Tobias Reiß
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das ist das übrige Haus. Enthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf: Verfassungsstreitigkeit Schreiben des Bundesverfassungsgerichts - Erster Senat - vom 8. Januar 2025 (1 BvR 2525/24 / 1 BvR 2524/24) betreffend Verfassungsbeschwerden gegen das Unterlassen der Länder, die aktuelle Beitragsempfehlung der Kommission zur Überprüfung und Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) umzusetzen, insbesondere den monatlichen Rundfunkbeitrag vom 1. Januar 2025 um 0,58 Euro auf 18,94 Euro zu erhöhen PII-3001-5-65 Der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat sich in seiner 21. Sitzung am 13. März 2025 mit der Verfassungsstreitigkeit befasst und Folgendes empfohlen – ich verweise auf die Drucksache 19/5767 –: "I. Der Landtag gibt im Verfahren eine Stellungnahme ab. II. Die Verfassungsbeschwerden sind unbegründet. III. Die Stellungnahme fertigt der Abgeordnete Dr. Alexander Dietrich." Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat beantragt, hierüber in der Vollversammlung zu beraten und zu beschließen. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. – Ich erteile dem Abgeordneten Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion das Wort.
