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Ulrike Scharf

27.03.2025 Sitzungen 19/46

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dankbar, dass die Regierungsfraktionen diesen Dringlichkeitsantrag heute eingebracht haben, weil es so wichtig ist, dass wir über das Thema Ganztags- und Kinderbetreuung heute in dieser Runde noch einmal reden und dafür sensibilisieren können. Der Zeitpunkt ist nämlich ein sehr guter. Wenn wir nach Berlin blicken, wo die Koalitionsverhandlungen laufen, und wissen, dass im Bereich Ganztag noch Korrekturbedarf ist, stelle ich fest, dass es richtig ist, diesen Dringlichkeitsantrag genau jetzt einzubringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, fast 60 % unserer Grundschulkinder nutzen bereits jetzt eine Betreuung. Das ist der schulische Ganztag, offen und gebunden, die Mittagsbetreuung oder der Hort. Liebe Frau Kollegin Strohmayr, wir können damit ganz klar zurückweisen, Bayern hätte verschlafen; denn das Angebot wird heute schon genutzt, und es werden noch mehr kommen. (Zuruf der Abgeordneten Dr. Simone Strohmayr (SPD)) Ich glaube, dass es wichtig ist, sich in dem Bereich jetzt auf das Wesentliche zu konzentrieren, nämlich auf das, was zu tun ist. Für mich ist wichtig, dass die Ganztagsbetreuung eine hohe Qualität hat, dass sie flexibel ist, dass sie verlässlich ist, dass sie den Eltern Verlässlichkeit und Betreuung bietet, die Familien entlastet, die Kommunen unterstützt, aber vor allem auch Bayern stärkt. Deshalb unterstützen wir diesen Antrag und sind froh, dass er als solcher eingebracht ist. Die Vorrednerinnen und Vorredner haben schon einiges erwähnt, was zu tun ist. Das ist sehr richtig in diesem Dringlichkeitsantrag formuliert. Es ist notwendig, dass wir beim Ausbau der Kinderbetreuungsplätze und der Betreuungsplätze für den Ganztag noch stärker vorangehen. Wir haben uns nach den Landtagswahlen im Koalitionsvertrag darauf verständigt, weitere Plätze zu schaffen, insgesamt 180.000 Plätze, 50.000 davon im Kitabereich und die anderen im Ganztagsbereich. Es geht gut voran. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Richtlinien für den Ausbau, sprich für die Förderung, die die Kommunen von uns erhalten, sind noch mal angepasst und optimiert worden. Jeder einzelne Platz, der für den Ganztag geschaffen wird, bedeutet 6.000 Euro Förderung plus 1.500 Euro Ausstattungspauschale. Das ergibt also 7.500 Euro für jeden Platz, der zusätzlich geschaffen wird, neben den FAG-Förderungen, die die Kommune sowieso abrufen kann. Die Voraussetzungen sind also bestens. Eine Bemerkung will ich auch noch unbedingt loswerden: Wir reden immer vom Rechtsanspruch. Ja, ich stehe dazu, weil ich glaube, es ist dringend notwendig, dass wir die Kinderbetreuung in hoher Qualität sicherstellen und unsere Familien sich darauf verlassen können. Aber der Rechtsanspruch ist eine gesetzliche Formalie. Tatsache und Lebensrealität ist doch, dass ein Bedarf der Familien an Kinderbetreuung für die unter sechs Jahre alten Kinder sowie für die Grundschulkinder da ist. Für mich ist es ganz wesentlich, dass wir hier vorankommen. Bayern hat im Übrigen in den letzten Monaten und im letzten Jahr immer wieder Anläufe genommen. Wir haben einen JFMK-Beschluss, der ganz klar besagt: Für die Fördergelder des Bundes bedarf es einer Fristverlängerung, weil der Abruf in der vorgesehenen Zeit nicht zu schaffen ist. Dieser Beschluss wurde in der JFMK mit 16 : 0 gefasst. Auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz wurde beschlossen, diese Fristverlängerung zu beantragen. Sie sollten also nicht so tun, als hätten wir nicht versucht, die Weichen richtig zu stellen. Bislang war die Regierung, die nun hoffentlich bald abgelöst wird, taub für das Anliegen, etwas für die Ganztagsbetreuung und damit für die Familien zu tun. Ich bin aber zuversichtlich und werde bei den Verhandlungen in Berlin dafür kämpfen, dass wir diese Fristverlängerung bekommen. Wir werden die Mittel dafür einsetzen, weitere Plätze zu schaffen. Geradezu unverständlich ist es, dass es bislang nicht möglich war, Verbände und Vereine in die Ganztagsbetreuung einzubeziehen, die dafür Gewehr bei Fuß stehen. Ich nenne die Vereine für Musik, Sport, Kunst oder Kultur. Alle diese Vereine stehen zur Verfügung. Die Mitglieder dieser Vereine sind bestens ausgebildet. Warum soll ein Übungsleiter nicht über die Qualifikation verfügen, Kinder am Nachmittag zu betreuen? Das muss gesetzlich ermöglicht werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Diese beiden wesentlichen Punkte müssen jetzt in Berlin geändert werden. Wir in Bayern haben unsere Hausaufgaben gemacht. Die Förderrichtlinien sind da. Wir stehen ganz fest an der Seite der Kommunen. Ich denke, in der Zwischenzeit ist allen bewusst geworden, dass Kinderbetreuung wesentlich mehr ist als eine Verwahrung. Es geht vielmehr um qualitative Betreuung und darum, dass unsere Kinder die beste Bildung und Betreuung erfahren, von der frühkindlichen Bildung bis zur Bildung in der Grundschule, und das auch am Nachmittag. Wir stimmen dem Dringlichkeitsantrag sehr gerne zu. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste Meldung stammt von Frau Kollegin Dr. Simone Strohmayr von der SPD-Fraktion.

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