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Florian Siekmann

GRÜNE 27.03.2025 Sitzungen 19/46

Kolleginnen und Kollegen, ich danke zunächst für die gute Debatte, möchte aber noch einmal an eines erinnern. Ich höre wieder, man muss auf Berlin warten, man muss mal schauen, ob man sich einigt. – Wir sind der bayerische Gesetzgeber, und wir haben eine Verantwortung gegenüber den Organisationen in Bayern. Wir sollten unser Licht deswegen nicht unter das von Berlin stellen. Die Kollegin hat es gesagt: Im IMK-Bericht steht am Ende, man appelliere an die Länder. – Wir sind das Land, wir sind der Freistaat. Wir sind zur Entscheidung befugt und sollten deswegen in der Sache auch handeln. An den Kollegen Heinisch vielleicht noch der Hinweis: Ich finde es in Bezug auf die Einsätze und die Frage, was im Katastrophenfall geschieht, gerade klug, die Alarmierung zu vereinfachen. Wir decken damit nämlich auch künftige Szenarien ab, wenn vielleicht einmal eine ILS ausfällt oder es jetzt eben nicht gleich die ganz große Katastrophe ist. Sie sind doch die FREIEN WÄHLER. Ich meine, Sie haben doch Vertrauen in unsere Bürgermeisterinnen und Landräte. Wenn diese der Meinung sind, sie brauchen Hilfe, glaube ich auch erst einmal, dass sie Hilfe brauchen. Schließlich müssen sie es ja am Ende auch bezahlen. Wir sollten unseren kommunalen und staatlichen Stellen das Vertrauen entgegenbringen, dass diese im Ernstfall, wenn es nicht anders geht, die Kräfte alarmieren können. Dieser Gesetzentwurf ist ein Vertrauensbeweis an unsere aktuelle Gefahrenabwehrstruktur in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN)

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