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Elena Roon

AfD 27.03.2025 Sitzungen 19/46

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen! Wir als AfD-Fraktion begrüßen natürlich, dass nun offenbar auch die FREIEN WÄHLER endlich erkannt haben, was wir von Anfang an gesagt haben: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wurde überhastet eingeführt, und das ohne Rücksicht auf die Realität in unseren Kommunen. Seit Jahren warnen wir davor, was dieser sogenannte Rechtsanspruch in der Praxis bedeutet. Schließlich sind wir nicht einmal in der Lage im Kita-Bereich dem nachstehenden Anspruch nachzukommen: zu wenig Personal, zu wenig Plätze und enorme Belastungen für die Kommunen. Was besonders ärgerlich ist: Es war vorhersehbar. Man hat sich auf Bundesebene auf ein Gesetz geeinigt, das realitätsfremd ist. Die Kommunen müssen es nun selber ausbaden, ohne ausreichende Unterstützung. Bis zu 6.000 Euro pro Platz sollen im Rahmen des Landesförderprogramms Ganztagsausbau gefördert werden. Das klingt gut, ist aber nur ein Bruchteil dessen, was tatsächlich auf die Kommunen zukommen wird, ganz abgesehen von den 4.000 bis 5.000 neuen Fach- und Ergänzungskräften, die man überhaupt erst einmal finden muss. Mit der AfD hätte es so ein undurchdachtes Gesetz nicht gegeben. (Beifall bei der AfD) Schon der Landkreistag, der Gemeindetag und sogar die GEW hatten Bedenken wegen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung geäußert, und diese Bedenken teilten wir von Anfang an. Ihnen ging es einzig darum, Ihre ideologischen Projekte unbeirrt fortzuführen, ohne die tatsächlichen Auswirkungen zu berücksichtigen. Sinnvoller wäre es deswegen, wenn sich Land und Bund gezielt für Nachmittagsbetreuung sowie Sport- und Freizeitvereine engagiert hätten, aber klar abgegrenzt von den Bildungsausgaben. Zum Antrag selbst: Erstens, die Ferienzeiten. Viele Angebote der freien Kinder- und Jugendarbeit gelten nicht als rechtsanspruchserfüllend, nur weil sie keine Betriebserlaubnis oder Schulaufsicht haben. Statt Hilfe zuzulassen, schafft man neue bürokratische Hürden. Zweitens, die Fristen zur Fertigstellung. Dass knapp drei Jahre zur Durchführung komplexer Maßnahmen nicht ausreichen, hätte Ihnen 2023 auffallen müssen. Was haben Sie getan? – Nichts, aber jetzt ist das ein bisschen zu spät. Drittens, die Statistik ohne Sinn. Die neue BAföG-Statistik verlangt Daten aus Jugendhilfe und Schule ohne einheitlichen Identifikator. Das ist, als würde man zwei Puzzles mischen und sich dann wundern, dass sie nicht zusammenpassen. Wieder einmal wird unnötig Zeit und Geld verschwendet. Viertens, die Ungleichbehandlung bei der Mittagsbetreuung. Während für andere Betreuungsformen Zuschüsse möglich sind, gehen Familien bei der Mittagsbetreuung leer aus. Das ist weder pädagogisch noch rechtlich nachvollziehbar. Betreuung soll jenen helfen, die wegen steigender Lebenshaltungskosten gezwungen sind, voll zu arbeiten, bei gleichzeitigem Respekt vor der Wahlfreiheit der Eltern. Doch was kommt stattdessen? – Ein pauschaler Rechtsanspruch, von der Geburt bis zur 4. Klasse, und dann Schluss. Das ist weder durchdacht noch finanzierbar. Trotz allem stimmen wir dem Antrag zu, nicht deswegen, weil wir den Ursprung dieses Gesetzes gutheißen, sondern weil es dringend notwendig ist, um wenigstens die schlimmsten Auswüchse zu korrigieren. Denn eines ist sicher: Wenn dieser Kurs nicht korrigiert wird, wird der Rechtsanspruch am Ende genau das nicht leisten, was er verspricht, nämlich echte, qualitative Betreuung für unsere Kinder. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion.

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