 1.000 Kilometer Wasserleitungen und über 600 Kilometer Abwasserkanäle saniert sowie 400 Kilometer Verbundleitungen zur Sicherstellung der Wasserversorgung im ländlichen Raum gefördert. Aufgrund dieser guten Erfahrungen wird die Förderung hier weiterentwickelt. Die Härtefallschwellen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf werden abgesenkt. Auszahlungsanträge für Gemeinden, die Stabilisierungshilfen beantragen, werden vorgezogen. Im neuen kommunalen Finanzausgleich wird ermöglicht, dass bis zu 60 % der Ausgabemittel für die Förderung von Wasserversorgungsanlagen, auf denen der Schwerpunkt bei den RZWas liegt, eingestellt werden. Das sind 100 Millionen Euro. Bisher waren es nur 40 %. Ja, wir halten an den RZWas fest und haben das Förderprogramm weiterentwickelt. Ja, wir erleben eine Überziehung oder Überzeichnung des Programms, weil es so gut ist und die Gebührenzahler im ländlichen Raum entlastet. Das wissen unsere Kommunen, und sie sind bereit, auf die Zuteilung der Förderung auch einmal bis zu drei Jahre zu warten, da die Gebührenzahler durch gezielte Förderung von Wasser- und Abwasseranlagen trotzdem entlastet werden, lieber Herr Kollege Harry Scheuenstuhl. Eine Zwischenfinanzierung hingegen belastet die Kommunen nicht, weil die Zinsen in die Gebührenkalkulation eingehen. Diese sind im Vergleich zu dem Vorteil, den man hat, marginal, da durch die Förderung die Gebühren insgesamt abgesenkt werden. Insgesamt ist das also ein hervorragendes System, und am Ende zählt nur der Nutzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie haben auch den Auszahlungsstau bei der Dorferneuerung angesprochen. Dieser ist eigentlich gar nicht erwähnenswert. 13 Millionen Euro, das ist wirklich Pipifax. Ich möchte Sie bloß einmal daran erinnern, lieber Kollege Harry Scheuenstuhl, was die Ampel-Regierung im letzten Jahr allein durch die Kürzung der GAK-Mittel verursacht hat: (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Über 26 Millionen Euro sind eingekürzt worden, also das Doppelte, und was macht die Koalition aus FREIEN WÄHLERN und CSU? – Wir haben diese Kürzungen kompensiert, unter anderem auch durch unsere Fraktionsinitiativen, die Sie immer so verurteilen, lieber Herr Kollege. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wie geht die SPD an die Lösung dieses Problems heran? – Sie schlagen wieder einmal pauschal vor, im bayerischen Haushalt mehr Geld für die Förderung auszugeben. Zur Finanzierung schlagen Sie einen kräftigen Griff in die Rücklagen mit einer Milliarde Euro in Verbindung mit einer Aussetzung der Tilgungsleistungen vor, obwohl wir allein in diesem Jahr bereits 4,4 Milliarden Euro aus den Rücklagen entnehmen. Liebe Kollegen von der SPD, auch wenn Sie sich im Bund mit einem sehr umfangreichen Finanzpaket für die Infrastrukturmaßnahmen durch neue Schulden durchgesetzt haben, werden wir unsere stabile Haushaltspolitik hier in Bayern nicht durch Schulden in solchen Größenordnungen aufgeben, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ja, gezielte Investitionen in unsere Infrastruktur, zum Teil auch über Fremdkapital, sind angesichts der aktuellen Lage sinnvoll. Einer Verteilung im Gießkannenprinzip stimmen wir aber nicht zu. Wenn jetzt mehr Geld vom Bund kommt, nehmen wir das in Bayern gerne an, insbesondere für Aufgaben wie die Erfüllung von Rechtsansprüchen auf Ganztagsplätze in Grundschulen oder die notwendige Finanzierung der Krankenhäuser im Rahmen der Krankenhausreform, die auch wieder der Bund beschlossen hat. Das gilt auch für Infrastrukturmaßnahmen in unseren Kommunen. Der Freistaat Bayern fördert gerne klassische kommunale Aufgaben wie den Bau von Feuerwehrhäusern und Kindergärten oder Investitionen in die Wasser- und Abwasseranlagen. Wir müssen uns aber auch nach unserer Finanzlage richten. Zwar ziehen sich die Auszahlungen von Zuwendungen auch einmal über Jahre, aber am Ende gilt: Das Geld vom Freistaat Bayern kommt sicher, auf Bayern ist Verlass, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich bleibe dabei, der Freistaat Bayern hat keine Schulden bei seinen Kommunen. Ich würde sagen, lieber Herr Kollege Harry Scheuenstuhl, Sie schulden mir die Zeit, die wir hier im Plenum für diesen Schaufensterantrag verwenden. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Herr Kollege. – Wir haben zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Zunächst spricht Frau Kollegin Claudia Köhler.
Claudia Köhler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Kollege Grossmann, auch viele Mitglieder Ihrer Fraktion sind in Kreistagen und in Gemeinderäten aktiv. Sehen Sie nicht, dass Sie das Problem rhetorisch nicht mehr wegdiskutieren können, dass sehr viele Kommunen mit ihrem Haushalt nicht mehr hinkommen und sprichwörtlich aus dem letzten Loch pfeifen? Ich komme aus dem an sich prosperierenden Landkreis München. Uns fehlen 100 Stellen für staatliche Aufgaben. Das macht ungefähr 18 Millionen Euro aus. Wenn Sie dann sagen, dass 13 Millionen ein Pipifax sind, ist das zynisch angesichts dessen, dass ganz viele Kommunen in Bayern nicht mehr hinkommen und dringend jeden Euro brauchen. Dann sagen Sie noch: Wir helfen halt einfach nur punktuell in manchen Kommunen mit unseren Fraktionsinitiativen, aber auf keinen Fall allen Kommunen in Bayern. – Während Sie auf einer Milliardenrücklage sitzen! Das kann doch so nicht weitergehen. Der Freistaat hat eine Rücklage in Milliardenhöhe, die jetzt noch mal mehr gewachsen ist, als geplant war.
Tobias Reiß
Achten Sie bitte auf Ihre Redezeit!
Claudia Köhler GRÜNE
Bitte diskutieren Sie das nicht mehr einfach rhetorisch weg. (Beifall bei den GRÜNEN)
Patrick Grossmann CSU
Liebe Kollegin Köhler, Ihr Beispiel zeigt sehr wohl, dass wir im Freistaat schon differenziert mit der Förderung von Landkreisen und Kommunen umgehen müssen. Das Beispiel des Landkreises München zeigt doch: Viele Landkreise in Bayern wären froh, wenn sie überhaupt keine Schlüsselzuweisungen bekommen müssten, wenn sie nicht darauf angewiesen wären. Andere wiederum sind sehr stark darauf angewiesen. Bei dem Beispiel, das im Antrag der SPD steht, geht es speziell darum, spezielle Gebiete im ländlichen Raum zu fördern. Wenn da die Auszahlungen zwei, drei Jahre länger dauern, hat das überhaupt keine Auswirkungen im Bereich der RZWas auf irgendwelche Verpflichtungen, die die Kommunen dann nicht mehr eingehen könnten, weil sie das zwischenfinanzieren können. (Widerspruch des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE)) Die Zinsen sind einfach in den Gebühren einzupreisen. Trotzdem bleibt der Vorteil bei den Kommunen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Diese Differenzierung müssen wir uns im Freistaat Bayern schon noch erlauben. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Herr Kollege Scheuenstuhl, bitte.
Harry Scheuenstuhl SPD
Kollege Grossmann, ich stehle oder leihe mir hier noch mal ein bisschen Ihre Zeit, nach Ihrer Darstellung. Dass eine Gemeinde, die einen Bescheid hat – jeder, der im kommunalen Bereich tätig ist, weiß, was das heißt, wenn alle Unterlagen da sind und schon ein Bescheid da ist, dass ausgezahlt wird –, vier Jahre lang auf eine Million Euro wartet – ich glaube, das war die Summe bei einer Gemeinde – und gleichzeitig der Freistaat sagt, ich erhöhe die Rücklage jetzt noch mal um eine Milliarde, das geht doch nicht. Das ist doch ein Schlag ins Gesicht der Kommunen. So können wir doch nicht weitermachen. Auf die Schlüsselzuweisungen und alles, was Sie erwähnt haben, haben die Gemeinden einen Rechtsanspruch. Das will ich ganz klar sagen. Das erhalten sie nicht von Gnaden der FREIEN WÄHLER und der CSU, sondern dass hier Gelder ausbezahlt werden, ist von Gnaden der Bürgerinnen und Bürger, der Steuerzahler. Sagen Sie auch die Wahrheit zu den RZWas, dass sie nächstes Jahr wahrscheinlich um 50 % gekürzt werden. Dann bin ich mal gespannt, wie Sie Ihre Restschulden auszahlen. Ich sage: Es sind Schulden.
Patrick Grossmann CSU
Lieber Kollege Harry Scheuenstuhl, ich habe davon gesprochen, dass es 165 Millionen Euro für die RZWas im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gibt. Ja, ich habe auch davon gesprochen, dass diese Gelder momentan nicht ausreichen, um alles zu finanzieren. Aber die Kommunen wissen das und haben keinen Nachteil, wenn sie das Geld erst zwei, drei Jahre später bekommen. Besser ist es, dass wir dieses Förderinstrument beibehalten, auch wenn wir wissen, dass die Auszahlungen momentan länger dauern. Trotzdem ist der Nutzen da. Das habe ich in meiner Rede ja angesprochen. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD und den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Kollege Jurca für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Andreas Jurca AfD
Werter Herr Vizepräsident, werte Kollegen! Die SPD behauptet, der Freistaat schulde den Kommunen rund 285 Millionen Euro, hauptsächlich für wasserwirtschaftliche und dorferneuernde Projekte, und fordert, diese Summe sofort aus Rücklagen auszuzahlen. Das klingt erst mal gut, ist aber nicht durchdacht. Tatsache ist: Der Großteil dieser Summe betrifft Förderungen nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben, kurz: RZWas. Viele dieser Förderbescheide stammen aus dem Jahr 2018, als die Bedingungen besonders günstig waren. Es kam zu einem Antragsstau, den die Staatsregierung nie richtig in den Griff bekommen hat. In dem Punkt hat die SPD auch recht. Dass Kommunen nun jahrelang auf Mittel warten müssen, ist ein hausgemachtes Problem, verursacht durch schlechte Planung und überzogene Zusagen. Die Staatsregierung hat hier klar versagt. Aber der SPD-Antrag löst dieses Problem nicht, sondern verschärft es. Eine pauschale Sofortauszahlung aus Rücklagen hilft nicht weiter. Rücklagen sind nicht dafür da, um Fehler von gestern hektisch zu überdecken. Wenn wir heute alles auszahlen, fehlen die Mittel morgen, und das bei weiterlaufenden Programmen. Zudem ist die Auszahlung bei den Zuwendungen nach den RZWas klar geregelt: Sie erfolgt gestaffelt nach der Belastung der Kommune und dem Eingang der Verwendungsnachweise. Das ist nicht ideal, aber nachvollziehbar. Eine Auszahlung nach politischem Druck, wie die SPD es will, wäre willkürlich. Auch die Kommunikation des Antrags ist problematisch. Die SPD erweckt den Eindruck, es handle sich um rechtlich einklagbare Schulden. Das ist so nicht korrekt. Es geht um freiwillige Leistungen des Freistaats. Wer das verschweigt, täuscht bewusst. Ja, viele Kommunen geraten durch die Wartezeiten in Schwierigkeiten, aber wer jetzt einfach Rücklagen auflöst, schafft neue Probleme, ohne die alten zu lösen. Das ist nicht seriös. Zusammengefasst: Der Antrag ignoriert die Ursachen des Rückstaus, blendet die Haushaltslage aus und weckt falsche Erwartungen. Die Staatsregierung trägt die Verantwortung für das Problem, aber der SPD-Vorschlag ist keine Lösung. Daher lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Als Nächster spricht Herr Kollege Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Bernhard Pohl FREIE WÄHLER
Herr Präsident, Herr Staatssekretär, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich zunächst einmal sagen: Ja, es ist ärgerlich, wenn eine Kommune auf Geld wartet, das sie bereits eingeplant hat. Es ist ärgerlich, wenn es zu Verzögerungen bei der Auszahlung von Zuschüssen kommt. Selbstverständlich nehmen die Minister, die Staatsregierung, dieses Thema ernst. Selbstverständlich tut sie auch das, was erforderlich ist, um die Zeiträume nicht anwachsen zu lassen. Aber über welche Beträge reden wir? – Kollege Grossmann hat es bereits gesagt. Wir haben 12 Milliarden Euro im kommunalen Finanzausgleich, und wir reden hier von 285 Millionen Euro. Das sind in etwa 2 %. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Genau! 2 % auszahlen!) – Herr Kollege Scheuenstuhl, seit 2013 sind Sie – mit Unterbrechungen – hier im Hohen Haus. Vorher waren Sie Bürgermeister, und dann stellen Sie so einen Antrag! Hast du den vorher gelesen, bevor du dazu gesprochen hast? (Harry Scheuenstuhl (SPD): Nein!) "Durch ministerielle Anordnung" – also Entschuldigung! Als ob die Minister über irgendwelche Sondertöpfe verfügten. Wer ist denn bitte zuständig? – Der Landtag, der Haushaltsausschuss! In dem sitzen wir beide. (Zuruf der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) Wie kann dann so ein Antrag so formuliert werden? Das war Punkt eins. Punkt zwei, Kollege Scheuenstuhl und auch Frau Kollegin Köhler: Plötzlich schwimmt der Freistaat im Geld, drei Milliarden Euro Rücklage. (Claudia Köhler (GRÜNE): Nein! Viel mehr!) Und jetzt plötzlich gilt all das nicht mehr, was ihr beide zu früheren Zeiten gesagt habt: Unseriöses Schuldenmachen habt ihr uns vorgeworfen. (Widerspruch der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Die Rücklage würden wir plündern. (Claudia Köhler (GRÜNE): Nein! – Unruhe bei der CSU) – Aber selbstverständlich! Vor ein paar Jahren gab es Pressekonferenzen, Frau Kollegin Köhler, in denen das unverantwortliche Plündern der Rücklage genau das Thema war. (Unruhe) Und jetzt, Herr Kollege Scheuenstuhl, stellen Sie sich scheinheilig hin und sagen: Ganz plötzlich ist die Rücklage von 900 Millionen auf 3 Milliarden Euro angewachsen. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Nein, nein, nein!) Ich habe damals als Reaktion auf die Pressekonferenz der Kollegin Köhler gesagt: Unser Finanzminister ist ein vorausschauender Mensch, und die Haushaltsplanung des Freistaats Bayern ist darauf angelegt, dass das Ist-Ergebnis besser ist als die Haushaltsplanung. Deswegen kann man erwarten, dass wieder etwa 2 Milliarden Euro der Rücklage zugeführt werden, wenn das Ist-Ergebnis vorliegt. 900 Millionen plus 2,1 Milliarden sind 3 Milliarden. Es waren übrigens mehr als 2,1 Milliarden. Wir mussten aber für Unvorhergesehenes tatsächlich wieder Ausgaben tätigen. Der Zensus, der den Freistaat Bayern unverständlicherweise kleiner macht, als er wirklich ist, der uns einige Hunderttausend Einwohner gekostet hat, hat dazu geführt, dass wir 500 Millionen Euro zurückzahlen müssen etc. Das heißt, obwohl wir unvorhergesehene Ausgaben hatten, haben wir unsere Rücklage wieder aufgefüllt. Kollege Scheuenstuhl, die nächsten Haushaltsberatungen kommen aber so sicher wie das Amen in der Kirche. Wenn Ihre Fraktion keinen Schabernack mit Ihnen treibt, werden Sie als Haushaltspolitiker mitdiskutieren. Da werden wir sehen, ob Kollege Scheuenstuhl sagt: Wir haben ja so viele Rücklagen, und es ist ja so einfach, den Doppelhaushalt 2026/2027 zum Ausgleich zu bringen. Die Wahrheit ist, dass es sehr harte Verhandlungen werden, weil wir inzwischen aufgrund einer völlig verfehlten Finanz- und Wirtschaftspolitik der Ampel-Regierung in eine Situation geraten sind, in der wir aufgrund stagnierender Einnahmen ebenfalls ein strukturelles Defizit haben. Das werden wir lösen müssen; das wird auch nicht ganz einfach. Finalement zu den Kommunen. Dazu muss man eines sagen. Kollege Schöffel, Herr Staatssekretär, wir waren bei den Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich dabei. Das Thema Rückstände bei RZWas habe ich von den kommunalen Spitzenverbänden nicht gehört. Wäre das ein Thema gewesen, hätten wir das selbstverständlich hineinverhandeln können. Dann hätten wir aber an anderer Stelle vielleicht nicht so großzügig sein können. Immerhin haben wir in einer Zeit, in der der Freistaat Bayern Not hat, seine Haushalte ausgeglichen zu gestalten, den Schlüssel zugunsten der Kommunen dauerhaft von 12,75 % auf 13 % verändert. Das soll uns einmal jemand nachmachen. Daran sollten Sie sich orientieren, Herr Kollege Scheuenstuhl. Das sollte Ihre Challenge sein, nicht solche marktschreierischen Anträge, wir sollten irgendwelche Schulden bezahlen. So geht es nicht! Der Antrag wird abgelehnt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Herr Kollege Andreas Birzele. Bitte schön.
Andreas Birzele GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als jemand, der aus dem Handwerk kommt, weiß ich, dass alles immer nur so stabil und dauerhaft wie das Fundament oder die Qualität der verbauten Materialien ist. Unsere bayerischen Kommunen sind das Fundament unseres Freistaats. Die Gemeinden und Landkreise sorgen dafür, dass es funktionierende Schulen gibt, dass Wasser fließt, dass unsere Straßen und Fahrradwege in Schuss bleiben und dass die Menschen vor Ort am besten beim mittelständischen Bäcker oder Metzger einkaufen können. Doch genau dieses Fundament bekommt seit vielen Jahren gewaltige Risse und ist am Bröckeln, weil die Staatsregierung nicht genügend ordentliches Material liefert bzw. auf Kosten der Kommunen ihren Haushalt aufhübscht, weil Gelder zu spät ausgezahlt werden. Während sich unser Ministerpräsident – wo ist er denn heute eigentlich schon wieder? – (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Arbeiten!) in Schaufensterpolitik übt – ja, der arbeitet immer irgendwo – (Beifall bei den GRÜNEN) und Millionen in sinnlose Prestigeprojekte stecken will, (Martin Wagle (CSU): Unverschämtheit!) warten unsere Gemeinden und Landkreise auf die ihnen rechtmäßig zustehenden Gelder. Der Freistaat Bayern steht aktuell mit fast 300 Millionen Euro bei seinen Kommunen in der Kreide – brutal viel Geld, das für Schulen, Straßen, Schwimmbäder dringend gebraucht werden würde, Geld, das vielerorts den Unterschied zwischen einem funktionierenden ÖPNV und einer dauerhaften Schließung von Schwimmbädern macht, zwischen einer Schule, in der die Kinder auf funktionierende Toiletten gehen können, und einem Schulgebäude, in dem die Decke herunterkommt wie in Dachau. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Wir GRÜNE fordern deshalb die sofortige Auszahlung der ausstehenden Mittel an die Kommunen. Und ja: Das ist finanzierbar. Bayern hat im Jahr 2023 einen Haushaltsüberschuss von fast 4 Milliarden Euro erwirtschaftet – 4 Milliarden Euro, die zum Teil in Rücklagen gehortet worden sind, während unsere Kommunen nach Hilfe rufen. Das ist nicht nur ungerecht, sondern das ist auch politisches Versagen, man könnte auch sagen: unterlassene Hilfeleistung. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber anstatt Verantwortung zu übernehmen, zeigt man immer lieber mit dem Finger nach Berlin. Das wird aber in Zukunft deutlich schwerer werden. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das stimmt!) Fakt ist doch: Bayern hat die verfassungsrechtliche Pflicht, seine Kommunen angemessen auszustatten. Es sind die Gemeinden und Landkreise, die staatliche Aufgaben übernehmen, für die sie eigentlich gar nicht zuständig wären. Ja, die Aufgaben kommen auch vom Bund; wir sollten aber das lösen, was wir selbst in der Hand haben. Statt aber endlich die von uns GRÜNEN geforderte zusätzliche Kommunalmilliarde umzusetzen, haltet ihr das Geld lieber weiterhin in großen Teilen zurück und schaut dabei zu, wie die eine oder andere Kommune damit ringt, einen genehmigungsfähigen Haushalt auf die Beine zu stellen. Ich gebe Finanzminister Füracker schon recht, wenn er sagt: Wir werden die nächsten Jahre noch froh sein, wenn wir noch genug Geld auf der hohen Kante haben. – Wenn ich aber von 4 Milliarden Euro 1 Milliarde wegnehme, bleiben immer noch 3 Milliarden übrig. Als jemand, der 15 Jahre einen eigenen Handwerksbetrieb gehabt hat, weiß ich auch, dass es so etwas wie intelligente Schulden gibt. Das letzte Woche beschlossene Sondervermögen ist für Bayern eine riesige Chance. Hoffentlich habt ihr nicht vergessen, wem ihr das zu verdanken habt. (Zurufe von der CSU: Oh! Oh! – Michael Hofmann (CSU): Das ist lächerlich!) – Ja, ohne uns hättet ihr saublöd aus der Wäsche geschaut. Das muss man einmal sagen. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Wegen euch sind wir in dieser Situation!) Endlich können jetzt dringend notwendige Investitionen – – (Martin Wagle (CSU): Wer hat uns denn in die Situation gebracht?) – Hättet ihr dann mit der AfD gestimmt, oder? – Super; bravo! (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist lächerlich!) Ziel kann doch nicht sein, dass ihr immer auf Zeit spielt und wartet, was Berlin macht. Es ist wie in einem Betrieb: Als Erstes mache ich das, was ich selber machen kann, erst dann schreie ich nach den anderen. Auch im Bereich der wasserwirtschaftlichen Vorhaben ist die Lage deutlich verbesserungsbedürftig. (Martin Wagle (CSU): Habeck hat unsere Wirtschaft ruiniert!) Viele Städte und Gemeinden haben bei ihren veralteten Trink- und Abwasseranlagen einen großen Sanierungsbedarf und stoßen dabei oft an finanzielle Grenzen. Die Folge ist: Bürgerinnen und Bürger müssen höhere Entgelte für das Wasser an die kommunalen Versorger zahlen. Die Härtefallförderung bleibt leider auch oft nur Theorie, weil der Topf hierfür im Umweltministerium erheblich unterfinanziert ist. Allein da fehlen den Kommunen über 250 Millionen Euro, die längst bewilligt sind, deren Auszahlung aber durch die Staatsregierung verzögert wird. Das ist schlichtweg ein Skandal! Im Umkehrschluss bedeutet dies die Aufschiebung von Projekten vor Ort, weil die Kommunen nicht wissen, wann das Geld endlich kommt. Sie müssen Kredite aufnehmen und dafür hohe Zinsen zahlen, während der Freistaat das Geld in seinen Rücklagen hortet. Leute, das kann es nicht sein! Verantwortung zu übernehmen sieht anders aus. (Beifall bei den GRÜNEN) Nehmt doch die erfreulicherweise vorhandenen, unvorhergesehenen Rücklagen, setzt unseren Vorschlag der Kommunalmilliarde um und entlastet endlich wirksam die Kommunen. Ich bin davon überzeugt, dass früher oder später auch der Freistaat Bayern den Kommunen und Landkreisen dringend benötigtes Geld aus eigener Kasse zuteilen wird. Die Finanzierung unserer Gemeinden und Landkreise darf aber kein politisches Spiel sein, bei dem Gelder erst dann lockergemacht werden, wenn eine Wahl vor der Tür steht. Gebraucht wird das Geld jetzt und nicht erst ganz zufällig vor der Kommunalwahl im nächsten Jahr. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatssekretär Martin Schöffel um das Wort gebeten. Herr Staatssekretär, bitte schön.
Martin Schöffel
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich haben der Kollege Patrick Grossmann und auch der Herr Kollege Bernhard Pohl in exzellenter Weise dargestellt, was der Freistaat Bayern für seine Kommunen tut. Der letzte Redner von den GRÜNEN hat sich offenbar mit Kommunalpolitik und dem kommunalen Finanzausgleich überhaupt noch nicht beschäftigt, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) sonst würde er eine solche Rede nicht halten. Ich will in aller Kürze noch etwas darstellen. Unsere Kommunen in Bayern haben in den letzten Jahren aufgrund des Bundes natürlich erhebliche Aufgabenzuweisungen bekommen. Diese kann der Freistaat Bayern nicht von heute auf morgen ausgleichen. Wenn ein Redner einer Partei, die im Bund regiert, die in anderen Bundesländern regiert und die die Kommunen in anderen Bundesländern absaufen lässt, hier solche Reden hält, kann man nur sagen: Verantwortung für die Kommunen null; setzen, Sechs, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Toni Schuberl (GRÜNE): Bestellen und die Zeche nicht zahlen, das ist Zechprellerei! – Michael Hof- mann (CSU): Das sagt der Richtige! Hör doch auf!) Jeder Euro, der durch einen Förderbescheid der Staatsregierung in Aussicht gestellt ist, wird baldmöglichst ausbezahlt. Daran wird sich auch in der Zukunft nichts ändern. Das gilt für die meisten Investitionsförderprogramme Zug um Zug, bei der RZWas-Förderung erst im Nachgang. Leider verzögert sich dies aufgrund der Gestaltung dieses Förderprogramms. Der Förderantrag kann nämlich erst eingereicht werden, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist. Kollege Patrick Grossmann hat das Verfahren im Detail erläutert und bekräftigt, dass das Geld am Ende auch ausbezahlt wird. Ich möchte noch deutlich machen: Wir haben den kommunalen Finanzausgleich für 2025 deutlich erhöht. Wir haben den Kommunalanteil im allgemeinen Steuerverbund von 12,75 % auf 13 % erhöht. Wir haben die Summe im FAG insgesamt um über 600 Millionen Euro auf knapp 12 Milliarden, nämlich 11,98 Milliarden Euro, erhöht und geben fast 30 % unseres Staatshaushalts an die Kommunen. Wir haben allein für dieses Haushaltsjahr – nachdem jetzt viele Zahlen aus der Rücklage genannt worden sind – eine Entnahme aus der Rücklage von 4,4 Milliarden Euro geplant. Wenn wir uns verdeutlichen, dass das auch im nächsten Doppelhaushalt notwendig sein wird, dann ist doch klar, dass wir im Interesse des Freistaates, aber auch im Interesse der Kommunen, wenn wir an vielen Stellen helfen wollen und den Staatshaushalt zu einem großen Anteil an die Kommunen geben, mit der Rücklage sorgfältig umgehen müssen und nicht jetzt verschiedenste Dinge von heute auf morgen ausbezahlen können. Der Kollege Pohl hat bereits darauf hingewiesen, dass derzeit der Nachtragshaushalt verhandelt wird. In diesen Verhandlungen sind die Dinge alle angesprochen worden. Sobald der Nachtragshaushalt beschlossen ist, wird der nächste Doppelhaushalt verhandelt, und dann können diese Dinge eingebracht werden. Zuständig für die Verwaltung dieser Mittel ist das jeweilige Ressort. Wir werden alles dafür tun, dass die Kommunen auch in der Zukunft kraftvoll vom Freistaat Bayern unterstützt werden. Der Freistaat hat keine Schulden bei den Kommunen. Er unterstützt sie, wo es nur geht. Wir haben die höchste Investitionsquote, das muss man in diesem Zusammenhang auch sehen. Die Investitionsquote beträgt in den Kommunen über 23 %. Das geht nur, weil wir im Hochbau mit über 1 Milliarde Euro pro Jahr unterstützen. Wir unterstützen bei Krankenhäusern mit etwa 800 Millionen Euro, bei RZWas mit 165 Millionen Euro, im Straßenbereich mit über 600 Millionen Euro. Wenn wir das in Zukunft fortführen wollen, muss uns allen daran gelegen sein, dass wir sparsam wirtschaften, dass wir unsere Förderprogramme, wo es notwendig ist, ausbauen können, dass wir dauerhaft einen starken Wirtschaftsstandort sicherstellen mit entsprechenden Steuereinnahmen. Dann werden wir die Kommunen dauerhaft unterstützen können. Ich bin froh, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die grüne Wirtschaftspolitik in Berlin beendet wird; denn das ist dauerhaft das Allerwichtigste für ein funktionierendes staatliches System. Wir wollen nicht mehr über die Verteilung knapper werdender Mittel diskutieren, sondern wieder mehr über Wirtschaftswachstum, damit wir in all unseren Bereichen wieder mehr tun können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Andreas Birzele vor.
Andreas Birzele GRÜNE
Sehr geehrter Herr Schöffel, ich sitze im Gemeinderat und im Kreistag. Ich habe ein bisschen Ahnung vom Thema. Ich glaube, wer ein bisschen weit weg von der Basis ist, das sind Sie und teilweise Ihre Vorredner. Unser Landkreis Fürstenfeldbruck muss jedes Jahr 12 Millionen Euro aufwenden für Personal, das staatliche Aufgaben erfüllen muss. Wie gesagt, es sind 12 Millionen Euro. Unsere Gemeinde ringt seit Monaten um einen genehmigungsfähigen Haushalt, weil wir auch auf Fördergelder warten. Ich glaube, wenn jemand die Lage völlig verkennt, dann sind Sie das, aber das bin nicht ich. (Beifall bei den GRÜNEN)
Martin Schöffel
Herr Kollege Birzele, ich will Ihnen einmal eines sagen: Die Belastungen der Landkreise sind in den letzten Jahren durch die Bundespolitik in dramatischer Weise erhöht worden. (Beifall bei der CSU) Krankenhausverluste, Sozialbereich, Ausländerwesen und Einbürgerungen – alles extrem personal- und kostenintensiv. Sie werden in den letzten Jahren keine Leistung des Freistaates finden, die an die Landratsämter übertragen worden ist, der nicht eine entsprechend erhöhte Finanzierungsleistung des Freistaates gegenübersteht. Ich habe bereits auf das Aufwachsen im kommunalen Finanzausgleich verwiesen. Falls Sie belegen können, was Sie behaupten, dann geben Sie mir einmal die Liste und sagen mir, in welcher Abteilung des Landratsamtes welche Leistungen am Ende zusätzlich entstanden sind und wie sich die Gelder, die Sie hier behaupten, darstellen. Wir schauen dann einmal, wo die Dinge herkommen und was die Ursachen sind. Ich freue mich auf den Austausch in diesem Bereich. Sie erheben pauschale Behauptungen, die mit Sicherheit nicht zutreffend sind. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag von Abgeordneten der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind das BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen! – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLERN und die AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich gebe nun das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Vizepräsidenten des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 4, bekannt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtigt. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Harald Meußgeier entfielen 27 Ja-Stimmen und 127 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 3 Abgeordnete. Damit hat Herr Abgeordneter Harald Meußgeier nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 4 ist damit erledigt. Nun gebe ich das Ergebnis der vorher durchgeführten Wahl eines Schriftführers des Bayerischen Landtags, Tagesordnungspunkt 5, bekannt. Auch hier ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Bei der Ermittlung der erforderlichen Mehrheit werden Enthaltungen nicht berücksichtig. An der Wahl haben 157 Abgeordnete teilgenommen. Es waren alle Stimmen gültig. Auf Herrn Abgeordneten Martin Böhm entfielen 27 Ja-Stimmen und 128 Nein-Stimmen. Der Stimme enthalten haben sich 2 Abgeordnete. Damit hat der Abgeordnete Martin Böhm nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht. Der Tagesordnungspunkt 5 ist damit erledigt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 7 auf: Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Stromnetze entlasten - Intelligente Stromspeicher fördern (Drs. 19/4274) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Erster Redner ist der Kollege Martin Stümpfig.
Martin Stümpfig GRÜNE
Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Erneuerbarer Strom ist viel zu schade, um ihn wegzuwerfen. Aber das sehen wir in Bayern immer mehr. Allein im Jahr 2024 wurde Solarstrom in einer Größenordnung von 1 Terawattstunden, also 1 Milliarde Kilowattstunden, abgeregelt, weggeworfen. Das ist ein Schaden von 116 Millionen Euro. Das ist dreimal mehr als im Jahr 2023. So kann es einfach nicht weitergehen. (Beifall bei den GRÜNEN) Es gibt zwei Möglichkeiten, um die Erzeugungsspitzen, die gerade im Solarbereich sehr stark auftreten, wirklich zu nutzen: Die eine Möglichkeit ist die räumliche Verschiebung über die Netze. Wir brauchen wirklich einen Stromnetzausbau. Wir sehen leider, dass beginnend im Jahr 2014 die Staatsregierung aus CSU und jetzt zunehmend auch FREIEN WÄHLERN beim Stromnetzausbau massiv blockiert. Man hat es vielleicht so langsam verstanden, aber es tut sich einfach viel zu wenig beim Stromnetzausbau. Die zweite Möglichkeit ist die zeitliche Verschiebung. Die zeitliche Verschiebung kann über Speicher funktionieren. In Bayern gibt es jetzt zwar rund 300.000 Heimspeicher. Wir hatten in Bayern ein Förderprogramm, bei dem Wirtschaftsminister Aiwanger die Förderung von Heimspeichern zugesagt hat. In dieses Förderprogramm sind 100 Millionen Euro geflossen, 100.000 Speicher wurden gefördert. Aber der Knackpunkt ist, dass kein einziger dieser 100.000 Speicher, die mit viel Geld vom Freistaat gefördert wurden, netzdienlich ist. Aber darum geht es doch. Diese Fehler müssen wir jetzt im Nachhinein wieder ausbügeln. Dazu fordere ich Sie heute mit unserem Antrag auf. (Beifall bei den GRÜNEN) Noch einmal, um den Begriff der Netzdienlichkeit zu erklären, vielleicht hat es der eine oder andere immer noch nicht ganz verstanden: Es hilft uns einfach nichts, wenn wir Speicher in den Wohnhäusern rumstehen haben, die um 10 Uhr oder um 11 Uhr an einem sonnigen Tag voll sind und dann eben nicht mehr die Erzeugungsspitzen abpuffern können. Diese Speicher müssen einfach intelligenter sein. Mittlerweile gibt es intelligente Managementsysteme, die nachgerüstet werden können. Die kann man einbauen. Das wäre wichtig gewesen, das von Anfang an im Förderprogramm festzuschreiben, um Solarspitzen abpuffern zu können. Das wäre notwendig gewesen. Die Situation ist dramatisch. Ich hoffe, dass das viele von Ihnen mittlerweile schon mitbekommen haben. Wenn es an Feiertagen wie Ostern oder Pfingsten hohe Solarstromeinspeisungen gibt, dann ist das durchaus kritisch. Das ist kritisch für unser Stromnetz, weil diese Spitzen einfach unser Stromnetz sehr stark in Stress versetzen. Da müssen wir ran. Diese Maßnahmen müssen wir anpacken. Da hilft es einfach nichts, wenn sich die Staatsregierung immer nur hinstellt und sagt: Ja, wir sind Spitzenreiter bei der installierten Leistung von Photovoltaik. – Wenn der Strom aber nicht zum Verbraucher kommt, dann hilft uns die ganze installierte Leistung nichts. Deswegen: Machen Sie endlich Ihre Hausaufgaben! (Beifall bei den GRÜNEN) Ich komme aus dem Landkreis Ansbach. Um Ihnen das noch einmal darzustellen: Die N-ERGIE ist der Verteilnetzbetreiber von Mittelfranken. Bei der N-ERGIE wird keine einzige Solarstromanlage, die größer als 30 kWp ist, mehr angeschlossen. Das Netz ist komplett voll. Die Möglichkeiten von Speichern oder Ertüchtigungen des Netzes werden überhaupt nicht genutzt. Im Jahr 2021, vor vier Jahren, hat das Wirtschaftsministerium vier Arbeitsgruppen ins Leben gerufen, die eine sehr gute Arbeit gemacht haben. 25 Maßnahmen wurden aufgeschrieben, was man denn alles zur Ertüchtigung des Verteilnetzes machen könnte; sie schlummern irgendwo in den tiefsten Schubladen des Wirtschaftsministeriums. Kein Mensch kümmert sich darum, dass man hier endlich einmal anpackt. (Staatssekretär Tobias Gotthardt: Das stimmt doch nicht!) Da sind Maßnahmen enthalten wie zum Beispiel die Reduzierung des Baukostenzuschusses bei einem größeren Speicher. Die Bundesnetzagentur schüttelt nur den Kopf darüber, was wir hier in Bayern an Baukostenzuschüssen verlangen, obwohl die Hütte brennt und wir diese Probleme haben. Die Probleme sind da und reihen sich immer mehr auf, aber Sie tun überhaupt gar nichts, um das endlich einmal anzupacken. (Staatssekretär Tobias Gotthardt: Ihr habt es in Berlin versaubeutelt!) Sie ziehen nicht einmal Ihre eigenen Papiere aus dem Wirtschaftsministerium heraus und packen nicht an. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir fordern Sie heute deshalb dazu auf, jetzt endlich einmal den Netzausbau anzupacken und die bestehende Infrastruktur mit einfacheren Maßnahmen wie Temperaturseilmonitoring usw. zu ertüchtigen. Wir fordern Sie aber auch dazu auf, an die Speicher heranzugehen und die eigenen Papiere wenigstens einmal herauszuziehen und hier anzupacken. Ich bin schon gespannt auf die Rede des Kollegen Mittag, der wahrscheinlich wieder sagen wird, wir sind spitze. – Sie sind es nicht. (Beifall bei den GRÜNEN)
Tobias Reiß
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Florian Köhler.
Florian Köhler AfD
Sehr geehrter Herr Kollege Stümpfig, die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines, der Abriss modernster Kohle- und Kernkraftwerke sowie die Stilllegung milliardenschwerer Gasnetze – Ihre Partei ist hierfür der Inbegriff. Sie steht für den größten Angriff auf die Industrie in Deutschland und auf die deutsche Infrastruktur seit Bestehen der Bundesrepublik. Jetzt fordern Sie auch noch Steuergelder für den Ausbau sogenannter intelligenter Stromspeicher, obwohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik diese als – ich zitiere – erhebliches Gefährdungspotenzial einstuft. Wollen Sie es nach der selbstverschuldeten Zerstörung unserer Energieversorgung ausgerechnet ausländischen Akteuren noch leichter machen, unser Stromnetz abzuschalten? (Beifall bei der AfD – Toni Schuberl (GRÜNE): Welche Drogen hat denn der genommen?)
Martin Stümpfig GRÜNE
Wo Sie immer diese Zitate her haben! Ein Stromspeicher soll eine Gefahr sein? – Darauf kann man einfach nicht eingehen. Sie erfinden Sachen. Sie erfinden auch Quellen in Ihren Anträgen (Widerspruch und Lachen bei der AfD) und stellen irgendwelche waghalsigen Behauptungen auf. Das hat mit der Realität nichts zu tun. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der AfD)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Für die CSU-Fraktion: Herr Kollege Martin Mittag.
Martin Mittag CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Hohes Haus, meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Stümpfig, ich freue mich ja, dass Sie sich freuen, dass ich Ihren Antrag jetzt ein bisschen zerlegen darf. Das fällt mir nicht sehr schwer. Das will ich vorneweg sagen. Ich beginne aber mit dem Positiven. Eines eint uns: Ich glaube, wir sind beieinander, dass das Thema intelligenter Speichermöglichkeiten eine Chance und ein wichtiger Baustein für die Energiewende ist. Das ist aber schon das Einzige, was uns bei diesem Antrag eint. Es ist nicht damit getan zu sagen, es würde am Freistaat Bayern liegen. Das machen Sie immer sehr gerne. Normalerweise nehmen Sie auch noch andere Bundesländer zum Vergleich her. Ich kann Ihnen sagen, warum Sie das nicht getan haben. Es gibt nämlich derzeit nur ein einziges Bundesland, in dem es eine Speicherförderung – nicht eine Finanzierung oder ein Darlehen – gibt. Diese Speicherförderung wird übrigens vom Freistaat Bayern bezahlt. Diese Förderung gibt es im Stadtstaat Berlin, an den ein Großteil unserer Mittel aus dem Länderfinanzausgleich geht. Man könnte sich einmal überlegen, wie man vielleicht anders an die Sache herangehen könnte, wenn wir im Freistaat Bayern möglicherweise mehr Geld hätten. Sie könnten sich einmal dafür starkmachen. Sie tun das aber immer nicht. Das ist immer das Problem. Sie sind für den Freistaat Bayern gewählt, haben aber für den Freistaat Bayern oft leider sehr, sehr wenig übrig. Sie wollen den Freistaat Bayern schlechtreden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist genau das Thema. Ich habe schon gesagt, dass es diese Förderungen auch in anderen Bundesländern nicht mehr gibt. Das hat einen Grund: Die Zuständigkeit dafür liegt in Berlin; dort müsste der große Schritt gemacht werden. Sie waren drei Jahre lang dran. Sie sind die selbsternannten Könige und die Spitzen-Bescheidwisser im Bereich der erneuerbaren Energien und wie das alles laufen kann. Sie als GRÜNE sind das, zumindest sagen Sie es. Die letzten drei Jahre in Berlin haben gezeigt, dass genau das Gegenteil wahr ist. Sie haben keine Entscheidungen getroffen. Sie haben sich nicht um das EEG gekümmert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Man müsste vielleicht einmal sagen, dass hier eine Reform wichtig wäre. Es geht nämlich nicht mehr darum, den Menschen möglichst hohe Einspeisevergütungen anzubieten, sondern es geht darum, wie man den Strom vielleicht intelligent selbst nutzen kann; es geht nicht um möglichst viele Förderungen, sondern darum, richtig zu investieren. Sie haben das nicht getan. Ihr grüner Minister war drei Jahre lang an der zuständigen Stelle in Berlin. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich würde Ihnen insofern einfach zurufen: Gott sei Dank sind Sie nicht mehr in Regierungsfunktionen der Bundesregierung! (Martin Stümpfig (GRÜNE): Sagen Sie auch etwas zum Antrag?) Zum Thema des künftig richtigen Umgangs mit dem Freistaat Bayern: Machen Sie sich einmal dafür stark, dass sich der Freistaat Bayern gut entwickeln kann. Machen Sie das nicht mit solchen Anträgen, die von Ihrer Unfähigkeit in Berlin ablenken; machen Sie sich dafür stark, dass wir im Freistaat Bayern – zum Beispiel über den Länderfinanzausgleich – mehr Geld bekommen, um mehr Geld einzusetzen. (Tim Pargent (GRÜNE): Wollen Sie auch etwas zum Antrag sagen?) – Herr Kollege Pargent, Sie brauchen nicht nachzureden, was der Kollege Stümpfig dazwischenruft. Ich habe das sehr wohl gehört. (Tim Pargent (GRÜNE): Ich frage ja bloß!) Zu dem Antrag gibt es nicht mehr zu sagen, weil der Antrag das Thema einfach nicht komplett abdeckt. Der Antrag ist nicht ausgegoren. Die Fehler liegen nicht beim Freistaat Bayern, sondern in Berlin. Wir müssen das jetzt angehen; Sie haben das drei Jahre lang nicht getan. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Tobias Reiß
Wir haben eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Martin Stümpfig.
Martin Stümpfig GRÜNE
Sehr geehrter Herr Kollege Mittag, es ist schade, dass Ihnen zu einem Antrag, in dem es um ein bayerisches Förderprogramm geht, nicht mehr als Bashing auf die Ampel-Regierung einfällt. Das ist wirklich traurig. Es ist ein bayerisches Förderprogramm. Es geht um das 10.000-Häuser-Programm, in das 100 Millionen Euro für rund 100.000 geförderte Heimspeicher flossen. Wir haben von Anfang an gesagt: Heimspeicher helfen uns nichts; wir brauchen intelligente Steuerungssysteme, damit die Heimspeicher ihren Nutzen fürs Stromnetz ausspielen. – Das ist nicht gemacht worden. Von daher ist es ein ganz konkreter Antrag, das jetzt nachzurüsten und die Fehler, die Sie gemacht haben – die Ampel-Regierung kann für Ihr schlechtes Förderprogramm nichts –, wieder auszubügeln. Noch eine kurze Anmerkung: Ich hätte gerne eine Einschätzung – Sie haben noch einmal eine Minute Redezeit –, wie Sie zu einer solchen Nachrüstung stehen. Und noch ein kurzer Punkt zum Thema Windkraft: Bei einer aktuellen Ausschreibung hat Nordrhein-Westfalen 200 Zuschläge bekommen, Bayern 22. Es geht langsam wieder aufwärts. Das geschieht nur aufgrund des Wind-an-Land-Gesetzes der Ampel-Regierung, von Robert Habeck ins Leben gerufen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Eine Minute!) Sonst wären wir bei der Windkraft immer noch ganz unten. (Michael Hofmann (CSU): Herr Präsident!) Es gibt eine Überbauung von Netzeinspeisepunkten. (Martin Wagle (CSU): Zeit!)
Tobias Reiß
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.
Martin Stümpfig GRÜNE
Es gibt viele Punkte, bei denen man sagt, da tut sich endlich etwas. Das sind wirklich die Tatsachen. (Beifall bei den GRÜNEN)
Martin Mittag CSU
Kollege Stümpfig, jetzt haben Sie die Möglichkeit genutzt, nicht zum Antrag, sondern wieder zu Ihrem Lieblingsbaby Windkraft zu reden. Das ist natürlich auch eine Möglichkeit, wieder mit dem Bashing zu kommen, wie schlecht es der Freistaat Bayern macht. (Kerstin Celina (GRÜNE): Das ist richtig!) Ich will darauf gar nicht weiter eingehen. Vielleicht doch einmal zu Ihrer Zwischenbemerkung zum Antrag: Das 10.000-Häuser-Förderprogramm war natürlich richtig. Ich sage Ihnen aber, wo wieder das Problem liegt – ich habe es gerade schon gesagt –: Solange wir das EEG nicht ändern, (Staatssekretär Tobias Gotthardt: Genau!) werden wir noch tausend Überlegungen machen können. Wir müssen dort herangehen, wo die grundlegenden Probleme sind. Das hätten Sie tun müssen. Sie haben es nicht getan. Nicht ohne guten Grund haben alle Bundesländer ihre Programme eingestellt – alle bis auf Berlin! Das zahlt aber, wie schon gesagt, der Freistaat Bayern. Noch einen Satz, den ich vergessen hatte: Sie haben gesagt, wir hätten den Netzausbau verhindert. Bei jeder Demonstration waren Ihre Vertreterinnen und Vertretern mit ganz großen Schildern gestanden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie sind immer noch diejenigen, die möglichst viele Gutachten machen und möglichst viel schauen wollen, wie viele Eingriffe in irgendwelche Belange, die Ihnen gefallen, notwendig sind, um irgendetwas zu verhindern. Das ist Ihre Verhinderungspolitik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Martin Stümpfig (GRÜNE))
Tobias Reiß
Nächster Redner ist Herr Kollege Florian Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Florian Köhler AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wieder einmal sehen wir den Versuch der GRÜNEN, mit Steuermillionen ein weiteres "grünes Wunder" zu erzwingen. Doch in der Realität ist dieser Antrag nichts anderes als ein kostspieliger Irrweg. Erstens. Die Kosten explodieren, während die Versorgungssicherheit schrumpft. Wir haben bereits jetzt ein massives Problem mit der wetterabhängigen Energieerzeugung: Mal gibt es zu viel Strom, mal zu wenig. Das treibt die Preise in die Höhe. Allein die Entschädigungszahlungen für abgeschaltete Anlagen der erneuerbaren Energien haben sich zwischen 2013 und 2023 von 0,2 Milliarden Euro auf 3,1 Milliarden Euro versechzehnfacht. Die Prognose für das Jahr 2026 liegt bei unfassbaren 6,5 Milliarden Euro. Was schlagen uns die GRÜNEN jetzt vor? – Noch mehr Steuergelder in das Fass ohne Boden zu werfen. 5 Millionen Euro sollen für Stromspeicher ausgegeben werden, während die bayerischen Kommunen ein Finanzierungsdefizit von 5 Milliarden Euro haben. Meine Damen und Herren, so sieht keine verantwortungsvolle Politik aus. (Beifall bei der AfD) Zweitens. Die Speicherkapazitäten sind völlig unzureichend. Die GRÜNEN träumen davon, dass Speicher die Stromprobleme der Energiewende lösen. Doch die Realität sieht anders aus. Bayern hat eine tägliche Stromnachfrage von rund 223 Gigawattstunden. Alle vorhandenen Speicher in Bayern, inklusive aller Pumpspeicher und Batteriespeicher, könnten nur 43 Minuten Strom liefern. Bei den vielen Gewerbe- und Heimspeichern sind es gerade einmal 16 Minuten. Insgesamt wären das also 5 Millionen Euro für lausige 59 Minuten. Meine Damen und Herren, das ist nicht einmal eine volle Stunde. Für eine funktionierende Energiewende bräuchten wir bundesweit 80 Terawattstunden Speicherkapazität. Derzeit haben wir aber nur 0,036 Terawattstunden. Wir bräuchten also eine Vergrößerung um den Faktor 1.000. Liebe GRÜNE, das ist nicht machbar, nicht bezahlbar und nicht sinnvoll. Drittens. Intelligente Speicher sind ein Einfallstor für Kontrolle und Manipulation. Die GRÜNEN loben in ihrem Antrag netzdienliche Stromspeicher als Zukunftstechnologie. Was bedeutet das konkret? – Eine weitere Verschwörungstheorie wurde von den Verschwörungspraktikern umgesetzt. Seit Januar 2024 kann die Bundesnetzagentur bereits Stromrationierungen für private Haushalte durchsetzen. Heute sind es Ladestationen für E-Autos und Wärmepumpen, morgen ist es Ihr gesamter Haushalt. Wenn dann noch ausländische Akteure eingreifen? – Selbst "Der Spiegel" berichtete erst kürzlich, dass ein Großteil der intelligenten Stromspeicher von chinesischen Firmen produziert wird und theoretisch ferngesteuert werden kann. Nachdem Sie uns immer eine Nähe zu Russland vorwerfen, (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Zu Recht!) möchte ich einmal die Frage aufwerfen: Welchem chinesischen kommunistischen Funktionär sind Sie von den GRÜNEN etwas schuldig? (Beifall bei der AfD) Wollen Sie wirklich, dass Hacker oder fremde Geheimdienste Einfluss auf unsere Stromversorgung haben? (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): So wie die Russen?) Wollen Sie wirklich, dass der deutsche Staat dem Bürger vorschreiben kann, wann er Strom verbrauchen darf und wann nicht? – Wir sagen: Nein. – Herr Pohl, nun zu Ihrem Zwischenruf mit den Russen. Wissen Sie, wir von der AfD haben nicht beschlossen, dass die Nord-Stream-Pipelines gelegt werden. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ihr hängt aber dauernd in Moskau rum!) Das war Rot-Grün. Letzten Endes wurde dieser Kurs vom Kabinett Merkel weitergeführt. Das können Sie doch nicht uns vorwerfen. Meine Damen und Herren, Sie haben doch die deutsche Wirtschaft erst in diese Abhängigkeit gebracht. (Beifall bei der AfD – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Putins best friends!) Fazit: Realismus statt grüner Phantasie! – Das ist das Gebot der Stunde. Dieser Antrag ist ein Paradebeispiel für grüne Wunschpolitik. Sie ist teuer, wirkungslos und mit massiven Risiken behaftet. Anstatt Milliarden in eine unausgereifte Technologie zu pumpen, brauchen wir eine grundsätzliche Neuausrichtung der Energiepolitik. Wir brauchen Technologieoffenheit, sichere Energiequellen wie Kohle, Gas und Kernkraft und dadurch bezahlbaren Strom für unsere Bürger. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Herr Kollege Josef Lausch.
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Hochgeschätztes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Netzdienliche Speicher sind tatsächlich ein wichtiges Thema für die Energiewende. Ich habe schon im Jahr 2011 den ersten Prototyp in meinem Keller installiert. Er ist inzwischen samt dem Wechselrichter leider Geschichte. Netzdienliche Speicher dienen insbesondere dazu, die Netze zu entlasten; sie könnten auch zur Senkung der Strompreise beitragen. Herr Kollege Stümpfig, die GRÜNEN sprechen hier also in der Tat ein wichtiges Thema an. Wie so oft hat aber dieser Antrag der GRÜNEN starke inhaltliche und fachliche Schwächen. Das passt auch zur Amtsführung des inzwischen Gott sei Dank ehemaligen Wirtschaftsministers Habeck. Der Antrag ist sehr dünn und umfasst nur eine Seite. Klar ist, auf einer einzigen DIN-A4-Seite kann man ein solch komplexes Thema nicht rüberbringen. Daraus wird schon deutlich, dass es sich hier um nicht mehr als eine Scheinpolitik handelt. Für viele Betreiber von Heimanlagen, also von privaten PV-Anlagen, gibt es eine feste Vergütung über das EEG, sodass gar kein Anreiz besteht, diesen Strom selbst zu verbrauchen oder einen kapitalintensiven Speicher zu installieren. Der finanzielle Anreiz für Anlagen, die über 20 Jahre alt und aus dem EEG herausgefallen sind, wird kommen. Aktuell würden jedoch große Teile dieses Förderprogramms ins Leere laufen. In Ihrem Antrag fehlt mir zum Beispiel, dass eine Ost-West-Ausrichtung der PV-Anlagen absolut sinnvoll ist, um die Stromspitzen in den Mittagsstunden besser zu verteilen. Die Stromerzeugung läuft dann über mehrere Stunden. Auch das würde zu einer Entspannung beitragen. Die Ampel-Regierung hätte drei Jahre lang die Möglichkeit gehabt, die Rahmenbedingungen vernünftig anzupassen. Das wäre viel vorteilhafter als ein kleinteiliges Förderprogramm gewesen. Ihr Antrag enthält auch viele unkonkrete Vorgaben. Durch die Vielzahl der Anbieter von Wechselrichtern und Speichern gibt es keinen einheitlichen Weg zur Herstellung der Netzdienlichkeit. Nirgends wird beschrieben, wo eine Anpassung der Hardware nötig wäre, wie die Software-Updates laufen sollen und wie genau vorgegangen werden soll. Das haben Sie nicht präzise dargelegt. Sie fordern mit diesem Antrag 5 Millionen Euro. Seien wir ehrlich: Ein Teil dieses Geldes würde schon in der Verwaltung durch die Bürokratie versickern. Viele Wechselrichter müssten ausgetauscht werden, weil sie mit ihrer Software nicht netzdienlich arbeiten könnten. Deshalb wären die genannten 5 Millionen Euro wahrscheinlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Ich muss meinem Vorredner, Herrn Kollegen Mittag von der CSU, beipflichten: Solange wir fast zweistellige Milliardenbeträge in den Länderfinanzausgleich einzahlen, bin ich nicht bereit, die Defizite der Bundesregierung mit bayerischen Geldern auszugleichen. Das ist sinnlos, das ist nicht fair, und das ist nicht gerecht. Die bisherige Bundesregierung hätte es in der Hand gehabt, die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass wir einen Boom bekommen hätten. Stattdessen wurden die Fördermittel gekürzt. Durch die Medien wurden blasphemische Begriffe gejagt, zum Beispiel die "europäische Kupferplatte". Das war nur heiße Luft. In diesem Sinne ist der Antrag abzulehnen. Wir müssen der kommenden Bundesregierung aber die Hausaufgabe mitgeben, nicht immer auf das bayerische Wirtschaftsministerium zu schimpfen. Die Hausaufgaben, die die vergangene Bundesregierung nicht gemacht hat, müssen von der zukünftigen Regierung erledigt werden. Hier wird Schwarz-Rot in der Bringschuld sein. Wir dürfen die Energiewende in Zukunft nicht so verschlafen, wie das Bundeswirtschaftsminister Habeck, aber auch sein Vorgänger – so viel Wahrheit muss sein –, Wirtschaftsminister Altmaier, getan haben. Dieser Antrag ist selbstverständlich abzulehnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Zu einer Zwischenbemerkung hat sich der Kollege Martin Stümpfig von den GRÜNEN gemeldet.
Martin Stümpfig GRÜNE
Danke, dass du wenigstens zu Beginn deiner Rede auf den Inhalt eingegangen bist. Ich habe eine Nachfrage, weil du gesagt hast: Speicher sind sinnvoll. Ich habe eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt. Dabei kam heraus: In den über 11.000 staatlichen Liegenschaften seien gerade einmal zwei Speicher in Betrieb. Denkst du, da ist Luft nach oben, dass man eine Initiative starten sollte? Oder wie ist deine Einschätzung zu diesen zwei Speichern?
Josef Lausch FREIE WÄHLER
Das ist pauschal schwer zu beantworten, weil nicht jeder Speicher überall Sinn macht. Das wissen Sie genauso wie ich. Jetzt auf die Schnelle irgendeine Antwort zu geben, wäre nicht fair oder korrekt. Man muss den Einzelfall anschauen. Im Einzelfall macht es durchaus Sinn; überall aber nicht. (Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Stephanie Schuhknecht (GRÜNE): Zwei Speicher – das ist sehr übersichtlich!)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Florian von Brunn für die SPD-Fraktion das Wort.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Das ist natürlich nicht schwer zu beantworten, ob in den Tausenden Liegenschaften des Freistaates Bayern zwei Speicher netzdienlich gemacht werden sollten. Vielleicht sollten wir dazu mal einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Ich möchte an dieser Stelle einmal sagen, dass es eine tolle Sache ist, Speicher zu fördern. Am 18. März 2025 hatten wir schon im März einen Rekord bei der Photovoltaik. Im letzten Jahr war der Höchstwert erst im Juni erreicht. 45 Gigawatt wurden aus Photovoltaikanlagen gefördert. Das ist ein toller Erfolg. Auf der anderen Seite, das hat der Kollege Stümpfig zu Recht gesagt, muss der Strom dann abgeregelt werden. Wir haben im zweiten Quartal dieses Jahres schon 550 Millionen Euro an Kosten für Netzmanagement und Redispatch. Das heißt, es wird immer dringender, dass wir Leitungen und mehr netzdienliche Speicher bekommen. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) – Wir wollen nicht zur Kohle zurück wie Sie. Sie haben Vorstellungen wie aus den 1930er-Jahren. Wir teilen sie nicht. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Es wäre ein unglaublicher Fortschritt, wenn wir mehr von der sauberen und bezahlbaren Energie behalten könnten, indem wir die Leitungen und Speicher ausbauen. Deswegen finde ich die Idee gar nicht so schlecht: Wenn man schon Speicher in Bayern fördert, sollte man etwas Geld dafür ausgeben, damit diese Speicher netzdienlich werden, damit nicht in der Früh gespeichert wird, sondern am Mittag, wenn die PV-Anlagen am meisten liefern. (Zuruf des Staatssekretärs Tobias Gotthardt) Dann kann man bei Engpässen, weil Bayern zu wenig Windkraft hat, weil die Leitungen von Herrn Seehofer und Herrn Aiwanger erfolgreich verzögert und verhindert worden sind, wieder ausspeichern. Das würde nutzen und zur Versorgungssicherheit beitragen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Das würde uns auch Geld sparen. Deswegen ist das ein sinnvoller Vorschlag, den man auch gemeinsam diskutieren und beschließen kann. Dann muss man nicht wieder in das übliche Ampel-Bashing verfallen und muss sich nicht gegenseitig Vorwürfe machen. Man könnte ein ganz konkretes Problem gemeinsam lösen. Aber ich weiß schon, dass es für die CSU und die FREIEN WÄHLER die Vorgabe gibt, sinnvollen Anträgen der Oppositionsfraktionen auf keinen Fall zuzustimmen. Lieber werden sinnvolle Anträge später kopiert oder übernommen. (Zuruf des Staatssekretärs Tobias Gotthardt) – Ich finde es ganz spannend, dass Sie plötzlich Fündigkeitsrisiken bei der Geothermie durch die LfA absichern wollen. Das haben wir x-mal gefordert. Jetzt machen Sie es, nachdem Sie unsere entsprechenden Anträge immer abgelehnt haben. Lassen Sie uns doch bitte das prüfen. 5 Millionen sind das nach dem Antrag der GRÜNEN. Wenn man für 15 Millionen Euro eine Reptilienauffangstation bauen kann, kann man auch für 5 Millionen netzdienliche Speicher fördern. Wir werden dem Antrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung, und zwar vom Abgeordneten Florian Köhler von der AfD-Fraktion.
Florian Köhler AfD
Sehr geehrter Herr Kollege von Brunn, Sie haben gerade schon angesprochen, dass sich durch den Ausbau volatiler Energien die Redispatch-Maßnahmen (Florian von Brunn (SPD): Sauberer Energien!) und die Netzstabilisierungsmaßnahmen auf 3,5 Milliarden Euro versechzehnfacht haben, (Florian von Brunn (SPD): Sie waren ja auch gegen den Netzausbau!) vor allem, weil Ihre Partei – – (Florian von Brunn (SPD): Ich störe Ihr Video, das Sie machen wollen!) – Entschuldigung, habe ich jetzt das Wort? – Die Netzstabilisierungsmaßnahmen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro sind vor allem deswegen so hoch, weil Ihre Partei grundlastfähige und stabilisierende Kernkraftwerke und Kohlekraftwerke mehr oder weniger verboten hat. (Toni Schuberl (GRÜNE): Schrottmeiler!) Ich frage Sie deshalb: Haben Sie mit Ihren Kollegen in Berlin gesprochen? (Florian von Brunn (SPD): Das mache ich ständig!) Wird die SPD in Koalitionsverhandlungen dem Wiedereinstieg in die Kernkraft oder in die Kohlekraft, wie ihn die AfD fordert, zustimmen? Oder wird es das mit der Schuldenkoalition nicht geben?
Florian von Brunn SPD
Herr Köhler, warum sollten wir wieder in die Atomkraft einsteigen? Sie ist unbezahlbar teuer, und wir wissen nicht, wo der strahlende und gefährliche Atommüll endgelagert werden soll. Sie sind nicht bereit, in Ihrem Garten oder in Ihrer Nachbarschaft ein Atommüllendlager zu bauen – da bin ich mir sicher. Sie wären doch der Erste, der dagegen wäre. (Zurufe von der AfD) Die Kohle ist ja wirklich aus dem 19. Jahrhundert. (Zurufe von der AfD) Ich weiß nicht, was Sie für Vorstellungen haben. Ich glaube, Sie wollen immer nur Verunsicherung schüren und spalten, um daraus politisch Kapital zu schlagen. Das ist Ihr Geschäftsmodell. Sie bringen aber keine vernünftigen politischen Vorschläge ein. (Beifall bei der SPD)
Tobias Reiß
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das ist das übrige Haus. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 8. Januar 2025 (1 BvR 2525/24 / 1 BvR 2524/24) betreffend Verfassungsbeschwerden gegen das Unterlassen der Länder, die aktuelle Beitragsempfehlung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen, insbesondere den monatlichen Rundfunkbeitrag vom 1. Januar 2025 um 0,58 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen PII-3001-5-65 Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat sich in seiner 21. Sitzung am 13. März 2025 mit der Verfassungsstreitigkeit befasst und Folgendes empfohlen – ich verweise auf die Drucksache 19/5767 –: "I. Der Landtag gibt im Verfahren eine Stellungnahme ab. II. Die Verfassungsbeschwerden sind unbegründet. III. Die Stellungnahme fertigt der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich." Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, hierüber in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion das Wort.
Alexander Dietrich CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Verfassungsbeschwerden, um die es jetzt geht, nämlich die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF im Verfassungsausschuss bereits ausführlich beraten, und dort gehören Verfassungsstreitigkeiten grundsätzlich auch hin; denn es geht hierbei um schwierige Rechtsfragen und nicht um politische Grundsatzdebatten. Insofern melde ich bereits jetzt Zweifel an, dass uns die heutige Debatte im Plenum zusätzlichen juristischen Erkenntnisgewinn bringen wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Einen Erkenntnisgewinn gibt es aber sicherlich: Es wird somit einer breiten Öffentlichkeit klar, welche Fraktionen einfach für ein "Einfach weiter so!" im öffentlichrechtlichen Rundfunk sind, welche Fraktionen für eine Erhöhung der Rundfunkgebühren sind und welche dagegen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Ich kann für die CSU-Fraktion sagen: Wir sind für grundlegende Reformen und gegen bedingungslose Beitragserhöhungen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Zurück zum Kern der heutigen Debatte. Heute geht es ausschließlich um die Fragen, ob wir als Landtag dem Verfahren beitreten, ob wir eine Stellungnahme abgeben und ob wir die Verfassungsbeschwerden für zulässig und begründet halten. Es geht also nicht um eine medienpolitische Grundsatzdebatte, obwohl dies wahrscheinlich der Grund für das Hochziehen ist. Meine Damen und Herren, die Gründe, die für eine Begründetheit der Verfassungsbeschwerden sprechen, sind schwach. Worum geht es? – ARD und ZDF werfen den Ländern vor, die aktuelle Beitragsempfehlung der KEF nicht umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar um 58 Cent. Dadurch sei die Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt. – Die Ministerpräsidenten haben bei ihrer Konferenz im Herbst 2024 einen umfassenden Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Dessen wesentliche Aspekte werden ihre Wirkung ab den Jahren 2027 bis 2029 entfalten. Deshalb soll es eine erneute Bedarfsermittlung der KEF für die Jahre 2027 bis 2030 geben. Die Länder gehen einvernehmlich davon aus, dass bis dahin eine funktionsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten gewährleistet werden kann, und zwar durch eine vorhandene Sonderrücklage. Deshalb haben sie auch beschlossen, in den nächsten beiden Jahren an dem bisherigen Beitrag festzuhalten. Dagegen wenden sich nun ARD und ZDF mit ihren Verfassungsbeschwerden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2021 Leitplanken zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags definiert, (Volkmar Halbleib (SPD): Die waren eindeutig!) und an diese Leitplanken haben sich die Bundesländer gehalten. Die Rundfunkfreiheit gibt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung. Die Betonung liegt dabei aber auf bedarfsgerecht. Die Rundfunkfreiheit bedeutet gerade nicht, nach Belieben in den Geldbeutel der Beitragszahler greifen zu dürfen. (Volkmar Halbleib (SPD): Die KEF entscheidet doch darüber! – Widerspruch des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Die bedarfsgerechte Finanzierung ist für die kommenden Jahre durch die Sonderrücklage gesichert. Die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht gefährdet. (Unruhe) – Hören Sie mir zu, das trägt zur Fortbildung bei. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung von 2021 ausdrücklich gesagt: Die Länder dürfen einvernehmlich von den Empfehlungen der KEF abweichen, wenn es dazu eine sachlich tragfähige Begründung gibt, und die gibt es; denn die Erfüllung des Auftrags ist auch ohne die Beitragserhöhung gesichert. Es sind genug Rücklagen vorhanden. Durch den Reformstaatsvertrag wird der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definiert. Diese Änderung wirkt sich gerade auch auf den Finanzbedarf aus. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Deshalb ist es gerade sachgerecht, jetzt auf die Rücklagen zuzugreifen und nicht frisches Geld in das bisherige System zu pumpen; denn alles andere wäre doch völlig widersinnig. (Beifall bei der CSU) Uns wird immer gern gesagt: 2021 seien ARD und ZDF mit ihren Verfassungsbeschwerden erfolgreich gewesen. Aber warum waren sie denn damals erfolgreich? – Sie waren erfolgreich, weil sich die Bundesländer nicht einig waren. Da hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt: Eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung ist nur möglich, wenn sich die Bundesländer einig sind und diese einvernehmlich erfolgt. Das ist der entscheidende Unterschied zu 2021: Heute sind sich die Länder einig. So wie bisher kann und soll es nicht weitergehen. Zusammenfassend stelle ich deshalb fest: Das Vorgehen der Länder entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungsbeschwerden sind zulässig, aber unbegründet, und da Landesinteressen berührt sind, sollte der Landtag dem Verfahren beitreten. Jetzt bin ich der erste Redner; aber ich glaube, ich kann mir schon vorstellen, wie die folgenden Wortmeldungen ausfallen werden. Wie im Verfassungsausschuss kommt jetzt bestimmt gleich wieder der Vorwurf, unser Ministerpräsident würde sich verfassungswidrig verhalten, (Zuruf von den GRÜNEN: Wo ist er denn?) weil er dem Bayerischen Landtag den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag nicht vorlegt. Es gibt nämlich noch einen weiteren Staatsvertrag, der die Rundfunkfinanzierung neu regeln soll. Juristisch genügt hierzu auch einfach ein Blick in die Bayerische Verfassung: "Staatsverträge werden" in Bayern nicht durch den Bayerischen Landtag, sondern "vom Ministerpräsidenten […] abgeschlossen." Das steht in Artikel 72 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Es ist deshalb auch die alleinige Entscheidung des Ministerpräsidenten, ob er einen Staatsvertrag abschließen will, und wenn ja, wann er das tun will. Folglich ist es auch Sache des Ministerpräsidenten zu entscheiden, wann er den Landtag um die notwendige Zustimmung ersucht. Deshalb geht der Vorwurf verfassungswidrigen Verhaltens völlig fehl. Das ist schlicht juristischer Unfug, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Aber auch politisch gibt es hier nichts vorzuwerfen; denn politisch ergibt die Reform der Finanzierung doch nur dann Sinn, wenn die Rundfunkanstalten endlich den juristischen Kriegspfad verlassen und stattdessen endlich anerkennen, dass sie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Beitragszahler haben. Solange sie die Verfassungsbeschwerden aber aufrechterhalten, haben sie es wohl nicht verstanden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht für die notwendige Erkenntnis in den Intendanzen der Rundfunkanstalten sorgen wird. (Beifall bei der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Als nächster Redner spricht der Abgeordnete Benjamin Nolte für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)
Benjamin Nolte AfD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Linksfunk bekommt wieder einmal den Hals nicht voll. Das Gesamtbudget des ÖRR lag 2023 bei 9 Milliarden Euro. Die KEF hat in ihrem Bericht nun einen Mehrbedarf von 1,1 Milliarden Euro angemeldet. Das Gesamtbudget würde somit also auf über 10 Milliarden Euro steigen. Einmal zum Vergleich: Der Staatshaushalt von Albanien beträgt 5,1 Milliarden Euro, also knapp die Hälfte. Der Staatsfunk will also mehr Geld. Intendantengehälter, Massagesessel für die Chefetage und sonstiger dekadenter Luxus für die linke Schickeria in den Redaktionsstuben bezahlen sich nicht von selbst. Weil die Länder den Rundfunkbeitrag nicht erhöhen und diese schamlose Bereicherung nicht länger mittragen wollen, gehen die Landesrundfunkanstalten und das ZDF nun mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen vor. In der Debatte im zuständigen Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration wurde auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2021 verwiesen. 2021 hat das Land Sachsen-Anhalt sich geweigert, der Erhöhung des Zwangsbeitrages von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zuzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass diese Weigerung verfassungswidrig sei. Was für eine Farce! Die Länder dürfen zwar entscheiden, ob sie einer Erhöhung zustimmen, aber eine Ablehnung ist dann verfassungswidrig. Ob diesem Urteil auch ein Abendessen im Kanzleramt vorausging, ist nicht bekannt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte allerdings, dass die Länder sehr wohl von der Empfehlung der KEF abweichen dürfen, und zwar, wenn eine Überforderung der Beitragszahler zu erwarten ist. Die Überforderung der Beitragszahler ist zweifellos längst erreicht. Wir haben im vorliegenden Fall jedoch noch weitere Unterschiede zum Fall von 2021. So ist die bedarfsgerechte Finanzierung des Staatsfunks aufgrund von Beitragsrücklagen nicht gefährdet. Des Weiteren gibt es keinen zwischen den Ländern ausgehandelten und auf Regierungsebene beschlossenen Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Außerdem richtet sich die vorliegende Verfassungsbeschwerde gegen Unterlassung aller Bundesländer und nicht gegen die fehlende Zustimmung eines einzelnen Bundeslandes. Unsere Forderungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind bekannt. Wir wollen echte Reformen, Rückführung des Staatsfunks auf seinen ursprünglichen Auftrag, massive Verschlankung der Strukturen, Staatsferne, Neutralität, und zu guter Letzt: Abschaffung des Zwangsbeitrags. (Beifall bei der AfD) Dann bleiben uns auch folgende Skurrilitäten erspart: Einen Gebührenentscheid für den Zwangsbeitrag erhielt kürzlich auch Nanuk vom Veybach. Nanuk vom Veybach hat jedoch weder einen Fernseher noch ein Radio. Er kann nicht einmal lesen. Nanuk vom Veybach ist nämlich ein Hund, ein Deutsch-Langhaar, um genau zu sein. Nanuk ist dabei kein Einzelfall. Auch der Jagdhund Janosch aus Koblenz wurde mehrfach zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufgefordert. Selbst nachdem sein Besitzer eine Tierarztrechnung als Beweis geschickt hatte, ließ der Beitragsservice nicht locker. Ein weiteres Beispiel ist Rauhaardackel Bini aus München. Er war zudem, als ihn die Beitragsrechnung erreichte, bereits verstorben. Das klingt alles unterhaltsam, veranschaulicht allerdings auch sehr schön die schamlose Raffgier des Staatsfunks, vor der offensichtlich nicht einmal unsere Haustiere sicher sind. Wir haben hier die Möglichkeit, dieser Raffgier Einhalt zu gebieten, auch wenn wir den Zwangsbeitrag am liebsten ganz abschaffen würden. Wenn wir schon einmal verhindern, dass er weiter steigt, wäre das schon einmal ein Anfang. Wir befürworten jede Maßnahme, die geeignet ist, den links-grünen Sumpf im Staatsfunk trockenzulegen. (Beifall bei der AfD)
Tobias Reiß
Nächster Redner ist der Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.
Felix Locke FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine Verfassungsbeschwerde ist heute einmal Gegenstand im Plenum. Es gibt immer wieder einmal etwas Neues. Man muss daher auch sagen, dass wir heute nicht über die Rundfunkbeiträge oder eine potenzielle Erhöhung diskutieren, was vielleicht der eine oder andere mit diesem Hochzieher erreichen möchte, sondern wir diskutieren einzig und allein darüber, ob diese Verfassungsbeschwerde begründet ist. Wir haben uns schon einstimmig dazu entschieden, dass sich der Freistaat Bayern mit einer Stellungnahme beteiligt und Kollege Dietrich uns vertreten wird. Der einzige Streitpunkt im Ausschuss war, ob die Verfassungsbeschwerde begründet oder unbegründet ist. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER und der CSU ist diese eben nicht begründet. Kollege Dietrich hat schon viele Argumente vorgebracht, die ich nahtlos, eigentlich eins zu eins, noch mal wiedergeben kann. Ich möchte mich dennoch auf einige Punkte konzentrieren. Erstens. Die KEF gibt Empfehlungen, aber sie sind nicht bindend verpflichtend. Wären sie bindend verpflichtend, bräuchten wir keine Ministerpräsidenten, die fallabschließend darüber entscheiden. Das ist auch ganz wichtig in einem demokratischen Prozess, dass wir eben nicht eine Instanz haben, die automatisch die Beiträge erhöht, sondern als Politiker, in diesem Fall die Ministerpräsidenten, noch die Möglichkeit haben, das Gesamtfeld politischer Entscheidungen, auch deren Auswirkungen, mit in Betracht zu ziehen. Das haben die Ministerpräsidenten eben gemacht. Zweitens. Es gibt auch kein Grundrecht auf eine automatische Beitragserhöhung. ARD und ZDF behaupten zwar, dass ihre Unabhängigkeit in Gefahr wäre, sollte diese Beitragserhöhung nicht stattfinden. Aber auch hier setze ich meine Zweifel. Auch die KEF hat dies in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht: Es bestünden nämlich Milliarden an Rücklagen, die für eine Überbrückung genutzt werden können, bis ein neuer Staatsvertrag fallabschließend diskutiert und entschieden wird. Drittens. Wir haben demokratische Entscheidungen der Länder, bei denen sich auch Ministerpräsidenten aus anderen Bundesländern, die nicht von CDU/CSU getragen sind, beteiligt haben. Auch die GRÜNEN und die SPD stellen in unserer Republik aktuell noch Ministerpräsidenten, die bei diesem Beschluss mitgehen. Daher verstehe ich erst recht nicht, warum hier die eine oder andere Landtagsfraktion auf einmal aufbegehrt, um vielleicht hier auf der großen Bühne ganz andere Diskussionen zu Themen führen, die wir heute überhaupt nicht beraten und die nicht Gegenstand des Antrags sind. Viertens. Die Rundfunkanstalten – ich habe es schon erwähnt – sind nicht unterfinanziert. Wir reden hier von einer Überbrückung von zwei Jahren, bis gegebenenfalls ein neuer Staatsvertrag mit den schon bestellten Aufgaben in Kraft tritt. Da bin ich absolut der Meinung, dass in dieser Übergangszeit die Rücklagen dafür dienen können, das Nötigste zu machen, vielleicht auch die eine oder andere Entbürokratisierung oder Modernisierung im Rundfunk anzustoßen und bis zum neuen Staatsvertrag, bis zu den neuen Aufgaben, die klar definiert sind, mit den aktuellen Beiträgen auszukommen. Fünftens. Natürlich müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in dieser Entscheidung mit berücksichtigt werden. Zwar reden wir hier gegebenenfalls nur von 58 Cent pro Monat. Aber in der Menge der Beitragszahlungen reden wir hier doch von einer Millionensumme, die wir als Politiker mit in Betracht ziehen sollten bei steigenden Kosten, bei Unterfinanzierung von Kommunen, was wir heute schon gehört haben. Da muss man überlegen, ob das eine politisch richtige Botschaft ist, dem öffentlichen Rundfunk einfach zusätzliche Beitragserhöhungen zu gestatten, ohne den Reformwillen, den wir politisch schon gefordert haben oder umsetzen wollen. Sechstens und letztens. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass Karlsruhe das richtige Urteil treffen wird. Aber ich sehe die Verhältnismäßigkeit dieser Verfassungsbeschwerde in diesem Fall nicht gegeben. Eine Verfassungsbeschwerde sollte die Ultima Ratio in unserem gesellschaftlichen Miteinander sein. Ich sehe aufgrund der Argumente, die ich vorgetragen habe, hier keine Existenzgefährdung für den öffentlichen Rundfunk. Wir haben Herausforderungen und Hausaufgaben. Die haben die Ministerpräsidenten auch klar adressiert. Daran gilt es jetzt zu arbeiten. Abschließend sehe ich immer noch nicht den Bedarf, dass dieses Thema heute hier diskutiert wird. Die Klage ist unbegründet. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Tobias Reiß
Vielen Dank. – Nächste Rednerin: Kollegin Sanne Kurz für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sanne Kurz GRÜNE
Sehr geehrtes Präsidium, liebes Kollegium! Verehrter Kollege Dietrich, wir reden heute sehr wohl über mehr als rein juristischen Erkenntnisgewinn oder eine Verfassungsstreitigkeit und bedarfsgerechte Finanzierung. Wir reden auch über den Schutz unserer Demokratie und darüber, ob ein Ministerpräsident so handeln darf, dass es fast schon einer Erpressung ähnelt. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Vorsicht!) Natürlich ist die Verfassungsbeschwerde begründet. Natürlich dürfen die Sender so etwas machen. Der Reformstaatsvertrag, Kollege Dietrich, ist den Parlamenten noch nicht einmal vorgelegt worden. Gott weiß, ab wann der greift. Aktuell sagen die Schätzungen 2027, 2028. Im Moment gilt das aktuelle Recht. Im Moment gilt der geltende Auftrag – das ist der alte – und das geltende Finanzierungsprinzip, nicht ein zukünftiges. Die Rücklagen – das wissen Sie auch – wurden in die KEF-Empfehlungen einberechnet. Sonst wäre die nämlich deutlich über 1 Euro gelegen. Der Grund, warum man jetzt sagt, mit diesen Rücklagen kann man irgendetwas machen, besteht darin, dass das Bundesverfassungsgericht nicht schon zum 1. Januar eingegriffen hat und nicht gesagt hat, ihr müsst jetzt aber sofort etwas machen. Eine solide Neuaufstellung der Finanzierung blockiert übrigens Ihr Ministerpräsident. Das finde ich echt schwierig, weil die öffentlich-rechtlichen Medien in Deutschland unter großem Druck stehen. Die Medienwelt steckt in einem rasanten Wandel. Einige Landesregierungen setzen hier Daumenschrauben an, anstatt zu unterstützen. Da hält sich leider auch Bayern nicht an das aktuell geltende Recht, den aktuell geltenden Auftrag, und ja, auch Markus Söder macht mit. (Beifall bei den GRÜNEN) Der Rundfunkbeitrag ist kein Wunschkonzert. Die Öffentlich-Rechtlichen, auch der Bayerische Rundfunk, haben einen ganz klar geregelten gesetzlichen Auftrag mit einem ganz klaren Verfahren, erstens, Bedarfsanmeldung bei einer unabhängigen Kommission. Dort wird angemeldet. Dann prüft die unabhängige Kommission. Die hat übrigens auch gekürzt von den Anmeldungen, und zwar sehr stark. Das wissen Sie auch. Über 4 Euro wurden gekürzt, wo es sinnvoll war. Sie hat auch Rücklagen mit eingerechnet, damit niemand mehr zahlt als notwendig. So geht das gesetzlich vorgeschriebene dreistufige Verfahren, und so steht es auch im Staatsvertrag. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht 2021 bestätigt. Alles andere ist Verfassungsbruch! (Beifall bei den GRÜNEN) Die Länder – das ist richtig – haben im Herbst des vergangenen Jahres eine umfassende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschlossen, auch mit Einsparzielen, auch mit Verschlankung. Die Reform ist gelungen. Auch wir GRÜNE haben daran mitgewirkt, und dazu stehen wir auch. Im Dezember kam dann aber der zweite und entscheidende Reformschritt, ein neuer Finanzierungsmechanismus: Erstens, Bedarf anmelden wie bisher, zweitens, die KEF prüft wie bisher, drittens, und das ist neu: Vetorecht der Länder. Tun sie nichts, dann kommt die bedarfsgerechte Anpassung. Dieses klar geregelte, unabhängige neue Verfahren ist gerade deshalb so wichtig, weil wir alle doch verhindern wollen, dass Verfassungsfeinde von rechts außen mit Mikrofon und viel Empörung den Rundfunkbeitrag für Wahlkampf missbrauchen und uns hier etwas vom Dackel erzählen. Wir wollen freie Medien. Eine stabile, staatsferne Finanzierung dieser Medien ist auch aus historischen Gründen gerade hier bei uns ein hohes Gut. Wirtschaftlich nicht von Klicks, politisch nicht von Regierungen abhängige Medien – das ist ein Schutzschild für Freiheit und für Demokratie! (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Dann wird klar: Markus Söder blockiert und macht den großen Max. Die Sender haben Verfassungsbeschwerde eingelegt, weil die Länder geltendes Recht gebrochen haben, indem die KEF-Empfehlung ignoriert wurde und seit 1. Januar die bedarfsgerechte Finanzierung des Auftrags für die Sender fehlt, weil auch die bayerische Produktionswirtschaft Auftragsrückgänge zu verzeichnen hat – sagen die bayerischen Produktionsverbände –, weil sich aufgrund der Nichtfinanzierung der Strick um den Hals der Medienbranche hier in Bayern zuzieht, weil Stellenabbau und Schwindsucht auch unseren Bayerischen Rundfunk hier in Bayern bedrohen und weil ein bestehendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts ignoriert wird. Das führt zu politischem Druck auf die Sender. Das ist politische Erpressung, und das ist eines Ministerpräsidenten schlichtweg nicht würdig! (Beifall bei den GRÜNEN) Wir GRÜNE werden da nicht mitmachen. Wir sagen ganz klar: Die Klage der Sender ist zulässig und begründet. Die Staatsregierung hat ihre Pflichten verletzt. Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die Staatsverträge paraphieren zu lassen und den Parlamenten vorzulegen, damit wir bei Rundfunkfinanzierungsänderung und -reform endlich vorankommen. Sämtliche erpressungsähnlichen Versuche und Spiele auf Zeit – ich hoffe, das kann man ihm ausrichten – sollte er unterlassen. Die Klage ist keine Formalie. Sie ist ein Lackmustest für den Rechtsstaat. Wir GRÜNE stehen für Pressefreiheit, –
Alexander Hold
Bitte kommen Sie zum Ende, Frau Kollegin!
Sanne Kurz GRÜNE
– für unabhängige Medien und für einen starken BR und gegen Verfassungsbruch! (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion. Sie haben das Wort.
Katja Weitzel SPD
Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht für eine unabhängige Berichterstattung. Sie ist essenziell für unsere demokratische Infrastruktur. Deshalb halten wir die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF für gerechtfertigt und, um es juristisch zu sagen, für zulässig und begründet. Eine angemessene Finanzierung ist essenziell für die journalistische Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender. Das steht auch in unserer Verfassung; es ist mehrfach gesagt worden. Die Verfassung gibt vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessen und auskömmlich finanziert sein muss. Die Länder ignorieren die Beitragserhöhungsempfehlung der KEF. Die Länder habe noch nicht einmal einen Vertrag über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt, und das mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Ministerpräsidenten. Die Argumentation, Herr Kollege Dietrich, dass es der Ministerpräsident sein soll, der diese Verträge vorlegt und ausfertigt, verwundert uns schon ein bisschen. Ihnen war doch immer so wichtig, dass die Parlamente bei der Erhöhung von Rundfunkbeiträgen und beim Abschluss dieser Verträge beteiligt werden. Insofern verwundert uns die Argumentation doch sehr. (Beifall bei der SPD) Die Länder haben einen Reformvertrag beschlossen. Das ist richtig. Aber Reformen dauern, sie brauchen Zeit, es wird sie nicht über Nacht geben. Wir sind jetzt in dieser Überbrückungsphase, in der die Finanzierung ebenfalls sichergestellt sein muss. Das Argument von CSU und FREIEN WÄHLERN ist immer die berühmte Rücklage, die es da gebe, die erst einmal aufgebraucht werden solle, bevor man die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wieder mit höheren Gebühren belasten solle. Was Sie nicht dazu sagen – Kollegin Sanne Kurz hat es bereits ausgeführt –, ist, dass die KEF bei der Berechnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags das Aufbrauchen der Rücklage bereits mit eingerechnet hat; oder anders ausgedrückt: Wir brauchen trotzdem die Erhöhung um diese 58 Cent, obwohl die Rücklage aufgebraucht wird. Nichts anderes sagt die KEF. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum Sie sich hier verweigern. Wir lehnen es daher wie schon im Verfassungsausschuss ab, was Sie vorhaben, nämlich sich hier zu beteiligen und zu sagen, das sei alles unbegründet. – Wir halten die Klage für begründet. Wir halten das auch für Verfassungsbruch. Interessant wird sein, was das Bundesverfassungsgericht zu der ganzen Sache sagen wird; denn egal was wir hier im Hohen Haus sagen: Entscheiden, ob ein Verfassungsbruch vorliegt oder nicht, wird hier in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, und das ist gut so. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Deswegen diskutieren wir jetzt eine halbe Stunde!)
Alexander Hold
Danke schön. – Für die Staatsregierung spricht jetzt der Leiter der Staatskanzlei, Herr Dr. Florian Herrmann. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsausschuss, liebe Vorsitzende Guttenberger, hat am 13. März einige sehr kluge Entscheidungen getroffen. Er hat sehr zu Recht insbesondere beschlossen, dass der Kollege Dr. Alexander Dietrich zum Vertreter des Landtags in diesem Verfahren zu bestellen ist; denn er hat heute exzellente Ausführungen zur Sach- und Rechtslage gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der entscheidende Punkt ist nämlich, bei der Bewertung von Verfassungsbeschwerden politisch nicht alles kreuz und quer durcheinanderzuwerfen, sondern auf den Kern der Sache hin zu argumentieren. Das hat der Kollege heute auch hier im Plenum wieder getan. Ich hoffe und werbe stark dafür, dass das Plenum des Bayerischen Landtags heute auch im Übrigen bei den Entscheidungen des Verfassungsausschusses bleibt; denn die Verfassungsbeschwerden sind – um es auf den Punkt zu bringen – unbegründet und haben deshalb keine Aussicht auf Erfolg. Im Unterschied zu der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergleichbaren Angelegenheit, der Entscheidung vom 20. Juli 2021, ist nämlich im jetzigen Verfahrensstadium die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gefährdet. Es gibt genug Beitragsrücklagen aus der Beitragsperiode 2021 bis 2024, die genutzt werden können. Die Länge einer Beitragsperiode ist dabei weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich vorgegeben. Den Ländern steht nach dem Demokratieprinzip ein politischer Gestaltungsspielraum zu. Dieser wurde von den Ländern mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Oktober, Reformstaatsvertrag, und vom 12. Dezember, Finanzierungsstaatsvertrag, auch wahrgenommen. Die grundlegende inhaltliche Entscheidung wurde am 25. Oktober letzten Jahres in der MPK getroffen, nämlich mit dem Reformstaatsvertrag, in dem eine ganze Reihe von wichtigen inhaltlichen Veränderungen am Auftrag vorgenommen wurden, und zwar unter starkem Einsatz des Bayerischen Ministerpräsidenten und der Bayerischen Staatsregierung. Das Ziel war, beitragsstabilisierende, umfangreiche Reformen auf den Weg zu bringen, beispielsweise die Reduktion der öffentlich-rechtlichen Sparten- und Hörfunkkanäle und viele andere Punkte, die alle, die in der Debatte involviert sind, kennen. Das ist übrigens auch der richtige Ansatz; denn der Mechanismus ist völlig klar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag über den Rundfunkstaatsvertrag, und aus dem Auftrag leitet sich dann auch der Finanzierungsanspruch ab. Das war immer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das heißt, wenn man Dinge verändern will – und ich halte es für richtig, Dinge zu verändern –, muss die Reform an dem Auftrag ansetzen. Genau dieser Weg wurde eingehalten. Der entscheidende Punkt ist dabei übrigens auch, dass es nicht genügt, liebe Frau Kurz, einfach nur zu sagen: Wir sind alle Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht die Demokratie zu Ende, und deshalb muss bis zum jüngsten Tag erhöht werden. – Diese Logik ist falsch. Wir sind hier alle bis auf die Fraktion ganz rechts tatsächlich Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD) Ich bin fest davon überzeugt, dass das Mediensystem inklusive des öffentlichrechtlichen Rundfunks zur DNA der Nachkriegsordnung in Deutschland gehört. Nur ist natürlich auch Realität, dass es seit 40 Jahren auch eine starke private Säule gibt, dass diese beiden Säulen nebeneinanderstehen und das duale System abbilden. Insofern ist immer wieder zu hinterfragen, ob ein dermaßen breit aufgestellter und hoch finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk in diesem dualen System in der heutigen Zeit noch seine Berechtigung hat. Vom Prinzip her ja, aber eben nicht in diesem Umfang. 9 Milliarden Euro – das muss man einfach ganz klar sagen – sind natürlich schon viel Geld. (Martin Böhm (AfD): Na ja!) Das stabil zu halten und nicht einfach zu sagen, wir müssen es erhöhen, weil das halt so ist, halte ich für kluge und verantwortungsvolle Politik. Ich sage das ganz bewusst als echter Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich sehe in ihm nach wie vor eine wichtige Funktion für die Meinungsbildung innerhalb unseres demokratischen Systems und innerhalb der liberalen und offenen Gesellschaft; Menschen sollen befähigt werden, sich durch den unendlichen Dschungel von Informationen durchzuarbeiten, sie sollen diese eingeordnet und kommentiert bekommen, insbesondere weil wir ja sehen, dass es den wirtschaftlichen Angriff der großen Plattformen und all derjenigen gibt, die ohne Qualitätsjournalismus Informationen verbreiten. Deshalb sind wir alle miteinander auf der Seite Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das steht im Gegensatz zu dem, was Herr Nolte ausgeführt hat, bei dem man den Hass gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gespürt hat. (Lachen bei der AfD) Ich glaube, ich tue ihm nicht Unrecht, wenn ich das sage. Ihm war ja sehr wichtig, diesen Hass hier direkt noch einmal zu formulieren. Dahinter steckt natürlich die grundsätzliche Ablehnung der liberalen und offenen Gesellschaft, die das Denken der AfD stark beeinflusst. Sie bewegen sich lieber in Ihren Blasen, wo jeder den eigenen Vogel für den Heiligen Geist hält, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Christoph Maier (AfD): Die Wahrheitsblase!) Jetzt kommen wir zum zweiten Schritt und zum Kern dessen, wo ich dann natürlich auch den geradezu unverschämten und abenteuerlichen Vorwurf der Kollegin Kurz zurückweise. Wir kommen nämlich zum Kern der Frage, was am 12. Dezember 2024 durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Dort wurde unter einer Protokollerklärung Bayerns festgehalten, ein neues Reformmodell für die Finanzierung auf den Weg zu bringen. Die Ministerpräsidentenkonferenz war also sehr konstruktiv: auf der einen Seite die Reform, die an den Auftrag herangeht, und auf der anderen Seite der Finanzierungsstaatsvertrag zum Finanzierungssystem, das auch reformiert wird, das dem dann eben wieder gerecht werden soll. Der Kern war, dieses Modell ab 2027 einerseits mit einem gewissen Automatismus umzusetzen und andererseits begrenzend doch wieder eine Eingriffsmöglichkeit durch die Länder vorzusehen, um zu sagen: Wenn es zu hoch wird, was die KEF vorschlägt, müssen die Länder es auch wieder zurückholen können. Das halte ich für einen sehr klugen und einen sehr ausgewogenen Ansatz. Nur, jetzt ist der Punkt, und das ist der unfreundliche Akt bei dem Ganzen, dass die Rundfunkanstalten nämlich erklärt haben: Das ist uns doch egal, was die Ministerpräsidenten beschließen, wir klagen. Wir gehen aufs Ganze. – Wenn Sie mit jemandem verhandeln, der Ihnen sagt, es ist mir doch egal, worauf wir uns einigen, ich klage einfach einmal auf 100 %, ich glaube, dann ist man am Ende der Verhandlungen angekommen. Dann muss es halt durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE)) Deshalb weise ich den Vorwurf der Erpressung durch den Ministerpräsidenten in aller Schärfe und Deutlichkeit zurück, Frau Kollegin Kurz. Das ist eine Unverschämtheit! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist eine Unverschämtheit, die gleichzeitig wieder offenbart, was häufig die Methodik der GRÜNEN ist, nämlich andere Meinungen einfach nicht zu akzeptieren, (Sanne Kurz (GRÜNE): Das ist keine Meinung! Er schafft sich rechtsfreien Raum!) sondern sofort mit übertriebenen Formulierungen niederzukartätschen. Ein unmöglicher Stil in diesem Haus, Frau Kurz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es wird im Endeffekt so sein, wie Bayern im Übrigen festgelegt hat, dass wir dem Ganzen nur dann zustimmen – zusammen mit Sachsen-Anhalt übrigens –, wenn die Klage zurückgenommen wird, um wieder auf Augenhöhe zu sein und sich die Dinge nicht diktieren lassen zu müssen. Wenn die Anstalten die Verfassungsbeschwerden nicht zurücknehmen, dann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, und das wird es nach Recht und Gesetz tun, so wie Kollege Dr. Dietrich es ausgeführt hat. (Sanne Kurz (GRÜNE): Und dann kommt keine Finanzierungsänderung, oder was?) Im Übrigen ist es so, dass die bisherigen KEF-Verfahren jetzt schon den Raum für mehr Effizienz und stärkere Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zulassen. Ich sage mit Blick auf den Bayerischen Rundfunk gerichtet: Beim Bayerischen Rundfunk sind – die Rundfunkräte hier im Raum wissen das – diese Maßnahmen zu den Einsparungen auch erkennbar. Es ist nicht so, dass der Bayerische Rundfunk sich sträubt und sagt: Wir ändern nichts, und wir wollen alles so lassen. – Sie bemühen sich schon, das muss man zur Kenntnis nehmen. Andererseits halte ich es für richtig und notwendig, einzusparen und auf diese Weise für das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzutreten, was eindeutig unser Ziel ist. Es geht um Vertrauen, es geht um Glaubwürdigkeit, und das ist die Währung für uns in der Politik; aber es ist genauso die Währung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Medien ganz generell. Zum Letzten. Auch der zweite, völlig übertriebene Vorwurf, der im Verfassungsausschuss offenbar vom Kollegen Schuberl vorgebracht wurde, ist natürlich genauso abenteuerlich, weil schon wieder Verfassungsbruch in den Raum gestellt wird. Nach den Regelungen zwischen der Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag sind beabsichtigte Staatsverträge im Rahmen der Informationspflichten vorzulegen. Dem kommen wir auch nach; aber nur, wenn es beabsichtigte Staatsverträge gibt. Nachdem die Rundfunkanstalten klagen, gibt es keinen beabsichtigten Staatsvertrag mehr, (Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist Erpressung!) weil dieser Vertrag nicht unterzeichnet werden wird. Es wird hier regelkonform gearbeitet, und Sie brauchen weder dem Ministerpräsidenten noch der Staatsregierung zu unterstellen, es würde nicht regelkonform gearbeitet werden. Ich danke für die Beratungen und bitte um Bestätigung des Beschlusses des Verfassungsausschusses. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herr Staatsminister, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat der Abgeordnete Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Toni Schuberl GRÜNE
Herr Minister, Sie stellen sich hier hin und sagen, Sie sind ein Freund des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich möchte jetzt gar nicht darauf eingehen, dass Sie einen Tweet geteilt haben, in dem Sie die Mitarbeiter im öffentlich-rechtlichen Rundfunk als Linksextremisten und Propagandisten bezeichnet haben. (Zuruf von der AfD: Stimmt doch!) Sie haben auch nie beantwortet, wen Sie damit meinen; aber das Entscheidende ist: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss frei von staatlichen Eingriffen sein. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Von GRÜNEN!) Er muss davon frei sein, dass ein Ministerpräsident sagt: Es gefällt mir nicht, dass die Rundfunkanstalten ihre Rechte einklagen. Jetzt erpressen wir sie einfach und schauen einmal, ob sie mit dem Geld noch auskommen oder nicht. – Die Höhe hat eine unabhängige Kommission festgestellt. Sie übernehmen die Sprache der Rechten im Umgang mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Unverschämtheit! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Unverschämtheit!) Sie erpressen die Öffentlich-Rechtlichen. Sie wollen ihnen den Geldhahn zudrehen, um sie gefügig zu machen, und das ist nicht okay. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Kollege Schuberl, Sie waren ja bisher noch nicht der Experte für die ganzen Fragen; (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch bei den GRÜNEN) aber Sie sind ja offenbar Experte für alles hier. Ich halte nur einmal fest, dass sich in der Zeit, in der die GRÜNEN in Berlin an der Regierung waren, die AfD verdoppelt hat. Das einfach einmal zur Realität. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der AfD: Genau so wird es sich fortsetzen!) Das zum Realitätscheck, ob Ihre politischen Konzepte so wirkungsvoll sind, wie Sie immer sagen. Mit Ihrem Diskreditieren können Sie jetzt einmal aufhören. Ich habe doch vorher erklärt, wie der Ablauf ist. Natürlich können die Rundfunkanstalten Verfassungsbeschwerden einreichen. (Zuruf von den GRÜNEN) Dieses Recht spricht ihnen niemand ab. Nur hat man schon vorher in einem Prozess signalisiert, in welche Richtung die Finanzierung geändert werden soll. Es war ja nicht so, dass die Ministerpräsidentenkonferenz gesagt hätte: Wir wollen nie wieder Beiträge erhöhen oder es ist uns egal, wie viel Beiträge ihr braucht, klagt halt. – Im Gegenteil hat man sich unter Berücksichtigung der geplanten Einsparungsmöglichkeiten und gleichzeitig unter der verfassungsrechtlichen Erkenntnis, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk entsprechend seinem Auftrag auskömmlich zu finanzieren ist, sehr konkret überlegt, wie man die Finanzierung in die Zukunft führt. Genau in diesem Prozess befindet man sich und beschließt dann eine Regelung für die Zukunft, und die Rundfunkanstalten sagen: Das ist uns egal, wir klagen trotzdem. – Da muss man sagen: Dann klagt halt. (Zuruf von den GRÜNEN) Ich weiß nicht, wo das Problem sein soll. Sie versuchen es immer zu diskreditieren, (Widerspruch bei den GRÜNEN) das Ganze zu übertreiben und die Leute in die Nähe von rechts, von der AfD, von anderen zu rücken. Ich kann nur sagen: (Zurufe von den GRÜNEN) Ein bisschen selbstkritisch sein und überlegen, wie erfolgreich Ihre politische Strategie in den letzten Jahren für dieses Land und diese Gesellschaft war, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt: Erstens. Der Landtag gibt im Verfahren eine Stellungnahme ab. Zweitens. Die Verfassungsbeschwerden sind unbegründet. Drittens. Die Stellungnahme fertigt der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die CSU-Fraktion, das sind die FREIEN WÄHLER und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen. Kolleginnen und Kollegen, wir kommen jetzt zur Mittagspause. Wir treffen uns zu den Dringlichkeitsanträgen um 13:15 Uhr wieder. (Unterbrechung von 12:47 bis 13:21 Uhr) Werte Kolleginnen und Kollegen, wir fahren fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf: Beratung der zum Plenum eingereichten Dringlichkeitsanträge Vorab gebe ich bekannt, dass zu dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "‚Frei-Parken‘ für E-Autos stoppen – keine Benachteiligung des Verbrennungsmotors!" auf Drucksache 19/5964 namentliche Abstimmung beantragt wurde. Zur Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Martin Scharf u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Vereinfachungen im Brandschutz (Drs. 19/5962) Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Hofmann für die CSU-Fraktion das Wort.
Michael Hofmann CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche heute zu einem wichtigen Thema, das uns auch in der Vergangenheit immer wieder Schwierigkeiten bereitet hat. Diese Schwierigkeiten sind aber gar nicht so einfach zu lösen. Was ist denn die Aufgabe eines Staates? Worauf verlassen sich die Menschen? – Sie wollen sicher und beschützt leben können. Risiken für Ereignisse, die eventuell eintreten könnten, sollten auf ein Minimum reduziert werden. Deshalb haben wir in der Vergangenheit Maßnahmen zum Brandschutz sorgsam beobachtet und vorangetrieben. Auf die Negativbeispiele, die es tatsächlich in verschiedener Weise gibt, komme ich noch zu sprechen. Diese Sicherheit, die die Menschen für sich in Anspruch nehmen, wollen wir natürlich garantieren. Ich erinnere daran, dass es schon Brände in Gebäuden gegeben hat, bei denen man im Nachhinein festgestellt hat, dass bestimmte Baugenehmigungen gar nicht erteilt worden sind. Das heißt, die Art der Nutzung des Objekts war rechtlich gar nicht eingeräumt. Tatsächlich haben am Ende des Tages Menschen ihr Leben gelassen. In einem Hotel oder in einer Unterkunft verlassen sich die Menschen darauf, dass sie letzten Endes sicher untergebracht sind. Das ist ein großer Unsicherheitsfaktor. Vor diesem Hintergrund sagen wir schlicht und ergreifend: Brandschutz ist notwendig. Brandschutz war in der Vergangenheit notwendig. Brandschutz ist aber auch in Zukunft notwendig. Wir müssen aber auf einiges aufpassen. Jede Schutzmaßnahme für die Menschen hat aber natürlich auch zwei Seiten. Aus meiner eigenen Erfahrung als Kommunalpolitiker kann ich gerne einmal schildern, wie einfach der Brandschutz manchmal geregelt werden kann. In diesem Jahr hat eine Faschingsveranstaltung unseres Faschingsvereins in Forchheim stattgefunden. Aufgrund der Lokalitäten in Forchheim war die Suche nach einem geeigneten Raum sehr schwierig. Vor einigen Jahren gab es mal den Wunsch, die Turnhalle zu nehmen. Damals hieß es aus dem Landratsamt: Na ja, geht leider nicht usw. usf. – Dieses Jahr hat diese Veranstaltung tatsächlich stattgefunden, und zwar genau in der Turnhalle, für die ursprünglich der Antrag gestellt worden war. Hintergrund der ganzen Geschichte war schlicht und ergreifend, dass sich die handelnden Personen geändert haben. Dort, wo Menschen Verantwortung übernehmen, gehen plötzlich bestimmte Sachen. Wir müssen aber gleichzeitig darauf achten, dass wir Menschen, die vor Ort aufgrund ihrer Funktion Verantwortung übernehmen und Entscheidungen treffen, die ihren Kopf hinhalten, dann auch nicht im Regen stehen lassen. Deswegen sagen wir, dass es am Ende nur zwingend notwendige Maßnahmen braucht. Der Brandschutz darf nicht als Deckmantel dafür verwendet werden – diesen Vorwurf hört man aus der Bevölkerung immer wieder –, bestimmte Entscheidungen nicht treffen zu müssen. Das ist unser Problem in der heutigen Zeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Frage, wie wir am Ende des Tages mit dem Thema Brandschutz umgehen, ist natürlich schon relevant. Wenn die Bevölkerung das Vertrauen verliert, weil mit der Brandschutzmaßnahme ein anderer Zweck verbunden wird, dann schwindet das Vertrauen der Bevölkerung in die Entscheidungen und in die Rechtsvorschriften; denn eigentlich sollte es um etwas ganz anderes gehen. Die Entscheidung selbst wird aber vor dem Hintergrund getroffen, dass man sich vielleicht die Arbeit nicht machen will. Deswegen ist es uns wichtig, der Vielzahl an Normen, Vorgaben und privatrechtlichen Regelungen, die nicht notwendig sind, auf Bundesebene Einhalt zu gebieten. Dies sollte insbesondere dann gelten, wenn sich Parteien und die Beteiligten darüber einig sind, dass bestimmte Maßnahmen und Vorschriften gar nicht erforderlich sind. Genau dann muss sich auch der Staat zurücknehmen können und sagen: Wenn ihr das miteinander regelt, wollen wir das auch so haben. An dieser Stelle ist es wichtig, die Versicherungen mit ins Boot zu nehmen. Genau diese Geschichte habe ich vorhin erzählt. Wieso treffen manche inzwischen keine Entscheidungen mehr? – Sie treffen deswegen keine Entscheidungen mehr, weil sie im Zweifelsfall Sorge haben müssen, dass eine Versicherung die ganze Angelegenheit bis ins kleinste Detail vor Gericht zieht und dort ausdiskutiert. Richter könnten ein entsprechendes Urteil erlassen. Das könnte sich dann wie ein Flächenbrand ausbreiten, wenn es falsch interpretiert wird. Deshalb sage ich an der Stelle klipp und klar: Wir wollen uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass das Leben nicht immer schwieriger, sondern einfacher wird, insbesondere dort, wo der gesunde Menschenverstand gebraucht wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gleichzeitig werden die Versicherungen, wenn wir als Maßstab den gesunden Menschenverstand anlegen, das Mindestmaß an Brandschutz versichern. Für die Bevölkerung ist es wichtig, nicht über gesteigerte Anforderungen und Vorschriften diskutieren zu müssen, sondern zu erreichen, dass die Versicherungen für den Schutz und die Sicherheit, die man den Bürgerinnen und Bürgern als Staat gibt, da sind, sich nicht davor drücken oder andere Wege gehen, die nicht im Sinne des Gesetz- und Normgebers sind, und uns dazu zwingen, andere Maßnahmen zu ergreifen, weil sich eine Lücke zwischen denen, die es anwenden, und denen, die sagen, das war der Sinn und Gedanke unserer Regelung, auftut. Deswegen möchte ich Sie herzlich bitten, diesem Antrag, der kein schwieriger ist, zuzustimmen, weil er, glaube ich, alles enthält, was wir alle miteinander wollen. Wir wollen den Schutz der Bevölkerung und minimale Vorschriften. Wir wollen, dass, wenn doch etwas passiert, die Versicherungssolidargemeinschaft den Unglücksfall regelt und den Schaden entgeltlich ersetzt, damit im Falle, wenn etwas passiert, sinnvolle Hilfe geleistet werden kann. In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Für die AfD-Fraktion spricht nun der Abgeordnete Markus Striedl. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Markus Striedl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Brandschutz ist das Thema im Bau, vor allem bei öffentlichen Gebäuden, die schon in die Jahre gekommen sind. Dieses Thema haben wir auch in der Enquete-Kommission "Bürokratieabbau" ausführlich besprochen. So viel, aber auch nicht mehr, darf ich aus der Nichtöffentlichkeit heraus sagen. Letztlich beschäftigt sich die Enquete-Kommission aber mit bayerischen Themen, und dies ist ein klassisches Bundesthema. Unter dem Strich bin ich froh, dass die CSU dieses Thema nach Berlin trägt. So viel kann ich schon jetzt sagen: Weder ist die AfD eine Fundamentalopposition noch gibt es bei uns irgendwelche Brandmauern. Deshalb werden wir bei diesem wichtigen Thema heute zustimmen. Vielleicht können sich die Regierungsfraktionen heute im Verlauf der Sitzung auch einmal dazu durchringen, unserem mindestens genauso sinnvollen Dringlichkeitsantrag zuzustimmen. Natürlich hätten auch wir das Thema spielen können. Der Antrag an sich gibt nicht sonderlich viel her. Aus der grundsätzlichen Überlegung heraus, den überquellenden Normungssumpf trockenzulegen, haben wir uns dafür entschieden, erst einmal nichts zu tun und abzuwarten. Die CSU wird ihn schon bringen. Sie haben es getan. Es wäre Ihnen auch wieder gelungen, unseren Antrag aus irgendeinem fadenscheinigen Grund abzulehnen. Wie dem auch sei, eines wundert mich bei diesem Antrag: Halten Sie Ihre Berliner Kollegen und künftigen Koalitionspartner für so blind und unfähig, dass Sie erklären müssen, dass überschweifende Normung gerade im Brandschutz ein Problem ist? – Anscheinend. Das Problem ist so offensichtlich und im Bausektor so allgegenwärtig, dass man sich fragen darf und muss, warum es in den letzten Jahrzehnten nicht im Ansatz Thema im Deutschen Bundestag war. Gut, von der Ampel-Regierung hätte ich das auch nicht wirklich erwartet, aber von der CSU. Na ja, seis drum. Vielleicht bekommen die Kollegen in Berlin ja irgendetwas hin, außer Schulden zu machen, wenn Bayern sie dazu auffordert. Ich möchte aber auch noch etwas Sachliches dazu sagen. Brandschutz macht bei Neubauten bis zu 5 % der Baukosten aus, also 5 %, wofür Sie erst einmal nichts in der Hand haben, keine Wand, keine Türe, kein Fenster, nichts. Bei Sanierungen kann dies noch um ein Vielfaches höher liegen. Ab einem gewissen Sanierungsumfang, der den aktuellen Vorschriften entsprechen muss, werden Sanierungen teilweise hinausgeschoben oder gar nicht mehr in Angriff genommen, weil es finanziell nicht mehr leistbar ist. Ein Beispiel aus meiner eigenen Kommunalpolitik: Wechselt man in einem Schulgebäude aus den Siebzigerjahren Lampen mit deren Zuleitung aus, muss man die komplette Elektroinstallation mit Brandschutz etc. auf den aktuellen Stand bringen. Das kostet, ich glaube, den 15-fachen Wert der Lampen an sich. Wer sich jetzt Sorgen macht, wir würden den Brandschutz ansägen oder abmildern, den kann ich beruhigen: Auch in den Siebzigerjahren wurde schon Brandschutz betrieben, der funktioniert. Laut dem Bundesverband der Sachversicherer gibt es jährlich über 200 Brände in Schulgebäuden, also circa einen pro Schultag. Wie viele Verletzte oder gar tote Schüler gibt es? – Ich kann Sie beruhigen, glücklicherweise sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten überhaupt keine Todesopfer zu beklagen gewesen. Verletzungen beschränken sich meistens auf leichte Rauchgasvergiftungen. Das heißt, was wir 1970 schon getan haben und damals funktioniert hat, ist auch jetzt absolut ausreichend. Wir setzen heute immer noch – das traue ich mich zu sagen – die Tatsache obendrauf, dass Lobbygruppen die Normungsstellen in vielen Teilbereichen de facto unterwandert haben. Sobald eine Firma ein neues Produkt auf den Markt bringt, wird nach einer Möglichkeit gesucht, eine neue Normung dafür zu schaffen. Warum? – Weil es besser ist als das Vorgängerprodukt. Na ja, es ist vielleicht besser, aber auf jeden Fall teurer. Das wäre genauso, als ob ich im Auto einen zweiten Sicherheitsgurt pro Sitz einbauen würde. Das würde mit einem Gurt links und einem Gurt rechts vielleicht lustig aussehen. Das kann man machen, bringt nur nichts für die Sicherheit. So ist es auch im Brandschutz. Was lernen wir daraus? – Bayern weiß und darf es nicht. Berlin darf es und weiß es nicht. Darum höre darauf, was Bayern spricht. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Herr Abgeordneter, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu erteile ich Herrn Kollegen Franc Dierl, CSU-Fraktion, das Wort.
Franc Dierl CSU
Herr Kollege Striedl, Sie haben das Problem mit dem Brandschutz gerade sehr einfach heruntergebrochen. Ich muss bei einem Punkt nachhaken. Sie stellen sich allen Ernstes hin und sagen, der Brandschutz, der 1970, vor 55 Jahren, aktuell war, ist auch im Jahr 2025 ausreichend. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Sie müssen sehen, hier gibt es einen fundamentalen Unterschied zwischen Ihnen und zwischen uns. Wir sagen, der Brandschutz kann vereinfacht werden, aber auf Basis der Erkenntnisse des Jahres 2025. Wer sagt, in diesen 55 Jahren hat sich technisch nichts getan, und der Stand von damals reicht aus, ist für mein Dafürhalten komplett in der Vergangenheit stehengeblieben. (Beifall bei der CSU)
Markus Striedl AfD
Sehr geehrter Herr Kollege, ich nehme dazu gerne sachlich Stellung. Natürlich gehen wir auch mit der Zeit, wenn es sich um Neubauten handelt. Wenn wir aber davon reden, wegen kleinster Umbaumaßnahmen Kosten in Millionenhöhe zu verursachen, dann sind wir an einem Punkt, wo ich sage: Wenn ich ein Gebäude aus den 1970er-Jahren habe – sie können in der Versicherungsstatistik nachlesen, dass diese Gebäude nicht unsicher sind –, dann muss ich hier einfach auch einen Bestandsschutz garantieren und – jetzt kommen wir zu Ihrem Punkt – Modernisierungen zulassen, ohne dass ich das Gebäude halb abreißen muss. Das ist der entscheidende Punkt. Natürlich baue ich heute keine Anlage von 1970 mehr ein. Das sollte auch klar sein. Aber Anlagen, die bis dato funktioniert haben und per se nicht gefährlich sind, muss ich halt auch weiterhin zulassen, wenn sie schon da sind. (Beifall bei der AfD)
Alexander Hold
Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Ursula Sowa für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Ursula Sowa GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bauen wird immer komplizierter und teurer. Dabei sollte es einfacher, günstiger und auch nachhaltiger werden. Darin sind wir uns ja auch alle einig. Doch will man sich an alle Bauvorschriften und die unzähligen DIN-Normen halten – am Bau gibt es über 3.000 DIN-Normen –, ist das kaum möglich. Wir haben in diesem Haus den Gebäudetyp E auf den Weg gebracht. Das ist eine ganz erfreuliche Entwicklung. In Gebäudetyp E, experimentell, einfach, sind diese Gedanken schon drin. Auch die Brandschutzerleichterung ist da schon drin. Aber wenn Ihr Antrag heute den Fokus extra auf Brandschutz legt, können wir das auch positiv bewerten und noch mal beleuchten. Es geht um die Frage, wie wir den Brandschutz sicher und kosteneffizient gestalten können, ohne dabei – das ist ganz wichtig, und das möchte ich auch noch mal betonen – die Sicherheit an sich zu gefährden. Der Brandschutz in seiner grundlegenden Funktion ist unentbehrlich. Auch darin sind wir uns hoffentlich einig, auch nach dem letzten Redebeitrag, über den ich mal großzügig hinwegsehen will. Die gesetzlichen Vorschriften zum Brandschutz sind weiterhin notwendig. Sie schützen Menschenleben und Eigentum. Sie stellen sicher, dass im Falle eines Brandes Menschen rechtzeitig gerettet und das Feuer wirksam bekämpft werden kann. Doch die vielfältigen privatrechtlichen Regelungen, insbesondere die Normen von Versicherungen, Industrieverbänden und anderen privaten Institutionen, setzen oft einen überhöhten Standard, der über das tatsächlich notwendige Maß hinausgeht. Das treibt die Baukosten in die Höhe und macht das Bauen unnötig kompliziert. Da haben wir einen Konsens. Ein Aspekt, den ich auch besonders kritisch betrachten möchte, betrifft die geplante Novelle der Muster-Schulbau-Richtlinie, die derzeit in Berlin zur Diskussion steht. Das ist eine ganz wichtige Geschichte. Sie wird uns auch beschäftigen. Auch hier im Landtag sollten wir vielleicht Stellung dazu beziehen. Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie hat bereits gewarnt, dass die geplanten verschärften Brandschutzvorgaben die Baukosten für Schulen erheblich erhöhen werden. Das betrifft vor allem Anforderungen wie neue Rettungswege, die teuer sind. Für Kommunen, die ohnehin mit knappen Haushaltsmitteln zu kämpfen haben, ist das sehr problematisch. Auch moderne Schulkonzepte, wie flexible Lernräume, könnten durch diese neuen Vorschriften erschwert werden. Die von der Bauministerkonferenz geforderten zusätzlichen Trennwände in größeren Lerneinheiten würden diese modernen Schulkonzepte gefährden und die Schulbauten unnötig verteuern. Besonders betroffen sind dabei Holz-Modulbau-Schulen, wie sie zum Beispiel in Berlin bereits erfolgreich genutzt werden. Da gab es bisher keine Klagen in Sachen Brandschutz. Ich bitte darum, dass wir uns vielleicht demnächst damit beschäftigen können, diese Muster-Schulbau-Richtlinie in eine richtige Richtung zu bringen. Eine Anpassung von Brandschutzvorschriften fordern wir GRÜNE vor allem auch, um den Einsatz von Holz und anderen pflanzlichen Baustoffen zu erleichtern. Auch Holz kann ein guter Baustoff sein. Die Feuersicherheit, die Feuerbeständigkeit, muss natürlich gewährleistet sein. Da gab es auch schon erfreuliche Entwicklungen. Wir haben die Holzbaurichtlinien hier, auch in diesem Hause, verbessert. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass es immer wieder Bestrebungen gibt, das wieder einzuschränken. Hier sollten wir bei Ihrem Antrag darauf achten, dass das Thema Holz tatsächlich wieder in den Fokus kommt und kein Rückschritt passiert. Dass die höchste Priorität natürlich beim Brandschutz liegen muss, stellt auch der Städte- und Gemeindebund fest. Wir sollten in engem Kontakt mit diesen Fachgremien sein, damit beim Brandschutz nur die Standards zurückgesetzt werden, die auch wirklich verträglich sind. In Anbetracht dieser Herausforderungen begrüßen wir den Antrag, dass im Bauvertragsrecht nur die notwendigen öffentlich-rechtlichen Brandschutzvorgaben beachtet werden müssen, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Diese Regelung würde die Rechtssicherheit für Bauherren erhöhen und – was der schöne Nebeneffekt wäre – die Baukosten senken. Denn wir wissen: Jede Entlastung von überflüssigen Anforderungen schafft mehr Spielraum für die eigentliche, notwendige und im besten Fall auch zukunftsfähige Bauweise. Auch die Forderung, dass Versicherungen die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Brandschutzvorgaben als Mindestmaß versichern sollen, begrüßen wir. Es ist wichtig, dass die Versicherungen nicht zusätzliche Anforderungen stellen, die den Bauherren zusätzliche, unnötige Lasten aufbürden. Wichtig ist, dass wir die Balance finden zwischen der notwendigen Sicherheit und der praktischen Durchführbarkeit von Bauprojekten. Ein hoher Standard kann nur dann sinnvoll sein, wenn er tatsächlich zur Sicherheit beiträgt und nicht aus bloßen Normen und Standards besteht, die letztlich nur – ich betone es noch mal – die Baukosten in die Höhe treiben. Abschließend lässt sich sagen: Wir müssen den Weg freimachen für moderne, nachhaltige und kostengünstige Bauweisen. Wir GRÜNE unterstützen diesen Antrag und sehen ihn als Teil einer klugen und nachhaltigen Baupolitik. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.
Sabine Gross SPD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Senkung der Baukosten tut not. Das ist uns allen klar. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie rechnet damit, dass im Baujahr 2025 wieder ein reales Minus entstehen wird – das fünfte Jahr in Folge. Der Wohnungsbau, der traditionell Treiber der Bauwirtschaft war, ist besonders hart betroffen. Laut Ifo-Institut meldeten 57 % der im Wohnungsbau tätigen Unternehmen im Januar 2025 einen Mangel an Aufträgen – so viele wie nie zuvor. Eine Besserung trotz leichter Erholung in den letzten zwei Monaten ist nicht in Sicht. Wir haben es heute Morgen schon diskutiert. Wegen des Anstiegs der Kapitalmarktzinsen wird es auch zu einer Erhöhung der Bauzinsen kommen. Neben hohen Zinsen sind natürlich auch hohe Baukosten ein Grund dafür, dass immer weniger gebaut wird. Im Wohnungsbau ließen sich die Herstellungskosten ohne großen Qualitätsverlust um ein Drittel senken, so eine Untersuchung von Prof. Walberg vom Kieler Bauforschungsinstitut ARGE, unter anderem durch Anpassung der Tragwerkskonstruktion, der Gebäudeisolierung und beim Schallschutz. Allein damit ließen sich Baukosten von bis zu 600 Euro brutto pro Quadratmeter einsparen. Beim Brandschutz ist das nicht ganz so hoch. Im Wohnungsbau beträgt der Kostenanteil für Brandschutzmaßnahmen lediglich 5 %. Aber natürlich gibt es auch hier Einsparungspotenzial; denn beim Betrieb eines Gebäudes kann die Wartung und Instandhaltung bauschutztechnischer Anlagen hohe Folgekosten haben. Richtig ist auch, dass beim Brandschutz nicht nur öffentlich-rechtliche Anforderungen vorhanden sind, sondern auch privatrechtliche und eine Menge DIN-Normen. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass eine risikolose Gesellschaft eine sehr teure Gesellschaft ist, die auch Zugangsschranken aufbaut und dadurch Teilhabe verhindert. Es gibt Bereiche, in denen Teilhabe wichtiger ist als der Ausschluss des letzten Risikos, zum Beispiel im Straßenverkehr. Hier gibt der Staat nur Mindestanforderungen vor; gleichzeitig stellt aber der Markt zahlreiche zusätzliche Schutzsysteme zur Verfügung, die von vielen auch gerne gegen Aufpreis in Anspruch genommen werden. Ein solches gemischtes System ist grundsätzlich auch für den Bau denkbar. Deshalb können wir dem Dringlichkeitsantrag zustimmen, insbesondere auch deshalb, weil Sie berücksichtigt haben, dass man die Versicherungswirtschaft mitnehmen muss und sie verpflichten muss, über ihre Bedingungen nicht höhere Ansprüche zu stellen. (Beifall bei der SPD)
Alexander Hold
Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die FREIEN WÄHLER Kollege Martin Scharf. Herr Kollege Scharf, Sie haben das Wort.
Martin Scharf FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Brandschutz ist für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger von zentraler Bedeutung. Die bestehenden öffentlich-rechtlichen Vorgaben im Brandschutz in Bayern sind verantwortungsvoll ausgestaltet, fachlich fundiert und setzen ein sinnvolles Verhältnis zwischen Schutzinteresse und wirtschaftlicher Umsetzbarkeit. Umso problematischer ist es, dass sich über die Jahre eine Vielzahl von zusätzlichen Anforderungen herausgebildet hat, die weit über das gesetzlich erforderliche Maß hinausgehen. Dieser Dringlichkeitsantrag greift ein Problem auf, das in der Praxis immer häufiger für Unsicherheit sorgt. Es geht um privatrechtliche Regelungen, zusätzliche Vorgaben von Versicherungen oder den Rückgriff auf sämtliche technische Standards und Normen, selbst dann, wenn deren Einhaltung rechtlich gar nicht notwendig ist und nicht gefordert wird. Das Ergebnis ist eine erhebliche Verteuerung von Vorhaben – das ist gerade angesprochen worden –, oft ohne erkennbaren Mehrwert für die tatsächliche Sicherheit. Die Rechtslage im Bauvertragsrecht führt zudem dazu, dass Bauherren aus Angst vor Haftungsrisiken freiwillig überzogene Anforderungen erfüllen, um auf der sicheren Seite zu sein. Auf Dauer ist dies weder bezahlbar noch sinnvoll. Der Antrag, über den wir heute beraten, verfolgt daher zwei sinnvolle Ziele. Zum einen soll auf Bundesebene klargestellt werden, dass im Bauvertragsrecht lediglich die öffentlich-rechtlich vorgeschriebenen Brandschutzmaßnahmen geschuldet sind, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart. Zum anderen sollen die Versicherungen verpflichtet werden, mindestens diesen Standard abzusichern. Das schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und reduziert das Risiko unnötiger Mehrkosten. Wichtig dabei ist: Es geht nicht um die Absenkung des Sicherheitsniveaus; es geht darum, den Brandschutz wieder auf das zurückzuführen, was notwendig, verhältnismäßig und begründbar ist. Die anerkannten Regeln der Technik sind wichtig; sie dürfen allerdings nicht dazu führen, dass jede technische Möglichkeit automatisch zur verpflichtenden Anforderung wird. Die Baukosten in Bayern sind bereits hoch. Jede unnötige Zusatzforderung wird zur echten Belastung. Wenn wir bezahlbares Wohnen und wirtschaftlich vertretbares Bauen erhalten wollen, müssen wir auch den Mut haben, übertriebene Standards zu hinterfragen. Dieser Antrag setzt sich dafür ein und gibt uns ein klares, ausgewogenes Zeichen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Die Fraktion der FREIEN WÄHLER wird diesem Antrag daher zustimmen – aus Verantwortung für sichere, aber auch bezahlbare bauliche Entwicklung in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/5962 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Florian Streibl, Felix Locke, Julian Preidl u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU) Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung überarbeiten! (Drs. 19/5963) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Christian Zwanziger u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Jetzt handeln statt vertagen: Bayern muss die Ganztagsbildung aktiv gestalten! (Drs. 19/6019) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Julian Preidl von den FREIEN WÄHLERN das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Julian Preidl FREIE WÄHLER
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle wollen das Beste für unsere Kinder: eine gute Betreuung, mehr Chancen, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wer könnte da dagegen sein? Was wir hier aber erleben, ist oftmals eine Politik nach dem Motto: oben beschließen, unten ausbaden. Der bundesweite Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung 2026 klingt auf dem Papier wunderbar, doch wer soll ihn am Ende umsetzen und wer soll ihn bezahlen? Wer muss sich am Ende mit den realen Problemen herumschlagen? – Unsere Kommunen, die Städte und Gemeinden vor Ort, die sowieso schon mit Personalmangel, steigenden Kosten und wachsendem Verwaltungsaufwand kämpfen. Wir FREIE WÄHLER sagen ganz klar: So geht es nicht! Wir dürfen unsere Kommunen und Landkreise nicht im Stich lassen. Eine Politik, die nur Rechtsansprüche produziert, aber die Realität und das Konnexitätsprinzip ignoriert, ist verantwortungslos. Die Vorgaben aus Berlin lassen derzeit viele Fragen offen, die sich nicht im Kultusministerium, sondern im Sozialministerium stellen; denn es geht um Jugendhilfe, es geht um Betreuung und damit um eine der originären Aufgaben der Sozialpolitik. Nehmen wir die Ferienbetreuung: Freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit leisten hier seit Jahren hervorragende Arbeit, doch der Bund erkennt ihre Angebote nicht als rechtsansprucherfüllend an, weil sie keine Betriebserlaubnis haben oder nicht unter Schulaufsicht stehen. Wer Kinder in den Ferien gut betreut, muss auch als Teil der Lösung anerkannt werden. Hier braucht es dringend eine Klarstellung im Sozialgesetzbuch. Als generationenpolitischer Sprecher möchte ich eine Brücke bauen. Wir können doch froh sein, wenn beispielsweise erfahrene Tennisprofis in Rente den Zukunftstalenten die Lebenserfahrung mitgeben, sie in ihrer Freizeit betreuen und sie zum Sport motivieren. Ich brauche nicht immer eine Schulaufsicht; ich brauche nicht immer die Top-Level-Standards. Wir müssen manchmal von dem hohen Anspruchsdenken wegkommen: erstens, weil wir uns diese Standards nicht leisten können, zweitens, weil das oft mehr Bürokratie nach sich zieht, drittens, weil wir das Personal dazu nicht haben, viertens, zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden müssen, fünftens, nötige Zusatzqualifikationen auch ein Hemmschuh sein können, weil der eine oder andere begabte Ehrenamtliche Angebote machen möchte, aber den Nachweis der Qualifikation nicht erbringen will oder kann. Wir haben auch zum Beispiel die Finanzierungslücke bei der Mittagsbetreuung. Während für andere Betreuungsformen Zuschüsse aus den Leistungen für Bildung und Teilhabe oder der wirtschaftlichen Jugendhilfe möglich sind, gilt dies nicht für die Mittagsbetreuung. In manchen Kommunen erfolgte dies punktuell unter Umständen auf freiwilliger Basis. Dies ist jedoch nicht verankert, wäre eigentlich aber im Sinne aller Familien und Kinder. Diese Schlechterstellung der Mittagsbetreuung im Vergleich zu anderen Leistungen ist nicht vermittelbar. Ein weiteres Problem sind die viel zu knappen Fristen für den Ausbau der Betreuungsplätze. Der Bund fordert, dass alle Maßnahmen bis Ende 2027 abgeschlossen sein müssen. Jeder, der schon einmal ein Bauprojekt in einer Kommune begleitet hat, weiß, dass das an vielen Stellen nicht realistisch ist. Die Zeit reicht nicht aus, um alle möglichen Investitionen zu tätigen, weder für Neubauten noch für Umbaumaßnahmen. Deshalb fordern wir eine Verlängerung der Fertigstellungsfrist. Ich gebe Ihnen ein Praxisbeispiel: In meiner Heimatstadt, in der ich Kreis- und Stadtrat sein darf, haben wir trotz hervorragender Zusammenarbeit aller Firmen und fleißigen Verwaltungsmitarbeitern für den Einbau eines Aufzugs, Barrierefreiheit, neue sanitäre Einrichtungen, umfangreiche Umbaumaßnahmen zu einer OGS und Mensa sowie einen Anbau für die Stütz- und Förderklasse fünf Jahre gebraucht. Das muss jetzt nicht automatisch überall in Bayern gelten, aber das Beispiel verdeutlicht die Herausforderungen, die einfach ihre Zeit brauchen, um die Örtlichkeiten, wie sie gefordert werden, garantieren zu können. Hinzu kommt: Der Bund verlangt eine neue Statistik für die Ganztagsbetreuung. Sie ahnen es schon: Es kommt wieder einmal zusätzliche Bürokratie auf uns zu. Eigentlich wird ja immer das Gegenteil versprochen. Die neue Bundesregierung darf es nicht versäumen, die dafür notwendigen Datensätze bereitzustellen. Die Länder und Kommunen müssen jetzt mühsam Umwege finden, um die Anforderungen zu erfüllen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir FREIE WÄHLER stehen für eine Politik mit Augenmaß, eine Politik, die die Realität vor Ort im Blick hat. Es reicht nicht, einen Rechtsanspruch auf dem Papier zu beschließen. Er muss in der Praxis auch umsetzbar sein. Deshalb fordern wir die neue Bundesregierung auf, die bestehenden Mängel zu korrigieren. Wir brauchen mehr Flexibilität, manchmal mehr Pragmatismus, realistische Fristen und eine faire Finanzierung für die Kommunen. Denn: Ein Gesetz ist nur so gut wie seine Umsetzung vor Ort. Unsere Kommunen sind das Rückgrat Bayerns, und wer ihnen die Luft abschnürt, der schadet der gesamten Gesellschaft. Nur so wird aus einem gut gemeinten Vorhaben eine tragfähige Lösung für die Kinder, die Eltern und die Kommunen, die letztendlich den Anspruch umsetzen, die anbieten müssen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Der nächste Redner ist der Kollege Christian Zwanziger für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Christian Zwanziger GRÜNE
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es eigentlich beim Rechtsanspruch auf Ganztag? – Aus meiner Sicht müsste es um die Qualität im Ganztag gehen, und darüber müssten wir uns im Landtag streiten. Jetzt habe ich mich gefreut, dass die Regierungsfraktionen den Ganztag als ein Thema für einen Dringlichkeitsantrag aufgerufen haben. Wenn ich dann allerdings in den Antrag schaue, dann sehe ich nur viel Klein-Klein, und von den Forderungspunkten im Antrag ist ehrlicherweise keiner dabei, der sich wirklich um die Qualität kümmern würde; im Gegenteil. Herr Kollege, Sie haben gemeint, dass die Zusatzqualifikation, die eventuell jemand braucht, um ein Angebot für Kinder und Jugendliche machen zu können, ein Hemmschuh wäre. Das sehe ich ganz anders. Ihre erste Forderung, dass das endlich bürokratieärmer gestaltet werden soll, ist halt falsch. Die Forderung, dass die Schulaufsicht oder eine Aufsicht die Angebote prüft, ist Qualitätssicherung, damit ein gutes Angebot, nicht nur ein Betreuungsangebot, sondern auch ein Bildungsangebot stattfindet. Es zieht sich bei allen Forderungen durch. Ich habe mir die Mühe gemacht, mit dem Bund über diesen Antrag zu sprechen. Die Kurzfassung ist: Drei von den vier Forderungspunkten könnte der Freistaat Bayern schon jetzt umsetzen. Der Forderungspunkt nach der Fristverlängerung ist absehbar, die wird kommen. Das finde ich auch richtig. Die Kinder und Jugendlichen sollen nicht ausbaden müssen, dass die Regierungsfraktionen in Bayern in den letzten Jahren den Ganztagsausbau ein bisschen verschlafen haben, um es mal vorsichtig zu formulieren. Deswegen mal im Einzelnen: Sie sagen, Sie sehen die Zusatzqualifikation als Hemmnis. Wie gesagt, das sehe ich ganz anders. Wir brauchen ein gutes Angebot im Ganztag, nur dann wird er auch angenommen. Nach Rückmeldung der Eltern machen die sich Gedanken, ob das Angebot zum Berufsalltag passt, zum Kind passt und was dem Kind angeboten wird. Wir müssen in Bayern da hinkommen, dass wir, wenn wir über Ganztag reden, über Qualität im Ganztag, von guten Pädagog:innen, von guten außerschulischen Angeboten, von Vereinen und von Initiativen, die in die Schulen kommen und gute Angebote machen, reden. Dabei muss doch klar sein, dass irgendjemand draufschauen muss, dass diese Angebote die Qualitätsstandards erfüllen. Um nichts anderes geht es. Die klare Aussage ist: Setzen Sie sich mit dem Bund zusammen. Das wäre schon jetzt problemlos möglich mit der Einschränkung, dass man an der Qualität nicht schrauben darf. Zweitens. Die Fristen – das habe ich schon gesagt – werden verlängert. Ich finde es gut – und das will ich lobend erwähnen –, dass der Freistaat die Gelder, die vom Bund bis zu 70 % für den Ausbau von Ganztag zur Verfügung gestellt werden, jetzt sehr gut abruft. Aber es war schon tragisch, dass in der ersten Finanzierungsrunde von dem Geld, das für den Freistaat reserviert war, am Ende nur 20 % abgerufen wurden. Es lag nicht daran, dass der Bund ein kompliziertes Förderprogramm gestrickt hätte. Für alle anderen Länder hat es gut funktioniert. Ich würde sagen, reden wir noch einmal darüber, was dem Ganztag wirklich hilft und wie wir zur Qualität kommen. In ein bayerisches Ausführungsgesetz gehören Ihre Vorschläge und auch unsere Vorschläge zur Qualität des Ganztags in Bayern und dass der Bund das Geld gibt. Diese Punkte gehören auch deswegen rein, damit Träger, Anbieter und Schulen wissen, wo die Reise hingehen kann, worin sie investieren, welches Personal zur Verfügung steht, und davor drücken Sie sich. Ich komme nun zum letzten Punkt, und zwar zur Statistik, weil ich für die Kollegen auf die Uhr schauen muss. Diese Statistikberichtspflichten werden von anderen Bundesländern komischerweise erfüllt. Jetzt kann ich nur spekulieren, warum der Freistaat die Statistiken zwar hat, aber nicht an den Bund meldet. Vielleicht liegt es daran, dass man eine Statistik, die man nicht selber erstellt hat, nicht selber gefälscht hat. Die Weiterleitung einer Statistik würde halt ein bisschen ein Ehrlichmachen bedeuten. Bitte nehmen Sie das ernst. Wenn es ein Auftrag sein soll an das Sozialministerium, mit dem Bund in Kontakt zu treten, dann nehme ich den gerne an. Aber dieser Antrag ist eigentlich ein Stück weit überflüssig, weil sich das alles umsetzen ließe, wenn der Wille da wäre. (Beifall bei den GRÜNEN)
Alexander Hold
Danke schön, Herr Kollege. – Die nächste Rednerin ist die Abgeordnete Elena Roon für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Elena Roon AfD
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Wir als AfD-Fraktion begrüßen natürlich, dass nun offenbar auch die FREIEN WÄHLER endlich erkannt haben, was wir von Anfang an gesagt haben: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde überhastet eingeführt, und das ohne Rücksicht auf die Realität in unseren Kommunen. Seit Jahren warnen wir davor, was dieser sogenannte Rechtsanspruch in der Praxis bedeutet. Schließlich sind wir nicht einmal in der Lage im Kita-Bereich dem nachstehenden Anspruch nachzukommen: zu wenig Personal, zu wenig Plätze und enorme Belastungen für die Kommunen. Was besonders ärgerlich ist: Es war vorhersehbar. Man hat sich auf Bundesebene auf ein Gesetz geeinigt, das realitätsfremd ist. Die Kommunen müssen es nun selber ausbaden, ohne ausreichende Unterstützung. Bis zu 6.000 Euro pro Platz sollen im Rahmen des Landesförderprogramms Ganztagsausbau gefördert werden. Das klingt gut, ist aber nur ein Bruchteil dessen, was tatsächlich auf die Kommunen zukommen wird, ganz abgesehen von den 4.000 bis 5.000 neuen Fach- und Ergänzungskräften, die man überhaupt erst einmal finden muss. Mit der AfD hätte es so ein undurchdachtes Gesetz nicht gegeben. (Beifall bei der AfD) Schon der Landkreistag, der Gemeindetag und sogar die GEW hatten Bedenken wegen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung geäußert, und diese Bedenken teilten wir von Anfang an. Ihnen ging es einzig darum, Ihre ideologischen Projekte unbeirrt fortzuführen, ohne die tatsächlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Sinnvoller wäre es deswegen, wenn sich Land und Bund gezielt für Nachmittagsbetreuung sowie Sport- und Freizeitvereine engagiert hätten, aber klar abgegrenzt von den Bildungsausgaben. Zum Antrag selbst: Erstens, die Ferienzeiten. Viele Angebote der freien Kinder- und Jugendarbeit gelten nicht als rechtsanspruchserfüllend, nur weil sie keine Betriebserlaubnis oder Schulaufsicht haben. Statt Hilfe zuzulassen, schafft man neue bürokratische Hürden. Zweitens, die Fristen zur Fertigstellung. Dass knapp drei Jahre zur Durchführung komplexer Maßnahmen nicht ausreichen, hätte Ihnen 2023 auffallen müssen. Was haben Sie getan? – Nichts, aber jetzt ist das ein bisschen zu spät. Drittens, die Statistik ohne Sinn. Die neue BAföG-Statistik verlangt Daten aus Jugendhilfe und Schule ohne einheitlichen Identifikator. Das ist, als würde man zwei Puzzles mischen und sich dann wundern, dass sie nicht zusammenpassen. Wieder einmal wird unnötig Zeit und Geld verschwendet. Viertens, die Ungleichbehandlung bei der Mittagsbetreuung. Während für andere Betreuungsformen Zuschüsse möglich sind, gehen Familien bei der Mittagsbetreuung leer aus. Das ist weder pädagogisch noch rechtlich nachvollziehbar. Betreuung soll jenen helfen, die wegen steigender Lebenshaltungskosten gezwungen sind, voll zu arbeiten, bei gleichzeitigem Respekt vor der Wahlfreiheit der Eltern. Doch was kommt stattdessen? – Ein pauschaler Rechtsanspruch, von der Geburt bis zur 4. Klasse, und dann Schluss. Das ist weder durchdacht noch finanzierbar. Trotz allem stimmen wir dem Antrag zu, nicht deswegen, weil wir den Ursprung dieses Gesetzes gutheißen, sondern weil es dringend notwendig ist, um wenigstens die schlimmsten Auswüchse zu korrigieren. Denn eines ist sicher: Wenn dieser Kurs nicht korrigiert wird, wird der Rechtsanspruch am Ende genau das nicht leisten, was er verspricht, nämlich echte, qualitative Betreuung für unsere Kinder. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst einmal feststellen, dass hier in Bayern der Ausbau guter Ganztagsangebote in den letzten zwanzig Jahren absolut verschlafen wurde. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, dafür sind Sie verantwortlich. Hätte der Bund nicht die Initiative ergriffen, würden Sie auch heute noch nichts machen. Laut einer Prognose fehlen in Bayern 100.000 Ganztagsplätze für Kinder im Grundschulalter. Das ist eine Prognose, die Sie selbst in Auftrag gegeben haben. Bayern ist damit deutschlandweit Schlusslicht – Sie hören das nicht gerne – beim Ausbau des Ganztags. Das ist die traurige Wahrheit hier in Bayern. Für junge Familien ist diese Situation seit Jahren eine große Belastung. Eltern – meist sind es die jungen Frauen – können nicht arbeiten, obwohl diese Frauen und deren Arbeitskraft in unseren Schulen, Kitas, Krankenhäusern und an vielen anderen Stellen so notwendig gebraucht würde. Für viele Familien ist das finanziell sehr belastend. Wir – die SPD-Fraktion – fordern Sie schon seit Jahren auf, endlich für eine ausreichende Finanzierung und für guten Ganztag zu sorgen. (Beifall bei der SPD) Wir wollen nicht nur die Aufbewahrung unserer Kinder, wie Sie selbst in Ihrem Dringlichkeitsantrag schreiben. Wir wollen den Ganztag als Förderungsangebot sehen. Wir wollen guten Ganztag. Nur guter Ganztag hat einen echten Mehrwert für unsere Kinder. Viele Studien belegen das. Kinder mit Migrationshintergrund lernen hier zum Beispiel Deutsch, hier werden unter qualifizierter Anleitung die Hausaufgaben gemacht, hier gibt es ein gesundes Mittagessen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, doch davon sind wir in Bayern meilenweit entfernt. In Bayern wurde über Jahre auf die billigste Variante – die Mittagsbetreuung – gesetzt, oft ohne Fachpersonal, oft im Keller oder in einem beengten Klassenzimmer, meist ohne Ferien- oder Randbetreuung. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist allen gegenüber unfair, die es gut machen!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das fällt Ihnen jetzt auf die Füße. (Beifall bei der SPD) Ich verstehe, dass Sie das nicht hören wollen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen einheitliche Qualitätsstandards. Das hat im Übrigen auch eine Anhörung hier im Landtag ergeben. In Bayern – so viel zum Bürokratieabbau – gibt es fünf Arten von Ganztag: den Hort, den gebundenen und den offenen Ganztag, die Mittagsbetreuung, die verlängerte Mittagsbetreuung und den kooperativen Ganztag. Das sind fünf verschiedene Konzepte, fünf verschiedene Qualitäten, fünf verschiedene Förderungen. Wer in Bayern in einer Kommune Ganztagsplätze schaffen muss, braucht erst einmal ein sozialwissenschaftliches Studium. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist doch Wahnsinn. (Beifall bei der SPD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Quatsch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, kein Wunder, dass die Mittel des Bundes nur so schleppend abgerufen wurden. Auch hier, beim Abruf der Mittel, ist Bayern – das tut Ihnen wahrscheinlich wieder weh – Schlusslicht. Wir können jetzt gerne die Fristen verlängern. Wir haben das schon einmal gemacht, wir können es noch einmal machen; dagegen sind wir nicht. Wir können auch die Kostenerstattung für Bildung und Teilhabe in der Mittagsbetreuung – das ist das kostenlose Mittagessen – gerne verändern. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Fakt ist aber, und das ist wichtig: Sie müssen hier in Bayern selbst aktiv werden. Sie müssen die Gesetze anpassen. Sie müssen dafür sorgen, dass es hier in Bayern guten Ganztag gibt. Sie müssen die Kommunen unterstützen, damit endlich etwas passiert. Im Übrigen empfiehlt das auch die Kinderkommission, die ein Papier dazu vorgelegt hat, was guter Ganztag ist. Wir kommen hier in Bayern also nur voran, wenn wir es endlich angehen. Ich kann Ihnen nur zurufen: Werden Sie endlich aktiv! Wir werden uns bei dem Antrag enthalten, ebenso beim Antrag der GRÜNEN. – Danke schön. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Kollegin Dr. Strohmayr, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Martin Behringer von der Fraktion der FREIEN WÄHLER vor.
Martin Behringer FREIE WÄHLER
Liebe Kollegin, ich muss dazu schon etwas sagen. Sie behaupten hier Sachen und erzählen Geschichten wie die, dass die Kinder im Keller aufbewahrt werden. Waren Sie schon einmal draußen in der Realität? Wissen Sie überhaupt, wie es in der Realität ausschaut? Ich war 22 Jahre lang Bürgermeister. Wir haben unsere Kinder sicherlich nicht im Keller oder sonst irgendwo aufbewahrt. Die Kinder haben ein gutes Mittagessen bekommen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben auch gutes Personal gehabt. Ich finde es von Ihnen einfach unverschämt, solche Sachen zu behaupten und unser Personal in ein schlechtes Licht zu rücken; das haben sie nicht verdient. Sie leisten alle hervorragende Arbeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Kollege, danke für diesen Beitrag. Ich freue mich, dass Sie das in Ihrer Kommune anders handhaben. Ich bin 21 Jahre hier im Landtag. Ich sage Ihnen, ich war in vielen Kommunen. Ich bin auch schon auf vielen Podien gesessen. Leider ist das die Realität, weil nicht jede Kommune die notwendigen Mittel und die notwendigen Räume hat. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wo ist das die Realität? – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Genau! Namen! – Zuruf des Abgeordneten Martin Behringer (FREIE WÄHLER)) – Ich kann Ihnen das gerne sagen. Wir können da gemeinsam hingehen. Ich werde das aber mit Sicherheit nicht hier im Landtag tun. Das wissen Sie, Frau Kollegin. (Weitere Zurufe) – Wenn Sie sich da aufregen, dann kann ich, die ich mich auch darüber aufrege, Sie nur dazu auffordern: Ändern Sie es! Sie sind in der Regierung, Sie sind in der Verantwortung! Liebe Kolleginnen und Kollegen, tun Sie etwas! (Beifall bei der SPD – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Das Podium ist nicht die Realität!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Dr. Strohmayr. – Nächster Redner ist Herr Kollege Björn Jungbauer für die CSU-Fraktion.
Björn Jungbauer CSU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Frau Kollegin Strohmayr, das Podium ist leider nicht die Realität. Sie sollten nicht nur auf dem Podium, sondern dort sitzen, wo die Kinderbetreuung stattfindet, dort, wo die Realität ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD)) Ich kann Ihnen als ehemaliger Bürgermeister, der zehn Jahre lang in Verantwortung für einen Sachaufwandsträger tätig sein durfte, sagen, dass es anders ist, als Sie es beschreiben. (Florian von Brunn (SPD): In welcher Realität leben Sie denn?) Ich bin mir sicher, wir sind beim Ausbau der Ganztagsbetreuung auf einem guten Weg. Vor allem darf ich Ihnen und dem Kollegen Zwanziger zurufen: Die Qualität ist schon heute da! Wenn Sie es anders darstellen, dann ist das ein Schlag ins Gesicht unserer Träger und vor allem auch der Verantwortlichen draußen. Ich würde Sie von daher schon bitten, bei einem anderen Terminus zu bleiben. Frau Kollegin Strohmayr, wir haben immer einen guten Austausch mit der Kollegin Bäumler im Bildungsausschuss. Vielleicht lassen Sie sie einmal dazu sprechen. Ich habe den Eindruck, dass die Kollegin an der Stelle ein klareres Bild als Sie hat. – Herzlichen Dank. Frau Kollegin Roon, trotz der AfD gibt es den gesetzlichen Anspruch. Ich bin uns dafür dankbar, dass wir gerade nicht die Remigrationspläne Ihrer Partei umsetzen; sonst hätten wir das Problem, dass wir an vielen Stellen in unseren Einrichtungen nicht das Personal hätten, das sich um unsere Kinder kümmert. Ich glaube, von daher ist das an dieser Stelle zurückzuweisen. Ich möchte mich in Ergänzung des Kollegen Preidl bei unseren beiden Ministerinnen, die heute beide auch hier sind, Ministerin Ulrike Scharf und Ministerin Anna Stolz, für die gemeinsame Fortentwicklung in beiden Häusern bedanken. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir arbeiten weiter. Die Lebensrealität und die Situation vor Ort sind so, dass wir ein Angebot haben, das den Rechtsanspruch erfüllt. Zufälligerweise gab es vor zwei Wochen bei mir im Stimmkreis eine Bürgermeisterbesprechung der Allianz Fränkischer Süden genau zu diesem Thema. Letzte Woche hat mich eine Anfrage aus dem Schulverband Bergtheim erreicht. Es ging darum, die Ferienbetreuung so auszugestalten, dass es möglich ist, die herausfordernde Aufgabe von vier Wochen Ferienbetreuung umzusetzen. Wir brauchen hier auf Bundesebene Klarstellung in der Sozialgesetzgebung. Wir brauchen an dieser Stelle nicht nur Angebote im Rahmen der Betriebserlaubnis und der Schulaufsicht, sondern wir brauchen ein qualitatives Angebot. Das wird auch jetzt schon in vielen Bereichen mit dem Ehrenamt und mit Vereinen sowie kombiniert mit Angeboten von Schulaufsicht und Betriebserlaubnis abgedeckt. Der Bund muss hier den Rahmen schaffen. Ich bin mir sicher, wir Länder werden ihn ausfüllen. Von dieser Stelle ein Appell an die Kommunen: Nutzt an dieser Stelle die Chance interkommunaler Zusammenarbeit! Wir unterstützen euch hierbei, das kann ich versprechen. Ich glaube, wir müssen auch bei diesem Ausbau weg von den einzelnen Kirchtürmen und hin zu mehr Gemeinsamkeit. Von daher ist es auch wichtig, dass wir die Fertigstellungsfristen über Ende 2027 hinaus verlängern. Wir fordern das schon lange. Wir wissen alle: Was bis heute nicht zu bauen angefangen wurde, das wird bis Ende 2027 nicht fertiggestellt sein. Es ist einstimmiger Beschluss der Konferenz der Jugend- und Familienminister sowie seit 2024 der Ministerpräsidentenkonferenz, dass Ausbaumöglichkeit bis Ende 2030 gegeben wird. Es darf uns nicht noch einmal passieren wie beim Sonderinvestitionsprogramm zu den Kitas: Das Geld ist da, aber weil Fristen verstrichen sind, kann nicht gebaut werden. Es geht nicht um bürokratische Fragen in Ministerien, sondern darum, dass wir den Ausbau nicht verhindern dürfen. Zur Deckungslücke der Kostenerstattung bei der Mittagsbetreuung: Auch hier möchte ich ein Beispiel aus der Praxis nennen: Im Landkreis Würzburg wurden 130.000 Euro an freiwilligen Leistungen getätigt, weil die Kostenerstattung nicht über das SGB abgedeckt ist. Auch in diesem Bereich ist es für die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen notwendig, dass dies auf Bundesebene geändert wird. Auf die Statistik gehe ich nicht ein. Es ist bereits ausgeführt worden, warum wir uns nicht um die Zahlen, sondern mehr um die Realität kümmern müssen. Zum nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der GRÜNEN, will ich sagen: Er deckt in Teilen die Realität ab, in Teilen aber nicht. Ich weiß, lieber Kollege Zwanziger, wir haben darüber schon oft diskutiert, und natürlich habt ihr recht, wenn ihr sagt, der Ausbau im Bereich des gebundenen Ganztages stagniert. Aber warum stagniert er? – Weil die Eltern mehr Flexibilität wollen, weil wir nicht nur den gebundenen Ganztag haben, sondern noch vier weitere, den Anspruch rechtserfüllend abdeckende Angebote haben. Deshalb schaut nicht nur darauf, sondern schaut das Ganze an. Wir haben fast 60 % an Angeboten, die den Anspruch abdecken, und ich glaube, das ist ein großartiger Anteil, der hier vollbracht wurde. Wir leisten als Freistaat mit verschiedensten Maßnahmen und Bausteinen Unterstützung, sodass eine Förderquote von fast 70 % erreicht werden kann. Die Jugendämter vor Ort und die Schulämter strukturieren und koordinieren. Am Ende des Tages brauchen wir natürlich Qualität, das ist klar, aber wir brauchen auch Angebote, die vor Ort funktionieren. Von daher entwickeln wir die Ganztagsbetreuung weiter. Wir haben bei der Mittagsbetreuung bewiesen, dass es klappt, wenn wir die Erfahrungen vor Ort einbeziehen, wenn es darum geht, ob das Angebot nur in einem bestimmten Schulgebäude oder auch in direkter Nähe stattfinden kann. Der Kurs, den unsere beiden Ministerinnen vorgeben und mit uns gehen, zeigt klar, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Abschließend können wir als CSU und FREIE WÄHLER ganz selbstbewusst sagen, dass wir gemeinsam mit den Kommunen als Sachaufwandsträger, aber vor allem auch mit den Trägern vor Ort die enormen Belastungen schultern, um das Ganztagsangebot zum 1. August 2026 auf den Weg zu bringen. Ich danke unseren beiden Ministerien und bin mir sicher: Wenn wir den richtigen Rahmen auf Bundesebene bekommen, dann füllen wir ihn aus. Dann erhalten die Eltern, die es brauchen, ein Angebot, aber wir halten nicht denjenigen ein Angebot vor, die es nicht brauchen; denn dies kostet am Ende des Tages Geld. (Beifall bei CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Jungbauer. – Es liegen zwei Meldungen zu Zwischenbemerkungen vor. Für die erste hat Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr von der SPD-Fraktion das Wort.
Simone Strohmayr SPD
Sehr geehrter Herr Kollege, ich freue mich, dass hier im Landtag nur Bürgermeister und Kommunalpolitiker sitzen, die in ihren Kommunen für die Kinder in der Nachmittagsbetreuung optimale Bedingungen schaffen. Das ist super, das höre ich gerne, das ist toll. Aber verschließen Sie doch nicht die Augen. Ich lade Sie gern nach Schwaben ein, und wir besuchen auch mal die Kommunen, die finanziell nicht so gut gestellt sind. Daran sind doch nicht die Kommunen oder die Träger schuld, sondern dort ist die Förderung einfach nicht ausreichend. Das ist doch der Punkt, den wir ändern müssen. Lieber Herr Kollege, ich arbeite gerne mit Ihnen zusammen. Ich kann Sie nur dazu aufrufen: Lassen Sie uns doch gemeinsam etwas verbessern. Dann müssen Sie eben auch mal Kritik aushalten. Schließlich sind Sie in der Regierung. Man kann Dinge besser machen. Hören Sie hin, und dann schaffen wir auch gemeinsam etwas.
Björn Jungbauer CSU
Frau Kollegin Dr. Strohmayr, natürlich halten wir Kritik aus, dort, wo sie berechtigt ist. Aber es hilft uns nichts, wenn Sie davon berichten, dass Sie irgendwo auf einem Podium sitzen. Natürlich arbeiten wir und mehr als 2.000 Bürgermeister in Bayern dafür, die Situation und den Rahmen zu verbessern. Wir könnten jetzt weiter über die 1.500 Euro Platzpauschale und über die 6.000 Euro Platzpauschale, über das Sonderprogramm FAGplus 15 und vieles mehr diskutieren, wo wir es schaffen, den Ausbau voranzubringen. Aber am Ende des Tages muss es vor Ort umgesetzt werden, und die, die es machen wollen, tun es. Natürlich gehört auch dazu, dass es sicherlich Fälle geben wird, bei denen der Ausbau nicht klappt. Aber diese Fälle können wir nicht den Rahmenbedingungen anlasten. Wir kommen darüber in den Austausch und wichtig ist, am Ende des Tages Verbesserungen zu erreichen. Deswegen stimmen Sie unserem Antrag zu. Das wäre der erste Schritt, um Verbesserungen herbeizuführen. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die zweite Zwischenbemerkung hat Frau Abgeordnete Roon von der AfD-Fraktion das Wort.
Elena Roon AfD
Lieber Herr Jungbauer, wann hören Sie endlich einmal auf zu lügen? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Also bitte!) Die AfD möchte keine Menschen mit Migrationshintergrund abschieben. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD – Toni Schuberl (GRÜNE): Ach so! Lüge! – Unruhe) Wenn, dann müsste sie wahrscheinlich mit mir anfangen. Ich habe auch Migrationshintergrund und bin bei der AfD. Die AfD spricht dauernd von Illegalen, die sich illegal in Deutschland aufhalten. (Toni Schuberl (GRÜNE): Von Millionen!) Die Menschen mit Migrationshintergrund, die bei uns einen Arbeitsplatz haben, – (Anhaltende Unruhe) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Frau Roon hat das Wort.
Elena Roon AfD
– sind herzlich willkommen. Deswegen frage ich Sie: Wann kapieren Sie das endlich? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hey, hey hey!)
Björn Jungbauer CSU
Frau Kollegin Roon, mich der Lüge zu bezichtigen, finde ich ein sehr starkes Stück. (Zuruf von der AfD: Hoho!) Ich habe nur von den Tatsachen gesprochen. Wenn Sie von millionenfacher Remigration sprechen, (Elena Roon (AfD): Von Illegalen, verstehen Sie das nicht?) dann können ja nicht nur die Illegalen gemeint sein. (Zurufe von der AfD) – Es wird von millionenfacher Remigration gesprochen. (Klaus Holetschek (CSU): Genau so ist es!) Ich spreche davon, dass wir viele Menschen mit Migrationshintergrund in unseren Einrichtungen haben, die diese Einrichtungen am Laufen halten. Diese wollen Sie aus dem Land schmeißen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sich mit diesen Vorhalten, die beleg- und belastbar sind, und mit diesen Remigrationsplänen hierhinzustellen und uns der Lüge zu bezichtigen, ist ein starkes Stück. Man fragt sich, wer hier lügt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Staatsregierung hat Frau Staatsministerin Ulrike Scharf das Wort.
Ulrike Scharf
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar, dass die Regierungsfraktionen diesen Dringlichkeitsantrag heute eingebracht haben, weil es so wichtig ist, dass wir über das Thema Ganztags- und Kinderbetreuung heute in dieser Runde noch einmal reden und dafür sensibilisieren können. Der Zeitpunkt ist nämlich ein sehr guter. Wenn wir nach Berlin blicken, wo die Koalitionsverhandlungen laufen, und wissen, dass im Bereich Ganztag noch Korrekturbedarf ist, stelle ich fest, dass es richtig ist, diesen Dringlichkeitsantrag genau jetzt einzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, fast 60 % unserer Grundschulkinder nutzen bereits jetzt eine Betreuung. Das ist der schulische Ganztag, offen und gebunden, die Mittagsbetreuung oder der Hort. Liebe Frau Kollegin Strohmayr, wir können damit ganz klar zurückweisen, Bayern hätte verschlafen; denn das Angebot wird heute schon genutzt, und es werden noch mehr kommen. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD)) Ich glaube, dass es wichtig ist, sich in dem Bereich jetzt auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich auf das, was zu tun ist. Für mich ist wichtig, dass die Ganztagsbetreuung eine hohe Qualität hat, dass sie flexibel ist, dass sie verlässlich ist, dass sie den Eltern Verlässlichkeit und Betreuung bietet, die Familien entlastet, die Kommunen unterstützt, aber vor allem auch Bayern stärkt. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag und sind froh, dass er als solcher eingebracht ist. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben schon einiges erwähnt, was zu tun ist. Das ist sehr richtig in diesem Dringlichkeitsantrag formuliert. Es ist notwendig, dass wir beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und der Betreuungsplätze für den Ganztag noch stärker vorangehen. Wir haben uns nach den Landtagswahlen im Koalitionsvertrag darauf verständigt, weitere Plätze zu schaffen, insgesamt 180.000 Plätze, 50.000 davon im Kitabereich und die anderen im Ganztagsbereich. Es geht gut voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Richtlinien für den Ausbau, sprich für die Förderung, die die Kommunen von uns erhalten, sind noch mal angepasst und optimiert worden. Jeder einzelne Platz, der für den Ganztag geschaffen wird, bedeutet 6.000 Euro Förderung plus 1.500 Euro Ausstattungspauschale. Das ergibt also 7.500 Euro für jeden Platz, der zusätzlich geschaffen wird, neben den FAG-Förderungen, die die Kommune sowieso abrufen kann. Die Voraussetzungen sind also bestens. Eine Bemerkung will ich auch noch unbedingt loswerden: Wir reden immer vom Rechtsanspruch. Ja, ich stehe dazu, weil ich glaube, es ist dringend notwendig, dass wir die Kinderbetreuung in hoher Qualität sicherstellen und unsere Familien sich darauf verlassen können. Aber der Rechtsanspruch ist eine gesetzliche Formalie. Tatsache und Lebensrealität ist doch, dass ein Bedarf der Familien an Kinderbetreuung für die unter sechs Jahre alten Kinder sowie für die Grundschulkinder da ist. Für mich ist es ganz wesentlich, dass wir hier vorankommen. Bayern hat im Übrigen in den letzten Monaten und im letzten Jahr immer wieder Anläufe genommen. Wir haben einen JFMK-Beschluss, der ganz klar besagt: Für die Fördergelder des Bundes bedarf es einer Fristverlängerung, weil der Abruf in der vorgesehenen Zeit nicht zu schaffen ist. Dieser Beschluss wurde in der JFMK mit 16 : 0 gefasst. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde beschlossen, diese Fristverlängerung zu beantragen. Sie sollten also nicht so tun, als hätten wir nicht versucht, die Weichen richtig zu stellen. Bislang war die Regierung, die nun hoffentlich bald abgelöst wird, taub für das Anliegen, etwas für die Ganztagsbetreuung und damit für die Familien zu tun. Ich bin aber zuversichtlich und werde bei den Verhandlungen in Berlin dafür kämpfen, dass wir diese Fristverlängerung bekommen. Wir werden die Mittel dafür einsetzen, weitere Plätze zu schaffen. Geradezu unverständlich ist es, dass es bislang nicht möglich war, Verbände und Vereine in die Ganztagsbetreuung einzubeziehen, die dafür Gewehr bei Fuß stehen. Ich nenne die Vereine für Musik, Sport, Kunst oder Kultur. Alle diese Vereine stehen zur Verfügung. Die Mitglieder dieser Vereine sind bestens ausgebildet. Warum soll ein Übungsleiter nicht über die Qualifikation verfügen, Kinder am Nachmittag zu betreuen? Das muss gesetzlich ermöglicht werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Diese beiden wesentlichen Punkte müssen jetzt in Berlin geändert werden. Wir in Bayern haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die Förderrichtlinien sind da. Wir stehen ganz fest an der Seite der Kommunen. Ich denke, in der Zwischenzeit ist allen bewusst geworden, dass Kinderbetreuung wesentlich mehr ist als eine Verwahrung. Es geht vielmehr um qualitative Betreuung und darum, dass unsere Kinder die beste Bildung und Betreuung erfahren, von der frühkindlichen Bildung bis zur Bildung in der Grundschule, und das auch am Nachmittag. Wir stimmen dem Dringlichkeitsantrag sehr gerne zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste Meldung stammt von Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr von der SPD-Fraktion.
Simone Strohmayr SPD
Frau Ministerin, Sie haben gerade einiges richtiggestellt. Ich möchte Ihnen ausdrücklich dafür danken, dass Sie dabei sind, die fehlenden 130.000 Plätze zu schaffen. Das ist eine gute Nachricht. Sie haben selbst im Bund bei der Schaffung des Rechtsanspruchs mitgewirkt. Deshalb war es sehr hilfreich, dass Sie gesagt haben, Sie stünden zu diesem Rechtsanspruch. Das geht absolut in die richtige Richtung. Ich möchte Sie auffordern: Nehmen Sie unsere Kritik ernst. Wir wollen Sie nicht triggern, sondern gemeinsam mit Ihnen gute Bedingungen zu schaffen. Zur Schaffung einer guten Qualität gehören auch die Ferien- und Randzeiten. Da brauchen wir gute Lösungen. Unterstützen Sie die Kommunen. Ich weiß, dass Sie dies bereits tun, aber man kann sicherlich noch ein bisschen mehr tun. Man kann das System sicherlich noch vereinfachen, damit es für die Kommunen leichter wird.
Ulrike Scharf
Frau Dr. Strohmayr, wir waren im intensivsten Kontakt mit den Kommunen, als wir die Richtlinien angesehen haben. Mehr Austausch kann man nicht pflegen. Wir waren auch bemüht, die besten und unbürokratischsten Lösungen zu finden. Jede Kommune hat individuelle Bedürfnisse und Voraussetzungen. Deshalb sind wir bei der Förderung des Ausbaus der Plätze sehr flexibel vorgegangen. Wir haben Bestandsgebäude, Anbauten, Gebäude, die in der Nähe stehen, und leer stehende Ladengebäude; all das muss in Betracht gezogen werden, um zusätzliche Plätze zu schaffen. Bezüglich der Abwicklung stehe ich im engsten Austausch mit der Kollegin Anna Stolz. Mir ist es ein Herzensanliegen, dass jede Kommune sich individuell für ihr Instrument entscheiden kann. Während München zu 100 % auf die Hortbetreuung setzt, kann das in Aschaffenburg oder in Cham ganz anders sein. Andere Kommunen sind bei der Mittagsbetreuung sehr gut aufgestellt. Wiederum andere Kommunen haben eine besser ausgebaute Ganztagsschule, sei es im offenen oder im gebundenen Ganztag. Diese Individualität ist Sache der Kommune. Ich bin froh, dass es gelungen ist, auch die Mittagsbetreuung als rechtsanspruchserfüllend einzustufen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt noch die Meldung zu einer zweiten Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Christian Zwanziger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Christian Zwanziger GRÜNE
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich finde es gut, dass Sie gesagt haben, dass Ganztagsbetreuung im besten Fall Ganztagsbildung ist und für viele Kinder echte Chancen bietet. Ich habe das in diesem Hause schon einmal anders gehört. Ich finde es gut, dass wir uns in dieser Frage inzwischen einig sind. Ich komme damit zu der Forderung nach der Statistik. Wie erklären Sie sich, dass es andere Bundesländer schaffen, ihre Statistikpflichten zu erfüllen, Bayern aber nicht? Noch eine allgemeine Frage: Haben Sie schon einmal versucht, die im Antrag genannten Hindernisse auf der Bundesebene auch auf der Bundesebene anzubringen, bevor das Fristende erreicht ist? Ich habe mit den Kolleginnen und Kollegen im Bund gesprochen. Die Bundesministerien sagen mir, dass sich viele Probleme lösen ließen, ohne dass dafür das Bundesrecht geändert werden müsste.
Ulrike Scharf
Bei dem Fördergeld, das der Bund zur Verfügung stellt, gibt es für uns keinerlei Spielraum. Die Vorgabe des Bundes lautet, dass die Fertigstellung bis 2027 erfolgen muss. Dazu wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit allen 16 Ländern abgeschlossen. Das war übrigens zeitlich ein Prozess, den man kritisieren kann. Erst als die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben war, wurden die Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Wir können aber den Kommunen keine Gelder zugestehen, die über die Frist, die der Bund gesetzt hat, hinausgehen. Auch zur Rechtsanspruchserfüllung im Falle der Hinzufügung der Vereine muss der Bund gesetzliche Änderungen vornehmen. Diese Dinge muss der Bund ändern. Sie fragen, welche Vorstöße wir unternommen haben. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Wir haben einen JFMK-Beschluss mit 16 : 0 initiiert, mit dem der Bund aufgefordert worden ist, diese Fristen zu verlängern. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, den Bund aufzufordern, diese Fristen zu verlängern. Getan hat sich nichts. Zu den Statistiken: Ich denke, wir müssen die Dokumentationspflicht mehr unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus sehen. Wir brauchen so viel Dokumentation wie nötig, aber keine überbordende Belastung. Entscheidend ist, dass sich die Betreuerinnen und Betreuer in der Schule der Bildung des Kindes widmen können und nicht dem Ausfüllen von Formularen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU auf Drucksache 19/5963 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen! – Die SPD-Fraktion enthält sich. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6019 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Enthaltungen! – Die SPD-Fraktion enthält sich. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe nun zur Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) "Frei-Parken" für E-Autos stoppen - keine Benachteiligung des Verbrennungsmotors! (Drs. 19/5964) Wie bereits bekannt gegeben, hat die AfD-Fraktion zu diesem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Markus Striedl das Wort. (Beifall bei der AfD)
Markus Striedl AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürger hier im Saal! Heute müssen wir einmal über die unlängst erlassene und hoffentlich nicht am 1. April in Kraft tretende Verordnung zum kostenfreien Parken für Elektroautos in Bayern sprechen. Die gute Nachricht: Wir können das Ganze immer noch verhindern. Eine so weitreichende Verordnung ohne den Landtag zu erlassen, ist zwar möglich, aber man sollte das nicht tun. Ob der Erlass dieser Verordnung im Plenum so geräuschlos über die Bühne gegangen wäre, wage ich zu bezweifeln. Liebe Bürgerinnen und Bürger, keine Sorge, wir als AfD sind für Sie da. Wir holen Ihnen das Unvermögen der Regierung aus dem Keller auf die Bühne des Parlaments. (Beifall bei der AfD) Warum eigentlich Unvermögen? – Nun, wenn eine eigentlich schwarz-orange Staatsregierung meint, grüne Spielchen spielen zu müssen, und das auch noch auf Kosten und mit dem Geld anderer, in diesem Fall der Kommunen, da sagt der Striedl: Stopp! So sieht es aus. (Heiterkeit bei der AfD) Hier soll einmal mehr eine Elektroautoförderung durch die Hintertüre kommen. Diesmal bezahlen das aber nicht der Bund oder der Freistaat, wie das sonst üblich ist, nein, diesmal soll das Ganze aus dem kommunalen Haushalt finanziert werden, und zwar auf Verordnung der Staatsregierung hin. Wie läuft das ab? – Elektroautos werden in Zukunft die Parkgebühren erlassen, also Einnahmen, die der Kommune entfallen. Um für die Größenordnung einmal ein Gefühl zu bekommen, wie viel Geld dabei verloren geht: Gemeinden und Kommunen gehen von entgangenen Einnahmen von momentan circa 3 Euro pro Einwohner aus. In Zahlen heißt das ungefähr: 4,5 Millionen Euro für München, 900.000 Euro für Augsburg, 120.000 Euro für Memmingen und 60.000 Euro für Donauwörth. Die Liste könnte beliebig weitergeführt werden. In Bayern fehlen den kommunalen Haushalten riesige Summen. Das Gscherte an der Gschicht ist: Wenn der Landtag den Kommunen Aufgaben überträgt, dann muss er sie auch bezahlen – das ist eigentlich logisch. Wenn der Freistaat aber den Kommunen Rechte entzieht, nämlich die zur Erhebung von Parkgebühren für alle Fahrzeuge, was machen die Kommunen dann? – Dann schauen sie in die Röhre und kriegen keinen Pfennig. Die kommunalen Spitzenverbände hat man vorsichtshalber gar nicht gefragt. Kommen wir aber auch noch zu dem Punkt: für alle Autos. Das ist nämlich der Knackpunkt an der Geschichte. Wenn die Regierung Innenstädte fördern und Parkgebühren für einen entsprechenden Ausgleich reduzieren oder abschaffen möchte, dann stimmen wir sehr gerne zu. Aber hier würde eine Gruppe finanziell privilegierter Menschen, nämlich diejenigen, die sich ein teures Elektroauto leisten können, ein paar Euro Parkgebühren sparen und meinen, das bringt irgendetwas. Dagegen muss eine alleinerziehende Mutter mit ihrem kranken Kind, die mit einem 15 Jahre alten benzinbetriebenen Auto zum Facharzt in die Innenstadt fährt, monatlich 30 Euro extra an Parkgebühren zahlen. Das tut ihr richtig weh. Das ist eine schreiende soziale Ungerechtigkeit, die dieses System mit sich bringt. (Beifall bei der AfD) Deswegen steht unsere Forderung ganz klar: Es darf keine Bevorzugung irgendwelcher Antriebsarten geben, und schon zweimal nicht, wenn eine schreiende soziale Ungerechtigkeit obendrauf gepackt wird. (Beifall bei der AfD) Ein weiteres Problem ist – da werden die Kommunalpolitiker, die Verwaltungen jetzt genau hinhören –, dass die Lenkungswirkung kommunaler Parkordnungen verloren geht. E-Autos sollen künftig bis zur maximal erlaubten Parkdauer gratis parken dürfen; allerdings auch dort mit Parkscheibe, wo eigentlich ein Parkschein zu ziehen wäre. Der Effekt davon ist: Parkscheiben gehen – Sie wissen das – halbstundweise. Das heißt, bestenfalls kann man in einer Zone, wo man mit einem Parkschein oder einer Parkscheibe eigentlich nur eine Stunde parken darf, eineinhalb Stunden stehen bleiben. Noch krasser wird das Ganze, wenn man drei Stunden parken darf und es ab 20 Uhr kostenlos wird, weil dann Elektrofahrzeuge bereits ab 16:30 Uhr kostenlos die ganze Nacht stehen bleiben. Das ist für Geschäftsleute einfach nur brutal. "Brutal" ist übrigens nicht mein Wording, sondern kommt, wie der Presse zu entnehmen ist, aus dem Stadtrat in Donauwörth. Dieser hat dankenswerterweise genau deswegen bereits eine Protestnotiz an die Staatsregierung verfasst. Der Stadtrat Donauwörth irrt aber, dass man nichts dagegen machen könnte, außer zu klagen. Die gute Nachricht ist: Man kann etwas dagegen machen, nämlich einen Antrag beim Bayerischen Landtag, der gesetzgebenden Ebene, zu stellen. Genau das machen wir von der AfD heute. Wir stellen einen Antrag für unsere Bürger, für unsere Kommunalpolitiker und für unsere Kommunen in Bayern, die jetzt schon ganz oft nicht wissen, wo ihnen finanziell der Kopf steht. (Beifall bei der AfD) Weil wir auch gerne behilflich sind, weise ich darauf hin: Nächstes Jahr sind in Bayern Kommunalwahlen. Deswegen haben wir uns dazu entschlossen, über diesen Antrag heute namentlich abstimmen zu lassen, damit jede Kommune weiß, wer wie und wo mit ihrem Geld spielen geht oder nicht. Weil wir hier im Hohen Haus auch viele Abgeordnete haben, die kommunalpolitisch aktiv sind – das Thema ist vielleicht auch ein bisschen unangenehm, das kann ich mir vorstellen –, fordere ich alle Fraktionen auf: Heben Sie für diese Abstimmung den Fraktionszwang auf, und lassen Sie die hier vertretenen Kommunalpolitiker so abstimmen, wie es für sie und ihre Kommune am besten ist. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Eine Zwischenbemerkung kommt von Herrn Kollegen Holger Dremel von der CSU-Fraktion.
Holger Dremel CSU
Sehr geehrter Herr Striedl, herzlichen Dank für Ihre humoristischen Ausführungen und vielen Übertreibungen. Die alte oder die alleinerziehende Mutter muss immer wieder herhalten. Keine Frage: Man kann bei Sachfragen durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Aber wenn man eine Sache thematisiert, stellt man sich folgende Fragen: Wie viele Fahrzeuge haben wir in Bayern? Wie viele davon sind E-Fahrzeuge? Sagen Sie mir mal, wie viel Prozent E-Fahrzeuge es sind. Viele Menschen im ländlichen Raum sind wahrscheinlich überhaupt nicht betroffen, weil sie kein E-Fahrzeug haben. Also: Wie viele Fahrzeuge sind in Bayern zugelassen? Wie viele davon sind E-Fahrzeuge? Wie viel Prozent sind E-Fahrzeuge? Ist es wirklich ein Drama? Oder reden wir über einen kleinen Anteil und einen Anreiz?
Markus Striedl AfD
Ich kann Ihnen tatsächlich nicht sagen, wie viele E-Fahrzeuge in Bayern unter diese Regelung fallen. Ich kann Ihnen aber sagen: Die Zahlen über Umsatzausfälle habe ich mir nicht ausgedacht. Die hat auch niemand erfunden. Sie können das auch der Presse entnehmen. (Michael Hofmann (CSU): Nachgerechnet haben Sie sie aber nicht!) Das sind Zahlen und Ausfälle, die die Stadt Memmingen befürchtet und nicht ich in persona! (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Holger Dremel für die CSU-Fraktion.
Holger Dremel CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren heute über einen Anreiz in größeren Städten für E-Fahrzeuge, die letztendlich für eine kurze Dauer von der Parkgebühr entlastet werden sollen. Warum tut man so etwas? – Man tut so etwas, um einen Anreiz zu schaffen. Man möchte nicht E-Fahrzeuge komplett bevorteilen, sondern man schafft einen Anreiz, um die Innenstädte zu entlasten. Denken Sie an die Themen Umwelt, Klima und Luftverschmutzung. Meine lieben Damen und Herren, meine Kolleginnen und Kollegen, auch ich persönlich fahre kein E-Auto. Ich fahre einen Verbrenner. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Wenn etliche Fahrzeuge unsere Kommunen, Städte und Gemeinden auch lufttechnisch etwas reiner halten, trägt das dazu bei, dass das, was in Städten oftmals an der Tagesordnung ist, das Auto zu verbannen, nicht Einzug hält. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, man kann vieles kontrovers diskutieren – keine Frage. Wir haben es uns als Regierungsfraktionen aber nicht einfach gemacht und haben die Vor- und Nachteile abgewogen. Lieber Herr Kollege Striedl, es ist wichtig, die Zahlen im Blick zu behalten. Das war auch so ein Maßstab. – Jetzt hört er gerade nicht zu, weil der Kollege Böhm ihm einflüstert. – Kollege Böhm, er sollte die Zahlen eigentlich selbst wissen. Es ist ihm aber egal. Ihre Botschaft ist gesendet. Das reicht aus. – Ich nenne Ihnen die Zahlen: 8,4 Millionen Fahrzeuge sind in Bayern zugelassen. Davon sind rund 470.000 E-Fahrzeuge. Wir reden also von 5,6 % der Fahrzeuge in ganz Bayern, die betroffen sind und deren Fahrer von dieser Regelung Gebrauch machen können. Wir als Regierungsfraktionen können letztendlich intensiv diskutieren. Ich sage das auch mit Blick auf die FREIEN WÄHLER: Wir haben uns die Entscheidung nicht leicht gemacht. Regierungsverantwortung zu tragen, heißt aber auch, mal zu einer Entscheidung zu kommen und das Rückgrat zu haben und dazu zu stehen und zu sagen: Jawohl, diesen Anreiz setzen wir jetzt in den Gemeinden, ob man selbst E-Fahrzeuge befürwortet oder nicht. Meine Damen und Herren, auch die Wirtschaft hat bereits erkannt, dass E-Fahrzeuge dazugehören. Ich komme aus einer Gegend, in der der Verbrenner in der Zulieferindustrie maßgeblich zum Erhalt von Arbeitsplätzen beiträgt. Das ist auch wichtig. Es ist nicht unser Ziel, den Verbrenner zu verteufeln. Nein, es geht uns um die Luftreinhaltung und um das Klima in den Städten. Ganz ehrlich: Man kann alles vermischen. Leider kann der Kollege Striedl mir die ganze Zeit nicht zuhören, weil der Kollege Böhm noch immer neben ihm steht und ihm ständig einflüstert. Es wäre schön, wenn Sie mir auch zuhören würden, wie auch ich Ihnen vorher zugehört habe. (Michael Hofmann (CSU): Das ist denen doch wurscht!) Der AfD ist es aber egal, was hier geredet wird – Hauptsache Sie posten Ihre Sachen von hier populistisch ins Internet hinaus. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD – Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Sie sagen auch nicht, dass das nur auf öffentlichen Parkflächen gilt. Kein Parkhaus, keine Parkfläche der Stadtwerke oder eines Schwimmbades etc. ist davon betroffen. Nur auf öffentlichen Straßen, wo Parkflächen sind, gilt diese Befreiung für drei Stunden. Übrigens: Die Stadt München verfährt in dieser Weise schon seit längerer Zeit. Sie hat selbst gesagt: Jawohl, wir schaffen einen Anreiz. Dort können die Leute zwei Stunden kostenfrei parken. Jetzt sind es drei Stunden. Ich glaube, das ist es. Man sollte es nicht übertreiben. Man sollte es vielmehr verstehen als das, was es ist, nämlich ein Anreiz für den Klimaschutz und für die Luftreinhaltung in den Städten und Gemeinden. Liebe AfD, wenn ihr in Zukunft eine Begründung schreibt – ich bin kein Jurist, aber ich habe einmal das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das AGG, gelesen –, dann schreibt nicht hinein, dass Sie da als Verbrennerfahrer nicht gleichbehandelt seien. "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Vom Auto oder von Sachwerten lese ich hier nichts. Deswegen sollten Sie das Gesetz beim nächsten Mal lesen und begründen, und nicht so einen Schmarrn hineinschreiben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Huber von der AfD-Fraktion vor.
Martin Huber AfD
Verehrter Kollege, (Michael Hofmann (CSU): Das ist ja ein Witz! Der Redner hört nicht zu und stellt dann eine Nachfrage!) erstens ist es kein Schwachsinn. Zweitens ist das selbstverständlich eine Benachteiligung; aber mich stört bei euch am meisten – das habt ihr so nebenbei erwähnt –, das ist eine Benachteiligung, das heißt: schon wieder ein Gesetz, wieder eine Verordnung, wo das Ganze die Kommune zu tragen hat, weil das Einnahmenminderungen sind. Da sagen Sie gar nichts: Ach, das sind ja nicht so viele Autos. – So verweichlichen Sie das Ganze. Lieber Kollege, ich weiß nicht, ob Sie ein Kommunalpolitiker sind, aber ich bin einer. Ich weiß, dass alle klamm sind, dass die ganzen Finanzen klamm sind. Und dann sagen Sie: Es sind ja nicht so viele Autos. – Für mich ist das eine klare Benachteiligung. Man sollte da keine Unterschiede machen. Das ist auch Spaltung. Sie können vielleicht solche Abwägungen, solche Formulierungen treffen. Wir sollten die Kommunen stärken. Wer anschafft, soll für die Ausfälle der Kommunen aufkommen. (Beifall bei der AfD – Arif Taşdelen (SPD): Das Ganze jetzt bitte auf Deutsch! – Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Das war bestes Deutsch!)
Holger Dremel CSU
Sehr geehrter Herr Kollege Huber, ich war jahrelang Stadtrat. Ich war in dieser Stadt Zweiter Bürgermeister. Ich bin aktuell auch Kreisrat. Ich bin kommunal verhaftet, und ich weiß, dass die Diskussionen für solche Anreize zu Hause nicht einfach sind; aber es gehört zum Handeln einer Regierungsfraktion dazu zu sagen: Wir haben uns dafür mehrheitlich entschieden, wir tragen das. – Dann tragen wir das auch mit. Sie haben keine Regierungsverantwortung und werden nie Regierungsverantwortung haben, (Heiterkeit bei der AfD) und deswegen haben Sie dieses Problem nicht. Wir wollen mit dieser Entscheidung einen Anreiz schaffen, dass E-Fahrzeuge die Luft und das Klima in den Städten verbessern. Jetzt komme ich noch einmal auf die Zahl zu sprechen. Wir reden von 5,6 % der Fahrzeuge. Die Zahl aus Memmingen hat uns erreicht, bevor der kommunale Spitzenverband sich geäußert hat. Ich will diese Hochrechnung nicht anzweifeln, aber ich weiß nicht, ob das alles so korrekt ist. (Beifall bei der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dremel. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Markus Büchler GRÜNE
Herr Vorsitzender, Kolleginnen und Kollegen! Das hört sich super einfach an: drei Stunden kostenloses Parken für E-Autos. Deswegen hat es der Ministerpräsident als Parole hinausposaunt, allerdings ohne sich erst einmal schlau zu machen, ob das überhaupt Sinn macht, ob die Städte das wollen und ob das problemlos umsetzbar ist. Beispielsweise hat er den kommunalen Spitzenverbänden nicht einmal eine ernsthafte Beteiligungsmöglichkeit eingeräumt. Der Bayerische Städtetag hat die Aufforderung zur Stellungnahme am Freitag um 16 Uhr mit Frist bis zum darauffolgenden Montag in der Früh bekommen. Der Bayerische Städtetag hat sehr wohl eine Stellungnahme abgegeben, aber eine ablehnende, weil drei Stunden kostenloses Parken nur für die E-Fahrzeuge, die nicht immer ein "E" am Ende des Kennzeichens haben, gar nicht so einfach umzusetzen ist. Das ist überhaupt nicht einfach zu kontrollieren. Außerdem sind Einnahmeausfälle zu befürchten. Wenn man mit Vertretern des Bayerischen Städtetags redet, erfährt man, dass wir beim Parken eigentlich ein ganz anderes Problem haben, und zwar ein Problem mit der Bayerischen Staatsregierung. Da geht es um die Deckelung der Parkgebühren. Die Kosten für das Parken sind auf rund einen Euro pro Stunde gedeckelt. Das ist viel zu wenig für manche Städte, die eine Lenkungswirkung entfalten möchten, die ihren Parkraum intelligent bewirtschaften möchten. Diese Kosten sind nirgends so niedrig wie in Bayern, weil die CSU seit Jahrzehnten unverändert diesen niedrigen Preisdeckel hat. Der Städtetag läuft dagegen Sturm, weil die Städte frei, in eigener kommunaler Planungshoheit, in eigener Hoheit sozusagen, entscheiden wollen, was sie für das Parken verlangen. Genauso verhält es sich auch beim Anwohnerparken. Da ist es noch kurioser. Da muss in Bayern weiterhin der öffentliche Raum, dieses kostbare Gut, den Anwohnern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Lediglich für den Parkausweis dürfen 30,70 Euro verlangt werden. In anderen Bundesländern ist es längst anders: Da sind die Kommunen ermächtigt worden, selber zu entscheiden, wie sie den Parkraum bewirtschaften wollen, wo sie viel verlangen wollen, wo sie es kostenlos anbieten wollen. Sie können damit eine für ihre Städte, für ihre Entwicklung positive lenkende Wirkung entfalten. Das brauchen wir auch endlich in Bayern. Packen Sie deswegen endlich dieses Problem an, und geben Sie den Gebührendeckel wie in anderen Bundesländern frei. Geben Sie den Kommunen die Freiheit, selber zu entscheiden, selber den Parkraum zu bewirtschaften, wie es vor Ort für sie richtig ist, und die Gebühren zu erheben, die sie benötigen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Büchler. – Nächster Redner ist Herr Kollege Markus Saller für die FREIEN WÄHLER.
Markus Saller FREIE WÄHLER
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sind zwei Sätze, die die Zuständigkeitsverordnung ändern, und diese zwei Sätze stellen aus meiner Sicht nicht den Untergang des Abendlands dar. Braucht es diese Verordnung? Braucht es sie nicht? Braucht es diese Änderung? – Darüber kann man diskutieren. Sie ist in die Welt gebracht. Jetzt probieren wir es doch einmal aus, ob sie einen Anreiz bringt. Die Überlegung, die dahintersteckt, ist doch folgende: Die Automobilindustrie, auch die bayerische, hat sich längst darauf eingestellt, E-Fahrzeuge zu produzieren. Es ist doch unbestritten, dass wir im Jahr 2024 einen totalen Einbruch beim Absatz von E-Fahrzeugen verzeichnen. Daran sind Sie in der Ampel-Regierung nicht ganz unschuldig, weil Sie den Umweltbonus gestrichen haben. (Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der CSU) Jetzt geht es um die Frage: Wie kann man denn vielleicht einen Anreiz setzen, damit Leute E-Fahrzeuge kaufen? – Dabei geht es gar nicht darum, dass man Verbrennerfahrer benachteiligt. Es geht auch nicht darum, die zu bevorzugen, die ein E-Fahrzeug haben, sondern es geht darum zu überlegen: Macht ein E-Fahrzeug für mich vielleicht Sinn? – Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Ich bin Dieselfahrer. Ich bekenne mich dazu. Und ja, liebe GRÜNE, ich fahre einen SUV; aber ich bin mit meinem Abgeordnetenbüro vor Kurzem umgezogen und bin jetzt von einem Gewerbegebiet, wo ich immer einen Parkplatz gehabt habe, zurück in die schöne Mühldorfer Altstadt gezogen, die komplett parkraumbewirtschaftet ist und wo ich mittlerweile nicht mehr weiß, wie viele Strafzettel ich da schon kassiert habe, weil ich vergesse, Geld nachzuwerfen. (Michael Hofmann (CSU): Das ist einmal Engagement!) Vor dem Hintergrund habe ich einmal überlegt: Mensch, das wäre doch jetzt ein Anreiz, mit dem E-Auto da einmal herunterzufahren. Um genau solche Fälle geht es doch. Wir wollen überlegen: Können wir nicht mehr Leute finden, die diesen Umstieg einmal wagen oder die vielleicht die Anschaffung eines Zweitautos erwägen oder die ohnehin eine PV-Anlage zu Hause auf dem Dach haben. Ja, ich gebe Ihnen schon recht: Man kann darüber diskutieren, wie aufwendig das ist; ich meine aber, man hat versucht, es so unbürokratisch zu lösen, wie es nur irgendwie geht. Man hat den Kommunen auch in die Hand gegeben, wie sie das Ganze umsetzen können, sei es, dass man es mit einer Parkscheibe macht, sei es, dass man einen Nullzettel am Automaten herausholt. Wir werden sehen, wie die Umsetzung in der Praxis läuft. Meine Damen und Herren, was die Einnahmenverluste angeht, sage ich: Die Kommune, die darauf angewiesen ist, diese entgangenen Parkgebühren zu kompensieren, hat andere Probleme als diese. Die Parkraumbewirtschaftung dient in erster Linie der Lenkung des Verkehrs. Sie dient dazu, dass Dauerparker vermieden werden. Das macht auch die neue Regelung. Gemäß der neuen Regelung gilt die Parkdauer nur für drei Stunden. Sie soll verhindern, dass Dauerparker in die entsprechenden Zonen hereingebracht werden. Vor dem Hintergrund sage ich: Wo landen wir denn dann, wenn wir gar nichts mehr ausprobieren dürfen? – Die Idee dahinter war: Das Ganze soll jetzt einmal bis Ende 2026 laufen. Danach müssen wir schauen, ob es sich bewährt hat. Dann kann man es auch wieder genauso unproblematisch und geräuschlos auslaufen lassen, wie man es jetzt einführt. Wir sollten dabei in erster Linie daran denken: Wir tun etwas für unsere bayerische Wirtschaft. Der Aspekt, den der Kollege Dremel genannt hat, ist auch ganz wichtig: Im innerstädtischen Bereich sind mir E-Autos viel lieber als Autos mit Verbrenner, weil Verbrenner nicht nur CO in die Luft ausstoßen, sondern auch andere Schadstoffe, und die werden bei E-Autos definitiv vermieden, weil sie emissionsfrei betrieben werden können. Vor diesem Hintergrund werden wir diese Entscheidung jetzt sicherlich nicht zurücknehmen, sondern wir probieren es aus; denn wir sind mutig in Bayern. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Saller. – Nächster Redner ist Herr Kollege Florian von Brunn für die SPD-Fraktion.
Florian von Brunn SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Über diesen Antrag von der AfD wird Elon Musk aber sauer sein, wo er euch doch so fördert, und jetzt seid ihr gegen E-Autos. Das wundert mich jetzt schon. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Er hat doch extra Frau Weidel so intensiv im Wahlkampf unterstützt. Insofern wundert es mich, dass ihr euch traut, diesen Antrag zu stellen. Aber es ist natürlich so ein bisschen "Wir wollen zurück in die Vergangenheit", wie bei allen Punkten, die die AfD vorschlägt. Ihr wollt am liebsten mit Diesel, mit Atomkraft und mit Kohle arbeiten. (Beifall bei der AfD) Über andere Vorstellungen, die ihr habt und die bis in das letzte Jahrhundert zurückgehen, möchten wir hier gar nicht reden. Zur Staatsregierung muss man sagen: Es wäre besser gewesen, wenn man sich mit den Städten und Gemeinden, die davon betroffen sind, abgesprochen hätte und es dann gemeinsam umgesetzt hätte. Das sagen wir an der Stelle, weil wir wissen, dass der Städtetag sich dazu kritisch geäußert hat. (Beifall bei der SPD) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen doch E-Mobilität nach vorne bringen. Ich freue mich, dass es jetzt endlich ein klares Bekenntnis von CSU und FREIEN WÄHLERN zur E-Mobilität gibt. 250.000 Tote durch schlechte Luft und durch Abgase gibt es in Europa – jedes Jahr. Da ist es doch gut, wenn man emissionsfreie Mobilität fördert. Ein E-Motor ist wartungsfrei. Er wird viel länger und viel besser laufen. Und wir merken doch gerade: China fördert massiv die E-Mobilität. Deswegen kommen auch die chinesischen Autos en masse auf den Markt. Wir haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Bayern daran hängen; diese müssen wir sichern. Ihr Antrag führt in die Vergangenheit und ins Chaos; deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege von Brunn. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt ist eigentlich denkbar einfach. Wir haben das Anliegen, Elektromobilität in unserem Land zu fördern. Wir wollen niemandem verbieten, weiter zum Beispiel mit einem Fahrzeug mit Verbrennermotor zu fahren. Aber wir wollen in der Tat Leute ermuntern, dass sie sich dort für Elektromobilität entscheiden, wo sie es selbst für gut und zukunftsfähig halten. Da soll ein kleiner Anreiz gesetzt werden, indem man unter anderem – die neue Bundesregierung wird überlegen, ob es wieder Prämien gibt – vor Ort unmittelbar sagt: Wenn du hier mit einem Elektroauto in die Innenstadt fährst, dann darfst du bis zu drei Stunden kostenlos parken. Ein leichter Anreiz, ein leichter Akzent, für den die Rechtsgrundlage auf Bundesebene schon vor zehn Jahren im Elektromobilitätsgesetz geschaffen wurde. Wir haben auf Bundesebene die klare Regelung, dass die Länder Maßstäbe für die Höhe von Parkgebühren der Kommunen, nach der Straßenverkehrs-Ordnung wohlgemerkt, im öffentlichen Raum festlegen können. Private Parkhäuser, auch Parkhäuser, die privat von Kommunen betrieben werden, Privatparkplätze, sind davon nicht betroffen. Es geht ausschließlich um die Parkplätze, die im öffentlichen Straßenraum angeboten werden. Das ist die Situation. Es ist zu Recht schon angesprochen worden, dass die Landeshauptstadt München schon vor einiger Zeit von sich aus beschlossen hat, dass auf allen öffentlichen Parkraumflächen Münchens mit einem Elektroauto bis zu zwei Stunden kostenfrei geparkt werden kann. Letztendlich haben wir auf der einen Seite auf der Grundlage dessen, was Kommunen zum Teil schon selbst angepackt hatten, und auf der anderen Seite mit dem Rahmen, den der Bund vorgibt, entschieden, wir möchten das in diesem Geltungszeitraum des Elektromobilitätsgesetzes bis Ende 2026 ausprobieren und sagen: Generell gilt in ganz Bayern, im öffentlichen Parkraum darf bis zu drei Stunden kostenfrei geparkt werden – nicht mehr und nicht weniger. Ich kann nicht erkennen, wo da das Riesenproblem liegen soll. Es ist auf Bundesebene klar geregelt, dass dies zur Verwaltungsvereinfachung ausschließlich für Fahrzeuge gilt, die mit einem E-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Es gibt welche, die kein E-Kennzeichen dran haben, weil keiner verpflichtet ist, das auf sein Kennzeichen draufzuschreiben, auch wenn er ein Elektroauto hat. Aber dann kann er auch die Parkgebührenbefreiung nicht in Anspruch nehmen, weil das sonst einen Riesenverwaltungsaufwand produzieren würde, wenn man das extra noch weiter überprüfen würde. Deshalb gilt schon vom Bundesgesetz her die klare Regelung: Diese Gebührenbefreiung gilt nur für Autos, die mit einem E-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Übrigens ist interessant, dass ausgerechnet Sie sich über europarechtliche Fragen Gedanken machen. Auch das ist eindeutig geregelt. Es gibt in anderen europäischen Ländern andere Kennzeichen; aber die Befreiung gilt für alle europäischen Autokennzeichen. Keiner muss also befürchten, dass europäische Freunde benachteiligt würden. Nein, meine Damen und Herren, es ist eine einfache, praktikable Regelung. Man sieht, dass die Regelung von den Kommunen problemlos umgesetzt werden kann, weil aufgrund dieser Regelung, wie wir sie in der Verordnung getroffen haben, keine Kommune ein neues Schild aufstellen muss und dergleichen. Sie kann darauf hinweisen, dass es die gebührenfreie Regelung gibt. Wenn sie es nicht hinschreibt, dann gilt die Regelung zur Gebührenfreiheit trotzdem aufgrund der Verordnung für ganz Bayern. Jeder weiß, dass das so gilt, und kann überall in Bayern unter Berufung darauf mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken. Damit hat sich der Fall. Angesichts dessen, dass wie angesprochen gegenwärtig rund 5 % der in Bayern zugelassenen Kfz Elektroautos sind, sind Spekulationen von Kommunen, dass sich da Gebührenausfälle in Höhe von 10, 15 oder 20 % einstellen könnten, überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir werden uns am Ende des Jahres gerne anschauen, wie die Abrechnungen tatsächlich aussehen. Aber wieso 5 % der zugelassenen Fahrzeuge Gebührenausfälle in Höhe von 15 oder 20 % produzieren können, ist für mich jedenfalls – vielleicht habe ich irgendetwas übersehen – bislang überhaupt nicht nachvollziehbar. Das ist die Realität, meine Damen und Herren. Deshalb bin ich froh, dass sich jetzt alle Kommunen darauf einstellen. Ab dem 1. April gilt diese Regelung und kann so vollzogen werden. Wenn sich deswegen ein paar zusätzliche Mitbürgerinnen und Mitbürger ermuntert sehen, sich für ein Elektromobil zu entscheiden, dann ist das gut, dann dient das auch der ökologischen Entlastung unserer Innenstädte. Genau das wollen wir vorantreiben. Ich sage aber ausdrücklich noch einmal: Wir gehören nicht zu denen, die irgendjemand sein bisheriges Benzin- oder Dieselauto verbieten wollen, sondern wir setzen hier auf die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger selbst. Ich bitte, den Antrag der AfD abzulehnen, weil er uns um keinen Millimeter weiterbringt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Diese findet in elektronischer Form statt. Abstimmungszeit: drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:03 bis 15:06 Uhr) Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekannt gegeben. Ich rufe nun zur Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerns Menschen und die Landwirtschaft vor Gentechnik schützen - das Vorsorgeprinzip muss auch hier gelten (Drs. 19/5965) (Unruhe) Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Dann könnten wir die Beratungen fortsetzen und wären vielleicht auch irgendwann heute Abend rechtzeitig bei den Folgesitzungen oder sogar zu Hause. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Laura Weber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.
Laura Weber GRÜNE
Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich ist es trivial: Wir alle wollen wissen, was wir essen; woher kommt es, wo wurde es hergestellt, ist es bio oder konventionell produziert? – Im Endeffekt ist es, bezogen auf den Antrag, ganz einfach: Wo Gentechnik drin ist, muss Gentechnik draufstehen. Das ist das gute Recht aller Verbraucherinnen und Verbraucher. (Beifall bei den GRÜNEN) Doch dieses Recht steht jetzt mehr als je zuvor auf der Kippe. In der EU werden gerade Tatsachen geschaffen, die genau das unmöglich machen. Es geht nämlich darum, eine vollständige Deregulierung neuer gentechnischer Verfahren voranzubringen. Was bedeutet das konkret? – Das heißt, es wird keinerlei Kennzeichnungspflicht mehr geben. Das heißt, die Menschen erfahren nicht mehr, ob ihre Lebensmittel gentechnisch verändert wurden oder nicht. Das heißt, eine Koexistenzgarantie ist außer Kraft gesetzt. Es wird keine Risikoprüfung mehr geben. Es gibt keine klare Haftung. Die Patentfrage, die in den vergangenen Jahren noch am meisten diskutiert wurde, ist genauso ungeklärt wie vor ein paar Jahren – genauso! (Beifall bei den GRÜNEN) Große Konzerne sichern sich die Rechte, aber die anderen tragen die Risiken: kleine Betriebe, Verbraucherinnen und Verbraucher, die Umwelt und die gesamte Gesellschaft. (Beifall bei den GRÜNEN) Diese Entscheidung ist ein Angriff auf die Wahlfreiheit von uns allen, und sie ist eine reale wirtschaftliche Gefahr für unsere vielfältige, bäuerliche, gentechnikfreie Landwirtschaft in Bayern. Was machen Sie jetzt, CSU und FREIE WÄHLER? – Nichts, absolut nichts. Stille und Schweigen herrschen. Ich muss wirklich sagen, ich bin maßlos enttäuscht, vor allem, wenn man bedenkt, was noch vor ein, zwei Jahren gesprochen wurde. (Beifall bei den GRÜNEN) Manfred Weber ist in Brüssel der Haupttreiber der Deregulierung, und Sie sitzen hier in Bayern und auch im Bund das Thema einfach aus. Was hat Manfred Weber gemacht, obwohl 200 Betriebe sich in einem offenen Brief an ihn gewandt haben? – Er hat es ignoriert. Er ist nicht einmal ins Gespräch und in den Dialog gegangen; es interessiert ihn anscheinend nicht. Es waren 200 Betriebe, die sehr davon abhängig sind, weiter gentechnikfrei produzieren zu können. Auch Bayern trifft es ganz besonders; denn unser Label "Ohne Gentechnik" ist ein absoluter Verkaufsschlager und ein Milliardengeschäft. (Beifall bei den GRÜNEN) Unsere bayerische Milch ist zu 70 % mit "Ohne Gentechnik" gelabelt. Frau Aigner – sie ist nicht mehr da – hat vor 15 Jahren dieses Label eingeführt und wird dafür seit 15 Jahren zu Recht gefeiert. Ich frage mich: Wollen Sie das wirklich alles aufgeben, gerade auch angesichts unserer bayerischen bäuerlichen Strukturen? Spätestens jetzt ist der Moment, endlich ganz klar und deutlich zu werden: für Transparenz, für klare Regeln, für eine vielfältige Landwirtschaft, die unabhängig bleiben kann, und für die Verbraucherinnen und Verbraucher, die einfach wissen wollen, was sie essen. Treten Sie an den Ministerpräsidenten, an den Wirtschaftsminister, an Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund, an Manfred Weber und seine Kolleginnen und Kollegen in der EU heran. Frau Kaniber, Herr Glauber, Frau Aigner, tun Sie etwas! Fordern Sie klare Haftungsregeln, eine verpflichtende Kennzeichnung und eine transparente Risikoprüfung! (Beifall bei den GRÜNEN) Sie und Ihre Union haben es jetzt in der Hand. Liebe SPD, gerade finden Koalitionsverhandlungen im Bund statt. Bleiben Sie klar in Ihren Forderungen nach Vorsorge, nach Transparenz, nach Risikoprüfung. Darüber scheint es noch große Diskussionen zu geben. Aber tun Sie etwas dafür, was unsere Verbraucherinnen und Verbraucher, die Menschen im Land, in Bayern, im Bund oder in Deutschland, aber auch in Europa wollen, nämlich Klarheit darüber zu haben, was sie essen. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Vertrauen in unsere wertvollen Lebensmittel darf nicht verspielt werden. Gentechnik ist auch im neuen Gewand Gentechnik, und so muss sie auch behandelt werden. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Weber. – Ich gebe bekannt, dass zu dem Dringlichkeitsantrag, der gerade beraten wird, namentliche Abstimmung beantragt wurde. Das Wort hat Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel für die CSU-Fraktion.
Tanja Schorer-Dremel CSU
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher, Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Weber, das hat einmal wieder die komplette Ahnungslosigkeit und Faktenfreiheit gezeigt. Aber ich kläre das gerne auf. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU) Das aktuelle EU-Gentechnikrecht ist 24 Jahre alt. Es stammt aus 2001 und klassifizierte bestimmte damals bekannte und genutzte biotechnologische Verfahren als Gentechnik und daraus erzeugte Organismen als gentechnisch veränderte Organismen, GVO. Die Wissenschaft hat sich seitdem rasant entwickelt. Im Jahr 2012 wurden die Grundlagen des CRISPR/Cas, der sogenannten Genschere, erstmals wissenschaftlich beschrieben, eine Methode, die gezielt Mutationen, Veränderungen, im Erbgut erzeugen kann. Vor fast sieben Jahren, am 25. Juli 2018, urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Organismen, die mittels dieser Veränderungen, der Mutagenese, erzeugt wurden, genetisch veränderte Organismen im Sinne der GVO-Richtlinie sind. Das umfasst die im Dringlichkeitsantrag zitierten neuen genomischen Techniken, NGT, wie zum Beispiel CRISPR/Cas, aber grundsätzlich auch alle klassischen Mutageneseverfahren, also Bestrahlung oder Einsatz von Chemikalien zur Erzeugung von Mutationen. Diese werden seit Jahrzehnten genutzt, gelten daher als sicher und werden von den Verpflichtungen der GVO-Richtlinie ausgenommen. Um dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, hat die EU-Kommission am 3. Juli einen Vorschlag zur Regulierung von Pflanzen vorgelegt, die mittels NGT erzeugt wurden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten bei dieser wichtigen Sache unbedingt eine fachliche, keine von Panik geprägte Debatte führen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, schauen wir uns das doch einmal an: Die Gentechnik ist die sogenannte Transgenese, bei der fremdes Erbgut in die DNA gebracht wird. Dann gibt es die Cisgenese, bei der aus derselben Art etwas eingeführt wird, und es gibt die Mutagenese, die vollkommen in dem Gen bleibt und die in der Natur tagtäglich vorkommt. Diese sind zum weit überwiegenden Teil in NGT-Pflanzen vorhanden und enthalten gerade bei NGT1 keine artfremden Gensequenzen. Darauf zielt der Vorschlag der EU-Kommission ab; denn er differenziert Kategorie 1, bei der wenig veränderte Pflanzen konventionell gezüchtet oder natürlich vorkommenden Pflanzen gleichgestellt werden sollen, und die Kategorie 2, die nach wie vor unter das Gentechnikrecht fällt. Dort lässt die EU-Kommission bereits besondere Vorsicht walten. Es handelt sich um eine Differenzierung, die es außerhalb Europas nicht gibt. Schauen wir uns die Wissenschaft an: 98 % der Wissenschaftler, darunter 37 Nobelpreisträger, stellen fest, dass NGT in ihren Risiken klassischer Züchtung vergleichbar oder sogar weniger gefährlich sind als klassische Mutationszüchtungen. Sie sprechen sich übrigens wie die Deutsche Forschungsgesellschaft und wie die Nationale Akademie der Wissenschaften der Leopoldina für diesen Weg aus. Sollten wir diesen Weg nicht mitgehen, stellen wir uns automatisch hinten an und schädigen unseren Wissenschaftsstandort; denn in Ländern wie Argentinien, Australien, Brasilien, Indien, Indonesien, Japan, Kanada, Kenia, Russland, geplant in der Schweiz, Südkorea und den USA wird hier bereits ganz anders vorgegangen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Partei ruft bei Klimathemen beständig dazu auf, der Wissenschaft zu folgen. Wo bleibt das dann hier? Sie geben sich immer als Fortschrittspartei aus. (Beifall bei der CSU) Dabei sind Sie es nur, wenn es Ihnen ideologisch passt. Deswegen wollen wir die wissenschaftlichen Fortschritte mit hineinnehmen; denn weltweit sind über 3.400 Pflanzensorten mit klassischer Mutagenese erzeugt worden, und vor allen Dingen in Bayern angebaute Braugerste und Hartweizensorten fallen auch darunter. Deswegen brauchen wir eine faktenbasierte Diskussion. Wir sollten anerkennen, dass diese Technologie durch die Erzeugung von Resistenzen gegen Krankheitserreger und Anpassungen an den Klimawandel grundsätzlich Chancen für mehr Nachhaltigkeit und Ertragssteigerung bietet. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Wo sind wir jetzt gerade? – Die Bayerische Staatsregierung ist überhaupt nicht blauäugig, nichtstuend oder still und schweigend. Neue Technologien müssen einer gründlichen Risiko- und Folgenabschätzung unterzogen werden. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Position des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2024 – darüber war jetzt gerade überhaupt nichts zu hören –, die in wichtigen Punkten eine Anpassung des Vorschlags der EU-Kommission vorsieht: Ausschluss der Patentierbarkeit, Kennzeichnungspflicht von Pflanzen und Erzeugnissen aller NGT-Kategorien und Überwachung möglicher Umweltauswirkungen. Ganz anders also, als die Kollegin Weber gerade behauptet hat. Die im Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte Position des EU-Agrarministerrats fällt aus unserer Sicht hinter die Position des Europäischen Parlaments zurück, bietet jedoch ebenfalls unterstützungswerte Punkte wie die Ermöglichung von Anbaubeschränkungen für NGT2 durch die Mitgliedstaaten. Ich kann es nur wiederholen: Panikmache und Stimmungsmache sind derzeit absolut unangebracht; denn mit der Positionierung des Agrarministerrats wurden keine harten Fakten geschaffen; damit wurde lediglich der Weg für Trilogverhandlungen auf EU-Ebene frei, zwei Jahre nach Vorlage des Kommissionsentwurfs. Das sollte auch die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wissen. Bei den unterschiedlichen Positionen im Trilog ist nicht von einer raschen Einigung auszugehen. Vorsicht und Gründlichkeit gehen hier vor Schnelligkeit. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst. Unsere Haltung ist absolut klar: Bayern ist gentechnikfrei und soll das auch bleiben. Transgene Pflanzen lehnen wir weiterhin ab. Mit Blick auf die Agrarstrukturen vor Ort muss den Mitgliedstaaten und Regionen weiterhin ermöglicht werden, über den Anbau gentechnisch erzeugter Pflanzen selbst zu entscheiden. Das Verbot von NGTs im Ökolandbau greift die Vorgaben im Ökobereich auf, nach denen diese Verfahren und Erzeugnisse aus diesen nicht zulässig sind. Zur sinnvollen Umsetzung braucht es unserer Ansicht nach eine umfassende Kennzeichnung, weil noch zuverlässige Nachweisverfahren fehlen. Sie können einen mit Mutagenese entstandenen Salat nicht von einem gezüchteten Salat unterscheiden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Fakten nicht Ideologie brauchen wir als Grundlage für eine Entscheidung. Zu den neuen genomischen Techniken vertritt die Bayerische Staatsregierung eine klare Position, die sie in die anstehenden Trilogverhandlungen auf EU-Ebene einbringen wird. Diese umfasst bereits Punkte des vorliegenden Dringlichkeitsantrags. Aus diesem Grund lehnen wir den entbehrlichen Antrag der GRÜNEN ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)
Ludwig Hartmann
Mir legt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Kollegin Laura Weber für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.
Laura Weber GRÜNE
Frau Schorer-Dremel, die Trilogverhandlungen gehen jetzt los. Genau deswegen stellen wir diesen Dringlichkeitsantrag, weil es jetzt darauf ankommt, aus den Mitgliedstaaten klare Signale zu geben. Sie haben mir jetzt mehrmals Ahnungslosigkeit vorgeworfen. Ich will bloß sagen, ich habe einen Masterabschluss in Umwelttechnologie. (Michael Hofmann (CSU): Noch schlimmer!) Ich hatte massiv Biotechnologie in meinem Studium und habe es mehr oder weniger geliebt. Ich würde sagen: Viel ging eigentlich am Thema vorbei, denn es ging um die Kennzeichnung. Ich bin froh, wenn Sie sich ganz klar für die Kennzeichnung aussprechen; aber ich muss sagen: Wenn es um Patente geht, sagen Sie einerseits, dass die Patentierung nicht möglich sein soll, und dann sagen Sie, ein gentechnisch veränderter Salat sei nicht unterscheidbar von einem – – (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das habe ich nicht gesagt, Mutagenese habe ich gesagt!) – ja, genau; aber mit neuen Gentechniken, das schließt das ja ein. – Das ist mittlerweile alles nachweisbar. Ich frage Sie jetzt noch einmal: Sagen Sie, Bayern soll gentechnikfrei bleiben, und schließt das die neue Gentechnik ein?
Ludwig Hartmann
Ihre Redezeit ist um. Bitte kommen Sie zum Schluss. Die Redezeit ist um, Frau Kollegin.
Tanja Schorer-Dremel CSU
Frau Kollegin Weber, herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Abschluss in Umwelttechnologie. (Heiterkeit) Das habe ich nicht. Allerdings beschäftige ich mich seit über fünf Jahren mit diesem Verfahren. Wir haben hier Anträge vonseiten der CSU eingebracht und eine sehr beachtete Anhörung durchgeführt. Übrigens gab es eine ganz spannende Anhörung vom Fachrat für Bioökonomie im Jahr 2023. Sie bringen gerade alles durcheinander. (Beifall bei der CSU) Es ist eben nicht Gentechnik, es ist eine Mutagenese. Den Unterschied zwischen Gentechnik und der Transgenese und der Mutagenese, den habe ich schon in der 11. Klasse gelernt. Das heißt, ein Salat, der sich durch Umwelteinflüsse verändert – zum Beispiel gibt es bei Weizen, um das Beispiel herzunehmen, 238 Möglichkeiten, wie sich etwas verändern kann –, kann in der Natur vorkommen. Aufgrund dieses Gentechnikverfahrens muss ich nicht warten, bis das irgendwann einmal passiert, sondern kann im eigenen Erbgut durch den Bruch des DNA-Strangs etwas herausholen. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Wenn Sie sich nicht mit neuen Techniken beschäftigen, ist es genau dasselbe, wie wenn Sie heute noch mit einem Handy aus dem Jahr 2001 herumlaufen und nicht mit einem Handy aus dem Jahr 2025. Sie sind der Zeit sehr hinterher. (Beifall bei der CSU)
Ludwig Hartmann
Auch Ihre Redezeit ist um. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Ralf Stadler für die AfD-Fraktion. Bitte schön.
Ralf Stadler AfD
Habe die Ehre, Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich gebe es zu, ich bin ein bisschen verwirrt. (Michael Hofmann (CSU): Das ist nichts Neues!) Ausgerechnet die GRÜNEN, die für eine genmanipulierende, experimentelle mRNA-Impfung eingetreten sind, sogar eine Impfpflicht gefordert haben! (Widerspruch bei den GRÜNEN) Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie Frau Schulze im Jahr 2021 an diesem Pult mit ungefähr 90 Dezibel rausposaunte: Ich bin einfach froh, dass sich die neue Ampel-Regierung auf den Weg macht, eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Genau die wollen jetzt auf einmal Bayerns Menschen vor der Gentechnik schützen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Wir alle wissen, die Gentechnik stellt eine Gefahr dar, wenn sie unkontrolliert angewendet wird. Wir setzen uns selbstverständlich dafür ein, dass die Gentechnik nicht unkontrolliert in die Lebensmittelkette gelangt; aber dafür braucht es keine erneute Bürokratiemaschinerie, welche die GRÜNEN wieder einmal in Gang setzen wollen. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Was wir brauchen, ist eine vernünftige Rahmengesetzgebung; denn Verbote und Vorschriften gibt es ohnehin schon genug. Gentechnisch erzeugte Produkte sollten streng überwacht und ohne umfassende vorherige Forschung besser erst gar nicht in Umlauf gebracht werden. Wir wollen keine zwielichtigen Machenschaften großer Konzerne, die hinter geschlossenen Türen ablaufen. Jeder Bürger in Bayern sollte das Recht haben zu entscheiden, welche Produkte er kauft und konsumiert. Deshalb brauchen wir klare und umfassende Regulierungen auf Bundesebene, ohne immer mit einem Auge auf die EU zu schielen. Die Einführung umfangreicher Kennzeichnungspflichten, Umweltmonitoringmaßnahmen sowie Patentierungs- und Haftungsregelungen braucht es nicht, liebe GRÜNE. Wir müssen stattdessen klar feststellen, welche Produkte auf dem deutschen Markt und in Bayern landen dürfen und welche eben nicht. Hoffen wir, dass sich CSU und FREIE WÄHLER diesmal besser an ihren eigenen Koalitionsvertrag erinnern als bei der Aushöhlung der Schuldenbremse. Fest steht nämlich eines: Wir sollten Landwirte und Verbraucher nicht schon wieder zu Versuchskaninchen einer verfehlten EU-Politik machen. Wir wollen kein Bayern, das seine Traditionen auf dem Altar der Internationalisierung opfert. Ja oder Nein – das ist die Frage. Stehen wir zu einem gentechnikfreien Bayern oder nicht? Wir müssen diesbezüglich nicht nur die heutige, sondern auch die zukünftige Landwirtschaft schützen. Neue Gentechnikmethoden wie das CRISPR dürfen nicht ohne eingehende Prüfung und ausreichende Schutzvorgaben in der Praxis eingesetzt werden. Wir müssen in Bayern eine klare Position hinsichtlich des Einsatzes dieser Technologien vertreten. Lassen Sie uns doch gemeinsam handeln und die Freiheit und Sicherheit für unsere Bauern und die Verbraucher zurückgewinnen! – Zum Antrag der GRÜNEN werden wir uns enthalten. (Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Nächste Rednerin ist Kollegin Ulrike Müller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.
Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es noch einmal. Wir haben im Oberallgäuer Kreistag im Jahr 2007 entschieden, eine gentechnikfreie Region zu werden. Damals war ich stellvertretende Landrätin. Am 2. März 2009 waren alle unsere Betriebe zertifiziert, und wir konnten die "Agro-Gentechnik"-freie Region ausrufen. Oberallgäu-Kempten steht bis heute dazu. An dieser Stelle hat sich auch nicht viel geändert. Liebe Kollegin Weber, eines hat sich gerändert. Anfangs bekamen nämlich die Landwirte tatsächlich 3 Cent mehr vom Milchpreis je Liter Milch. Das ist leider weg. Es ist zwar schön, dass 60 % der Milch in Bayern als gentechnikfrei vermarktet wird, leider haben die Landwirte aber nichts davon. Wir FREIE WÄHLER stehen natürlich zu der GVO-Freiheit Bayerns und Deutschlands. Sogar für die Kollegen der CSU kann ich sagen: Alles, was in unserem Koalitionsvertrag steht, stimmt. Wir verschließen uns aber nicht Innovationen und neuen Züchtungsmethoden. Das steht im Koalitionsvertrag, und das passt auch so. Ich nenne noch wichtige Punkte zu dieser Genschere. Es ist ein großer Unterschied, ob mit der Anwendung von GVO-Gentechnik teilweise Teile aus anderen Pflanzen implementiert werden oder ob von einer DNA mit einer Schere tatsächlich nur ein Teil entfernt wird, um die Pflanze gegen Krankheiten oder Trockenheit resistenter zu machen. Erstens. Neue Züchtungstechnologien mit GVO zu vergleichen, heißt, einen Backofen mit einem Brot zu vergleichen. Vielleicht muss ich ein bisschen in Bildern sprechen. Das eine ist ein Werkzeug, und das andere ist das Produkt. Die Wahl des Werkzeugs nimmt nämlich nicht vorweg, welches Produkt ich damit erzeuge. NGT, also neue Züchtungstechnologien, können naturidentische Züchtungen erzeugen. An dieser Stelle sind Forderungen nach Labeling, Koexistenz, Risikoprüfung und Umweltmonitoring geradezu surreal. Zweitens. Die Züchter brauchen genetische Diversität, um neue Züchtungen zu finden. Die Herausforderungen, beispielsweise des Klimawandels, sind enorm, und Zeit ist dabei ein großes Problem. Konventionelle Züchtungen dauern sehr lange. Man kann sagen: Ein Grundschüler ist bereits an der Uni, bis eine konventionelle Züchtung auf den Markt kommt. Drittens, die Präzision. Die Züchter haben das notwendige Wissen über die Gentechnik, können sie mit konventionellen Methoden aber nur ungenau einsetzen. Wenn man beispielsweise auf eine Dartscheibe schießt, kann man vielleicht irgendwo treffen, aber mit dieser neuen Genschere erreicht man dreimal 20 Punkte. Die Menschheit provoziert gentechnische Veränderungen seit Jahrhunderten. Jetzt haben wir dafür ein Skalpell und keine Motorsäge in der Hand. Viertens, die Zugänglichkeit von Innovationen für kleine Unternehmen und Forscher. NGT sind günstig in der Anwendung und machen Züchtungen viel weniger kapitalintensiv. In einer Sorte Weizen finden in einem Jahr bis zu 200 verschiedene Mutationen statt. Das zeigt, wie schnell auch ohne menschlichen Eingriff so etwas passieren kann, nur wissen wir nicht, was dabei herauskommt. Für mich ist ganz klar: Wir stehen zu der Position des Europäischen Parlaments. An dieser Stelle muss ich vielleicht noch einmal kurz unterscheiden. Unter NGT1 versteht man tatsächlich eine Veränderung an der Pflanze, bei der eine Genschere bis zu zwanzig Mal angewandt wird. Das ist tatsächlich nicht unter dem Gentechnikgesetz zu regeln. Das ist überall wissenschaftlich bestätigt. Alles, was darüber hinausgeht, wird sich im Gentechnikgesetz wiederfinden und muss patentiert werden – und, und, und. Mir ist eines besonders wichtig: Das Parlament hat tatsächlich eine Position gefunden, die uns alle überzeugt hat: Ausschluss der Patentierbarkeit, eine Kennzeichnung von Pflanzen und Erzeugnissen und eine Überwachung der möglichen Umweltauswirkungen. Mit dieser Position geht das Parlament in den Trilog. Die Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag vorgelegt, und der Ratstext liegt jetzt vor. Jetzt lassen wir doch einmal verhandeln. Ich glaube, auch das Vorsorgeprinzip wird bei der zukünftigen Sortenzulassung ausreichend berücksichtigt. Lassen Sie uns doch Schluss machen mit ideologischen Debatten. Mir erschließt sich die Dringlichkeit des heutigen Antrags leider nicht. Lassen Sie uns doch zuerst im Trilog verhandeln. Ich kann Ihnen garantieren, dass die bayerische Position umfassend eingebracht wurde und wir uns im ständigen Austausch mit unseren Kollegen, die am Verhandlungstisch sitzen, befinden. Deshalb müssen wir zuerst im Trilog endverhandeln und warten, was das Gesetz bringt. Schließlich können wir nach wie vor – das ist meine feste Überzeugung – Bayern als GVO-frei ausloben und unsere Verbraucherinnen und Verbraucher weiter schützen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Johannes Becher (GRÜNE): Nach den Verhandlungen ist es zu spät!)
Ludwig Hartmann
Bleiben Sie bitte am Rednerpult. – Mir liegt eine Meldung zur Zwischenbemerkung der Kollegin Laura Weber vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön.
Laura Weber GRÜNE
Das ist interessant. Sie sagen ganz klar: Neue Gentechnik ist keine Gentechnik. Kann man das wirklich so festhalten?
Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Nein. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nein, wieder nicht zugehört!)
Laura Weber GRÜNE
Das schließt das definitiv ein. Sie meinten, man müsse sich das Produkt anschauen und nicht die Herstellungsweise. Genau darum geht es. Ich will das noch einmal unterstreichen. Jetzt geht es darum, in die Trilogverhandlungen einzugreifen und klar zu sagen, dass man Kennzeichnung und Transparenz haben will. Meine Frage direkt an Sie: Viele Allgäuer Unternehmen haben den offenen Brief unterschrieben und fordern auch, dass diese Deregulierung, die jetzt vonstattengeht, nicht kommt. Was sagen Sie diesen Unternehmen? Haben die auch alle keine Ahnung? Das frage ich mich. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sie verstehen es nicht!)
Ludwig Hartmann
Bitte schön.
Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Wenn man einen Teil der DNA einer Pflanze herausschneidet und die Teile wieder zusammenklebt, ist das keine Gentechnik. Das ist wissenschaftlich belegt. Das ist klar definiert. Das wird überall bestätigt. Das sind die Fakten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich sage Ihnen eines: Ich beschäftige mich im Europäischen Parlament seit 2021 mit Expertenanhörungen, Expertisen, wissenschaftlichen Belegen sowie Pro- und Kontra-Diskussionen. Wir haben nun Positionen im Parlament abgestimmt, die schwierig genug waren, aber tatsächlich wegweisend sind. Wir haben genau das befürchtet, was Sie hier tun, nämlich wieder alles in den GVO-Topf zu werfen und miteinander zu vermischen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Das ist der Fehler. – Die Kennzeichnung ist eine Forderung des Parlaments. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)
Ludwig Hartmann
Frau Kollegin, Ihre Redezeit ist um. – Als nächster Rednerin erteile ich Frau Kollegin Ruth Müller für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Ruth Müller SPD
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir als SPD-Fraktion stehen hinter dem Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft, das es seit über 25 Jahren gibt und das wir von Anfang an unterstützt haben. Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, wie ich zusammen mit dem BUND Naturschutz mit einem Infostand Unterschriften gegen die Gentechnik gesammelt habe, mit einer großen, aufblasbaren Monsanto-Tomate mitten auf dem Marktplatz in Pfeffenhausen. Das ist keine Show gewesen, sondern das war Überzeugung, – (Unruhe)
Ludwig Hartmann
Bitte etwas mehr Ruhe!
Ruth Müller SPD
– und diese Überzeugung gilt bis heute. Insofern möchte ich feststellen: Die GRÜNEN haben recht mit ihrem Antrag. Der aktuelle Vorschlag des Agrarministerrats auf EU-Ebene lässt zu viele Fragen offen. Kennzeichnung? – Fehlanzeige. Haftung? – Unklar. Koexistenz? – Die Frage, wie Biolandwirte noch neben NGT-Betrieben bestehen können, wird komplett ignoriert. Wir als SPD-Fraktion stehen hinter dem Bündnis Bayern für gentechnikfreie Natur und Landwirtschaft, das sich seit vielen Jahren für eine gentechnikfreie Landwirtschaft engagiert. Wir unterstützen es weiterhin mit voller Überzeugung; denn hier geht es um mehr als um Technik oder Innovation. Es geht um unsere bäuerlichen Betriebe, um die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und um den Schutz unserer Artenvielfalt. Schon jetzt ist das Artensterben dramatisch, und gerade Insekten sind davon massiv betroffen. Wenn künftig Pflanzen ohne Risikoprüfung auf unsere Äcker kommen, hat das direkte Auswirkungen auf Bienen, Schmetterlinge und viele andere Nützlinge, die unsere Landwirtschaft dringend braucht. Wir dürfen deshalb nicht fahrlässig handeln, weder aus wirtschaftlichen Interessen noch im Namen des Fortschritts. Auch wenn wir Fortschrift nicht pauschal verteufeln, muss die Souveränität bei uns bleiben, bei uns in Bayern, in Deutschland und in Europa. Was wir gerade in den USA mit wenigen Großkonzernen sehen, die den Saatgutmarkt beherrschen und die Regeln diktieren, darf bei uns nicht Schule machen. Wir brauchen keine Abhängigkeiten von Agrarmultis, sondern verlässliche Regeln, die unsere kleineren und mittleren Betriebe schützen. (Beifall bei der SPD) Gerade jetzt, rund um die Agrarministerkonferenz, müssen wir ein starkes Signal für Transparenz, für eine Kennzeichnungspflicht und für das Vorsorgeprinzip setzen; denn wenn einmal gentechnisch verändertes Saatgut in der Umwelt ist, gibt es kein Zurück mehr. Das wissen wir alle. Deshalb sagen wir als SPD klar Ja zur Forschung, aber mit Augenmaß, Ja zur Innovation, aber mit Verantwortung, und ein klares Nein zu Gentechnik durch die Hintertür. (Beifall bei der SPD)
Ludwig Hartmann
Vielen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Diese findet in elektronischer Form statt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten. Die Abstimmung ist freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:38 bis 15:41 Uhr) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die drei Minuten sind um. Ich schließe die Abstimmung. Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekannt gegeben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gebe noch bekannt, dass Herr Abgeordneter Prof. Dr. Ingo Hahn vor der Landtagspräsidentin zur Niederschrift erklärt hat, mit Ablauf des heutigen Tages auf sein Landtagsmandat zu verzichten, da er ein Mandat im Deutschen Bundestag errungen hat. Gemäß Artikel 56 Absatz 2 des Landeswahlgesetzes scheidet Herr Prof. Dr. Ingo Hahn damit mit Ablauf des heutigen Tages aus dem Bayerischen Landtag aus. Herr Prof. Hahn hat in diesem Zusammenhang um das Wort zu einer Erklärung außerhalb der Tagesordnung gemäß § 113 unserer Geschäftsordnung gebeten. Hierzu erteile ich ihm für maximal fünf Minuten das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD – Zurufe von den GRÜNEN: Nein!)
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
Wertes Präsidium, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, liebe Bürger! Mir ist es ein großes Anliegen, mich hier im Bayerischen Landtag, im Hohen Haus, mit ein paar freundlichen Worten von Ihnen zu verabschieden. Genauso ist es mir ein großes Anliegen, ein paar versöhnliche Worte zu sprechen; denn entsprechend der Natur des Parlamentes haben wir uns hier fast sieben Jahre lang gestritten. Seit 2018 war ich im Bayerischen Landtag, und um es vorwegzunehmen: Es war eine sehr spannende Zeit, in der ich selbst sehr viel gelernt und in Summe noch mehr erlebt habe. Natürlich bin ich auch sehr stolz darauf, zur ersten Generation meiner Fraktion hier gehört zu haben oder heute noch zu gehören. Der Sprung ins kalte Wasser vor fast sieben Jahren war nicht einfach, aber hat sich gelohnt. Nun bin ich stolz darauf, dass es seit der neuen Legislaturperiode und dank der Verjüngungskur, die wir erfahren haben, noch besser klappt. (Beifall bei der AfD) Natürlich war diese erste Legislatur spannend und kräftebindend, in der ich meiner Fraktion und dem gesamten Parlament – das möchte ich betonen – über die gesamte Zeit in zwei Ausschüssen dienen durfte: im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst und im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Nebenbei kamen noch zwei Jahre lang der Fraktionsvorsitz zusammen mit meiner geschätzten Kollegin Katrin Ebner-Steiner sowie die Arbeit im Fraktionsvorstand über viereinhalb Jahre hinzu. Schöne und lustige Momente gab es aber ebenfalls, trotz aller politischer Auseinandersetzung. Besonders in Erinnerung geblieben sind mir zum Beispiel zwei Erlebnisse: erstens die Fahrt mit dem Umweltausschuss in den Nationalpark Berchtesgaden. Dort wanderten wir bei schönstem Sonnenschein in ein Tal hinein und trafen – oh Wunder – am Wegesrand wie zufällig auf Stände zur Biodiversitätsinformation und zur Verköstigung. (Toni Schuberl (GRÜNE): Was soll das?) Ich vermute, diese standen dort nicht an jedem Tag einfach so in der Landschaft herum. Interessant war auch die Auskunft der Nationalparkbiologen, dass der Artenreichtum im Park seit der Klimaerwärmung zugenommen habe – also nicht abgenommen, sondern zugenommen. Na, sowas! Schön für mich war zweitens auch der Einsatz im einzigen Fußballspiel, das in den letzten sieben Jahren stattgefunden hat, nämlich des FC Landtag in der Allianz Arena. Trotz des vorherigen Trainings zerrte ich mir gleich zu Beginn die Wade, schoss dann aber das einzige Tor unseres Teams gegen die Augustiner. (Beifall bei der AfD) Die waren zu dem Zeitpunkt noch nüchtern, das muss ich betonen. (Zuruf von den GRÜNEN: Wollen Sie uns verarschen?) Leider waren keine 60.000 Zuschauer, (Claudia Köhler (GRÜNE): Das ist ein Kasperltheater!) sondern nur 60 Zuschauer im Stadion. Immerhin, das Ding war drin. Es wäre eigentlich auch schön, wenn so etwa Verbindendes hier weiter betrieben würde, und ich weiß nicht, warum es nicht der Fall ist. Aber das würde sicherlich den Landtag auch mit einer sportlichen Komponente zusammenrücken lassen. Ich möchte mich heute bei Ihnen allen bedanken, möchte mich auch für die kontroversen Diskussionen bedanken, meist auch sehr harte Debatten. Ich denke, dass der Austausch von Argumenten uns doch in der Sache alle vorangebracht hat; im Idealfall inhaltlich hart, aber nicht persönlich oder verletzend. Meine Damen und Herren, unser aller Verantwortung ist es – das möchte ich betonen –, diese Demokratie hier zu schützen und auch zu stärken. (Zuruf von den GRÜNEN: Ha, ha, ha!) In diesem Sinne scheint es mir sehr wichtig, das Vertrauen der Wähler nicht durch bewusst falsche Wahlversprechen zu missbrauchen. Wichtig ist es genauso, die Menschen nicht der Demokratie müde werden zu lassen, etwa für eine Politik vorbei an ihren Bedürfnissen und Wünschen. Dagegen ist es essenziell und löblich, wenn Nichtwähler – egal für welche Partei – zurück an die Urne und damit in die politisch-demokratische Teilhabe gebracht werden, so wie bei der Bundestagswahl vor fünf Wochen. (Beifall bei der AfD) Wir alle sollten nicht nur das sagen, was die Menschen hören wollen, sondern wir sollten es auch so meinen, und vor allem sollten wir es tun. Ich werde in jedem Fall im Bundestag in Berlin –
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, die Redezeit ist um.
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
– eine Stimme für ganz Bayern sein, für alle Menschen, mit der Betonung auf "alle Menschen".
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, die Redezeit ist um.
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
Ja, es ist noch ein Satz.
Ludwig Hartmann
Die Redezeit ist um.
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
Somit sage ich zum Schluss etwas wehmütig: Servus, pfüa Gott und auf Wiedersehen! Das hoffe ich wirklich, dass ich den einen oder die andere –
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, jetzt ist die Redezeit beendet. (Das Mikrofon am Rednerpult wird abgeschaltet)
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
– wiedersehen werde.
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.
Prof. Dr. Ingo Hahn AfD
Insofern: Machen Sie es gut, (Zurufe: Redezeit!) für Bayern, für uns alle. (Stehender Beifall bei der AfD)
Ludwig Hartmann
Wir fahren nun mit der Tagesordnung fort. Bevor ich den nächsten Dringlichkeitsantrag aufrufe, gebe ich die Ergebnisse der beiden namentlichen Abstimmungen bekannt: zuerst zum Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion betreffend "‘Frei-Parken‘ für E-Autos stoppen – keine Benachteiligung des Verbrennungsmotors!", Drucksache 19/5964: Mit Ja haben 27 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 127 gestimmt. Einer hat sich der Stimme enthalten. Der Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Zum Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Bayerns Menschen und die Landwirtschaft vor Gentechnik schützen – das Vorsorgeprinzip muss auch hier gelten", Drucksache 19/5965: Mit Ja haben 36 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 76 gestimmt. Der Stimme enthalten haben sich 23 Abgeordnete. Auch dieser Dringlichkeitsantrag ist damit abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Ich rufe nun zur gemeinsamen Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Holger Grießhammer, Markus Rinderspacher, Arif Tasdelen u. a. und Fraktion (SPD) Solidarität mit Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei: Gegen Willkür und Repression (Drs. 19/5966) und Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Ulrike Müller u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER) Aktuelle Situation in der Türkei (Drs. 19/6020) Ich eröffne die gemeinsame Aussprache und erteile dem Kollegen Markus Rinderspacher das Wort. Bitte schön.
Markus Rinderspacher SPD
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der letzte heute zu behandelnde Dringlichkeitsantrag befasst sich auf Antrag der SPD mit der Türkei. Man könnte auf den ersten Blick feststellen: Die Türkei liegt weit weg. Betrifft uns das überhaupt? – Oh ja, in mehrfacher Hinsicht: Zum Ersten. In Deutschland leben 1,6 Millionen Menschen mit türkischem Pass und mindestens doppelt so viele, die in zweiter, dritter oder vierter Generation mittlerweile auch einen deutschen Pass besitzen. In Bayern sind es knapp 200.000 Bürgerinnen und Bürger türkischer Herkunft, die unser Land bereichern, weil sie hier Arbeitsplätze schaffen, weil sie Unternehmen gegründet haben, die sehr erfolgreich sind, weil sie in der Wissenschaft in Spitzenpositionen unser Land mit voranbringen, weil sie sich für unser Land im Ehrenamt engagieren, sei es in den Suppenküchen, der Moschee oder der Kirchengemeinden, sei es beim Sport, sei es in der Kultur oder auch in der Politik, im Nürnberger Stadtrat, im Münchner Stadtrat. Ich denke an unseren Kollegen Arif Taşdelen, der im Jahr 2013 erstmals in den Bayerischen Landtag gewählt wurde, als erster Migrant in der Geschichte des Bayerischen Landtags seit 1893, ein deutsch-türkischer Kollege, der hier den Parlamentarismus bereichert. Zum Zweiten – und das ist sehr subjektiv – machen die Deutschen sehr gerne Urlaub in der Türkei. Im letzten Jahr hat die Türkei als Urlaubsland fast Spanien überholt: Mehr als 6,2 Millionen Deutsche haben sich dort erholt, unter anderem auch der Bayerische Ministerpräsident. Ich bin nicht immer unbedingt seiner Meinung, aber bei seinem Urlaubsziel bin ich voll bei ihm und habe großes Verständnis, dass es ihm in Istanbul, Ankara, Izmir und anderswo sehr gut gefällt. Zum Dritten geht es – und damit bin ich bei der Ernsthaftigkeit des Antrags – mal wieder um das Thema Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Der Thinktank Freedom House aus den Vereinigten Staaten von Amerika hat herausgefunden, dass die Demokratie weltweit seit 17, 18 Jahren unter Druck ist. Knapp 3,8 Milliarden Menschen weltweit geraten in den Genuss, in einer Demokratie zu leben, wählen zu dürfen, darauf Rückgriff zu nehmen, dass es eine unabhängige Justiz und unabhängige Medien gibt. Das bedeutet aber auch: Mehr als die Hälfte der Menschen weltweit kommt genau in diesen Genuss nicht. Die Demokratie ist unter Druck. Demokratie ist – wie Winston Churchill gesagt hat –, wenn man morgens um sieben aufwacht, weil es an der Tür klingelt, und an der Tür der Milchmann ist. In der Türkei ist es nicht immer der Milchmann, der morgens um sieben klingelt. Leider ist es dort auch die geheime Staatspolizei, die Menschen abholt, in Gefängnisse steckt, auf willkürliche Art und Weise, weil diese eine andere politische Meinung vertreten als der dortige Machthaber Präsident Erdoğan. Jüngst hat es einen besonders Prominenten getroffen, den Oppositionsführer und Oberbürgermeister der Stadt Istanbul Ekrem İmamoğlu, einen ausgesprochen beliebten Politiker der türkischen Sozialdemokratie, der sich anschickt, in drei Jahren gegen Präsident Erdoğan anzutreten, und der nach den jüngsten demoskopischen Umfragen beste Aussichten hat, möglicherweise der nächste türkische Präsident zu werden. Einen Tag vor seiner Kandidatur wurde er nun festgenommen. Das war eine offensichtlich willkürliche Festnahme, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts, aber auch überhaupt nichts zu tun hat. Es drängt sich regelrecht der Verdacht auf, dass der amtierende Präsident lediglich die Befürchtung hat, dass der Hoffnungsträger der Opposition zu beliebt ist. Er gilt als guter Manager, als ausgezeichneter Verwalter seiner Stadt; er hat gute Beziehungen in den kurdischen Bereich; er ist auch wählbar in jenen Bereichen der Türkei, die eine besondere religiöse Prägung haben. Es drängt sich der Verdacht auf, dass Ekrem İmamoğlu also deshalb festgenommen wurde, weil er der schärfste Widersacher des Präsidenten ist. Die Gründe für den Niedergang von Präsident Erdoğan liegen auf der Hand: Zum einen werden ihm keine Macherqualitäten mehr zugetraut, spätestens seit dem großen Erdbeben vom Februar 2023. Er hatte damals versprochen, er wäre unmittelbar vor Ort und würde helfen. Den Menschen vor Ort würde sehr schnell unter die Arme gegriffen werden. – Das hat sich alles als Schall und Rauch erwiesen. Die Türkei erlebt seit vielen Jahren einen wirtschaftlichen Niedergang mit hoher Inflation, mit einer hohen Arbeitslosigkeit, mit weniger Wohlstand für die Menschen im Lande. Auch deshalb sehnt sich offensichtlich mindestens eine qualifizierte Minderheit, wenn nicht sogar eine Mehrheit, nach einem politischen Wechsel, der jetzt vollzogen werden soll. Es ist überhaupt keine Frage, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Türkei ein ganz wichtiger geostrategischer Partner für die Bundesrepublik ist. Die Türkei hat die zweitstärkste Armee der NATO. Wir brauchen die Türkei für eine Neuordnung des Nahen Ostens. Wenn wir über die Zukunft Syriens sprechen, werden wir ohne die Türkei wahrscheinlich zu keinen Ergebnissen kommen. In der Migrationspolitik ist die Türkei eine wichtige Partnerin von uns Europäern, und gar im Ukrainekrieg waren dem Präsidenten der Republik Türkei gute Chancen eingeräumt worden, an der einen oder anderen Stelle als Moderator auftreten zu können. Aber gerade weil die Türkei ein geostrategisch wichtiger Partner ist, können wir nicht darüber hinwegschauen, dass dort rechtsstaatliche Prinzipien mit Füßen getreten werden. Gerade weil wir gute freundschaftliche Kontakte mit der Türkei pflegen, müssen wir sagen: Das sehen wir kritisch; (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) das sehen wir mit Sorge. Deshalb fordern wir den türkischen Staatspräsidenten und seine Behörden auf, zu demokratischen Prinzipien zurückzukehren. Es ist ein Unding, dass heute auch jugendliche Studierende an türkischen Universitäten festgenommen wurden, als sie von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, gegen die antidemokratischen Prinzipien zu protestieren, die dort erkennbar sind. Deshalb fordern wir mit unserem Antrag heute die Freilassung aller politischen Häftlinge. Wir fordern den Staatspräsidenten auf, (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) insbesondere Oberbürgermeister İmamoğlu freizulassen, damit er die Möglichkeit hat, (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) sich auf seine Präsidentschaftskandidatur vorzubereiten. Wir begrüßen es, dass es aus Mannheim oder aus Berlin bereits entsprechende Signale gibt. Dort wurde mit der Absage zum Städtepartnerschaftsgipfel in Istanbul Ende April 2025 bereits ein starkes Signal gesendet. Wir wollen heute in unsere türkische Community in Bayern und in Deutschland, aber auch in Richtung unserer Freundinnen und Freunde in der Türkei ein starkes Signal senden: Rückkehr zu demokratischen Prinzipien, Freilassung von Oberbürgermeister İmamoğlu und aller politisch Inhaftierten. Das ist das, was wir als Bayerischer Landtag jetzt an dieser Stelle tun können. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich dem Kollegen Peter Wachler für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Peter Wachler CSU
Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Herr Kollege Rinderspacher. Gestatten Sie mir dennoch einen etwas zentrierteren Blick auf Bayern. Die aktuelle Lage in der Türkei bewegt viele Menschen in unserem Land, in Europa und ganz besonders auch hier in Bayern; denn Bayern und die Türkei verbindet mehr als geopolitisches Interesse. Es sind die persönlichen, die familiären, die kulturellen und die wirtschaftlichen Verbindungen, die über Jahrzehnte gewachsen sind. Über 300.000 Menschen mit türkischen Wurzeln leben bei uns in Bayern. Sie sind Teil unserer Gesellschaft, sie sind Teil unseres Kollegenkreises, sie sind Teil unserer Nachbarschaft und unserer Wirtschaft. Sie sind Bayern, und sie erwarten zu Recht, dass wir differenziert und zugleich klar auf Entwicklungen in der Türkei reagieren. Was wir aktuell erleben, erfüllt mich mit großer Sorge. Die Verhaftung von Ekrem İmamoğlu, des demokratisch gewählten Bürgermeisters von Istanbul, eines Hoffnungsträgers für viele Menschen nicht nur in der Türkei, ist ein Zeichen der Repression, nicht der Rechtsstaatlichkeit, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Doch gerade weil uns so viel verbindet, dürfen wir nicht schweigen. Wir müssen beobachten, wir müssen bewerten, wir müssen einordnen, und – um es mit den Worten unserer Präsidentin zu sagen – wir müssen Haltung zeigen. Die Türkei ist und bleibt ein zentraler Partner – als demokratischer Staat, als NATO-Mitglied, als Brücke zwischen Europa und Nahost. Sie spielt eine wirklich wichtige Rolle bei der Bekämpfung irregulärer Migration, bei sicherheitspolitischen Fragen und bei der Stabilisierung globaler Krisenregionen. Doch wir sagen ebenso unmissverständlich: Diese Partnerschaft fußt auf einer klaren Voraussetzung: einem gemeinsamen Wertekompass. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind keine Verhandlungsmasse. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD)) Sie sind das Fundament unseres europäischen Miteinanders. Wer Teil dieser europäischen Familie sein will, der muss diese Grundwerte nicht nur akzeptieren, sondern muss diese Grundwerte auch ganz exakt leben, meine Damen und Herren. Wer unsere Grundwerte missachtet, der disqualifiziert sich für eine Partnerschaft auf Augenhöhe. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, dennoch ist es nicht unsere Aufgabe, über die Innenpolitik anderer Länder zu richten, aber es ist sehr wohl unsere Pflicht, uns zu äußern, wenn fundamentale Werte in Gefahr geraten – Werte, die uns als Freistaat Bayern als Teil Deutschlands und auch als Europa ausmachen. Wir sagen ganz klar: Unsere Hand bleibt ausgestreckt, aber eben nicht bedingungslos. Wer Pressefreiheit einschränkt, politische Gegner kriminalisiert und kritische Richterinnen und Richter unter Druck setzt, der entfernt sich von Europa. Wir treten dafür ein, dass die Beziehungen zwischen der Türkei und der EU, zwischen der Türkei und Bayern im Rahmen einer sogenannten privilegierten Partnerschaft weiterentwickelt werden können – dort, wo es sinnvoll ist. Diese Partnerschaft muss natürlich aber dann Konsequenzen haben, wenn, wie in diesem Fall, eindeutig rote Linien überschritten werden. Das betrifft dann zum Beispiel die Fragen der Zollunion, der Visa-Liberalisierung oder der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit, und es betrifft vor allem die Frage, wie wir den Dialog gestalten – nicht mit Schönwetter-Rhetorik, sondern, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit Klartext. Lassen Sie mich aber auch das sagen: Unsere Kritik richtet sich nicht gegen die Menschen mit türkischen Wurzeln hier in Bayern – im Gegenteil. Sie sind nicht ausschließlich verantwortlich für die Entscheidungen, die in Ankara getroffen werden. Wir erleben sie tagtäglich als engagierte Bürgerinnen und Bürger in Vereinen, in Betrieben, in den Kommunen. Deswegen bleibt unser Angebot: Wer unsere demokratische Ordnung teilt, der ist willkommen. Wer den Dialog sucht, der wird auf offene Ohren stoßen. Wer sich in Deutschland oder in der Türkei für Freiheit, Recht und Demokratie einsetzt, der kann auch in Zukunft auf unsere Solidarität setzen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Haltung ohne zu polarisieren, Klarheit ohne zu spalten, Partnerschaft ohne Beliebigkeit. Der Freistaat Bayern wird weiterhin mit der demokratischen Zivilgesellschaft in der Türkei zusammenarbeiten – über Austauschprogramme, Städtepartnerschaften, wirtschaftliche Initiativen. Wir stärken damit diejenigen, die in schwierigen Zeiten für Freiheit und Demokratie einstehen; denn in einer Welt, die sich immer stärker polarisiert, ist das unsere Verantwortung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie des Abgeordneten Markus Rinderspacher (SPD))
Ludwig Hartmann
Als nächstem Redner erteile ich für die AfD-Fraktion dem Abgeordneten Martin Böhm das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)
Martin Böhm AfD
Herr Vizepräsident, Hohes Haus! Liebe SPD, der vorliegende Antrag wird Sie nicht aus der Bedeutungslosigkeit holen, in die Sie gefallen sind, nachdem die FREIEN WÄHLER kurzfristig ihr Rückgrat verloren haben und dabei Ihr Hoffnungsfunke auf Macht in Bayern einfach so verglüht ist. (Beifall bei der AfD) Was führen Sie heute im Schilde? Hat die maßgeblich von Ihnen verursachte Migrationsflut nicht schon genug innertürkische Probleme nach Deutschland gespült? Dass die Türkei und besonders Konstantinopel ein wichtiger und verlässlicher Partner der bayerischen Wirtschaft ist, ist kein Argument für Ihren Antrag, sondern belegt ganz im Gegenteil: Belehrungen vom hohen Ross herunter sind einer respektvollen Partnerschaft eben nicht förderlich. Hierbei erinnert mich die SPD stark an Baerbocks feministische Außenpolitik. Ihr war das Durchsetzen pseudomoralischer Dogmen auch wichtiger als handfeste Interessenpolitik im Sinne Deutschlands. (Beifall bei der AfD) Das gleiche Schauspiel heute hier. In Berlin versuchen Sie derweil als verzwergter Juniorpartner, Ihre krude Politik dem Merz aufs Auge zu drücken. Der aber? – Der duckt sich dort geflissentlich hinter seiner Brandmauer, um dem Sturm seiner belogenen Wähler zu entgehen. Wenn es um Erdoğan geht, öffnen Sie regelmäßig große Fässer. Aber warum war Ihr Schweigen so laut, als in Rumänien mit Justizwillkür die Präsidentenwahl annulliert wurde? (Beifall bei der AfD) Wie demokratisch Sie von links außen bis hin zur CSU sind, hat man eben im Bundestag sehen können. Sie haben dort den Willen von Millionen von Wählern mit Füßen getreten und wagen es, sich hier und heute als Retter der Demokratie zu präsentieren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wenn Sie den Einfallsreichtum, den Sie beim Fabulieren solcher Anträge zeigen, in die Gestaltung besserer Politik investieren würden, könnten Sie sogar die Sozialdemokratie retten. (Zurufe von den GRÜNEN) Sie wollen uns halbieren. Wir haben uns verdoppelt. Ihre einzige Lehre daraus ist, Anträge zu fabrizieren, die überhaupt niemanden interessieren. (Beifall bei der AfD) Kümmern Sie sich um die Probleme im Land – Sie haben die meisten dieser Probleme doch selbst zu verantworten –, und beenden Sie die Dreistigkeit, mit dem Finger auf andere Länder zu zeigen. Auch wenn wir den Umgang mit İmamoğlu kritisch beobachten, können wir Ihrem Antrag nicht zustimmen. Wir enthalten uns. Der Nachzieher von CSU und FREIEN WÄHLERN ist zwar um Klassen, wirklich um Klassen, differenzierter als die plumpe Polemik der SPD, allerdings enthalten wir uns auch hier. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abgeordneten Florian von Brunn (SPD))
Ludwig Hartmann
Der nächste Redner ist der Kollege Cemal Bozoğlu für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.
Cemal Bozoğlu GRÜNE
Habe ich das eigentlich richtig verstanden: Die AfD ist sauer, weil man hier Erdoğan kritisiert? Warum denn wohl? (Zurufe von der AfD) Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Türkei ist für Deutschland nicht irgendein Land. Wir haben enge wirtschaftliche Verbindungen dorthin. Jährlich reisen Millionen Menschen in den Urlaub dorthin, und vor allem leben Millionen Menschen mit Wurzeln in der Türkei hier in Deutschland. Deshalb interessiert es auch uns, was dort passiert. Eines will ich direkt unterstreichen: Die bayerisch-türkische Freundschaft ist zu groß, zu tief und zu menschlich, um sie von einem Autokraten kaputt machen zu lassen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Gerade wegen dieser engen Bindung müssen wir heute klar Position beziehen für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Die Türkei war über 100 Jahre lang das einzige muslimisch geprägte Land, das trotz Rückschlägen nach demokratischen Grundsätzen regiert wurde, bis Erdoğan kam. Anfangs versprach er Reformen, mehr Demokratie, mehr Annäherung an den Westen, weniger Macht fürs Militär. Doch nach einer Verfassungsreform mit knapp 52 % Rückhalt für ihn, drehte er seine Politik um 180 Grad. Schritt für Schritt baut er seitdem die Demokratie ab und formt das Land zu einer Autokratie nach dem Vorbild Putins. Das muss uns zu denken geben. Deswegen gibt es wahrscheinlich auch diese Nähe. Das Beispiel zeigt, Demokratie kann kippen: schnell, leise, Schritt für Schritt. Es kann überall passieren, dass Gerichte zu einem Machtinstrument von Antidemokraten werden, dass Medien gleichgeschaltet und Oppositionelle eingeschüchtert, verfolgt und verhaftet werden. Deshalb ist das, was in der Türkei passiert, eine Warnung für uns. Demokratie muss geschützt werden und wehrhaft bleiben, und zwar jeden Tag. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Die Türkei steht aktuell an einem Wendepunkt. Es geht aktuell so weit, dass Erdoğan meint, seine Gegner selbst aussuchen zu dürfen. Wer ihm seine Mehrheit streitig machen könnte, bekommt die Willkür-Justiz an den Hals. Diese Mentalität hat das Land wirtschaftlich ruiniert und international isoliert. Mich erreichen täglich Nachrichten von Menschen, die die Türkei verlassen wollen. Das Land gehört regelmäßig zu den Top 3 der Herkunftsländer politisch Geflüchteter in Deutschland. Das kommt nicht von ungefähr. Ekrem İmamoğlu ist für viele ein Hoffnungsträger. Mit ihm könnte die Türkei wieder rechtsstaatlich werden. Mit ihm könnte die Istanbul-Konvention zum Schutz von Frauen vor Gewalt wieder unterzeichnet werden. Mit ihm könnte das Land wirtschaftlich gesunden. Eines muss betont werden: Die Verhaftung des Istanbuler Oberbürgermeisters Ekrem İmamoğlu ist nur die Spitze des Eisberges. Ich möchte an dieser Stelle auch an den inhaftierten Abgeordneten Can Atalay, den Unternehmer Osman Kavala und den Oppositionspolitiker Selahattin Demirtaş sowie an viele andere erinnern. Sie sitzen seit Jahren im Gefängnis. Ihre einzige Schuld war es, Widerstand gegen Erdoğan geleistet und sich für Grundrechte eingesetzt zu haben. Die Entwicklungen in der Türkei gehören auch auf die Tagesordnung des Europaausschusses und müssen dort intensiv behandelt werden, auch muss über Konsequenzen beraten werden. Herr Erdoğan, Sie können İmamoğlu einsperren, aber die Sehnsucht nach Freiheit und Demokratie nicht verbieten. Das zeigt auch heute der Widerstand auf den Straßen in der Türkei. Unsere GRÜNEN-Fraktion unterstützt den Antrag der SPD und dankt für die Einbringung. Beim CSU-Antrag werden wir uns enthalten, da Konsequenzen fehlen und er sich lediglich auf Beobachtungen beschränkt. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, bitte bleiben Sie am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Martin Huber für die AfD-Fraktion vor.
Martin Huber AfD
Werter Kollege, ich habe ein paar Anmerkungen. Erstens. Wir sind keine Erdoğan-Freunde. Das ist schon einmal total verkehrt. Das sind wir sicherlich nicht. Wenn ich mich richtig erinnere, war es immer die Forderung der GRÜNEN und der SPD, dass die Türkei zur EU kommen soll. Bei diesem Punkt waren wir immer kritisch. Uns zu unterstellen, dass wir Erdoğan-Freunde wären, ist falsch. Das sind wir sicher nicht. Jetzt möchte ich aber eine konkrete Frage an Sie richten: Bei der letzten Wahl haben laut Statistik die hier lebenden Türken zu über 50 % Erdoğan gewählt. Wie stehen Sie dazu? Ist es nicht angebracht, dass man sich zunächst einmal ein bisschen ruhig verhält und schaut, was sich da entwickelt und was wahr daran ist und was nicht? Das ist doch komisch. Wir stoßen doch die hier lebenden Türken, die Erdoğan gewählt haben, vor den Kopf. Oder sehen Sie das anders?
Ludwig Hartmann
Bitte schön.
Cemal Bozoğlu GRÜNE
Erstens. Die Zahlen, die vorliegen, zeigen eigentlich nicht die reellen Verhältnisse der Menschen, die hier gewählt haben. Etwa 50 % der Menschen haben sich nicht an der Wahl beteiligt. Das bedeutet, die Wahlbeteiligung war sehr gering. 30 % der Türkei-Stämmigen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, haben sich ebenfalls nicht an der Wahl beteiligt. Das heißt, von einem geringen Anteil dieser Menschen haben etwa 60 % Erdoğan gewählt. Zweitens. Die Entwicklung in der Türkei geht ja eigentlich schon seit 15 Jahren so. Die Grundrechte wurden eingeschränkt, und die Gewaltenteilung wurde in der Türkei aufgehoben. Sie sagen, Sie sind keine Freunde von Erdoğan, aber es gibt sehr viel AfD-Prominenz, die Erdoğan als "blühenden Politiker des Bosporus" bezeichnen. Ich kann Ihnen auch Namen nennen. Dies deutet auf eine Nähe der AfD zu Autokraten hin.
Ludwig Hartmann
Herr Kollege, Ihre Redezeit ist um.
Cemal Bozoğlu GRÜNE
Ob das Orbán oder Erdoğan ist, es ist eigentlich schon bekannt. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD)
Ludwig Hartmann
Als nächste Rednerin rufe ich die Kollegin Ulrike Müller für die Fraktion der FREIEN WÄHLER auf. Bitte schön.
Ulrike Müller FREIE WÄHLER
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute liegt uns der Dringlichkeitsantrag der SPD zu Solidarität, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in der Türkei vor – ein Antrag, der die jüngsten Ereignisse um die Verhaftung des demokratisch gewählten Bürgermeisters von Istanbul, Ekrem İmamoğlu, und die anhaltenden Repressionen gegen die Opposition in der Türkei thematisiert. Ja, Bayern und die Türkei verbindet eine lange, enge Partnerschaft. Rund 200.000 Menschen mit türkischen Wurzeln leben in unserem Bundesland. Die anderen haben alle schon den deutschen Pass. Sie sind fester Bestandteil unserer Gesellschaft, unserer Wirtschaft und unserer Kultur. Sie sind Nachbarn, Freunde, Kolleginnen und Kollegen. Umso wichtiger ist es, dass wir uns mit ihnen und allen Demokratinnen und Demokraten in der Türkei solidarisch zeigen, wenn grundlegende Rechte und Werte bedroht sind. Die Verhaftung İmamoğlus und weiterer Oppositioneller ist in der Tat alarmierend. Sie zeigt einmal mehr, dass die türkische Regierung politische Gegner mit durchaus fragwürdigen juristischen Mitteln bekämpft. Eine lebendige Demokratie lebt von freien und fairen Wahlen, von politischem Wettbewerb und von einer unabhängigen Justiz – alles Prinzipien, die durch solche Maßnahmen infrage gestellt werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, Solidarität allein reicht nicht. Die Frage ist: Setzen wir uns auf der europäischen Ebene mit Nachdruck für klare Konsequenzen ein? Welche Möglichkeiten haben Bayern und Deutschland, Einfluss auf die Entwicklungen zu nehmen? Die Türkei ist nicht irgendein Land. Sie ist NATO-Mitglied, Europaratsmitglied, EU-Beitrittskandidat und spielt eine zentrale Rolle in geopolitischen Fragen wie Migration, Frieden in der Ukraine und Stabilität in Nahost. Genau deshalb müssen wir unsere Partnerschaft auf eine gemeinsame Wertebasis stellen. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind keine verhandelbaren Größen. Sie sind Voraussetzung für jede vertiefte Zusammenarbeit. Wir – CSU und FREIE WÄHLER – haben heute deutlich betont, dass uns die Partnerschaft mit der Türkei auf dieser gemeinsamen Wertebasis wichtig ist. Die Partnerschaft muss auf dieser Wertebasis stehen. Gleichzeitig machen wir heute aber auch unmissverständlich klar: Diese Partnerschaft kann nur dann weiterentwickelt werden, wenn die Türkei ihren internationalen Verpflichtungen als NATO-Mitglied, Europaratsstaat und EU-Beitrittskandidat gerecht wird. Projekte wie die Modernisierung der EU-Zollunion oder die Visa-Liberalisierung dürfen nicht leichtfertig vorangetrieben werden, solange Rückschritte bei den Grundrechten und der Meinungsfreiheit anhalten. Es geht nicht um Distanzierung, sondern um Verantwortung und um die ehrliche Prüfung, ob und wie wir europäische Instrumente nutzen, um die richtigen Signale zu senden. In den letzten Jahren haben wir immer wieder miterlebt, wie lautstarkes öffentliches Anprangern oft gut gemeint ist, aber am Ende genau das Gegenteil bewirkt. Ich glaube darum: Nicht jedes politisch brisante Gespräch gehört sofort auf die Titelseite. Politik ist kein Spektakel, kein Wettbewerb um Likes oder lauteste Schlagzeilen. Es gibt Themen – dieses hier ist eines –, die zu sensibel und zu komplex sind, um sie auf offener Bühne auszutragen. Solche Themen brauchen Räume, in denen Diplomaten ihre Arbeit geschützt tun können – Räume, in denen zugehört, aber auch Klartext geredet wird, in denen man keine Angst vor öffentlicher Empörung und politischer Reaktion hat, sondern mutig neue Wege denkt und geht – im Sinne von Bürgermeister İmamoğlu, aber auch im Interesse der Stabilität und der politischen Zukunft Europas und der Türkei. Nur so können wir die Interessen der Menschen in der Türkei wie in Europa auf einem konstruktiven Weg finden. Solidarität ist kein Lippenbekenntnis. Sie muss von politischem Handeln begleitet sein. Dazu ist oft Diplomatie notwendig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
Ludwig Hartmann
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/5966 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen. – FREIE WÄHLER, CSU-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei der AfD. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/6020 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion, FREIE WÄHLER, CSU. Nein-Stimmen bitte anzeigen! – Keine. Stimmenthaltungen? – Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der AfD-Fraktion. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Die Dringlichkeitsanträge auf den Drucksachen 19/5967 mit 19/5969 werden im Anschluss an die heutige Sitzung in den jeweils zuständigen federführenden Ausschuss verwiesen. Die Tagesordnung ist damit abgearbeitet, und ich wünsche Ihnen einen schönen Abend. (Schluss: 16:19 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/46 Beschlussempfehlungen der Ausschüsse, die der Abstimmung über eine Europaangelegenheit, Verfassungsstreitigkeiten und die nicht einzeln zu beratenden Anträge zugrunde gelegt wurden (Tagesordnungspunkt 2) Es bedeuten: (E) einstimmige Zustimmungsempfehlung des Ausschusses (G) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Gegenstimmen (ENTH) Zustimmungsempfehlung des Ausschusses mit Enthaltungen oder Enthaltung einer Fraktion im Ausschuss (A) Ablehnungsempfehlung des Ausschusses oder Ablehnung einer Fraktion im Ausschuss (Z) Zustimmung einer Fraktion im Ausschuss Europaangelegenheit 1. Beteiligung am Konsultationsverfahren der Europäischen Union Öffentliches Gesundheitswesen EU-Vorschriften über Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika – gezielte Bewertung 12.12.2024 - 21.03.2025 Drs. 19/4685, 19/5948 Votum des endberatenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen Der Landtag gibt im Konsultationsverfahren die auf Drs. 19/5948 veröffentlichte Stellungnahme ab. Der Beschluss des Bayerischen Landtags wird unmittelbar an die Europäische Kommission, das Europäische Parlament, den Ausschuss der Regionen und den Deutschen Bundestag übermittelt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/46 Verfassungsstreitigkeiten 2. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Februar 2025 (VF. 4-VII-25) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit 1. des Art. 6 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), die zuletzt durch die §§ 12 und 13 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 605) und durch § 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl S. 619) geändert worden ist, 2. des Art. 1 Abs. 1 Satz 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) vom 10. Dezember 2019 (GVBl. S. 686, BayRS 2129-1-1-U), das zuletzt durch § 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) geändert worden ist PII-3001-2-19 Drs. 19/5877 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration I. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren. II. Die Klage ist unbegründet. III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich bestellt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z A Z Z 3. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 26. Februar 2025 (Vf. 2-VII-25) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bebauungsplans Nr. 98 „Dorfstraße“ der Gemeinde Taufkirchen PII-3001-2-20 Drs. 19/5876 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration Der Landtag beteiligt sich nicht am Verfahren. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z Protokoll 19/46 4. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Februar 2025 (Vf. 6-VII-25) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Art. 4 Abs. 1 Nr. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes (HKaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Februar 2002 (GVBl. S. 42, BayRS 2122-3-G), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl S. 632) geändert worden ist PII-3001-2-22 Drs. 19/5878 (E) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration I. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren. II. Die Klage ist unbegründet. III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich bestellt. CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z Z Z 5. Schreiben des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 21. Februar 2025 (Vf. 3-VII-25) betreffend Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 257) PII-3001-2-23 Drs. 19/5880 (G) Votum des federführenden Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration I. Der Landtag beteiligt sich an dem Verfahren. II. Die Klage ist unbegründet. III. Zum Vertreter des Landtags wird der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich bestellt CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z Z A Z Protokoll 19/46 Anträge 6. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Wirtschaftsbooster energetische Sanierung Drs. 19/3878, 19/5193 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 7. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Förderung der Solarthermie Drs. 19/3879, 19/5194 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 8. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Das Geld ist da – es muss nur aktiviert werden Drs. 19/3880, 19/5195 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 9. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Gemeinsam zum Ziel. Alle Expertinnen und Experten an einen Tisch holen. Drs. 19/3881, 19/5817 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 10. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Komfort und Sicherheit durch Wärmenetze Drs. 19/3882, 19/5819 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 11. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Investitionen der Kommunen bei der Wärmewende wirkungsvoll unterstützen Drs. 19/3883, 19/5821 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 12. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Markus Büchler u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Rechtssicherheit für alle bayerischen Kommunen herstellen. Drs. 19/3884, 19/5822 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/46 13. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Martin Stümpfig u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wärmepakt 2040: Sanierungssprint für Ein- und Zweifamilienhäuser Drs. 19/3885, 19/5823 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 14. Antrag der Abgeordneten Nicole Bäumler, Dr. Simone Strohmayr, Doris Rauscher u.a. SPD Konzept und Sonderförderprogramm für Trinkwasserbrunnen an Schulen erstellen Drs. 19/4420, 19/5776 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A ENTH ENTH Z 15. Antrag der Abgeordneten Petra Guttenberger, Michael Hofmann, Dr. Alexander Dietrich u.a. CSU Nachwuchsgewinnung für Bayern: Kooperationen mit Schulen Drs. 19/4566, 19/5775 (ENTH) Votum des federführenden Ausschusses für Fragen des öffentlichen Dienstes CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER Z Z ENTH Z Z 16. Antrag der Abgeordneten Florian von Brunn, Ruth Müller, Sabine Gross u.a. SPD Bayerns Geothermie-Potenzial endlich heben – Fündigkeitsrisiken absichern Drs. 19/4575, 19/5824 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z Protokoll 19/46 17. Antrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Ruth Müller, Florian von Brunn u.a. SPD Bayern kann es schaffen: An Klimaziel 2040 festhalten! Drs. 19/4677, 19/5802 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 18. Antrag der Abgeordneten Nicole Bäumler, Dr. Simone Strohmayr, Doris Rauscher u.a. SPD Förderlehrkräftenachwuchs sichern! Drs. 19/4690, 19/5777 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 19. Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u.a. und Fraktion (AfD) Umsetzung der EU-Richtlinie über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten: Die Grundrechte der Bürger wahren, kein EU-Vermögensregister einführen! Drs. 19/4705, 19/5881 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. 20. Antrag der Abgeordneten Prof. Dr. Ingo Hahn, Harald Meußgeier, Gerd Mannes u.a. und Fraktion (AfD) Bedrohung bayerischer Schwanzlurcharten durch den pathogenen Pilz Batrachochytrium salamandrivorans Drs. 19/4714, 19/5801 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A Protokoll 19/46 21. Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u.a. und Fraktion (AfD) Damit Demokratie leben kann – Sofortiger Förderstopp des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ Drs. 19/4728, 19/5816 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 22. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Plattform statt Bürokratie: Aufbau eines digitalen Marktplatzes zur Vernetzung von Startchancen-Schulen mit Partnerinnen und Partnern sowie Expertinnen und Experten Drs. 19/4744, 19/5778 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 23. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Dr. Markus Büchler u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ökostrom für Regionalzüge in Bayern Drs. 19/4752, 19/5782 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A Z Z 24. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Mia Goller u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kooperation von Landwirtschaft, Landschaftspflege und Naturschutz nicht aufs Spiel setzen Drs. 19/4803, 19/5800 (A) Über den Antrag wird gesondert beraten. Protokoll 19/46 25. Antrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Benjamin Adjei u.a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Nicole Bäumler, Volkmar Halbleib u.a. SPD Bildung im Wandel: Anhörung zur digitalen Transformation im Bildungswesen Drs. 19/4804, 19/5779 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z Z Z 26. Antrag der Abgeordneten Markus Walbrunn, Ramona Storm, Oskar Atzinger und Fraktion (AfD) IT-Fachkräfteversorgung an Bayerns Schulen sicherstellen Drs. 19/4823, 19/5780 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A Z A A 27. Antrag der Abgeordneten Nicole Bäumler, Dr. Simone Strohmayr, Doris Rauscher u.a. SPD Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz ändern – Digitale Endgeräte, Programme und Hilfsmittel in die Lernmittelfreiheit aufnehmen Drs. 19/4824, 19/5781 (A) Votum des federführenden Ausschusses für Bildung und Kultus CSU FREIE AfD GRÜ SPD WÄHLER A A A ENTH Z Protokoll 19/46 28. Antrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Volkmar Halbleib, Ruth Müller u.a. SPD Finanzielle Situation der bayerischen Landschaftspflegeverbände Drs. 19/4974, 19/5122 Votum des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz Der Antrag wird für erledigt erklärt. Anlage 2 zum Protokoll 19/46 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 27.03.2025 zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion AfD; "Frei-Parken" für E-Autos stoppen - keine Benachteiligung des Verbrennungsmotors! (Drucksache 19/5964) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin X Eberwein Jürgen X Aigner Ilse Dr. Ebner Stefan X Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann X Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg X Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl X Baur Konrad Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias Frühbeißer Stefan X Becker Barbara X Fuchs Barbara Dr. Behr Andrea X Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas X Goller Mia X Blume Markus Gotthardt Tobias Böhm Martin X Graupner Richard X Böltl Maximilian X Grießhammer Holger Bozoglu Cemal X Grob Alfred Brannekämper Robert Groß Johann X von Brunn Florian X Gross Sabine X Dr. Brunnhuber Martin X Grossmann Patrick X Dr. Büchler Markus X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Prof. Dr. Hahn Ingo X Halbleib Volkmar Deisenhofer Maximilian X Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas X Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim X Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra X Protokoll 19/46 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin X Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias Jakob Marina X Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner X Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim Schmidt Gabi Kraus Nikolaus X Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie X Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand Stadler Ralf X Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald Storm Ramona Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone X Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen Protokoll 19/46 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland Weitzel Katja X Widmann Jutta Winhart Andreas Zellmeier Josef Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix Zöller Thomas Zwanziger Christian X Gesamtsumme 27 127 1 Anlage 3 zum Protokoll 19/46 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 27.03.2025 zum Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN; Bayerns Menschen und die Landwirtschaft vor Gentechnik schützen - das Vorsorgeprinzip muss auch hier gelten (Drucksache 19/5965) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin X Eberwein Jürgen X Aigner Ilse Dr. Ebner Stefan Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann X Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina Bauer Volker Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg X Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl X Baur Konrad Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian Beck Tobias Frühbeißer Stefan Becker Barbara X Fuchs Barbara Dr. Behr Andrea Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz Gießübel Martina X Bernreiter Christian Glauber Thorsten Birzele Andreas X Goller Mia X Blume Markus Gotthardt Tobias Böhm Martin X Graupner Richard X Böltl Maximilian X Grießhammer Holger Bozoglu Cemal X Grob Alfred Brannekämper Robert X Groß Johann X von Brunn Florian X Gross Sabine X Dr. Brunnhuber Martin X Grossmann Patrick X Dr. Büchler Markus Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Prof. Dr. Hahn Ingo X Halbleib Volkmar Deisenhofer Maximilian X Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra X Protokoll 19/46 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael X Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin X Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas Huml Melanie X Rasehorn Anna Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias X Jakob Marina Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian Schießl Werner X Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim Schmidt Gabi Kraus Nikolaus Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva X Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie X Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand Stadler Ralf X Mannes Gerd Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald Storm Ramona Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone Müller Johann X Stümpfig Martin X Müller Ruth X Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen Protokoll 19/46 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland Weitzel Katja X Widmann Jutta Winhart Andreas Zellmeier Josef Zierer Benno Freiherr von Zobel Felix Zöller Thomas Zwanziger Christian X Gesamtsumme 36 76 23
