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Florian Siekmann

GRÜNE 27.03.2025 Sitzungen 19/46

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in bedrohlichen Zeiten: Russland führt Krieg in Europa, die hybriden Bedrohungen nehmen zu – wir sehen das an den Angriffen auf unsere kritische Infrastruktur –, die Naturkatastrophen werden immer mehr von der Klimakrise getrieben. In den letzten Wochen und Monaten hat sich der Blick beim Schutz der Bevölkerung in erster Linie nach Berlin gerichtet. Mit der Reform der Schuldenbremse und der Verankerung des erweiterten Sicherheitsbegriffs, also auch dem Schutz der Bevölkerung und unserer kritischen Infrastruktur, haben wir GRÜNE den Grundstein für eine stärkere Gefahrenabwehr in Deutschland und auch hier bei uns in Bayern gelegt. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber jetzt ist die Zeit, den Blick zu uns zu wenden und hier im Bayerischen Landtag zu handeln. Wir allein sind zuständig für den Katastrophenschutz und den Rettungsdienst. Beide sind unverzichtbar für den Schutz unserer Bevölkerung und auch die Grundlage für den Zivilschutz in schwierigen Zeiten. Wir sind dabei nicht allein: Wir können hier bei uns in Bayern auf starke Hilfsorganisationen mit unfassbar engagierten Ehrenamtlichen setzen. Genau denen gilt unser Dank, unsere Wertschätzung und unsere Anerkennung für ihre tägliche Bereitschaft, in Notlagen für andere einzustehen. (Beifall bei den GRÜNEN) Den Hilfsorganisationen gilt aber auch der Dank für die Mitwirkung an diesem Gesetzentwurf. Sie sind gerade gefordert: in der Vorbereitung auf vielfältige hybride Bedrohungen, aber auch durch die zunehmenden Katastrophenfälle. Ich erinnere an das Hochwasser im Juni 2024: Paar, Schmutter, Zusam – viele kleine Flüsse haben sich in reißende Ströme verwandelt, und es waren 84.000 ehrenamtliche Einsatzkräfte, die Schlimmeres verhindert haben. Betrachten wir einmal zwei dieser Einsatzkräfte: Die gehen in denselben Hochwassereinsatz. Die sitzen nebeneinander im selben Boot. Die begeben sich in dieselbe Gefahr eines reißenden Stroms. Es gibt einen Unterschied: Die eine Einsatzkraft kommt vom THW oder der Freiwilligen Feuerwehr und hatte damit Anspruch, sich für ihr Training freistellen zu lassen; und die andere Einsatzkraft kommt von der Wasserwacht oder der DLRG, und die musste für ihr Training ihren privaten Urlaub opfern. Genau dieses Zweiklassensystem von Helferinnen und Helfern in Bayern ist nicht länger akzeptabel. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir sind überzeugt: Es gibt keine Helferinnen und Helfer erster und zweiter Klasse. Wir brauchen sie im Notfall alle, und Bayern braucht endlich die volle Helfergleichstellung. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf stellt genau das sicher: Er schafft den Anspruch auf eine Freistellung und damit auch auf die Lohnfortzahlung und kommt rund 180.000 ehrenamtlichen Einsatzkräften in den Bereitschaften des Bayerischen Roten Kreuzes, bei der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft, bei der Wasserwacht, bei der Bergwacht, bei den Maltesern, bei den Johannitern, beim Medizinischen Katastrophen-Hilfswerk und beim Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland zugute. Es ist nicht nur der Katastrophenschutz. Viele vergessen, dass in Bayern der gesamte Wasser- und Bergrettungsdienst ehrenamtlich getragen ist, Tag für Tag. Das heißt: Der Gesetzentwurf schafft nicht nur eine bessere Vorsorge für das Training unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte in Vorbereitung auf den Katastrophenfall, sondern er verbessert auch ihre Situation in der Vorbereitung auf den täglichen Einsatz auf unseren bayerischen Seen und in unseren bayerischen Bergen. (Beifall bei den GRÜNEN) Er schafft noch mehr. Wir reden viel über Entbürokratisierung, Modernisierung. Der Gesetzentwurf entbürokratisiert massiv, einerseits beim Freistellungsanspruch selber, weil er ohne komplizierte Anerkennungsverfahren durch das Innenministerium auskommt – die gibt es im Übrigen bei den Feuerwehrlehrgängen oder beim THW in dem Maße auch nicht –, andererseits aber auch im Einsatz mit einer zweiten Änderung. Es muss nicht immer gleich der Katastrophenfall sein. Vielleicht erinnern Sie sich an den Hagelsturm, der das Kloster in Benediktbeuern 2023 so hart getroffen hat. Der Landrat hat genau richtig gehandelt. Was hat er gemacht? – Er hat die Bergwacht zu Hilfe gerufen. Und warum hat er das getan? – Er hat das getan, weil er Menschen gebraucht hat, die andere bei den Arbeiten auf den zerstörten Dächern absichern. Das ist genau richtig. Das sind unsere Spezialisten für die Absturzsicherung; aber im Nachgang gab es jede Menge Schwierigkeiten mit der Abrechnung der Einsatzkosten, weil es kein Katastrophenfall war, weil man nicht gleich den ganzen Landkreis in Alarmbereitschaft versetzen musste. Dieser Gesetzentwurf stellt jetzt ganz deutlich klar: Sobald der Staat oder eine Kommune Hilfsorganisationen alarmiert, wird auch die Übernahme der Einsatzkosten garantiert, damit diejenigen, die im Einsatz sind, sich auf das konzentrieren können, worauf es wirklich ankommt, nämlich: in der Not beizustehen und die Gefahr abzuwehren. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich würde jetzt gerne sagen: Wir sind in Bayern ganz weit vorne dran. – Dem ist aber nicht so; denn zum Thema Helfergleichstellung ist in den letzten Jahren außer vielen warmen Worten, ein paar Bekenntnissen in der Innenministerkonferenz von dieser Regierung, von der CSU und den FREIEN WÄHLERN, wenig gekommen. Hessen hat sie, Thüringen hat sie, und ich sage an die Adresse des Ministerpräsidenten, der heute leider wieder nicht da ist: (Zuruf von der AfD) Auch Daniel Günther in Schleswig-Holstein hat sie. Es ist überfällig, dass Bayern sie auch endlich einführt: die volle Helfergleichstellung für unsere ehrenamtlichen Einsatzkräfte. Wir sind es ihnen schuldig. (Beifall bei den GRÜNEN) Nun stellt sich natürlich die Frage: Welche Belastungen oder Kosten kommen da auf uns zu? – Dabei dürfen wir eines nicht vergessen: Die Hilfsorganisationen tun das, was Feuerwehr und THW auch jetzt schon tun. Sie wickeln den allergrößten Teil des Übungsgeschehens und des Trainings zu ehrenamtsfreundlichen Zeiten am Abend und am Wochenende ab. Das werden sie auch weiter so machen; aber manche Lehrgänge profitieren davon, dass man ein Thema am Stück durchkauen kann, dass man Theorien in praktische Übungen übergehen lassen kann und etwas mehr Zeit hat. Genau da wirkt dieser Gesetzentwurf: Die einzelne Arbeitskraft muss sich nicht länger beim Arbeitgeber rechtfertigen, sondern sie hat mit dem Anspruch die Möglichkeit, das zu tun, und gleichzeitig leistet der Arbeitgeber auch die Lohnfortzahlung. Wir wissen natürlich, dass viele Arbeitgeber, weil sie das ohnehin unterstützen, von der Auszahlung keinen Gebrauch machen. In Summe schaffen wir mit dem Gesetzentwurf für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte eine deutliche Erleichterung. Wir helfen ihnen, sich besser auf die gefährlichen Einsatzlagen vorbereiten zu können, in die wir sie als Staat letztlich schicken. Wir drücken Wertschätzung aus, stellen eine Gleichbehandlung her und leisten damit einen elementaren Bestandteil in dieser aktuell bedrohlichen Lage, um den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz in Bayern zu stärken. (Beifall bei den GRÜNEN)

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