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Tanja Schorer-Dremel

CSU 27.03.2025 Sitzungen 19/46

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucherinnen und Besucher, Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Kollegin Weber, das hat einmal wieder die komplette Ahnungslosigkeit und Faktenfreiheit gezeigt. Aber ich kläre das gerne auf. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU) Das aktuelle EU-Gentechnikrecht ist 24 Jahre alt. Es stammt aus 2001 und klassifizierte bestimmte damals bekannte und genutzte biotechnologische Verfahren als Gentechnik und daraus erzeugte Organismen als gentechnisch veränderte Organismen, GVO. Die Wissenschaft hat sich seitdem rasant entwickelt. Im Jahr 2012 wurden die Grundlagen des CRISPR/Cas, der sogenannten Genschere, erstmals wissenschaftlich beschrieben, eine Methode, die gezielt Mutationen, Veränderungen, im Erbgut erzeugen kann. Vor fast sieben Jahren, am 25. Juli 2018, urteilte der Europäische Gerichtshof, dass Organismen, die mittels dieser Veränderungen, der Mutagenese, erzeugt wurden, genetisch veränderte Organismen im Sinne der GVO-Richtlinie sind. Das umfasst die im Dringlichkeitsantrag zitierten neuen genomischen Techniken, NGT, wie zum Beispiel CRISPR/Cas, aber grundsätzlich auch alle klassischen Mutageneseverfahren, also Bestrahlung oder Einsatz von Chemikalien zur Erzeugung von Mutationen. Diese werden seit Jahrzehnten genutzt, gelten daher als sicher und werden von den Verpflichtungen der GVO-Richtlinie ausgenommen. Um dem wissenschaftlichen Fortschritt Rechnung zu tragen, hat die EU-Kommission am 3. Juli einen Vorschlag zur Regulierung von Pflanzen vorgelegt, die mittels NGT erzeugt wurden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sollten bei dieser wichtigen Sache unbedingt eine fachliche, keine von Panik geprägte Debatte führen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine sehr verehrten Damen und Herren, schauen wir uns das doch einmal an: Die Gentechnik ist die sogenannte Transgenese, bei der fremdes Erbgut in die DNA gebracht wird. Dann gibt es die Cisgenese, bei der aus derselben Art etwas eingeführt wird, und es gibt die Mutagenese, die vollkommen in dem Gen bleibt und die in der Natur tagtäglich vorkommt. Diese sind zum weit überwiegenden Teil in NGT-Pflanzen vorhanden und enthalten gerade bei NGT1 keine artfremden Gensequenzen. Darauf zielt der Vorschlag der EU-Kommission ab; denn er differenziert Kategorie 1, bei der wenig veränderte Pflanzen konventionell gezüchtet oder natürlich vorkommenden Pflanzen gleichgestellt werden sollen, und die Kategorie 2, die nach wie vor unter das Gentechnikrecht fällt. Dort lässt die EU-Kommission bereits besondere Vorsicht walten. Es handelt sich um eine Differenzierung, die es außerhalb Europas nicht gibt. Schauen wir uns die Wissenschaft an: 98 % der Wissenschaftler, darunter 37 Nobelpreisträger, stellen fest, dass NGT in ihren Risiken klassischer Züchtung vergleichbar oder sogar weniger gefährlich sind als klassische Mutationszüchtungen. Sie sprechen sich übrigens wie die Deutsche Forschungsgesellschaft und wie die Nationale Akademie der Wissenschaften der Leopoldina für diesen Weg aus. Sollten wir diesen Weg nicht mitgehen, stellen wir uns automatisch hinten an und schädigen unseren Wissenschaftsstandort; denn in Ländern wie Argentinien, Australien, Brasilien, Indien, Indonesien, Japan, Kanada, Kenia, Russland, geplant in der Schweiz, Südkorea und den USA wird hier bereits ganz anders vorgegangen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ihre Partei ruft bei Klimathemen beständig dazu auf, der Wissenschaft zu folgen. Wo bleibt das dann hier? Sie geben sich immer als Fortschrittspartei aus. (Beifall bei der CSU) Dabei sind Sie es nur, wenn es Ihnen ideologisch passt. Deswegen wollen wir die wissenschaftlichen Fortschritte mit hineinnehmen; denn weltweit sind über 3.400 Pflanzensorten mit klassischer Mutagenese erzeugt worden, und vor allen Dingen in Bayern angebaute Braugerste und Hartweizensorten fallen auch darunter. Deswegen brauchen wir eine faktenbasierte Diskussion. Wir sollten anerkennen, dass diese Technologie durch die Erzeugung von Resistenzen gegen Krankheitserreger und Anpassungen an den Klimawandel grundsätzlich Chancen für mehr Nachhaltigkeit und Ertragssteigerung bietet. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE)) Wo sind wir jetzt gerade? – Die Bayerische Staatsregierung ist überhaupt nicht blauäugig, nichtstuend oder still und schweigend. Neue Technologien müssen einer gründlichen Risiko- und Folgenabschätzung unterzogen werden. Deshalb begrüßen und unterstützen wir die Position des Europäischen Parlaments vom 7. Februar 2024 – darüber war jetzt gerade überhaupt nichts zu hören –, die in wichtigen Punkten eine Anpassung des Vorschlags der EU-Kommission vorsieht: Ausschluss der Patentierbarkeit, Kennzeichnungspflicht von Pflanzen und Erzeugnissen aller NGT-Kategorien und Überwachung möglicher Umweltauswirkungen. Ganz anders also, als die Kollegin Weber gerade behauptet hat. Die im Dringlichkeitsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kritisierte Position des EU-Agrarministerrats fällt aus unserer Sicht hinter die Position des Europäischen Parlaments zurück, bietet jedoch ebenfalls unterstützungswerte Punkte wie die Ermöglichung von Anbaubeschränkungen für NGT2 durch die Mitgliedstaaten. Ich kann es nur wiederholen: Panikmache und Stimmungsmache sind derzeit absolut unangebracht; denn mit der Positionierung des Agrarministerrats wurden keine harten Fakten geschaffen; damit wurde lediglich der Weg für Trilogverhandlungen auf EU-Ebene frei, zwei Jahre nach Vorlage des Kommissionsentwurfs. Das sollte auch die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN wissen. Bei den unterschiedlichen Positionen im Trilog ist nicht von einer raschen Einigung auszugehen. Vorsicht und Gründlichkeit gehen hier vor Schnelligkeit. Dessen sind sich alle Beteiligten bewusst. Unsere Haltung ist absolut klar: Bayern ist gentechnikfrei und soll das auch bleiben. Transgene Pflanzen lehnen wir weiterhin ab. Mit Blick auf die Agrarstrukturen vor Ort muss den Mitgliedstaaten und Regionen weiterhin ermöglicht werden, über den Anbau gentechnisch erzeugter Pflanzen selbst zu entscheiden. Das Verbot von NGTs im Ökolandbau greift die Vorgaben im Ökobereich auf, nach denen diese Verfahren und Erzeugnisse aus diesen nicht zulässig sind. Zur sinnvollen Umsetzung braucht es unserer Ansicht nach eine umfassende Kennzeichnung, weil noch zuverlässige Nachweisverfahren fehlen. Sie können einen mit Mutagenese entstandenen Salat nicht von einem gezüchteten Salat unterscheiden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Fakten nicht Ideologie brauchen wir als Grundlage für eine Entscheidung. Zu den neuen genomischen Techniken vertritt die Bayerische Staatsregierung eine klare Position, die sie in die anstehenden Trilogverhandlungen auf EU-Ebene einbringen wird. Diese umfasst bereits Punkte des vorliegenden Dringlichkeitsantrags. Aus diesem Grund lehnen wir den entbehrlichen Antrag der GRÜNEN ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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