Felix Locke
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Eine Verfassungsbeschwerde ist heute einmal Gegenstand im Plenum. Es gibt immer wieder einmal etwas Neues. Man muss daher auch sagen, dass wir heute nicht über die Rundfunkbeiträge oder eine potenzielle Erhöhung diskutieren, was vielleicht der eine oder andere mit diesem Hochzieher erreichen möchte, sondern wir diskutieren einzig und allein darüber, ob diese Verfassungsbeschwerde begründet ist. Wir haben uns schon einstimmig dazu entschieden, dass sich der Freistaat Bayern mit einer Stellungnahme beteiligt und Kollege Dietrich uns vertreten wird. Der einzige Streitpunkt im Ausschuss war, ob die Verfassungsbeschwerde begründet oder unbegründet ist. Aus Sicht der FREIEN WÄHLER und der CSU ist diese eben nicht begründet. Kollege Dietrich hat schon viele Argumente vorgebracht, die ich nahtlos, eigentlich eins zu eins, noch mal wiedergeben kann. Ich möchte mich dennoch auf einige Punkte konzentrieren. Erstens. Die KEF gibt Empfehlungen, aber sie sind nicht bindend verpflichtend. Wären sie bindend verpflichtend, bräuchten wir keine Ministerpräsidenten, die fallabschließend darüber entscheiden. Das ist auch ganz wichtig in einem demokratischen Prozess, dass wir eben nicht eine Instanz haben, die automatisch die Beiträge erhöht, sondern als Politiker, in diesem Fall die Ministerpräsidenten, noch die Möglichkeit haben, das Gesamtfeld politischer Entscheidungen, auch deren Auswirkungen, mit in Betracht zu ziehen. Das haben die Ministerpräsidenten eben gemacht. Zweitens. Es gibt auch kein Grundrecht auf eine automatische Beitragserhöhung. ARD und ZDF behaupten zwar, dass ihre Unabhängigkeit in Gefahr wäre, sollte diese Beitragserhöhung nicht stattfinden. Aber auch hier setze ich meine Zweifel. Auch die KEF hat dies in ihrer Stellungnahme deutlich gemacht: Es bestünden nämlich Milliarden an Rücklagen, die für eine Überbrückung genutzt werden können, bis ein neuer Staatsvertrag fallabschließend diskutiert und entschieden wird. Drittens. Wir haben demokratische Entscheidungen der Länder, bei denen sich auch Ministerpräsidenten aus anderen Bundesländern, die nicht von CDU/CSU getragen sind, beteiligt haben. Auch die GRÜNEN und die SPD stellen in unserer Republik aktuell noch Ministerpräsidenten, die bei diesem Beschluss mitgehen. Daher verstehe ich erst recht nicht, warum hier die eine oder andere Landtagsfraktion auf einmal aufbegehrt, um vielleicht hier auf der großen Bühne ganz andere Diskussionen zu Themen führen, die wir heute überhaupt nicht beraten und die nicht Gegenstand des Antrags sind. Viertens. Die Rundfunkanstalten – ich habe es schon erwähnt – sind nicht unterfinanziert. Wir reden hier von einer Überbrückung von zwei Jahren, bis gegebenenfalls ein neuer Staatsvertrag mit den schon bestellten Aufgaben in Kraft tritt. Da bin ich absolut der Meinung, dass in dieser Übergangszeit die Rücklagen dafür dienen können, das Nötigste zu machen, vielleicht auch die eine oder andere Entbürokratisierung oder Modernisierung im Rundfunk anzustoßen und bis zum neuen Staatsvertrag, bis zu den neuen Aufgaben, die klar definiert sind, mit den aktuellen Beiträgen auszukommen. Fünftens. Natürlich müssen die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in dieser Entscheidung mit berücksichtigt werden. Zwar reden wir hier gegebenenfalls nur von 58 Cent pro Monat. Aber in der Menge der Beitragszahlungen reden wir hier doch von einer Millionensumme, die wir als Politiker mit in Betracht ziehen sollten bei steigenden Kosten, bei Unterfinanzierung von Kommunen, was wir heute schon gehört haben. Da muss man überlegen, ob das eine politisch richtige Botschaft ist, dem öffentlichen Rundfunk einfach zusätzliche Beitragserhöhungen zu gestatten, ohne den Reformwillen, den wir politisch schon gefordert haben oder umsetzen wollen. Sechstens und letztens. Ich bin felsenfest davon überzeugt, dass Karlsruhe das richtige Urteil treffen wird. Aber ich sehe die Verhältnismäßigkeit dieser Verfassungsbeschwerde in diesem Fall nicht gegeben. Eine Verfassungsbeschwerde sollte die Ultima Ratio in unserem gesellschaftlichen Miteinander sein. Ich sehe aufgrund der Argumente, die ich vorgetragen habe, hier keine Existenzgefährdung für den öffentlichen Rundfunk. Wir haben Herausforderungen und Hausaufgaben. Die haben die Ministerpräsidenten auch klar adressiert. Daran gilt es jetzt zu arbeiten. Abschließend sehe ich immer noch nicht den Bedarf, dass dieses Thema heute hier diskutiert wird. Die Klage ist unbegründet. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
