Ulrike Scharf
Frau Dr. Strohmayr, wir waren im intensivsten Kontakt mit den Kommunen, als wir die Richtlinien angesehen haben. Mehr Austausch kann man nicht pflegen. Wir waren auch bemüht, die besten und unbürokratischsten Lösungen zu finden. Jede Kommune hat individuelle Bedürfnisse und Voraussetzungen. Deshalb sind wir bei der Förderung des Ausbaus der Plätze sehr flexibel vorgegangen. Wir haben Bestandsgebäude, Anbauten, Gebäude, die in der Nähe stehen, und leer stehende Ladengebäude; all das muss in Betracht gezogen werden, um zusätzliche Plätze zu schaffen. Bezüglich der Abwicklung stehe ich im engsten Austausch mit der Kollegin Anna Stolz. Mir ist es ein Herzensanliegen, dass jede Kommune sich individuell für ihr Instrument entscheiden kann. Während München zu 100 % auf die Hortbetreuung setzt, kann das in Aschaffenburg oder in Cham ganz anders sein. Andere Kommunen sind bei der Mittagsbetreuung sehr gut aufgestellt. Wiederum andere Kommunen haben eine besser ausgebaute Ganztagsschule, sei es im offenen oder im gebundenen Ganztag. Diese Individualität ist Sache der Kommune. Ich bin froh, dass es gelungen ist, auch die Mittagsbetreuung als rechtsanspruchserfüllend einzustufen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Mir liegt noch die Meldung zu einer zweiten Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Christian Zwanziger von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
