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Norbert Dünkel

CSU 27.03.2025 Sitzungen 19/46

Lieber Florian, du bist doch eigentlich nicht so klein, dass ich das Rednerpult so hochfahren muss. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist ein enorm wichtiges Thema für uns alle: Rettungsdienste, Organisationen, Bevölkerungsschutz, und auch unter dem Aspekt neuer Einsatzherausforderungen. Es ist zu Recht beschrieben worden: Wir haben mehr Einsätze im Bereich von Unwetterkatastrophen; aber wir müssen uns auch darauf einstellen, dass wir eine völlig neue Einsatzlage für alle Menschen in Deutschland haben, aber insbesondere auch für den Zivil- und Katastrophenschutz. Wir sehen, dass Putin im Augenblick 25 % des Bruttosozialprodukts in die Rüstung investiert und spätestens bis zum Jahr 2029 kriegsfähig sein wird. Das stellt dieses Land vor Herausforderungen, was jetzt in neue Investitionen für die Bundeswehr und für die Verteidigungsfähigkeit mündet. Aber das stellt auch unsere Rettungsdienste vor große Herausforderungen. Schauen wir die Zahlen an: Wir haben alleine in Bayern im Augenblick circa 300.000 Menschen, die im Ehrenamt in Rettungsdiensten, Feuerwehren und im THW tätig sind. 300.000! Von diesen 300.000 sind 90 % ehrenamtlich tätig. Wir müssen uns überlegen, wie wir dieses Problem, diese Ungleichbehandlung lösen. Die kommunale Zuständigkeit für die Feuerwehren ist in der Bayerischen Gemeindeordnung beschrieben und definiert. Das ist die höchste Ehre eines Bürgermeisters, von "seiner" Feuerwehr zu sprechen, in der alle Leistungen abgedeckt sind. Wir haben eine bundeseinheitliche Regelung beim THW, aber nicht in den Sanitätsdiensten. Insbesondere erwähne ich – es ist vorhin von Florian Siekmann schon angeführt worden – jetzt einmal als die größten: das Deutsche und das Bayerische Rote Kreuz, und natürlich auch den ASB, die Malteser und alle anderen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Wahrheit gehört aber auch, dass es für eine gerichtsfeste Helferfreistellung eine gemeinsame Vereinbarung mit den Arbeitgebern, vertreten durch die Arbeitgeberverbände, geben muss, und zwar einheitlich für alle Länder, für alle Rettungsdienste in Deutschland. Zur Wahrheit gehört auch, dass sich die Zeitdauer von Fortbildungen der Feuerwehren und zum Beispiel beim Roten Kreuz, die bis zu einem Quartal, drei Monate, zwölf Wochen dauern, schon zeitlich durchaus gravierend unterscheidet. Zur Wahrheit gehört auch, dass wir bundesweit firmierende Verbände haben, beispielsweise – ich habe es gerade schon erwähnt – unter dem Dach des Deutschen Roten Kreuzes oder des ASB. Wir wollen eine Regelung, die für alle Rettungsdienste in Deutschland gilt. Lieber Herr Staatssekretär, lieber Sandro Kirchner, das ist auf dem Weg. Da ist jetzt die Frage der Bewertung dieses Antrags zu stellen. Motor und Triebfeder ist der Freistaat Bayern. An dieser Stelle hier im Bayerischen Landtag, im Hohen Haus ein herzlicher Dank, lieber Sandro, an euch, an euer Haus, an unseren bayerischen Innenminister, dem ich an dieser Stelle sehr herzlich danke. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Um auf künftige Einsatzlagen angemessen und bestmöglich vorbereitet zu sein, wurde seitens des Freistaats Bayern bereits 2022 – wir schreiben jetzt Anfang 2025 – ein Diskussionsprozess zur Weiterentwicklung des Katastrophenschutzes angestoßen. Als Ergebnis wurde das hier im Landtag bereits vorgestellte Konzept "Katastrophenschutz Bayern 2025" mit zwölf Empfehlungen erarbeitet. Als zentraler Punkt, liebe antragstellende Fraktion der GRÜNEN, ist dabei die weitere Stärkung des Ehrenamts durch eine Optimierung der Rahmenbedingungen im Ehrenamt der Rettungsdienste wörtlich beschrieben. Ich darf das zitieren: Das Anliegen ist eine weitestgehende Gleichstellung aller ehrenamtlich Tätigen im deutschen Bevölkerungsschutz. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Freistaat Bayern die gesetzlichen Freistellungsansprüche und die Gehaltfortzahlungsansprüche für alle Ehrenamtlichen erheblich ausgeweitet hat. So stehen der Freistellungsanspruch und die Gehaltsfortzahlung allen Helfern bei Einsatzlagen im Katastrophenfall zu. Als weiterer Schritt wurden die Ansprüche für alle Schnelleinsatzgruppen auch unterhalb der Katastrophenschutzschwelle ausgeweitet. Auf Initiative des Freistaats Bayern wurde die heute beantragte Helferfreistellung auch bereits zum Thema der deutschen Innenministerkonferenz in Berlin erhoben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) In diesem Sinn kann ich unseren Rettungsdiensten versichern: Wir sind an dem Thema sehr intensiv dran. Wir sind an dem Thema sehr interessiert. Wir sehen die Notwendigkeit, Änderungen herbeizuführen. Wir wollen sie bundesweit einheitlich steuern. Lieber Herr Staatssekretär, auch das ist immer wieder auf der Agenda der Innenministerkonferenz. Triebfeder seid ihr, Triebfeder ist unser Innenministerium. In diesem Sinne verweisen wir jetzt die Beratung in den Innenausschuss. Aber ich kann heute bereits betonen: Das Thema ist besetzt und auf einem guten Weg. Wir werden hier Lösungen herbeiführen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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