Alexander Dietrich
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Verfassungsbeschwerden, um die es jetzt geht, nämlich die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF im Verfassungsausschuss bereits ausführlich beraten, und dort gehören Verfassungsstreitigkeiten grundsätzlich auch hin; denn es geht hierbei um schwierige Rechtsfragen und nicht um politische Grundsatzdebatten. Insofern melde ich bereits jetzt Zweifel an, dass uns die heutige Debatte im Plenum zusätzlichen juristischen Erkenntnisgewinn bringen wird. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Einen Erkenntnisgewinn gibt es aber sicherlich: Es wird somit einer breiten Öffentlichkeit klar, welche Fraktionen einfach für ein "Einfach weiter so!" im öffentlichrechtlichen Rundfunk sind, welche Fraktionen für eine Erhöhung der Rundfunkgebühren sind und welche dagegen. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) Ich kann für die CSU-Fraktion sagen: Wir sind für grundlegende Reformen und gegen bedingungslose Beitragserhöhungen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Zurück zum Kern der heutigen Debatte. Heute geht es ausschließlich um die Fragen, ob wir als Landtag dem Verfahren beitreten, ob wir eine Stellungnahme abgeben und ob wir die Verfassungsbeschwerden für zulässig und begründet halten. Es geht also nicht um eine medienpolitische Grundsatzdebatte, obwohl dies wahrscheinlich der Grund für das Hochziehen ist. Meine Damen und Herren, die Gründe, die für eine Begründetheit der Verfassungsbeschwerden sprechen, sind schwach. Worum geht es? – ARD und ZDF werfen den Ländern vor, die aktuelle Beitragsempfehlung der KEF nicht umzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die empfohlene Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab dem 1. Januar um 58 Cent. Dadurch sei die Rundfunkfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes verletzt. – Die Ministerpräsidenten haben bei ihrer Konferenz im Herbst 2024 einen umfassenden Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschlossen. Dessen wesentliche Aspekte werden ihre Wirkung ab den Jahren 2027 bis 2029 entfalten. Deshalb soll es eine erneute Bedarfsermittlung der KEF für die Jahre 2027 bis 2030 geben. Die Länder gehen einvernehmlich davon aus, dass bis dahin eine funktionsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten gewährleistet werden kann, und zwar durch eine vorhandene Sonderrücklage. Deshalb haben sie auch beschlossen, in den nächsten beiden Jahren an dem bisherigen Beitrag festzuhalten. Dagegen wenden sich nun ARD und ZDF mit ihren Verfassungsbeschwerden. Das Bundesverfassungsgericht hat im Juli 2021 Leitplanken zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags definiert, (Volkmar Halbleib (SPD): Die waren eindeutig!) und an diese Leitplanken haben sich die Bundesländer gehalten. Die Rundfunkfreiheit gibt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Anspruch auf bedarfsgerechte Finanzierung. Die Betonung liegt dabei aber auf bedarfsgerecht. Die Rundfunkfreiheit bedeutet gerade nicht, nach Belieben in den Geldbeutel der Beitragszahler greifen zu dürfen. (Volkmar Halbleib (SPD): Die KEF entscheidet doch darüber! – Widerspruch des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Die bedarfsgerechte Finanzierung ist für die kommenden Jahre durch die Sonderrücklage gesichert. Die Auftragserfüllung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist nicht gefährdet. (Unruhe) – Hören Sie mir zu, das trägt zur Fortbildung bei. (Beifall bei Abgeordneten der CSU) Das Bundesverfassungsgericht hat in der Entscheidung von 2021 ausdrücklich gesagt: Die Länder dürfen einvernehmlich von den Empfehlungen der KEF abweichen, wenn es dazu eine sachlich tragfähige Begründung gibt, und die gibt es; denn die Erfüllung des Auftrags ist auch ohne die Beitragserhöhung gesichert. Es sind genug Rücklagen vorhanden. Durch den Reformstaatsvertrag wird der gesetzliche Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu definiert. Diese Änderung wirkt sich gerade auch auf den Finanzbedarf aus. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) Deshalb ist es gerade sachgerecht, jetzt auf die Rücklagen zuzugreifen und nicht frisches Geld in das bisherige System zu pumpen; denn alles andere wäre doch völlig widersinnig. (Beifall bei der CSU) Uns wird immer gern gesagt: 2021 seien ARD und ZDF mit ihren Verfassungsbeschwerden erfolgreich gewesen. Aber warum waren sie denn damals erfolgreich? – Sie waren erfolgreich, weil sich die Bundesländer nicht einig waren. Da hat das Bundesverfassungsgericht klar gesagt: Eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung ist nur möglich, wenn sich die Bundesländer einig sind und diese einvernehmlich erfolgt. Das ist der entscheidende Unterschied zu 2021: Heute sind sich die Länder einig. So wie bisher kann und soll es nicht weitergehen. Zusammenfassend stelle ich deshalb fest: Das Vorgehen der Länder entspricht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Die Verfassungsbeschwerden sind zulässig, aber unbegründet, und da Landesinteressen berührt sind, sollte der Landtag dem Verfahren beitreten. Jetzt bin ich der erste Redner; aber ich glaube, ich kann mir schon vorstellen, wie die folgenden Wortmeldungen ausfallen werden. Wie im Verfassungsausschuss kommt jetzt bestimmt gleich wieder der Vorwurf, unser Ministerpräsident würde sich verfassungswidrig verhalten, (Zuruf von den GRÜNEN: Wo ist er denn?) weil er dem Bayerischen Landtag den Rundfunkfinanzierungsänderungsstaatsvertrag nicht vorlegt. Es gibt nämlich noch einen weiteren Staatsvertrag, der die Rundfunkfinanzierung neu regeln soll. Juristisch genügt hierzu auch einfach ein Blick in die Bayerische Verfassung: "Staatsverträge werden" in Bayern nicht durch den Bayerischen Landtag, sondern "vom Ministerpräsidenten […] abgeschlossen." Das steht in Artikel 72 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Es ist deshalb auch die alleinige Entscheidung des Ministerpräsidenten, ob er einen Staatsvertrag abschließen will, und wenn ja, wann er das tun will. Folglich ist es auch Sache des Ministerpräsidenten zu entscheiden, wann er den Landtag um die notwendige Zustimmung ersucht. Deshalb geht der Vorwurf verfassungswidrigen Verhaltens völlig fehl. Das ist schlicht juristischer Unfug, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU) Aber auch politisch gibt es hier nichts vorzuwerfen; denn politisch ergibt die Reform der Finanzierung doch nur dann Sinn, wenn die Rundfunkanstalten endlich den juristischen Kriegspfad verlassen und stattdessen endlich anerkennen, dass sie eine besondere Verantwortung gegenüber dem Beitragszahler haben. Solange sie die Verfassungsbeschwerden aber aufrechterhalten, haben sie es wohl nicht verstanden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht für die notwendige Erkenntnis in den Intendanzen der Rundfunkanstalten sorgen wird. (Beifall bei der CSU)
