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Sandro Kirchner

27.03.2025 Sitzungen 19/46

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, erst einmal vielen Dank für die bisherige Debatte, bei der wir einen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Wir haben das Grundverständnis, dass ehrenamtliches Engagement, egal von welchen Organisationen es in Bayern eingebracht wird, etwas ganz Besonderes ist und nicht genügend wertgeschätzt werden kann. Dass das heute hier stattgefunden hat, zeigt schon, dass wir uns dessen auch bewusst sind. Ich bin der Meinung, dass es ganz wichtig ist, dass für den Freistaat Bayern klar ist, dass wir viele Dinge gut angehen, viele Dinge gerne weiterentwickeln wollen und gerne bereit sind, dort, wo wir besser werden können, auch besser zu werden, und das natürlich unterstützen. Aber wenn so eine Debatte geführt wird, dann ist eines wichtig: dass wir die Dinge so ansprechen, wie sie sich in der Realität darstellen. Ich denke schon, dass das an der einen oder anderen Stelle, insbesondere von Ihnen, Herr Siekmann, ein bisschen verzerrt dargestellt worden ist; denn eines ist klar: Bei Einsätzen findet die Helferfreistellung über alle Hilfsorganisationen hinweg statt, unabhängig davon, welcher Organisation man angehört. Damit ist klar geregelt, dass diese Freistellung dort honoriert, akzeptiert und getragen wird. Wenn wir im Weiteren darüber sprechen, dass Ehrenamt in vielfältiger Form stattfindet – wobei wir sehr dankbar sind, dass wir viele Akteure haben –, dann muss man zur Kenntnis nehmen und akzeptieren, dass es unterschiedliche Organisationen gibt, die von sich aus unterschiedliche Stellenwerte und Zuständigkeiten haben. Sie sprechen das Technische Hilfswerk an. Das haben Sie in Ihrer Rede gesagt. Es gibt ein THW-Gesetz, in dem ganz klar die Absicht formuliert ist, dass ein Einsatz beim THW im Ehrenamt stattfinden soll. Aus- und Fortbildungen sollen dann eben ehrenamtlich außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Das haben Sie gar nicht angesprochen. Sie respektieren das THW an dieser Stelle nicht. Bei den Feuerwehren ist es so geregelt, dass in unseren Feuerwehren – wir haben in Bayern in der Fläche über 7.000, worauf wir stolz sind – sehr viele im ehrenamtlichen Bereich tätig sind. Deswegen heißt es auch Ehrenamt, weil solche Übungen abends in der Freizeit oder an Wochenenden stattfinden. Das ist Usus bei den Feuerwehren. Wenn Ausbildungen spezialisiert stattfinden müssen, finden sie vielleicht in Lehrgängen statt und werden begleitet. Sie haben überhaupt nicht gesagt, dass es nach dem Gesetz jetzt schon möglich ist, dass für Mitglieder einer Organisation, wenn sie mit ihren Arbeitgebern ein Einverständnis erzielen, wenn sie auf ihren Arbeitgeber zugehen und sagen, ich möchte gerne auf eine Fortbildung während der Arbeitszeit gehen, und ein Arbeitgeber das an dieser Stelle unterstützt und sagt, ich bin damit einverstanden, der Freistaat Bayern heute schon die Kosten für diese Aus- und Fortbildung, den Lohnausfall und weitere Dinge mitübernimmt. Das muss nur überbrückt werden. Es wird von der Organisation entsprechend mitbegleitet; aber der Freistaat Bayern ersetzt diese Kosten an dieser Stelle. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Diskussion, die Sie damit einbringen, ist viel schwieriger. Sie vergleichen mit anderen Bundesländern. In den anderen Bundesländern, in denen die Helferfreistellung vielleicht anders geregelt ist, ist es heute schon gegeben, dass eine Absprache mit den Arbeitgebern stattfinden muss und die Freistellung nicht einfach pauschal stattfindet und umgesetzt werden kann. Wir sprechen hier über viele Szenarien, die in einer verrückten globalen Welt mittlerweile stattfinden. Wir sprechen von kritischer Infrastruktur. Erklären Sie mir einmal, wie es funktionieren soll, wenn ein Energieversorgungsunternehmen, das für den Standort sehr essenziell ist, auf einmal in die Verlegenheit kommt, die kritische Infrastruktur nicht mehr betreiben zu können, weil die Mitarbeiter wegfallen. Erklären Sie das der Wirtschaft. Deswegen ist es auch wichtig, dass die Vorredner aufgezeigt haben, wir führen keine pauschale Diskussion, sondern sie ist sehr sensibel und muss im Detail abgesprochen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Herr Siekmann, worauf Sie auch nicht eingegangen sind, ist die haushalterische Situation. Natürlich kann man diese Forderungen stellen; aber man muss abschätzen können, was das für einen Staatshaushalt bedeutet. Im Moment ist das mit dieser Gestaltung des Gesetzentwurfs, den Sie einbringen, nicht spezifizierbar und nicht abbildbar. Die Vorredner, insbesondere von den FREIEN WÄHLERN und auch Norbert Dünkel, haben eines sehr deutlich gemacht: Wenn man die Spielregeln bei der Alarmierung bzw. bei der Einsatzgebung verändern würde, wenn man den Kommunen und Trägern das überlassen würde, wäre eine Unbekannte der Fall, die haushalterisch und gesetzgeberisch nicht abbildbar ist. Deswegen bin ich froh, dass die Debatte heute begonnen worden ist. Ich vertraue den Ausschüssen, dass noch einmal sehr kritisch, aber auch sehr deutlich aufgezeigt wird, warum das System, das Sie wollen, nicht funktioniert und wie die Dinge entsprechend begleitet werden müssen, damit das Ehrenamt bei uns weiterhin so getragen und unterstützt wird. – Ich bedanke mich an der Stelle. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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