Katja Weitzel
Sehr geehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht für eine unabhängige Berichterstattung. Sie ist essenziell für unsere demokratische Infrastruktur. Deshalb halten wir die Verfassungsbeschwerde von ARD und ZDF für gerechtfertigt und, um es juristisch zu sagen, für zulässig und begründet. Eine angemessene Finanzierung ist essenziell für die journalistische Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Sender. Das steht auch in unserer Verfassung; es ist mehrfach gesagt worden. Die Verfassung gibt vor, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk angemessen und auskömmlich finanziert sein muss. Die Länder ignorieren die Beitragserhöhungsempfehlung der KEF. Die Länder habe noch nicht einmal einen Vertrag über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vorgelegt, und das mit freundlicher Unterstützung des Bayerischen Ministerpräsidenten. Die Argumentation, Herr Kollege Dietrich, dass es der Ministerpräsident sein soll, der diese Verträge vorlegt und ausfertigt, verwundert uns schon ein bisschen. Ihnen war doch immer so wichtig, dass die Parlamente bei der Erhöhung von Rundfunkbeiträgen und beim Abschluss dieser Verträge beteiligt werden. Insofern verwundert uns die Argumentation doch sehr. (Beifall bei der SPD) Die Länder haben einen Reformvertrag beschlossen. Das ist richtig. Aber Reformen dauern, sie brauchen Zeit, es wird sie nicht über Nacht geben. Wir sind jetzt in dieser Überbrückungsphase, in der die Finanzierung ebenfalls sichergestellt sein muss. Das Argument von CSU und FREIEN WÄHLERN ist immer die berühmte Rücklage, die es da gebe, die erst einmal aufgebraucht werden solle, bevor man die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler wieder mit höheren Gebühren belasten solle. Was Sie nicht dazu sagen – Kollegin Sanne Kurz hat es bereits ausgeführt –, ist, dass die KEF bei der Berechnung der Erhöhung des Rundfunkbeitrags das Aufbrauchen der Rücklage bereits mit eingerechnet hat; oder anders ausgedrückt: Wir brauchen trotzdem die Erhöhung um diese 58 Cent, obwohl die Rücklage aufgebraucht wird. Nichts anderes sagt die KEF. Insofern ist nicht nachvollziehbar, warum Sie sich hier verweigern. Wir lehnen es daher wie schon im Verfassungsausschuss ab, was Sie vorhaben, nämlich sich hier zu beteiligen und zu sagen, das sei alles unbegründet. – Wir halten die Klage für begründet. Wir halten das auch für Verfassungsbruch. Interessant wird sein, was das Bundesverfassungsgericht zu der ganzen Sache sagen wird; denn egal was wir hier im Hohen Haus sagen: Entscheiden, ob ein Verfassungsbruch vorliegt oder nicht, wird hier in Deutschland ausschließlich das Bundesverfassungsgericht, und das ist gut so. (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Deswegen diskutieren wir jetzt eine halbe Stunde!)
