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Florian von Brunn

SPD 27.03.2025 Sitzungen 19/46

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Damen und Herren! Über diesen Antrag von der AfD wird Elon Musk aber sauer sein, wo er euch doch so fördert, und jetzt seid ihr gegen E-Autos. Das wundert mich jetzt schon. (Zuruf des Abgeordneten Florian Köhler (AfD)) Er hat doch extra Frau Weidel so intensiv im Wahlkampf unterstützt. Insofern wundert es mich, dass ihr euch traut, diesen Antrag zu stellen. Aber es ist natürlich so ein bisschen "Wir wollen zurück in die Vergangenheit", wie bei allen Punkten, die die AfD vorschlägt. Ihr wollt am liebsten mit Diesel, mit Atomkraft und mit Kohle arbeiten. (Beifall bei der AfD) Über andere Vorstellungen, die ihr habt und die bis in das letzte Jahrhundert zurückgehen, möchten wir hier gar nicht reden. Zur Staatsregierung muss man sagen: Es wäre besser gewesen, wenn man sich mit den Städten und Gemeinden, die davon betroffen sind, abgesprochen hätte und es dann gemeinsam umgesetzt hätte. Das sagen wir an der Stelle, weil wir wissen, dass der Städtetag sich dazu kritisch geäußert hat. (Beifall bei der SPD) Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir müssen doch E-Mobilität nach vorne bringen. Ich freue mich, dass es jetzt endlich ein klares Bekenntnis von CSU und FREIEN WÄHLERN zur E-Mobilität gibt. 250.000 Tote durch schlechte Luft und durch Abgase gibt es in Europa – jedes Jahr. Da ist es doch gut, wenn man emissionsfreie Mobilität fördert. Ein E-Motor ist wartungsfrei. Er wird viel länger und viel besser laufen. Und wir merken doch gerade: China fördert massiv die E-Mobilität. Deswegen kommen auch die chinesischen Autos en masse auf den Markt. Wir haben Hunderttausende von Arbeitsplätzen in Bayern daran hängen; diese müssen wir sichern. Ihr Antrag führt in die Vergangenheit und ins Chaos; deswegen lehnen wir ihn ab. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege von Brunn. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann das Wort. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sachverhalt ist eigentlich denkbar einfach. Wir haben das Anliegen, Elektromobilität in unserem Land zu fördern. Wir wollen niemandem verbieten, weiter zum Beispiel mit einem Fahrzeug mit Verbrennermotor zu fahren. Aber wir wollen in der Tat Leute ermuntern, dass sie sich dort für Elektromobilität entscheiden, wo sie es selbst für gut und zukunftsfähig halten. Da soll ein kleiner Anreiz gesetzt werden, indem man unter anderem – die neue Bundesregierung wird überlegen, ob es wieder Prämien gibt – vor Ort unmittelbar sagt: Wenn du hier mit einem Elektroauto in die Innenstadt fährst, dann darfst du bis zu drei Stunden kostenlos parken. Ein leichter Anreiz, ein leichter Akzent, für den die Rechtsgrundlage auf Bundesebene schon vor zehn Jahren im Elektromobilitätsgesetz geschaffen wurde. Wir haben auf Bundesebene die klare Regelung, dass die Länder Maßstäbe für die Höhe von Parkgebühren der Kommunen, nach der Straßenverkehrs-Ordnung wohlgemerkt, im öffentlichen Raum festlegen können. Private Parkhäuser, auch Parkhäuser, die privat von Kommunen betrieben werden, Privatparkplätze, sind davon nicht betroffen. Es geht ausschließlich um die Parkplätze, die im öffentlichen Straßenraum angeboten werden. Das ist die Situation. Es ist zu Recht schon angesprochen worden, dass die Landeshauptstadt München schon vor einiger Zeit von sich aus beschlossen hat, dass auf allen öffentlichen Parkraumflächen Münchens mit einem Elektroauto bis zu zwei Stunden kostenfrei geparkt werden kann. Letztendlich haben wir auf der einen Seite auf der Grundlage dessen, was Kommunen zum Teil schon selbst angepackt hatten, und auf der anderen Seite mit dem Rahmen, den der Bund vorgibt, entschieden, wir möchten das in diesem Geltungszeitraum des Elektromobilitätsgesetzes bis Ende 2026 ausprobieren und sagen: Generell gilt in ganz Bayern, im öffentlichen Parkraum darf bis zu drei Stunden kostenfrei geparkt werden – nicht mehr und nicht weniger. Ich kann nicht erkennen, wo da das Riesenproblem liegen soll. Es ist auf Bundesebene klar geregelt, dass dies zur Verwaltungsvereinfachung ausschließlich für Fahrzeuge gilt, die mit einem E-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Es gibt welche, die kein E-Kennzeichen dran haben, weil keiner verpflichtet ist, das auf sein Kennzeichen draufzuschreiben, auch wenn er ein Elektroauto hat. Aber dann kann er auch die Parkgebührenbefreiung nicht in Anspruch nehmen, weil das sonst einen Riesenverwaltungsaufwand produzieren würde, wenn man das extra noch weiter überprüfen würde. Deshalb gilt schon vom Bundesgesetz her die klare Regelung: Diese Gebührenbefreiung gilt nur für Autos, die mit einem E-Kennzeichen gekennzeichnet sind. Übrigens ist interessant, dass ausgerechnet Sie sich über europarechtliche Fragen Gedanken machen. Auch das ist eindeutig geregelt. Es gibt in anderen europäischen Ländern andere Kennzeichen; aber die Befreiung gilt für alle europäischen Autokennzeichen. Keiner muss also befürchten, dass europäische Freunde benachteiligt würden. Nein, meine Damen und Herren, es ist eine einfache, praktikable Regelung. Man sieht, dass die Regelung von den Kommunen problemlos umgesetzt werden kann, weil aufgrund dieser Regelung, wie wir sie in der Verordnung getroffen haben, keine Kommune ein neues Schild aufstellen muss und dergleichen. Sie kann darauf hinweisen, dass es die gebührenfreie Regelung gibt. Wenn sie es nicht hinschreibt, dann gilt die Regelung zur Gebührenfreiheit trotzdem aufgrund der Verordnung für ganz Bayern. Jeder weiß, dass das so gilt, und kann überall in Bayern unter Berufung darauf mit Parkscheibe bis zu drei Stunden parken. Damit hat sich der Fall. Angesichts dessen, dass wie angesprochen gegenwärtig rund 5 % der in Bayern zugelassenen Kfz Elektroautos sind, sind Spekulationen von Kommunen, dass sich da Gebührenausfälle in Höhe von 10, 15 oder 20 % einstellen könnten, überhaupt nicht nachvollziehbar. Wir werden uns am Ende des Jahres gerne anschauen, wie die Abrechnungen tatsächlich aussehen. Aber wieso 5 % der zugelassenen Fahrzeuge Gebührenausfälle in Höhe von 15 oder 20 % produzieren können, ist für mich jedenfalls – vielleicht habe ich irgendetwas übersehen – bislang überhaupt nicht nachvollziehbar. Das ist die Realität, meine Damen und Herren. Deshalb bin ich froh, dass sich jetzt alle Kommunen darauf einstellen. Ab dem 1. April gilt diese Regelung und kann so vollzogen werden. Wenn sich deswegen ein paar zusätzliche Mitbürgerinnen und Mitbürger ermuntert sehen, sich für ein Elektromobil zu entscheiden, dann ist das gut, dann dient das auch der ökologischen Entlastung unserer Innenstädte. Genau das wollen wir vorantreiben. Ich sage aber ausdrücklich noch einmal: Wir gehören nicht zu denen, die irgendjemand sein bisheriges Benzin- oder Dieselauto verbieten wollen, sondern wir setzen hier auf die Entscheidungsfreiheit der Bürgerinnen und Bürger selbst. Ich bitte, den Antrag der AfD abzulehnen, weil er uns um keinen Millimeter weiterbringt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung. Diese findet in elektronischer Form statt. Abstimmungszeit: drei Minuten. Die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 15:03 bis 15:06 Uhr) Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? – Das scheint der Fall zu sein. Dann schließe ich die Abstimmung. Das Ergebnis wird außerhalb des Plenarsaals ermittelt und in Kürze bekannt gegeben. Ich rufe nun zur Beratung auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Bayerns Menschen und die Landwirtschaft vor Gentechnik schützen - das Vorsorgeprinzip muss auch hier gelten (Drs. 19/5965) (Unruhe) Ich bitte Sie, Ihre Plätze wieder einzunehmen und die Gespräche einzustellen. Dann könnten wir die Beratungen fortsetzen und wären vielleicht auch irgendwann heute Abend rechtzeitig bei den Folgesitzungen oder sogar zu Hause. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Laura Weber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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