Benjamin Nolte
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Linksfunk bekommt wieder einmal den Hals nicht voll. Das Gesamtbudget des ÖRR lag 2023 bei 9 Milliarden Euro. Die KEF hat in ihrem Bericht nun einen Mehrbedarf von 1,1 Milliarden Euro angemeldet. Das Gesamtbudget würde somit also auf über 10 Milliarden Euro steigen. Einmal zum Vergleich: Der Staatshaushalt von Albanien beträgt 5,1 Milliarden Euro, also knapp die Hälfte. Der Staatsfunk will also mehr Geld. Intendantengehälter, Massagesessel für die Chefetage und sonstiger dekadenter Luxus für die linke Schickeria in den Redaktionsstuben bezahlen sich nicht von selbst. Weil die Länder den Rundfunkbeitrag nicht erhöhen und diese schamlose Bereicherung nicht länger mittragen wollen, gehen die Landesrundfunkanstalten und das ZDF nun mit einer Verfassungsbeschwerde dagegen vor. In der Debatte im zuständigen Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration wurde auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2021 verwiesen. 2021 hat das Land Sachsen-Anhalt sich geweigert, der Erhöhung des Zwangsbeitrages von 17,50 Euro auf 18,36 Euro zuzustimmen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass diese Weigerung verfassungswidrig sei. Was für eine Farce! Die Länder dürfen zwar entscheiden, ob sie einer Erhöhung zustimmen, aber eine Ablehnung ist dann verfassungswidrig. Ob diesem Urteil auch ein Abendessen im Kanzleramt vorausging, ist nicht bekannt. Das Bundesverfassungsgericht urteilte allerdings, dass die Länder sehr wohl von der Empfehlung der KEF abweichen dürfen, und zwar, wenn eine Überforderung der Beitragszahler zu erwarten ist. Die Überforderung der Beitragszahler ist zweifellos längst erreicht. Wir haben im vorliegenden Fall jedoch noch weitere Unterschiede zum Fall von 2021. So ist die bedarfsgerechte Finanzierung des Staatsfunks aufgrund von Beitragsrücklagen nicht gefährdet. Des Weiteren gibt es keinen zwischen den Ländern ausgehandelten und auf Regierungsebene beschlossenen Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrags. Außerdem richtet sich die vorliegende Verfassungsbeschwerde gegen Unterlassung aller Bundesländer und nicht gegen die fehlende Zustimmung eines einzelnen Bundeslandes. Unsere Forderungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind bekannt. Wir wollen echte Reformen, Rückführung des Staatsfunks auf seinen ursprünglichen Auftrag, massive Verschlankung der Strukturen, Staatsferne, Neutralität, und zu guter Letzt: Abschaffung des Zwangsbeitrags. (Beifall bei der AfD) Dann bleiben uns auch folgende Skurrilitäten erspart: Einen Gebührenentscheid für den Zwangsbeitrag erhielt kürzlich auch Nanuk vom Veybach. Nanuk vom Veybach hat jedoch weder einen Fernseher noch ein Radio. Er kann nicht einmal lesen. Nanuk vom Veybach ist nämlich ein Hund, ein Deutsch-Langhaar, um genau zu sein. Nanuk ist dabei kein Einzelfall. Auch der Jagdhund Janosch aus Koblenz wurde mehrfach zur Zahlung von Rundfunkgebühren aufgefordert. Selbst nachdem sein Besitzer eine Tierarztrechnung als Beweis geschickt hatte, ließ der Beitragsservice nicht locker. Ein weiteres Beispiel ist Rauhaardackel Bini aus München. Er war zudem, als ihn die Beitragsrechnung erreichte, bereits verstorben. Das klingt alles unterhaltsam, veranschaulicht allerdings auch sehr schön die schamlose Raffgier des Staatsfunks, vor der offensichtlich nicht einmal unsere Haustiere sicher sind. Wir haben hier die Möglichkeit, dieser Raffgier Einhalt zu gebieten, auch wenn wir den Zwangsbeitrag am liebsten ganz abschaffen würden. Wenn wir schon einmal verhindern, dass er weiter steigt, wäre das schon einmal ein Anfang. Wir befürworten jede Maßnahme, die geeignet ist, den links-grünen Sumpf im Staatsfunk trockenzulegen. (Beifall bei der AfD)
