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Bernhard Heinisch

FREIE WÄHLER 27.03.2025 Sitzungen 19/46

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes; einen Entwurf, der mit großen Worten daherkommt – Gleichstellung, Wertschätzung, Vereinheitlichung –, der in der Praxis aber nicht immer ganz einfach umzusetzen ist. Unbestritten ist, dass unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte, ob bei den freiwilligen Hilfsorganisationen, den Feuerwehren oder dem Technischen Hilfswerk, eine tragende Säule unseres Bevölkerungsschutzes sind. An dieser Stelle, liebe Mitglieder und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Blaulichtfamilie, vielen Dank für Ihren unermüdlichen Einsatz für unser Gemeinwohl! Wir, die FREIEN WÄHLER, können Ihnen gar nicht oft genug danken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ohne Sie alle wären die unverzichtbaren Aufgaben wie der Katastrophenschutz, der Rettungsdienst und die zivile Verteidigung in Bayern nicht denkbar. Dieses Engagement verdient Anerkennung, Respekt und auch verlässliche Rahmenbedingungen. Der Gesetzentwurf geht vom Grundgedanken her in die richtige Richtung, ist aber insbesondere bei der geplanten Änderung von Artikel 17 Absatz 2 nicht ganz vollständig und nicht zu Ende gedacht. Beginnen wir mit Artikel 17 Absatz 3. Die aktuell bestehenden Regelungen ergeben sich aus den unterschiedlichen Strukturen der Organisationen. Feuerwehr und THW sind in eine gesetzliche Pflichtstruktur eingebunden. Ihre Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen erfolgen im Auftrag der Organisationen. Deshalb gibt es hier klare gesetzliche Freistellungsregelungen. Bei den freiwilligen Hilfsorganisationen hingegen haben wir eine andere Ausgangslage. Ihre Mitglieder entscheiden sich selbstbestimmt für Fortbildungen und können dies bereits heute in Abstimmung mit ihren Arbeitgebern tun. Die avisierte Helfergleichstellung sollte gerade im aktuellen geopolitischen Kontext diskutiert werden. Das aber sollte gründlich und unter Einbeziehung aller Auswirkungen geschehen, etwa der erwartbaren Belastungen für Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber, vor allem dort, wo kritische Infrastrukturen auf eine stabile Personalplanung angewiesen sind. Ich glaube, dass der Vorschlag grundsätzlich eine gute Basis für eine weitere Diskussion zur Thematik ist. Aber alle Argumente und Sichtweisen sollten auch hier in Ruhe abgewogen werden. Die geplante Änderung von Artikel 17 Absatz 2 des Bayerischen Katastrophenschutzgesetzes ist hingegen brandgefährlich. Bislang gilt, dass eine Alarmierung über die Integrierte Leitstelle erfolgen muss, um eine Freistellung mit dem Entgeltersatz zu ermöglichen. Das ist eine sehr sinnvolle Regelung, die sicherstellt, dass wirklich nur Einsätze in dringenden Notlagen und Katastrophenfällen darunterfallen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf steht, dass jede beliebige staatliche oder kommunale Stelle Einsatzkräfte anfordern kann, ohne klare Kriterien, ohne Notwendigkeit einer Alarmierung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das öffnet einer unsystematischen und unkoordinierten Nutzung unserer ehrenamtlichen Kräfte Tür und Tor. Es wäre eine Einladung zur Verschiebung von Verantwortung, bei der der Freistaat am Ende die Kosten trägt, während die Kommunen nach Belieben Personal abrufen können. Das ist absolut inakzeptabel. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Suggeriert wird, man würde das Ehrenamt stärken. In Wahrheit aber würde man nur mehr Belastungen für Wirtschaft und Verwaltung schaffen, einhergehend mit der Folge einer unklaren Finanzierungsgrundlage und einer Aufweichung bewährter Strukturen im Katastrophenschutz. Wir FREIE WÄHLER sind fest mit der kommunalen Basis verwurzelt und stehen für eine echte Stärkung des Ehrenamts mit verlässlicher Unterstützung, gezielter Förderung und praxisnahen Lösungen. Deshalb können wir dem Gesetzentwurf aktuell so nicht zustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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