Ulrike Müller
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es noch einmal. Wir haben im Oberallgäuer Kreistag im Jahr 2007 entschieden, eine gentechnikfreie Region zu werden. Damals war ich stellvertretende Landrätin. Am 2. März 2009 waren alle unsere Betriebe zertifiziert, und wir konnten die "Agro-Gentechnik"-freie Region ausrufen. Oberallgäu-Kempten steht bis heute dazu. An dieser Stelle hat sich auch nicht viel geändert. Liebe Kollegin Weber, eines hat sich gerändert. Anfangs bekamen nämlich die Landwirte tatsächlich 3 Cent mehr vom Milchpreis je Liter Milch. Das ist leider weg. Es ist zwar schön, dass 60 % der Milch in Bayern als gentechnikfrei vermarktet wird, leider haben die Landwirte aber nichts davon. Wir FREIE WÄHLER stehen natürlich zu der GVO-Freiheit Bayerns und Deutschlands. Sogar für die Kollegen der CSU kann ich sagen: Alles, was in unserem Koalitionsvertrag steht, stimmt. Wir verschließen uns aber nicht Innovationen und neuen Züchtungsmethoden. Das steht im Koalitionsvertrag, und das passt auch so. Ich nenne noch wichtige Punkte zu dieser Genschere. Es ist ein großer Unterschied, ob mit der Anwendung von GVO-Gentechnik teilweise Teile aus anderen Pflanzen implementiert werden oder ob von einer DNA mit einer Schere tatsächlich nur ein Teil entfernt wird, um die Pflanze gegen Krankheiten oder Trockenheit resistenter zu machen. Erstens. Neue Züchtungstechnologien mit GVO zu vergleichen, heißt, einen Backofen mit einem Brot zu vergleichen. Vielleicht muss ich ein bisschen in Bildern sprechen. Das eine ist ein Werkzeug, und das andere ist das Produkt. Die Wahl des Werkzeugs nimmt nämlich nicht vorweg, welches Produkt ich damit erzeuge. NGT, also neue Züchtungstechnologien, können naturidentische Züchtungen erzeugen. An dieser Stelle sind Forderungen nach Labeling, Koexistenz, Risikoprüfung und Umweltmonitoring geradezu surreal. Zweitens. Die Züchter brauchen genetische Diversität, um neue Züchtungen zu finden. Die Herausforderungen, beispielsweise des Klimawandels, sind enorm, und Zeit ist dabei ein großes Problem. Konventionelle Züchtungen dauern sehr lange. Man kann sagen: Ein Grundschüler ist bereits an der Uni, bis eine konventionelle Züchtung auf den Markt kommt. Drittens, die Präzision. Die Züchter haben das notwendige Wissen über die Gentechnik, können sie mit konventionellen Methoden aber nur ungenau einsetzen. Wenn man beispielsweise auf eine Dartscheibe schießt, kann man vielleicht irgendwo treffen, aber mit dieser neuen Genschere erreicht man dreimal 20 Punkte. Die Menschheit provoziert gentechnische Veränderungen seit Jahrhunderten. Jetzt haben wir dafür ein Skalpell und keine Motorsäge in der Hand. Viertens, die Zugänglichkeit von Innovationen für kleine Unternehmen und Forscher. NGT sind günstig in der Anwendung und machen Züchtungen viel weniger kapitalintensiv. In einer Sorte Weizen finden in einem Jahr bis zu 200 verschiedene Mutationen statt. Das zeigt, wie schnell auch ohne menschlichen Eingriff so etwas passieren kann, nur wissen wir nicht, was dabei herauskommt. Für mich ist ganz klar: Wir stehen zu der Position des Europäischen Parlaments. An dieser Stelle muss ich vielleicht noch einmal kurz unterscheiden. Unter NGT1 versteht man tatsächlich eine Veränderung an der Pflanze, bei der eine Genschere bis zu zwanzig Mal angewandt wird. Das ist tatsächlich nicht unter dem Gentechnikgesetz zu regeln. Das ist überall wissenschaftlich bestätigt. Alles, was darüber hinausgeht, wird sich im Gentechnikgesetz wiederfinden und muss patentiert werden – und, und, und. Mir ist eines besonders wichtig: Das Parlament hat tatsächlich eine Position gefunden, die uns alle überzeugt hat: Ausschluss der Patentierbarkeit, eine Kennzeichnung von Pflanzen und Erzeugnissen und eine Überwachung der möglichen Umweltauswirkungen. Mit dieser Position geht das Parlament in den Trilog. Die Kommission hat ihren Verordnungsvorschlag vorgelegt, und der Ratstext liegt jetzt vor. Jetzt lassen wir doch einmal verhandeln. Ich glaube, auch das Vorsorgeprinzip wird bei der zukünftigen Sortenzulassung ausreichend berücksichtigt. Lassen Sie uns doch Schluss machen mit ideologischen Debatten. Mir erschließt sich die Dringlichkeit des heutigen Antrags leider nicht. Lassen Sie uns doch zuerst im Trilog verhandeln. Ich kann Ihnen garantieren, dass die bayerische Position umfassend eingebracht wurde und wir uns im ständigen Austausch mit unseren Kollegen, die am Verhandlungstisch sitzen, befinden. Deshalb müssen wir zuerst im Trilog endverhandeln und warten, was das Gesetz bringt. Schließlich können wir nach wie vor – das ist meine feste Überzeugung – Bayern als GVO-frei ausloben und unsere Verbraucherinnen und Verbraucher weiter schützen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Johannes Becher (GRÜNE): Nach den Verhandlungen ist es zu spät!)
