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Plenarprotokoll 8/58

09.10.2026 · 202 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (24)Die Linke (22)AfD (21)SPD (8)Thüringen.Gerecht (8)fraktionslos (7)

Dr. Thadäus Rudolf König

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich heiße Sie willkommen zur 58. Sitzung des Landtags, die ich hiermit eröffne. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien und die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Frau Abgeordnete Heber und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Frau Abgeordnete König-Preuss, Herr Abgeordneter Laudenbach, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Herr Minister Maier zeitweise, Frau Ministerin Schenk zeitweise. Kommen wir nun zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Tagesordnungspunkt 11 soll heute als erster Punkt aufgerufen werden. Im Anschluss daran sollen die Tagesordnungspunkte 27, 14, 28 und 25 in der genannten Reihenfolge aufgerufen werden. Die Wahlwiederholung zu Tagesordnungspunkt 31 soll nach der Mittagspause durchgeführt werden. Für den Tagesordnungspunkt 21 war vereinbart worden, ihn in diesen Plenarsitzungen auf jeden Fall aufzurufen. Er ist damit heute aufzurufen, spätestens als letzter Punkt. Ich kündige aber schon an, dass ich plane, ihn nach Tagesordnungspunkt 25 aufzurufen, damit auch jeder Klarheit über den Aufruf hat. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das, sehe ich, ist nicht der Fall. Damit gilt die Tagesordnung als festgestellt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 11 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/4454 ERSTE BERATUNG Ich frage die Landesregierung: Ist Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Herr Minister Gruhner, ich erteile Ihnen das Wort.

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Gruhner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir bringen als Landesregierung heute ein neues Landesmediengesetz ein. Wir legen dem Parlament ein neues Landesmediengesetz vor. Das ist ein Gesetz, das eine ganz klare Botschaft hat: Wir stärken Medien aus Thüringen für Thüringen. Es geht darum, regionale Medien zu stärken, weil wir der festen Überzeugung sind, dass unsere Heimat auch Heimatmedien braucht, einen Heimatsender, Heimat-TV, Heimatzeitung, aber auch Heimatradio. Sie alle wissen, dass wir gerade auch in der Medienlandschaft in einer Zeit des fundamentalen Wandels sind. Wenn Sie sich mal anschauen, mehr als zwei Drittel aller Menschen zwischen 18 und 24 Jahren informieren sich heute maßgeblich über soziale Plattformen, über Social Media und nicht über klassische Medien. Wir merken, dass sich die Medienlandschaft verändert, dass sich aber auch die wirtschaftlichen Rahmenbedingen für Medien verändern. Deswegen haben wir uns auf den Weg gemacht, zu sagen, wir schaffen auch in Thüringen einen Ordnungsrahmen, der am Ende regionale Medien in diesem Wettbewerb stärkt, weil wir der festen Überzeugung sind, dass regionale Medien auch einen Wert an sich haben. Denn eins ist auch klar: Der Algorithmus aus Kalifornien kennt keinen Kreistag, er kennt vielleicht auch keinen Landtag, er kennt vielleicht auch nicht den Sport- oder den Kulturverein vor Ort, aber lokale Medien kennen sie und sie berichten davon. Deswegen hat die Stärkung von lokalen Medien auch einen ganz essenziellen Wert für die Stärkung der Demokratie und damit auch für die Stärkung unserer Heimat. Das ist der Grund, warum wir an dieses Gesetz gehen. Was machen wir konkret? Erstens schaffen wir gerade für das Radio aus Thüringen einen Ordnungsrahmen, der die wirtschaftlichen Bedingungen für das Radio verbessert, indem wir sagen: Ja, man kann noch enger zusammenrücken wie in einer WG. Wir erlauben nicht nur, dass man organisatorisch zusammenarbeiten kann, sondern dass tatsächlich auch redaktionelle Zusammenarbeit enger möglich ist. Nun kann man natürlich den berechtigten Einwand bringen: Was heißt das für die Medienvielfalt, wenn Ihr es zulasst, dass auch Redaktionen enger zusammenarbeiten? Da will ich Ihnen aber sagen, mir ist es lieber, dass zwei Radiosender zusammenarbeiten, als dass am Ende vielleicht gar kein Radiosender im privaten Bereich mehr aus Thüringen vorhanden ist. Deswegen ist es ein richtiger und ein guter Schritt, der nicht nur die Frage von Medienpolitik an sich im Zentrum hat, sondern auch eine Frage für den Wirtschaftsstandort Thüringen, weil wir auch private Medien im Freistaat Thüringen sichern wollen und sie brauchen. Das Zweite, das wir auch mit Blick darauf tun, die Vielfalt am Ende zu stärken: Wir wollen kommerzielles Lokalradio in Thüringen ermöglichen. Andere Bundesländer haben das. Wir kennen das aus anderen Bundesländern und deswegen wollen wir das auch in Thüringen möglich machen, auch weil wir der Überzeugung sind, dass das die Vielfalt der Medienlandschaft tatsächlich stärkt. Privater Wettbewerb auch im lokalen Bereich, der schadet nicht, der ist sogar gut. Deswegen öffnen wir diese Möglichkeit. Schließlich drittens, und wir haben das in der Regierungsbefragung auch am Mittwoch schon miteinander besprochen: Wir wollen etwas für die Bürgerradios tun, weil wir auch hier der Überzeugung sind, dass es richtig ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger auch im Bereich der Medienlandschaft engagieren, dass sie diese Medienlandschaft leben. Deswegen wollen wir die Möglichkeiten, die Bürgerradios haben, erweitern, wir wollen sie tatsächlich auch zu Dialogplattformen vor Ort machen. Deswegen werden die sechs Bürgerradios, die es in Thüringen gibt, von dieser Gesetzesänderung konkret etwas haben, weil sie einfach vielmehr Freiraum für ihre Arbeit bekommen. Und schließlich der vierte Punkt, ganz pragmatisch: Wir räumen in dem Gesetz etwas auf. Wir gucken, dass wir Bürokratie zurückfahren, dass wir auch die Möglichkeiten der Digitalisierung stärken, dass wir Schriftformerfordernisse tatsächlich auch schleifen. Also all das, was sich wie ein roter Faden generell durch die Arbeit der Landesregierung zieht, nämlich Demokratie zurückzubauen, das machen wir auch mit diesem Landesmediengesetz. Ich will abschließend mit Blick darauf, was wir in der Medienpolitik machen, noch einmal sagen, dass wir alle gerade in dieser Zeit, wo tatsächlich ein fundamentaler Wandel der Medienlandschaft stattfindet, Medienpolitik wirklich auch als Demokratiepolitik begreifen, dass wir uns alle miteinander bewusst machen, welchen Wert Medien und eine funktionierende Medienlandschaft für unser Gemeinwesen an sich haben. Ich will das noch mal ausdrücklich sagen: Soziale Medien, Social-Media-Plattformen, sie sind etwas Gutes und gleichzeitig müssen wir aber eben auch sicherstellen, dass nicht von Algorithmen, die letztlich in Peking oder in Kalifornien gesteuert werden, abhängt, wie unser Meinungsklima in Deutschland aussieht. Wir wollen, dass auch Nachrichten in Deutschland produziert werden, dass Redaktionen in unserem Land arbeiten. Deswegen braucht Medienpolitik auch klare Grundsätze. Es geht um Vielfalt, es geht vor allem aber auch um Freiheit. Das muss immer als Erstes stehen, dass wir die Freiheit von Journalistinnen und Journalisten, von Medienberichterstattung sicherstellen, dass wir aber auch Vielfalt sicherstellen, dass wir aber auch für Wettbewerb eintreten, dass wir wissen: Ja, wir haben einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der einen Wert an sich hat, aber gleichzeitig eben auch private Medienunternehmen, die gute Wettbewerbsbedingungen brauchen. Und diesen Wettbewerb der privaten Medien untereinander, aber auch der Wettbewerb im dualen System, öffentlich-rechtliche Medien und private Medien, den brauchen wir, damit wir am Ende Meinungsvielfalt haben. Deswegen, das will ich einfach sagen, ist das ein ganz, ganz wichtiger Punkt. Und schließlich braucht eine gute Medienpolitik klare Regeln. Sie braucht einen Ordnungsrahmen. Denn auch das ist klar: Unabhängig von der Frage, wie groß ein Medium ist, ob es eine riesige Tech-Plattform oder ob es am Ende die Lokalzeitung ist, muss es klare Regeln für alle geben, die sich in diesem Medienmarkt bewegen, gerade auch mit Blick auf den Jugendschutz. Sie wissen, dass wir als Freistaat Thüringen intensiv in der Frage unterwegs sind, wie wir auch junge Menschen in der digitalen Welt schützen können, weil am Ende eben diese Verantwortung weit über das hinausgeht, was Medienpolitik an sich betrifft. Es ist am Ende eben auch in großer Breite Gesellschaftspolitik. Deswegen will ich uns noch mal zurufen, dass wir mit dieser Aufgabe, die eben die Länder in der Medienpolitik haben, weil wir als Bundesland, als Länder in Gänze diejenigen sind, die für Medienpolitik zuständig sind, da eine gewaltige Verantwortung haben. Aber wir haben eben auch riesige Chancen, weil wir hier vor Ort tatsächlich gestalten können, wie sich Bürgerinnen und Bürger informieren können. Und das ist mein allerletzter Punkt: Lassen Sie uns auch eine Debatte darüber führen, wie wir uns eigentlich in diesem digitalen Zeitalter als Bürgerinnen und Bürger informieren wollen. Wollen wir uns nur noch über digitale Plattformen informieren? Wollen wir uns nur noch von durch Algorithmen getriebenen Nachrichten treiben lassen? Oder wollen wir tatsächlich auch, dass Journalistinnen und Journalisten in Redaktionen vor Ort arbeiten und Nachrichten aus unserer Heimat für unsere Heimat aufbereiten? Ich finde, dafür zu streiten und auch dafür den Rahmen zu setzen, dass das weiter möglich ist, lohnt sich. Deswegen lade ich herzlich ein, dass wir die Diskussion über dieses Landesmediengesetz auch dafür nutzen, dass wir uns darüber verständigen, wie wir uns eigentlich informieren wollen und welche Verantwortung für uns über dieses Gesetz hinausgeht. Herzlichen Dank und ich freue mich auf die Diskussion. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Minister Gruhner, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Damit eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Cotta für die Fraktion der AfD das Wort.

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Jens Cotta AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, liebe Vertreter der Landesmedienanstalt, Herr Fasco, herzlich willkommen im Thüringer Landtag, herzlich willkommen, Schüler! Hinter diesem Gesetz stehen zwei Fragen: Wie reagieren wir auf einen Hörfunkmarkt, der sich grundsätzlich verändert hat? Und welche Rolle soll eine Landesmedienanstalt in einer digitalen Medienwelt noch spielen? Dass dafür 34 Änderungsbefehle nötig waren, Verweise angepasst, Kabelregelungen gestrichen und Schriftformerfordernisse geändert wurden, zeigt schon: Es geht um mehr als um Technik. Die Landesregierung beschreibt selbst stagnierende oder sinkende Nutzerzahlen und Werbeeinnahmen im privaten Hörfunk. Deshalb soll das sogenannte Funkhausmodell ermöglicht werden: Zwei bislang konkurrierende Vollprogramme können künftig enger zusammenarbeiten oder zusammengeführt werden. Das halten wir grundsätzlich für richtig, denn der Markt hat sich längst verändert. Ein Thüringer Radiosender konkurriert heute nicht mehr nur mit dem Sender auf der nächsten UKW-Frequenz, da sind Web-Radio, Podcasts, Streamingdienste und tausende Audioangebote im Internet. Knapp 17 Millionen Menschen nutzen inzwischen innerhalb von vier Wochen Web-Radio, drei von vier Radiohörern nutzen auch digitale Empfangswege. Wer unter diesen Bedingungen an einem Regulierungsmodell aus einer überwiegend analogen Medienwelt festhält, schützt keine Vielfalt, sondern riskiert, dass Angebote verschwinden. (Beifall AfD) Ein tragfähiges Funkhaus ist besser als das schleichende Sterben einzelner Sender. Dass die Möglichkeit auf zwei Vollprogramme begrenzt bleibt, ist nachvollziehbar. Die Landesregierung räumt selbst einen begrenzten Vielfaltsverlust ein und will diesen durch kommerzielles Lokalradio ausgleichen. Auch das unterstützen wir. Ein Lokalradio, das Hörer findet und sich am Markt trägt, ist mehr wert, als ein Angebot, dass auf den nächsten Förderbescheid wartet. Geld kann Produktion finanzieren, Reichweite muss man sich aber erarbeiten. Auch beim Bürokratieabbau gehen wir mit. Elektronische Kommunikation wird erleichtert, Schriftformerfordernisse fallen weg, beim Ereignis- und Einrichtungsfunk wird unter bestimmten Voraussetzungen aus einer Zulassungspflicht eine Anzeigepflicht. Auch hier gehen wir mit. Aber der Gesetzentwurf enthält eben auch Punkte, die wir nicht unterstützen können. Das beginnt mit der Nachfolgeregelung für die TLM-Versammlung. Der Entwurf sagt: Entsendung in eigener Verantwortung, gleichzeitig soll einem Mann eine Frau und einer Frau ein Mann nachfolgen. Eigene Verantwortung oder Reißverschlussprinzip, es ist nur eine Soll-Regelung. Wenn Ausnahmen möglich sind, fragt man sich erst recht, wozu man sie dann überhaupt braucht. Bei den Frauenverbänden wird das besonders deutlich: Sie haben ausdrücklich einen eigenen Sitz in der Versammlung. Und soll nach dieser Logik auf eine Frau irgendwann ein Mann folgen? Im Personenstandsrecht kennt der Gesetzgeber mehrere Geschlechtseinträge. Bei der TLM wird plötzlich wieder streng binär sortiert. Mann – Frau, Mann – Frau, konsequente Gesetzgebung sieht anders aus. (Beifall AfD) Nach dem Thüringer Paritätsurteil von 2020 sollte man mit staatlichen Geschlechtervorgaben ohnehin vorsichtig sein. Für die AfD zählt Fachkunde, Unabhängigkeit und das Vertrauen der entsendenden Organisationen, nicht das Geschlecht des Vorgängers. (Beifall AfD) Damit komme ich zur Staatsferne. Die TLM finanziert sich grundsätzlich aus ihrem Anteil aus dem Rundfunkbeitrag. Neu soll diese Mittel Dritter zweckgebunden für Lokaljournalismus und Fortbildung einwerben können. Wer dafür als Dritter in Betracht kommt, grenzt der Entwurf allerdings nicht näher ein. Von wem kommt dieses Geld? Minister Gruhner hat in der Regierungsbefragung selbst betont, die TLM arbeitet staatsfern, konkrete Vorgaben der Landesregierung verbieten sich. Das ist richtig. Aber dann gilt dieser Maßstab konsequent. Wer staatlichen Einfluss auf Abstand halten will, muss auch bei Drittmitteln, Fördernetzwerken und Kooperation Transparenz herstellen. (Beifall AfD) Staatsferne darf nicht heißen: fern vom Staat, aber offen für jede andere finanzielle oder institutionelle Abhängigkeit. Gleichzeitig arbeitet die TLM im Netzwerk mit staatlichen Stellen, Verbänden und NGOs, etwa bei Medienbildung, Fake News und Desinformation. Medienbildung ist Aufgabe der TLM. Aber Medienbildung ist nicht Meinungsbildung. Sie soll Menschen befähigen, selbst zu urteilen, nicht vorgeben, wie das Urteil auszufallen hat. Natürlich gibt es Desinformation. Aber wo Fehlinformation endet und unerwünschte Meinung beginnt, darf nicht politisch oder durch Netzwerke vorgegeben werden. (Beifall AfD) Medienbildung soll urteilsfähige Bürger hervorbringen, keine vorgefertigten Urteile. Genau an diesem Punkt kommen wir zur digitalen Medienaufsicht. Die TLM beaufsichtigt längst auch Telemedien. Dabei nutzt die Landesmedienanstalt bereits heute KIVI. Das ist nicht die Moderatorin, sondern ein technisches Aufsichtswerkzeug, das öffentlich zugängliche Internetinhalte automatisiert und nach möglichen Rechtsverstößen durchsucht. Die rechtliche Bewertung erfolgt anschließend durch Mitarbeiter der Medienanstalten. Dieses Thüringer Landesmediengesetz führt KIVI nicht ein, aber der kommende Medienstaatsvertrag soll mit § 109a für solche automatisierten technischen Mittel eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage schaffen. Und da wird es für mich problematisch. Es geht nicht mehr nur darum, auf eine Beschwerde oder einen konkreten Hinweis zu reagieren. Es geht um die systematische automatisierte Suche nach möglicherweise problematischen Inhalten. Schauen wir auf Thüringen: 452 durch die automatische KIVI-Recherche identifizierte Vorgänge laut meiner Kleinen Anfrage 2839, 33 Fälle, bei denen nach juristischer Prüfung ein Verdacht angenommen wurde. Das heißt, bei über 92 Prozent wurde also kein solcher Verdacht angenommen. Jugendschutz und die Verfolgung strafbarer Inhalte sind legitime Aufgaben der Medienaufsicht. Aber genau dort, wo automatisiert politische und journalistische Kommunikation durchsucht wird, sind Meinungsfreiheit und Pressefreiheit berührt. Nicht jede harte, polemische oder abstoßende Aussage ist rechtswidrig. Auch eine widerwärtige Meinung kann eine geschützte Meinung sein. Die Grenze liegt dort, wo ein konkreter Rechtsverstoß beginnt. Wenn technische Systeme systematisch nach Begriffen, Mustern und Kategorien suchen müssen, darf gefragt werden: Wer legt diese Kategorien denn fest und wer entscheidet damit, welche Meinung und journalistischen Inhalte überhaupt auf den Tisch eines Prüfers landen? Das ist längst keine theoretische Debatte mehr. Bei Ben Berndt wurde ein journalistisch-redaktionelles Angebot wegen möglicher Verstöße gegen journalistische Sorgfaltspflichten geprüft. Das Verfahren endete ohne weitere Maßnahmen. Alexander Wallasch wehrte sich gerichtlich gegen das Vorgehen der niedersächsischen Medienanstalt. Sein Anwalt Dirk Schmitz kritisierte den Übergang von einer anlassbezogenen Prüfung hin zu einer automatisiert suchenden Medienaufsicht. Aber die politischen Fragen müssen wir beantworten: Wollen wir Rechtsaufsicht oder wollen wir eine systematische Beobachtung journalistischer und politischer Kommunikation? Die ausführliche Debatte über § 109a kommt noch, wenn der Medienstaatsvertrag hier zur Ratifikation liegt. Für heute reicht mir eine klare Grenze: Wer konkret gegen das Recht verstößt, wird verfolgt, wer eine unbequeme Meinung äußert, nicht. (Beifall AfD) Damit ist unser Ergebnis klar: Funkhausmodell, kommerzielles Lokalradio und Bürokratieabbau sind sinnvolle Schritte. Da gehen wir mit. Bei der Geschlechterregelung, der Öffnung für Drittmittel und der zunehmenden Verbindung von Förderung, Netzwerken und Medienaufsicht bleiben dagegen erhebliche Fragen. Wer kontrolliert die Kontrolleure, wenn eine Stelle, die Einfluss begrenzen soll, selbst immer mehr davon bekommt? Diese Fragen werden wir im Ausschuss diskutieren. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Cotta. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Hey für die Fraktion der SPD auf.

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Matthias Hey SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Herr Präsident, vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Gruhner hat vorhin schon die Kernpunkte dieser Novellierung und im Kern natürlich auch all die Dinge gekennzeichnet, die wir demnächst auch noch hier im Ausschuss und dann im Hohen Haus besprechen werden. Es geht zum einen darum – das ist auch schon mit zur Sprache gekommen –, dass es möglich sein muss, dass zwei uns sehr wohlbekannte, privat betriebene Radiostationen, nämlich Antenne und LandesWelle, die uns seit Jahren schildern, dass der Werbemarkt eingebrochen ist und dass sie große wirtschaftliche Probleme haben, weitere Möglichkeiten zur Kooperation bekommen. Es ist dieses Funkhausmodell, das im Moment in Rede steht. Ich gebe ganz ehrlich zu, dass wir da als Sozialdemokraten seit Jahren hochgezogene Augenbrauen haben und dass wir immer – na ja – ein bisschen Schwierigkeiten damit hatten. Denn wenn man über die vielgepriesene Medienvielfalt spricht, dann muss man natürlich auch sagen, dass es immer besser ist, zwei vollkommen unabhängige private Radiostationen zu haben, die auch vollkommen unabhängig voneinander bestimmte Programmpunkte, Nachrichten, regionale Dinge senden. Und wenn man jetzt versucht, das alles ein bisschen mehr zusammenzuführen – sicherlich auch aus Kostengründen, auch aus wirtschaftlichen Gründen –, dann ist bei uns immer die Frage: Was bleibt von der vielgepriesenen Medienvielfalt? Wir beobachten das in der Presselandschaft, dass die FUNKE Mediengruppe mittlerweile – und das ist gar keine Kritik, aber wir stellen das fest – flächendeckend und in ganz Thüringen der Meister Matz ist. Wir sehen, dass Antenne und auch die LandesWelle in ihrem Programm kaum noch unterscheidbar sind. Auch das meine ich nicht als Kritik. Aber wo nun Dirk Sipp die Yesterhits macht, hat der Hörer mittlerweile auch mitbekommen, und dass das wie gesagt auch nur eine Programmverschiebung ist. Was also bleibt von der vielgepriesenen Medienvielfalt, wenn wir jetzt auch noch darüber nachdenken, bei diesem Funkhausmodell im Grunde große Teile von Antenne und LandesWelle zusammenzuführen? Das kann man durchaus machen. Aber uns war es immer lieber zu sagen: Es gibt zwei unterschiedliche Nachrichtenredaktionen. Was den Verkehrsfunk betrifft, da ist, glaube ich, klar, da kann man technisch viel miteinander machen. Aber was die lokalen Nachrichten betrifft, das sollte man mehr oder minder versuchen, getrennt zu machen. Aber Herr Gruhner hat es eben schon angesprochen und das ist auch das, was wir als Sozialdemokraten mittlerweile begriffen haben: Es hat keinen Sinn, darüber zu sprechen, dass es zwei – ich sage mal – wirtschaftlich notleidende Sender gibt, die beide auf der Kippe stehen. Dann müssen wir etwas dafür tun, damit wir den Bestand beider letzten Endes durch diese Novellierung sicherstellen. Denn gar kein Sender ist dann auch schlecht. Das tragen wir dann natürlich auch mit. Das Zweite: die Öffnung zur Tatsache, dass es auch lokale private Anstalten geben könnte, die dann im Rundfunkbereich hier in Thüringen Fuß fassen können. Da sind wir auch ein bisschen vorsichtig. Aber warum nicht? Weil Wettbewerb nicht schadet. Natürlich muss man wissen, was das dann beispielsweise wieder für unsere beiden uns wohlbekannten Privatradios bedeutet, die wir jetzt schon auf dem Weg zur Arbeit oder auch zu Hause regelmäßig hören. Und es ist viel über Verwaltungs- und Bürokratieabbau sowie Vereinfachung gesprochen worden. Da finden sich auch sehr viele sehr richtige Dinge. Ein Wort noch zu den Bürgerradios: Auch in dieser Novellierung – Herr Gruhner hat es bereits angesprochen – gibt es den einen oder anderen Punkt, der dazu führt, dass ihnen das Leben ein bisschen erleichtert wird. Und Herr Cotta, Sie haben es eben schon gesagt: Es geht auch ein bisschen nach Reichweite. Das stimmt, aber Reichweite ist nicht alles. Ich glaube, Bürgerradios haben eine unglaublich große, auch regionale Aufgabe; das erkennen wir alle in diesem Hohen Hause an. Und diese sechs Sender – soweit man sie kennt – tun das in hervorragender Weise. Von unserer Seite auch noch mal ein herzliches Dankeschön für die Arbeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht) Wir wissen im Moment – Sie kennen die aktuelle Debatte, auch die LAG Bürgermedien hat sich da an uns als Abgeordnete hier im Hohen Hause gewandt –, dass es mit Blick auf perspektivische Entwicklungen erhebliche Schwierigkeiten gibt, die in der Zukunft vielleicht dem einen oder anderen im Bürgerradio große Sorgenfalten auf die Stirn treiben. Lassen Sie uns darüber an geeigneter Stelle in der TLM reden – zu der ich auch noch mal sagen will, Herr Cotta, weil Sie eben gesagt haben, Sie sind einer, der sehr genau hinsieht, wo Meinungsfreiheit endet, wer die Kontrolleure kontrolliert und wer das Ganze eigentlich vorgibt. (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Ja!) Das ist eine große inhaltliche Debatte, die wir letzten Endes auch immer wieder führen. Aber ich glaube – auch das muss man an dieser Stelle mal sagen –, die Thüringer Landesmedienanstalt in ihrer Verfasstheit, in ihrer Form, auch in der Art und Weise, wie wir in der Versammlung immer beieinandersitzen, zusammenkommen, da sage ich mal als Politiker – es ist ja immer so, wenn man in bestimmten Gremien sitzt, selbst wenn man da in einer anderen Funktion ist, hat man ja trotzdem immer ein bisschen seine eigene Funktion im Hinterkopf –: Aber etwas Neutraleres als das, was die Thüringer Landesmedienanstalt uns da anbietet, und wie auch die Versammlung geführt wird, kann ich eigentlich kaum feststellen. Deswegen kann ich die von Ihnen jetzt vorgebrachte Sorge nicht so unbedingt teilen. Wir werden das im Verlauf der Debatte – ich beantrage hier auch gleich schon einmal die Überweisung an den zuständigen Ausschuss für Medien –mit festzurren können. Summa summarum ist die Debatte jetzt erst eröffnet. Es geht um die Zeitabfolge. Wir müssen uns, glaube ich, alle einig sein, dass wir ein bisschen auf die Tube drücken. Vielleicht könnten wir uns im Dezember, im letzten Plenum dieses Jahres, wenn das mit der Anhörung klappt, hier schon wiedersehen. Dann hätten wir auch schon wieder was geschafft, wenn diese Novellierung dann auf den Weg gebracht wurde. Auf diese Debatte im Ausschuss und hier noch mal im Hohen Haus freue ich mich. In diesem Sinne ein Gruß an alle, die draußen fleißig Radio hören und auch eine Vielfalt in der Thüringer Landesmedienlandschaft wertschätzen. Wir wollen das natürlich unterstützen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hey. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Mitteldorf für die Fraktion Die Linke auf.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe TLM, herzlich willkommen im Rund! Wenn wir heute über die Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes sprechen, dann sprechen wir – das ist auch schon angeklungen – über weit mehr als nur Rundfunkfrequenzen, Zulassungsverfahren und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Wir sprechen aus Sicht meiner Fraktion über eine zentrale Frage unserer Demokratie. (Beifall Die Linke) Wer hat die Möglichkeit, öffentlich gehört zu werden? Wer bestimmt darüber, welche Informationen uns erreichen und wie vielfältig sind die Stimmen, aus denen wir uns unsere eigene Meinung bilden können? Die Landesregierung reagiert mit diesem Gesetzentwurf auf eine sehr reale Entwicklung. Der kommerzielle Rundfunk steht unter wirtschaftlichem Druck. Werbeeinnahmen sinken – das haben wir jetzt schon an verschiedenen Stellen gehört –, aber auch Nutzungsgewohnheiten verändern sich und die Finanzierung journalistischer Angebote wird immer schwieriger. Dass wir darauf auch politisch reagieren müssen, ist unstrittig. Auch wir als Fraktion Die Linke haben bereits im Rahmen des prälegislativen Konsultationsverfahrens die grundsätzlichen Ziele dieser Novelle anerkannt, aber wir haben auch deutlich gemacht, wirtschaftliche Stabilität und publizistische Vielfalt dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. (Beifall Die Linke) Mit dem sogenannten Funkhausmodell, das Kollege Hey auch gerade erklärt hat, sollen künftig bisher eigenständige Rundfunkveranstalter enger zusammenarbeiten oder sich zusammenschließen können. Das mag wirtschaftlich sinnvoll sein, aber es birgt eben auch Risiken für die journalistische Unabhängigkeit. Das ist heute hier auch schon an mehreren Stellen gesagt worden, auch von Minister Gruhner in seiner Einbringung selbst. Deswegen müssen wir im Ausschuss sehr genau darüber reden. Zwei Sendernamen bedeuten noch lange nicht zwei unabhängige Redaktionen und zwei unterschiedliche Musikprogramme garantieren uns noch keine zwei unterschiedlichen journalistischen Perspektiven. Medienvielfalt bemisst sich eben nicht nur an der Zahl der Frequenzen, sondern vor allem an der Unabhängigkeit und Vielfalt der Stimmen, die dort zu hören sind. (Beifall Die Linke) Deshalb müssen wir im weiteren Gesetzgebungsverfahren genau prüfen, wie die redaktionelle Eigenständigkeit auch innerhalb gemeinsamer wirtschaftlicher Strukturen so gesichert werden kann, dass journalistische Vielfalt möglich ist. Die Landesregierung hat gesagt – auch das ist schon an verschiedenen Stellen mitgeteilt worden –, sie will mögliche Vielfaltsverluste durch zum Beispiel dieses Funkhausmodell unter anderem dadurch ausgleichen, dass künftig kommerzielles Lokalradio ermöglicht wird. Das begrüßen wir grundsätzlich. Aber nur weil etwas möglich ist, wird es ja nicht automatisch umgesetzt. Ein neues Lokalradio ersetzt nicht automatisch eine unabhängige landesweite Redaktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders wichtig für meine Fraktion ist die Zukunft der Bürgermedien. Bürgerradios sind weit mehr als kleine Radiosender, sie sind Orte gelebter Demokratie. Hier können Menschen Öffentlichkeit selbst gestalten, eigene Themen setzen, journalistisches Arbeiten lernen und ihre Perspektiven einbringen, unabhängig davon, ob sich damit Geld verdienen lässt. (Beifall Die Linke) Bürgermedien ermöglichen Teilhabe. Sie geben Menschen eine Stimme, die im kommerziellen Medienbetrieb häufig nicht vorkommen. Deshalb freut es uns ausdrücklich, dass eine unserer Forderungen aus dem Konsultationsverfahren aufgegriffen wurde. Die niedrigschwellige Ermöglichung lokaler Öffentlichkeiten wird künftig ausdrücklich zum Auftrag der Bürgermedien gehören. Ebenso begrüßen wir, dass die Pflicht zum jährlichen Geschäftsbericht der Thüringer Landesmedienanstalt erhalten bleibt, denn auch das hatten wir eingefordert. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer neue Aufgaben formuliert, muss auch darüber reden, unter welchen Bedingungen sie erfüllt werden können. Genau hier bleibt der Gesetzentwurf aus unserer Perspektive noch hinter seinen Möglichkeiten zurück. Bürgerradios stehen ebenfalls unter wirtschaftlichem Druck. Sie brauchen Personal, funktionierende Technik, verlässliche Strukturen und langfristige Perspektiven, zum Beispiel auch für die essenzielle Aufgabe der Medienbildung. Dieser Auftrag steht auch so im Gesetz und deshalb müssen wir die Position der Bürgermedien aus unserer Sicht weiter stärken. Es kann ja nicht sein, dass in Zeiten von Desinformation und Fake News gerade ein so wichtiger Bereich durch prekäre Arbeitsbedingungen und unsichere Finanzierungslagen gefährdet ist. (Beifall Die Linke) Vielfältige Aufgaben also und trotzdem bleibt Ihre Zulassung weiterhin auf höchstens vier Jahre begrenzt, während landesweite kommerzielle Veranstalter schon bei der Erstzulassung acht bis zehn Jahre Planungssicherheit erhalten können. Warum eigentlich diese Ungleichbehandlung? Wir wollen deshalb im Ausschuss über längere Zulassungszeiträume von bis zu acht Jahren und eine verlässliche, mehrjährig planbare Finanzierung der Bürgermedien sprechen. Und wir wollen darüber sprechen, wie die dezentrale Bürgermedienlandschaft in Thüringen tatsächlich auch erhalten werden kann. Denn Medienvielfalt muss auch außerhalb der großen Städte stattfinden können. (Beifall Die Linke) Ein weiterer Punkt ist uns außerdem wichtig: demokratische Kontrolle und gesellschaftliche Beteiligung. Die neue Regelung zur geschlechtergerechten Besetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt ist aus unserer Sicht ein richtiger Schritt. Aber die Frage, wie unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen noch besser beteiligt werden können, bleibt offen. Und schließlich erwarten wir, dass die Folgen dieser Novelle überprüft werden. Die Landesregierung lehnt eine Evaluation unter anderem mit dem Argument ab, vollzogene Unternehmensfusionen ließen sich später nicht einfach rückgängig machen. Das ist allerdings aus unserer Sicht kein Argument gegen eine Evaluation. Niemand muss eine Fusion, eine mögliche, rückabwickeln, um festzustellen, ob ein Gesetz seine Ziele erreicht hat. Gerade wenn wir nun weitreichende Veränderungen ermöglichen, sollten wir in einigen Jahren wissen wollen und können, wie sich journalistische Vielfalt tatsächlich entwickelt hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir erkennen an, dass dieser Gesetzentwurf auf wichtige Herausforderungen reagiert. Wir erkennen ebenso an, dass unsere Beteiligung im Vorfeld bereits zu Verbesserungen geführt hat. Aber wir haben noch Fragen und wir haben konkrete Vorstellungen davon, was im parlamentarischen Verfahren weiter beraten werden muss. Denn am Ende geht es nicht allein darum, dass Thüringen auch künftig genügend Radioprogramme hat. Es geht darum, dass Thüringen genügend unabhängige Stimmen, unterschiedliche Perspektiven und Orte demokratischer Öffentlichkeit behält. Daran werden wir diese Novelle messen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Mitteldorf. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Rosin für die Fraktion der CDU auf.

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Marion Rosin CDU

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Schüler auf der Tribüne, guten Morgen, einige sind noch ziemlich am Schlafen, wie wir erkennen, wir hoffen, dass wir euch ein bisschen aus der Müdigkeit jetzt herausholen. Das Thema ist nicht ganz so prekär, aber ein bisschen mehr Schwung in die Hütte hilft uns als Abgeordnete und auch der Regierung, damit wir aktiv sind. Also, ich möchte mal ganz klarstellen, wir als CDU-Fraktion danken Minister Gruhner ganz herzlich, dass er dieses Gesetz hier, die Novelle, auf den Weg gebracht hat. Wir unterstützen selbstverständlich diesen vorliegenden Gesetzentwurf und natürlich auch das Vorhaben. Warum ist diese Novelle richtig und warum ist sie wichtig? Weil das Thüringer Landesmediengesetz privaten Medienunternehmen bislang im bundesweiten Vergleich relativ enge Grenzen setzt. Der vorliegende Gesetzentwurf gleicht das ein Stück weit aus. Thüringen rückt nun näher an die Regelung anderer Länder. Er stärkt unseren Medienstandort, das wurde von meinen Vorrednern bereits gesagt, und er reagiert auf einen Wettbewerbsdruck, der in den vergangenen Jahren deutlich und erheblich zugenommen hat. Eine maßvolle Liberalisierung ist deshalb richtig und sie ist notwendig. Denn auch in Thüringen stehen Hörfunkanbieter und Veranstalter und Zeitungsverlage längst nicht mehr nur miteinander im Wettbewerb. Sie stehen vor allem im Wettbewerb mit den großen Plattformen. Diese Plattformen beherrschen inzwischen erhebliche Teile des Wettbewerbs. Und gerade für private Radiosender und Tageszeitungen ist Werbung eine zentrale Finanzierungsquelle geworden. Deshalb müssen wir uns fragen: Wie können wir die Medienunternehmen in Thüringen unterstützen? Wie können wir es ihnen ermöglichen, effizienter zu arbeiten und ihre wirtschaftliche Grundlage zu sichern? Genau darum geht es in dieser Novelle. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die letzte Änderung des Landesmediengesetzes im Jahr 2025 war im Wesentlichen nur eine Anpassung an das Digitale-Dienste-Gesetz. Die jetzt vorliegende Novelle knüpft insbesondere an die Änderung aus dem Jahr 2022 an. Damals wurde für die beiden einzigen privaten Radiosender und Vollprogramme mit Sitz in Thüringen – Antenne Thüringen und Landeswelle – eine erweiterte Zusammenarbeit ermöglicht, allerdings nur in nicht redaktionellen Bereichen. Jetzt wird diese Möglichkeit weiterentwickelt. Die beiden Veranstalter können sich künftig im sogenannten Funkhausmodell zusammenschließen. Damit entfällt die bisherige Beschränkung auf die nicht-redaktionellen Bereiche. Das ist übrigens keineswegs eine neue Idee. Die beiden Anbieter haben ein solches Modell bereits 2013, im Zusammenhang mit der damaligen Landesregierung in ihrem Erfahrungsbericht, vorgeschlagen. Der Gesetzgeber hat seinerzeit die sogenannten Bürogemeinschaften ermöglicht, also diese gemeinsame Organisation aller nicht programmrelevanten Geschäftsbereiche, was meine Vorredner schon angesprochen haben. Heute gehen wir diesen Weg konsequenter weiter. Unter dem Dach dieses Funkhausmodells wird künftig auch diese redaktionelle Zusammenarbeit möglich sein. Warum machen wir das jetzt? Weil sich die Medienlandschaft massiv verändert hat und weil sich dieser wirtschaftliche Druck, den ich vorhin schon beschrieben habe, auf die kommerziellen Veranstalter erheblich gesteigert hat. Die beiden privaten Hörfunkanbieter sind ein wichtiger Bestandteil des Medienstandorts Thüringen und sie sind ein wichtiger Bestandteil unseres dualen Rundfunksystems. Deshalb ist es Aufgabe der Politik, einen vernünftigen rechtlichen Rahmen zu schaffen, in dem private Medien auch wirtschaftlich bestehen können und sich zukunftsfest machen können. Die Änderung in § 10 ermöglicht künftig, dass ein Veranstalter bis zu zwei Vollprogramme derselben Rundfunkart betreiben kann. Das stärkt den Medienstandort und verbessert aus unserer Sicht die Chancen, dass kommerzieller Hörfunk auch hier in Zukunft wirtschaftlich tragfähig bleibt. Aber, und das ist für uns entscheidend, wenn Redaktionen enger zusammenarbeiten können, müssen wir gleichzeitig dafür sorgen, dass Medienvielfalt an anderer Stelle gestärkt wird. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass die Novelle kommerzielles Lokalradio ermöglicht. Das ist der richtige Ausgleich. Denn gerade auf lokaler Ebene brauchen wir mehr unterschiedliche Stimmen und mehr Berichterstattung aus den Regionen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Novelle bringt weitere Neuerungen. Dazu gehört die geschlechtergerechte Zusammensetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt, was der Kollege Cotta herausgestellt hat und womit einige Herren hier im Raum auch ein Problem haben. Da begrüße ich auch noch mal die Kollegen der Direktion der Thüringer Landesmedienanstalt, die ist nämlich paritätisch besetzt mit Herrn Fasco und Frau Dr. Kramer. Das ist der Weg, den wir jetzt gehen müssen, denn Frauen und Männer sind künftig angemessen vertreten in der Thüringer Landesmedienanstalt. Das stärkt die Legitimation eines Gremiums, ganz einfach. Und das sind die Interessen der Allgemeinheit, die damit auch vertreten sind. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Ich freue mich drauf!) Wir haben hier im Parlament natürlich auch die Frage, wir brauchen eine bessere Vertretung von Frauen. Mit dieser Novelle des Gesetzentwurfs, Herr Thrum, gehen wir einen Schritt. Die Landesregierung sieht da Handlungsbedarf. Dabei achten wir auch natürlich auch auf die zeitgemäße elektronische Kommunikation, denn das weitere Verfahren für die Ereignisse und für den Einrichtungsfunk wird auch in den Blick genommen. Ich möchte noch zu einem weiteren Punkt kommen bei der Novelle, den Bürgermedien. Die Kollegin der Linken, Frau Mitteldorf, hat es schon angesprochen: Die Novelle gibt ihnen einen neuen wichtigen Auftrag. Sie sollen lokale Öffentlichkeit niedrigschwellig ermöglichen. Das halte ich für außerordentlich sinnvoll. Bisher war es so, dass sich die Bürgermedien und Bildungsangebote häufig an einen vergleichsweise kleinen Kreis besonders engagierter Menschen gerichtet haben. Das ist wertvoll, aber wir können noch mehr erreichen. Künftig soll es stärker darum gehen, mehr Thüringerinnen und Thüringer zur Mitwirkung zu befähigen. Unabhängig davon soll im Grunde genommen der bisherige Nutzerkreis erhöht werden. Die Landesmedienanstalt unterstützt aktuell im Jahr 2026 die sechs Bürgerradios in Thüringen, das sind Weimar, Erfurt, Eisenach, Jena, Nordhausen und Saalfeld, mit knapp 1 Million Euro. (Beifall CDU) Deshalb verfolgen wir die aktuelle Debatte über die zukünftige Struktur und Finanzierung der Thüringer Bürgermedien aufmerksam. Wir respektieren da beinahe selbstverständlich die Staatsferne der Medienaufsicht und die Verantwortung der Thüringer Landesfinanzdirektion für ihren eigenen Haushalt. Aber eines muss klar sein: Niedrigschwellig bedeutet nicht, nicht erreichbar zu sein. Das heißt, wir müssen in den Regionen vertreten sein. Also die lokale Medienlandschaft soll diese Dinge niedrigschwellig ermöglichen und künftig soll es stärker darum gehen, mehr Thüringerinnen und Thüringer zur Mitwirkung zu befähigen, unabhängig davon, ob sie bisher zum festen Nutzerkreis dieser Bürgerradios gehört haben. Mit der Diskussion aktuell für diese Standorte, für den Bestand möchten wir sagen: Es muss bei dem Fundament bleiben und der erweiterte Auftrag der Bürgermedien muss weiter aufgebaut und stabilisiert werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, abschließend kann ich nur sagen: Diese Novelle stärkt die Basis des privaten Rundfunks. Diese Novelle schafft neue Möglichkeiten für die lokale Medienvielfalt. Diese Novelle schaut, dass die Bürgermedien einen neuen Auftrag bekommen und damit zukunftssicher werden. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Ehrenamt, Medien, Sport und (Zwischenruf aus der Fraktion Die Linke: Europa!) Europa. (Beifall CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Rosin. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Quasebarth für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf.

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Steffen Quasebarth Thüringen.Gerecht

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Schülerinnen und Schüler oben auf der Tribüne und am Livestream, jetzt habt ihr im Prinzip fünfmal das gleiche gehört über das gleiche Mediengesetz, das Landesmediengesetz. Ich versuche es trotzdem so abwechslungsreich zu machen, dass es auch beim sechsten Mal nicht langweilt. Ich fange mit einer kleinen Geschichte an. Ich war letzte Woche Dienstag bei Radio OKJ in Jena. (Heiterkeit AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Ich bitte um Ruhe. Der Abgeordnete Quasebarth hat das Wort. Bitte Nebengespräche und Belustigungen und alles Mögliche drumherum einstellen und bitte dem Redner folgen.

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Steffen Quasebarth Thüringen.Gerecht

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn man dort in Jena beim Bürgerradio OKJ an die Tür guckt, steht da zwar „Radio“ an der Tür, aber eigentlich passiert dort so viel mehr auf diesen zwei Etagen. Ich will das kurz erzählen, weil das für das weitere Verständnis dessen, was wir heute hier besprechen, wichtig ist. Dort, also beim Bürgerradio, da lernen ja Menschen, wie man beispielsweise im Stadtrat in Jena die richtigen Fragen stellt, also recherchiert, wie man eine Quelle prüft, um nicht auf Fake News reinzufallen, oder wie man aus einem Gespräch am Ende einen Beitrag macht, also redaktionell arbeitet, und wie man dafür geradesteht, was man öffentlich so von sich gibt. Dieser Besuch hat mir deutlich gemacht: Medienvielfalt beginnt eben nicht nur beim Sender, sie beginnt bei den Menschen, die Medien machen – und angesichts der Lage müsste man sagen: hier in Thüringen Medien machen können. Medien machen können in Thüringen, wenn wir jetzt einmal die sozialen Netzwerke, die Onlinemedien, die Podcasts usw. für einen Augenblick beiseitestellen, Menschen in drei unterschiedlichen Bereichen, drei Sektionen. Da haben wir zum Ersten den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit dem Mitteldeutschen Rundfunk, seinem Landesfunkhaus oben neben der ega mit dem KiKA, mit ARD und ZDF. Dann haben wir das ZDFLandesstudio unten in der Stadt und dann haben wir die Programme des Deutschlandradios in Thüringen, die hier im Land immerhin mit einem Reporter vertreten sind. Dann haben wir die Privaten, darüber ist heute schon ganz viel gesagt worden. Vielen fällt sofort ANTENNE THÜRINGEN oder LandesWelle Thüringen ein. Aber zu den Privaten gehören auch noch ein paar mehr und die habt ihr wahrscheinlich gar nicht so auf dem Schirm. Bei den Privaten denke ich beispielsweise auch an salve.tv, an Oscar am Freitag-TV, an JenaTV, an Altenburg TV, an Rennsteig TV, Südthüringer Regionalfernsehen, an Saale Info TV, Bad Berka -TV-, an Geratal-Live oder an den Stadtkanal Steinach. Alle zehn in einer Rede zu nennen kommt selten vor. Deswegen wollte ich die wenigstens mal aufgezählt haben. (Beifall CDU) Dann haben wir noch die Bürgerradios in Thüringen als dritte Säule. Sechs Stück sind es an der Zahl. Darüber reden wir gleich noch. In dem Gesetz, um das es hier heute geht, dreht es sich zunächst einmal allerdings weniger um Namen, sondern vielmehr um Zulassungen. Es geht um Übertragungskapazitäten, um Veranstalterstrukturen. Dann geht es natürlich noch um etwas, das sich „Funkhausmodell“ nennt. Das ist heute auch schon fünfmal genannt worden: Funkhausmodell. Da habe ich mich als Journalist sofort gefragt: Was ist das? Was steckt dahinter? Kurz erklärt, Antenne und Landeswelle können künftig nicht nur Technik und Verwaltung gemeinsam organisieren, sie können auch redaktionell viel enger als bisher schon zusammenarbeiten, bis hin zum Unternehmenszusammenschluss. Das fordert einen als Journalist und auch als Bürger durchaus heraus, von wegen Medienvielfalt. Darüber ist heute auch schon ganz viel gesagt worden. Aber – und jetzt kommt eben ein ganz großes Aber – schaut man sich die wirtschaftliche Entwicklung an, dann kann ich durchaus verstehen, warum dieses Modell derzeit als ein Weg gesehen wird, beide Programme wirtschaftlich zu stabilisieren. Stabilität ist ein ganz wichtiger Punkt, vor allen Dingen für die Menschen, die bei den beiden Programmen arbeiten, die Mitarbeiter. Darüber hinaus ermöglicht das Gesetz, dass kommerzielle Lokalradios entstehen. Da bin ich sehr neugierig, was da in der nächsten Zeit passieren wird. Gleichzeitig wird erstmals genauer beschrieben, was wir unter eigenständiger lokaler Publizistik verstehen wollen, und zwar in § 17 dieses Gesetzes. Gerade in diesem Paragrafen merkt man dem Entwurf an, dass im Verfahren tatsächlich zugehört und nachgearbeitet wurde. Nicht jeder Vorschlag ist übernommen worden, aber an mehreren Stellen ist aus Konsultation sichtbar Gesetzestext geworden. Das ist für mich ein gutes Zeichen parlamentarischer und vorparlamentarischer Zusammenarbeit. § 17 Abs. 3 sagt vereinfacht gesagt: Lokale und regionale Hörfunkangebote sollen vor Ort redaktionell präsent sein, eigenständig journalistisch arbeiten und auch als eigenständige lokale Angebote erkennbar bleiben. Das ist wichtig, ist auch gerecht. Auch unser Vorschlag zur besseren Berücksichtigung der Bürgermedien bei Verbreitung und Auffindbarkeit im DAB-Band bzw. im Kabel ist in den Entwurf eingeflossen. Danke noch mal für die konstruktive Zusammenarbeit im prälegislativen Konsultationsverfahren. Dann sind wir bei den Bürgerradios: Radio F.R.E.I., Radio Lotte, Wartburg-Radio, Radio Enno, radio okj und Radio SRB – auch mal alle sechs genannt. Hier reden wir gesetzlich von Stärkung. Das ist gut. Gleichzeitig aber wird derzeit bereits öffentlich darüber diskutiert, ob Thüringen künftig sechs oder nur drei Bürgerradiostandorte behalten soll. Darüber müssen wir auf jeden Fall reden, denn wenn drei dieser Standorte verloren gehen, dann verlieren wir nicht nur drei Radios, wir verlieren möglicherweise auch drei gewachsene Netzwerke, drei Anlaufstellen für Medienbildung, drei Orte, an denen Menschen lernen können zu recherchieren, Radio zu machen, Medien nicht nur zu konsumieren, sondern selbstverantwortlich zu gestalten. Das Landesmediengesetz geht deshalb in die richtige Richtung. Ich finde, der Entwurf hat eine Qualität, die in solchen Debatten leicht untergeht. Er versucht, wirtschaftliche Tragfähigkeit, publizistische Vielfalt und technische Modernisierung miteinander zu verbinden. Genau in diesem Spannungsfeld muss Medienpolitik heute arbeiten. Aber ganz am Ende wird die Idee von Medienvielfalt nicht nur am Gesetzestext gemessen werden müssen, sondern auch daran, ob es solche Orte wie radio okj oder die anderen Bürgerradios künftig weiterhin gibt. Ich freue mich auf jeden Fall auf die Diskussion. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth. Gibt es weitere Wortmeldungen? Will sich die Landesregierung noch zu Wort melden? Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Überweisung des Gesetzentwurfs. Es ist Überweisung an den Ausschuss für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport beantragt. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, AfD, Thüringen.Gerecht, die fraktionslosen Abgeordneten Hoffmann, Dr. Wogawa, Küntzel und Wirsing, die Abgeordneten der Fraktion SPD und die Abgeordneten der Fraktion Die Linke. Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig an den AfEMES überwiesen. Ich schließe die Beratung und damit auch den Tagesordnungspunkt und rufe als Nächstes TagesordnungsAntrag der Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht und der SPD - Drucksache 8/4466 auf. Frage: Ist Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Bevor Herr Kalthoff nach vorne kommt, möchte ich – es wurde schon mehrfach angesprochen – Schülerinnen und Schüler der Gemeinschaftsschule Wenigenjena und die Schüler der Regelschule in Seebach herzlich hier im Thüringer Landtag begrüßen. Schön, dass Sie hier sind! (Beifall im Hause)

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Moritz Kalthoff SPD

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream! Ich will mir die Gelegenheit nehmen, nachdem man vor allem den Schülerinnen da oben gerade unterstellt hat, Sie würden schlafen – nein, keine Bange, ich glaube, ihr seid sehr wach und aufmerksam heute –, und einfach mal in die Begründung reingehen, was wir hier so machen: Wir wollen heute diskutieren über einen Antrag zur 20-kg-Grenze im Paketwesen. Warum machen wir das? Wir alle kennen es. Man bestellt, am nächsten Tag kommt das Paket und jemand bringt es uns. Aber was steht eigentlich dahinter, welche Belastung steckt dahinter? Wie sind eigentlich die Arbeitsbedingungen der Menschen, die tagtäglich dafür sorgen, dass diese Pakete auch bei uns ankommen. Wie schwer ist eigentlich der deren Belastung? Momentan ist es so, dass die Paketgrenze zwar im Postgesetz in Artikel 73 steht, aber bei Paketen, die derzeit schwerer sind als 23 Kilogramm, ein Hilfsmittel vorgesehen ist. Dieses Hilfsmittel, das ist eine Sackkarre und somit keine echte Entlastung. Die Menschen müssen also weiterhin bis 31,5 Kilogramm heben. Welche Folgen hat das? Es hat die Folge, dass Erkrankungen an der Muskulatur und am Skelett wesentlich häufiger in der Logistikbranche auftreten als in allen anderen Branchen. Deshalb bringen wir heute als Koalitionsfraktionen den Antrag ein und fordern eine glasklare 20Kilogramm-Grenze, um den Menschen in der Logistik- und Paketbranche draußen den Rücken zu stärken und ihren Alltag sichtbar zu verbessern. Im Weiteren wollen wir gegen Subunternehmerstrukturen vorgehen. Wir kennen alle die Berichte über Arbeitsbedingungen, dass Menschen den ganzen Tag ausgebeutet werden, teilweise deutlich über zehn Stunden arbeiten. Dem wollen wir einen Riegel vorschieben und hoffen, dass wir in diesem Hohen Hause dafür heute eine Mehrheit bekommen, und ich freue mich auf die Diskussion. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Vielen Dank für die Begründung. Damit eröffne ich die Aussprache und rufe Herr Abgeordneten Wloch für die Fraktion der AfD auf.

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Pascal Wloch AfD

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer am Livestream, stellen Sie sich vor, Sie beginnen Ihren Arbeitstag früh am Morgen. Der Transporter ist voll, der Scanner gibt den Takt vor, die Tour ist eng geplant. Vor Ihnen liegen Pakete in allen Größen, manche leicht, manche schwer, einige über 20 Kilogramm. Dann führt Sie die Tour zu einem schwer zugänglichen Ablageort auf einem abgelegenen Grundstück, die Zufahrt ist schmal, Sie können nicht wenden und die letzten 100 Meter müssen Sie zu Fuß gehen, auf einem aufgeweichten Weg, nicht erreichbar, nicht nutzbar für die Sackkarre, für das Transportmittel. Ein zweiter Zusteller fehlt, also gehen Sie allein, im Regen, im Schnee und mit Zeitdruck. Das ist für viele Paketzusteller keine theoretische Debatte, sondern tägliche Realität. Der vorliegende Antrag beschreibt einige Probleme durchaus richtig: schwere körperliche Arbeit, hoher Zeitdruck, undurchsichtige Subunternehmerketten und die Gefahr von Verstößen gegen Arbeitszeit, Mindestlohn und Sozialversicherungspflichten. Ein Problem richtig zu beschreiben ist aber noch keine Lösung. Besonders unglaubwürdig wird dieser Antrag an einer Stelle. Die SPD tut so, als müsse aus Thüringen heraus machtlos nach Berlin gerufen werden. Doch die SPD ist nicht die Opposition. Sie ist sowohl in der Thüringer Landesregierung als auch in der Bundesregierung am Kabinettstisch vertreten. Hier wie dort trägt sie Verantwortung. Wer in einem Land das Arbeitsministerium führt, kann die zuständige Arbeitsschutzbehörde mit Schwerpunktkontrollen bei der Paketlogistik beauftragen. Man kann Paketzentren, Zustelldepots, Subunternehmen kontrollieren. Man kann prüfen, ob Gefährdungsbeurteilungen überhaupt vorhanden sind. Man kann prüfen, ob technische Hilfsmittel tatsächlich eingesetzt werden und ob Arbeitszeiten, Pausen und Unterweisungen eingehalten werden. Kurzum: Die SPD könnte in Thüringen bereits heute dieses Thema vorantreiben. (Beifall AfD) Dafür braucht es keine Zustimmung aller Fraktionen, dafür braucht es nur eins: politischen Willen. Stattdessen heißt es in Ihrem Antrag lediglich, man wolle prüfen, wie die Kontrolldichte erhöht werden könnte. Ein Paketzusteller kann seine Arbeit nicht nur prüfen, er muss sie jeden Tag erledigen – jeden Tag, bei jedem Wetter und unter realem Zeitdruck. Diesen Maßstab sollte man auch an eine Landesregierung anlegen. Wenn es zu wenige Kontrollen gibt, muss die Landesregierung das zuständige Landesamt besser personell aufstellen. Wenn Behörden nebeneinander anstatt miteinander arbeiten, muss das Arbeitsministerium Zoll, Polizei, Staatsanwaltschaft, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaften an einen Tisch bringen. Wenn Beschäftigte aus Angst vor ihren Arbeitgebern schweigen, braucht es eine erreichbare und vertrauliche Anlaufstelle. Dazu kann ich gleich sagen – das Thema haben wir heute auch noch –, eine Arbeitskammer ist es nicht. Auch bei den eigenen öffentlichen Aufträgen in Thüringen könnte man handeln. Das Land vergibt selbst Post- und Logistikleistungen. Dabei könnte es stärker auf Tariftreue, transparente Subunternehmensstrukturen und wirksame Kontrollrechte achten. Wer öffentliche Aufträge erhält, muss seine Beschäftigten anständig behandeln und Verantwortung für eingesetzte Subunternehmen übernehmen. Das wäre eine konkrete Landespolitik anstatt unverbindlicher Forderungen nach Berlin. Auch auf Bundesebene muss sich die SPD hier speziell an ihren Taten messen lassen. § 73 des Postgesetzes sieht bei Paketen über 20 Kilogramm grundsätzlich eine Zustellung durch zwei Personen oder den Einsatz eines geeigneten Hilfsmittels vor. Doch die praktische Anwendung von Zwei-Personen-Regeln hängt weiterhin an der erforderlichen Rechtsverordnung. Das Gesetz verspricht zwar Schutz, aber der Zusteller steht weiterhin allein auf der Treppe.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Ich muss mal ganz kurz unterbrechen. Das geht an den Pressesprecher der AfD-Fraktion: Sie reden permanent und das hört man bis hier vorn. Das ist Ihr Redner, aber das war davor auch und davor auch. Ich bitte Sie, wenn Sie hier im Saal sind, um Ruhe.

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Pascal Wloch AfD

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Genau das ist das Problem an Ihrer Politik. Man schreibt wohlklingende Vorschriften, verschiebt Verantwortung und lässt die Betroffenen anschließend mit der praktischen Schwierigkeit allein. Aber es gibt auch die andere Seite. Nicht jeder Subunternehmer ist ein schwarzes Schaf. Viele mittelständische und familiengeführte Unternehmen arbeiten ordentlich, bezahlen ihre Beschäftigten korrekt und halten sich an die Vorschriften. Diese Unternehmen dürfen nicht mit zusätzlicher Bürokratie bestraft werden. Kontrollen müssen deshalb gezielt diejenigen treffen, die sich durch Lohndumping, Schwarzarbeit, Scheinselbstständigkeit oder Sozialversicherungsbetrug Wettbewerbsvorteile verschaffen. Wer Recht und Gesetz einhält, braucht faire Bedingungen. Wer Beschäftigte ausbeutet, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen. Das vermisse ich hier in Ihrem Antrag. Auch die pauschale Forderung nach Begrenzung aller Pakete auf 20 Kilogramm muss fachlich geprüft werden. Was bedeutet das für Handwerksbetriebe, für Händler und die Versorgung des ländlichen Raums? Werden schwerere Waren künftig auf mehrere Pakete verteilt? Steigen dadurch Verpackungsmengen, Transportaufwand oder die Kosten? Wie wird sichergestellt, dass eine Zwei-Personen-Zustellung personell überhaupt gewährleistet werden kann? Diese Fragen dürfen wir nicht nur mit Schlagworten beantworten, daher werden wir einer Überweisung in den Ausschuss zustimmen, in der Hoffnung, dass das Thema dort nicht ebenso geparkt wird wie der Antrag zur ePA von der damaligen Brombeere. Aber dort kann die Landesregierung konkrete Zahlen vorlegen: Wie viele Pakete und Logistikbetriebe wurden in Thüringen kontrolliert? Welche Verstöße wurden festgestellt? Wie viele Arbeitsschutzkontrolleure stehen zur Verfügung? Welche Maßnahmen wurden angeordnet und wie funktioniert die Zusammenarbeit mit dem Zoll? Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wloch. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Beschäftige, ja, es wurde bereits dargestellt, viele bestellen mit nur wenigen Clicks und können nicht überblicken, welche Arbeitsbedingungen für die Person vorhanden sind, die ihnen dann das Paket bis zur Tür bringt oder im schlechtesten Fall sogar noch die Treppen hochtragen muss. Sie sehen nicht, wie viele Pakete ein Zusteller an einem Tag bewegt und ob die Tour, die gefordert wird, überhaupt realistisch in der vorgegebenen Zeit geschafft werden kann. Deshalb finde ich es gut und wichtig, dass wir heute über die Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik sprechen. Der Antrag der Koalition beschreibt viele Probleme zutreffend – das ständige Heben und Tragen, den hohen Zeitdruck, schwer durchschaubare Sub-Unternehmerketten und auch die Schwierigkeiten bei der Kontrolle von Arbeits- und Sozialstandards. Aber aus einer richtigen Beschreibung folgen dann eben noch keine besseren Arbeitsbedingungen. Aus einer schönen Rede folgt noch nicht der Klassenkampf. Und wir haben hier wirklich viel Prosa dafür, dass es doch eigentlich um klare Pflichten für Paketdienste gehen muss und für einen Staat, der dann auch die Einhaltung eben dieser Pflichten kontrollieren kann. Aus arbeits- und auch aus gesundheitspolitischer Sicht dürfen wir nicht nur das Gewicht eines einzelnen Pakets anschauen, sondern wir müssen auch die Grenzen darunter angucken, denn es ist ja nicht so, als wäre jede Belastung unter den 20 Kilogramm ungefährlich. Auch leichtere Pakete können mit ständigem heben, tragen, ziehen und schieben Müssen, krank machen. Hinzu kommen lange Wege, ungünstige Körperhaltung und auch der Zeitdruck, die nächste Adresse möglichst schnell zu erreichen. Deswegen bin ich schon erpicht darauf, noch mal zu betonen, dass es doch insbesondere um Zeitvorgaben gehen muss. Es muss doch darum gehen, wie in der gegebenen Zeit überhaupt realistisch diese Menge von Paketen und auch das Gewicht von Paketen gewährleistet werden kann, denn die Beschäftigten geben uns doch hier einen ganz klaren Auftrag mit. Sie wissen das selbst, Kollege Kalthoff, es geht doch darum, ob die Arbeitszeiterfassung überhaupt korrekt läuft oder ob es ein offenes Geheimnis ist, dass auch über die offizielle Arbeitszeiterfassung hinaus gearbeitet wird. Das ist der Punkt, wo der Druck für die Kolleginnen und Kollegen immens ist. (Beifall Die Linke) Gesundheitsschutz in der Paketbranche darf deshalb nicht mit dem völlig richtigen Hinweis auf Hebetechnik enden, sondern es bedarf realistischer Touren, genügend Personal, ausreichender Pausen und Hilfsmitteln, die dann auch wirklich genutzt werden können im Alltag. Im Antrag steht aber, ich zitiere, dass Sie sich als Koalition für eine bürokratiearme und wirtschaftlich vertretbare Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes einsetzen. Da wird es ja ganz spannend. Was ist denn eine wirtschaftlich vertretbare Verbesserung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes? Ich, naiv wie ich bin, würde natürlich denken, dass ein Geschäftsmodell nur dann vertretbar ist, wenn es die Gesundheit der Beschäftigten immer schützt. (Beifall Die Linke) Ja, na klar, wie soll es denn sonst wirtschaftlich vertretbar sein. In der Überschrift – da konnte sich die SPD scheinbar noch durchsetzen – steht nämlich „Beschäftigte wirksam schützen“. Das finde ich total gut. Wenn es dann auch noch im Antragstext vorgekommen wäre, umso besser. Nur da kommt das dann leider nicht mehr so vor. Und bei der AfD, da fand ich es gerade in der Rede schon ein bisschen putzig. Sie mussten sich natürlich noch mal gegen die Arbeitskammer echauffieren. Den TOP haben wir aber gleich mit gegebener Redezeit, da will ich jetzt gar nicht zu sehr ausholen. Und dann haben Sie gesagt, dass Sie mehr Tarife bei Landesvergaben wollen. Da wird es dann ja ganz spannend, denn ich glaube, es erinnern sich doch die einen oder anderen an diverse Debatten zum Thema „Vergabegesetz“, wo sich Arbeiterinnen und Arbeiter wie immer nicht auf die AfD verlassen sollten, (Beifall Die Linke) denn hier haben Sie sich ja anders verhalten. In der Linken ist natürlich klar, dass wir ein besseres Vergabegesetz brauchen, eines, das nicht nur die Landesvergaben, sondern – das ist mir wichtig – auch endlich die kommunalen Vergaben in die Pflicht nimmt, die ja zwei Drittel des Vergabevolumens insgesamt ausmachen. (Beifall Die Linke) Das ist eine riesige Lücke, die wir noch schließen müssten, wo ich aktuell nicht sehe, dass wir hier im Rund die Chance hätten, eine Mehrheit zu bekommen. Aber wenn sich das hier auf einmal alles ganz anders darstellt, dann freue ich mich natürlich sehr, darüber auch ins Gespräch mit Ihnen allen zu gehen. (Beifall Die Linke) Punkt „Subunternehmerketten“: Ich finde es noch mal wichtig, den Kundinnen und Kunden kann man hier meiner Einschätzung nach wirklich keinen Vorwurf machen, denn wer ein Paket bestellt, kann normalerweise gar nicht erkennen, unter welchem Namen, unter welchem Logo das Paket dann auch wirklich an ihn kommt. Selbst wenn man für eine bestimmte Zustellungsart und -weise online anklickt, muss es nicht die Person sein, die dann die Fahrerin oder der Fahrer ist, dann auch wirklich einen sozialversicherungspflichten Arbeitsvertrag von genau diesem Unternehmen hätte. Das ist sehr undurchsichtig. Das hat zum Schluss aber auch was mit Verbraucherschutz zu tun. Es hat aber auch was damit zu tun, ob wir bei Subunternehmen die Chance haben, wirkliche Pflöcke einzuschlagen. Wir sind ja 2019 mit dem Paketbotenschutzgesetz insofern schon einen Schritt weitergekommen, als dass unter entsprechenden Voraussetzungen für die Sozialversicherungsbeiträge auch im Fall der Fälle die Auftraggeber zur Verantwortung gezogen werden können. Das ist ein wichtiger Schritt gewesen. Die Frage auch hier: Ist die Umsetzung denn entsprechend? Ich erinnere mich gut, dass wir auch in der letzten Legislatur unter Rot-Rot-Grün schon einen wesentlichen Punkt hier gemacht haben. Da muss ich jetzt noch mal reingehen, weil ich das ganz absurd fand. Die AfD hat ja gerade erklärt, dass Subunternehmen nicht alles schwarze Schafe seien, sondern dass da auch familiengeführte Betriebe dabei sind. Es ist ja völlig okay, das zu benennen. Nur dann frage ich mich: Glauben Sie, dass die Familienunternehmer keine Lobbygruppe sind, sondern alle irgendwie so ein heimeliges Familienbild darstellen? Man muss nicht nur „Familie“ sagen und schon ist irgendwas im Wesentlichen besser für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die damit zu tun haben. Das war mir jetzt gerade ein bisschen zu leicht hergeleitet. Ich habe bis jetzt nicht verstanden, dass hier eine Befassung im Ausschuss seitens der einreichenden Fraktionen gewünscht wäre. Wir hätten sehr gern über eine Befassung im Ausschuss wesentliche Verbesserungen zu diesem Antrag herbeigeführt, denn so muss man sagen, dieser Antrag nützt den Beschäftigten nichts, er schadet ihnen auch nicht, es ist einfach Überschriftenpolitik. Und bei so einem wichtigen Thema ist das leider zu wenig. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion SPD auf.

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Moritz Kalthoff SPD

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Stream! Ja, ich habe jetzt viele neue Erkenntnisse. Für mich fällt das gerade ein bisschen schwer, was ich hier gerade gehört habe, als jemand, der ein Drittel seines Lebens als Zusteller verbracht hat und ein bisschen den Kopf schütteln musste über das, was er hier gehört hat. Ich würde erst mal auf Herrn Wloch eingehen. Ich möchte mal sagen, wenn wir über dieses romantisierte Bild von Subunternehmern und Familienbetrieben da reingehen, dann finde ich das ein bisschen komisch. Sie können mal auf der Seite der Bundesnetzagentur schauen, dort ist seit August auf jeden Fall verpflichtend, dass sich in der KEP-Branche alle Subunternehmer eintragen müssen. Wir reden in Deutschland von 7.700 Subunternehmern in diesem Bereich. Da ist viel Schindluder dabei. Schauen Sie mal in Ihre Region. Es ist äußerst spannend, da finden Sie auch die ganzen Scheinselbstständigen, die dort so unterwegs sind, die ausgebeutet werden. Jetzt kommen wir zum Arbeitsschutz – 7.700 bundesweit, aber auch einige in Thüringen. Die Arbeitsschutzbehörden machen Kontrollen hier in Thüringen. Und das ist auch gut so. Aber es wird nicht allein reichen, das nur für Thüringen zu machen, weil mittlerweile ein Wust der ganzen Geschichte entstanden ist, sodass der Bund dort einfach mit anpacken muss. Im Weiteren haben Sie darüber gesprochen, was der Freistaat für Möglichkeiten hat. Also ich kann mal so sagen – da bin ich relativ gut informiert –, dass der Freistaat natürlich bei der Vergabe darauf geachtet hat und hier Leistungen von der Deutschen Post AG gemacht werden. Ein Unternehmen, das nach Tarif bezahlt und das Arbeitsschutzstandards einhält. Das möchte ich nur mal an der Stelle erwähnen, da können Sie sich auch informieren, weil diese Vergabeverfahren ja öffentlich sind. Dann, Frau Güngör, sagen Sie, wir machen hier Überschriftenpolitik und nichts kommt dabei raus. Ich möchte mal eines sagen: Als wir diesen Antrag gemacht haben, haben wir etwas gemacht, was in diesem Land viel zu wenig passiert. Wir haben einen Trialog geführt. Wir haben hier Vertreter dagehabt aus der Branche – Arbeitgeberseite. Wir haben die Gewerkschaften hier gehabt und wir haben gemeinsam dieses Ding auf den Weg gebracht. Wir haben ein Positionspapier zusammen verabschiedet, wir haben diesen Antrag zusammen auf den Weg gebracht. Das nennt man Trialog und ich glaube, das ist etwas, das unserem Land auch gut zu Gesicht steht, diesen einmal zu führen. (Beifall CDU, SPD) Im Weiteren haben Sie gesagt, wir würden hier keine Verbesserung einreichen. Also ich erinnere mich an die Initiative von Rot-Rot-Grün. Ich möchte einfach mal erwähnen, ich gehörte übrigens zu den Beschäftigten, zu den fast 30.000 Leuten, die vor dem Brandenburger Tor standen und die für ein besseres Postgesetz demonstriert haben. Und warum haben wir das gemacht? Weil die Forderungen nicht knallhart genug waren. Weil diese Forderungen uns zu dem gebracht haben, was jetzt hier drinsteht. Auch zum Teil einfach aufgrund von mangelnder Kenntnis der Branche. Und da werde ich wirklich auch persönlich, weil ich einen Großteil meines Lebens in dieser Branche verbracht habe und ich darf daher auch für Kolleginnen und Kollegen sprechen, mit denen wir auch zusammen unterwegs waren. Wir sind in Pößneck gewesen, in einem Zustellstützpunkt, und haben auch mit denen gemeinsam den Antrag, das Positionspapier besprochen, haben gesagt: Findet ihr euch wieder, Leute? Was braucht es dafür? Und wenn wir über Wirtschaftlichkeit und über Bürokratie, aber auch über Gesundheitsschutz sprechen, möchte ich mal sagen, hat das natürlich seine Gründe. Wir wollen hier niemandem seinen Arbeitsplatz wegrationalisieren, indem wir ein Gesetz aufmachen, in das wir mehr Hürden einbringen, so übrigens hier das Hilfsmittel, was absolut nichts bringt. Wir müssen da rangehen. Und wenn wir über bürokratiearm sprechen, möchte ich einfach mal aus der Praxis berichten. Es gibt Regelungen, die gezogen werden, die über das, was sonst schon in dem Beruf so stressig ist, so weit hinausgehen, dass Beschäftigte auch davon durchaus auch erwischt werden, genau in diesen Bereichen. Dann haben Sie über Zeiterfassung gesprochen. Da möchte ich sagen: Ja, das ist ein Problem, vor allem bei vielen Subunternehmern. Aber es gibt auch, ich sage mal, die Unternehmen, die nach Tarif bezahlen, wo das auch hervorragend klappt, wo man seine Lehren gezogen hat. Und wir haben noch nicht über einen Ausschuss gesprochen, das ist auch richtig, denn wir wollen ja effektiv etwas bewegen. In diesem Jahr findet auch eine Arbeitsministerkonferenz statt. Ich würde gern meine Ministerin dort hinschicken, mit einem Papier, damit wir wirklich etwas auf den Weg bringen können. Das Postgesetz lässt sich nun mal nur im Bund ändern. Das wird Thüringen so nicht machen können. Da können wir uns Verordnungen einfallen lassen, wie sie uns auch gefallen mögen, aber wir werden das Problem hier nicht lösen. Deswegen müssen wir Druck machen. In anderen Bundesländern machen sich verschiedenste Farben auf denselben Weg. Wir als Thüringer müssen da mitmachen. Wenn ich alleine daran denke, wir reden hier von mehreren Tausend Beschäftigten, alleine rein in der Zustellung. Dazu kommen noch diejenigen, die in den Logistikzentren arbeiten, die diese Pakete packen. Die gehören ja auch mit zu dieser ganzen Kette. All diese betrifft es. Das ist die Lebensrealität vieler Menschen. Vorhin habe ich dann auch – ich glaube, aus der Ecke war es – gehört: Was passiert denn? Wo sollen die die zwei Mann herholen? Also ich sage es mal so: Es ist auch heute schon so, dass diese Pakete, die schwerer sind, eine Kennzeichnungspflicht haben. Das war Teil der Verordnung. Das ist übrigens auch alles andere als bürokratiearm, denn was ist passiert? Manche Unternehmen haben das ordentlich gekennzeichnet, andere haben es so klein draufgedruckt. Der Aufwand entstand, wir haben dort auch über Verpackung gesprochen. Aber für ein fast automatisiertes System in der Verteilung ist es natürlich einfacher, eine klare Gewichtsgrenze einzuziehen, um die Pakete abzuarbeiten. Der Handwerker bekommt dann zwei Pakete statt einem Paket, was bisher bis 31,5 Kilo wiegen konnte. Speditionsleistungen im Zwei-Mann-Handling finden sowieso schon statt. Wir reden insgesamt über 1 Prozent aller Sendungsmengen. Klingt jetzt erst mal wenig, aber worum geht es eigentlich? Um die Gesamtpaketjahresmenge. Also im KEP-Bereich sind das ungefähr 46 Milliarden KEP-Sendungen jährlich. Und über diese 1 Prozent davon sprechen wir. Das heißt, der Effekt, ich sage mal, der bei den Unternehmen ankommt, den werden sie kaum spüren. Die Pakete werden kleiner und sie werden ausgeliefert. Es geht um diese 1 Prozent. Aber die 1 Prozent von 46 Milliarden Sendungen sind wichtig für die Leute, die es anpacken müssen, die es sortieren müssen, die es ins Auto heben müssen. Und da muss ich sagen, da sind diese Leute mir wesentlich wichtiger, als dass wir uns über Verpackungsmaterial streiten oder ob jetzt ein oder zwei Pakete kommen. Deswegen bringen wir diesen Antrag hier heute auch ein und wir werden ihn auch knallhart durchziehen, in der Hoffnung, dass wir etwas für die Beschäftigten und für meine alten Kollegen machen können. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Ach so, Ihre Meldung habe ich nicht gesehen. Entschuldigung! Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Frau Abgeordnete Meißner.

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Beate Meißner CDU

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Dann mache ich das eben als Wortmeldung. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, Sie haben gerade jemanden vor sich gehabt, der aus praktischen Erfahrungen berichten konnte, wie und was Menschen in diesem Land bestellen. Ich konnte diese praktischen Erfahrungen im Rahmen eines Praktikums auch sammeln und ich glaube, dieser Antrag ist wirklich notwendig, um die Bediensteten zu schützen, aber ich glaube auch, dass es ein Antrag sein kann, der in der Gesellschaft zum Denken anregen sollte. Denn es gibt viele Dinge, die Menschen heutzutage bestellen, die man nicht bestellen müsste. Ich selbst habe gesehen, wie ein Sixpack mit Wasser per Post versandt wurde oder wie eine Badewanne transportiert werden musste – alles Dinge, die man eigentlich nicht über die Post bestellen sollte und die die Bediensteten der Post vor große Herausforderungen stellen. Deswegen würde ich mir wünschen, dass der eine oder andere Verbraucher – und das sage ich auch als Verbraucherschutzministerin – sich darüber Gedanken macht, was er bestellt und ob das wirklich notwendig ist und ob man sich nicht vielleicht auch das Sixpack im Supermarkt um die Ecke selbst die fünf Etagen nach oben schleppen kann. (Beifall CDU)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Vielen Dank, Frau Meißner. Als Nächstes hat sich die Landesregierung zu Wort gemeldet. Frau Arbeitsministerin Schenk.

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Schenk

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Sehr geehrter Herr Präsident! Wir können ja am Anfang dieser Debatte vielleicht erst mal ein paar Informationen liefern. Herr Wloch, weil Sie ja so viele Fragen hatten, wie das denn eigentlich nun ist, würde ich Ihnen die Lektüre des Arbeitsschutzberichts empfehlen. Das ist ganz einfach, kann man runterladen. (Beifall SPD) Da kann man viele schöne Zahlen, Daten und Fakten lesen. Und wenn Sie sogar Ihren Haushalt noch lesen, dann wissen Sie auch, wie viele Menschen Arbeitsschutzkontrollen machen. Und wenn Sie diese beiden Informationspakete kombinieren, kann man sogar allein tragen – ist nämlich nicht schwer, sondern digital –, kommt man dann sogar zum Ergebnis, wie viele Menschen zu welcher Kontrollquote kommen. Die ist nämlich gesetzlich definiert und liegt bei momentan noch 2,5 Prozent und steigt dann aufgrund einer bundesgesetzlichen Regelung des von Ihnen gerade so gescholtenen Bundesarbeitsministeriums. Aber was soll's! Wir haben ja gerade gelernt, dass es sowieso irgendwie zwei verschiedene Kategorien in diesem Landtag gibt. Gestern war es ja offensichtlich noch ein Akt der Selbstermächtigung, sich über Bundesratsinitiativen und Bundesrecht zu unterhalten, bei der Pflege, beim GKV-Gesetz. Heute ist es ein machtloses Rufen nach Berlin. Man muss sich schon mal so ein bisschen für eine Lesart entscheiden. Ich als Arbeitsministerin finde das eigentlich einen vernünftigen Weg, ein Problem zu antizipieren, das dann mit den Praktikerinnen und Praktikern zu besprechen, und egal, ob man dann ein Praktikum gemacht hat oder nicht, haben wir ja einen Zusteller, der das gerade hier als Antragseinbringer vorgetragen hat – es gibt offenkundig Regelungsbedarf. Was nützen einem die besten Kontrollen, wenn man feststellt, dass man in den Kontrollen eben zu Verstößen kommt? Und deswegen begrüße ich die Initiative ausdrücklich, die belastenden Arbeitsbedingungen, die in dieser Branche zweifelsohne herrschen, stärker zu regulieren. Jetzt kann man sich ja mal die Frage stellen: Was sind eigentlich 20 Kilo? Eltern wissen das am besten, wenn sie ihr Kind in der Regel irgendwann im Supermarkt auf den Arm nehmen müssen und rumhucken und spätestens im dritten Regal dann merken, dass so ein 3-, 4-, 5-Jähriger doch ein ganz schönes Gewicht auf die Waage bringt, und so ist es eben auch mit den Kugelgrills, Gartenmöbeln, Tierfutterbestellungen oder eben auch dem berühmten Katzenstreu. Ich persönlich halte nicht so viel von dieser Konsumentenschelte, denn natürlich ist es auch immer eine Frage von dem, was Menschen tragen können. Natürlich ist die Bequemlichkeit oft ein Problem, aber natürlich spielt auch die Erreichbarkeit von Dingen häufig eine Rolle, warum Menschen eben eine Bestellung tätigen, oder einfach die tatsächliche mangelnde Erkenntnis, was dann da am Ende bewegt werden muss. Wer denkt bei seiner Bestellung schon darüber nach, dass der Kugelgrill um die 20 Kilo wiegen kann? Und wer denkt bei der schönen Planung seiner Frühjahrsbepflanzung von Balkonkästen schon an die benötigte Blumenerde, Umverpackungsmaterialien und dergleichen mehr? Und das ist ja gerade der Auftrag von staatlichem Handeln, nicht immer auf die Selbsteinsicht zu setzen, sondern eben auch darauf zu setzen, dass Dinge einfach schlicht nicht möglich sind und dass zum Beispiel die schöne Weinbestellung am Ende vielleicht in zwei oder drei Kartons verpackt wird. Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich entlarvend vom Redner der AfD, wenn Sie hier erst beklagen, dass zu wenig kontrolliert wird, und danach ist Ihnen dann die Verpackung doch irgendwie wichtiger als die Menschen, die diese Verpackung von A nach B tragen müssen. Aus meiner Sicht ist es sinnvoll, hier nicht nur über den Standortfaktor zu reden, den natürlich Wirtschaft und Logistik mit sich bringen, sondern ganz konkret auch darüber, wie man Regelungen, die man schafft, am Ende auch kontrollieren kann. Deswegen sind wir hier am selben Punkt, an dem wir gestern schon allzu oft waren: Der Haushaltsgesetzgeber hat hier ein Thema aufgemacht und hat erkannt, dass es ein prioritäres Thema ist. Und nach Hitzeschutz und Pflege sind Sie also auch hier zum Ergebnis gekommen, es braucht mehr Geld, denn mehr Geld führt am Ende dazu, dass man mehr Kontrolleurinnen und Kontrolleure einstellen kann. Und das finde ich doch für mein Ministerium eine sehr erfreuliche Nachricht und freue mich in diesem Sinne auf den kommenden Haushalt. Am Ende sind Belastungen natürlich ganz klar ein Problem im Gewicht. Und woher wissen wir das? Wir wissen, dass das Gewicht, das dort getragen werden muss – das hat der Abgeordnete Kalthoff hier dargestellt –, zu nachhaltigen Schäden führt. Diese nachhaltigen Schäden führen natürlich am Ende auch dazu, dass die Menschen ausfallen, nicht lange ihrem Arbeitsleben nachgehen können oder später teure, schwierige Behandlungen brauchen, um überhaupt noch ein vernünftiges, körperlich akzeptables Dasein zu fristen. Woher wissen wir das? Aus Schwerpunktaktionen, aus Kontrollen. Und so wissen wir von unserer Schwerpunktaktion, die wir länderübergreifend 2024 durchgeführt haben, dass man pro Zustelltour ungefähr 200 Pakete in 130 Stopps zustellen muss. Da kann man sich mal vorstellen, wenn man mit seinem Auto unterwegs ist, wie nicht nur körperlich, sondern auch psychisch belastend das sein muss, immer wieder das volle Auto zu sehen. Und da fallen natürlich auch der Einsatz von Hilfsmitteln am Ende nicht nur wegen schwerer Erreichbarkeit eines Ablageorts hinten runter, sondern auch, weil Sie schlicht keinen Parkplatz finden oder – und das ist ein wesentliches Learning dieses Trialogs gewesen – weil das Hilfsmittel am Ende selbst so viel wiegt wie das Paket, das Sie mit dem Hilfsmittel bewegen wollen. Was nützt Ihnen der schönste Hubwagen, wenn Sie den erst mal aus Ihrem Zustellauto rauswuchten müssen, für das Sie keinen Parkplatz gefunden haben. Und wenn Sie das dann rausgewuchtet haben, und das Ding wiegt 20 Kilo, ist es am Ende keine so große Entlastung, wenn Sie am Ende Ihres Zustellwegs das Ganze wieder reinschieben müssen. Deswegen ist es eben zu kurz gesprungen, immer nur darüber zu sprechen, wie könnte man die bestehende Arbeit erleichtern. Sondern man muss an die Ursache rangehen und deswegen ist ganz klar: Wir finden das als Landesregierung nachvollziehbar, an diesen 20 Kilogramm anzusetzen und da mindestens zwei Personen zu haben, aber auch Anreize dafür zu setzen, Lasten einfach aufzuteilen. Man muss ja 20 Weinflaschen nicht in ein Paket verpacken. Es ist ja durchaus möglich, da auch mehrere Pakete auszuwählen. Deswegen ist es meinerseits richtig, und das hat Abgeordnete Güngör angesprochen, auch zu fragen: Wie kommen wir denn am Ende dazu, das nachvollziehbar zu kontrollieren? Da ist natürlich die Auftragsund Lieferkette ganz wichtig. Das ist ja auch jetzt schon ein Problem in den bestehenden gesetzlichen Regelungen, eben die Kontrolle von Arbeitszeiten, die Kontrolle des Einsatzes des Hilfsmittels, aber auch schwer kontrollierbare Sachen wie eben die psychische Belastung in den Fokus zu rücken. Deswegen freue ich mich, dass wir hier in diesem Sinne Rückenwind bekommen für unsere ohnehin schon bestehende Befassung. Wir haben im Bereich der Arbeitsausbeutung einen bereits ständigen Austausch mit unseren Netzwerkpartnern. Er hat erst dieses Jahr wieder stattgefunden, am 3. Februar, hier bei uns in der Rotunde. Wir haben natürlich auch das Thema „Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung“ auf dem Weg, denn jede gute Regel sorgt natürlich dafür, dass Menschen auch versuchen, diese Regel zu vermeiden. Deswegen freue ich mich, hier auch noch mal auf den Erfahrungsaustausch von Bund und Ländern im April 2026 in München zu verweisen. Am Ende muss es eben darum gehen, nicht nur Regeln zu schaffen, sondern diese Regeln auch sinnvoll kontrollieren zu können. Am Ende ist also Kontrolldichte und Kontrollpersonal mindestens genauso wichtig wie eine sinnvolle Regelung. Ja, die Arbeitsministerkonferenz ist sicherlich ein guter Ort, das zu diskutieren. Ja, der Bundesrat ist sicherlich ein guter Ort, das zu diskutieren. Am Ende sollte man aber natürlich die landespolitische Verantwortung nicht so weit nach unten rücken. Und deswegen freue ich mich, dass Sie sich hier alle verpflichtet haben, den Arbeitsschutzbericht künftig nicht nur runterzuladen, sondern tatsächlich auch zu lesen. Denn dann sind viele Fragen, die Sie hier gestellt haben, eigentlich auch schon beantwortet. Und man sieht, dass das Arbeitsministerium erkannt hat, dass es einen wesentlichen Zusammenhang zwischen Fachkräftesicherung und Wirtschaftskraft und Arbeitsschutz gibt. Viele Menschen reden ja oft und gern über nötiges Wirtschaftswachstum. Am Ende ist ja immer die Frage: Wie kommt es eigentlich dazu? Wissen wir das deswegen, weil wir eine tolle unternehmerische Idee haben, weil ganz oft online auf die Bestellung geklickt wurde, oder sind am Ende die Menschen, die früh durch die Tür gehen, die früh ins Zustellfahrzeug steigen, diejenigen, die dafür sorgen, dass am Ende positive Zahlen ermöglichen, überhaupt Steuergeld auszugeben? Ich glaube, Letzteres ist der Fall. Deswegen ist Arbeitsschutz keine unnötige Bürokratie, sondern die Grundlage für das, wovon wir alle gern sprechen, nämlich Wirtschaftswachstum. Wirtschaftswachstum wird von Menschen gemacht und deswegen freue ich mich ausdrücklich über diese Initiative. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Vielen Dank, Frau Ministerin Schenk. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Abgeordneter Mühlmann. Ich sage Ihnen auch gleich die Redezeit, das war nicht mehr so viel: 3 Minuten.

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Ringo Mühlmann AfD

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Frau Schenk, ich wollte an der Stelle nur mal sagen, dass ich mich freue, dass Sie von dem bisherigen Innenminister künftig den Vorsitz der SPD in Thüringen übernehmen, weil diese zynische, bevormundende Art und Weise, wie Sie hier reden, (Beifall AfD) die steht Ihnen erstens als Ministerin nicht zu und zweitens wird die dafür sorgen, dass Sie den erfolgreichen Weg, den die SPD in Thüringen seit Jahren geht, weitergeht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Ministerin Schenk.

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Schenk

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Wissen Sie, was ich befremdlich finde? Befremdlich ist vor allem, dass Sie hier offensichtlich Ihr Demokratieverständnis entlarvt haben. Denn in der SPD – das scheint bei Ihnen nicht so zu sein – werden die Vorsitzenden von Delegierten gewählt und die haben noch keine Wahlentscheidung getroffen. Insofern sparen Sie sich Ihre Empörung doch einfach für den Dezember. (Unruhe AfD) Ansonsten hätte ich auch noch einen anderen Tipp für Sie. Solange Sie Teil einer Fraktion sind, die Verpackung höher gewichtet als Menschen, würde ich mal vor der eigenen Haustür kehren. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Arbeitsbedingungen in der Paketlogistik verbessern – Beschäftigte wirksam schützen und faire Wettbewerbsbedingungen stärken

Bevor wir jetzt zur Abstimmung kommen, will ich noch mal deutlich sagen: Herr Abgeordneter Mühlmann, wir reden zur Sache. Sie haben sich nicht auf das Thema bezogen und deswegen habe ich dann auch Frau Ministerin Schenk die Gelegenheit gegeben zu erwidern. Aber ich bitte darum, in den Debatten, die wir hier führen, zum Thema zu sprechen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Was Partei ist, das können Sie über Ihre Kanäle machen, wenn Sie das kritisieren, aber hier geht es um die parlamentarischen Initiativen. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Sie diskutieren nicht mit den Linken …!) Herr Abgeordneter Mühlmann, wir reden zur Sache. Alles, was Parteikritik angeht, wie gesagt, da gibt es andere Möglichkeiten. Hier gibt es Anträge, die beraten werden, und darauf konzentrieren wir uns jetzt. Ich habe nicht vernommen, dass Ausschussüberweisung beantragt ist. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur direkten Abstimmung über den Antrag. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen CDU, Thüringen.Gerecht, SPD und die fraktionslosen Abgeordneten Kobelt, Hoffmeister, Dr. Wogawa, Künzel, Wirsing. Und dann frage ich: Wer stimmt gegen den Antrag? Keine Gegenstimme. Gut, das ist niemand. Wer enthält sich zu dem Antrag? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD und der Fraktion Die Linke. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe als Nächstes auf Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW*) und der SPD - Drucksache 8/2777 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie - Drucksache 8/4416 Für die Berichterstattung aus dem Ausschuss bitte ich Frau Abgeordnete Heber, nach vorn zu kommen. Wir warten auch kurz. Frau Abgeordnete Heber hat das Wort für die Berichterstattung aus dem Ausschuss.

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Claudia Heber CDU

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Vielen Dank. Schönen guten Morgen, Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertreter, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und liebe Zuhörer am Livestream, ich berichte für den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie über die Beratung zum Antrag der Fraktionen CDU, BSW und der SPD in Drucksache 8/2777 zum Umgang mit Straftaten unter Einsatz sogenannter K.-o.-Tropfen. Der Landtag hat den Antrag am 6. Februar 2026 federführend an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie und mitberatend an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung überwiesen. Der Sozialausschuss hat den Antrag in seinen Sitzungen am 19. März, 25. März, 18. Juni, 3. September und am 23. September 2026 beraten und auch ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Am 25. März wurden die Anzuhörenden und die Fragen für dieses Verfahren festgelegt. An dieser Stelle möchte ich ausdrücklich allen Sachverständigen, Verbänden, Institutionen und weiteren Beteiligten danken, die sich mit ihren Stellungnahmen in das Anhörungsverfahren eingebracht haben. Ihre Hinweise haben wesentlich dazu beigetragen, den ursprünglichen Antrag fachlich zu präzisieren und weiterzuentwickeln. Ein zentraler Punkt der Anhörung war die zeitkritische Spurensicherung. Präzisiert wurde außerdem der Ansatz bei der Prävention. Erweitert wurden zudem konkrete Maßnahmen. Dazu hören wir dann sicherlich gleich das eine oder andere in der Debatte. Ein weiterer Schwerpunkt bleibt die statistische Erfassung. Schließlich wird in der Beschlussempfehlung das Ziel der auf Bundesebene vorliegenden Gesetzentwürfe unterstützt. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie empfiehlt dem Landtag, den Antrag in der geänderten Fassung anzunehmen. An dieser Stelle auch noch mal einen ganz herzlichen Dank an die Kolleginnen und Kollegen, die sich hier sehr intensiv eingebracht haben. So hat dann auch der mitberatende Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung am 24. September beraten und sich der Empfehlung des Sozialausschusses angeschlossen. So weit die Berichterstattung. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Vielen Dank für die Berichterstattung aus dem Ausschuss, Frau Abgeordnete Heber. Dann eröffne ich die Aussprache und rufe Frau Abgeordnete Düben-Schaumann für die Fraktion der AfD auf.

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Kerstin Düben-Schaumann AfD

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen Abgeordnete, werte Gäste, wir sprechen heute über eine Gefahr, die viel zu oft im Verborgenen bleibt, obwohl sie mitten unter uns geschieht: K.-o.-Tropfen. Straftaten unter Einsatz sogenannter K.-o.-Mittel sind ein ernstes Gewaltphänomen, dessen Tragweite wir nicht unterschätzen dürfen. Wir reden hier von schwersten Straftaten, von vorsätzlicher Betäubung mit dem klaren Ziel, ein Opfer wehrlos zu machen, um es zu berauben, zu bestehlen oder sexuell zu missbrauchen. Für die Betroffenen bedeutet das oft nicht nur körperliche Schäden, sondern auch erhebliche psychische Belastungen und langanhaltende Traumatisierung. Das ist kein Kavaliersdelikt. Trotzdem erleben wir seit Jahren dasselbe Muster: eine überlastete Polizei, eine unterbesetzte Justiz, Verfahren, die im Sande verlaufen, weil die Beweismittel nicht rechtzeitig gesichert werden können. Wer echten Opferschutz will, muss zuerst für eine funktionierenden, verlässliche Rechtsstaat sorgen. (Beifall AfD) Das heißt, mehr Personal bei der Polizei, mehr forensische Kapazitäten in den Kliniken und eine Justiz, die harte Strafen auch tatsächlich verhängt und vollstreckt (Beifall AfD) statt Bewährungsstrafen für Täter, die morgen die nächste Frau ins Visier nehmen. Die Dunkelziffer bei K.-o.-Tropfen ist enorm. Viele Betroffene erstatten keine Anzeige, weil sie sich schämen, weil sie glauben, ihnen werde ohnehin nicht geglaubt, oder weil die Substanzen, etwa GHB oder GBL, im Körper so schnell abgebaut werden, dass sie schon nach wenigen Stunden nicht mehr nachweisbar sind. Selbst wer sofort reagiert, hat oft nur ein enges Zeitfenster. Das ist nicht nur ein individuelles Schicksal, das ist ein strukturelles Problem, dem wir uns als Gesetzgeber stellen müssen. Auf Bundesebene ist inzwischen Bewegung in die Gesetzgebung gekommen. Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen. Kern des Entwurfs ist eine Änderung des Strafgesetzbuchs. Neben Waffen und gefährlichen Werkzeugen sollen künftig ausdrücklich auch gefährliche Mittel erfasst werden. Damit soll klargestellt werden, dass der Einsatz von K.-o.-Tropfen als besonders schwere Begehungsform berücksichtigt werden kann. Denn bislang sind narkotisierende Substanzen, die einem Opfer über ein Getränk verabreicht werden, nicht ohne Weiteres als gefährliches Werkzeug im Sinne des bisherigen Qualifikationstatbestands anzusehen. Aber wir dürfen nicht übersehen, Strafverschärfungen allein werden dieses Problem nicht lösen. Wir brauchen eine Strategie, die deutlich über das Strafrecht hinausgeht. Erstens – Aufklärung. Alle Menschen, vor allen Dingen junge Menschen, müssen frühzeitig darüber informiert werden, wie sie sich und andere schützen können. Zweitens – Prävention vor Ort. Clubs, Bars und Veranstalter müssen in die Pflicht genommen werden, durch Schulungen des Personals, durch sichtbare Aufklärung und durch einfache, aber wirksame Maßnahmen wie Abdeckungen für Getränke oder Teststreifen, die auf gängige Substanzen reagieren. Dazu gehört auch, Getränke nicht unbeaufsichtigt lassen, keine offenen Getränke von fremden Menschen annehmen, auf Warnsignale bei Freunden achten und im Zweifel schnell medizinische Hilfe und die Polizei einschalten. Drittens – eine bessere medizinische und forensische Versorgung. Betroffene brauchen einen niedrigschwelligen, schnellen Zugang zu Kliniken, die die entsprechenden Tests rechtssicher durchführen können, rund um die Uhr, ohne bürokratische Hürden, ohne dass wertvolle Zeit verstreicht. Viertens – eine Öffentlichkeitskampagne, die klar macht, dass die Verantwortung für eine Straftat niemals beim Opfer liegt. Die Verantwortung liegt immer beim Täter. Und die Beratungsstellen müssen bekannt, erreichbar und vertrauenswürdig sein. Fünftens – eine konsequente Strafverfolgung. Die Verabreichung von K.-o.-Mitteln muss als das behandelt werden, was es ist – eine gezielte, geplante Straftat, die häufig der Vorbereitung schwerster Delikte dient. Wie erschütternd die Dimension sein kann, hat nicht zuletzt der Fall Giselle Pellicot in Frankreich gezeigt. Er hat uns auf bedrückende Weise deutlich gemacht, dass solche Taten nicht nur in Clubs oder im Nachtleben stattfinden, sondern auch im engsten privaten Umfeld. Auch Schulen, Elternhäuser und andere Bildungseinrichtungen spielen eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit Polizei und Fachberatungsstellen können sie Aufklärungsarbeit leisten und insbesondere junge Menschen sensibilisieren. Doch neben der Prävention brauchen wir vor allem eins, eine bessere Wissensgrundlage. Denn auch bei der statistischen Erfassung bestehen erhebliche Lücken. Meine Damen und Herren, das ist kein Randthema. Es geht um die Sicherheit von Menschen in ihrem Alltag, beim Feiern, beim Ausgehen, beim ganz normalen Zusammensein. Niemand sollte Angst haben müssen, sein eigenes Getränk aus den Augen zu lassen. Dafür brauchen wir klare Regeln, gute Strukturen und vor allem Schutz der Betroffenen. Der vorliegende Antrag greift wesentliche Probleme auf und enthält wichtige Bausteine für einen besseren Schutz. Deshalb werden wir diesen Antrag unterstützen. Es darf aber hier nicht enden, sondern muss im Justiz- und Polizeibereich weiterentwickelt werden. Danke. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düben-Schaumann. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Croll für die Fraktion der CDU auf.

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Jane Croll CDU

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Da man sich nicht daran erinnern kann, was passiert ist, besteht immer die Angst, dass etwas Schlimmes passiert ist – dieser Satz aus der Stellungnahme unserer schriftlichen Anhörung im Sozialausschuss macht deutlich, worüber wir heute sprechen. Wir sprechen über Menschen, die nicht wissen, was ihnen angetan wurde. Wir sprechen über Menschen, die danach mit einer quälenden Frage zurückbleiben: Was ist passiert? K.-o.-Tropfen sind deshalb keine Bagatelle. Sie sind ein schwerwiegender Eingriff in die Selbstbestimmung und können für Betroffene weitreichende Folgen haben. Sie erinnern sich an meine Rede im Februar, wo ich über einen Fall berichtet habe, wo der Missbrauch am Ende auch tödlich endete. Genau deshalb müssen wir heute handeln und dem Missbrauch von K.-o.-Mitteln entschlossen entgegentreten. Denn hinter jeder solcher Tat steht ein Mensch, ein Mensch, der vielleicht noch Monate oder auch Jahre später mit Angst, mit Scham und mit den Folgen des Erlebten kämpfen muss. Und hinter jeder Zahl, die uns in der Statistik fehlt, könnte ein Schicksal stehen, dass wir bisher nicht ausreichend wahrgenommen haben. Und glauben Sie mir, seit dieser Antrag im parlamentarischen Verfahren ist und besonders in dem Bereich Februar, wo viel Öffentlichkeitsarbeit stattgefunden hat, haben sich einige Betroffene bei mir gemeldet und auch von ihrer Erfahrung berichtet. Das reicht bis zur kleinen Faschingsveranstaltung im Dorf. Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau deshalb dürfen wir bei diesem Thema nicht wegsehen oder sagen: Bei mir kommt das ja sowieso nicht vor. Oder was ich auch öfters gehört habe: Es gibt ja viel, viel wichtigere Themen. Wir dürfen uns nicht damit zufriedengeben, dass die Aufklärung solcher Straftaten schwierig ist, denn gerade die Schwierigkeit der Aufklärung macht unser Handeln so dringend notwendig. Wir wissen, viele dieser Substanzen sind nur für kurze Zeit nachweisbar. Die Symptome können oft auf eine Alkoholisierung geschoben werden. Das bedeutet, wertvolle Zeit geht verloren, Spuren verschwinden und die Chance, die Täter zur Verantwortung zu ziehen, sinkt. Deshalb brauchen wir bessere Abläufe, mehr Wissen und eine konsequente Unterstützung der Betroffenen. Mit dem vorliegenden Antrag gehen wir genau diese Schritte. Dieser wurde im parlamentarischen Verfahren intensiv beraten. Wir haben eine schriftliche Anhörung gemacht. Ich möchte mich an dieser Stelle noch mal ganz herzlich für die umfangreichen Stellungnahmen bedanken. Die Fraktion Die Linke hat im Ausschuss einen Änderungsantrag eingebracht. Mit dieser Änderung und auch der Auswertung der Anhörung zeigt sich, wir beraten das Thema inzwischen differenzierter und umfangreicher als zu Beginn des Antrags. Auf die wichtigsten Kernpunkte möchte ich noch mal eingehen. Erstens: Wir stärken mit dem Antrag die Prävention. Wir wollen junge Menschen bereits ab der 8. Klasse über die Gefahren von K.-o.-Tropfen aufklären. Wir wollen Schulen, Veranstalter, Polizei, Rettungskräfte und Kliniken stärker sensibilisieren. Denn Aufklärung darf nicht erst dann beginnen, wenn etwas passiert ist. Sie muss vorher stattfinden. Wir wollen Aufklärungskampagnen in ganz Thüringen und ich bedanke mich wirklich bei all denjenigen, die dieses Thema an die Öffentlichkeit bringen, denn das ist so wichtig. Zweitens: Wir verbessern die Unterstützung der Opfer. Wer möglicherweise Opfer einer solchen Straftat geworden ist, braucht Hilfen und die vertrauliche Spurensicherung ist dabei von besonderer Bedeutung. Wir haben kürzlich auch hier im Landtag dazu Beschlüsse getroffen, um die Anlaufstellen in Thüringen auszuweiten. Sie kann den Betroffenen ermöglichen, Beweise zu sichern, ohne unmittelbar eine Anzeige zu erstatten. Und die Anhörung hat auch eines deutlich gezeigt: Der Missbrauch im häuslichen Umfeld ist auch ein relevantes Thema. Deshalb ist auch eine wichtige Botschaft für die Bürgerinnen und Bürger heute, wenn sie den Verdacht haben, dass Ihnen K.-o.-Tropfen verabreicht wurden, suchen Sie sich medizinische Hilfe, nutzen Sie die vertrauliche Spurensicherung und erstatten Sie Anzeige. Drittens: Wir schaffen eine bessere Datengrundlage. Bisher fehlte es an einer einheitlichen statistischen Erfassung solcher Fälle in Thüringen. Deshalb wollen wir gemeinsam mit dem Landeskriminalamt prüfen, wie entsprechende Straftaten in den polizeilichen Vorgangssystemen zuverlässig erfasst werden können. Wir wollen die farblosen K.-o.-Tropfen sichtbar machen in der Statistik und sie nicht mehr im Dunkeln stehen lassen. Dabei geht es nicht darum, einfach nur Zahlen aufzustellen. Es geht darum, das tatsächliche Ausmaß besser zu verstehen, denn was wir nicht ausreichend erfassen, können wir nur schwer wirksam bekämpfen. Viertens, wir setzen auch ein klares Zeichen für eine konsequente strafrechtliche Ahndung. Wer K.-o.-Mittel einsetzt, um Menschen hilflos zu machen, um anschließend Raub- oder Sexualstraftaten zu begehen, muss mit einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung rechnen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag war nicht nur im Kabinett, sondern der war auch schon am 23. September 2026 im Bundestag in der ersten Lesung, der Gesetzentwurf zur Änderung des Strafgesetzbuchs. Sie haben es ja bereits ausgeführt, hier soll der Missbrauch mit K.-o.-Tropfen einer Waffe gleichgestellt werden und so wird dann auch das Mindeststrafmaß fünf Jahre sein. Denn die Verantwortung in diesen Fällen tragen allein die Täter. Die Opfer müssen sich weder rechtfertigen noch schämen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich wird dieser Antrag allein nicht jede Straftat verhindern. Aber unser Ziel muss sein, dass Menschen in Thüringen feiern können, ohne Angst haben zu müssen, heimlich betäubt zu werden, dass Betroffene ernstgenommen werden, dass sie Hilfe finden und dass Täter nicht darauf vertrauen können, dass ihre Taten im Dunkeln bleiben. Lassen Sie uns heute also nicht nur über Verantwortung sprechen, übernehmen wir Verantwortung für die Menschen, die bereits Opfer geworden sind, für diejenigen, die noch immer mit den Folgen solcher Taten leben, aber auch für diejenigen, die wir durch bessere Prävention und konsequentes Handeln zukünftig schützen können. Hinter diesem Antrag stehen keine parteipolitischen Spielchen. Dahinter stehen Menschen und Schicksale und dahinter steht auch die klare Verantwortung unseres Staates, seine Bürgerinnen und Bürger zu schützen. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Lassen Sie uns signalisieren: Wir nehmen die Gefahr ernst. Ich möchte noch mal zitieren aus meiner Rede vom Februar, wo die Mutter gesagt hat: „Ich bin den zweiten Tod gestorben. Die Ungewissheit, die Missachtung des Themas […] aus einem Streich wurde unserer Familie […] unendliches Leid zugefügt.“ Lassen Sie uns ein Zeichen setzen, lassen wir die Betroffenen nicht allein. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung und dass wir parteiübergreifend, habe ich ja schon gehört, sagen können: Heute haben wir im Thüringer Landtag ein klares Zeichen gegen den Missbrauch von K.-o.-Tropfen gesetzt. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Croll. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Quasebarth für die Fraktion Thüringen.Gerecht auf.

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Steffen Quasebarth Thüringen.Gerecht

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne, manchmal beginnt Gewalt nicht mit einem Schlag. Manchmal beginnt sie leise, gefährlich leise. Mit einem Glas, das unbeobachtet bleibt, mit einem Moment der Unachtsamkeit, mit einer Substanz, die man weder riechen, noch schmecken, noch farblich identifizieren kann. Und mit einem Körper, der plötzlich nicht mehr gehorcht. Und dann ist da ein Mensch, der nicht mehr frei entscheiden kann, ein Mensch, dem die Kontrolle genommen wird, ein Mensch, der am nächsten Morgen vielleicht nicht weiß, was geschehen ist, aber der spürt, dass etwas geschehen ist, etwas Furchtbares. Darüber sprechen wir heute. Wir sprechen über K.-o.-Tropfen oder genauer über K.-o.-Mittel, denn fachlich geht es nicht nur um Tropfen, es geht um eine ganze Vielzahl von Stoffen, Drogen, Medikamenten, Chemikalien. Mehr als 100 Substanzen können missbraucht werden, um Menschen wehrlos zu machen. Aber weil der Begriff „K.-o.-Tropfen“ allseits bekannt ist, ist es richtig, dass er im Antrag auch sichtbar bleibt. Denn natürlich muss Politik fachlich genau sein. Aber sie muss vor allem auch verstanden werden. Und dieses Thema muss vor allem auch verstanden werden von den Eltern, von den Jugendlichen, von den Lehrkräften, von der Polizei, vom Rettungsdienst, von Menschen in Clubs, in Bars, auf Festen, auf Festivals und vor allem auch hier von uns im Parlament. Denn eines muss klar sein, einem Menschen heimlich solche Mittel zu verabreichen, ist kein lustiger PartyGag, das ist kein Spaß, sondern es ist eine Tat voller Bosheit und Heimtücke. Der Täter nimmt. Er nimmt einem Menschen die Möglichkeit, Nein zu sagen. Er nimmt ihm Orientierung. Er nimmt ihm Erinnerungen. Er nimmt ihm Sicherheit. Deshalb ist es richtig, dass wir über Strafrecht sprechen. Es wurde schon mehrfach gesagt: Wer K.-o.-Mittel einsetzt, um Sexual- oder Raubdelikte zu begehen, der muss mit einer angemessenen Strafe rechnen. Der besondere Unrechtsgehalt solcher Taten muss sich im Strafrecht widerspiegeln. Aber Strafrecht allein reicht nicht, denn eine harte Strafe hilft wenig, wenn niemand rechtzeitig hilft. Sie hilft wenig, wenn Spuren verloren gehen. Sie hilft wenig, wenn Betroffene nicht wissen, wohin sie sich wenden können. Sie hilft wenig, wenn aus Unsicherheit Schweigen wird. Deshalb geht dieser Antrag einen wichtigen Schritt weiter. Er sagt: Wir brauchen Aufklärung. Wir brauchen bessere Prävention. Wir brauchen klare Abläufe. Wir brauchen vertrauliche Spurensicherung, das ist heute schon mehrfach genannt worden. Und wir brauchen ein System, das Betroffene nicht allein lässt. Gerade bei K.-o.-Mitteln geht es eben um Zeit. Die Uhr läuft immer gegen das Opfer. Manche Stoffe sind nur wenige Stunden nachweisbar. GHB zum Beispiel ist im Blut nur für sehr kurze Zeit feststellbar, im Urin in der Regel bis zwölf Stunden. Das heißt, wenn Hilfe zu spät kommt, dann lösen sich Beweise einfach auf. Wenn Beweise verschwinden, dann hat es die Gerechtigkeit schwer. Deshalb ist die vertrauliche Spurensicherung so wichtig. Sie sagt den Betroffenen: Du musst nicht alles sofort entscheiden. Du musst nicht sofort zur Polizei. Du musst nicht sofort eine Anzeige erstatten. Aber sie sagt den Betroffenen auch: Du kannst Hilfe bekommen. Du kannst medizinisch versorgt werden und du kannst Spuren sichern lassen, falls du später diesen Weg gehen willst. Das ist kein softer Umgang mit Straftaten, sondern die Voraussetzung dafür, dass Straftaten überhaupt aufgeklärt werden können. (Beifall Thüringen.Gerecht) Wichtig ist auch: Prävention lässt die Verantwortung für die Tat dort, wo sie hingehört. Natürlich ist es gut, aufeinander aufzupassen. Natürlich ist es gut, sein Glas im Blick zu behalten und natürlich ist es gut, Freundinnen und Freunde nicht allein zu lassen. Aber die Schuld liegt niemals bei dem Menschen, dem etwas angetan wird, nicht bei dem Mädchen, das feiern geht, nicht bei der jungen Frau, die ein Getränk annimmt und nicht bei den Menschen, die später Erinnerungslücken haben. Die Verantwortung liegt immer ganz klar bei den Tätern. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Das muss jede Präventionsarbeit klar sagen. Deshalb ist es wichtig, Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse altersgerecht aufzuklären, eingebettet in bestehende Inhalte zu Sucht- und Gewaltprävention – nicht als zusätzliche Last für die Schule, nicht als neuer bürokratischer Überbau, sondern als ganz praktisches Wissen fürs Leben. Junge Menschen sollten wissen: Was sind K.-o.-Mittel? Wie erkenne ich Warnzeichen? Wie helfe ich einer Freundin oder einem Freund? Wo bekomme ich Hilfe her und warum ist es so wichtig, schnell zu handeln? Denn manchmal entscheidet eine Stunde darüber, ob ein Verdacht aufgeklärt werden kann oder nicht. Auch Veranstalter, Clubs, Security, Rettungsdienst, Kliniken und Polizei brauchen ganz klare Regeln. Wer im Ernstfall zuerst Kontakt hat, der muss wissen, was zu tun ist. Er muss es nicht irgendwann wissen, sondern sofort. Nicht: „Ah, wahrscheinlich hat sie zu viel getrunken“, sondern: „Nein, wir nehmen den Verdacht ernst.“ Und nicht: „Na, komm morgen wieder.“ (Beifall Thüringen.Gerecht) Nicht erst: „Komm morgen wieder“, sondern wir sichern Hilfe jetzt und nicht erst: „Ach komm, das wird schon“, sondern wir wissen ganz genau, was zu tun ist. Genau darum geht es, um Standards, die praktisch helfen, um Fortbildung, die ankommt, um Beratung, die erreichbar ist, um Akuthilfe, auch im ländlichen Raum. Ja, wir brauchen auch bessere Daten, denn wo wir nicht wissen, was geschieht, können wir nicht gut handeln. Die vorgesehene Schlagworterfassung im polizeilichen Vorgangssystem ist deshalb sinnvoll, ressourcenschonend, datenschutzkonform, anonymisiert und mit ganz klaren Begriffen. Wir brauchen kein Datenmonster, aber wir brauchen auf jeden Fall ein Lagebild. Denn gute Politik beginnt mit Anerkennung der Wirklichkeit. Meine Damen und Herren, dieser Antrag ist in der Beratung besser geworden. Er ist breiter geworden. Er ist genauer geworden und er nimmt stärker in den Blick, was Betroffene wirklich brauchen: Schutz, Hilfe, Beweise, Beratung, klare Zuständigkeiten. Für Thüringen.Gerecht ist der Maßstab einfach: Hilft es konkret? Macht es Aufklärung wahrscheinlicher? Stärkt es Betroffene und vermeidet es unnötige Bürokratie? Bei dieser Beschlussempfehlung können wir sagen: Ja, im Kern tut es das. Deshalb stimmen wir zu und an die jungen Menschen, die heute vielleicht zuhören, wenn auch nicht live im Saal, aber am Livestream,

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Dr. Thadäus Rudolf König

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Bitte kommen Sie zum Ende, Herr Abgeordneter.

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Steffen Quasebarth Thüringen.Gerecht

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

sage ich: Passt auf einander auf. Vielen Dank. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Quasebarth. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, im Februar haben wir hier im Plenum zum ersten Mal über den vorliegenden Antrag und das Thema „Missbrauch mittels K.-o.-Tropfen“ gesprochen. Und in der ersten Plenardebatte hat meine Fraktion einen Alternativantrag vorgelegt. Wie Sie feststellen können, entfällt dieser mittlerweile, denn wir haben uns unter den demokratischen Fraktionen darauf verständigen können, sowohl die zentralen Inhalte des Linken-Alternativantrags als auch wichtige Hinweise und Anregungen aus der schriftlichen Anhörung in den vorliegenden Antrag der Koalitionsfraktionen einfließen zu lassen. Der Antrag ist damit ein guter Anfang, die Augen gezielt auf den blinden Fleck zu richten und zielt darauf ab, Betroffene von Missbrauch durch K.-o.-Mittel besser zu schützen, Präventionsmaßnahmen gegen Missbrauchsfälle zu ergreifen und das gesellschaftliche Bewusstsein für das Thema zu stärken und damit das Thema endlich ernst zu nehmen. Und ich bin da ganz bei den Vorrednerinnen, die noch mal beschrieben haben, dass, wenn wir in der Debatte über solche Themen sind, eins der schnellsten Argumente, die wir hören, ist: So was kommt bei mir nicht vor; so was kommt bei uns nicht vor; ich gehe auch gar nicht mehr feiern oder habe irgendwie Bezüge zu solchen Situationen. Genau eine solche Argumentationsweise ignoriert komplett das soziale Nahfeld, in dem uns leider allen so etwas passieren kann. Und gleichzeitig verschiebt es wieder die Verantwortung auf die Opfer, weil es impliziert, es sind ja dann doch die anderen und die müssen dann auch irgendwie was dafür können. Dazu sagen wir hier in diesem Rund heute sehr klar: Nein, so ist es eben nicht. Die Verantwortung liegt immer bei Tätern. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht) Hier im Rund gibt es ja manchmal so passive Formulierungen, als würden die K. ‑ o. ‑ Tropfen irgendwie einfach so ins Glas kommen. Die tut ja jemand aktiv rein und die tut jemand rein im Anspruch auf den Körper eines anderen Menschen. Deswegen möchte ich sehr deutlich sagen: Genau dieses Anspruchsdenken ist das grundlegende Problem, egal, welches Mittel dann gewählt wird, um diesem Anspruch, diesem vermeintlichen, gerecht zu werden. Ich will, dass wir endlich aufhören, darüber zu reden, wie wir unsere Töchter besser schützen können. Ich will, dass wir unsere Söhne so erziehen, dass unsere Töchter nicht mehr geschützt werden müssen. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Der Änderungsantrag meiner Fraktion hat im Fachausschuss den heute vorliegenden Antrag um eine Vielzahl an Punkten ergänzt. Das lässt sich vielleicht auch schon am erkennbar, ich sage mal, quantitativen Aufwuchs des Antrags ableiten. Aus acht Punkten im Feststellungsteil unter I sind nunmehr 14 Punkte geworden und die Handlungsmaßnahmen unter II sind von vier auf neun gewachsen. Da sieht man, links wirkt. Das hat Kollege Quasebarth fairerweise gerade auch schon ausgeführt. Danke dafür. Ich finde auch, die schriftliche Anhörung hat deutlich gemacht, dass es einer intensiveren Auseinandersetzung mit diesem Thema bedarf. Die Anzuhörenden haben sich meiner Einschätzung nach sehr viel Mühe gegeben, auch in den Formulierungen, die teilweise verwendet wurden, noch mal nachzuschärfen. Deswegen schließe ich mich hier dem Dank an die Anzuhörenden gern an. Wir haben in der Februar-Debatte am Koalitionsantrag kritisiert, dass der Opferschutz fast gänzlich hinunterfiel. Dem wurde jetzt nachgeholfen, zum einen mit der Aufnahme der vertraulichen Spurensicherung als ein wichtiger Baustein der Bekämpfung von Missbrauch durch K. o. Tropfen und zum anderen aber auch ‑ ‑ durch die Aufnahme der Umsetzung der Istanbul-Konvention und des Landesaktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das sind ja Verfahren, bei denen wir wissen, dass sowohl in der vorherigen als auch mit der jetzigen Landesregierung daran gearbeitet wird. Sicherlich wünschenswert wie immer, dass bestimmte Dinge schneller gehen. Aber ich glaube, wir sind uns ja einig, dass die Gründlichkeit manchmal dann auch Vorrang haben muss. Ich hoffe wirklich, dass wir da hinkommen, dass der Wohnort eines Opfers nicht mehr Ausdruck dafür sein wird, wie schnell geholfen werden kann. Wenn wir über die Stärkung des ländlichen Raums sprechen, dann müssen wir auch das bei solchen Themen und Anträgen ernst meinen. Das ist meiner Fraktion sehr wichtig. Ich bedanke mich für die produktive Zusammenarbeit mit den demokratischen Fraktionen. Auch wir werden dem vorliegenden Antrag zustimmen. Ich muss aber zum Schluss doch noch etwas schmunzeln und sagen, dass ich mich etwas gewundert habe über die AfD-Rede. Denn Sie haben ja wirklich im Ausschuss gar keinen Input gegeben, Sie haben sich gar nicht in diese Debatte oder in dieses Verfahren irgendwie eingebracht. Dann finde ich es schon ganz schön mutig, sich jetzt so hinzustellen und zu tun, als hätte man sogar noch mehr gefordert. So mutig bin ich persönlich nicht, aber ich bin ja noch lernfähig. Deswegen vielen Dank für die Aufmerksamkeit und dass wir heute hier zu einer Zustimmung kommen werden. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Ich möchte die Besucher vom Bodelschwingh-Hof in Mechterstädt, die Wanderabteilung des SC 1911 Heiligenstadt und die Rheuma-Liga aus Heiligenstadt begrüßen. Herzlich willkommen im Thüringer Landtag! (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Ich rufe als Nächstes Herrn Abgeordneten Kalthoff auf.

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Moritz Kalthoff SPD

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben vorhin über Giselle Pellicot schon gehört, schrecklicher Fall, über 200 Vergewaltigungen. Das war sehr medial, alle haben davon gehört. Aber vielleicht sollten wir mal kurz in Deutschland bleiben. In Niedersachsen läuft derzeit ein Verfahren, dort steht ein 39-Jähriger vor Gericht, der fünf Jahre lang seine Freundin mit K. o. Mitteln betäubt hat, vergewaltigt hat, 103 Taten ‑ ‑ und allein von Einzeltaten mehrere hundert Videos aufgenommen hat. Im Prozess kam heraus, dass jetzt noch 78 Folgeverfahren gegen weitere Personen anstehen. Europaweit rausgekommen ist das Ganze durch Investigativrecherchen. Das Opfer in dem Prozess in Niedersachsen erfuhr erst durch die Ermittlungen, was überhaupt mit ihr geschehen ist. Ich glaube, das ist genau das Problem. Wir stehen heute hier an einem Freitag. Nachher, wenn dann Freitagabend ist, machen sich viele Menschen auf den Weg, gehen vielleicht hier in Erfurt auf das Oktoberfest oder sonst wohin, wollen unterwegs sein. Was auch immer mitschwingt, ist die Angst: Was passiert heute Abend vielleicht noch? Wo wache ich vielleicht auf? Was könnte passieren? Wir hören immer wieder davon und deswegen ist es auch richtig, dass wir heute diesen Antrag hier im Plenum beraten. Wie ich feststelle, ist sich das Haus an der Stelle auch einig, weil es aufhören muss. Ganz wichtig ist, wenn es dazu kommt, muss ein Opfer wissen, wo es Hilfe bekommt, was es tun kann und wie ihm geholfen wird. Das ist die Situation, über die wir heute sprechen. K. o. Mittel umfassen nicht nur eine einzelne Substanz, der Antrag weist das auch auf, über 100 unter‑ ‑ schiedliche Stoffe aus verschiedenen Bereichen. Und gerade bei sexualisierter Gewalt können die körperlichen und psychischen Folgen für Betroffene lange anhalten. Aber das Problem ist viel größer als das, was unsere Statistiken bisher zeigen, denn viele Fälle werden überhaupt nicht angezeigt, toxikologische Befunde fehlen und eine einheitliche statistische Erfassung existiert bislang nicht. Wir haben heute schon sehr viel gehört. Ich möchte es deswegen nicht in die Länge ziehen und weiche deswegen auch ein bisschen von meiner Rede ab. Aber ich glaube, und da bin ich ganz bei Frau Kollegin Croll, die gerade noch mal darauf verwiesen hat: Wir müssen dazu kommen, dass die Täter hier die Schuldigen und die sind, die die Scham bei sich haben müssen, und nicht die Opfer. Deswegen ist es gut, dass wir heute darüber reden und auch die Opfer einfach mal in den Mittelpunkt rücken. Denn die Scham – und das ist auch ein Satz aus dem Pellicot-Fall gewesen – muss die Seite wechseln. Das ist ganz wichtig. Deswegen freue ich mich, dass wir eine positive Ausschussempfehlung für diesen Antrag haben, der wir uns als SPD-Fraktion natürlich anschließen werden. Für alle, die vielleicht auch am Stream sind, hoffe ich, dass der heutige Abendausflug nicht in so einer Katastrophe endet, indem ein sehr krimineller Mensch sich Menschen zu eigen macht, sie betäubt, sie misshandelt und missbraucht. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Seitens der Abgeordneten gibt es weitere Wortmeldungen. Herr Abgeordneter Dr. Wogawa, bitte.

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Dr. Stefan Wogawa fraktionslos

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuhörer am Livestream, als letzter in der Debatte kann es passieren, dass der eine oder andere Gedanke, den ich Ihnen jetzt nahebringe, schon geäußert wurde. Sehen Sie es mir nach. K. o. Tropfen – das hat die ‑ ‑ erste Beratung des Antrags ergeben und ist auch heute wiederholt worden – sind kein irgendwie gearteter Spaß. Nein, sie sind ein perfides Mittel, um Menschen wehrlos zu machen. Die Opfer sind oft Frauen. Ziel solcher Taten ist es, sie zu berauben oder ihnen sexualisierte Gewalt anzutun. Inzwischen hat der Bundestag im September einen Gesetzentwurf zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor K. ‑ o. ‑ Tropfen in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Der Einsatz von K. ‑ o. ‑ Tropfen zur Vorbereitung sexualisierter Gewalt soll, wenn der Bundestag es so beschließt, mit einer Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren geahndet werden. Das wird durch unsere Fachausschüsse hier in Thüringen auch unterstützt. Ein Problem, meine Damen und Herren, aber bleibt: Wir wissen über die Vorgänge noch viel zu wenig, weil wir sie bislang nicht ausreichend erfassen. Der Thüringer Polizei liegen – ich zitiere – „keine systematisch abrufbaren und qualitätsgesicherten Zahlen im Zusammenhang mit dem Verabreichen von K. ‑ o. ‑ Tropfen vor“. Das hat eine MDR-Recherche aus dem Januar 2026 ergeben. Es handelt sich dabei um keine isolierte Frage in Thüringen. Es fehlen generell polizeiliche Kriminalstatistiken zu K. ‑ o. ‑ Tropfen als Tatmittel. Auf Landesebene werden nur vereinzelt solche Daten erfasst und ausgewertet, für Sachsen beispielsweise im Jahr 2023 171 Straftaten. Bundesweit wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen. Die Ausschussempfehlung, meine Damen und Herren, orientiert zu Recht darauf, dass Prävention gestärkt und eine statistische Erfassung eingeführt wird. Denn die Polizei muss solche Taten, da sind wir uns sicher einig, konsequent erkennen und verfolgen können. Die weitere Klarstellung aus dem Ausschuss ist besonders wichtig: Natürlich soll Prävention in diesem Bereich nicht dazu führen, nicht dazu dienen, Betroffenen die Verantwortung für entsprechende Situationen zu übertragen. Nein, das ist überhaupt nicht Sinn und Zweck der Sache. „Man schämt sich dafür“, hat ein Opfer von K. ‑ o. ‑ Tropfen der Zeitung „Die Welt“ gesagt und weiter: „Hat man selbst Fehler gemacht?“. Nein, meine Damen und Herren, Betroffene müssen wissen: Ihr seid nicht schuld. Wir, die Gesellschaft, nehmen euch ernst. Denn klar ist, hinter jeder Statistik stehen Menschen: eine junge Frau, ein junger Mann, die vielleicht am nächsten Morgen nicht wissen, was mit ihnen passiert ist. Genau da darf unser System nicht versagen. Betroffene brauchen schnelle medizinische Hilfe, sie brauchen eine unkomplizierte Beweissicherung und sie brauchen kompetente Ansprechpersonen. Prävention darf nicht erst im Krankenhaus oder bei der Polizei beginnen. Sie gehört in die Schulen und sie gehört dorthin, wo Menschen feiern – in Klubs, auf Veranstaltungen, (Beifall Abg. Hoffmeister, fraktionslos) alles mit dem Ziel, meine Damen und Herren: weniger Täter, weniger Opfer. Abschließend: K. o. Tropfen sind kein Partyproblem. Sie sind ein Gewaltproblem. Und einem Gewaltproblem ‑ ‑ müssen wir als Gesellschaft geschlossen entgegentreten. Deshalb werden meine Kollegen und ich der Beschlussempfehlung zustimmen. Vielen Dank. (Beifall CDU, SPD; Abg. Hoffmeister, fraktionslos)

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Lena Saniye Güngör

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Danke schön. Gibt es weitere Meldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das wird mir nicht angezeigt. Dann für die Landesregierung Frau Ministerin Schenk, bitte.

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Schenk

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich denke, in allen Redebeiträgen ist genau das deutlich geworden, was uns doch immer umtreibt, wenn wir über Prävention sprechen. Dieser ganz schmale Grat, wenn es um die Prävention von Gewalttaten geht, der verläuft zwischen dem Wachsamsein, jemandem glauben und zwischen dem Verdacht, den wir alle nicht erzeugen wollen, dass die Verantwortung am Ende allein beim Täter liegt. Und ich bin Ihnen allen sehr dankbar, dass Sie genau das auch in den Fokus gerückt haben, denn natürlich ist Prävention sehr zentral, Aufmerksamkeit ist sehr zentral. Viele Landkreise haben sich in den einzelnen Veranstaltungen zum Beispiel schon auf den Weg gemacht, um das bei ihren Karnevalsveranstaltungen, Stadtfesten oder jetzt in Erfurt beim Oktoberfest – Herr Abgeordneter Quasebarth, Sie hatten es als Beispiel genannt – zu vermeiden, und das finde ich sehr zentral. Trotzdem ist natürlich wichtig, dass in einer solchen Debatte am Ende nicht der Eindruck erweckt wird, dass es die Aufgabe der Frauen oder der Mädchen ist, ihr Glas besser im Blick zu behalten. Die zentralen Forderungen in der Diskussion über K. ‑ o. ‑ Tropfen finde ich allesamt wichtig und richtig – also, die Prävention zu stärken, den Opferschutz zu stärken, die medizinische Versorgung und die entsprechende Spurensicherung zu stärken. Über Daten, das hatte Abgeordnete Croll so treffend formuliert, ist am Ende auch Sichtbarkeit zu erreichen. Denn wo es keine Daten gibt, gibt es eben auch keine Zählbarkeit des Ausmaßes eines Problems. Am Ende ist es eben auch wichtig, hier im Rund deutlich zu machen, dass dieser K. ‑ o. ‑ Tropfen-Antrag Teil der Lösung eines gesamtgesellschaftlichen Problems ist. Dieses Problem besteht darin, dass Männer sich Frauen aneignen – mit Gewalt und das vorher mit Worten tun, das mit Blicken tun, das mit Übergriffigkeit tun. Am Ende ist eben die zentrale Botschaft: Allein der Täter trägt die Verantwortung, nicht du, weil du dein Glas nicht in der richtigen Hand hattest, nicht du, weil du keinen Getränkeschutz hattest, nicht du, weil du betrunken warst, nicht du, weil dein Rock zu kurz war, nicht du, weil du überhaupt feiern gehst. Dieses gesellschaftliche Verständnis ist aktuell leider noch nicht das, was man als Mehrheitsmeinung erleben kann. Das sieht man immer dann, wenn man in die Kommentarspalten von eben solchen Zeitungsberichten geht, in denen man liest, dass sich jemand aufgerafft hat und eine Anzeige erstattet hat. Das wurde auch in der Anhörung deutlich. Wie oft steht darunter: Warum warst du überhaupt dort? Mit wem warst du dort? Warum hast du das Getränk angenommen? Und deswegen muss es am Ende auch darum gehen, ein gesellschaftliches Umfeld zu schaffen, in dem Menschen sich überhaupt ohne Scham Hilfe suchen, ihren Verdacht äußern, den Clubbetreiber ansprechen, an der Bar um Hilfe bitten. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Sonst muss jede Informationskampagne immer nur ungehört verhallen, wenn sie am Ende bloß ein Appell an diejenigen ist, die Opfer werden können. Am Ende braucht es eine gesellschaftliche Ächtung von Menschen, von Männern, die überhaupt bereit sind, so eine Waffe zu ergreifen. Und ja, wenn Sie jetzt wieder reinrufen wollen, dass das auch ganz häufig vorkommt, weiß ich nicht, wie Ihr Geschlechtsakt so abläuft, aber ich habe es selten erlebt, dass Frauen sich auf einen wehrlos daliegenden Mann setzen. Deswegen ist es eben schon zentral, genau das hier in den Fokus zu rücken. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Es geht darum, dass Männer sich Frauen aneignen, dass Männer diese Kommentare machen, dass Männer bei Vergewaltigungen fragen: Wieso warst du da allein? Und es hilft eben nicht, aus der Ausnahme die Regel zu machen, sondern gerade hier muss es um ein gesellschaftliches Verständnis gehen, denn genau das führt am Ende zu dem, was wir brauchen. Denn wer nach mehr Rechtsschutz, nach mehr Staatsanwälten, nach mehr Polizei verlangt, muss am Ende auf Basis von den Zahlen natürlich auch bereit sein, entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen. Natürlich sind Informationskampagnen gut. Natürlich sind Teststreifen gut. Natürlich sind Haarbänder gut, die man in einen Getränkeschutz verwandeln kann. Natürlich ist eine informierte Öffentlichkeit gut. Aber am Ende ist so eine Debatte hier ein wichtiger Baustein für eine gesellschaftliche, neue, veränderte Diskussion. Die Scham muss die Seite wechseln bedeutet am Ende nämlich, Täter zu ächten und Getränkeschutz und Streifen überflüssig zu machen. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Abgeordnete Croll hat es gut mit ihrem Zitat aus der Anhörung deutlich gemacht. Am Ende sind nicht nur die körperlichen Folgen relevant, sondern die psychischen Folgen – für eine Frau, die sich als Opfer gefühlt hat, die sich angeeignet fühlen musste, die nicht mehr berichten kann, wie ihre Selbstbestimmung eigentlich verletzt wurde. Deswegen glaube ich, ist es am Ende ein ermutigendes Signal, wenn jeder, der hier im Opferschutz, in der Prävention, in der medizinischen Versorgung und in der Datenerfassung voranschreitet – jeder Clubbetreiber, jeder Polizist, jede Ärztin – auch genau weiß, dass das alles ein Beitrag zu einem gesellschaftlichen Bild ist, in dem wir erreichen wollen, dass niemand überhaupt Opfer wird. Und das erreichen wir am Ende eben durch den Satz, den Abgeordnete Güngör – jetzt Frau Präsidentin – ausgesprochen hat. Es geht nicht darum, Frauen aus dem öffentlichen Raum zu verbannen und wachsamer zu machen. Es geht darum, Männer und Söhne richtig zu erziehen. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Straftaten durch K.O.-Tropfen entschlossen entgegentreten – Prävention stärken und eine statistische Erfassung einführen

Damit kommen wir nun zur Abstimmung bzw. den beiden Abstimmungen, zunächst über die Ausschussempfehlung, hier war Annahme mit Änderungen vorgetragen worden. Wer dieser Beschlussempfehlung seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank. Gegenstimmen, der Form halber? Kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Ebenfalls nicht. Und dann stimmen wir über den Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer diesem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind ebenfalls die Stimmen der Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU, AfD sowie der fraktionslosen Abgeordneten. Auch hier der Form halber: Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank. Damit ist dieser Antrag angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 28 Antrag der Fraktionen der CDU, Thüringen.Gerecht und der SPD - Drucksache 8/4467 - Neufassung Ist die Begründung gewünscht? Das wird mir nicht angezeigt. Dann können wir die Aussprache eröffnen und ich erteile zunächst Herrn Abgeordneten Waßmann für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Niklas Waßmann CDU

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer, stellen Sie sich ein Dorf im Thüringer Wald vor. Da fährt morgens ein Bus einmal hin und zurück, nachmittags mit Glück auch hin und zurück, sonntags fährt er mit Pech gar nicht mehr. Das trifft leider auf viele Regionen zu. Wer kein eigenes Auto hat, bleibt zu Hause oder muss die Tochter anrufen und fragen, ob sie ihn zum Arzt fahren kann. Für Menschen, die dort leben, ist das keine Kleinigkeit. Es geht um die Frage, ob der Alltag noch selbstständig gestaltbar ist. Dieses Problem wird leider größer. Uns fehlen vielerorts Busfahrer. Gleichzeitig rechnet es sich kaum für drei Fahrgäste am Sonntagnachmittag, einen Linienbus einzusetzen. Aber deshalb können wir die Menschen ja auch im Wortsinn nicht einfach stehen lassen. Wir müssen uns überlegen, wie wir den öffentlichen Nahverkehr auch dort aufrechterhalten können, wo klassische Angebote an ihre Grenzen stoßen. Eine Möglichkeit ist das automatisierte Fahren. Es geht um einen Bus, den man per App oder Telefon bestellen kann, der die Menschen vor Ort abholt und zum Bahnhof oder zur Arztpraxis bringt und der so in den Fahrplan eingebunden ist, dass man seinen Anschluss auch erreicht. Was vor einigen Jahren noch nach Zukunftsmusik geklungen hätte, wird inzwischen ganz konkret erforscht, und zwar bei uns in Thüringen. An dem Thüringer Innovationszentrum Mobilität der Technischen Universität Ilmenau wurde mit dem P:Mover bereits ein hochautomatisiertes Forschungsfahrzeug erprobt. An der nötigen Forschung und an dem technischen Wissen fehlt es uns also nicht. Jetzt müssen wir dafür sorgen, dass aus solchen Forschungsprojekten irgendwann Angebote werden, von denen die Menschen tatsächlich etwas haben. Darum geht es in diesem Antrag. Erstens wollen wir die Thüringer Modellregion ThAIM so weiterentwickeln, dass die Erfahrungen später auch in anderen Teilen Thüringens genutzt werden können. Am Ende wollen wir nicht nur einzelne Fahrzeuge, die auf einem Testgelände Runden drehen, sondern Busse, die in dem Alltag eingesetzt werden können. Zweitens soll das Land die Beschaffung und die notwendigen Genehmigungsverfahren stärker koordinieren. Wenn jeder Landkreis für sich allein einkauft und dieselben Verfahren durchläuft, kostet das unnötig Zeit und Geld. Dabei ist der Gedanke doch einfach: Wenn wir gemeinsam bestellen, kommen wir auf bessere Konditionen. Drittens wollen wir enger mit unseren Nachbarländern zusammenarbeiten. Schließlich stehen wir vor einer Reihe von ähnlichen Problemen: lange Wege, dünn besiedelte Regionen und immer ältere Menschen, die dennoch auf einen funktionierenden Nahverkehr angewiesen sind. Thüringen soll dabei die Koordination übernehmen und die Gespräche noch in diesem Jahr voranbringen. Viertens brauchen wir die Unterstützung des Bundes nicht nur für einzelne Pilotprojekte, sondern auch für den späteren Regelbetrieb. Wir kennen das doch sonst. Ein Projekt läuft ein paar Jahre, wird gefeiert, Förderung endet und am Ende steht der Bus wieder im Depot. Fortschritt darf nicht mit dem letzten Förderbescheid enden. Natürlich wollen wir hier auch im Parlament regelmäßig darüber informiert werden, wie weit wir mit der Umsetzung sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass es beim automatisierten Fahren immer viele Fragen gibt: Wie sicher sind diese Fahrzeuge? Wer trägt die Verantwortung, wenn etwas schiefgeht? Und was bedeutet das Ganze für unsere Busfahrer? Darauf brauchen wir vernünftige Antworten. Deshalb ist auch klar, dass die Fahrzeuge gründlich erprobt werden müssen und die Sicherheit an erster Stelle steckt. Niemand verlangt, dass wir morgen ungetestete Busse auf die Straße schicken. Uns geht es auch nicht darum, funktionierende Busverbindungen einfach durch automatisierte Fahrzeuge zu ersetzen. Wir wollen vor allem dort neue Angebote schaffen, wo heute zu wenige Busse fahren oder Verbindungen sogar ganz fehlen. Deshalb sollten wir eins nicht vergessen: Wenn wir über das automatisierte Fahren sprechen, reden wir nicht nur über Verkehrspolitik, wir reden auch über Wirtschaftspolitik. Die Technologien, die dafür entwickelt werden, können später auch in der Logistik, im Güterverkehr oder auch bei kommunalen Dienstleistungen eingesetzt werden. Das eröffnet neue Möglichkeiten für unsere Hochschulen, unsere Forschungseinrichtungen und die Unternehmen in Thüringen. Ich finde, wir sollten bei solchen Entwicklungen nicht darauf warten, dass andere Länder uns zeigen, wie es geht, sondern selber vorangehen. Wir haben die Forschung, wir haben die Fachleute und das sollten wir nutzen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mir ist bei diesem Antrag besonders eines noch wichtig. Die Menschen auf dem Land haben genauso ein Recht auf vernünftige Verkehrsanbindungen wie Menschen in unseren Städten. (Beifall CDU) Es darf nicht davon abhängen, ob jemand in Erfurt oder im kleinen Dorf wohnt, ob er in seinem eigenen Auto zum Arzt, zum Einkaufen oder zu seiner Familie kommt. Wenn wir von gleichwertigen Lebensverhältnissen sprechen, gehört eine verlässliche Mobilität für mich und für meine Fraktion dazu. Mit unserem Antrag wollen wir einen Beitrag dazu leisten, dass das auch in Zukunft möglich ist. Deshalb bitte ich um Ihre Zustimmung, denn eins ist klar: Der Bus der Zukunft fährt ohne Busfahrer. Wir sollten aber dafür sorgen, dass er auch in unseren Dörfern hält. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kramer für die AfD-Fraktion das Wort.

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Marcel Kramer AfD

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, automatisiertes und vernetztes Fahren ist kein Selbstzweck. Wenn ein autonomer Kleinbus einen kleinen Ort zuverlässig mit Bahnhof, Hauptbuslinie oder medizinischer Versorgung verbindet, kann neue Technik ganz konkret Mobilität und Lebensbedingungen im ländlichen Raum verbessern. Die Ausgangslage ist klar: Kleine Orte, große Entfernungen, eine älter werdende Bevölkerung und fehlendes Fahrpersonal. Gerade dort können autonome Kleinbusse sinnvoll sein als Zubringer zum Bahnhof, zur Hauptbuslinie oder zum Taktknoten. Deshalb gehört auch der Integrale Taktfahrplan dazu. Lücken schließen, Anschlüsse sichern – hierbei sind ÖPNV und individuelle Mobilität keine Gegensätze. Gerade im ländlichen Raum wird das Auto auch zukünftig eine zentrale Rolle spielen. Ein guter ÖPNV ergänzt die Mobilität, die individuelle Mobilität, er ersetzt sie nicht. Autonome Kleinbusse sollen das Liniennetz ergänzen, aber nicht zur öffentlichen Konkurrenz für Taxis und Mietwagenunternehmen werden. In Thüringen wird seit Jahren daran gearbeitet. Camil in Ilmenau fuhr zwischen Bahnhof und Campus. Im Projekt P:Mover folgte ein Level-4-Forschungsfahrzeug und inzwischen stehen weitere Fahrzeuge für die Level-4-Forschung zur Verfügung. Allein die Forschungsoffensive Digitale Mobilität fördert der Freistaat bis 2028 mit rund 6,4 Millionen Euro. Auch politisch reden wir nicht erst seit gestern. Schon 2017 wurde im Thüringer Landtag über autonomes Fahren und entsprechende Modellregionen diskutiert. 2020 lag sogar ausdrücklich die Idee ländlicher Modellregionen für autonomes Fahren auf dem Tisch. Sechs Jahre später beraten wir nun wieder darüber, wie aus Erprobung endlich ein verlässlicher Regelbetrieb werden soll. Irgendwann muss aus dem Modellprojekt aber wirklich auch ein dauerhaftes Verkehrsangebot werden. Der Bus ist also längst angefahren und die Koalition reicht jetzt noch einmal den Fahrplan nach. Die am Mittwoch eingereichte Neufassung des Antrags geht allerdings einen Schritt weiter. Die Landesregierung soll die Beschaffung automatisierter Fahrzeuge landesweit koordinieren, Genehmigungsverfahren bündeln und dafür gegebenenfalls eine Landesgesellschaft einsetzen. In der Antwort auf meine Kleine Anfrage „Autonomes Fahren in Thüringen“, Drucksache 8/4031, hat die Landesregierung mitgeteilt, dass eine länderübergreifende Arbeitsgruppe für einen aussagekräftigen Modellbetrieb von mindestens 100 Fahrzeugen in einem zusammenhängenden Verkehrssystem ausgeht. Wie viele Fahrzeuge für die Thüringer Modellregion tatsächlich vorgesehen sind, sagt der vorliegende Antrag leider noch nicht. Damit bleibt offen, über welche Größenordnung wir in Thüringen überhaupt reden. Niemand verlangt dafür heute einen fertigen Plan, aber zumindest ein paar Eckdaten und Zahlen wären bei einem Vorhaben dieser Größenordnung schön gewesen. Der Antrag fordert eine verlässliche Mitfinanzierung durch den Bund. Wie hoch der Bedarf ungefähr ist, welchen Anteil Thüringen tragen soll und welche Belastungen daraus für den Landeshaushalt entstehen können, bleibt hier ebenfalls noch offen. Der derzeitige Bundesförderaufruf umfasst bis zu 14 Millionen Euro für ganz Deutschland. Je Antragsteller sollen hier 750.000 Euro möglich sein und in manchen Fällen gar nur 300.000 Euro. Das kann also nur ein Baustein sein. Spätestens bei den kommenden Haushaltsberatungen müssen wir wissen, auf welche finanzielle Größenordnungen wir uns hier einlassen. Bei einer zentralen Beschaffung geht es aber nicht nur ums Geld. Beim autonomen Fahren kaufen wir ein digitales Gesamtsystem: Fahrzeuge, Sensorik, Software, Datenplattformen, Leitstellen, Wartung und weitere Updates. Thüringen hat bereits Millionen Euro in die Forschung investiert. Es wäre widersinnig, dieses Wissen hier mit Steuergeld aufzubauen und beim späteren Hochlauf überwiegend fertige Systeme aus dem Ausland einzukaufen. Deshalb müssen wir vorhandene Spielräume nutzen, damit möglichst viel Wertschöpfung, technisches Wissen, Wartung und Weiterentwicklung in Thüringen und Deutschland bleiben. (Beifall AfD) Dazu gehören auch Datenhoheit und langfristig gesicherter technischer Support. Wie wichtig das ist, zeigen bisherige Modellprojekte. Bundesweit kennen wir das Muster: Forschungsprojekt, Reallabor, Förderbescheid, Abschlussbericht. Anschließend beginnt irgendwo das nächste Projekt. In Lauenburg endete der autonomisierte Fahrgastbetrieb des Projekts TaBuLa im November 2021 nach gut zwei Jahren Erprobung. Ein dauerhafter Regelbetrieb entstand hieraus nicht. In Bad Birnbach wurde der autonome Betrieb Ende 2024 eingestellt, nachdem sich der Anbieter EasyMile aus der Personenbeförderung zurückgezogen hatte und der technische Support nicht mehr gewährleistet war. Diese Projekte haben Erkenntnisse geliefert. Aber die entscheidende Frage bleibt: Wann kommt eigentlich der Teil, an dem das Ganze dauerhaft fährt? Diesen Anspruch formulieren die Antragsteller in ihrer Neufassung inzwischen selbst. Aus einzelnen Erprobungen soll ein Angebot entstehen, das dauerhaft trägt und auf weitere Regionen übertragen werden kann. Ein Blick ins Ausland zeigt, wie weit die Technik bereits fortgeschritten ist. Waymo bietet in zahlreichen amerikanischen Städten völlig autonome Fahrten an. Baidus Apollo Go ist nach Unternehmensangaben inzwischen in 28 Städten aktiv und hat mehr als 240 Millionen Kilometer vollständig fahrerlos zurückgelegt. Natürlich ist ein Robotaxi in San Francisco oder in einer chinesischen Metropole nicht unser Thüringer ÖPNV. Aber der Vergleich zeigt: Dort sind ganze Flotten längst im Alltag unterwegs. Bei uns muss jetzt aus Forschung und Erprobung auch ein dauerhaft tragfähiger Betrieb werden. Dazu gehört auch die Betriebssicherheit. Bei technischen Problemen muss ein autonomes Fahrzeug in einen risikominimalen Zustand gehen. Damit ist zwar das Fahrzeug sicher, aber der Fahrgast noch lange nicht am Ziel. Deshalb müssen Ersatzverkehr, Fahrgastinformationen und klare Abläufe bei Netz-, Strom- oder Leitstellenausfällen von Anfang an Teil des Betriebskonzepts sein. Sehr geehrte Damen und Herren, Thüringen hat seit Jahren geforscht, erprobt und investiert. Jetzt muss daraus ein verlässliches, wirtschaftlich tragfähiges Verkehrsangebot für die Menschen in unserem Land werden – mit Wertschöpfung und technischem Wissen, das möglichst aus Thüringen kommt und auch in Thüringen bleibt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Schubert für die Linksfraktion das Wort.

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Andreas Schubert Die Linke

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Thüringerinnen und Thüringer – insbesondere jene, die heute und in Zukunft den öffentlichen Personennahverkehr im Land nutzen möchten –, automatisiertes und vernetztes Fahren ist eine Chance für Thüringen genauso wie für die so dringend notwendige Klimaneutralität des Verkehrs insgesamt. Wir wissen: Die Mobilitätswende funktioniert nur mit einer substanziellen Stärkung des ÖPNV. Denn neben der Frage, wie nachhaltig diese Technik organisiert wird, ist die entscheidende Frage: Wofür wollen wir die neue Technologie einsetzen? Für uns als Linke ist die Antwort klar: nicht für eine schöne Zukunftsvision oder Pilotprojekte, wie es sie auch in Gera schon gab, auch nicht für etwaige perspektivische Einsparungen im ÖPNV. Sondern die neuen technologischen Möglichkeiten müssen für flächendeckend bezahlbare, zukünftig fahrscheinlose Mobilitätsangebote im Alltag eingesetzt werden – gerade dort, wo Busse heute nicht mehr regelmäßig fahren und Menschen trotzdem zum Arzt, zur Arbeit, zum Einkauf und zum nächsten Bahnhof kommen wollen. Denn Mobilität ist für uns als Linke keine Luxusleistung, kein Add-on. Mobilität ist ein entscheidender Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge – eine Gelingensvoraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land. Sie ist eine zentrale, eine soziale Frage. (Beifall Die Linke) Deshalb begrüßen wir ausdrücklich, dass der Antrag den ÖPNV als Grundlage gesellschaftlicher Mobilität bezeichnet und automatisierte Verkehre nicht als Ersatz für Bus und Bahn, sondern als Ergänzung versteht. Genau das ist der richtige Ansatz. Es gibt auch ganz viele Stakeholder hier – heißt es neudeutsch in Thüringen –, die darauf warten, dass sich Mobilitätsangebote verbessern. Wir haben das erst neulich mit der neu verabschiedeten Thüringer Tourismusstrategie als ein Schwerpunktfeld definiert und auch das Sportland Thüringen wird von einer besseren öffentlichen Mobilität unmittelbar profitieren. Aber, meine Damen und Herren, bei aller Begeisterung für neue Technik müssen wir auch über die Frage sprechen, die in solchen Anträgen gern etwas klein gedruckt wird: Wer soll das eigentlich realisieren und wie wird es bezahlt? Genau deshalb ist Punkt II.2 so zentral. Dort geht es darum, dass das Land die Koordinierung bei der Beschaffung automatisierter und perspektivisch autonomer Fahrzeuge einschließlich der notwendigen Genehmigung übernehmen soll und dafür gegebenenfalls eine geeignete Landesgesellschaft nutzen soll. Denn durch die Bündelung der Beschaffung sollen Kosten und bürokratischer Aufwand im Genehmigungsverfahren für Kommunen und Verkehrsunternehmen gesenkt werden. Ich sage an dieser Stelle auch ganz deutlich, dieser Punkt steht nicht zufällig in diesem Antrag, diesen Punkt gibt es nur, weil die Linke darauf gedrängt hat. Das führt mich zu einem kleinen Rückblick zur Geschichte des Antragstextes, den die Koalition hier heute zur Abstimmung vorlegt. Die ursprüngliche Vorlage war bei aller Begeisterung für das automatisierte Fahren unvollständig. Technologie zu fördern ist das eine, sich Gedanken darüber zu machen, wie Kommunen und Verkehrsunternehmen sie tatsächlich beschaffen, genehmigen und finanzieren können, ist das andere. Ohne diesen Punkt wäre die Umsetzungsfrage all der schönen Ziele aus dem Antrag nicht adressiert – unverständlich, wo doch genau dies auf der Mobilitätskonferenz bei der LEG im letzten Monat deutlich herausgearbeitet wurde. Wir haben nun dafür gesorgt, dass aus der technischen Vision zumindest ein Stück weit eine praktisch-politische Aufgabe wird. Deshalb werden wir diesem Antrag zustimmen, auch wenn es den parlamentarischen Gepflogenheiten mehr entsprochen hätte, diesen Antrag gemeinsam auch in der Kopfzeile zu verantworten. Trotzdem bleibt eine zweite finanzielle Wahrheit. Auch gebündelte Beschaffung macht Mobilität nicht kostenlos. Wenn wir Daseinsvorsorge ernst nehmen, müssen wir deshalb auch über eine verlässliche Finanzierung reden. Gerade im ländlichen Raum darf nicht nach dem Motto gehandelt werden: Die Technologie kommt und die Kommunen sollen dann sehen, wie sie sie bezahlen. Effizienzgewinne müssen für Angebotserweiterung genutzt werden statt zur Bilanzkosmetik in den Nahverkehrsunternehmen, denn es geht um Daseinsvorsorge. Der Antrag selbst beschreibt sehr treffend die Herausforderung geringer Siedlungsdichte, langer Wege, wenig Personals und steigender Kosten klassischer Verkehrsangebote. Automatisiertes Fahren kann deshalb dazu beitragen, kleine Ortsteile besser anzubinden, On-Demand-Verkehre auszubauen und Menschen ohne eigenes Auto mit Mobilität auszurüsten. Das unterstützen wir, aber wir werden darauf achten, dass diese neuen technischen Möglichkeiten mehr flächendeckend öffentliche Mobilität bewirken wird, die auch bezahlbar bleibt und perspektivisch kostenfrei. In diesem Zusammenhang möchte ich auch noch mal an ein Versprechen im Koalitionsvertrag der Regierung Voigt erinnern. Dort steht: „Mit besonderen Tarifen für Schüler, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen machen wir den öffentlichen Nahverkehr für alle zugänglich und bezahlbar.“ Fast die Hälfte der Legislaturperiode ist Ende des Jahres zu Ende. Wir sehen ein solches Angebot, obwohl es im Koalitionsvertrag verankert wurde, bis heute nicht. Vorschläge von der Fraktion Die Linke, derer wir mehrere gemacht haben, wurden bisher abgelehnt, mit dem Verweis darauf, dass man selber ein Angebot entwickelt. Ich bin gespannt, wann das kommt. Denn es wird gebraucht für mehr Mobilität für alle und eine zukunftsweisende Verkehrspolitik. Die Linke wird die Realisierung der Vorteile des automatisierten Fahrens in Thüringen in diesem Sinne aktiv begleiten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Augsten für die Fraktion Thüringen.Gerecht das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Frank Augsten Thüringen.Gerecht

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, normalerweise ist es gelebte Praxis, dass, wenn man sich in der Koalition sehr einig ist, da nur einer spricht, zumal wenn nachher bei der Opposition wenig Widerstand zu erwarten ist wie bei diesem Antrag. Da sich auch durch mein Leben Mobilität im ländlichen Raum wie ein roter Faden durchzieht, möchte ich hier aber gern etwas dazu sagen. Als ich vor 20 Jahren zurückgezogen bin von der Stadt aufs Land, habe ich mir wenig Gedanken gemacht, weil für mich klar war: Jeder in der Familie, der nicht im Ort oder in unmittelbarer Nähe arbeitet, hat ein Auto, um auf Arbeit zu kommen. So kannte ich es damals aus meiner Kindheit auf dem Dorf. Auch, wenn es zu DDR-Zeiten angeblich wenige Autos gab, weil man lange warten musste – jeder hatte da ein Auto gehabt, weil man da mobil sein musste, gerade, wenn man sehr ländlich geprägt, aufgewachsen ist. Die Generation, die das größte Mobilitätsbedürfnis hatte, nämlich die Jugend, die hat sich als Simson-Generation selbst geholfen. Es gab, glaube ich, niemand im Dorf, der mit 15 nicht ein Moped hatte. Der hat dann den 14-Jährigen mitgenommen oder die 14-Jährige. Insofern hat sich die Jugend da geholfen. Das hat alles gut funktioniert. Heute, bei den Preisen für die Fahrerlaubnis, bei den Preisen für Kleinkrafträder, ist das sicher für die Jugendlichen nicht mehr so einfach. Ja, also bin ich da aufs Land gezogen und habe mir wenig Gedanken gemacht. Ich habe mich aber politisch engagiert für gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land. Dann habe ich sofort gemerkt, dass die Mobilität eine der wichtigsten, vielleicht sogar die wichtigste Frage für den ländlichen Raum ist. Denn im Umfeld war dann klar: Es gibt Menschen, die aus verschiedenen Gründen kein Auto haben. Vielleicht haben sie auch keine Fahrerlaubnis. Es gibt Jugendliche, es gibt Beispiele, wo die Familien entschieden haben, die Kinder sollen in einem gesunden Umfeld auf dem Land aufwachsen. Als sie dann älter waren und Sportangebote, Musikschule, Theater, Kultur in den größeren Städten in Anspruch nehmen wollten, dann musste irgendjemand fahren. Das ist die Erfahrung: Der Busverkehr – zumindest im ländlichen Raum – und Züge fahren ja nun nicht mal überall, ist immer sehr stark verbunden mit dem Schülerverkehr. Und wenn nachher die Schüler mittags oder am frühen Nachmittag zu Hause waren, da ist dann oftmals kein Bus mehr gefahren oder in so großen Abständen, dass solche Angebote gerade für die Jugendlichen nicht mehr in Anspruch genommen werden konnten. Das hat dann dazu geführt, dass Familien, wenn die Kinder älter geworden sind, wieder zurückgezogen sind in die Stadt, das habe ich erlebt. Das ist das Problem, was die Jugend hat. Es gibt aber auch Probleme mit den älteren Menschen, die dann nicht mehr fahren können, eigentlich nicht mehr fahren sollten. Da gibt es ja manchmal wirklich große Bedenken, wenn man sieht, wer da ins Auto steigt und noch Auto fährt. Da ist natürlich die gleiche Frage: Ziehe ich in die Stadt, um dann mobil zu sein oder gibt es Angebote, die ich nutzen kann? Ich hatte vor zwanzig Jahren das Gefühl, dass die Politik das Problem erkannt hat und dass auch gehandelt wird. Ich muss heute feststellen, dass die Bilanz ziemlich ernüchternd ist, weil sich an der Situation nicht viel geändert hat. Wenn ich mit dem Fahrrad im Weimarer Land unterwegs bin, kreuze ich mehrmals die Strecke der Regionalbahn, Weimar nach Kranichfeld. Wenn ich da in die Züge schaue: Wenn es gut ist, sitzen da mal drei, vier Leute in diesem großen Zug. Vor meiner Haustür hält der Regionalbus von Rudolstadt nach Weimar. Das sind große Busse, die da fahren, mehrmals am Tag. Wenn da mal fünf oder sechs Leute drinsitzen, da freue ich mich schon. Man fragt sich natürlich, wie soll das alles bezahlt werden, wenn das Angebot nicht angenommen wird? Insofern ist das schon mal ein Problem, dass der Busverkehr … Ich habe als Kreistagsmitglied selbst oftmals darüber mit verhandelt, dass der Schülerverkehr im Prinzip das Rückgrat für den Busverkehr im ländlichen Raum ist und dass dann außerhalb des Schülerverkehrs wenig läuft. Wir haben also ein sehr ausgedünntes Angebot. Wir haben ausfallende Busse. Also ich habe es beim ICE damals nicht geglaubt, als ich drin saß und er ist nicht losgefahren, weil kein Lokführer da war. Aber ich erlebe es leider in meinem Bekanntenkreis, auch bei mir in meiner Familie, dass dann die Kinder an der Bushaltestelle stehen, weil sie nach Berlin zurückwollen, nach Hannover zu den Studienorten und der Bus dann nicht kommt. Dann steigen wir schnell ins Auto und fahren nach Weimar oder Erfurt zum Zug, also auch das ist ein Problem. Kollege Waßmann hat schon darauf hingewiesen: Wir wollen niemandem den Arbeitsplatz wegnehmen, aber angesichts der Tatsache, dass wir über die Hälfte der Busfahrer verlieren in den nächsten Jahren, kann man sich vorstellen, vor welchen Problemen wir da stehen. Es ist also so, dass automatisiertes, autonomes Fahren die Lösung bringen könnte und wahrscheinlich auch bringen wird, denn wir können dem Personalmangel damit begegnen. Wir können Kosteneinsparungen erzielen. Also, Herr Schubert, bei all dem, was Sie richtigerweise gesagt haben, ich kenne die Diskussion aus dem Kreistag. Die Personalkosten waren immer der Hauptpunkt, wenn es darum ging, mit dem Schülerverkehr doch noch weiter in die Fläche zu gehen. Immer die Personalkosten! Also insofern könnte da automatisiertes Fahren auch eine Entlastung bringen. Wir haben deutlich bessere Möglichkeiten, Orte anzuschließen, die jetzt abgehängt sind. Ich will mal darauf hinweisen: Da geht es nicht immer darum, aus den Dörfern oder aus den Kleinstädten nach Erfurt, Jena oder Weimar zu kommen, sondern, ich glaube, der meiste Verkehr im ländlichen Raum findet dort statt, wo nämlich in den kleinen Dörfern in die Mittel- und Kleinzentren gefahren werden muss. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!) Das sind gerade oftmals ältere Menschen, die das machen müssen. Dafür wäre es eine Riesenchance, denn das sind kurze Strecken, on demand, ich will mal da und da hin. Wir haben in Kranichfeld so ein Projekt mit dem Bürgerbus, was sehr gut funktioniert. Also auch hier große Chancen durch das automatisierte Fahren. Wir haben aber in dem Antrag auch Forderungen formuliert. Das hat Herr Waßmann aber schon dargelegt. Wir möchten in dem Bereich in Thüringen Vorreiter sein. Wir wollen keine Parallelstrukturen bei der Forschung. Das ist ganz wichtig, um nicht unnötig Geld auszugeben. Wir fordern vom Bund oder wünschen uns vom Bund finanzielle Unterstützung dafür, dass das schneller geht als manches, was in der Vergangenheit schon angestoßen wurde. Ich will enden mit dem Satz: Ein Land, das in den kommenden Jahren 500 Milliarden für militärische Aufrüstung ausgibt, das wird doch wohl in der Lage sein, die Infrastruktur im ländlichen Raum so zu gestalten, dass sich die Menschen auch dort wohlfühlen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Als bislang letzter Redner erhält Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Lutz Liebscher SPD

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne, wir haben es schon gehört: Mobilität entscheidet eben darüber, ob Menschen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, und das gilt in Jena und Erfurt genauso wie im Thüringer Wald oder im Kyffhäuserkreis. Gerade auf dem Land entscheidet eine gute Verbindung oft ganz praktisch darüber, ob der Arbeitsplatz erreichbar oder ob ein Arztbesuch auch ohne eigenes Auto möglich ist. Für uns von der SPD gehört deshalb die zuverlässige Mobilität auch zu einer Grundfrage der Daseinsvorsorge. (Beifall SPD) Gleichwertige Lebensverhältnisse bleiben ein abstrakter Anspruch, wenn der Wohnort darüber entscheidet, welche Möglichkeiten Menschen im Alltag haben. Thüringen steht dabei vor besonderen Herausforderungen. Viele Regionen sind dünn besiedelt, die Wege sind weit, in etlichen Orten lässt sich ein klassischer Linienverkehr nur schwer in dichter Taktung anbieten und hinzu kommt der bereits angesprochene wachsende Mangel auch an Fahrpersonal. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen geht bundesweit schon heute von rund 20.000 fehlenden Busfahrerinnen und Busfahrern aus. In den kommenden Jahren wird sich diese Situation durch den Eintritt vieler Beschäftigter in den verdienten Ruhestand weiter verschärfen. Automatisiertes und vernetztes Fahren kann uns helfen, auf diese Entwicklung zu reagieren. Es kann bestehende Bus- und Bahnangebote ergänzen und neue Verbindungen ermöglichen, die heute nur sehr schwer darstellbar sind. Das betrifft etwa flexible Verkehre auf Abruf oder Zubringer zum nächsten Bahnhof. Gerade zu nachfrageschwachen Zeiten können daraus neue Möglichkeiten für kleinere Orte entstehen und genau dafür brauchen wir diese Technologie. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen beginnt dabei nicht von vorn. In Ilmenau sind automatisierte Kleinbusse bereits im Linienbetrieb zwischen Bahnhof und Universitätscampus erprobt worden. Forschung „Made in Thüringen“ und praktische Anwendungen sind bei uns hier in Thüringen also längst zusammengekommen. An der TU Ilmenau und an der Bauhaus-Universität in Weimar sind Kompetenzen entstanden, die weit über einzelne Fahrzeuge hinausreichen. Es geht dort um Planung und Daten, um Genehmigungsverfahren und um die Frage, wie solche Mobilitätssysteme sicher in den regulären öffentlichen Verkehr integriert werden können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, daran wollen wir mit der Thüringer Modellregion Themen anknüpfen. Der entscheidende Gedanke ist, automatisierte Fahrzeuge von Anfang an in unser bestehendes Verkehrssystem einzubinden. Der integrale Taktfahrplan bietet dafür eine gute Grundlage. Aus einzelnen Fahrzeugen soll Schritt für Schritt ein zusammenhängendes, also ein vernetztes, Angebot entstehen. Genau diesen Schritt müssen wir jetzt gehen. Thüringen hat Erfahrungen aus Pilotprojekten gesammelt. Forschung und Erprobungen sind vorhanden. Nun geht es darum, daraus Anwendungen zu entwickeln, die sich im Alltag bewähren und dann auch auf weitere Regionen übertragen lassen. Dazu gehört natürlich auch eine vernünftige Organisation der Beschaffung. Es wäre wenig sinnvoll, wenn jeder Aufgabenträger und jedes Verkehrsunternehmen die gleichen technischen und genehmigungsrechtlichen Fragen für sich allein lösen müsste. Unser Antrag sieht deshalb eine landesweite Koordinierung vor. Damit wollen wir gerade die kleineren Aufgabenträger den Einstieg erleichtern. Der Zeitpunkt ist günstig. Der Bund fördert seit Anfang September ausdrücklich die Beschaffung und Ausrüstung autonomer Fahrzeuge und misst Modellregionen dabei eine besondere Bedeutung bei. Thüringen sollte diese Möglichkeit nutzen und sich darüber hinaus dafür einsetzen, dass der Bund den Weg vom Pilotprojekt zum Regelbetrieb dauerhaft unterstützt. Dabei geht es natürlich auch um die Beschäftigten. Automatisiertes Fahren kann helfen, den Fahrpersonalmangel abzufedern. Der öffentliche Verkehr wird dadurch natürlich nicht menschenfrei. Auch automatisierte Flotten brauchen qualifizierte Beschäftigte für die technische Aufsicht und den sicheren Betrieb. Für uns gehört deshalb dazu, neue Aufgaben und Qualifizierungsmöglichkeiten frühzeitig mitzudenken. Technischer Fortschritt muss auch für die Beschäftigten zu einem guten Fortschritt werden. (Beifall SPD) Schließlich steckt darin auch eine wirtschaftliche Chance für Thüringen. Wir haben Hochschulen und Forschungseinrichtungen, wir haben die Unternehmen und eine bereits aufgebaute technische Infrastruktur. Das TAM-Konzept verbindet diese Kompetenzen miteinander. Wenn es gelingt, aus Thüringen heraus Lösungen für den späteren Regelbetrieb zu entwickeln, stärkt das auch den Innovationsstandort und schafft die Voraussetzungen dafür, dass Wertschöpfung hier bei uns im Freistaat entsteht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, automatisiertes und vernetztes Fahren wird die Herausforderungen des öffentlichen Verkehrs nicht alleine lösen. Es kann aber dazu beitragen, Angebote zu sichern und neue Angebote möglich zu machen. In einem Flächenland wie Thüringen ist das eine Chance, die wir nutzen sollten. Der Wohnort darf nicht darüber entscheiden, ob Thüringerinnen oder Thüringer einen Arbeitsplatz, eine Schule, ein Krankenhaus oder kulturelle Angebote gut erreichen können. Mit diesem Antrag schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass aus Forschung und Erprobung schrittweise neue automatisierte und vernetzte Mobilitätsangebote für die Menschen in Thüringen werden. Deswegen werbe auch ich noch mal für Zustimmung zu diesem Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Vielen Dank. Seitens der Abgeordneten gibt es eine weitere Wortmeldung. Herr Abgeordneter Kobelt, bitte.

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Roberto Kobelt fraktionslos

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich kurz als Erstes sagen: Das ist ein guter Antrag, der sollte unterstützt werden. Ich würde noch mal zwei kleine Ergänzungen machen, die aus meiner Sicht wichtig sind. Erstens entsteht in so einer Diskussion schnell: KI-Maschinen machten die Arbeitskräfte nicht mehr notwendig, dort würden Arbeitskräfte abgebaut. Ich denke, wenn man das im öffentlichen Nahverkehr klug macht, dann ist das wirklich eine sinnvolle Ergänzung und es besteht, denke ich, keine Gefahr, dass ein Busfahrer seinen Job verliert. Denn erstens ist auch der demografische Wandel da, der gelöst werden muss. Und zweitens – und das ist der wichtige Punkt – stellt automatisiertes Fahren aus meiner Sicht eine sinnvolle Ergänzung dar. Wenn man jetzt mal das Beispiel nimmt, das Dr. Frank Augsten angesprochen hat, die Linie von Rudolstadt nach Weimar: Da gibt es dann Haltepunkte, die in der Linie auch noch von ganz normalen Busfahrern mit großen Bussen gefahren werden. Und in Bad Berka und in Blankenhain gibt es dann vielleicht solche Mobilitätsstationen, wo dann ein automatisierter Kleinbus in die Dörfer fährt und diesen Punkt stärkt, also die Menschen einsammelt und zu dieser Hauptlinie bringt. Der ist dann im Takt genauso, damit sie dann schnell zum Beispiel nach Weimar kommen können oder nach Erfurt. Das ist, glaube ich, die große Chance von solchen eher kleineren Einheiten, die im ländlichen Raum dann die bestehenden Angebote stärken und ergänzen. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos) Der zweite Aspekt dazu ist, dass dieses System aber auch anders gestaltet werden kann. Dazu hat der Landtag im Haushalt letzten Jahres auch beschlossen, sogenannte Bürgerbusse zu unterstützen. Die Bürgerbusmodelle machen quasi das Gleiche. Sie sind Zubringer zu den Hauptlinien oder fahren direkt in die größeren Städte, je nach Lage. Das wird dann von Vereinen oder von engagierten Menschen organisiert, wo es dann auch einen stärkeren sozialen Zusammenhalt gibt. Da ist noch mal meine Bitte: Wir haben dort als Haushaltsgesetzgeber Haushaltsmittel bereitgestellt. Meines Wissens gibt es dazu auch Anträge. Aber da das ein gewisses Volumen ist – ein relativ kleines Volumen, unter 1 Million Euro –, gibt es die Diskussion, Förderprogramme unter 1 Million Euro nicht mehr zu machen. Das würde den Haushaltsbeschluss konterkarieren. Ich würde an dieser Stelle auch noch mal bitten, dass da eine Lösung gefunden wird, wenn sich engagierte Vereine wie zum Beispiel in Stadtroda, die einen Ersatzbus brauchen, oder in anderen Teilen, wenn sich die Menschen schon zusammenraffen, um so etwas zu gestalten, dass diese dann auch gefördert und umgesetzt werden, obwohl es dann auch kleine Fördervolumen sind, und dass dann in der nächsten Haushaltsperiode im besten Fall sogar ausgebildet wird. Da noch mal meine Bitte und auch Aufforderung, das, was schon beschlossen ist, auch umzusetzen, denn das gehört auch zur Mobilität im ländlichen Raum. Vielen Dank. (Beifall Abg. Hoffmeister, Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Ich schaue noch mal, ob es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten gibt. Das wird nicht angezeigt. Dann für die Landesregierung Herr Minister Schütz, bitte.

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Steffen Schütz

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste auf den Zuschauerrängen, was hat Atlanta mit Artern oder Stavanger mit Schleusingen zu tun? Leider nichts. In Atlanta und in Stavanger fahren die ersten Buslinien autonom und in Thüringen haben wir 6,4 Millionen Euro investiert, aber man sieht es noch nicht, wie moderne Mobilität funktionieren kann. Lassen Sie uns deshalb nicht nur über Technologie sprechen, sondern darüber, ob wir den Wandel aktiv gestalten oder ob wir ihn anderen überlassen und einfach nur zuschauen oder hinterherschauen. Die Herausforderungen sind von Ihnen, sehr geehrte Abgeordnete, reichlich benannt worden. Ja, viele Menschen im ländlichen Raum haben heute eben keine echte Wahl zwischen verschiedenen Mobilitätsangeboten. Gleichzeitig steigen immer mehr die Kosten im öffentlichen Verkehr. Schon heute – der Kollege Dr. Augsten hat es gesagt – fehlen in Thüringen Fahrerinnen und Fahrer. Es sind mittlerweile 300, die uns bei Bussen und Bahnen fehlen. Der demografische Wandel wird dafür sorgen, dass sich diese Entwicklung in den nächsten Jahren weiter verschärfen wird. Die entscheidende Frage für mich als zuständiger Minister lautet deshalb: Wie sichern wir in Zukunft Mobilität dort, wo klassische Angebote eben aufgrund der genannten Faktoren an ihre Grenzen stoßen? Die Antwort ist klar: Automatisiertes und vernetztes Fahren wird und muss Teil dieser Lösung sein. Wir betrachten diese Technik also nicht als Selbstzweck oder als Spielerei. Wir sehen sie als konkreten Beitrag für mehr Mobilität. Ja, Herr Kollege, Sie haben völlig recht, es ist eine Frage von Teilhabe, mehr Teilhabe, mehr Lebensqualität. Und klar ist auch, Thüringen kann von dieser Entwicklung und soll von dieser Entwicklung viel mehr profitieren und kann auch mehr profitieren als andere Bundesländer. Warum ist das so? Weil wir genau die Voraussetzungen haben, für die autonome Mobilität entwickelt wird: ländliche Räume, weite Wege, den Anspruch, Mobilität für alle Menschen sicherzustellen, fast 8.000 Haltestellen, die angefahren werden können. Wo sich ein klassischer Linienbus wirtschaftlich nicht mehr betreiben lässt, können autonome Shuttles künftig Dörfer mit Bahnhöfen, Arztpraxen, Arbeitsplätzen und Einkaufsmöglichkeiten verbinden. Hier bin ich übrigens anderer Auffassung. Sehr wohl können das auch Taxis und Taxilösungen sein. Das bedeutet mehr Mobilität für ältere Menschen, mehr Unabhängigkeit für Menschen ohne eigenes Auto, Umwelt auch ein wichtiges Thema, und bessere Chancen für alle, die heute vom öffentlichen Verkehr nicht ausreichend erreicht werden. Autonomes Fahren ist für mich deshalb auch eine Frage der oft beschworenen gleichwertigen Lebensverhältnisse. Neben dem ÖPNV kann auch der Wirtschaftsverkehr enorm profitieren und der soll auch profitieren, denn hier schlägt der Personalmangel bereits zu Buche. Seien es kommunale Dienstleistungen wie Müllabfuhr oder der Räumdienst, die Automatisierung des Güterverkehrs bietet dazu die Chance, Prozesse effektiver zu gestalten und die Wertschöpfung nachhaltig zu erhöhen. All das sind Beispiele, doch Thüringen hat nicht nur den Bedarf, Thüringen hat auch die Voraussetzung, Vorreiter zu sein. (Beifall CDU) Mit dem Thüringer Innovationszentrum Mobilität in Ilmenau, dem EDIH in Weimar und einer starken Automobil-, Sensorik- und Softwarebranche verfügen wir über alles, was wir brauchen, um hier zum Vorreiter zu werden. Hinzu kommen die kurzen Wege. Ich sagte es schon, Wissenschaft, Wirtschaft, Kommunen und Politik arbeiten in Thüringen enger zusammen als vielerorts anderswo. Mit Mein Thüringen-Takt entwickeln wir bereits ein landesweit vernetztes ÖPNV-System, das bundesweit seinesgleichen sucht. Genau deshalb eignet sich Thüringen und bewirbt sich Thüringen als Testregion für innovative Mobilität beim Bund und auch in der EU. Eines dürfen wir nicht vergessen: Der größte Risikofaktor im Straßenverkehr ist noch immer menschliches Fehlverhalten. Herr Kramer, ja, Sie haben völlig recht, ich bin darüber auch häufig ungehalten, dass die Entwicklung noch nicht sichtbar ist und dass wir da viel Geld investiert haben. Aber Sie wissen genau so gut wie ich – und Sie haben einige Faktoren aufgezählt, aber einen nicht –, dass viele Menschen Angst vor autonomem Fahren haben, dass es auch rechtliche Probleme gibt, die wir in Deutschland noch nicht gelöst haben. Auch deshalb fahren wir in ganz Deutschland noch hinterher und gucken zu, wie es in China läuft und in anderen Ländern oder in Stavanger oder Atlanta. Und Sie wissen auch, dass es ein stabiles digitales Ökosystem braucht. Denn Sie setzen sich eben nicht einfach in ein autonomes Fahrzeug. Irgendjemand muss diese Daten auch hosten, und da wäre ich ungern von Herrn Musk oder von Herrn Trump abhängig. (Beifall SPD) Ein ganz wesentlicher Punkt dabei ist, dass wir in Deutschland eben lange den Fehler gemacht haben – und da bin ich mir sehr einig mit meinem bayerischen Amtskollegen im Digitalministerium, der mir mal gesagt hat, wir sind uns darüber einig, dass unsere Mitbewerber eben nicht in Schwerin oder in Magdeburg oder in Dresden sitzen, sondern unsere Mitbewerber sitzen eben in Atlanta und Stavanger, und da sollten wir mal hingucken. Denn Sie haben ja völlig recht, natürlich wollen wir die deutsche Wirtschaft, unsere Busbauer, unsere Automobilindustrie nicht noch zusätzlich schwächen, indem wir jetzt innovative Mobilität ermöglichen, die Fahrzeuge dazu aber dann in Ländern wie China kaufen. Deswegen, ja, unterstütze ich das, was Sie gesagt haben, Herr Schubert, aber bitte, lassen Sie die Mobilität dort, wo die Mobilität hingehört. Ich habe Ihnen das schon gesagt, ich sehe da nicht die LEG als die Gesellschaft, die das koordinieren soll, sondern ich sehe den VMT. Ich glaube, da werden wir Einigkeit herstellen. Ich würde das auch deshalb gut finden, weil wir mit dem VMT dann mal den neuen Weg gehen würden, den ich auch propagiere. Ich sehe nämlich den VMT als Innovations- und Servicegesellschaft und nicht nur als Fahrverbund. In enger Abstimmung mit meinem Ministerium hat das Thüringer Innovationszentrum Mobilität gemeinsam mit zahlreichen Partnern ein umfassendes Konzept für eine Thüringer Modellregion entwickelt. Dieses Konzept beschreibt den Weg von einzelnen Pilotprojekten hin zu einem flächendeckenden Einsatz zu kommen. Ja, es ist reklamiert worden, wie viele Fahrzeuge es denn nun sein sollen. Ja, das hängt von einigen Faktoren ab, Herr Kramer, das wissen Sie auch. Ich würde Ihnen gern sagen 300, würde Ihnen sogar gern sagen 500, aber das hängt von den Kosten, vom Haushalt ab, das hängt aber auch davon ab, dass wir eben ein digitales Ökosystem haben und auch – ich sage mal – die Juristerei ihre Hausaufgaben macht. Wichtig dabei ist, dass wir ambitionierte Ziele haben. Ja, ein ambitioniertes Ziel ist, bis 2030 mehr als 100 automatisierte und vernetzte Fahrzeuge in unser Thüringer ÖPNV-System zu integrieren. Es wäre sinnvoll, wenn eine geeignete landeseigene Gesellschaft, also der VMT nach meinem Gusto, die Koordinierung für die Beschaffung übernimmt. Der Name unseres Zukunftsprojekts lautet „ThAIM – Thüringer AVF-/ITF-Modellregion“. Das zeigt, wir diskutieren nicht mehr über Visionen, sondern wir arbeiten an der Umsetzung. Konzeptionell ist Thüringen heute schon weiter und auf dem Vormarsch.

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Herr Minister, bitte entschuldigen Sie für einen Moment. Es sind gerade wirklich sehr viele Seitengespräche, ich glaube, in fast allen Fraktionen. Seien Sie bitte so freundlich, vor die Tür zu gehen.

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Steffen Schütz

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Vielen Dank. Und last but not least: Ich glaube auch, wir müssen Ostdeutschland stärken und wir dürfen nicht nur auf Thüringen gucken. Als Eisenacher frage ich mich natürlich: Wie geht es bei Opel weiter? Aber wir haben gerade ein Problem in Zwickau. Innovative Mobilität ist der Schlüssel für die Zukunft. Und ich bin der Meinung, wir sollten dieses Thema ostdeutsch denken. Und weil ich dieses Thema ostdeutsch denke, bin ich der Meinung, wir brauchen eine Innovationsallianz, weil die Innovationen, die wir brauchen, können wir gemeinsam entwickeln. Und da ist es mir herzlich egal, ob wir mit Kollegen in Leipzig zusammenarbeiten oder in Schwerin. Hauptsache Ostdeutschland profitiert als Innovationsregion und mit einem digitalen Ökosystem genau in diesem Bereich. Das ist nämlich unsere große Chance. Wer heute investiert und wer hier investiert, sichert sich morgen Wertschöpfung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Ich bin überzeugt, wir sollten nicht warten, bis andere Regionen weiter die Standards setzen, sondern wir sollten eigene haben. Gestalten wir also die Mobilität der Zukunft nicht anderswo, gestalten wir sie jetzt und hier – in Thüringen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) als Chance für Mobilität, Daseinsvorsorge und den Wirtschaftsstandort Thüringen

Vielen Dank. Einen Antrag auf Ausschussüberweisung habe ich nicht vernommen. Das ist so richtig? Gut. Dann kommen wir zum Antrag selbst. Wer diesem seine oder ihre Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU sowie der fünf fraktionslosen Abgeordneten. Danke schön. Wer stimmt dagegen? Da sehe ich niemanden. Wer enthält sich? Das sind die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Vielen Dank. Damit ist dieser Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe vereinbarungsgemäß Tagesordnungspunkt 25 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/4463 auf. Ist die Begründung gewünscht? Ja. Bitte schön.

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Marek Erfurth AfD

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer. Der Führerschein ist für junge Menschen heute teuer. Gleichzeitig ist er im ländlichen Raum aber auch häufig Voraussetzung für Ausbildung, Arbeit und Mobilität. Deshalb ist das Ziel, den Führerscheinerwerb günstiger zu gestalten. Aber darf der Führerschein günstiger werden, indem die praktische Ausbildung und damit möglicherweise die Verkehrssicherheit geschwächt werden? Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich hierbei exemplarisch auf eine Petition eingehen, deren Berichterstatter ich war und die sich mit genau diesem Thema befasst. Der besagte Petent ist seit über 20 Jahren Fahrlehrer und hat nach eigenen Angaben über 2.500 Fahrschüler durch die Prüfung begleitet. Er spricht also aus jahrzehntelanger praktischer Erfahrung. Und aus dieser Petition möchte ich zwei richtige Fragen und Befürchtungen herausstellen. Nehmen wir zunächst die besonderen Ausbildungsfahrten. Heute sind für die Klasse B laut Fahrschüler- Ausbildungsverordnung zwölf Sonderfahrten zu je 45 Minuten vorgeschrieben – fünf Überland-, vier Autobahn- und drei Nachtfahrten. Diese feste Vorgabe soll entfallen. Die entsprechenden Ausbildungsinhalte bleiben zwar erhalten, der Umfang soll sich aber künftig stärker an dem individuellen Ausbildungsstand ausrichten. Das klingt zunächst vernünftig, ist es aber nicht. Denn warum gibt es diese Sonderfahrten? Weil eben Autobahn, Landstraße und Überland besondere Anforderungen an den Fahranfänger stellen. Das sind Erfahrungen, die er im echten Straßenverkehr erwerben muss. Wir dürfen nicht zulassen, dass aus individueller Ausbildung eine Absenkung der praktischen Mindestanforderungen wird. Hier wird am falschen Ende gespart – und zwar bei der Sicherheit. Nebenbei sei erwähnt, der Thüringer Fahrlehrerverband hat bei der Reform ebenfalls eindringlich vor der Absenkung der Ausbildungsqualität gewarnt. Gerade die geplante Reduzierung der Sonderfahrten wird dort mit Blick auf die Landstraßen und Nachtfahrten besonders kritisch gesehen. Der zweite Punkt ist die praktische Prüfung. Die reine Fahrzeit soll künftig auf 25 Minuten reduziert werden. Der Prüfer muss innerhalb dieser Zeit beurteilen können, ob dieser Mensch tatsächlich fahren kann. Auch hier stellt sich für uns erneut die Frage: Sollen wir die Prüfungszeit verkürzen, wenn damit dem Prüfer die Möglichkeit genommen wird, die tatsächlichen Fähigkeiten des Fahranfängers zu beurteilen? Hier darf gesparte Zeit oder gespartes Geld auf gar keinen Fall über einem verlässlichen Urteil der Verkehrssicherheit des Fahranfängers stehen. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, wir sprechen hier immerhin über junge Menschen, die nach bestandener Prüfung allein am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Und genau deshalb sollte Thüringen im weiteren Verfahren darauf drängen, dass die praktische Ausbildung nicht unter Kostendruck ausgedünnt wird und dass die Dauer der praktischen Prüfung nicht allein deswegen verkürzt wird, weil eine kürzere Prüfung rechtlich möglich wäre. Die Petition vom Anfang meiner Rede erinnert uns daran, worum es bei dieser Reform nicht gehen darf: Dass durch Abstriche bei der Vermittlung des Führens eines Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr durch ausgebildetes Personal gespart wird, sondern darum, weitere sichere Verkehrsteilnehmer auszubilden. (Beifall AfD) Der wahre Kostentreiber bei dem Führerscheinerwerb liegt nämlich an ganz anderer Stelle. In diesem Sinne freue ich mich bei diesem wichtigen Thema auf eine konstruktive Diskussion. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Vielen Dank. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Waßmann für die CDU-Fraktion das Wort.

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Niklas Waßmann CDU

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Führerschein kostet heute im Durchschnitt 3.400 Euro. Für einen Auszubildenden sind das mehrere Monatsgehälter. Und wer sich das nicht leisten kann, braucht Unterstützung von den Eltern, vorausgesetzt, die können sich das überhaupt leisten. Und wir hatten es ja gerade in der Debatte, gerade bei uns in Thüringen ist der Führerschein oft keine Frage der Bequemlichkeit. Wer auf dem Land wohnt, wer früh zur Arbeit muss oder wer eine Ausbildung in der nächsten Stadt macht, ist häufig auf das Auto angewiesen sein. Also ein Führerschein ist für viele Leute, gerade junge Leute, kein Luxus, sondern es ist ein Stück Selbstständigkeit. Deshalb ist es auch richtig, dass wir ihn bezahlbar machen wollen. In Berlin liegt dafür jetzt ein konkreter Reformvorschlag auf dem Tisch. Unser Thüringer Christian Hirte hat ihn im Bundestag vorgestellt. Theorieunterricht soll künftig auch vollständig digital möglich sein. Fragenkatalog soll kürzer werden und bei Sonderfahrten soll stärker berücksichtigt werden, wie viel ein Fahrschüler tatsächlich braucht. Da gibt es andere Länder, die das genauso machen. Was macht dieser Antrag? Er schreibt erst mal seitenlang Bedenken auf. Das ist schon irgendwie typisch. Sobald irgendwie Kosten gespart werden sollen, sobald irgendwie Vorschriften gekippt werden sollen, geht es erst mal ausführlich darum, was alles nicht geht. Ich habe Ihren Antrag gelesen und lassen Sie ihn uns kurz durchgehen. Erstens: Sie wollen genau wissen, wie viel ein Führerschein nach der Reform kosten wird. Das kann Ihnen heute niemand auf den Euro genau sagen. Die Preise macht der Markt und kein Ministerium. Wer von der Politik eine Preisgarantie verlangt, müsste ja am Ende festlegen, staatlich festlegen, was die Schule verlangen darf. Staatlich festgesetzte Preise sind aber kein Mittel, was sich in Thüringen bewährt hat. Unsere Aufgabe ist doch nicht, dass die Fahrschulen vorgeschriebene Preise bekommen. Wir wollen dafür sorgen, dass unnötige Vorschriften wegfallen und die Fahrschulen ihre Leistungen günstiger anbieten können. Zweitens: Sie befürchten, dass sich Fahrschüler ohne verpflichtende Lernkontrollen zu früh zur Prüfung anmelden könnten und durchfallen. Könnten sie. Aber auch schon jetzt gilt, wer die Vorfahrt nicht beherrscht, fällt durch. Das ist bis morgen auch noch so. Und glauben Sie wirklich, dass ein 18-Jähriger, der seine Prüfungsgebühr selbst bezahlt, einfach mal auf gut Glück zur Prüfung geht? Sie trauen den jungen Menschen in diesem Land erstaunlich wenig zu. Wir wollen ihnen mehr Eigenverantwortung ermöglichen. Sie wollen ihnen offenbar lieber noch mal eine Vorschrift mitgeben. Und mit dem Argument, es könnte ja schiefgehen und irgendwer könnte Fehler machen und könnte sich zu früh anmelden, damit können Sie jede Reform ablehnen, wirklich jede. Jetzt kommen wir zu meinem Lieblingsteil. Sie fordern Kostenfolgeabschätzung, umfangreiche Gegenüberstellungen, Begründungspflichten, Evaluation, viele weitere Nachweise. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das muss man sich auch mal vorstellen. Ausgerechnet Sie sagen jetzt, Sie, die sonst über Bürokratie schimpfen: neue Pflichten, neue Auflagen. Sie kritisieren die Bundesregierung dafür, dass sie zu wenig Bürokratie vorsieht. Natürlich muss man bei jeder Reform auch genau hinsehen, aber irgendwann muss man auch mal anfangen, etwas zu verändern. Wenn vor jedem Schritt erst immer ein neues Gutachten, Nachweise, Prüfungen stehen, dann brauchen wir uns nicht wundern, warum nichts vorangeht. Sie wollen die Bürokratie abbauen, indem Sie erst mal neue Bürokratie schaffen. Und die jungen Menschen, die heute ihren Führerschein machen, zahlen währenddessen weiter die hohen Preise. Und dann sagen Sie als Begründung: Na ja, die Unfallzahlen von jungen Fahrern in Thüringen sind gestiegen, auch wenn Sie dann zwei Sätze später sagen, es gibt ja auch viel mehr junge Menschen, die fahren. Aber vor allen Dingen sollten Sie nicht vergessen: Die Unfälle, die Sie anführen, sind unter den bisherigen Regeln passiert. Wie Sie daraus ableiten, dass eine Reform, die noch gar nicht umgesetzt wurde, die Verkehrssicherheit verschlechtern wird, lässt sich nicht sagen. Genau deshalb müssen wir die Änderungen ordentlich prüfen und später schauen, was sie auch auswirken. Und noch etwas: Sie fordern, dass privates Üben die Fahrausbildung nur ergänzt und nicht ersetzt. Und wissen Sie was, damit haben Sie Recht. Sie fordern allerdings etwas, das ohnehin schon vorgesehen ist. Genau das steht bereits im Entwurf des Bundes. Meine sehr verehrten Damen und Herren, für uns ist klar, dass der Entwurf aus Berlin nicht perfekt ist. Gerade beim Theorieunterricht und begleiteten Üben gibt es noch Fragen, die geklärt werden müssen, übrigens auch im Ausschuss schon teilweise geklärt worden sind. 13 Fragen hat das Ministerium Ihnen beantwortet. Aber wenn wir jede Veränderung ablehnen und jede Veränderung schlechtreden, dann kommen wir nicht weiter. Wir wollen, dass sich junge Menschen den Führerschein wieder besser leisten können, dass Fahrschulen weniger unnötige bürokratische Vorschriften erfüllen müssen und dass unsere Straßen trotzdem sicher bleiben. Daran arbeiten wir. Sie stellen Bedingungen, damit die Reform am Ende gar nicht erst kommt. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. Wer nur auf der Bremse steht, der kriegt am Ende auch keinen Führerschein. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kramer für die AfD das Wort.

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Marcel Kramer AfD

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste auf der Tribüne, mein Kollege hat in der Einführung bereits deutlich gemacht, warum wir die geplante Reform in den Punkten Reduzierung der Sonderfahrten und der praktischen Fahrzeit kritisch sehen. Ich will diese Punkte deshalb auch nicht noch mal im Einzelnen in voller Gänze wiederholen. Auf jeden Fall hat der ehemalige Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder diese Reform mit großen Versprechen auf den Weg gebracht. Aus dem ursprünglichen Eckpunktepapier ist inzwischen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung geworden. Doch auch dieser Entwurf lässt an entscheidenden Stellen noch sehr viele Fragen offen, eigentlich mehr Fragen, als er beantwortet. Entscheidend ist deshalb, ob das Reformpaket insgesamt hält, was die Bundesregierung verspricht. Wird der Führerschein tatsächlich günstiger, ohne dass die Ausbildung und Verkehrssicherheit an Substanz verlieren? Eine überzeugende Antwort darauf bleibt die Bundesregierung bisher schuldig. Sie kann weder die erheblichen regionalen Preisunterschiede sicher erklären noch beziffern, was der Fahrschüler durch die Reform im Durchschnitt sparen wird. Wer weder die Ursachen kennt noch die Ersparnisse berechnen kann, legt keine belastbare Reformrechnung vor, er gibt ein Versprechen auf Verdacht. Dabei liegen wesentliche Kostentreiber auf der Hand: Fahrzeuge, Kraftstoff, Versicherungen, Reparaturen, Mieten und Löhne sind erheblich teurer geworden. Dazu haben die Bundesregierungen der vergangenen Jahre mit hohen Steuern, CO -Abgaben sowie ihrer wirtschaftsfeindlichen Klima- und Energiepolitik selbst 2 kräftig beigetragen. (Beifall AfD) Wie eben auch schon erwähnt, sind nicht nur die jungen Menschen betroffen, sondern häufig beteiligen sich Eltern und Großeltern gemeinsam an den Kosten für den Führerschein. Umso wichtiger ist es, dort anzusetzen, wo Kosten und Wartezeiten entstehen, anstatt pauschal irgendwo zu kürzen. Beginnen wir mit der Theorie. Digitaler Unterricht schafft mehr Freiheit gerade für Berufstätige, Auszubildende, Eltern und Menschen im ländlichen Raum. Fahrschulen sollen künftig selbst entscheiden können, ob sie den Unterricht in Präsenz oder digital anbieten. Das erweitert ihren Gestaltungsspielraum. Der Entwurf sieht jedoch keine formalen Lernstandskontrollen mehr vor und streicht die Feststellung der Prüfungsreife vor der Theorieprüfung. Trotzdem muss doch erkennbar bleiben, ob der Stoff wirklich verstanden wurde. Digitale Programme können Lernfortschritte und Wissenslücken sichtbar machen, ersetzen aber nicht den persönlichen Austausch über Gefahren und konkrete Verkehrssituationen. Deshalb brauchen wir eine sinnvolle Verbindung, geeignete digitale und sicherheitsrelevante Themen und offene Fragen bei Bedarf in Präsenz sowie eine Kontrolle des Lernerfolgs. Gerade bei den hohen Durchfallquoten in der Theorieprüfung darf Digitalisierung nicht zum Verzicht auf Qualitätskontrolle führen. Mit OFSA II liegt bereits ein wissenschaftlich erarbeitetes Konzept vor, das ähnliche Ansätze wie die Reform verfolgt, diese jedoch fachlich tiefer ausarbeitet. Einzelne Vorschläge daraus sollten wir uns anschauen und sind durchaus prüfenswert. Insofern sie sich eignen, könnten sie in die Reform einbezogen werden. Nun zur praktischen Ausbildung: Simulatoren können sie sinnvoll ergänzen. Abläufe und schwierige Situationen lassen sich dort ohne Zeitdruck üben, den realen Straßenverkehr ersetzen sie jedoch nicht. Zudem entstehen auch hier Kosten für Anschaffung, Software, Wartung und Betreuung. Auch der benötigte Raum verursacht Miet- und Heiz- und Betriebskosten. Bevor Einsparungen versprochen werden, muss deshalb auch klar sein, welche realen Fahrstunden tatsächlich hierdurch ersetzt werden sollen und was durch eine Simulatorstunde durchschnittlich gespart werden kann. Private Übungsfahrten können zusätzliche Routine und Fahrzeuggefühl schaffen. Als Ergänzung zur professionellen Ausbildung stehen wir diesem Ansatz auch grundsätzlich offen gegenüber. Es bleibt jedoch ein Laienmodell. Die Begleitperson ist nicht fahrpädagogisch ausgebildet. Im öffentlichen Straßenverkehr kann sie in kritischen Situationen daher nur sehr begrenzt eingreifen, weil weder Doppelpedale noch andere Eingriffsmöglichkeiten im Fahrzeug vorhanden sind. Ob die vorgesehenen sechs Fahrstunden als Voraussetzung ausreichen, muss deshalb anhand des individuellen Ausbildungsstandards des Fahrschülers beurteilt werden. Außerdem verfügt nicht jeder Fahrschüler über eine geeignete Begleitperson und oder ein passendes Fahrzeug. Auch die 1.000 Übungskilometer werden Geld kosten und Fragen zum Versicherungsschutz sind bisher völlig ungeklärt. Die Erprobung muss also zeigen, wie tragfähig das Modell ist. Private Übungsfahrten sollten deshalb eine ergänzende und freiwillige Möglichkeit sein und dürfen nicht zur Grundlage pauschaler Einsparversprechen werden. Und zu den Sonderfahrten im Rahmen der Ausbildung möchte ich noch einen Punkt ergänzen. Der künftig vorgesehene Mindestumfang von drei Stunden darf hier auf keinen Fall zum pauschalen Ausbildungsziel werden. Entscheidend muss sein, ob der Fahrschüler Autobahn, Landstraße, Dunkelheit, verschiedene Witterungsbedingungen tatsächlich sicher beherrscht. Auch bei der praktischen Prüfung muss die Verhältnismäßigkeit stimmen. Bei Stau oder dichtem Stadtverkehr kann eine kurze Prüfungszeit verstreichen, ohne dass unterschiedliche Verkehrssituationen zuverlässig bewertet werden können. 10 Euro Einsparung dürfen nicht über die Aussagekraft einer praktischen Fahrprüfung entscheiden. Ein weiterer Ansatzpunkt sind die Verwaltungsabläufe. Durchgängig digitale Verfahren und eine direkte Datenübermittlung zwischen den beteiligten Stellen könnten Bearbeitungszeiten verkürzen und unnötigen Aufwand vermeiden. Zur Bezahlbarkeit gehört aber auch die Transparenz bei Preisen und Leistungen. Einzelpreise vergleichbar zu machen, ist sinnvoll. Die Zahl der benötigten Fahrstunden und die durchschnittlichen Gesamtkosten bleiben jedoch zunächst außen vor. Wer nur den Preis einer Fahrstunde kennt, weiß noch nicht, was der Führerschein am Ende kostet. Auch fahrschulbezogene Bestehensquoten sind mit Vorsicht zu bewerten. Sie sagen wenig über die Voraussetzungen und den Unterstützungsbedarf der Fahrschüler aus. Fahrschulen können dadurch Bewerber mit höherem Betreuungsbedarf ablehnen, um ihre Quote zu schützen. Transparenz darf hier nicht zur Auslese führen. Sehr geehrte Damen und Herren, mit unserem Antrag wollen wir die Reform des Führerscheins bezahlbar, modern und sicher machen. Wir wollen weniger Bürokratie, digitale Verfahren und vor allem eine zeitgemäße Ausbildung. Modernisierung darf aber nicht bedeuten, die Ausbildungsqualität pauschal herunterzukürzen und das anschließend als große Entlastung zu verkaufen. Denn den Führerschein macht man in der Regel nur einmal. Was in diesen wenigen Monaten gelernt wird, begleitet den Fahranfänger ein ganzes Leben lang. Deshalb darf die Landesregierung diese Form auf Bundesebene nicht einfach durchwinken. Sie muss auf belegbare Einsparung, einer echten Modernisierung und verbindliche Sicherheitsstandards bestehen. Ich bitte daher um die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur, damit wir die Reformen dort weiter beraten und ihren Fortgang begleiten können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Danke Ihnen, Herr Kramer. Als nächsten Abgeordneten erteile ich Herrn Schubert für die Fraktion Die Linke das Wort. Bitte schön.

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Andreas Schubert Die Linke

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, insbesondere liebe junge Menschen, die zukünftigen Fahrschülerinnen und Fahrschüler! Mit Blick auf die Praxis, die ja Kriterium der Wahrheit ist – hat ein großer Philosoph mal gesagt –, ist Fakt, dass der Erwerb einer Fahrerlaubnis in den letzten Jahren immer teurer wurde und für viele sich inzwischen zu einem Luxusgut verwandelt hat. 3.500 bis 4.000 Euro für eine Fahrerlaubnis sind heute leider keine Seltenheit mehr. Dabei bleibt aber der Führerschein für viele Menschen Voraussetzung für eigene Mobilität. Im ländlichen Raum entscheidet ein Führerschein oft über Ausbildungs- oder Arbeitsplatz. Und auch bei einer erfolgreichen Mobilitätswende, für die wir als Linke stehen, auch bei einer erfolgreichen Mobilitätswende mit einem viel stärkeren öffentlichen Personennahverkehr, wird es weiter Bedarf für individuelle Mobilität geben, gerade eben auch im ländlichen Raum. Deshalb ist es nur folgerichtig, sich mit einer Reform zu beschäftigen, die zu einer Kostensenkung führt. Sicher kann in Zukunft Theorieausbildung weitgehend digital stattfinden, der Fragenkatalog entschlackt werden. Auch der Einsatz von Fahrsimulatoren kann Beschleunigung und Verschlankung bedeuten. Was auf gar keinen Fall passieren darf, ist die Senkung des Sicherheitsniveaus. Große Verkehrssicherheitsorganisationen wie die Deutsche Verkehrswacht fordern zu Recht keine Laienausbildung im Realraum, sondern ausschließlich im Schonraum auf einem Übungsplatz zum Beispiel. Auch Sonderfahrten für bestimmte Verkehrssituationen lassen sich nicht beliebig ausdünnen oder simulieren ohne Sicherheitsverlust. Es bestehen jedoch Zweifel an dem Effekt der Kostensenkung mit dem aktuellen, übrigens auch schon nachgebesserten Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ich weiß ehrlich gesagt auch nicht, Herr Waßmann, ob die Motivation für diesen Gesetzentwurf bei dem aktuellen Verkehrsminister noch genauso hoch ist wie bei seinem Vorgänger. Was tatsächlich stattgefunden hat, ist, dass die nun schon seit über einem Jahr laufende Debatte die Fahrschülerinnen und Fahrschüler verunsichert, die immer warten, wann es denn jetzt günstiger wird und vielleicht noch mal einen Monat, ein halbes Jahr warten, und das umgekehrt wieder zu einer Existenzgefährdung von Fahrschulen führt. Diese haben uns das zum Beispiel auch in Gesprächen am Rande des Verkehrssicherheitstags – Herr Minister war auch dabei – am 21. Mai dieses Jahres auf dem Domplatz in Erfurt ganz klar und deutlich angezeigt. Welche Wirkung der AfD-Antrag aber hier im Thüringer Landtag haben soll, bleibt schleierhaft, Herr Kramer, umso mehr, da Sie den Ausschuss schon seit Monaten wiederholt mit diesem Thema beschäftigen, indem Sie jetzt beantragt haben, diesen Antrag erneut zu überweisen. Auch vor dem Hintergrund des umfangreichen Antrags Ihrer Bundestagsfraktion von Anfang diesen Jahres zu diesem Thema bleibt auch die Frage übrig, was Sie hier im Thüringer Landtag mit den aufgezählten Detailregelungen tatsächlich erreichen wollen. Das wichtigste Instrument in dem Antrag Ihrer Bundestagsfraktion ist übrigens der Vorschlag, ein neues Kreditprogramm bis 4.500 Euro für junge Leute aufzulegen. Sie wollen also die Verschuldung von jungen Leuten als Option zum Führerscheinerwerb hier als Lösungsangebot organisieren. Dabei gibt es tatsächlich schon heute ein Instrument, was tatsächlich die Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gegen null absenkt. 3.500 Euro Zuschuss, bezahlt aus dem Bundeshaushalt, gibt es heute schon, allerdings nur für Wehrpflichtige, die sich für mindestens 72 Monate für einen Wehrdienst verpflichten, aber eben nicht für Freiwilligendienste, nicht für Azubis, für gesellschaftlich besonders notwendige Berufsgruppen wie zum Beispiel Pflegefachkräfte oder auch Pädagogen oder Polizisten. All das gibt es nicht, es gibt nur einen Zuschuss für Wehrpflichtige. Was sagt allein dieser Fakt übrigens über die laufende Militarisierung unserer Gesellschaft? Nichts von den angesprochenen Punkten zum Prozess des Erwerbs der Fahrerlaubnis kann hier im Thüringer Landtag geregelt werden. Der AfD-Antrag bietet weder vom Inhalt noch vom Zeitpunkt einen Mehrwert in der Zielstellung, aktuelle Unsicherheiten bei Fahrschulen zu beseitigen und das Kostenniveau ohne Sicherheitsverlust zu senken und wird deshalb abgelehnt. Stattdessen bleibt jetzt abzuwarten, was die Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung, die am 5. Oktober dieses Jahres im Bundestag stattgefunden hat, tatsächlich noch an Veränderungen bringt. Sollte es aber so beschlossen werden, wie es aktuell vorliegt, dann bekommen die Länder eine Ermächtigung, sich an der Laienausbildung zu beteiligen und dann kommen Sie, Herr Schütz, dann kommen die Verkehrsminister der Länder wieder ins Spiel. Denn eine Ermächtigung ist keine Verpflichtung. Wenn alle Bundesländer sagen, sie machen von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch, dann wird uns dieser Sicherheitsverlust bei der Führerscheinprozedur, beim Erwerb einer Fahrerlaubnis erspart bleiben, weil es wichtige und richtige Hinweise von Verkehrssicherheitsorganisationen gibt, die eine Laienausbildung im Realraum ablehnen. Deswegen werden wir das ganz genau beobachten und hoffen, dass die letzte Woche stattgefundene Anhörung noch zu notwendigen Änderungen in dieser Frage führt. Vor allen Dingen hoffen wir als Linke darauf, dass es in Zukunft nicht nur für Wehrpflichtige einen Zuschuss für den Erwerb einer Fahrerlaubnis gibt, sondern zum Beispiel auch für Freiwilligendienste oder Azubis von solchen Berufen, wie ich sie beispielhaft aufgezählt habe. Wir lehnen den AfD-Antrag ab. Danke schön. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Danke sehr. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Kobelt das Wort. Bitte schön.

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Roberto Kobelt fraktionslos

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss mich auch schon ein bisschen wundern. In der Vergangenheit hatte ich ja durchaus sympathisiert mit Argumenten auch der AfD, wenn es darum ging, das Leben der Menschen einfacher zu machen. Das kann man ja offen sagen. Aber jetzt machen Sie mit Ihrem Antrag genau das Gegenteil. Also das stößt bei mir auf vollkommenes Unverständnis. Vielleicht ist es auch sinnvoll, sich mal ein bisschen zurückzuversetzen in diejenigen, die es betrifft. Mein Sohn ist jetzt 19 und hat seinen Führerschein gemacht und die Freunde auch alle oder halt auch nicht, weil sie sich das nicht leisten können. Ich denke, das ist der wichtigste Punkt aufseiten der Nutzer, der betroffen ist, da zu sehen, wo die Probleme sind. Und in Thüringen kostet ein Führerschein durchschnittlich 3.500 Euro. Das können Sie sich mal ausrechnen, wenn ein junger Mensch im ländlichen Raum in Ausbildung ist, hat vielleicht 1.000 Euro, kann so 80 Euro sparen jeden Monat, wie lange der braucht, wenn er jetzt nicht vermögende Eltern hat, sondern das von seinem eigenen erarbeiteten Geld erstatten muss, wie viele Jahre er dafür sparen muss, um einen Führerschein zu machen, und wie viele Jahre er dann von der realen Arbeitswelt abgehängt ist, weil in vielen Berufen, gerade Handwerksberufen oder in anderen ist es notwendig, auch einen Führerschein zu haben. Das ist doch ein Riesenproblem, wenn ein Führerschein für einen jungen Menschen 3.500 Euro durchschnittlich in Deutschland kostet. Deswegen, das sage ich ganz offen, finde ich jeden Vorschlag, der dies vereinfacht, gut. Bei anderen Punkten kann man ja oft auf der Bundesregierung rumhacken, aber in diesem Punkt sich diesem schwierigen Thema anzunehmen und dort eine Vereinfachung in verschiedenen Punkten vorzusehen, das finde ich in Ordnung. Deswegen finde ich Ihren Antrag zu dem Thema aus sachlichen Gründen auch nicht gut. Wenn man sich mal im Bekannten- und Freundeskreis den Punkt begleitetes Fahren anschaut: Also alle die auf Feldwegen oder in der Nacht mal mit Hütchen das Einparken oder Anfahren am Berg mit Schleifenlassen der Kupplung – nicht ganz so einfach – geübt haben, die das also vorweg mal auf irgendeine Art und Weise gemacht haben, das sind die wenigen, die dann mit Mindeststunden in der Fahrausbildung auch hinkommen. Deswegen ist der Ansatz, ein begleitetes Fahren zu machen, vollkommen gut. Das werden natürlich immer Vertrauenspersonen sein, die Eltern usw. Und da Bedenken zu haben, dass die die jetzt auf die Autobahn schicken und da mit 200 km/h rumfahren lassen im begleiteten Fahren, das finde ich im Grunde unbegründet. Man muss auch den Familien und Menschen ein bisschen was zutrauen, dass sie, wenn es so eine Regelung gibt, auch verantwortlich damit umgehen. Ich denke, das ist ein guter Punkt. Ein zweites Beispiel: In der Coronazeit war es ja möglich, die Theorieausbildung komplett digital zu ermöglichen. Dann gab es so eine Übergangsphase, die das gemacht hatten. Es lief dann nach zwei Jahren aus, warum auch immer. Das kann ich nicht beurteilen. Aber zum Beispiel mein Sohn hat dann noch die Möglichkeit gehabt als einer der letzten, auch noch digital vollkommen zu machen, und das war für junge Menschen ein viel besseres Angebot. Sie konnten sich dann individuell damit beschäftigen, haben die Online-Stunden gemacht, haben aber auch Begleitprogramme gehabt, wo sie weiter üben konnten. Und im wahren Leben ist es doch oftmals so, dass sich junge Menschen dann in die doch traditionelle Theorieausbildung oftmals setzen, da auf Durchzug schalten und dann den Online-Katalog durchgehen und so lange die Apps durchspielen und üben, bis sie die Fragen beantwortet haben. Das kann man natürlich kritisieren, aber im Grunde ist es doch auch eine andere Lernmethode, die bei den Jugendlichen auch vielleicht attraktiver ist, vielleicht auch ein bisschen mehr für Motivation sorgt. Deswegen der zweite Punkt, digitale Angebote zu unterstützen, dies auch zu ermöglichen, das komplett digital zu machen. Für jemanden, der nicht mobil ist im ländlichen Raum, müssen die Eltern jedes Mal zur Fahrschule fahren für die Theorieausbildung, ist auch ein riesiger Aufwand. Warum nicht, wenn es die Möglichkeit gibt, sollte es doch ermöglicht werden. Das sind zwei Punkte, die angesprochen wurden. Und wenn der Umfang vereinfacht wird – und da muss man, glaube ich, auch ein bisschen Vertrauen in den Fahrlehrer haben –, wenn die Fahrlehrer sagen können: „Ich habe hier jemanden, der kann schon gut fahren, der hat da noch eine Schwäche, da mache ich mit dem mehr Autobahnfahrten oder Parken“, oder wie auch immer, das sollen doch die Fahrlehrer individueller je nach Leistungsstand und Einschätzung entscheiden können. Da immer Vorgaben zu machen, Mindestangaben, auf die Autobahn – geben Sie doch mehr Verantwortung dann auch den Fahrlehrern zurück in der praktischen Ausbildung! Ich denke, dann wird der Führerschein auch günstiger, und das muss doch unser Ziel sein, dass die Kosten dort mindestens um ein Drittel sinken oder sogar halbiert werden. Dafür werden wir uns einsetzen als Deine Stimme zählt.

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Kobelt.

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Roberto Kobelt fraktionslos

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Vielen Dank. (Beifall Abg. Hoffmeister, fraktionslos)

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten sehe ich nicht – doch. Herr Erfurth.

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Marek Erfurth AfD

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin jetzt noch mal ganz kurz nach vorne gegangen, weil einige Redner wieder mal – wie so häufig – anscheinend den Sinn des Antrags einfach nicht verstehen wollten. Kollege Waßmann, bei der KI einfach mal das Anti-AfD-Ding ausschalten und mal auf Themen wieder eingehen, würde Ihnen gut zu Gesicht stehen. Sie haben nicht einen Ton zu unserem Antrag selber gesagt – geschenkt. (Beifall AfD) Aber worum es mir noch mal geht – ich hatte es vorhin schon mit angesprochen und mein Kollege hat es auch ausgeführt –: Es gibt Preistreiber, die diese Führerscheine nach oben treiben. Das ist eben nicht das, was in dem ersten Entwurf bei der Veränderung des Führerscheinerwerbs vorgeschlagen wurde, dass es solche Sachen sind wie die Verkleinerung des Fragenkatalogs. Geschenkt! Von diesen 1.800 Fragen wieder nach unten zu gehen auf die Kernfragen – geschenkt, können wir machen. Da verdienen wir aber nichts daran oder da wird nichts eingespart dabei. Sie haben eben gesagt, Kollege Waßmann, es wird nicht ein Preis benannt bei der ganzen Geschichte. Im Gegenzug höre ich aber auch nichts von den Entwürfen, die bisher eingereicht wurden und wo sich Thüringen – Gott sei Dank – ja auch nicht zu allem positiv dort bekannt hat, sondern auch mit kritisiert hat, was dabei im Endeffekt auch Einsparungen sein sollen. Wenn man den Fahrlehrern und den Fahrschulen mal zuhört, dann benennen die auch ganz klare Punkte, die die auf der Agenda haben, was das nach oben treibt. Auf der einen Seite ist das der teure Sprit. Das ist so und das ist nicht erst heute so, sondern das war auch die letzten Jahre schon so. Und das Zweite, und das fand ich einen ganz interessanten Punkt, der ist zum Beispiel gar nicht aufgenommen, dass Fahrschulautos früher auch mal subventioniert wurden. In jedem Fahrschulauto muss alles an Technik verbaut sein, was der aktuelle Markt hergibt, weil die Fahranfänger das auch nutzen dürfen, selbst in der Prüfung. Diese Autos kosten Geld. Die Ausstattung dazu noch für den Fahrlehrer daneben, das zweite Paar Pedale und die jeweiligen Spiegel, kostet auch Geld. Wenn man diese Fahrzeuge, die immer teurer werden, weil die Technik natürlich auch fortschreitet, wieder subventionieren würde, könnten die das weitergeben an die Fahrschüler. Und zum Kollegen Kobelt will ich auch noch mal was sagen. Also mir erschließt sich nicht, wenn Sie sagen, der Fahrlehrer weiß ja selber am besten, ob er Überlandfahrten und Nachtfahrten und Autobahnfahrten schon kann, dass er es einfach runtersetzt. Es wird seinen Grund haben, dass es diese Pflichtstunden dafür seit vielen, vielen Jahrzehnten gibt. Das wird seinen Grund haben. Wenn wir Ihrer Logik folgen, machen wir das demnächst dann in den Schulen auch so. Wenn jemand, ein Lehrer – Fahrlehrer, normaler Lehrer –, dann sagt, kann der schon, braucht er also nicht mehr weiter lernen. Unsinn! Das ist Quatsch. Es wird schon seinen Sinn haben, dass diese Pflichtstunden so da sind. An der Theorie kann man meines Erachtens wirklich sparen. Da gibt es ein paar Ansätze dafür. Eine Simulation komplett – falsch, denn jeder Fahrlehrer würde sagen: Das Fahrverhalten, das Bremsverhalten kann man mit einem Simulator nicht machen. Aber vielleicht kann da wirklich rangehen. An der Praxis – da bleibe ich dabei, was ich vorhin gesagt habe – sollte nicht gespart werden, weil wir sonst weitere Kreuze an den Straßen stehen haben. Danke. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Weiter Wortmeldungen seitens der Abgeordneten kann ich nicht erkennen. Dann für die Landesregierung Herr Minister Schütz. Bitte.

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Steffen Schütz

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Danke schön. Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste, insbesondere die, die noch keinen Führerschein haben! Kein Thema hat in den letzten Wochen und Monaten so viele Bürgerinnen und Bürger dazu bewegt, mir zu schreiben, wie dieses Thema. Herr Kollege, ich muss Ihnen in einem Punkt energisch widersprechen. Ich habe mit Fahrschulen gesprochen, ich habe mit Verbänden gesprochen. Das Argument, was Sie gerade gebracht haben, der teure Sprit, ist in keinem einzigen Gespräch genannt worden. (Zwischenruf Abg. Erfurth, AfD: Ich hatte andere Gespräche!) Okay, dann haben Sie andere Gespräche geführt, aber ich will mal Folgendes sagen: Wenn wir uns darauf einigen können, dass es hier darum geht, dass mehr junge Menschen einfacher zu einem Führerschein kommen, dann können wir uns über die Details unterhalten. Denn 1973 hat mal jemand den Slogan erfunden: „Freie Fahrt für freie Bürger“. Da haben wir dann über 50 Jahre über explodierende Spritpreise diskutiert, über Tankrabatte, bei E-Fahrzeugen reden wir jetzt über Reichweiten, Ladeinfrastruktur, die Straße von Hormus usw. Alles schön, bringt aber wenig, wenn wir uns nicht endlich darum kümmern, was die Voraussetzung für „Freie Fahrt für freie Bürger“ ist, nämlich der Führerschein. Die Grundbedingung ist das. Hier gab es analog zu den Spritpreisen nämlich nur eine Richtung: nach oben – bei den Kosten, bei der Bürokratie und bei der Ausbildungsdauer. Und da bin ich bei Ihnen. Diese 1.800 Fragen – nebenbei gesagt, in der Prüfung sind es 30, geschenkt. Darüber brauchen wir nicht reden. Aber ich finde es erst mal gut und richtig, dass die Bundesregierung aus diesen Gründen im Frühjahr eine umfassende Reform der Fahrschulausbildung auf den Weg gebracht hat. Das Ziel: Fahrschule soll einfacher, unbürokratischer und, ja, auch billiger werden. Hierbei sollen und können auch digitale Ausbildungsmöglichkeiten helfen. Wobei: Ich habe den Bundesverkehrsminister genau darauf angesprochen und habe ihn gefragt. Wir reden hier auch über Mittelstand. Wir reden hier über Unternehmen. Es gibt die älteste Fahrschule in Thüringen, die Gebrüder Dobberkau. Die machen das seit 1910. Also wenn ich mich informieren will, was in der Führerscheinprüfung und der Führerscheinausbildung gut läuft oder nicht, dann frage ich die. Das habe ich gemacht. Ich bin nach Suhl gefahren, habe mich mit denen getroffen und unterhalten. Und ja, da gibt es erhebliche Bedenken. Aber wir müssen immer auch im Blick haben, dass wir hier auch über Unternehmen, über Familien und über Jobs reden. Und das tue ich. Kern der Reform, die die Bundesregierung vorschlägt, ist der Entwurf zum – ich zitiere – Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze. Das Gesetz haben wir am 10. Juli 2026 im Bundesrat und am 24. September im Deutschen Bundestag zum ersten Mal beraten. Dieser Gesetzentwurf steht im Zusammenhang mit der Fahrschulmodernisierungsverordnung. Sie alle kennen die Regeln. Die Verordnung kann im Bundesrat beraten werden, wenn das ihr zugrunde liegende Gesetz beschlossen worden ist. Um im Bild zu bleiben: Die Sache nimmt Fahrt auf. Im Verkehrsausschuss des Bundesrats hat die Bundesregierung angekündigt, dass sie die Reform bis Ende des Jahres umsetzen will. Ich finde das sportlich. Ich werde aber darauf hinwirken, dass die Sache ohne Tempolimit ins Ziel kommt – mit den anderen Verkehrsministern, da haben Sie völlig recht. – Ah, Herr Schubert, Sie waren das. – Mit den Änderungen wollen wir spürbare Verbesserungen für die Menschen im Freistaat erreichen. Die Landesregierung unterstützt ausdrücklich das Ziel, den Führerscheinerwerb moderner, digitaler und bezahlbarer zu machen. Dafür sind Digitalisierung und Bürokratieabbau die Grundlagen. Denn genau hier zeigt sich, ob digital bei den Menschen ankommt und wirklich was bringt. Die Modernisierung des Führerscheinerwerbs darf und wird nicht zulasten der Sicherheit gehen. Alle Reformbestrebungen haben das Ziel, die Fahranfängervorbereitung zu verbessern, die Unfallzahlen zu senken, damit nicht mehr Kreuze an den Straßen stehen, wie Sie sagen, und damit die Anzahl tödlicher Unfälle reduziert wird. Genau aus diesen Gründen wird sich die Landesregierung im Gesetzgebungsverfahren dafür einsetzen, dass die fachlichen Einwände der Länder und Verbände sorgfältig bewertet werden. Ein Reformvorhaben dieser Größenordnung braucht Beteiligung auf Augenhöhe und ausreichend Zeit für die Prüfung und Abstimmung. Im vorliegenden Antrag thematisieren Sie, liebe Kollegen der AfD-Fraktion, sehr stark die Kosten. Ich sagte es bereits: Eine Kostensenkung zulasten der Qualität – und das bedeutet der Sicherheit – ist schlichtweg unverantwortlich. Eine qualitativ hochwertige Fahrschulausbildung ist die Voraussetzung für Sicherheit im Straßenverkehr. Unser Anspruch muss beides sein: ein Gesamtkonzept, in dem sowohl Verkehrssicherheit als auch die Kosten keine widersprüchlichen Forderungen sind. Ich bin sicher: Digitalisierung und Bürokratieabbau sind hierbei der Schlüssel. Der vorliegende Gesetzentwurf entspricht noch nicht unseren Vorstellungen – ja, auch das haben Sie richtig dargestellt. Und ja, ich bin bei Ihnen, Herr Schubert, genauso ist es: Es gibt erhebliche Einwände und erhebliche Diskussionen. Ich gehe davon aus, dass wir diese bei der bevorstehenden Konferenz weiterführen werden. Ich setze mich auch dort dafür ein, dass die beiden neuralgischen Punkte Verkehrssicherheit und Kosten noch deutlicher, sichtbarer herausgearbeitet werden. Schließlich gilt, Thüringen hat viele ländliche Räume und der Führerschein zählt bei uns im wahrsten Sinne des Wortes zu einer Art Grundversorgung. Dementsprechend hoch muss natürlich auch die Priorität sein. Vielleicht ist es aber gut, wenn ich im Sinne der Anfrage ein wenig ins Detail gehe. Zum Beispiel bin ich sicher, dass eine Kombination von Präsenzunterricht und digitalem Lernen besser ist, als nur auf Online-Unterricht zu setzen. Das sage ich ganz bewusst auch als Digitalminister. Daher unterstützt die Landesregierung einen Vorschlag – und Sie sprachen eben von Verbänden, Vereinigungen – der MOVING International Road Safety Association, das ist ein Interessenverband europäischer Verkehrsunternehmungen, der im Bereich der Fahrerlaubnisausbildung arbeitet. Dieser Verband schlägt ein Modul zur Verkehrssicherheit und Gefahrenwahrnehmung, ein sogenanntes MVG, vor. Das Modul beinhaltet sechs verpflichtende Präsenzeinheiten im Rahmen der theoretischen Ausbildung – es geht um Blicktechnik, Selbsteinschätzung, Ablenkungsmanagement – als verbindlichen Theorieunterricht. Dieses wissenschaftlich fundierte Modul stützt sich auf langjährige Praxiserfahrungen aus anderen Ländern, in denen die entsprechenden Ausbildungselemente bereits fest etabliert sind. Liebe Kollegen der AfD-Fraktion, in dem einen Punkt muss ich Ihnen auch widersprechen. Sie sprachen davon, dass die Fahrschulausbildung deshalb so teuer ist, weil die Autos so teuer sind. Haben wir in Luxemburg, in Österreich oder in Frankreich andere Fahrzeuge im Einsatz? Ich glaube, nicht. Ich weiß nicht, wie Sie auf diese Zahlen kommen. Keiner der Fahrlehrer, mit denen ich gesprochen habe, hat mir gesagt, die Fahrschulausbildung in Deutschland ist deshalb so teuer, weil wir so viel für die Autos ausgeben müssen. Gern.

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Ich hätte gefragt, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Erfurth gestatten.

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Marek Erfurth AfD

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Vielen Dank, Herr Minister. Ich weiß nicht, ich habe mich vielleicht falsch ausgedrückt. Einer der Kostenfaktoren für die Fahrschulen selber sind die teuren Autos und die Möglichkeit der früheren Subventionierung von diesen Fahrzeugen konnte natürlich auch umgelegt werden, der Kosten. Das war damit gemeint gewesen.

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Sie sollten es als Frage formulieren, genau.

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Marek Erfurth AfD

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

So kam das jetzt auch rüber für Sie?

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Steffen Schütz

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Jetzt kam es so rüber, ja.

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Marek Erfurth AfD

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Wunderbar, danke.

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Steffen Schütz

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Es ist ja immer schön, wenn man mal miteinander spricht. Weiterer konkreter Nachbesserungsbedarf besteht beim theoretischen Wissenserwerb. Ja, da haben Sie recht, Herr Schubert, ich glaube, dass uns das Thema tatsächlich nicht in Ruhe lassen sollte bei der Fahrpraxis unter Anleitung, bei der sogenannten Laienausbildung. Auch dazu gibt es Projekte dieses Verbandes, den ich gerade beschrieben habe, mit dem Namen „Ansätze zur Optimierung der Fahrschulausbildung in Deutschland I und II“ – kurz OFSA I und II –, die behandeln genau diese Bereiche. Beide Projekte enthalten konkrete Ideen zur Verbesserung der Fahrschülerausbildung bezüglich des Inhalts, der Methodik und des Ablaufs. Beide Projekte sind gute Bausteine dafür, nach meiner oder auch der Auffassung der Fachleute in meinem Haus, die Reform des Führerscheinerwerbs solide ins Werk zu setzen. Sehr geehrte Damen und Herren, in ihrem Antrag hat die AfD-Fraktion Ausbildungsfahrten und die Dauer der praktischen Fahrerlaubnisprüfung thematisiert. Mit der Änderung der Fahrschüler-Ausbildungsordnung soll geregelt werden, dass Fahrten auf Überlandstrecken, auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und bei Dunkelheit oder Dämmerung durchzuführen sind. Dafür gibt es künftig keine Mindestanzahl an Fahrten mehr. Dies begrüße ich ausdrücklich. Die durchzuführende Anzahl richtet sich nunmehr nach dem individuellen Ausbildungsstand der Fahrschülerinnen und Fahrschüler. Und ich finde, das ist auch gut so. Die Entscheidung über den notwendigen Umfang sollte beim Fahrlehrer liegen. Er muss das Vorhandensein der erforderlichen Fahrkompetenz feststellen. Das vereinfacht Abläufe ganz erheblich. Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sehe ich hier nicht, denn die Fahrlehrer dürfen diejenigen zur praktischen Prüfung vorstellen, bei denen die Prüfungsreife besteht oder festgestellt und dokumentiert wurde. Viele Details dieser Reform sind bereits auf dem richtigen Weg. Einer Verkürzung der praktischen Prüfungszeit steht die Landesregierung allerdings kritisch gegenüber. Hier zieht für mich das Sicherheitsargument. Eine Verkürzung bedeutet, dass wesentliche Zeit für eine gut begründete Prüfungsentscheidung fehlen könnte. Die angestrebte Verkürzung verfolgt das nachvollziehbare Ziel, bei weniger Wartezeit mehr Prüfungen pro Tag absolvieren zu können. Ich bin sicher, dieses Ziel kann wirkungsvoller durch eine Erleichterung des Zugangs zum Beruf des Fahrerlaubnisprüfers erreicht werden. Genau dies wird nach dem vorliegenden Gesetzentwurf künftig möglich. „Freie Fahrt für freie Bürger“ heißt, dass wir den Führerschein weniger bürokratisch und weniger teuer machen, reglementieren, ohne die Sicherheitsaspekte zu vernachlässigen. Dafür setze ich mich ein. Menschen aller Einkommensschichten müssen am gesellschaftlichen Leben, am Arbeitsmarkt, an Bildung, am Ehrenamt, an vielem mehr teilnehmen können. Dafür ist in Thüringen ein Führerschein zentrale Voraussetzung und gehört zur Grundversorgung. Das wollen wir erleichtern. Das wollen wir preiswerter, digitaler und schneller machen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

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Vielen Dank. Herr Waßmann hatte sich erneut zu Wort gemeldet und hat dank des Ministers auch 43 Sekunden mehr, als geplant.

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Niklas Waßmann CDU

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich mache es auch ganz schnell. Herr Erfurth, Sie haben mich direkt angesprochen. Ich lehne den Antrag nicht ab, weil er von Ihnen kommt, sondern weil er schlecht ist. Zu Ihrer Argumentation – wir können es doch mal auf den Euro runterrechnen. Sie sagen: Die großen Teuerungsraten, das liegt ja an was ganz anderem, als Sie denken, das liegt am Benzinpreis. Dann lassen Sie uns doch mal darüber reden, wie viel teurer in den letzten zehn Jahren der Benzinpreis geworden ist, wenn man die ganzen Fahrstunden weiter so macht wie jetzt: 40 Euro. 40 Euro ist der teurer geworden. Wie viel teurer sind seitdem die Autos geworden? Wenn Sie die Leasingrate, zugegeben, auch die Werkstattkosten, die Versicherungskosten, dann reden wir von etwa 150/160 Euro. Das heißt, Sie können mit Ihrer Erklärung 200 Euro Kostensteigerung erklären. Wie viel teurer ist denn die Führerscheinprüfung seit den letzten zehn Jahren geworden? 1.600 Euro. Von 1.600 Euro können Sie gerade so 200 erklären. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Wo nehmen Sie denn die Zahl her?) Das führt dazu, dass Sie wieder etwas erzählen, was nicht stimmt. Die Preiskosten liegen nicht an den Faktoren, die Sie benennen. Da können wir doch die Zahlen danebenlegen. Wenn Sie sagen, ich kann rechnen, dass es nicht um 40 Euro geht, es geht beim Spritpreis um 500, um 600, um 700 Euro. Rechnen Sie es doch vor. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

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Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Niklas Waßmann CDU

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Bitte.

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Ringo Mühlmann AfD

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Herr Waßmann, ist Ihnen bewusst, dass das, was Sie gerade machen, im Prinzip die Debatte, die für den Ausschuss vorgesehen wäre, vorwegnimmt und insofern eindeutig dafür spricht, dass es sinnvoll wäre, den Antrag an den Ausschuss zu verweisen? (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!)

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Niklas Waßmann CDU

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Jetzt sagen Sie, wir haben vielleicht einen Antrag eingereicht, der vielleicht nicht so gut ist, aber vielleicht kriegen wir es mit Ihrer Hilfe ja besser hin. Ich sage Ihnen aber, die Zahlen habe ich Ihnen gerade hingelegt. Ich bin gern bereit – das sage ich Ihnen wirklich zu –, wenn Sie wissen wollen, wie ich auf die 40 Euro komme, Ihnen das noch mal darzulegen und dann können Sie sehen, dass dieser Antrag wirklich in die falsche Richtung geht. Da er das tut, müssen wir ihn hier heute auch ablehnen. Danke. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Führerscheinreform neu ausrichten für einen bezahlbaren und sicheren Führerschein

Dann kommen wir nun zu den Abstimmungen. Es wurde der Antrag auf Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur gestellt. Wer möchte diesem Antrag auf Ausschussüberweisung seine Zustimmung erteilen? Das sind die Abgeordneten der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der CDU sowie die drei fraktionslosen Abgeordneten des Zusammenschlusses Deine Stimme zählt. Gibt es Enthaltungen? Das sind die zwei weiteren fraktionslosen BSW-Abgeordneten. Vielen Dank. Dann ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag selbst. Wer möchte diesem seine oder ihre Zustimmung geben? Das sind die Abgeordneten der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Abgeordneten von Die Linke, der SPD, Thüringen.Gerecht, der CDU sowie der drei fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Enthaltungen? Die zwei weiteren fraktionslosen Abgeordneten. Vielen Dank. Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir gehen in die Mittagspause und starten in 45 Minuten wieder hier. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

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Wir machen weiter mit unserer Sitzung. Es kommt zum Aufruf der Tagesordnungspunkt 31 Wahlvorschlag der Fraktion Thüringen.Gerecht - Drucksache 8/4284 Die Wahl wird ohne Aussprache und geheim durchgeführt. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Für eine erste Wahlwiederholung ist Herr Abgeordneter Steffen Quasebarth vorgeschlagen. Sie erhalten nach dem Namensaufruf einen Stimmzettel, auf dem Sie mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen können. Die Abgabe von mehr als einer Stimme oder eine nicht eindeutige Stimmabgabe führen zur Ungültigkeit des Stimmzettels. Für die Wahlhilfe eingeteilt sind Herr Abgeordneter Geibert, Frau Abgeordnete Heber und Herr Abgeordneter Thomas. Ich eröffne die Wahlhandlung und bitte die beiden mit der Schriftführung beauftragten Abgeordneten, die Namen der Abgeordneten zu verlesen.

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Jens Thomas Die Linke

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Abicht, Jan; Dr. Augsten, Frank; Behrendt, Nina; Benninghaus, Thomas; Berger, Melanie; Bilay, Sascha; Bühl, Andreas; Cotta, Jens; Croll, Jane; Czuppon, Torsten; Dr. Dietrich, Jens; Düben-Schaumann, Kerstin; Erfurth, Marek; Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; Gerhardt, Peter; Gottweiss, Thomas; Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; Hande, Ronald; Haseloff, Daniel; Häußer, Denis; Heber, Claudia; Henkel, Martin; Herzog, Matthias; Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; Hoffmeister, Dirk; Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; Jankowski, Denny; Jary, Ulrike; Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; Kießling, Olaf; Kobelt, Roberto; Dr. König, Thadäus; König-Preuss, Katharina; Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; Krell, Uwe; Kummer, Tilo.

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Carolin Gerbothe CDU

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Küntzel, Sven; Laudenbach, Dieter; Dr. Lauerwald, Wolfgang; Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; Marx, Dorothea; Maurer, Katja; Meißner, Beate; Mengel-Stähle, Elisabeth; Merz, Janine; Mitteldorf, Katja; Mühlmann, Ringo; Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; Nauer, Brunhilde; Prophet, Jörg; Quasebarth, Steffen; Rosin, Marion; Rottstedt, Vivien; Schaft, Christian; Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; Schröter, Maximilian; Schubert, Andreas; Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; Tasch, Christina; Thomas, Jens; Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; Urbach, Jonas; Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; Dr. Weißkopf, Wolfgang; Wirsing, Anke; Wloch, Pascal; Dr. Wogawa, Stefan; Wolf, Katja; Worm, Henry; Zippel, Christoph.

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Dorothea Marx

Wahl eines Vizepräsidenten des Landtags

Hatten alle Abgeordneten Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann schließe ich diesen Wahlgang und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer um Auszählung der Stimmen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich gebe das Wahlergebnis bekannt: abgegebene Stimmzettel 83, gültige Stimmzettel 83, mithin ungültige Stimmzettel 0. Auf den Wahlvorschlag entfallen Jastimmen 45, Neinstimmen 38, Enthaltungen keine. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD) Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag Herrn Abgeordneten Quasebarth zu einem Vizepräsidenten des Landtags gewählt hat. Nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf Abg. Quasebarth, Thüringen.Gerecht: Ich nehme die Wahl an!) Ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Wahl. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Nachdem die letzten Gratulanten gratulieren konnten, gehen wir weiter in der Tagesordnung. Wie heute Morgen vereinbart, setzen wir jetzt fort mit Tagesordnungspunkt 21 Antrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4222 Wird dazu die Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Schaft, bitte.

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Christian Schaft Die Linke

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream, Wohnen ist ein Menschenrecht. Die Artikel 15 und 16 unserer Thüringer Verfassung schreiben uns ganz konkret ins Stammbuch, das auch umzusetzen. Wir hier als Abgeordnete im Thüringer Landtag und die Landesregierung tragen dafür Verantwortung, das Recht auf Wohnen auch im Alltag umzusetzen. Zur Absicherung dieses Menschenrechts auf Wohnen gehören auch die sozialen Unterstützungsleistungen wie das Wohngeld, die es Menschen ermöglichen sollen, sich eine angemessene Wohnung finanzieren zu können, wenn sie es selber nicht schaffen. Wir würden uns ehrlich wünschen, dass alle Menschen so viel verdienen, dass sie ihre Miete bezahlen können oder dass auch die Mieten so gestaltet sind, dass sie bezahlbar sind. Doch leider sind die Lebenswirklichkeit und der Alltag von vielen Menschen in Thüringen immer noch weit davon entfernt. Umso wichtiger ist es, dass die Unterstützungsleistungen wie das Wohngeld gerade in Zeiten hoher Energiepreise und der noch weiteren Explosion der Nebenkosten, die auf die Betroffenen zukommt, zur Verfügung stehen. (Beifall Die Linke) Hohe Mieten und Nebenkosten betrachtet jeder zweite Mensch in Thüringen als ein Problem, das es dringend zu lösen gilt. Dann stellt man sich die Frage: Was ist die Antwort der Merz-Regierung auf diese konkreten Sorgen und Nöte der Menschen? Offensichtlich nichts anderes als eine massive Demontage des Sozialstaats, die beschönigend auch noch das Etikett „Reform“ trägt. Das ist aber eine Reform, durch die nichts besser wird. Die wird schon gar nicht dadurch besser, wenn Friedrich Merz sagt, man muss sie nur besser erklären. Warme Worte helfen den Menschen nicht, wenn sie nicht mehr wissen, wie sie ihre Miete oder Nebenkosten bezahlen sollen. (Beifall Die Linke) Viele Menschen durchschauen das deshalb und sind auch dem Aufruf von Gewerkschaften, Sozialverbänden und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren gefolgt. Über 175.000 Menschen waren vor wenigen Wochen bundesweit auf der Straße, viele von ihnen auch in Erfurt. Die geplante Demontage des Sozialstaats hat auch konkrete Auswirkungen in Thüringen. Hier sind 380.000 Menschen am Ende davon betroffen. Sie bangen um den Verlust ihrer Ansprüche, viele von ihnen ersatzlos. Die Betroffenen, die Wohngeld erhalten, sollen Leistungskürzungen ausgerechnet bei den Unterstützungsanteilen hinnehmen, die zur Abdeckung der Energiekosten herangezogen werden. Da sage ich an der Stelle: Die Mitglieder dieser Landesregierung haben bei ihrer Amtseinführung einen Eid geschworen, Schaden von den Menschen in Thüringen abzuwenden. Und ich erwarte deshalb von der Landesregierung, dass sie die Umsetzung des Menschenrechts auf ein menschenwürdiges Wohnen im Alltag auch aus Thüringen heraus gegenüber dem Bund umsetzt. (Beifall Die Linke) Ich erwarte, dass man sich gegen den Abriss des Sozialstaats stellt und damit auch den Wohngeldanspruch ganz klar erhält. Als Fraktion Die Linke schlagen wir mit unserem Antrag, der jetzt hier zur Diskussion vorliegt, vor, dass die Landesregierung dem Landtag und der Öffentlichkeit einen umfassenden Bericht zur realen Situation der Menschen in Sachen Wohnmiete und Wohngeld gibt, zweitens, dass die Landesregierung im Bundesrat alles dafür tut, um diese verheerende unsoziale Wohngeldreform zu stoppen und die Wohngeldleistung zu verbessern, und drittens, dass die Landesregierung auch auf der Landesebene alle möglichen Handlungsoptionen nutzt, um die praktische Umsetzung der Wohngeldleistung in Thüringen vor Ort so betroffenenfreundlich wie möglich zu gestalten. (Beifall Die Linke) Werte Kolleginnen und Kollegen, wir brauchen eine Politik, die sich mit den Reichen anlegt und nicht mit den Mieterinnen, Rentnerinnen, Pflegebedürftigen oder gesetzlich Krankenversicherten. Es ist genug Geld da, es ist nur ungerecht verteilt. Die Kürzung des Sozialstaats werden wir nicht mitmachen und das erwarten wir auch hier aus Thüringen von der Landesregierung gegenüber dem Bund. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank. Der Antrag enthält in der Nummer II.1 ein Berichtsersuchen und die Landesregierung hat angekündigt, einen Sofortbericht zu erstatten. Deshalb erteile ich Herrn Minister Schütz das Wort. Bitte.

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Steffen Schütz

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste auf der Zuschauertribüne, wenn wir heute über das Wohngeld reden, dann reden wir nicht über irgendeine Sozialleistung, sondern wir reden zuallererst mal über Menschen und über ihre Sorgen, und zwar alltägliche Sorgen. Und die nehmen wir ernst. Wir reden über Menschen wie Waltraud Rocktäschel aus Ilmenau. Die geht mir gerade im Kopf rum, weil sie am 29.07. im MDR in einem Bericht über ihr Leben gesprochen. Das hat mich insofern bewegt, weil Waltraud Rocktäschel eine Rentnerin aus Ilmenau ist, die nach einem reichen Arbeitsleben heute rund 500 Euro Rente bezieht und Wohngeld nicht nur bekommt, sondern dringend braucht. Das erschließt sich jedem und jeder hier im Saal. Sie hat dabei einen Satz gesagt, der mir hängen blieb: „Das ist zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel.“ Und ja, Herr Kollege, genau deshalb dürfen wir die Debatte über das Wohngeld nicht nur über Zahlen, über Reformen oder über Statistiken und Gesetzesparagrafen führen, sondern es geht um die ganz konkrete Frage: Kann sich ein Mensch in unserem Lande noch leisten zu wohnen? Wohnen darf kein Luxus sein. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das jedem Thüringer, jeder Thüringerin natürlich zusteht. Das Wohngeld ist für viele Menschen der finanzielle Anker, um sich die eigenen Wände noch leisten zu können. Ich möchte deshalb heute zu den Forderungen des vorliegenden Antrags der Fraktion Die Linke Stellung nehmen. Mein Blick fällt dabei sowohl auf die aktuelle Situation in Thüringen als auch auf die geplanten Änderungen auf Bundesebene. Ich sage es vorweg und das ist auch bekannt, weil ich es schon mehrfach gesagt habe: Die Pläne der Bundesregierung, den Kreis der Wohngeldberechtigten erheblich zu verkleinern und Leistungen abzusenken, halte ich für falsch. Nach den Diskussionen um die Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren wäre das meiner Meinung nach ein schwerer Schlag für viele Menschen, die ihr Leben lang gearbeitet haben. Während für andere Bereiche Milliarden mobilisiert werden, beispielsweise in der Rüstung, sollen ausgerechnet diejenigen den Gürtel enger schnallen, die ohnehin jeden Euro zweimal umdrehen müssen. Das passt nicht zusammen und ich halte das nicht für gerecht. Nach den bisherigen Plänen könnte rund ein Drittel der heutigen Wohngeldhaushalte ihren Anspruch verlieren. Besonders betroffen wären Rentnerinnen und Rentner – Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder großgezogen, Steuern gezahlt, unser Land aufgebaut und all das geschaffen haben, von dem wir heute profitieren, und sich überdies oft im Alter gesellschaftlich engagieren, ohne dafür einen Cent zu bekommen. Hier zu kürzen, halte ich nicht nur für ungerecht, sondern sozialpolitisch nicht vertretbar. Gerade in Thüringen sehen wir, wie wichtig das Wohngeld inzwischen geworden ist. Die Wohngeldreform des Jahres 2023 hat den Kreis der Leistungsberechtigten erheblich erweitert. Heute profitieren davon mehr als 56.000 Haushalte. Über 60 Prozent davon sind Rentnerinnen und Rentner. Das Wohngeld ist also für Zehntausende Thüringerinnen und Thüringer ein unverzichtbarer Bestandteil ihrer finanziellen Existenz. Und wenn man – wie Waltraud Rocktäschel – von 500 Euro Rente leben muss, dann frage ich mich, wie diese Frau nach dieser Reform ohne Wohngeld zurechtkommen soll. Das zeigt auch die Entwicklung bei der Altersarmut: Immer mehr ältere Menschen geraten finanziell unter Druck. Wenn die Tafeln in Ilmenau, dem Wohnort von Frau Rocktäschel, inzwischen eigene Ausgabetage für Seniorinnen und Senioren einrichten, dann sollte uns das hier in diesem Haus wirklich alarmieren. Deshalb wäre es ein schwerer Fehler, ausgerechnet jetzt beim Wohngeld den Rotstift anzusetzen. Hinzu kommt ein weiterer Aspekt. Wer das Wohngeld kürzt, spart nicht automatisch Geld. Denn viele Betroffene würden in andere Sozialleistungssysteme gedrängt werden. Und wir wissen alle, was das für viele Menschen bedeutet, die sich ohnehin schon schwertun, überhaupt solche Anträge zu stellen. Die Folge wären zusätzliche Belastungen für Kommunen und Sozialbehörden. Ich habe mich gerade mit den Kollegen der kommunalen Spitzenverbände abgestimmt: Es ist untragbar. Das Problem würde also nicht gelöst, sondern mal wieder lediglich verschoben. Umso wichtiger ist das Signal, dass der Bundesrat bereits gesendet hat. Und ja, Herr Kollege, die Länder – darunter Thüringen – haben die Pläne der Bundesregierung in wesentlichen Punkten kritisiert. Sie fordern unter anderem, die Absenkung der Heizkostenpauschale zurückzunehmen, gerade das hat mich persönlich auch wirklich entsetzt, wenn Sie mir die persönliche Bemerkung gestatten würden. Es gilt, soziale Härten zu vermeiden, die Kommunen nicht auf den Kosten sitzen zu lassen. Diese Position unterstütze ich ausdrücklich. Ja, wir brauchen einfachere Verfahren, weniger Bürokratie und schnellere Bearbeitungszeiten. Wer Anspruch hat, darf nicht monatelang auf eine Entscheidung warten. Die Linken fordern in ihrem Antrag verbesserte und unbürokratische Abstimmung des Wohngeldes mit anderen Sozialleistungen, die der Sicherung der Wohnkosten dienen. Wir tun dafür einiges, wir wollen das bis zum nächsten Jahr digitalisiert haben. Aber wir wissen natürlich, dass das nicht alles sein kann. Ihre Forderung ist nachvollziehbar. Wir unterstützen mögliche Verwaltungsvereinbarungen, natürlich nicht nur durch Digitalisierung. Deshalb werden wir uns im Bundesrat dafür einsetzen, die geplanten Leistungskürzungen beim Wohngeld zurückzunehmen. Der Antrag der Linken geht darüber hinaus. Es wird im zweiten Punkt des Antrags gefordert, das Wohngeldgesetz weiter auszubauen durch einen größeren Kreis von Anspruchsberechtigten, höhere Leistungen, längere Bewilligungszeiträume und eine einfachere Verzahnung mit anderen Sozialleistungen. Beginnen wir mit der Forderung nach einer Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten. Ich hatte schon gesagt: Er ist seit der letzten Reform deutlich gestiegen. Die Wohngeldreform hat allein in Thüringen den Kreis der Leistungsberechtigten um 20.000 Haushalte erheblich erweitert. Vor diesem Hintergrund sieht die Landesregierung derzeit keinen Anlass, dafür den Kreis der Leistungsberechtigten pauschal weiter auszuweiten. Ähnliches gilt für die Forderung nach einer weiteren Anhebung der Leistungssätze. Auch hier hat bereits die Wohngeldreform zu einer erheblichen Anhebung der Leistungen geführt. Die Wohngeldausgaben in Thüringen stiegen damals von 45 Millionen Euro im Jahr 2022 auf über 123 Millionen Euro im Jahr 2023. Das zeigt auch, worüber wir hier konkret reden – außer dass wir über Menschen reden. Wir müssen natürlich auch die finanzielle Dimension im Auge behalten. Die Forderung nach einer verbesserten und unbürokratischeren Abstimmung des Wohngeldes mit anderen Sozialleistungen ist grundsätzlich nachvollziehbar, kann ich teilen, teile ich auch. Die Bürokratievereinbarung des vorliegenden Gesetzentwurfs greift den Aspekt auf. Wir unterstützen daher im Bundesrat alle sinnvollen Maßnahmen, die zu einer besseren Abstimmung zwischen den Behörden und zu weniger Bürokratie führen werden. Als dritten Punkt fordert Die Linke im Antrag, dass wir in Thüringen die praktische Umsetzung verbessern sollen, mit schnelleren Bearbeitungszeiten, einer bessern Beratung der Betroffenen und ausreichend Personal in den Wohngeldstellen. Wir arbeiten – ich sagte es schon – im Thüringer Digitalministerium bereits intensiv daran, dass bis Ende März 2027 das Wohngeld überall flächendeckend im Freistaat digital beantragt werden kann. Empfangsberechtigte können dann die Anträge auf Wohngeld einfach online stellen und schneller ihre Bescheide erhalten. Die Forderung der Linken zur Ausweitung der Beratungsangebote betrachte ich hingegen skeptisch. In Thüringen gibt es bereits 25 Wohngeldbehörden, diese beraten und unterstützen die Antragstellerinnen und Antragsteller bereits individuell, telefonisch und im Amt. Damit besteht heute bereits ein flächendeckendes Beratungsangebot. Ergänzend können niedrigschwellige Angebote wie die Behördennummer 115 und digitale Unterstützungsangebote künftig noch stärker helfen – und das werden sie auch. Ein weiterer Ansatz für weniger Bürokratie wäre eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums. Gerade bei vielen Rentnerinnen und Rentnern ändern sich ja die Einkommensverhältnisse über die Jahre kaum. Warum sollen also diese Menschen jedes Jahr aufs Neue dieselben Anträge stellen? Selbstverständlich bleibt die Pflicht bestehen, Änderungen der Einkommensverhältnisse, so sie denn überhaupt auftreten, mitzuteilen. Aber wir sollten den Menschen Vertrauen entgegenbringen. Wer auf Unterstützung angewiesen ist, sollte nicht Jahr für Jahr beweisen müssen, dass sich eben nichts verändert hat. In Einzelfällen kann ein Wohngeldbescheid bereits heute für 24 Monate erlassen werde. Es sollte nicht bei Einzelfällen bleiben. Meine Devise ist, dass Bürokratieabbau und Digitalisierung niemals als Vorwand dienen dürfen, soziale Leistungen auszuhöhlen. Der richtige Weg muss sein: einfacher, digitaler, schneller und bürgerfreundlicher – aber nicht weniger sozial. Meine Damen und Herren, die Stärke eines Sozialstaats zeigt sich nach meiner Überzeugung nicht daran, wie er mit den Starken umgeht. Sie zeigt sich daran, wie er mit denjenigen umgeht, die Unterstützung brauchen, wie mit Waltraud Rocktäschel in Ilmenau und allen Rentnerinnen und Rentnern im Freistaat, mit den alleinstehenden Müttern, mit den Jüngsten und Schutzbedürftigsten unter uns. Und gerade – auch das ist ein Thema – die sogenannten gebrochenen Erwerbsbiografien in den ostdeutschen Bundesländern haben doch erst dafür gesorgt, dass unsere Rentner teilweise Renten wie Waltraud Rocktäschel haben. Diese Menschen dürfen wir nicht im Stich lassen. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund wären ca. 1,1 Millionen Kinder – das betrifft also nicht nur Rentner – von den Wohngeldkürzungen betroffen. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!) Unser Auftrag muss deshalb klar sein: Wir müssen dafür sorgen und wir werden dafür sorgen, dass Wohnen bezahlbar bleibt. Wir müssen dafür sorgen, dass Menschen nicht aus ihrer Wohnung gedrängt werden. Und wir müssen verhindern, dass aus Sparplänen soziale Härten werden, die die Menschen nicht mehr stemmen können. Deshalb wird Thüringen die weiteren Beratungen kritisch begleiten und sich im Bundesrat dafür einsetzen, dass das Wohngeld auch künftig das bleibt, was es sein soll: Eine verlässliche Hilfe für Menschen, die Unterstützung brauchen, für Waltraud Rocktäschel, für 1,1 Millionen Kinder und kein Sparobjekt auf Kosten derjenigen, die ohnehin schon jeden Euro umdrehen müssen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage zunächst, ob Beratung zum Sofortbericht verlangt wird. Ja. Gut, einer nickt. Das brauchen wir nämlich, sonst hätten wir nur die einfache Redezeit. Damit eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II.1 sowie zu den Nummern I, II.2 bis II.4 des Antrags. Ich rufe als ersten Redner Herrn Abgeordneten Steinbrück von der Fraktion der AfD auf.

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Stephan Steinbrück AfD

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen da oben auf der Tribüne! Herzlich willkommen an Sie aus dem Wartburgkreis, die Besuchergruppe, guten Tag. (Beifall AfD) „Wohngeld“ ist natürlich ein schwieriges Thema. Der Minister hat entsprechend ausgeführt. Es ist schon traurig, dass es so etwas überhaupt geben muss. Ich möchte jetzt mal zusammenfassend auch auf den Antrag der Linken eingehen. Am Ende ist es ja so, aus Berlin kommt Schrott, was das angeht. Jetzt kommt in Thüringen dann Die Linke und will die Welt retten. So liest sich für uns der Antrag zumindest. Die Linke hatte schon mal hier so einen Antrag eingebracht, der sämtliche Nebenkosten bei Bürgergeldempfängern den Steuerzahlern aufbürden sollte. Ja, Wohngeld ist wichtig, aber jetzt fordern Sie, ich zitiere mal aus Ziffer II.2 des Antrags: „die Ausweitung des Kreises der Leistungsberechtigten“, „die Anhebung der jeweiligen Leistungssätze“, „die Verlängerung der Geltungsdauer von Wohngeldbescheiden“ sowie „eine bessere und unbürokratischere Abstimmung des Wohngelds mit anderen Sozialleistungen, die der Sicherung der Wohnkosten dienen.“ Der Minister hat es auch schon gesagt. Für uns ergeben sich dann aber sofort Fragen: Um wen soll denn der Kreis erweitern werden? Um wie viel soll denn angehoben werden? Auf wie lange soll konkret verlängert werden und wie soll eine unbürokratische Abstimmung aussehen? Ihr Antrag beschreibt freilich ausführlich bestehende soziale Probleme, stellt aber nicht mehr als eine Flut an Forderungen ohne Konkretes, inklusive Finanzierung, dar – Beispiel: Bürokratie. Das steht im krassen Gegensatz zu den Unterlagen, die so mancher noch nicht ganz so lange hier Lebende einzubringen im Stande ist, um auf Kosten der Allgemeinheit versorgt zu werden und in einer bezahlten und beheizten Wohnung zu wohnen, sieht es da beim Wohngeld schon anders aus. Das fängt bei einem Personalausweis an, geht über den Mietvertrag, eine Mieterbescheinigung, Nachweise der letzten Mietzahlungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, den aktuellen Renten- oder Pensionsbescheid – wobei Letzterer wohl wahrscheinlich noch nie in einer Wohngeldstelle gelegen hat –, Nachweis über Transferleistungen, Unterhalt und bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid und Gewinnermittlungen. Ja, hier wird genau hingeschaut. Woanders nimmt man es dann aber nicht ganz so genau. Ein Staat muss seine sozialen Verpflichtungen erfüllen, gleichzeitig aber sicherstellen, dass seine Ausgaben dauerhaft finanzierbar bleiben, auch in Thüringen. Auch Sozialleistungen können und müssen auf Zielgenauigkeit, Effizienz und Missbrauchsresistenz überprüft werden. Ihre Aussage ist jedoch: Entweder man erhöht Sozialleistungen oder man handelt sozial ungerecht. Verstehen Sie das bitte jetzt nicht falsch. In keinem Fall will ich hier eine Lanze für Friedrich Merz und seine Chaos-Koalition in Berlin brechen. Aber ein wohlfeiles Wunschkonzert von Links, das der Welt zeigen soll, wir kümmern uns um die Armen und Schwachen, löst gar nichts. (Beifall AfD) Lange Bearbeitungszeiten sind eine Zumutung. Das stimmt. Eine Darstellung der Finanzierbarkeit jedoch fehlt hier völlig, Beispiel: mehr Beratung und Personal. Kein Problem, täglich schließen in Thüringen Betriebe für immer ihre Tore, Beispiel: aktuell in Kahla. Da wird Personal frei. Das Problem ist aber, Arbeitsplätze in der freien Wirtschaft generieren Wertschöpfung und somit Steuern für den Staat, werden aber aufgrund der grandiosen Politik in Deutschland immer weniger werden. Da steigen die Zahlen auf der Seite derer, die auf staatliche Leistungen angewiesen sind. Da nützt es niemandem, dass die Wohngeldstelle personell voll besetzt ist und das Wohngeld per Mausklick bewilligt wird, wenn niemand mehr das Geld erwirtschaftet, das die Linken so gern verteilen. (Beifall AfD) Eine leistungsfähige Verwaltung ist nicht automatisch eine Verwaltung mit immer mehr Personal. Sie ist zunächst eine Verwaltung mit effizienten Verfahren, klaren Zuständigkeiten und möglichst wenig Bürokratie. Da darf man aber auch die Kommunen nicht am langen Arm verhungern lassen oder mit einer Milliarde Euro schuldenfinanzierter Kredite ruhigstellen, die unsere Kinder und Enkelkinder abzahlen müssen. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Da haben wir nicht genug!) Der beste Schutz vor Wohnkostenarmut ist auf Dauer nicht ein immer höherer staatlicher Zuschuss, sondern ein ausreichendes Einkommen ohne über 50 Prozent Steuern und Abgaben und ein ausreichendes Angebot an bezahlbarem Wohnraum. Da darf man dann aber nicht allen Fans des deutschen Sozialstaats die illegale Einreise inklusive Wohnung und Vollversorgung erlauben. (Beifall AfD) Da bin ich bei den von Ihnen benannten 60 Prozent der Wohngeldbezieher, die Rentner. Ich schaue mal in die Wirklichkeit. Ein heute 66-jähriger Rentner ist 1960 geboren. Er hat wahrscheinlich 1976 mit der Lehre angefangen und bis zur Wende in dem Land gearbeitet, das von der Vorgängerpartei der Linken diktiert wurde. Dann Wende, Betrieb zu, vielleicht ABM, Umschulung usw. – die Biografien vieler Thüringer sind bekannt. 2011 war er 51 und bis 2011 hat die CDU Thüringen in den höchsten Tönen als Niedriglohnsektor und den dadurch angeblichen Standortvorteil gepriesen. Das Ergebnis steht jetzt auf dem Rentenbescheid. Und der landet dann eben in der Wohngeldstelle. Das ist bitter und das ist eine Frechheit. Das darf so nicht sein, schon gar nicht angesichts der vollkommen irren geplanten Ausgaben für Klima, illegale Migration, Ukraine und Rüstung. (Beifall AfD) Rüstung hatten Sie zumindest nicht mal in Ihrem Antrag erwähnt. Machen wir erst mal wieder Platz, den wir ja doch nicht haben, entlassen wir Nichtaufenthaltsberechtigte aus dem seit Sachsen-Anhalt noch größer gewordenen braunen Einheitsbrei in ihre Heimat. Das entspannt die Haushalte, den Wohnungsmarkt und nicht zuletzt die Kriminalstatistik. (Beifall AfD) Heißen wir Menschen willkommen, die hier wirklich anpacken und arbeiten wollen, machen wir eine Wirtschaftspolitik ohne Ideologie und Bevormundung, schicken wir Diplomaten statt milliardenteure Raketen nach Russland. Völlig falsche Politik mit steigenden Ausgaben für Soziales zu antworten, löst kein einziges Problem und ist etwas, was 1989 friedlich abgewickelt wurde. (Beifall AfD) Bei allem Einsatz für das Wohngeld – Sie wollen Sozialismus. Mario Voigt braucht Sie. Deshalb ist die Zeit mehr als reif für Veränderungen. Sonst rennen wir in 100 Jahren noch dem Problem hinterher, die Sie verursacht haben. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ihr löst die dann?) Rentnern gebührt mehr als ein Almosen der Linken. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Heber von der Fraktion der CDU das Wort.

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Claudia Heber CDU

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, Kollegen, liebe Zuhörer auf der Tribüne und am Livestream, erst einmal herzlichen Dank dem Minister für den Sofortbericht, für die vielen inhaltlichen Zahlen und die entsprechende Information zum aktuellen Stand des Bundesratsverfahrens. Ja, Wohnen muss bezahlbar bleiben und das Wohngeld ist dabei ein wichtiges Instrument, gerade für Menschen, die ihren Lebensunterhalt grundsätzlich selbst bestreiten können, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um ihre Wohnkosten vollständig zu tragen. Deshalb ist es durchaus auch lohnenswert, auch wenn jetzt nicht so viele von den Linken dasitzen, über den Antrag der Linken und über die Wohngeldreform des Bundes zu reden. Ihr Antrag hat einige erhebliche Schwächen. Erstens, die 1,5 Milliarden Euro: Im Antrag ist von 1,5 Milliarden Euro die Rede, um die der Bundeshaushalt entlastet werde. Das ist so nicht richtig. Das möchte ich gern der guten Ordnung halber noch mal einsortieren. Die rund 1,5 Milliarden Euro sind die Nettoentlastung aller öffentlicher Haushalte insgesamt. Für den Bund allein liegt die rechnerische Nettoentlastung deutlich darunter, nämlich bei knapp 500 Millionen Euro. Und wenn wir hier schon mit Milliardenbeträgen rumschmeißen, dann sollten wenigstens die Milliarden beim richtigen Haushalt landen. Zweitens, die rund 380.000 Haushalte. Ja, nach der Modellrechnung werden rund 381.000 Haushalte künftig nicht mehr im Wohngeldbezug sein. Aber – und das gehört auch zur Debatte dazu, der Minister hat es auch schon angesprochen – rund 143.000 davon wechseln voraussichtlich in Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII. Ich gehe mal davon aus, dass auch die Frau Rocktäschel dorthin verwiesen werden wird. Sie verliert also nicht ihre gesamte soziale Absicherung, auch wenn wir uns im Ergebnis dessen und was du ja auch gesagt hast, einig sind. Man kann also sehr wohl darüber diskutieren, ob ein Wechsel vom Wohngeld in die Grundsicherung sinnvoll ist. Aber dann muss man auch genau benennen, was dann passiert, liebe Linke. Aber dazu komme ich gleich noch. Drittens, die Heizkostenpauschale bzw. die Heizkostenkomponente, so heißt sie richtig: Die soll halbiert werden. Aber – und das schreiben Sie – sie soll nicht abgeschafft werden. Sie wurde 2023 vor dem Hintergrund massiv gestiegener Energiepreise eingeführt, wir haben es eben schon gehört. Damals hatten sich die Heizenergiekosten gegenüber 2020 ungefähr verdoppelt. Heute liegen die Energiepreise auch noch deutlich über dem Niveau von 2020, aber unter diesem Spitzenwert. Deshalb lohnt es sich auch, hier über die richtige Höhe zu diskutieren. Aber auch hier brauchen wir Differenzierung und keine Zuspitzung. Und viertens, ihre Gegenüberstellung von Wohngeld und Verteidigungsausgaben. Man kann über politische Prioritäten im Bundeshaushalt durchaus streiten. Aber für eine vollständige wohnungspolitische Betrachtung greift dieser Vergleich viel zu kurz. Nein, er greift eigentlich gar nicht zu kurz, er ist falsch. Ich will das kurz erklären. Wenn Sie sich die Entwicklung der Wohnungspolitik anschauen und wenn Sie sich das mal vor Augen führen und die Zahlen zu Rate ziehen, dann müssen Sie auch die Investitionen nennen. Ja, der Gesamtetat des Bauministeriums soll 2027 leicht sinken. Aber gleichzeitig steigen dort die Investitionen um rund 374 Millionen Euro auf mehr als 5,1 Milliarden Euro. Vor allem die Mittel für den sozialen Wohnungsbau steigen von 2,65 Milliarden Euro auf rund 3,28 Milliarden Euro. Das sind über 600 Millionen Euro mehr. Zusätzlich steigen auch im Infrastruktursondervermögen die Mittel für Investitionen in den Wohnungsbau. Der Bund zieht sich also keineswegs aus der Wohnungspolitik zurück. Er verändert aber eine Schwerpunktsetzung: weniger laufende Ausgaben beim Wohngeld, gleichzeitig mehr Investitionen in Wohnraum und deutlich mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau. Ob man diese Schwerpunktsetzung richtig findet, darüber kann man streiten. Aber sie gehört zur vollständigen Wahrheit dazu. Die entscheidende wohnungspolitische Frage lautet deshalb: Wollen wir dauerhaft immer höhere Wohnkosten bezuschussen oder müssen wir gleichzeitig mehr dafür tun, dass überhaupt zusätzlich bezahlbarer Wohnraum entsteht? Beides gehört zu einer seriösen Wohnungspolitik. Auch bei der Entwicklung der Wohngeldzahlen greift der Antrag zu kurz. Ein wesentlicher Grund für den starken Anstieg ist das hier schon erwähnte Wohngeld-Plus-Gesetz von 2023. Der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde damals – politisch gewollt – ungefähr verdoppelt. Mehr Wohngeldempfänger sind deshalb nicht automatisch der Beweis für ein Scheitern der Wohnungspolitik, so wie Sie das gern hinstellen. Die Thüringer Entwicklung hat der Minister gerade dargestellt. Entscheidend ist: Die steigenden Fallzahlen haben mehrere Ursachen und nicht nur die eine, die der Antrag der Linken nahelegt. Sozialpolitik braucht Differenzierung. Nun komme ich zu dem Punkt der aus meiner Sicht für Thüringen inzwischen viel entscheidender ist. Der Minister hat gerade auf die Gefahr zusätzlicher kommunaler Belastungen hingewiesen. Genau da möchte ich ansetzen. Was passiert denn finanziell, wenn Menschen aus dem Wohngeld in andere soziale Sicherungssysteme wechseln? Diese Frage blendet der Antrag völlig aus. Ministerpräsident Mario Voigt hat Sie dagegen bereits in der Regierungsbefragung im September sehr klar angesprochen. Da schaue ich jetzt mal nach rechts. Das ist übrigens der Punkt gewesen, bei dem die AfD als größte Opposition nicht anwesend war und sich verweigert hat, hier mitzumachen, als Sie lieber Kaffee trinken gegangen sind oder am Ende vielleicht doch lieber die Verwaltung mit Kleinen Anfragen fluteten, (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wo sind denn Ihre Leute?) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wo ist denn Ihre erste Reihe?) (Zwischenruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Auf Toilette!?) statt hier während der Regierungsbefragung direkt und unmittelbar die Regierungsmitglieder zu befragen.

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Ich bitte um etwas mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin.

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Claudia Heber CDU

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Das haben Sie nicht getan, aber die Linke hat das getan und hat das im letzten Plenum genutzt. Sie hat den Ministerpräsidenten nach dieser Wohngeldreform gefragt. Auf Ihre Frage, Herr Schaft, nach dem Änderungsbedarf an der Wohngeldreform sagte er in der Regierungsbefragung – ich zitiere –: „Ich finde, Verschiebebahnhöfe zu organisieren in Gesetzen, nicht sinnvoll.“ Genau darum geht es. Das Wohngeld wird jeweils zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Wenn die Wohngeldausgaben sinken, wird also auch der Thüringer Landeshaushalt entlastet, bisher anspruchsberechtigte Haushalte wechseln aber aus dem Wohngeld in das SGB II. Dort entstehen zusätzliche Kosten – der Minister hat es gesagt –, insbesondere bei den Kosten der Unterkunft. Diese Kosten treffen eben auf die kommunale Ebene. Das ist keine theoretische Befürchtung, das steht sogar im Gesetzentwurf. Die Bundesregierung selbst beziffert die zusätzlichen kommunalen Ausgaben im SGB II bundesweit – ich nehme jetzt nur mal die Zahl für 2029 – auf 24 Millionen Euro jährlich. Inzwischen hat der Bundesrat genau dieses Problem aufgegriffen und stellt ausdrücklich fest, dass die finanziellen Folgen der Wohngeldreform nicht allein anhand der Einsparungen beim Wohngeld bewertet werden dürfen. Den Einsparungen stehen zusätzliche Leistungen und Verwaltungsaufwendungen in anderen sozialen Sicherungssystemen gegenüber. Der Bundesrat warnt ausdrücklich vor einer Verlagerung finanzieller Belastungen auf die kommunale Ebene. Deshalb fordert der Bundesrat, die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen umfassend zu ermitteln und sicherzustellen, dass sie vollständig durch den Bund ausgeglichen werden. Deshalb halte ich das auch für richtig. Der Minister hat es vorhin auch ausgeführt. Unsere Landkreise und kreisfreien Städte stehen finanziell ohnehin unter erheblichem Druck. Eine Konsolidierung des Bundes- oder Landeshaushalts darf nicht dadurch erkauft werden, dass zusätzliche Sozialausgaben bei unseren Kommunen hängen bleiben. (Unruhe Die Linke) Besonders interessant ist deshalb auch die Antwort der Bundesregierung. Der Bund sagt gerade nicht: Wir gleichen das aus, wir geben den Kommunen die Mehrkosten zurück. Nein, die Bundesregierung verweist vielmehr darauf, dass die Länder durch geringere Wohngeldausgaben ja selbst erhebliche Einsparungen erzielen würden, und sie erklärt ausdrücklich, es liege grundsätzlich im Ermessen der Länder, ob sie einen Teil dieser Einsparungen für eine bessere Finanzausstattung ihrer Kommunen verwenden. Genau damit wird die Wohngeldreform ein ganz konkretes Thüringer Problem: Wie hoch ist die Entlastung des Thüringer Landeshaushalts tatsächlich? Wie viele Thüringer Haushalte wechseln voraussichtlich? Welche zusätzlichen Kosten entstehen dadurch bei unseren Landkreisen und kreisfreien Städten? Wie hoch ist nach Berücksichtigung der Bundesbeteiligung die tatsächliche kommunale Nettobelastung? Entstehen zusätzliche Verwaltungskosten? Gibt es weitere Folgewirkungen beispielsweise bei der Hilfe zur Pflege? Was passiert vor allem, wenn der Bund bei seiner Position bleibt und die kommunalen Mehrbelastungen nicht vollständig ausgleicht? Dann müssen wir darüber reden, ob und in welchem Umfang die Entlastung des Thüringer Landeshaushalts bei unseren Kommunen ankommen muss. Aber vielleicht kommen wir ja gar nicht dazu und vielleicht löst sich das auch anders auf. Ja, die inhaltlich materiellen Fragen – der Minister hat es gesagt – dieser Wohngeldreform sind im Bundesratsverfahren adressiert und werden im weiteren Gesetzgebungsverfahren beraten. Unser zusätzlicher Auftrag hier ist deshalb ein anderer: Wir müssen klären, was die Reform finanziell für Thüringen bedeutet. Und zu den weiteren Forderungen des Linken-Antrags hat der Minister bereits Stellung genommen. Nur so viel: Sie wollen den Kreis der Anspruchsberechtigten ausweiten. Sie wollen Leistungen erhöhen, Wohngeldstellenpersonal stärken, Bescheide verlängern. Das kann man natürlich alles fordern, (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Man kann es auch machen!) aber dann muss man auch sagen, wer das bezahlt und welches konkrete Problem gelöst werden soll. Denn die Bescheidung für 24 Monate gibt es ja bereits. Die ist ja schon heute möglich. Und auch beim Bürokratieabbau beginnt die Reform nicht bei null. Der Bundesentwurf enthält bereits eine Reihe von Verfahrensvereinfachungen. Auch das gehört zur vollständigen Bewertung, meine Damen und Herren. Der Antrag der Linken hat sehr deutliche Schwächen. Für eine Überweisung spricht nicht seine Qualität, sondern eine Frage, die er selbst gar nicht beantwortet: die Finanzierungsfolgen für unsere Kommunen. Mario Voigt hat früh vor Verschiebebahnhöfen gewarnt und der Bundesrat hat diese Gefahr ausdrücklich aufgegriffen. Das haben wir gehört. Die Gegenäußerung der Bundesregierung macht deutlich, welche finanziellen Folgen tatsächlich entstehen. Wir stimmen daher der Überweisung an den Fachausschuss mit dem klaren Auftrag zu, zu klären, welche Mehrbelastungen entstehen und welche Konsequenzen zu ziehen wären, wenn der Bund die vom Bundesrat geforderte Kompensation eben nicht übernimmt. Denn eines darf am Ende auf keinen Fall passieren: Bund und Land sparen und unsere Landkreise und Kommunen zahlen die Rechnung. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Genau so wird es!) Das wäre genau der Verschiebebahnhof, vor dem Mario Voigt gewarnt hat. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Müller von der Fraktion Die Linke das Wort.

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Anja Müller Die Linke

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, erst mal danke auch für diesen Sofortbericht, den wir heute hören durften. Nur stelle ich mir gerade nach dem Redebeitrag von Frau Heber die Frage: War das der Sofortbericht des Ministeriums oder der gesamten Landesregierung? Denn ich habe unglaublich viele Widersprüchlichkeiten in den beiden Redebeiträgen gehört. Zum einen möchte ich sagen, die Zahlen, die wir in unserem Antrag haben, sind im Vorblatt des Gesetzentwurfs auf Bundesebene zu finden. (Beifall Die Linke) Über 1 Milliarde Euro wird durch den Bund eingespart oder soll eingespart werden. Und wenn man dann noch dazurechnet, was Länder und Kommunen einsparen, kommen wir eben auf die 1,5 Milliarden Euro, die durch die Kürzungen beim Wohngeld eingespart werden sollen. Also da bitte noch mal das Gesetzesblatt lesen. Das Nächste, was Sie angesprochen haben, die Auswirkungen auf die Kommunen: Das wissen wir alles. Das ist gang und gäbe. Und das kenne ich. Ich war lange Jahre Mitglied im Kreistag, da wurde uns immer so eine Torte aufgezeigt und wie groß dann auf einmal der Anteil der Soziallasten ist. Ja, aber dann muss auch hier im Land Thüringen der kommunale Finanzausgleich geändert werden. (Beifall Die Linke) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Genau!) Denn wenn nämlich dieser Verschiebebahnhof ist und wir die Kommunen entlasten wollen, dann brauchen wir eine Änderung des kommunalen Finanzausgleichsgesetzes. Also klar kommen da Hausaufgaben auf uns zu. Deswegen ist es so unglaublich wichtig, dass wir über dieses wichtige Thema sprechen. Das war jetzt mein Vorwort. Jetzt kommt‘s.

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Möchte Frau Heber jetzt gleich eine Zwischenfrage stellen? Stehen Sie deswegen dort? Frau Müller, gestatten Sie die?

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Anja Müller Die Linke

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Aber selbstverständlich.

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Bitte, Frau Heber.

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Claudia Heber CDU

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank, Frau Müller. Ich wollte nur fragen, ob Sie mir recht geben, dass in Ihrem Antrag nichts zu den kommunalen Finanzbelastungen steht. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Sie haben doch selbst gesagt, dass der Bund es auch nicht weiß!)

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Anja Müller Die Linke

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Da stimme ich Ihnen zu, weil bei uns die Menschen im Vordergrund stehen und das andere kommt danach. (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das ist billig!) Nein, das ist nicht billig. Wer lebt in den Kommunen? Wer gestaltet die Kommunen? Wer ist dort ehrenamtlich engagiert? Das sind nämlich die Menschen. Und das werde ich Ihnen an Beispielen auch deutlich machen, was nämlich Wohngeldkürzungen auch für das Ehrenamt bedeuten. Laut DGB-Analyse verhindert nämlich das Wohngeld, dass rund 357.000 Menschen – Sie haben eben auch die DGB-Studie angesprochen – zusätzlich unter das Armutsrisiko fallen, und ohne Wohngeld würde die Armutsquote in Deutschland von 16,1 Prozent auf 16,5 Prozent steigen. Ich sage Ihnen, hinter diesen Zahlen stehen eben auch Familien, da stehen Eltern, schon heute genau, die rechnen müssen: Reicht das Geld für die Miete, für die Heizung und für den Einkauf? Kann mein Kind beim Schulausflug mitfahren? Können wir die neuen Winterschuhe kaufen, die jetzt vor der Haustür stehen? Oder muss das alles noch warten? Und wird diesen Familien das Wohngeld gekürzt, sinkt ihre Miete einfach nicht. Die Heizkosten werden dadurch nicht billiger. Es fehlt nämlich einfach das Geld, das sie zum Leben brauchen. Deshalb sagen wir als Linke nämlich ganz klar, es darf keine Kürzungen beim Thema „Wohngeld“ geben. (Beifall Die Linke) Wer Familien stärken und Kinderarmut bekämpfen will, darf ihnen diese Unterstützung nicht nehmen. Wer Menschen Sicherheit verspricht, muss eben auch dafür sorgen, dass ihr Zuhause bezahlbar bleibt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum spreche ich das Thema „Familien“ einfach so als Erstes an, speziell auch die kleinen Familien? Was mir in dieser ganzen Debatte nämlich auch noch aufgefallen ist bei diesen Sozialkürzungen, es geht um das Thema „Unterhaltsvorschuss“. Und wenn ich einer alleinerziehenden Mutter zum einen das Wohngeld vielleicht kürze und dann auch noch beim Unterhaltsvorschuss spare, welche Familie oder welche Frau, die sich vielleicht trennen muss von ihrem Mann, weil er vielleicht gewalttätig ist, macht diesen Schritt, weil sie überlegen muss: Falle ich dann in die Armutsfalle? Was bedeutet das für mein Kind? Das müssen wir doch mal gemeinschaftlich denken. Und das fehlt mir in dieser Debatte, was das für Gleichstellungspolitik ist. Zwingen wir Frauen wieder irgendwie bei irgendwelchen Leuten zu bleiben, die sie vielleicht auch schlagen. Das möchte ich in dieser Debatte zumindest auch mit einbringen, denn es hat nämlich auch eine starke und große Komponente. Das macht mich verrückt, ich sage es Ihnen ganz ehrlich. (Unruhe AfD) Ja, da kann man lachen oder auch nicht. Ich finde, wenn man über Familien lacht oder Frauen, die den ganzen Tag arbeiten gehen und sonst nicht wissen, wie sie über die Runden kommen und das Wohngeld brauchen, um gerade in dieser Situation, in der die Heizkosten immens gestiegen sind, wenn man dem auch noch mit Lächerlichkeit entgegenkommt, (Beifall Die Linke) dann sagt das alles über die AfD-Fraktion aus, und mehr muss man zu Ihrer familienpolitischen Position nicht sagen. (Unruhe AfD) Ich habe es natürlich gehört, dass Sie es kritisch sehen, den Gesetzentwurf, und ich habe auch gelesen die Position der Länder. Also im Bundesrat gab es ja schon mal eine Debatte und eine Diskussion dazu und ich habe das deutlich gelesen. Die Position, ich dachte: Na gut, jetzt haben sie für die Alleinerziehenden noch eine Steigerung drin. Von 1.100 Euro soll diese Summe erweitert werden auf 1.900 Euro. Aber es gab halt keine Ablehnung. Und heute Nacht, das hat mich so aufgeregt, heute Nacht um 0.30 Uhr hat ja im Deutschen Bundestag die Debatte, die erste Lesung zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden. Ich habe da Grausames gehört, aber nicht, dass man das verhindern will, also dass man sagt: Okay, wir stellen uns komplett gegen diese Kürzungen beim Wohngeld. Ich habe es einfach nicht gehört, außer von der Fraktion der Grünen oder der Linken. Und von den Ländern gab es eine Position, aber keine ablehnende Haltung. Das fand ich schon schade. Klar können Sie sagen, dass Sie es kritisch sehen, aber wir erwarten mit unserem Antrag ein deutliches Signal an die 44.000 Haushalte hier in Thüringen, dass die wissen, ob sie sich ab dem 01.01.2027 diese Wohnung noch leisten und ob sie sich vor allen Dingen die Nebenkosten noch leisten können. Da will ich mal das aufgreifen, was mir gestern meine Kollegin Große-Röthig gesagt hat. Die hat mir nämlich einen Bescheid von den kommunalen Wohnungsunternehmen aus Weimar gezeigt. Dort hat eine Frau eine Abrechnung bekommen, eine Heizkostenabrechnung, die im letzten Jahr noch bei 170 Euro lag. In diesem Jahr hat sie sie gekriegt mit 700 Euro – 700 Euro Heizkostenabrechnung. Und wenn Frauen, wie Sie es ja auch gesagt haben, oder Rentnerinnen und Rentner ihr Leben lang gearbeitet haben, in dieser Wohnung leben, jetzt diese Heizkosten abstottern müssen, was bedeutet denn das? Was bedeutet das? Spare ich bei der Kleidung? Spare ich beim Essen? Spare ich beim Trinken? Spare ich bei der Kultur? Wo sonst sollen sie denn sparen? Geht sie wieder Flaschen sammeln? Ich finde das unglaublich und schrecklich, was wir da mit den Menschen machen, wohl wissend, dass Menschen auf so ein Sicherungssystem angewiesen sind. (Beifall Die Linke) Da will ich Ihnen auch eine Geschichte erzählen. Einige von Ihnen wissen es, wir machen ehrenamtlich das Restaurant der Herzen. Bis zu 200 Mittagessen geben wir kostenfrei an Menschen aus, die sich das nicht leisten können, und das jetzt im fünften Jahr, mit Ehrenamtlichen, viel organisiert durch mein Büro. Und wir machen das sehr gern. Da setzt man sich hin, wir reden, wir geben Essen aus. Da sagt mir jemand – sie war auch über 70, ich sage den Namen jetzt nicht –, sie hat ihr Leben lang gearbeitet und muss jetzt 60 Prozent ihrer Rente für die Miete ausgeben. 60 Prozent der Rente, das muss man sich mal reinziehen. Sie kann nicht einfach umziehen, sie ist alleinstehend und sie ist ehrenamtlich engagiert. Sie sagt: Ich kann mir das bald nicht mehr leisten. Wer zahlt mir denn den Bus? Wer zahlt mir denn, wenn ich was ausdrucken will? Also bedeutet das konkret etwas für das Ehrenamt, wenn wir, gerade bei denen, die ehrenamtlich engagiert sind, kürzen. Das will ich Ihnen einfach mal mitgeben, was dieses Thema „Wohnen und Wohngeld“ für das soziale Leben in Thüringen bedeutet. Deswegen ist es uns so wichtig, dass wir das weiterhin auch im Ausschuss übergreifend diskutieren und bearbeiten. Ich möchte auch das Thema „längere Bearbeitungszeiten“ ansprechen. Wir stellen alljährlich diese Anfrage an das Ministerium und wir müssen feststellen, dass die Bearbeitungsdauer in den Landkreisen immens zunimmt. Bis zu acht Monate müssen die Menschen auf einen Wohngeldbescheid warten: Kriege ich was oder kriege ich nichts? Sie müssen aber die Miete oder die Heizkostenabrechnung oder sonst was zahlen. Was machen sie denn in den acht Monaten? Da sparen sie wieder bei sich. Da sparen sie beim Einkauf, da sparen sie im Einzelhandel. Wir wundern uns, warum es in den Innenstädten immer weniger Geschäfte gibt. Das hängt doch alles miteinander zusammen. Deswegen ist das so wichtig, dass wir bei den Bearbeitungszeiten schneller werden. Da muss ich Ihnen leider auch sagen: Sie haben gesagt, Sie setzen auf die Digitalisierung. Wir sitzen mit dem Laptop im Restaurant der Herzen und füllen Wohngeldanträge aus. Sie sagen, Sie brauchen keine weiteren Beratungsstellen, denn es gäbe ja die Ämter. Nur versuchen Sie mal im Amt – das haben wir häufiger beim Finanzamt – Termine oder diese Beratung zu bekommen. Das wird schwierig. Deswegen sagen wir auch, es braucht weitere Beratungsstellen, in denen man die Anträge, wenn man auf Digitalisierung setzt, gemeinsam mit den Menschen ausfüllt. (Unruhe CDU)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Möchten Sie eine Zwischenfrage stellen, Frau Tasch? Es gibt auch noch Redezeit für Ihre Fraktion.

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Anja Müller Die Linke

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Also wir brauchen Zugänge, damit Menschen die Möglichkeit haben, das ausfüllen zu lassen, wenn sie es nicht können. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU) Frau Tasch bietet sich da an, so wie ich das jetzt verstehe. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Wir machen das schon jahrelang!) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir machen das auch!) Frau Tasch, ich habe Ihnen gesagt, dass wir das auch machen. Aber da sind wir wieder beim Thema „Ehrenamt“. Deswegen braucht es auch staatliche Strukturen und deswegen müssen wir dafür sorgen, dass es Beratungsstellen für das Thema „Wohnen“ gibt: Wo kann ich vielleicht Wohngeld beantragen? Was kann ich tun? Ich finde es gut, dass wir den Antrag hoffentlich an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur überweisen. Das ist zumindest unser Ansinnen. Ich freue mich auf die Debatte dann im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank. Herr Minister, Sie haben Redebedarf angemeldet. Die Landesregierung darf jederzeit das Wort ergreifen, sie muss nicht warten, bis die Abgeordneten alle gesprochen haben. Wenn es Ihnen jetzt auf der Seele brennt, dürfen Sie. Bitte schön.

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Steffen Schütz

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Frau Müller, ehrlich gesagt habe ich mich gerade ein bisschen geärgert. Ich weiß nicht, ob Sie mir zugehört haben. All das, was Sie jetzt angesprochen haben, habe ich in meiner Rede erwähnt. Ich habe das Thema „alleinstehende Frauen“ erwähnt, ich habe das Thema „Alleinerziehende“ erwähnt, ich habe das Thema „Heizkosten“ erwähnt. Nebenbei gesagt wissen Sie genauso gut wie ich, dass wir in Thüringen zwar ein Thema mit den Mieten haben, aber das unser Problem nicht in den Grundmieten ist, sondern den Betriebskosten, die nachhaltig steigen. Auch das habe ich erwähnt. Ehrenamt habe ich erwähnt. Also bitte worüber reden wir hier? Dann sagen Sie, Sie wüssten nicht, wofür wir stehen. Ich habe das, glaube ich, deutlich gemacht und das möchte ich an der Stelle einfach noch mal gewürdigt wissen, denn so ist es nicht. Wenn Sie nachts 0.30 Uhr im Bundesrat eine Debatte hören – also, keine Ahnung, ich habe das heute Nacht 0.30 Uhr nicht gehört, aber an meiner Haltung zu dieser Frage habe ich, glaube ich, keinen Zweifel gelassen. Also lassen wir das doch dabei. Danke. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Weiter in der Rednerliste ist die Nächste Frau Abgeordnete Behrendt von der Fraktion Thüringen.Gerecht.

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Nina Behrendt Thüringen.Gerecht

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, sehr geehrte Zuschauer, es ist schon eine hitzige Debatte bis jetzt gewesen. Und tatsächlich ist es mir wichtig, auch noch mal dieses Bild aufzugreifen, was vorhin Minister Schütz auch hier erwähnt hatte, der Rentnerin. Sie hat 45 Jahre gearbeitet, bekommt die kleine Rente. Die Mieten steigen, Heizkosten steigen, aber die Rente, die bleibt. Ja, für sie ist das Wohngeld definitiv kein Luxus. Es ist das, was zwischen ihr und der Angst und vor dem nächsten Mahnschreiben steht. Solche Biografien sind prägend für den Osten und sie prägen auch Thüringen. Genau über solche Biografien solcher Menschen sprechen wir heute und haben wir heute auch schon einige Male gehört. In Thüringen beziehen etwa 40.000 Haushalte Wohngeld. Mehr als 60 Prozent davon sind Rentnerinnen und Rentner. Im Schnitt bekommen sie etwa 225 Euro. Das klingt wenig, aber für viele ist das der Unterschied zwischen Bleiben oder Ausziehen. Wohngeld ist ein zentraler Baustein sozialer Sicherheit, und gerade weil in Thüringen besonders Rentnerinnen und Rentner betroffen sind, tragen wir eine besondere Verantwortung. Minister Schütz hat dazu sich schon vor einigen Wochen in der Zeit klar ausgedrückt, lange bevor dieser Antrag hier auf den Tisch kam. Ich zitiere: „Nach den Plänen zur Abschaffung der Rente nach 45 Beitragsjahren ist die geplante Wohngeldreform ein weiterer Schlag ins sozialpolitische Kontor.“ Recht hat er! Während für Rüstung Milliarden mobilisiert werden, soll ausgerechnet bei denen gespart werden, die ohnehin am wenigsten haben, bei den Schwächsten der Gesellschaft, bei denen, die jahrzehntelang ihren Beitrag geleistet haben. Das ist, als würde man beim Hausbau am Fundament sparen, damit dann hinterher das Dach vergoldet werden kann. Das ist für uns als Thüringen.Gerecht nicht hinnehmbar. Wir stehen an der Seite derjenigen, die ihr Leben lang für unser Land gearbeitet haben. Und wenn es keine Rentnerinnen und Rentner sind, es sind die Menschen, die morgen früh aufstehen, jeden Tag zur Arbeit gehen und deren Gehalt am Ende des Monats trotzdem nicht reicht: Pflegekräfte, Verkäufer, Alleinerziehende, Menschen, die nicht am Rande der Gesellschaft stehen, sondern mitten in unserer Mitte, Menschen, die jeden Tag Leistung bringen und Mehrwert zu unserer Gesellschaft beitragen und trotzdem auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, um ein Dach über dem Kopf zu behalten. Wer beim Wohngeld kürzt, kürzt nicht bei einer abstrakten Haushaltsposition. Er kürzt bei Menschen, die Leistung erbracht haben oder täglich erbringen. Wenn wir in einer Leistungsgesellschaft leben wollen, müssen wir diese Leistung auch anerkennen. Genau wegen solcher Kürzungspläne verstehen die Menschen die Politik nicht mehr. Wer trotz Arbeit und trotz eines langen Erwerbslebens auf Unterstützung angewiesen ist und dann noch mit Kürzungen rechnen muss, verliert das Vertrauen in den Staat. Wenn dieses Vertrauen einmal verloren ist, gewinnt man es nicht mit einer Sonntagsrede zurück. Diese Politik kann man nicht einfach verbessern oder für besser erklären. Das ist einfach unsozial und das merken die Menschen. Wenn so etwas gefordert wird, darf man sich hinterher über Landtagswahlergebnisse wie zuletzt in Sachsen-Anhalt oder Mecklenburg-Vorpommern echt nicht wundern. (Unruhe AfD) Die Menschen interessiert der Verschiebebahnhof im Bundeshaushalt nicht. Sie fragen, ob sie im Januar noch heizen können und ein Dach über dem Kopf haben. Bei Politik geht es am Ende um die Menschen. Lassen Sie uns Politik für die Menschen in Thüringen machen. Liebe Kollegen, auch wir begrüßen die Ausschussüberweisung. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank, nächster Redner ist Herr Abgeordneter Liebscher von der Fraktion der SPD.

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Lutz Liebscher SPD

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, na klar, auch für uns als SPD ist das Thema „Wohnen“ eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit und auch der kommenden Jahre. Denn ob Menschen ihre Wohnung dauerhaft bezahlen können, entscheidet ganz unmittelbar über soziale Sicherheit und gesellschaftliche Teilhabe. Ich danke der Fraktion Die Linke nachdrücklich dafür, dass Sie das wichtige wohnungs- und sozialpolitische Thema heute hier auch noch mal in den Landtag gebracht haben. (Beifall Die Linke) Denn das Wohngeld erfüllt eine ganz besondere Funktion; das ist in den Vorreden auch schon deutlich geworden. Es unterstützt Menschen mit kleinen Einkommen oberhalb der Grundsicherung. Dazu gehören viele Rentnerinnen und Rentner ebenso wie Haushalte, deren Erwerbseinkommen für die Wohnkosten kaum ausreicht. Die Wohngeld-Plus-Reform von Klara Geywitz von 2023 hat diese Funktion bewusst gestärkt. Der Kreis der Berechtigten wurde erweitert und mit der Heizkostenkomponente auf gestiegene Belastungen reagiert. Die regelmäßige Dynamisierung sollte dafür sorgen, dass die Leistung mit der Entwicklung von Preisen und Mieten Schritt hält. Deshalb sehen auch wir die jetzt geplanten Einschnitte äußerst kritisch. 2027 soll die Dynamisierung nach den aktuellen Plänen ausgesetzt und die Heizkostenkomponente halbiert werden. Hinzu kommt eine Änderung der Berechnungsformel. Der Bundesansatz für das Wohngeld soll von rund 2,43 Milliarden Euro auf 1,81 Milliarden Euro sinken. So ist es in der Haushaltsdebatte im Bundestag gesagt worden. Die Folgen wären erheblich. Nach Berechnung der Bundesregierung würden bei voller Wirkung rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig verlieren, weitere 143.000 Haushalte würden voraussichtlich in die Grundsicherung fallen. Das ist aus unserer Sicht nicht hinnehmbar. Rund eine Million Haushalte bliebe im Wohngeldbezug und müsste mit geringeren Leistungen auskommen. Gerade dieser Wechsel in die Grundsicherung gehört in diese Debatte. Ein Teil der Einsparungen beim Wohngeld taucht anschließend in anderen Sozialleistungssystemen und bei den Kommunen wieder auf. Dazu entstehen neue Verwaltungsfälle. Wir wollen Sozialleistungen einfacher und effizienter organisieren. Deshalb sollten wir solche Verschiebungen zwischen den Systemen sehr genau prüfen. Diese Kritik wird dankenswerterweise inzwischen auch innerhalb der SPD auf Bundesebene deutlich formuliert. Bereits im Juni wurde vor pauschalen Kürzungen gewarnt. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was hat es genützt?) In der Haushaltsdebatte des Bundestages am 10. September 2026 wurde dann auch ausdrücklich gefordert, die bisherige Wohngeldförderung stabil zu halten. Auch eine reine Verlagerung finanzieller Belastungen in Sozialhilfe und kommunale Haushalte wurde dort kritisch angesprochen. Meine sehr geehrten Damen und Herrn, ähnlich argumentieren auch Wohnungswirtschaft und Sozialverbände. GDW und vtw sehen das Wohngeld als zielgenaues Instrument für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen und warnen vor einer Schwächung in einer Phase hoher Wohnkosten. Der GDW bezeichnet Kürzungen daher als sozialpolitisch falsches Signal. Sozialverbände warnen vor zusätzlicher Wohnarmut und einem stärkeren Übergang in die Grundsicherung. Auch das zuständige Thüringer Infrastrukturministerium mahnt mögliche Folgen an. Ende Juli 2026 bezogen in Thüringen etwa 40.000 Haushalte Wohngeld. Mehr als 60 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger sind Rentnerinnen und Rentner. Gerade mit Blick auf kleine Renten und niedrige Einkommen müssen wir deshalb sehr genau hinschauen. Soziale Sicherheit muss der Maßstab unserer politischen Arbeit sein. Zu einer nachhaltigen Antwort auf die Frage nach bezahlbarem Wohnen gehört für uns zugleich eine neue Konjunktur im sozialen Wohnungsbau. Mehr bezahlbarer und gebundener Wohnraum senkt den Unterstützungsbedarf langfristig. Deshalb begrüßen wir, dass der Bund die Programmmittel von 4 Milliarden Euro in diesem Jahr auf 5 Milliarden Euro im kommenden Jahr erhöht. Ab 2028 sind jeweils sogar 5,5 Milliarden Euro dafür vorgesehen. Diese Mittel müssen möglichst schnell und wirksam in bezahlbare Wohnungen umgesetzt werden. In Thüringen haben wir die Voraussetzungen dafür erfüllt und verbessert. Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Antrag der Linken finden wir mehrere Punkte, die wir ausdrücklich teilen. Einfachere Verfahren und kürzere Bearbeitungszeiten sind sinnvoll. Auch die Frage, wie das Wohngeld verlässlich auf einem angemessenen Niveau erhalten werden kann, verdient eine vertiefte Betrachtung. Bei weitergehenden Forderungen zur Ausweitung des berechtigten Kreises oder zu zusätzlichen Leistungserhöhungen wollen wir die Auswirkungen genauer prüfen. Das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene läuft noch. Es besteht also weiterhin die Möglichkeit, Änderungen vorzunehmen und die Thüringer Erfahrungen und Perspektiven eizubringen. Deswegen unterstützen auch wie die Überweisung des Antrags an den zuständigen Ausschuss für Infrastruktur, um dort die Debatte weiter zu vertiefen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank. Gibt es weitere Redebeiträge aus den Reihen der Abgeordneten? Herr Abgeordneter Kobelt von der Gruppe der fraktionslosen Abgeordneten Deine Stimme zählt.

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Roberto Kobelt fraktionslos

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auf jeden Fall ein gutes Thema, Wohngeldkürzungen zu verhindern. Es ist natürlich klar, dass das so kurzfristig ein Fehler ist. Mich wundert es ein bisschen, dass das fast alle Redner hier kritisieren, aber letztendlich, Herr Liebscher hat es ja jetzt auch gesagt, ist der Gesetzentwurf sicherlich nicht entgegen der zuständigen SPD-Ministerin überhaupt im Kabinett vorgelegt und beschlossen worden. Es ist auch ein bisschen schwierig, das dann hier in Thüringen so zu kritisieren, wenn es die eigenen Leute sozusagen in Berlin vorschlagen. Vom Thema her ist es natürlich richtig, dass die Wohngeldkürzungen nicht so kurzfristig stattfinden können. Ich möchte aber noch mal auf einen anderen Aspekt hinweisen, was eigentlich die Ursachen sind, und darauf, dass viele – das kenne ich auch aus dem Bekanntenkreis – letztendlich mit geringen Einkommen auch ein selbstbestimmtes, menschenwürdiges Leben führen wollen und gar nicht die Sozialleistungen in Anspruch nehmen wollen. Ich kenne einige Rentner, die vielleicht gerade so an der Kippe sind, wo sie sich nicht sicher sind oder die Rente schon zu gering ist, die dann wirklich alles zusammennehmen, sich Geld leihen bei der Familie, Erspartes aufbrauchen, nur um diesen Gang nicht zu gehen nach 45 Jahren Arbeit, als Bittsteller vor irgendeiner Verwaltungsmitarbeiterin in der Stadt zu stehen und einen Antrag auszufüllen. Ich glaube, solche Positionen sollte man auch nicht ignorieren. Man sollte den Schwerpunkt darauf legen, diese Ursachen zu bekämpfen, zum Beispiel mit einer Mindestrente, die dann automatisch ausreicht. Wir dürfen auch nicht vergessen, welche volkswirtschaftlichen Kosten durch diese ganzen Bearbeitungen entstehen. Beim Wohngeld beträgt der Anteil in den Kommunen schon über 20 Prozent von den eigentlichen Leistungen. Wenn man sich zum Beispiel das Bürgergeld nimmt und sich den Haushaltsbeschluss anschaut, dann kann man sich gar nicht vorstellen, dass 50 Prozent der Haushalspositionen für das Bürgergeld in Gebäude, Mitarbeiter, Bearbeitung gehen. Das sind Zahlen, die erwirtschaftet werden müssen, die dem Steuerzahler auch verloren gehen. Und das zeigt eigentlich auch, dass alles getan werden müsste, damit die Menschen gar nicht in die Situation kommen und zusätzlich der Verwaltungsaufwand extrem sinkt, Punkte zu pauschalisieren und die Ursachen zu bekämpfen. Sie hatten die Ursachen als Linke ja angesprochen; hauptsächlich betroffen sind die Rentner. Das ist, glaube ich, politisch durch eine Mindestrente zu lösen, die einfach jedem, der zum Beispiel in seinem Erwerbsleben gearbeitet hat, zusteht in einer Größenordnung. Familien sollten meiner Meinung nach zuerst an der Stelle entlastet werden, dass sie gar nicht in die Situation kommen, mit höheren Löhnen, niedrigeren Steuern oder den Grundfreibetrag auch anheben, dass dort Einsparungen sind, oder mit auch günstigerer Kinderbetreuung. Also mich stört ein bisschen an der Debatte, an den Punkten, die Sie dann alle noch ergänzt haben, dass es dann noch mehr ausgeweitet werden soll und noch mehr neue Richtlinien, dass es eigentlich nicht eine Vereinfachung ist, sondern dass Sie dies noch komplizierter und noch teurer machen mit Ihrer Forderung. Deswegen sagen wir, es soll im Ausschuss beraten werden, aber den Antrag, wie er jetzt hier ist, könnten wir auch nicht zustimmen. Danke schön.

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Vielen Dank. Frau Abgeordnete Müller von der Fraktion Die Linke erhält noch mal das Wort.

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Anja Müller Die Linke

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet. Herr Minister, es wird Sie jetzt nicht wundern. Vielleicht triggern wir beide uns. Ich habe keine Ahnung, was das ist. Aber ich habe es ja klar gesagt. Ich habe Ihrer Rede zugehört und ich habe zur Kenntnis genommen, dass Sie es kritisch sehen, und ich habe betont, dass ich mich gefragt habe, weil Sie immer von „ich“ und „dem Ministerium“ alleine gesprochen haben, wie das dann mit der Position des Ministerpräsidenten in der Regierungsbefragung zusammenpasst und mit der Position aus der CDU-Fraktion. Denn ich habe kein klares Nein gehört oder kein klares Signal gehört, dass die gesamte Landesregierung sich gegen diese sozialen Kürzungen stellen wird. Das habe ich nicht gehört. (Beifall Die Linke) Auf diesen Missstand habe ich hingewiesen. Und da nehme ich zur Kenntnis, was Sie gesagt haben. Ja, da trennt uns nichts. Hätte ich es vielleicht stärker betonen müssen? Ich arbeite an mir, ich verspreche es Ihnen. Aber vielleicht nehmen Sie es auch zur Kenntnis, dass ich bereits in der Regierungsbefragung zur Kenntnis nehmen musste, dass es eben nur darum ging, dass die Menschen dann vielleicht in andere Sozialsysteme verschoben werden, also das Problem, die Gelder. Ja, das hat Frau Heber gesagt. Ich habe aber nicht gehört, dass wir uns als Thüringen im Bundesrat vehement dagegen wehren und mit einem Nein stimmen oder sich wie auch immer mit den anderen Bundesländern zusammentun. Das habe ich heute nicht gehört und ich habe es leider auch nicht bei der Regierungsbefragung gehört. Deswegen ist es ja so wichtig, denn – und das möchte ich gern noch mal sagen – die nächste Bundesratssitzung ist ja schon bald.

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Lassen Sie eine Frage von Frau Heber zu?

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Anja Müller Die Linke

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Nachher, Frau Heber. Darf ich erst den Gedanken noch zu Ende bringen? Ich vergesse Sie aber nicht, versprochen. Ich arbeite ja an mir. Aber die nächste Bundesratssitzung ist halt während der nächsten paar Wochen und wir sehen uns erst im Dezember wieder. Deswegen hätte ich mir gewünscht die klare Aussage der gesamten Landesregierung – habe ich nicht bekommen. Deswegen ja, wir werden es weiter im Ausschuss diskutieren und ich hoffe, dass das Kind bis dahin nicht in den Brunnen gefallen ist und die Leute zum 01.01.2027 nicht bangen müssen, dass sie ihre Nebenkostenabrechnung ggf. nicht mehr zahlen können. Vielen Dank. Frau Heber, jetzt vergesse ich Sie nicht. (Zuruf Abg. Heber, CDU: Ich komme vor, ich habe noch Redezeit!) Ach so! Ich auch. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

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Dann war das eine weitere Redemeldung von Frau Abgeordneter Heber aus der CDU-Fraktion. Bitte schön.

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Claudia Heber CDU

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Frau Müller, wir können das auch eigentlich beim Kaffee klären, aber dann machen wir es halt hier. (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Gern!) (Zwischenruf Schütz, Minister für Digitales und Infrastruktur: Da will ich aber auch mit!) Vielleicht auch noch mal, ich weiß, die Rede war lang: Aber ich habe ganz deutlich gesagt, dass zu den materiellen, zu den inhaltlichen Punkten der Reform der Minister gesprochen hat, und habe mich da sozusagen dahinter versammelt und habe eins gemacht, habe noch mal deutlich gemacht, dass wir in der Regierungsbefragung das Thema auch schon von Ihnen adressiert hatten, wo der Ministerpräsident den Satz gesagt hat, den ich auch zitiert habe, nämlich dass er es nicht sinnvoll findet, wenn ein Verschiebebahnhof mit diesem Gesetz geregelt wird. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Was heißt denn „nicht sinnvoll“? Heißt das nein?) Okay, dann erklären wir es noch mal. Vielleicht ist es ja auch spannend für die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne. Der Bundesrat hat eine Stellungnahme abgegeben und der Bundesrat heißt: die Länder. Wenn ich richtig informiert bin, ist Thüringen auch ein Bundesland. Demzufolge ist auch Thüringen in dieser Stellungnahme des Bundesrats involviert und diese Stellungnahme des Bundesrats habe ich vorhin auch benannt, hat auch der Minister benannt, (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ich auch!) haben Sie auch benannt. Sie haben sie gelesen. Sie haben sich die Bundestagsdebatte angehört, nicht die Bundesratsdebatte. Das vielleicht auch noch mal zur Klarstellung, weil der Bundesrat nicht heute Nacht getagt hat, sondern der Bundestag. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Genau! Das war der Bundestag!) – Genau. – Der Bundestag ist derjenige, der das Gesetz eingebracht hat. Und der Bundesrat hat sich jetzt dazu geäußert – die Länder, Thüringen ist mit dabei. Und da fließen natürlich auch die Meinungen des Bundesrats ein, und zwar auch des Landes Thüringen. Herr Minister Schütz ist Teil der Landesregierung. Ich meine, jetzt kann man natürlich sagen: Jetzt soll jeder Minister hier mal seine Meinung dazu sagen. Aber dafür haben wir ja die Minister und deshalb haben wir auch die Ressortzuständigkeiten. Und wenn der Minister hier eine Erklärung abgibt und für die Landesregierung spricht, dann spricht er für die Landesregierung. Und wenn ich sage, dass wir das inhaltlich im Bundesrat haben und wir über ganz andere Themen sprechen müssen, die Sie in Ihrem Antrag vergessen haben, dann ist es, wie es ist. Und dann hoffe ich, dass Sie es jetzt verstanden haben, wie ich das jetzt – na ja … (Heiterkeit Die Linke) Nein, ich meine … Denn Sie versuchen, das immer umzudrehen. Sie versuchen, uns hier in eine Rolle zu pressen, und wollen hier ständig, dass am besten alle hier irgendwie was dazu sagen. Es tut mir ja leid, dass Sie das Ding im letzten Plenum zurückgezogen haben. Hätten wir im letzten Plenum diskutiert, hätte sich der Bundesrat noch nicht dazu verhalten und dann … (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das war Ihr Koalitionspartner, der eine neue Partei gegründet hat!) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Sie haben doch zurückgezogen!) Den Antrag haben Sie, glaube ich, zurückgezogen. Aber darüber brauchen wir uns jetzt nicht zu unterhalten und darüber brauchen wir uns jetzt auch nicht zu streiten. (Unruhe Die Linke)

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Ich freue mich immer über Leben im Haus, aber nicht, wenn alle durcheinanderreden. Frau Heber hat das Wort.

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Claudia Heber CDU

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Noch mal: Ich habe klar darauf hingewiesen, dass die materiellen Dinge im Bundesrat liegen, dass die dort behandelt werden. Der Minister hat dazu ausgeführt. Ich habe für unsere Fraktion auch gesagt, wo wir die Stellschrauben sehen, habe auch noch mal gesagt: Es geht um den finanziellen Verschiebebahnhof und es geht um die Entlastung der Kommunen. Mehr gibt es da aus unserer Sicht auch nicht mehr zu sagen. Vielen Dank.

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Dorothea Marx

Wohngeldleistungen ungekürzt erhalten – Zugang zu Leistungen erleichtern – keine „Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Leistungsberechtigten

Gibt es weitere Redewünsche aus dem Plenum? Das sehe ich nicht. Herr Minister, wollen Sie sich noch mal äußern? (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Der will sein Abstimmungsverhalten im Bundesrat erklären!) Auch nicht. Dann muss ich zunächst fragen, ob das Berichtsersuchen zu II.1 als erfüllt angesehen wird oder sich Widerspruch dagegen erhebt. Gibt es nicht. Gleichwohl kann ich die Frage, ob die Beratung zum Sofortbericht in einem Fachausschuss fortgesetzt werden soll, schon selbst mit Ja beantworten, weil ich von vielen Seiten gehört habe, dass der Antrag gestellt wird, diese Debatte an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zur weiteren Befassung zu überweisen. Dann bitte ich dazu nur noch um Abstimmung. Wer dafür ist, dass diesem Überweisungsantrag stattgegeben wird, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU und auch alle fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen von der Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Dann ist mehrheitlich dieses Begehren angenommen und die Beratung wird im Ausschuss fortgesetzt. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und damit sind wir am Ende der Tagesordnungspunkte, die platziert waren. Jetzt werden sich die Zuschauerinnen und Zuschauer vielleicht wundern, dass wir mit Tagesordnungspunkt 7 weitermachen. Wir hatten schon ein paar mehr dran, aber das sind jetzt die, die noch aus der regulären Tagesordnung abgearbeitet werden müssen, die nicht besonders vorgezogen und platziert waren. Auf den Tribünen darf ich jetzt Besucherinnen und Besucher von den Naturfreunden Erfurt und der evangelischen Erwachsenenbildung begrüßen. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ach so, ich muss noch mal zurückgehen. Ich habe hier eben die Ausschussüberweisung pauschal beschlossen. Wir müssen aber formell nicht nur den Bericht der Landesregierung an den Ausschuss überweisen, sondern natürlich auch die weiteren Punkte des Antrags. Ich habe das irgendwie schon vorausgesetzt. Also die weiteren Punkte des Antrags, die wir eben überwiesen hatten, sollen auch an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Diese Abstimmung muss ich noch kurz nachholen. Das mache ich gern. Wer auch dafür ist, dass die anderen Teile des Antrags an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur kommen, den bitte ich noch mal um das Handzeichen. Und das sind erneut die Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU und die fraktionslosen Abgeordneten. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen von der AfD-Fraktion. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein, die gibt es nicht. Damit ist der gesamte Antrag zum vorigen Tagesordnungspunkt, den ich noch mal aufgerufen habe, an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur zur Weiterberatung überwiesen. Jetzt rufe ich auf Tagesordnungspunkt 7 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/4419 ERSTE BERATUNG Wird die Begründung gewünscht? Ja. Dann gebe ich gern Frau Ministerin das Wort. Sehr gern. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, liebe Gäste hier im Raum und überall auf der Welt, ich glaube, Sie haben ein bisschen Glück mit der Wahl Ihres Zeitfensters, weil heute und jetzt gerade deutlich wird, wie mannigfaltig die Arbeit dieses Parlaments ist. Von einer durchaus emotionalen und politisch geprägten Debatte hin zu einem eher klassischen Handwerksthema, welches wir hier im Parlament zu beraten haben, einem Gesetzgebungsverfahren, das eigentlich nicht ideologisch geprägt ist, das tatsächlich gesetzgeberisches Handwerk ist und einfach gemacht werden muss. Deswegen freue ich mich sehr, Sie zum Thema „Kirchensteuerangelegenheiten“ hier im Plenum begrüßen zu dürfen. Aus mehreren Gründen ergibt sich Änderungsbedarf am Thüringer Kirchensteuergesetz einerseits und dem Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung andererseits. Das klingt erst mal alles nicht wirklich wichtig, ist im Detail aber tatsächlich notwendig. Ich freue mich, dass wir an dieser Stelle eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Kirchen hatten, um diesen Gesetzentwurf so miteinander zu erarbeiten. Es bedarf einer klarstellenden gesetzlichen Regelung, unter welchen Voraussetzungen bei konfessionsverschiedenen Ehegatten oder Lebenspartnern eine gesamtschuldnerische Haftung und eine Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes in Betracht kommen. Ich erläutere Ihnen das gern für den Hintergrund. Bei konfessionsverschiedenen Ehegatten kommt bei der Kirchensteuer, wenn die Einkommen beider bei gemeinsamer Veranlagung durch die Finanzämter verwaltet werden, dieser Halbteilungsgrundsatz zur Anwendung. Weitere Änderungen sind bei den Regelungen zum Rechtsweg bei Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten vorgesehen. Auf Wunsch der Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen soll ein Wechsel vom Finanzrechtsweg zum Verwaltungsrechtsweg vollzogen werden. Wir schaffen damit die Grundlage, dass eine höhere Effizienz in der Verfahrensführung erzielt werden kann. Davon sind wir überzeugt. Da die steuererhebende Kirche die Widerspruchs- und Klageverfahren dann grundsätzlich selbst bearbeiten kann, ist das auch ein Beitrag zur Entbürokratisierung. Die Auswirkungen der Rechtswegänderung sind dabei selbstverständlich zu evaluieren. Ebenso auf Wunsch der Kirchen sollen auch die Regelungen über den Kirchenaustritt von Geschäftsunfähigen und die Abgabe der Austrittserklärung durch einen Vormund oder Pfleger angepasst bzw. ergänzt werden. Dadurch entsteht für das Land kein erkennbarer Nachteil. Im Gegenteil, es sorgt für eine Entlastung unserer Finanzämter. Damit sollen in der Praxis bestehende Unsicherheiten darüber, ob eine durch einen Vertreter abgegebene Austrittserklärung rechtswirksam ist, ausgeräumt werden. Der Rechtsweg steht selbstverständlich in Streitfällen weiterhin offen, denn wegen der erkennbar großen Sachnähe entsprechend der beiden Verwaltungsbereiche wird das selbstverständlich möglich sein. Außerdem wird eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Kirchenaustritt von ehemaligen Thüringer Bürgerinnen und Bürgern regelt, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben. Die Änderungen im Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung sind im Wesentlichen Folgeänderungen sowie, wie ich angedeutet habe, redaktioneller Natur. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die vorgenannten gesetzlichen Änderungen sind mit den Vertretern der evangelischen und katholischen Kirche abgestimmt und treffen dort auf Zustimmung. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne die Aussprache und als erster Redner erhält Herr Abgeordneter Prophet von der AfD-Fraktion das Wort.

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Jörg Prophet AfD

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, Sie hier zu diesem Thema begrüßen zu können, was zunächst einmal sehr sachlich und nüchtern klingt. Ich vermisse im Moment ganz aktuell die beiden Co-Autoren dieses Gesetzentwurfs, Herrn Oberkirchenrat Dr. Demuth und Herrn Ordinariatsrat Dr. Kullmann. Sei es drum. Liebe Thüringer, bei dem hier vorliegenden Gesetzentwurf werden sich die großen politischen Konfrontationslinien dieses Hauses wohl nicht entzünden. Gewiss, man wird gelegentlich auch über das System der Kirchensteuererhebung grundsätzlich nachdenken müssen, denn es gibt im Bund der Republiken durchaus unterschiedliche Abarbeitungssysteme für diese Steuererhebung. Sei es drum. Aber heute geht es um einige technische Details, die Frau Ministerin hatte eingeführt. Verfahrensrechtliche präzisierende Änderungen im Thüringer Kirchensteuerrecht – dazu zählen die genannten Regelungen zum Kirchensteuerrecht für konfessionsverschiedene Ehegatten, Präzisierung – und das ist ja ganz wichtig in Thüringen – beim Kirchenaustritt, sowie vor allem im neuen Abs. 1 des § 11, der Wechsel des Rechtswegs bei Kirchensteuerstreitigkeiten von der Finanz- zur Verwaltungsgerichtsbarkeit. Vieles davon erscheint mir, uns nachvollziehbar. Namentlich kann bei den Streitigkeiten in den Kirchensteuerfragen die Verwaltungsgerichtsbarkeit durchaus der sachnähere Rechtsweg sein, anstatt diese Streitigkeiten bei den Finanzämtern zu verhandeln. Das ist in einigen Bundesländern ebenso der Fall und ist auch dort so geregelt. Trotzdem werden wir uns in den Ausschussberatungen einige Punkte genauer ansehen müssen. Denn bemerkenswert und durchaus irritierend ist aus meiner, unserer Sicht die Begründung der Landesregierung, der Wechsel des Rechtswegs erfolge – ich zitiere, Frau Präsidentin –: „auf Wunsch der Vertreter der Kirchen“. Nun dürfen Kirchen selbstverständlich Wünsche äußern, wie jeder andere gesellschaftliche Akteur auch, aber der Staat ist nicht dazu da, die Wünsche von Kirchenvertretern zu erfüllen. Wie können denn Kirchen die Auswirkungen ihrer Wünsche im Detail beurteilen? Und wenn sie das können, wie verwoben sind denn Staat und Kirche hier hinter den Kulissen? (Beifall AfD) Nun, offenkundig sind sich Landesregierung und Kirchenvertreter einig und die Landesregierung fungiert als Wunschfee der Kirchenvertreter. Ich möchte daher dringend daran erinnern, was staatliches Handeln und was staatliche Gesetzgebung leisten müssen. Maßstab für eine gesetzliche Regelung muss allein sein, ob sie sachlich geboten, ob sie ein geordnetes und effizientes Verfahren im Interesse der Thüringer Bürger gewährleistet und ob sie die staatliche Verwaltung sinnvoll und effizient organisiert. Deshalb ist zu fragen: Welche Erfahrungen und Fallzahlen sprechen für den im Gesetzentwurf vorgenommenen Wechsel des Rechtswegs? Welche Auswirkungen sind für die Verwaltungsgerichte zu erwarten? Entsteht tatsächlich weniger Verwaltungsaufwand oder wird dieser lediglich von den Finanzämtern auf die Verwaltungsgerichtbarkeit verlagert? Dass die Landesregierung die Auswirkungen nach spätestens drei Jahren evaluieren will, was ja grundsätzlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte, ist also insofern zu begrüßen. Dabei sollte allerdings von Anfang an klar sein, nach welchen Kriterien diese Evaluation erfolgen soll. Verfahrensdauer, Belastung der Gerichte, Verwaltungsaufwand und die praktische Bewährung des neuen Rechtswegs gehören aus unserer Sicht dazu. Wir erwarten dort Zahlen, Daten, Fakten und keine gefühlte Subjektivität. Der Gesetzentwurf selbst nennt insbesondere die Entlastung der Finanzämter und die Dauer der Rechtsbehelfs- und Klageverfahren als Grund. Es wird zu prüfen sein, ob sich die entsprechenden Erwartungen an das Gesetz auch tatsächlich erfüllen – Ist-Vergleiche, vorher, nachher, Verfahrensdauer in Tagen und der Aufwand in Euro. Auch bei den Neuregelungen zum Kirchenaustritt von minderjährigen und betreuten Personen wird zu prüfen sein, ob die gefundenen Regelungen rechtssicher und in der Praxis hinreichend klar erläutert wurden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die AfD-Fraktion sieht bei diesem Gesetzentwurf gegenwärtig keinen Anlass für eine grundsätzliche Ablehnung. Die anvisierte Änderung erscheint durchaus nachvollziehbar, aber auch bei einem ganz technisch orientierten Gesetz gilt: Nicht die Interessen oder Wünsche bestimmter gesellschaftlicher Institutionen sind der Maßstab des Gesetzgebers. Das Maß des säkularen Gesetzgebers muss vielmehr sein, dass eine sachgerechte, rechtsstaatlich einwandfreie und möglichst einfache Regelung im Sinne der Thüringer Interessen gefunden wird. Denn der Glaube braucht Freiheit, die Organisation braucht Verantwortung und der Staat braucht Abstand, um seine Neutralität zu wahren. Denn auch hier gilt: Freiheit statt Sozialismus. (Beifall AfD) Und Kollege Hey hatte mich gestern Abend angesprochen, angesichts einer von ihm empfundenen Dreistigkeit meiner Person hinsichtlich eines Entwurfs zur Reduzierung der steuerfinanzierten Staatsleistungen an die Kirchen, die Sie bis heute nicht richtig verstehen können. Herr Hey, ich bin gern bereit, Ihnen meinen Antrag noch mal in einfacher Sprache zukommen zu lassen, um letzte Unklarheiten zu beseitigen. Danke schön. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Ich habe den durchaus verstanden! Die Kirchen auch!)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Weiter geht es auf der regulären Rednerliste. Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Jary von der Fraktion der CDU das Wort.

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Ulrike Jary CDU

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir haben es gehört, Kirchensteuerrecht klingt zunächst nach einer sehr technischen und auch sperrigen Materie, so wie wir es auch bis jetzt vernommen haben. Aber hinter diesem Gesetzentwurf stehen tatsächlich ganz praktische Fragen: Wer entscheidet über den Widerspruch? Welches Gericht ist zuständig? Wer kann für einen geschäftsunfähigen Menschen einen Kirchenaustritt erklären? Und wie kann ein Austritt wirksam erklärt werden, wenn jemand inzwischen im Ausland lebt? Genau hier setzt der Gesetzentwurf der Landesregierung an. Er ändert das Thüringer Kirchensteuergesetz und das Thüringer Gesetz zur Ausführung der Finanzgerichtsordnung. Dabei geht es nicht um einen großen Systemwechsel, auch das haben wir schon gehört, sondern um mehrere konkrete Klarstellungen und Verfahrensänderungen, die im Alltag der Betroffenen, der Kirchen und der Verwaltung spürbar werden. Die ganz genauen Kleinigkeiten hat die Ministerin schon ausführlich erklärt und auch Herr Prophet in Teilen. Von daher gehe ich darauf nicht noch mal ein. Der Entwurf hat bereits mehrere Prüfungsstufen durchlaufen. Der Referentenentwurf wurde den Fraktionen im prälegislativen Konsultationsverfahren zugeleitet. Ausführlich dokumentiert ist außerdem die Prüfung durch den Thüringer Normenkontrollrat. Er hat die Klarstellung bei konfessionsverschiedenen Ehepartnern als Verfahrenserleichterung begrüßt und beim Rechtswechsel darauf hingewiesen, dass der Wegfall von Abstimmungsprozessen zwischen Finanzämtern und Kirchen geeignet sein kann, Verfahren tatsächlich zu beschleunigen. Zugleich hat er, auch das haben wir schon gehört, eine Evaluation angeregt. Und diese Anregung findet nun auch in der Endfassung Wiederklang. Spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten sollen insbesondere die tatsächliche Entlastung der Finanzämter und die Auswirkungen auf die Dauer von Rechtsbehelfs- und Klageverfahren untersucht werden. Die dafür notwendigen Daten können erhoben werden und die Landesregierung berichtet dem Landtag über das Ergebnis. Das ist ein sinnvoller Ansatz, denn ein neuer Rechtsweg soll nicht nur auf dem Papier überzeugen, Herr Prophet, sondern sich auch in der Praxis bewähren. Auch beim Betreuungsrecht wurde ein Hinweis des Normenkontrollrats aufgegriffen. Er hatte darauf hingewiesen, dass eine erneute gerichtliche Genehmigung zusätzlichen bürokratischen Aufwand erzeugen würde, wenn das Betreuungsgericht den entsprechenden Aufgabenkreis bereits ausdrücklich übertragen hat. Genau diese doppelte Prüfung vermeidet die jetzt vorliegende Regelung. Ein Punkt verdient aus meiner Sicht im weiteren parlamentarischen Verfahren eine besondere Aufmerksamkeit, die Übergangsregelung zum Rechtsweg. Der Referentenentwurf sah ursprünglich vor, dass der Verwaltungsrechtsweg erst für Rechtsbehelfe gilt, die nach dem 31. Dezember 2026 eingelegt werden. Das wurde ausdrücklich damit begründet, einen Rechtswegwechsel während laufender Verfahren zu vermeiden und allen Beteiligten ausreichend Zeit für die Umstellung zu geben. Die nun vorliegende Drucksache wählt eine andere Lösung, entscheidend ist es jetzt, ob das Finanzamt am Tag des Inkrafttretens über einen außergerichtlichen Rechtsbehelf bereits abschließend entschieden hat. Damit können auch bereits laufende Verfahren von der Neuregelung erfasst werden. Und das ist auch keine Kleinigkeit, sondern eine materielle Änderung gegenüber dem Referentenentwurf. Genau deshalb halte ich eine konzentrierte Ausschussberatung für sinnvoll. Nicht um das gesamte Vorhaben noch einmal von vorne zu beginnen. Vieles ist bereits vorbereitet, geprüft und auch nachgeschärft worden. Aber gerade die praktische Umstellung des Rechtswegs, die Folgen für laufende Verfahren und das Zusammenspiel von Finanzämtern, Kirchen und Verwaltungsgerichtsbarkeit sollten wir an der Endfassung noch einmal gezielt betrachten. Zusätzliche Kosten erwartet die Landesregierung nicht. Über die Finanzämter wird vielmehr – auch das haben wir gehört – eine nicht näher bezifferbare Entlastung angenommen und daneben enthält der Entwurf Folgeanpassungen etwa bei der Bezeichnung des zuständigen Ministeriums und bei den Gleichstellungsbestimmungen. Ja, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf ist fachlich weit vorbereitet. Gerade deshalb kann der Ausschuss jetzt sehr gezielt dort ansetzen, wo die Endfassung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf neue Fragen aufwirft. Eine solche Befassung ist kein Umweg, sondern kann dazu beitragen, dass der Rechtswegwechsel vom ersten Tag an klar und auch verlässlich funktioniert. Deshalb beantrage ich, den Gesetzentwurf in den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Vielen Dank. Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mitteldorf von der Fraktion Die Linke.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es gibt ja so Gesetzentwürfe, deren Titel so sperrig sind, dass man beinahe übersehen könnte, welche grundsätzlichen Fragen sich eigentlich dahinter verbergen. Dieser, über den wir jetzt reden, ist im Übrigen so einer. Denn heute geht es eben nicht nur um Finanzämter, Verwaltungsgerichte und kirchensteuerrechtliche Zuständigkeiten. Es geht nämlich auch um ein Grundrecht, und zwar die Religionsfreiheit, und zwar ausdrücklich auch, um die Freiheit keiner Religion anzugehören oder eine Religionsgemeinschaft zu verlassen. Für uns als Linke ist dabei eines entscheidend. Religionsfreiheit ist ein individuelles Freiheitsrecht und sie muss für alle Menschen gleichermaßen gelten, für Gläubige wie für Nichtgläubige. (Beifall Die Linke) Der Gesetzentwurf enthält zunächst einige nachvollziehbare Änderungen: die rechtliche Klarstellung zur Kirchensteuer bei konfessionsverschiedenen Ehepaaren beispielsweise, das haben wir schon gehört, oder die Schließung einer Gesetzeslücke beim Kirchenaustritt von Menschen, die inzwischen im Ausland leben. Auch die Verlagerung kirchensteuerrechtlicher Streitigkeiten von der Finanz- zur Verwaltungsgerichtsbarkeit kann sachgerecht sein. Allerdings muss sich jede Änderung daran messen lassen, ob sie inhaltlich sinnvoll ist und ob Verfahren für die Betroffenen tatsächlich einfacher, schneller und transparenter werden – im Sinne eines sinnvollen Bürokratieabbaus sozusagen. Damit bin ich bei einem ersten Punkt, den wir als Fraktion im weiteren Gesetzgebungsverfahren genauer betrachten sollten. Künftig sollen grundsätzlich die Kirchen selbst über außergerichtliche Rechtsbehelfe in Kirchensteuerangelegenheiten entscheiden. Gleichzeitig soll die bisher ausdrücklich geregelte Verpflichtung entfallen, ablehnende Bescheide kirchlicher Behörden zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Da stellt sich doch die Frage: Warum? Selbstverständlich können entsprechende Pflichten auch aus anderen Rechtsvorschriften folgen. Aber wir möchten wissen, ob der bisher gewährleistete Rechtsschutz tatsächlich vollständig erhalten bleibt. Denn die Entlastung der Finanzämter mag ein legitimes Ziel sein. Die Rechte der Bürgerinnen und Bürger dürfen dabei aber eben nicht unter die Räder kommen. Ein zweiter Punkt betrifft den Kirchenaustritt von Menschen, die Thüringen verlassen haben und inzwischen im Ausland leben. Dass hier endlich eine gesetzliche Regelung geschaffen wird, ist ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings hat sich bereits im prälegislativen Konsultationsverfahren die Frage gestellt, wie unkompliziert diese Menschen ihr Austrittsrecht tatsächlich wahrnehmen können. Die Landesregierung verweist auf die Möglichkeit einer schriftlichen, öffentlich beglaubigten Erklärung, gegebenenfalls über deutsche Auslandsvertretungen. Das ist rechtlich eine Möglichkeit. Aber ist sie denn auch immer die praktikabelste? Wer weit entfernt von der nächsten deutschen Auslandsvertretung lebt, muss möglicherweise erhebliche Wege und Kosten auf sich nehmen. Wenn die Landesregierung sichere digitale Verfahren unter Verweis auf mögliche KI-Deepfakes ablehnt, dann sollte sie zumindest in der Ausschussberatung darlegen, welche konkreten technischen Alternativen sie denn bereits geprüft hat. Ich bin ganz ehrlich, ich kann mir nicht vorstellen, dass es im Jahr 2026 immer noch keine datenschutzrechtlich sichere Möglichkeit für diese Herausforderung geben soll. Denn das Ziel muss doch sein, die Identität zuverlässig festzustellen, ohne die Ausübung eines Grundrechts unnötig zu erschweren. Drittens: Beim Thema „gesamtschuldnerische Haftung“ hätten wir uns gewünscht, dass, wenn man den Paragrafen sowieso anfasst, man da mal grundsätzlich darüber nachdenkt, ob eine gesamtschuldnerische Haftung in Religionsangelegenheiten überhaupt noch zeitgemäß ist. Die Zugehörigkeit zu einer Religionsoder Weltanschauungsgemeinschaft ist Ausdruck der individuellen Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes und Artikel 39 der Thüringer Verfassung und damit eine höchst persönliche Entscheidung. Es erscheint vor diesem Hintergrund systematisch wie verfassungsrechtlich – sagen wir mal – fragwürdig, warum eine Person für eine Steuer haften soll, die aus der religiösen Bindung einer anderen Person resultiert. All das sind also Fragen, die wir unter anderem noch gern diskutieren würden. Und schließlich möchte ich noch auf die Regelungen zum Kirchenaustritt von minderjährigen und geschäftsunfähigen Menschen unter rechtlicher Betreuung eingehen. Hier geht es um besonders sensible Entscheidungen, um persönliche Überzeugungen, um Glauben und Nichtglauben und, na klar, auch in gewisser Weise um die eigene Identität. Es ist richtig, dass solche Entscheidungen nicht einfach von Dritten nach deren persönlichen Vorstellungen getroffen werden dürfen. Denn im Mittelpunkt steht der Wille des betroffenen Menschen, nicht der Wille seines Betreuers, nicht der Wille einer Institution und auch nicht das Interesse einer Religionsgemeinschaft. Die Gefahr eines unverhältnismäßigen Eingriffs in das Recht auf Selbstbestimmung ist hier besonders hoch. Ich bitte Sie zu bedenken, dass das Bundesverfassungsgericht bei Stellvertretungsregelungen bei zentralen Grundrechten eher ablehnend reagierte. Da ist als Beispiel auch die Frage von Wahlrecht zu nennen. Und uns stellt sich hier eben wirklich die Frage, ob wir das nicht auch für die Religionsfreiheit noch mal intensiver prüfen müssten. Auch bei Minderjährigen sind die bundesund verfassungsrechtlichen Vorgaben zu beachten. Wir müssen genau hinschauen, wie ihr eigener Wille in den Verfahren überhaupt berücksichtigt wird. Meine Damen und Herren, einige dieser Fragen stellen wir nicht zum ersten Mal. Bereits im prälegislativen Konsultationsverfahren haben mehrere Fraktionen, darunter auch meine Fraktion, auf Probleme und Gesprächsbedarfe hingewiesen. Die Landesregierung hält dennoch fast überall an ihren Formulierungen fest. Das ist ihr gutes Recht. Aber es ist ebenso unser Recht und unsere Aufgabe als Parlament, die vorgebrachten Argumente mal kritisch zu prüfen. Unter diesen Fragestellungen halte ich persönlich jetzt den Haushalts- und Finanzausschuss an sich nicht für den passendsten Ausschuss, aber mir ist schon klar, dass die Zuordnung im Finanzministerium liegt. Deswegen haben wir als Fraktion natürlich auch gar kein Problem, diese Fragen eben auch im Haushalts- und Finanzausschuss zu klären, weil wir trotz alledem insbesondere die praktischen Auswirkungen auf die Betroffenen, die Rechtsschutzgarantien und die Wahrung der individuellen Selbstbestimmung in den Blick nehmen müssen. Denn Grundrechte müssen nicht nur auf dem Papier stehen, sie müssen auch im Alltag funktionieren. Das gilt auch, wenn wir uns mit diesem Gesetz befassen, das so fast rein technisch daherkommt. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dorothea Marx

Thüringer Gesetz zur Änderung der Zuständigkeit für Streitigkeiten in Kirchensteuerangelegenheiten und zur Umsetzung weiterer kirchensteuerrechtlicher Maßnahmen

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Das Ministerium hat eingebracht und möchte sich nicht erneut äußern und muss es ja auch nicht. Es ist Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Ich bitte um Handzeichen all derer, die dafür sind, dass wir das so machen. Ich sehe Zustimmung aus den Reihen der Fraktion Die Linke, der SPD-Fraktion, der Fraktion Thüringen.Gerecht, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Die fraktionslosen Abgeordneten waren jetzt gerade nicht im Saal, also ich habe sie nicht vergessen, ich konnte sie nur nicht erwähnen. Damit ist einstimmig die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beschlossen. Ich kann diesen Tagesordnungspunkt schließen. Als Nächstes kommt zum Aufruf Tagesordnungspunkt 8 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 8/4437 ERSTE BERATUNG Wird eine Begründung zum Gesetzentwurf gewünscht? Bitte schön, Herr Minister Tischner.

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Christian Tischner

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher, das Bundesverfassungsgericht hat dem Freistaat Thüringen eine klare Aufgabe gestellt. Am 11. Dezember vergangenen Jahres hat es über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen das Thüringer Hochschulgesetz entschieden. Die Beschwerden wurden ganz überwiegend zurückgewiesen. In einem Punkt hat das Gericht jedoch einen Verfassungsverstoß festgestellt. Es geht um die Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung an wissenschaftsrelevanten Entscheidungen. Das Gericht hat dem Land eine Frist für eine Neuregelung gesetzt, spätestens bis zum 31. März 2020. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will die Landesregierung diese Vorgaben umsetzen. Das Thüringer Hochschulgesetz sieht die Beteiligung aller Mitgliedergruppen an der Selbstverwaltung vor. Das entspricht auch Artikel 28 unserer Thüringer Verfassung. Bislang haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung auch bei Entscheidungen über Forschung und Lehre das gleiche Stimmrecht wie Studierende und akademische Mitarbeiter. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regelung beanstandet, denn die Gruppe umfasst Beschäftigte mit ganz unterschiedlichen Aufgaben. Nicht alle haben eine enge Verbindung zu Forschung und Lehre. Ihr gleiches Stimmgewicht kann deshalb die Wissenschaftsfreiheit gefährden. Das Gericht hat keine bestimmte Lösung vorgegeben. Es hat aber klargestellt, bei wissenschaftsrelevanten Entscheidungen muss der Einfluss dieser Gruppe geringer sein als der Einfluss der übrigen Gruppen. Für den Gesetzgeber heißt das, wir müssen die Mitwirkung so anpassen, dass die Vorgaben des Gerichts erfüllt werden. Und genau das sieht der Gesetzentwurf der Landesregierung nun vor. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung bleiben auch künftig an der Selbstverwaltung der Hochschule natürlich beteiligt. Das Prinzip der Beteiligung aller Gruppen bleibt erhalten. Eine Änderung gibt es bei den Entscheidungen, die unmittelbar Forschung und Lehre betreffen. In diesen Fällen soll nämlich künftig nur ein Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung eine Stimme erhalten. So wird ihr Einfluss begrenzt. Die Landesregierung hat eine Lösung gesucht, die klar und praktikabel ist. Sie berücksichtigt auch, dass die Hochschulen bei der Zusammensetzung ihrer Selbstverwaltungsgremien Gestaltungsspielraum haben müssen. Und die Regelung soll deshalb in den unterschiedlichen Gremienkonstellationen verfassungskonform auch wirken. So bringen wir zwei wichtige Anliegen in einen Ausgleich, nämlich die Wissenschaftsfreiheit und das Recht auf Mitwirkung in der akademischen Selbstverwaltung. Mit dem Gesetzentwurf schaffen wir die Grundlage dafür, das Thüringer Hochschulgesetz an die Vorgaben des Verfassungsgerichts anzupassen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank. Dann eröffne ich nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Dr. Dietrich für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Dr. Jens Dietrich AfD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste nah und fern, wir hatten in der Legislatur schon einige Debatten zum Thema „Hochschule“ und von der Linken hört man dabei gefühlt jedes Mal sinngemäß, die AfD ist die größte Gefahr für die Wissenschaftsfreiheit. Heute beschäftigen wir uns hier mit einem Gesetzentwurf, der nur deswegen nötig wurde, weil die Linke selbst die Wissenschaftsfreiheit in Thüringen aktiv beschnitten hat, und zwar höchstrichterlich bestätigt. Am 30. September 2025 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass Thüringer Hochschulgesetz, wie es unter linker Führung gestaltet wurde, verletzt in seinen Kernpunkten die Wissenschaftsfreiheit. Die Begründung des vorliegenden Entwurfs spricht selbst von einer strukturellen Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit. Bis zum März 2027 muss das korrigiert sein. Wenn über Forschung, Lehre und Berufung entschieden wird, dürfen die Mitarbeiter in Technik und Verwaltung nicht dieselbe Stimmgewichtung haben wie diejenigen, die forschen und lehren. Überraschend kommt das Ganze nicht. Als die rot-rot-grüne Mehrheit 2017 die Viertelparität einführen wollte, hat meine Fraktion hier im Plenum vor einer Entmachtung der Professoren gewarnt. Soweit zu unserem Gefährdungspotenzial der Wissenschaftsfreiheit. Wir fragten damals, wie man Angelegenheiten von Forschung und Lehre sauber abgrenzen will und haben vorhergesagt, dass dieses Modell zu Streit und Rechtsunsicherheit führt. Der damalige Wissenschaftsminister versicherte, die Vorgaben aus Karlsruhe werden wir bis auf das letzte Jota umsetzen. Auf den Einwand der Verfassungswidrigkeit antwortete die Sprecherin der SPD: Das ist nicht so. Eine Verfassungsbeschwerde und sieben Jahre später wissen wir, es war genau so, genau dort, wo es um Forschung, Lehre und neue Berufungen geht. Gewarnt hat damals nicht nur die AfD, der Redner der CDU-Fraktion – heute der Ministerpräsident – sagte in diesem Haus, die Parität führt dazu, dass unsere Hochschulen unregierbar werden. Na ja, da gibt es noch andere Gründe. Er fasste die Warnung der Landesrektoren so zusammen: Hier entsteht ein Rechtszustand, der gerichtlich überprüft werden wird. Er hatte sogar mal recht. Umso mehr erstaunt der Entwurf, den seine Landesregierung heute vorlegt. Die Parität bleibt nicht nur bestehen, sie wird in §§ 28 und 40 sogar ausdrücklich als grundsätzlich paritätisch festgeschrieben. Hat sich die Einschätzung in der Zwischenzeit geändert oder nur ihr koalitionäres Umfeld? Dazu kommt das Tempo. Der Beschluss aus Karlsruhe ist seit dem 11. Dezember 2025 öffentlich, im selben Monat begann die Beratung des Ersten Thüringer Entlastungsgesetzes, das in Artikel 11 das Hochschulgesetz geändert hat. Sieben Monate lang war das Hochschulgesetz damit in der Warteschleife. Der Reparaturentwurf ging am 23. Juni an den Normenkontrollrat, drei Tage bevor das Entlastungsgesetz hier beschlossen wurde. Den Landtag erreichte er erst jetzt, sechs Monate vor Ablauf der Frist. Warum damals nicht in einem Zug? Und was wird nun repariert? Im Senat stimmt in Wissenschaftsfragen künftig nur noch ein einziger Vertreter der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung ab, die übrigen sitzen dabei, dürfen aber nicht abstimmen. Wer von ihnen die Stimme führt, regelt nicht das Gesetz, sondern jede Hochschule in ihrer Grundordnung, die das Ministerium genehmigen muss. Eine Frist dafür nennt der Entwurf nicht, Kosten entstehen angeblich keine, die Arbeits- und Rechtsunsicherheiten landen bei zehn Hochschulen. Das ist kein Vorwurf an die Mitarbeiter in Technik und Verwaltung, ohne die läuft nämlich in einer Hochschule nicht viel. Der Fehler liegt im Gesetz und den hat die damalige Mehrheit dieses Hauses beschlossen. Statt diesen Fehler grundlegend zu korrigieren, bauen Sie an einem Konstrukt weiter, das nach Ihren eigenen Aussagen in keinem anderen Bundesland existent ist. Das ist keine Korrektur, das ist eine Verschlimmbesserung. Im Regierungsvertrag haben Sie den Hochschulen mehr versprochen. Auf Seite 26 kündigen Sie ein Thüringer Hochschulinnovationsgesetz an, gleich nach dem Versprechen, Bürokratie abzubauen und Berichtspflichten auf das minimal erforderliche Maß zu reduzieren. Wie das aussieht, haben wir im Entwurf der Rahmenvereinbarung VI schon feststellen müssen. Fast zwei Jahre nach Amtsantritt liegt diesem Hause davon nichts vor. Was vorliegt, ist eine Reparatur, die Karlsruhe erzwungen hat und die beschert zehn Hochschulen mehr Satzungsarbeit statt weniger Bürokratie. Weiterentwickelt werden sollte auch das Hochschulgesetz unter besonderer Berücksichtigung von Innovation und Translation. Als Naturwissenschaftler weiß ich, was eine Translation ist – eine Parallelverschiebung, bei der sich an der Gestalt nichts ändert. Genauso ist es mit der Politik der CDU im Vergleich zu Rot-RotGrün. (Beifall AfD) Insofern hält dieser Entwurf Wort. Ein paar Stimmen werden verschoben, die Struktur, die Karlsruhe beanstandet hat, bleibt wie sie ist. Für das Protokoll: Anders als Linke, SPD und Grüninnen, die das alles verbockt haben, und anders als die CDU, die daran nichts ändert, nehmen wir die Wissenschaftsfreiheit wirklich ernst. (Heiterkeit CDU) Wir wollen die Autonomie der Thüringer Hochschule stärken und garantierte Freiheit von Lehre und Forschung wieder durchsetzen. Forscher und Dozenten entscheiden über Forschung und Lehre mit einer klaren Mehrheit ohne Hilfskonstruktion und Stimmrechtsakrobatik. Die Viertelparität gehört abgeschafft, nicht verwaltet. Wir werden im Ausschuss beantragen, die Hochschulen selbst dazu anzuhören. Die Landesrektorenkonferenz hatte schon 2018 recht. Diesmal sollte man ihr zuhören, bevor das nächste Urteil aus Karlsruhe kommt. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schaft für die Fraktion Die Linke.

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Christian Schaft Die Linke

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Werte Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream! Herr Dietrich, Sie werden sich das jedes Mal von mir anhören müssen, weil Sie hier die Geschichte umkehren. Sie sind und bleiben der größte Feind der Wissenschaftsfreiheit. (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Eher umgedreht!) Da will ich gern noch mal den Blick auf Ihr Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt richten. Sie sind diejenigen, die das Mitspracherecht von Studierenden abschaffen wollen. Sie sind diejenigen, die über Ziel- und Leistungsvereinbarungen kontrollieren, vorschreiben und vorgeben wollen, was Lehrende und Forschende zu tun und zu lassen haben. Das ist und bleibt die eigentliche Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit nicht nur in Sachsen-Anhalt, sondern darüber hinaus. (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht, SPD) Dann muss ich Ihnen mal sagen, Herr Dietrich, Sie haben jetzt bei der Einführung einfach gnadenlos übertrieben. Das Bundesverfassungsgericht hat eben nicht vollumfänglich das Thüringer Hochschulgesetz in der seit 2018 gültigen Fassung beanstandet, sondern einen einzigen Punkt. Das ist die Frage von Mitwirkung von Beschäftigten im Bereich „Technik und Verwaltung“. Ansonsten hat das Bundesverfassungsgericht eines geklärt – das muss man sich auch noch mal vor Augen führen, weil das eigentlich auch ein historisches Urteil ist –, nämlich dass die gruppendemokratische, paritätische Besetzung von Hochschulgremien im Grunde verfassungskonform ist. Das ist die eigentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025. Ich will das gern mal ein bisschen einfacher für alle machen, die jetzt vielleicht auf der Tribüne oder am Livestream sitzen und mit hochschulinternen Gremien und wie das mit den Mehrheiten bisher war, nicht so viel anfangen können. Man kann sich das mal vorstellen, mit dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 war die sogenannte Hochschullehrermehrheit festgeschrieben. Das würde übertragen hier auf das Parlament bedeuten, eine Gruppe hätte qua Berufsstand immer die Mehrheit gegenüber allen anderen Mitgliedern, die hier sitzen würden. Das war das, was seit 1973 die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts war. Wir haben uns in der vorletzten Legislatur als Rot-Rot-Grün gemeinsam auf den Weg gemacht und gesagt: So kann es nicht bleiben. Studierende und Beschäftigte sollen mehr mitbestimmen können, was an ihrer Hochschule oder Universität geschieht, weil wir auch klar gesagt haben, Forschung und Lehre machen nicht nur Professorinnen und Professoren. Auch Mitarbeitende im wissenschaftlichen Mittelbau und aus meiner Sicht – das ist meine persönliche Meinung, aber ich nehme das Urteil des Bundesverfassungsgerichts trotzdem ernst – auch die Beschäftigten in Technik und Verwaltung haben einen Anteil daran, was in Wissenschaft und Forschung geschieht. Am Ende funktionieren Dekanate nicht ohne die Mitarbeitenden in der Verwaltung und Forschende können das auch nur dann vollumfänglich tun, wenn im Bereich der Technik – beispielsweise denke ich hier an die Forschungsgroßgeräte – alles funktioniert. Heute sind Studierende mehr als die Empfängerinnen und Empfänger von Lehre. Nein, Bachelor und Master haben sich mittlerweile so weiterentwickelt, dass bereits im Bachelor und im Master eigenständiges Arbeiten und damit auch Forschen im Rahmen von Projekten notwendig und möglich ist. Deswegen ist mit dem Urteil von 2025 jetzt mal was grundsätzlich neu entschieden worden, nämlich dass nicht nur eine Gruppe qua Berufsstand eine Mehrheit in den Gremien haben darf und nicht allein Grundrechtsträger der Wissenschaftsfreiheit ist, sondern auch alle anderen Statusgruppen. Das zeigt: Der Weg, den wir 2018 mit diesem Gesetz gegangen sind, ist der richtige. Wir haben damals gesagt, es braucht mehr Demokratie und Mitbestimmung an den Hochschulen. Das ist das, was das Urteil von 2025 jetzt wirklich bestätigt. Es kann ein Signal für andere Bundesländer sein, hier keine falsche Scheu zu zeigen, sondern zu sagen: Alle, die eine Hochschule ausmachen – und das sind nicht nur Professorinnen und Professoren – sollen auf Augenhöhe mitbestimmen. Das war ein großer Wert für die Demokratisierung der Hochschulen in Thüringen. (Beifall Die Linke) Das ist das, was hinter dieser Entscheidung steckt. Nun ist es aber so, ja, das Bundesverfassungsgericht hat in der Bewertung festgestellt, hier eine Ausnahme für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung zu machen. Ich habe es angedeutet, aus meiner persönlichen politischen Einschätzung wäre ich zu einem anderen Schluss gekommen, aber ich respektiere die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und – das will ich an der Stelle sagen – erkenne auch an, dass die Landesregierung den Versuch gewagt hat, eine Lösung zu finden, die die paritätische Mitbestimmung an sich, so wie sie im Gesetz steht, nicht infrage stellt, sondern eine zielgenaue Lösung für die Beschäftigten in Technik und Verwaltung sucht. Ich glaube, wir werden uns deswegen in der Ausschussberatung eher noch mal die Frage der konkreten Umsetzung anschauen, nämlich beispielsweise, ob es tatsächlich eben nur eine Stimme sein muss. Wir haben ja auch mit der FSU eine große Universität, wo man durchaus auch zu einer Berechnung kommen könnte, wo auch die Gruppe der Beschäftigten in Technik und Verwaltung weiter mit zwei Stimmen dort dann entsprechend sitzen und entscheiden könnten. Und ja, der einzige Punkt, wo man überlegen muss, ist, ob man das quasi in den Grundordnungen der Hochschulen oder Universitäten regeln lässt und damit vielleicht Gefahr – in Anführungsstrichen – läuft, zehn unterschiedliche Regelungen zu haben, oder ob man eine Regelung für alle innerhalb des Hochschulgesetzes sucht bei dieser Frage, die Herr Dietrich aufgemacht hat: Wenn es nur ein stimmberechtigtes Mitglied gibt, wer ist der oder die Stimmführerin und wie kann sich im Zweifel bei einer unterschiedlichen Sichtweise innerhalb der Gruppe dann tatsächlich hier verhalten werden? Das sind aber sehr konkrete Fragen aus der Praxis, die wir, glaube ich, nur dann gut entscheiden können, wenn wir diejenigen anhören, die es betrifft, nämlich die Beschäftigten an den Thüringer Hochschulen, die uns sicherlich dort mit Rat und Tat in der Ausschussanhörung zur Seite stehen werden. Insofern bin ich gespannt auf die Diskussion im zuständigen Ausschuss und will ansonsten nur noch mal eines sagen: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2025 ist wegweisend. Ich hoffe, dass in den anderen Ländern die Chance genutzt wird, hier den Weg weiterzugehen, den wir begonnen haben, für mehr Demokratie und Mitbestimmung an den Thüringer Hochschulen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Danke sehr. Dann erhält als nächster Redner Herr Abgeordneter Liebscher für die SPD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Lutz Liebscher SPD

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, der Gesetzentwurf über den wir heute hier in der ersten Beratung sprechen, hat einen sehr konkreten Anlass. Wir haben es schon gehört: Das Bundesverfassungsgericht hat im vergangenen Jahr über eine Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes entschieden. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie die unterschiedlichen Mitgliedergruppen unserer Hochschulen an Entscheidungen der akademischen Selbstverwaltung beteiligt werden können und welche Anforderungen sich dabei aus der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 des Grundgesetzes ergeben. Das Thüringer Hochschulgesetz hat seit der Reform von 2018 auf eine breite Beteiligung der verschiedenen Statusgruppen gesetzt. Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung wirken in den Selbstverwaltungsgremien der Hochschulen mit. Das Bundesverfassungsgericht stellt dieses Grundprinzip der Beteiligung ausdrücklich nicht infrage. Bei Angelegenheiten, die nicht unmittelbar wissenschaftlich relevant sind, ist die stimmberechtigte Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung nach Auffassung des Gerichts verfassungsrechtlich unbedenklich. Eine andere Bewertung nimmt das Gericht allerdings bei Entscheidungen vor, die unmittelbar Forschung, Lehre, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern betreffen. Hier verlangt die Wissenschaftsfreiheit besondere Vorkehrungen. Das Stimmgewicht einer Gruppe, deren Tätigkeit nicht unmittelbar auf Forschung und Lehre bezogen ist, muss demnach hinreichend begrenzt sein. Eine andere Möglichkeit besteht darin, bei den stimmberechtigten Vertreterinnen und Vertretern einen qualifizierten Bezug zum Wissenschaftsbetrieb sicherzustellen. Die bisherige Regelung des Thüringer Hochschulgesetzes erfüllt diese Anforderungen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht vollständig. Damit besteht für uns als Landesgesetzgeber ein klarer Handlungsauftrag. Das Gericht hat die betreffenden Vorschriften nicht sofort außer Kraft gesetzt. Sie dürfen bis zu einer Neuregelung weiter angewendet werden, allerdings längstens bis zum 31. März 2027. Bis dahin müssen wir eine verfassungsgemäße und rechtsichere Regelung geschaffen haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung greift diesen Auftrag auf. Er passt insbesondere die Stimmverhältnisse bei wissenschaftsrelevanten Entscheidungen im Senat und in den dezentralen Selbstverwaltungsgremien an. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung bleiben dabei Teil der Hochschulselbstverwaltung. Für die unmittelbar wissenschaftsrelevanten Entscheidungen wird ihr Stimmgewicht entsprechend den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts neu geregelt. Ich möchte dem Ministerium dafür danken, dass es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen und einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem wir jetzt rechtzeitig in das parlamentarische Verfahren gehen können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber bei der konkreten Umsetzung einen Gestaltungsspielraum eingeräumt. Deshalb sollten wir die Einzelheiten des Entwurfs im weiteren Verfahren sorgfältig beraten, und das tun wir am besten im zuständigen Ausschuss. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Ja, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Bitte.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sprechen wir über eine grundlegende Frage akademischer Selbstverwaltung: Wer soll an unseren Hochschulen entscheiden, wenn es unmittelbar um Wissenschaft, Forschung und Lehre geht? Anlass ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hat festgestellt, dass die bisherige Stimmgewichtung im Thüringer Hochschulgesetz teilweise nicht mit der Wissenschaftsfreiheit nach Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz vereinbar ist. Konkret geht es um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung. Sie konnten bislang bei wissenschaftsrelevanten Entscheidungen mit einem Stimmgewicht mitwirken, das dem der Studierenden und der akademischen Mitarbeiter grundsätzlich gleichgestellt war. Das Bundesverfassungsgericht sieht darin eine mögliche strukturelle Gefährdung der Wissenschaftsfreiheit. Ich halte den Grundgedanken dieser Entscheidung für richtig. Eine Hochschule funktioniert nur, weil dort viele unterschiedliche Berufsgruppen zusammenarbeiten. Die Mitarbeiter in Technik und Verwaltung sind unverzichtbar. Selbstverständlich müssen sie in der akademischen Selbstverwaltung vertreten sein. Aber Beteiligung bedeutet nicht, dass bei jeder Frage jede Gruppe dasselbe Entscheidungsgewicht haben muss. Wenn wir über Forschung, die inhaltliche Gestaltung der Lehre, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrern sprechen, dann befinden wir uns im Kernbereich der Wissenschaft. Deshalb muss ein einfacher Grundsatz gelten: Wissenschaftliche Entscheidungen müssen vorrangig von denjenigen getroffen werden, die Wissenschaft betreiben und die dafür wissenschaftlich qualifiziert sind. Genau da setzt der Gesetzentwurf an. Die wichtigste Änderung: Bei unmittelbar wissenschaftsrelevanten Fragen besitzt die Gruppe der Mitarbeiter in Technik und Verwaltung künftig eine Stimme. Die übrigen Vertreter bleiben Mitglieder des Senats. Sie können teilnehmen, diskutieren, Fragen stellen und Anträge einbringen. Lediglich ihr Stimmgewicht wird bei diesen spezifischen Entscheidungen begrenzt. Das ist wichtig. Es geht nicht um Ausgrenzung und auch nicht um eine Abwertung der Arbeit dieser Beschäftigten. Es geht darum, Verantwortung und Kompetenz zusammenzuführen. Gleichzeitig wird die Hochschullehrermehrheit neu austariert. Weil sich das Stimmgewicht der Gruppe „Technik und Verwaltung“ verändert, werden künftig weniger zusätzliche Hochschullehrer im erweiterten Senat benötigt. Je nach Senatsmodell sinkt ihre Zahl beispielsweise von sieben auf fünf bzw. von neun auf sechs. Außerdem wird klargestellt: Die Regelung gilt nicht nur für abschließende Entscheidungen, sondern für alle Beschlüsse in wissenschaftsrelevanten Angelegenheiten. Und sie gilt nicht nur für den Senat. Sie wird auch auf die Selbstverwaltungsgremien der dezentralen Ebene und auf den Fakultätsrat des Universitätsklinikums Jena übertragen. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, genau darin liegt für mich auch das weitgehende Verbesserungspotenzial dieser Gesetzesänderung. Wir sollten stärker darauf achten, dass sich fachliche Verantwortung und fachliche Kompetenz in den Entscheidungsstrukturen unserer Hochschulen wiederfinden. Hochschulautonomie und akademische Selbstverwaltung sind hohe Güter. Aber Selbstverwaltung darf nicht dazu führen, dass Verantwortung verwischt wird. Wer entscheidet, muss die notwendige Sachkompetenz besitzen. Natürlich brauchen wir gute Hochschulen, die Perspektiven der Studierenden, der akademischen Mitarbeiter und der Beschäftigten in Technik und Verwaltung. Aber wir müssen zwischen Mitwirkung und Letztverantwortung unterscheiden. Wenn über Verwaltungsorganisationen, technische Abläufe oder Arbeitsbedingungen gesprochen wird, brauchen wir die Kompetenz derjenigen, die diese Bereiche täglich tragen. Aber wenn über Forschung, Lehre und Berufung entschieden wird, muss das entscheidende Gewicht bei den Wissenschaftlern liegen. Das ist keine Geringschätzung anderer Beschäftigungsgruppen, es ist die Frage sachgerechter Verantwortung. Der Gesetzentwurf setzt eine notwendige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um. Er schafft klare Stimmverhältnisse, sichert die Wissenschaftsfreiheit und ordnet die Verantwortung dort zu, wo die entsprechende wissenschaftliche Kompetenz vorhanden ist. Deshalb ist im Prinzip diese Richtung richtig. Nur vielleicht noch mal ein Beispiel, wo auch in anderen Bereichen anzuknüpfen ist. Ich beziehe mich mal auch auf die Personalvertretung. Der Personalrat der Friedrich-Schiller-Universität Jena besteht aus 15 Mitgliedern. Was denken Sie, von wie vielen Mitgliedern die Bereiche der wissenschaftlichen Mitarbeiter vertreten werden? Sie dürfen raten. Von einem, ja. Insofern sehen Sie, wie wichtig dieses Gesetz ist. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Abg. Dr. Wogawa, fraktionslos)

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Lena Saniye Güngör

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes

Gibt es weitere Wortmeldungen seitens der Abgeordneten? Das wird mir nicht angezeigt. Für die Landesregierung? Gibt es noch mal den Wunsch? Nein, ist nicht vorhanden. Dann habe ich verstanden, dass die Ausschussüberweisung in den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur gewünscht ist. Dann gehen wir nun in die Abstimmung darüber. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, SPD, Thüringen.Gerecht, CDU, AfD sowie der zwei fraktionslosen Abgeordneten von Deine Stimme zählt. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen, der Form halber? Das kann ich nicht erkennen. Enthaltungen? Auch das ist nicht der Fall. Dann schließe ich für heute hier die Beratung und diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4452 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Das wird mir nicht angezeigt. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst Frau Abgeordneter Croll für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte sehr.

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Jane Croll CDU

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute erneut über die Einführung einer Thüringer Arbeitskammer. Ich möchte gleich zu Beginn klarstellen: Natürlich sind gute Arbeitsbedingungen wichtig. Natürlich brauchen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine starke Stimme. Natürlich müssen wir uns um Ausbildung, Weiterbildung, Fachkräftesicherung und faire Löhne kümmern. Die entscheidende Frage ist aber: Brauchen wir dafür eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft und Pflichtbeiträgen? Unsere Antwort als CDU-Fraktion ist klar und deutlich: Nein. (Beifall CDU) Denn gute Arbeitnehmerpolitik entsteht nicht automatisch dadurch, dass der Staat eine neue Institution gründet. Daran hat sich auch nichts nach der Fachveranstaltung des Arbeitsministeriums am 18.09. – an der ich teilgenommen habe – oder auch durch das Konzeptpapier der DGB Hessen-Thüringen, welches uns als Fraktion zugegangen ist, geändert, sondern unser Standpunkt hat sich noch mal verfestigt. Ich bedanke mich aber ausdrücklich für die fachliche Expertise beider Initiativen. Wir lehnen den vorliegenden Gesetzentwurf ab, weil Pflichtmitgliedschaft der falsche Ansatz ist. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was sagen Sie zur IHK?) Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Arbeitskammer ist keine freiwillige Interessenvertretung. Das ist eine gesetzlich verordnete Mitgliedschaft. Wer arbeitet, wird Mitglied. Wer Mitglied ist, zahlt. Und wer zahlt, kann sich dieser Mitgliedschaft nicht wieder entziehen und hat auch weniger Nettolohn auf dem Konto. Dabei ist es völlig egal, ob er diese Leistungen in Anspruch nimmt oder nicht. Und genau hier liegt für uns ein grundlegendes Problem. Und Herr Bilay, an dieser Stelle möchte ich deutlich sagen, der Vergleich mit IHK und Handwerkskammern greift zu kurz. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Zwangsmitgliedschaft!) Diese Kammern sind historisch gewachsen und haben klare gesetzliche Aufgaben. Nur weil es dort Pflichtbeiträge gibt, rechtfertigt das keine weitere Pflichtkammer. Das steht für uns nicht zur Disposition. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das ist das Zunftwesen aus dem Mittelalter!) Zweitens, wir brauchen keine Parallelstrukturen zu den Gewerkschaften. Der Gesetzentwurf selbst erkennt an, dass die Gewerkschaften für Tarifpolitik und Arbeitskämpfe zuständig bleiben. Gleichzeitig bekommt die Arbeitskammer umfangreiche Aufgaben. Das klingt zunächst alles positiv, aber wir müssen uns fragen: Warum brauchen wir dafür eine zusätzliche Zwangskörperschaft? Viele dieser Aufgaben werden heute bereits von den Gewerkschaften, von den Betriebsräten, von den Arbeitgeberverbänden, den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, den Bildungsträgern, den Beratungsstellen, den Jobcentern oder anderen staatlichen Einrichtungen wahrgenommen. Sie leisten tagtäglich wichtige und hervorragende Arbeit. Wir sollten die bestehenden Strukturen stärken, bekannter machen und besser untereinander vernetzen. Wir sagen: Das Problem ist nicht der Mangel an Strukturen. Das Problem ist, dass viele Menschen die vorhandenen Angebote nicht kennen und vielleicht nicht nutzen. Und drittens: Besonders kritisch sehen wir die politischen Einflussmöglichkeiten. Wir schauen uns § 7 des Gesetzes an. Die Arbeitskammer soll bereits vor der Einbringung von Gesetzentwürfen Gelegenheit zur Stellungnahme bekommen. Wenn die Landesregierung von einer Empfehlung der Arbeitskammer abweicht, soll sie dies innerhalb von drei Monaten schriftlich begründen. (Beifall Die Linke) Als hätte man nichts anderes zu tun. Die Arbeitskammer hat aber kein Vetorecht, sondern ich sage gleich klar und deutlich: Die politischen Entscheidungen werden hier in diesem Parlament getroffen mit den Abgeordneten, die demokratisch gewählt sind, und nicht von einer zusätzlich geschaffenen Körperschaft. Und viertens ist da ja noch die große Frage der Kosten: Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die Kosten für Personal- und Sachausgaben der Geschäftsführung vom Freistaat Thüringen getragen werden. Gleichzeitig soll sich die Kammer grundsätzlich über Beiträge finanzieren. Das zeigt schon das Finanzierungsproblem. Wir haben Pflichtbeiträge der Arbeitnehmer, wir haben die Kosten für den Beitragseinzug, wir haben den Landeszuschuss und wir haben zusätzlich noch die Kosten für Personal- und Sachausgaben der Geschäftsführung, die das Land trägt. Das ist keine schlanke Struktur. Gerade in Zeiten knapper öffentlicher Haushalte sollten wir uns sehr genau überlegen, ob wir eine neue dauerhafte Institution mit eigenen Gremien, Geschäftsführung, Geschäftsstellen und Verwaltungsstrukturen schaffen. Denn jeder Euro kann, liebe Fraktion Die Linke, nur einmal ausgegeben werden. Deshalb müssen wir fragen: Ist dieser Euro hier wirklich besser eingesetzt als beispielsweise in Berufsschulen, in Ausbildungsförderung, in Fachkräftesicherung oder in konkreter Unterstützung für Familien und Jugendliche? Gerade in einer Zeit wirtschaftlicher Unsicherheit, in der viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unter hohen Energiepreisen und steigenden Kosten leiden, sendet dieser Antrag das völlig falsche Signal. Sowohl die Unternehmen als auch die Beschäftigten brauchen Entlastung und Planungssicherheit und keine zusätzlichen Pflichtstrukturen. Das Fazit ist also: Der Gesetzentwurf der Fraktion die Linke ist auch in neuer Fassung nicht überzeugend. Wir haben es inzwischen zwar seit der letzten Beratung im Mai mit einer neuen Drucksache zu tun, aber die zentralen Probleme sind geblieben. Die Pflichtmitgliedschaft bleibt, die Beitragsfinanzierung bleibt, der Einzug über die Arbeitgeber und die Finanzverwaltung bleibt, die 4 Prozent Verwaltungskosten bleiben, die umfangreichen Anhörungs- und Beteiligungsformate bleiben und auch die staatliche Finanzierung der Geschäftsführung bleibt bestehen. Es wurden nur Formulierungen geändert, aber das Grundproblem wird nicht gelöst. Deshalb bleibt auch die Haltung der CDU-Fraktion bestehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine starke Stimme für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist wichtig. Aber eine starke Stimme entsteht nicht automatisch durch ein neues Gesetz und schon gar nicht dadurch, dass wir allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine Pflichtmitgliedschaft vorschreiben und diese über ihre Lohnabrechnung finanzieren lassen. Wir sollten nicht immer neue Institutionen schaffen, wenn bestehende Strukturen weiterentwickelt werden können. Wir sollten nicht neue Pflichtbeiträge einführen, wenn wir gleichzeitig über Entlastung sprechen. Und wir sollten auch nicht neue bürokratische Strukturen aufbauen, wenn wir doch eigentlich Bürokratie abbauen wollen. (Beifall CDU) Eine Arbeitskammer löst keine der zentralen Herausforderungen unseres Landes. Dieser Vorschlag schafft neue Bürokratie, zusätzliche Kosten, Doppelstrukturen, aber keine einzige Arbeitsstelle für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hier im Freistaat. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab. Gute Arbeitnehmerpolitik braucht keine Zwangskammer. Sie braucht gute Bildung, gute Ausbildung, starke Unternehmen, faire Arbeitsbedingungen und vor allen Dingen politische Entscheidungen, die den Menschen tatsächlich helfen. Und daran arbeiten wir als Koalition gemeinsam mit der Landesregierung weiter. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Croll. Als Nächstes rufe ich Frau Abgeordnete Güngör für die Fraktion Die Linke auf, bitte.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, am 18. September 2026 hat das SPD-geführte Arbeitsministerium zu der Fachveranstaltung „Eine Arbeitskammer für Thüringen? Gute Arbeit – starke Wirtschaft“ eingeladen. Das Ministerium selbst hat diese anschließend als Startsignal für einen weiteren Prozess bezeichnet. Das war richtig und wir nehmen dieses Startsignal ernst. (Beifall Die Linke) Im Mai 2026 wurde hier seitens des Ministeriums im Landtag erklärt, Zitat: „Das ist ein fachlicher Prozess. Danach schließt sich der politische Prozess an.“ Wenn man also behaupten will, dass der fachliche Prozess nun stattgefunden hat – ich würde sagen, er hat auch davor stattgefunden, aber sei es drum –, dann darf jetzt auch der angekündigte politische Prozess beginnen. Und ja, da sind einige scheinbar überrascht, aber der geeignete Ort dafür ist dieser Landtag und sind seine zuständigen Fachausschüsse. (Beifall Die Linke) Deshalb legen wir heute sehr gern den Ihnen bereits bekannten Gesetzentwurf vor. Und ganz ehrlich: Wir beginnen diese Debatte hier in Thüringen nicht bei null. Über eine Arbeitskammer wird seit Jahren gesprochen. Es gibt Prüfaufträge, es gibt Gutachten, es gibt auch Fachveranstaltungen. Und der DGB hat dankenswerterweise noch mal ein ausführliches Konzept vorgelegt. Wer wie die SPD im Mai dieses Jahres erklärt, die Fachveranstaltung sei das richtige Dialogformat und müsse abgewartet werden. Wer wie Thüringen.Gerecht – damals BSW – der Landesregierung noch Zeit geben wollte, um offene Fragen zu klären und dabei ausdrücklich sagte, dass unser Entwurf eine Rolle spielen soll, und wer wie die CDU damals auf die Fachveranstaltung verwies und auf die Kosten- und Nutzenprüfung warten wollte, der muss, nachdem diese Veranstaltung nun stattgefunden hat, anerkennen, dass die Voraussetzung, mit der man damals die Ausschussüberweisung abgelehnt hat, inzwischen aber, ja, erfüllt ist. Und da darf die Koalition heute zeigen, dass sie zu ihrem Wort steht. In Thüringen arbeiten rund 800.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Arbeitgeber verfügen mit drei Industrie- und Handelskammern und drei Handwerkskammern über gesetzlich verankerte, beitragsfinanzierte und dauerhaft arbeitsfähige Interessensvertretungen. Eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Stimme der Beschäftigten gibt es aktuell nicht. Gleichzeitig haben nach den Zahlen des DGB 80 Prozent der Thüringer Betriebe weder einen Tarifvertrag noch einen Betriebs- oder Personalrat. Das ist fast jeder zweite Beschäftigte hier in Thüringen. (Beifall Die Linke) Ein Beispiel: Solidarische Grüße gehen von meiner Fraktion gerade nach Kahla, wo die Beschäftigten des Porzellanmanufakturwerks mit Kündigungen konfrontiert worden sind, (Beifall Die Linke, Thüringen.Gerecht) nachdem es doch noch vor wenigen Monaten hieß, ein solches Traditionsunternehmen dürfe hier nicht sterben. Und ich sage auch ganz klar: Frau Croll, Sie müssen sich dann schon für eine Argumentationsweise entscheiden. Wenn Sie so ein Problem damit haben, dass Beiträge auch über konkrete Regelungen, auch über Pflichtregelungen gelöst werden, dann bleiben Sie bitte Ihrer eigenen Argumentationslinie treu und fordern Sie die Auflösung der IHK, (Beifall Die Linke) denn das wäre die einzig logische … Ich würde so weit nicht gehen. Ich bin da etwas konservativer und würde sagen: Das ist doch eine wichtige Struktur, die hat doch auch einen Platz am Tisch verdient. Aber ich würde dann auch soweit gehen und sagen: Wer hat denn noch einen Platz am Tisch verdient? So ehrlich müssen Sie sich dann auch machen. Die SPD hat mal erklärt, sie steht – Zitat – weiterhin für eine Thüringer Arbeitskammer als gleichwertige Interessenvertretung. Das BSW – damals BSW, jetzt, denke ich, Thüringen.Gerecht – hat unseren Entwurf ausdrücklich als solide bezeichnet und gesagt, er soll im weiteren Prozess eine Rolle spielen. Selbst der Staatssekretär hat eingeräumt: Die Problembeschreibung unseres Gesetzentwurfs sei im Grunde nicht falsch. Wer Herrn Götze kennt, weiß, das ist fast schon ein Lob. (Beifall Die Linke) Das ist im Grunde nicht falsch – da ist schon viel gewonnen worden. Wir verlangen selbstverständlich nicht, dass Sie jeden Paragrafen unseres Entwurfs unverändert übernehmen. Wir verlangen aber, dass Sie die Beratung zulassen, die Sie selbst beim letzten Mal für notwendig erklärt haben. Der Entwurf regelt Mitgliedschaft. Er regelt auch soziale Ausnahmen, Aufgaben, Beratungsleistungen, demokratisch gewählte Organe, Aufsicht und Evaluation. Er grenzt auch die Aufgaben der Arbeitskammer klar von Tarifpolitik, Arbeitskampf und gewerkschaftlichem Rechtsschutz ab. Mir ist es ein bisschen zu platt, sich dann hier hinzustellen, gerade eben wieder, Frau Croll, und zu sagen, Sie wollen die Arbeit der Gewerkschaften anderweitig stärken. Dann lassen Sie uns doch bitte darüber reden, was konkret der Beitrag der Koalition zur Stärkung der Gewerkschaften ist. Sie dürfen sich sicher sein, Sie haben in meiner Fraktion einen natürlichen Partner für dieses wichtige Anliegen. (Beifall Die Linke) Auch verfassungsrechtlich betreten wir hier kein unbekanntes Gelände. Die Arbeitskammern bestehen seit Jahrzehnten in Bremen und im Saarland. Ich weiß, die Landesregierung hat sich Zeit genommen für einen Besuch in Bremen. Ich bin mir sicher, das war nicht nur aus PR-Gründen. Ich bin mir sicher, da wurde sich inhaltlich, fachlich gut miteinander ausgetauscht, wie diese Struktur hilfreich sein kann für das eigene Bundesland. Und ja, jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden – ein solch schöner Satz, eine Binse. Wissen Sie, für wen das auch gilt? Das gilt erschreckenderweise gar nicht nur für Unternehmen, das gilt auch für private Haushalte. Jetzt stellen wir uns doch mal vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch starke Gewerkschaften und durch eine starke Arbeitskammer in Thüringen am Ende mehr Geld im Portemonnaie haben. (Beifall Die Linke) Da würden wir uns aber freuen, wenn sie dann jeden Euro mehr ausgeben könnten, aber natürlich nur einmal, weil, richtig, jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann. Ich hoffe, das sagt jetzt jeder einmal. Das muss im Protokoll vorkommen, sonst glaubt es uns nachher niemand. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Können Sie es noch mal wiederholen, Frau Güngör?) Ich bitte Sie also ganz ehrlich um Überweisung an den zuständigen Fachausschuss, denn die beste Fachveranstaltung ist und bleibt die Ausschussberatung. Ich möchte klar sagen, das ist eigentlich auch das Mindeste, um was ich Sie da gerade bitte. Ja, es ist bisher parlamentarische Gepflogenheit gewesen, Gesetzentwürfe anders zu behandeln als Anträge. Ich glaube, meine Fraktion wird sich das sehr genau merken, wie heute hier mit diesem Gesetzentwurf umgegangen wird. (Unruhe AfD) Aber für Sie noch viel schlimmer: Es werden sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer merken, es werden sich die Betriebs- und Personalräte merken und es werden sich die Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter merken. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Güngör. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Hupach für die Fraktion Thüringen.Gerecht ans Rednerpult. Bitte.

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Sigrid Hupach Thüringen.Gerecht

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, Beschäftigte in Thüringen brauchen verlässliche Beratung, wirksame Mitbestimmung und eine starke Vertretung ihrer Interessen. Für Thüringen.Gerecht ist deshalb entscheidend, ob dieser Gesetzentwurf den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern konkret hilft und ob die dafür vorgesehenen Mittel sinnvoll eingesetzt werden. Der vorliegende Entwurf lässt dabei wesentliche Fragen offen. Er schafft eine neue Pflichtstruktur, verlangt Beiträge von Beschäftigten und enthält widersprüchliche Aussagen darüber, wer die laufenden Kosten trägt. Diese Fragen müssen geklärt werden, bevor eine neue Institution aufgebaut wird. Nach § 5 Abs. 1 soll die Thüringer Arbeitskammer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Erfurt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sollen grundsätzlich kraft Gesetzes dazugehören. Die Mitgliedschaft beruht damit nicht auf einer persönlichen Entscheidung der Beschäftigten. Nach § 27 soll die Kammer Beiträge erheben. Bemessungsgrundlage soll dabei der Bruttoarbeitslohn sein. Der Arbeitgeber soll die Beiträge bei der Lohnzahlung einbehalten und an die Thüringer Finanzverwaltung abführen. Die Finanzverwaltung wiederum soll 4 Prozent der eingezogenen Beiträge als Verwaltungskostenbeitrag erhalten. Der Entwurf sieht soziale Staffelung, Befreiung und Härtefallregelungen vor. Das ist richtig. Trotzdem bleibt die Frage: Welche zusätzliche Leistung erhalten die beitragspflichtigen Beschäftigten für diese Belastung und wie hoch wird ihr Beitrag tatsächlich sein? Ein Gesetz, das eine Beitragspflicht schafft, muss seinen Nutzen nachvollziehbar begründen. Thüringen hat bereits Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräte sowie bestehende Beratungsangebote. Deshalb muss vor der Gründung einer weiteren Einrichtung klar sein, wo konkrete Versorgungslücken bestehen und warum diese nicht durch den Ausbau vorhandener Angebote geschlossen werden können. Der Gesetzentwurf benennt das Problem selbst. In § 6 heißt es ausdrücklich: „Doppelte Strukturen sind zu vermeiden.“ Zugleich soll die neue Kammer beraten, Weiterbildung anbieten, Gutachten erstellen, politische Stellungnahmen abgeben und einen interkulturellen Beratungsdienst und eine Ombudsstelle betreiben. Diese Angebote können sinnvoll sein, aber der Hinweis im Gesetz, Doppelstrukturen zu vermeiden, ersetzt kein tragfähiges Konzept zur Aufgabenverteilung. Wir brauchen eine belastbare Erklärung, welche Einrichtung künftig welche Aufgabe übernimmt und welchen zusätzlichen Nutzen die Kammer schafft. Meine Damen und Herren, besonders deutlich werden die offenen Fragen bei der Finanzierung. Im Vorblatt unter „D. Kosten“ wird eine Anschubfinanzierung von unter 1 Million Euro genannt. Dort steht außerdem, dass die jährlichen Personal- und Sachkosten für die Geschäftsführung aus Beitragseinnahmen und nicht durch Landesmittel finanziert werden sollen. In § 22 Abs. 7 steht dagegen ausdrücklich: „Die Kosten für Personal und Sachausgaben trägt der Freistaat Thüringen.“ Und die Begründung zu dieser Vorschrift spricht von einer Kostentragung durch das Land in der Aufbauphase und darüber hinaus. Das ist ein Widerspruch, den die Erbringer auflösen müssen. Und werden die laufenden Kosten von den Beschäftigten über Beiträge getragen oder vom Land aus Steuermitteln? Diese Frage muss beantwortet werden. Welche Ausgaben sind jeweils gemeint und welche dauerhaften Verpflichtungen entstehen für den Landeshaushalt? Dabei geht es um mehr als einen einmaligen Zuschuss. Nach § 22 Abs. 7 ist die Hauptgeschäftsführung hauptamtlich und als Vollzeitstelle vorgesehen. Dazu kommt eine Geschäftsstelle mit angemessener sachlicher Ausstattung. Der Entwurf sieht außerdem Geschäftsstellen in allen Landesteilen und ein breites Aufgabenangebot vor. Eine Anschubfinanzierung von unter 1 Million Euro beantwortet deshalb die Frage nach den dauerhaften Kosten nicht. Wir erwarten eine nachvollziehbare Kalkulation für Personalräume, Verwaltung und Leistungen sowie eine klare Zuordnung der Finanzierung. Wer eine neue Körperschaft einrichten will, muss erklären, wie sie langfristig bezahlt werden soll. Auch die demokratische Ausgestaltung verdient eine genaue Prüfung. Nach § 12 Abs. 1 soll die Vollversammlung aus 42 stimmberechtigten Kammerzugehörigen bestehen. Wahlvorschläge können nach dem Entwurf nur Gewerkschaften und bestimmte selbstständige Arbeitnehmervereinigungen einreichen. Gewerkschaften erhalten zudem ein gesichertes Vorschlagsrecht und einen Anspruch auf angemessene Repräsentation. Die Erfahrung der Gewerkschaften ist wertvoll. Gleichzeitig muss eine Pflichtvertretung für alle Beschäftigten auch denjenigen einen wirksamen Zugang zur Mitgestaltung eröffnen, die keiner Gewerkschaft angehören. Entscheidend ist deshalb, wie offen die Wahl und wie die Beteiligungsmöglichkeiten tatsächlich ausgestaltet werden sollen. Nach § 7 soll die Kammer außerdem bei Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren beteiligt werden, soweit Arbeitnehmerinteressen berührt sind. Weicht die Landesregierung von einer Empfehlung der Kammer ab, soll sie dies innerhalb von drei Monaten schriftlich begründen. Die Begründung soll im Jahresbericht veröffentlicht werden. Damit erhält die Kammer eine dauerhafte Rolle in politischen Entscheidungsprozessen. Auch hierfür müssen Zuständigkeiten, demokratische Legitimation und praktischer Aufwand überzeugend begründet werden. Zuletzt komme ich noch mal zum Zeitplan. Nach § 34 Abs. 1 soll die Kammer bereits am 1. Januar 2027 ihre Tätigkeit aufnehmen. § 36 Abs. 1 sieht grundsätzlich denselben Termin für das Inkrafttreten vor. Für den Aufbau einer landesweiten Einrichtung mit Personal, Beitragserhebung und demokratischen Organen ist das wirklich ein anspruchsvoller Zeitplan. Wie soll dieser Aufbau verlässlich gelingen, solange grundlegende Finanzierungsfragen nicht geklärt sind? Meine Damen und Herren, für Thüringen.Gerecht zählt, was bei den Beschäftigten ankommt: erreichbare Beratung, wirksame Unterstützung und nachvollziehbare Verwendung ihres Geldes. Deshalb erwarten wir von den Einbringern klare Antworten. Welche konkrete Lücke schließt die Kammer? Wie werden Doppelstrukturen vermieden? Welche Beiträge kommen auf die Beschäftigten zu? Und welche laufenden Kosten soll das Land übernehmen? Und wie wird die Mitgestaltung aller Kammerzugehörigen gewährleistet? Der Entwurf muss sich an diesen Fragen messen lassen. Und solange Sie offenbleiben und die Aussagen zur Finanzierung einander widersprechen, überzeugt uns die vorgeschlagene Konstruktion einer neuen Kammer nicht. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, Thüringen.Gerecht)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Hupach. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Wloch für die Fraktion der AfD ans Rednerpult. Bitte.

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Pascal Wloch AfD

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, werte Gäste auf der Tribüne und am Bildschirm! Drei Akteure, ein gemeinsames Projekt und die Rechnung, die am Ende ein anderer bezahlen soll. Die Linke liefert heute den Gesetzentwurf, der DGB fordert seit Jahren die Arbeitskammer und begrüßt ausdrücklich diese Initiative und das Arbeitsministerium hat hierzu im September eigens eine Fachveranstaltung ausgerichtet. Wer vor Ort war, spürte sofort die Unausgewogenheit zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden. Allein die IHK Erfurt fragte nach den bestehenden Problemen und bot eine Zusammenarbeit an, um diese gemeinsam zu beseitigen. Das Arbeitsministerium erklärte danach, der Prozess soll weitergehen. Aus meiner Sicht steht das Ergebnis schon fest und die Arbeitsteilung steht am Ende sogar im Gesetz. Bis zur ersten Wahl soll ein Gründungsvorstand die Kammer aufbauen. Besetzt wird er mit Vertretern der Gewerkschaften und des zuständigen Ministeriums. Die Beschäftigten, die später die zwangsweise Mitgliedschaft haben, werden bei diesem Gründungsvorhaben nicht mit einbezogen. Ebenso wenig die Arbeitgeber, die das gesamte Beitragsverfahren abwickeln sollen. Damit ist der politische Kern dieses Entwurfs offengelegt. Die Linke schreibt das Modell, der DGB erhält den gesetzlichen Einfluss, das Ministerium baut die Struktur mit auf und führt die Aufsicht. Bezahlen sollen die Arbeitnehmer, die Arbeitgeber erledigen die zusätzliche Arbeit. Thüringen benötigt aber eine Politik, die Arbeitnehmer ernst nimmt. Wichtig sind sichere Arbeitsplätze, gute Ausbildung, schnell erreichbare Beratung und eine Wirtschaft, die Vertrauen in die Politik setzt, um wieder zu investieren. (Beifall AfD) Doch eine neue Pflichtkörperschaft erzeugt keine neuen Arbeitsplätze, passt keinen Lohn an und verbessert keinen Tarifvertrag. Deshalb prüften wir diesen Entwurf nicht nach seinem wohlklingenden Etikett, sondern nach seinen Folgen. Und dabei werden drei grundlegende Fehler sichtbar: Erstens, Ihr Entwurf ersetzt die freie Entscheidung des Arbeitnehmers durch Zwang. Jeder Arbeitnehmer und Lehrling wird kraft Gesetz Mitglied, niemand kann verweigern, niemand kann austreten. Mit der Mitgliedschaft wird der Beitrag direkt vom Bruttolohn abgezogen. Wie hoch dieser jedoch ist, verschweigt der Gesetzentwurf an dieser Stelle; dies soll in einer Beitragsordnung später geregelt werden. Aber dass die Kammer zusätzlich für Sonderleistungen Gebühren verlangen kann, das wissen Sie schon heute. Kurzum, der Landtag soll heute den Zwang beschließen, ohne den Beschäftigten sagen zu können, was er sie morgen kostet. Diesen Vertrauensvorschuss werden wir Ihnen nicht geben. (Beifall AfD) Blankoschecks zulasten der Arbeitnehmer stellen wir hier nicht aus. Und ganz nebenbei: Schauen Sie sich mal unsere Landes- und Bundesprogramme an, dort sehen Sie auch, wie man Arbeitnehmer tatsächlich stärken kann. Kommen wir zu zweitens: Dieser Entwurf belastet Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig. Arbeitgeber sollen die Kammerbeiträge einziehen und an die Finanzverwaltung abführen. Für mögliche Fehler beim Beitragseinzug müssen die Betriebe haften. Dafür werden sie aber verpflichtet, unentgeltlich bei den Kammerwahlen mitzuwirken. Bei Pflichtverletzungen drohen Bußgelder, von denen ausgerechnet die Kammern profitieren. Diese zusätzliche Bürokratie bindet Zeit und Geld, das für Löhne, Ausbildung und Arbeitsplätze fehlt. Die Finanzierung bleibt widersprüchlich, weil sowohl Pflichtbeiträge als auch Landesmittel vorgesehen sind. Damit können Arbeitnehmer gleichzeitig als Beitragszahler und Steuerzahler belastet werden. Beitragshöhe und Gesamtkosten müssen offengelegt werden, bevor der Landtag neue Zahlungspflichten beschließt. (Beifall AfD) Kommen wir zu drittens: Mit der Arbeitskammer entsteht keine neue Vertretung aller Arbeitnehmer, sondern eine gesetzlich privilegierte politische Struktur mit eingebautem Gewerkschaftseinfluss. Das ist meines Erachtens auch der Grund des Gesetzes. Der DGB selbst liefert den Schlüssel in seinem eigenen Konzeptpapier. So führt er beim DGB-Bezirk Hessen-Thüringen vom Stand September 2026 selber aus, warum er auf eine Pflichtkammer drängt. Dort räumt er nämlich ein, dass die Mitgliederzahl rückläufig sei und der Organisationsgrad bundesweit bei rund 13,2 Prozent liegt. Am Ende, 2024, hatten die DGB-Gewerkschaften rund 5,58 Millionen Mitglieder. Ende 2025 waren es nach eigenen Zahlen nur noch 5,43 Millionen, also ein Minus von rund 147.000 in nur einem Jahr, und selbst die verbliebene Basis folgt nicht mehr der politischen Linie der Funktionsspitze. Trotz massiver Warnung des DGB vor der AfD war sie bei der Thüringer Landtagswahl 2024 unter Gewerkschaftsmitgliedern mit 35,2 Prozent mit Abstand stärkste Kraft. (Beifall AfD) Unter gewerkschaftlich organisierten Arbeitern waren es sogar 42,4 Prozent. Wer hier von einer kleinen Randgruppe spricht, verweigert die Realität. Vor diesem Hintergrund drängt sich der Eindruck auf, dass der Mitgliederschwund und der Verlust politischer Gefolgschaft durch gesetzlichen Einfluss kompensiert werden soll. Was als freiwillige Bindung nicht mehr gelingt, soll die Arbeitskammer per Gesetz liefern: Pflichtmitglieder, Pflichtbeiträge, garantierte Repräsentation und ein dauerhafter Zugang zu Regierung und Parlament. Der DGB mag das Motiv bestreiten, sein eigenes Konzeptpapier stellt den sinkenden Organisationsgrad, den AfD-Zuspruch in der Mitgliedschaft und die Arbeitskammer jedoch ausdrücklich in einen politischen Zusammenhang. Des Weiteren erklärt der DGB unverblümt seinen Kampf gegen rechts zum Teil seiner gewerkschaftlichen DNA und kündigt an, die AfD zurückdrängen zu wollen, wie die CDU zum Beispiel. Er organisiert Proteste gegen unseren Bundesparteitag und sogar kostenlose Busreisen dorthin. Wer uns bekämpft, vertritt offenkundig nicht neutral alle Arbeitnehmer. Genau deshalb ist die Verbindung aus Pflichtmitgliedschaft und Gewerkschaftsprivilegien untragbar. (Beifall AfD) Auch der Aufgabenkatalog zeigt, wo die Reise hingeht, denn die Kammer soll nicht nur arbeitsbezogen beraten, sie soll politische Bildung betreiben, Gleichstellung, Integration, Umwelt-, Verbraucher- und Kulturbelange verfolgen, eigene Einrichtungen gründen oder unterstützen, jährlich politische Berichte veröffentlichen und bei einer großen Zahl von Gesetzen und Verordnungen angehört werden. Weicht die Landesregierung von der Empfehlung ab, muss sie sich schriftlich rechtfertigen. So entsteht ein neuer politischer Akteur mit Pflichtbeiträgen, gesetzlichem Zugang zu Regierung und Parlament sowie eine Aufgabenbeschreibung, die weit über konkrete Hilfen im Arbeitsalltag hinausreicht. Das stärkt nicht automatisch den einzelnen Beschäftigten, aber es stärkt – und das ist das perfidere daran – vor allem den Apparat und jene Organisationen, die ihm von Anfang an privilegiert sind. Mit diesem Entwurf der Arbeitskammer nehmen Sie dem Arbeitnehmer mehr vom Lohn und belasten den Arbeitgeber, da Sie ihn als kostenloses Beitragsbüro einer neuen Körperschaft benutzen. Der Entwurf zeigt damit drei Grundfehler: Zwang statt Freiheit, zusätzliche Belastungen statt mehr Netto und ein politisch vorgeprägter Apparat statt einer unabhängigen Vertretung. Deshalb lehnen wir dieses Thüringer Arbeitskammergesetz ab. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wloch. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Kalthoff für die Fraktion der SPD auf. Bitte.

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Moritz Kalthoff SPD

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer auf der Tribüne! Wir haben hierzu schon mal im Mai diskutiert. Aber bevor ich heute noch mal zum eigentlichen Arbeitskammergesetz komme, wollte ich mal zurückblicken. Wie historisch diese Diskussion eigentlich auch in der Bundesrepublik ist, hat man übrigens wunderbar auf der Veranstaltung am 18.09.2026 erfahren. Das ist ganz witzig, heute sagt die CDU ein klares Nein. Historisch ist es aber mal so gewesen, dass die CDU eine Arbeitskammer gefordert hat und die Gewerkschaften sie abgelehnt haben. Heute diskutieren wir die Geschichte anders herum. Das war wunderbar bei diesem Dialogprozess rund um die Thüringer Arbeitskammer zu erfahren. Insofern war das spannend. Ich bin auch dem Ministerium sehr dankbar für diesen Prozess. Ich habe das ein bisschen anders wahrgenommen als Herr Wloch – nämlich, dass das doch eigentlich der Auftakt war, zu diskutieren und über das Arbeitskammergesetz ins Gespräch zu kommen und das natürlich auch mit den Industrie- und Handelskammern, mit den Handwerkskammern und dass wir einen Prozess vor uns haben. Da komme ich natürlich zu dem heute vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktion der Linken. Ich finde, auf der Veranstaltung hat man gemerkt: Eine Arbeitskammer kann einen Mehrwert haben und bietet mehr Beteiligungsrechte für die Beschäftigten. Es gibt gute Beispiele dafür, wenn wir ins Saarland oder nach Bremen schauen, die historisch gewachsen sind und dort auch ihre Effekte entfalten. Wenn wir in beide Bundesländer schauen, stellen wir fest, dass diese die höchste Gewerkschaftsbindung im Bundesgebiet aufweisen. Das ist natürlich auch ein positiver Effekt, wenn Arbeitnehmerinnen sich organisieren, sich zusammenschließen, sich einer Gewerkschaft auch anschließen. Es bedeutet aber auch, dass durchaus beides unabhängig voneinander geschehen kann, weil es auch dort in beiden Bundesländern den Teil an Menschen gibt, die kein Teil der Gewerkschaft sind, aber trotzdem auch einen Anspruch auf Beratung haben und das auch brauchen. Nun weiß ich, wie die letzte Diskussion hier im Mai gelaufen ist und auch die Sachen in unsere Richtung. Ich möchte nicht verhehlen, ich würde gern weiter diskutieren, (Beifall Die Linke) möchte aber auch sagen, dass wir in einer Koalition sind, wo das auch durchaus anders gesehen wird. (Beifall CDU) Das ist in Ordnung, aber ich bin immer noch freier Abgeordneter. Das ist mir auch persönlich wichtig. Dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf könnte ich persönlich so nicht zustimmen, weil für mich tatsächlich sehr viele Fragen offen sind und ich nach wie vor sehr gespannt bin, wie der Prozess auch weiterläuft, der nun angestoßen worden ist im September. Ich finde, wenn der Prozess weitergeht – wir werden ja sicherlich dann auch noch mal eine Einladung bekommen, wenn es weitergeht –, müssen wir alle da mal ganz genau hinschauen. Denn wenn man so was macht, dann muss man es natürlich auch gut vorbereitet machen. Wenn ich auf das Datum gucke, was drinsteht – ich sehe das nicht zum 01.01.2027 unbedingt kommen –, sondern dass wir in einen Prozess eintreten müssen, dass wir es ordentlich und richtig machen. Dazu gehören zum Beispiel auch rechtliche Fragen. Die Arbeitskammern in Bremen und Saarland sind historisch gewachsen, sie stammen aus anderen Systemen. Es gibt aber natürlich auch zu diesen beiden Kammern Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Aber da stellt sich natürlich die Frage: Würde das genauso funktionieren, wenn wir hier jetzt ein Gesetz beschließen würden, was 2027 in Kraft tritt? Für mich sind diese rechtlichen Fragen tatsächlich nicht geklärt. Wir haben heute gehört, dass wir natürlich auch einen Dissens im Raum haben, was die Beiträge betrifft. Für mich sind das viele Anschlussfragen. Angesprochen worden ist das Positionspapier der SPD in Thüringen. Natürlich haben wir dieses Positionspapier herausgegeben, weil wir uns prinzipiell natürlich mit dieser Idee anfreunden können und sie als Partei auch gern realisiert hätten. Es ist Beschlusslage meiner Partei und ich werde mich nicht dagegenstellen. Ich möchte aber eigentlich weiterhin den Weg des Diskurses gehen, auf welche Art und Weise auch immer. Wir müssen im Gespräch bleiben. Ich bin allen Akteuren dankbar, die dort waren und das auch genauso gesagt haben. Auch der DGB hat gesagt, wir müssen im Prozess bleiben und wir müssen weiter diskutieren. Ich fand das sehr anständig und ordentlich. Ich bin von dieser Veranstaltung eigentlich mit dem Gefühl gegangen, dass da etwas Gutes gestartet ist – nämlich, überhaupt mal ins Gespräch zu kommen über diese Dinge, dass da auch mal Sachen auf den Tisch kommen. Die Handwerkskammern damals, die waren sehr erbost: Wir haben doch schon Beteiligungen von Arbeitnehmern. Gut, ein Drittel. Aber es ging etwas los im Diskurs. Deswegen will ich für mich ganz persönlich den Diskurs gern weiterführen. Dann wollte ich mich noch mal an Herrn Wloch wenden, der sich gewundert hat, dass Gewerkschaften Kampf gegen rechts betreiben. Vielleicht ist das auch eine historische Lehre bei Gewerkschaften. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ganz sicher nicht!) Denn nach der Machtergreifung der NSDAP sind ja neben den Parteien auch gleich mal die Gewerkschaften mit weggeknackt worden. Ich glaube, aus dieser historischen Erfahrung heraus ist es vollkommen richtig, dass sich der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Mitgliedsgewerkschaften natürlich auch gegen rechts wenden. (Beifall Die Linke, SPD) Wenn Sie für Arbeitnehmer sprechen, verstehe ich nicht, wie man in einer Tour immer gegen die Gewerkschaften schießen kann. Die Gewerkschaften setzen sich im Zweifel für die Rechte der Arbeitnehmerinnen ein. Und wenn wir heute über Pakete diskutieren und über Post, Herr Haseloff, dann haben Sie eine Meinung dazu, melden sich – und dann enthalten Sie sich gerade mal noch so. Das ist es doch. Haben Sie eine eigene Meinung, heben Sie dann die Hand hoch, wenn Sie das wirklich machen wollen! In diesem Sinne freue ich mich auf weitere Diskussionen und vielen Dank. (Beifall Die Linke, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kalthoff. Dann schaue ich mal in Richtung der Regierungsbank. Herr Staatssekretär Götze bitte. Bitte keine Zwiegespräche hier im Saal. Der Staatssekretär hat das Wort. Vielen Dank.

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Götze

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, unter TOP 21 – Wohngeldleistung – hat sich das Hohe Haus heute mit den Folgen gebrochener Erwerbsbiografien, wie wir sie in den 90er-Jahren zuhauf erleben mussten, in den neuen Ländern beschäftigt. Wir sehen heute, welche Auswirkungen das für jede Einzelne, für jeden Einzelnen in unserem Land haben kann. Vielleicht wäre es heute etwas besser, wenn sich in den 90er-Jahren Kurt Biedenkopf mit der sächsischen CDU mit seiner Idee hätte durchsetzen können, eine Arbeitskammer in Sachsen einzurichten und das auch ein Impuls gewesen wäre, das in den anderen neuen Ländern zu tun. Denn das hätte Strukturen geschaffen, die parteipolitisch neutral und auch abgesetzt von den Gewerkschaften in der Lage gewesen wären, Menschen in diesen schwierigen Umbruchsituationen – 20 Prozent Arbeitslosigkeit und mehr waren nicht nur in Thüringen, nicht nur in Erfurt normal, sondern es war ein flächendeckendes Problem – zu unterstützen, sodass Männer und Frauen, die damals in Größenordnungen aus dem Erwerbsleben herausgeflogen sind, in der Lage gewesen wären, auf Basis einer guten rechtlichen Beratung, auf Basis einer guten menschlichen Begleitung ihre Rechte einfach besser wahrzunehmen und besser durchzusetzen, und so die Chance gehabt hätten, einfach umfangreicher, länger ohne Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen in Arbeit zu bleiben. Mir ist völlig klar, dass die Rahmenbedingungen damals andere waren, dass das nicht in jedem Einzelfall gelungen wäre, aber ich bin mir relativ sicher, dass, wenn es Beratungsstrukturen wie in Bremen gegebenen hätte, die Situation heute eine andere wäre. (Beifall Die Linke, SPD) Wo stehen wir denn? Herr Wloch, Kurt Biedenkopf hat diese Diskussion damals geführt, weil er aus meiner Sicht ein sehr tiefes Verständnis und ein sehr richtiges Verständnis von unserer Verfassung hatte. Woraus speiste sich denn dieser Impuls, sich mit der Frage der Einrichtung einer Arbeitskammer zu beschäftigen? Aus Artikel 20 Grundgesetz. Das ist ganz einfach. Das Sozialstaatsprinzip ist ein tragendes Prinzip unseres Staatswesens. Wir als Verwaltungen, Sie hier im Parlament, wir gemeinsam, sind verpflichtet, dem Gedanken der sozialen Sicherheit und dem Gedanken der sozialen Gerechtigkeit zur Geltung zur verhelfen. Darum ging es und auch das ist heute unser Antrieb, nicht eine Zusammenarbeit mit Gewerkschaften oder sonst von Ihnen irgendwie in den Prozess hineingeheimniste andere Beziehungen, zu wem auch immer, sondern das Sozialstaatsprinzip. Denn wo stehen wir denn heute? Wir wissen genau, wir stehen am Anfang eines möglicherweise sehr schwierigen und vielleicht auch sehr langwierigen und sehr einschneidenden Transformationsprozesses. Das erleben wir tagtäglich. Unsere Arbeitslosenzahlen, die sind zum Glück niedrig. Ein Grund dafür ist der demografische Wandel. Also ich bin selbst Vater von vier Kindern. (Beifall SPD) Das ist ein Beifall wert. Ich bin froh – darauf will ich hinaus –, dass die Familien, die in ihrer Gesamtheit betroffen sind, sich heute nicht die Sorgen machen müssen um die Entwicklung ihrer Kinder, wie das in den 90er-Jahren der Fall war, dass diese Ängste nicht in diesen Größenordnungen ganze Familien erfassen. Trotzdem sind die Probleme – der Strukturwandel ist bekannt, da haben Sie heute einen ganzen Tag diskutiert – bekannt. Hinzu kommt eine massive Unsicherheit, die zum Beispiel durch KI ausgelöst wird. Wir werden uns gegebenenfalls, hoffentlich nicht so flächendeckend wie in den 90er-Jahren, damit beschäftigen müssen, dass unser gesamtes Arbeitsleben, wie wir es heute kennen, erodiert, dass die Arbeitsverhältnisse unter Umständen prekärer werden. Und wenn das so ist, dann müssen wir uns mit diesen Fragen ernsthaft beschäftigen und müssen uns fragen, welche Strukturen wir denn brauchen, um die Menschen in unserem Land bestmöglich zu unterstützen. Ein Weg, mit dem wir uns beschäftigen, könnte die Einrichtung einer Arbeitskammer hier in Thüringen sein. Deswegen beschäftigen wir uns mit Bremen, beschäftigen wir uns mit dem Saarland, beschäftigen wir uns mit den Strukturen in Österreich. Sie waren bei der Veranstaltung und Sie haben die sehr muntere und auch sehr kontroverse Diskussion miterlebt. Aber was Sie dann eben auch erleben durften, ist, dass wir – auch das möchte ich an dieser Stelle noch einmal hier vom Podium aus sagen – das als einen Prozess betrachten. Es ist eben gerade nicht so, dass wir – das sage ich in Richtung meiner Vorrednerin – quasi eine Veranstaltung durchführen wollen und dann sagen: So, damit hat es sich erledigt. Nein, wir betrachten das als Auftakt. Wir möchten jetzt den Bestand aufnehmen. Wir möchten die Bedarfe analysieren, Lücken identifizieren, Lösungen prüfen, Modelle diskutieren und danach die Entscheidung treffen. Innerhalb welches Prozesses das jetzt gestaltet wird, das ist Ihre Entscheidung. Wenn der Landtag heute entscheiden sollte, dass Ihr Gesetzentwurf an den Ausschuss verwiesen wird und es auf dieser Schiene weitergehen soll, dann müssen wir unsere Planungen, die in der Tat andere sind, an diesen Prozess anpassen. Wenn das anders sein sollte, dann habe ich Ihnen gerade gesagt, was wir machen werden in den Prozessschritten. Wir werden uns mit dem beschäftigen, was wir an Beratungsangeboten hier in Thüringen bereits vorhalten. Ja, da gibt es einen Beratungsauftrag der BA nach § 29 ff. SGB III, §§ 14, 16 SGB II. Es gibt Beratungsangebote von Arbeit und Leben Thüringen e. V. Es gibt ein DGB-Bildungswerk. Es gibt das Zukunftszentrum Digitale Transformation und es gibt eine Technologie- und Transformationsberatungsstelle, die für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr viel anbieten. Man kann sich aber mal fragen, ob diese Kleinteiligkeit denn wirklich sinnvoll ist und ob es nicht vielleicht sogar Kosten sparen würde, wenn man die irgendwo bündelt und zusammenfasst. Ob das dann eine Arbeitskammer sein wird, das können wir am Ende dieses Prozesses entscheiden. Aber dafür brauchen wir – und das hatte ich das letzte Mal auch schon gesagt – ein bisschen Zeit. Das wäre, wie gesagt, unser Plan, uns im Jahr 2027/2028 mit dieser Thematik noch zu beschäftigen. Dann werden wir sehen, wo wir da landen. Wenn Sie das heute hier im Landtag anders entscheiden, den Gesetzentwurf an die Ausschüsse verweisen, dann würden wir unsere Planung entsprechend anpassen. Ich bin gespannt, wie Sie entscheiden, und danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke, SPD)

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Steffen Quasebarth

Thüringer Arbeitskammergesetz (ThürArbkG)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich schaue noch mal kurz ins Rund. Gibt es weitere Redewünsche darüber hinaus? Das kann ich nicht erkennen. Ich hatte den Wunsch auf Überweisung seitens der Linken gehört. Dann lassen Sie uns zunächst diesen Wunsch abstimmen. Wenn Sie also möchten, dass das Thüringer Arbeitskammergesetz – Drucksache 8/4452 – an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie überwiesen wird, dann bitte ich jetzt um Ihre Handzeichen. Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion Die Linke, vereinzelt ein Handzeichen aus der Fraktion der SPD, Handzeichen der fraktionslosen Abgeordneten Küntzel und Dr. Wogawa. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus der Fraktion Thüringen.Gerecht, vereinzelte Handzeichen aus der Fraktion der SPD, Handzeichen aus den Fraktionen der CDU und der AfD. Damit ist der Überweisungsantrag abgelehnt und wir können diesen Tagesordnungspunkt zunächst schließen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 10. Entschuldigung. Ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden, dass wir beim Tagesordnungspunkt noch vergessen haben, nach den Enthaltungen zu fragen. Das wollen wir natürlich nicht versäumen. Wenn Sie sich also hier enthalten bzw. Ihre Enthaltung signalisieren möchten, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Das kann ich nicht erkennen. Vielen Dank. Dann kommen wir jetzt zu Tagesordnungspunkt 10 Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/4465 ERSTE BERATUNG Ist die Begründung gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte dazu Herrn Abgeordneten Schaft ans Rednerpult. Bitte.

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Christian Schaft Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank. Herr Präsident, werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen, die Verbliebenen auf der Tribüne und am Livestream, in diesem Jahr fallen in Thüringen gleich vier Feiertage auf ein Wochenende, darunter der Weltkindertag, der Tag der Deutschen Einheit und der Reformationstag. Nächstes Jahr sind es übrigens gleich fünf Feiertage, die auf ein Wochenende fallen. Das heißt, fast jeder zweite Feiertag im kommenden Jahr geht den Menschen im Land praktisch verloren. Und was ihnen dadurch verloren geht, ist Zeit für Erholung, mit Familie, Freunden oder aber auch Zeit für das Ehrenamt. Was wir nicht brauchen, ist eine Debatte über die Abschaffung von Feiertagen. (Beifall Die Linke) Nicht nur, dass unsere Nachbarbundesländer heute schon mit der Gesamtzahl der Feiertage weitaus breiter aufgestellt sind als Thüringen – Baden-Württemberg hat einen Feiertag mehr als Thüringen und im bayerischen Augsburg sind es sogar ganze drei –, die Debatte um die Abschaffung würde genau in die Kerbe schlagen, die bereits jetzt viele Menschen frustriert, wenn ihnen gesagt wird, sie würden zu wenig arbeiten, zu wenig leisten oder faul sein. Wir müssen nicht mehr Merz wagen, sondern mehr Anerkennung und Wertschätzung von Leistungen von Beschäftigten, Familien oder Alleinerziehenden, die eines brauchen: mehr Zeit statt Druck. (Beifall Die Linke) Heute bringen wir daher einen konkreten Vorschlag ein, der den Menschen in Thüringen nützt und der sie konkret entlastet. Wir wollen mit dem Gesetzentwurf die Nachholfeiertage der entsprechenden Feiertage an einem Montag darauf stattfinden lassen, wenn sie auf ein Wochenende fallen. Warum? Weil es eine Frage der Gerechtigkeit und Rücksichtnahme ist. (Beifall Die Linke) Viele andere Länder sind uns da übrigens schon Welten voraus. Die spanische Regierung schiebt Sonntagsfeiertage zum Beispiel auf einen Montag. In Polen wird – umgekehrt – der Samstag ausgeglichen. In Belgien muss der Arbeitgeber Feiertage an Samstagen und Sonntagen, die auf diesen Tag fallen, an einen anderen Tag setzen. Wenn es in dem Betrieb keine spezifischen Regelungen gibt, verschiebt sich der Feiertag auf den Montag. Auch in Luxemburg ist es so, dass Arbeitnehmerinnen einen zusätzlichen Urlaubstag bekommen, den sie binnen drei Monaten für den Ausgleich wahrnehmen können – ähnlich übrigens auch in Malta. Und in Großbritannien kommt es landesweit auch zu Nachholfeiertagen am nächsten Montag, wenn Feiertage auf ein Wochenende fallen. (Beifall Die Linke) Andere Länder haben also bereits ähnliche Regelungen. Im vorgelegten Entwurf schaffen wir mit dem Montagsmechanismus daher eine planbare Regelung, die auch den unterschiedlichen Interessen von Beschäftigten und Wirtschaft gerecht wird. Wir ändern damit übrigens auch nichts an kirchlichem oder historischem Gehalt der Feiertage. Der Festtag selbst bleibt natürlich bestehen. Das bleibt inhaltlich wie gehabt. Wir verlagern nur die arbeitsfreie Wirkung in wenigen Fällen, in denen sie sonst verlorenginge. Das Thüringer Feiertagsgesetz und unsere Verfassung schützen übrigens die Arbeitnehmerinnenrechte und die Arbeitsruhe. Feiertage sind Tage der geschützten Ruhe und wir möchten, dass diese Ruhezeiten künftig eben nicht zum Spielball des Kalenders werden. (Beifall Die Linke) Wir nutzen dabei den landesgesetzlichen Spielraum aus und beachten auch die verfassungsrechtlichen Grenzen. Dabei können wir grundsätzlich alle Feiertage in Thüringen entsprechend auch mit ihrer Wirkung verschieben, mit Ausnahme des 3. Oktober, der im Einigungsvertrag bundesrechtlich fixiert ist. Zu der Frage der Wirkung will ich auch noch mal eins sagen: Betriebsräte, Gewerkschaften und das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung sind sich darin nämlich auch einig, dass Arbeitnehmerinnen freie Tage zur Erholung brauchen, um arbeitsfähig zu bleiben. Gut erholte Arbeitnehmerinnen sind deswegen nämlich auch produktive Mitarbeiterinnen. Und daran sollten übrigens auch die Thüringer Wirtschaft und die Arbeitgeberinnen ein Interesse haben. (Beifall Die Linke) Übrigens fand auch die Hans-Böckler-Stiftung heraus, dass durch einen Feiertag mehr oder weniger, wenngleich heute die Sorge um die Wirtschaft in Thüringen aufgemacht wird, die Wirtschaftskraft eben nicht messbar beeinflusst wird. Sachsen zum Beispiel behielt den Buß- und Bettag als Feiertag, als andere Länder ihn strichen, und – Überraschung – trotzdem wuchs die sächsische Wirtschaft stärker als anderswo. Unser Gesetzentwurf würde also selbst nach konservativen Rechnungen keinen spürbaren Schaden für das Bruttoinlandsprodukt anrichten, es geht sehr vielmehr um Fairness für Beschäftigte. Lassen Sie uns daher also mit der Diskussion dieses Gesetzes konstruktiv das zeigen, was die Beschäftigten verdient haben: Wertschätzung und Anerkennung. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächstes rufe ich Herrn Abgeordneten Thrum für die Fraktion der AfD auf. Bitte.

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, hurra, mehr Freizeit bei vollem Lohnausgleich! Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, werden einfach auf den Montag oder Dienstag geschoben. Der ursprüngliche Feiertag verliert zwar damit seinen Sinn, aber das ist den Linken egal, Hauptsache nichts arbeiten. (Beifall AfD) Für mich stellt sich da insbesondere die Frage: Haben Sie das denn mit Ihrem Partner, der CDU, überhaupt abgestimmt, mit dem Sie doch ach so viel Verantwortung für Thüringen übernehmen möchten? Dabei hätte doch auffallen müssen, dass diese Initiative nur Verunsicherung, Unsicherheit, Unfrieden und vor allen Dingen Chaos stiftet. Aber genau das kann die extreme Linke besonders gut, mit Clankriminellen Partys feiern, Stromnetze lahmlegen und politisch Andersdenkende terrorisieren. Viel Spaß, CDU, bei der Zusammenarbeit mit dieser Chaos-Truppe! (Beifall AfD) Wir sind uns sicher, dass Thüringen etwas Besseres verdient hat als diesen Scherbenhaufen hier. Deshalb braucht es auch Neuwahlen. Thüringen braucht endlich stabile Verhältnisse, ohne diesen linken Murks. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Herr Abgeordneter, ich bitte Sie, zur Sache zu sprechen. Danke.

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Bitte?

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Ich bitte Sie, zur Sache zu sprechen. Danke.

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Ja, ich möchte meine Kritik natürlich auch gern begründen. Die Wirtschaft steckt in einer schweren Krise. Sie kennen die Gründe. Es sind die höchsten Energiepreise durch diese verkorkste Energiewende, hohe Lohnnebenkosten, steigende Steuer- und Abgabenlast, steigende Bürokratie und natürlich auch der Fachkräftemangel. Diese Wirtschaftskrise würde durch weiteren Stillstand verstärkt. Damit untergraben wir einseitig unsere Wettbewerbsfähigkeit, denn in anderen Bundesländern um uns herum werden solche Debatten nicht geführt. Und jeder, der ein bisschen Verstand von volkswirtschaftlichen Zusammenhängen hat, der kann das nicht gutheißen. (Beifall AfD) Die Kosten dieses Stillstands lassen sich nur abschätzen. Fest steht, dass ein einziger ausgefallener Arbeitstag in Thüringen einer volkswirtschaftlichen Wertschöpfung von rund 450 Millionen Euro entspricht. Fünf auf einen Montag verschobene Werktage, so wie das nach Ihrem Gesetzentwurf dann im Jahr 2027 der Fall wäre, entsprechen demnach einem Ausfall von 2,2 Milliarden Euro pro Jahr an Wertschöpfung. Natürlich wird nicht jeder ausgefallene Arbeitstag eins zu eins als Bruttoinlandsproduktverlust sichtbar, aber diese Zahlen zeigen mal so eine Gesamtdimension. Und so schön wie fünf zusätzliche Feiertage natürlich wären, aber das können wir uns in der momentanen Situation beim besten Willen nicht leisten. Jedem, der vorgibt, Verantwortung für Thüringen übernehmen zu wollen oder zu müssen, sollte das eigentlich auch bewusst sein. (Beifall AfD) Es geht aber auch nicht nur ums Geld, sondern beispielsweise auch um Bildung. Drei Feiertage, die für eine Verschiebung infrage kommen, fallen in die reguläre Schulzeit. Nachdem sich der Unterrichtsausfall immer noch auf Rekordniveau bewegt – Sie wissen, etwa 10 Prozent des Unterrichts fallen aus, wir haben Defizite bei den grundlegenden Kompetenzen –, (Zwischenruf Tischner, Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur: Nein, das stimmt nicht!) sind weitere unterrichtsfreie Tage der völlig falsche Weg. Unsere Kinder brauchen jetzt guten, ausreichenden Unterricht, vor allem in Form von Mathematik, Deutsch, Naturwissenschaften statt Verfassungscoaches und Verfassungsviertelstunde. Und in erster Linie braucht es keinen politisch verdrehten Feiertagskalender. (Beifall AfD) Die Verschiebung der Feiertage ist aber auch für den fließenden Warenverkehr auf unseren Autobahnen problematisch. Ihnen ist bewusst, dass wir ein Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkw über 7,5 Tonnen haben. Wir liegen mitten in Deutschland. Wir sind Transitland. Unsere Autobahnen sind die Lebensadern der deutschen Wirtschaft. Und wenn jetzt zusätzliche landesspezifische Feiertage auf bundesweite Verkehrsinfrastruktur treffen, dann bedeutet das neue Belastung für die Logistikbranche, und das muss vermieden werden. Wir sollten uns dringend davor hüten, dem Transportgewerbe hier neue Hürden aufzubauen. Wie ich es bereits anfangs beschrieben habe, schafft diese Initiative insbesondere eins, und das ist Chaos, denn Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sollen nicht nur verschoben werden, sondern der ursprüngliche Kalendertag verliert damit auch seine gesetzliche Feiertagseigenschaft. Genauso steht es in Ihrem Gesetzentwurf. Das heißt konkret, wenn die altehrwürdigen Weihnachtsfeiertage, der 25. und 26. Dezember, auf ein Wochenende fallen, dann werden die einfach auf den 27. und 28. Dezember geschoben. Sie verramschen unsere traditionellen Feiertage. Dieser Gesetzentwurf ist schädlich und schändlich und deshalb gibt es von uns dazu auch ein klares, deutliches Nein, aber dafür immer wieder ein Ja zu Arbeit, zu Fleiß, zu Wertschöpfung und Wohlstand. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Thrum. Als Nächstes rufe ich Abgeordneten Geibert für die Fraktion der CDU auf. Bitte.

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Lennart Geibert CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Gleich zu Beginn, Herr Schaft, um das mal klarzustellen, weil Sie es in Ihrer Einbringung gesagt haben: Ja, die Menschen in Sachsen, die haben einen Feiertag mit dem Buß- und Bettag mehr. Aber wissen Sie auch, was das den einzelnen Arbeitnehmer in Sachsen kostet? Nämlich 270 Euro muss jeder Sachse dafür zahlen, da die Pflegeversicherung dadurch für jeden um 0,5 Prozent gestiegen ist. Das verschweigen Sie hier in Ihrer Rede. (Beifall CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will Sie mal mitnehmen. Stellen Sie sich vor, es ist Heiligabend 2027. Es fällt leichter Schnee und Sie lassen sich mit Ihrer Familie das vorbereitete Abendessen schmecken. (Unruhe CDU) Nachher – selbstverständlich, kommt jetzt – soll es noch Bescherung geben. Anschließend wollen Sie gemeinsam den Gottesdienst besuchen. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Erst die Kirche!) (Beifall CDU) Allerdings hat der Landtag auf Vorschlag der Linken vor gut einem Jahr das Feiertagsgesetz geändert. Sie arbeiten regelmäßig samstags und sind deshalb auch für den morgigen 25. Dezember eingeteilt. So richtig entspannt können Sie diesen Abend auch im Sinne einer christlichen Tradition nicht verbringen. Denn nach dem neuen Gesetz ist der 25. Dezember in diesem Jahr ein Samstag, kein gesetzlicher Feiertag mehr. Die Feiertagsruhe wird auf den darauffolgenden Montag verschoben. Der Gottesdienstschutz bleibt zwar bestehen, die gemeinsame Zeit mit ihrer Familie am ersten Weihnachtsfeiertag aber fällt ihrer Arbeitsschicht zum Opfer. Am 27. und 28. Dezember, wenn die Weihnachtsbesuche vorbei sind und die Verwandtschaft wieder abgereist ist, liegen dann diese Nachholfeiertage. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist es, was uns blühen könnte, wenn wir diesen Gesetzentwurf annehmen. Feiertage sollen von ihrem Datum entkoppelt werden, sobald sie auf ein Wochenende fallen. Was auf den ersten schnellen Blick gut klingt, birgt eine Vielzahl von Problemen. Für manche Beschäftigte wird aus der versprochenen Entlastung eine zusätzliche Belastung, gerade im Dienstleistungsbereich, im Einzelhandel und insbesondere in Berufen mit niedrigen Löhnen. Denn, liebe Linksfraktion, vielleicht ist es Ihnen nicht aufgefallen oder Sie haben vielleicht in der Blase den Arbeitsalltag vieler Menschen aus dem Blick verloren, es gibt auch Menschen, die am Samstag arbeiten müssen. (Beifall CDU) Und so wäre eine mögliche Folge Ihres Gesetzentwurfs, die Feiertagsruhe an Weihnachten würde verlegt, gemeinsame Familienzeit an diesem wichtigen Fest würde auseinandergerissen, weil Mama samstags an der Kasse arbeiten muss und Papa allein mit den Kindern zu Hause sitzt, bevor die beiden tauschen, weil er seine Nachmittagsschicht antreten muss. Denn der 25. Dezember 2027 wäre nach Ihrem Entwurf ein gewöhnlicher Samstag. Ihr Gesetzentwurf begünstigt vor allem jene, die ausschließlich montags bis freitags arbeiten. Wer regelmäßig am Wochenende arbeitet, vielleicht sogar in einem Zweitjob, profitiert dagegen keinesfalls sicher.

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Schaft?

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Lennart Geibert CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Ja. Da kann ich einen Schluck trinken.

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Christian Schaft Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Die Pause habe ich Ihnen gern gegönnt. Herr Geibert, wenn Sie jetzt gerade darauf abstellen, wie tragisch das ja ist, dass beispielsweise auch am Samstag viele Eltern eben keine Zeit mit ihren Kindern verbringen können, weil sie arbeiten müssen: Wie stehen Sie denn dazu, dass es natürlich auch Überlegungen beispielsweise aus der Wirtschaft, aber auch aus Ihren Reihen gibt bei dem Thema, auch den Schutz des Samstags dort eigentlich zu liberalisieren, geschweige denn, über die Sonntagsöffnungszeit reden wir noch gar nicht. Also da müssen Sie dann auch mal ehrlich bleiben. Wie halten Sie es denn dann damit? (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Es geht hier um den Feiertag!)

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Lennart Geibert CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Wir reden ja hier zu einem völlig anderen Thema, aber ich fände es ganz grundsätzlich schon gut, wenn man auch hier in diesem Hohen Haus öfter mal auf die Wirtschaft hören würde. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die Wirtschaft sind die Menschen, die in den Unternehmen arbeiten!) Ihr Gesetzentwurf, lieber Herr Schaft, begünstigt vor allem jene, die ausschließlich montags bis freitags arbeiten. (Beifall CDU) Wer regelmäßig am Wochenende arbeitet, vielleicht sogar in einem Zweitjob, profitiert dagegen keineswegs sicher. Wer samstags arbeitet und montags ohnehin frei hat, kann sogar einen bislang freien Arbeitstag verlieren. Auch Pendlerfamilien können zusätzlich belastet werden. Die Kita in Thüringen bleibt geschlossen, der Arbeitsplatz in Hessen kennt aber keinen Nachholfeiertag. Dann müssen Eltern Betreuung organisieren oder Urlaub nehmen. Ist das etwa die Vorstellung von Entlastung? Meine sehr verehrten Damen und Herren, darüber hinaus erkennen Sie zwar mögliche Mehrkosten für Wirtschaft und öffentliche Arbeitgeber an, legen aber keine belastbare Gesamtsumme vor. Die Kosten, die entstehen und die vielfältigen Probleme bei Personalplanung, Lieferterminen und betrieblichen Abläufen wird dann wohl schon irgendjemand lösen. Das Institut der deutschen Wirtschaft schätzt, dass ein zusätzlicher Arbeitstag deutschlandweit zwischen 5 und 8,6 Milliarden Euro mehr Wirtschaftsleistung ermöglichen könnte. Daraus lässt sich kein genauer Preis für Ihren Entwurf ableiten. Die Größenordnung zeigt aber, dass veränderte Arbeitszeiten wirtschaftlich keinesfalls belanglos sind. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Also alle Feiertage abschaffen?) Dazu kommt zusätzlicher Abstimmungsaufwand über die Landesgrenzen hinweg. Am Montagmorgen mit dem Geschäftspartner in Thüringen einen Auftrag abschließen oder kurzfristig einen Liefertermin abstimmen? Das kann schwieriger werden, wenn hier Feiertagsruhe gilt und andernorts regulär gearbeitet wird. Sie schreiben selbst, dass Sie die wirtschaftlichen Folgen auf Grundlage Ihres Entwurfs nicht abschätzen können und sich keine Gesamtsumme quantifizieren lässt. Trotzdem erklären Sie die Auswirkungen für vertretbar. Eine belastbare Folgenabschätzung, die einzelne Branchen sowie unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und die Belastungen von Familien untersucht, legen Sie nicht vor. Die politische Bewertung steht fest, bevor Sie die tatsächlichen Folgen überhaupt untersucht haben. Stattdessen verweisen Sie auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und betonen die synchrone Taktung des gesellschaftlichen Lebens. Kollektive Ruhezeiten sollen die Gesellschaft stärken, der Gesundheitsprävention dienen, Stress senken sowie Familien- und Sorgearbeit unterstützen. Das sind wichtige Ziele. Aber warum soll dafür die gemeinsame Ruhe am ursprünglichen Feiertag aufgegeben werden? Auch ein Feiertag am Wochenende ermöglicht Begegnung, Erholung und gemeinsames Gedenken. Dass viele Menschen ohnehin frei hätten, macht diesen Tag keineswegs wertlos. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: So ist das!) Ihre Argumentation leidet hier erneut daran, dass Sie den Samstag wie einen ohnehin arbeitsfreien Tag behandeln. Das ist er für viele Menschen gerade nicht. § 3 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes zählt alle Kalendertage als Werktage, die keine Sonn- oder gesetzlichen Feiertage sind. Entscheidend ist also gerade der Feiertagsstatus, den Sie dem betreffenden Samstag nehmen wollen. Greifen wir Ihre Forderung nach einem gemeinsamen Ruhetag auf. Wie stärken Sie die gemeinsame Zeit einer Familie, wenn am ursprünglichen Feiertag ein Elternteil arbeiten muss? Und wie entsteht am folgenden Montag gemeinsame Familienzeit, wenn der andere Elternteil außerhalb Thüringens beschäftigt ist und etwa dort arbeiten muss? Sie verschieben die Feiertagsruhe, aber Sie garantieren damit noch lange keine gemeinsame Erholung. Meine sehr verehrten Damen und Herren, aber nicht nur, dass Sie Feiertage und Erholungszeiten mit der Familie auseinanderreißen und sich keine Gedanken über die Folgen für die Staatskasse machen. Sie klammern auch noch völlig den 3. Oktober als Tag der Deutschen Einheit – mit Verweis auf die Bundesregelung – aus, wollen auf der anderen Seite aber den 1. Mai – auch ein Bundesfeiertag – in die neue Regelung einbeziehen. Der Feiertag, der 1. Mai, der seine Tradition in einem Unrechtsregime hatte, bei dem Menschen aufgrund akademischer oder anderer Herkunft in Ausbildung und Berufsperspektiven diskriminiert wurden, soll privilegiert werden gegenüber dem Feiertag zum Ende dieses Regimes. Ich hätte von Ihnen mehr Feingefühl erwartet. Es ist kein vernünftiger Grund ersichtlich, warum gerade der 3. Oktober nicht in diese Regelung fallen sollte – außer, dass Sie der DDR hinterhertrauern und der Tag der Deutschen Einheit deshalb für Sie ein Feiertag zweiter Klasse ist. (Zwischenruf Abg. Schaft, Die Linke: Herr Geibert, das ist aber wirklich unterste Schublade!) Das Gesetz soll außerdem bereits am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Eine Übergangsfrist fehlt. Unternehmen, Verwaltung und Beschäftigte müssten gegebenenfalls bereits feststehende Planungen kurzfristig ändern. Wer Planungssicherheit verspricht, sollte wenigstens einen verlässlichen Vorlauf für die Umstellung vorsehen. Wir sollten unsere Feiertage an den Tagen belassen, zu denen ihr historischer, religiöser oder gesellschaftlicher Anlass gehört. Gemeinsame Traditionen lassen sich nicht beliebig im Kalender verschieben, nur damit ein zusätzlicher Wochentag arbeitsfrei wird. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Er hat es nicht verstanden!) Feiertage sind auch Tage der Familie, des Gedenkens und der Besinnung. Diese Zwecke können ebenso an Wochenenden erfüllt werden. Wer Beschäftigte entlasten will, muss deshalb genau hinschauen, wem seine Regelung tatsächlich hilft und wem sie gemeinsame Freizeit nimmt. Deswegen lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Danke schön. (Beifall CDU)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Quasebarth für die Fraktion Thüringen.Gerecht.

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Steffen Quasebarth Thüringen.Gerecht

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein vorangestelltes Zitat: „Dein Wert hängt nicht davon ab, wie gut du funktionierst.“ Stellen wir uns eine Mutter vor, die ihrer Tochter sagt: „An Weihnachten habe ich endlich Zeit für dich.“ Und dann stellen wir uns eine Pflegerin vor – nennen wir sie Frau Gut –, die ihren Dienstplan anschaut und jetzt schon weiß: An Weihnachten werde ich gebraucht. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir wollen doch Weihnachten nicht abschaffen! Was ist denn das für ein Unsinn?) Beide arbeiten viel, beide brauchen Erholung, beide wünschen sich Zeit für die Menschen, die ihnen wichtig sind. An beide müssen wir denken, wenn wir heute über Nachholfeiertage sprechen. Hinter diesem Gesetzentwurf steht eine Frage, die viele Menschen beschäftigt: Wie viel Zeit bleibt uns eigentlich zum Leben? Zeit, in der niemand etwas von uns verlangt. Zeit für ein Gespräch, das länger dauern darf. Zeit für einen Besuch bei den Eltern, für das Ehrenamt, für einen Nachmittag mit den Kindern und manchmal auch einfach Zeit, um zur Ruhe zu kommen. Die Linke nimmt dieses Bedürfnis auf. Dafür verdient ihr Vorschlag Anerkennung. Wer von Montag bis Freitag arbeitet und einen Feiertag auf dem Wochenende entdeckt, der empfindet das häufig als Verlust. Der Kalender verspricht Weihnachten, aber keinen zusätzlichen Tag zum Durchatmen. Dieses Gefühl sollten wir weder belächeln noch sollten wir es beiseiteschieben. Für Thüringen.Gerecht steht fest: Erholung gehört zu einem guten Leben dazu. Und gemeinsame freie Zeit hat einen besonderen Wert. (Beifall Thüringen.Gerecht) Denn was hilft einem Kind ein freier Tag, wenn die Eltern arbeiten müssen? Was hilft einer Mutter ein freier Nachmittag, wenn ihre Tochter in der Schule sitzt? Gemeinsame Zeit braucht gemeinsame Möglichkeiten. Deshalb ist dieser Gesetzentwurf eine ernsthafte Betrachtung wert. Aber wir müssen auch ehrlich darüber sprechen, wie seine Regelung funktioniert. Bestimmte Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, sollen grundsätzlich auf den folgenden Montag verlagert werden. Das ursprüngliche Datum verliert dafür seinen allgemeinen gesetzlichen Feiertagsstatus. Die Entscheidung über den Ersatztermin wäre damit gesetzlich festgelegt. Diese Klarheit liest sich gut. Menschen und Betriebe müssen planen können. Doch ein einheitlicher Termin wirkt nicht auf alle Menschen gleich. Kehren wir noch mal zurück zu unserer Pflegerin, Frau Gut. Wenn andere am Montag freihaben, dann müssen ihre Patienten trotzdem versorgt werden. Menschen brauchen auch an einem Nachholfeiertag Pflege, Busse müssen fahren, die Feuerwehr muss ausrücken. Unsere Gesellschaft ruht, weil andere weiterarbeiten. Deshalb müssen wir genau prüfen: Was gewinnt Frau Gut durch die neue Regelung? Was verändert sich für ihre Ersatzruhe? Was geschieht mit Feiertagszuschlägen, die tariflich oder vertraglich vereinbart sind? Und was bedeutet die Verschiebung für jemanden, der montags ohnehin freihat? Wir werden mit einem Feiertagsgesetz nicht jede unterschiedliche Lebenslage ausgleichen können. Aber wir sollten die Unterschiede kennen und wir müssen verhindern, dass gerade Menschen übersehen werden, deren Arbeit unser gemeinsames Leben trägt. Auch die Feiertage selbst verdienen Aufmerksamkeit. Weihnachten hat ein Datum. Der Reformationstag hat eine Geschichte. Der Tag der Arbeit steht für Rechte, die Menschen erkämpft haben. Diese Bedeutung lässt sich nicht einfach so im Kalender weiterschieben. Der Entwurf erhält den Gottesdienstschutz am ursprünglichen Tag. Welche Folgen hat der Wegfall des allgemeinen Feiertagsstatus für das gemeinsame Feiern, für Veranstaltungen und für gelebte Traditionen? Darüber müssen wir mit den Menschen sprechen, die diese Tage gestalten. Und wir müssen über die Kosten sprechen, über den kleinen Handwerksbetrieb, der seine Aufträge erfüllen muss, über das Pflegeheim, das eventuell zusätzliche Dienste organisieren muss, über das Theater, dessen Mitarbeiter gerade dann arbeiten, wenn andere Freizeit haben. Auch diese Menschen verdienen, dass wir ihre Wirklichkeit ernst nehmen. Eine belastbare Abschätzung der Kosten liegt bislang nicht vor. Daraus folgt, es braucht eine gründliche Prüfung der Auswirkungen auf Beschäftigte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen. Das steht außer Frage. Und natürlich braucht es auch Kriterien, an denen sich ein etwaiger Erfolg messen lässt: Haben Menschen tatsächlich mehr Erholung? Haben Familien mehr gemeinsame Zeit? Wie wirkt die Regelung auf Schichtarbeit und Teilzeit? Welche Belastungen entstehen und für wen? Der vorgesehene Bericht spätestens nach sieben Jahren könnte dabei helfen. Wir sollten aber trotzdem prüfen, ob es nicht vielleicht schon früher möglich wäre, erste Erkenntnisse zu gewinnen. Meine Damen und Herren, kommen wir noch einmal zurück zu der Mutter, die sich Zeit mit ihrer Tochter wünscht, und zu Frau Gut, die auch dann gebraucht wird, wenn andere freihaben. Ihr Bedürfnis bleibt berechtigt, auch wenn wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Wir müssen zwei Fragen beantworten. Die erste lautet: Brauchen Menschen verlässlich Zeit zum Durchatmen? Diese Frage können wir, denke ich, alle klar mit Ja beantworten. Die zweite lautet: Wird die vorgeschlagene Verschiebung der Feiertage den unterschiedlichen Arbeitswirklichkeiten tatsächlich gerecht? Hier bleiben für uns noch zu viele Fragen offen. Für die Koalition reichen die bisherigen Antworten nicht. Ich persönlich halte es dennoch für klug, die Auswirkungen verschiedener Modelle gründlich zu untersuchen. Eine solche Untersuchung lässt sich auch unabhängig von diesem Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Sie kann uns helfen, die Möglichkeiten zu vergleichen und ihre Folgen besser zu verstehen. Die Mutter wird sich weiterhin Zeit für ihre Tochter wünschen und Frau Gut wird weiterhin Erholung brauchen. Beide dürfen erwarten, dass wir ihre Lebenswirklichkeit ernst nehmen. Heute stimmen wir über diesen Gesetzentwurf ab. Aber die Frage, wie Menschen mehr verlässlich Zeit füreinander gewinnen können, wird uns auch weiterhin beschäftigen. Vielen Dank. (Beifall Thüringen.Gerecht)

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Lena Saniye Güngör

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Danke schön. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Hande für die Fraktion Die Linke das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin – das muss ich mal voranstellen – schon ziemlich erstaunt, wie Sie hier wirklich versuchen, etwas Gutes so zu drehen, dass es den Menschen als etwas Schlechtes verkauft werden soll. Das ist schon eine ziemlich spannende Geschichte, die ich hier jetzt die letzten Minuten beobachten durfte. Ein bisschen verwirrend war dann doch eher die Wortmeldung der AfD. Wie Sie es schaffen, von dem Thema auf Neuwahlen in Thüringen zu kommen, ist echt spannend. Es wundert mich ein bisschen, dass Sie nicht auch diesen Gesetzentwurf irgendwie so gedreht haben, dass die Migrationswelle schuld daran ist. Das soll es auch Richtung AfD gewesen sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, unseren Gesetzentwurf könnte man auf eine einzige Frage runterbrechen: Was ist uns die Zeit der Menschen in Thüringen wert? Genau darum geht es. Wir reden über Menschen, die arbeiten, die Kinder großziehen, Angehörige pflegen, sich im Sportverein engagieren, und viele Beispiele mehr. Sie hatten es gerade schon angeführt. Ein Feiertag ist eben nicht nur ein rot markierter Tag im Kalender, er ist gemeinsame Zeit und gemeinsame Zeit ist ein Stück sozialer Wohlstand. Diese Zeit sollte unserer Auffassung nach nicht davon abhängen, ob wir im jeweiligen Jahr Glück oder Pech mit dem Kalender haben. Wir führen diese Debatte auch nicht in einem Land, in dem die Menschen zu wenig arbeiten würden. Nach den Zahlen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurden allein im Jahr 2025 in Deutschland rund 1,3 Milliarden Überstunden geleistet. Rund 753 Millionen davon waren im Übrigen unbezahlte Überstunden. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Skandal!) Wenn also jemand bei einem nachgeholten Feiertag sofort fragt, kann sich die Wirtschaft, kann sich die Gesellschaft das leisten, dann frage ich gern mal zurück: Wann reden wir darüber, was sich die Beschäftigten seit Jahren leisten? (Beifall Die Linke) Das sind Überstunden, Schichtarbeit, Wochenendarbeit, Erreichbarkeit, Arbeitsverdichtung und vieles mehr. Allein die genannte Zahl der Überstunden widerlegt die Erzählung, dass die Beschäftigten in diesem Land endlich mal mehr arbeiten sollen. Sie tun es längst und sie gehen dabei oft auch über die Belastungsgrenzen hinaus. Diese Belastung hinterlässt Spuren. Der DAK- Psychreport weist für 2025 insgesamt 266 psychisch bedingte Fehltage je 100 Versicherte aus. Im aktuellen Stressreport der Techniker Krankenkasse berichten zwei Drittel der Befragten zumindest von gelegentlichem Stress. Wer diese Entwicklung ernst nimmt, kann doch nicht gleichzeitig so tun, als sei Erholung irgendein Luxus, den wir uns irgendwann einmal leisten können, wenn die letzte Bilanz stimmt. Apropos Bilanz, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung hat tatsächlich Feiertagsänderungen in Thüringen untersucht und gerade keinen belastbaren Automatismus gefunden. (Beifall Die Linke) Das heißt, ein Feiertag weniger bedeutet nicht automatisch mehr Wirtschaftswachstum und umgedreht. Ein weiterer Punkt: In einer repräsentativen YouGov-Befragung aus dem Jahr 2021 sprach sich die Mehrheit der Menschen in Deutschland dafür aus, bundesweite Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am folgenden Montag nachzuholen. (Beifall Die Linke) In der Altersgruppe 18 bis 54 Jahre war die Zustimmung besonders hoch und im Übrigen auch bei Wählerinnen und Wählern der CDU. (Beifall Die Linke) Thüringen hat elf gesetzliche Feiertage. Dass uns allein dieses und nächstes Jahr in der Summe neun Feiertage verloren gehen, weil diese auf ein Wochenende fallen, zeigt, dass die bisherige Regelung weder zeitgemäß noch gerecht ist. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Da müssen wir Weihnachten abschaffen!) Ach Quatsch, Weihnachten abschaffen, Frau Tasch. Diese Lösung ist ungerecht. (Beifall Die Linke) Wir haben den Wissenschaftlichen Dienst des Thüringer Landtags bereits vor einiger Zeit mit der Frage der Zulässigkeit des Nachholens von Feiertagen beauftragt. Er kam grob zusammengefasst zu dem Ergebnis: Ein Nachholfeiertag kann eingeführt werden. Entscheidend ist, dass er nicht als stets auf einen Werktag fallenden Feiertag gilt, sondern nur dann eintritt, wenn das Datum selbst ausfiele. Unsere Formulierung macht genau das. Fällt zum Beispiel der 31. Oktober in drei Wochen wie in diesem Jahr auf einen Samstag, wäre er normalerweise in seiner Wirkung verloren. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wird der nächste Montag dann ein arbeitsfreier Tag. So lösen wir auch die von § 58 Abs. 2 SGB XI angesprochene Problematik. Es entsteht kein Bonusfeiertag, der immer montags läge, sondern ein Ausgleichsereignis. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wird im Übrigen weltweit in 85 Ländern, (Beifall Die Linke) in vielen europäischen Ländern so praktiziert, unter anderem auch in England, dessen Regelung ziemlich nahe an unseren Vorschlag liegt. Ich glaube, dass die Engländer eher nicht verdächtigt sind, sonderlich weit linksextremistisch, wie Sie es bezeichnet haben, arbeitsfaul oder dergleichen zu sein. Im Übrigen betrifft es auch die USA, es betrifft Italien, Spanien und viele andere Länder. Ich hatte es gesagt. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam Gewerkschaften, Arbeitgeber, Kirchen, Juristinnen und Juristen und auch die betroffenen Branchen anhören und fragen, wie deren Perspektive auf das Problem und unseren Gesetzentwurf ist. Und – das muss ich noch mal sagen, Herr Geibert hatte es auch gesagt – Sie verwechseln die Bedeutung eines Feiertags mit dessen arbeitsfreier Wirkung. Ich glaube, das ist das ganz große Missverständnis, (Zwischenruf Abg. Geibert, CDU: Die Bedeutung ist Ihnen doch egal!) das Sie haben. Vielleicht haben Sie das auch gar nicht. (Unruhe CDU) Vielleicht versuchen Sie es auch hier vorn nur am Rednerpult, Frau Tasch, so darzustellen, dass die Menschen eben genau das denken, was Sie hier versuchen darzustellen, nämlich dass dieser gute Gesetzentwurf, den wir hier vorlegen, für sie eigentlich ein Schaden wäre. Dass Weihnachten ausfallen würde, Frau Tasch – ich kann es Ihnen noch mal sagen –, das ist Unsinn. Das wissen Sie auch, also rufen Sie es nicht ständig dazwischen. Der religiöse und historische Anlass wird natürlich nicht verlagert. Wenn eingewandt wird, wir würden Weihnachten verschieben, dann sage ich, Weihnachten lässt sich natürlich nicht verschieben, das bleibt unverändert mit der christlichen Bedeutung, den Gottesdiensten und dem religiösen Anlass. (Unruhe CDU)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Ich bitte um Ruhe, der Abgeordnete hat das Wort.

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Ronald Hande Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Was unser Entwurf bei einer Wochenendkollision verlagert, ist die allgemeine – ich hatte es gerade schon gesagt – arbeitsfreie Wirkung auf den folgenden Werktag. Den Gottesdienstschutz am eigentlichen Festtag erhalten wir natürlich ausdrücklich. Genau solche Detailfragen wären übrigens etwas für eine Ausschussanhörung. (Beifall Die Linke) Lassen Sie uns daher mit Kirchen, mit Beschäftigten, mit Verfassungsrechtlern darüber sprechen und die Regelungen gegebenenfalls anpassen. Aber die ganze Idee eines Ausgleichs deshalb ohne Anhörung, ohne Beratung im Ausschuss abzulehnen, überzeugt mich, überzeugt uns überhaupt gar nicht. Zeit ist eine soziale Frage, meine sehr geehrten Damen und Herren. Wer viel Geld hat, kann sich Entlastung kaufen, er kann Arbeitszeit reduzieren, Dienstleistungen bezahlen, spontan verreisen. Freie Zeit muss daher gerecht geregelt werden. Das streben wir mit diesem Gesetzentwurf an und schlagen daher vor, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie wollen, können wir dann auch dort beraten, wie Sie zu Weihnachten Ihr Essen organisieren. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Gibt es seitens der Abgeordneten weitere Redewünsche? Das ist der Fall. Ich sehe Frau Tasch. Dann bitte ich Sie ans Rednerpult. Frau Tasch, bitte schön. (Zwischenruf Abg. Hoffmeister, fraktionslos: Halt, halt!) Herr Abgeordneter Hoffmeister, ich habe Ihre Meldung gesehen und werde sie berücksichtigen.

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Christina Tasch CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Liebe Kolleginnen und Kollegen, also ich muss hier noch mal vorgehen. Die Feiertage und unsere Feiertagskultur beruhen auf der Tradition des christlichen Abendlandes. Dazu gehört Deutschland immer noch – zum christlichen Abendland. (Beifall CDU) Hier geht es nicht um arbeitsfreie Tage oder mehr Urlaub. Mehr Urlaub kann man in Tarifauseinandersetzung fordern. Hier geht es um unsere Art, hier in Europa, hier in Deutschland zu leben. Wie wir heute leben, so leben wir seit 2000 Jahren, auf der christlichen Tradition. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Vor 2000 Jahren waren wir noch keine Christen!) Die kann man nicht verschieben. Das sind wichtige Feiertage, die unsere Werte hier in Europa geprägt haben. Das muss auch weiter so gelten und das ist ein hoher Wert. (Zwischenruf Abg. Güngör, Die Linke: Warum machen es dann die anderen Europäer?) Was Sie jetzt alles gesagt haben, das kann gut und richtig sein, dass Menschen sich erholen müssen, aber ich kann weder Weihnachten noch Ostern verschieben.

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Frau Tasch, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Christina Tasch CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Das kann man nur machen, wenn man vielleicht – entschuldigen Sie, weil ich ein bisschen aufgebracht bin, aber wenn man die christlichen Feiertage kennt und den Sinn kennt und weiß, welche Kraft die Menschen aus den Feiertagen ziehen, dann kann man so eine Diskussion hier nicht führen, dann muss man das anders aufziehen, (Beifall CDU) muss sagen, wir brauchen mehr Urlaub oder mehr Freizeit oder, oder, oder. Aber hier in einem christlichen Land haben die christlichen Feiertage eine hohe Bedeutung.

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Frau Tasch, erlauben Sie eine Nachfrage von Herrn Schubert?

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Christina Tasch CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Aber sehr gern, Herr Schubert.

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Andreas Schubert Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Frau Tasch. Ich wollte nur nachfragen, weil Sie vom christlichen Abendland gesprochen haben: Sind Ihrer Auffassung nach zum Beispiel auch Italien, Luxemburg, Belgien oder das angesprochene Großbritannien Teil des christlichen Abendlandes?

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Christina Tasch CDU

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Die sind auch Teil des christlichen Abendlandes, (Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Aber genau die machen das so!) aber wir haben hier eine Feiertagskultur über viele Hundert Jahre und die wollen wir beibehalten. Die haben einen Sinn, sie sind sinnstiftend. (Beifall CDU)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Des Weiteren hatte sich Abgeordneter Hoffmeister gemeldet. Bitte schön.

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Dirk Hoffmeister fraktionslos

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer am Livestream, Die Linke schlägt vor: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, soll er grundsätzlich am folgenden Montag nachgeholt werden. Das klingt auf den ersten Blick sympathisch. Wer freut sich nicht über einen zusätzlichen freien Montag? Aber Politik muss mehr leisten, als gut klingende Vorschläge zu machen. Wir müssen fragen: Ist diese Regelung notwendig? Ist sie wirtschaftlich vernünftig und ist sie die beste Lösung für Thüringen? Die Linke will sechs Feiertage erfassen: Neujahr, den 1. Mai, den Weltkindertag, den Reformationstag sowie die beiden Weihnachtsfeiertage. Ihre Begründung: Feiertage dienen der Erholung. Der Erholungswert dürfe nicht davon abhängen, auf welchen Wochentag sie fallen. Diesen Gedanken können wir nachvollziehen. Auch wir von Deine Stimme zählt sagen: Arbeitnehmer brauchen Erholung, Zeit für ihre Familie, Freunde, Vereine und das Ehrenamt. Aber der europäische Vergleich zeigt, dass ein Ausgleich nicht automatisch einen zusätzlichen landesweiten Ruhetag bedeuten muss. Belgien kennt Ersatzfeiertage, ermöglicht aber flexible Vereinbarungen über deren Termin. Luxemburg sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Ausgleichsurlaubstag vor. Es gibt also Alternativen. Genau hier setzt unsere Kritik an. Deine Stimme zählt steht für Sacharbeit vor Ideologie. Nicht jede sozialpolitisch gut klingende Idee ist automatisch gute Gesetzgebung. Entscheidend sind praktische Folgen. Die Linke räumt selbst ein, dass ihre Regelung Mehrkosten für Wirtschaft und öffentliche Arbeitgeber verursachen kann. Wie hoch diese Kosten sind, wissen wir nicht. Eine belastbare Gesamtsumme nennt der Gesetzentwurf nicht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist uns zu wenig. Thüringen braucht wirtschaftliche Stärke, Investitionen, wettbewerbsfähige Unternehmen, ein starkes Handwerk und sichere Arbeitsplätze. Deshalb können wir nicht zusätzliche Arbeitstage zu landesweiten Ruhetagen erklären, ohne vorher zu wissen, welche wirtschaftlichen Folgen das für Unternehmen, Kommunen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen hat. Und noch etwas stört uns. Dieser Gesetzentwurf ist uns zu starr. Warum muss der Ausgleich zwingend am Montag erfolgen? Warum soll ein kleiner Handwerksbetrieb demselben Mechanismus unterliegen wie ein Industriebetrieb, eine Behörde oder ein Krankenhaus? Warum diskutieren wir nicht über flexiblere Lösungen? Gerade der europäische Vergleich zeigt, dass sich Arbeitnehmerschutz und betriebliche Flexibilität miteinander verbinden lassen. Das wäre aus der Sicht von Deine Stimme zählt der sinnvollere Weg. Wir sagen ausdrücklich nicht, dass Erholung unwichtig ist. Wir sagen auch nicht, dass ein Feiertag, der auf ein Wochenende fällt, grundsätzlich ersatzlos verfallen muss. Wir sagen: Wer einen Ausgleich schaffen will, muss Arbeitnehmerinteressen und wirtschaftliche Vernunft miteinander verbinden. Denkbar wären flexible Ausgleichstage, tarifliche Vereinbarungen oder andere Modelle, die den Beschäftigten und Betrieben Gestaltungsspielräume eröffnen. Denn gute Politik muss unterschiedliche Interessen zusammenbringen. Arbeitnehmer brauchen Erholung. Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Thüringen braucht wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Soziale Verantwortung und wirtschaftliche Vernunft sind keine Gegensätze. Sie gehören zusammen. Der Gesetzentwurf der Linken wird diesem Anspruch nicht gerecht. Er entscheidet sich für die einfachste, aber zugleich starrste Lösung und lässt die wirtschaftlichen Folgen weitgehend offen. Deshalb können wir diesem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form nicht zustimmen. Unser Maßstab bleibt: Sacharbeit vor Ideologie. Gute Arbeitsbedingungen? Ja. Ein sinnvoller Ausgleich? Darüber können wir reden. Aber mit Augenmaß, Flexibilität und Verantwortung für die Beschäftigten und den Wirtschaftsstandort Thüringen. Vielen Dank. (Beifall Abg. Kobelt, Abg. Dr. Wogawa fraktionslos)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hoffmeister. Ich schaue noch mal ins Rund der Abgeordneten. Gibt es weitere Redewünsche? Das ist der Fall. Ich bitte Abgeordneten Thrum dazu noch mal ans Rednerpult.

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Uwe Thrum AfD

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Ich wurde von Herrn Hande direkt angesprochen, deshalb möchte ich ihm auch direkt antworten, wie ich von den Nachholfeiertagen auf Neuwahlen kommen. Die Antwort liegt in der Diskussion selbst. Sie haben es doch gemerkt: In den hinteren Reihen der CDU will man noch auf Werte, Tradition und Heimat setzen. Aber die CDU ist natürlich gefangen in diesem linken Bündnis aus dieser ehemaligen linken, grünen Splittergruppe BSW, 6-Prozent-SPD, (Beifall AfD) diesen ehemaligen SED-Nachfolge-Leuten hier und muss sich natürlich dann immer wieder ihren Ideen unterwerfen. Wir werden es wahrscheinlich überleben, dass dieser unmögliche Gesetzentwurf vielleicht sogar im Ausschuss diskutiert wird. Da gibt es dann wieder Anhörungen, von denen wir jetzt schon wissen, was rauskommt: Jeder bringt seine Argumente vor. Am Ende wird sich nichts ändern. Mir ist es wichtig, dass Thüringen tatsächlich einen Neustart bekommt, dass die Leute draußen nicht länger verarscht werden – gerade von der CDU, (Beifall AfD) die nicht nur versprochen hat, Werte und Traditionen zu erhalten, sondern auch die Heimat zu schützen. Sie haben beispielsweise versprochen, dass es keine Windindustrie im Wald geben soll. Was erleben wir jetzt überall bei uns? (Unruhe im Hause) (Beifall AfD) In Ostthüringen wird im Wald dieser Windenindustrieausbau vorangetrieben. Die CDU muss sich endlich von ihren Lügen befreien. Thüringen braucht eine ehrliche Politik. Deshalb ist es wichtig, dass wir von diesen Nachholfeiertagen auf die Neuwahlen kommen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was hat das mit dem Thema zu tun?)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen aus dem Kreis der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann schaue ich in Richtung Regierungsbank und bitte den Staatssekretär Bausewein ans Rednerpult, bitte. (Zwischenruf Abg. Hey, SPD: Andreas, 23 Minuten bitte!) Ich bitte um Ruhe im Saal. Danke schön.

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Bausewein

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe vereinzelt noch anwesenden Zuschauer auf der Tribüne, liebe Gäste oder Zuschauer, Zuhörer zuhause an den Endgeräten, lassen Sie mich das Thema mit dem Zitat eines Ministerpräsidenten einleiten. „Für mich ist ein Feiertag ein Tag, der wegen des Anlasses begangen wird.“ Das Zitat stammt von Bodo Ramelow. Im Grunde sagt es bereits alles aus, was gegen den vorliegenden Gesetzentwurf spricht. Feiertage haben eine besondere Funktion. Sie sind grundsätzlich an einen konkreten Anlass und ein bestimmtes Datum gebunden. Sie dienen dem gemeinsamen Begehen religiöser, historischer und kultureller Ereignisse und schaffen einen gemeinsamen gesellschaftlichen Bezugspunkt. Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, nachträglich auf einen Werktag zu verlegen, würde den Charakter des Feiertags verändern. Aus einem Fest mit an einem bestimmten Datum verbundenem Gedenk- und Festtag würde in der praktischen Wirkung ein zusätzlicher arbeitsfreier Tag. Die Begründung dieses Gesetzentwurfs knüpft daher nicht an die besondere Bedeutung des jeweiligen Feiertags an, sondern an den mit einer Verlegung verbundenen zusätzlichen arbeitsfreien Tag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit würde der eigentliche Charakter des Feiertags gegenüber dem Aspekt zusätzlicher Freizeit in den Hintergrund gestellt. Meine Damen und Herren, zur Erholung und Freizeit stehen bereits der gesetzliche Urlaubsanspruch sowie die Wochenenden zur Verfügung. Es entspricht daher weder dem Sinn noch dem Zweck des Feiertagsgesetzes, zusätzliche Urlaubstage zu schaffen. Die Diskussion sollte folglich nicht auf die Frage verkürzt werden, ob weitere freie Tage grundsätzlich wünschenswert sind. Maßgeblich ist vielmehr, welche gesellschaftliche und rechtliche Funktion Feiertage erfüllen und ob eine Verlagerung eines Feiertags auf einen Werktag mit diesem Verständnis vereinbar ist. Kurz gesagt: Wer einen Feiertag lediglich als arbeitsfreien Tag versteht, greift aus unserer Sicht zu kurz. Damit würde der eigentliche Sinn eines Feiertags von seinem konkreten Anlass und seiner inhaltlichen Bedeutung entkoppelt und der Feiertag letztlich auf einen zusätzlichen Urlaubstag reduziert. Feiertage erfüllen jedoch eine darüber hinausgehende Funktion. Sie dienen dazu, einem bestimmten Anlass bewusst zu gedenken und dessen Bedeutung am jeweils festgelegten Datum hervorzuheben. Diese Funktion besteht unabhängig davon, auf welchen Wochentag der Feiertag fällt. Fällt ein Feiertag auf ein Wochenende, handelt es sich daher nicht um eine verlorene Leistung oder um einen entgangenen zusätzlichen Urlaubstag, sondern um eine schlichte Folge der kalendarischen Einordnung des jeweiligen Datums. Eine nachträgliche Verlagerung des Feiertags auf einen Werktag würde den Charakter des konkreten Feiertags als an ein bestimmtes Datum gebundenen Gedenk- und Anlasstag verändern. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zwei Anmerkungen zu Ihrem Gesetzentwurf machen. Erstens: Sie verweisen zur Begründung auch auf den internationalen Vergleich. Hinsichtlich der Aussagekraft und Vergleichbarkeit der herangezogenen Daten ist jedoch eine differenzierte Betrachtung geboten. So werden in einzelnen Staaten Kalendertage als Urlaubstage zugrunde gelegt. Hierunter fallen sämtliche Tage der Woche einschließlich Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Darüber hinaus bestehen erhebliche Unterschiede bei den Regelungen zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Diese unterschiedlichen rechtlichen und systematischen Rahmenbedingungen beeinflussen die Vergleichbarkeit der ausgewiesenen Urlaubstage maßgeblich und erzeugen ein schiefes Bild, wenn sie nicht entsprechend berücksichtigt werden. Zweitens: Bereits die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen des Gesetzentwurfs geben Anlass zu erheblichen Zweifeln an einer hinreichend belastbaren Entscheidungsgrundlage. Im Vorblatt wird hierzu lediglich ausgeführt, dass der Entwurf nicht von Kostenneutralität ausgehe. Zugleich wird darauf verwiesen, dass glücklichere Beschäftigte produktiver seien. Damit wird zumindest der Eindruck erweckt, dass mögliche positive Produktivitätseffekte etwaige finanzielle Mehrbelastungen kompensieren könnten. Eine belastbare Quantifizierung oder nachvollziehbare Herleitung dieser Annahme findet sich jedoch nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus meiner Sicht sollten wir uns in der Politik auf die Themen konzentrieren, die für die Bürgerinnen und Bürger tatsächlich von größerer Bedeutung sind. Die Frage, wie sich die Zahl der arbeitsfreien Tage erhöhen lässt, gehört aus meiner Sicht derzeit nicht zu den drängendsten Herausforderungen. Viel wichtiger ist es, die Bürgerinnen und Bürger im Alltag spürbarer zu entlasten.

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Herr Staatssekretär, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Bausewein

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Wenn ich fertig bin. Gleich, Herr Schubert, bitte. Vielleicht kommen wir noch auf 15 Minuten.

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Andreas Schubert Die Linke

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die Möglichkeit einer Zwischenfrage. Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie so ein Stück weit in Zweifel ziehen, dass glückliche Beschäftigte produktiver arbeiten. Sind Ihnen eigentlich die Studien aus Skandinavien bekannt, wo nach einer Verkürzung der Arbeitszeit – wir reden von der 4-Tage-Woche – dort tatsächlich nachgewiesen wurde, dass die Arbeit tatsächlich auch in der Woche in vier Tagen geschafft wurde, sich an vielen Stellen sogar Produktivitätsgewinne ergeben haben durch die Einführung der 4-Tage-Woche? (Unruhe CDU) Das würde das Argument, was Sie gerade bemüht haben, widerlegen. Wenn es Ihnen nicht bekannt ist, würde ich Ihnen die Lektüre empfehlen wollen.

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Bausewein

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Mir ist das durchaus bekannt, Herr Abgeordneter, aber man kann es eben nicht quantitativ genau beziffern. Es ist ja auch so, unabhängig von Feiertagen, wenn Sie mit einer gewissen Freude jeden Tag auf Arbeit gehen, geht die Arbeit leichter von der Hand. Wenn Sie auf Arbeit gehen, haben einen dicken Hals, kommt im Regelfall relativ wenig dabei heraus. Ja, diesen Effekt gibt es. Aber ob der so genau beziffert werden kann, dass Sie gegebenenfalls fünf weitere Feiertage, die Sie schaffen, durch eine Verlegung auf den Werktag damit ausgleichen können, das wage ich dann doch zu bezweifeln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, viel wichtiger ist es, wie gesagt, die Bürgerinnen und Bürger im Alltag spürbar zu entlasten. Dazu gehört insbesondere, Verwaltung einfacher, schneller und verständlicher zu gestalten. Unnötige bürokratische Hürden müssen konsequent abgebaut und die Chancen der Digitalisierung noch stärker genutzt werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten zu Recht, dass wir uns diesen konkreten Herausforderungen widmen. Feiertage sollten aus meiner Sicht ihren besonderen Charakter und ihre Bedeutung behalten und nicht allein mit dem Ziel neu bewertet werden, zusätzliche Urlaubstage zu schaffen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Steffen Quasebarth

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetzes – Einführung von Nachholfeiertagen

Vielen Dank, Herr Staatssekretär Bausewein. Ich schaue noch mal ins Rund, ob es darüber hinaus weitere Wünsche gibt. Das kann ich nicht erkennen. Was ich aber erkennen konnte, das war der Wunsch auf Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wenn Sie diesen Wunsch nun durch Handzeichen bekräftigen würden, bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Zeichen aus der Fraktion der Linken, außerdem die Handzeichen des fraktionslosen Abgeordneten Küntzel. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Zeichen aus den Fraktionen der AfD, der CDU, von Thüringen.Gerecht und der SPD sowie der drei fraktionslosen Abgeordneten von Deine Stimme zählt. Vielen Dank. Gibt es Enthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Wunsch nach Überweisung an den Ausschuss abgelehnt und wir können den Tagesordnungspunkt 10 hiermit schließen. Bevor wir zu Tagesordnungspunkt 15 kommen, bitte ich die PGF noch mal zu mir ans Präsidiumspult. Vielen Dank. Sehr geehrte Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach Rücksprache mit den PGF sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass wir den Tagesordnungspunkt 15 beim nächsten Mal aufrufen werden. Damit kommen wir zum Ende dieser Plenarsitzung. (Beifall CDU) Die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen werden stattfinden am 2., 3. und 4. Dezember 2026. Zudem waren die Fraktionen übereingekommen – einen Augenblick noch Ruhe, bitte – auch die Reservetermine für Plenarsitzungen am 9., 10. und 11. Dezember zu beplanen. Ich möchte Sie nicht in die Herbstferien entlassen, ohne Ihnen noch ein Zitat mit auf den Weg zu geben: „Es gibt eine Stille des Herbstes bis in die Farben hinein“ – Hugo von Hoffmannsthal. Ich wünsche Ihnen angenehme Herbstferien. Kommen Sie gesund wieder und alles Gute für Sie. Danke.

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