Markus Striedl
Sehr geehrter Herr Kollege, ich nehme dazu gerne sachlich Stellung. Natürlich gehen wir auch mit der Zeit, wenn es sich um Neubauten handelt. Wenn wir aber davon reden, wegen kleinster Umbaumaßnahmen Kosten in Millionenhöhe zu verursachen, dann sind wir an einem Punkt, wo ich sage: Wenn ich ein Gebäude aus den 1970er-Jahren habe – sie können in der Versicherungsstatistik nachlesen, dass diese Gebäude nicht unsicher sind –, dann muss ich hier einfach auch einen Bestandsschutz garantieren und – jetzt kommen wir zu Ihrem Punkt – Modernisierungen zulassen, ohne dass ich das Gebäude halb abreißen muss. Das ist der entscheidende Punkt. Natürlich baue ich heute keine Anlage von 1970 mehr ein. Das sollte auch klar sein. Aber Anlagen, die bis dato funktioniert haben und per se nicht gefährlich sind, muss ich halt auch weiterhin zulassen, wenn sie schon da sind. (Beifall bei der AfD)
