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Alexander Hold

27.03.2025 Sitzungen 19/46

Danke schön. – Für die Staatsregierung spricht jetzt der Leiter der Staatskanzlei, Herr Dr. Florian Herrmann. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Dr. Florian Herrmann (Staatskanzlei, Bundesangelegenheiten und Medien): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Verfassungsausschuss, liebe Vorsitzende Guttenberger, hat am 13. März einige sehr kluge Entscheidungen getroffen. Er hat sehr zu Recht insbesondere beschlossen, dass der Kollege Dr. Alexander Dietrich zum Vertreter des Landtags in diesem Verfahren zu bestellen ist; denn er hat heute exzellente Ausführungen zur Sach- und Rechtslage gemacht, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der entscheidende Punkt ist nämlich, bei der Bewertung von Verfassungsbeschwerden politisch nicht alles kreuz und quer durcheinanderzuwerfen, sondern auf den Kern der Sache hin zu argumentieren. Das hat der Kollege heute auch hier im Plenum wieder getan. Ich hoffe und werbe stark dafür, dass das Plenum des Bayerischen Landtags heute auch im Übrigen bei den Entscheidungen des Verfassungsausschusses bleibt; denn die Verfassungsbeschwerden sind – um es auf den Punkt zu bringen – unbegründet und haben deshalb keine Aussicht auf Erfolg. Im Unterschied zu der letzten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der vergleichbaren Angelegenheit, der Entscheidung vom 20. Juli 2021, ist nämlich im jetzigen Verfahrensstadium die bedarfsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten nicht gefährdet. Es gibt genug Beitragsrücklagen aus der Beitragsperiode 2021 bis 2024, die genutzt werden können. Die Länge einer Beitragsperiode ist dabei weder verfassungsrechtlich noch staatsvertraglich vorgegeben. Den Ländern steht nach dem Demokratieprinzip ein politischer Gestaltungsspielraum zu. Dieser wurde von den Ländern mit den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 25. Oktober, Reformstaatsvertrag, und vom 12. Dezember, Finanzierungsstaatsvertrag, auch wahrgenommen. Die grundlegende inhaltliche Entscheidung wurde am 25. Oktober letzten Jahres in der MPK getroffen, nämlich mit dem Reformstaatsvertrag, in dem eine ganze Reihe von wichtigen inhaltlichen Veränderungen am Auftrag vorgenommen wurden, und zwar unter starkem Einsatz des Bayerischen Ministerpräsidenten und der Bayerischen Staatsregierung. Das Ziel war, beitragsstabilisierende, umfangreiche Reformen auf den Weg zu bringen, beispielsweise die Reduktion der öffentlich-rechtlichen Sparten- und Hörfunkkanäle und viele andere Punkte, die alle, die in der Debatte involviert sind, kennen. Das ist übrigens auch der richtige Ansatz; denn der Mechanismus ist völlig klar. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat den Auftrag über den Rundfunkstaatsvertrag, und aus dem Auftrag leitet sich dann auch der Finanzierungsanspruch ab. Das war immer Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das heißt, wenn man Dinge verändern will – und ich halte es für richtig, Dinge zu verändern –, muss die Reform an dem Auftrag ansetzen. Genau dieser Weg wurde eingehalten. Der entscheidende Punkt ist dabei übrigens auch, dass es nicht genügt, liebe Frau Kurz, einfach nur zu sagen: Wir sind alle Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk geht die Demokratie zu Ende, und deshalb muss bis zum jüngsten Tag erhöht werden. – Diese Logik ist falsch. Wir sind hier alle bis auf die Fraktion ganz rechts tatsächlich Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD) Ich bin fest davon überzeugt, dass das Mediensystem inklusive des öffentlichrechtlichen Rundfunks zur DNA der Nachkriegsordnung in Deutschland gehört. Nur ist natürlich auch Realität, dass es seit 40 Jahren auch eine starke private Säule gibt, dass diese beiden Säulen nebeneinanderstehen und das duale System abbilden. Insofern ist immer wieder zu hinterfragen, ob ein dermaßen breit aufgestellter und hoch finanzierter öffentlich-rechtlicher Rundfunk in diesem dualen System in der heutigen Zeit noch seine Berechtigung hat. Vom Prinzip her ja, aber eben nicht in diesem Umfang. 9 Milliarden Euro – das muss man einfach ganz klar sagen – sind natürlich schon viel Geld. (Martin Böhm (AfD): Na ja!) Das stabil zu halten und nicht einfach zu sagen, wir müssen es erhöhen, weil das halt so ist, halte ich für kluge und verantwortungsvolle Politik. Ich sage das ganz bewusst als echter Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ich sehe in ihm nach wie vor eine wichtige Funktion für die Meinungsbildung innerhalb unseres demokratischen Systems und innerhalb der liberalen und offenen Gesellschaft; Menschen sollen befähigt werden, sich durch den unendlichen Dschungel von Informationen durchzuarbeiten, sie sollen diese eingeordnet und kommentiert bekommen, insbesondere weil wir ja sehen, dass es den wirtschaftlichen Angriff der großen Plattformen und all derjenigen gibt, die ohne Qualitätsjournalismus Informationen verbreiten. Deshalb sind wir alle miteinander auf der Seite Anhänger des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Das steht im Gegensatz zu dem, was Herr Nolte ausgeführt hat, bei dem man den Hass gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gespürt hat. (Lachen bei der AfD) Ich glaube, ich tue ihm nicht Unrecht, wenn ich das sage. Ihm war ja sehr wichtig, diesen Hass hier direkt noch einmal zu formulieren. Dahinter steckt natürlich die grundsätzliche Ablehnung der liberalen und offenen Gesellschaft, die das Denken der AfD stark beeinflusst. Sie bewegen sich lieber in Ihren Blasen, wo jeder den eigenen Vogel für den Heiligen Geist hält, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Christoph Maier (AfD): Die Wahrheitsblase!) Jetzt kommen wir zum zweiten Schritt und zum Kern dessen, wo ich dann natürlich auch den geradezu unverschämten und abenteuerlichen Vorwurf der Kollegin Kurz zurückweise. Wir kommen nämlich zum Kern der Frage, was am 12. Dezember 2024 durch die Ministerpräsidentenkonferenz beschlossen wurde. Dort wurde unter einer Protokollerklärung Bayerns festgehalten, ein neues Reformmodell für die Finanzierung auf den Weg zu bringen. Die Ministerpräsidentenkonferenz war also sehr konstruktiv: auf der einen Seite die Reform, die an den Auftrag herangeht, und auf der anderen Seite der Finanzierungsstaatsvertrag zum Finanzierungssystem, das auch reformiert wird, das dem dann eben wieder gerecht werden soll. Der Kern war, dieses Modell ab 2027 einerseits mit einem gewissen Automatismus umzusetzen und andererseits begrenzend doch wieder eine Eingriffsmöglichkeit durch die Länder vorzusehen, um zu sagen: Wenn es zu hoch wird, was die KEF vorschlägt, müssen die Länder es auch wieder zurückholen können. Das halte ich für einen sehr klugen und einen sehr ausgewogenen Ansatz. Nur, jetzt ist der Punkt, und das ist der unfreundliche Akt bei dem Ganzen, dass die Rundfunkanstalten nämlich erklärt haben: Das ist uns doch egal, was die Ministerpräsidenten beschließen, wir klagen. Wir gehen aufs Ganze. – Wenn Sie mit jemandem verhandeln, der Ihnen sagt, es ist mir doch egal, worauf wir uns einigen, ich klage einfach einmal auf 100 %, ich glaube, dann ist man am Ende der Verhandlungen angekommen. Dann muss es halt durch das Bundesverfassungsgericht entschieden werden, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Sanne Kurz (GRÜNE)) Deshalb weise ich den Vorwurf der Erpressung durch den Ministerpräsidenten in aller Schärfe und Deutlichkeit zurück, Frau Kollegin Kurz. Das ist eine Unverschämtheit! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist eine Unverschämtheit, die gleichzeitig wieder offenbart, was häufig die Methodik der GRÜNEN ist, nämlich andere Meinungen einfach nicht zu akzeptieren, (Sanne Kurz (GRÜNE): Das ist keine Meinung! Er schafft sich rechtsfreien Raum!) sondern sofort mit übertriebenen Formulierungen niederzukartätschen. Ein unmöglicher Stil in diesem Haus, Frau Kurz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Es wird im Endeffekt so sein, wie Bayern im Übrigen festgelegt hat, dass wir dem Ganzen nur dann zustimmen – zusammen mit Sachsen-Anhalt übrigens –, wenn die Klage zurückgenommen wird, um wieder auf Augenhöhe zu sein und sich die Dinge nicht diktieren lassen zu müssen. Wenn die Anstalten die Verfassungsbeschwerden nicht zurücknehmen, dann wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen, und das wird es nach Recht und Gesetz tun, so wie Kollege Dr. Dietrich es ausgeführt hat. (Sanne Kurz (GRÜNE): Und dann kommt keine Finanzierungsänderung, oder was?) Im Übrigen ist es so, dass die bisherigen KEF-Verfahren jetzt schon den Raum für mehr Effizienz und stärkere Berücksichtigung der Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zulassen. Ich sage mit Blick auf den Bayerischen Rundfunk gerichtet: Beim Bayerischen Rundfunk sind – die Rundfunkräte hier im Raum wissen das – diese Maßnahmen zu den Einsparungen auch erkennbar. Es ist nicht so, dass der Bayerische Rundfunk sich sträubt und sagt: Wir ändern nichts, und wir wollen alles so lassen. – Sie bemühen sich schon, das muss man zur Kenntnis nehmen. Andererseits halte ich es für richtig und notwendig, einzusparen und auf diese Weise für das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks einzutreten, was eindeutig unser Ziel ist. Es geht um Vertrauen, es geht um Glaubwürdigkeit, und das ist die Währung für uns in der Politik; aber es ist genauso die Währung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Medien ganz generell. Zum Letzten. Auch der zweite, völlig übertriebene Vorwurf, der im Verfassungsausschuss offenbar vom Kollegen Schuberl vorgebracht wurde, ist natürlich genauso abenteuerlich, weil schon wieder Verfassungsbruch in den Raum gestellt wird. Nach den Regelungen zwischen der Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag sind beabsichtigte Staatsverträge im Rahmen der Informationspflichten vorzulegen. Dem kommen wir auch nach; aber nur, wenn es beabsichtigte Staatsverträge gibt. Nachdem die Rundfunkanstalten klagen, gibt es keinen beabsichtigten Staatsvertrag mehr, (Toni Schuberl (GRÜNE): Das ist Erpressung!) weil dieser Vertrag nicht unterzeichnet werden wird. Es wird hier regelkonform gearbeitet, und Sie brauchen weder dem Ministerpräsidenten noch der Staatsregierung zu unterstellen, es würde nicht regelkonform gearbeitet werden. Ich danke für die Beratungen und bitte um Bestätigung des Beschlusses des Verfassungsausschusses. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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