Ulrike Scharf
Bei dem Fördergeld, das der Bund zur Verfügung stellt, gibt es für uns keinerlei Spielraum. Die Vorgabe des Bundes lautet, dass die Fertigstellung bis 2027 erfolgen muss. Dazu wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit allen 16 Ländern abgeschlossen. Das war übrigens zeitlich ein Prozess, den man kritisieren kann. Erst als die Verwaltungsvereinbarung unterschrieben war, wurden die Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Wir können aber den Kommunen keine Gelder zugestehen, die über die Frist, die der Bund gesetzt hat, hinausgehen. Auch zur Rechtsanspruchserfüllung im Falle der Hinzufügung der Vereine muss der Bund gesetzliche Änderungen vornehmen. Diese Dinge muss der Bund ändern. Sie fragen, welche Vorstöße wir unternommen haben. Ich wiederhole es gerne noch einmal: Wir haben einen JFMK-Beschluss mit 16 : 0 initiiert, mit dem der Bund aufgefordert worden ist, diese Fristen zu verlängern. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hat beschlossen, den Bund aufzufordern, diese Fristen zu verlängern. Getan hat sich nichts. Zu den Statistiken: Ich denke, wir müssen die Dokumentationspflicht mehr unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus sehen. Wir brauchen so viel Dokumentation wie nötig, aber keine überbordende Belastung. Entscheidend ist, dass sich die Betreuerinnen und Betreuer in der Schule der Bildung des Kindes widmen können und nicht dem Ausfüllen von Formularen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Staatsministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Dazu werden die Anträge wieder getrennt. Wer dem Dringlichkeitsantrag der Fraktionen der FREIEN WÄHLER und der CSU auf Drucksache 19/5963 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen! – Die SPD-Fraktion enthält sich. Damit ist der Dringlichkeitsantrag angenommen. Wer dem nachgezogenen Dringlichkeitsantrag der Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/6019 seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Enthaltungen! – Die SPD-Fraktion enthält sich. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt. Ich rufe nun zur Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) "Frei-Parken" für E-Autos stoppen - keine Benachteiligung des Verbrennungsmotors! (Drs. 19/5964) Wie bereits bekannt gegeben, hat die AfD-Fraktion zu diesem Dringlichkeitsantrag namentliche Abstimmung beantragt. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Markus Striedl das Wort. (Beifall bei der AfD)
